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Präsentation Antibiotikaeinsatz -

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Wir, die Geflügelwirtschaft für Deutschland.

Antibiotikaeinsatz

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Antibiotikaeinsatz

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Antibiotika werden in der Geflügelhaltung ausschließlich bei erkrankten Tieren eingesetzt, sofern

es ihre Behandlung erfordert. Im Falle einer Erkrankung muss der zuständige Bestandsveterinär

hinzugezogen werden, um nach eingehender Diagnose über eine angemessene Behandlung zu

entscheiden und bei entsprechender Indikation den Einsatz von Antibiotika anzuordnen.

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Antibiotikaeinsatz

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Über den Einsatz von Antibiotika entscheidet ausschließlich der Veterinär

• Zum Einsatz von Antibiotika kommt es immer nur therapeutisch, niemals prophylaktisch.

• Eine tierärztliche Diagnose muss davor zwingend erfolgen. Stellt der Landwirt Anzeichen einer

Erkrankung fest, zieht er einen Veterinär zu Rate und erörtert mit ihm die Behandlung der

Tiere.

• Bei einer leichten Erkrankung der Tiere genügt zur Therapie oft schon die Verabreichung

alternativer Mittel wie zum Beispiel Menthol, vorbeugend können gezielt Vitamine und

Aminosäuren eingesetzt werden.

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Antibiotikaeinsatz

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• Wird hingegen eine bakterielle Infektion diagnostiziert, entscheidet immer der Veterinär, ob

und wie lange Antibiotika eingesetzt werden sowie welcher konkrete Wirkstoff eingesetzt

wird.

• Zur eingehenderen Analyse gehört ein sogenanntes Antibiogramm.

• Durch diesen Labortest wird ermittelt, mit welcher Art von Keim die Tiere sich infiziert haben

und welche Wirkstoffe dagegen in Betracht kommen.

• So ist sichergestellt, dass nur ein wirksames Antibiotikum zum Einsatz kommt. Die

Geflügelhalter sind verpflichtet, jedes verabreichte Medikament in den Kontrolldokumenten

zur Aufzucht zu vermerken (Arzneimittelgesetz 58b).

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Es gibt keine gesundheitlich bedenklichen Rückstände von Antibiotika in

Geflügelfleisch

• Wenn die Tiere nach entsprechender Indikation mit Antibiotika behandelt worden sind,

dürfen sie aus Gründen der Lebensmittelsicherheit anschließend nicht gleich geschlachtet

werden.

• Eine für das eingesetzte Präparat vorgegebene Wartezeit muss zwingend eingehalten werden.

• Diese Mindestdauer ist für Präparate, in deren Beipackzettel keine andere Wartezeit vermerkt

ist, im Arzneimittelgesetz (AMG 59) und der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung

(TÄHAV 12a) festgelegt.

• Durch die Einhaltung der Wartezeit ist sichergestellt, dass sich keine gesundheitlich

bedenklichen Medikamentenrückstände im Fleisch befinden.

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Antibiotikaeinsatz

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• Wird ein Tier im Laufe der Aufzucht krank, muss es behandelt werden – aus Verantwortung

für das Wohlergehen der Tiere und nach den Geboten des Tierschutzes.

• Verbraucher können sich dabei auf die Sicherheit von deutschem Geflügelfleisch verlassen.

• Dass das Fleisch frei von gesundheitlich bedenklichen Antibiotikarückständen ist, bestätigt der

jährliche Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP) des Bundesamtes für Verbraucherschutz

und Lebensmittelsicherheit (BVL).

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Antibiotikaeinsatz

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Der Antibiotikaeinsatz wird kontinuierlich reduziert

• Für die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Geflügelhaltung hat sich die deutsche

Geflügelwirtschaft konkrete Ziele gesetzt:

• Innerhalb von fünf Jahren soll der Antibiotikaeinsatz um 30 Prozent verringert werden.

• Vor diesem Hintergrund befürwortet die Branche die in der Novelle des Arzneimittelgesetzes

(AMK) zum 1. April 2014 vorgesehene bundesweite Erfassung des Antibiotikaeinsatzes in der

Tierhaltung.

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Antibiotikaeinsatz

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• Die deutsche Geflügelwirtschaft hat ein solches Monitoring indes schon zwei Jahre zuvor

realisiert:

• Im Rahmen des QS-Systems, einem branchenübergreifenden Qualitätssicherungssystem für

die Herstellung von Lebensmitteln, hat sie ein umfassendes Antibiotika-Monitoring etabliert,

um eine valide Datenbasis zu schaffen.

• Bei Bedarf können so auf dieser Basis betriebsindividuelle Minimierungsstrategien erarbeitet

und umgesetzt werden.

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