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02 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
INHALT
01 Einleitung – Historie
02 Equal Pay
03 Höchstüberlassungsdauer
04 Kennzeichnungspflicht
05 Streikklausel
06 Ausblick
Neuste Änderungen des AÜG blau gekennzeichnet
Koalitionsvertrag GroKO v. 27.11.2013
Missbrauch von Werkverträgen verhindern
Equal Pay nach 9 Monaten
18 Monate Höchstüberlassungsdauer
Abweichende Regelungen sind aufgrund eines Tarifvertrags (TV) oder eines TV der Einsatzsbranche in einer Betriebsvereinbarung möglich
Zeitarbeiter dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden
04 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Grundkonzept:Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer
05 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Erster Referentenentwurf BMAS v. 16.11.2015Kerninhalt:
Equal Pay nach 9 Monaten
Bei Anwendung von Branchenzuschlagstarifverträgen (BZ TV) sind Abweichung bis max. 12 Monate möglich; danach gilt Equal Pay
Höchstüberlassungsdauer 18 Monate
Durch einen TV oder aufgrund eines TV der Einsatzbranche in einer BV sind abweichende Regelungen möglich
Dies gilt nur für tarifgebundene Kunden
06 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Zweiter Referentenentwurf BMAS v. 17.02.2016Kerninhalt:
Equal Pay nach 9 Monaten
Abweichung sind bei Anwendung BZ TV bis zur Höchstüberlassungsgrenze möglich (wenn im BZ TV spätestens nach 15 Monaten ein als gleichwertig anzusehendes Arbeitsentgelt festgesetzt ist)
Höchstüberlassungsdauer 18 Monate
Durch TV oder aufgrund eines TV der Einsatzbranche in einer BV sind abweichende Regelungen möglich.
Gilt (eingeschränkt) auch für tarifungebundene Kunden
07 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Regierungsentwurf v. 01.06.2016Kerninhalt:
Equal Pay nach 9 Monaten
Abweichung sind bei Anwendung BZ TV bis zur Höchstüberlassungsgrenze möglich (wenn im BZ TV spätestens nach 15 Monaten ein als gleichwertig anzusehendes Arbeitsentgelt festgesetzt ist)
Höchstüberlassungsdauer 18 Monate
Durch TV oder aufgrund eines TV der Einsatzbranche in einer BV sind abweichende Regelungen möglich.
Gilt (weitestgehend) auch für tarifungebundene Kunden
08 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Equal Pay – Geltung
Ohne Zeitarbeitstarifvertrag
Bei Überlassungsbeginn im Rahmen eines Gleichstellungsangebotes
Kein Unterschied zur bisherigen Rechtslage
Wenn BAP Basistarifwerk (MTV, ERTV, ETV) angewendet wird
Nach 9 Monaten Einsatzdauer
Wenn BAP Basistarifwerk+ BZ TV angewendet wird
Abweichung bis zur Höchstüberlassungsgrenze möglich, wenn im BZ TV spätestens nach 15 Monaten ein gleichwertiges Arbeitsentgelt festgelegt ist
Überlassungszeitendurch denselbenoder einen anderenVerleiher sind anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen nicht mehr als 3 Monate liegen.
10 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Keine Definition durch den Gesetzgeber!
Maßgebliche Merkmale von Equal Pay:
sämtliche Bruttovergütungsbestandteile der Lohnabrechnung einesverlgeichbaren Stammarbeitnehmers des Kunden (Begründung GE AÜG, S22):
Hierzu zählen z.B.: Vergütung Sachbezüge mit Geldwert Sonderzahlungen, Zulagen/ Zuschläge, vermögenswirksame
Leistungen, etc.
Equal Pay – Definition
11 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Neue Vermutungsregelung - § 8 Abs. 1 GE AÜG
Anlässe zur Vermutung auf korrektes Equal Pay:
Equal Pay – Definition
Kunde wendet TV an: Zahlung des Tarifentgelts
Kunde wendet keinen TV an: Zahlung des für vergleichbaren Arbeitnehmer der Einsatzbranche einschlägigen Tarifentgelts
Problematik: Kenntnis des Personaldienstleisters vom
relevanten TV Vermutung ist widerleglich
12 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Abweichung durch BZ TV ist möglich, wenn hierin geregelt:
was nach spätestens 15 Monaten als gleichwertiges tarifvertragliches Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers in der Einsatzbranche gelten soll,
wenn nach einer Einarbeitungszeit von längstens sechs Wochen eine stufenweise Heranführung an dieses festgelegte Entgelt erfolgt
Equal Pay – Abweichungsmöglichkeit
13 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Equal Pay – Im Überblick
14 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Übergangsregelung
Equal Pay – Inkrafttreten und Unterbrechungszeiten
Inkrafttreten des Gesetzes zum01.01.2017 vorgesehen
Anspruch auf Equal Pay erst neun Monate nach Inkrafttretendes Gesetzes
Einsatzzeiten werden erst ab01.01.2017 gezählt
Keine Anrechnung vorherigerEinsatzzeiten bei mehr als dreiMonaten Unterbrechung
FOLGEN
15 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Bußgeld von bis zu 500.000 Euro
Erlaubnisrechtliche Folgen: Versagung der Verlängerung oder Widerruf der Erlaubnis
Vergütungsvereinbarung unwirksam, Arbeitsvertag bleibt aber im Übrigen bestehen
Keine Privilegierung bei Anwendung der Vermutungsregelung
Equal Pay – Sanktionen
16 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten
Bezogen auf denselben Kunden und denselben Zeitarbeitnehmer
Vorherige Einsatzzeiten eines Zeitarbeitnehmers bei demselben Kundenwerden angerechnet, egal ob dieser von demselben Zeitarbeitsunternehmenoder einem anderen Arbeitgeber an jenen Kunden überlassen wurde
Keine Anrechnung bei Unterbrechungen von mehr als drei Monaten
Höchstüberlassung – Gesetzliche Regelung
18 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Höchstüberlassung –1. Abweichungsmöglichkeit – tarifgebundene Kunden
Durch TV der Einsatzbranche Durch BV zwischen Kundenbetrieb und Kundenbetriebsrat,insofern der TV der Einsatzbranche eine Öffnungsklausel enthält, die solche Abweichungen zulässt
19 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Höchstüberlassung –2. Abweichungsmöglichkeit – tarifungebundene Kunden
BV im Kundenbetrieb zwingend erforderlich!
Variante 1:Inhaltsgleiche Übernahme einer Tarifvertragsregelung der Einsatzbranche zur Höchstüberlassungsdauer durch BV möglich
Beispiel:Tarifvertrag ermöglicht 36 Monate Überlassung, Zeitarbeitnehmer muss jedoch Übernahmeangebot erhalten
Die Regelung muss komplett in BV übernommen werden
20 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Höchstüberlassung –2. Abweichungsmöglichkeit – tarifungebundene Kunden
Variante 2:TV der Einsatzbranche enthält eine Öffnungsklausel für Vereinbarung abweichender Regelungen zur Höchstüberlassungsdauer durch Betriebsvereinbarungen
BV zwischen tarifungebundenem Kunden und seinem Betriebsrat ist möglich
Beschränkung der Höchstüberlassungsdauer auf max. 24 Monate, außer der TV erlaubt eine höhere Festlegung durch die BV
21 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Höchstüberlassung – Abweichungen im Überblick
22 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Übergangsregelung
Höchstüberlassung – Inkrafttreten
Inkrafttreten des Gesetzes zum01.01.2017 vorgesehen
Einsatzzeiten vor dem Inkraft-treten werden nicht angerechnet
FOLGE
Die für die Berechnung der Höchstüberlassung maßgebliche Einsatzdauer beginnt erst ab Inkrafttreten des Gesetzes zu laufen
23 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Bußgeld von bis zu 30.000 Euro
Erlaubnisrechtliche Folgen: Versagung der Verlängerung oder Widerruf der Erlaubnis
Arbeitsvertrag mit Zeitarbeitnehmer wird unwirksam
Ab dem ersten Tag der Überschreitung wird der Arbeitsvertrag zwischen Kunde und Zeitarbeitnehmer fingiertArbeitnehmer kann innerhalb von einem Monat widersprechen und Arbeitsverhältnis mit Zeitarbeitsunternehmen fortsetzen.
Vor Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer kann kein Widerspruch erteilt werden!
Höchstüberlassung – Sanktionen
24 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Vertrag zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kunde ist ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zu bezeichnen
Der betroffene Zeitarbeitnehmer ist vor der Überlassung namentlich zu konkretisieren
Mitteilungspflicht : Der Zeitarbeitnehmer muss vor jedem Einsatz von dem Zeitarbeitsunternehmen informiert werden, dass er als Zeitarbeitnehmer tätig wird
Kennzeichnungspflicht – Gesetzliche Regelung
26 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Bei Kettenverleih und verdeckter AÜ droht ein Bußgeld bis zu 30.000 Euro
Bei Verstoß gegen Mitteilungspflicht droht ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro Arbeitsverhältnis bleibt bestehen
Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen Zeitarbeitnehmer und Kunde: Zeitarbeitnehmer kann binnen eines Monats Widerspruch einlegen und
sein bisheriges Arbeitsverhältnis fortsetzen.Ein vorab erteilter Widerspruch ist ungültig!
Kennzeichnungspflicht – Sanktionen
27 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Der Kunde darf Zeitarbeitnehmer nicht tätig werden lassen, wenn sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist:
Streikklausel – Gesetzliche Regelung und Sanktion
„Der Entleiher darf Leiharbeitnehmer nicht tätig werden lassen, wennsein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist.Satz 1 gilt nicht, wenn der Entleiher sicherstellt, dass Leiharbeitnehmerkeine Tätigkeiten übernehmen, die bisher von Arbeitnehmern erledigtwurden, die
(1) sich im Arbeitskampf befinden oder(2) ihrerseits Tätigkeiten von Arbeitnehmern, die sich imArbeitskampf befinden, übernommen haben.“
Bei Verstoß Bußgeld von bis zu 500.000 Euro
29 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
Ausblick
Kabinettsbeschluss ist am 01. Juni 2016 erfolgt
Gesetzgebungsverfahren wird erst nach der parlamentarischen Sommerpause folgen
Lesungen Bundestag: Ende September und Oktober 2016
Beschlussfassung Bundesrat: möglicherweise 25.11.2016
Inkrafttreten zum 01.01.2017 geplant
31 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016
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