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Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG Die neuen Regelungen im Überblick

Änderung des AÜG im Überblick - DAHMEN Personalservice GmbH

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Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG Die neuen Regelungen im Überblick

02 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

INHALT

01 Einleitung – Historie

02 Equal Pay

03 Höchstüberlassungsdauer

04 Kennzeichnungspflicht

05 Streikklausel

06 Ausblick

Neuste Änderungen des AÜG blau gekennzeichnet

01 EINLEITUNG - HISTORIE

Koalitionsvertrag GroKO v. 27.11.2013

Missbrauch von Werkverträgen verhindern

Equal Pay nach 9 Monaten

18 Monate Höchstüberlassungsdauer

Abweichende Regelungen sind aufgrund eines Tarifvertrags (TV) oder eines TV der Einsatzsbranche in einer Betriebsvereinbarung möglich

Zeitarbeiter dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden

04 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

Grundkonzept:Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer

05 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

Erster Referentenentwurf BMAS v. 16.11.2015Kerninhalt:

Equal Pay nach 9 Monaten

Bei Anwendung von Branchenzuschlagstarifverträgen (BZ TV) sind Abweichung bis max. 12 Monate möglich; danach gilt Equal Pay

Höchstüberlassungsdauer 18 Monate

Durch einen TV oder aufgrund eines TV der Einsatzbranche in einer BV sind abweichende Regelungen möglich

Dies gilt nur für tarifgebundene Kunden

06 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

Zweiter Referentenentwurf BMAS v. 17.02.2016Kerninhalt:

Equal Pay nach 9 Monaten

Abweichung sind bei Anwendung BZ TV bis zur Höchstüberlassungsgrenze möglich (wenn im BZ TV spätestens nach 15 Monaten ein als gleichwertig anzusehendes Arbeitsentgelt festgesetzt ist)

Höchstüberlassungsdauer 18 Monate

Durch TV oder aufgrund eines TV der Einsatzbranche in einer BV sind abweichende Regelungen möglich.

Gilt (eingeschränkt) auch für tarifungebundene Kunden

07 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

Regierungsentwurf v. 01.06.2016Kerninhalt:

Equal Pay nach 9 Monaten

Abweichung sind bei Anwendung BZ TV bis zur Höchstüberlassungsgrenze möglich (wenn im BZ TV spätestens nach 15 Monaten ein als gleichwertig anzusehendes Arbeitsentgelt festgesetzt ist)

Höchstüberlassungsdauer 18 Monate

Durch TV oder aufgrund eines TV der Einsatzbranche in einer BV sind abweichende Regelungen möglich.

Gilt (weitestgehend) auch für tarifungebundene Kunden

08 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

02 EQUAL PAY nach Regierungsentwurf vom 01.06.2016

Equal Pay – Geltung

Ohne Zeitarbeitstarifvertrag

Bei Überlassungsbeginn im Rahmen eines Gleichstellungsangebotes

Kein Unterschied zur bisherigen Rechtslage

Wenn BAP Basistarifwerk (MTV, ERTV, ETV) angewendet wird

Nach 9 Monaten Einsatzdauer

Wenn BAP Basistarifwerk+ BZ TV angewendet wird

Abweichung bis zur Höchstüberlassungsgrenze möglich, wenn im BZ TV spätestens nach 15 Monaten ein gleichwertiges Arbeitsentgelt festgelegt ist

Überlassungszeitendurch denselbenoder einen anderenVerleiher sind anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen nicht mehr als 3 Monate liegen.

10 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

Keine Definition durch den Gesetzgeber!

Maßgebliche Merkmale von Equal Pay:

sämtliche Bruttovergütungsbestandteile der Lohnabrechnung einesverlgeichbaren Stammarbeitnehmers des Kunden (Begründung GE AÜG, S22):

Hierzu zählen z.B.: Vergütung Sachbezüge mit Geldwert Sonderzahlungen, Zulagen/ Zuschläge, vermögenswirksame

Leistungen, etc.

Equal Pay – Definition

11 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

Neue Vermutungsregelung - § 8 Abs. 1 GE AÜG

Anlässe zur Vermutung auf korrektes Equal Pay:

Equal Pay – Definition

Kunde wendet TV an: Zahlung des Tarifentgelts

Kunde wendet keinen TV an: Zahlung des für vergleichbaren Arbeitnehmer der Einsatzbranche einschlägigen Tarifentgelts

Problematik: Kenntnis des Personaldienstleisters vom

relevanten TV Vermutung ist widerleglich

12 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

Abweichung durch BZ TV ist möglich, wenn hierin geregelt:

was nach spätestens 15 Monaten als gleichwertiges tarifvertragliches Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers in der Einsatzbranche gelten soll,

wenn nach einer Einarbeitungszeit von längstens sechs Wochen eine stufenweise Heranführung an dieses festgelegte Entgelt erfolgt

Equal Pay – Abweichungsmöglichkeit

13 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

Equal Pay – Im Überblick

14 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

Übergangsregelung

Equal Pay – Inkrafttreten und Unterbrechungszeiten

Inkrafttreten des Gesetzes zum01.01.2017 vorgesehen

Anspruch auf Equal Pay erst neun Monate nach Inkrafttretendes Gesetzes

Einsatzzeiten werden erst ab01.01.2017 gezählt

Keine Anrechnung vorherigerEinsatzzeiten bei mehr als dreiMonaten Unterbrechung

FOLGEN

15 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

Bußgeld von bis zu 500.000 Euro

Erlaubnisrechtliche Folgen: Versagung der Verlängerung oder Widerruf der Erlaubnis

Vergütungsvereinbarung unwirksam, Arbeitsvertag bleibt aber im Übrigen bestehen

Keine Privilegierung bei Anwendung der Vermutungsregelung

Equal Pay – Sanktionen

16 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

03 HÖCHSTÜBERLASSUNG nach Regierungsentwurf vom 01.06.2016

Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten

Bezogen auf denselben Kunden und denselben Zeitarbeitnehmer

Vorherige Einsatzzeiten eines Zeitarbeitnehmers bei demselben Kundenwerden angerechnet, egal ob dieser von demselben Zeitarbeitsunternehmenoder einem anderen Arbeitgeber an jenen Kunden überlassen wurde

Keine Anrechnung bei Unterbrechungen von mehr als drei Monaten

Höchstüberlassung – Gesetzliche Regelung

18 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

Höchstüberlassung –1. Abweichungsmöglichkeit – tarifgebundene Kunden

Durch TV der Einsatzbranche Durch BV zwischen Kundenbetrieb und Kundenbetriebsrat,insofern der TV der Einsatzbranche eine Öffnungsklausel enthält, die solche Abweichungen zulässt

19 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

Höchstüberlassung –2. Abweichungsmöglichkeit – tarifungebundene Kunden

BV im Kundenbetrieb zwingend erforderlich!

Variante 1:Inhaltsgleiche Übernahme einer Tarifvertragsregelung der Einsatzbranche zur Höchstüberlassungsdauer durch BV möglich

Beispiel:Tarifvertrag ermöglicht 36 Monate Überlassung, Zeitarbeitnehmer muss jedoch Übernahmeangebot erhalten

Die Regelung muss komplett in BV übernommen werden

20 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

Höchstüberlassung –2. Abweichungsmöglichkeit – tarifungebundene Kunden

Variante 2:TV der Einsatzbranche enthält eine Öffnungsklausel für Vereinbarung abweichender Regelungen zur Höchstüberlassungsdauer durch Betriebsvereinbarungen

BV zwischen tarifungebundenem Kunden und seinem Betriebsrat ist möglich

Beschränkung der Höchstüberlassungsdauer auf max. 24 Monate, außer der TV erlaubt eine höhere Festlegung durch die BV

21 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

Höchstüberlassung – Abweichungen im Überblick

22 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

Übergangsregelung

Höchstüberlassung – Inkrafttreten

Inkrafttreten des Gesetzes zum01.01.2017 vorgesehen

Einsatzzeiten vor dem Inkraft-treten werden nicht angerechnet

FOLGE

Die für die Berechnung der Höchstüberlassung maßgebliche Einsatzdauer beginnt erst ab Inkrafttreten des Gesetzes zu laufen

23 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

Bußgeld von bis zu 30.000 Euro

Erlaubnisrechtliche Folgen: Versagung der Verlängerung oder Widerruf der Erlaubnis

Arbeitsvertrag mit Zeitarbeitnehmer wird unwirksam

Ab dem ersten Tag der Überschreitung wird der Arbeitsvertrag zwischen Kunde und Zeitarbeitnehmer fingiertArbeitnehmer kann innerhalb von einem Monat widersprechen und Arbeitsverhältnis mit Zeitarbeitsunternehmen fortsetzen.

Vor Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer kann kein Widerspruch erteilt werden!

Höchstüberlassung – Sanktionen

24 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

04 KENNZEICHNUNGSPFLICHTnach Regierungsentwurf vom 01.06.2016

Vertrag zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kunde ist ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zu bezeichnen

Der betroffene Zeitarbeitnehmer ist vor der Überlassung namentlich zu konkretisieren

Mitteilungspflicht : Der Zeitarbeitnehmer muss vor jedem Einsatz von dem Zeitarbeitsunternehmen informiert werden, dass er als Zeitarbeitnehmer tätig wird

Kennzeichnungspflicht – Gesetzliche Regelung

26 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

Bei Kettenverleih und verdeckter AÜ droht ein Bußgeld bis zu 30.000 Euro

Bei Verstoß gegen Mitteilungspflicht droht ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro Arbeitsverhältnis bleibt bestehen

Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen Zeitarbeitnehmer und Kunde: Zeitarbeitnehmer kann binnen eines Monats Widerspruch einlegen und

sein bisheriges Arbeitsverhältnis fortsetzen.Ein vorab erteilter Widerspruch ist ungültig!

Kennzeichnungspflicht – Sanktionen

27 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

05 STREIKKLAUSELnach Regierungsentwurf vom 01.06.2016

Der Kunde darf Zeitarbeitnehmer nicht tätig werden lassen, wenn sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist:

Streikklausel – Gesetzliche Regelung und Sanktion

„Der Entleiher darf Leiharbeitnehmer nicht tätig werden lassen, wennsein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist.Satz 1 gilt nicht, wenn der Entleiher sicherstellt, dass Leiharbeitnehmerkeine Tätigkeiten übernehmen, die bisher von Arbeitnehmern erledigtwurden, die

(1) sich im Arbeitskampf befinden oder(2) ihrerseits Tätigkeiten von Arbeitnehmern, die sich imArbeitskampf befinden, übernommen haben.“

Bei Verstoß Bußgeld von bis zu 500.000 Euro

29 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG 08.07.2016

06 AUSBLICK

Ausblick

Kabinettsbeschluss ist am 01. Juni 2016 erfolgt

Gesetzgebungsverfahren wird erst nach der parlamentarischen Sommerpause folgen

Lesungen Bundestag: Ende September und Oktober 2016

Beschlussfassung Bundesrat: möglicherweise 25.11.2016

Inkrafttreten zum 01.01.2017 geplant

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08.07.201632 DAHMEN PERSONALSERVICE GMBH – Regierungsentwurf zur Änderung des AÜG

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