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Breitband Internet für den ländlichen Raum Es ist nicht mehr eine Frage des „Ob“ sondern nur noch des „WIE“ . H. Haupt; MLU, 52 – ALR 27.01.2010 Vorschriften der Straße StVZO StVO FZV die Grundpfeiler im Straßenverkehr Vorschriften der EU DE LSA die Grundpfeiler der öff. Verwaltung rechtskonform - verlässlich - zügig

Breitband für den ländlichen Raum

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M. Haupt, MLU: Breitband-Internet für den ländlichen Raum - nicht mehr eine Frage des "ob" sondern nur des "wie"

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Breitband  -­‐  Internet  für  den  ländlichen  Raum  Es  ist  nicht  mehr  eine  Frage  des  „Ob“  sondern  nur  noch  des  „WIE“.  

H.  Haupt;  MLU,  52  –  ALR  27.01.2010  

Vorschriften der Straße StVZO StVO FZV

die Grundpfeiler im Straßenverkehr

Vorschriften der EU DE LSA

die Grundpfeiler der öff. Verwaltung

rechtskonform - verlässlich - zügig

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Breitband  -­‐  Internet  für  den  ländlichen  Raum  

H.  Haupt;  MLU,  52  –  ALR  27.01.2010  

LHO Landeshaushaltsordnung

rechtskonform - verlässlich - zügig

VOL-A Verdingungsordnung f. Leistungen

AnBest-GK Allg. Nebenbestimmungen Gebietskörperschaften

VGV Vergabeverordnung

GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung

GO Gemeindeordnung

int. Festlegungen GK Verbindliche Festlegungen der Gemeinde

EU- Wettbewerb Art. 87 des Vertrages zur Gründung der EG

NNR Nationale Rahmenregelung d. BRD

BBF Breitband-Fördergrundsätze LSA

GAK-Rahmenplan Teil B Breitbandversorgung ländl. Räume EU-KOM Gen. 368/2009-DE

Staatliche Beihilfe DE, K(2009)10669

EU- Leitlinien 2009/C 235/04

EPLR Entwicklungsprogr. f.d. ländl. Raum LSA

GAK-Rahmenplan Teil A Verbesserung ländl. Strukturen

GAKG GAK-Gesetz

Erl. / Vfg. der obersten und oberen Landesbehörden

Auszug Gesetze, Ordnungen, Verordnungen, Programme die zur Umsetzung von Breitbandvorhaben zu be- achten sind.

Dschungel mit System

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Breitband  -­‐  Internet  für  den  ländlichen  Raum  Es  ist  nicht  mehr  eine  Frage  des  „Ob“  sondern  nur  noch  des  „WIE“.  

Bauer  sucht  Netz  

H.  Haupt;  MLU,  52  –  ALR  27.01.2010  

Danke  für  die  Aufmerksamkeit  

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Breitband - Internet für den ländlichen Raum

Es ist nicht mehr eine Frage des „Ob“ sondern nur noch des „WIE“.

H. Haupt; MLU, 52 – ALR 27.01.2010

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Breitband - Internet für den ländlichen Raum

H. Haupt; MLU, 52 – ALR 27.01.2010

rechtskonform, verlässlich, zügig

-  EU-konform gegen Wettbewerbsverzerrungen und Handelsbeeinträchtigungen -  DE-konform nach der GAK; zur Stärkung des ländlichen Raumes

-  LSA-konform nach dem EPLR; zur Entwicklung des ländlichen Raumes

Antragsbegleitung durch Staatskanzlei, zertifizierte Berater und ÄLFF

Phase 1: Feststellung des Marktversagens StK. Öffentl. Bekanntmachung an Netzbetreiber zum Netzaufbau ohne Förderung.

Phase 2: vereinfachte Ausschreibung, offenes Auswahlverfahren StK. Netzbetreiber geben Angebote mit Wirtschaftlichkeitslücke ab.

Phase 3: Antragsbewertung Berater StK. / zertifizierte Berater bewerten vorliegende Angebote und geben Votum ab, Vorgang wird weitergeleitet an Bewilligungsbehörde.

Phase 4: MLU-ALFF/GAK; (MWA-LVwA/GRW) prüfen Antragsunterlagen ALFF auf Vollständigkeit, Bestätigung das alle Antragsbedingungen erfüllt sind, fertigen Zuwendungsbescheid, führen Verwendungsnachweisprüfung.

Phase 5: Prüfung des Projektes, Verwendungsnachweis zertifizierte Berater / Prüfingenieure überprüfen die technischen ALFF / Parameter des Projektes als Grundlage der Verwendungsnachweisprüfung. Berater

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Breitband - Internet für den ländlichen Raum

H. Haupt; MLU, 52 – DB-BB Feb.2010

rechtskonform, verlässlich, zügig Im Förderverfahren „Breitbandversorgung“ sind durch die EU Bedingungen aufgestellt und durch DE akzeptiert, die im Rahmen des Antrags-/ Förderverfahren einzuhalten und mit dem Verwendungsnachweis zu prüfen sind.

Kat. 1) Konsultation der Netzbetreiber zu Planungsabsichten Private Investoren sind zu Planungsabsichten bzgl. des Breitbandausbaus innerhalb eines Zeitraumes von „naher Zukunft – 3 Jahren“ zu konsultieren. Die Bedingung „Planungsabsicht“ ist bei allen Verfahren ohne ZWB nachzuholen! ( erfolgt zentral) Risiko: Liegt eine konkrete/belastbare Planungsabsicht vor, erfolgt keine Förderung.

Kat. 2) Die Bedingungen muss die Gemeinde / der Netzbetreiber bestätigen / erfüllen: - Übertragungsrate 2 Mbit/s, - Zweckbindung Zuwendungszweck von 7 Jahren, - Gewährleistung offener Zugang; Bedingung Technik neutral, - Endkundenpreis – Festlegung, - Prognose der Einnahmen (Netzbetreiber)

a) Die Bedingung kann als Auflage im ZWB formuliert werden. Risiko: Kann der ZW-Nehmer die Einhaltung der Bedingungen nicht nachweisen, führt dies zur Rückforderung.

b) Die Einhaltung der Bedingungen wird vor Erteilen des ZWB durch den Netzbetreiber bestätigt. Risiko: Zeitverzögerung, Vorteil: minimierte Anlastung.

Kat. 3) Die Bedingung „BB-Karte + Analyse“ ist eine Infrastrukturerhebung und ist durch die Gemeinde zu erstellen. Die Bedingung kann als Auflage im ZWB formuliert werden. Risiko: Ein fehlender Nachweis kann zur Anlastung führen.

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H. Haupt; MLU, 52 – DB-BB Feb.2010

rechtskonform, verlässlich, zügig Im Förderverfahren „Breitbandversorgung“ sind durch die EU Bedingungen aufgestellt und durch DE akzeptiert, die im Rahmen des Antrags-/ Förderverfahrens einzuhalten und mit dem Verwendungsnachweis zu prüfen sind.

Kat. 1) Konsultation der Netzbetreiber zu Planungsabsichten; (siehe EU-Leitlinien 2009/C 235/04)

Private Investoren sind zu Planungsabsichten bzgl. des Breitbandausbaus innerhalb eines Zeitraumes von „naher Zukunft – 3 Jahren“ zu konsultieren.

EU-Breitband-Leitlinien 42. Die Kommission erkennt an, dass die Mitgliedstaaten echte Kohäsions- und Entwicklungsziele verfolgen, wenn sie finanzielle Unterstützung für die Bereitstellung von Breitbanddiensten in Gebieten gewähren, in denen diese derzeit nicht vorhanden sind und in denen es auch keine Pläne privater Investoren gibt, eine solche Infrastruktur in naher Zukunft aufzubauen, weshalb davon auszugehen ist, dass staatliche Eingriffe ihrerseits dem gemeinsamen Interesse entsprechen ( 45 ). Für den Begriff „nahe Zukunft“ ist in diesem Zusammenhang ein Zeitraum von drei Jahren anzusetzen. Hierbei sollten die von privaten Investoren geplanten Investitionsvorhaben so angelegt sein, dass innerhalb dieses Zeitraums von drei Jahren zumindest erhebliche Fortschritte hinsichtlich der Abdeckung erzielt werden, wobei der Abschluss der geplanten Investitionen anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorgesehen sein sollte (je nach den Besonderheiten des jeweiligen Projekts und Gebiets). Die Behörden können die Vorlage eines Unternehmensplans fordern, nebst einem detaillierten Zeitplan für den Netzausbau sowie Belegen für eine adäquate Finanzierung oder sonstigen Nachweisen, die belegen, dass die geplanten Investitionen der privaten Netzbetreiber glaubhaft und plausibel sind.

EU-Genehmigung N368/2009-DE 18. Deutschland bestätigt, dass im Einklang mit Rd. Nr. 42 der Breitbandleitlinien bei der Prüfung der Frage, ob Breitbandnetzbetreiber in naher Zukunft Investitionen in die Breitbanderschließung beabsichtigen, die Gemeinde einen Planungshorizont von drei Jahren anwenden wird.

Bedingung: „Planungsabsicht“ ist bei allen Verfahren ohne ZWB nachzuholen! ( erfolgt zentral) Risiko: Liegt eine konkrete / belastbare Planungsabsicht vor, erfolgt keine Förderung.

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rechtskonform, verlässlich, zügig Im Förderverfahren „Breitbandversorgung“ sind durch die EU Bedingungen aufgestellt und durch DE akzeptiert, die im Rahmen des Antrags-/ Förderverfahrens einzuhalten und mit dem Verwendungsnachweis zu prüfen sind.

Kat. 2) Die Bedingungen muss die Gemeinde / der Netzbetreiber bestätigen / erfüllen: Übertragungsrate: 2 MBit/s Rd. Nr. 17 Widerrufsklausel / Zweckbindung: 7 Jahre Rd. Nr. 26, 27 Bedingung Technik neutral kein Vorzug einer Tech. Rd. Nr. 59 e Gewährleistung offener Zugang für alle int. Dritte Rd. Nr. 59 g Endkundenpreis Festlegung Rd. Nr. 59 h Einnahmen (Wirtschaftlichkeitslücke) Prognose Rd. Nr. 25

a) Die Bedingungen können als Auflage im ZWB formuliert werden. Risiko: Kann der ZW-Nehmer die Einhaltung der Bedingungen nicht nachweisen, führt dies zur Rückforderung.

b) Die Einhaltung der Bedingungen wird vor Erteilen des ZWB durch den ZW-Nehmer / Netzbetreiber bestätigt. Risiko: Zeitverzögerung; Vorteil: minimierte Anlastung

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rechtskonform, verlässlich, zügig Im Förderverfahren „Breitbandversorgung“ sind durch die EU Bedingungen aufgestellt und durch DE akzeptiert, die im Rahmen des Antrags-/ Förderverfahrens einzuhalten und mit dem Verwendungsnachweis zu prüfen sind.

Kat. 3) Die Bedingung „BB-Karte + Analyse“ ist eine Infrastrukturerhebung der Gemeinde

Breitbandkarte Erstellung, Qualität unbestimmt, detailliert Rd. Nr. 59 a Analyse BB-Abdeckung im Gebiet Rd. Nr. 59 a

Die Bedingungen können als Auflage im ZWB formuliert werden. Risiko: Ein fehlender Nachweis kann zur Anlastung führen.

Bedingungen sind bei neuen BB-Vorhaben zu berücksichtigen

Konsultation der beteiligten Akteure (Netzbetreiber) Rd. Nr. 59 a Auswahlverfahren nach Vergaberecht Rd. Nr. 59 c Gewichtung im Vorfeld Gewichtung der Qualitätskriterien Rd. Nr. 59 d

Hinweis Infrastruktur Nutzung bestehender Infrastruktur Rd. Nr. 59 f

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rechtskonform, verlässlich, zügig

Beiblatt: Erläuterung / Berechnung zum Breitband-Antrag

Kosten für Antragsbewertung / Prüfung

a)* Antragsbewertung 5% der WL max. 2000,- EUR € b)* Prüfung des Vorhabens 9 √ WL €

c) MWSt nach a) und b) €

*) In den Kostenanteilen nach a) und b) sind alle Auslagen, auch die nach § 14 VwKostG-LSA enthalten. Die Umsatzsteuer ist durch den Auftraggeber zu entrichten, diese ist nicht förderfähig.

Kosten aus Phase 3 / 5 (Antragsberatung / Projektprüfung)

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rechtskonform, verlässlich, zügig 3. Kosten- / Finanzierungsplan zum Nachweis der Antragsdaten 3.1 Wirtschaftlichkeitslücke a) Kosten (Investitions- und Betriebskosten) € b) Einnahmen (Prognose) - € c) Wirtschaftlichkeitslücke (a – b) (unterliegt nicht der Umsatzsteuer) (i.d.R. <= 490.122 € bei einem Fördersatz v. 87,5%)

3.2 Kosten für Beratung / Prüfung a) Antragsberatung / - Prüfung (excl. MWSt.) € b) MWSt. (z.Z. 19%) € c) Gesamtkosten (a + b) € 3.3 Eigenmittel der Gemeinde a) Anteil Wirtschaftlichkeitslücke (z.Z. 12,5%) € b) Anteil Beratungs- / Prüfkosten (z.Z. 12,5%) € c) MWSt. (3.2 b) € d) Gesamtkosten (a + b + c) € 3.4 Zuwendung (Bund, Land) a) Anteil Wirtschaftlichkeitslücke (z.Z. 87,5%) € b) Anteil Beratungs- / Prüfkosten (z.Z. 87,5%) € c) Gesamtkosten (a + b) € 3.5 Gesamtfinanzierung (3.3 d + 3.4 c) (das Vorhaben ist begrenzt auf max. 500.000 €) €

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Zusammenfassung  der  Änderungen  GAK-­‐Rahmenplan;  Gen.  KOM  Nr.:  N  368/2009  DE  vom  23.12.2009  

1.  Laufzeit 2010 – 2013 Verlängerung 2.  Übertragungsrate von 1 Mbit/s auf 2 Mbit/s Erhöhung 3.  Beihilfehöchstbetrag je Vorhaben v. 200 T€ auf 500 T€ Erhöhung 4.  Zweckbindung Zuwendungszweck von 5 J. auf 7 J. Erhöhung 5.  Planungshorizont von 3 Jahren bzgl. BB-Ausbau Erhöhung 6.  Gewährleistung offener Zugang; Bedingung tech.neutral neu 7.  Auswahlverfahren, wirtschaftlichstes Angebot

unter Berücksichtigung tech. Parameter zusätzlich 8.  Nachweis der kalk. Einnahmen des Betreibers neu 9.  Wirtschaftlichkeitslücke,Investitionen

+ Betriebskosten – kalk. Einnahmen zusätzlich 10. Endkundenpreis, Festlegung neu 11. BB-Karte und Analyse der Abdeckung neu 12. Leerrohrförderung im Gemeinde-Eigentum neu

Alle bisher nicht bewilligten Anträge auf Breitbandvorsorgung ländlicher Räume müssen alle Bedingungen im Sinne der GAK-Rahmenplanänderung 2010-2013 i.V.m. der Genehmigung KOM Nr.: N 368/2009 DE, vom 23.12.2009 erfüllen. Alle nicht genehmigten Anträge sind diesbezüglich durch die Antragsteller zu vervollständigen, fehlende Nachweise, Bestätigungen und dgl. sind nachzureichen.

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Bauer  sucht  Netz  

H.  Haupt;  MLU,  52  –  ALR  27.01.2010  

Danke  für  die  Aufmerksamkeit