1 Abmahnungen im E-Commerce Düsseldorf, den 14.09.2007

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Abmahnungen im E-Commerce

Düsseldorf, den 14.09.2007

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Abmahnungen

1. Allgemeines2. Was ist eine Abmahnung?3. Wer darf abmahnen?4. Wer darf abgemahnt werden?5. Welche Kosten können entstehen?6. Wie kann man sich wehren?7. Wie kann janolaw Ihnen helfen? 8. Die häufigsten Fehler

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Allgemeines 1/1

Anfang 2000: erste große Abmahnwelle

Grund: neue gesetzliche Pflichtangaben im Online-Impressum wurden nicht beachtet

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Allgemeines 1/2

Aktuell: Abmahnwelle bei eBay – Widerrufsbelehrung

Schätzungen: Abmahnungen bundesweit mehr als 10.000

(Quelle: Verein Abmahnwelle)

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Was ist eine Abmahnung? 2/1

Definition:

Die Abmahnung ist die formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zukünftig zu unterlassen

Problem Zugang:

Nach h.M trägt der Abgemahnte das Verlustrisiko auf dem Postweg (anders bei anderen Willenserklärungen) Grund: Abmahnung als „Wohltat“

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Was ist eine Abmahnung? 2/2

Inhalt:

Vertretungsanzeige des Anwalts (mit Vollmacht) Beschreibung des beanstandeten Verhaltens und rechtliche

Erläuterung Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Fristsetzung mit Androhung rechtlicher Schritte

(Problem: angemessene Frist ist einzelfallabhängig,

regelmäßig aber eine Woche bis zehn Tage;

Frist zu kurz – angemessene Frist in Lauf gesetzt) Rechnung (zwischen 100,- und 1.000,- Euro)

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Was ist eine Abmahnung? 2/3

Zweck:

außergerichtliches Instrumentarium zur „Marktbereinigung“ Schutz vor Wettbewerbern, die sich nicht an die Gesetze halten

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Wer darf abmahnen? 3/1

Abmahnungsberechtigt:

Mitbewerber, der gleiche oder ähnliche Produkte oder Dienstleistungen anbietet

Verbände, z.B. Verbraucherzentrale, Wettbewerbszentrale

Industrie- und Handelskammer

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Wer darf abmahnen? 3/2

Nicht: Verein „Ehrlich währt am längsten“ oder die e-tail GmbH/BUG AG

Nicht: Anwälte ohne Mandanten Nicht: sog. „Abmahnanwälte“ (LG Heilbronn 23.4.2007)

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Wer darf abgemahnt werden? 4/1

Grundsatz: nur gewerbliche Unternehmer Kennzeichen: planmäßige und dauerhafte Leistungen

gegen Entgelt Abgrenzung: zu Privatpersonen, die z.B. nur einen

Hausstand auflösen wollen

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Wer darf abgemahnt werden? 4/2

Abgrenzungskriterien :

Anzahl der getätigten Geschäfte Zeitraum der Tätigkeit professionelle Gestaltung des Angebotes vermehrte Angebote von Neuware mehrfacher Verkauf von gleichartiger Ware eBay: Powersellerstatus (in den letzten 3 Mo durchschnittlich

mind. 300 Artikel/Monat oder 4 Artikel/Mo bei einem Handels-volumen von mind. 3.000 Euro/Mo)

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Welche Kosten können entstehen? 5/1

insbes. Anwaltskosten (abhängig von der Streitwerthöhe) Streitwerte ab 10.000,- Euro (LG Münster, 4.4.2007: 4.000,-

Euro für falsche Widerrufsbelehrung) 1. Problem: im außergerichtlichen Verfahren erfolgt die

Streitwertfestsetzung durch die Rechtsanwälte 2. Problem: im gerichtlichen Verfahren werden die

Streitwerte durch unterschiedliche Gerichte auch unterschiedlich beurteilt

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Welche Kosten können entstehen? 5/2

Generell: hohe Streitwertfestsetzung Grund: abschreckende Wirkung Nebeneffekte: hohe Gebührenrechnungen locken

„schwarze Schafe“

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Grundsatz: keine Reaktionspflicht Gefahr: einstweilige Verfügung

- ist eine Entscheidung in einem gerichtlichen Eilverfahren- Gerichtsort: sog. „fliegender Gerichtsstand“- Untersagung, weitere Wettbewerbsverstöße zu begehen- Folgen: Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro oder

sechs Monate Haft

Wie kann man sich wehren? 6/1

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Wie kann man sich wehren? 6/2

Einstweilige Verfügung soll die Angelegenheit nur vorläufig regeln

falls nicht einverstanden: Einspruch, der zum Hauptsacheverfahren beim Landgericht (Streitwert > 5.000,00 Euro) führt

Folge: hohe Gerichts- und Anwaltskosten bei Niederlage

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Außergerichtliche Vorgehensweise:

Abmahnung berechtigt: Gerügten Fehler beseitigen, Unterlassungserklärung unterzeichnen (Wirkung: mind. 30 Jahre). Exkurs: Kündigung der Unterlassungserklärung

Abmahnung zum Teil berechtigt: Modifizierung der Erklärung Verstoß: häufig zu weit formuliert Vertragsstrafe: üblich: ca. 5.000,- Euro Sinnvoll: Versuch der Streitwertreduzierung

Wie kann man sich wehren? 6/3

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Gerichtliche Vorgehensweise:

Gegenabmahnung Schutzschrift (116 Landgerichte oder

www.schutzschriftenregister.de) Negative Feststellungsklage Streitgenossenschaft Beschwerde RAK, Schadenersatz

Wie kann man sich wehren? 6/4

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Wie kann janolaw Ihnen helfen? 7/1

janlaw AG

Produkte Beratung

„Sie können heute wohl leichter Sprengstoff herstellen, als ein rechtlich zutreffendes

Angebot im Internet präsentieren“(RA Rolf Becker in „Abmahnung ist

Anwalts Liebling“, Spiegel Online 15.08.2007)

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Wie kann janolaw Ihnen helfen? 7/2

janolaw AG Urteile (LG, OLG, BGH)

Gesetze

beobachtet

Produkte Beratung

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Wie kann janolaw Ihnen helfen? 7/3

janoConsult

janoContract

janoText

jano

Online

jano

Services

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Die häufigsten Fehler 8/1

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janoContract

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Widerrufsbelehrung:

Fristbeginn („Die Frist beginnt frühestens...“)* -> KG Berlin 5.12.2006, OLG Hamm 15.3.2007 Fristdauer („vier Wochen“ statt „ein Monat“)

-> OLG Hamburg 26.3.2007 Fehlende Hervorhebung der Widerrufsbelehrung*

-> § 1 Abs. 4 Satz 3 BGB InfoVO: „...in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form“

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Die häufigsten Fehler – Beispiele 8/2

janoConsultWiderrufsbelehrung

Fristbeginn wird falsch beschrieben

-> KG Berlin 5.12.2006, Az.: 5 W 295/06

-> OLG Hamm 15.3.2007, Az.: 4 W 1/07

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Die häufigsten Fehler – Beispiele 8/3

janoConsultWiderrufsbelehrung

Fehlende Hervorhebung der Widerrufsbelehrung -> § 1 Abs. 4 Satz 3 BGB InfoVO: „...in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form“, nur bei Belehrung in AGB und in Textform

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Die häufigsten Fehler 8/4

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

Versendungsrisiko wird dem Kunden aufgebürdet*-> widerspricht §§ 474 Abs. 2, 447 Abs. 1 BGB

Gerichtsstands- oder Erfüllungsortklauseln gegenüber Verbrauchern-> §§ 29, 38 ZPO

Angebot freibleibend*-> überraschende Klausel § 305c Abs. 1 BGB

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Die häufigsten Fehler – Beispiele 8/5

janoConsultAllgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)

Versendungsrisiko wird dem Kunden aufgebürdet-> widerspricht §§ 474 II, 447 Abs. I BGB ontract

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Die häufigsten Fehler – Beispiele 8/6

janoConsultAllgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)

„Angebot freibleibend“-> LG Hamburg 18.01.2007, Az. 315 O 457/06, überraschende Klausel § 305c Abs. 1 BGB Überraschend eklausel

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Die häufigsten Fehler 8/7

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janoText

Impressum:

Nur Nachname im Impressum-> KG Berlin 13.02.2007

Keine Angabe der Telefonnummer, str. zurzeit beim EuGH

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janoText

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit

gerne zur Verfügung:

• sschiefer@janolaw.de • vbaldus@janolaw.de• vbalsu

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