2010 - Die Europäische Sozialrechtskoordinierung – aktueller Stand und Probleme

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Bernhard Spiegel

organising training and setting up networks on the European Coordination of Social Security Schemes

in the 27 Member States

Nationales trESS Seminar Die Europäische

Sozialrechtskoordinierung – aktueller Stand und Probleme

Salzburg, 29. 6. 2010

Bernhard Spiegel

Kurze Standortbestimmung - Bilanz

•Rund um den 1.5.2010–Was ist erreicht? Was fehlt?

•Sonstige Entwicklungen–Vertrag von Lissabon–Assoziationsabkommen

•Ausblick–Was sind die nächsten Schritte?

Bernhard Spiegel

1.5.2010 – Inkrafttreten der VO 883/2004

• Formelle Probleme:– Drittstaater VO– EWR-Abkommen– CH-Abkommen

• Materielle Probleme:– Übergangsrecht– Art. 87 (8) – anzuwendende Rechtsvorschriften• „Änderung des vorherrschenden Sachverhalts“

– Information der BürgerInnen

Bernhard Spiegel

Erreichtes – eine Erfolgsstory

– Durchführungs VO (VO 987/2009 + 1. Änderung VO 988/2009)

– Wesentliche Beschlüsse der VWK• zB Beschluss A2 - Entsendung

– „Tragbare“ Dokumente (alle Sprachfassungen)– Viele Papier SEDs in Sektoren mit Änderungen– Master Directory war am 1.5.2010

funktionstüchtig• Testen und wieder testen!• Aha-Erlebnisse, zB „Scheme for all“ (Code 23097)

Bernhard Spiegel

Was muss noch gemacht werden?

• Fehlende SEDs– Enttäuschung wg Technik (zB Pensionen)

• Nationale Vorbereitungen auf EESSI– Reference Implementation notwendig

• Nationale ergänzende Rechtsänderungen (?)– Darf man oder muss man? • zB betreffend Zuständigkeiten• zB betreffend KV-Beiträge von ausländischen Renten

• Auslegungsfragen ungelöst

Bernhard Spiegel

Sonstige Ergebnisse - Neuerungen

• Inkrafttreten Vertrag von Lissabon– Neue Abstimmung (qualifizierte Mehrheit)• Aber Unionsbürgerfreizügigkeit (Art. 21 AEUV) –

Einstimmigkeit – unbeachtlich?• Verfahren in der Verwaltungskommission• AT und DE bei Drittstaater-VO überstimmt

– Problem mit Drittstaaten (Art 79 (2) AEUV)• Auch bei Assoziationsabkommen muss inhaltliche

Rechtsgrundlage bestehen – Problem DK/UK/IE• EWR-Abkommen und CH-Abkommen?

Bernhard Spiegel

Ungelöste Auslegungsfragen - 1

• Wertigkeit der Versicherungszeiten • Unterscheidung gerechtfertigt (Glaubenskrieg!)• Unterschiede der nationalen Systematik!• zB MS A Anspruch: 15 Jahre; Schulzeiten nur für die

Berechnung• MS B Anspruch 30 Jahre; alle Zeiten für den Anspruch• Ungerechte Ergebnisse• Besser: Sachverhaltsgleichstellungen• Aber Grenze: zB Wohnzeiten müssen berücksichtigt

werden

Bernhard Spiegel

Ungelöste Auslegungsfragen - 2Familienleistungen:• Berechnung des Unterschiedsbetrages pro Kind / pro

Familie?• Rechnerische Unterschiede

• Ein- oder zwei Körbe?• Getrennte Berechnung für Familienbeihilfen und

Erziehungsleistungen?• Gestaltbarer Zeitraum für Erziehungsleistungen• Umsetzung des Slanina-Urteils?

• Zahlen alle MS bei Geschiedenen ohne gezahltem Unterhalt?

• Auswirkung auch im Wohnland der Kinder!

Bernhard Spiegel

Ungelöste Auslegungsfragen - 3Kostenerstattung in der Arbeitslosen-

versicherung• Keine Gefahr für die Versicherten• Aber: Streit zwischen den Trägern

• Betrag der zu zahlen wäre (mit oder ohne Zusammenrechnung?)

• Volle 3 Monate Erstattung auch nach ganz kurzen Erwerbstätigkeiten?

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Zeitbombe EuGHViele nicht ganz klare Fragen aus Judikatur• In VO 883/2004 nicht umgesetzt

• Rs C-205/05, Nemec – allgemeiner Berechnungsgrundsatz?

• Rs C-352/06, Bosmann – allgemeine Zuständigkeit mehrerer MS?

• Rs C-211/08, EK gegen ES – Dienstleistungsfreiheit nicht bei Notbehandlung während Urlaub (nur Spitalspflege?)

• RS C-208/07, Chamier-Glisczinski – Keine Gefahr bei Pflegeleistungen? – doch! Rs C-388/09, da Silva Martins

Bernhard Spiegel

Was könnten die nächsten Schritte sein?Änderungen der VO 883/2004:• „Wartungsarbeiten“ – auch Bereinigung von

Fehlern (zB Art. 6 VO 987/2009)• Änderungen für mehrfach Erwerbstätige?

• Konzernmobilität (Bericht trESS Think Tank)• „hypermobile“ Erwerbstätige (zB Sportler,

Musiker, Künstler)• Transportarbeitnehmer• Flugpersonal

Bernhard Spiegel

Änderungen der VO 883/2004 in ZukunftEigenes Kapitel für Pflegeleistungen• Schon zu spät?• Nein – auch beitragsunabhängige Sonderleistungen

Korrektur des EuGH• Aber welche Grundsätze?Aktivierende Maßnahmen• Export + Amtshilfe?• Kein Export bei Fehlen der aktivierenden

Maßnahme?Umsetzung Patientenmobilität• Trotz RL?

Bernhard Spiegel

Zunkunft von EESSIWann wird EESSI funktionieren?• Gibt es MS, die vor Ende Übergangsfrist elektronisch

kommunizieren?• Individuelles Testen vor „EESSI-enabled“?Weitere Schritte:• On-line Funktionalität

• eEKVK• Aufbau Datei gesperrter Karten• „European Free Movement Card“

• Anzuwendende Rechtsvorschriften• Aufbau Datei der ausgestellten A1

• Elektronische Identifikation und Anspruchsnachweise• Beschleunigung Rentenverfahren

Bernhard Spiegel

Zusammenfassung• Katerstimmung nach dem 1.5.2010?• Unglaublich viel erreicht• Aber noch viel zu tun

Doch zunächst einmal:Wir haben uns alle redlich einenschönen, aschefreien Sommer verdient!

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