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BefristungsvereinbarungAbrechnung kirchenmusikalischer Vertretungsdienst
Kirchlicher Dienst ist durch den Auftrag der Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat bestimmt und auf ihn ausgerichtet. Jeder in seinem Dienst wirkt an der Erfüllung des Auftrages der Kirche mit. Diese Zielsetzung verlangt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller im kirchlichen Dienst Tätigen. Sie bilden ohne Rücksicht auf ihre Tätigkeit und Stellung eine Dienstgemeinschaft.
Auf dieser Grundlage wird vereinbart, dass
geboren am: (Vor- und Nachname des Beschäftigten)
(Geburtsdatum)
(Straße, Hausnummer, PLZ und Wohnort)
Evang. Kirchengemeinde
Bieberstein-Dipperz Flieden-Neuhof(Bezeichnung des Arbeitgebers Kirchengemeinde)
in der Zeit vom: bis:
als: Organist/in Chorleiter/in(Zutreffendes bitte ankreuzen)
wegen: (Grund des Vertretungsdienstes)
befristet beschäftigt wird.
Qualifikation*: A- oder B-Prüfung C-Prüfung Eignungsnachweis ohne Nachweis(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Die Vergütung wird auf das Konto bei
(IBAN)
überwiesen.
(Name der Bank)
(BIC)
wird vom Kirchenkreisamt Fulda ausgefüllt
DatumArt des Vertretungsdienstes
(Hauptgottesdienst, Abendmahlgottesdienst,Kindergottesdienst, Nebengottesdienst, Kasualien)
Entgelt-gruppe
Stunden-zahl
Entgelt/Schlüssel
gebucht /gezahlt am
(Ort und Datum) (Unterschrift Kirchenmusiker/in)
(Unterschrift der Vertreter des Anstellungsträger) (L S)Kirchengemeinde
(Unterschrift der Vertreter des Anstellungsträgers)
Hinweis: Die Befristungsvereinbarung ist vor dem Beginn der Tätigkeit abzuschließen und dient gleichzeitig als Abrechnung. Das Entgelt ist ggf. Steuer- und Sozialversicherungspflichtig. Vor Aufnahme der ersten Beschäftigung ist die MAV an der Einstellung zu beteiligen. Nur Mitarbeiter, die einer christlichen Kirche angehören, dürfen beschäftigt werden. Dieser Vordruck kann beim Kirchenkreisamt Fulda kostenlos bestellt oder unter www.kirchenkreisamt-fulda.de/downloads/personalwesen geladen
werden. Es steht auch eine Dateivorlage für MS-Word zur Verfügung. *Der Nachweis der Qualifikation (A-, B-, C-Prüfung oder Eignungsnachweis) ist dem Kirchenkreisamt Fulda einzureichen. – Stand 01/2017
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