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Amtsblatt des Kreises Unna

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Amtsblatt Nr. 33 vom 31.07.2020

33

vom 31.07.2020

Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Sicherheit, Ordnung 953

und Straßenverkehr am 10.08.2020

Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung

Am 11.08.2020 955

Einladung zur Sitzung des Unterausschusses für Hoch- und Tiefbauangelegenheiten

am 12.08.2020 957

Öffentliche Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des/der

Landrats/Landrätin sowie die Vertretung des Kreises Unna

Im Kreis Unna am 13.09.2020 959

Allgemeinverfügung Reiten im Naturschutzgebiet Ostholzbachtal 980

Öffentliche Zustellung 984

Öffentliche Zustellung 985

Öffentliche Zustellung 986

Öffentliche Zustellung 987

952

Inhalt Seite

____________________________________________________

Öffentliche Zustellung 988

Öffentliche Zustellung 989

Öffentliche Zustellung 990

Öffentliche Zustellung 991

Öffentliche Zustellung 992

Öffentliche Zustellung 993

Öffentliche Zustellung 994

Öffentliche Zustellung 995

Öffentliche Zustellung 996

Öffentliche Zustellung 997

Öffentliche Zustellung 998

Öffentliche Zustellung 999

Öffentliche Zustellung 1000

Öffentliche Zustellung 1001

953

Bekanntgabe

Gem. § 41 Abs. 4 der Kreisordnung NRW wird hiermit bekanntgegeben, dass folgendes Gremium zu einer

Sitzung zusammentritt.

Gremium Ausschuss für Feuerwehr, Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr

Datum Montag │ 10.08.2020

Beginn 16:00 Uhr

Ort Kreishaus Unna | Freiherr-vom-Stein-Saal C.001-C.003 |

Friedrich-Ebert-Straße 17 | 59425 Unna

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

Punkt 1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

Punkt 2 Organisationsuntersuchung der Integrierten Leitstelle für den Rettungsdienst,

Brand- und Katastrophenschutz des Kreises Unna,

hier: Anlass, Ergebnis, geplante Umsetzung;

mündlicher Bericht Herr Dezernent Uwe Hasche

Punkt 3 Sachstandbericht zur Umsetzung der 4. Fortschreibung des Bedarfsplans für den

Rettungsdienst im Kreis Unna;

mündlicher Bericht Herr Benjamin Winter

Punkt 4 Sachstandbericht zu den Auswirkungen der Nichtigkeit der Änderungsverordnung

der Bußgeldkatalog-Verordnung;

mündlicher Bericht Herr Günter Sparbrod

Punkt 5 Sachstandbericht zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Fachbereiche

Öffentliche Sicherheit und Ordnung und Straßenverkehr;

mündlicher Bericht Frau Sandra Waßen und Herr Günter Sparbrod

Punkt 6 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

Punkt 7 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen

954

Wichtige Hinweise

Die Sitzung findet unter Einhaltung der wegen der Corona-Pandemie allgemein geltenden Hygienevorschrif-

ten und Abstandsregelungen statt. Besucher/innen können am öffentlichen Teil der Sitzung teilnehmen.

Folgendes ist zu beachten:

Das Betreten des Kreishauses ist nur mit Mund-Nasen-Schutz (Alltagsmaske) gestattet.

Planen Sie bitte etwas Zeit für die notwendige Einlasskontrolle am Eingang des Kreishauses ein. Al-

le Besucher/innen werden beim Betreten und beim Verlassen des Gebäudes namentlich in einer

Anwesenheitsliste erfasst.

Die Besucher/innen werden durch eine/n Mitarbeiter/in in die Sitzung und am Ende wieder zum

Ausgang begleitet.

Personen mit Krankheitssymptomen und solche, die Rückkehrende aus Risikogebieten sind, dürfen

nicht an der Sitzung teilnehmen.

Michael Makiolla

Landrat

Hinweis: Für die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse kann ein/e Gebärden- oder Schriftdolmetscher/in

für Hörgeschädigte gestellt werden. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Kontakt: Stabsstelle Büro

Landrat, Kreistag, Gleichstellung des Kreises Unna, Friedrich-Ebert-Str.17, 59425 Unna / Frau Kutscher /

Fon 0 23 03 / 27- 14 17 / E-Mail: sandra.kutscher@kreis-unna.de

955

Bekanntgabe

Gem. § 41 Abs. 4 der Kreisordnung NRW wird hiermit bekanntgegeben, dass folgendes Gremium zu einer

Sitzung zusammentritt.

Gremium Ausschuss für Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung

Datum Dienstag │ 11.08.2020

Beginn 16:00 Uhr

Ort Kreishaus Unna | Friedrich-Ebert-Straße 17 | 59425 Unna

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

Punkt 1 Bestellung einer Schriftführung für den Ausschuss für Arbeitsmarkt und Wirtschafts-

förderung

Punkt 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

Punkt 3 Aktuelle Herausforderungen in der Arbeit des Jobcenters des Kreis Unna

mündlicher Bericht: Herr Uwe Ringelsiep, Geschäftsführer Jobcenter Kreis Unna

Punkt 4 Neufassung der Vereinbarung zur Ausgestaltung und Organisation des Jobcenters

Kreis Unna

Punkt 5 Einführung einer Bildungskarte im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets im

Kreis Unna

Punkt 6 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

Punkt 7 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen

Wichtige Hinweise

Die Sitzung findet unter Einhaltung der wegen der Corona-Pandemie allgemein geltenden Hygienevorschrif-

ten und Abstandsregelungen statt. Besucher/innen können am öffentlichen Teil der Sitzung teilnehmen.

Folgendes ist zu beachten:

Das Betreten des Kreishauses ist nur mit Mund-Nasen-Schutz (Alltagsmaske) gestattet.

956

Planen Sie bitte etwas Zeit für die notwendige Einlasskontrolle am Eingang des Kreishauses ein. Al-

le Besucher/innen werden beim Betreten und beim Verlassen des Gebäudes namentlich in einer

Anwesenheitsliste erfasst.

Die Besucher/innen werden durch eine/n Mitarbeiter/in in die Sitzung und am Ende wieder zum

Ausgang begleitet.

Personen mit Krankheitssymptomen und solche, die Rückkehrende aus Risikogebieten sind, dürfen nicht an

der Sitzung teilnehmen.

Michael Makiolla

Landrat

Hinweis: Für die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse kann ein/e Gebärden- oder Schriftdolmetscher/in

für Hörgeschädigte gestellt werden. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Kontakt: Stabsstelle Büro

Landrat, Kreistag, Gleichstellung des Kreises Unna, Friedrich-Ebert-Str.17, 59425 Unna / Frau Kutscher /

Fon 0 23 03 / 27- 14 17 / E-Mail: sandra.kutscher@kreis-unna.de

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Bekanntgabe

Gem. § 41 Abs. 4 der Kreisordnung NRW wird hiermit bekanntgegeben, dass folgendes Gremium zu einer

Sitzung zusammentritt.

Gremium Unterausschuss für Hoch- und Tiefbauangelegenheiten

Datum Mittwoch │ 12.08.2020

Beginn 16:00 Uhr

Ort Freiherr-vom-Stein-Saal C.002-C.003Kreishaus Unna | Friedrich-Ebert-Straße

17 | 59425 Unna

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

Punkt 1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

Punkt 2 Fortschreibung Kreisstraßenbauprogramm (hier: Radwegeprogramm)

Punkt 3 Sachstandsbericht zu laufenden Tiefbaumaßnahmen

Punkt 4 Sachstandsbericht zu laufenden Hochbaumaßnahmen

Punkt 5 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

Punkt 6 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen

Wichtige Hinweise

Die Sitzung findet unter Einhaltung der wegen der Corona-Pandemie allgemein geltenden Hygienevorschrif-

ten und Abstandsregelungen statt. Besucher/innen können am öffentlichen Teil der Sitzung teilnehmen.

Folgendes ist zu beachten:

Das Betreten des Kreishauses ist nur mit Mund-Nasen-Schutz (Alltagsmaske) gestattet.

Planen Sie bitte etwas Zeit für die notwendige Einlasskontrolle am Eingang des Kreishauses ein. Al-

le Besucher/innen werden beim Betreten und beim Verlassen des Gebäudes namentlich in einer

Anwesenheitsliste erfasst.

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Die Besucher/innen werden durch eine/n Mitarbeiter/in in die Sitzung und am Ende wieder zum

Ausgang begleitet.

Personen mit Krankheitssymptomen und solche, die Rückkehrende aus Risikogebieten sind, dürfen nicht an

der Sitzung teilnehmen.

Michael Makiolla

Landrat

Hinweis: Für die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse kann ein/e Gebärden- oder Schriftdolmetscher/in

für Hörgeschädigte gestellt werden. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Kontakt: Stabsstelle Büro

Landrat, Kreistag, Gleichstellung des Kreises Unna, Friedrich-Ebert-Str.17, 59425 Unna / Frau Kutscher /

Fon 0 23 03 / 27- 14 17 / E-Mail: sandra.kutscher@kreis-unna.de

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Allgemeinverfügung – Reiten im Naturschutzgebiet Ostholzbachtal

Die Stadt Fröndenberg weist im gesamten Stadtgebiet Reitrouten aus. In einem Abschnitt von ca. 700 m

verläuft eine der Routen auf einem vorhandenen Weg durch das Naturschutzgebiet Nr. 2 „Ostholzbachtal“.

Gemäß Landschaftsplan Nr. 7 - Raum Fröndenberg Abschnitt C 1.1.1 (1) Nr. 6 ist es jedoch verboten, in

den Naturschutzgebieten zu reiten. Aufgrund dessen erlässt der Kreis Unna gemäß § 35 Verwaltungsver-

fahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das

zuletzt durch Artikel 5 Absatz 25 des Gesetzes vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846) geändert worden ist, die

nachfolgende Allgemeinverfügung:

§ 1

1) Die in der anliegenden Karte dargestellte und örtlich gekennzeichnete Reitroute im Naturschutzgebiet

Ostholzbachtal darf entgegen des im Landschaftsplan Nr. 7 - Raum Fröndenberg unter Abschnitt C

1.1.1 (1) Nr. 6 festgesetzten allgemeinen Reitverbots von jedermann beritten werden. (Befreiung)

Die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Nr. 7 kann gemäß Abschnitt C 1 (1) in Verbin-

dung mit § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG erteilt werden, da dies aus Gründen des überwiegenden öffentli-

chen Interesses notwendig ist.

2) Die Befreiung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter sowie anderer Genehmigungen, Bewilligun-

gen, Erlaubnisse oder sonstiger behördlicher Entscheidungen.

3) Für alle weiteren Bereiche innerhalb des Naturschutzgebiets Ostholzbachtal – inklusive weiterer vor-

handener Wege – bleibt das Reitverbot bestehen.

4) Das Führen eines Pferdes wird dem Reiten gleichgestellt.

§ 2

1) Die Befreiung vom Reitverbot im Naturschutzgebiet Ostholzbachtal erfolgt ausschließlich unter den

nachfolgenden Bedingungen:

a. Als Gangart ist lediglich „Schritt“ erlaubt

b. Auf andere Erholungssuchende ist besondere Rücksicht zu nehmen

Es gelten darüber hinaus die Regelungen des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) in der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934)

981

§ 3

Diese Regelung tritt mit der offiziellen Ausweisung des Weges als Reitroute durch die Stadt Fröndenberg in

Kraft und kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.

Die vorstehende Regelung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Die Regelung und die Begründung liegen beim Landrat des Kreises Unna, Fachbereich Natur und Umwelt –

Untere Naturschutzbehörde – Platanenallee 16, 59425 Unna, Zimmer 238 montags bis freitags während der

Dienststunden zu jedermann Einsicht aus.

Unna 25.06.2020

Michael Makiolla

Landrat

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Begründung

Die Stadt Fröndenberg weist in ihrem Stadtgebiet Reitrouten aus. Der Verlauf betrifft auch das Naturschutz-

gebiet Ostholzbachtal, in dem das Reiten über den Landschaftsplan verboten ist. Eine alternative Routen-

führung ist in diesem Bereich nicht möglich. Da eine ausgewiesene Reitroute im Widerspruch zu dem ge-

nannten Verbot stehen würde und aus naturschutzfachlicher Sicht als auch landschaftsrechtlicher Sicht

unter Einhaltung der vorgegebenen Bedingungen keine Bedenken bestehen, kann der besagte Wegeteilab-

schnitt für das Reiten freigegeben werden.

984

Geschäftszeichen Unna, 31. Juli 2020 36.3/28.19.3625.5

Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:

Aktenzeichen Datum

36.3/28.19.3625.5 04.06.2020

Empfänger

Name

Pawel Dobkowski

letzte bekannte Anschrift:

ul. Teczowa 14, 07-410 Ostrolenka, Polen

Ort:

Fachbereich Raum

Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59427 Unna Straßenverkehr A.107

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-

gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-

te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-

lichung 2 Wochen vergangen sind.

KREIS UNNA

DER LANDRAT Im Auftrag

Hering

985

Geschäftszeichen Ort, Datum 36.2

LÜNRMXX159VA12200727

Unna,27.07.2020

Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:

Aktenzeichen Datum

LÜNRMXX159VA12200727 27.07.2020

Empfänger

Name

Daniel-Viorel Florescu

letzte bekannte Anschrift:

Düppelstraße 10, 44532 Lünen

Ort:

Fachbereich Raum

Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A210

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-

gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-

te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-

lichung 2 Wochen vergangen sind.

KREIS UNNA

DER LANDRAT Im Auftrag

Klein

986

Geschäftszeichen Ort, Datum 36.2

UN0SYXX332VA22200624

Unna,27.07.2020

Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:

Aktenzeichen Datum

UN0SYXX332VA22200624 27.07.2020

Empfänger

Name

Mihai Danciulescu

letzte bekannte Anschrift:

Feldstraße 5B, 58730 Fröndenberg

Ort:

Fachbereich Raum

Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A210

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-

gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-

te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-

lichung 2 Wochen vergangen sind.

KREIS UNNA

DER LANDRAT Im Auftrag

Klein

987

Geschäftszeichen Ort, Datum 36.1/0519571 Unna,28.07.2020

Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:

Aktenzeichen Datum

36.1/0519571 23.06.2020

Empfänger

Name

Grzegorz Sebastian Choinski

letzte bekannte Anschrift:

Azaliowa 7 m. 4, 98-220 Zdunska Wola, Polen

Ort:

Fachbereich Raum

Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.1 A 205

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-

gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-

te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-

lichung 2 Wochen vergangen sind.

KREIS UNNA

DER LANDRAT Im Auftrag

van den Akker

988

Geschäftszeichen 36.2-GB-UN-JY136 Unna, 28.07.20

Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:

Aktenzeichen Datum

GB-UN-JY136 28.07.20

Empfänger

Name

Lorenzo Boticci

letzte bekannte Anschrift:

Blumenstraße 9, 59174 Kamen

Ort:

Fachbereich Raum

Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A209

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-

gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-

te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-

lichung 2 Wochen vergangen sind.

KREIS UNNA

DER LANDRAT Im Auftrag

Heinrich

989

Geschäftszeichen 36.2

LÜNGPXX777AA32200629

Unna, 28.07.20

Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:

Aktenzeichen Datum

LÜNGPXX777AA32200629 28.07.20

Empfänger

Name

Daniel-Viorel Florescu

letzte bekannte Anschrift:

Düppelstr. 10, 44532 Lünen

Ort:

Fachbereich Raum

Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A209

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-

gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-

te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-

lichung 2 Wochen vergangen sind.

KREIS UNNA

DER LANDRAT Im Auftrag

Heinrich

990

Geschäftszeichen 36.2

LÜNRMXX159AA32200630

Unna, 28.07.20

Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:

Aktenzeichen Datum

LÜNRMXX159AA32200630 28.07.20

Empfänger

Name

Daniel-Viorel Florescu

letzte bekannte Anschrift:

Düppelstr. 10, 44532 Lünen

Ort:

Fachbereich Raum

Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A209

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-

gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-

te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-

lichung 2 Wochen vergangen sind.

KREIS UNNA

DER LANDRAT Im Auftrag

Heinrich

991

Geschäftszeichen Unna, 31. Juli 2020 36.3/42.20.0656.7

Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:

Aktenzeichen Datum

36.3/42.20.0656.7 29.06.2020

Empfänger

Name

Patryk Pawel Gotkowski

letzte bekannte Anschrift:

Rudna Mala 222, 36-054 RUDNA MALA, PL POLEN

Ort:

Fachbereich Raum

Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna Straßenverkehr A.113

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-

gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-

te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-

lichung 2 Wochen vergangen sind.

KREIS UNNA

DER LANDRAT Im Auftrag

Hering

992

Geschäftszeichen Ort, Datum 36.2

GB-UN-LS1013 v. 29.07.20

Unna, 29.07.2020

Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:

Aktenzeichen Datum

GB-36.2-UN-LS1013 v. 29.07.20 29.07.20

Empfänger

Name

Maren Klein

letzte bekannte Anschrift:

Jägerstr. 37, 44532 Lünen

Ort:

Fachbereich Raum

Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A210

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-

gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-

te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-

lichung 2 Wochen vergangen sind.

KREIS UNNA

DER LANDRAT Im Auftrag

Hilbig

993

Geschäftszeichen Ort, Datum 36.2

GB-UN-ST765 v. 29.07.20

Unna,29.07.2020

Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:

Aktenzeichen Datum

GB-UN-ST765 v. 29.07.20 29.07.2020

Empfänger

Name

Bettina Stuckmann

letzte bekannte Anschrift:

Josef-Ströthoff-Straße 6, 59423 Unna

Ort:

Fachbereich Raum

Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A210

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-

gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-

te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-

lichung 2 Wochen vergangen sind.

KREIS UNNA

DER LANDRAT Im Auftrag

Klein

994

Geschäftszeichen Ort, Datum 36.2

LÜNRMXX499AA22200729

Unna,29.07.2020

Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:

Aktenzeichen Datum

LÜNRMXX499AA22200729 29.07.2020

Empfänger

Name

Petronela Trifan

letzte bekannte Anschrift:

Bebelstraße 142, 44532 Lünen

Ort:

Fachbereich Raum

Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A210

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-

gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-

te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-

lichung 2 Wochen vergangen sind.

KREIS UNNA

DER LANDRAT Im Auftrag

Klein

995

Geschäftszeichen 36.2-GB-UN-FA1929 Unna, 29.07.20

Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:

Aktenzeichen Datum

GB-UN-FA1929 29.07.20

Empfänger

Name

Lars Richter

letzte bekannte Anschrift:

Netteberger Straße 153, 59379 Selm

Ort:

Fachbereich Raum

Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A209

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-

gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-

te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-

lichung 2 Wochen vergangen sind.

KREIS UNNA

DER LANDRAT Im Auftrag

Heinrich

996

Geschäftszeichen Ort, Datum 36.1/0520383 Unna,29.07.2020

Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:

Aktenzeichen Datum

36.1/0520383 06.07.2020

Empfänger

Name

Chaid Allach

letzte bekannte Anschrift:

Rhijnauwensingel 491, 3077 VG ROTTERDAMM, Niederlande

Ort:

Fachbereich Raum

Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.1 A 205

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-

gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-

te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-

lichung 2 Wochen vergangen sind.

KREIS UNNA

DER LANDRAT Im Auftrag

van den Akker

997

Geschäftszeichen Ort, Datum 36.2

UN0LTX9764VA12200720

Unna, 30.07.2020

Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:

Aktenzeichen Datum

UN0LTX9764VA12200720 30.07.20

Empfänger

Name

Thomas Michael Lesniak

letzte bekannte Anschrift:

Lerchenweg 16, 59199 Bönen

Ort:

Fachbereich Raum

Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A210

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-

gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-

te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-

lichung 2 Wochen vergangen sind.

KREIS UNNA

DER LANDRAT Im Auftrag

Hilbig

998

Geschäftszeichen Unna, 31. Juli 2020 36.3/41.20.0207.5

Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:

Aktenzeichen Datum

36.3/41.20.0207.5 30.07.2020

Empfänger

Name

Dmytro Didenko

letzte bekannte Anschrift:

Ostrozkogo 59/3, 21-000 VINNICA, UA UKRAINE

Ort:

Fachbereich Raum

Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna Straßenverkehr A.109

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-

gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-

te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-

lichung 2 Wochen vergangen sind.

KREIS UNNA

DER LANDRAT Im Auftrag

Hering

999

Geschäftszeichen Ort, Datum 36.2

UN0RMXX428VA22200713

Unna,30.07.2020

Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:

Aktenzeichen Datum

UN0RMXX428VA22200713 30.07.2020

Empfänger

Name

Viktor Stieben

letzte bekannte Anschrift:

Buchfinkenstraße 9, 59192 Bergkamen

Ort:

Fachbereich Raum

Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A210

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-

gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-

te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-

lichung 2 Wochen vergangen sind.

KREIS UNNA

DER LANDRAT Im Auftrag

Klein

1000

Geschäftszeichen 36.2

UN0EDX8808VA22200709

Unna, 30.07.20

Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:

Aktenzeichen Datum

UN0EDX8808VA22200709 29.07.2020

Empfänger

Name

Srboljub Krunic

letzte bekannte Anschrift:

Hochstr. 4, 59192 Bergkamen

Ort:

Fachbereich Raum

Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A210

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-

gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-

te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-

lichung 2 Wochen vergangen sind.

KREIS UNNA

DER LANDRAT Im Auftrag

Krause

1001

Geschäftszeichen 36.2

UN0XLX2015VA12200710

Unna, 31.07.20

Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:

Aktenzeichen Datum

UN0XLX2015VA12200710 23.07.20

Empfänger

Name

Harun Bektas

letzte bekannte Anschrift:

Kamer Heide 4, 59192 Bergkamen

Ort:

Fachbereich Raum

Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A209

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-

gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-

te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-

lichung 2 Wochen vergangen sind.

KREIS UNNA

DER LANDRAT Im Auftrag

Heinrich

1002

Herausgeber: Kreis Unna - Der Landrat

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