Anhebung der Buchführungsgrenze § 125 Abs 1 lit a BAO Entwurf zu BBG 2014

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Anhebung der Buchführungsgrenze § 125 Abs 1 lit a BAO Entwurf zu BBG 2014. Änderung Buchführungsgrenze auf 550.000,- Umsätze wie bisher anzuwenden auf LuF-Betriebe + wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 31 BAO) erstmals anzuwenden auf in den Jahren 2013 und 2014 ausgeführte Umsätze - PowerPoint PPT Presentation

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Univ.-Lekt. StB MMag. Dr. Klaus Hilber, Mutters 1

Anhebung der Buchführungsgrenze § 125 Abs 1 lit a BAO

Entwurf zu BBG 2014

Univ.-Lekt. StB MMag. Dr. Klaus Hilber, Mutters 2

Adaptierung steuerliche Buchführungsgrenze

Änderung Buchführungsgrenze auf 550.000,- Umsätze

wie bisher anzuwenden auf LuF-Betriebe +

wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 31 BAO)

erstmals anzuwenden auf

in den Jahren 2013 und 2014 ausgeführte Umsätze

Grund: Inflationsanpassung (+ 37,5 %)

Letzte Anhebung in 2001 (Euro-Umstellung)

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Adaptierung steuerliche Buchführungsgrenze

Begleitmaßnahme:

„Entkoppelung“ der Buchführungsgrenze von der

Pauschalierungsgrenze

Pauschalierungen sollen weiterhin nur für Betriebe mit

maximal 400.000,- pa Umsätze angewendet werden

können

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Adaptierung steuerliche Buchführungsgrenze

Adaptierungen betreffend LuF-Pauschalierungen:

Umsatzsteuer: § 22/1 UStG

Vorsteuer: Adaptierung Pferde-Pausch-VO

Einkommensteuer: LuF-Pausch-VO 2011

Einkommensteuer: LuF-Pausch-VO 2015

Pauschalierung jeweils nur für Betriebe bis max 400.000,-

Jahresumsatz

400.000,- Umsatzgrenze = Pauschalierungsgrenze

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