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Antrag der Liberalen Hochschulgruppe der BLS zur VV.
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Überwachungskameras in der Law School
Antragsteller: Die Liberale Hochschulgruppe der Bucerius Law School (LHG), vertreten durch David Linnemann (Vorsitzender):
Die Vollversammlung möge beschließen, dass
1. die SV sich bei der Hochschulleitung oder den entsprechenden Ansprechpartnern erkundigt, in welcher Qualität Überwachungsvideos auf dem Gelände und in den Gebäuden der BLS aufgezeichnet werden, d.h. ob jemand auf Grund der Videos identifiziert werden kann oder ob es sich nur um „Bewegungskameras“ o.Ä. handelt,
2. die SV sich bei der Hochschulleitung oder den entsprechenden Ansprechpartnern erkundigt, ob die Kameras sowohl bei Nacht als auch bei Tag Aufnahmen in gleicher Qualität aufzeichnen und ob manche Kameras nur zu manchen Tageszeiten in Betrieb sind,
3. die SV sich bei der Hochschulleitung oder den entsprechenden Ansprechpartnern erkundigt, an welchen Orten Kameras installiert sind und wie viele Kameras insgesamt installiert sind,
4. die SV sich bei der Hochschulleitung oder den entsprechenden Ansprechpartnern erkundigt, wie lange die entsprechenden Videos gespeichert werden, wer darauf Zugang hat, bei welchen Gelegenheiten eine Einsicht in das Videomaterial erfolgt und wer diese Einsicht ggf. veranlasst,
5. die SV der Studierendenschaft spätestens bis zur nächsten VV durch eine E-‐Mail über all diese Punkte berichtet und darüber hinaus auch bei der nächsten VV darüber berichtet.
Begründung:
Dass sich sowohl Kameras auf dem Gelände als auch in den Gebäuden der BLS befinden ist selbstverständlich bekannt. Gerade vor dem Hintergrund der Diebstahlsproblematik in den letzten Monaten rückten diese auch immer wieder in den Fokus. Allerdings widersprechen sich die Aussagen bezüglich der Funktionen dieser Kameras z.T. erheblich: Teils wurde erklärt, dass die Kameras auf dem Gelände der BLS nur dafür da sind, Bewegungen zu erkennen, sodass der Wachmann bemerkt, wenn sich Personen auf dem Gelände befinden und er dies(e) überprüfen kann. Generell seien die Kameras aber auf Grund der Technik und des Anbringungswinkels nicht in der Lage, Personen an Hand ihrer Gesichter zu identifizieren. Demgegenüber wurde aber zum Teil auch erklärt, dass es sich bei den Kameras um „normale“ Überwachungskameras handeln würde, mit denen auch Gesichter erkannt werden können. Über die Speicherdauer und die Verwendung des Materials ist weiterhin nichts bekannt. Die Liberale Hochschulgruppe ist der Meinung, dass eine generelle Ablehnung von Video-‐ bzw. Überwachungskameras aus rein ideologischen Gründen nicht zielführend und sinnvoll sein kann. Dennoch sollte auch vor einem Präventionshintergrund Klarheit darüber bestehen, wofür die Kameras eingesetzt werden können bzw. dass sie überhaupt existieren. Wir wünschen uns einen sensiblen und verantwortungsvollen Umgang mit den Daten und Aufzeichnungen.
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