Berufstaucher. Aufgabenbereiche Schiffsreparaturen Bauarbeiten Bergungen Umweltschutz

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Berufstaucher

Aufgabenbereiche

• Schiffsreparaturen

• Bauarbeiten

• Bergungen

• Umweltschutz

• Untersuchungen mit Videodokumentation

• Kontroll und Reinigungsarbeiten

• Montagen bis zu 50 m Arbeitstiefe

Schiffsreparaturen

• Rudereinbau

• Propellerwechsel

• Schiffsuntersuchungen

• Notreparaturen

• Hilfe bei Havarien

• Suchen / Orten

Bauarbeiten

• Schweißen

• Schneidbrennen

• Unterwasserbetonieren

• Videountersuchung

• Absperren von Rohrleitungen

Bergungen

• Suchen und Orten mit Eisendetektoren

• Bergungen mit Hebesäcken

• Bergungen mit Autokran / Schwimmkran

• Absicherung einer Schrottbergung gegen Ölverschmutzung, mit Ölsperre und Oberflächenabsauger.

Umweltschutz

Ausbildung

• Zu Beginn der Ausbildung wird ein Fortbildungsvertrag abgeschlossen.

• Die Ausbildung im Taucherunternehmen dauert insgesamt zwei Jahre.

Betriebliche Fortbildung

• Der Jungtaucher muss im Rahmen seiner Ausbildung im Betrieb eine so genannte "betriebliche Fortbildung" mit mind. 200 Taucherstunden absolvieren.

• Jeder Jungtaucher muss im Rahmen seiner Ausbildung einen Fortbildungslehrgang, der 320 Unterrichtsstunden dauert, absolvieren.

Bestand der Lehrgänge

1. Grundlagen (80 Unterrichtsstunden)2. Schweißen (80 Unterrichtsstunden)3. Tauchmedizin (60 Unterrichtsstunden)4. Anwendungskenntnisse (100

Unterrichtsstunden)

• Diese vier Lehrgänge werden in der Regel über externe Einrichtungen, die von den Industrie- und Handelskammern beauftragt sein müssen, angeboten und durchgeführt.

Zahlung und Kosten

• Der Jungtaucher bekommt vom Betrieb eine Vergütung.

• Der Jungtaucher hat den außerbetrieblichen Fortbildungslehrgang und die Prüfungsgebühr der IHK zu bezahlen. Übernahme der Kosten durch den Betrieb ist Verhandlungssache.

• Gehalt nach der Ausbildung liegt auch im ermessen des Betriebs

Voraussetzungen

Der Teilnehmer muss:• eine erfolgreich abgeschlossene

Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweisen

• das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze der DLRG oder Vergleichbares und eine gültige G31-Bescheinigung, die keine gesundheitlichen Bedenken gegen das Tauchen erhebt, nachweisen

Weitere Aufstiegsmöglichkeiten

• Nach dem Erwerb entsprechender Berufserfahrung kann die Prüfung zum Tauchermeister und damit die Ausbilderqualifikation für Tauchanwärter erworben werden.

Ausbildende Betriebe

Tauchservice Saar

Enspfuhlstr. 3166809 Nahlbach

Frank DonatICBMPostfach 250326111 OldenburgTel.: 0441/798-3457

Forschungstauchervereinigung

An der Packhalle VI27572 Bremerhaven

Telefon: ++49 (0)471 / 75488 Fax: ++49 (0)471 / 74384

Geschäftsführer: Herr Thorsten Hollstein

Internationale Berufstaucher Schule

Weyreggerstr. 69Weyregg am Attersee, Österreich

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