BEVÖLKERUNGSSCHUTZ IM GESELLSCHAFTLICHEN...

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Jens GroskopfGROSKOPF Consulting GbRBinger Straße 66 » 14197 BerlinTelefon: 030 51300800-0 »Telefax: 030 51300800-9E-Mail: mail@groskopf-consulting.de » Web: www.groskopf-consulting.de

BEVÖLKERUNGSSCHUTZ IM GESELLSCHAFTLICHEN WANDEL

» VERANSTALTUNGSSICHERHEIT IM KONTEXT DES BEVÖLKERUNGSSCHUTZES17.06.2016

» Hintergründe» Fragestellungen

» Lösungsansätze

» Diskussion

ÜBERSICHT

TOP 1 | HINTERGRÜNDE

» Veranstaltungen im öffentlichen Raum» Veranstaltungen auf privater Fläche

» Unbeschränkter Zugang ggü. Ticketbeschränkung

» Kleinveranstaltungen

» Großveranstaltungen

VERSCHIEDENE ARTEN VON VERANSTALTUNGEN

» Die Definition bestimmt sich nach relativen Gesichtspunkten» Die Umgebung definiert die »Größe« einer Veranstaltung

» In NRW wird es durch das Koordinierungsgremium festgelegt

» Anhaltspunkt sind 5.000 Besucher

DEFINITION EINER GROSSVERANSTALTUNG

01 | DIE GROSSVERANSTALTUNG

STRUKTURELLER AUFBAU

Ordnungsdienst

Polizei

Bauamt

Verkehrslenkung

Sanitätsdienst

Rettungsdienst

Feuerwehr

Katastrophenschutz

Künstler

Bühnenbau

Catering

Marketing

Veranstaltung

Koordinierungsstelle/-stab

Veranstaltungsleitung

BereichUnversehrtheit

BereichOrdnung

BereichProduktion

» Ordnungsdienst?» Sanitätsdienst?

» Produktion?

» Polizei?

» Genehmigungsbehörden?

» Bevölkerungsschutz?» Veranstalter?

» Veranstaltungsleitung?

VERANTWORTUNG FÜR DIE SICHERHEIT

» Ordnungsdienst» Sanitätsdienst

» Produktion

» Polizei

» Genehmigungsbehörden

» Bevölkerungsschutz» Veranstalter!

» Veranstaltungsleitung!

VERANTWORTUNG FÜR DIE SICHERHEIT

» Veranstalter» ggf. die Besucher

» ggf. Sponsoren

» Erhöhte rettungsdienstliche und feuerwehrtechnische Vorhaltung

» Polizei-Einsatz

» Gilt immer das »Verursacherprinzip«?» Einsatz von Mitteln des Bevölkerungsschutz

BEZAHLUNG DER SICHERHEITSMASSNAHMEN

TOP 2 | FRAGESTELLUNGEN

» Meist im Sanitätsdienst» Hilfsorganisationen vs. privaten Dienstleistern

» Getrennte Bemessung des Sanitätsdienstes und der notwendigen Transportkomponenten

» Vorhaltung von Kräften für den Krisenfall innerhalb der Veranstaltung» Wer bedient einen Krisenfall außerhalb der Veranstaltung?

EINSATZ VON MITTELN DES BEVÖLKERUNGSSCHUTZES?

» Wer hat dann Anspruch auf welche Leistung?» Ist der Sanitätsdienst losgelöst innerhalb einer Veranstaltung?

» Passen die Einsatzkonzepte zusammen?

SANITÄTSDIENST ALS ÜBUNGSSZENARIO?

TOP 3 | LÖSUNGSANSÄTZE

» Gemeinsame Koordinierungsstelle» Einbindung aller relevanten Institutionen

» Gemeinsames Lagebild

» Abgestimmte Entscheidungen

VERANSTALTUNGSLEITUNG

» Umsetzung der Seveso-Richtlinie innerhalb einer Großveranstaltung

SEVESO-RICHTLINIE (BEISPIEL)

FLUCHT- UND RETTUNGSPLAN

+55,

69

Standort

Feuerlöscher

Notruftelefon / Ansprechpartner

Notausgang / Rettungswegkennzeichnung

Richtungsanzeige

Fluchtkorridor

Erste Hilfe

Augendusche

Defibrillator

Sammelplatz

LEGENDE VERHALTEN BEI UNFÄLLENRUHE BEWAHREN!

1. Unfall melden

2. Erste Hilfe

3. Weitere Maßnahmen

Wer meldet?Was ist passiert?Wo ist etwas passiert?Wieviele sind betroffen oder verletzt?Warten auf Rückfragen

Absicherung des UnfallortsVersorgung der VerletztenAnweisungen beachten

Notruf 112 wählen

Rettungskräfte einweisenBetroffene betreuen

Objekt:

Gebäudeteil:

Geschoss:

Stand:

Plan:

Ersteller:Holi Festival of ColoursRheinallee / Neulandpark51373 Leverkusen

Versammlungsraum

Erdgeschoss

25.05.2016HCO-FOC/LEV/BSO-A/EG

VERHALTEN IM BRANDFALLRUHE BEWAHREN!

1. Brand melden

2. In Sicherheit bringen

3. Löschversuch unternehmen

Wer meldet?Was ist passiert?Wo ist etwas passiert?Wieviele sind betroffen oder verletzt?Warten auf Rückfragen

Gefährdete Personen mitnehmenGekennzeichneten Rettungswegen folgenAnweisungen beachten

Notruf 112 wählen

Feuerlöscher benutzen!B.Eng. Jens Groskopf

Bereich Nord-Ost: Binger Straße 66 » 14197 BerlinTelefon: 030 51300800-0Telefax: 030 51300800-9

Consulting GbR

» Wettergefahren – The Show Must Go On» Spezielle Schutzbedürftigkeit von Besuchern

» Geändertes Freizeitverhalten

» Trend-Veranstaltungen

» Demografie

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN

»Et hätt noch immerjot jejange.«

§3, Kölsches Grundgesetz

»Jeder hat das Rechtauf körperlicheUnversehrtheit«

Artikel 2 Absatz II Satz 1, Grundgesetz

SCHÖN, DASS SIE DABEI WAREN!

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