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Der Begriff landwirtschaftliches Gewerbe
und seine Auswirkungen auf das bäuerliche Erbrecht
Frédéric Brand Leiter des Landwirtschaftsamtes
SGAR-SSDA Vortrag vom 8. September 2017 – FBD/AFR/WFI/EMI
Ein Bild -> 6 mögliche Definitionen
Landwirtschaftsamt 2
Entreprise = Unternehmen
Entreprise agricole LDFR = Landw. Gewerbe BGBB
Exploitation agricole= Landw. Betrieb
Exploitation agricole= Landw. Betrieb LBV
Exploitant à titre personnel LDFR = Selbstbewirtschafter BGBB
Exploitant agricole OTerm= Bewirtschafter LBV
Konkreter Fall (Entscheid des Bundesgerichtes 2C_1085/2013 vom 21. Mai 2015)
Landwirtschaftsamt 3
Konkreter Fall
Landwirtschaftsamt 4
Nein danke!
Sohn 1 Sohn 2
Konkreter Fall
Landwirtschaftsamt 5
Schwes-ter des Verstor-benen
Ja, aber zu welchem Preis?
1. Entscheid der EEK
► Berücksichtigung des Grundbesitzes
des Verstorbenen + 2 bewirtschaftete
Parzellen, die gepachtet wurden (Reben)
► 0,952 SAK
► < 1 SAK
► ≠ landwirtschaftliches Gewerbe
► Keine Zuweisung zum
Ertragswert
Landwirtschaftsamt 6
EW
Rekurs der Schwesterbeim kantonalen Gericht
► Berücksichtigung der Reben + Bio-
Betrieb
► Gemäss Gutachten: 1,127 SAK
► = landwirtschaftliches Gewerbe
► Zuweisung zum Ertragswert
Landwirtschaftsamt 7
EW
Rekurs der Söhnebeim Bundesgericht► Keine Berücksichtigung der beiden
gepachteten Rebparzellen, da sie seit dem Tod durch eine Drittperson bewirtschaftet werden.
◊ Gehören nicht mehr zum Betrieb
► < 1 SAK
► ≠ landwirtschaftliches Gewerbe
► Keine Zuweisung zumErtragswert
Landwirtschaftsamt 8
EW
Der Begriff landwirtschaftliches Gewerbe
► Eckpfeiler des BGBB
◊ Zu dem das bäuerliche Erbrecht gehört
► Wachsende Rolle in anderen
Bereichen der Landwirtschaft
◊ LPG
◊ Investitionskredite
◊ RPG
Landwirtschaftsamt 9
Zur Erinnerung
► Ziel des BGBB (art. 1 BGBB)
«a. das bäuerliche Grundeigentum zu fördern und namentlich Familienbetriebe als Grundlage eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen, auf eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung ausgerichteten Landwirtschaft zu erhalten und ihre Struktur zu verbessern;
b. die Stellung des Selbstbewirtschafters einschliesslich diejenige des Pächters beim Erwerb landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstücke zu stärken;
c. übersetzte Preise für landwirtschaftlichen Boden zu bekämpfen.»
Landwirtschaftsamt 10
Zur Erinnerung
► Anspruch auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen
Gewerbes
(Art. 11 Abs. 1 BGBB)
«Befindet sich in der Erbschaft ein landwirtschaftliches
Gewerbe, so kann jeder Erbe verlangen, dass ihm dieses
in der Erbteilung zugewiesen wird, wenn er es selber
bewirtschaften will und dafür als geeignet erscheint.»
Landwirtschaftsamt 11
Zur Erinnerung
► Anrechnung an den Erbteil (Art. 17 Abs. 1 BGBB)
«Das landwirtschaftliche Gewerbe wird dem
selbstbewirtschaftenden Erben zum Ertragswert an den
Erbteil angerechnet.»
Landwirtschaftsamt 12
Zur Erinnerung
► Ertragswert (Art. 1 Abs. 1 VBB)
«Als Ertragswert gilt das Kapital, für das der Zins
(Landgutsrente), zum mittleren Satz für erste
Hypotheken bei landesüblicher Bewirtschaftung im
Mittel mehrerer Jahre aus dem landwirtschaftlichen
Gewerbe oder Grundstück erzielt werden kann.»
Landwirtschaftsamt 13
Zur Erinnerung
► Definition des landwirtschaftlichen Gewerbes
(Art. 7 Abs. 1 BGBB)
«Eine Gesamtheit von landwirtschaftlichen Grundstücken,
Bauten und Anlagen, die als Grundlage der
landwirtschaftlichen Produktion dient und zu deren
Bewirtschaftung, wenn sie landesüblich ist, mindestens
eine Standardarbeitskraft (SAK) nötig ist. Der Bundesrat
legt die Faktoren und die Werte für die Berechnung einer
SAK in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsrecht fest.»
Landwirtschaftsamt 14
Folgen für das Erbrecht
► Direkte Auswirkungen
◊ Anspruch auf Zuweisung eines
landwirtschaftlichen Gewerbes (Art. 11
BGBB) für den selbstbewirtschaftenden
Erben.
◊ Anrechnungswert (Art. 17 BGBB):
Ertragswert
Landwirtschaftsamt 15
EW
Folgen für das Erbrecht
► Indirekte Auswirkungen
◊ Anspruch auf Zuweisung eines
landwirtschaftlichen Grundstücks (Art. 21
BGBB), wenn der Erbe Eigentümer eines
landwirtschaftlichen Gewerbes ist oder im
ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich über
ein solches verfügt.
◊ Anrechnungswert:
2 x Ertragswert
Landwirtschaftsamt 16
EW EW
Bezug des Ertragswertes zur Preisgrenze des Bodens► Höchstpreise (HP) (allg. Durchschnittswerte in CHF als
Beispiel)
► Ertragswert (EW)
CHF 0.50 / m2
► Verhältnis: HP = 10 bis 20 x ER
Landwirtschaftsamt 17
AG FR SO TG VD
10.– / m2 5.– / m2 5.70 / m2 7.50 / m2 5.50 / m2
Geschichtlicher Hintergrund
► Vor dem BGBB vom 4. Oktober 1991 ◊ Art. 620 ZGB Zuweisungsanspruch für ein landwirtschaftliches Gewerbe
«Befindet sich in der Erbschaft ein landwirtschaftliches Gewerbe, das eine wirtschaftliche Einheit bildet und ausreichende Existenzmittel bietet, wird es dem Erben zugewiesen, der es verlangt und der in der Lage erscheint, sich um das Gewerbe zu kümmern. Der Preis dafür wird gemäss Ertragswert festgelegt und von der Erbschaft abgezogen.»
◊ Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 1940 über die Entschuldung von landwirtschaftlichen Betrieben
«Grundstücke und Liegenschaften werden auf der Grundlage des Ertragswerts eingeschätzt, d.h. die Summe, die bei einem Zinssatz von vier Prozent und bei einem landesüblichen Betrieb im Durchschnitt vom Grundstück oder den Liegenschaften während einer genügend langen Zeit vor der Einschätzung erwirtschaftet werden konnte.»
Landwirtschaftsamt 18
Wille des Gesetzgebers
► Art. 620 ZGB:
◊ Gewerbebudget bestimmt die Rentabilität
des Betriebes
◊ Begriffe scheinen zu subjektiv
► BGBB
◊ «Objektivierung» der Einschätzung der
Rentabilität des Betriebes
◊ Normen: SAK
Landwirtschaftsamt 19
Neue Normen
► Höhere Schwelle für den Betrieb
◊ Vor dem 1. September 2008
Betrieb = 0,75 SAK
◊ Ab dem 1. September 2008
Betrieb = 1 SAK
► Geänderter SAK-Koeffizient
◊ 1. Juli 2016
Landwirtschaftsamt 20
Rechenbeispiele für 1 SAK
► 46 ha Ackerkulturen (ohne Kartoffeln)
► 10 ha Ackerkulturen, 15 Milchkühe +
Aufzucht, bio (+20 %)
► 1,6 ha Rebberge mit Weinherstellung
► 0,037 ha (=370 m2) Chicorée
(Anzucht)
► 0,0093 ha (=93 m2) Gemüsesetzlinge
Landwirtschaftsamt 21
Derzeitige Lage
► Normen = Objektivität
► Grenzfälle
◊ Details können das Zünglein an der
Waage sein
• Produktionssektor mit hohem SAK-
Koeffizienten
• Zusätzlich gepachtete Parzellen
• Anpassung der Tierställe an Normen
Landwirtschaftsamt 22
Zurück zum konkreten Fall (BG-Entscheid2C_1085/2013)
► Es fehlen 0,048 um 1 SAK zu erreichen
◊ Beispiel• 700 m2 Himbeeren,
d.h. 14 Reihen auf 50 m
Landwirtschaftsamt 23
Derzeitige Lage
► Entscheid liegt im Ermessen der
Richter und nicht der
landwirtschaftlichen Experten.
Landwirtschaftsamt 24
Der Begriff landwirtschaftliches GewerbeEin Bild -> 6 mögliche DefinitionenKonkreter Fall (Entscheid des Bundesgerichtes 2C_1085/2013 vom 21. Mai 2015)Konkreter FallKonkreter Fall1. Entscheid der EEKRekurs der Schwester�beim kantonalen GerichtRekurs der Söhne�beim BundesgerichtDer Begriff landwirtschaftliches GewerbeZur ErinnerungZur ErinnerungZur ErinnerungZur ErinnerungZur ErinnerungFolgen für das ErbrechtFolgen für das ErbrechtBezug des Ertragswertes zur Preisgrenze des BodensGeschichtlicher HintergrundWille des GesetzgebersNeue NormenRechenbeispiele für 1 SAKDerzeitige LageZurück zum konkreten Fall (BG-Entscheid� 2C_1085/2013)Derzeitige Lage
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