Die Hälfte der Macht im Visier Prof. Dr. Lars Holtkamp (FernUniversität Hagen) 1Ursachen für...

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Die Hälfte der Macht im VisierProf. Dr. Lars Holtkamp (FernUniversität Hagen)

1 Ursachen für Frauenunterrepräsentanz

2 Unterrepräsentanz in BW-Kommunen

3 Wahlrechtsmodell als Lösung

4 Eine mögliche Einführungsstrategie

1 Ursachen für Frauenunterrepräsentanz in der Markt-Heuristik

Kandipool

Sozialstruktur

Sozialisation

Abkömmlichkeit

Partei/Fraktion

Diskriminierung

Gleichstellungs-normen

Wählerschaft

Wahlverhalten

Repräsentanz von Frauen

Unser Erklärungsmodell: Reduzierter RC-Institutionalismus

Anreize / Sanktionen

Quotentypen

Kandidatinnen-pool

Wahlrechttypen

Parteien als „gatekeeper“

Wählerschaft

Gemeinde-größe

Gesetzlicher Quotentyp als „fast track“Frauenanteil in französischen Stadtparlamenten

25,7%

47,5% 48,5%

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

35%

40%

45%

50%

1995 2001 2008

Gesetzliche Kandidatinnenquote + reine Verhältniswahl in Kommunen

Parteiquotentyp als „inkrementeller Track“ und StagnationFrauenanteil in westdeutschen Großstädten

Freiwillige Parteiquoten: Ähnliche Wirkung, wie in Frankreich, wäre erzielbar, wenn die 50%-Quote der Grünen bzw. Linke auf alle abgefärbt hätte (Beispiel: Schweden); real aber fast nur bei der SPD feststellbar

Stagnation in allen westdeutschen Parlamenten

0

5

10

15

20

25

30

35

1980 1987 1998 2002 2005 2008 2010

9

15

3132 32 32 33

9

15

3030 31

33 32

15

19

33 34 34 33 33

Bundestag Landtage ABL Großstädte ABL

Unterrepräsentanz in BW-Kommunen Einfluss der Gemeindegröße

Unterrepräsentanz in Kommunen Einfluss des Kommunalwahlrechts

29,6

34,7

30,5

36,8

30,5

36,4

10

15

20

25

30

35

40

1996 2002 2008

NRW

West K+ P

Wahlrecht wirkt: Kumulieren und Panaschieren „gewinnt“ gegen personalisierte Verhältniswahl; Wenig Direktmandate gut für Frauenrepräsentanz

Freiwillige Parteiquoten wirken bei Grünen und SPD

Unterrepräsentanz in BW-Kommunen Einfluss der Parteiquoten

3 Unser Wahlrechtsmodell

ParitätsgesetzVerhältniswahl mitfreien Listen; K + P

Parteien als „gatekeeper“

Paritätische Repräsentanz

4 Eine mögliche Einführungsstrategie

Zunächst Paritätsgesetz für Kommunen über 5000 E. bei Kumulieren und Panaschieren

1) Entkräftet rechtspolitische Gegenargumente• Die Wahlfreiheit wird nicht beschränkt• Starker Eingriff in die Parteienfreiheit ist insbesondere in Klein- und Mittelstädten verhältnismäßig• Keine Probleme bei Quotenimplementation durch Direktmandate

2) Kommunen als „Experimentierbaustelle“• Funktion von Kommunen im Föderalismus• Kommunalwahlrecht politisch leichter reformierbar

Auch starker Handlungsbedarf beim Landtag – K. P. als Alternative?