Fachkurs Private Kontrolle - wasserversorgung.zh.ch · 1 Kanton Zürich Baudirektion AWEL Amt für...

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1

Kanton Zürich

Baudirektion

AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

Abfallwirtschaft und Betriebe

Altlasten

Fachkurs Private Kontrolle

im Fachbereich 3.10 gemäss BBV I

(Entsorgung beim Bauen auf belasteten Standorten)

14. März 2018

Katharina Fischer, Martin Schwarz, Jasmin Mertens

Fachkurs Private Kontrolle

2

Sektion Altlasten

Inhaltsübersicht

1. Begrüssung / Einführung private Kontrolle Jasmin Mertens

2. Rahmenbedingungen und Entsorgung im Kanton Zürich Jasmin Mertens

3. Abläufe / Vorgehen, Formulare Jasmin Mertens

4. Controlling Jasmin Mertens

30’ Pause

5. Fachteil Boden Martin Schwarz

6. Fachteil Neobiota Kathrin Fischer

7. Demonstration Altlasten-Informations-System (ALIS) Jasmin Mertens

8. Verschiedenes / zusätzliche Fragen Alle

3

Sektion Altlasten

Schaffung der notwendigen Kapazität für das

«Altlastenprogramm» durch externe Ressourcen

• Vereinfachung des abfallrechtlichen Vollzugs auf

„nur“ belasteten Standorten

• Aufbau der Privaten Kontrolle (PK) durch „externe

Beauftragte/Befugte gemäss PK“ (Altlastenberater)

• Start: 1. Januar 2012

Wieso eine Private Kontrolle?

PK

4

Sektion Altlasten

Optimierung Geschäftsabläufe

KbS-Nieten-

Verfahren

Kataster weitergehendeAltlastenbearbeitung

SanierungKugel-fänge

ordent-liches

Verfahren

abge-kürztes

Verfahren

abfall-rechtl.

Verfahren

altlastenrechtliche Verfahren

Bauen + Entsorgen

PK

5

Sektion AltlastenWann Private Kontrolle?

Abfallrechtlicher Vollzug von belastetem

Aushub

- Von belasteten

Standorten

- Belastet mit

Neophyten

- Bodenaushub von

belasteten Standorten

Voraussetzung Belastete Standorte

gem.

Art. 5 Abs. 4 Bst. a oder

Art. 8 Abs. 2 Bst. c AltlV

Asiatische

Knötericharten

und/ oder

Essigbaum

Eintrag im PBV und KbS

oder Neophyten

Hinweiskarte

Zuständigkeit AWEL

(vereinfachter Vollzug)

AWEL AWEL

Das kommunale

Bodenverschiebungs-

verfahren entfällt!

PK PK PK

6

Sektion Altlasten

Inhaltsübersicht

1. Begrüssung / Einführung private Kontrolle Jasmin Mertens

2. Rahmenbedingungen und Entsorgung im Kanton Zürich Jasmin Mertens

3. Abläufe / Vorgehen, Formulare Jasmin Mertens

4. Controlling Jasmin Mertens

30’ Pause

5. Fachteil Boden Martin Schwarz

6. Fachteil Neobiota Kathrin Fischer

7. Demonstration Altlasten-Informations-System (ALIS) Jasmin Mertens

8. Verschiedenes / zusätzliche Fragen Alle

7

Sektion Altlasten

Wichtige gesetzliche Grundlagen• Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG)

• Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA)

• Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV)

• Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo)

• Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV)

• Kantonales Abfallgesetz (AbfG)

• Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz)

• Bauverfahrensverordnung (BVV)

• Verordnung über die ordentlichen technischen und übrigen Anforderungen an Bauten, Anlagen, Ausstattungen und Ausrüstungen (Besondere Bauverordnung I; BBV I)

Rahmenbedingungen

8

Sektion Altlasten

Bauverfahrensverordnung (BVV)

Zuständigkeiten und Koordination

§ 7. Die im Anhang zu dieser Verordnung genannten Vorhaben bedürfen neben oder anstelle der baurechtlichen Bewilligung der örtlichen Baubehörde (§318 PBG) der Beurteilung (Bewilligung, Konzession oder Genehmigung) anderer, namentlich kantonaler Stellen.

9

Sektion Altlasten

Anhang Bauverfahrensverordnung (BVV)

Erforderliche Beurteilungen durch kantonale Stellen(§§ 7, 8 und 19)

Bauten und Anlagen in besonderer Lage

1.7 in Bezug auf belastete Standorte

1.7.1 in einem Perimeter gemäss Kataster der belasteten Standorte

1.7.2 in einem Perimeter mit biologischen Belastungen gemäss Art. 15 Abs. 3 der Freisetzungsverordnung, insbesondere Pflanzenbestände von asiatischen Knötericharten oder Essigbaum

10

Sektion Altlasten

Besondere Bauverordnung I (BBV I)

Private Kontrolle

A. Geltungsbereich und Grundsatz

§ 4. 1 Im Anhang zur Verordnung werden Bereiche

bezeichnet, die primär der privaten Kontrolle

unterstehen.2 Diese Kontrolle wird durch private Fachleute

ausgeübt; sie bestätigen unterschriftlich […], dass

ein Projekt den massgebenden Bestimmungen

entspricht […]

Dies bedeutet:

Vertretung des Kantons mit den gleichen Pflichten!

Meldung an Kanton falls Bauherrschaft den Bestimmungen

nicht Folge leistet!

11

Sektion Altlasten

Anhang Besondere Bauverordnung I (BBV I)

3. Der Privaten Kontrolle werden hinsichtlich Projekt und

Ausführung unterstellt:

3.10 (Fachbereich Entsorgung beim Bauen auf

belasteten Standorten)

a. die Bestimmungen über die Vermeidung und

Entsorgung von Abfällen sowie über die Behandlung

und Verwertung bestimmter Abfälle ([…]),

b. die Bestimmungen über Erstellung und Änderungen

von Bauten und Anlagen auf belasteten Standorten

([…]).

12

Sektion Altlasten

Anhang Besondere Bauverordnung I (BBV I)

2. Als Richtlinien und Normalien sind zu beachten

2.6 Abfallentsorgung

2.61 Empfehlung SIA 430, Ausgabe 1993, Entsorgung von

Bauabfällen bei Neubau-, Umbau- und Abbrucharbeiten

(Norm SN 509 430)

2.62 Behandlungsregel für verschmutzte Bauabfälle und

Aushub- und Ausbruchmaterial im Hinblick auf die

Verwertung, Februar 2017

13

Behandlungsregel des Kanton Zürich:

Betrachtungsperimeter

Seit Februar 2017

Verschmutzung

durch KbS-

relevante

Betriebsprozesse

14

Behandlungsregel des Kanton Zürich:

Behandlungsquoten und Verwertung

Schwach und wenig

verschmutztes Material: ist

möglichst vollständig zu

verwerten (100%). Wenn dies

nicht möglich ist, ist mittels

Behandlung eine

Verwertungsquote von

mindestens 50 % zu erreichen.

Lehm

Kies

kiesiges >3.1,

3.2-Material

inkl. Beton:

100% verwerten,

ggf. behandeln

Nicht

Bestandteil

kiesiges >3.2,

B-Material inkl. Beton: 100%

verwerten, ggf.

behandeln

Stark verschmutztes und durch

gefährliche Stoffe

verunreinigtes Material:

vollständig (100 %) zu

behandeln

Körnigkeit

(Feinkornanteil)

Verschmutzungsgrad

1

2

3

4

Anh. 3 Ziff. 1 Anh. 3 Ziff. 2 Anh. 5 Ziff. 2 Anh. 5 Ziff. 3,4,5 und [S]

[U] [T] [I] [ R]

15

Sektion Altlasten

Altlasten-Verordnung

Art. 3 Erstellung und Änderung von Bauten und Anlagen

Belastete Standorte dürfen durch die Erstellung oder Änderung

von Bauten und Anlagen nur verändert werden, wenn:

a. sie nicht sanierungsbedürftig sind und durch das

Vorhaben nicht sanierungsbedürftig werden; oder

b. ihre spätere Sanierung durch das Vorhaben nicht

wesentlich erschwert wird oder sie, soweit sie durch das

Vorhaben verändert werden, gleichzeitig saniert werden.

1616

Art. 3: Definition Bauabfälle, Aushub- und Ausbruchmaterial

Art. 16: Die Bauherrschaft muss der zuständigen Behörde

Angaben zu Art, Qualität und Menge der anfallenden

Bauabfälle machen.

Art. 17: regelt die Trennung sämtlicher Bauabfälle;

Gebäudesubstanz; Boden und Aushub (chemische und

biologische Belastungen)

Art. 18: regelt den Umgang mit abgetragenem Unter- und

Oberboden

Art. 19: regelt Aushub- und Ausbruchmaterial

Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA)

17

18

AWEL

unverschmutzt:

Ziel: Verwertung!

Dient der Verfüllung von Kiesgruben

Chemisch belastet:

Stammt aus belasteten Standorten

biologisch belastet:

Japanknöterich / Essigbaum …..

Aushub:

Baubew

illig

ungsverf

ahre

n

19

20

AWEL / AW 2018

Chemisch belastet

bei belasteten Standorten

Biologisch belastet:

Japanknöterich / Essigbaum …..

Physikalisch belastet

Boden:

Ziel: Boden wieder verwerten!

(Aufwertung von degenerierten

Böden)

Baubew

illig

ungsverf

ahre

n

21

22

Schadstoffabklärung

(Ermittlung)

Rückbauplanung

Rückbau / Triage

Verwertung / Entsorgung

Bausubstanz

Baubew

illig

ungsverf

ahre

n

23

Zuständigkeiten Private Kontrolle

Fachbereiche 3.10 und 3.11

PK Fachbereich 3.10 (Entsorgung beim Bauen auf belasteten

Standorten) ist zuständig bei:

- Aushub- und Ausbruchmaterial von belasteten Standorten gemäss

Art. 19 VVEA.

- Mineralische Abfälle aus dem Abbruch von Bauwerken gemäss

Art. 20 VVEA über belasteten Standorten. D.h. Beton- und

Mischabbruch, der durch KbS-relevante Betriebsprozesse

verschmutzt wurde.

Übriges Abbruchmaterial

fällt unter Fachbereich 3.11 PK 3.10

24

Bauabfälle im Sinne der VVEA:

Ziel:

Mit einer richtigen Lenkung

einen möglichst hohen Anteil

der Verwertung zuführen

25

Bauabfälle

Art. 16 Art. 17

Art. 18 Art. 19

Angaben zur Entsorgung der BauabfälleTrennung der Abfälle

Ober- und Unterboden Aushub

26

Das neue

Zusatzformular

für Bauabfälle

hilft alle die

Bauabfälle

richtig zu

lenken

A. Gebäudesubstanz

B. Aushub Untergrund

C. Abgetragener Boden

D. Neophyten

27

…. als Bestandteil des Baubewilligungs-

verfahrens

Gebäude-

substanz

Boden- Sauber

- Belastet

Aushub- Sauber

- Belastet «Belastete

Standorte

und

Altlasten

(inkl.

Neobiota)»

Meldeblatt

Bodenver-

schiebungen

Deklaration

Verwertung

Boden

Zusatzformular

«Entsorgung

Bauabfälle»

Deklaration

Aushub

Untergrund

Checkliste

Gebäude-

schadstoffe

etc...

Bericht PK/

Entsorgungs-

konzept

28

Entsorgung: Abfallkategorien gemäss VVEA

Bis 2015

(TVA/AushubR)

Neue VVEA

(1.1.2016)

Zugehöriger

Deponietyp

VVEA

Benennung

(gemäss

BAFU und

LVA)

LVA-Code und

–Klassierung

Aushub- und

Ausbruchmate-

rial

Unverschmutzt

(U)

Anh. 3 Ziff. 1 A Unverschmutzt 17 05 06 [-]

Tolerierbar

(T)

Anh. 3 Ziff. 2 B Schwach

verschmutzt

17 05 94 [-]

Inertstoff

(I)

Anh. 5 Ziff. 2 B Wenig

verschmutzt

17 05 97 [ak]

Reststoff

(RS)

Anh. 5 Ziff. 3 C Stark

verschmutzt

-

(kein 17 05 91

[akb])

Schlacke

(zu READ)

Anh. 5 Ziff. 4 D Stark

verschmutzt

17 05 91 [akb](aber nur KF-

Material)

Reaktorstoff

(READ)

Anh. 5 Ziff. 5 E Stark

verschmutzt

17 05 91 [akb]

Sonderabfall

(> READ)

--

(alles >

VVEA)

Es gibt keine

Deponie

Sonderabfall

(> E)

17 05 05 [S]

29

Entsorgung: Abfallkategorien gemäss VVEA

Bis 2015

(TVA/AushubR)

Neue VVEA

(1.1.2016)

Zugehöriger

Deponietyp

VVEA

Benennung

(gemäss

BAFU und

LVA)

LVA-Code und

–Klassierung

Aushub- und

Ausbruchmate-

rial

LVA-Code

und –

Klassierung

Boden

Unverschmutzt

(U)

Anh. 3 Ziff. 1 A Unverschmutzt 17 05 06 [-] 17 05 04 [-]

Tolerierbar

(T)

Anh. 3 Ziff. 2 B Schwach

verschmutzt

17 05 94 [-] 17 05 93 [-]

Inertstoff

(I)

Anh. 5 Ziff. 2 B Wenig

verschmutzt

17 05 97 [ak] 17 05 96 [ak]

Reststoff

(RS)

Anh. 5 Ziff. 3 C Stark

verschmutzt

-

(kein 17 05 91

[akb])

17 05 90 [akb]

Schlacke

(zu READ)

Anh. 5 Ziff. 4 D Stark

verschmutzt

17 05 91 [akb](aber nur KF-

Material)

17 05 90 [akb]

Reaktorstoff

(READ)

Anh. 5 Ziff. 5 E Stark

verschmutzt

17 05 91 [akb] 17 05 90 [akb]

Sonderabfall

(> READ)

--

(alles >

VVEA)

Es gibt keine

Deponie

Sonderabfall

(> E)

17 05 05 [S] 17 05 03 [S]

30

Sektion Altlasten

Inhaltsübersicht

1. Begrüssung / Einführung private Kontrolle Jasmin Mertens

2. Rahmenbedingungen und Entsorgung im Kanton Zürich Jasmin Mertens

3. Abläufe / Vorgehen, Formulare Jasmin Mertens

4. Controlling Jasmin Mertens

30’ Pause

5. Fachteil Boden Martin Schwarz

6. Fachteil Neobiota Kathrin Fischer

7. Demonstration Altlasten-Informations-System (ALIS) Jasmin Mertens

8. Verschiedenes / zusätzliche Fragen Alle

32

Sektion Altlasten

Planung

Abfallrechtliches Verfahren

Bauherrschaft:

Ich will bauen!

Neobiota?

KbS-Eintrag?

ja

Befugte Fachperson:

Zusatzformular

«Belastete Standorte und

Altlasten (inkl.

Neobiota)»,

Bestätigung Art.3 AltlV

Falls

Zusatzformular

fehlt: Sistierung

Baugesuch und

Verzögerung

Bewilligung!

Baugesuch mit

Zusatzformular

«Belastete

Standorte/Neobiota»

AWEL/AW/Al:

Prüfung/

Dossier ALIS/

Verfügung mit

Bewilligung

BAKU/Leitstelle:

Bewilligung

Baudirektion

Baubewilligung,

Baufreigabe

durch Gemeinde

Bauausführung

33

Sektion Altlasten

Vorbereitung Bauausführung / Entsorgung

Abfallrechtliches Verfahren

AWEL/AW/Al:

Eröffnung „Entsorgung“

in ALIS

Übergabe Datenhoheit

Befugte Fachperson:

Erstellung Entsorgungs-

konzept

Einholen Abnahme-

garantien

AWEL/AW/Al:

Automatische Meldung an

AWEL/AW/Al,

Controlling

PK

Erfassung in ALIS:

Güterflussdaten (SOLL),

Entsorgungskonzept /

Abnahmegarantien PK

!Entsorgungskonzept:

Meldung an

kommunale

Baubehörde

Baufreigabe Baufreigabe

durch Gemeinde

X

34

Sektion Altlasten

Bauausführung / Entsorgung

Abfallrechtliches Verfahren

Begleitung Aushub

und

Entsorgung

AWEL/AW/Al:

Registrierung

Bau- / Aushubbeginn

Controlling

(Baustellenkontrolle)PK

Befugte Fachperson:

Meldung Baubeginn

im ALIS

Registrierung

Abschluss Aushub

und Entsorgung

Abschluss

Aushub und

Entsorgung

Baubeginn /

Aushubbeginn

Meldung Abschluss

im ALIS

35

Sektion Altlasten

Abschluss

Abfallrechtliches Verfahren

AWEL/AW/Al:

Controlling

Frist / Verwertungsregel

PK

Befugte Fachperson:

Erfassung Güterfluss-

daten (IST) in ALIS

Ende

Abschluss

Aushub und

Entsorgung PK

Stellungnahme

und Erstellung

Schlussverfügung

Kopien an Gemeinde,

Altlastenberater

Ausfüllen Formular

„Schlussbericht“

Anträge:

Änderung, Löschung,

Entlassung

aus „Katastern“

Controlling

(Prüfung Schlussbericht)

Nachführung „Kataster“

PK

36

Sektion Altlasten

Standard-Verfügung zur Bewilligung des Baugesuchs

Verfügungstexte je nach Einträgen im KbS, PBV, Neobiota

WebGIS

Verfügung

Beispiel Eintrag im KbS und im PBV und Neobiota:Der vom Bauvorhaben betroffene Bereich ist im Kataster der belasteten Standorte (KbS), im

Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV) sowie im Neophyten WEB-GIS eingetragen oder

durch eine Fachperson als Neophytenstandort eines Essigbaums oder Asiatischen

Staudenknöterichs bestätigt worden. Beim Standort sind gemäss Art. 5 Abs. 4 Bst. a der

Altlasten-Verordnung (AltlV) keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten, oder er

wurde von der Baudirektion gemäss Art. 8 Abs. 2 Bst. c AltlV als weder überwachungs- noch

sanierungsbedürftig beurteilt.

Das Bauvorhaben ist im Sinne von §§ 4 ff. der Besonderen Bauverordnung I vom 6. Mai 1981

(BBV I) in Verbindung mit Anhang 3.10 BBV I durch eine(n) befugte(n) Altlastenberater/in zu

begleiten und überwachen zu lassen. Die Bauherrschaft hat damit [Name befugte Fachperson]

beauftragt.

Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für das Bauen auf belasteten Standorten,

Stand 24. Februar 2017.

Der Umgang mit abgetragenem Boden bei Bauvorhaben auf Flächen mit Belastungshinweisen

ist in der "Wegleitung Bodenaushub" geregelt. Diese ist zu beachten.

37

Sektion Altlasten

Beispiel Eintrag im KbS und im PBV und Neobiota:

Dem Bauvorhaben wird in abfall- und altlastenrechtlicher Hinsicht als Grundlage für die

Baubewilligung und Baufreigabe unter folgenden Nebenbestimmungen (Stand Februar 2017)

zugestimmt:

Nebenbestimmungen im Dispositiv als pdf (s. Ausdruck), auch unter:

AWEL > Altlasten > Bauen auf belasteten Standorten > Überblick

Fristen und Rahmenbedingungen sind in den Nebenbestimmungen festgehalten:

- Einreichen Entsorgungskonzept: mindestens 1 Monat vor Baubeginn

- Einreichen Abnahmegarantien: im ALIS speichern VOR Abtransport

- Eingabe Güterflussdaten: bis 4 Wochen nach Abschluss der abfall- und altlastenrelevanten Bauarbeiten

- Einreichen Schlussbericht: spätestens 6 Monate nach Abschluss der abfall- und altlastenrelevanten

Bauarbeiten

- Wechsel des befugten Altlastenberaters innerhalb von 3 Tagen melden!

Verfügung Dispositiv

38

Sektion Altlasten

Prüfung:

• Standort „nur“ belastet?

• Anforderungen gemäss Art. 3 AltlV eingehalten?

• Speziell kontaminiertes Material / Handhabung?

• Besondere Vorkommnisse während Bauvorhaben?

• Einwirkungen auf Schutzgüter während Bauvorhaben?

• Abweichungen aufgrund Unvorhergesehenem?

Ausstiegsszenarien

PK

Unvorhergesehenes oder Ausstieg aus privater

Kontrolle bitte direkt melden!

39

Sektion AltlastenFormulare:

1) Zusatzformular

zum kommunalen Baugesuchsformular

40

Sektion Altlasten

Zusatzformular

Inhalt:

• Allgemeine Angaben: Bauherrschaft / Vertretung,

Bauvorhaben, befugte Fachperson

• Angaben zu belasteten Standorten

• Bagatellkriterien

• Angaben zum Prüfperimeter für Bodenverschiebungen

• Angaben zu Neobiota

Das Zusatzformular ist für sämtliche Bauvorhaben auf

belasteten Standorten und/oder mit Neobiota belasteten

Standorten auszufüllen und bei der Gemeinde einzureichen.

41

Sektion Altlasten

Ausfüllen Zusatzformular: Seite 1, unten

0056/I.0023-002

Heinrich Weber AG, ehemalige Waschmaschinenfabrik

X

X

PK

PK

42

Sektion Altlasten

Ausfüllen Zusatzformular: Seite 2, oben

43

Sektion Altlasten

Ausfüllen Zusatzformular: Seite 2, unten

8424 Embrach 14.01.2016

8400 Winterthur 14.01.2016

44

Sektion AltlastenFormulare

2) Schlussbericht

• Download unter www.altlasten.zh.ch (> Bauen auf belasteten

Standorten > Private Kontrolle; bzw. direkte Eingabe im ALIS)

• Immer ausfüllen, nicht nur bei Geschäften mit Privater Kontrolle

• Ausführlicher Schlussbericht als Ergänzung, falls erforderlich

• Auswahlfelder und Freitextfelder

• Beilagen

Das Formular übernimmt möglichst viele Daten direkt aus ALIS

45

Sektion Altlasten

Formular Schlussbericht, Seite 2

46

Sektion Altlasten

Formular Schlussbericht, Seite 2

47

Sektion Altlasten

Formular Schlussbericht, Seite 3

48

Sektion Altlasten

Formular Schlussbericht, Seite 3

49

Sektion Altlasten

Inhaltsübersicht

1. Begrüssung / Einführung private Kontrolle Jasmin Mertens

2. Rahmenbedingungen und Entsorgung im Kanton Zürich Jasmin Mertens

3. Abläufe / Vorgehen, Formulare Jasmin Mertens

4. Controlling Jasmin Mertens

30’ Pause

5. Fachteil Boden Martin Schwarz

6. Fachteil Neobiota Kathrin Fischer

7. Demonstration Altlasten-Informations-System (ALIS) Jasmin Mertens

8. Verschiedenes / zusätzliche Fragen Alle

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Sektion AltlastenControlling

Bei der Arbeit im Rahmen der Privaten Kontrolle stehen Ihnen

zur Verfügung:

Das PK Inspektorat und Sekretariat bildet die Grundlage für

das erforderliche Controlling des abfallrechtlichen Vollzugs mit

Privater Kontrolle.

PK Sekretariat

PK Inspektorat

PK Inspektorin Stv-Inspektor

Anna

Mele

Jasmin

Mertens

Jörg

Stolz

51

Sektion Altlasten

Controlling, Inhalt

• Start des Geschäftes (Eingangsprüfung)

• Überwachung Geschäft (Ablauf und Baustellenkontrolle)

• Abschluss des Geschäftes (Schlussbericht,

Nachführung KbS)

• Beurteilung der PK-Arbeit (Beurteilungs-System,

Massnahmen)

53

Sektion Altlasten

Controlling, Inhalt

Überwachung Geschäft

Meilensteine im Bauablauf

• Beginn und Ende der relevanten Bauabschnitte sowie weitere

wichtige Projektabschnitte sind dem Sekretariat zu melden.

Dokumentation

• Es ist ein Triage- und ein Probenjournal zu führen.

• Falls Sondierungen ausgeführt werden, ist ein Sondierplan zu

erstellen.

54

Sektion AltlastenControlling, Inhalt

Überwachung Geschäft

Kontrolle Entsorgungskonzept und Abnahmegarantien

(Keine Genehmigung durch AWEL mehr, aber Kontrolle)

• Enthält das Konzept ein Organigramm?

• Ist das Dekontaminationsziel definiert? Wie erfolgt der Nachweis?

• Sind Angaben zu Abfallart und -mengen vorhanden und sind diese

plausibel?

• Fällt bei den Aushubarbeiten Bodenaushub an?

• Müssen Neobiota entsorgt werden?

• Sind die Unterschriften des PK-Gutachters sowie des Bauherrn

vorhanden?

• Sind die Abnahmegarantien vollständig und entsprechen den

Angaben im Entsorgungskonzept?

• Sind die Vorgaben der Behandlungsregel eingehalten?

55

Sektion Altlasten

Controlling, Inhalt

Überwachung Geschäft

• Inhaltsverzeichnis

Entsorgungskonzept

Befugten Fachpersonen

steht ein Muster-

Inhaltsverzeichnis für

das Entsorgungskonzept

auf www.altlasten.zh.ch

(> Bauen auf belasteten

Standorten > vom

Baugesuch zum

Schlussbericht) zur

Verfügung.

56

Sektion Altlasten

Controlling, Inhalt

Überwachung Geschäft

Baubegleitung/ Baustellenkontrolle

• Werden die altlasten- und abfallrechtlichen Vorgaben korrekt

umgesetzt?

• Wird ein Triage- bzw. ein Probenjournal geführt?

• Sind die Triagehaufen angeschrieben?

• Sind die stark belasteten entsiegelten Flächen und Triagehaufen

abgedeckt?

• Sind die erforderlichen Bewilligungen für die zu entsorgenden,

belasteten Materialien vorhanden?

• Wird die Verschleppung von Neophyten verhindert?

• Entspricht das neu zugeführte Material den gesetzlichen Vorgaben?

Die Inspektoren überprüfen die Arbeit der PK auf der Baustelle im

obigen Sinne stichprobenweise (angemeldet oder unangemeldet).

57

Sektion AltlastenControlling, Inhalt

Abschluss des Geschäftes, Schlussbericht

Der Schlussbericht (SB) wird nach folgenden Kriterien beurteilt:

• Termingerechte Eingabe des SB? Falls noch kein SB eingegangen

ist => Mahnung

• Eingangsprüfung: sind die Projektangaben vollständig und korrekt?

• Sind Angaben bezüglich Art der entsorgten Materialien vorhanden

(Aushub / Boden / Neobiota)?

• Wurde die Behandlungsregel eingehalten?

• Sind unvorhergesehene Ereignisse aufgetreten und wurden diese

dem AWEL rechtzeitig kommuniziert?

• Sind Angaben zur Nachführung von KbS, PBV oder Neophyten

WEB-GIS vorhanden?

• Enthält der SB die erforderlichen Beilagen?

• Ist die erforderliche Unterschrift des PK Gutachters vorhanden?

58

Sektion Altlasten

Controlling, Inhalt

Aufsicht

Beurteilung der Arbeit der befugten Fachpersonen in der

Privaten Kontrolle

• Die laufende, projektbegleitende Kontrolle der Arbeit der befugten

Fachpersonen erfolgt durch das Inspektorat basierend auf einem

vorgegebenen Beurteilungs-System.

• Diese Kontrolle beinhaltet eine Beurteilung der entsprechenden

Arbeiten anhand von definierten Kriterien (s. Ausdruck; pdf zu

finden unter: AWEL Altlasten > Bauen auf belasteten Standorten >

Private Kontrolle).

(Analog zu bestehenden Beurteilungs-Systemen bei der PK)

59

Sektion Altlasten

Gewichtung

Entsorgungskonzept und Abnahmegarantien:

Organigramm liegt vor

Bauabfälle und Entsorgungswege werden angegeben

Massnahmen zu Art. 3 AltlV und/oder Art. 15 FrSV

Unterschrift von befugter Fachperson und Bauherrn

Abnahmegarantien gemäss Behandlungsregel

1

1

3

1

3

Dateneingabe in ALIS:

Entsorgungskonzept und Abnahmegarantien in ALIS hochgeladen

Rechtzeitige Meldung von Meilensteinen

Güterflussdaten und Schlussbericht vorhanden

2

1

1

Schlussbericht:

Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit

Güterflussdaten und Behandlungsregel

Grundlagen für KbS Nachtrag

Unterschrift PK-befugte Person

2

3

2

1

Bewertung Punkte % von % bis

gut 10 75 100

befriedigend 5 50 74.9

ungenügend 0 0 49.9

PK - Controlling Rating (neu)

Anteil in Gesamtbewertung (wenn Baustellenkontrolle gemacht wird): 48%

60

Sektion Altlasten

Gewichtung

Baustellenkontrolle:Allgemeiner Eindruck

Korrekte Triage

Übersicht abgeführtes Material

Behandlungsregel ist eingehalten

Einhaltung Art. 3 AltlV/ Art. 15 FrSV, Verschleppung

Neophyten wird verhindert

1

2

2

3

3

(wenn keine Baustellenkontrolle gemacht wird, besteht das Endergebnis aus den Blöcken «Entsorgung», «Datenvollständigkeit» und Schlussbericht»)

Anteil in Gesamtbewertung: 52%

Eigener, separater Block

PK - Controlling Rating (neu)

Bewertung Punkte % von % bis

gut 10 75 100

befriedigend 5 50 74.9

ungenügend 0 0 49.9

61

Sektion AltlastenPK – ControllingAuswertung 2017

62

Sektion Altlasten

Rating spiegelt alle Prüfpunkte wider Transparenz

Baustellenkontrolle ausschlaggebend für Gesamtwertung,

Sofortmassnahmen (Baustopp) falls Art. 3 AltlV/Art. 15 FrSV

nicht eingehalten werden

Feedback an PK Befugte jeweils am Anfang des

darauffolgenden Jahres (Sammlung und Zusammenfassung

der Wertungen über ein Jahr), Verbesserungspotential wird

aufgezeigt

Direkte Mitteilung falls Gesamtbeurteilung eines

Projekts <50% («schlecht»): Gespräch im AWEL

PK - Controlling Zusammenfassung

63

Sektion Altlasten

Inhaltsübersicht

1. Begrüssung / Einführung private Kontrolle Jasmin Mertens

2. Rahmenbedingungen und Entsorgung im Kanton Zürich Jasmin Mertens

3. Abläufe / Vorgehen, Formulare Jasmin Mertens

4. Controlling Jasmin Mertens

30’ Pause

5. Fachteil Boden Martin Schwarz

6. Fachteil Neobiota Kathrin Fischer

7. Demonstration Altlasten-Informations-System (ALIS) Jasmin Mertens

8. Verschiedenes / zusätzliche Fragen Alle

64

Belastungen durch Abfälle …

Ablagerungsstandorte Betriebsstandorte Unfallstandorte

Belastete Standorte

65

Schiessanlagen

Siedlungszentren Industrielle Emittenten

Verkehr

Schrebergärten

Rebberge

…und durch diffuse Stoffeinträge

66

Flächen mit Belastungshinweisen

Prüfperimeter für Bodenverschiebungen

(PBV)

Kataster der belasteten Standorte (KbS)

ca. 20% der Zürcher Böden über

Bundes-Beurteilungswerte belastet.

Bei Belastungshinweisen:

Messung vor Verschiebung,

ggf. umweltgerecht entsorgen

Ressource Boden erhalten:

gesunden Boden wiederverwerten

67

Was als Boden gilt

Art. 7 Umweltschutzgesetz:

Boden = oberste, unversiegelte Erdschicht,

in der Pflanzen wachsen können.

nicht zum Boden gehört:

Untergrund (C-Horizont, Muttergestein)

Locker- oder Festgestein, meist grau

Unterboden(B-Horizont, Roterde, Stockerde, zweiter Stich)

reicht meist bis in eine Tiefe von 50 bis 150 cm,

weniger biologische Aktivität, durchwurzelt und verwittert,

oft heller: gelbbraun bis rostbraun

Oberboden (A-Horizont, Humus)

meist 5 – 40 cm mächtig, biologisch aktiv, meist dunkelbraun

68

Umgang mit Bodenbelastungen

Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo 1998)

regelt Umgang mit Boden und Beurteilung der Belastung

Konkretisierung in Wegleitung Bodenaushub (BUWAL

2003).

Verfahren im Kanton ZH:

ausserhalb Flächen des KbS/belastete Standorte:

«Bodenverschiebungsverfahren» teil des

kommunalen Baubewilligungsverfahren

Bauvorhaben auf belasteten Standorten gemäss AltlV:

Bodenbelastungen werden im Rahmen des

«Altlastenverfahrens« nach Vorgaben der VBBo

beurteilt und gegebenenfalls behoben

69

Massgebendes Verfahren

Kommunales Baubewilligungsverfahren

Fachperson für Bodenverschiebungen:

• Meldeblatt zu Bodenverschiebung

• Abnahmegarantie belasteter Boden

• Dokumentation nach Bodenverschiebung Fachstelle Bodenschutz

Gemeinde

PBV

Kantonales Verfahren

Falls Boden relevant:

Beurteilung nach VBBo oder Fachperson für

Bodenverschiebungen beiziehen:

• Entsorgungskonzept (inkl. Boden)

• Abnahmegarantie (inkl. Boden)

• Schlussbericht (inkl. Boden)

Sektion Altlasten

FaBo: Nachführung PBV

KbS

(+PBV)

In der Regel kantonales Verfahren PK

KbS

70

,Boden’-Aufgaben Altlastenberater

Gesetzeskonforme Verwertung und Entsorgung von abgetragenem Boden aus belasteten Standorten

• Belastung erfassen & beurteilen

• Belastungshinweise sammeln

• Bodenuntersuchung

• Verwertung & Entsorgung regeln

• Verwertung / Entsorgung in Entsorgungskonzept aufzeigen

• Korrekte Triage von Bodenmaterial sicherstellen

• Verwertung, Entsorgung & Restbelastungen dokumentieren

• Festhalten Bodenflüsse in ALIS/Schlussbericht

• Ausweisen verbleibender Restbelastung

71

Bodenbelastung erfassen & beurteilen

Art. 12 AltlV: Schutz vor Belastungen des Bodens Abs. 2:• Böden, die nach Absatz 1 nicht sanierungsbedürftig sind, obwohl sie

belastete Standorte oder Teile davon sind, und Einwirkungen von

belasteten Standorten auf Böden werden gemäss der Verordnung

vom 1. Juli 1998 über Belastungen des Bodens beurteilt.

Beprobung gemäss Handbuch „Probenahme und Probenvorbereitung

für Schadstoffuntersuchungen in Böden“ (BUWAL 2003)

• Belastungshinweise sammeln & beachten

• Probenahmekonzept an Nutzung/Schutzgüter/

Wirkungspfad anpassen

• Bodenbelastung horizontal und vertikal eingrenzen

• Zielführende Analytik wählen

72

Belastungshinweise - Prüfperimeter für

Bodenverschiebungen (PBV)

Detailkarte Belastungshinweise

Diverse Hinweise

Korrosionsschutzobjekte

Schiessanlagen

Waffenplätze

Gartenanlagen und Gärtnereien

Spezialkulturen

Verkehrsträger

Altbaugebiete

Ausgewählte Nutzungszonen

Belasteter Standort (KbS)

Leitstoffe

individuell

Cd, Cr, Pb, Zn (PAK, PCB)

Pb (Cd, Sb, Cu, Ni, Zn, PAK)

Pb (…)

Cd, Cu, Pb, Zn, PAK (…)

Cu (Cd, Pb, Zn)

Pb, PAK, Cu (Cd, Zn)

Cd, Cu, Pb, Zn, PAK

Cd, Cu, Pb, Zn, PAK (…)

individuell

73

A

BC

D

Gleichmässige Belastung, z.B. Rebbergparzelle

1 Mischprobe gesamte Fläche

Stratifizierung (grosse Fläche, unterschiedliche

Belastungshinweise/Nutzung/Abtrag)

A

BC

D

20 – 25 Einstiche pro Mischprobe

20 – 25 Einstiche pro Mischprobe

Bodenbelastung erfassen

1 Mischprobe pro Teilfläche

74

Linienproben in zunehmendem Abstand von der Quelle bis Belastung < RW

Horizontaler Gradient, z.B. bei Strasse, Metallbaute

Bodenbelastung eingrenzen

Flächen-Mischproben schichtweise von oben nach unten bis Belastung < RW

Vertikaler Gradient

0 – 20 cm

20 – 40 cm

40 – 60 cm

Auf belasteten Standorten Belastungsgradient häufig von unten nach oben !

75

Natürlich gewachsene Böden:

Schichtweise Untersuchung (0-20 cm, 20-40 cm …)

von oben nach unten bis Belastungsgrenze

Anthropogene Böden oder bei Hinweis auf Belastung

des Untergrunds:

Alle Schichten untersuchen

Vorgehen:

Alle Schichten gleichzeitig beproben

Analysen je nach Ausmass der Belastung

Unterbodenbelastung erfassen

76

Verwertung / Entsorgung von abgetragenem

Boden nach VVEA

Art. 18 VVEA:

1) Abgetragener Boden ist möglichst vollständig zu verwerten,

wenn era. sich aufgrund seiner Eigenschaften für die vorgesehene

Verwertung eignet

b. die Richtwerte gemäss Anhängen 1 und 2 VBBo einhält

c. weder Fremdstoffe noch gebietsfremde Organismen enthält

2) Bei der Verwertung ist mit dem Ober- und Unterboden gemäss

den Artikeln 6 und 7 der VBBo umzugehen• Sachgerechter Bodenabtrag

• Ober- und Unterboden getrennt abtragen und lagern

• Bei Auftrag keine neuen physikalischen, chemischen und

biologischen Belastungen schaffen

77

Belastung Definition Bezeichnung Verwertung

RichtwertBodenfruchtbarkeit langfristig gewährleistet

unbelastet Uneingeschränkt

Richtwert < Messwert Prüfwert

Bodenfruchtbarkeit nicht langfristig gewährleistet aber keine Nutzungs-einschränkung

schwach belastet

Vor Ort oder auf nachweislich gleichartig belasteten Flächen

> PrüfwertMögliche Nutzungsgefährdung

stark belastet

Nicht zulässig (Bei Abtrag zwingend VVEA-konforme Entsorgung)> Sanierungswert

Konkrete Nutzungsgefährdung

Bodenbelastung und –Verwertung

(VBBo, Wegleitung Bodenaushub)

78

Beurteilung des Bodens bezüglich: Aufbereitung, Analytik,

Beurteilungswerte nach:

• Bodenbelastung

• Verwertung (z.B. Bodenrekultivierung)

• Ablagerung Deponie Typ A

• Gefahrenabwehr bei stark belasteten

Böden

VBBo

(Beurteilungswerte nach

,Wegleitung Bodenaushub‘ oder

‚Handbuch Gefährdungs-

abschätzung‘, falls nicht in VBBo)

• Ablagerung Deponie Typ B – E

,Analysenmethoden im Abfall- und

Altlastenbereich’ (BAFU 2013),

VVEA

Analytik nach VBBo oder VVEA?

Bodenuntersuchung

79

Analyse nach VBBo* Analyse VVEA konform

Fraktion < 2 mm Gesamtgehalte

2 molare HNO3 (Schwermetalle)z.B. Mikrowellendruckaufschluss (konz. HNO3,HCl/HNO3, …)

PCB: Σ 7 Kongenere PCB: Σ 6 Kongenere x 4.3

Bodenanalytik

Unterschiede VBBo vs. VVEA

*nur in akkreditiertem Labor (s. Agroscope/NaBo)

80

Schlussbericht - Teil Boden

• Ausgangslage vor Aushubbeginn

• Beschrieb Schadstoffbelastung horizontal und vertikal

• Kurzdokumentation der (Rückbau- und) Aushubarbeiten

• Triage belasteter Boden

• Ev. Zwischenlagerung, Verwertung vor Ort

• Materialentsorgung Güterflussdaten in ALIS

• Situation nach Abschluss der Arbeiten

• Total- / Teildekontamination / Restbelastung Boden

• Bemerkungen

• Auf ev. externe Wiederverwertung verweisen

• Restbelastungen Planbeilage

81

Plan mit Restbelastungen

Wichtig für PBV Entlassung und Gefährdungsabschätzung

Planinhalte:

• Bereiche ohne Belastung

• Bereiche ohne Restbelastung

• Bereiche mit verbleibender Belastung

• Aushubperimeter

• Bereiche ohne Boden (versiegelte Flächen)

• Gute kartografische Praxis

82

PBV Entlassung

• Bei Total- oder Teildekontamination möglich unter

Nachweis über Unbedenklichkeit des zugeführten

Materials

• Bei Teildekontamination: nur falls beträchtlicher

Anteil der Parzelle betroffen

• Keine Entlassung bei versiegelten Flächen

(PBV hat nur Rechtswirkung auf Flächen mit

Bodenmaterial)

• Einzelfallprüfung falls KbS-Eintrag bestehen bleibt

83

Nützliche Links

www.boden.zh.ch/bv

www.boden.zh.ch/fp

www.erdreich.zh.ch

Bodenverschiebungsseite der FaBo

Spezialauskünfte für Fachpersonen

für Bodenverschiebungen

Gemeinsamer Internetwegweiser

Sektion Altlasten und FaBo

Kantonale Verwaltung

85

Sektion Altlasten

Inhaltsübersicht

1. Begrüssung / Einführung private Kontrolle Jasmin Mertens

2. Rahmenbedingungen und Entsorgung im Kanton Zürich Jasmin Mertens

3. Abläufe / Vorgehen, Formulare Jasmin Mertens

4. Controlling Jasmin Mertens

30’ Pause

5. Fachteil Boden Martin Schwarz

6. Fachteil Neobiota Kathrin Fischer

7. Demonstration Altlasten-Informations-System (ALIS) Jasmin Mertens

8. Verschiedenes / zusätzliche Fragen Alle

86

Sektion Altlasten

Neophyten

= „neue Pflanzen“

Neozoen

= „neue Tiere“

Neobiota

= „neue Lebewesen“ = Lebewesen, die erst

nach 1492 nach Europa eingeführt wurden

Neobiota, Begriffserklärungen

87

Sektion Altlasten

10-er Regel:• 10 % aller Neophyten halten sich unbeständig (einzelne

Exemplare; wachsen und verschwinden wieder)

• 10 % davon etablieren sich dauerhaft (Einzelbestände)

• 10 % davon sind invasiv (ungebremste Vermehrung)

Im Kanton Zürich: ca. 20 invasive Arten

Fazit: Nur wenige Neobiota bereiten Probleme. Sie können z.B.

unsere Gesundheit bedrohen, Bachufer destabilisieren,

Bauten schädigen oder andere Arten verdrängen. Alle diese

Problemarten bezeichnet man als invasive Neobiota.

Nur invasive Neophyten sind ein Problem

88

Sektion Altlasten

• Absatz 2- Umgangsverbot: Verbot für Verkauf, Handel,

Vermehrung, Aussetzen… für Arten des Anhangs 2

• Absatz 3 - Auflagen für abgetragenen Boden, der

Arten des Anhangs 2 enthält: Verwerten an Entnahmeort

oder Entsorgen (keine Weiterverbreitung!)

• Anhang 2:

3 Tiere und 3 Wasserpflanzen

7 Landpflanzen:

Essigbaum, Aufrechte Ambrosia, Riesenbärenklau,

Drüsiges Springkraut, Amerikanische Goldruten,

Asiatische Staudenknöteriche, Schmalblättriges

Greiskraut

Art. 15 Freisetzungsverordnung

89

Sektion Altlasten

Essigbaum und Asiatische Knöteriche • BVV Anhang Ziffer 1.7.2 in einem Perimeter mit biologischen

Belastungen gemäss Art. 15 Abs. 3 der Freisetzungsverordnung,

insbesondere Pflanzenbestände von asiatischen Knötericharten oder

Essigbaum

• Zusatzformular bei der Gemeinde einreichen und befugten

Altlastenberater beiziehen

Übrige Pflanzen des Anhangs 2 • Aufrechte Ambrosia, Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut,

Amerikanische Goldruten, Schmalblättriges Greiskraut

• korrekter Umgang mit abgetragenem biologisch belastetem Boden in

Eigenverantwortung - > siehe Anleitung der AGIN zum Umgang

mit biologisch belastetem Aushub

Kanton Zürich

90

Sektion Altlasten

Bei Bauvorhaben mit Verdacht auf

eine Belastung mit Asiatischen

Knötericharten oder Essigbaum ist

eine Fachperson hinzuzuziehen

Beratung

Begleitung

Dokumentation

Fachperson

Fachperson vor Ort erforderlich

91

Sektion Altlasten

Asiatische

Knötericharten

Essigbaum

Asiatische Knötericharten & Essigbaum:

Warum diese Neophyten?

92

Sektion Altlasten

• Verbreitung geschieht

hauptsächlich vegetativ über

Ausläufer und Verfrachtung von

Rhizom- und Wurzelstücken

schwierig zu bekämpfen

Eine der Hauptursachen für die Verbreitungvon Asiatischen Knötericharten und

Essigbaum ist die Verschleppung mitBodenmaterial.

Asiatische Knötericharten & Essigbaum:

Warum diese Neophyten?

93

Sektion Altlasten

Asiatische Knötericharten und

der Essigbaum verursachen

Schäden:

• Schäden an Bauwerken

• Schäden an Uferdämmen

• Erhöhte Unterhaltskosten

• Verdrängung anderer Arten

Asiatische Knötericharten & Essigbaum:

Wieso diese Auflagen?

94

Sektion Altlasten

Bei biologischen Belastungen des Baugrundes gilt das analoge

Verfahren wie bei mit Abfällen belasteten Standorten:

• Vom Gesuchsteller muss das Zusatzformular „Belastete Standorte

und Altlasten“ eingereicht werden und eine Fachperson

beigezogen werden.

• Die Fachperson ist verpflichtet (Verfügung), biologische Belastung

mit Asiatischen Staudenknöterichen oder Essigbaum anzugeben

und vorschriftsgemäss zu entsorgen.

• Mögliche Varianten:

nur Neobiota

Neobiota und Eintrag im KbS

Neobiota und Eintrag im PBV

Neobiota und Eintrag im KbS und Eintrag im PBV

Überblick Verfahrensablauf

95

Sektion Altlasten

• Eigendeklaration (Bauherrschaft)

• Eintrag in der Hinweiskarte

Neophytenverbreitung (Abklärung

durch Gemeinden)

• Wissen aus Begehung des

Baugrundstückes (Fachperson)

Ja

1

Asiat.

Knöteriche/

Essigbaum auf

Grundstück?

Bauherrschaft:

Auftrag an

Altlastenberater

2

Abfallrechtliches Verfahren Neobiota

96

Sektion Altlasten

2

Ja

Fachperson:

Auftrag von

Bauherrschaft

Verifikation vor Ort:

Ist es tatsächlich eine der

fraglichen Problem-

pflanzen?

3

NeinZusatzformular

„Belastete Standorte und Altlasten“:

Verfahren abgeschlossenX

Abfallrechtliches Verfahren Neobiota

97

Sektion Altlasten

Abfallrechtliches

Verfahren Neobiota

3

Ja

Zusatzformular

„Belastete Standorte und Altlasten“

Wird der vorhandene

Bestand vom Bau-

vorhaben tangiert?

Altlastenberater:

Vor Ort

• Zusatzformular zum Kanton

• Verfahren abgeschlossen

4

• Abklären, ob Aushubperimeter den

Bestand tangiert (Achtung: effektive

Fläche grösser als oberirdischer,

sichtbarer Bestand)

Nein

X

98

Sektion Altlasten

Aushub betroffen?

Fall 2Fall 1

Aushubperimeter

Knöterich- bzw.

Essigbaumstandort

Aushubperimeter

Knöterich- bzw.

Essigbaumstandort

Fall 3

Aushubperimeter

Knöterich- bzw.

Essigbaumstandort

3 nicht betroffenteilweise betroffen

99

Sektion Altlasten

4

• Zusatzformular zum Kanton

• Verfahren ALIS

X

Zusatzformular

„Belastete Standorte und Altlasten“

Altlastenberater:

Vor Ort

Muss der anfallende

Aushub abgeführt

werden?

Ja

5

• «Am Entnahmeort einbauen» bedeutet an

der gleichen Stelle, wo das Material

entnommen wurde -> evtl. Baugrube

• Es darf kein neuer Bestand auf dem

Baugrundstück entstehen

Nein, Aushub kann am Entnahmeort

verwertet werden

Abfallrechtliches Verfahren Neobiota

100

Sektion Altlasten

X

Fachperson:

Vor Ort

Fachperson:

Abgetragener biologisch belasteter

Boden muss in zugelassener Kiesgrube oder

geeigneter Deponie unter Einhaltung

von besonderen Auflagen deponiert werden

5

Besteht gleichzeitig eine Belastung mit Abfällen (KbS) oder ein

Eintrag im PBV, darf das Material nicht in eine der eigentlich für

Neobiota geeigneten Kiesgruben entsorgt werden!

• Zusatzformular zum Kanton

• Verfahren ALIS

Abfallrechtliches Verfahren Neobiota

101

Sektion Altlasten

Hinweiskarte Neophytenverbreitung

WAS?

• Bestände von invasiven Neophyten

WER erfasst?

• Unterhaltsdienste der

Gemeinde und des Kantons

Gemeinden und des Kantons

• Interessierte Privatpersonen

102

Sektion AltlastenHinweiskarte Neophyten auf maps.zh.chdirekter link: https://maps.zh.ch?topic=Neo2publicZH

103

Sektion AltlastenHinweiskarte Neophyten: Filtern

104

Sektion Altlasten

„Private“ müssen eine Datenschutz-

vereinbarung unterzeichnen, um Daten in die

Hinweiskarte Neophyten eingeben zu können.

Hinweiskarte Neophyten: Registrierung

• Ansicht öffentlich

• Erfassung von Beobachtungen - > Registrierung

105

Sektion Altlasten

Japanischer

Staudenknöterich

Essigbaum

Erkennen der Asiatischen Knötericharten

und des Essigbaums

106

Sektion Altlasten

Asiatische Knötericharten

• 3 Arten plus Hybrid

• Können Reinbestände bilden

→ Verdrängung einheimischer Vegetation

• Die oberirdischen Teile sterben jeweils im

Herbst ab, die unterirdischen Teile bleiben

bestehen → Förderung der Erosion

• Die Wurzeln (Rhizome) wachsen bis zu 3 m

vertikal ins Erdreich → Kleinste Rhizome

können neue Bestände bilden

• Vermehrung und Verbreitung über Wurzel-

stücke oder mit Stängelstücken, die bei

feuchtem Wetter wieder anwachsen

Grosser Bestand im

Winter

Alles überwuchernder

Bestand

107

Sektion Altlasten

Das Problem an

der Wurzel packen

• Rhizome wachsen

50 cm pro Jahr

• Flächen verdoppeln

sich durchschnittlich

innerhalb von 5-10

Jahren

108

Sektion Altlasten

Rhizome innen rötlich-orange

109

Sektion Altlasten

Rhizome innen rötlich-orange

110

Sektion Altlasten

• 1823 als Zier- und Futterpflanze aus

Ostasien eingeführt

• 1-3 m hohe Staude mit kräftigen,

hohlen Stängeln

• Stängel bis über 2 cm dick, meist

dunkelrot angelaufen

• Blätter sind breit-eiförmig, max. 20 cm

lang, am Grunde rechtwinklig gestutzt,

7-20cm lang, lederig

• Kleine, weisse Blüten, Blütenstand

aufrecht

• Von den drei Knötericharten am

häufigsten zu sehen

Japanischer Staudenknöterich –Reynoutria japonica

111

Sektion Altlasten

Japanischer Staudenknöterich – Blatt

112

Sektion AltlastenJapanischer Staudenknöterich – Blüten aufrecht

113

Sektion AltlastenJapanischer Staudenknöterich – Stängel

114

Sektion Altlasten

Japanischer Staudenknöterich – im Winter

115

Sektion AltlastenJapanischer Staudenknöterich – Stängel im Winter

116

Sektion Altlasten

Im Frühling schlagen die winterharten,

unterirdischen Triebe sehr rasch wieder

aus (wie Spargelsprossen)

117

Sektion Altlasten

118

Sektion Altlasten

Sachalinknöterich –Reynoutria sachalinensis

• 1863 als Zier- und Futterpflanze

aus Ostasien eingeführt

• Bis zu 4 m hohe Staude

• Bis zu 40 cm lange Blätter,

am Grunde herzförmig abgerundet

• Blütenstand hängend

• Seltener als der Japanische

Staudenknöterich

Blatt des Japanischen

Staudenknöterichs

Blätter des Sachalinknöterichs

119

Sektion AltlastenHimalajaknöterich –Polygonum polystachyum

• Grosse 1-2 m hohe Staude

• Blätter bis zu 30 cm lang und etwa 10 cm breit

• Blattform: eiförmig lanzettlich

• Weisse oder rosa Blüten

• deutlich seltener als der Japanische

Staudenknöterich

120

Sektion Altlasten

Himalajaknöterich – Blüten

121

Sektion Altlasten

Bastard Knöterich –Reynoutria X bohemica

• Hybrid zwischen R.

japonica und R.

sachalinensis

• Merkmale zeigen eine

Zwischenform der

beiden Eltern

• Durch männliche und

weibliche Individuen

vertreten

122

Sektion Altlasten

Essigbaum – Rhus typhina

• Als Zierpflanze aus

Nordamerika eingeführt

• 5-8 m hoher Baum

123

Sektion Altlasten

Zweige und Äste sind

rotbraun filzig behaart

Essigbaum – Rhus typhina

124

Sektion Altlasten

Blätter wechselständig mit 5–15

Fiederpaaren, 30 bis 50 cm lang

Teilblätter lanzettlich, meist spitz

gezähnt, unterseits blaugrün,

zuerst behaart, später kahl

im Herbst rot gefärbt

Essigbaum – Rhus typhina

125

Sektion Altlasten

Blüten grünlich, 5zählig,

Durchmesser ca. 5 mm, in einer

schmalen, dichten, bis 20 cm

langen Rispe

Früchte kugelig, einsamig,

Durchmesser ca. 5 mm, leuchtend

rot behaart, einen kompakten,

kolbenartigen Fruchtstand bildend

Essigbaum – Rhus typhina

126

Sektion Altlasten

127

Sektion Altlasten

Essigbaum

Verwechslung mit Götterbaum

128

Sektion Altlasten

Essigbaum – Verwechslung Götterbaum

• Götterbaum hat gelblich-weisse Blüten

• Die 9-25 Teilblätter des Götterbaums sind gestielt, fast

ganzrandig und am Grund meist asymmetrisch (haben einen

„Daumen“)

Essigbaum- Teilblatt Götterbaum-

Teilblatt

Götterbaum- Blüte

Daumen

129

Sektion Altlasten

Götterbaum

130

Sektion Altlasten

Essigbaum – im Sommer

131

Sektion Altlasten

Essigbaum – im Herbst

132

Sektion Altlasten

Essigbaum – im Herbst

133

Sektion Altlasten

Essigbaum

Achtung

• Stockausschläge

• Wurzelbrut

134

Sektion Altlasten

1. Vorbereitung und Planung

2. Bauphase

3. Entsorgung

4. Nachkontrolle

Dokument „Anleitung zur Entsorgung von

biologisch belastetem Aushub (Neobiota)“

Konkretes Vorgehen der Fachpersonen

135

Sektion Altlasten

Quantifizierung der Menge des anfallenden abgetragenen

biologisch belasteten Bodens

Planung der Materialflüsse/Abnahmegarantien

möglichst keine Zwischenlager

Abnahmegarantien einholen

Menge muss dem Transportunternehmen sowie dem

Deponiebetreiber gemeldet werden

1. Vorbereitung und Planung

136

Sektion Altlasten

Markierung/Absperren des "Aushubperimeters"

Besichtigung der Baustelle

Entsorgungskonzept erstellen

Abnahmegarantie des Entsorgers beschaffen

1. Vorbereitung und Planung

keine Verschleppungen

keine Vermischungen

Die Bauunternehmung (Bauführer und Polier) ist klar anzuweisen, dass im abgesperrten Bereich nichts gemacht wird, wenn die Fachperson nicht vor Ort ist.

137

Sektion Altlasten

• Anwesenheit der Fachperson während gesamter

"Aushubphase" von biologisch belastetem Material

notwendig!

• Abgetragenen biologisch belasteten Boden

("Aushubmaterial") und Pflanzenmaterial von Anfang an

trennen.

• Achtung: biologisch belastetes Material nicht verschleppen

2. Bauphase ("Aushubphase")

138

Sektion Altlasten

Information der beteiligten Personen

Bauführer, Polier,

Baggerführer, Transporteure

Weitere beteiligte Arbeiter

2. Bauphase ("Aushubphase")

139

Sektion Altlasten

Vorbehandlung vor Ort

Asiatische Knötericharten: Entfernen des oberirdischen

Grüngutes. Aussortieren von Rhizomstücken mit einem

Durchmesser von mehr als 3 cm.

Essigbaum: Entfernen des oberirdischen

Pflanzenmaterials und des Wurzelstockes.

2. Bauphase ("Aushubphase")

Rhizome und Wurzeln in KVA

140

Sektion Altlasten

Ausmass der biologischen Belastung (Tiefe + Radius)

Asiatische Knötericharten:

Solange Rhizome gefunden werden

Erdmaterial biologisch belastet bis Tiefe von 3 Meter und in einem

Radius von 2-3 Meter um die Pflanze.

Essigbaum:

Die Wurzeln des Essigbaumes gehen nicht tiefer als 1 Meter, haben

aber eine ausgedehnte horizontale Verbreitung. Bei älteren Bäumen

zählt ein Radius von 10 Meter als biologisch belastet.

Abhängig von Bodenbeschaffenheit und Alter des Bestandes,

genaue Menge zeigt sich erst während der Arbeiten.

2. Bauphase ("Aushubphase")

141

Sektion Altlasten

Radius der biologischen Belastung

Abhängig von Bodenbeschaffenheit und Alter des

Bestandes, genaue Menge zeigt sich erst während der

Arbeiten

Knöterich- bzw.

Essigbaumstandort

Aushubperimeter

Biologisch belasteter Standort

+3 m (Knöterich) bzw.

+10 m (Essigbaum) Radius

Als biologisch belasteter Boden zu

entsorgen nach FrSV ( kein Mehr-

aushub vorgeschrieben)

2. Bauphase ("Aushubphase")

Empfehlung alles

zu entfernen

142

Sektion Altlasten

Tiefe der biologischen Belastung

Knötericharten: solange Rhizome vorhanden sind

2. Bauphase ("Aushubphase")

143

Sektion Altlasten

25.6.2010 14.9.2010

22.9.2010

Standort Nr. 9: 3.5 x 23 m ca. 220 m3

144

Sektion Altlasten

Standort Nr. 10 (1 x 1 m ca. 10 m3 )

145

Sektion Altlasten

Maschinen / Baggerführer genau instruieren

Verschleppung verhindern:

• Aushubperimeter nach Möglichkeit nicht befahren,

Baggermatratzen verwenden -> nach Benutzung reinigen

• Baggerschaufel, Dumper, Lastwagen usw. nicht überfüllen

• Möglichst keine Zwischenlager

-> belastetes Material direkt auf Lastwagen oder in Mulde

• Falls Zwischenlager unumgänglich

-> absperren/markieren

-> Massnahmen treffen, dass am Schluss kein

biologisch belastetes Material zurückbleibt

• Reinigung der Fahrzeuge/Maschinen/Werkzeuge

2. Bauphase ("Aushubphase")

146

Sektion Altlasten

3. Entsorgung

Transport

Entsorgung des biologisch belasteten Materials

• Keine Verschleppung: Material für KVA abdecken

• Lieferscheine mit Hinweis auf biologisch belastetes

Material, Pflanze angeben: Essigbaum oder Asiatischer

Staudenknöterich

• Deponie Typ A und B

• Zulässige Kiesgruben im Kanton ZH:

• http://www.fkb-zuerich.ch/de/Invasive_Neophyten

• Bodenwaschanlagen

• Überdeckung mit mind. 5 m oberhalb und seitlich (nach 10 Jahren

inaktiv)

-> Achtung Deponie Typ A erfüllen dieses Kriterium oft nicht

147

Sektion Altlasten3. Entsorgung

Entsorgung des Pflanzenmaterials

KVA

• Rhizome des Knöterichs

• Wurzelstock des Essigbaums inkl. dickste Wurzeln

• Wurzelstöcke anderer Sträucher/Bäume aus dem belasteten Bereich

Co-Vergärungsanlage mit Hygienisierungsschritt, thermophile

Feststoffvergärung, Platz- und Boxenkompostierung (keine

Feldrandkompostierung)

• Oberirdische Material des Knöterichs

• Oberirdisches Pflanzenmaterial mit Blüten, Samen des Essigbaums

Stamm und Äste des Essigbaums sind unproblematisch

Güterflussdaten in ALIS erfassenFormular Schlussbericht einreichen

148

Sektion Altlasten

Sofern der Bestand in der Hinweiskarte Neophytenverbreitung als

«inaktiv/eliminiert» gekennzeichnet werden soll, muss in der

nächsten Vegetationsperiode (frühestens im Juni) oder nach

Absprache mit der Sektion Biosicherheit in einer Nachkontrolle

gezeigt werden, dass keine Asiatischen Knötericharten oder

Essigbäume nachwachsen.

Antrag inklusive Dokumentation per Mail an SBS

(neobiota@bd.zh.ch)

4. Nachführung Hinweiskarte

Neophyten / Nachkontrolle

149

Sektion Altlasten

5. Schwierigkeiten Probleme

Gute Koordination mit Bauunternehmung vor Aushub ist oft

ausschlaggebend für eine erfolgreiche Entfernung der

Neophyten

Bevor Bauarbeiten beginnen Flächen mit Asiat.

Staudenknöterich / Essigbaum unbedingt markieren und

absperren

Diskussionen mit Bauherr, insbesondere wenn Bestand auf

Grundstücksgrenze liegt

-> Freisetzungsverordnung zielt darauf ab,

Weiterverbreitung mit belastetem Boden zu verhindern,

keine allgemeine Bekämpfungspflicht

150

Sektion Altlasten

Weitere Informationen

http://extranet.kvu.ch/files/documentdownload/160601100921_Empfehlung_Abgetragener

_Boden_mit_invasiven_gebietsfremden_Pflanzen_V2_DE_definitiv20160329.pdf

151

Sektion Altlasten

Weitere Informationen:www.neobiota.zh.ch: Infos rund um Neophyten

www.abfall.zh.ch: Infos rund um Abfall

www.baugesuche.zh.ch: Infos rund ums Bauen

Kontakt:neobiota@bd.zh.ch,

Tel. Sekretariat 043 259 32 60

Kathrin Fischer 043 259 39 15

Weitere Informationen und Kontakt

152

Sektion Altlasten

Inhaltsübersicht

1. Begrüssung / Einführung private Kontrolle Jasmin Mertens

2. Rahmenbedingungen und Entsorgung im Kanton Zürich Jasmin Mertens

3. Abläufe / Vorgehen, Formulare Jasmin Mertens

4. Controlling Jasmin Mertens

30’ Pause

5. Fachteil Boden Martin Schwarz

6. Fachteil Neobiota Kathrin Fischer

7. Demonstration Altlasten-Informations-System (ALIS) Jasmin Mertens

8. Verschiedenes / zusätzliche Fragen Alle

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Sektion Altlasten

Inhaltsübersicht

1. Begrüssung / Einführung private Kontrolle Jasmin Mertens

2. Rahmenbedingungen und Entsorgung im Kanton Zürich Jasmin Mertens

3. Abläufe / Vorgehen, Formulare Jasmin Mertens

4. Controlling Jasmin Mertens

30’ Pause

5. Fachteil Boden Martin Schwarz

6. Fachteil Neobiota Kathrin Fischer

7. Demonstration Altlasten-Informations-System (ALIS) Jasmin Mertens

8. Verschiedenes / zusätzliche Fragen Alle

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Sektion Altlasten

• März 2018: Anträge der Sektion Altlasten an die

Kommission „Private Kontrolle“

• Kommissionssitzung am 21. März 2018

• Danach: Erteilung Befugnis (Verfügung)

• Benachrichtigung der externen, befugten privaten

Fachpersonen gemäss PK (Altlastenberater)

• Veröffentlichung der ergänzten Liste der externen,

befugten privaten Fachpersonen gemäss PK

Wie geht‘s weiter?

155

Sektion Altlasten

• Information Gemeinden (Gemeindeseminare)

• Schulungen Altlastenberater/innen

• Internetauftritt Sektion Altlasten mit Liste der „externen

Beauftragte/Befugte gemäss PK“

• „Wiederholungskurse“

Informationen zur Privaten Kontrolle

PK

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