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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 1 von 98 Kanton Zürich ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal REGIONALES LANDSCHAFTSENTWICKLUNGSKONZEPT LIMMATRAUM (LEK) Planungsbericht Von der Delegiertenversammlung verabschiedet am 28. Oktober 2003 Der Präsident Der Sekretär W. Haderer P. Thoma

REGIONALES LANDSCHAFTSENTWICKLUNGSKONZEPT … · Dietikon; AGW (heute AWEL), 1996 - Erneuerung Limmatwerk Wettingen, Ökologische Ausgleichs-massnahme Limmatrenaturierung Geroldswil;

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 1 von 98

Kanton Zürich ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal

REGIONALES LANDSCHAFTSENTWICKLUNGSKONZEPT

LIMMATRAUM (LEK)

Planungsbericht Von der Delegiertenversammlung verabschiedet am 28. Oktober 2003 Der Präsident Der Sekretär W. Haderer P. Thoma

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Begleitkommission LEK

Vorsitz Herr Willy Haderer Unterengstringen

Vertreter der Bauern Herr Hans-Peter Haug Weinigen

Vertreter Naturschutzkreise Frau Christa Glauser Dietikon

Stadt Dietikon Herr Hans Bohnenblust Tiefbauvorstand

Stadt Schlieren Herr Jean-Claude Perrin Bau- u. Planungsvorstand

Gemeinde Geroldswil Herr Peter Meier Bauvorstand

Gemeinde Oberengstringen Herr René Beck Bauvorstand

Gemeinde Oetwil a.d.L. Herr Walter Bühler Bauvorstand

Gemeinde Unterengstringen Herr Peter Trombik Bauvorstand

Gemeinde Weiningen Herr Rolf Schäfer Bauvorstand

Fachbegleitung

Grün Stadt Zürich Herr Christian Leisi

Regionalplanung Zürich und Umgebung (RZU) Herr Christian Bachofner

Bearbeitung

AquaTerra, Dübendorf Herr Daniel Winter

Sennhauser, Werner & Rauch AG Herr Heinz Schröder

Stephan+Kunz+Partner AG Herr Felix Stephan Projektleiter

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INHALTSVERZEICHNIS

Seite 1. Kurzfassung der Ergebnisse - 4 -

2. Ausgangslage - 7 -

3. Aufgabenbeschrieb - 8 -

4. Verwendete Grundlagen - 10 -

5. Gewähltes Vorgehen - 11 -

6. Bestandesaufnahme des Untersuchungsperimeters - 12 -

6.1 Entwicklung von Siedlung und Landschaft - 12 - 6.2 Gibt es gesicherte Flächen mit ökologischem Wert? - 15 - 6.3 Welche ökologischen Potentiale bestehen - 16 - 6.4 Erholungsdruck Limmattal - 16 - 6.5 Landmarks und besondere Orte im Limmatraum - 18 - 6.6 In welches übergeordnete Verkehrssystem ist der Lim-

matraum eingebettet? - 19 -

6.7 Sind die Anliegen der Fussgänger, Radfahrer und Reiter berücksichtigt?

- 20 -

6.8 Siedlungsstruktur und Ökologie - 21 -

7. Ziele der Landschaftsentwicklung aus regionaler Sicht - 24 -

8. Definition von Vorranggebieten - 31 -

9. Gewässer im Siedlungsgebiet - 37 -

10. Verhältnis des LEK Limmatraum zur Öko - Qualitätsverord-nung

- 38 -

11. Wesentliche Defizite im Limmatraum - 39 -

12. Ansatz zur Behebung der Defizite - 40 -

12.1 Konzeptioneller Ansatz - 40 - 12.2 Spezifische Massnahmen in den Vorranggebieten - 43 - 12.3 Massnahmen im gesamten Planungsgebiet - 89 -

13. Weiteres Vorgehen - 98 -

Planbeilagen

Plan Grundlagen Plan Verkehr + Erholungsnutzung Potentialplan Konzeptplan Projektskizze Lauftreff Projektskizzen Vorranggebiete 1,2,3,5,7,8/9,11

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1. Kurzfassung der Ergebnisse

Als Folge des Beschlusses der Delegiertenversammlung der Pla-nungsregion Limmattal vom 15. November 2001 wurde das regionale Landschaftsentwicklungskonzept Limmatraum (LEK Limmatraum) erarbeitet. Ziel des Auftrags war es, aus regionaler Sicht folgende Fragestellungen zu bearbeiten

• Vorstellungen über die zukünftige Entwicklung der Landschaft und Natur im Betrachtungsperimeter entwickeln.

• Ansätze zur Sicherung eines sinnvollen Nebenein-anders von Landwirtschaft und Erholungsnutzung formulieren.

• Darlegen, wie die in den übergeordneten Planun-gen gemachten Festlegungen umgesetzt werden können.

• Mit Projektskizzen aufzeigen, wie die angestrebte Mehrvernetzung erreicht werden könnte. Die Aus-arbeitung von detaillierten Vernetzungsprojekten nach ÖQV (Ökoqualitätsverordnung) soll aber in ei-nem nachfolgenden Schritt auf kommunaler Ebene erfolgen. Die dargestellten Beispiele entwickeln weder auf Gemeinden noch auf Grundeigentümer direkte Wirksamkeit. Sie sind vielmehr fachlich noch nicht erhärtete Denkanstösse.

Da die Arbeiten möglichst breit abgestützt ablaufen sollten, wurde für das Projekt eine Begleitgruppe mit Vertretern der betroffenen Ge-meinden sowie von Naturschutzkreisen und der Landwirte gebildet. Eine Situationsanalyse des Limmatraums erbrachte verschiedene grundsätzliche Resultate, welche für die Weiterbearbeitung des Pro-jekts wesentlich waren:

• Das Limmattal besteht nicht nur aus Siedlungs- und Nichtsiedlungsgebiet. Vielmehr sind verschiedene „Landmarks“ und „Punkte mit Sogwirkung auf Erho-lungssuchende“ mit verantwortlich für dessen Identität (siehe Plan Verkehr + Erholungsnutzung).

• Der Limmatraum ist gleichzeitig verschiedensten Nut-zungsansprüchen ausgesetzt (Landwirtschaft, Erho-lung, Natur und Forstwirtschaft). Es ist eine Aufgabe der Region, die Vorrangnutzungen in den einzelnen Bereichen zu definieren (siehe Plan Verkehr + Erholungsnut-zung).

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• Es bestehen verschiedene Entwicklungsschwerpunkte im Limmattal (siehe Konzeptplan). Wesentlich wird es sein, diese in der Definition von Vorranggebieten zu be-rücksichtigen. Siedlungsentwicklung generiert immer auch Bedürfnisse nach Frei- und Erholungsräumen!

• Bereits heute sind eine Vielzahl von Flächen der „Na-tur“ gewidmet (Naturschutzgebiete, inventarisierte Flächen, durch Landwirte extensivierte Parzellen). Im Rahmen des LEK werden Vorschläge gemacht, wie diese wirkungsvoll erhalten und aufeinander abge-stimmt werden könnten (siehe Grundlagenplan).

• Im Siedlungsgebiet besteht noch ein erhebliches Po-

tential für die Schaffung von ökologischen Trittsteinen. Vorgaben hierzu können nur im Rahmen von Sonder-nutzungsverfahren (Gestaltungsplänen, Arealüber-bauungen) oder in den Bauordnungen verbindlich ein-gebracht werden. Ansonsten bleibt nur der freiwillige Ansatz über Information der Hausbesitzer.

• Das Verkehrssystem im Limmattal ist leistungsstark und prägt das Erscheinungsbild nachhaltig. In bezug auf Fussgänger- und Radfahrerbeziehungen fehlen noch gewisse Elemente (siehe Plan Verkehr + Erholungsnut-zung).

Es wurde ein Zielzustand des Limmatraums aus regionaler Sicht formuliert. Dieser soll die Leitlinien für mögliche Massnahmen bilden. Im wesentlichen wird darin ausgesagt, dass die Stärken und Potenti-ale der einzelnen Teilräume mit den Ansprüchen von Landwirtschaft, Industrie und Erholungssuchenden sowie den Interessen des Natur-schutzes in Einklang gebracht werden sollen. Aus dem Vergleich der Situationsanalyse mit den räumlichen Zielen wurden Defizite ermittelt. Ein daraus abgeleitetes Grobkonzept führte zu einem detaillierteren Konzeptplan sowie Handlungsanweisungen. Diese legen in Form von Massnahmenblättern und Projektskizzen dar (siehe Projektskizzen Gebiete1 - 12), wie die Defizite behoben werden könnten. Diese Aussagen besitzen aber weder für Gemeinden noch Private Verbindlichkeit, sondern sind als Empfehlungen / Vorschläge zu betrachten.

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Um diese Empfehlungen umsetzen zu können sind die Gemeinden eingeladen, die Ausführung folgender Arbeiten zu prüfen:

• Vornehmen von Anpassungen in Richt- und Nut-zungsplanungen

• Überprüfung vom Stand der Realisierung von Richt-plänen Teil Fuss- und Radwege

• Ausarbeitung von Vernetzungsprojekten aufgrund der vorliegenden Projektskizzen.

Letzteres würde es betroffenen Landwirten ermöglichen, Vernet-zungsbeiträge für extensivierte Flächen entsprechend der ÖQV gel-tend machen zu können. Dabei geht die Region aber davon aus, dass Abweichungen von den in den Massnahmeblättern gemachten Vorgaben fachlich begründet würden.

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2. Ausgangslage

Mit der Revision des Kantonalen Landschaftsplans vom 2. April 2001 sind die Rahmenbedingungen und Vorgaben für die weiterführende Landschaftsplanung im Einzugsbereich der Regionalplanungsgruppe Limmattal geklärt. Zusammen mit den nachgeordneten Instrumenten des Naturschutz-Gesamtkonzepts, sowie den im regionalen Richt-plan festgelegten Vernetzungskorridoren, können weiterführende Umsetzungsarbeiten angegangen werden. Zudem ist am 4. April 2001 durch den Bund die sogenannte Öko – Qualitätsverordnung (ÖQV) in Kraft gesetzt worden. Die ÖQV zielt darauf ab, mit finanziellen Anreizen die Qualität und die Vernetzung von ökologischen Ausgleichflächen in der Landwirtschaft zu fördern. Dadurch soll der „biologische Nutzen“ der Bundes-Direktzahlungen erhöht werden. Aufgrund der Öko- Qualitätsverordnung ist es möglich, dass Landwir-te zusätzlich zu den bisherigen Öko-Direktzahlungen von zwei neuen Beitragsarten Gebrauch machen können:

• Qualitätszuschläge für Ausgleichsflächen, welche die Anforde-

rungen gemäss Öko – Qualitätsverordnung erfüllen.

• Vernetzungszuschläge für Flächen, welche im Rahmen eines Vernetzungsprojekts festgelegt und ausgeschieden wurden.

Früher durchgeführte Pilotplanungen zeigen, dass mit dem Land-schaftsentwicklungskonzept (LEK) ein Instrument zur Verfügung steht, welches mithelfen kann, unseren Lebensraum im Sinne der erwähnten gesetzlichen Vorgaben weiterzuentwickeln. Im Rahmen von offenen Planungsprozessen können mit einem LEK folgende Ziele zu erreicht werden:

• Impulse für die Auseinandersetzung mit Natur und Landschaft vermitteln.

• Gemeinsames (regionales) Vorgehen zur Landschaftsentwick-lung erproben.

• Darlegen des Ist- sowie des angestrebten Soll-Zustands.

• Potentiale für die Landschaftsentwicklung formulieren.

• Umsetzungsprozesse einleiten.

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3. Aufgabenbeschrieb

Im Rahmen des von der Delegiertenversammlung (DV) der ZPL am 15. November 2001 erteilten Auftrags sollen folgende Arbeiten durchgeführt werden:

• Umsetzungsansätze für die in den übergeordneten

Planungen gemachten Festlegungen aufzeigen. • Vorstellungen über die zukünftige Entwicklung von

Landschaft und Natur im Betrachtungsperimeter entwickeln.

• Ansätze zur Sicherung eines sinnvollen Nebenein-

anders von Landwirtschaft und Erholungsnutzung formulieren.

• Mit Beispielen aufzeigen, wie die angestrebte

Mehrvernetzung / Landschaftsaufwertung erreicht werden könnte. Die Ausarbeitung von detaillierten Vernetzungsprojekten hat in einem nachfolgenden Schritt auf kommunaler Ebene zu erfolgen.

• Ansätze zur Umsetzung der Massnahmen erarbei-

ten.

Als Betrachtungsperimeter definiert wurde ein Gebiet entlang des Limmatraums. Dieser wurde bewusst gewählt, da:

• Der Limmatraum das Gebiet mit den vielfältigsten Nutzungsansprüchen darstellt. Hier besteht auf-grund des hohen Drucks verschiedenster Ansprü-che der grösste Handlungsbedarf.

• Der überblickbare Perimeter wichtige Erfahrungen für Nahfolgeprojekte ermöglicht.

• Bei positiven Erfahrungen weitere LEK’s Richtung Altberg und Reppischtal ausgelöst werden können.

Die Gründe für den gewählten Perimeter erschienen derart stichhal-tig, dass er trotz gegenteiliger Empfehlung des ALN (informelle Stel-lungnahme vom 14. November 2001) beibehalten wurde.

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4. Verwendete Grundlagen

- Kantonaler Richtplan Siedlung und Landschaft, 2001

- Regionaler Richtplan Siedlung und Landschaft, 1997

- Regionaler Richtplan Verkehr

- Regionaler Richtplan Verkehr, Fuss- und Wanderwege, 1997

- Grundlagendaten ARV, Abt. für Kantonsplanung (öffentliche Gewässer, Verkehrsachsen, Potentialflächen usw.).

- Wiederbelebung der Zürcherischen Limmat, Gesamtkonzept; AGW (heute AWEL), Januar 1992

- Vorprojekt Limmat Wiederbelebung Schönenwerd, Gemeinde Dietikon; AGW (heute AWEL), 1996

- Erneuerung Limmatwerk Wettingen, Ökologische Ausgleichs-massnahme Limmatrenaturierung Geroldswil; Schälchli, Abegg und Hunziker, 2000

- UV-Bericht 2. Stufe zur Erneuerung Limmatwerk Wettingen; IBA Ingenieurbüro für bauliche Anlagen, 2001

- Kommunaler Verkehrsplan der Stadt Zürich, Veloverkehr, 2001

- Kommunaler Verkehrsplan der Stadt Zürich, Fussverkehr, 2001

- Kommunale und überkommunale Inventare und Schutzanord-nungen (soweit vorhanden der Städte Zürich, Schlieren und Die-tikon sowie der Gemeinden Oberengstringen, Oetwil a.d.L und Weiningen). Die Gemeinde Geroldswil verfügt über keine kom-munalen Inventare oder Schutzanordnungen betreffend Natur-schutz. Die Gemeinde Urdorf liegt ausserhalb dem von der DV genehmigten Perimeter.

- Diverse Lebensraum- und Artinventare des Kantons (betr. Feuchtgebiete, Trockenstandorte, Obstgärten, Vögel, Reptilien, Amphibien, Tagfalter, Wasserpflanzen)

- Der Limmattalpark, Fallstudie Limmattal zur haushälterischen Raumnutzung in Agglomerationsgebieten mittels Freiraumpla-nung und –gestaltung; Wiebke Blume, 1997.

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5. Gewähltes Vorgehen

Für die Erarbeitung eines stufengerechten regionalen LEK’s wurde ein Vorgehen gewählt, welches sich an der Abfolge:

Situationsanalyse – Zieldefinition – Definition von Defiziten – Ableiten von Lösungsmöglichkeiten

orientiert.

Erfassung Ist - Zustand

Ökologische Grundlagen - Gibt es bereits ökologisch hochwertige Flächen im Planungs- perimeter?- Ökoflächen der Landwirtschaft?- Bereits erfolgte Renaturierungen?- Welche Schutzanordnungen bestehen?- Bestehen irgendwelche Vernetzungs- oder Renaturierungsprojekte?

Grundlagenbeschaffung- Anfragen Kantonale Ämter und Gemeinden.- Bereits vorhandene Unterlagen durcharbeiten.

Verkehr und Erholung- Welche Erholungsnutzungen werden im Planungsperimeter betrieben?- Wofür wäre das Gebiet geeignet?- Welche Punkte mit Sogwirkung sind bekannt?- Wie ist das MIV- und ÖeV Netz im Projektperimeter?- Welche Verkehrsachsen durchteilen das beobachtete Gebiet?

ZielformulierungIn welche Richtung soll sich die Landschaft aus regionalerSicht entwickeln?- Vorranggebiete Landwirtschaft, Erholung und Natur.- Wünschenswerte Entwicklungsrichtungen.

Ableiten Massnahmen

Ansätze für das Beheben der Defizite / Erreichen der Ziele- Wie kann die angestrebte Vernetzung erreicht werden (Extensivierung, Renaturierung, Neubau von "Anlagen")?- Mit welchen Massnahmen können erwünschte Erholungsnutzungen gefördert werden (Lauftreffs, Bikepfade, Hundewiesen)?- Wie kann Vernetzung in der Siedlung und über Verkehrsträger verbessert werden?

Erstellen Bericht / Pläne

Dokumentation erstellen- Bericht, Massnahmenblättern und Darstellung der gemachten Überlegungen in Plänen.- Projektskizzen als Grundlage für kommunale Vernetzungsprojekte nach ÖQV.

Aufarbeiten Grundlagen

Biotope und Siedlung- Welches ist das dicht bebaute Siedlungsgebiet?- Wo sind Biotope wiederherzustellen?- Welche Gebiete sind ökologisch noch verbesserungsfähig?

Ökologische Potentiale- Welche ökologischen Potentiale besitzten die div. Gebiete?

Definition DefiziteIn welchen Bereichen bestehen Defizite?- Wo sind "Trittsteine" notwendig? Wo wären ÖQV Beiträge sinnvoll?- Welche Erholungsnutzungen sollen gefördert werden?- Welche Nutzungen sind in diesem Gebiet nicht erwünscht?

Ortstermine + Gespräche mit

Betroffenen

Durch Augenscheine und Gespräche mit betroffenenwerden Ideen gesammelt.

Vorstellen + Diskussion mit

Betroffenen

Vorprüfung Kanton

Vorstellen / Festsetzen

durch DV ZPL

über

arbe

iten

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6. Bestandesaufnahme des Untersuchungsperimeters

6.1 Entwicklung Siedlung und Landschaft

Die Siedlungsentwicklung im Bearbeitungsperimeter wurde haupt-sächlich geprägt durch den Lauf der Limmat. Diese war vor ihrer Kor-rektur ein unberechenbares und wildes Gewässer, welches die tief-gelegenen Gebiete immer wieder überflutete und zu Sumpf werden liess. Die früheren Siedlungen waren deshalb nicht etwa in der Tal-sohle, sondern etwas erhöht an den Flanken der das Gebiet umge-benden Hügelzüge angeordnet.

Limmattal um 1850

Atlas der Schweiz Erst im 19. Jahrhundert, nachdem der Limmatlauf begradigt worden war, setzte eine klare bauliche Entwicklung in Richtung der Ebene ein. Ebenfalls datierte aus dieser Zeit der erste Bau von eigentlichen Infrastruktur und Industrieanlagen.

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In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entwickelte sich das Ge-biet in Richtung der heute bekannten Form. Es wurde zu einem ei-gentlichen Agglomerationsgebiet zwischen Zürich und Baden.

Limmattal um 1968

Atlas der Schweiz Dieser Effekt wurde zum Ende des 20. Jahrhunderts noch verstärkt. Die Gemeinden südlich der Limmat bilden heute einen durchgehend kompakten Siedlungsgürtel. Beim Limmattal handelt sich um ein Gebiet wirklich spürbare Über-gänge zwischen Siedlung und Landschaft. Einzig in den dem Rebbau gewidmeten Gebieten um Weinigen besteht eine gewisse Durchläs-sigkeit und Offenheit. Als logische Folge hiervon werden im regiona-len Siedlungsplan auch die entsprechend wiederherzustellenden Bio-tope und Vernetzungsfunktionen definiert (siehe Konzeptplan).

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Limmattal um 1994 Landestopographie

Die Siedlungsentwicklung ist aber bei weitem noch nicht abgeschlos-sen. Im LEK – Perimeter können verschiedene Schwerpunkte aus-gemacht werden (siehe Konzeptplan):

Entwicklungsschwerpunkt

Stadt Dietikon Entwicklungsplanung Gebiet Niederfeld

Stadt Schlieren Zentrumsentwicklung initiiert

Stadt Zürich / Gebiet Hardturm Neubau Sportstadium

Stadt Zürich / Höngg Quartierplan im Hönggerberg

Stadt Zürich / Altstetten Entwicklungsplanung Bhf. Altstetten Nord

Stadt Zürich Entwicklungsplanung Zürich - West

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Alle diese Vorhaben werden ebenfalls direkte Auswirkungen auf die bereits heute intensive Nutzung des Naherholungsgebiets Lim-matraum entwickeln. Der Druck auf diese Flächen wird sich dadurch weiter erhöhen.

6.2 Gibt es gesicherte Flächen mit ökologischem Wert?

Um den Ausgangszustand des Grads an „bestehendem ökologi-schem Wert“ des Limmatraums zu bestimmen, wurden die erhobe-nen Informationen in einem „Plan Grundlagen“ dargestellt. Unter-schieden werden müssen dabei folgende differenzierten Aspekte der Sicherung dieser Elemente:

• Geschützte Bereiche (Schutzanordnungen vorhanden, Naturschutzgebiete)

• Inventarisierte Bereiche; diese sind erhoben und dargelegt, entwickeln aber keine Schutzfunktion

• Gebiete in welchen seltene oder geschützte Tierarten vor-kommen.

• Bereits von der Landwirtschaft extensivierte Flächen.

• Bereiche in denen Projekte mit Ökorelevanz geplant (z.B. öko-logische Ausgleichsmassnahmen, Limmatrenaturierung Ge-roldswil) oder bereits im Bau sind (Golfplatz Fahrweid).

Eine rein qualitative Betrachtung des Grundlagenplans lässt folgende Schlüsse zu:

• Entlang der Limmat sind grosse Bereiche unter Schutz gestellt (überkommunal) oder von Projekten mit ökologi-scher Relevanz betroffen.

• Je nach Gemeinde sind Teile des Südhangs inventarisiert. Auch wenn diese Festlegungen nicht immer Schutzcha-rakter aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass hier durchaus vernetzende Elemente vorhanden sind. Der Bestand dieser vermeintlichen „Trittsteine“ ist ohne Schutzanordnungen aber gefährdet.

• Ökologische Ausgleichsflächen sind sowohl an Hangla-gen, welche für die intensive landwirtschaftliche Bewirt-schaftung weniger interessant sind, aber auch in der Ebe-ne angeordnet.

• Die vorhandenen Rebberge, welche vermehrt nach ökolo-gischen Grundsätzen bewirtschaftet werden, stellen grüne Korridore dar.

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• In der Talebene, nördlich der Limmat, liegen grössere Flä-chen, welche entweder der Intensivlandschaft oder dem Abbau von Kies (Teile davon werden momentan rekulti-viert) dienen.

• Das eigentliche Siedlungsgebiet ist überwiegend „frei“ von Flächen mit Nutzen bezüglich Vernetzung. Einzig die offe-nen Gewässer, teilweise private Gärten, öffentliche Grün-anlagen sowie teilweise Brachen stellen Bereiche / Korri-dore mit erhöhtem ökologischem Wert dar.

6.3 Welche ökologischen Potentiale bestehen

Die Art von allfällig neu zu schaffenden ökologischen Flächen hat sich nach der Eignung der Gebiete zu richten. Aufgrund der zur Ver-fügung stehenden Karten kann zusammengefasst folgendes abgelei-tet werden (siehe Potentialplan):

• Entlang dem Talboden der Limmat, sowie im Bereich der Zuflüsse, bestehen erhebliche Flächen welche Potential für Feuchtgebiete (Auen, naturnahe Ufer usw.) aufweisen.

• Die etwas höher gelegenen Lagen sowie die Hügelflanken eignen sich mehrheitlich als Trocken- und / oder Mager-wiesen.

• Vor allem die Limmat – Altläufe und weitere der Limmat angegliederte Naturobjekte sehr wertvolle Lebensräume für zahlreiche geschützte und bedrohte Tierarten.

6.4 Erholungsdruck Limmattal

Der Planungsperimeter umfasst ein wesentliches Naherholungsge-biet für die industriell / gewerblich geprägten Siedlungen entlang dem Flussraum. Entsprechend ist er einem enormen Anforderungsdruck durch die Erholungssuchenden ausgesetzt. Der betrachtete Limmatraum besitzt eine hohe Attraktivität für Erho-lungssuchende welche den unterschiedlichsten Freizeitbeschäftigun-gen nachgehen (siehe Plan Verkehr + Erholungsnutzung). Angesichts der Lage mitten in einem Agglomerationszentrum ist dies einerseits sehr er-freulich, verursacht aber auch klare Interessenkonflikte zwischen den Erholungssuchenden und den Ansprüchen der Landwirtschaft auf der einen, sowie derjenigen der Natur auf der anderen Seite.

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Spazie-

ren / Wan-dern

Radfah-ren

Laufen Verwei-len

Baden Reiten Hunde Sport-anlagen

Fam.-gärten

Limmatufer XXX XX XXX XXX XX XXX

Gebiet um Kloster Fahr XXX XXX XX XX XX

Ebene Weiningen bis Autobahn X X XX

Dreieck Autobahn / Fahrweid / Limmat XX XX

Siedlungsgürtel südl. Limmat (Zürich – Die-tikon)

XX XX X XX XXX

Siedlungsgürtel nördl. Autobahn (Zürich - Oetwil a.d.L.)

X X X X

Nutzungsmatrix Limmatraum

XXX Intensive Nutzung XX Häufige Nutzung X Untergeordnete Nutzung

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6.5 Landmarks und besondere Orte im Limmatraum

Der Limmatraum definiert sich aber nicht alleine an den Nutzungen innerhalb der Landschaft. Er verfügt zudem über:

• Landmarks / Fixpunkte Sie übernehmen eine Identifikationsfunktion (Rangierbahnhof, Gaswerk, Spital Urdorf) (siehe Plan Verkehr + Erholungsnutzung).

• Punkte mit hoher Erholungsattraktivität

Üben eine Sogwirkung auf Erholungssuchende aus (Limmatufer, Golfplatz) (siehe Plan Verkehr + Erholungsnutzung).

Erken-nen

(Land-mark)

Betrach-ten

Betäti-gen

Verwei-len / Er-leben

Rangierbahnhof Limmattal X X

Katholische Kirche Dietikon X X

Stauwerk Dietikon X

Golfplatz Fahrweid X X

Sportanlagen Geroldswil, Dornau, Hardhof X

Limmatraum X X X Schanzen und Ruinen im Gebiet Schönenwerd / Glanzenberg X X

Familiengärten X X

Kloster Fahr X X X

Wisentäli X X X

Ortskern Weiningen X X

Erdbeerwiese Schlieren X

Rastplatz A1 X X

Gaswerk Schlieren X X

Spital Urdorf X

Werdinsel X X

Hardturm X X X (siehe Plan Verkehr + Erholungsnutzung)

Landmarks müssen nicht per Definition „gefallen“, sie unterstützen aber auf jeden Fall die Funktion des „Wiedererkennens / Identifikati-on“. Punkte mit hoher Erholungsattraktivität hingegen können durch-aus dazu führen, dass Mobilitätsprobleme und Nutzungskonflikte entstehen.

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6.6 In welches übergeordnete Verkehrssystem ist der Lim-matraum eingebettet?

In Ost- / West - Richtung wird das Limmattal, zusätzlich zum eigentli-chen Siedlungsband, von vier wesentlichen künstlichen „Barrieren“ durchschnitten (siehe Plan Verkehr + Erholungsnutzung). Während die Limmat ein natürliches Hindernis darstellt, welches eine gewisse Durchläs-sigkeit für Fauna und Flora besitzt, entfalten die künstlichen Ein-schnitte eine wesentlich höhere Trennwirkung:

• Autobahn A1 Bern / Zürich mit Weininger Kreuz und dem südlichen Ast A 20 Richtung Zug / Gotthard

• Verkehrsanlagen der Siedlungsgürtel nördlich und südlich der Limmat (Badener-, Zürcher- und Über-landstrasse)

• Bahn Zürich / Bern Durchlässig gemacht werden können solche Verkehrsträger nur mit-tels sogenannten Grünbrücken oder durch nachträgliches Schaffen von genügend breiten abgesenkten Korridoren / Tunneln. Denkbar und sinnvoll wäre z.B. eine Grünbrücke im Gebiet zwischen Fahr-weid, Geroldswil und Weiningen. Die Kosten, sowie die Zuständigkei-ten, für eine solche Massnahme übersteigen aber die Möglichkeiten der Planungsregion bei weitem. Erstaunlich ist, dass trotz der bestehenden Barrieren immer noch Wildwechsel stattfindet. So werden beispielsweise im Gebiet um das Kloster Fahr Wildschweine beobachtet, welche dort deutliche Schä-den bewirken. Diese kommen mit Sicherheit aus den nördlich gele-genen Gebieten und müssen somit Verkehrstrassen und Siedlungs-gürtel queren. Die stark ausgebauten Infrastrukturanlagen sorgen einerseits für eine hohe Standortgunst der Region. Gleichzeitig stellen sie aber auch erhebliche Lärmquellen dar. Diese Belastung wirkt sich aber nicht nur auf das Siedlungsgebiet negativ aus. Auch die Erholungsräume an der Limmat (Gebiete Ober- und Unterengstringen, Schlieren, Ge-roldswil und Oetwil a.d.L.) werden teilweise massiv beeinträchtigt. Doch nicht nur der motorisierte Individualverkehr (MIV) entfaltet ei-nen wesentlichen Einfluss auf das Untersuchungsgebiet. Auch das sehr dichte Netz des öffentlichen Verkehrs (ÖeV) erschliesst den Limmatraum teilweise sehr gut und trägt zur Befriedigung der unter-schiedlichen Nutzungsansprüche bei (siehe Plan Verkehr + Erholungsnutzung).

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Quelle: Hompage ZVV

Einerseits sorgt die S-Bahn mit den Haltestellen Schlieren, Glanzen-berg und Dietikon, zusammen mit der Dietikon – Bremgarten Bahn, für den Anschluss der Wohn-, Arbeits- und Erholungsgebiete an das übergeordnete Schienennetz. Aber auch die Feinverteilung ist durch das engmaschige Busnetz gewährleistet. So sind die meisten der Sog- und Erholungsschwerpunkte mit dem ÖeV erreichbar. Ausnah-men hierbei sind das Gebiet um das Kloster Fahr sowie der Golfplatz Unterengstringen. Mit dem geplanten Mittelverteiler können aber auch diese Defizite allenfalls behoben werden.

6.7 Sind die Anliegen der Fussgänger, Radfahrer und Reiter be-rücksichtigt?

Der gesamte Betrachtungsperimeter wird grundsätzlich von einem dichten Netz an bestehenden oder geplanten übergeordneten Rad- und Fusswegen durchzogen. Diese sind vor allem auf die wesentli-chen Elemente wie Limmatlauf, Kloster Fahr sowie die Funktion „re-gionales Verbinden“ ausgerichtet. Gerade im Gebiet entlang der Limmat aber ist es bisher noch nicht überall gelungen, den Radfah-rern eigentrassierte Fahrstrecken anzubieten. Die Fusswege hinge-gen sind weitgehend bestehend und in gebrauchsfähigem Zustand. Im Gegensatz dazu sind die Reitwege auf weiten Strecken nur ge-plant. Auch für Hobbyläufer (Jogger) ist keinerlei Infrastruktur vor-handen.

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6.8 Siedlungsstruktur und Ökologie

Das Siedlungsgebiet entlang der Limmat ist hauptsächlich von fünf Siedlungstypen geprägt:

Bäuerliche Dorfbilder mit guter Durchgrünung (Vorgärten)

Repräsentative Einfamilienhäuser mit viel Umschwung

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Geschosswohnungsbauten aus verschiedenen Erstellungszeiten mit mehr oder weniger „Abstandsgrün“.

Zentrumsgebiete mit eher urbanem Charakter. Wenig Grünflä-chen zu den einzelnen Liegenschaften, teilweise öffentliche Frei-flächen.

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Industrie- und Gewerbegebiete mit einem verschwindenden An-teil an Grün-, aber einem hohen Anteil an versiegelter Fläche.

Bezüglich dem „Vernetzungsgedanken“ sind hierbei naturgemäss vor allem die beiden letzten Gebiete problematisch. Diese weisen oft ei-ne derart hohe Dichte auf, dass nur untergeordnete Abstandsflächen minimal begrünt sind. Ökologisch von Interesse hingegen können Brachflächen in den Industriegebieten sein. Auf diesen entwickeln sich oft Lebensgemeinschaften von Pionier- und Ruderalstandorten.

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7. Ziele der Landschaftsentwicklung aus regionaler Sicht

Aus regionaler Sicht werden an Landschafts- und Siedlungsentwick-lung unterschiedliche Ansprüche gestellt. Wichtig für die Ermittlung von Defiziten und Massnahmen ist, dass die Ziele von den beteiligten Gemeinden anerkannt sind:

Zielvorstellung Limmatraum der ZPL: Der Limmatraum stellt auch in Zukunft für den gesamten Siedlungsgürtel zwischen Zürich und Wettingen ein wertvolles, mul-tifunktionales Gebiet dar.

Es soll verschiedensten Ansprüchen ge-recht werden und noch mehr Identität ge-winnen. Dabei sind Stärken und Potentia-le der einzelnen Gebiete sowie die An-sprüche von Landwirtschaft, Industrie und Erholungssuchenden mit den Interes-sen des Naturschutzes in Einklang zu bringen .

Um einen solchen Wunschzustand verwirklichen zu können ist er auf Teilziele herunterzubrechen, welche möglichst breit anerkannt wer-den:

Bereich / Thema

Ökologie Verkehr / Erschliessung Erholung

- Intensivlandwirtschaft, Er-holungsnutzung und Ver-netzung sollen nebenein-ander möglich sein. Die Vorrangnutzung leitet sich dabei von Eignung und Nachfrage ab.

- Gebiete und Punkte, wel-che aufgrund ihrer Erho-lungsattraktivität eine Sogwirkung auswirken, sind mit dem ÖeV gut zu erschliessen.

- Der Limmatraum stellt ein Naherholungsgebiet dar. Die hierfür notwendige „Infrastruktur“ ist bereitzu-stellen.

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scha

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- Die Landschaft soll mit Hilfe von landschaftsge-recht angeordneten öko-logischen Trittsteinen und Vernetzungskorridoren in einem hohen Grad ver-netzt sein.

- Fuss- und Radwegnetze sind auf die Bedürfnisse der Erholungssuchenden auszurichten.

- Ansprüche von Erholung, Landwirtschaft und Natur-schutz sind, soweit wie möglich, zu entflechten oder in ein sinnvolles Ne-beneinander zu überfüh-ren.

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Bereich / Thema

Ökologie Verkehr / Erschliessung Erholung

- Bereits bestehende Öko-flächen sollen erhalten, gezielt aufgewertet und flächenmässig ergänzt werden. Grossräumige Durchlässigkeit der Land-schaft ist anzustreben.

- Flächen, welche sich aufgrund von Lage und Nachfrage gut für Erho-lungsnutzung eignen, sol-len umgewidmet und auf-gewertet werden. Dabei ist Rücksicht auf stö-rungsempfindliche natur-nahe Lebensräume zu nehmen.

- Der sorgfältigen Gestal-

tung von Übergängen zwischen Siedlung und Landschaft ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

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- Die Gewässer mit ihren Uferbereichen stellen we-sentliche Landschafts-elemente dar. Ihnen ist besondere Aufmerksam-keit zu schenken.

- Auch gegenüber der Landschaft und den Erho-lungsgebieten ist der Lärmschutz sicherzustel-len.

- Die Identifikation mit dem Limmatraum ist zu Ver-besserung (bewusste Gestaltung der Freiräume und Siedlungsgrenzen, Potential und Nachfrage angepasste Nutzungen).

In Landschaft und Siedlung soll der Aspekt des „ökologischen Ausgleichs“ beachtet wer-den. Damit wird versucht, die Auswirkungen der intensiven Nutzung des Bodens (Bautä-tigkeit, Verkehrswege oder Intensivlandwirtschaft) zu kompensieren. Wild wachsende Pflanzen und frei lebende Tiere erhalten somit auch ausserhalb geschützter Lebensräume die Möglichkeit, natürliche Lebensbedingungen vorzufinden. Damit wird der biologische Ausgleich gefördert und langfristig gesichert.

Bereich / Thema

Ökologie Verkehr / Erschliessung Erholung

- Die Durchgrünung und Vernetzung der Wohn-, Industrie- und Gewerbe-gebiete mit ökologisch sinnvollen Grünstrukturen und –flächen soll geför-dert werden (Ausdolun-gen, Alleen usw.).

- Rad- und Fusswegnetze sowie ÖeV sind auch auf die Erholungsfunktionen auszurichten.

- Das Angebot an öffentlich zugänglichen Grünräu-men soll gefördert wer-den. Besonderes Gewicht ist auch auf die Schaffung von Naturkontakt- und Er-lebnisräumen zu legen.

- Erhalt und Schaffung von ökologisch wertvollen Brachflächen, Gleisflä-chen, extensiv genutzter öffentlicher Grünflächen usw. ist anzustreben.

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lung

- Sorgfältige Gestaltung und Nutzung der Sied-lungsränder. Ist ein we-sentlicher Anspruch.

- Schaffung neuer bezw. Verbesserung bestehen-der Wegverbindungen, vor allem entlang dem Flusslauf und im Sied-lungsgebiet, ist wesent-lich.

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Bereich / Thema

Ökologie Verkehr / Erschliessung Erholung

- Förderung von einheimi-scher Bepflanzung, ins-besondere auf öffentli-chen Flächen (z.B. Park-anlagen, bei Schulhäu-sern), wo möglich auch auf privaten Flächen.

- Anteil an nicht versiegel-ten Flächen erhöhen

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lung

- Bei der Gestaltung von Flächen sollen, neben so-zialen und ökonomischen Aspekten auch die Öko-logie berücksichtigt wer-den.

Die detaillierte Waldplanung ist an sich Sache der Waldentwicklungspläne (WEP). Aus Sicht der Region ist es aber trotzdem wesentlich, dass Aussagen zum Umgang mit dem Wald im LEK gemacht werden. Angestrebt wird einerseits, die Wälder forstwirtschaftlich zu nutzen. Trotzdem müssen sie auch den Erholungssuchenden zur Verfügung stehen. Ei-gentliche „Erholungsinfrastruktur“ (Finnenbahnen, Aussichtsplattformen, „Partyhütten„ usw.) sollen nach Meinung der ZPL im Betrachtungsperimeter aber nicht gefördert oder gar initiiert werden. Die Wälder stellen aber einen wichtigen Bestandteil des Vernetzungskonzepts dar. Über-gänge von Wald und offenem Land sind möglichst fliessend zu gestalten. Dies kann mit stufigen und verzahnten Übergangsbereichen erreicht werden. Angestrebt werden Wald-mäntel mit Lichtbaumarten welche mit Sträuchern und niederwüchsigen Bäumen durch-setzt sind. Diesem vorgelagert sind Waldsäume, bestehend aus Sträuchern und krautigen Pflanzen, anzuordnen. Im Idealfall schliesst sich daran ein extensiv genutzter Wiesenstrei-fen an. Die Waldrandlinien sind möglichst nicht linear, sondern durch Buchten und Nischen aufgelockert zu gestalten. Auch die Landwirtschaft profitiert von solchen stufigen Waldrändern durch reduzierten Schattenwurf und Laubfall. Zudem bieten sie Lebensraum für Nützlinge, welche für natur-gerechten Landbau wichtig sind. Auch der Erholungswert wird, bedingt durch die Bereiche-rung des Landschaftsbildes, deutlich erhöht.

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Bereich / Thema

Ökologie Verkehr / Erschliessung Erholung

- Die Wälder sollen forst-wirtschaftlich genutzt wer-den.

- In klar definierten Berei-chen muss der Wald auch dem Erholungssuchenden zur Verfügung stehen.

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- Wo immer möglich und sinnvoll, sollen Wälder mit angepasster Nutzung und Aufbau dazu beitragen, dass den Anliegen der Vernetzung und Förde-rung von Naturwerten entsprochen werden kann. Dabei sind stufige Waldränder besonders anzustreben.

Auch in Bezug auf die Tier- und Pflanzenwelt sind aus Sicht der Region Zielsetzungen festzulegen. Die nachstehende Tabelle umfasst Beispiele von repräsentativen Arten, aus deren Ansprüchen die dringlichsten und sinnvollsten Massnahmen zur Förderung und Entwicklung der Arten- und Lebensraumvielfalt innerhalb des Projektgebietes abgeleitet werden können. Definiert werden können solche anhand von sogenannten „Ziel- und Leit-arten“.

• Zielart: Gefährdete Art, für deren Erhaltung das Projektgebiet eine besonde-re Verantwortung trägt.

• Leitart: Charakteristische Pflanzen- oder Tierarten eines bestimmten Land-schaftstyps. Sie kommen dort entsprechend häufiger und stetiger vor als in andern Naturräumen. Das Entwicklungsziel umfasst die Land-schaft als Lebensraum dieser Arten.

Im Rahmen des regionalen LEK’s wurde deshalb versucht, Beispiele von Ziel- und Leitar-ten innerhalb des Projektgebietes „Limmatraum“ zusammenzutragen:

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Bereich / Thema

Art Ziel- / Leitart

Förderschwerpunkte Erholung

Biber Zielart Limmataltlaufgebiete Oetwil a.L/Geroldswil/Dietikon

Revitalisierung Limmat, Si-cherung von ruhigen, unge-störten Bereichen

Feldhase Leitart Niederholz-Weininger Ebe-ne; Niederholz-Rüti-Werd-Kloster Fahr

Förderung eines Mosaiks an naturnahen Lebensräumen und Strukturen mit Buntbra-che-, Altgras- und Mager-wiesenstreifen, einzelnen Hecken, mit möglichst gerin-ger Distanz zwischen den Einzelelementen (50m -maximal 150m).

Feldlerche Zielart Weininger Ebene, Rüti-Werd-Kloster Fahr

Förderung eines Mosaiks an naturnahen Lebensräumen und Strukturen mit Mager-wiesen, Buntbrachen, A-ckerschonstreifen, Distanzen zwischen den Elementen möglichst gering (50m -maximal 150m).

Neuntöter Leitart Oetwil, Raum Bick; Limma-taltlaufgebiet inkl. Umfeld; Unterengstringen, Rüti-Werd-Fahr

Förderung von dornenrei-chen Niederhecken mit Krautsäumen, an sonnigen Stellen, mit umliegenden Magerwiesen und –weiden. Distanzen zwischen den Ein-zelelementen möglichst ge-ring (-50m).

Sumpfrohrsänger Leitart Limmataltlaufgebiet Dietikon-Geroldswil, grössere Fliess-gewässer mit Hochstauden-säumen im ganzen Projekt-gebiet

Förderung von möglichst breiten Kraut- und Hoch-staudensäumen entlang von Gräben und Bächen (optimal bis 10m breit), extensiv ge-nutzten, hochwüchsigen Kraut- und Brachflächen in-nerhalb und im Umfeld von Feuchtgebieten und (ehema-ligen) Grubenarealen

Ringelnatter Zielart Limmat inkl. Ufer und Alt-laufgebiete, Nassstellen in (ehemaligen) Grubenarealen

Förderung von strukturrei-chen Uferbereichen und sonnigen Stillgewässern mit gutem Amphibienbestand, Anlage von Strukturen wie Holz- und Streuhaufen.

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Zauneidechse Leitart Limmatufer, sonnige, exten-siv genutzte Böschungen, Hänge, Wald- und Gehölz-ränder mit Krautsäumen im ganzen Projektgebiet

Förderung von extensiv ge-nutzten, sonnigen Mager-wiesen, Böschungen, Kraut-säumen und Zusatzstruktu-ren wie Stein- und Holzhau-fen

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Geburtshelferkröte Zielart Rückhaltebecken Länggen-bach, auch in Abbaugebie-ten

Anlegen von kleinen Kies-weihern und Unterschlüpfen

Gelbbauchunke Zielart In sog. Pionierstandorten rund um Kiesgruben u. ähn-liches

Erhalt, Schaffung von Pio-niergewässern,

Teichmolch Zielart Limmatnahe Weiher Regenerieren von verlande-ten Weihern Neuschaffung an geeigneten Stellen

Kammmolch Zielart Limmatnahe Weiher Regenerieren von verlande-ten Weihern Neuschaffung an geig. Stellen

Wasserfrosch Leitart Limmatnahe Weiher Regenerieren von verlande-ten Weihern Neuschaffung an geig. Stellen

Kleine Zangenlibelle Zielart Limmat Revitalisierung Limmat, Si-cherung von ruhigen, unge-störten Uferabschnitten

Gebänderte Prachtlibelle Leitart Limmat Erhalten sonniger unbe-stockter Limmatufer, auch bei Revitalisierungen

Grüne Keiljungfer Zielart Limmat Revitalisierung Limmat, Si-cherung von ruhigen, unge-störten Uferabschnitten

Schachbrettfalter Leitart Sonnige, trockene Hang- und Kuppenlagen im ganzen Projektgebiet

Förderung von trockenen Magerwiesen: Extensive Nutzung von trockenen, flachgründigen Hang- und Kuppenlagen

Bienenorchis, Brandor-chis, Durchwachsener Bitterling

Zielarten Limmataltlaufgebiet, Renatu-rierungsgebiet EWZ, Schö-nenwerd, Kloster Fahr, Brachweg

Erhalt, Förderung von wech-seltrockenen bis wechsel-feuchten Mesobrometen bei Revitalisierungsmassnah-men entlang der Limmat

Kleines Güldenkraut, Schwarzbraunes Zy-pergras, Lauch - Ga-mander

Zielarten Limmataltlaufgebiet, Renatu-rierungsgebiet EWZ, Schö-nenwerd, Kloster Fahr, Brachweg

Erhalt, Förderung von nas-ser Pioniervegetation bei Revitalisierungsmassnah-men entlang der Limmat

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Lachenals Rebendolde, Schweizer Alant, Lun-genenzian, Sibirische Schwertlilie, Kantiger Lauch

Zielarten Limmataltlaufgebiet, Renatu-rierungsgebiet EWZ, Schö-nenwerd, Kloster Fahr, Brachweg

Erhalt, Förderung von Ried-vegetation bei Revitalisie-rungsmassnahmen entlang der Limmat

Bereich / Thema

Art Ziel- / Leitart

Förderschwerpunkte Erholung

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Bereich / Thema

Art Ziel- / Leitart

Förderschwerpunkte Erholung

Schwanenblume, Zun-genhahnenfuss

Zielarten Limmat; Altlaufgebiete Erhalt, Förderung flacher, strukturreicher Uferpartien, schonender Gewässerunter-halt

Aufrechte Trespe, Wundklee, Sonnenrö-schen, Rundblättrige Glockenblume, Hufei-senklee, Skabiose, Wie-sensalbei

Leitarten Sonnige, trockene Hang- und Kuppenlagen im ganzen Projektgebiet

Förderung von trockenen Magerwiesen: Extensive Nutzung von trockenen, flachgründigen Hang- und Kuppenlagen

Fromental, Wiesenflo-ckenblume, Ackerwit-wenblume, Wiesen - Glockenblume; An feuchten Stellen: Ku-ckuckslichtnelke, Rote Waldnelke, Kohldistel, Spierstaude

Leitarten Ganzes Projektgebiet, tro-ckene bis feuchte Standorte, bevorzugt an Stellen mit gu-tem Ausmagerungspotential

Förderung von artenreichen Glatthafer-/Fromentalwiesen von trockenen bis feuchten Standorten: Extensive Wie-sennutzung.

Pfla

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Kornrade, Venusspiegel, Acker-Hahnenfuss, Kornblume

Zielarten Weininger Feld, Rüti-Werd-Kloster Fahr

Förderung von extensiv ge-nutzten Ackerbiotopen (A-ckerschonstreifen, Buntbra-chen, Spontanbrachen) mit Ackerbegleitflora.

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8. Definition von Vorranggebieten

Die Bestandesaufnahme hat gezeigt, dass der Limmatraum ver-schiedenste Ansprüche und Begehren auf sich vereint:

• Die Ausdehnung von Siedlung und Verkehrsflächen wächst • Landwirtschaftliche Nutzung • Ökologische Anliegen (Vernetzung, Erhalt und Förderung von

bestehenden Biotopen) • Erholungsnutzungen

Die Abstimmung zwischen all diesen Ansprüchen muss übergeordnet in Bahnen gelenkt werden, welche ein Nebeneinander ermöglichen. Um zu bestimmen, wo aus regionaler Sicht Handlungsbedarf be-steht, wurde eine „Negativauslese“ vorgenommen:

• Die Abgrenzung Siedlung / Landschaft erfolgt auf kantonaler Stufe (Kantonale Richtplanung). Eine eigentliche Beplanung dieses Gebiets im Rahmen des LEK drängt sich nicht auf.

• Gebiete in welchen bereits ökologisch relevante Projekte in

Bearbeitung sind (z.B. Melioration Oetwil, Renaturierungs-projekte entlang der Limmat, Gestaltungsplan Richi, Bau Golf-platz usw.), werden im Rahmen des LEK nicht noch einmal hinterfragt. In diesen Gebieten wird davon ausgegangen, dass der Kanton seine Funktion als Fach- und Genehmi-gungsinstanz wahrnimmt. Auf die Formulierung von Mass-nahmen für diese Gebiete wird daher explizit verzichtet.

• Räume ausserhalb des Bearbeitungperimeters werden nicht

weiter betrachtet, obwohl den Beteiligten klar ist, dass die Vernetzungs- und Erholungsansprüche an dieser „künstlichen Grenze“ nicht Halt machen und wichtige Schnittstellen zu an-grenzenden Landschaftsräumen (z.B. zum Altberg, zum Schlierenberg, zum Reppischtal, Heitersberg , limmatabwärts etc.) bestehen.

Als Folge dieser Auslese haben sich elf Gebiete ergeben, in welchen aus Sicht der Region Handlungsbedarf besteht (siehe Konzeptplan) . Dieser Handlungsbedarf hat sich aber immer nach der grundsätzli-chen Eignung und Widmung eines Gebiets zu richten. Die Region gibt sich deshalb im Rahmen des LEK darüber Rechenschaft, in welchen Gebieten welche Nutzungen vorrangig zu behandeln sind. Indikatoren, welche als Entscheidungsgrundlage verwendet werden können, sind:

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• Eignung des Gebiets bezüglich vorgesehener Nut-

zung • Nachfrage • Öffentlichen Interesse an der Nutzung in diesem

Bereich • Beitrag an Vernetzungsziel

Im Rahmen der LEK – Arbeiten wurden deshalb vier Typen von „Vor-ranggebieten“ ausgeschieden.

• Vorranggebiet Landwirtschaft • Vorranggebiet Erholung • Vorranggebiet Natur • Vorranggebiet Forstwirtschaft

In diesen hat per Definition die bezeichnete Vorrangnutzung Priorität. Allfällig vorgesehene Massnahmen haben sich hauptsächlich aus dieser Funktion abzuleiten. Neben der bezeichneten Vorrangnutzung kann das entsprechende Gebiet aber auch Potentiale für andere Nutzungen aufweisen. Es kann zu Überlagerungen von verschiedenen Nutzungen kommen. Gibt es doch beispielsweise landwirtschaftlich intensiv genutzte Flä-chen, welche auch eine gute Erholungseignung aufweisen oder auf-grund spezieller Böden, Strukturen oder vorhandener naturnaher Le-bensräume mindestens partiell ein gutes Aufwertungspotential für die Natur besitzen. In der nachstehenden Tabelle sind für die Teilräume des Bearbei-tungperimeters, in denen gemäss vorliegendem LEK Hand-lungsbedarf besteht, die Vorrangnutzung sowie zusätzliche Poten-tiale dargestellt.

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Vorranggebiet

Landwirtschaft, Vorrang-gebiet Er-holung

Vorrang-gebiet Natur

Vorranggebiet Forstwirtschaft

Beurteilung des Gebiets / Ziel der Region

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1. Gebiet Schachen (Dietikon)

Intensivlandwirtschaft, Gestaltung des Übergangs zu Naturschutzgebiet wichtig, teilweise feucht:

• Soll hauptsächlich Landwirtschaft dienen. X X

2. Gebiet Spitzwies / Werd (Geroldswil)

Potentiale für naturnahe Elemente vorhanden (siehe Potentialplan).Liegt im Schnittpunkt von Siedlung, Natur-schutz, Landwirtschaft und Autobahn.

• Soll hauptsächlich Landwirtschaft dienen, aber auch naturnahe Erholung ermöglichen.

X X X

3. Gebiet Weininger Ebene

Weitgehend ausgeräumte Intensivlandwirtschaft. Feh-lende Strukturierung. Potentiale für trockene Struktu-ren und Bachöffnung vorhanden (siehe Potentialplan).

• Soll hauptsächlich Landwirtschaft dienen. Durch Anordnung von Trittsteinen zudem Kammerung verbessern.

X X X

4. Gebiet Steinacher (Unterengstringen)

Landwirtschaftlich genutztes Gebiet ohne spezielle ökologische Potentiale. Eingang zu Naherholungsge-biet.

• Soll hauptsächlich Landwirtschaft dienen. Durch Anordnung von Ausgleichsflächen Ver-netzung und Attraktivität für Erholung fördern.

X X X

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Vorranggebiet

Landwirtschaft, Vorrang-gebiet Er-holung

Vorrang-gebiet Natur

Vorranggebiet Forstwirtschaft

Beurteilung des Gebiets / Ziel der Region

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5. Gebiet Rüti / Werd / Fahr

Intensivlandwirtschaft, Potentiale für trockene Struktu-ren (siehe Potentialplan). Übergang zu Wald und Naher-holungsgebiet. Erholungsdruck entlang Limmat.

• Soll weiterhin Landwirtschaft dienen. Durch Anordnung von Ausgleichsflächen und Gestal-tung der Waldübergänge Vernetzung und Att-raktivität für Erholung fördern.

X X X

6. Gebiet Niederholz / Mülistigel

„Waldinsel“, Ansprüche durch Forstwirtschaft und Er-holung.

• Hauptnutzung Forstwirtschaft und grüne Insel für Tierbestand. „Sanfte“ Erholungsnutzung möglich.

X X X

7. Gebiet Schönenwerd

Altlaufgebiet mit hohem naturschützerischem Potenti-al. Nördlich der Limmat relativ intakt. Südlich der Limmat müsste naturnaher Zustand erstellt werden. Durch Limmatuferweg auch Erholungsdruck hoch. Po-tential für feuchte Strukturen (siehe Potentialplan).

• Rückführung zu naturnahem Zustand, „Sanfte“ Erholung muss aber möglich sein.

X X

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Vorranggebiet

Landwirtschaft, Vorrang-gebiet Er-holung

Vorrang-gebiet Natur

Vorranggebiet Forstwirtschaft

Beurteilung des Gebiets / Ziel der Region

Land

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8. Gebiet Zelgli (Schlieren)

Übergang von Siedlungs- in Naherholungsgebiet. Landwirtschaft, Erholungsaktivitäten und Siedlungs-druck konkurrenzieren sich. Hohe Eignung als Naher-holungsgebiet mit erheblichem Naturpotential.

• Vorrang Erholung, Raum für angepasste Landwirtschaft und Naturerlebnis ist durchaus gegeben.

X X

9. Gebiet Limmatraum ausserhalb den Na-turschutzgebieten

Vielfältige Ansprüche durch Spaziergänger, Läufer, Velofahrer und Hundebesitzer. Erholungserlebnis könnte naturnaher gestaltet werden.

• Vorrang naturnahe Erholung.

X X

10. Gebiet Brachweg (Schlieren)

Intensivlandwirtschaft, nicht strukturiert. Präsentiert sich zwischen Industrie und Limmat monoton. Futter-basis für Juchhof. Kein spezielles ökologisches Poten-tial, aber aufgrund der Lage hohe Eignung als Naher-holungsgebiet (Allmendnutzung) und Landwirtschaft.

• Gebiet entlang Limmat Vorrang Erholung, ge-gen Bernstrasse Vorrang Landwirtschaft.

X X X X

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Vorranggebiet

Landwirtschaft, Vorrang-gebiet Er-holung

Vorrang-gebiet Natur

Vorranggebiet Forstwirtschaft

Beurteilung des Gebiets / Ziel der Region

Land

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11. Gebiet Familiengar-tenareal Juchhof / Kompostieranlage

Familiengartensiedlung. Für Allgemeinheit schlecht zugänglich. Ökologisches Potential vor allem im Be-zug auf Trittsteinschaffung vorhanden.

• Vorrang Erholung, Aufwertung zu Trittstein-struktur anstreben.

X

12. Gebiet Werdhölzli / -insel

Vielfältige Erholung, teils in naturnaher, teils in gestal-teter Umgebung möglich. Verbesserung der naturna-hen Bereiche ist anzustreben,

• Vorrang naturnahe Erholung.

X X

Erläuterungen:

1-12 Nrn. der Vorranggebiete Lage, Ausdehnung vgl. Konzeptplan X Vorrangnutzung x Zusätzliche Potentiale

Die Vorranggebiete sind im Konzeptplan flächig dargestellt. Bezüglich ihrer Struktur, den angestrebten Wirkungs- und Umsetzungszielen sowie den vorhandenen Potentialen wurden sie in den Objektblättern detailliert beschrieben. Als weitere Verfeinerung wird in den Pro-jektskizzen dargelegt, wo aus regionaler Sicht in den kommunalen Vernetzungsprojekten Flächen ausgeschieden werden sollten, für welche Vernetzungsbeiträge im Sinne der ÖQV erteilt werden könnten. Diese Projektskizzen entwickeln aber noch keine Verbindlichkeit für die privaten Grundeigentümer.

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9. Gewässer im Siedlungsgebiet

Im Bearbeitungsperimeter liegt eine grosse Anzahl von Gewässern die teilweise offen, teilweise eingedolt, durch das Siedlungsgebiet fliessen. Sie haben eine zentrale Funktion in Bezug auf die Vernet-zung von Biotopen. Aber auch aus Sicht der Naherholung kommt ih-nen wichtige Bedeutung zu. Diese sind deshalb:

• Offen zu führen.

• Nach Möglichkeit in einen naturnahen Zustand zu überführen.

• So zu gestalten, dass mindestens partiell der Zutritt zum Ge-wässer zu ermöglicht wird (Sitz-, Rastgelegenheiten, Spielbe-reiche etc.).

Aus Sicht der Region herrscht bei nahezu allen Fliessgewässern im Siedlungsraum Handlungsbedarf in dieser Beziehung (siehe Konzept-plan). Wesentlich sind aber vor allem Bachöffnungen und Renaturie-rungen entlang den vom Kanton vorgegebenen Vernetzungskorrido-ren. Im Planungsperimeter betrifft dies hauptsächlich (nicht ab-schliessende Aufzählung):

• Bombach (Stadt Zürich, weitere siehe Bachkonzept Stadt Zürich)

• Dorfbach (Oberengstringen)

• Dorfbach / Längenbach (Weiningen)

• Dorfbach (Geroldswil)

• Teischlibach (Dietikon)

• Reppisch (Dietikon)

• Schäflibach (Dietikon) Die Arbeiten bezüglich Gewässer sollten entweder im Rahmen von Renaturierungskonzepten oder im Zusammenhang mit anstehenden Neubauten / Sanierungen (Strassen, Überbauungen usw.) angegan-gen werden. Aufgrund der damit verbundenen hohen Kosten ist da-von auszugehen, dass diese Massnahmen sehr langfristig auszurich-ten sind. Im Rahmen des LEK wurden keine Machbarkeitsuntersu-chungen in Bezug auf Gewässeröffnungen durchgeführt.

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10. Verhältnis des LEK Limmatraum zur Öko – Qualitätsverordnung (ÖQV)

Als Voraussetzung für die Berechtigung zum Bezug von Beiträgen gemäss ÖQV müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

• Es handelt sich um anrechenbare Flächen für Direktzahlungen bzw. die Bewirtschafter sind bezugsberechtigt für Direktzah-lungen.

• Qualitätsbeiträge: Die Flächen entsprechen den Qualitätsan-forderungen der ÖQV.

• Vernetzungsbeiträge: Die Flächen wurden in einem genehmig-ten Vernetzungsprojekt als wesentlich für die ökologische Vernetzung ausgeschieden und bezeichnet.

Im Rahmen des LEK Limmatraum werden Räume, welche aus regi-onaler Sicht die Voraussetzungen als Vernetzungsgebiete erfüllen, in den einzelnen Projektskizzen dargestellt. Um Vernetzungsbeitrags-zahlungen nach ÖQV erhalten zu können müssen diese aber noch in kommunale Vernetzungsprojekte überführt und dort die Massnah-men inhaltlich und zeitlich näher konkretisiert werden. Gemäss den kantonalen Anforderungen an Vernetzungsprojekte gemäss ÖQV ist zudem auch eine verantwortliche Trägerschaft (z.B. die Gemeinde) zu bestimmen, welche die nachfolgende Umsetzung begleitet. ÖQV - Vernetzungsbeiträge sollten nach Meinung der Region für fol-gende Bereiche / Gebiete ausgerichtet werden können (siehe Konzept-plan):

• Gebiete, in welchen die Projektskizzen (siehe Projektskizzen Gebiete 1 - 12) dies vorsehen (ortsgebundene sowie räumlich nicht fi-xierte Massnahmen).

• In Gebieten welche gemäss Richtplan als Vernetzungskorrido-re ausgeschieden sind.

• Entlang der Limmat und zuführenden Bächen (Ufergebiete und direkt anstossende, landwirtschaftlich genutzte Flächen)

• In allen im beiliegenden Konzeptplan bezeichneten Vorrang-gebieten Natur

• Im Meliorationsgebiet Oetwil a.d.L.

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11. Wesentliche Defizite im Limmatraum

Aufgrund der Bestandesaufnahmen, sowie den Anforderungen der übergeordneten Planungen, lassen sich Defizite im Planungsperime-ter herausarbeiten, welche bei einem allfälligen Vollzug des LEK prio-ritär angegangen werden müssten:

Bereich / Thema Ökologie Verkehr / Erschliessung Erholung - Die ökologisch

wertvollen Ele-mente sind häufig nur inventarisiert, aber nicht ge-schützt.

- Pflege, Bewirt-

schaftung natur-nahe Lebensräu-me: Nicht überall gewährleistet.

- Radwegnetz im Be-reich der wichtigen Erholungsnutzun-gen nicht vollstän-dig.

- Wenige geschützte und minimal „möb-lierte“ Bereiche für das Verweilen (Ba-den, Grillen, Sitzen)

- Oft geringer Anteil

an naturnahen Le-bensräumen und Strukturen, ohne Verzahnung mit Umgebung und Wald.

- Teilweise fehlende

Fusswegverbin-dungen.

- Fehlende „Infra-

struktur“ für Laufsport.

- Geringer Vernet-

zungsgrad der vor-handenen naturna-hen Lebensräu-me/Strukturen.

- Biologische Durch-

lässigkeit oft stark erschwert.

- Konflikte Spazier-

gänger / Velofahrer.

- Problematik Hun-

dehaltung / Land-wirtschaft.

Land

scha

ft

- Gewässer häufig

nicht in naturnahem Zustand.

- Fusswegverbin-

dungen zwischen ÖeV-Haltestellen sowie teilweise Siedlungsgebiet und Erholungs-schwerpunkten teilweise mangel-haft.

- Wegnetz für Reiter

weitgehend nicht vollendet.

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Sied

lung

- Durchgrünung der

Siedlungen gros-senteils aus ökolo-gischer Sicht wenig wertvoll

- Zu geringes Ange-

bot an öffentlich zugänglichen Grün-räumen im Sied-lungsgebiet.

12. Ansatz zur Behebung der Defizite

12.1 Konzeptioneller Ansatz

Durch Verknüpfung der Folgerungen aus der Bestandesaufnahme, der vorhandenen Potentiale sowie der zu behebenden Defizite wurde ein Grobkonzept für die Aufwertung entworfen. Dieses skizziert, wie die Ziele der Region im Limmatraum erreicht werden könnten. Es hat die wesentlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, welche in den regionalen Zielsetzungen formuliert sind. Das Grobkonzept um-fasst folgende Elemente:

• Erholungsräume entlang der Limmat Gebiete welche sich aufgrund heutiger Nutzung oder ihres Erlebniswertes besonders für Erho-lungsnutzung eignen.

Bereich / Thema Ökologie Verkehr / Erschliessung Erholung

- Gewässer im Sied-

lungsgebiet sind häufig eingedolt und/oder verbaut

Wal

d

- Verzahnung mit

Umgebung teilwei-se ungenügend.

- Teilweise standort-

fremde Bestockun-gen, geringe Natur-nähe, fehlende Stu-figkeit

- Konflikte zwischen

Spaziergängern und Bikern.

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• Wesentliche Fussgänger- und Veloachsen im

Siedlungsgebiet und entlang dem Limmatraum Leiten sich aus der Siedlungsstruktur und Elemen-ten mit hoher Publikumsattraktivität ab

• Aktuelle Landwirtschafts- und Waldflächen

• Gebiete mit Potential für Revitalisierung Dies hängt von der heutigen Nutzung sowie der Eignung für Feuchtgebiete ab. Der Limmatraum soll als charakteristisches Element dieser Land-schaft aufgewertet werden

• Gewässer mit Potential für Bachöffnungen Den meist im überbauten Gebiet liegenden Ge-wässern soll mehr Freiraum verschafft und damit die Siedlungsqualität nachhaltig gesteigert wer-den.

• Ökologische Vernetzungskorridore Diese zeigen das grossräumige Vernetzungskon-zept auf. Es stützt sich auf übergeordnete Festle-gungen. Angestrebt wird eine grossräumige Durchlässigkeit der Landschaft.

• Potentialflächen für ökologische Aufwertung Diese werden bestimmt durch die angedachten ökologischen Vernetzungskorridore sowie die be-stehende Nutzungsstruktur.

Im Grobkonzept werden möglichen Lösungen skizziert, mit welchen sich die festgestellten Defizite beheben lassen würden. In einer wei-teren Verfeinerung ist ein Konzeptplan, sowie für die einzelnen Vor-ranggebiete Massnahmenblätter und teilweise Projektideen (siehe Pro-jektskizzen F1 – F11), ausgearbeitet worden. Letztere stellen aber nur Möglichkeiten dar und sollen denkbare Lösungsansätze veranschau-lichen. Die detaillierte Ausgestaltung zum Vernetzungsprojekt hat im Nachgang zu den regionalen Arbeiten zwischen Gemeinde und Ei-gentümer stattzufinden.

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Plan Grobkonzept

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12.2 Spezifische Massnahmen in den Vorranggebieten

Um die vorgeschlagenen Massnahmen vergleichen / nach Prioritäten ordnen zu können, werden sie einer vereinfachten Bewertung unter-zogen: Dabei sind folgende Kriterien wesentlich Nutzen der Massnahme

Wie gross ist der Einfluss der vorgeschlagenen Massnahme in Bezug auf die angestrebten Wir-kungsziele?

L1 Für Landwirtschaft sehr wichtig L2 Für Landwirtschaft wichtig L3 Auf Landwirtschaft kein Einfluss

Ö1 Für Ökologie sehr wichtig Ö2 Für Ökologie wichtig Ö3 Auf Ökologie kein Einfluss

E1 Für Erholungsnutzung sehr wichtig E2 Für Erholungsnutzung wichtig E3 Auf Erholungsnutzung kein Einfluss

F1 Für Forstwirtschaft sehr wichtig F2 Für Forstwirtschaft wichtig F3 Auf Forstwirtschaft kein Einfluss

Dringlichkeit der Massnahme Ist eine Massnahme möglichst sofort einzuleiten oder wird sie mit Vorteil erst in Abhängigkeit von anderen Projekten angegangen?

D1 Sehr hohe Dringlichkeit / Realisierungspriorität D2 Hohe Dringlichkeit / Realisierungspriorität D3 Mittlere bis geringe Dringlichkeit / Realisierungspriorität

Schwierigkeiten bei der Realisierung Sind Probleme mit Eigentümern zu erwarten oder ist z.B. die Öffentlichkeit selber Besitzer des betrof-fenen Gebiets?

R1 Keine Probleme bei der Realisierung zu erwarten R2 Wenige, sicherlich zu behebende Probleme R3 Schwierig, wesentliche (auch finanzielle) Probleme zu erwarten

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Objekt Nr.: 1. Bezeichnung: Fahr (Dietikon) Beschrieb: Landwirtschaftlich genutzte Fläche. Begrenzt durch Autobahn, Limmat und Naturschutzgebiet (Altläufe

der Limmat, Gebiet Fahr (Dietikon). Einige naturnahe Strukturen/Lebensräume: Lerzenbach mit Hoch-

staudensäumen, magere Wiesen- und Uferböschungen.

Vorrangnutzung: Landwirtschaft, mit erheblichem Naturpotential

Gebiet um Fahr Dietikon

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Regionale Empfehlungen für kommunales LEK / Vernetzungsprojekte nach ÖQV: Landwirtschaft Natur Erholung

Potential - Fruchtfolgefläche - Gegen Naturschutzge-biet zu in periodisch überfluteter Senke Po-tential für Feuchtwiesen, -weiden

- Entlang Gewässern (Lerzenbach, Limmat) Potential für Feucht -und Magerwiesen, feuchte Krautsäume etc.

- Gebiet zwischen Fahr-strasse und Natur-schutzgebiet im Kant. Richtplan als wieder-herzustellendes Biotop bezeichnet

Defizite - Periodisch überflutete Be-reiche zwischen Fahrstrasse und Naturschutzgebiet

- Wenig naturnahes Ge-wässer, fehlende Puf-ferstreifen entlang Ge-wässern

Wirkungsziele - Bodenfruchtbarkeit erhalten.

- Landw. Produktionsbereit-schaft sichern.

- Erhalt, Förderung von Feuchtgebiets- und Ma-gerwiesenarten.

- Ziel-, Leitarten (Beispie-le): Sumpfrohrsänger, Ringelnatter, Schach-brett, Gebänderte Prachtlibelle, Wiesen-salbei, Skabiose

Umsetzungsziele - Landwirtschaftliche Nutzung beibehalten.

- Förderung von extensiv genutzten Wiesenflä-chen/-streifen entlang der Limmat, Lerzenbach

- Erhalt, Förderung der periodisch überfluteten Fläche zwischen Fahr-strasse und Natur-schutzgebiet als natur-nah bewirtschafteter Retentionsraum (Exten-sivwiese und/oder -weide)

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Landwirtschaft Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Ortsgebundene Massnahmen

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Natur Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Ortsgebundene Massnahmen

Anlegen von extensiv bewirtschafteten Wiesenflä-chen und -streifen entlang Limmat, Lerzenbach und Naturschutzgebiet

Ö1 D1 R2 Gemeinde Möglichst bald

AWEL, GE (Grundeigen-tümer), Be-

wirtschaftern

Empfehlung

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Erholung Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Ortsgebundene Massnahmen

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Förderung von Naturbeobachtungspunkten peripher zu wertvollen Naturbereichen E2 D3 R1 Kanton

AWEL, GE, Bewirtschaf-ter, Natur-

schutzverein

Empfehlung

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Objekt Nr.: 2. Bezeichnung: Spitzwis / Werd Geroldswil Beschrieb: Begrenzt durch Autobahn, Renaturierungsprojekt EWZ, Dornau und

Quartier Grindlen. Teilweise landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Erhebungen und Senken.

Es ist geplant, das bestehende Bauerwartungsgebiet einzuzonen. Die Sportanlage Geroldswil ist bereits fertiggestellt.

Vorrangnutzung: Landwirtschaft mit erheblichem naturkundlichem sowie Erholungspo-tential

Gebiet Spitzwis / Werd Geroldswil

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Regionale Empfehlungen für kommunales LEK / Vernetzungsprojekte nach ÖQV: Landwirtschaft Natur Erholung

Pote

ntia

l

-

-

- Potential für feuchte und trockene Magerwiesen.

- Übergangsbereich zwi-schen Renaturierungspro-jekt EWZ ,Dornau, bei ent-sprechender Nutzung wert-volles Ergänzungsgebiet

- Erholung in naturnahem Umfeld möglich.

Def

izite

- Teilweise (periodisch) ver-nässte Böden

- Bauentwicklungsgebiet gem. kant. RP

- Baumschule mit standort-fremdem Bestand.

- Autobahnansicht mindert Naturerlebnis.

- Teilweise Bauerwartungs-gebiet.

- Trainingsplatz für Hunde-halter könnte aufgewertet werden.

- Parkierung momentan noch nicht gelöst.

- Lärm und optische Immissi-onen von Autobahn.

Wirk

ungs

ziel

e

- Bodenfruchtbarkeit erhal-ten.

- Landw. Produktionsbereit-schaft sichern.

- Förderung von Feuchtge-biets-, Magerwiesen-, He-ckenarten.

- Ziel-, Leitarten (Beispiele): Goldammer, Limikolen als Nahrungsgäste, Schach-brett, Wiesensalbei (tro-ckene Stellen), Kuckucks-lichtnelke (feuchte Stellen)

- Attraktivität für naturnahe Erholung erhöhen.

Um

setz

ungs

ziel

e

- Landwirtschaftliche Nut-zung beibehalten.

- Förderung von Magerwie-sen auf trockenen Standor-ten, Feuchtwiesen auf wechselfeuchten bis feuch-ten Standorten, insbeson-dere im Übergang zum Renaturierungsprojekt EWZ und zur Dornau. Auf-wertung der vorhandenen Gehölze.

- Anteil an naturnahen Flä-chen erhöhen.

- Fremdkörper reduzieren.

- Lärmimmissionen der Auto-bahn reduzieren.

- Förderung von Naturbeo-bachtungs- und Erlebnisbe-reichen

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Landwirtschaft Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Ortsgebundene Massnahmen

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Natur Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Pflanzung von zusätzlichen Sträuchern / Bäumen entlang Autobahnböschung („Kulisse). Ö3 D3 R1 Gemeinde Laufend TBA

Projektidee (vgl. Projekt-

skizze) Besonders sorgfältige Gestaltung des geplanten Siedlungsrands gegenüber anschliessenden na-turnahen Flächen.

Ö2 D1 R1 Gemeinde Laufend Grundeigen-tümer

Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

Ortsgebundene Massnahmen Ortsgebundene Massnahmen

Ersatz der Baumschule durch einheimische, standortgemässe Gehölzpflanzung. Ö2 D3 R1 Gemeinde

Im Zusammen-hang mit „Bau-

vorhaben“

GE, Bewirt-schaftern

Projektidee (vgl. Projekt-

skizze) Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Magerwiesen im Bereich der erhöhten kiesigen Böden anlegen Ö1 D1 R1 Gemeinde Laufend GE, Bewirt-

schaftern Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

Feuchtwiesen an tiefer gelegenen Stellen und im Übergang zum Gebiet Dornau anlegen. Ö1 D1 R1 Gemeinde Laufend GE, Bewirt-

schaftern Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

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Erholung Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Ortsgebundene Massnahmen Biotop im Trainingsgelände Hundehalter erstellen. E1 D3 R2 Gemeinde

Im Zusammen-hang mit „Bau-

vorhaben“ GE, Nutzer

Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Anlage von Naturbeobachtungs- und –Erlebnisbereichen, peripher zu naturkundlich wert-vollen Gebieten

E2 D2 R2 Gemeinde Laufend

GE, Bewirt-schafter, Na-turschutzve-

rein, evtl. Kanton

Empfehlung

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Objekt Nr.: 3. Bezeichnung: Weininger Ebene Beschrieb: Landwirtschaftlich intensiv genutzte Ebene. Begrenzt durch Siedlungsgürtel Geroldswil, Autobahn, steil anstei-

gende Hügelflanke mit Reben und Wald im Süden. Durchzogen von Länggenbach. Trennendes Element Dietikoner –

Strasse. Vorrangnutzung: Landwirtschaft mit naturkundlichem und erheblichem Erholungspo-

tential

Weininger Ebene

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Regionale Empfehlungen für kommunales LEK / Vernetzungsprojekte nach ÖQV:

Landwirtschaft Natur Erholung

Pote

ntia

l

- Ideal für Landwirtschaft

- Ebene fruchtbare Fläche

- Gute Exposition

- Fruchtfolgfläche

- Teilweise Potential (gering) für Magerwiesen vorhan-den.

- Kann Vernetzungsfunktion zwischen Limmatraum und Altberg sicherstellen.

- Interessant für Spazier-gänger als Verbindung zwi-schen Limmatraum – Wei-ningen und Altberggebiet.

- Geeignet zum Reiten und Laufen.

Def

izite

- Parzellenstruktur - Länggenbach verbaut, Puf-ferstreifen gering.

- Ebene arm an naturnahen Strukturen

- Erlebniswert bescheiden.

Wirk

ungs

ziel

e

- Bodenfruchtbarkeit erhal-ten.

- Landw. Produktionsbereit-schaft sichern.

- Förderung von Tier- und Pflanzenarten der offenen Feldflur, Ruderalflächen, Gewässern (stehend und fliessend).

- Ziel-, Leitarten (Beispiele): Feldhase, Feldlerche, Goldammer, Hänfling, Dorngrasmücke, Zauneid-echse, Geburtshelferkröte, Gelbbauchunke, Wasser-frosch, Gebänderte Pracht-libelle, Wiesensalbei (tro-ckene Wiesen), Nattern-kopf (trockene Ruderal-bereiche).

- Förderung Erholungssu-chende Typ „Spazieren, Laufen, Reiten“.

- Steigerung des Erlebnis-werts.

Um

setz

ungs

ziel

e

- Landwirtschaftliche Nut-zung beibehalten.

- Erhalt, Förderung von Brachflächen (Bunt-, Rota-tionsbrachen), Pionier-, Ruderalflächen, Magerwie-sen, stehenden Gewäs-sern. Aufwertung des Länggenbachs und des vorhandenen Naturschutz-gebietes Grindlen. Aufwer-tung des Ruderalareals im Bruech.

- Verbesserung der Infra-struktur.

- Verbesserung der Kamme-rung.

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Landwirtschaft Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Grenzumlegungsverfahren L2 D3 R3 Gemeinde ALN Empfehlung Ortsgebundene Massnahmen Erhalt Obstgärten L1 D1 R2 Gemeinde laufend GE, Bewirt-

schafter Empfehlung

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Natur Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Ortsgebundene Massnahmen Renaturierung Länggenbach prüfen Ö2 D2 R3 Gemeinde Zusammen mit

Melioration AWEL Projektidee

Aufwertung Einganstor Weiningen entlang Dieti-konerstrasse prüfen Ö3 D2 R1 Gemeinde Mit Strassensa-

nierung KZTA Projektidee

Ortsgebundene Massnahmen

Buntbrache bei Naturschutzgebiet Grindel erset-zen durch Magerwies (aktuell reine Goldrutenflur) Ö1 D1 R1 Gemeinde

Ablauf Bewirt-schatungs-

vertrag

GE, Bewirt-schafter

Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

Naturschutzgebiet Grindel gezielt unterhalten, Schaffung von stehenden Gewässern, Förderung von Pionierflächen. Grube im Bruech erhalten und gezielt unterhalten, stehende Gewässer fördern.

Ö1 D1 R1 Kanton Laufend GE, Bewirt-schafter

Projektidee (vgl. Projek-

tskizze)

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Anlegen von Brachen (Bunt-, Rotationsbrachen), Altgrasstreifen, Magerwiesen. Im Raum Breitweg Holzböckler bis Niederholz: Förderung von stehenden Gewässern (Weiher, Tümpel).

Ö1 D1 R1 Gemeinde Laufend GE, Bewirt-schafter

Projektidee (vgl. Projek-

tskizze)

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 54 von 98

Erholung Priorität

Beschrieb der Massnahme E D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Einbezug in Lauftreff E1 D3 R1 Region

Projektgruppe ab 2004

Realisierung ab 2005

Gemeinden / Sportkreise

Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

Umsetzungs-ideen zu Lauf-treff:

• Abklären der Bedürfnisse (Umfragen, Anfragen Ver-waltungen usw.).

• Kontaktnahme mit Laufsportvereinen • Einsetzen einer Projektgruppe (Vertreter Laufsport-

vereine, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Revierjäger) Mögliche Konflik-te mit Lauftreff • Parkierungsmöglichkeiten müssen gegeben sein.

Ortsgebundene Massnahmen

Finanzielle Aspekte

• Für Region nur Sitzungs- und Planungsgelder • Realisierung mit geringem Aufwand möglich (Markie-

rung und Unterhalt < 50 kFr) • Sponsoringprojekt (Krankenkassen, Lebensversiche-

rungen) Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

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Objekt Nr.: 4. Bezeichnung: Steinacher, Unterengstringen Beschrieb: Coupiertes, teilweise landwirtschaftlich genutzte Flächen an südex-

ponierter Lage. Begrenzt durch Autobahn und Siedlungsgrenze Unterengstringen. Vorrangnutzung: Landwirtschaft mit Erholungspotential

Gebiet Steinacher, Unterengstringen

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 56 von 98

Regionale Empfehlungen für kommunales LEK / Vernetzungsprojekte nach ÖQV:

Landwirtschaft Natur Erholung

Pote

n-tia

l

- Fruchtfolgefläche - Trockene Hang- und Kup-penbereiche im Gebiet Büel und teilweise ent-lang Autobahngehölzen

- Naherholungsgebiet für Spaziergänger, Arbeit-nehmer, Läufer und Rei-ter.

Def

izite

- Baumschule / Werkplatz Fremdkörper

- Ruhebereich in Senke fehlt.

Wirk

ungs

ziel

e

- Bodenfruchtbarkeit erhalten.

- Landw. Produktions-bereitschaft sichern.

- Förderung von Tier- und Pflanzenarten von trocke-nen Magerwiesen.

- Ziel-, Leitarten (Beispie-le): Zauneidechse, Schachbrett, Aufrechte Trespe, Wiesensalbei, Skabiose

- Eignung für Erholungssu-chende Typ „Verweilen“ verbessern.

Um

set-

zung

s-zi

ele

- Landwirtschaftliche Nutzung beibehalten.

- Förderung von trocke-nen Magerwiesen

- Bereiche zum Verweilen anbieten.

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 57 von 98

Landwirtschaft Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Ortsgebundene Massnahmen

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Natur Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Ortsgebundene Massnahmen

Anlage von Extensivwiesen in steileren Bereichen entlang Autobahn und im Kuppenbereich Büel. Ö2 D2 R1 Gemeinde Laufend GE, Bewirt-

schafter Projektidee (vgl. Projekt-

skizze) Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Erholung Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Ortsgebundene Massnahmen

Ruhebereich bei Abzweigung zu Kloster Fahr, Blick-richtung Weiningen. E2 D3 R2 Gemeinde Bei Gelegen-

heit Eigentümer Projektidee (vgl. Projekt-

skizze) Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 58 von 98

Objekt Nr.: 5. Bezeichnung: Rüti / Werd / Kloster Fahr

Beschrieb: Süd / Ost orientierte gewölbte Ebene, welche gegen die Limmat recht steil abfällt. Landwirtschaftlich und abschnittweise durch die Erholung intensiv genutztes Gebiet, mit naturkundlichen Werten (z.B. Mager-wiesen, -weiden, Gehölzen, Fliessgewässer etc.).

Begrenzt durch Autobahn, Industrie Giessen und Limmat. Hohe Anziehungskraft für Erholungssuchende aller Art. Vorrangnutzung: Landwirtschaft mit naturkundlichem sowie Erholungspotential

Gebiet um Kloster Fahr

Gebiet Paradies

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 59 von 98

Regionale Empfehlungen für kommunales LEK / Vernetzungsprojekte nach ÖQV:

Landwirtschaft Natur Erholung

Pote

ntia

l

- Intensive Landwirtschaft möglich und sinnvoll

- Fruchtfolgefläche

- Potential für trockene Ma-gerwiesen sowie Tier- und Pflanzenarten des offenen Kulturlandes

- Gebiete entlang Müligies-sen und im Paradies im Kant. Richtplan als Wieder-herzustellendes Biotop be-zeichnet

- Naturnahe Erholung mög-lich.

- Element Wasser vorhan-den.

Def

izite

- Teilweise steile Lagen, Kuppen mit flachgründigen, kiesigen Böden.

- Waldrandzonen wenig strukturiert

- Biologische Durchlässigkeit Limmat –Müligiessen unge-nügend

- Anteil naturnaher Flächen gering

- Verweilen an der Limmat könnte aufgewertet werden.

- Parkierung noch nicht ge-löst.

Wirk

ungs

ziel

e

- Bodenfruchtbarkeit erhal-ten.

- Landw. Produktionsbereit-schaft sichern.

- Erhalt, Förderung von Tier- und Pflanzenarten von tro-ckenen Magerwiesen, Krautsäumen entlang Wald- und Gehölzrändern, fluss-begleitenden Biotopen

- Ziel-, Leitarten (Beispiele): Feldlerche, Goldammer, Zauneidechse, Schachbrett, an feucht-nassen Stel-len/Bach/entlang Limmat: Ringelnatter, Gebänderte Prachtlibelle, Wiesensalbei, Skabiose (trockene Wie-sen)

- Förderung Besucher mit Bezug zu Wasser.

- Förderung Erholungssu-chende Typ „Verweilen, Spazieren, Laufen, Reiten“.

Um

setz

ungs

ziel

e

- Landwirtschaftliche Nut-zung beibehalten.

- Förderung von trockenen Magerwiesen, Krautsäumen entlang der Gehölze und Waldränder, Brachen (Bunt-, Rotationsbrachen), Alt-gras-, Magerwiesenstreifen, Niederheckengruppen an ausgewählten Stellen. För-derung von Pufferstreifen entlang der Fliessgewässer.

- Verbesserung Infrastruktur / Attraktivität am Wasser.

- Verbesserung Infrastruktur Laufen / Reiten).

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Landwirtschaft Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Ortsgebundene Massnahmen

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Natur Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Anlage von Pufferstreifen, Krautsäumen und Exten-sivwiesen entlang den Wald- und Gehölzrändern Ö1 D1 R1 Gemeinde Laufend GE, Bewirt-

schafter, Projektidee (vgl. Projekt-

skizze) Extensive Nutzung des Steilhanges zwischen Fahr-weid-Weg und Müligiessen als Magerwiese, partiell evtl. als Magerweide. Pflanzung einzelner Nieder-heckengruppen im Steilhang.

Ö1 D1 R2 Gemeinde Laufend GE, Bewirt-

schafter

Projektidee (vgl. Projek-

tskizze)

Waldbereich zwischen Naturschutzgebieten an der Limmat und Müligiessen auslichten (lichter Korridor entlang Bach/Kanal schaffen).

Ö1 D1 R2 Gemeinde Laufend GE, Bewirt-

schafter, Forstdienst

Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

Anlage von naturnahen Strukturen im Gebiet Werd (Magerwiesen, Brachen) Ö2 D2 R2 Gemeinde Laufend GE, Bewirt-

schafter, Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

Ortsgebundene Massnahmen

Ergänzen Kirschbaumallee entlang Fahrweidweg. Ö2 D2 R1 Gemeinde Laufend GE, Bewirt-schafter

Projektidee (vgl. Projek-

tskizze) Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Anlage von Brachen (Buntbrachen, Rotationsbra-chen), Magerwiesen- und Altgrasstreifen im Gebiet westlich Kloster Fahr und im Gebiet Fahr

Ö1 D2 R2 Gemeinde Laufend GE, Bewirt-schafter

Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

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Erholung Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Aufwertung der Bereiche zum Verweilen im „Paradis“ E1 D2 R3 Region 2005 / 2006 Gemeinde

AWEL Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

Umsetzungs-ideen “Paradis”

• Abklären Sinn eines Wettbewerbs „Aufwertung Para-dies“ mit Gemeinden / Kanton

• Allenfalls offene Planung mit Aktionen vor Ort • Minimale Infrastruktur anbieten. „Lauschigkeit“ beibe-

halten Mögliche Konflikte

• Stärkere Belastung durch Besucher und deren Fahr-zeuge

Ortsgebundene Massnahmen

Finanzielle Aspekte • Durchführung Wettbewerb, Kosten ca. 100 kFr.

Aufweiten der Limmat und Schaffung von künstli-chen Kiesbänken. E1 D3 R3 Region

Zusammen mit Konzessi-on / Bauvor-

haben

Gemeinde AWEL

Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

Umsetzungs-ideen Aufweiten / Kiesbänke

• Bearbeitung allenfalls im Rahmen des Wettbewerbs „Aufwertung Paradies“ mit Gemeinden und Kanton oder mit offener Planung

Mögliche Konflikte • Hochwasserschutz, Landwirtschaft

Finanzielle Aspekte

• Durchführung Wettbewerb, Kosten ca. 100 kFr, allfäl-liger Bau kann noch nicht beziffert werden

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Erholung Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Zusätzliche Parkierungsmöglichkeit schaffen (Pool-bewirtschaftung mit Industrie?) E3 D3 R3 Region

Ab 2005 oder im Zusam-

menhang mit Bauvorhaben

Gemeinde AWEL

Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

Umsetzungs-ideen Poolpar-kierung

• Motivieren der Gemeinden zu Kontaktnahme Indust-rie- / Gewerbebetriebe an der Überlandstrasse

Mögliche Konflikte • Vandalismus, Security der Firmenareale

Finanzielle Aspekte • Nur Sitzungs- / Planungsaufwendungen

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Objekt Nr.: 6. Bezeichnung: Waldgebiet Niederholz / Mülistigel Beschrieb: Grosses, durch die Autobahn zweigeteiltes Waldstück mit ausge-

dehntem Wegnetz. Teilweise mit Schutzanordnungen. Angrenzend an Limmataltlauf und Gebiet um das Kloster Fahr. Vorrangnutzung: Vorranggebiet Forstwirtschaft mit erheblichem Natur- und Erho-

lungspotential.

Waldgebiet Niederholz

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 64 von 98

Regionale Empfehlungen für kommunales LEK / Vernetzungsprojekte nach ÖQV:

Forstwirtschaft Natur Erholung

Pote

ntia

l

- Angrenzend an Gebiete mit Potential für Feuchtge-bietsergänzungen.

- Vor allem Gehen und Laufen.

Def

izite

- Vernetzung mit Feuchtge-bieten und Gebiet um Klos-ter Fahr gering

- Keinerlei Laufinfra-struktur.

Wirk

ungs

ziel

e - Nachhaltige forstliche Nut-zung.

- Förderung von Tier- und Pflanzenarten von natur-gemäss bestockten Wäl-dern mit Alt- und Totholz

- Förderung Erholungs-suchende Typ „Spazieren, Laufen, Reiten“.

Um

setz

ungs

-zi

ele

- Naturnahe forstwirtschaftli-che Nutzung beibehalten bzw fördern

- Erhalt, Förderung von na-turgemäss bestockten Waldbeständen, mit struk-turreichen Waldrändern

- Nur sanfte Verbesse-rung der Infrastruktur.

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Forstwirtschaft Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Ortsgebundene Massnahmen

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Naturnahe Waldbewirtschaftung, Förderung Laub-holzanteil, Alt- und Totholz, stufiger Bestände F2 D2 R1 Gemeinde Laufend

Forstdienst, GE, Bewirt-

schafter Empfehlung

Natur Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Pufferstreifen entlang Flächen gegenüber Kloster Fahr Ö1 D2 R2 Gemeinde Laufend GE, Bewirt-

schafter Projektidee (vgl. Projekt-

skizze) Schaffung eines gestuften Waldrandes am Süd- und Ostrand (Weid-Waldacker-Rüti), vgl. Empfehlungen Gebiet Nr. 5.

Ö1 D2 R1 Gemeinde Laufend GE, Bewirt-

schafter, Forstdienst

Projektidee (vgl. Projekt-

skizze) Ortsgebundene Massnahmen

Auslichten im Bereich des Müligiessen (vgl. Emp-fehlungen Gebiet 5) Ö1 D2 R1 Gemeinde Laufend

GE, Bewirt-schafter,

Forstdienst

Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Förderung von naturgemässen, mit standortheimi-schen Baumarten bestockten Waldbeständen, alt- und totholzreich, insbesondere in den Waldgesell-schaften 7e, 14, 26, 28, 29.

Ö1 D1 R1 Gemeinde Laufend GE, Bewirt-

schafter, Forstdienst

Empfehlung

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Erholung Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Lauftreff E1 E3 R1 Region

Projektgruppe ab 2004

Realisierung ab 2005

Gemeinden Sportkreisen Empfehlung

Umsetzungs-ideen zu Lauf-treff:

• Abklären der Bedürfnisse (Umfragen, Anfragen Ver-waltungen usw.

• Kontaktnahme mit Laufsportvereinen • Einsetzen einer Projektgruppe (Vertreter Laufsport-

vereine, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Revierjäger) Mögliche Kon-flikte mit Lauf-treff

• Störung des Wilds.

Ortsgebundene Massnahmen

Finanzielle Aspekte

• Für Region nur Sitzungs- und Planungsgelder • Realisierung mit geringem Aufwand möglich (Markie-

rung und Unterhalt < 50 kFr). Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

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Objekt Nr.: 7. Bezeichnung: Schönenwerd

Beschrieb: Für die Öffentlichkeit teilweise nicht zugängliche frühere Auenland-schaft.

Grosse Teile eingefriedet (Grundwasserschutzzone). Begrenzt durch Autobahn, Bahn, Limmat und Strasse. Ruinenanlage mit Bereich zum Verweilen. Vorrangnutzung: Vorranggebiet Natur mit Erholungspotential.

Gebiet Schönenwerd

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Regionale Empfehlungen für kommunales LEK / Vernetzungsprojekte nach ÖQV:

Landwirtschaft Natur Erholung

Pote

ntia

l

- Potential für Magerwiesen, teilweise wechselfeucht.

- Potential für die Aufwer-tung von auentypischen Lebensräumen

- Extensive Nutzung ist auch aus Grundwasserschutz-gründen erwünscht

- Gebiet im Kant. Richtplan als Wiederherzustellendes Biotop bezeichnet

- Naturnahe Erholung wäre denkbar.

- Element Wasser vorhan-den.

- Ruinengebiet attraktiv.

Def

izite

- Ehemalige Auengebiete sind trockengelegt bzw. Alt-läufe weitgehend verlan-det/aufgefüllt

- Natur kann nicht erlebt werden (Zäune).

Wirk

ungs

ziel

e

- Förderung von auen- und feuchtgebietstypischen Tier- und Pflanzenarten

- Ziel-, Leitarten (Beispiele): Zwergtaucher, Eisvogel, Teich-, Sumpfrohrsänger, Ringelnatter, Wasser-frosch, Keilfleck-Mosaikjungfer, Kleine Kö-nigslibelle, Sumpf- und Wasserpflanzen wie Kanti-ger Lauch, Schwanenblu-me, Lanzettblättriger Froschlöffel

- Attraktivität für naturnahe Erholung erhöhen.

Um

setz

ungs

ziel

e - Förderung von auen- und feuchtgebietstypischen Le-bensräumen: Altwasser, Feuchtwiesen, Weihern, Tümpeln

- Anteil an naturnahen Flä-chen erhöhen.

- Schaffung von Naturbeo-bachtungsmöglichkeiten

- Fremdkörper reduzieren.

- Lärmimmissionen der Au-tobahn reduzieren.

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Landwirtschaft Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Ortsgebundene Massnahmen

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Natur Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Rückbau Damm, teilweise Überflutung bei hohen Wasserständen. Regeneration von verlandeten Alt-läufen. Schaffung von Weihern, Tümpeln, Feucht-wiesen

Ö1 D1 R3 Region

Zusammen mit Konzessi-onserneue-

rungen

AWEL / Gemeinde

Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

Umsetzungs-ideen zu Rück-bau Damm

• Muss koordiniert werden mit verantwortlichen Gre-mien für Grundwasserfassung

• Miteinbezug Naturschutz Mögliche Konflikte

• Hochwasser- und Grundwasserschutz • Konflikt Erholung / Naturschutz

Ortsgebundene Massnahmen

Finanzielle Aspekte

• Projekt mit hohem Finanzbedarf (>1 Million). Muss über verschiedene Kanäle finanziert werden (Sponso-ring, Landschaft Schweiz, Kraftwerk, Kanton + Ge-meinde)

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

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Erholung Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

„Erlebnisuferweg“ über Steg führen. E1 D3 R3 Region

Zusammen mit Konzessi-onserneue-

rungen

AWEL / Gemeinde

Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

Umsetzungs-ideen zu Erleb-nissteg

• Stegbau analog Neeracher Ried oder anderen Natur-schutzgebieten (Holzkonstruktion).

Mögliche Konflik-te mit Stegbau

• Hochwasser- und Grundwasser- und Naturschutz versus Erholungsdruck.

Ortsgebundene Massnahmen

Finanzielle Aspekte

• Kann allenfalls über Sponsoring ermöglicht werden. Ausführung mit Zivilschutz, Berufsschulen usw. Für Region nur Planungskosten.

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

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Objekt Nr.: 8. Bezeichnung: Zelgli / Schlieren Beschrieb: Flache Ebene. Teilweise landwirtschaftlich genutzt. Starke Beanspruchung durch Erholungsanlagen. Verzahnt mit Kloster

Fahr. Begrenzt durch Limmat , und Siedlungsrand Schlieren. Vorrangnutzung: Vorranggebiet Erholung mit erheblichem Naturpotential.

Zelgli Dietikon

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 72 von 98

Regionale Empfehlungen für kommunales LEK / Vernetzungsprojekte nach ÖQV:

Landwirtschaft Natur Erholung

Pote

ntia

l

- Für extensivierte Landwirt-schaft gut geeignet.

- Teilweise Potential für Feuchtgebietsergänzun-gen.

- Gebiet anstossend an Limmat im Kant. Richtplan als Wiederherzustellendes Biotop bezeichnet

- Verzahnt mit Gebiet Fahr (Fähre)

- Bereich könnte gemeinsam mit Gebiet Paradies wichti-ger Punkt für siedlungsna-he Erholung werden (Fami-liengärten, Sportanlagen, Limmat).

Def

izite

- Bedrängt von Siedlung, Er-holungsnutzung und Natur-schutz.

- Limmatufer nicht naturnah. - Keine attraktive Infrastruk-tur.

- Limmat nicht gut zugäng-lich.

Wirk

ungs

ziel

e

- Förderung von Tier- und Pflanzenarten auen- und feuchtgebietstypischer Le-bensräume

- Ziel-/Leitarten (Beispiele): Zwergtaucher, Teich- und Sumpfrohrsänger, Ringel-natter, Amphibien

- Förderung Besucher mit Bezug zu Wasser / Verwei-len.

Um

setz

ungs

ziel

e - Förderung von auentypi-schen Biotopen wie Alt-wasser, Weiher, Tümpel, Feuchtwiesen, Kiesinseln

- Verbesserung Infrastruktur / Attraktivität am Wasser.

- Öffnung und Gestaltung der Fläche für Erholungs-suchende.

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 73 von 98

Landwirtschaft Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Ortsgebundene Massnahmen

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Natur Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Rückbau Damm, teilweise Überflutung bei hohen Wasserständen, Anlage von Altwassern, Weihern, Tümpeln

E1 D3 R3 Region

Zusammen mit Konzessi-onserneue-

rungen

AWEL / Gemeinde, GE, Bewirt-

schafter

Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

Umsetzungs-ideen zu Rück-bau Damm

• Muss koordiniert werden mit verantwortlichen Gre-mien für Grundwasserfassung

• Miteinbezug Naturschutz, Familiengärten und Betrei-ber Sportplätze

Mögliche Konflik-te mit Rückbau

• Hochwasser- und Grundwasserschutz • Erholungsdruck

Ortsgebundene Massnahmen

Finanzielle Aspekte

• Projekt mit hohem Finanzbedarf (>1 Million). Muss über verschiedene Kanäle finanziert werden (Sponso-ring, Landschaft Schweiz, Kraftwerk, Kanton + Ge-meinde)

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 74 von 98

Objekt Nr.: 9. Bezeichnung: Limmatraum ausserhalb Naturschutzgebieten Beschrieb: Dammgebiet mit beidseitigen Fuss- / Radwegen. Böschungen teilweise sehr steil. Zugang zum Wasser teilweise schwierig. Vorrangnutzung: Vorranggebiet Erholung mit erheblichem Naturpotential.

Brachweg an Limmat

Limmatraum

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 75 von 98

Regionale Empfehlungen für kommunales LEK / Vernetzungsprojekte nach ÖQV:

Landwirtschaft Natur Erholung Po

tent

ial - Potential für Feuchtge-

bietsergänzungen. - Gehen und Laufen

- Verweilen und Baden

Def

izite

- Limmat ist vollumfänglich begradigt.

- Limmat ist schwierig zu er-reichen.

- Keine „Infrastruktur“ zum Verweilen.

Wirk

ungs

ziel

e

- Erhalt, Förderung von Tier- und Pflanzenarten von flusstypischen Le-bensräumen

- Ziel-, Leitarten (Beispiele): Zwergtaucher, Teich- und Sumpfrohrsänger, Ringel-natter, Flusslibellen, in trockenen Böschungen Zauneidechse, Sumpf- und Wasserpflanzen z.B. Schwanenblume

- Förderung Besucher mit Bezug zu Wasser.

- Förderung Erholungssu-chende Typ „Verweilen, Spazieren, Laufen“.

Um

setz

ungs

ziel

e - Förderung von abwechs-lungsreich strukturierten Uferbereichen mit Sumpf-pflanzenbeständen, Kies-stellen, Feuchtwiesen, mageren Böschungen etc.

- Verbesserung Infrastruktur / Attraktivität am Wasser.

- Verbesserung Infrastruktur Laufen.

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 76 von 98

Landwirtschaft Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Ortsgebundene Massnahmen

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Natur Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Teilweiser Rückbau Damm, teilweise Überflutung bei hohen Wasserständen. Anlage von Feuchtwiesen, teilweise. durch Absenkung des Geländes.

Ö1 D2 R3 Region

Zusammen mit Konzessi-onserneue-

rungen

AWEL / Gemeinde

Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

Umsetzungs-ideen zu Rück-bau Damm

• Muss koordiniert werden mit verantwortlichen Gre-mien für Grundwasserfassung

• Miteinbezug Naturschutz Mögliche Konflikte

• Hochwasser- und Grundwasserschutz • Landwirtschaft

Ortsgebundene Massnahmen

Finanzielle Aspekte

• Projekt mit hohem Finanzbedarf (>1 Million). Muss über verschiedene Kanäle finanziert werden (Sponso-ring, Landschaft Schweiz, Kraftwerk, Kanton + Ge-meinde)

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Naturnaher Gewässerunterhalt sicherstellen. Räum-lich differenzierte, auf die vorhandenen Lebensge-meinschaften abgestimmte Pflege der Böschungen und Uferbereiche.

Ö1 D1 R1 Kanton AWEL, Be-wirtschafter Empfehlung

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 77 von 98

Erholung Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Bereiche zum Verweilen an der Limmat erstellen. E1 D3 R3 Region

Zusammen mit Konzessi-onserneue-

rungen

AWEL / Gemeinde

Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

Umsetzungs-ideen zu Berei-chen zum Ver-weilen

• In Konzessionsprojekten (z.Bsp. Kraftwerk Dietikon) einbringen.

• Kann auch über Gemeinden im Rahmen der Planung „öffentliche Bauten“ angegangen werden.

Mögliche Konflikte • Landwirtschaft wird erhöhten Erholungsdruck spüren

Ortsgebundene Massnahmen

Finanzielle Aspekte • Über Konzessionsprojekte / Kanton

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 78 von 98

Objekt Nr.: 10. Bezeichnung: Brachweg / Schlieren Beschrieb: Grosse, flache Ebene. Teilweise landwirtschaftlich genutzt. Früher Erdbeerwiese. Begrenzt durch Limmat , Bernstrasse, Industriegebiet Gaswerk und

Siedlungsrand Schlieren. Vorrangnutzung: Vorranggebiet Landwirtschaft mit erheblichem Erholungspotential.

Brachweg

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 79 von 98

Regionale Empfehlungen für kommunales LEK / Vernetzungsprojekte nach ÖQV:

Landwirtschaft Natur Erholung

Pote

ntia

l

- Für Landwirtschaft topo-graphisch gut geeignet.

- Fruchtfolgefläche.

- Futtermittelbasis Juchhof.

- Teilweise Potential für Feuchtgebietsergänzun-gen.

- Gebiet anstossend an Limmat im Kant. Richtplan als Wiederherzustellendes Biotop bezeichnet

- Guter Standort für Allmend – Nutzung

- Bereich könnte zentraler Punkt für siedlungsnahe Erholung werden (Entlas-tung Bereich Fahr).

Def

izite

- Teilweise Grundwasser-schutzzone.

- Fläche ist unstrukturiert, weist wenig naturnahe Strukturen auf.

- Im heutigen Zustand Nie-mandsland.

Wirk

ungs

ziel

e

- Förderung von Tier- und Pflanzenarten auen- und feuchtgebietstypischer Le-bensräume

- Ziel-/Leitarten (Beispiele): Zwergtaucher, Teich-und Sumpfrohrsänger, Ringel-natter, Amphibien

- Förderung Besucher mit Bezug zu Wasser / Verwei-len

- Förderung Allmendnutzung der Restfläche.

Um

setz

ungs

ziel

e - Förderung von auentypi-schen Biotopen wie Alt-wasser, Weiher, Tümpel, Feuchtwiesen, Kiesinseln

- Verbesserung Infrastruktur / Attraktivität am Wasser.

- Öffnung und Gestaltung der Fläche für Allmendnut-zung.

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 80 von 98

Landwirtschaft Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Ortsgebundene Massnahmen

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Natur Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Rückbau Damm, teilweise Überflutung bei hohen Wasserständen, Anlage von Altwassern, Weihern, Tümpeln (allenfalls Schaffung einer grosszügigen „Allmendinsel“?!)

E1 D3 R3 Region

Zusammen mit Konzessi-onserneue-

rungen

AWEL / Gemeinde, GE, Bewirt-

schafter

Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

Umsetzungs-ideen zu Rück-bau Damm

• Muss koordiniert werden mit verantwortlichen Gre-mien für Grundwasserfassung

• Miteinbezug Naturschutz

Mögliche Konflikte

• Hochwasser- und Grundwasserschutz • Landwirtschaft (Futtermittelbasis) • Verkehrsplanung (Planung neue Nord – Süd Verbin-

dung)

Ortsgebundene Massnahmen

Finanzielle Aspekte

• Projekt mit hohem Finanzbedarf (>1 Million). Muss über verschiedene Kanäle finanziert werden (Sponso-ring, Landschaft Schweiz, Kraftwerk, Kanton + Ge-meinde)

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 81 von 98

Erholung Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Bereich zum Verweilen an der Limmat erstellen. E1 D3 R3 Region

Zusammen mit Konzessi-onserneue-

rungen

AWEL / Gemeinde

Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

Umsetzungs-ideen zu Berei-chen zum Ver-weilen

• In Konzessionsprojekten (z.Bsp. Kraftwerk Dietikon) einbringen.

Mögliche Konflikte • Landwirtschaft wird erhöhten Erholungsdruck spüren

Finanzielle Aspekte

• Über Konzessionsprojekte / Kanton • Erstellung allenfalls mit Asylbewerbern / Arbeitslosen

ausführen.

Verbinden mit Rastplatz A1 E2 D3 R3 Region

Zusammen mit Konzessi-onserneue-

rungen

AWEL / Gemeinde /

TBA

Projektidee (vgl. Projekt-

skizze)

Umsetzungs-ideen zu Berei-chen zum Ver-weilen

• Erholungsanlage die an Autobahnrastplatz gekoppelt werden könnte.

• In Konzessionsprojekten (z.Bsp. Kraftwerk Dietikon) einbringen.

Mögliche Konflikte • Landwirtschaft wird erhöhten Erholungsdruck spüren

Finanzielle Aspekte • Über Konzessionsprojekte / Kanton

Ortsgebundene Massnahmen

Alleebepflanzung entlang Gaswerk - Strasse E2 D3 R3 Gemeinde KZTA Empfehlung

Langfristig Allmend – Nutzung auf Areal ermögli-chen. E1 D2 R2 Gemeinde Stadt Zürich Empfehlung Räumlich nicht fi-

xierte Massnah-men Zusätzliche Parkierungsmöglichkeit schaffen. E2 D3 D3 Gemeinde Mit Allmend-

nutzung Empfehlung

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 82 von 98

Objekt Nr.: 11. Bezeichnung: Familiengartenareal Juchhof / Kompostierungsanlage Beschrieb: Sehr grosses Familiengartenareal. Für Öffentlichkeit kaum zugänglich. Grenzt an städtische Kompostieranlage an. Vorrangnutzung: Vorranggebiet Erholungsnutzung.

Familiengärten Juchhof

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 83 von 98

Regionale Empfehlungen für kommunales LEK / Vernetzungsprojekte nach ÖQV:

Landwirtschaft Natur Erholung

Pote

ntia

l

- „Natur“ im Siedlungsbe-reich.

- Stellt wichtige Erholungs-funktion dar.

Def

izite

- Bewusstsein, dass Ökolo-gie im Familiengarten Platz hat, ist noch nicht genü-gend geweckt.

Wirk

ungs

ziel

e

- Förderung von Tier- und Pflanzenarten von natur-nah genutzten Grünflä-chen, Gärten

- Erhalt Gartennutzung si-chern.

- Lineare Durchgängigkeit für Öffentlichkeit verbessern.

Um

setz

ungs

ziel

e - Sensibilisierung der Fami-liengärtner für naturkundli-che Belange, Förderung von naturnahen Strukturen im Familiengartenareal

- Widmung Familiengärten erhalten.

- Öffentliche Wegverbindun-gen fördern.

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 84 von 98

Landwirtschaft Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Ortsgebundene Massnahmen

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Natur Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Ortsgebundene Massnahmen

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Ökologische Aufwertung im Rahmen von Projekten fördern. Ö1 D1 R1 Gemeinde laufend Familiengar-

tenverein Empfehlung

Erholung Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Ortsgebundene Massnahmen

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Bereich der Öffentlichkeit besser zugänglich ma-chen. E2 D2 R3 Gemeinde Familiengar-

tenverein Empfehlung

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 85 von 98

Objekt Nr.: 12. Bezeichnung: Werdhölzli / Werdinsel Beschrieb: Limmatufer und gegenüber gelegene Insel zwischen Limmat und al-

tem Fabrikkanal. Im östlichen Teil der Insel starke Erholungsnutzung (Schwimmbad).

Westlich naturnahe Gestaltung. Vorrangnutzung: Vorranggebiet Erholungsnutzung mit erheblichem naturschützeri-

schem Potential.

Werdinsel

Page 86: REGIONALES LANDSCHAFTSENTWICKLUNGSKONZEPT … · Dietikon; AGW (heute AWEL), 1996 - Erneuerung Limmatwerk Wettingen, Ökologische Ausgleichs-massnahme Limmatrenaturierung Geroldswil;

ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 86 von 98

Regionale Empfehlungen für kommunales LEK / Vernetzungsprojekte nach ÖQV:

Landwirtschaft Natur Erholung

Pote

ntia

l - Potential für Feuchtgebiets-ergänzungen.

- Abwechslungsreicher inte-ressanter Bereich.

Def

izite

- Teilweise stark durch Erho-lungssuchende belastet, ungestörte Bereiche fehlen weitgehend

- Ökologische Vernetzungs-korridore Richtung Bom-bach / Frankenbühl noch nicht realisiert.

- Werdinsel teilweise für Öf-fentlichkeit nicht zugänglich (Familiengärten, Boots-haus).

- Zugänglichkeit zum Limma-tufer nicht immer befriedi-gend.

Wirk

ungs

ziel

e

- Förderung von Tier- und Pflanzenarten von flussbe-gleitenden Biotopen

- Erhalt des Bereichs für Er-holung.

- Zugänglichkeit auf ganzem Areal für Öffentlichkeit verbessern.

Um

setz

ungs

ziel

e - Förderung von auentypi-schen, ungestörten Lebens-räumen

- Öffentlichkeit einschrän-kende Nutzungen abbauen.

Page 87: REGIONALES LANDSCHAFTSENTWICKLUNGSKONZEPT … · Dietikon; AGW (heute AWEL), 1996 - Erneuerung Limmatwerk Wettingen, Ökologische Ausgleichs-massnahme Limmatrenaturierung Geroldswil;

ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 87 von 98

Landwirtschaft Priorität

Beschrieb der Massnahme L D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Ortsgebundene Massnahmen

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Natur Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Ökologische Aufwertung des Publikumsbereichs auf Werdinsel. Ö1 D2 R1 Stadt Zürich Laufend Betreiber Empfehlung

Erhaltung der ökologisch wertvollen Flächen auf Werdinsel und entlang Limmat, nach Möglichkeit mit ungestörten Abschnitten

Ö1 D1 R1 Stadt Zürich Laufend AWEL Empfehlung Ortsgebundene Massnahmen

Aufwerten der Korridore Bombach und Eggbühl. Ö1 D1 R3 Stadt Zürich

Im Rahmen von Projekten berücksichti-

gen.

GE, Bewirt-schaftern Empfehlung

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Ökologische Aufwertung im Rahmen von Projekten fördern. Ö1 D1 R1 Stadt Zürich Projektbezo-

gen AWEL Projektidee

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 88 von 98

Erholung Priorität

Beschrieb der Massnahme N D R

Lead Realisierung Koordination mit

Status der Massnahme

Verbessern Infrastruktur für Besucher auf Werdin-sel. E2 D2 R2 Stadt Zürich Laufend Betreiber Empfehlung

Vervollständigen Rad- und Fusswege von Werdin-sel zu Tramendstation. E1 E1 E2 Stadt Zürich Möglichst

bald Betreiber

Kläranlage Empfehlung Ortsgebundene Massnahmen

Freigabe aller Flächen auf Werdinsel für Öffentlich-keit E2 D2 R3 Stadt Zürich

Mit Auslau-fenden Ver-

trägen.

Heutige Nutzer Empfehlung

Räumlich nicht fi-xierte Massnah-men

Verbesserung der Zugänglichkeit am Limmatufer. E1 D1 R2 Stadt Zürich Laufend AWEL Empfehlung

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 89 von 98

12.3 Massnahmen im gesamten Planungsperimeter

Im Rahmen der LEK Arbeiten zeigte sich, dass nicht nur spezifische Defizite in den Vorranggebieten bestehen. Es gibt vielmehr auch Ansätze, welche über den gesamten Pla-nungsperimeter Gültigkeit besitzen. Diese werden in Form von Tabellen ohne Projektskizzen dargestellt. Die erarbeitete „Ideensammlung“ gliedert sich in die Bereiche

• Massnahmen Landschaft / Ökologie

• Massnahmen Verkehr

• Massnahmen Erholung

• Massnahmen Siedlung

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 90 von 98

Massnahmen Landschaft / Ökologie Vorschlag Region Massnahmen Priorität Lead Realisierung Koordination

mit Status der

Massnahme

N D RKommunale Vernetzungsprojekte nach ÖQV

• Erstellung von kommunalen Vernetzungsprojekten, unter Einbezug des übrigen Ge-meindegebietes

Ö1 D1 R1 Gemeinden Ab 2004 Grundeigen-tümer, Be-wirtschafter

ALN

Empfehlung

Vorranggebiete Natur, bestehende Naturschutzgebiete

• Gezielte, auf die vorhande-nen Lebensgemeinschaften abgestimmte Pflege und Gestaltung sicherstellen: Pflegepläne überprüfen, wo nötig ergän-zen

Ö1 D1 R1 Gemeinden, Naturschutz-kommissio-

nen / Kanton

Ab 2003 Grundeigen-tümer, Be-wirtschafter

ALN

Empfehlung

Limmatufer • Gezielte, auf die vorhande-nen Lebensgemeinschaften abgestimmte, naturnahe Pflege sicherstellen: Pflege-pläne überprüfen, wo nötig ergänzen oder stellen

Ö1 D1 R1 Kanton Ab 2003 Bewirtschaf-tern, Konzes-

sionären

Empfehlung

Aufwertung von Waldrändern • Initiierung von Programmen mit den Zielen: - Waldränder sind stufig und strukturreich zu gestalten. - Naturgemässe Bestockung anstreben.

Ö1 D2 R1 Forstorgane / Gemeinde

Ab 2003 Grundeigen-tümer,

Kreisforstamt

Empfehlung

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 91 von 98

Vorschlag Region Massnahmen Priorität Lead Realisierung Koordination

mit Status der

Massnahme

N D RSchutzanordnungen erlassen • Gemeinden, welche nur über

Inventare der schützenswerten Objekte verfügen, sollten diese aktualisieren und mittels Schutzverfügungen sichern.

• Dabei sind diese besonders auch in bezug auf die Eignung als Biotoptrittstein hin zu wer-ten.

• Je nach Eigentümer sind Be-wirtschaftungsverträge abzu-schliessen.

Ö1 D2 R2 Naturschutz-kommissio-

nen / Gemeinde

Ab 2003 Grundeigen-tümer, ALN

Empfehlung

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 92 von 98

Massnahmen Verkehr Vorschlag Region Massnahmen Priorität Lead Realisierung Koordination

mit Status der

Massnahme

N D RVervollständigen des regionalen Radwegnetzes

• Radwegbeziehungen von und zum Limmatraum überprüfen und fehlende Teile realisieren.

• Besonders entlang der Limmat sollte vom See bis hin zur Kantonsgrenze ein durchgängiger Radweg realisiert werden.

• Wichtige Radwegbezie-hungen im Siedlungsraum wurden noch nicht reali-siert. Diese sind möglichst eigentrassiert zu führen

E1

E1

E1

D2

D2

D2

R3

R3

R3

Anliegerge-meinden

Region, im Rahmen ei-ner gemein-deübergrei-

fenden „Task Force“

Gemeinden

laufend

laufend

laufend

TBA

TBA

TBA

Empfehlung

Empfehlung

Empfehlung

Schutz der Erholungsgebiete vor Autobahnlärm

• Schallschutzmassnahmen gegenüber Erholungsgebie-ten thematisieren.

• Wo möglich mindestens durch dichte Bepflanzung Immissionen teilweise min-dern.

E1

E2

D1

D1

R3

R1

Anliegerge-meinden

Gemeinden

laufend

laufend

TBA

TBA

Empfehlung

Empfehlung

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 93 von 98

Vorschlag Region Massnahmen Priorität Lead Realisierung Koordination

mit Status der

Massnahme

N D RVerbesserung ÖeV – Erschliessung Erholungsgebiete

• Insbesondere das Gebiet Fahr / Industrie Werd sollte durch ÖeV erschlossen sein.

• Die entsprechenden Tras-seestudien für einen Mittel-verteiler sind bereits im Gange.

• Verbessert würde dadurch auch die Erschliessung des Bereichs Fahr (ab Gebiet Glanzenberg).

• Bei positiven Potentialabklä-rungen weitertreiben der Planung.

E1

D1

R3

Region

laufend

TBA / Betrei-ber

Absicht

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 94 von 98

Massnahmen Erholung Vorschlag Region Massnahmen Priorität Lead Realisierung Koordination

mit Status der

Massnahme

N D RInfrastruktur für Laufsport (siehe Projektidee Lauftreff)

• Ausscheiden von Strecken mit bestimmter Länge und Anforderungsprofil.

• Schaffen von 3 – 4 Lauf-treffs als Ausgangspunkte mit genügend Parkierungs-raum.

Startpunkte z.B. Erdbeer-wiese, Schützenhaus Unte-rengstringen, Altersheim Weiningen, Fussballplatz Geroldswil, Sportplatz Dor-nau

E2

D2

R1

Region, initi-ieren einer gemeinde-

übergreifen-den Arbeits-

gruppe

2004

Laufsportver-einen

Projektidee

Vervollständigung Reitwegnetz • Die im regionalen RP aus-geschiedenen Reitwege sind zu realisieren.

• Eine Entflechtung zwischen Fussgänger / Radfahrer und Reiter ist durchaus wün-schenswert.

• Vorgängig ist die Linienfüh-rung mit Reitvereinen zu be-reinigen.

E2

D2

R1

Region, initi-ieren einer gemeinde-

übergreifen-den Arbeits-

gruppe

2005

Interessen-vertreter /

Eigentümer

Projektidee

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 95 von 98

Vorschlag Region Massnahmen Priorität Lead Realisierung Koordination

mit Status der

Massnahme

N D RKonflikt Hunde / Landwirtschaft • Kontakt mit Fachverbänden

/ Hundeausbildern aufneh-men.

• Aufklärungsarbeit mit Bro-schuren, Hinweistafeln.

• Allenfalls schaffen von Hun-debereichen / Wiesen

L1

D1

R3

Gemeinden

laufend

Interessen-vertreter /

Eigentümer

Projektidee

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 96 von 98

Massnahmen Siedlung Vorschlag Region Massnahmen Priorität Lead Realisierung Koordination

mit Status der

Massnahme

N D RÖffnung eingedolter und Renatu-rierung bereits offengeführter Ge-wässer

• Verfügung bei Genehmi-gung von Arealüberbauun-gen und Gestaltungsplänen.

• Wo immer möglich bei Ge-meindevorhaben überneh-men der Vorbildsfunktion (Infrastrukturbauten, Sanie-rungen, öffentliche Bauten).

Ö1

D1

R2

Gemeinden

laufend

AWEL

Empfehlung

Durchgrünung der Siedlungsgebiete (öffentliche Flä-chen)

• Bewirtschaftung / Unterhalt öffentlicher Grünflächen nach ökologischen Gesicht-punkten (Blumenwiesen mit Gehölzen, Wildhecken mit Krautsaum, strukturreiche Ruderalflächen).

• Förderung von einheimi-scher Bepflanzung bei Pfle-ge und Gestaltung von öf-fentlichen und privaten Grün- und Freiflächen. Un-terstützung des Anliegens mit gezielter Informations- und Motivationsarbeit.

• Anlegen von Alleen. • Anlegen von Trocken- und

Steinkorbmauern.

Ö1

D1

R1

Gemeinden

2004

Schulen, Un-terhalts-

dienste, Ge-meinden

Empfehlung

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 97 von 98

Vorschlag Region Massnahmen Priorität Lead Realisierung Koordination

mit Status der

Massnahme

N D RAspekt Natur und Freiraum in Ent-wicklungsschwerpunkten

• Entwicklungsschwerpunkte so begleiten, dass Frei-raumgestaltung hohes Ge-wicht beigemessen wird.

Ö1

D1

R2

Gemeinden

laufend

Eigentümer /ARV

Empfehlung

Durchgrünung der Siedlungsgebiete (private Flächen)

• Aufnahme von Vorschriften betreffend Grünraumgestal-tung mindestens für Areal-überbauungen, Gestal-tungspläne und Gebiete mit hoher Dichte.

• Erarbeiten eines Infoblatts für Hauseigentümer („Unser vernetzter Garten“). Abgabe über HEV, bei Baugesu-chen.

• Aufklärungsarbeit z.B. an-lässlich Umwelttagen, Dorf-anlässen, Gemeindever-sammlungen usw.

• Förderung von einheimi-scher Bepflanzung (Infos, Bauvorschriften)

• Retention und Versickerung von Meteorwasser. Redukti-on der versiegelten Flächen.

Ö1

D1

R1

Gemeinden

2004

ARV, GE, Quartierver-

eine

Empfehlung

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ZPL, Zürcher Planungsgruppe Limmattal LEK Limmatraum 98 von 98

13. Weiteres Vorgehen

Um die im LEK dargelegten möglichen Massnahmen umsetzten zu können, sind die Arbeiten auf Stufe Gemeinde / Grundeigentümer zu detaillieren und bei Bedarf zu realisieren. Die Rolle der Planungsre-gion kann sich hierbei auf die eines Katalysators beschränken. Der Zeitplan für die Umsetzung ist folgendermassen festgelegt:

• Beginn regionales LEK November 2001

• Mitwirkung Gemeinden Oktober – Dezember 2002

• Vorprüfung Kanton April 2003

• Vorberatung DL-Versammlung Mai 2003

• Verabschiedung ZPL Herbst 2003

• Umsetzungen ab 2004 (Kommunale Vernetzungsprojekte usw.)

• Erfolgskontrolle ab 2005

Für das vorliegende LEK wurde ein beachtlicher Aufwand der Pla-nungsregion in Kauf genommen. Der Erfolgskontrolle aus regionaler Sicht, im entsprechend geringen Detaillierungsgrad, soll deshalb be-sondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Es wird vorgesehen, während einem Zeitraum von 5 Jahren ab Verabschiedung des LEK ein jährliches Review über in der Folge initiierte Projekte zu erstellen. Darin sind jeweils mindestens folgende Aspekte zu behandeln. • Welche Stellungnahmen / Projekte hat die Planungsregion auf-

grund des LEK initiiert? • Sind Ansätze des LEK in Projekte übergeordneter Instanzen ein-

geflossen (Konzessionen, Projekte ALN usw.) • Sind in den Gemeinden Vernetzungsprojekte als Folge des LEK

initiiert worden? • Sind vorgeschlagene Massnahmen aus dem LEK in den einzel-

nen Gemeinden umgesetzt worden? Mit der Erhebung wird die Planungsstelle der ZPL beauftragt. Die Auswertung wird jeweils an der Herbstdelegiertenversammlung prä-sentiert.