Güstrow, den 25.06.2009 Informations- und Diskussionsveranstaltung Elektronisches...

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Güstrow, den 25.06.2009

Informations- und Diskussionsveranstaltung„Elektronisches Abfallnachweisverfahren“

Die qualifizierte elektronische Signatur

Annette Floren,DE-CODA GmbH, floren@de-coda.de

Elektronische Signatur

Die elektronische Signatur wird anders erzeugt als eine handschriftliche Unterschrift

Die elektronische Signatur sieht anders aus als einehandschriftliche Unterschrift

Aber: Elektronische Signatur und handschriftliche Unterschrift sind rechtlich gleichwertig!

Technik und Rechtslage der elektronischen SignaturElektronisch signieren in der Praxis

Beantragung einer persönlichen IHK-Signaturausstattung Einsatz der elektronischen Signatur beim

Abfallbegleitschein

Themen

DE-CODA GmbH

entwickelt Konzepte für den Einsatz der elektronischen Signatur

berät und schult Sie zum Einsatz der elektronischen Signatur

setzt sich für einheitliche technische Standards und Qualitätskriterien ein

koordiniert die Aktivitäten von 64 Industrie- und Handelskammern zur elektronischen Signatur

Elektronische Signatur

Echtheit des Inhalts: Die Nachricht kommt so beim

Empfänger an, wie der Absender sie unterschrieben

hat.

Echtheit des Absenders:Absender der Nachricht ist

eindeutig und rechtsverbindlich nachvollziehbar.

Keine Angst vor der elektronischen Signatur!Sie funktioniert wie ein

persönliches elektronisches Siegel und gewährleistet:

Keine Angst vor der elektronischen Signatur!Sie funktioniert wie ein

persönliches elektronisches Siegel und gewährleistet:

Technische Leistungsmerkmale

Funktionsweise der elektronischen Signatur

Herzstück des Signaturverfahrens ist eine Chipkarte Herausgeber ist eine Zertifizierungsdiensteanbieter / ein Trustcenter In dem Chip der Signaturkarte werden Zertifikate mit persönlichen Daten und

mathematische Formeln („Schlüssel“) gespeichert

Individuelles Schlüsselpaar(2048 bit lange mathematische

Ziffern)

Personenzertifikat (Name, Firmenname, Emailadresse)

Das Trustcenter – Der Vertrauensanker für die elektronische Signatur

erfüllt strengste Sicherheitsauflagen nach deutschen Signaturgesetz, u.a.

Jeder Signaturkarteninhaber wird vorab persönlich identifiziert.

Hardwarebasierte Signaturkomponenten garantieren: Nur wer im Besitz der Karte ist, kann elektronisch unterschreiben.

Verzeichnisdienste und Sperrlisten geben Auskunft über den aktuellen Gültigkeitsstatus eines Signaturzertifikats.

Elektronische Signatur

22.05.2001: Zweites deutsches Signaturgesetz 01.08.2001: Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr

27.08.2002: Änderung der verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften

… plus zahlreiche Einzelvorschriften (z.B.: Vergaberichtlinie, Umsatzsteuergesetz, Verpackungsverordnung, Abfallnachweisverordnung)

Fixierung auf das Medium Papier wird aufgegeben

Einführung der Elektronischen Form:Option zur Schriftform - Elektronische FormSubstitut der Unterschrift – Qualifizierte elektronische

Signatur

Rechtslage

a) einfache elektronische Signatur (z.B. eingescannte Unterschrift)völlig unreguliert

b) fortgeschrittene elektronische Signatur (z.B. GNUPP) meist softwarebasiert, erlauben Identifizierung des Zertifikatsinhabers und verhindern nachträgliche Änderung an signierten Daten, aber keine Rechtswirkung

c) qualifizierte elektronische Signatur (z.B. IHK-Signaturkarte)hardwarebasiertes Personenzertifikat (-> Chipkarte), stammen von signaturgesetz-konformen Trustcentern; gültige Online-Abfrage, rechtlich gleichwertiges Pendant zur eigenhändigen Unterschrift

d) qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieterakkreditierung (z.B. Telesec)wie c), aber alle eingesetzten Komponenten sowie Zertifizierungsdiensteanbieter wurden vorab offiziell überprüft

Rechtslage

Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen ÜberwachungAbschnitt 4, § 19: Signatur, Übermittlung

„Die zur Nachweisführung Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben die zu übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur … zu versehen.“

Betrifft insbesondere die den - Nachweiserklärungen und - Begleitscheinen entsprechenden elektronischen Dokumente (sowie Erklärungen, Erstattung von Anzeigen, Fertigung von Vermerken, Erteilung von Bestätigungen und Entscheidungen, Übergabe oder Übersendung von Ausfertigungen oder Ablichtungen, Stellung von Anträgen, Erteilung von Freistellungen)

Rechtslage elektronisches Abfallnachweisverfahren

Technik und Rechtslage der elektronischen SignaturElektronisch signieren in der Praxis

Beantragung einer persönlichen IHK-Signaturausstattung Einsatz der elektronischen Signatur beim

Abfallbegleitschein

Themen

1. eine individuelle Signaturchipkarte

2. ein Kartenlesegerät, in das die Signaturchipkarte eingeführt wird

3. eine Signaturanwendung, um Verknüpfung zwischen elektronischen Daten und Signaturkarte herzustellen

Elektronisch Signieren in der Praxis

Was benötigt der Signatur-User?

Elektronisch Signieren in der Praxis

Innerhalb der bestehenden Anwendungssoftware klickt der User auf den Befehl „Signieren“.

Er wird dann aufgefordert, seine Karte in das Lesegerät einzustecken und diese durch Eingabe des persönlichen PIN-Codes zu aktivieren.

Erst durch Eingabe des geheimen PIN-Codes wird die Karte angesteuert und eine Signatur erzeugt.

Durch die Sicherheitskriterien- „Besitz“ (der Signaturkarte) und - „Wissen“ (des PIN-Codes) ist die elektronische Unterschrift besonders geschützt.

Elektronisch Signieren in der Praxis

Technik und Rechtslage der elektronischen SignaturElektronisch signieren in der Praxis

Beantragung einer persönlichen IHK-Signaturausstattung Einsatz der elektronischen Signatur beim

Abfallbegleitschein

Themen

IHK-Signaturprodukte / Preise

Wenn die IHK-Signaturkarte abgelaufen ist, muss eine neue Karte beantragt werden; das Kartenlesegerät kann man weiter benutzen.

Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.

IHK-Signaturkarte, zwei Jahre lang gültig

99,00 €

Kartenlesegerät„Cyber Jack pinpad

USB“ 49,00 €

IHK-Registrierungsstellen für elektronische Signatur:Unternehmensmitarbeiter können persönliche Signaturkarte Kartenlesegerätbei einer von 64 IHKs mit Signaturservice beantragen.

IHK-Signaturkarte

Der Antragsteller benötigt dazu: gültiges Pass-/Ausweisdokument Firmenbescheinigung bzw. im Falle eines

Geschäftsführers einen Handelsregister-Auszug

Termin bei seiner IHK ca. 30 Minuten Zeit

Wo kann man die IHK-Signaturprodukte ordern?

Voraussetzungen

Vorteile der IHK-Signaturkarte

Komfortable Antragstellung PUK-Funktion

1. Persönliche Antragstellung

IHK-Registrierungsstelle

2. Übermittlung der Datenan die Zertifizierungsstelle

3. Generierung der Signaturkarte und Versand

D-TRUST GmbHZertifizierungsstelle

IHK-Signaturstartpaket

IHK-Signaturstartpaket

… und so einfach starten Sie:

Von der Beantragung der Signaturausstattung in der IHK bis zum Versand der Signaturprodukte sind ca. zwei bis drei Wochen zu kalkulieren.

Bei der Installation der Signaturkomponenten steht die D-TRUST-Supporthotline mit Rat und Tat zur Seite.

Der Signaturkunde wird von D-TRUST vorab informiert, wenn seine Karte abläuft, und kann seine Folgekarte auf vereinfachtem Wege beantragen.

Technik und Rechtslage der elektronischen SignaturElektronisch signieren in der Praxis

Beantragung einer persönlichen IHK-Signaturausstattung Einsatz der elektronischen Signatur beim

Abfallbegleitschein

Themen

Übergangsfristen und Stichtage

seit 2007: Praktizierung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens bei

Erlaubnis der zuständigen Behörde möglich

3. Quart. 2009: Zentrale Abfallnachweis-Plattform der öffent- lichen Verwaltung geht sukzessive in Echtbetrieb

bis 31.03.2010: freiwillige elektronische Nachweisführungmit Zustimmung der zuständigen Behörde

ab 01.04.2010: Elektronische Nachweisführung obligatorisch

ab 01.04.2010: Entsorger / Behörden müssen elektronisch signieren

ab 01.02.2011: Erzeuger / Beförderer müssen elektronisch signieren

Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV

Welche Dokumente müssen im elektronischen Abfallnachweisverfahren elektronisch signiert werden?

Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV

- Abfallbegleitscheine, Entsorgungsnachweise etc. (siehe Abfallnachweisverordnung Abschnitt 4 § 19)

- Einmalige Registrierung bei der ZKS Abfall Ist für alle teilnehmenden Firmen erforderlich Übergangsfristen für Erzeuger und Beförderer

Abfallerzeuger, -beförderer und –entsorger benötigen für ihre Mitarbeiter jeweils eine qualifizierte elektronische Signatur:

Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV

- Signaturkarte wird immer für eine natürliche Person ausgestellt, nicht für eine juristische Person

- Persönliche Signaturkarte ist nicht übertragbar: Jeder Mitarbeiter, der elektronisch signiert, benötigt eine individuelle Signaturkarte. Es ist dringend davon abzuraten, dass sich mehrere Mitarbeiter eine Signaturkarte teilen -> entspricht der Blanko-Unterschrift eines Kollegen.

- Firmenzugehörigkeit kann mit aufgenommen werden

- Verwendungszweck kann eingeschränkt werden („Der Einsatzbereich dieses Zertifikates ist auf die Signierung von Nachrichten im Rahmen des elektronischen Nachweisverfahrens beschränkt.“)

Bei der Ausstattung der Mitarbeiter mit Signaturkarten sollte (schriftlich) geregelt werden

Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV

- wo die Signaturkarte eingesetzt werden darf und wo sie nicht eingesetzt werden darf

- welche Zeichnungsberechtigung der Mitarbeiter im Unternehmen hat

- was passiert, wenn der Mitarbeiter seine Signaturkarte verliert

- was passiert, wenn der Mitarbeiter aus der Firma ausscheidet

Abfallerzeuger, -beförderer und –entsorger müssen nacheinander signieren:

Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV

- Mitarbeiter müssen jeweils zu gegebener Zeit die Nachweiserklärung bzw. den Begleitschein elektronisch signieren; Nachrichten und Signaturen werden übereinandergeschichtet („Layer-Technik“).

- Nur die Reihenfolge, nicht der Zeitpunkt der Signierung ist vorgegeben.

- Abfallbeförderer benötigt nicht unbedingt eine mobile Signaturausstattung: - kann auch beim Erzeuger oder Entsorger signieren - kann auch von seinem Büro aus signieren (lassen)

IHK-Signaturkarte kann eingesetzt werden bei

Länder eANV: www.zks-abfall.de (zentrale, kostengünstige Lösung der öffentlichen Verwaltung)

Abfallmanagementsysteme kommerzieller Anbieter:

Modawi: www.modawi.de

Zedal: www.zedal.de

Nsuite: www.nsuite.de

eANV Portal: www.fum.de

Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV

Emissionshandel www.dehst.de

IHK-Signaturanwendung „Elektronisches Ursprungszeugnis“ (http://signatur.ihk.de)

E-Vergabe www.evergabe-online.de, www.ava-online.de, www.evergabe-nrw.de

Elektronisch signierte Rechnung mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug gem. § 14 Abs. 4 UStG

Online-Mahnverfahren www.optimahn.de

Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (z.B. für elektronisches Handelsregister) www.egvp.de

Verpackungsverordnung: www.ihk-ve-register.de

Online-Abfrage des Rentenkontos www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Elektronische Steuererklärung ELSTER www.elster.de

Gesamtüberblick: www.signaturauskunft.de

Einsatzgebiete der elektronischen Signatur - E-Government

http://www.ihk.de

http://www.de-coda.de

Dankeschön für Ihre Aufmerksamkeit !

Ende

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