Kanton Bern Erneuerbare Energien Leitfaden · 2020-08-03 · zusicherung gehört offiziell dem...

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Förderprogramm Kanton Bern

Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

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KontaktAmt für Umwelt und Energie (AUE)Reiterstrasse 113011 BernTelefon +41 31 633 36 50www.be.ch/energiefoerderungenergie.foerderung@be.ch

Förderprogramm Kanton Bern gültig ab 1. März 2020

Version 1. März 2020

3

Inhalt

Beratung

5 Impulsberatung „erneuerbar heizen“

6 GEAK® Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone)

7 Grobanalyse für komplexe Gebäude

8 Betriebsoptimierung für Nicht-Wohngebäude

9 Machbarkeitsstudie

10 ZertifizierungnachSNBS

Gebäude

11 EnergieeffizienteGebäude:Neubauten/Ersatzneubauten

12 SanierungenvonGebäudenüberGEAK®-Klassen

13 SanierungenvonGebäudenüberMinergieundPlusenergie

Anlagen

14 ErsatzvonElektro-undÖlheizungendurchWärmepumpen

15 ErsatzvonElektro-undÖlheizungendurchHolzheizungoderWärmenetz

16 ThermischeSolaranlagen

17 Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung bei Gebäudesanierungen

17 WärmeerzeugungmitHolz/Biomasse

18 Wärmenetze mit erneuerbarer Energie

19 LadeinfrastrukturElektromobilitätimöffentlichenVerkehr

21 Ladeinfrastruktur Elektromobilität bei Unternehmen

Information

22 Informationsanlässe und Weiterbildung

23 Energieberatung

4

Energieförderung

DaskantonaleFörderprogrammfürerneuerbareEnergieundEnergieeffizienz

richtetsichanHauseigentümer,dieihreLiegenschaftzeitgemässbauenoder

sanierenwollenundanVeranstaltervonInformations-undWeiterbildungsan-

lässen im Energiebereich.

Hinweis:

Die Wirkung der CO2-Einsparung für die geförderte Massnahme der Beitrags-

zusicherunggehörtoffizielldemKantonBern.DieWirkungkannnichtaufge-

teilt oder anderen Organisationen abgetreten werden.

Unternehmen,dievonderCO2-Abgabebefreitsind,sindnichtförderberech-

tigt.FürGebäudeundAnlagen,dieganzodermehrheitlichimEigentumdes

BundesoderdesKantonsstehen,werdenkeineBeiträgegewährt.

5

Impulsberatung „erneuerbar heizen“

Förderbeitrag

CHF 350.–

Bedingungen und Auflagen

• FörderberechtigtsindImpulsberatungen,diedurchgeschulteImpulsbera-ter durchgeführt werden. Förderberechtigt ist der Impulsberater. www. erneuerbarheizen.ch

• AnjedemStandortkannnur1Beratunggefördertwerden.

• EineBeratungistnurförderberechtigt,wennnichtbereitseinGEAKPlusvorliegt.

• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Vorgehen1. Beitragsgesuch auf dem Online-Portal einreichen.2. Auszahlungsgesuch innerhalb der Gültigkeitsdauer

auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch: -

Auszahlungsgesuch:ChecklisteImpulsberatung

BERATUNG

6

GEAK® Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone)

Förderbeitrag

Doppel-undEinfamilienhaus CHF1000.–

Mehrfamilienhaus CHF1500.–

Verwaltung CHF1500.–

Schule CHF1500.–

Verkauf CHF1500.–

Restaurant CHF1500.–

Bedingungen und Auflagen

• BeitragsberechtigtsindEigentümervonGebäudenmitBaujahrvor2012.

• Der GEAK®PlusmussdieAnforderungendesPflichtenheftserfüllen(www.be.ch/energiefoerderung).

• GEAK®-Experten:www.geak.ch

• GesuchesindvorDurchführungderMassnahmeeinzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Vorgehen1. BeitragsgesuchmitBeilagenvorErstellungdes

GEAK® Plus auf dem Online-Portal einreichen.2. GEAK® Plus erstellen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der

Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch:Offerte Auszahlungsgesuch: beglaubigter GEAK®,GEAK®

PlusgemässPflichtenheft,Rechnungskopie

BERATUNG

7

Grobanalyse für komplexe Gebäude

Förderbeitrag

CHF3000.–

Bedingungen und Auflagen

• NurfürkomplexeGebäude,fürdiekeinGEAK® Plus erstellt werden kann.

• BeitragsberechtigtsindEigentümervonGebäudenmitBaujahrvor2012.

• DieGrobanalysemussdieAnforderungendesPflichtenheftserfüllen(www.be.ch/energiefoerderung).

• GesuchesindvorDurchführungderMassnahmeeinzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorErstellungder

Grobanalyse auf dem Online-Portal einreichen.2. Grobanalyse erstellen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der

Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch:Offerte Auszahlungsgesuch:Grobanalyse,Rechnungskopie

BERATUNG

8

Betriebsoptimierung für Nicht-Wohngebäude

Förderbeitrag

50%deranrechenbarenKosten CHF max.3000.–

Bedingungen und Auflagen

• fürNicht-Wohngebäude,VerbrauchermitJahresenergieverbrauchab:100000kWhStromoder500000kWhWärme

• Grossverbrauchersindausgenommen(Strom>0.5GWh, Wärme>5GWh)

• BeiträgeunterCHF500.–werdennichtausbezahlt.

• DieBetriebsoptimierungmussvoneinerEnergiefachperson ausgeführt werden.

• GesuchesindvorDurchführungderMassnahmeeinzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorDurchführung

der Betriebsoptimierung auf dem Online-Portal einreichen.

2. Betriebsoptimierung durchführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der

Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen

Beilagen Beitragsgesuch:Offerte Auszahlungsgesuch: Bericht,Rechnungskopie

BERATUNG

9

Machbarkeitsstudie

Förderbeitrag

max. 50% der anrechenbaren Kosten max.CHF30000.-

Bedingungen und Auflagen

• Förderberechtigt sind Machbarkeitsstudien oder Voruntersuchungen zurErrichtungvongrossenEnergieerzeugungsanlagenoderVerteil-netzen für erneuerbare Energien oder Abwärme.

• Machbarkeitsstudien oder Voruntersuchungen für einzelne Gebäude sind nicht förderberechtigt.

• Der Förderbeitrag wird bestimmt durch das AUE auf der Grundlage eines konkreten schriftlichen Beitragsgesuchs im Rahmen der recht- lichen Vorgaben.

• GesuchesindvorDurchführungderMassnahmeeinzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

BERATUNG

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorErstellungder

Machbarkeitsstudie auf dem Online-Portal einrei-chen.

2. Machbarkeitsstudie erstellen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der

Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einrei-chen.

Beilagen Beitragsgesuch: Offerte Auszahlungsgesuch:Machbarkeitsstudie,

Rechnungskopie

10

Zertifizierung nach SNBS (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz)

Förderbeitrag

100%derZertifizierungsgebühr

Bedingungen und Auflagen

• FörderberechtigtsindZertifizierungenabdem01.01.2019.

• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Vorgehen1. Beitragsgesuch mit Beilagen auf dem Online-Portal

einreichen.2. Auszahlungsgesuch innerhalb der Gültigkeitsdauer

auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch:Zertifikat,Rechnung

BERATUNG

11

Energieeffiziente Gebäude: Neubauten / Ersatzneubauten

Förderbeitrag

Plusenergie-Gebäude oder Minergie-A® (Standard2017) CHF100.–/m2 EBF

GEAK® A/A oder Minergie-P® CHF 80.–/m2 EBF

GEBÄUDE

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorBaubeginnaufdemOn-

line-Portal einreichen.2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer

auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch: GEAK® Neubau Draft inkl. Log-Datei oder

Nachweis Minergie-A®/Minergie-P®,PlänemitEBF-Nachweis, fürPlusenergie-Gebäude:Energiebilanzgemäss«Nachweis Plus energie-Gebäude» unter www.be.ch/energiefoerderung.

Auszahlungsgesuch: beglaubigter GEAK® Neubau inkl. Log-DateioderZertifikatMinergie-A®/Minergie-P®,Fotos desGebäudes,fürPlusenergie-Gebäude:ErtragsnachweisPhotovoltaik/erneuerbareEnergien

Bedingungen und Auflagen

• Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®- EffizienzklasseAentsprechen.

• NichtbeitragsberechtigtsindGebäudemitÖlheizungen.

• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinearberechnet,der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.

• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.AufspätereingereichteGesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

• keineDoppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kannnichtgleichzeitigeinGesuch„Anlagen“fürdenselbenStandorteingereichtwerden.

12

Sanierungen von Gebäuden über GEAK®-KlassenGebäudekategorien 1-6

GEBÄUDE

FörderbeitragEnergieträger nach Sanierung: erneuerbar / Öl oder Elektro

EFH MFH Nicht-Wohnbau

2Effizienzklassen CHF/m2EBF 80.–/50.– 60.–/30.– 50.–/20.–

3Effizienzklassen CHF/m2EBF 110.–/75.– 80.–/45.– 60.–/30.–

4Effizienzklassen CHF/m2EBF 130.–/100.– 90.–/60.– 70.–/40.–

5Effizienzklassen CHF/m2EBF 150.–/130.– 100.–/70.– 80.–/50.–

6Effizienzklassen CHF/m2EBF 160.–/155.– 110.–/90.– 90.–/65.–

Effizienzbonus

Plusenergie-Gebäude (mindestens GEAK®B/A) CHF 40.–/m2 EBF

GEAK®A/A CHF 30.–/m2 EBF

GEAK®B/B CHF 20.–/m2 EBF

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorBaube-

ginn auf dem Online-Portal einreichen.2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen inner-

halb der Gültigkeitsdauer auf dem On-line-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch: beglaubigter GEAK®

inkl. Log-Datei und GEAK® Plus gemäss Pflichtenheft,fürPlusenergieGebäude:Energiebilanzgemäss«NachweisPluse-nergie-Gebäude» unter www.be.ch/energiefoerderung

Auszahlungsgesuch: beglaubigter GEAK®inkl.Log-Datei,Fotosdes Gebäudes,fürPlusenergie-Gebäude:ErtragsnachweisPhotovoltaik/ erneuerbare Energien

Bedingungen und Auflagen

• FörderberechtigtsindGebäudemitBaubewilligungsjahrvor2000.

• Plusenergie-Gebäude und Minergie-A®-Gebäude sind mit einem Monitoring gemäss Minergie® auszustatten.

• Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GE-AK®-EffizienzklasseBentsprechen.

• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinearberechnet,derBeitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.

• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereingereich-te Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gül-tigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

• keineDoppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kannnichtgleichzeitigeinGesuch„Anlagen“fürdenselbenStandorteinge-reicht werden.

• Etappierung:beieinerSanierunginEtappenkannfrühestens3Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch „Gebäude“ erneut ein Gesuch „Gebäude“ oder ein Gesuch „Anla-gen“fürdenselbenStandorteingereichtwerden.

• BeieinererneutenSanierungummindestens2Klasseninnerhalbvon10JahrennachAuszahlungeinesBeitragsergibtsichderneueBeitragausderGesamtverbesserung(aberstergeförderterSanierung)abzüglichdesbereitsausbezahltenFörderbeitrags.

13

Sanierungen von Gebäuden über Minergie und Plusenergie

Gebäudekategorien 7-12

GEBÄUDE

Förderbeitrag - Energieträger nach Sanierung: erneuerbar

Plusenergie-Gebäude oder Minergie-A® (Standard2017) CHF160.–/m2 EBF

Minergie-P® CHF130.–/m2 EBF

Minergie® CHF100.–/m2 EBF

Förderbeitrag - Energieträger nach Sanierung: Öl oder Elektro

Plusenergie-Gebäude oder Minergie-A® (Standard2017) CHF120.–/m2 EBF

Minergie-P® CHF90.–/m2 EBF

Minergie® CHF60.–/m2 EBF

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorBaubeginnaufdem

Online-Portal einreichen.2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültig-

keitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch: Nachweis Minergie-A®/Minergie-P®/

Minergie®,fürPlusenergiegebäude:Energiebilanzge-mäss«NachweisPlusenergie-Gebäude»unterwww.be.ch/energiefoerderung

Auszahlungsgesuch:ZertifikatMinergie-A®/ Minergie-P®/ Minergie®,FotosdesGebäudes, fürPlusenergie-Gebäude:Ertragsnachweis Photovoltaik/erneuerbareEnergien

Bedingungen und Auflagen

• FörderberechtigtsindGebäudemitBaubewilligungsjahrvor2000.

• Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®-EffizienzklasseBentsprechen.

• FürGebäude,dienachderSanierungmiteinerÖl-oderElektroheizungbeheiztwerden,geltenreduzierteBeiträge.

• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinearberechnet,der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.

• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.AufspätereingereichteGe-suche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gül-tig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

• keineDoppelförderung:miteinemGe-such „Gebäude“ kann nicht gleichzei-tig ein Gesuch „Anlagen“ für denselben Standorteingereichtwerden.

• Etappierung:beieinerSanierunginEtap-pen kann frühestens 3 Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch „Gebäude“ erneut ein Gesuch „Gebäude“ oder ein Gesuch „Anlagen“ für denselbenStandorteingereichtwerden.

14

ANLAGENErsatz von Elektroheizungen und Ölheizungendurch Wärmepumpe (WP)

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor

Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.

2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-

nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch:Offerte,FotosderbestehendenAnlage,BestätigungWPSM,beiErsatzÖlheizung:FotomitTypenschildundKesselbaujahr,beineuemWärmeverteilsystemundEBF ≥ 100m2:PlänemitEBF-Nach-weis,beiErsatzElektroboiler:FotoElektroboiler

Auszahlungsgesuch: Rechnung,un-terzeichnetes und datiertes Inbe-triebnahmeprotokollundWPSMAn-lagezertifikat,aktuellerbeglaubigterGEAK®inkl.Log-Datei,Fotoderneuen Anlage

Bedingungen und Auflagen

• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäu-dekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten:www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.

• FürAnlagenbis15kWthisteinWärmepumpen-SystemMo-dul(WPSM)mitAnlagezertifikaterforderlich.Informationenun-ter www.wp-systemmodul.ch

• FürAnlagenüber15kWthsindeininderSchweizgültigesin-ternationales oder nationales WP-Gütesiegel und die Leis-tungsgarantieEnergieSchweizerforderlich.

• Massgebend für den Beitrag ist die Leistung der bestehenden Heizung,jedochmaximal50W/m2 EBF und maximal 35 % der Anlagekosten.

• Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wasser-geführteWärmeverteilungennur,wennsiefestinstallierte,or-dentlichbewilligteElektroheizungenoderÖlheizungenerset-zen.

• DiebestehendeHeizungmussmindestens50%desHeizwär-mebedarfsgedeckthabenundvollständigdemontiertwerden.

• DieÖlheizungmussmindestens15Jahrealtsein.• DieneueHeizungmuss100%desHeizwärmebedarfsdes

Gebäudes decken können.• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereinge-

reichte Gesuche wird nicht eingetreten.• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der

Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.• keineDoppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kannnichtgleichzeitigeinGesuch„Anlagen“fürdenselbenStandorteingereicht werden.

Förderbeitrag

Ersatz durch: Wärmepumpe Luft

bestehendeHeizung ≤130kW CHF10000.–

bestehendeHeizung > 130kW CHF3500.– +CHF50.–/kW

Ersatz durch: Wärmepumpe Erdwärme oder Wasser

bestehendeHeizung ≤42kW CHF10000.–

bestehendeHeizung >42–500kW CHF2400.– +CHF180.–/kW

bestehendeHeizung >500kW CHF42400.– +CHF100.–/kW

Zusatzbeitrag

Erstinstallation Wärmeverteilsystem Ersatz Elektroboiler

EBF < 100m2 CHF3000.– CHF500.– proBoiler

EBF ≥ 100m2 CHF6000.–

15

ANLAGENErsatz von Elektroheizungen und Ölheizungen durch Holzheizung oder Anschluss an Wärmenetz

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorBaubeginnauf

dem Online-Portal einreichen.2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gül-

tigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch:Offerte,FotosderbestehendenAnlage,beimErsatzÖlheizung:FotomitTypen-schildundKesselbaujahr,beineuemWärmever-teilsystem und EBF ≥ 100m2:PlänemitEBF-Nach-weis,beiErsatzElektroboiler:FotoElektroboiler

Auszahlungsgesuch:Rechnung,unterzeichnetesund datiertes Inbetriebnahmeprotokoll oderWärmeliefervertrag,aktuellerbeglaubigterGEAK® inkl.Log-Datei,FotoderneuenAnlage

Bedingungen und Auflagen

• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GE-AK®-Experten:www.geak.ch.OhnegültigenGEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.

• BeiHolzheizungen:QualitätssiegelHolzenergieSchweizundLeistungsgarantie(zurOfferte)vonEner-gieSchweiz.

• Massgebend für den Beitrag ist die Leistung der be-stehendenHeizung,jedochmaximal50W/m2 EBF und maximal 35 % der Anlagekosten.

• Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführteWärmeverteilungennur,wennsiefestinstallierte,ordentlichbewilligteElektroheizungenoderÖlheizungenersetzen.

• DiebestehendeHeizungmussmindestens50%desHeizwärmebedarfsgedeckthabenundvollständig demontiert werden.

• DieÖlheizungmussmindestens15Jahrealtsein.• DieneueHeizungmuss100%desHeizwärmebe-

darfs des Gebäudes decken können.• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspäter

eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ab-

lauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbe-zahlt werden.

• keineDoppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kann nicht gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für den-selbenStandorteingereichtwerden.

Förderbeitrag

Ersatz durch: Holzheizung

bestehendeHeizung ≤70kW CHF 10000.–

bestehendeHeizung 70–500kW CHF180.–/kW

bestehendeHeizung >500kW CHF40000.– +CHF100.–/kW

Ersatz durch: Anschluss an Wärmenetz mit erneuerbarer Energie

bestehendeHeizung ≤130kW CHF 10000.–

bestehendeHeizung >130kW CHF 3500.– +CHF 50.–/kW

Zusatzbeitrag

Erstinstallation Wärmeverteilsystem Ersatz Elektroboiler

EBF < 100m2 CHF3000.– CHF500.– proBoiler

EBF ≥ 100m2 CHF6000.–

16

Thermische Solaranlagen ANLAGEN

Förderbeitrag

thermische Nennleistung kWth CHF1200.–+ CHF500.–/kWth

Bedingungen und Auflagen

• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förder-beitrag nicht ausbezahlt werden.

• Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation aufbestehendenGebäuden,nichtbeiNeubauten.AlsNeubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.

• Beitragsberechtigt sind neue Anlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen.

• FörderberechtigtsindAnlagen,dieauf www.kollektorliste.ch aufgeführt sind.

• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlage-kosten.

• ZurOffertemussdieValidierteLeistungsgarantie(VLG)vonSwissolar/EnergieSchweizvorliegen.

• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr aus-bezahlt werden.

• keineDoppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kann nicht gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für den-selbenStandorteingereichtwerden.

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor

Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.

2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-

nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch: OffertemitAnga-beKollektortyp,validierteLeistungs-garantie(VLG)vonSwissolar/Ener-gieSchweiz

Auszahlungsgesuch:Rechnung,un-terzeichnetes und datiertes Inbetrieb-nahmeprotokoll,aktuellerbeglaubig-ter GEAK® inkl.Log-Datei,FotoderAnlage

17

Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnungbei Gebäudesanierungen

ANLAGEN

Förderbeitrag

proWohneinheit CHF3000.–

Bedingungen und Auflagen

• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten:www.geak.ch.Ohnegülti-gen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.

• Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation in bestehenden Ge-bäuden,nichtbeiNeubauten.AlsNeubaugeltenGebäudemitBaujahrab01.01.2012.

• EinhaltungderAnforderungengemässSIA-Merkblatt2023.

• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinearberechnet,derBeitrags-satz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.

• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten.

• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.AufspätereingereichteGesu-che wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

• keineDoppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kannnichtgleich-zeitigeinGesuch„Anlagen“fürdenselbenStandorteingereichtwerden.

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorBaubeginnauf

dem Online-Portal einreichen.2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gül-

tigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch:Offerte,Pläne Auszahlungsgesuch: Rechnung,

unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahme- protokoll,aktuellerbeglaubigterGEAK® inkl. Log-Datei

18

Wärmeerzeugung mit Holz / Biomasse ANLAGEN

Förderbeitrag

Feuerungen bei Wärmeleistungsbedarf ≥ 70 kW

WärmebedarfproJahr CHF130.–/MWh

Bedingungen und Auflagen

• Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehendenGebäuden,nichtaufNeubauten.AlsNeu-bau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.

• Die Wärmeerzeugung muss bei Gebäuden 100 % desHeizwärmebedarfsdeckenkönnen.

• DermaximalbeitragsberechtigteHeizwärmebedarfvonGebäuden beträgt 50 W/m2 EBF.

• WärmeerzeugungmitHolz:dievollständige,terminge-rechteAnwendungvon«QMHolzheizwerke®» ist nach-zuweisen.

• EinreinerErsatzeinerbestehendenHolz-/Biomasse-An-lage ist nicht förderberechtigt.

• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinearbe-rechnet,derBeitragssatzreduziertsichmitzunehmen-der Gesamtsumme.

• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekos-ten.

• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbe-zahlt werden.

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor

Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.

2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-

nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch:Offerte, Nachweis«QMHolzheizwerke®»

Auszahlungsgesuch:Rechnung,unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll

19

Wärmenetze mit erneuerbarer Energie

Förderbeitrag

WärmetransportproJahr CHF 40.–/MWh

Bedingungen und Auflagen

• Beitragsberechtigt ist der Betreiber / die Betreiberin des Wärmenetzes.

• Beitragsberechtigt sind neue Wärmenetze und Erwei-terungen. Nicht beitragsberechtigt ist die Verdichtung bestehender Wärmenetze. Nicht beitragsberechtigt ist die Wärmelieferung an Neubauten.

• AnrechenbarsindnurdieWärmelieferungenmitver-traglicherRegelunganDritte,diesichnichtaufdemgleichenGrundstückbefinden(nachZGBArt.943).

• Anrechenbar ist Wärme aus erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme.

• Dievollständige,termingerechteAnwendungvon «QMHolzheizwerke®» ist nachzuweisen.

• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinear berechnet,derBeitragssatzreduziertsichmitzuneh-mender Gesamtsumme.

• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlage-kosten.

• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

ANLAGEN

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor

Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.

2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-

nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch:Offerte, SituationsplanmiteingezeichnetemWärmenetz,Nachweis«QMHolz-heizwerke®»

Auszahlungsgesuch:Abrechnung,unterzeichneteWärmelieferverträge,Liste der Wärmebezüger

20

Ladeinfrastruktur Elektromobilitätim öffentlichen Verkehr

Förderbeitrag

Ladestation 35 % der Anlagekosten max.CHF100000.–proLadestation

Bedingungen und Auflagen

• Beitragsberechtigt sind Ladestationen für Elektrobusse vonöffentlichenVerkehrbetrieben.

• Die Elektrizität zur Ladung der Elektrofahrzeuge muss auserneuerbarenQuellenstammen.

• DerFörderbeitragliegtbei35%derAnlagekosten,je-dochmaximalCHF100000.–proLadestation.

• NichtanrechenbersindInvestitioneninzusätzlichebau-liche Massnahmen zur Installation oder zum elektrischen AnschlussderLadestation,sowieKostenfürBewilligun-gen,PlanungundBetrieb.

• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinear berechnet,derBeitragssatzreduziertsichmitzuneh-mender Gesamtsumme.

• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

ANLAGEN

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor

Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.

2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-

nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch: Projektbeschrieb (inkl.Situationsplan),Produktbe-schreibungdesHerstellersfürdieLa-destation,Kostenzusammenstellung

Auszahlungsgesuch: Ausführungs-bestätigungmitRechnungskopie,FotoderAnlagemitSignalisationundKennzeichnung,NachweisderEner-giequelle (Vertrag / Bestätigung EVU)

21

Ladeinfrastruktur Elektromobilitätbei Unternehmen

Förderbeitrag

Ladestation 11–22kWNormalladen(AC)–1Ladepunkt CHF1‘500.-

11–22kWNormalladen(AC)–2Ladepunkte CHF3‘000.-

≥22kWSchnellladen(AC/DC) CHF150.-/kW

BonusbidirektionaleLadestation(V2G-fähig): CHF2‘000

max.CHF20‘000.-proLadestation,max.CHF60‘000.-proStandort

Bedingungen und Auflagen

• Beitragsberechtigt sind Unternehmen als Eigentümer der Parkfläche.miteinemSitzanderBetriebsstätteundei-nerAnzahlMitarbeitervorOrtvon5-249.

• EineöffentlicheZugänglichkeit* und Nutzbarkeit muss gewährleistetunddurcheineentsprechendeSignalisati-onundKennzeichnungdesStandortssichergestelltwer-den. *ausgenommen bidirektionale Ladestationen

• Die Elektrizität zur Ladung der Elektrofahrzeuge muss auserneuerbarenQuellenstammen.

• Schnellladestationen*müssen über mindestens die drei SteckertypenTyp2,CHAdeMOundCSS-Combo2ver-fügen. *ausgenommennichtöffentlichzugänglichebidirektiona-le Ladestationen

• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekos-ten,jedochhöchstensbeiCHF20‘000.-proLadestationundCHF60‘000.-proBetriebsstätte.

• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

ANLAGEN

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor

Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.

2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-

nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch: Projektbeschrieb (inkl.Situationsplan),Produktbe-schreibungdesHerstellersfürdieLa-destation,Offerte, Kostenzusammen-stellung,Beiblatt unter www.be.ch/energiefoerderung

Auszahlungsgesuch: Ausführungs-bestätigungmitRechnungskopie,FotoderAnlagemitSignalisationundKennzeichnung,NachweisderEner-giequelle (Vertrag / Bestätigung EVU)

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INFORMATIONInformationsanlässe und Weiterbildung

Förderbeitrag

max. 50% der anrechenbaren Kosten

Bedingungen und Auflagen

• DerKantonfördert–abgestimmtaufdieBundespro-gramme und in enger Zusammenarbeit mit den beste-hendenInstitutionen–dieAus-undWeiterbildungso-wie die Information und Beratung im Energiebereich. DieSchwerpunkteliegenbeiderProfessionalisierungder planenden und ausführenden Fachleute sowie bei derBauherreninformationineffizienterEnergienut-zung,inbaulicherErneuerungundzumEinsatzerneu-erbarer Energien.

• AnbietervonWeiterbildungskursenfürPlanerundUn-ternehmersowievonInformationsveranstaltungenfürHausbesitzer,Verwaltungen,usw.imEnergiebereichkönnen eine Unterstützung beantragen. Reine Firmen-veranstaltungen(z.B.TagderoffenenTür)könnennicht unterstützt werden.

• Beiträge werden nur an Projekte oder Veranstaltungen ausgerichtet,dieimKantonBernstattfinden,oder anüberkantonaleAktionen,diesichebenfallsandieBernerBevölkerungoderwichtigeZielgruppenausdem Kanton Bern richten.

• Der Förderbeitrag wird bestimmt durch das AUE auf der Grundlage eines konkreten schriftlichen Beitrags-gesuchs im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.

• GesuchesindvorDurchführungderMassnahmeein-zureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor

Durchführung des Anlasses / Um-setzung des Projekts auf dem On-line-Portal einreichen.

2. Anlass durchführen / Projekt umsetzen

3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch: Projektbeschrieb inkl.Zielsetzung,Kostenzusammen-stellung (Aufwand und Ertrag)

Auszahlungsgesuch: Erfolgsmel-dung/Teilnehmerliste,Kostenab-rechnung

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INFORMATIONEnergieberatung

Bern-MittellandTäglich (Mo – Fr)Höheweg173006 BernTel. +41 31 357 53 50www.energieberatungbern.ch

Jeden DonnerstagGemeindeverwaltungKonolfingenBernstrasse 13510KonolfingenTel. +41 31 357 53 50www.energieberatungbern.ch

Jeden 3. Freitag im MonatGemeindeverwaltungSchwarzenburgBernstrasse 13150SchwarzenburgTel. +41 31 357 53 50www.energieberatungbern.ch

Jura bernoisJean-LucJuvetc/o Jura bernois.BienneRoutedeSorvilier212735Bévilardtél. +41 32 492 71 31conseiller.energie@jb-b.ch

SeelandKurt MartiPostfach 653054SchüpfenTel. +41 32 322 23 53kurt.marti@energieberatung-seeland.ch www.energieberatung-seeland.ch

EmmentalBeat Ritler / Marc Rössner / Beat BachmannLorraine 73400 BurgdorfTel. +41 34 402 24 94info@energieberatung-emmental.ch www.region-emmental.ch

OberaargauRolf LeuenbergerJurapark,Jurastrasse29Postfach 8354901 LangenthalTel. +41 62 923 22 21energieberatung@oberaargau.ch www.oberaargau.ch/energieberatung

Thun Oberland-WestMarco Girardi / Markus May / Roland Joss / ChristopherSchmidIndustriestrasse6,Postfach7333607 ThunTel. +41 33 225 22 90info@regionale-energieberatung.ch www.regionale-energieberatung.ch

Thun Oberland-OstRolandSchneiderJungfraustrasse 383800 InterlakenTel. +41 33 821 08 68 energieberatung@oberland-ost.ch www.oberland-ost.ch

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