Kaufvertrag

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Peter Eichenberger. Kaufvertrag. Besitz Der Besitzer hat eine Sache in seiner Gewalt. Er kann die Sache zwar nutzen, aber nicht frei darüber verfügen. Eigentum Der Eigentümer hat das absolute Recht an einer Sache. Er kann die Sache nutzen, aber auch veräussern. vs. Kaufvertrag. - PowerPoint PPT Presentation

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KaufvertragPeter Eichenberger

Kaufvertrag

BesitzDer Besitzer hat eine Sache in seiner Gewalt. Er kann die Sache zwar nutzen, aber nicht frei darüber verfügen.

EigentumDer Eigentümer hat das absolute Recht an einer Sache. Er kann die Sache nutzen, aber auch veräussern.

vs.

Kaufvertrag

KaufWare gegen Geld

TauschWare gegen Ware

SchenkungWaren gegen Freude

3 Arten von Veräusserungsverträgen

Kaufvertrag

MündigkeitUrteilsfähigkeit

Handlungsfähigkeit

Zustandekommen eines Vertrages

Kaufvertrag

OR 1Zum Abschluss eines Vertrages ist die gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung der Parteien erforderlich

OR 11 Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz eine solche vorschreibt.

Im Prinzip sind Verträge formlos gültig

Kaufvertrag

Willensäusserung

Mit Worten

Direktes Gespräch Telefon Brief Bestellkart

e FAX/Mail

Ohne Worte

Kopfnicken Handschlag

Hand erheben

Ware an der Kasse

zeigenAnpreisen

Mündlich Schriftlich

ZeichenSchlüssiges Verhalten

Kaufvertrag

Einfache Schriftlichkeit

Form der Verträge

Qualifizierte Schriftlichkeit

Öffentliche Beurkundung

Registereintrag

•Grundbuch•Handelsregister•Eigentumsvorbehaltsregister

Kaufvertrag

Unverbindlich

Der Vertragsabschluss

Verbindlich

Befristet

Antrag unter Anwesenden

Unbefristet

•Antrag unter Abwesenden

Kaufvertrag

Nichtige Verträge

Anfechtbare Verträge

Mängel bei Vertragsabschluss

Kaufvertrag

Wesentlicher Irrtum

Anfechtbare Verträge

Täuschung

Übervorteilung

Kaufvertrag

Kaufgegenstände

Kaufvertrag

Fahrniskauf

Gattungsware Speziesware

Grundstückkauf

Kaufvertrag

Gattungsware

FahrniskaufSpeziesware

Gegenstand der Erfüllung

Ort der ErfüllungZeit der

ErfüllungÜbergang von Nutzen und Gefahr

Kaufvertrag

Antrag und Annahme

Inhalt

Formulierung

Ja/Nein

Kaufvertrag

Unverlangte Warensendungen

Besondere ArtenVerlangte Ansichtssendungen

Kauf nach muster

Kaufvertrag

Werbefahrten 7 Tage

Rücktrittmöglichkeiten

Schriftliche Bestellungen – Widerruf vor Bestelleingang

Kaufvertrag

Vertragsverletzungen

Vertragsverletzung

Durch Käufer

Annahmeverzug Zahlungsverzug

Durch Verkäufer

Lieferverzug Mangelhafte Lieferung

Kaufvertrag

Verjährung

Kaufvertrag

HandelsregisterAls Handelsregister bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die nach kaufmännischer Art geführten Unternehmen in einem bestimmten geografischen Raum führt. Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen.Typischerweise enthält das Handelsregister unter anderem Informationen über Firma, Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen, den Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, die Rechtsform des Unternehmens sowie das Grund- oder Stammkapital.

Kaufvertrag

Rechte eines eingetragenen Unternehmens

Schutz der Firma (Namen)

Kaufvertrag

Wahl des Firmennamens

•Inhalt muss der Wahrheit entsprechen•Einzelfirma mit Familiennamen•Kollektivgesellschaft mit Familiennamen und Zusatz•Kommanditgesellschaft der Namen des Komplementärs•Freier Namen mit Zusatz AG/GmbH

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