Michael Nagenborg Informationsethik und Krieg philosophie@ michaelnagenborg.de

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Michael Nagenborg

Informationsethik und Krieg

philosophie@michaelnagenborg.de

Informationsethik und Krieg• Einführung

• Erörterung des Problems aus– wissenschaftlicher Sicht– rechtlicher Sicht– ethischer Sicht

• Fazit

• Hinweise auf Internetquellen

Einführung

• Wie ich zum Thema gekommen bin

• Allgemeine Einführung:Die Rückkehr des Krieges und die Geburt der Informationsgesell-schaft

Einführung

Eigene Veröffentlichungen zum Thema:

• Kriege, Informationen, Medien. In: Grimm/Capurro, hg., Krieg und Medien (2003)

• Kriegstrommeln bauen? In: Zeitschrift für Kommunikationsökologie 1/2004

Die wissenschaftliche Sicht• Übersicht über relevante

Disziplinen• "Gewalt" als Gegenstand der Ethik • "Krieg" als Gegenstand der Ethik • "Krieg" als Gegenstand der

politischen Philosophie

Die wissenschaftliche SichtÜbersicht über relevante Disziplinen• Geschichte• Psychologie/Soziologie (aktuell: Trauma-

Forschung, social memory)• Politik-/Kulturwissenschaften• Philosophie, speziell: Politische Philosophie und

Ethik

Die wissenschaftliche Sicht"Gewalt" und Ethik• Vermeidung von Gewalt im zivilen

Leben• Christlicher Gewaltverzicht• Gewaltmonopol des Staates

Die wissenschaftliche Sicht"Krieg" und Ethik, u.a.• Militärische Berufsethik• Medienethik (Massenmedien und Krieg)• Informationsethik im engeren Sinne

(Internetnutzung zu Kriegszeiten)Weitere Themen der Medienethik:

z.B. Gewalt- und Kriegsdarstellungen zu Unterhaltungszwecken (wird nicht weiter berücksichtigt)

Die wissenschaftliche Sicht"Krieg" und politischen Philosophie:• Die Einengung des Kriegbegriffs in der frühen

Neuzeit (Hobbes)• Die Idee des "gerechten Krieges" (Augustinus)

vs. "Realismus" (Krieg ist amoralisch)• "Krieg als Fortsetzung der Politik mit anderen

Mitteln" (Clausewitz)• "Politik als Fortsetzung des Krieges mit

anderen Mitteln" (Foucault)

Die wissenschaftliche SichtExkurs: Gerechter Krieg• ius ad bellum (Recht Krieg zu führen)• ius in bellum (Rechtmäßigkeit im Krieg)

Die wissenschaftliche SichtExkurs: Gerechter Kriegius ad bellum: • Kriegserklärung durch die rechtmäßige

Obrigkeit• Kriegsursache ist Wiedergutmachung

oder Verhinderung von Unrecht• Krieg muss in gerechter Gesinnung

geführt werden (Ziel: Frieden)

Die wissenschaftliche SichtExkurs: Gerechter Kriegius in bellum u.a.: • Trennung von Kombattanten und

Zivilbevölkerung (mit dem Ziel, die Anzahl der zivilen Opfer zu minimieren)

• Angemessene Behandlung von Kriegsgefangenen

• Ächtung bestimmter Waffen

Die wissenschaftliche SichtLiteraturhinweis „Kriegstheorien“:

Herfried Münkler, Gewalt und Ordnung. Das Bild des Krieges im politischen Denken. Frankfurt am Main: Fischer TB 1992.

Die rechtliche Sicht

• Völkerrecht• Nationales Recht

– Gegenstand: Krieg– Gegenstand: Medien

Die rechtliche Sicht

Völkerrecht(sehr kurz gefasst)

• Charta der Vereinigten Nationen• Genfer Konvention (seit 1864)• Haager Landkriegsordnung (1907)

Die rechtliche Sicht

Völkerrecht(sehr kurz gefasst)

z. B. Genfer Konvention, Zusatzprotokoll I (1977) schützt Journalisten als Zivilpersonen. Diese dürfen diesen Status aber nicht gefährden und müssen sich ausweisen können.

Die rechtliche SichtNationales Recht: Krieg(sehr kurz gefasst)

Grundgesetz Artikel 26[Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges; Kriegswaffenkontrolle]

 (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht

vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Die rechtliche SichtNationales Recht: Krieg(sehr kurz gefasst)

Deutschland führt keine Angriffskriege, beteiligt sich aber an militärischen Aktionen, welche als Teilnahme an Kriegen (im weiteren Sinne) betrachten lassen.

 D.h. Krieg und Medien ist ein Thema, das uns in einigen

Fällen unmittelbar betrifft, auch wenn Deutschland per Definition keine Kriege führt. Das Thema "Krieg und Medien" sollte m.E. deswegen nicht auf die Kriegsführung anderer Länder (insbesondere der USA) beschränkt werden.

Die rechtliche Sicht

Nationales Recht: Krieg(sehr kurz gefasst)

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) regelt in Deutschland die Folgen der Straftaten gegen das Völkerrecht:

• Völkermord• Verbrechen gegen die Menschlichkeit• Kriegsverbrechen usw.

Die rechtliche SichtNationales Recht: Medien (kurz gefasst)

Grundgesetz Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Die rechtliche Sicht

Nationales Recht: Medien (kurz gefasst)Mögliche Einschränkungen zum Artikel 5 GG

(1) Allgemeine Gesetze, z. B.

• StG § 86 [Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen]

• StG § 130 [Volksverhetzung]• StG § 131 [Gewaltdarstellungen]

Die rechtliche Sicht

Nationales Recht: MedienStG § 131 [Gewaltdarstellungen]

Verbot von „Schriften ... , die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen ...“.

Die rechtliche Sicht

Nationales Recht: Medien

Allerdings: StG § 131 gilt nicht, wenn die Verbreitung, Zugänglichmachung „der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.“

Hinweis: Auseinandersetzung zwischen FSM und telepolis (später)

Die rechtliche Sicht

Nationales Recht: MedienMögliche Einschränkungen zum Artikel 5

GG

(2) Jugendschutz, z. B.

• Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)

Die rechtliche Sicht

Nationales Recht: MedienJugendmedienschutz-Staatsvertrag

§4: „Unzulässige Angebote“ sind u.a.• Propaganda• Volksverhetzung• Kriegsverherrlichung

Die ethische Sicht

Klassisches Probleme sind u.a.:• Missbrauch von Medien als

Propagandainstrument• Zensur von Medien in Kriegszeiten

Die ethische Sicht

Z. B. Zensur

Ideal einer objektiven Berichterstattung

vs.

Moral der Bevölkerung und der Truppe

Die ethische Sicht

Z. B. Zensur

Marshall McLuhan, 1975:„Television brought the brutality of war into the comfort of the living room. Vietnam was lost in the living rooms of America - not on the battlefields of Vietnam.“

Die ethische Sicht

Z. B. Zensur

Interesse des Militärs u.a.:• Moral der Bevölkerung und der Truppe• Geheimhaltung von strategischen

Geheimnissen• „Informationsüberlegenheit“ (Infowar)

Die ethische Sicht

Stichwort „Infowar“:• „Aktionen, die der Erlangung von Informationsüberlegenheit dienen, indem Informationen, informationsbasierte Prozesse sowie Informationssysteme und Computernetzwerke des Gegners betroffen und die eigenen verteidigt werden“ (Joint Doctrine for Comand and Control Warfare, 1995)

Die ethische Sicht

„Infowar“ vs. Propaganda• Zentral für „Infowar“: Gleichsetzung von

Informationen und Waffen• Ziel von Propaganda: Kampfhandlungen zu

unterstützen• Ziel von „Infowar“: Kampfhandlungen zu

ersetzen, Kriege zu verkürzen und zu vermeiden

Die ethische Sicht

„Infowar“:• „Die Nachrichtenmedien können in der

psychologischen Kriegsführung ein nützliches Werkzeug, ja sogar eine Waffe sein, die den Soldaten den Einsatz ihrer schweren Waffen erspart.“ (Humphries, PR-Beauftragter der US-Navy, 1983)

Die ethische Sicht

Literatur zum Thema „Infowar“:• Stefan Krempel, Krieg und Internet: Ausweg

aus der Propaganda? Hannover: Heise 2004.• Elvira Claßen, Strategische Informationen im

Krieg. 4. Arbeitspapier der Gruppe FoG:IS 2004. (Online: www.fogis.de)

Die ethische Sicht

Moralische Frage:• Wenn das Konzept des „Infowar“ hilft

Kampfhandlungen zu verkürzen oder überflüssig macht: Was ist daran verwerflich?

Die ethische Sicht

Beispiel aus der ethischen Debatte:• Michael Kunciz, Kriegsberichterstattung und

Öffentlichkeitsarbeit in Kriegszeiten, S. 87-104 in: Kurt Imhof und Peter Schulz, hg., Medien und Krieg - Krieg in den Medien. Zürich 1995.

• Kunciz: Objekte Berichterstattung ist die Aufgabe von Historikern, nicht von Journalisten.

Die ethische Sicht

Beispiel aus der ethischen Debatte:• Kunciz: „Journalisten, wenn sie aktuell und

objektiv berichten wollen, [haben im Krieg] nichts verloren. Der Schaden, den sie möglicherweise anrichten, ist zu groß.“

Die ethische Sicht

Klassische Gegenposition:• I. Kant, Metaphysik der Sitte. Rechtslehre

(1779). 2. Teil. Das öffentliche Recht. 2. Abschnitt. §57:„Verteidigungsmittel aller Art sind dem bekriegten Staat erlaubt, nur nicht solche, deren Gebrauch die Untertanen desselben, Staatsbürger zu sein unfähig machen würde ...“

Die ethische Sicht

Klassische Gegenposition:• „... Darunter gehören: seine eigenen

Untertanen zu Spionen ... oder auch nur zur Verbreitung von falschen Nachrichten zu gebrauchen; mit einem Wort, sich solcher heimtückischen Mittel zu bedienen, die das Vertrauen, welches zur künftigen Gründung eines dauerhaften Friedens erforderlich ist, vernichten würden.“

Die ethische Sicht

Unterschied zwischen den Positionen:• Kunciz: Kriege enden, danach ist Zeit für

Objektivität• Kant: Der Umgang mit Informationen zur

Kriegszeit hat Folgen für den Frieden (Vertrauen)

• Frage: Ist Objektivität nach dem Krieg möglich? (Kunciz: ja.)

Die ethische Sicht

Z. B. Propaganda• NATO-Sprecher Jamie Shea nach Ende des

Kosovo-Krieges: „Die Journalisten waren gleichsam Soldaten in dem Sinne, dass sie der Öffentlichkeit erklären mussten, warum dieser Krieg wichtig war. Es gehörte zu meinen Aufgaben, sie zu munitionieren, die Lauterkeit unserer Kriegsmotive und unserer Aktionen zu zeigen.“ (zit. n. Palm, S. 106)

Die ethische Sicht

Literaturhinweis:• Goedart Palm, But we are under attack. S.

106-124 in: G. Palm, F. Rötzer, hg.: MedienTerrorKrieg. Zum Kriegsparadigma des 21. Jahrhunderts. Hannover 2002.

Die ethische Sicht

Z. B. Propaganda• 1. Hinweis: Propaganda ist Teil des „Infowar“,

d.h. das neue Konzept löst die klassischen Mittel der psychologischen Kriegsführung mittels Medien nicht ab, sondern ergänzt sie.

• 2. Hinweis: Es gibt verschiedene Stufen von Propaganda zu unterscheiden! Klassisches Beispiel: NS-Propaganda. (In westlichen Medien dann doch eher selten.)

Die ethische Sicht

Moralische Frage:• Was ist das Problem mit Propaganda?

Antwort:• Instrumentalisierung von Massenmedien, die

der freien Meinungsbildung dienen sollen („Gehirnwäsche“ statt „Informationen“)

Die ethische Sicht

Technische Frage:• Was benötige ich, um Massenmedien zu

Propagandazwecken missbrauchen zu können?

Einfache Antwort:• Die Macht, Medieninhalte zu bestimmen.Folge:• Misstrauen gegen die traditionelle

Massenmedien

Die ethische Sicht

Traditionelle Massenmedien (= Öffentlichkeit)

vs.

Internet (= Gegenöffentlichkeit)

Frage: Ist das Internet ein Ausweg aus der Propaganda?

Die ethische Sicht

Antwort:

Eine „kompakte Gegenöffentlichkeit [ist] ... im Netz nicht zu finden. ... Eine leicht injizierbares Serum gegen Kriegspropaganda existiert ... auch im Internet noch nicht. Seine Entwicklung hängt auch von der allgemeinen Weiter- und Nutzungsentwicklung des bislang noch weitgehend offen gestalteten Netzes ab.“ (Krempel 2004b, S. 57)

Die ethische Sicht

Literatur:

Stefan Krempel, Krieg und Internet: Ausweg aus der Propaganda? S. 52-58 in: Zeitschrift für Kommunikationsökologie 1/2004.

Die ethische Sicht

Probleme bei der Entwicklung von „Gegenöffentlichkeit“ im Netz (n. Krempel):

• Zugangsprobleme / Digital Divide• Zensurbemühungen• Kommerzialisierung• Nutzungsentwicklung ( Informationsethik)

„Blöde“ Frage: Sind das nicht sehr allgemeine Probleme?

Die ethische Sicht

„Blöde“ Frage: Sind das nicht sehr allgemeine Probleme?

Meine Antwort: Ja! Aber die Bedeutung dieser Probleme für den Spezialfall „Krieg“ macht deutlich, dass wir der Spezialfall „Krieg“ eine Rolle bei ihrer allgemeinen Lösung spielen muss.

Die ethische Sicht

Abschließende Beispiele:„Grausame Darstellungen“

Jugendschutz

vs.

Informationsfreiheit

Die ethische Sicht

Achtung!

Es folgt ein Beispiel für eine grausame Darstellung.

Die ethische Sicht

Quelle: telepolis.de

Bild wg. Urheberrecht entfernt.

Die ethische Sicht

Fakten:• Das Bild wurde von telepolis.de 2003 in dem

Artikel „Bombenzensur oder ‚Kollateralschaden‘?“ veröffentlicht.

• Gegen die Veröffentlichung wird von der „Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimedia-Dienstanbieter“ (FSM) Beschwerde erhoben.

Die ethische Sicht

Begründung der FSM: „ ... eine erste Sichtung [hat ergeben], dass Sie möglicherweise Gewaltdarstellungen veröffentlichen. Auch wenn man das Berichterstattungsprivileg von § 131 Abs. 3 StGB miteinbezieht, dürften hier die Grenzen überschritten worden sein.“

Telepolis wurde aufgefordert, zum Vorwurf Stellung zu nehmen „oder der Beschwerde von selbst abzuhelfen, indem Sie das Bild aus dem Angebot nehmen“.

Die ethische Sicht

Als Antwort erscheint: Florian Rötzer, Bilder von Kriegsopfern

unerwünscht. (14.04.2003)

Begründung: Gegenstand des Artikels waren „unerwünschte Bilder“.

Ergebnis in diesen Fall: Das Bild muss nicht aus dem Angebot genommen werden.

Die ethische Sicht

Weiteres Beispiel:• Rüge des Presserats vom 15. und

16.06.2004 für die „Bild“-Zeitung, welche auf der Titelseite Fotos der Hinrichtung des US-Amerikaners Berg veröffentlicht hatte. (Verstoß gegen Ziffer 11 des Pressekodex)

Die ethische Sicht

Aktuelle Diskussion:• Hearing des Presserats zu Gewaltfotos

(22.09.2004 in Bonn)

Ergebnis: „Jeder Fall ein Einzelfall.“

Quelle: www.presserat.de

Die ethische Sicht

Literaturhinweis:• Stefan Leifert, Zeigen oder nicht zeigen?

Schreckensbilder und Medienethik. S. 88-91 in: Zeitschrift für Kommunikationsökologie 1/2004.

Die ethische Sicht

„Pro“ und „Contra“ von „grausamen Bilder“• Pro:

– Machen die Schrecken des Krieges „real oder realer“ (S. Sonntag)

– Politische Dimension ( ius in bellum)

• Contra:– Bilder als Mittel der Propaganda

(Emotionalisierung)– Sensationslust ( Aufmerksamkeitsökonomie)

Die ethische Sicht

Stichwort: „Terrorismus & Aufmerksamkeitsökonomie“

Problem:

Gewalt als Mittel um Aufmerksamkeit zu erregen

Bild wg. Urheberrechtentfernt.

Die ethische Sicht„Grausame Bilder“ als ethisches Problem• Derartige Bilder können legitim sein.• Das Problem kann nicht auf den Jugendschutz beschränkt werden. ( technischer

Jugendschutz!)

Fazit1. Das Internet ist an sich kein Allheilmittel.2. Allgemeine Probleme der Informationsethik sind auch vor dem Hintergrund von „Kriegen“ zu

betrachten.3. Auch die (technische) Weiterentwicklung des Internets ist ebenso in Hinblick auf Kriege zu beurteilen.

Internetquellen

• www.infopeace.org - Information Technology, War, and Peace Projekt, Brown University

• www.fogis.de - Forschungsgruppe Informationsgesellschaft und Sicherheitspolitik

• www.911.bemagazin.de - internationales Archiv der Globalisierung

Noch Fragen?

Literaturliste und Folien gibt es unter:

www.michaelnagenborg.de

philosophie@michaelnagenborg.de

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