Öffentliches Wirtschaftsrecht I Rechtsstaatsprinzip Ass.jur. N.Nolting-Lodde

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Öffentliches Wirtschaftsrecht I

Rechtsstaatsprinzip

Ass.jur. N.Nolting-Lodde

Rechtsstaat

Recht vor Macht !Recht vor Macht !

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Gewaltenteilung

Funktionenverschränkung

Rechtsstaatsprinzip

Legislative Exekutive Judikative

BTagBRat

Bundes-regierung

Bundes-gerichte

RatParlament

Kommission EuGH

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Vorrang des Gesetzes

Gesetzmäßigkeit

Vorbehalt des Gesetzes

Vorrang des Gesetzes

Verwaltung ist an gesetzteNormen gebunden !

Europäische Union

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Vorrang des Gesetzes

Gesetzmäßigkeit

Vorbehalt des Gesetzes

Vorbehalt des Gesetzes

Eingriffsvorbehalt

Europäische Union

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Vorrang des Gesetzes

Gesetzmäßigkeit

Vorbehalt des Gesetzes

Vorbehalt des Gesetzes

Eingriffsvorbehalt

Staatliche Eingriffe in Individual-rechte bedürfen gesetzlicher

Ermächtigung

Europäische Union

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Vorrang des Gesetzes

Gesetzmäßigkeit

Vorbehalt des Gesetzes

Vorbehalt des Gesetzes

Eingriffsvorbehalt

Totalvorbehalt

Europäische Union

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Vorrang des Gesetzes

Gesetzmäßigkeit

Vorbehalt des Gesetzes

Vorbehalt des Gesetzes

Eingriffsvorbehalt

Totalvorbehalt

Jegliches Verwaltungshandelnbedarf einer gesetzlichen

Ermächtigung

Europäische Union

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Vorrang des Gesetzes

Gesetzmäßigkeit

Vorbehalt des Gesetzes

Vorbehalt des Gesetzes

Eingriffsvorbehalt

Totalvorbehalt

Parlamentsvorbehalt

Europäische Union

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Vorrang des Gesetzes

Gesetzmäßigkeit

Vorbehalt des Gesetzes

Vorbehalt des Gesetzes

Eingriffsvorbehalt

Totalvorbehalt

Parlamentsvorbehalt

Grundrechtsrelevante Maßnahmenbedürfen formell-gesetzlicher

Grundlage

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Garantie effektiven Rechtsschutzes gegen staatliche Maßnahmen (Art.19 IV GG)

Rechtsschutz

Europäische Union

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Grundrechtskatalog im Grundgesetz

Grundrechte

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Rechtssicherheit

Bestimmtheit

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Rechtssicherheit

Bestimmtheit

Rechtsnormen müssen Tatbestand und Rechtsfolge klar erkennen lassen !

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Rechtssicherheit

Bestimmtheit

Zulässig sind aber•Generalklauseln•Unbestimmte Rechtsbegriffe•Ermessensermächtigungen

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Rechtssicherheit

Bestimmtheit

Verwaltungsakte müssen klarVerständlich sein; ungenaueFormulierungen sind unzulässig.

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Rechtssicherheit

BestimmtheitVorhersehbarkeit

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Rechtssicherheit

BestimmtheitVorhersehbarkeit

Berechenbarkeit staatlichen Handelns

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Rechtssicherheit

BestimmtheitVorhersehbarkeit

Aber:

Gestaltungsfreiheit beiZukunftsmaßnahmen

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Rechtssicherheit

BestimmtheitVorhersehbarkeit

Daher:

Plangewährleistung nurbei Vertrauensschutz !

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Rechtssicherheit

BestimmtheitVorhersehbarkeit

Rückwirkung

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Rechtssicherheit

BestimmtheitVorhersehbarkeit

Rückwirkungzulässig bei Begünstigungen:

bei Belastungen abhängig vonVertrauensschutz

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Rechtssicherheit

BestimmtheitVorhersehbarkeit

Rückwirkung

Unechte Rückwirkung:in Vergangenheit begonnen,

in Gegenwart andauernd,für Zukunft anders geregelt

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Rechtssicherheit

BestimmtheitVorhersehbarkeit

Rückwirkung

Grundsatz: zulässigwegen Gemeinwohl

Ausnahme: Vertrauen Überwiegt Gemeinwohl

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Rechtssicherheit

BestimmtheitVorhersehbarkeit

Rückwirkung

Echte Rückwirkung:in Vergangenheit abgeschlossen,

für Zukunft andersgeregelt

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Rechtssicherheit

BestimmtheitVorhersehbarkeit

Rückwirkung

Echte Rückwirkung

Grundsatz: unzulässigwegen Vertrauensschutzes

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Rechtssicherheit

BestimmtheitVorhersehbarkeit

Rückwirkung

Ausnahmen:•Ersetzung nichtiger Norm•Regelung zu erwarten•Klarstellung des Rechts•Neuregelung wegen Gemeinwohls zwingend

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

Verhältnismäßigkeit

Jedes staatliche Handelnmuss verhältnismäßig sein

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

VerhältnismäßigkeitPrüfungsfolge:1. Verfolgung eines

legitimen Zwecks ?2. Mittel zur

Zweckerreichung• Geeignet ?

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

VerhältnismäßigkeitPrüfungsfolge:1. Verfolgung eines

legitimen Zwecks ?2. Mittel zur

Zweckerreichung• Geeignet ?

Zweckerreichung muss mit Mittel möglich sein

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

VerhältnismäßigkeitPrüfungsfolge:1. Verfolgung eines

legitimen Zwecks ?2. Mittel zur

Zweckerreichung• Geeignet ?• Erforderlich

Milderes Mittel zurZweckerreichung nicht

vorhanden

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

VerhältnismäßigkeitPrüfungsfolge:1. Verfolgung eines

legitimen Zwecks ?2. Mittel zur

Zweckerreichung• Geeignet ?• Erforderlich ?• Angemessen ?

Gemeinwohlvorteileüberwiegen

Individualnachteile

Rechtsstaatsprinzip

GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte

RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit

VerhältnismäßigkeitPrüfungsfolge:1. Verfolgung eines

legitimen Zwecks ?2. Mittel zur

Zweckerreichung• Geeignet ?• Erforderlich ?• Angemessen ?

Gesetzgeber hat Beurteilungs- Prognosespielraum !

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