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Agenda
• Einschreibung Patient
• Vergütungssystematik und Abrechnung
• Spezialfragen
• Definition der verschiedenen Arztrollen
• Abrechnungsregeln
• Praxisbeispiele
Einschreibung VersicherterTeilnahmevoraussetzungen:
– Mitgliedschaft AOK Baden-Württemberg/Bosch BKK
– Teilnahme HZV (AOK-HausarztProgramm/BKK.Mein Hausarzt )
Verfahren:– HZV Teilnehmer erhält Teilnahmeerklärung (TE) vom FA oder
Hausarzt
– Verarbeitung nur von mit Vertragssoftware ausgefüllten Teilnahmeerklärungen!
– Unterzeichnung vom HZV- Versicherten, Versand der AOK-TE an die AOK, der Bosch BKK-TE an die Bosch BKK
– Teilnahmeerklärungen sollten wöchentlich an die AOK/Bosch BKK geschickt werden
Einschreibung (Arzt und Versicherter)
�
Einschreibung und Teilnahmeerklärung der Versicherten vor dem
1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November bei der Krankenkasse
Versicherter ist im nächsten Quartal im Teilnehmerverzeichnis (TVZ) und kann dann über den jeweiligen Vertrag abgerechnet werden.
Einschreibung und Teilnahmeerklärung der Versicherten nach dem
Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November bei der Krankenkasse
Versicherter ist im übernächsten Quartal im TVZ und kann erst dann über den Vertrag abgerechnet werden.
Bisherige Einschreibesystematik
Problematisch:
Einschreibephase zu lang für Patienten, die nur zu einer Diagnostik in die Praxis kommen.
Einschreibung und Teilnahmeerklärung der Versicherten vor dem 1. Februar bei der Krankenkasse.
Einschreibung und Teilnahmeerklärung der Versicherten nach dem 1. Februar bei der Krankenkasse.
Q1 Q2 Q3Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept.
Versicherter ab 1. April gültiger Teilnehmer
Versicherter ab 1. Juli gültiger Teilnehmer
Einschreibung (Arzt und Versicherter)
Berücksichtigung bestimmter Stichtage für Eingang der TE bei AOK/Bosch BKK: 1. Februar, 1. Mai, 1. August, 1. November
Neuerung bei der Sofortabrechnung nach Einschreibung (SANE):
Unter der Voraussetzung, dass der Versicherte bereits wirksam in den HZV-Vertrag
eingeschrieben ist,
• ist sofort nach Unterzeichnung der Versichertenteilnahmeerklärung für das Facharztprogramm die Behandlung, Abrechnung und Vergütung auf der Grundlage des Facharztprogramms möglich;
• können alle Leistungen des Quartals (auch in der Zeit vor Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung) für den Versicherten bereits über den Vertrag abgerechnet werdenNur möglich, wenn der Facharzt an „SANE „teilnimmt(� extra Kreuz auf der Teilnahmeerklärung)
Sept.Aug.JuliJuniMaiAprilMärzFeb.Jan.
Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung am 10. März. Alle Leistungen des Quartals können für diesen Versicherten noch über den Vertrag abgerechnet werden
SANE in 2 aufeinanderfolgenden Quartalen möglich
Einschreibung (Arzt und Versicherter) - SOFORTABRECHNUNG
Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte der Patienten. Teilnehmer sein.Sonst �15% Abzug auf den Abrechnungsbetrag
Sofortabrechnung
Beispiel aus Abrechnungsbrief PNP:
Sofortabrechnung abgelehnt �Reduzierung des Betrages um 15%
�
Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.
Behandlung und
Einschreibung
15.2.
gültig im nächsten oder
übernächsten Quartal in
das Facharztprogramm
eingeschrieben ?
Abrechnungs-
stichtag 5.4.
Auszahlung normale
Vergütung Mitte Juni
mit der Abrechnung
fürs 1. Quartal
Abschlag von 15% auf
den kompletten
Abrechnungsfall.
Verrechnung mit der
Abrechnung vom 2.
Quartal
ME
DI I
nte
rn
M
ED
I
Arzt
nein
Vergütung
Sofortabrechnung
�
Wichtige Regelungen
• Die Versicherten-Teilnahmeerklärung für die Sofortabrechnung ist mit der des AOK-FacharztProgramms identisch. Das Merkblatt muss ausgehändigt werden.
• Schnellstmöglicher Versand der Patienten-Teilnahmeerklärungen an Kasse.
• Abrechnungsübermittlung bis zum 5. des Folgemonats (des relevanten Quartals), der auf das Abrechnungsquartal folgt. Dies gilt nun auch für die bereits für die Abrechnungen der bereits regulär eingeschriebenen Patienten!
• Nachabrechnungen sind für sofort abgerechnete Versicherte nicht möglich (für Patienten, die regulär im Teilnehmerverzeichnis sind, ist dies weiterhin möglich).
• Korrekturen sind in eingeschränktemUmfang möglich
Sofortabrechnung
Sofortabrechnung
freiwillige
Einschreibung Ärzte
(alle 73c-Ärzte einer Praxis/
BAG/MVZ müssen
teilnehmen)
Zulassung durch
MEDIVERBUND
Erst dann gilt die
„Sofortabrechnung nach
Einschreibung“
Patient gültig im Facharztvertrag eingeschrieben?
Abrechnung über Sofortabrechnung nach
Einschreibung
ja
Patient gültig im Hausarztvertrag eingeschrieben?
nein
Abrechnung über KV
nein
Patient unterschreibt Teilnahmeerklärung zum
Facharztvertrag?
ja ja
oder Arzt könnte
auch nur über KV
abrechnen
Wahlrecht
Praxisablauf
Abrechnung über Facharztvertrag regulär
+ Wohnsitz des Versicherten in BW
+ Versicherter noch nicht 2x sofortabgerechnet
+ Versicherter der AOK /Bosch BKK
nein
mit Vertragssoftware bedrucken!
Patient unterschreiben lassen!!
Versand an:
AOK Baden-Württemberg AOK-FacharztProgramm 70120 Stuttgart
Einschreibung (Arzt und Versicherter)
Teilnahmeerklärung AOK:
��
mit Vertragssoftware bedrucken!
Patient unterschreiben lassen!!
Versand an:
Bosch BKK
BKK-Facharztprogramm Teilnahmemanagement
70466 Stuttgart
Einschreibung (Arzt und Versicherter)
Teilnahmeerklärung Bosch BKK :
��
Die wesentlichen Dokumente zur Vergütung und Abrechnung:
– Ziffernkranz Anlage 12 Anhang 1
Legt den Leistungsumfang des Vertrages fest
– Honoraranlage Anlage 12
Enthält die Abrechnungsziffern, Regeln und Vergütungen
– ICD-Liste Anlage 12 Anhang 2
Auflistung und Zuordnung der Diagnosen, die für die Abrechnung bestimmter Ziffern vorliegen müssen
Vergütungssystematik und Abrechnung
Gesamtziffernkranz
–Abgrenzung KV- und Vertragsabrechnung
• Aufgelistete EBM-Ziffern aus allen 73c-Verträgen sowie HZV
� für teilnehmende Versicherte nicht über KV abrechnen!
• Nicht aufgelistete EBM-Ziffern oder Ausnahmen
� für teilnehmende Versicherte weiterhin über KV abrechnen
Vergütungssystematik und Abrechnung
Grundpauschalen und deren Zuschläge
Vergütungssystematik und Abrechnung
P1 Grundpauschale 30,00 €
oder V1 Vertreterpauschale 20,00 €
+ Q1 Sonografie 1,00 €
+ Q2 Röntgen 7,00 €
+ Q3 Osteodensitometrie 3,00 €
+ Q4 Duplex 8,00 €
+ Q5 Pharmakotherapie 4,00 €
= wird vom Facharzt angesetzt/abgerechnet= wird bei Abrechenbarkeit/ Erreichen von MEDIVERBUND erzeugt.
Zusatzpauschalen
Vergütungssystematik und Abrechnung
P2 A unspezifischer Rückenschmerz 16,00 €
P2 B spezifischer Rückenschmerz 16,00 €
P3 Gon- und Koxarthrose 15,00 €
P4 Osteoporose 20,00 €
P5 entzündliche Gelenkerkrankungen 25,00 €
Beratungszuschlag (2x pro Krankheitsfall) 20,00 €
= nur abrechenbar bei Vorliegen gesicherter Diagnosen gem.Anhang 2 zu Anlage 12
+ Q6 zielgenaue KH-Einweisungbei Wirbelsäulenoperationen (-20% -HZV Kollektiv)
2,00 €
Vergütungssystematik und Abrechnung
Einzelleistungen
E 1 spezielle Schmerztherapie(gem. Schmerztherapievereinbarung)
94,00 €
E 2 Leistung Fallkonferenz Rücken 50,00 €
E 3 Therapeutische Proktoskopie 18,50 €
E 4 zusätzlicher Arzt Patienten Kontakt 15,00 €
Ambulantes OperierenDie Postoperative Behandlung, kann über zusätzliche APKs (EL4) abgerechnet werden.
4,0 Cent
Z1 InvestitionskostenzuschlagFür die ersten 100 Patienten - bis 31.12.2014.
15,00 €
+ Q7 Schmerztherapie 30,00 €
Vergütungssystematik und Abrechnung
Auftragsleistungen(ohne P1-P5 oder Q-Zuschlägen, da nicht der eigene Krankheitsfall)
A2 spezielle Schmerztherapie 94,00 €
A3 Duplex 30,00 €
A4 DXA 30,00 €
A5 Sonografie (inkl. Säuglingshüfte) 20,00 €
A6 Röntgen 15,00 €
A8 ambulantes Operieren 4,0 Cent
A1 Auftragsgrundpauschale 12,50 €
A7 Therapeutische Proktoskopie 18,50 €
+ Q7 Schmerztherapie 30,00 €
Vergütungssystematik und Abrechnung
Ambulantes Operieren
Körperoberfläche
GOP 31101 GOP 31102 GOP 31103 GOP 31108
Inkl. Sachkosten
Extremitäten
GOP 31121 GOP 31122
GOP 31123 GOP 31124
GOP 31125 GOP 31126
GOP 31127
GOP 31128
Inkl. Sachkosten
Zuschlag Simultaneingriff
Zuschlag Simultaneingriff
Vergütungssystematik und Abrechnung
Ambulantes Operieren
Knochen und Gelenke
GOP 31136
GOP 31132
GOP 31133 GOP 31134
GOP 31135
GOP 31137 GOP 31138
GOP 31131
Inkl. Sachkosten
Zuschlag Simultaneingriff
Vergütungssystematik und Abrechnung
Ambulantes Operieren
Arthroskopie
GOP 31141 GOP 31142
GOP 31143 GOP 31144
GOP 31145 GOP 31146
GOP 31147 GOP 31148
Viszeralchirurgie
GOP 31151 GOP 31152
GOP 31153 GOP 31154
GOP 31155 GOP 31158
Inkl. Sachkosten
abrechenbare Sachkosten
Zuschlag Simultaneingriff
Zuschlag Simultaneingriff
GOP 40750
GOP 40752
GOP 40754
Vergütungssystematik und Abrechnung
Ambulantes Operieren
Proktologie
GOP 31171 GOP 31172
GOP 31173 GOP 31174
GOP 31175
GOP 31178
Periphere Neurochirurgie
GOP 31241 GOP 31242 GOP 31243 GOP 31248
Inkl. Sachkosten
Inkl. Sachkosten
Zuschlag Simultaneingriff
Zuschlag Simultaneingriff
Vergütungssystematik und Abrechnung
Ambulantes Operieren
Sachkosten andere
Eingabefeld zur Betragserfassung
0,00€
• Sachkostenziffern zur Abrechnung tatsächlich entstandener Kosten bei Operationen –analog KV (Produktgruppenliste).
• Soweit möglich, bleibt der Bezug über Sprechstundenbedarf unberührt.
Vergütungssystematik und Abrechnung
Ambulantes Operieren
Anästhesien (für die unterschiedlichen OP Kategorien)
AOP1 (EBM 31800) AOP2 (EBM 31821) AOP4 (EBM 31823)AOP3 (EBM 31822)
AOP5 (EBM 31824) AOP6 (EBM 31825) AOP7 (EBM 31826) AOP8 (EBM 31827)
Zuschlag Simultaneingriff AOP9 (EBM 31828)
Überwachung (für die unterschiedlichen OP Kategorien)
AOP10 (EBM 31502) AOP11 (EBM 31503) AOP12 (EBM 31504) AOP13 (EBM 31505)
AOP14 (EBM 31506) AOP15 (EBM 31507)
Besonderheiten
– keine kontaktunabhängige Pauschalen
– ICD 10 Bezug, Endstelligkeit! Gesichert ?
– insbesondere für P2x-P5
Beispiele:
5. Vergütungssystematik
ICD Bezeichnung Pauschale
M 54.89 GSonstige Rückenschmerzen nicht näher bezeichnet
P2a
M 54.84 G Sonstige Rückenschmerzen: Thorakalbereich P2a
M80.2- GInaktivitätsosteoporose mit pathologischer Fraktur „ nicht endstellig“
P4
M80.25 GInaktivitätsosteoporose mit pathologischer Fraktur: Beckenregion u. Oberschenkel
P4
M99.53 VStenose des Spinalkanals durch Bandscheiben: Lumbalbereich
P2b
M99.53 G Stenose des Spinalkanals durch Bandscheiben: Lumbalbereich
P2b
- Arzt-Patienten Kontakte:
- Setzt Kontakt des Arztes mit dem Patienten voraus (ggf. auch telefonisch).- Z.B. erneute Besprechung, Wundnachschau, chirotherapeutische
Behandlung, Akupunktur, … ( therapeutische Freiheit).- soll Aufbau einer Arzt-Patienten-Beziehung fördern.- Reine Rezeptausstellungen, physikalische Therapie durch die
Praxisangestellten usw. sind über diese Position nicht abrechenbar.
- Akupunktur:
- Kann ab dem 3.-10. Kontakt über die Einzelleistung APK zu je 15 Euro abgerechnet werden.
- Es gelten die Bestimmungen des Bundesmantelvertrags:Indikationen analog KV.Darüber hinaus gehende Akupunkturen sind mit dem Patienten individuell als sogenannte IGEL Leistungen zu vereinbaren.
Spezialfragen
- IGEL Leistungen:
- Leistungen, die Vertragsbestandteil sind, dürfen nicht zusätzlich privat liquidiert werden.(z.B. Chirotherapie, Akupunktur analog KV, die Knochendichtemessung mittels DXA, die Injektionstherapie).
- Darüber hinausgehende Leistungen wie die intraartikuläre Injektion von Hyaluronsäure, die Traktionstherapie mittels Spineliner, Magnetfeldtherapie und ähnliches müssen im Rahmen eines sogenannte IGEL Vertrages individuell mit dem Patienten vereinbart werden.
- Eine möglichst evidenzbasierte Aufklärung des Patienten über Chancen und Risiken solcher Verfahren ist bei teilnehmenden Patienten vorzunehmen.
- P1 am selben Tag:
- Wenn zwei Fachgruppen (Orthopädie und Neurologie) in einer Praxis tätig sind, dann ist die P1 am gleichen Tag nur ein mal abrechenbar, jedoch mehrmals im Quartal mit gesonderter Überweisung des HA.
Spezialfragen
Abrechnungsprozess
Prüflauf - Prüfung der Abrechnung durch Vertragssoftware
Übermittlung der Abrechnungsdaten elektronisch viaVertragssoftware + Konnektor/Online-Key (taggleich möglich)
Prüfung durch MEDI (Managementgesellschaft), Gegenprüfung durch Kasse
Bestätigung des Eingangs durch MEDI
Auszahlung und Versand Abrechnungsnachweis durch Managementgesellschaft
(Mitte des 3. Monats nach Abrechnungsquartal Abrechnungsquartal Q1/2014 � Auszahlung Mitte Juni )
Stichtag 05. Januar 05. April 05. Juli 05. Oktober
AbrechnungAbrechnung des 4.
Quartals des Vorjahres
Abrechnung des 1. Quartals des Jahres
Abrechnung des 2. Quartals des
Jahres
Abrechnung des 3. Quartals des Jahres
Vergütungssystematik und Abrechnung
Bestimmte Leistungen dürfen nicht von jedem Behandler eines Patienten abgerechnet
werden, deshalb wird pro Quartal einem Arzt eine bestimmte „Rolle“ zugeordnet. Somit
können konkrete Abrechnungsregeln auf die einzelnen Rollen angewandt werden.
Mögliche Rollen innerhalb der Behandlung eines Patienten:
• Der Erstbehandler eines Patienten rechnet i.d.R. eine Grundpauschale,
Einzelleistungen und Zusatzpauschalen ab
• Der Zielbehandler übernimmt lediglich Auftragsleistungen
• Als Vertreterarzt ist es nur möglich, die Vertreterpauschale abzurechnen und ggf.
Zusatzpauschalen und Einzelleistungen
Erstbehandler Zielbehandler Vertreterarzt
Definition der verschiedenen Arztrollen
Rechnet ein Arzt eine Leistung ab, die nicht seiner zugewiesenen Rolle entspricht, wird
diese soweit möglich ersetzt oder gestrichen.
Beispiel 1: Ersetzung von Ziffern - Erstbehandler
Beispiel 2: Streichung von Ziffern - Erstbehandler
Ersetzung von Abrechnungsziffern
Leistungen wird ersetzt durch Grund
Auftragsleistungen A2, A7 Einzelleistungen E1, E3 Arzt kein Zielbehandler
Leistungen A-Leistungen werden unvergütet erfasst
Grund
Auftragsleistungen 16.01.2014: P1, P2b 17.01.2014: A1, A6
Aber zur Dokumentation eines Arzt-Patienten-Kontaktes (APK) in E4
umgewandelt
Arzt kein Zielbehandler und Leistung in Pauschale bzw.Strukturzuschlag enthalten
Beispiel
Übermittelte Daten
Nach Prüfung
Datum Ziffer Bezeichnung
17.01.2014 P1 Grundpauschale
17.01.2014 Q2 Strukturzuschlag Röntgen
17.01.2014 P2B Zusatzpauschale spezifischer Rückenschmerz
21.01.2014 BP2B Beratungspauschale
21.01.2014 A6 Auftragsleistung Röntgen
Datum Ziffer Bemerkung Vergütet
17.01.2014 P1 � Ja
17.01.2014 Q2 � Ja
17.01.2014 P2B � Ja
21.01.2014 BP2B � Ja
21.01.2014 A6 A6 wurde gestrichen, da Sie kein Zielbehandler waren
Nein
P1 (Grundpauschale) wurde übermittelt, somit erhält der Arzt
die Rolle Erstbehandler
Praxisbeispiel
Zusätzlich werden manche Leistungen, die zwar korrekt innerhalb der zugewiesenen Rolle, aber aufgrund anderer Vergütungsregeln nicht abgerechnet werden können, durch abrechenbare Leistungen ersetzt.
Praxisbeispiel
Tipp: werfen Sie einen Blick auf unsere Internetseite
www.medi-verbund.deunter der Rubrik Facharztverträge Orthopädie/Abrechnungsinfo
Datum Ziffer
21.01.2014 P1
14.02.2014 E2
05.03.2014 E3
27.03.2014 E2
Datum Ziffer Bemerkung Vergütet
21.01.2014 P1 � Ja
14.02.2014 E2 � Ja
05.03.2014 E3 � Ja
27.03.2014 E4 E2 ist einmal im Krankheitsfall abrechenbar, wird umgewandelt in E4.
Ja
Ersetzung von Abrechnungsziffern
Besonderheit E4
Zusätzliche Arzt-Patienten-Kontakte (APK) werden vergütet. Die dazugehörige Ziffer E4
wird ab dem 3. APKmit 15€ vergütet.
Voraussetzung: alle vorhergegangenen APK müssen ebenfalls dokumentiert sein!
Behandeln Sie einen Patienten, setzen aber für dieses Datum keine Ziffer an, kann die
Managementgesellschaft bei der Abrechnung für dieses Datum keinen APK „erkennen“.
Auch wenn keine andere Ziffer angesetzt werden kann, so sollte immer die
E4 übermittelt werden, damit ein APK gezählt wird.
Nur so erhalten Sie auch wirklich ab dem 3. APK für eine E4 15€.
Ersetzung von Abrechnungsziffern – E4
��������� ������� ����������Behandlungsdatum Ziffer Diagnose Abrechnung
10.01.2014 P1P2B
G55.3 G P1 - vergütetP2B - vergütet
05.02.2014
27.02.2014 E4 E4 - unvergütet
1.APK
nicht dokumentiert
2.APK
Ersetzung von Abrechnungsziffern – E4
��������� ��������� ����������Behandlungsdatum Ziffer Diagnose Abrechnung
10.01.2014 P1P2B
G55.3 G P1 - vergütetP2B - vergütet
05.02.2014 E4 E4 - unvergütet
27.02.2014 E4 E4 - vergütet
1.APK
2.APK
3.APK
Ersetzung von Abrechnungsziffern – E4
Was muss beachtet werden, um eine Zusatzpauschale abrechnen zu können?
Zusatzpauschalen dürfen nur für bestimmte Diagnosen angesetzt werden, die
in Anhang 2 zu Anlage 12 definiert sind.
Zusatzpauschalen:
Um eine Zusatzpauschale abrechnen zu können, muss deshalb ein passender
ICD 10 Code (endstellig und gesichert) vorliegen.
Alle Zusatzpauschalen dürfen nur einmal im Quartal abgerechnet werden!
P2A: unspezifischer Rückenschmerz
P2B: spezifischer Rückenschmerz
P3: Gon- und Koxarthrose
P4: Osteoporose P5: rheumatoide Gelenkerkrankungen
Abrechnungsregeln - Zusatzpauschalen
Was passiert, wenn kein korrekter ICD 10 Code übermittelt wurde?
Die Managementgesellschaft prüft die übermittelten Diagnosen und Zusatzpauschalen.
Passt die Zusatzpauschale nicht zur angegebenen Diagnose oder ist die Diagnose nicht
gesichert und endstellig angegeben, so wird die Zusatzpauschale durch eine
unvergütete Position ersetzt. Wenn an diesem Behandlungsdatum keine andere
Leistung vorliegt, wird ein APK für den Zuschlag E4 notiert.
Was passiert, wenn mehrere Zusatzpauschalen übermittelt werden?
Grundsätzlich dürfen im Quartal nur zwei Zusatzpauschalen abgerechnet werden.
Ändert sich die Diagnose und somit ggf. auch die Zusatzpauschale, ist dies kein Problem.
Es werden immer die beiden letzten übermittelten Zusatzpauschalen
berücksichtigt.
Werden mehrere Zusatzpauschalen zu einem identischen Behandlungsdatum
übermittelt, so findet eine Streichung auf Basis einer Ziffernhierarchie statt.
Abrechnungsregeln - Zusatzpauschalen
Ziffernhierarchie der Zusatzpauschalen
Wenn die Pauschalen P3, P4 und P5mit einem identischen Behandlungsdatum übermittelt werden, so werden nur die Ziffern P4 und P5 berücksichtigt.
Wichtig: P2B ist nicht neben P2A abrechenbar!
(spezifischer Rückenschmerz vs. unspezifischer Rückenschmerz)
Rangfolge Ziffer Vergütung
1 P5 25 €
2 P4 20 €
3 P2B 16 €
4 P2A 16 €
5 P3 15 €
Abrechnungsregeln - Zusatzpauschalen
Beispiel
Abrechnungsregeln - Zusatzpauschalen
Datum Ziffer Diagnose Abrechnung
02.01.2013 P1P2A
M45.90 G P1 vergütetP2a unvergütet
05.02.2013 P2BP4P5
M48.42 GM80.34GM05.37G
P2b unvergütetP4 vergütetP5 vergütet
Gleiches Behandlungsdatum: Zusatzpauschale, welche höher in der Ziffernhierarchie steht, wird berücksichtigt.
Nur die letzten übermittelten Zusatzpauschalen werden berücksichtigt und vergütet.
Einige Leistungen können nur abgerechnet werden, wenn vorher die entsprechende
Qualifikation (KV-Zulassung /Genehmigung ; bei Geräten Kauf- oder Leasingverträge)
bei der Managementgesellschaft nachgewiesen wurden.
Praxisstrukturmerkmale
Die Qualifikationen sind vom teilnehmenden Arzt selbst oder anderen in der Praxis
tätigen Ärzten zu erfüllen.
Leistung Qualifikation
E AOP / A AOP Qualifikation ambulantes Operieren
E1 / A2 Strukturzuschlag Schmerztherapie
Q1 / A5 Sonographie
Q2 / A6 Qualifikation konventionelle Radiologie
Q3 / A4 Knochendichtemessung mittels DXA
Q4 / A3 Duplexsonographie
Q7 Strukturzuschlag schmerztherapeutische Einrichtung
Abrechnungsregeln – Praxisstrukturmerkmale
Die Qualitätszuschläge (Q1 – Q7) werden bei Erfüllung der Voraussetzungen
automatisch von der Managementgesellschaft erzeugt. Es ist nicht möglich, diese
manuell in die Vertragssoftware einzutragen.
Liegen Leistungen als Auftragsleistungen (A1 – A7) vor, so müssen diese in der
Software eingetragen werden. Auftragsleistungsziffern werden nicht von der
Managementgesellschaft erzeugt.
Abrechnungsregeln – Praxisstrukturmerkmale
Leistung Beschreibung Vergütung
Q1 Zuschlag Sonographie 1,00€ auf P1
Q2 Zuschlag Röntgen 7,00€ auf P1
Q3 Zuschlag Osteodensitometrie (DXA) 3,00€ auf P1
Q4 Zuschlag Duplex 8,00€ auf P1
Q5 Zuschlag Rationale Pharmako-Therapie 4,00€ auf P1
Q6 Zuschlag zielgenaue Indikation und Einweisung zu Wirbelsäulenoperation
2,00€ auf P2B
Q7 Zuschlag Schmerztherapie 30,00€ auf E1 oder A2
Vergütungssystematik und Abrechnung
Mit diesem Formular können Sie Ihre Abrechnung berichtigen oder ergänzen
Datum Ziffer Bezeichnung
17.01.2014 P1 Grundpauschale 30,00 €
17.01.2014 Q1 Strukturzuschlag Sonografie 1,00 €
17.01.2014 Q2 Strukturzuschlag Röntgen 7,00 €
17.01.2014 Q3 Strukturzuschlag DXA 3,00 €
17.01.2014 Q4 Pharmazuschlag 4,00 €
21.01.2014 E4 2. Arzt – Patienten - Kontakt 0,00 €
28.01.2014 E4 3. Arzt – Patienten - Kontakt 15,00 €
SUMME 60,00 €
17.01.2014 Z1 Investitionskostenzuschlag(gültig für die ersten 100 Patienten, bis 31.12.2014)(wird von MEDIVERBUND gesetzt)
+ 15,00€
Patient mit Grundversorgung: Abrechnungsbeispiel
������������
�� �����
�����������
���������������
�������
�����������
Datum Ziffer Bezeichnung
17.01.2014 P1 Grundpauschale 30,00 €
17.01.2014 Q1 Strukturzuschlag Sonografie 1,00 €
17.01.2014 Q2 Strukturzuschlag Röntgen 7,00 €
17.01.2014 Q3 Strukturzuschlag DXA 3,00 €
17.01.2014 Q4 Pharmazuschlag 4,00 €
21.01.2014 P2A Zusatzpauschale Unspezifischer Rückenschmerz
16,00 €
21.01.2014 BP2A Beratungspauschale unsp. RS 20,00 €
28.01.2014 E4 3. Arzt – Patienten - Kontakt 15,00 €
SUMME 96,00 €
17.01.2014 Z1 Investitionskostenzuschlag(gültig für die ersten 100 Patienten, bis 31.12.2014)(wird von MEDIVERBUND gesetzt)
+ 15,00€
Patient mit unspezifischem Rückenschmerz: Abrechnungsbeispiel (AU> 2Wochen, Schmerz 6 Wochen)
������������
�� �����
�����������
���������������
�������
�����������
Datum Ziffer Bezeichnung
17.01.2014 P1 Grundpauschale 30,00 €
17.01.2014 Q1 Strukturzuschlag Sonografie 1,00 €
17.01.2014 Q2 Strukturzuschlag Röntgen 7,00 €
17.01.2014 Q3 Strukturzuschlag DXA 3,00 €
17.01.2014 Q4 Pharmazuschlag 4,00 €
21.01.2014 P2AP4
Zusatzpauschale Unspezifischer RückenschmerzZusatzpauschale Osteoporose
16,00 €20,00 €
21.01.2014 BP2A Beratungspauschale unsp. RS (nur ein Beratungszuschlag im Quartal möglich)
20,00 €
28.01.2014 E4 3. Arzt – Patienten - Kontakt 15,00 €
SUMME 116,00 €
17.01.2014 Z1 Investitionskostenzuschlag(gültig für die ersten 100 Patienten, bis 31.12.2014)(wird von MEDIVERBUND gesetzt)
+ 15,00€
Patient mit unspezifischem Rückenschmerz und Osteoporose
Ambulantes Operieren: Arthroskopie
Datum Leistung Beschreibung Vergütung
02.01.2014 P1 Grundpauschale 30,00€
02.01.2014 Q2 Zuschlag Röntgen (wird von MEDIVERBUND gesetzt) 7,00€ auf P1
02.01.2014 Q3 Zuschlag Osteodensitometrie (DXA) (wird von MEDIVERBUND gesetzt)
3,00€ auf P1
09.01.2014 31141 Endoskopischer Gelenkeingriff Kategorie E1 gem. EBM (wichtig: inkl. gültiger OPS)
176,00€
09.01.2014 40750 Sachkostenpauschale Arthroskopie gem. EBM 120,00€
09.01.2014 AOP2 Anästhesieleistung 109,60€
09.01.2014 AOP10 Postoperative Überwachung 29,20€
03.02.2014 E4 APK (z.B. postoperative Kontrolle) 15,00€
04.02.2014 E4 APK (z.B. postoperative Kontrolle) 15,00€
SUMME 504,80€
02.01.2014 Z1 Investitionskostenzuschlag(gültig für die ersten 100 Patienten, bis 31.12.2014)(wird von MEDIVERBUND gesetzt)
+ 15,00€
Datum Leistung Beschreibung Vergütung
02.01.2014 A1 Grundpauschale Auftragsleistung 12,50€
02.01.2014 A6 Röntgen 15,00€
03.01.2014 31125 Eingriff Extremitäten Kategorie C5 gem. EBM (wichtig: gültiger OPS)
445,00€
03.01.2014 AOP6 Anästhesieleistung 272,00€
03.01.2014 AOP13 Postoperative Überwachung 116,60€
04.01.2014 E4 APK (z.B. 1. Wundkontrolle) 15,00€
SUMME 876,10€
Ambulantes Operieren: Eingriff an Extremitäten als Auftragsleistung
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