Patentregister F ü r nationale Patente und Europ ä ische Patente mit Benennung Schweiz F ü r...

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PatentregisterPatentregister

Für nationale Patente und Europäische Patente mit Benennung Schweiz

Für Europäische PatentanmeldungenH. Laederach; HS 2008

©

SchweizSchweiz Gesetzliche Grundlage: Art 60 PatG 1 Das Patent wird vom Institut durch Eintragung ins

Patentregister erteilt. 1bis Ins Patentregister werden insbesondere folgende

Angaben eingetragen: Nummer des Patentes, Klassifikationssymbole, Titel der

Erfindung, Anmeldedatum, Name und Wohnsitz des Patentinhabers

sowie gegebenenfalls Prioritätsangaben, Name und

Geschäftssitz des Vertreters, Name des Erfinders.

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Art. 60 Fortsetzung

2 Im Patentregister sind ferner alle Änderungen im Bestand des Patentes oder im Recht am Patent einzutragen.

SchweizSchweiz Erfinder: Art. 5 PatG 1 Der Patentbewerber hat dem Institut den

Erfinder schriftlich zu nennen.

2 Die vom Patentbewerber genannte Person wird im Patentregister, in der Veröffentlichung der Patenterteilung und in der Patentschrift als Erfinder aufgeführt.

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Erfinder: Art. 5 PatG Fortsetzung 3 Absatz 2 ist entsprechend anwendbar,

wenn ein Dritter ein vollstreckbares Urteil vorlegt, aus welchem hervorgeht, dass nicht die vom Patentbewerber genannte Person, sondern der Dritte der Erfinder ist.

SchweizSchweiz Übertragung: Art. 33 PatG 3 Zur Übertragung des Patentes bedarf es der

Eintragung im Patentregister nicht; bis zur Eintragung können jedoch die in diesem Gesetz vorgesehenen Klagen gegen den bisherigen Inhaber gerichtet werden.

4 Gegenüber einem gutgläubigen Erwerber von Rechten am Patent sind entgegenstehende Rechte Dritter unwirksam, die im Patentregister nicht eingetragen sind.

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Lizenzen: Art. 34 PatG

1 Der Patentbewerber oder Patentinhaber kann einen andern zur Benützung der Erfindung ermächtigen (Lizenzerteilung).

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Lizenzen: Art. 34 PatG Fortsetzung

3 Gegenüber einem gutgläubigen Erwerber von Rechten am Patent sind entgegenstehende Lizenzen unwirksam, die im Patentregister nicht eingetragen sind.

SchweizSchweiz Veröffentlichungen: Art. 61 PatG Das Institut veröffentlicht: 1. die Eintragung des Patentes ins Patentregister,

mit den in Artikel 60 Absatz 1bis aufgeführten Angaben;

2. die Löschung des Patentes im Patentregister; 3. die im Register eingetragenen Änderungen im

Bestand des Patentes und im Recht am Patent.

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Veröffentlichungen betreffend Europ. Patente:Art. 117 PatG

Das Institut trägt das europäische Patent, sobald auf die Erteilung im Europäischen Patentblatt hingewiesen worden ist, mit den im europäischen Patentregister vermerkten Angaben in das schweizerische Register für europäische Patente ein.

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Zugriff:

A) Offizielle Auskunft bei Institut für Geistiges Eigentum, Bern

B) Ohne Gewähr via Internet-Register:http://www.swissreg.ch/

SchweizSchweiz Zugriff: Fortsetzung

National erteilte Patente Europäische Patente mit Benennung Schweiz National eingetragene Marken National hinterlegte Muster und Modelle Ergänzende Schutzzertifikate (ESZ) Topografien

Europäische PatentgesucheEuropäische Patentgesuche Gesetzliche Grundlage: Art. 127 EPUe Das Europäische Patentamt führt ein

Patentregister, in dem alle Angaben vermerkt werden, deren Eintragung im Europäischen Übereinkommen vorgeschrieben ist.

Vor der Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung erfolgt keine Eintragung in das Patentregister.

Jedermann kann in das Patentregister Einsicht nehmen.

Europäische PatentgesucheEuropäische Patentgesuche Inhalt: R 143 EPUe (1) Im europäischen Patentregister müssen

folgende Angaben eingetragen werden: a) Nummer der europäischen Patentanmeldung; b) Anmeldetag der europäischen

Patentanmeldung; c) Bezeichnung der Erfindung; d) Symbole der Klassifikation der europäischen

Patentanmeldung; e) die benannten Vertragsstaaten;

Europäische PatentgesucheEuropäische Patentgesuche Inhalt: R 143 EPUe Fortsetzung f) Name, Vornamen, Anschrift, Staat des

Wohnsitzes oder Sitzes des Anmelders oder Patentinhabers;

g) Name, Vornamen und Anschrift des vom Anmelder oder Patentinhaber genannten Erfinders, sofern er nicht nach Regel 18 Absatz 1 auf das Recht verzichtet hat, als Erfinder bekanntgemacht zu werden;

Europäische PatentgesucheEuropäische Patentgesuche

Inhalt: R 143 EPUe Fortsetzung i) Prioritätsangaben (Tag, Staat und

Aktenzeichen der früheren Anmeldung);

j) im Fall der Teilung der europäischen Patentanmeldung die Nummern der europäischen Teilanmeldungen;

Europäische PatentgesucheEuropäische Patentgesuche Inhalt: R 143 EPUe Fortsetzung l) Tag der Veröffentlichung der europäischen

Patentanmeldung und gegebenenfalls Tag der gesonderten Veröffentlichung des europäischen Recherchenberichts;

m) Tag der Stellung eines Prüfungsantrags; n) Tag, an dem die europäische

Patentanmeldung zurückgewiesen oder zurückgenommen worden ist oder als zurückgenommen gilt;

Europäische PatentgesucheEuropäische Patentgesuche Inhalt: R 143 EPUe Fortsetzungo) Tag der Bekanntmachung des

Hinweises auf die Erteilung des europäischen Patents;

p) Tag des Erlöschens des europäischen Patents in einem Vertragsstaat während der Einspruchsfrist und gegebenenfalls bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Einspruch;

Europäische PatentgesucheEuropäische Patentgesuche

Inhalt: R 143 EPUe Fortsetzung

q) Tag der Einlegung des Einspruchs;

r) Tag und Art der Entscheidung über den Einspruch;

Europäische PatentgesucheEuropäische Patentgesuche Zugriff:

A) Beim Europäischen Patentamt

B) Via Internethttp://www.european-patent-office.org/register

US-Patentregister www.uspto.govUS-Patentregister www.uspto.gov

Register des Deutschen PatentamtesRegister des Deutschen Patentamtes

https://dpinfo.dpma.de/index.html

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