PUK-WERKE KG

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PUK-WERKE KG. Funktionserhalt. Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt nach DIN 4102-T12. Funktionserhalt. - PowerPoint PPT Presentation

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PUK-WERKE KG

Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt nach DIN 4102-T12

Funktionserhalt

Funktionserhalt

Der Brandschutz fällt in die Kompetenz der Bundesländer, sodass entsprechende Anforderungen in landesrechtlichen Bestimmungen geregelt sind (z.B. Bauordnung, bzw. umgesetzte MLAR-Richtlinie).

Funktionserhalt   Der Funktionserhalt der Leitungen ist gewährleistet, wenn die Leitungen 

a) die Prüfanforderungen der DIN 4102- 12:1998-11 (Funktionserhaltsklasse E 30 bis E90) erfüllen oder

b) auf Rohdecken unterhalb des Fußbodenestrichs mit einer Dicke von mindestens 30 mm oder

c) im Erdreich

Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt.

Darunter versteht man spezielle halogenfreie Kabel, die auf einer speziellen Tragekonstuktion verlegt werden:

Kabel plus Tragekonstuktion ergeben eine Kabelanlage.Kabel plus Tragekonstuktion ergeben eine Kabelanlage.

Kabel

Funktionserhalt

+ Tragekonstruktion

= Kabelanlage

Funktionserhalt

Normtragekonstruktion KabelrinneRandbedingungen:

Unterstüzungsabstand : UA ≤ 1,20 m

Kabellast : 10 kg/m

Breite max. : 300 mm

Seitenhöhe : 60 mm

Materialstärke Rinne : 1,5 mm

Konsolspitze : abgefangen

Funktionserhalt

Normtragekonstruktion KabelleiterRandbedingungen:

Unterstüzungsabstand : UA ≤ 1,20 m

Kabellast : 20 kg/m

Breite max. : 400 mm

Seitenhöhe : 60 mm

Materialstärke Rinne : 1,5 mm

Konsolspitze : abgefangen

Funktionserhalt

Normtragekonstruktion Kabelschelle

Schelle ohne LW Schelle mit LW

Bündelverlegung

max.3 Kabel max. außen 25 mm

Bündelverlegung

max.3 Kabel max. außen 25 mm

Funktionserhalt

Normtragekonstruktion Steigetrasse

STU-BS

• UA max. 1,0m

• 20 kg/m

• Breite max. 600mm

ST-BS 81

• UA max. 1,5m

• 20 kg/m

• Breite max. 600mm

Wirksame

Unterstützung

alle 3,5 m

Geschosshöhe ≤ 3,5m

Brandschott (z.B. WUM)

alle 3,5 m

Kabelschelle geschützt

LGG 60

• UA max. 1,0m

• 20 kg/m

• Breite max. 400mm

Funktionserhalt

Normtragekonstruktion Steigetrasse

an Ständerbauwand F30 oder F90

Direkt am

Ständerwerk

Mit Profil-Schiene amStänderwerk

Schutz Verschraubung

Schutz Verschraubung

Funktionserhalt

Mischbelegung

o Brandschutztechnisch keine Bedenken

o Kabelanlagen der Sicherheitsstromversorgung (SV) und Kabel für die allgemeine Stromversorgung (AV) sind auf getrennten Trassen zur führen. Möglichkeit der Verwendung eines Trennsteges muss abgestimmt sein.

o Anforderungen von anderen Normen für Sicherheitsstromversorgungen (SV) sind einzuhalten

Funktionserhalt

Nachweis über AbP Zugelassenes Material „Roter Mappe“

Funktionserhalt

PUK-Katalog Kapitel H

Funktionserhalt

„Systemgeprüfte Tragkonstruktion“ Rinne ohne vordere Abhängung

Unterschied zur Normtragekonstruktion

Maximale Kabellast: 20 kg/m statt 10 kg/m

Unterstützungsabstand: UA <= 1,5 m statt <= 1,2m

Maximale Breite: 400mm statt 300mm

Kabelrinne Blechstärke: 0,75 (0,88)mm statt 1,5mm

Kabel und Tragkonstruktion sind nicht übertragbar d.h. 1:1 Verbindung

Funktionserhalt

„Systemgeprüfte Tragkonstruktion“ Rinne ohne vordere Abhängung

Rinnenbreite 100 bis 400 Stoßverbinder: RGV-BS 604 Verschaubungen

Bodenverbinder: VB-BS 10-40verschraubt

Funktionserhalt

„Systemgeprüfte Tragkonstruktion“ Rinne ohne vordere AbhängungWandbefestigung

Benötigte Materialien:

Konsole:

KWMS 010F

KWMS 020F

KWMS 030F

KWMS 040F

Auflagerstützte:

ALS-BS

2 Stück pro Konsole

Funktionserhalt

„Systemgeprüfte Tragkonstruktion“ Rinne ohne vordere Abhängungleichte Stielbefestigung

Benötigte Materialien:

Konsole:

KUMS 010F

KUMS 020F

KUMS 030F

KUMS 040F

Auflagerstützte:

ALS-BS

2 Stück pro Konsole

Konsolehalter:

KDU 52-03F

.

.

.

KDU 52-15F

Funktionserhalt

„Systemgeprüfte Tragkonstruktion“ Rinne ohne vordere Abhängungschwere Stielbefestigung

Benötigte Materialien:

Auflagerstützte:

ALS-BS

2 Stück pro Konsole

Konsolehalter:

KDU 60-03F

.

.

.

KDU 60-20F

Konsole:

KWMS 010F

KWMS 020F

KWMS 030F

KWMS 040F

Verstärkung:

KHUSS 60

(SES 10x90, SEM 10, US 10x21)

Funktionserhalt

Nachweis über AbP Zugelassenes Material laut AbP

Funktionserhalt

Katalog Funktionserhalt ohne Gewindestab

Funktionserhalt

Weitere „Systemgeprüfte Tragkonstruktion“ mit Gewindestab an Konsolspitze siehe „Rote Mappe“

Funktionserhalt

Besondere Randbedingungen

2.3.2 Kennzeichnung Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt

Jede Kabelanlage ist mit einem Schild bzw. einem Aufkleber dauerhaft zu kennzeichnen, dass an der Kabeltragekonstruktion zu befestigen ist und folgende Angaben enthalten muss:

- Name des Unternehmers, der die Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt hergestellt hat,- Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt „E90“ bzw. „E60“ bzw. E30 gemäß DIN 4102-12:1998-11- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-MPA-E-015 vom 22.05.2007, MPA Erwitte,- Inhaber des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses PUK-Werke KG; Nobelstraße- Herstellungsjahr

Funktionserhalt

Besondere Randbedingungen

3 Übereinstimmungsnachweis

Die in diesem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis aufgeführte Bauart bedarf des Nachweises der Übereinstimmung (Übereinstimmungsnachweis) nach den Vorgaben des Bauregelliste A Tei 3 (Lfd.Nr.9).

Danach muss eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers (Unternehmers) erfolgen.Der Unternehmer, der die Kabelanlage herstellt, muss gegenüber dem Auftraggeber eine schriftliche Übereinstimmungserklärung ausstellen, mit der er bescheinigt, dass die von ihm ausgeführte Kabelanlage den Bestimmungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entspricht.

Funktionserhalt

Besondere Randbedingungen

6.1.1 Die Kabeltragekonstruktionen müssen an Massivwänden aus:• Mauerwerk nach DIN 1053-1 bis 4, • aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 • oder Porenbeton-Bauplatten nach DIN 4166• oder Decken aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton gemäß DIN 4223befestigt werden, deren Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102-2 mindestens derFunktionserhaltsklasse der entsprechenden Kabelanlage mit integriertem Funktionserhaltentspricht.

6.1.4 Dübel müssen den Angaben gültiger allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin, entsprechen und darüber hinaus doppelt so tief wie in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung angegeben - mindestens jedoch 6 cm tief - eingebaut werden, sofern in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nichts anderes ausgesagt wird; die rechnerische Zugbelastung je Dübel darf 500 N nicht übersteigen, vgl. DIN4102-4: 1994-03, Abschnitt 8.5.7.5. Alternativ dürfen Dübel verwendet werden, deren Brandverhalten durch Brandprüfungen bzw. eine gutachterliche Stellungnahme einer anerkannten Prüfanstalt nachgewiesen wird.

6.4 Die vg. Beurteilung gilt nur, sofern sichergestellt ist, dass die Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt in ihrer Funktionserhaltsklasse durch herabstürzende Bauteile nicht negativ beeinträchtigt werden.

Funktionserhalt

Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme

Montage an isolierter Decke

Funktionserhalt

Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme

Vorgeständerte Steigetrasse

Funktionserhalt

Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme

Steigetrasse mit Stahlkonstruktion geschützt

Funktionserhalt

Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme

Trasse mit Stahlkonstruktion geschützt

Ende

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Funktionserhalt

Weitere Informationen finden Sie unter

www.puk.com

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