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Dieser Informationsdienst der RVM Gruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge / Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.
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RVM-AKTUELL
> III/2013
> S. 08
> S. 04
> S. 12
HAFTUNG DES FRACHTFÜHRERS –
UNABWENDBARES EREIGNIS
BETRIEBSSTILLLEGUNG – WAS TUN,
WENN DER BETRIEB RUHT?
VERMÖGENSVERWALTENDE
FONDSSTRATEGIEN
TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:
02
EDITORIAL
THEMEN DIESER AUSGABE
02 |
03 |
04 |
05 |
06 |
08 |
10 |
11 |
12 |
14 |
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16 |
18 |
19 |
Editorial
Bauleistungsversicherung
Vermögensverwaltende Fondsstrategien
Einladung zum RVM-FORUM »Vorbeugen ist besser als heilen – Prävention, der neue Megatrend«
Gesetzliche Grundlagen der Produkthaftung
Haftung des Frachtführers – Unabwendbares Ereignis
RVM – wir stellen uns vor
Kfz-Versicherung: RVM-Unternehmerstammtisch 24. Juli 2013
Betriebsstilllegung – was tun, wenn der Betrieb ruht?
Finetrading – Wareneinkauf clever finanzieren
Unsere IT informiert: E-Mail im Alltag – Spam
Projekte der Weihnachtsspende 2012
RVM / DVR-Fahrsicherheitstraining – Sicherheit geht vor
RVM – in eigener Sache
Michael Friebe Erich Burth
Guten Tag, liebe Leserin, guten Tag, lieber Leser,
Naturkatastrophen in neuer Dimension! Bei den Hagelstürmen am 28.07.2013 im Raum Reutlingen, Tübingen, Göppingen und am 06.08.2013 im Zollernalbkreis sind Schäden an Gebäuden und Fahrzeugen entstanden, die nach neuesten Schätzungen in Richtung 2 Milliarden EUR gehen – und damit höher sein werden als das bisher größte Hagelereignis in München 1984.
Das RVM-Schadenmanagement greift: Innerhalb kürzester Zeit nach den Schadenereignissen wurden uns nahezu 8.500 Schadenfälle angezeigt. Diese wurden sofort verarbeitet, den Versicherern an-gezeigt und die notwendigen weiteren Schritte eingeleitet. Dank den vielen ehrenamtlichen Helfern von Feuerwehr, DRK und THW sind zwischenzeitlich die Notmaßnahmen abgeschlossen, die eigent-lichen Reparaturarbeiten beginnen. Auch hier leisten Handwerker und Fachfirmen überörtlich Unterstützung!
Bei diesem Prozess, der sich insbesondere bei den großen Gebäude-schäden (Industrieobjekte und Lagergebäude mit Schadenhöhen von EUR 500.000 bis zu EUR 1.500.000 sind nicht selten) noch weit in das Jahr 2014 hineinziehen wird, stehen die RVM-Kunden-betreuer den Geschädigten mit Rat und Tat zur Seite!
Schöne Herbsttage wünschen Ihnen
BAULEISTUNGSVERSICHERUNG
Was war das für ein Gewitterereignis am 28.07.2013 über Baden-Württemberg?! Bei diesem Gewitter wurde eine
Superzelle als Verursacher ausgemacht. Superzellen sind die stärksten und mächtigsten Gewittersysteme auf unserer Erde.
Das besondere an diesen Superzellengewittern ist, dass das Gewitter nicht nur über unsere Köpfe hinweg zieht, sondern
auch noch die Eigenschaft hat zu rotieren (in den USA entwickeln sich viele Superzellen zu lebensgefährlichen Tornados).
RVM-AKTUELL (V1)0913 03
Ihr Ansprechpartner:
Hans Martin Prill
Tel. +49 7121 923-269
prill@rvm.de
Viel teurer, als erwartet … Bauzeit eintreten. Dazu zählen insbe- Gleichfalls sollte man auch an die Bau-
sondere Schäden verursacht durch höhere herrenhaftpflicht-Versicherung denken,
Das Unwetter an diesem Wochenende in Gewalt wie zum Beispiel außergewöhn- um sich vor Risiken aufgrund der Ver-
Baden-Württemberg ist für die Versicherer liches Hochwasser oder Sturm (beide letzungen von Verkehrssicherungspflich-
viel teurer als zunächst erwartet. Nach Ereignisse sind dieses Jahr in Deutschland ten (wie zum Beispiel ungesicherte Bau-
neuen Schätzungen gehen die Kosten häufig eingetroffen). Auch können über grube) zu schützen.
nach dem Hagelsturm in Richtung 2 Mil- eine Bauleistungs-Versicherung Schäden
liarden EUR. durch Vandalismus, unbekannte Eigen- Fazit
schaften des Baugrundes, Konstruktions-
Die Ereignisse der letzten Zeit zeigen, dass und Materialfehler, Fahrlässigkeit und Hinzu kommen Schäden, die an noch im
es wichtig und richtig ist, mit umfang-Ähnliches versichert werden. Die Bauleis-Bau befindlichen Objekten (Wohngebäude
reichem Versicherungsschutz vorzusor-tungs-Versicherung definiert sich als All-oder auch Industriekomplexe) entstanden
gen, um vor finanziellem Schaden bewahrt gefahrendeckung für das sich im Entste-sind und wahrscheinlich in der Kosten-
zu werden. hen befindliche Bauprojekt. schätzung noch gar nicht berücksichtigt
worden sind.
Nicht versichert sind insbesondere Schä-
Besser auf der sicheren Seite den durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Ex-
plosion, An- oder Abprall bemannter und
Bei derartigen Risiken ist wichtig, dass im unbemannter Flugkörper). Die Gefahr des
Vorfeld eine Bauleistungs-Versicherung Feuerrisikos sollte über eine Feuerroh-
(früher auch Bauwesen-Versicherung oder bauversicherung abgedeckt werden, wel-
Bauversicherung) abgeschlossen worden che während der Bauzeit im Allgemeinen
ist. Diese Versicherungsform schützt Bau- kostenfrei von den Versicherern geboten
unternehmer und Bauherren bei Schäden, wird und sich nach Bezugsfertigkeit in die
die unvorhersehbar sind und während der Wohngebäudeversicherung umwandelt.
VERMÖGENSVERWALTENDE FONDSSTRATEGIEN
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass es immer schwieriger wird, mit einzelnen Anlagen den sich ständig wechselnden
Anforderungen am Kapitalmarkt gerecht zu werden. Insbesondere die Auswirkungen der Finanzkrise erschütterte das
Vertrauen der Kapitalanleger. Bereits seit Beginn der Finanzkrise haben wir deshalb bei RVM auf vermögensverwaltende
Fondsstrategien gesetzt. Für jeden Anlegertyp die passende Lösung!
04
Ihr Ansprechpartner:
Frank Wurster
Tel. +49 7121 923-126
wurster@rvm-finanzen.de
Schwerpunkte unserer Empfehlungen �ein Risikomanagement zur Begrenzung
des maximalen Verlustes mit dem Ziel bildeten der zwischenzeitlich auf 25 Mrd. des Kapitalerhalts im Rahmen eines klar EUR Fondsvolumen angewachsene Car- definierten Anlagehorizontes;mignac Patrimoine und der Ethna Aktiv von �eine Anlagestrategie, die unabhängig Luca Pessarini mit zwischenzeitlich 5 Mrd. von Marktindices umgesetzt wird.EUR Fondsvolumen. Mit diesen beiden
Die wichtigsten Vorteile auf einen BlickFonds konnte über die letzten sechs Jahre
– seit Beginn der Finanzkrise in 2007 – �Aktives Management und laufende
eine Jahresrendite von 5,58 % bezieh-Risikoüberwachung mit dem Ziel der
ungsweise 4,66 % (DAX +0,54 %), bei Verlustvermeidung erhöhen die Chan-
moderater Schwankungsbreite, erzielt cen auf Vermögenserhalt und stetiges
werden. Das Krisenjahr 2008 überstanden Wachstum;
der von Eduard Carmignac gemanagte �Breite Streuung über verschiedenste
Fonds mit einer schwarzen Null und auch Anlageklassen (Aktien, Renten, Roh-
die Kunden des Ethna Aktiv E waren mit stoffe, Währungen) trägt zur Beruhigung
-3,90 % (zum Vergleich DAX - 40 %) noch (=Reduzierung der Schwankungsbreite)
sehr zufrieden. Daneben haben wir auf und Verstetigung des Depots bei;
Basis unserer Expertise im Bereich der �Entlastung des Anlegers von der Ver-
vermögensverwaltenden Fondsstrategien antwortung zur Steuerung und Über-durch gezielte Diversifikation über »Köpfe« wachung einzelner Anlagen;(Fondsmanager/Vermögensverwalter) und �Fondsvermögen sind als Sonderver-»Stile« (Investmentstrategien) drei Strate- mögen vor der Insolvenz der Fondsge-gieportfolios mit jeweils zehn vermögens- sellschaft oder der Bank geschützt.verwaltenden Fonds zusammengestellt.
Mit unserer transparenten und fairen Die Auswahl der passenden Portfoliostrategie Honorargestaltung ist sichergestellt, dass
die Interessen von Berater und Kunden hängt von der Renditeerwartung und der
gleichgerichtet sind. Das »Win-Win-Prin-Verlusttoleranz unserer Mandanten ab. Ziel
zip« für einen langfristigen Anlageerfolg: der Portfoliostrategien »defensiv«, »ausge-
Gerne erläutern wir Ihnen in einem wogen« und »Chance« ist es, das Anlage-
persönlichen Gespräch unsere Strategien. vermögen unter Berücksichtigung des Ren-
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!dite-/Risikoprofils unserer Kunden optimal
zu verwalten.
Vermögensverwaltende Fondsstrategien zeich-
nen sich aus durch
�ein flexibles Asset-Management im Rah-
men eines verbindlich definierten In-
vestmentprozesses;
RVM-AKTUELL (V1)0913 05
EINLADUNG ZUM RVM-FORUM »VORBEUGEN IST BESSER ALS HEILEN – PRÄVENTION, DER NEUE MEGATREND« MIT PROF. DR. DIETRICH GRÖNEMEYER UND DR. MED. THOMAS KONRAD AM MITTWOCH, 16. OKTOBER 2013
Dr. med. Thomas Konrad Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer Rahmenprogramm
Im Rahmenprogramm haben Sie noch Ge-Um nachhaltig zu wirken, muss Gesund- Der Rücken hat uns aufgerichtet, mit dem
heitsvorsorge alle Ebenen des Lebens er- legenheit, die Gesundheit Ihres Rückens aufrechten Gang sind wir Menschen ge-
fassen: Vom Kindergarten über die Schule, mit einem »Back-Check« und Ihre koordi-worden. Fast ist es eine Ironie der Ge-
vom Elternhaus in die Betriebe, Land, nativen Fähigkeiten mit einem »Balance-schichte, dass wir nun alles, was die Hektik
Städte und Kommunen. Denn rund 80 % Check« zu testen. des modernen Alltags mit sich bringt, im aller chronischen Erkrankungen (Rücken- Kreuz spüren.
Ihre Anmeldungschmerzen, Diabetes mellitus und Herz-Nicht nur Fehlhaltungen bei der Arbeit, kreislauferkrankungen) sind allein durch
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung bis mangelnde Bewegung, Übergewicht und Änderung des Lebensstils vermeidbar. zum 7. Oktober 2013, die Sie gerne online große Lasten führen zu Rückenproblemen. über www.rvm.de oder per E-Mail an Frau Dies sind die Schwerpunktthemen des Auch Stress, Mobbing und Ängste sind Ute Zeile (zeile@rvm.de) durchführen Instituts für Stoffwechselerkrankungen in Auslöser für Rückenschmerzen.können. Frankfurt, dessen wissenschaftlicher Lei-
Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer wird auf-ter Dr. med. Thomas Konrad ist. Er wird
aktuelle Trends und Erkenntnisse aufzei- zeigen, dass unser Rücken mehr ist als nur
gen sowie praktische Hinweise geben, wie ein Körperteil, welche überraschenden Zu-
man mit einfachen Mitteln privat und im sammenhänge es gibt und wie eine indi-
Betrieb viel für seine Gesundheit errei- viduelle Vorsorge aussehen kann.
chen kann.
Ihre Ansprechpartnerin:
Ute Zeile
Tel. +49 7121 923-141
zeile@rvm.de
Christoph Sonntag, der letztjährige Gast beim RVM-FORUM, hat in unser Gästebuch eingetragen: »Ich frage mich, wie RVM
diesen Abend jemals ohne mich gestalten konnte und vor allem, wie RVM diesen Abend in den nächsten Jahren toppen
möchte – aber das ist zum Glück nicht mein Problem!« Wir sind überzeugt, dass uns die Lösung des scheinbar Unmöglichen
mit einem höchst relevanten und persönlichen Thema und zwei hochkarätigen Referenten gelingen wird.
06
GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER PRODUKTHAFTUNG
Teil 1: Außervertragliche Haftung / Bei Schäden, die durch ihre Produkte verursacht worden sind, sind Hersteller und
Händler Ansprüchen ausgesetzt, die auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen beruhen. Grundsätzlich wird dabei
zwischen der vertraglichen und der außervertraglichen Haftung unterschieden. In diesem Artikel werden wir zunächst die
Grundzüge der außervertraglichen Haftung darstellen.
die Schadensersatzverpflichtung auslöst.
Ein geschütztes sonstiges Recht ist zum
Beispiel das Recht auf Besitz. Das Ver-
mögen als solches wird von § 823 Abs. 1
BGB nicht geschützt. Entsprechend be-
steht eine Haftung wegen Vermögens-
schäden lediglich unter den Voraussetzun-
gen der §§ 823 Abs. 2, 826 BGB.
Voraussetzung der Haftung nach § 823
BGB ist ein schuldhaftes Verhalten des
Schädigers (Vorsatz oder Fahrlässigkeit).
Theoretisch muss der Geschädigte im
Prozess die Voraussetzungen seines An-
spruchs nachweisen. Diese Beweise sind
zum Teil schwer zu führen, da dem Ge-
schädigten die Interna des Hersteller-
betriebes unbekannt sind. Um hier »Waf-
fengleichheit« herzustellen, hat die Recht-
sprechung zur Haftung aus unerlaubter
Handlung für eine Beweislastumkehr und
somit für eine Erleichterung der Durch-
setzung von Ansprüchen der Geschädig-
ten gesorgt (siehe z.B. »Hühnerpesturteil«
BGH NJW 1969, S. 269 ff.).
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
(ProdHaftG)
Wird durch den Fehler eines Produktes je-
mand getötet, an Körper oder Gesundheit
verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist
der Hersteller verpflichtet, den daraus ent-
stehenden Schaden zu ersetzen (§ 1
ProdHaftG). Es handelt sich um eine ver-
schuldensunabhängige Haftung des defi-
nierten Herstellers (siehe unten). Bei Feh-
lerhaftigkeit des Produktes ist ein Entlas-
Außervertragliche Haftung
Die außervertragliche Haftung ist da-
durch gekennzeichnet, dass zwischen
Schädiger und Geschädigtem zum Zeit-
punkt der Schädigung kein Vertrags- bzw.
Schuldverhältnis bestanden hat.
Deliktsrechtliche Haftung gemäß § 823 Bür-
gerliches Gesetzbuch (BGB)
Wer schuldhaft das Leben, den Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum
oder ein sonstiges Recht eines anderen
verletzt, ist nach § 823 Abs. 1 BGB zum
Ersatz des daraus resultierenden Scha-
dens verpflichtet. Wichtig ist, dass nach
§ 823 Abs. 1 BGB nur die Verletzung ganz
bestimmter Rechtsgüter (Leben, Gesund-
heit und Eigentum oder sonstige Rechte)
RVM-AKTUELL (V1)0913 07
tungsbeweis durch den Hersteller nicht lichen Sache bildet, sowie Elektrizität (§ 2 schädigten hauptsächlich verwendet wur-
ProdHaftG). den. Bei Sachschäden gilt eine Selbst-möglich. Im Gegensatz zur BGB-Haftungs- beteiligung von 500 EUR. Reine Vermö-situation, die selbstverständlich neben Wann ist ein Produkt fehlerhaft? gensschäden sind nicht zu ersetzen. Auch dem ProdHaftG gilt, muss der Geschädigte
Schäden am gelieferten Produkt selbst als Endverbraucher lediglich die Kausa-Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht
sind ausgeschlossen. lität und den Produktfehler nachweisen.die Sicherheit bietet, die – unter Be-
rücksichtigung aller Umstände, insbe-Wer haftet? Kann die Haftung des Herstellers ausge-sondere seiner Darbietung und des schlossen oder begrenzt werden?
Nach § 4 Abs. 1 ProdHaftG haftet der Her- Gebrauchs, mit dem der Verbraucher
Vereinbarte Haftungsausschlüsse oder steller, das heißt derjenige, der ein End- billigerweise zu rechnen hat – berech-
Haftungsbegrenzungen zugunsten des produkt, einen Grundstoff oder ein Teil- tigterweise erwartet werden kann (§ 3 Abs.
Herstellers gegenüber dem privaten produkt hergestellt hat. Als Hersteller gilt 1 ProdHaftG).
Produktbenutzer/Verbraucher sind nichtig auch jeder, der sich als Hersteller ausgibt, Haftungsausschlüsse (§ 14 ProdHaftG).indem er seinen Namen, sein Waren-
zeichen oder ein anderes unterschei-Die Haftung ist insbesondere ausgeschlos- Fazitdungskräftiges Erkennungszeichen auf sen, wenn der Hersteller das Produkt nicht
dem Produkt anbringt (Quasi-Hersteller). Insbesondere wegen der Umkehr der Be-in den Verkehr gebracht hat, das Produkt
weislast ist ein Hersteller im Rahmen des den schadensverursachenden Fehler noch Weiterhin wird in § 4 Abs. 2 ProdHaftG als Deliktsrechts einer verschärften Haftung nicht aufwies, als es in den Verkehr Hersteller definiert, wer ein Produkt zum ausgesetzt. Noch einen Schritt weiter gebracht wurde oder der Fehler nach dem Zwecke des Verkaufs, der Vermietung, des geht das Produkthaftungsgesetz, das eine Stand der Wissenschaft und Technik in Mietkaufs oder einer anderen Form des verschuldensunabhängige Haftung des dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Vertriebs im Rahmen seiner geschäft-Herstellers normiert. Außervertraglich betreffende Produkt in den Verkehr brach-lichen Tätigkeit in den Geltungsbereich haftet ein Hersteller in der Regel lediglich te, noch nicht erkannt werden konnte (§ 1 der Europäischen Gemeinschaft einführt für Personen- und Sachschäden. Eine Abs. 2 ProdHaftG). Die Beweispflicht für oder verbringt (sogenannter EU-Impor-Inanspruchnahme wegen reiner Ver-das Vorliegen der vorgenannten Haf-teur). Kann der Hersteller des Produktes mögensschäden ist nur in Ausnahme-tungsausschlüsse hat der Hersteller. nicht festgestellt werden, so gilt gemäß § 4 fällen möglich. Daneben können aber Abs. 3 ProdHaftG jeder Lieferant als
Welche Schäden sind zu ersetzen? auch vertragliche Ansprüche bestehen. dessen Hersteller, es sei denn, dass er dem Auf diese werden wir in der nächsten Geschädigten innerhalb eines Monats
Personenschäden sind stets zu ersetzen. Ausgabe RVM-AKTUELL eingehen.nach Aufforderung den Hersteller oder Bei Personenschäden durch ein Produkt
diejenige Person benennt, die ihm das oder gleiche Produkte mit dem gleichen
Produkt geliefert hat (sogenannte Liefe-Fehler haftet der Ersatzpflichtige bis zu
ranten-Haftung). einem Höchstbetrag von 85 Mio. EUR
(§ 10 ProdHaftG). Sachschäden fallen nur Begriff des Produktes unter den Ersatz, wenn die beschädigten
Ein Produkt ist jede bewegliche Sache, Sachen ihrer Art nach gewöhnlich für den
auch wenn sie einen Teil einer anderen privaten Gebrauch oder Verbrauch be-
beweglichen Sache oder einer unbeweg- stimmt sind und hierzu von dem Ge-
Ihr Ansprechpartner:
Alexander Danyi
Tel. +49 7121 923-237
danyi@rvm.de
GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER PRODUKTHAFTUNG
08
Wann liegt ein unabwendbares Ereignis vor?
Hier kann keine generelle Aussage ge-
troffen werden, vielmehr sind immer die
Umstände des Einzelfalles zu bewerten.
Der einschlägigen Kommentierung in der
Literatur zu § 426 HGB ist zu entnehmen,
dass die Beurteilung der Unabwendbarkeit
im Rahmen des § 426 HGB in gleicher
Weise vorzunehmen ist wie bei § 7 II StVG
(Straßenverkehrsgesetz). § 7 II StVG regelt
analog den Haftungsausschluss bei Vor-
liegen eines unabwendbaren Ereignisses.
Folglich kann bei der Bewertung solcher
Fälle auch auf die zu § 7 II StVG ergangene
Rechtsprechung zurückgegriffen werden.
Fehler in der Beschaffenheit eines Fahr-
zeuges entlasten den Frachtführer nur
dann, wenn diese betriebsfremd ein-
greifen. Kein unabwendbares Ereignis liegt
zum Beispiel im Versagen der Bremsen
oder Steuerung oder im Versagen der bei
der Fahrzeugführung tätigen Menschen
vor. Gefordert wird das Verhalten eines
Idealfahrers. Vom besonders sorgfältigen
Fahrer wird Aufmerksamkeit, Umsicht und
Geistesgegenwart erwartet, auch bei Ge-
fahr. Die Anforderungen an das Vorliegen
eines unabwendbaren Ereignisses sind
sehr hoch und wurden nur bei ganz
speziellen Fällen und Sachverhalten bisher
von der Rechtsprechung angenommen.
Die zu beurteilenden Sachverhalte können
sich in vielfältiger Ausprägung zeigen. Aus
diesem Grund nachfolgend einige Bei-
spielfälle aus der Praxis, die allerdings
keinesfalls als abschließend anzusehen
sind und zu teilweise überraschenden Er-
gebnissen führen.
Einige beispielhafte Schaden-Szenarien und
ihre Einordnung
Das vom Frachtführer zu befördernde Gut
wird in Folge eines Unfalles beschädigt, bei
dem ein nachfolgendes Fahrzeug auf das
stehende Fahrzeug des Frachtführers
auffährt. Hier liegt ein unabwendbares Er-
eignis im Sinne des Gesetzes vor, mit der
Folge, dass der Frachtführer nicht zu
haften hat. Der Geschädigte kann sich nur
an den Kraftfahrthaftpflicht-Versicherer
des auffahrenden Fahrzeuges wenden.
Ein Frachtführer verursacht in Folge von
Sekundenschlaf einen Unfall, bei dem das
zu befördernde Gut beschädigt wird. Dieser
Fall wurde vom Bundesgerichtshof bereits
entschieden. Der Bundesgerichtshof hat in
diesem Fall sogar offen gelassen, ob der
Fahrer eingeschlafen ist oder ein Fall der
unvorhersehbaren, plötzlichen Ohnmacht
vorlag. Das Gericht hat entschieden, dass
hier kein unabwendbares Ereignis vorliegt
und die Haftung dadurch nicht ausge-
schlossen ist (Aktenzeichen I ZR 166/04,
vom 21.03.2007).
Der Frachtführer erleidet während des
Führens des Fahrzeuges einen Herzin-
farkt. Er kommt von der Straße ab, stürzt
von der Brücke und verstirbt. Fahrzeug und
Ladung werden zerstört. Ein solcher Fall
war bis heute noch nicht Gegenstand eines
gerichtlichen Verfahrens. Dieser Fall wurde
im Wege des Regresses gegen den
Frachtführer erledigt auf Grundlage des
vorgenannten Urteils des Bundesgerichts-
hofes. Der Versicherer des Frachtführers
hat den Schaden reguliert und anerkannt,
dass kein haftungsbefreiendes, unab-
wendbares Ereignis vorliegt.
HAFTUNG DES FRACHTFÜHRERS – UNABWENDBARES EREIGNIS
Wer seine Güter einem Frachtführer zum Transport anvertraut, kann nicht immer sicher sein, dass er vom Frachtführer
beziehungsweise dessen Versicherer im Schadenfall auch Ersatz des entstandenen Schadens erlangt. Grundsätzlich haftet
der Frachtführer nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 425 Handelsgesetzbuch HGB-Grundhaftung) für alle Schäden,
die während des Zeitraums eintreten, in welchem er die Güter in Gewahrsam hat (Obhutshaftung). Allerdings regelt die
gesetzliche Haftung – in § 426 HGB bei innerdeutschen Transporten und in Art. 17 Abs. 2 CMR bei grenzüberschreitenden
Transporten – auch, dass der Frachtführer von seiner Haftung befreit ist, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die er
selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).
RVM-AKTUELL (V1)0913 09
Versicherungslösungen Sollte die gewichtsabhängige Haftung
nicht ausreichen, um den Warenwert in Soweit auf Grund des zu beurteilenden voller Höhe abzudecken, so trägt Ihr Sachverhaltes kein haftungsbefreiendes, Wareninteressent und Auftraggeber das unabwendbares Ereignis im Sinne der Risiko einer Versicherungslücke. Ihr gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 426 Verkehrshaftungs-Versicherer wird im HGB in Verbindung mit § 7 II StVG vor- Schadenfall maximal entsprechend der liegt, besteht für die zu befördernden Güter gesetzlichen Höchsthaftung entschä-Versicherungsschutz über die Verkehrs- digen, soweit über Ihre Verkehrshaftungs-haftungs-Versicherung des Frachtführers. Versicherung Deckungsschutz besteht.
Für den Fall, dass ein solches unabwend- Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!bares Ereignis eintritt, mit der Folge, dass
der Frachtführer nicht zu haften hat, kann
sich der Wareninteressent und Auftrag-
geber des Frachtführers durch den Ab-
schluss einer Waren-Transport-Versiche-
rung absichern. Eine solche Deckung ge-
währt Versicherungsschutz auch beim Vor-
liegen eines unabwendbaren Ereignisses.
Handlungsempfehlung
Sprechen Sie als Frachtführer Ihren Auf-
traggeber bei Vertragsabschluss auf den
Abschluss einer Waren-Transport-Ver-
sicherung an. Zum einen machen Sie ihn
auf das Problem eines eventuellen Haf-
tungsausschluss aufmerksam, zum ande-
ren stellen Sie sicher, dass das zu be-
fördernde Gut im Rahmen Ihrer Verkehrs-
haftungs-Versicherung ausreichend ver-
sichert ist. Bei innerdeutschen Trans-
porten haften Sie gemäß HGB, soweit 40
SZR (Sonderziehungsrechte) vereinbart
sind, maximal mit ca. 44 EUR je Kilo-
gramm Rohgewicht der Sendung und bei
grenzüberschreitenden Transporten nach
CMR mit ca. 10 EUR je Kilogramm Roh-
gewicht der Sendung. Die Höchsthaftung
hängt ab von den Währungsschwankun-
gen der Sonderziehungsrechte.
Ihr Ansprechpartner:
Sven-Stephen Petersmarck
Tel. +49 7121 923-220
petersmarck@rvm.de
HAFTUNG DES FRACHTFÜHRERS – UNABWENDBARES EREIGNIS
RVM – WIR STELLEN UNS VOR
Anders als früher bedeutet Logistik heute nicht mehr einfach Waren zu lagern und von A nach B zu transportieren: Logistik
ist vielmehr eine strategische Systemleistung, die aus mehreren, sorgfältig aufeinander abgestimmten Schritten besteht.
Diese komplexe Dienstleistung birgt nicht zu unterschätzende Risiken. Grund genug für RVM, im Oktober 2002 die
Abteilung Transport/Logistik zu gründen.
Die Bedeutung dieser Abteilung bildet �Frau Belkis Dumlupinar (Sachbearbei- Makler verweisen kann. Das Durchführen
dabei nicht nur das große und kontinuier- tung/Speditionskauffrau) von Schulungen (wie zum Beispiel Fah-�Frau Andrea Kehm (Sachbearbeitung/ liche Wachstumspotenzial der Logistik- rerschulungen) und das Erstellen von Kun-
Speditionskauffrau)branche ab, sondern zeigt sich auch an deninformationen zu bestimmten Fach-�Herr Robin Leppert (Auszubildender der konkreten Beteiligung am Unterneh- themen (wie zum Beispiel Praxistipps für
Kaufmann für Versicherungen)menserfolg von RVM: Alleine in diesem die Schadenbearbeitung oder Hinweise,
Bereich werden derzeit über 700 Verträge worauf bei der Nutzung von elektronischen Wie für jedes Team und jeden Mitarbeiter
mit einem Prämienvolumen von über 4,5 Frachtenbörsen zu achten ist) runden das bei RVM gilt: Der Kunde mit seinen
Mio. EUR bearbeitet! Das Hauptaugen- Leistungsspektrum ab.individuellen Anliegen steht im Vorder-
merk liegt hierbei auf der Betreuung von grund! Wir beschränken uns deshalb nicht Die Leidenschaft für unsere Versiche-Speditionen, Frachtführern und Lager-nur auf das reine Analysieren Ihres Ver- rungssparte macht uns zum kompetenten haltern. Kunden sind aber prinzipiell alle sicherungsbedarfs sondern begleiten Sie Ansprechpartner in Sachen Transport- Unternehmen, die Güter versenden und/ vor allem auch im Schadenfall. Wichtig ist und Verkehrshaftungs-Versicherung für oder beziehen (z.B. Produktions- und uns, anstatt nur auf Impulse von außen zu alle Beteiligten. Wir freuen uns, auch Sie Handelsbetriebe). Das Team zeichnet sich reagieren, dass wir in diesem Bereich mit unserem Dienstleistungsangebot zu durch seine passgenaue Zusammen-selbst Maßstäbe setzen – beispielsweise begeistern! setzung aus:mit der Erstellung von umfassenden Ver-
sicherungskonzepten. Anregungen hierzu �Herr Sven-Stephen Petersmarck (Leiter kommen nicht zuletzt aus der Tages-Team Transport/Logistik)arbeit; die Erfahrungen und Ideen jedes �Herr Jan Newerla (Rechtsassessor und Teammitgliedes zählen. Gruppenleiter)
�Frau Marliese Strohschen (Kundenbe-Im Bereich Schaden erfolgt die Schaden-treuerin)bearbeitung bis zu gewissen Grenzen auf-�Herr Norbert Schmauser (Kundenbe-grund von Regulierungsvollmachten: Ein treuer)
�Frau Nadine Bauer (Sachbearbeitung/ veritabler Vertrauensbeweis der Versiche-
Versicherungskauffrau) rer, auf welchen nicht jeder Assekuranz-
10
Ihr Ansprechpartner:
Sven-Stephen Petersmarck
Tel. +49 7121 923-220
petersmarck@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)0913 11
KFZ-VERSICHERUNG: RVM-UNTERNEHMERSTAMMTISCH 24. JULI 2013
Für RVM begrüßten Herr Michael Friebe Beziehung konnte hierbei vertieft oder gar tieren oder verkaufen. Unseren Kunden
neu geknüpft werden. und Herr Christian Begemann in Ismaning wollen wir die Möglichkeit bieten, sich in
35 Unternehmer aus ganz Bayern zum einem ungezwungenen Rahmen zu treffen, Nach dem offiziellen Teil besuchten die regen Austausch rund um das Thema zu informieren und mit einem Versicherer Teilnehmer gemeinsam das Benefizspiel in direkten Kontakt zu treten.«, so Chris-Kraftfahrtversicherung. Hierbei stellte des FC Bayern gegen den FC Barcelona. Im tian Begemann, RVM Niederlassungs-sich auch dieses Jahr die R+V Versiche-Rahmen des Uli Hoeneß Cups trafen leiter München und Organisator. Offen-rung den Fragen der Teilnehmer in den hierbei die beiden letztjährigen Halbfina- sichtlich liegen wir mit unserem Konzept Bereichen Vertrag wie auch Schaden. listen der Champions League in der bereits richtig, wie wir auch dieses Jahr wieder aus Angeführt von Herrn Richard Stokes Monate vorher mit 71.000 Zuschauern Reaktionen der Teilnehmer entnehmen (Filialdirektor R+V München) und Frau ausverkauften Allianz Arena aufeinander. konnten. Es ist für uns Ansporn auch 2014 Almut Weber (Kraftfahrtschaden-Leitung Der Erlös von rund 2,5 Mio EUR wurde im einen RVM-Stammtisch zu organisieren Stuttgart) wurde informiert und sehr rege Übrigen ausschließlich sozialen Zwecken und ansprechend zu gestalten. Dies gilt diskutiert. »Ihre Kritik, Anregungen und zugeführt. Mit Spannung wurde an diesem natürlich für den offiziellen wie auch den Wünsche an uns haben wir verstanden und
gemütlichen Teil. Abend der Auftritt des neuen Bayern werden uns nun gemeinsam mit RVM Trainers Pep Guardiola und natürlich von umgehend an die Umsetzung machen«, so
Herzlichen Dank an alle Teilnehmer. Wir FC Barcelonas Weltfußballer Lionel Messi das Fazit von Richard Stokes. Treffender freuen uns, Sie auch 2014 wieder be-erwartet. Mit 2:0 konnte der Triple-Sieger hätte man es, aus RVM-Sicht, am Ende grüßen zu dürfen!FC Bayern schließlich das Spiel für sich des offiziellen Teils des Stammtisches
entscheiden.sicher nicht formulieren können.
»Mit dem RVM-Unternehmerstammtisch Vor der Veranstaltung, in den Pausen
gehen wir einen anderen Weg. In einem von sowie im Anschluss bot sich den Teil-
nehmern die Möglichkeit des persön- der Teilnehmerzahl begrenzten Rahmen
lichen Kennenlernens und Austausches. wollen wir weder uns als RVM noch unsere
So manche geschäftliche oder persönliche Produkte und Dienstleistungen präsen-
Zum dritten Mal fand der RVM-Unternehmerstammtisch für Spediteure und Logistiker in München statt. Der Austausch
untereinander sowie mit einem Versicherer stand auch dieses Jahr wieder auf dem Programm. Abgerundet wurde die
Veranstaltung mit einem Besuch des Benefizspiels FC Bayern gegen FC Barcelona im Rahmen des Uli Hoeneß Cups.
Ihr Ansprechpartner:
Christian Begemann
Tel. +49 173 3280169
begemann@rvm.de
12
BETRIEBSSTILLLEGUNG – WAS TUN, WENN DER BETRIEB RUHT?
Im vergangenen Jahr wurden innerhalb weniger Monate zahlreiche Brände in stillgelegten Betrieben gemeldet: »Brand in
stillgelegter Autowerkstatt« (29.05.12), »Brand in stillgelegtem Brauereigebäude« (23.07.12), »Brand in stillgelegter
Mühle« (30.11.12) – so oder ähnlich war es der Presse zu entnehmen. Nachdem auch stillgelegte Betriebe oder Still-
legungen von Teilen eines Betriebes für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft von Relevanz sein können, sollte
dieser Thematik eine hohe Bedeutung zugemessen werden. Dies erst recht, wenn diese Betriebsbereiche direkt an weitere
Betriebsräume angrenzen. Darüber hinaus handelt es sich bei Betriebsstilllegungen auch um sogenannte anzeigepflichtige
Gefahrerhöhungen, die dem Versicherer – zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes – gemeldet werden müssen.
Wodurch können sich Betriebsstilllegungen und Einbruchdiebstahl besteht zudem ein
ergeben? erhöhtes Leitungswasserrisiko: Sofern die
wasserführenden Leitungssysteme nicht
abgesperrt und entleert werden, besteht Nicht nur durch Auftragseinbrüche in
die Gefahr, dass über einen langen Zeit-wirtschaftlichen Krisenzeiten oder durch
raum hinweg unbemerkt Leitungswasser betriebliche Umstrukturierungen ergeben
austreten kann und hierdurch einen er-sich Betriebsstilllegungen. Auch durch
heblichen Sachschaden verursacht.längere Betriebsferien oder saisonale Be-
triebsstillstände können sich Zustände er- Welche Präventionsmaßnahmen sollten in geben, welche stark von einer permanen- diesem Zusammenhang beachtet werden?ten Nutzung der betrieblichen Räume
abweichen.Aufgrund der Tatsache, dass stillgelegte
Weshalb ist hierdurch ein erhöhtes Gefähr- Betriebe beziehungsweise Betriebsteile in
dungspotenzial gegeben? der Regel nicht mehr durchgehend per-
sonell besetzt sind, ist davon auszugehen,
dass Brände nicht rechtzeitig erkannt und Sicherlich ist zunächst richtig, dass mit
in der Konsequenz auch nicht mehr er-der Stilllegung von Betrieben beziehungs-
folgreich bekämpft werden können. weise Betriebsteilen produktionsspezi-
fische Risiken wegfallen. Auf der anderen Auf nachstehende Punkte sollte deshalb Seite erhöht sich insbesondere das Risiko unbedingt geachtet werden:durch Brandstiftung in erheblichem Ma-
· Elektrische Anlagen und Geräteße: Nicht weniger als ein Drittel aller �Installation eines Hauptschalters zur Feuerschäden bei stillgelegten Betrieben
generellen Stromlosschaltungwird durch Brandstiftung verursacht. �Trennung elektrischer Geräte (auch
Als weitere Schadenursachen sind da- von Kaffeemaschinen, Wasserkocher, rüber hinaus technische Ursachen (elek- Kühlschränken, Heizlüfter etc.) vom trische Anlagen etc.) sowie fahrlässiges StromnetzVerhalten (feuergefährliche Arbeiten etc.) · Brandlastenzu erwähnen. Allerdings ergibt sich nicht �Reduzierung der Brandlasten (Ver-nur im Bereich der Brandentstehung ein packungsmaterialien, Paletten etc.) höheres Gefährdungspotenzial. Auch Ein- innerhalb und außerhalb der Gebäudebruchdiebstahldelikte nehmen bei stillge- �Vermeidung der Lagerung brennbarer legten Betrieben in erheblichem Maße zu: Materialien direkt an Gebäudeau-Je schlechter der optische Eindruck eines ßenwänden und an der UmzäunungGebäudes (zerstörte Scheiben etc.), umso �Rauchverbotniedriger ist die Hemmschwelle von �Generelle Vereinbarung eines Rauch-Straftätern, einen Vandalismusschaden verbotes mit definierten Raucher-anzurichten. Neben den Gefahren Feuer zonen
RVM-AKTUELL (V1)0913 13
Ihr Ansprechpartner:
Joachim Roth
Tel. +49 7121 923-273
roth@rvm.de
Fazit· Reparaturarbeiten
�Aktive Begleitung von sogenannten
Stilllegungen von Betrieben beziehungs-»Heißarbeiten«
� weise Betriebsteilen können oftmals spon-Bereitstellung von Löschgeräten
� tan entstehen. Auch wenn diese »Neben-Durchführung von Nachkontrollen
bereiche« augenscheinlich nicht mehr die · Einbruchrisiko
� höchste Bedeutung haben, können diese Instandhaltung der Umzäunung
� erfahrungsgemäß doch noch eine wichtige Installation einer Außenbeleuchtung
Rolle zur Aufrechterhaltung der Be-(gegebenenfalls über Bewegungs-
triebsbereitschaft spielen. Oftmals wer-melder)
� den in diesen Objekten weniger wert-Bewachung durch Sicherheitsunter-
haltige Materialien wie zum Beispiel Ver-nehmen (in Abhängigkeit der Begehr-
packungen, ausrangierte Maschinen oder lichkeit der gelagerten Güter)
Maschinenteile gelagert. · Leitungswasserrisiko
�Ausreichende Beheizung und Kontrol-
Aus versicherungstechnischer Sicht han-le der Gebäude und Gebäudeteile
� delt es sich bei Betriebsstilllegungen um Absperren und Entleeren der was-
eine sogenannte »anzeigepflichtige Ge-serführenden Anlagen
fahrerhöhung«. Eine Abstimmung mit
Müssen sicherheitstechnische Anlagen funk- dem Versicherer zur Aufrechterhaltung
tionsbereit gehalten werden? des uneingeschränkten Versicherungs-
schutzes ist somit zwingend erforderlich.
Auch wenn es zunächst hinderlich er-
Haben Sie Beratungsbedarf? RVM unter-scheint: Auch unter schwierigen Rahmen-
stützt Sie gerne.bedingungen sollten sicherheitstechni-
sche Anlagen stets funktionsbereit sein.
Gerade wenn Standorte nicht mehr oder
nur noch mit einer sehr geringen Zahl an
Mitarbeitern besetzt sind, gewinnen auto-
matische Sicherheitseinrichtungen wie
automatisch gesteuerte Brandschutztore,
Brandmeldeanlagen und Brandbekämp-
fungsanlagen (Sprinkleranlagen etc.) ein
Mehr an Bedeutung.
Insofern sollte sichergestellt sein, dass
Wartungsarbeiten und Revisionen durch
Fachfirmen und VdS-Sachverständige an
technischen Anlagen und Einrichtungen
weiterhin durchgeführt werden.
BETRIEBSSTILLLEGUNG – WAS TUN, WENN DER BETRIEB RUHT?
14
Alternative, also bankenunabhängige Finanzierungswerkzeuge gewinnen immer mehr an Bedeutung im Mittelstand: Fine-
trading ist eine solche Alternative. Das Konzept für Finetrading ist einfach: Ein Zwischenhändler, der sogenannte Fine-
trader, agiert zwischen Lieferant und Käufer und finanziert die verhandelte Bestellung.
FINETRADING – WARENEINKAUF CLEVER FINANZIEREN
Ablauf Finetrading-Prozess Einkünfte erzielen, bevor er Geld aus- henden Mehrbedarf an Kapital zu deck-
geben muss; en, kann Finetrading genau das Richtige Zunächst verhandelt der Käufer direkt mit �Liquidität unabhängig von den Ban- sein.seinem Lieferanten die Konditionen und ken; bestellt die Waren nach Rücksprache mit �Sofortiger Geldfluss beim Lieferanten; Sie haben Interesse? Sprechen Sie mit dem Finetrader. Der Lieferant liefert die �Minimierung des Zahlungsausfallrisi- unseren Experten!bestellte Ware direkt an den Käufer. Der kos beim Lieferanten;Lieferant stellt dem Finetrader darüber �Stärkung der Handelsbeziehung zwi-eine Rechnung. Die Begleichung der schen Lieferant und Käufer.Forderung des Lieferanten erfolgt durch
den Finetrader sofort unter Ausnutzung Die Voraussetzungenvon Skonto. Der Finetrader stellt sei-
nerseits dem Käufer eine Rechnung über �Finanziert werden kann nur Handels-die Warenlieferung mit einem Zahlungs- ware; ziel von maximal 120 Tagen. Der Käufer �Mindesteinkaufsvolumen EUR 50.000;begleicht die Rechnung flexibel inner- �Ihr Unternehmen muss kreditversiche-halb dieser Frist. rungsfähig sein.
Die Vorteile Finetrading gibt es mittlerweile seit fast
zehn Jahren am Markt. Das Marktvo-�Lange Zahlungsziele für den Käufer; lumen beläuft sich auf mehrere Milliar-�Er kann produzieren, verkaufen und den EUR. Um einen kurzfristig entste-
Ihr Ansprechpartner:
Rudi Brunner
Tel. +49 7121 923-116
brunner@rvm.de
UNSERE IT INFORMIERT: E-MAIL IM ALLTAG – SPAM
Die E-Mail ist aus der heutigen Welt der Kommunikation kaum noch wegzudenken – weder im privaten noch im
geschäftlichen Bereich. Sie lässt sich einfach und unkompliziert anwenden und erreicht komfortabel und effizient sehr
schnell viele Empfänger. Allerdings sind es genau diese Vorzüge, die dieses Medium auch für Werbezwecke und für
kriminelle Machenschaften interessant macht. Mittlerweile umfassen diese unerwünschten E-Mails – auch SPAM genannt
– ungefähr 95% des gesamten E-Mail-Aufkommens bei RVM. Um dieser Flut an »Unrat« Herr zu werden, werden E-Mails bei
RVM automatisch auf SPAM kontrolliert und ausgefiltert.
Ihr Ansprechpartner:
Timo Notonica
Tel. +49 7121 923-274
notonica@rvm.de
Woher kommt der Begriff SPAM? · Blacklists: Das sind Listen mit bereits Wahrscheinlichkeit dieser sogenannten
verdächtigen oder bekannten SPAM- »False Positives« sehr gering, jedoch nicht
auszuschließen.»SPAM ist ursprünglich ein Markenname Absendern.
für Dosenfleisch, bereits 1936 entstan- · Greylisting: Eine E-Mail wird zunächst
Vermuten Sie einmal, dass eine E-Mail von den aus SPiced hAM […]. Während der nicht angenommen. Erst wenn sie –
Ihnen nicht bei uns angekommen ist: Ihr Rationierung im Krieg war Spam eines der normalerweise automatisiert – erneut
Kundenbetreuer hilft Ihnen gerne weiter!wenigen Nahrungsmittel, die in Großbri- geschickt wird, wird sie akzeptiert.
· Mit Hilfe von Stichwörtern, die tannien praktisch überall und uneinge- Scoring:
häufig in SPAM-E-Mails vorkommen, schränkt erhältlich waren. Die Omni-
wird anhand der Häufigkeit und der präsenz dieses Fleisches, ähnlich wie
Bedeutung der Wörter eine Punktzahl für später die unerwünschter Botschaften
die E-Mail errechnet. Übersteigt die E-(zum Beispiel als E-Mails), förderte die
Mail einen bestimmten Schwellenwert, Entwicklung des Begriffs.« (Wikipedia)
wird sie ausgefiltert.
Viele Algorithmen
False Positives
Um die Masse der SPAM-Mails sinnvoll
und automatisch ausfiltern zu können, Wo gehobelt wird, fallen leider auch immer
gibt es heute viele technische Möglich- Späne: Bei dieser Menge an ausgefilterten
keiten. Die Arbeit wird bei RVM von einem E-Mails und auch der Kreativität der
zentralen Mailgateway verrichtet. Dieser »Bösen Buben« bleibt es nicht aus, dass
setzt verschiedene Filter an, um die ab und zu »gute« E-Mails fälschlicher-
Herkunft und die Vertrauenswürdigkeit weise ausgefiltert werden. Auf Grund der
einer E-Mail zu überprüfen. sich stetig anpassenden Filter ist die
RVM-AKTUELL (V1)0913 15
16
Ihre Ansprechpartnerin:
Ute Zeile
Tel. +49 7121 923-141
zeile@rvm.de
In dieser Ausgabe von RVM-AKTUELL stellen wir Ihnen gleich zwei Aktionen vor: Den Verein zur Förderung von Kindern aus
Familien, die von Sucht betroffen sind »Vergessene Kinder e. V. Reutlingen« sowie das Präventionsprojekt »Anna & Marie –
kleine und große Freundin« des Deutschen Kinderschutzbundes Ortsverein Reutlingen e. V.
PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2012
Der Verein »Vergessene Kinder« wurde fühlen. Es dominiert das Gefühl, verlassen gruppe wird, wie die vorherigen Gruppen,
über einen Zeitraum von 18 Monaten zu sein. Das Risiko für die Entwicklung von 1995 gegründet. Die Arbeit des Vereins
Suchterkrankungen oder anderer psychi-gründet auf der Beobachtung, dass Kinder durchgeführt. In der Ferienzeit sowie für
aus Familien, die von Sucht betroffen den Herbst sind eine geführte Wanderung scher Probleme erhöht sich.
sind, vermehrt unter seelischen Belastun- mit Lamas und weitere erlebnisorientierte Der Verein bietet Beratung für Jugendliche gen leiden. Die Ziele des Vereins sind: Auf- Angebote und Freizeitaktivitäten geplant.und junge Erwachsene an. Er unterhält klärung der Öffentlichkeit über die Aus-sozialpädagogische Kindergruppen, die Da der Verein keine öffentliche Finanz-wirkungen von Suchterkrankungen in der Elternabende, Elternberatung und erleb- mittel erhält, haben wir diesen gerne mit Familie, Bewusstmachung der besonderen nispädagogische Aktivitäten durchführen. unserer Spende unterstützt. Situation von Kindern und Jugendlichen, Für die Betreuer werden Weiterbildungs-Förderung von Suchtprävention, Initiie-
Weitere Informationen erhalten Sie unter:maßnahmen finanziert. Es finden regel-rung von Weiterbildungsmaßnahmen und mäßig Veranstaltungen statt, um die Öf-Bereitstellung von Beratungs- und Grup-
www.vergessene-kinder-reutlingen.defentlichkeit zu informieren.penangeboten für betroffene Kinder, Ju- kontakt@vergessene-kinder-reutlingen.de
gendliche und Familien.Mit unserer Spende wurde eine neue
Kindergruppe (inzwischen die 8. Gruppe) In einer »Suchtfamilie« fehlen feste Re-mitfinanziert. Die Vorbereitungen für die geln und verlässliche Bezugspersonen.
am 19. Juni 2013 gestartete Gruppe ha-Kinder sind oft angespannt und zwischen
ben schon Anfang des Jahres mit Anfragen den Eltern hin- und hergerissen. Oft haben
und Elterngesprächen begonnen. Jeden sie das Gefühl, zwischen den Eltern zu
Mittwoch treffen sich die Kinder im Alter stehen, nicht geliebt und akzeptiert zu
von 7–13 Jahren von 17–18.30 Uhr. Alle werden. Dazu kommen noch Schuld-
Kinder sind für die Gruppenarbeit ge-gefühle, vielleicht für die Sucht der Eltern
mitverantwortlich zu sein. Dies führt bei eignet, und die Eltern bereit, an Eltern-
den Kindern und Jugendlichen oft zu gesprächen und Elternabenden regelmä-
ßig teilzunehmen. Die jetzige Kinder-Misstrauen und Unterdrückung von Ge-
Eine Freundin zum Zuhören Nach neun Monaten Laufzeit nahmen
beziehungsweise nehmen insgesamt be-
Das Präventionsprojekt »Anna & Marie – reits zwölf Mädchen und heranwachsende
kleine und große Freundin« wird vom Frauen an dem Projekt erfolgreich teil. Das
Deutschen Kinderschutzbund Ortsverein Projekt wird beworben durch das Jugend-
Reutlingen e.V. angeboten und begleitet. amt und Schulen, teilweise melden sich
die Eltern auch direkt beim Kinderschutz-
»Manchmal fühl ich mich einsam und bund. In den Fällen, in denen die Eltern die
allein, wird mir alles zu viel, hab ich Angst, Teilnahme am Projekt mittragen, sind die
dass alles um mich herum zusammen- Freundschaften am stärksten, bestätigt
bricht, möchte ich nur noch weg, weiß Frau Dr. Katarina Mallok, Koordinatorin des
nicht weiter, dann wäre es gut, eine große Projekts. Gründe hierfür sind, dass die
Freundin zu haben, die mir zuhört, mich Mädchen in keinen Loyalitätskonflikt zwi-
ernst nimmt, mich so akzeptiert wie ich schen der großen Freundin und den Eltern
bin, mir Mut macht meinen eigenen Weg fallen, wodurch die Begegnungen unbe-
zu finden«. lastet stattfinden können und einen Raum
für die eigenen Bedürfnisse der Mädchen
schaffen. Dies ist sehr wichtig, denn viele Einsamkeit und geringes Selbstvertrauen
der Mädchen und heranwachsenden Frau-ist das zentrale Thema der Mädchen und
en fühlen sich von der Außenwelt oft miss-heranwachsenden Frauen zwischen 12
verstanden, glauben in der Schule oder in und 24 Jahren, die an dem Projekt Anna &
der Gestaltung der Partnerschaft versagt zu Marie des Reutlinger Kinderschutzbundes
haben, manche leiden leider auch bereits bisher teilgenommen haben. Das Projekt,
an Depressionen. Durch die wertschätzen-in dem erwachsene Frauen als große
de Zuwendung der »großen Freundin« Freundin Mädchen und junge Frauen in
aktivieren die Mädchen eigene Kräfte, ge-schwierigen Lebensphasen begleiten, läuft
winnen an Selbstvertrauen, suchen Zugangin Reutlingen seit Ende 2012.
zu den Mitmenschen, entdecken neue
Möglichkeiten im Rahmen der schu-
lischen und beruflichen Perspektiven.
Der Deutsche Kinderschutzbund arbeitet
ausschließlich mit ehrenamtlichen Mit-
arbeitern zusammen, welche sich für
verschiedene Aufgaben engagieren. Die
ehrenamtlichen Mitarbeiter bringen meis-
tens keine sozialpädagogische oder the-
rapeutische Ausbildung mit, wohl aber
leben sie in ausgeglichenen und stabilen
Verhältnissen. Um die Aufgabe der großen
Freundin professionell ausführen zu kön-
nen, bedarf es zunächst einer intensiven,
mehrtägigen Schulung sowie einer regel-
mäßigen Supervision. Weiterhin mussten
auch die Räumlichkeiten geschaffen wer-
den, in welchen die Freundinnen unge-
stört sich austauschen können.
Wir sind froh, dass wir mit unserer Spende
hierfür die notwendigen finanziellen Mit-
tel für die Einführung des Projekts bieten
konnten.
PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2012
RVM-AKTUELL (V1)0913 17
Ihre Ansprechpartnerin:
Larissa Schadenberger
Tel. +49 7121 923-147
schadenberger@rvm.de
18
Ihre Ansprechpartnerin:
Sarah Rothacker
Tel. +49 7121 923-144
rothacker@rvm.de
Die Sicherheit unserer MitarbeiterInnen ist uns sehr wichtig. Daher haben wir allen Personen ein freiwilliges Sicherheits-
und Fahrsicherheitstraining unter dem Motto »Gefahren erkennen – Gefahren vermeiden – Gefahren bewältigen« ange-
boten.
RVM / DVR-FAHRSICHERHEITSTRAINING – SICHERHEIT GEHT VOR
Jeder zweite kennt vermutlich das Pro- sen für solche Situationen erproben. Sie waren begeistert und haben sich das
blem aus eigener Erfahrung: Auf dem Weg lernten, Fehler im Umgang mit dem Fahr- Fahrsicherheitstraining nicht so effektiv
zu einem Termin oder auf dem Heimweg zeug zu vermeiden und Risiken im Stra- und interessant vorgestellt.
sind die Gedanken noch am Arbeitsplatz ßenverkehr richtig einzuschätzen, um
beziehungsweise leitet die Musik im Auto Gefahren besser erkennen und vermeiden Ab diesem Jahr werden wir das Fahr-
schon die Freizeit ein – und dann passiert zu können. sicherheitstraining fest in unser betrieb-
plötzlich etwas total Unerwartetes: Ein liches Arbeitssicherheitskonzept integrie-
Kind läuft über die Straße, das Fahrzeug Unsere MitarbeiterInnen wurden in vielen ren, um die Gefahren der Wege- und
vor einem macht eine Vollbremsung oder Situationen durch praktische Übungen Dienstwegeunfälle zu reduzieren bezie-
man selbst macht einen folgenschweren sowie moderierten Gesprächen geschult. hungsweise am Besten ganz zu vermei-
Fahrfehler. Das Autofahren ist zur täg- Bestandteile des Fahrsicherheitstraining den.
lichen Routine geworden. Ohne groß nach- waren auch: die richtige Sitzhaltung, Aus-
zudenken, spult man seine Wege ab. Viele weich- und Bremsmanöver auf verschie-
Autofahrer wissen nicht, wie in einer Ge- denen Untergründen sowie die Fahrtech-
fahrensituation der kürzeste Bremsweg nik in einer Kurve. Jeder – selbst ein Auto-
erzielt oder effektiv gelenkt wird. fahrer, der lange Jahre unfallfrei gefahren
ist – lernte seine Grenzen kennen und hat
In unserem Fahrsicherheitstraining konn- für die Zukunft wertvollen Input erhalten.
ten die TeilnehmerInnen Verhaltenswei- Unsere teilnehmenden MitarbeiterInnen
Weiterbildung:Über 160 Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter bilden mittlerweile die wertvollste
Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist
es uns ein großes Anliegen, Ihnen einen
tieferen Einblick zu geben, was sich bei
uns »so tut«.
Neue MitarbeiterInnen:
Wir haben uns verstärkt durch:
Kundenbetreuer
Jubiläum:Sachbearbeiterin Administration
Sachbearbeiterin Vorsorge
Sachbearbeiterin KFZ
Kundenbetreuer
Sachbearbeiterin Komposit
Sachbearbeiterin Administration
Auszubildende Kauffrau für
Versicherungen und Finanzen
Studentin Bachelor of Arts (B.A.)
an der DHBW
Auszubildende Kauffrau für
Versicherungen und Finanzen
Auszubildende Kauffrau für
Versicherungen und Finanzen
Auszubildender Kaufmann für
Versicherungen und Finanzen
Auszubildende Kauffrau für
Versicherungen und Finanzen
Student Bachelor of Arts (B.A.)
an der DHBW
Studentin Bachelor of Arts (B.A.)
an der DHBW
Teamleiter KFZ
�Herrn Raymond Janßen
�
· Frau Therese Maier
· Frau Elfriede Fuhry-Müller
· Herrn Hermann Köster
· Frau Nadine Stein
· Frau Madeleine Köber
· Frau Sofia El Mestary
· Frau Carolina Göggel
· Frau Kathrin Herrmann
· Frau Jessica Liebelt
· Herrn Tim Schmitte
· Frau Erika Schuster
· Herrn Christof Seeger
· Frau Jasmin Weller
· Herrn Marenus Memleb
Frau Veronika Roller
Wir bilden uns für Sie weiter. Zur Ausbil-
derin IHK haben die Prüfung erfolgreich
absolviert:
Herzlichen Glückwunsch!
Ihr 10-jähriges Firmenjubiläum hatten
am 01.04.2013
am 01.06.2013
am 01.07.2013
am 01.09.2013
Wir gratulieren recht herzlich!
�Frau Nadine Bauer
�Frau Daniala Loock
�Frau Beatrice Stengel
�Frau Sonja Vollmer
· Frau Manuela Engel
· Herr Hans Martin Prill
· Frau Evelyn Kupriss
· Frau Bahar Özer
· Frau Stefanie Poggensee
· Frau Nicole Siebert
RVM – IN EIGENER SACHE
RVM-AKTUELL (V1)0913 19
Ihre Ansprechpartnerin:
Larissa Schadenberger
Tel. +49 7121 923-147
schadenberger@rvm.de
IMPRESSUM
Herausgeber
RVM Versicherungsmakler
GmbH & Co. KG und
RVM Finanzmanagement
GmbH & Co. KG
Arbachtalstraße 22
72800 Eningen u. A.
Tel. +49 7121 923-0
Fax +49 7121 923-200
www.rvm.de
Redaktionelle
Verantwortung
Thomas Gaugele
Satz
www.arcusmarketing.de
Ihr Ansprechpartner:
Herr Thomas Gaugele
Tel. +49 7121 923-155
gaugele@rvm.de
Dieser Informationsdienst der RVM-
Gruppe dient Ihrer persönlichen
Unterrichtung über Neuerungen aus
den Bereichen Versicherung und Vor-
sorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt
kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung
keine Gewähr übernommen werden.
Über Anregungen, Hinweise oder den
Wunsch nach weiteren Informationen
freuen wir uns.
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