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RVM-AKTUELL
> I/2020
> S. 14
> S. 12
> S. 03
TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:
STARKREGEN: EIN UNKALKULIERBARES RISIKO
INSOLVENZEN INFOLGE CORONA
DIGITALE KONTAKTE ANSTATT PERSÖNLICHER
AUSTAUSCH: DIE CORONA-KRISE
FORDERT EIN UMDENKEN
02
THEMEN DIESER AUSGABE
02 | Editorial
Starkregen: Ein unkalkulierbares Risiko03 |
Informationen zum Versicherungsschutz in Bezug auf das Corona-Virus (SARS-COV-2/COVID-19)04 |
E-Scooter: Trendy, schnell, flexibel – aber auch sicher?06 |
Ein Verkehrsunfall: Wer hilft jetzt weiter?08 |
Berufsunfähigkeit: Jeder Vierte ist betroffen09 |
Alkohol am Steuer: Die rechtlichen Konsequenzen10 |
Insolvenzen infolge Corona: Die Bugwelle ist schon zu sehen12 |
Digitale Kontakte anstatt persönlicher Austausch: Die Corona-Krise fordert ein Umdenken14 |
Investieren in den Klimaschutz: Konkret und effizient16 |
Pure Leidenschaft: Reserve hat keine Ruh!17 |
RVM-Projekte der Weihnachtsspende 201918 |
RVM: Wir stellen uns vor 2.020 |
Unser erstes halbes Jahr bei RVM22 |
RVM: In eigener Sache23 |
Guten Tag, liebe Leserin,
guten Tag, lieber Leser,
herzlich willkommen zu einer weiteren Ausgabe von RVM-
Aktuell in einer wahrlich außergewöhnlichen Zeit. Das Coro-
na-Virus hat unser Leben binnen kürzester Zeit massiv
verändert – auch die Arbeitswelt. Wie wir bei RVM unsere
Arbeitssituation angepasst haben, erfahren Sie auf den
Seiten 14 und 15. Außerdem informieren wir Sie über die
Gefahr einer Flut von Insolvenzen und über mögliche Ver-
sicherungslösungen. Und wir erläutern, welcher Versiche-
rungsschutz in den verschiedenen Sparten in Bezug auf das
Corona-Virus besteht.
Und da sich am Ende doch nicht alles um Corona dreht,
haben wir noch viele weitere spannende Themen.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Michael Friebe Erich Burth
STARKREGEN: EIN UNKALKULIERBARES RISIKO
Regelmäßig berichten wir über die Zunahme und das Ausmaß von Naturkatastrophen sowie deren Folgen für die Volks- und
Versicherungswirtschaft. Während Betriebsgrundstücke zwischenzeitlich in Bezug auf Naturgefahren wie Überschwem-
mung und Erdbeben mit entsprechenden Tools recht verlässlich bewertet werden können, ist eine Naturgefahr kaum kal-
kulierbar: Starkregen.
RVM-AKTUELL (V1)0520 03
Das Phänomen Starkregen
Im Gegensatz zu den Gefahren Über-
schwemmung und Erdbeben tritt Stark-
regen grundsätzlich überall mit einer ähn-
lich hohen Wahrscheinlichkeit auf. Selbst
über einen längeren Zeitraum hinweg be-
trachtet, können keine Schwerpunktre-
gionen definiert werden. „Gegenden, die
bislang nur wenige Schäden durch Stark-
regen erlebt haben, haben schlicht Glück
gehabt“ (Zitat: Andreas Becker vom
DWD). Das heißt: Starkregen kann jeden
Ort heimsuchen.
Was ist an Starkregen so gefährlich?
Starkregen ist äußerst schwer vorherseh-
bar und zumeist auch lokal begrenzt. Sei-
ne hohe Intensität, also die großen Nie-
derschlagsmengen, entfalten eine starke
Zerstörungskraft in kurzer Zeit. Dies be-
deutet, dass eine Intervention während
des Ereignisses zumeist nicht (mehr)
wirksam ist.
Die Bilanz
Alleine an Wohngebäuden haben Starkre-
genereignisse in den vergangenen 15 Jah-
ren zu rund 1,3 Millionen Schäden ge-
führt. Auf Deutschland bezogen waren
von 1.000 Wohngebäuden durchschnitt-
lich rund 75 von einem Starkregener-
eignis betroffen. Der versicherungstech-
nische Schaden belief sich allein in die-
sem Bereich auf rund 6,7 Milliarden Euro.
Ursachen und Lösungsansätze
Die Ursachen der zunehmenden Stark-
regenereignisse sind bekannt: Die Erder-
wärmung führt zu Wetterextremen, einer-
seits zu Hitze- und Dürreperioden sowie
Trockenheit, andererseits aber auch zu
Starkregen. Insofern muss seitens der
Politik stetig am Ziel gearbeitet werden,
die Durchschnittstemperaturen zu stabili-
sieren.
Darüber hinaus müssen im Zweifelsfall die
Bauvorschriften in puncto Absicherung
von Lichtschächten, Rückstauklappen und
gezieltem Abfluss von Oberflächenwasser
angepasst werden. Eigentlich selbstre-
dend, aber durchaus nicht selbstverständ-
lich ist, dass extrem überschwemmungs-
gefährdete Regionen auch nicht mehr als
Bauland ausgewiesen werden.
Fazit
Denken Sie aktuell über eine Erweiterung
mit einem neuen Grundstück nach? Oder
über Optimierungen zum Schutz Ihrer Ge-
bäude? Nutzen Sie unsere Expertise und
kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen
gerne weiter.
Ihr Ansprechpartner:Joachim RothTel. +49 7121 923-1273roth@rvm.de
Das Ausbleiben von Kunden oder Aufträgen, hoheitliche Eingriffe wie Grenzschließungen, isolierte Zulieferer/Abnehmer, die
Unterbrechung von Lieferketten: Das Corona-Virus stellt Unternehmen aktuell vor große Herausforderungen, für die leider
keine ganzheitliche Versicherungslösung existiert. Allerdings schränkt das Corona-Virus den Versicherungsschutz im
Rahmen und Umfang der bestehenden Verträge oft gar nicht oder nur unwesentlich ein oder macht nur geringe Anpassungen
notwendig. RVM informiert zu den aktuell relevanten Fragestellungen.
04
Sach-, technische und Transport-Versiche-
rung sowie Ertragsausfall-Betriebsunter-
brechung-Versicherung
ž Über die benannten Gefahren und Defi-
nitionen (Bsp. Feuer, EC) besteht kein
Versicherungsschutz, da das Corona-
Virus nicht als versicherte Gefahr be-
nannt ist. Außerdem fehlt es im Zu-
sammenhang mit dem Corona-Virus ge-
nerell am erforderlichen Sachscha-
den, der entstanden sein muss.
ž Tipp: Behalten Sie die anzeigepflich-
tigen vertraglichen Fristen und Rege-
lungen für Leerstand und Nutzungs-
änderungen, transportbedingte Zwi-
schenlagerungen (üblicherweise 90
Tage) und Montagezeiten im Blick und
melden Sie notwendige Verlängerun-
gen oder Veränderungen.
Haftpflicht-Versicherung/Rückrufkosten-
Versicherung
ž Versicherungsschutz im Rahmen und
Umfang des jeweiligen Vertrages be-
steht üblicherweise bei Schadener-
satzansprüchen eines Dritten aufgrund
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
privatrechtlichen Inhalts. Eine direkte
einschränkende Auswirkung auf die
Haftpflicht-Versicherung hat das Co-
rona-Virus daher nicht.
ž Für darüber hinausgehende vertrag-
liche Haftungserweiterungen besteht
grundsätzlich kein Versicherungs-
schutz (z. B. Konventionalstrafen bei
Verzug) bzw. nur, soweit dies vereinbart
ist.
ž Verzögerungen oder Nicht-Einhaltung
von Verträgen, zum Beispiel aufgrund
einer unnötigen eigenverantwortlichen
Betriebsschließung (Fehleinschätzun-
gen), kann zu nicht versicherten Scha-
denersatzforderungen führen. Sofern
aber eine hoheitliche Maßnahme dazu
zwingt oder die Notwendigkeit besteht,
kann oftmals „höhere Gewalt“ die
Möglichkeit geben, sich teilweise oder
ganz von Haftungsansprüchen zu be-
freien. Sprechen Sie unbedingt vorab
mit Ihrem Anwalt.
ž Die Rückrufkosten-Versicherung greift
üblicherweise, wenn aufgrund einer
behördlichen Anordnung zur Vermei-
dung von Personen- und oftmals auch
Sachschäden ein Rückruf von Produk-
ten erfolgt. In solchen Fällen gelten
dann auch Eigenschäden teilweise
versichert. RVM empfiehlt aufgrund der
Komplexität allerdings in solch einem
Falle eine enge Abstimmung.
Rechtschutz-Versicherung, D&O-Versiche-
rung, Cyber-Versicherung, Kfz-Versiche-
rung, Forderungsausfall-Versicherung,
Lebens- und Renten-Versicherungen inkl.
betrieblicher Altersversorgungen
ž Es sind keine Einschränkungen oder
besondere Deckungen im Rahmen und
Umfang der üblicherweise bestehen-
den Versicherungsverträge bekannt.
ž Viele Versicherungen gewinnen aktuell
deutlich an Bedeutung, wie zum Bei-
spiel die Forderungsausfall-Versiche-
rung, die D&O-Versicherung, die Risi-
ko-Lebensversicherung und die Berufs-
unfähigkeits-Versicherung.
ž Die Versicherer bieten aktuell oft zu-
sätzliche Services an, wie zum Bei-
spiel im Bereich Kfz die Ruheversi-
cherung ohne amtliche Abmeldung
oder im Bereich Rechtsschutz die
kostenlose Rechtsberatungs-Hotline
(Bsp. ROLAND für Firmen-Kunden,
Tel.: 0221-8277-510 und für Privat-
Kunden 0221-8277-500).
Betriebsschließungs-Versicherung
ž In erster Linie ist diese Versicherungs-
lösung für Unternehmen aus den Be-
reichen Hotel, Gastronomie, Gesund-
heits-, Bildungs-, Pflege- und Reha-
einrichtungen, Lebensmittel usw. vor-
gesehen.
ž Der Versicherer leistet, wenn die zu-
ständige Behörde aufgrund des Ge-
setzes zur Verhütung und Bekämpfung
von Infektionskrankheiten beim Men-
schen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)
beim Auftreten meldepflichtiger Krank-
heiten oder Krankheitserreger den ver-
sicherten Betrieb oder eine versicherte
Betriebsstätte schließt, Tätigkeitsver-
bote erlässt, Desinfektionen veran-
lasst, Vernichtung von Vorräten und
Waren anordnet oder empfiehlt, be-
schäftigten Personen ihre Tätigkeit im
Betrieb untersagt, Ermittlungsmaß-
nahmen oder Beobachtungsmaßnah-
men einleitet uvm.
ž Die übliche Beschränkung auf das
Infektionsschutzgesetz bedeutet aber
auch, dass sonstige hoheitliche Ein-
griffe oder eine womöglich selbst ver-
anlasste Betriebsschließung nicht ver-
sichert gelten.
ž Über die Mitversicherung des Corona-
Virus in Bezug auf das Infektions-
schutzgesetz wird zwischen Makler-
schaft und Versicherer teils heftig ge-
stritten.
Veranstaltungsausfall-Versicherung
Üblicherweise gelten behördliche Verfü-
gungen als Versicherungsfall, weswegen
eine Deckung grundsätzlich gegeben bzw.
möglich ist.
ž Oftmals enthaltene (und aktuell natür-
lich oft bei Neuabschlüssen geforderte)
INFORMATIONEN ZUM VERSICHERUNGSSCHUTZ IN BEZUG AUF DAS CORONA-VIRUS (SARS-COV-2/COVID-19)
INFORMATIONEN ZUM VERSICHERUNGSSCHUTZ IN BEZUG AUF DAS CORONA-VIRUS (SARS-COV-2/COVID-19)
Ihr Ansprechpartner:Daniel WörnerTel. +49 7121 923-1210woerner@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)0520 05
Ausschlüsse, z. B. biologische Ursa-
chen, Krankheiten, Seuchen, Epide-
mien, Gefahrerhöhungen, beschränken
den Versicherungsschutz jedoch.
ž Tipp: RVM empfiehlt, sich an den
jeweiligen Veranstalter zu wenden, der
über bestehende Rahmenkonzepte den
Teilnehmern oft eine entsprechende
Deckung bieten kann. In der Regel wird
das bereits bei der Buchung abgefragt.
Sollte die Veranstaltung abgesagt wer-
den, ohne dass eine hoheitliche Maß-
nahme zugrunde liegt, kann es sinnvoll
sein, mögliche Schadenersatzansprü-
che anwaltlich prüfen zu lassen.
Unfall-Versicherung
Infektionen mit dem Corona-Virus ohne
einen vorausgegangenen Unfall gelten
üblicherweise nicht versichert. Eine Leis-
tung kommt auch nur in Betracht, wenn
sich durch eine (Folge)-Infektion eine
bleibende körperliche Einschränkung
oder ein Todesfall ergibt.
Kranken(zusatz)-Versicherung/betriebliche
Auslands-Kranken-Versicherung
ž Hier ist das Corona-Virus kein besonde-
rer Ausnahmefall und es besteht im
Rahmen und Umfang des jeweiligen
Vertrages uneingeschränkter Versiche-
rungsschutz.
ž Kosten durch hoheitliche Maßnahmen
(Quarantäne, Ein- oder Ausreisesperren
etc.) oder die Kosten für eine Evakuie-
rung sind im Rahmen der betrieblichen
Auslands-Kranken-Versicherung üb-
licherweise nicht gedeckt.
ž Ergänzend empfiehlt es sich für Unter-
nehmen, die Mitarbeiter ins Ausland
entsenden, eine Mitgliedschaft beim
RVM-Dienstleistungspartner „Interna-
tional SOS“ abzuschließen. Im Notfall
kann „International SOS“ Ihre Mitar-
beiter aus Krisenregionen evakuieren
und zurück nach Deutschland bringen.
„International SOS“ verfügt auch in der
aktuellen Situation über die medizi-
nischen und technischen Fähigkeiten,
internationale Evakuierungen von Infi-
zierten durchzuführen. Die Kosten für
solche Maßnahmen sind jedoch nicht
durch eine Mitgliedschaft gedeckt.
Informationen von „International SOS“
zum Corona-Virus finden Sie unter
- https://pandemic.internationalsos.coi
m/2019-ncov
ž Darüber hinaus verfügt „International
SOS“ – für Firmen, die bereits eine Mit-
gliedschaft besitzen – über ein kosten-
pflichtiges Tool, das Unterstützung im
Umgang mit globalen Bedrohungen wie
dem Corona-Virus bietet. Der soge-
nannte „Site Monitor“ bietet detaillierte
Informationen über den Status von
Pandemien, Checklisten für zahlreiche
Szenarien sowie Vorlagen für die interne
Kommunikation mit den Mitarbeitern.
- https://vimeo.com/387559141/d23di
5018b4
Wichtige Hinweise
ž Auf Wunsch bietet RVM statt persön-
licher Termine auch Videokonferen-
zen/Webinare an neben den sonst üb-
lichen Kommunikationswegen Telefon,
Mail, Brief und Fax.
ž RVM empfiehlt, im Rahmen des Risiko-
managements einen Notfallplan aufzu-
stellen. Eine Orientierungshilfe bietet
das Handbuch „Betriebliche Pande-
mieplanung“ des Bundesamts für Be-
völkerungsschutz und Katastrophenhil-
fe sowie des Landesgesundheitsamtes
Baden-Württemberg, Regierungspräsi-
dium Stuttgart oder der DEKRA:
- https://www.dguv.de/medien/inhalt/i
praevention/themen_a_z/biologisch/
pandemieplanung/handbuch-
betriebl_pandemieplanung.pdf
- https://www.dekra.de/de/handlungsei
mpfehlungen-krisenmanagement/
ž Tagesaktuelle Informationen zum The-
ma Corona-Virus (SARS-CoV-2/Covid-
19) erhalten Sie unter anderem auf den
folgenden Seiten:
- https://www.bundesgesundheitsminii
sterium.de (Bundesministerium für
Gesundheit)
- https://www.rki.de (Robert-Koch-i
Institut)
- https://www.infektionsschutz.de/coroi
navirus-sars-cov-2.html (Bundeszen-
trale für gesundheitliche Aufklärung)
ž Eine Übersicht zu den möglichen be-
hördlichen Hilfen zur Abfederung der
finanziellen Auswirkungen während der
Corona-Pandemie stellt RVM gerne zur
Verfügung.
06
E-SCOOTER: TRENDY, SCHNELL, FLEXIBEL – ABER AUCH SICHER?
Welche Regeln gelten für den Elektroroller?
Seit Juni 2019 sind in Deutschland
E-Scooter mit Straßenzulassung/Be-
triebserlaubnis erlaubt. Die Grundlagen
für den Gebrauch sind in der Verordnung
für Elektrokleinstfahrzeuge festgehalten.
Sie gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder
Haltestange und einer Höchstgeschwin-
digkeit von 20 km/h. Bremsen und eine
Beleuchtungsanlage sind vorgeschrie-
ben.
E-Scooter dürfen auf Radwegen, Fahr-
radstreifen und in Fahrradstraßen fahren.
Sind diese nicht vorhanden, dürfen die
Nutzer der E-Scooter auf die Fahrbahn
ausweichen. Nicht erlaubt hingegen ist
die Nutzung der E-Scooter auf Gehwegen,
in Fußgängerzonen und in Einbahnstra-
ßen entgegen der Fahrtrichtung.
Um einen E-Scooter zu fahren, benötigt
man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung
noch einen Führerschein, man muss aber
mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Helm-
pflicht besteht nicht, das Tragen eines
Helmes wird aber dringend empfohlen.
Das Fahren auf einem E-Scooter ist nur
für eine Person erlaubt.
Braucht man eine Versicherung für den
Elektroroller?
Da das Fahrzeug am Straßenverkehr teil-
nimmt und Unfälle verursachen kann, ist
durch die gesetzliche Verordnung auch
eine Versicherung vorgeschrieben, und
zwar eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung
E-Scooter sind Tretroller mit Elektroantrieb. Sie sind leicht zu transportieren, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, und
gehören bereits wie selbstverständlich zum Stadtbild der meisten deutschen und europäischen Großstädte. Viele Menschen
greifen auf den E-Scooter zurück, um schnell, unkompliziert und umweltfreundlich von A nach B zu kommen. Doch welche
Regeln müssen befolgt werden und wie sicher ist der E-Scooter?
Ihre Ansprechpartnerin:Elfriede Fuhry-MüllerTel. +49 7121 923-1117fuhry-mueller@rvm.de
Teilkasko-Versicherung abgeschlossen
werden, die das Fahrzeug gegen Dieb-
stahl versichert. Mit dem Abschluss der
Versicherung erhält der Besitzer des
E-Scooters ein Versicherungskennzei-
chen in Form eines Aufklebers, der gut
sichtbar am Roller befestigt werden
muss. Dieses Versicherungskennzeichen
ist für eine Saison gültig, vom 01.03. des
Jahres bis zum 28./29.02. des Folge-
jahres. Danach müssen die Versicherung
und der Aufkleber erneuert werden.
Alles „easy peasy“?
„Das hört sich ja alles ganz easy peasy
an“, würde hier so mancher Jugendliche
sagen. Jedoch ist zu beachten, dass auch
für den E-Scooter die Regeln der Straßen-
verkehrsordnung und die Alkohol-Pro-
millegrenze gelten wie für Autofahrer. Ein
Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit ge-
wertet, wenn der Fahrer keine alkohol-
bedingten Auffälligkeiten zeigt. Für Fah-
rer unter 21 Jahren und Führerschein-
neulinge in der Probezeit gilt auch hier
die Nullkommanull-Promillegrenze. Hier
ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog bei
folgenden Tatbeständen:
Wenn Sie Ihren E-Scooter auch im Aus-
land nutzen wollen, ist unbedingt zu
beachten, dass die Regeln und Gesetze
von den deutschen abweichen. Deswe-
gen: Bitte vor der Nutzung im Ausland
schlau machen und dann genießen!
E-Scooter-Unfälle – was tun und wer kommt
für den Schaden auf?
Oft werden Elektroroller als akkube-
triebenes Spielzeug angesehen, Verkehrs-
regeln missachtet, und so kommt es zu
Unfällen, die nicht immer glimpflich aus-
gehen. Die zulässige Höchstgeschwin-
digkeit von maximal 20 km/h wird auf
dem geräuscharmen Fahrzeug häufig
nicht wahrgenommen und überschritten.
Viele Fahrer schützen sich weder durch
Helm noch durch adäquate Kleidung, so
können sie sich schwer verletzen.
Bei Unfällen mit dem E-Scooter gelten
die gleichen Verhaltensregeln wie bei
anderen Unfällen auch. Der Unfall muss
gemeldet werden, das Verlassen des
Unfallortes ohne Nachricht erfüllt den
Tatbestand der Unfallflucht. Die Kosten
für die Schäden Dritter, an anderen Fahr-
zeugen oder Personenschäden werden
durch den Kfz-Haftpflichtversicherer des
E-Scooters übernommen. Die Behand-
lungskosten bei Verletzungen übernimmt
die Krankenkasse und die private Unfall-
Versicherung. Die Schäden am E-Scooter
müssen vom Besitzer aus eigener Tasche
übernommen werden.
Fazit
Bei vernünftigem Gebrauch ist der E-
Scooter sicher eine gute Wahl für die
Stadt, kurze Wege und um Spaß beim
Fahren zu haben. Mit RVM haben Sie den
richtigen Partner an Ihrer Seite, der Sie
gerne in allen Versicherungsfragen rund
um den E-Scooter, große und kleine
Fahrzeuge, Unfall-, Rechtsschutz- oder
Krankenversicherung berät. Wenden Sie
sich gerne an uns, wir freuen uns auf
Ihren Anruf!
RVM-AKTUELL (V1)0520 07
E-SCOOTER: TRENDY, SCHNELL, FLEXIBEL – ABER AUCH SICHER?
Bei Rot über die Ampel: � 60–180 EUR
Fahren auf dem Gehweg: � 15–30 EUR
Fahren auf der Autobahn: � 20 EUR
Fahren ohne Versicherungs-
kennzeichen: � 40 EUR
Fahren mit einem E-Scooter
ohne Betriebserlaubnis: � 70 EUR
Nebeneinanderfahren: � 15–30 EUR
08
Egal ob man als Privatperson einmal im Leben einen Unfall hat oder als Fuhrparkleiter täglich damit konfrontiert ist: Ein
Unfall ist mit Ärger, Aufregung, Kosten und im schlimmsten Fall mit Personenschäden verbunden. Und häufig ist auch die
Schuldfrage und damit die Frage nach der Haftung gar nicht so einfach zu beantworten.
EIN VERKEHRSUNFALL: WER HILFT JETZT WEITER?
Schuld und Haftung
Wenn Sie einen Unfall selbst oder teil-
weise mit verschuldet haben, unterstüt-
zen wir Sie selbstverständlich bei der
Anmeldung Ihrer Kasko- und Haftpflicht-
schäden. Was ist aber mit den Unfällen,
bei denen Sie gar nicht schuld sind oder
die Haftungssituation völlig offen ist? Ein
Laie kann nicht ad hoc beurteilen, wem
welches Fehlverhalten von der gegne-
rischen Versicherung angelastet werden
wird, um die sogenannte „Quote“ zu
bilden. Selbst wenn Ihr Fahrzeug geparkt
war und der Motor nicht lief, ist es
möglich, dass Sie eine Teilschuld mit-
tragen (z. B. beim Parken in unübersicht-
lichen Kurven, zu nah an einer Kreuzung
oder im Halteverbot). Bei komplexen
Fallkonstellationen, wenn Ihnen zum
Beispiel die Vorfahrt genommen wird,
Sie aber deutlich zu schnell unterwegs
waren, wird es eine Verteilung der Haf-
tung geben – und diese ist für Sie erst
einmal weder vorhersehbar noch lenkbar.
Antworten auf erste Fragen
Was passiert also mit den Kosten, die
nun auf Sie zukommen können: die
Autoreparatur, der Mietwagen, der in
dieser Zeit genutzt werden soll, die Kos-
ten eines Sachverständigen, die Un-
kostenpauschale, eventuell Schmer-
zensgeld und Lohnfortzahlungskosten,
die Ihr Arbeitgeber tatsächlich geltend
machen kann. Da braucht es kompetente
Beratung und Unterstützung. Sie als
unser Kunde können sich in einem sol-
chen Fall auf unsere neue Serviceleis-
tung RVM Drittschadenmanagement ver-
lassen.
Wir bei RVM haben uns im Team Kfz für
Sie so aufgestellt, dass Experten, die
selbst in der Großschadenbearbeitung
tätig waren, die erste Einschätzung
übernehmen können und die dringlichs-
ten Fragen mit Ihnen besprechen und
klären.
RVM Drittschadenmanagement
Als Makler müssen wir uns an das
Rechtsdienstleistungsgesetz halten und
dürfen Ihre Ansprüche weder bei der
gegnerischen Krafthaftpflichtversiche-
rung anmelden noch durchsetzen. Um
Sie dennoch weitergehend zu unter-
stützen und Ihnen eine funktionierende
Kette gewährleisten zu können, bieten
wir Ihnen unsere Dienstleistung RVM
Drittschadenmanagement. Dafür haben
wir uns exzellente Partner an die Seite
geholt.
Dieser ganz spezielle Service ist eine
Kooperation von RVM mit zwei hoch-
kompetenten, erfahrenen Anwaltskanz-
leien mit großem Know-how, die wichtig
sind für eine perfekte Beratung und
Geltendmachung Ihrer Ansprüche. So-
bald Sie eine Kanzlei beauftragt haben,
bleiben wir im Hintergrund immer an
Ihrer Seite. Dieser außergewöhnliche
Maklerservice von RVM gewährleistet,
dass Sie auch in kritischen Haftpflicht-
schadenfällen nicht allein sind und
schnellstens Unterstützung bekommen.
Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne bei
allen Fragen zu diesem neuen Service
weiter.
Ihre Ansprechpartnerin:
Martina Hackenberg
Tel. +49 7121 923-1135
hackenberg@rvm.de
Fall 1: Bankkauffrau, 28 Jahre
Ein permanenter Erschöpfungszustand,
Antriebslosigkeit und stark nachlassende
Konzentrationsfähigkeit machten der
Bankkauffrau zu schaffen. Ihre Leistungs-
fähigkeit ließ nach. Ein psychiatrisches
Gutachten diagnostizierte eine mittel-
gradige depressive Episode.
Monatliche BU-Rente: 1.977 EUR
Restlaufzeit: 39 Jahre
Fall 2: Student, 24 Jahre
Bei einem Autounfall erlitt der Student
unter anderem eine schwere Kopfver-
letzung. Er lag für einige Zeit im Koma.
Die schwere Kopfverletzung hinterließ
eine Hirnschädigung mit Gedächtnis-,
Konzentrations- und auch Sprachstörun-
gen. Es war ihm nicht möglich, sein
Studium fortzuführen.
Monatliche BU-Rente: 1.110 EUR
Restlaufzeit: 41 Jahre.
Fall 3: Industriemechaniker, 36 Jahre
Der Industriemechaniker montierte, war-
tete und reparierte technische Geräte.
Doch dann wurde eine fortschreitende
Arthrose in den Fingergelenken diagnos-
tiziert. Die immer stärker werdenden
Schmerzen und die schlechte Beweg-
lichkeit ließen es nicht zu, seinen Beruf
weiter auszuüben.
Monatliche BU-Rente: 1.836 EUR
Restlaufzeit: 29 Jahre.
Fall 4: Maschinenbauingenieur, 37 Jahre
Der Maschinenbauingenieur hatte sein
eigenes Ingenieurbüro. Bei einer Rou-
tineuntersuchung wurde Knochenkrebs
diagnostiziert. Aufgrund der Chemothe-
rapie und Bestrahlung konnte der Maschi-
nenbauingenieur seiner Tätigkeit nicht
mehr nachgehen.
Monatliche BU-Rente: 1.977 EUR
Restlaufzeit: 30 Jahre.
Fall 5: Schüler, 15 Jahre
Bei einem Skiunfall erlitt der Schüler eine
Fraktur der Wirbelsäule. Er konnte für
geraume Zeit nicht lange sitzen und
musste seine Haltung oft verändern. Für
eineinhalb Jahre war kein Schulbesuch
mehr möglich. Für diesen Zeitraum erhielt
der Schüler Leistungen wegen Berufsun-
fähigkeit.
Monatliche BU-Rente: 750 EUR
für 1,5 Jahre.
Es kann jeden treffen
Die ganz unterschiedlichen Fälle zeigen:
Berufsunfähigkeit kann jeden in jedem
Alter treffen. Vor allem sind auch junge
Menschen betroffen – daran denken die
wenigsten. Gerade Unfälle und Krank-
heiten wie z. B. Depressionen gefährden
Menschen jeden Alters. Haben Sie Fragen
zur Versicherung der Berufsunfähigkeit?
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Ihr Ansprechpartner:
Johannes Schairer
Tel. +49 7121 923-1185
schairer@rvm.de
BERUFSUNFÄHIGKEIT: JEDER VIERTE IST BETROFFEN
RVM-AKTUELL (V1)0520 09
Am Anfang haben sich die Kollegen nur gewundert, dass Peter nun schon seit drei Wochen nicht mehr zur Arbeit erschienen
ist. Dabei war Peter bislang doch höchstens mal drei Tage krank gewesen. Dann kam die Schocknachricht: Peter hatte einen
Schlaganfall erlitten – so beginnen viele Geschichten zur Berufsunfähigkeit. Doch welche Schicksale stehen dahinter? Wir
haben für Sie einige echte Leistungsfälle aus der Praxis ausgewählt.
10
Der seit dem 28. April gültige und erheblich verschärfte Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr gibt allen Autofahrern
zwangsläufig zu denken. Insbesondere Fahrverbote scheinen in erheblich größerer Zahl vorprogrammiert. Dabei wird ein
Thema eher am Rande diskutiert: Kaum ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht wird so streng geahndet wie Alkohol am Steuer.
Werden die geltenden – niedrigen – Promillegrenzen nicht beachtet, sind erhebliche Geldstrafen, Punkte und Fahrverbote
die zwangsläufige Folge.
Die Strafen
Wie nach einer Trunkenheitsfahrt die Stra-
fe ausfällt, regelt § 316 des Strafge-
setzbuches. Die Vorschrift lautet:
(1) Wer ein Fahrzeug führt, obwohl er
infolge des Genusses alkoholischer
Getränke oder anderer berauschender
Mittel nicht in der Lage ist, das
Fahrzeug sicher zu führen, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
mit Geldstrafe bestraft (...)
(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer
die Tat fahrlässig begeht.
Nicht nur mit Geldstrafe oder Freiheits-
strafe müssen alkoholisierte Fahrer rech-
nen, sondern außerdem mit der Entzie-
hung der Fahrerlaubnis, wenn sich aus der
Tat ergibt, dass sie zum Führen von
Kraftfahrzeugen ungeeignet beziehungs-
weise fahruntüchtig sind. Dem schließt
sich normalerweise eine Sperrfrist an, die
mindestens sechs Monate und maximal
fünf Jahre dauert.
Kriterien für die Fahruntüchtigkeit
Ist ein Autofahrer nicht mehr in der Lage,
sein Fahrzeug über einen längeren Zeit-
raum sicher durch den Verkehr zu steuern
und auch bei komplexen Verkehrslagen
einen kühlen Kopf zu bewahren, gilt er
gemeinhin als fahruntüchtig. An welchen
Kriterien wird dies jedoch fest gemacht?
Absolute Fahruntüchtigkeit
Ab einer Blutalkoholkonzentration von
1,1 Promille ist dem Strafrecht zufolge
der Fahrer eines Kfz absolut fahrun-
tüchtig. Beim Fahrrad liegt diese Grenze
übrigens (erst) bei 1,6 Promille.
Relative Fahruntüchtigkeit
Als relativ fahruntüchtig kann ein Auto-
fahrer bereits ab 0,3 Promille angesehen
werden und eine Straftat nach dem ge-
nannten § 316 StGB gegeben sein. Dies
ist dann der Fall, wenn der Fahrer zusätz-
lich durch Ausfallerscheinungen oder
Fahrfehler aufgefallen ist, die auf den
Konsum von Alkohol zurückzuführen sind.
Beispiele für Ausfallerscheinungen:
ž Schlangenlinien fahren
ž Verkehrsunfall
ž zu weit rechts oder links fahren
ž Überqueren einer durchgezogenen Linie
ž sorglose, offenbar leichtsinnige bzw.
enthemmte Fahrweise
· Geschwindigkeitsüberschreitung
· Rotlichtmissachtung
Auffälligkeiten im Verhalten der Person:
ž schleppende, stotternde oder lallende
Sprechweise
ž schwankende oder stolpernde Gehweise
ž verzögertes oder eingeschränktes Auf-
fassungsvermögen
ž gerötete Augen
ž enthemmte Verhaltensweise
ALKOHOL AM STEUER: DIE RECHTLICHEN KONSEQUENZEN
All diese Auffälligkeiten sind immer auch
dahingehend zu untersuchen, ob sie auch
bei Nüchternheit eingetreten wären. Hier-
über entscheiden dann die Gerichte.
Nicht nur deshalb ist den betroffenen Au-
tofahrern eine anwaltliche Unterstützung
anzuraten, um nach Möglichkeit eine
Verurteilung zu vermeiden.
Bußgelder bei Ordnungswidrigkeit
Hat ein Autofahrer Alkohol konsumiert
und es liegt weder eine absolute noch eine
relative Fahruntüchtigkeit vor, so konnte
zwar eine Verurteilung wegen einer Straf-
tat vermieden werden. Allerdings kommt
dann immer noch die Verhängung von
Bußgeldern in Betracht. Die Bußgelder für
das Delikt „Alkohol am Steuer“ liegen
zwischen 500 und 1500 EUR.
Bußgeldtabelle Alkohol am Steuer
Grenze von 0,5 ‰ überschritten bis
1,09 ‰ (höhere Werte gelten als Straftat)
Bußgeld Punkte Fahrverbot
Beim 1. Mal 500 EUR 1 Monat
Beim 2. Mal 1.000 EUR 3 Monate
Beim 3. Mal 1.500 EUR 3 Monate
Besonderheiten, wenn eine Trunkenheits-
fahrt als Straftat gewertet wird
Zurück zu den Straftaten: Sobald nach
obigen Gesichtspunkten eine Straftat
gegeben ist, bleibt es nicht beim Fahr-
verbot, bei dem die Fahrerlaubnis nach
Ablauf der Verbotsfrist wieder abgeholt
werden kann. Bei einer Straftat wird die
Fahrerlaubnis entzogen. In diesem Fall
muss der Betroffene den Führerschein
neu beantragen und in der Regel auch
eine aufwändige und natürlich auch
lästige medizinisch-psychologische Un-
tersuchung (MPU) bestehen. Hier müssen
mit Kosten von ca. 500 EUR gerechnet
werden, die der Antragsteller zu ent-
richten hat. Grundsätzlich gliedert sich
diese Untersuchung in drei Bereiche:
Leistungsdiagnostik:
ž Reaktionsfähigkeit, Konzentration und
Aufmerksamkeit werden getestet.
Verkehrspsychologie:
ž Einsicht in früheres Fehlverhalten
ž Persönliche Ursachen für Fehlverhalten
ž Konsequenzen für das aktuelle Verhalten
ž Vorsätze und Verhalten für die Zukunft,
die eine erneute Verkehrsauffälligkeit
zuverlässig verhindern. Dabei muss das
zukünftig geplante Verhalten in der
Regel seit mindestens sechs Monaten
stabil gelebt werden.
Verkehrsmedizin
ž Untersucht werden verkehrsrechtlich
relevante Erkrankungen, insbesondere
Alkoholmissbrauch oder Missbrauch
illegaler Drogen bzw. Abhängigkeit. Da-
zu führt der Arzt mit dem Betroffenen
ein Gespräch über die medizinische Vor-
geschichte, untersucht ihn und nutzt la-
bormedizinische Verfahren (z. B. Blut-
abnahme, Urin-Drogenscreening).
ž Die Behörde verlangt in aller Regel
zusätzlich einen Abstinenznachweis,
um zu überprüfen, ob der Betroffene
sein Konsumverhalten geändert hat.
Ein solcher Nachweis wird häufig mit-
tels Haaranalyse erbracht.
Abstinenznachweis mittels Haaranalyse
Neben bestimmten Drogen kann das
Vorkommen des alkoholischen Abbau-
produktes Ethylglucuronid (ETG) per
Haaranalyse bewiesen werden. Bestimm-
te Substanzen reichern sich in den Haar-
zellen an. Durchschnittlich wachsen die
Haare eines Menschen pro Monat einen
Zentimeter. Durch eine Haaranalyse kann
demzufolge nachvollzogen werden, wel-
che Stoffe sich zu welchem Zeitpunkt im
Körper angereichert haben. Wird bei-
spielsweise eine drei Zentimeter lange
Haarprobe bei der MPU entnommen, ist
damit ein Abstinenznachweis für einen
Zeitraum von drei Monaten möglich.
Kosten und Versicherungsschutz
Die anwaltlichen Kosten zur Verteidigung
im Strafverfahren und gegebenenfalls für
einen Rechtsstreit zur Wiedererlangung
der Fahrerlaubnis sind erheblich und wer-
den von einer Verkehrs-Rechtsschutz-
Versicherung übernommen. Die Kosten
für eine MPU werden erforderlichenfalls
für die Verteidigung im Strafverfahren von
der Versicherung übernommen. Gleiches
gilt, wenn im Streitverfahren um die
Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine
MPU gerichtlich veranlasst wurde. Ledig-
lich bei Verurteilung wegen Vorsatzes
entfällt die strafrechtliche Deckung.
Fazit
Die Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung
sollte Mindeststandard bei dem Ab-
schluss von Rechtsschutzversicherungen
sein. Sie übernimmt nicht nur die Kosten
in den genannten Straf- und Bußgeldver-
fahren, sondern selbstverständlich auch
die Kosten für Streitigkeiten bei der Gel-
tendmachung von Schadenersatzansprü-
chen aus Unfällen sowie Streitigkeiten
aus Kfz-Kaufverträgen und Reparaturver-
trägen. Die sicherlich nun vermehrt auf-
tretenden Bußgeldverfahren, in denen we-
gen Geschwindigkeitsüberschreitungen
Fahrverbote ausgesprochen werden, sind
auch Gegenstand der Verkehrs-Rechts-
schutz-Versicherung.
ALKOHOL AM STEUER: DIE RECHTLICHEN KONSEQUENZEN
RVM-AKTUELL (V1)0520 11
Ihr Ansprechpartner:
Hermann Köster
Tel. +49 7121 923-1658
koester@rvm.de
INSOLVENZEN INFOLGE CORONA: DIE BUGWELLE IST SCHON ZU SEHEN
Experten erwarten eine Flut von Insolvenzen. Offen sei nur, ob sie im Herbst 2020 oder erst 2021 kommt. Wieso? Die
Bundesregierung hat die Antragspflicht zur Insolvenzantragstellung bis Ende September ausgesetzt. Viele Unternehmen,
die es nicht durch die Krise schaffen, werden daher erst im Herbst/Winter 2020 Schlagzeilen machen.
12
Insolvenzen der vergangenen Jahre
Wie sahen die Insolvenzzahlen in den letz-
ten Jahren aus? In Zeiten eines stabilen
konjunkturellen Umfeldes sind die Stück-
zahlen meist rückläufig. 2019 gab es
deutschlandweit circa 20.000 Fälle.
Nahezu ein Tiefpunkt in der Historie, vor
allem wenn man den Verlauf seit der letz-
ten Krise 2008/2009 ansieht. In Deutsch-
land hatten wir damals 40.000 insolvente
Firmen, darunter Namen wie Schiesser,
Märklin, Karstadt, Quelle, Hertie, Escada.
Die aktuelle Situation
Zu Beginn der Krise traf es Karstadt Kauf-
hof, die Restaurantketten Vapiano und
Maredo, Esprit und Hallhuber aus dem
Modesektor. Das war erst der Anfang, der
Handelsverband Deutschland (HDE) rech-
net allein im Einzelhandel mit bis zu
50.000 zahlungsunfähigen Unternehmen.
Im Tourismus und der Luftfahrtbranche
sind die Einnahmen zunächst komplett
weggebrochen. Auch das Gastgewerbe,
Messebetreiber, Kinos und die Kultur-
branche dürften stark von Insolvenzen
betroffen sein.
Bei den Automobilzulieferern gab es schon
vor der Krise viele „Zombie-Unterneh-
men“, also Gesellschaften, die es gar nicht
mehr geben dürfte. Günstige Zinsen halten
diese über Wasser. Spätestens seit der
verstärkten Ausrichtung der Automobil-
Konzerne auf die E-Mobilität stehen viele
vor der Existenzfrage.
Forderungsausfälle infolge der Corona-
Krise
Weltweit erleben wir derzeit die größten
wirtschaftlichen Einschnitte seit dem
Zweiten Weltkrieg. Wie wird unsere Wirt-
schaft anschließend aussehen? Mit der
Vielzahl der Insolvenzen und den etlichen
Milliarden Euro, welche die zahlungs-
unfähigen Gesellschaften nicht mehr an
ihre Lieferanten bezahlen können, erlei-
den viele Unternehmen in der Lieferkette
Forderungsausfälle.
Eine besondere Rolle kommt hier Kredit-
Versicherungsgesellschaften zu. Sie ste-
hen für unbezahlte Rechnungen ein und
entschädigen die Lieferanten, die auf-
grund der Zahlungsunfähigkeit ihrer Ab-
nehmer nicht mehr an die vertraglich ge-
schuldete Zahlung kommen.
Das Volumen der Lieferantenkredite ist in
den letzten Jahren stark gestiegen und
mit rund 400 Mrd. EUR schon längst
höher als die kurzfristigen Kredite der
Hausbanken. Die Kredit-Versicherer sind
daher wichtige Player im Markt. Stehen
sie mit der Absicherung der Lieferan-
tenkredite in der Breite nicht mehr zur
Verfügung, können Liefererketten schnell
ins Stocken geraten.
Die Bundesregierung hat aus diesem
Grund einen Rettungsschirm für die Ab-
sicherung der Lieferantenkredite ge-
spannt. Insgesamt werden 30 Mrd. EUR
für die Entschädigung von Forderungs-
RVM-AKTUELL (V1)0520 13
INSOLVENZEN INFOLGE CORONA: DIE BUGWELLE IST SCHON ZU SEHEN
Ansprechpartner:
Björn Krasovc
Tel.: +49 7121 923-1255
krasovc@rvm.de
ausfällen zur Verfügung gestellt. Kreditver-
sicherten Unternehmen soll die Grundlage
ihrer Police, nämlich die Bereitstellung
von Deckungsschutz für die Risiken, nicht
entzogen werden. Die Versicherer müssen
ihrer Verpflichtung als verlässlicher Risiko-
träger nachkommen. Wird in diesem Jahr
die Gesamtschadensumme von 500 Mio.
EUR überschritten, springt der deutsche
Staat ein.
Absicherung von Zahlungsausfällen
Deckungen für die Absicherung von Zah-
lungsausfällen sind noch verfügbar. Mit
Blick auf Herbst/Winter 2020 ist es noch
nicht zu spät, über eine Absicherungs-
lösung für einen möglichen Forderungs-
ausfall nachzudenken. Das Risiko, auf
unbezahlten Rechnungen sitzen zu blei-
ben, war nie höher. So könnte Ihre Ver-
sicherungslösung aussehen:
ž Forderungen bis 20.000 EUR: Durch
Selbstprüfung versicherbar (bisher posi-
tive Zahlungserfahrung)
ž Forderungen über 20.000 EUR: Nach
Vergabe einer Versicherungssumme ver-
sichert
Bei einem versicherbaren Vorjahresumsatz
von beispielsweise 5 Mio. EUR liegt der
Prämiensatz bei circa 0,17 %, die Prämie
somit bei 8.500,00 EUR zzgl. 19 % Ver-
sicherungsteuer pro Jahr. Im Schadenfall,
bei Insolvenz oder Zahlungsverzug beträgt
die Entschädigungsleistung 90 % der For-
derung (ohne MwSt.). Alternativ zu einem
Rahmenvertrag, bei dem alle Forderun-
gen versichert werden, existieren auch
gezielte Absicherungslösungen für ein-
zelne Kunden. Gerne prüfen wir die in-
dividuellen Möglichkeiten für Ihr Unter-
nehmen. Senden Sie uns bitte eine E-
Mail mit Ihren Kontaktdaten an:
creditmanagement@rvm.de
14
Aufgrund der anfänglich sehr dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie und der Empfehlungen der Politik haben wir
uns bei RVM kurzfristig am 17.03.2020 entschieden, die Tätigkeit unserer Mitarbeiter so weit als möglich ins Homeoffice
zu verlegen. Wie hat sich die neue Situation auf unsere Arbeit ausgewirkt? Drei Mitarbeiter aus unterschiedlichen Bereichen
berichten ihre Erfahrungen.
DIGITALE KONTAKTE ANSTATT PERSÖNLICHER AUSTAUSCH: DIE CORONA-KRISE FORDERT EIN UMDENKEN
Schnelligkeit war das Gebot der Stunde
Die Kommunikation der RVM-Geschäfts-
leitung und unseres Personalbereiches
über die Corona-Maßnahmen war beson-
nen, klar und beruhigend. Das Wohl der
Mitarbeiter und Kunden steht in diesen
Zeiten an erster Stelle, das durften wir
alle spüren. Innerhalb kürzester Zeit
mussten wir unseren Betrieb umstellen.
Jedes Team war gefordert, sich so zu
organisieren, dass wir in den Büros in
Eningen mit einer Notbesetzung auskom-
men konnten.
Eine besondere Herausforderung kam auf
den Bereich IT zu. Innerhalb von 48 Stun-
den wurden nahezu alle Arbeitsplätze für
mobiles Arbeiten aus- und umgerüstet,
und zwar unter Wahrung unseres Securi-
ty-Konzepts. Uns kam zugute, dass wir
schon seit geraumer Zeit sowohl hard- als
auch softwareseitig am digitalen Ausbau
gearbeitet und bereits viele Mitarbeiter
für das Homeoffice eingebunden hatten.
Geholfen hat selbstverständlich, dass
viele unserer Kunden und auch die Ver-
sicherer im gleichen Zeitraum analog
vorgingen: Wir alle hatten die gleichen
Probleme zu bewältigen. Ein weiterer
Erfolgsfaktor war, dass nahezu alle Mitar-
beiter bei RVM diese Schritte begrüßten
und sich bei der Umsetzung engagierten.
Dabei waren die Situationen in den Fam-
ilien höchst unterschiedlich. Kinder-
gärten und Schulen waren geschlossen
und nicht jeder hatte ein eigenes Arbeits-
zimmer. Ein hohes Maß an gegenseitigem
Verständnis unter den Kollegen war spür-
bar. Der „Systemwechsel“ gelang, und
wir sind rückblickend erstaunt darüber,
wie schnell und geräuschlos das ging.
Das Büro zu Hause
Während viele bereits einen Arbeitsplatz
zu Hause hatten, richteten sich andere
Kollegen einen kleinen Arbeitsbereich am
Esstisch ein. Flexibilität war gefragt – von
allen Beteiligten. Schließlich war es ja
nicht nur der RVM-Mitarbeiter, der sein
Revier abstecken musste, sondern auch
alle anderen Familienmitglieder. Anfäng-
liche Reibereien gehörten dazu, aber
schon bald funktionierten die neuen
„Home-Factorys“ relativ perfekt.
Einige Kollegen arbeiteten zwar weiter im
Büro, aber für die meisten begann der
Arbeitstag zu Hause – zunächst wie
gewohnt: Aufstehen, frühstücken, fertig
machen zum Arbeiten. Nur eins war
anders: Der Weg zur Arbeit und zurück
entfiel. Für viele war dies ein deutlicher
Gewinn an Effizienz.
Das Social Distancing zu unseren Arbeits-
kollegen war spürbar. Mittels Video- und
Telefonkonferenzen organisierten wir
Teambesprechungen und hielten Schu-
lungen als Webinare. Da waren auch viele
spaßige Momente dabei, denn manchmal
huschte der bislang unbekannte Partner,
die Kinder oder ein vierbeiniger Mitbe-
wohner durchs Bild, und so mancher
RVM-AKTUELL (V1)0520 15
Ihr Ansprechpartner:Daniel MonshausenTel. +49 7121 923-1259monshausen@rvm.de
Ihr Ansprechpartner:Thomas KalbacherTel. +49 7121 923-1124kalbacher@rvm.de
Ihr Ansprechpartner:Giovanni NuvoliTel. +49 7121 923-1187nuvoli@rvm.de
DIGITALE KONTAKTE ANSTATT PERSÖNLICHER AUSTAUSCH: DIE CORONA-KRISE FORDERT EIN UMDENKEN
kleine Erdbewohner machte während
Telefonkonferenzen lautstark auf sich
aufmerksam. Wenn man diese Aspekte
mit dem gebotenen Verständnis akzep-
tierte, bekam das kollegiale Miteinander
eine neue Qualität.
Unser Kundenkontakt
Zu Beginn wurden viele Termine von
Kunden und Geschäftspartnern abgesagt.
Man hatte den Eindruck, alles ordnet sich
in diesen Tagen neu. Was für den Dialog
mit den Kollegen galt, traf auch auf den
Dialog mit unseren Kunden zu. Wo noch
einige Wochen zuvor stundenlange Fahr-
zeiten für ein Meeting eingeplant werden
mussten, Besprechungszimmer reserviert
und ausgestattet werden mussten, kom-
munizierten wir nun in Telefonkonfe-
renzen oder sahen uns via GoTo-Meeting,
Zoom, SnapView, MicrosoftTeams etc.
Die Klärung der offenen Themen gestal-
tete sich problemlos und effizient für alle
Beteiligten. Kein Inhalt, keine Detailtiefe
blieb auf der Strecke. Die gewonnene Zeit
förderte die Intensität. Auch viele unserer
Jahresgespräche organisierten wir in
diesen Tagen virtuell. Selbst Informa-
tionsveranstaltungen zur betrieblichen
Altersversorgung, die sonst Teile von Be-
triebsversammlungen waren, oder per-
sönliche Beratungsgespräche mit Mitar-
beitern wurden digital durchgeführt.
Auch dabei kam uns zugute, dass wir
schon lange vor Corona vielfältige Er-
fahrungen mit diesen Instrumenten sam-
meln und eine Expertise aufbauen konn-
ten. So setzen wir beispielsweise auch
Softwarelösungen ein, die gänzlich ohne
Installation auf Kundenseite auskom-
men. Ein bisweilen ganz wichtiger As-
pekt, damit solche Online-Termine nicht
durch Firewalls von Unternehmen blo-
ckiert werden.
Einige unserer Kunden waren überrascht
davon, was wir praxiserprobt bereits
eingesetzt hatten und an Möglichkeiten
boten. Bislang fehlte wohl einfach der
Druck oder die Notwendigkeit auf beiden
Seiten, diese Möglichkeiten ernsthaft
auszuprobieren.
Naturgemäß klappte es auf beiden Seiten
nicht immer auf Anhieb und reibungslos.
Aber wir alle lernten rasch miteinander,
so zum Beispiel System-Voraussetzungen
vorab zu kommunizieren und gegebenen-
falls auf Alternativlösungen zu switchen.
Bei diesem Thema galt der Grundsatz
„Übung macht den Meister“.
Unser Fazit
Die Krise schweißte uns zusammen, und
wir freuten uns in der heimischen Iso-
lation unglaublich, unsere Kunden, Kol-
legen und Geschäftspartner zu hören oder
gar auf dem PC, Tablet oder Smartphone
zu sehen. Viele von uns waren in der Lage,
ihr Arbeitstempo zu Hause massiv zu
erhöhen. Wir sind für unsere Kunden und
Kollegen ständig erreichbar und ertapp-
ten uns auch außerhalb der regulären
Arbeitszeiten immer mal wieder gegen-
seitig am Arbeitsplatz. Man musste den
Arbeitsbereich gut organisieren und auf-
räumen, damit man nicht ständig die
Arbeit vor Augen hatte.
Wir sind uns sicher: Wann immer möglich
wird sich (tageweise) Homeoffice und
digitale Kommunikation auch „in der Zeit
danach“ für die meisten von uns durch-
setzen. Wenn wir dann auch noch unge-
bremst zusätzlich wieder persönlich Kon-
takte haben können – ohne Maske und
Gummihandschuhe, einfach von Mensch
zu Mensch –, dann wird uns diese Er-
fahrung aus der Corona-Zeit weiterge-
bracht haben, da wir viele neue Aspekte
des Arbeitens und Kommunizierens ge-
lernt haben.
16
nomischen, sondern auch einen öko-
logisch nachhaltigen Sinn geben wollen.
Das Spektrum verantwortungsvollen In-
vestierens ist vielfältig und geht weit über
den Bereich der alternativen Energien
hinaus.
Bereits im Jahr 2008 – lange bevor die
Diskussion um den Klimawandel die Me-
dien dominierte – legte Nordea die „Glo-
bal Climate and Environment“-Strategie
auf. Die Strategie räumte schon damals
mit dem Vorurteil auf, dass Klimaschutz
ausschließlich mit alternativen Energien,
wie Solar- oder Windenergie, einhergeht.
So stammen derzeit weniger als 5 % des
Aktienportfolios aus diesem Bereich. Viel-
mehr investiert die Strategie in Unter-
nehmen aus den Bereichen Ressourcen-
effizienz und Umweltschutz.
Ressourceneffizienz
Vor allem das Segment Ressourcen-
effizienz nimmt einen dominanten Teil
des Portfolios ein. Frei nach dem Motto
„Die beste Energie ist die, die man nicht
verbraucht“ investiert das Team in Un-
ternehmen, die dazu beitragen, die Nut-
zung bereits bestehender Ressourcen zu
optimieren und deren Effizienz zu verbes-
sern. Das deutsche Unternehmen Ratio-
nal ist hierfür ein gutes Beispiel. Es stellt
innovative Kombi-Dämpfer für Groß-
küchen her, die aufgrund ihrer hohen
Energieeffizienz den Energieverbrauch
um bis zu 70 % senken können. Durch die
eingesparten Energiekosten amortisiert
sich solch ein Gerät in weniger als zwei
Jahren. Hier werden wirtschaftliche Ar-
gumente optimal mit einem positiven öko-
logischen Effekt in Einklang gebracht.
Auch in anderen Bereichen, so zum
Beispiel dem „intelligenten Bauen“, ste-
cken große Potenziale für die Steigerung
der Ressourceneffizienz – und damit für
den Klimaschutz. Die Lösungen, in die die
Strategie investiert, reichen von der Op-
timierung des Planungs- und Baupro-
zesses über energieeffiziente Dämm-
stoffe, Wärmerückgewinnungssysteme,
Lichtautomatisierung bis hin zu intelli-
genter Energiemanagement-Software.
„Smart Farming“ ist ein weiteres inte-
ressantes Investment-Thema. So existie-
ren beispielsweise innovative Lösungen
für Präzisions- und Automatisierungs-
geräte, bei denen der Einsatz von Ro-
botertechnik und Sensoren zur Verbes-
serung der Ressourceneffizienz in Bezug
auf Düngemittel und Wasser beiträgt.
Mit diesen und anderen klimaeffizienten
Lösungen entsteht ein konzentriertes
Portfolio von 40 bis 60 Titeln aus Unter-
nehmen, deren Produkte, Dienstleistun-
gen oder Prozesse Energien und Res-
sourcen einsparen und so generell zu
einer besseren CO -Bilanz führen. 2
Fazit
Während auf höheren Ebenen noch über
Klimamaßnahmen, Regulierungen und
Anreizprogramme diskutiert wird, können
Anleger mit der „Global Climate and
Environment“-Strategie von Nordea effi-
zient und konkret zur Bekämpfung der
Klima-Problematik beitragen. Mit Ihrem
Investment können Sie aktiv Teil der Lö-
sung sein.
INVESTIEREN IN DEN KLIMASCHUTZ: KONKRET UND EFFIZIENT
Während Klimawandel und Umweltverschmutzung in der Öffentlichkeit oft emotional, aber auch abstrakt diskutiert werden,
gibt es zahlreiche konkrete Ansätze, den Problemen mit cleveren Investments in innovative Unternehmen zu Leibe zu
rücken.
Ihr Ansprechpartner:Frank WursterTel. +49 7121 923-1126wurster@rvm-finanzen.de
Nicht zuletzt der Weltwirtschaftsgipfel in
Davos Ende Januar hat gezeigt, wie kon-
trär Klima- und Umweltproblematik zur-
zeit diskutiert werden. Während sich die
Fronten zwischen Gegnern und Befür-
wortern einer ambitionierten Klimapolitik
zusehends verhärten, haben viele Unter-
nehmen bereits die Zeichen der Zeit er-
kannt und gehen das Problem mit prag-
matischen Lösungen an.
Nicht alles dreht sich um alternative Ener-
gien
Dies ist auch Anlegern nicht entgangen,
die ihrem Investment nicht nur einen öko-
PURE LEIDENSCHAFT: RESERVE HAT KEINE RUH!
„Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu
verteidigen.“ Diese Worte musste ich als Wehrpflichtiger im Kreis meiner Kameraden während eines feierlichen Gelöbnisses
1983 sprechen. Was damals durch die Wehrpflicht in allen Familien spürbar war, wurde für jeden jungen Mann zur Gewis-
sensentscheidung: Wehrdienst oder Zivildienst!
In einer Soldatenfamilie bin ich groß
geworden. Mein Großvater war Offizier,
zwei meiner Onkel waren Unteroffizier
und Feldwebel und mein Vater war Ge-
freiter in der Sanitätstruppe. So war es
wohl unvermeidlich, dass ich Soldat wur-
de. Ich diente vier Jahre als Wehrpflich-
tiger und Zeitsoldat in Artillerieeinheiten
während des Kalten Krieges und machte
die Transformation vom Massenheer zur
Einsatzarmee mit. Auflösungen, Um-
strukturierungen sind laufende Prozesse,
die uns auch heute noch begleiten.
Nach der aktiven Zeit bis 1987 wurde ich
als Reservist auf sechs Dienstposten ein-
gesetzt. Viele Reservedienstleistungen
folgten dieser aktiven Zeit. Die Weiter-
bildung erfolgte durch Lehrgänge an den
Ausbildungszentren und der Offiziers-
schule der Bundeswehr und immer neben
der beruflichen Tätigkeit. Ein Fallschirm-
springerlehrgang war ein besonderes
Highlight.
Nachdem ich 2017 eine mir anvertraute
Reservisteneinheit in andere Hände über-
gab, wurde ich zum Vorsitzenden der
Kreisgruppe Neckar-Alb im Reservisten-
Verband (mit ca. 120.000 Mitgliedern)
gewählt. Der Auftrag ist, als Mittler in
unserer Gesellschaft die Bundeswehr zu
vertreten.
In Baden-Württemberg sind in einer Lan-
desgruppe ca. 10.000 Reservisten zusam-
mengefasst. Davon sind ca. 900 Reser-
visten in meiner Kreisgruppe regional mit
Waffen- und Geräteausbildungen sowie
sicherheitspolitischen Veranstaltungen
befasst, die in der Regel alle an Wochen-
enden stattfinden. Jedes Jahr sehen Sie
uns am Volkstrauertag an Friedhöfen bei
der Sammlung für den Volksbund der
Kriegsgräberfürsorge.
Die Ausbildungen bringen den teilneh-
menden Reservisten an seine physischen
und psychischen Grenzen. Im Zelt biwa-
kieren und wenig Schlaf sind Situationen,
die am Arbeitsplatz eher selten zu finden
sind. Wir leben und erleben die Kame-
radschaft mit allen Facetten. Da ver-
richtet ein Doktor der Chemie als Ober-
gefreiter mit einem Kfz-Meister als Feld-
webel gemeinsam den Dienst. Es zählt
nur, dass der Soldat sich im Team auf den
Kameraden verlassen kann und auf die
Sicherheit geachtet wird. Außer kleinen
Blessuren und kleineren Schäden am
Gerät passierte bisher Gott sei Dank nicht
viel. Eine gute Führungscrew unterstützt
mich mit hoher Motivation, damit es so
bleibt. Unsere Kreisgruppe steht sehr gut
da.
Den Kameraden und mir haben diese
Erfahrungen in vielen Lebensbereichen
sehr geholfen. Sehr erfreut war ich, als ich
den Anruf von einem Geschäftsführer
eines unserer Kunden nach seiner Inter-
netrecherche erhielt und er mich zu mei-
ner Tätigkeit bei der Reserve befragte.
Jetzt dient er als Obergefreiter in meiner
ehemaligen Reservisteneinheit.
Er und ich sind keine Einzelfälle, es gibt
Millionen Reservisten. Mein Dank gilt
ihnen wie auch den „Zivis“ für ihren ge-
leisteten Dienst.
Ihr Ansprechpartner:Jörg SchlosserTel. +49 7121 923-1140schlosser@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)0520 17
18
RVM-PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2019
Stiftung „Hilfe für kranke Kinder“ – Comiczeichnen zur Krankheitsbewältigung. Werde ich wieder gesund? Was macht meine
Krankheit mit mir? Wie geht es meinen Eltern und Geschwistern, Oma und Opa und meinen Freunden? Wieso muss ich
überhaupt ins Krankenhaus?
ZSE Tübingen – Projekt „Klangliege für hörgeschädigte Kinder“. Schwerhörigkeit ist das häufigste neurosensorische Defizit des
Menschen. Hochgradige Hörstörungen bis zur Ertaubung betreffen in Deutschland ein bis zwei von 1.000 Neugeborenen.
Kinder, die im Krankenhaus behandelt
werden, haben viele Fragen und Sorgen.
Oft können sie diese aber nur schwer
benennen. Das Projekt „Comiczeichnen“
hilft den Kindern und Jugendlichen, ihre
Gefühle mithilfe von Geschichten auszu-
drücken. Hier lernen sie, gute Storys zu
entwickeln, und Text und Bilder zu ver-
binden. Einmal pro Woche besucht der
Comiczeichner Haimo Kinzler die Kin-
derklinik und zeichnet mit den kleinen
Patienten. Dies bietet den Kindern nicht
nur eine Möglichkeit, mit ihrer Krank-
heitsgeschichte und ihren Ängsten um-
zugehen, sondern ist auch eine schöne
Gelegenheit, dem Krankenhausalltag zu
entfliehen und der Fantasie freien Lauf zu
lassen. Gerne haben wir für dieses Projekt
gespendet.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.hilfe-fuer-kranke-kinder.de
Schwerhörigkeit kann mit Hörgeräten
oder auch mit Cochlea-Implantaten, also
Innenohrprothesen, relativ gut rehabi-
litiert werden. Aber Kinder haben auch
bei bestmöglicher Versorgung oft eine
Sprachentwicklungsstörung und somit ei-
ne eingeschränkte Kommunikationsfä-
higkeit.
Kinder mit Hörstörungen sind mit rein
verbalen Therapiemethoden oft schwer zu
erreichen. Die Musiktherapie hat einen
völlig anderen Ansatz. Klänge können
innerhalb eines geschützten Freiraums
und innerhalb einer Atmosphäre fern des
Leistungsdrucks erlebbar gemacht wer-
den. Auch ohne sprachliche Kompetenz
können über die Musik Dialoge entstehen.
Im HörZentrum sind versierte Musikthe-
rapeuten beschäftigt. Es fehlt allerdings
noch an der notwendigen Ausstattung.
Eine Klangliege überträgt die Musik auf
die Liegefläche und macht Klänge über
die Haut taktil erlebbar.
So können Betroffene Musik fühlen und
ein Gefühl für Musik, Melodien und
Rhythmus bekommen. Von den Kranken-
kassen wird die Musiktherapie aktuell
leider nicht finanziert. Wir haben das Pro-
jekt gerne mit unserer Spende unter-
stützt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.zse-tuebingen.de
Der Verein möchte dazu beitragen, dieses
kulturelle Angebot zu erhalten und zu er-
weitern, denn Theatermachen war schon
immer eine Gratwanderung zwischen
Enthusiasmus, Kreativität und „Über-
lebens“-Kunst. Der Förderverein enga-
giert sich insbesondere in Projekten zur
kulturellen Bildung – beispielsweise inter-
kulturelle, generationsübergreifende und
integrative Projekte oder Schul- und
Jugendtheaterfestivals – sowie bei der
Durchführung und dem Ausbau des Spiel-
betriebes des Theaters PATATI-PATATA in
Reutlingen.
Gerne haben wir den Förderverein mit
einer Spende unterstützt.
Weitere Informationen:
www.theaterpatati.de/forderverein-
theater-ohne-grenzen
Spielerisch die täglichen Gefahren des
Straßenverkehrs kennenlernen und so
das richtige Verhalten im Straßenverkehr
üben – das können Kinder mit dem
Arbeitsbuch „Mit der lustigen Ampel zur
Radfahr-Prüfung“.
Dieses Buch dient den Dritt- und Viert-
klässlern als Hilfsmittel, um richtiges
Fahrradfahren zu erlernen und so leichter
die Radfahrprüfung zu bestehen. Eine
Ampel namens „Hugo Ampel“ führt die
Kinder durch das Arbeitsbuch. Mit Spie-
len, Rätseln und vielen Sachaufgaben
werden sie auf Gefahren beim Radfahren
hingewiesen und vor gefährlichen Situa-
tionen im Straßenverkehr gewarnt.
Wir haben 120 Bücher an die 4. Klassen
der Freien Evangelischen Schule Reut-
lingen e. V. gespendet.
RVM-AKTUELL (V1)0520 19
RVM-PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2019
Der Förderverein Theater ohne Grenzen e. V. ermöglicht zusammen mit dem Theater PATATI-PATATA Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen einen unmittelbaren Zugang zum Erleben und Gestalten des Theaterspiels.
Verkehrswacht Reutlingen-Münsingen – Arbeitsbuch zur Fahrradausbildung. Jährlich verunglücken in Deutschland rund
50.000 Kinder im Straßenverkehr, die meisten von ihnen mit dem Fahrrad. Sie sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer
und auf die Unterstützung und Rücksichtnahme der Erwachsenen angewiesen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Katrin Prietz
Tel. +49 7121 923-1141
prietz@rvm.de
20
Mit der ersten Ausgabe von RVM-AKTUELL in 2013 haben wir die Reihe „RVM – Wir stellen uns vor“ begonnen.
Zwischenzeitlich hat sich jedes Team von RVM vorgestellt. Bei unserer Redaktionssitzung zu dieser Ausgabe stand daher
die Frage im Raum, ob wir diese Rubrik beenden – oder weitermachen und eine Reihe „2.0“ beginnen. Aufgrund Ihrer
Rückmeldungen wissen wir, dass dies eine gern gelesene Rubrik ist, und in den vergangenen sieben Jahren hat sich einiges
in den Teams verändert. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, einfach noch einmal von vorne zu beginnen. Den Auftakt
gestaltete 2013 das Team Vorsorge, und dieses Team wird auch die „Wiederholung“ beginnen. In diesem und den künftigen
Artikeln dieser Rubrik blicken wir auch auf die Erstvorstellung der Teams zurück, um aufzuzeigen, was sich seither
verändert hat. Wir hoffen, dass Ihnen das Lesen dieser Artikel weiterhin Spaß macht.
RVM: WIR STELLEN UNS VOR 2.0
Das Team Vorsorge umfasst zwischen-
zeitlich 15 Personen und hat sich damit
im Vergleich zu 2013 fast verdoppelt.
Kolleginnen und Kollegen, die 2013 zum
Team gehörten und heute nicht mehr da-
bei sind, sind nahezu in Gänze in anderen
Funktionen bei RVM tätig.
Die größte Konstante ist Herr Josef Maier,
der im Jahr 1994 den Bereich bei RVM
aufgebaut hat und heute als Kunden-
betreuer im Team tätig ist. Ebenfalls als
Kundenbetreuer tätig sind Herr Johannes
Schairer und der Teamleiter Herr Gio-
vanni Nuvoli. Neben den Kundenbe-
treuern gehören noch zum Team Vorsorge:
Frau Gülin Erdem, Frau Tanja Graf, Frau
Silvia Herrmann, Frau Erika Keck, Herr
Peter Lämmle, Frau Carolin Michel, Frau
Jasmin Schlack, Frau Vera Steinbeck,
Frau Miriam Trojan, Herr Daniel da Costa
Viana (alle Sachbearbeitung) sowie Frau
Petra Knipp und Herr Kim Ristau (beide
Projekte/Prozesse und Sachbearbei-
tung).
2013 war das Team auch noch für den Be-
reich Finanzmanagement verantwort-
lich. Dieser Bereich wird zwischenzeitlich
von einem eigenen Team betreut, das sich
im Rahmen dieser Reihe ebenfalls vor-
stellen wird.
Nicht nur die Anzahl der Teammitglieder
ist seit 2013 deutlich anstiegen, auch der
Betreuungsumfang:
ž Betreuung von über 60.000 Versiche-
rungsverträgen (2013: 25.000)
ž bei 80 Versicherungsgesellschaften (in
Deutschland gibt es 84 zugelassene
Lebensversicherer)
In Zusammenarbeit mit der zur RVM-
Gruppe gehörenden RISConsult und
durch Nutzung der dort angebotenen
Rechtsdienstleitungen im Zusammen-
hang mit betrieblicher Altersversorgung
(z. B. Erstellung von Versorgungsordnun-
gen/Betriebsvereinbarungen oder Porta-
bilitätsprüfungen) werden ganzheitliche
Lösungen für Kunden umgesetzt, die
haftungssicher, effizient und attraktiv
sind.
Betriebliche Altersversorgung wird von
vielen Beratungshäusern oder Vermit-
tlern angeboten und begleitet. In den
Grundzügen ist dies naturgemäß überall
„gleich“, denn die Anwendung eines
steuerlichen Paragrafen wie der § 3 Nr.
63 EStG ändert sich durch die Betreuung
aus dem Team Vorsorge nicht. Es sind die
Kundennähe, die Expertise aufgrund der
vielen betreuten Verträge, die Konzepte
sowie die hohe Affinität, all dies in
digitalen Lösungsansätzen abzubilden,
die den Bereich Vorsorge auszeichnet.
Ein paar Beispiele sollen dies verdeut-
lichen:
ž Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
wurde zeitnah (die erste Informations-
veranstaltung wurde am Tag der Verab-
schiedung des Gesetzes durch den
Bundesrat angeboten) mit allen Facet-
ten (Merkblätter, Mitarbeiterinforma-
tionen, Protokollvorlagen und Simula-
tionstools zur Aufwandsbestimmung
von Zuschussvarianten) und speziellen
Services (Massenerstellung von Ent-
geltumwandlungsvereinbarungen) haf-
tungssicher für Kunden umgesetzt.
ž Jeder bAV-Kunde von RVM hat die
Möglichkeit, sich kostenfreier Portale
für die Personalabteilung und für die
Belegschaft zu bedienen. Neben einer
Daten- und Dokumenteneinsicht bie-
ten diese ein breites Informations-
spektrum und die Möglichkeit, mit
elektronischen Geschäftsvorfällen die
Umsetzung betrieblicher Konzepte ef-
fizient zu gestalten.
ž Kunden, die ihren Mitarbeitern die
Übernahme von mitgebrachten Verträ-
gen bei Einstellung ohne Haftungs-
risiken ermöglichen möchten, steht ein
transparentes 3-stufiges onlinege-
stütztes Verfahren zur Verfügung, das
die Mitarbeiter selbst – und damit ohne
Aufwand für die Personalabteilung –
bedienen können.
ž Nicht erst seit Corona, sondern schon
seit vielen Jahren werden Mitarbeiter-
beratungen auch als Onlineberatungen
zusätzlich zu „vor Ort“ angeboten.
ž In Zusammenarbeit mit RISConsult
und dem Marktführer der Versiche-
rungsgesellschaften wurde ein Konzept
entwickelt und für Kunden bereits um-
gesetzt, das komplett ohne Unter-
schrift und Aushändigung der Versor-
gungszusage durch die Personalab-
teilung auskommt, dessen Policierung
beim Versicherer „dunkel“ erfolgt und
bei dem die Entgeltumwandlung op-
tional mit digitalen Unterschriften von
Mitarbeiter und Personalabteilung er-
folgen kann.
Auch der Bereich Krankenversicherung –
inklusive des seit einigen Jahren sehr
stark an Bedeutung gewinnenden Sektors
„betriebliche Krankenversicherung“ –
gehört zum Repertoire des Teams Vor-
sorge und rundet das Spektrum ab. In
diesem Bereich arbeitet das Team seit
über zehn Jahren mit einem Koope-
rationspartner zusammen, dem „Kran-
kenversicherungshaus“ in Ulm.
Leidenschaft und Fantasie einzubringen,
um für Kunden komfortable und ganz-
heitliche Lösungen anbieten zu können,
war und ist das Credo des Bereiches Vor-
sorge.
Ihr Ansprechpartner:Giovanni NuvoliTel. +49 7121 923-1187nuvoli@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)0520 21
RVM: WIR STELLEN UNS VOR 2.0
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungs-kasse
Pensionszusage Zeitwertkonten
DV PK PF UK PZ ZWK
22
Wir sind sieben Auszubildende im Alter
zwischen 16 und 29 Jahren in verschie-
denen Teams:
ž , 20 Jahre, Team Sach- und Miriam Ali
Industrieversicherung
ž , 20 Jahre, Team Privatkun-Laura Faber
den Sachversicherung
ž , 24 Jahre, Team Christos Karavassilis
Sach- und Industrieversicherung
ž , 21 Jahre, Team Logistik Marvin Klein
(Transport- und Verkehrshaftungsver-
sicherung)
ž , 29 Jahre, Team Sach- und Anja Michel
Industrieversicherung
ž , 23 Jahre, Team Sach- Filip Pavlovic
und Industrieversicherung
ž , 16 Jahre, Team Kim Lara Wissmann
Kfz
Wie kamen wir zur Ausbildung bei RVM?
Christos Karavassilis, Anja Michel und Fi-
lip Pavlovic bekamen durch Bekannte
Empfehlungen, bei RVM eine Ausbildung
zu starten. Sie steuerten den Weg zur
Ausbildung durch ein Praktikum an. Über
ein Praktikum kamen ebenfalls Marvin
Klein und Kim Lara Wissmann ins Unter-
nehmen. Nach einem Besuch einer Aus-
bildungsmesse entschieden sich Miriam
Ali und Laura Faber, den Weg zu RVM ein-
zuschlagen. Sie genossen Probearbeits-
tage in ihren Teams.
Nach den Praktika und Probearbeitstagen
kam es zu den Vorstellungsgesprächen, in
denen wir überzeugen konnten. Hier sind
wir richtig!
Unser Start bei RVM
Zu Beginn wurden die Schulungen zur
„Einführung in die Versicherungswelt“
durchgeführt. Dort haben wir wichtige
Grundlagen gelernt, z. B. welche Ver-
sicherung es gibt und wann Versiche-
rungsschutz besteht. Außerdem haben wir
Übungen zu Dreisatz- und Prämienrech-
nungen gemacht.
Im vergangenen halben Jahr war die
Ausbildungsakademie unser zentraler
Lernort. Die Ausbildungsakademie ist
aufgebaut wie ein Klassenzimmer, in der
nur wir sieben Auszubildende und unsere
Akademieleiterin ihren Arbeitsplatz ha-
ben. Die Akademieleiterin bringt uns die
einzelnen Sparten in Form von Schu-
lungen und Übungen näher, sodass wir ab
dem zweiten Ausbildungsjahr sicher in
unseren Teams mitarbeiten können.
Unsere Schulungen
Zuerst wird uns die Theorie der jeweiligen
Versicherungssparte vermittelt. Dann geht
es darum, die Theorie mit der Praxis zu
verbinden. Nach Abschluss der prak-
tischen Phase erfolgt eine Lernerfolgs-
kontrolle.
Wir üben täglich, Verträge in unserem
System anzulegen, Versicherungsscheine
und Briefe zu erstellen, E-Mails vorzube-
reiten sowie Nachträge zu prüfen und an
die Versicherungsnehmer zu versenden.
In unserem ersten halben Jahr hatten wir
Schulungen in den privaten Versiche-
rungssparten, wie der Wohngebäude-, der
Hausrat-, der Unfall- und der Haftpflicht-
versicherung. Da wir bei RVM aber haupt-
sächlich Firmenkunden betreuen, haben
wir auch schon mit der Feuer- und EC-Ver-
sicherung weitergemacht. Diese Schu-
lungen wurden nicht von unserer Akade-
mieleiterin, sondern von unseren Spezia-
listen im Hause durchgeführt.
Allerdings hatten wir auch Schulungen,
die nicht mit einer Versicherungssparte
zusammenhängen, z. B. über unser Be-
triebssystem, die CI-Schulung (Dokumen-
te, Briefe und weiteres nach RVM-Style-
Guide), das Telefontraining sowie das
Arbeiten mit dem Workflowmanager und
Vorgängen.
Fazit
Wir fühlen uns bei RVM gut aufgehoben,
habe tolle Lernbedingungen und schätzen
den familiären Umgang. Und auch in der
aktuellen Corona-Situation erhalten wir
genügend Unterstützung, um unsere Aus-
bildung gut weiterführen und abschlie-
ßen zu können.
UNSER ERSTES HALBES JAHR BEI RVM
Am 1. September 2019 haben wir unsere Ausbildung zum Kaufmann / zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen bei
RVM begonnen. Wir berichten über unser erstes halbes Jahr.
Ihre Ansprechpartnerin:Helen HofmannTel. +49 7121 923-1107hofmann@rvm.de
RVM – IN EIGENER SACHE
IMPRESSUM
Herausgeber
RVM Versicherungsmakler
GmbH & Co. KG und
RVM Finanzmanagement
GmbH & Co. KG
Arbachtalstraße 22
72800 Eningen u. A.
Tel. +49 7121 923-0
Fax +49 7121 923-200
www.rvm.de
RedaktionelleVerantwortung
Layout & Satz
Lektorat
Michael Soukop
www.arcusmarketing.de
Dr. Thomas Pohl
www.lektorat-pohl.de
Ihre Ansprechpartnerin:
Katrin Prietz
Tel. +49 7121 923-1141
prietz@rvm.de
Dieser Informationsdienst der RVM-Gruppe
dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über
Neuerungen aus den Bereichen Versicherung
und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt
kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine
Gewähr übernommen werden. Über Anre-
gungen, Hinweise oder den Wunsch nach
weiteren Informationen freuen wir uns.
Ihr Ansprechpartner:
Giovanni Nuvoli
Tel. +49 7121 923-1187
nuvoli@rvm.de
Ihr Ansprechpartner:Gerrit JanasekTel. +49 7121 923-1147janasek@rvm.de
Über 200 Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter bilden mittlerweile die wertvollste
Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde
ist es uns ein Anliegen, Ihnen einen Ein-
blick zu geben, was sich bei uns „so tut“.
Neue MitarbeiterInnen:
Wir haben uns verstärkt durch:
ž , Teamleiter, Team KFZ, Denis Gommel
Eintritt 01.01.2020
ž , Teamleiter, Team Rech-Bernd Hild
nungswesen, Eintritt 01.01.2020
ž , Sachbearbeiter, Team Peter Lämmle
Vorsorge, Eintritt 01.01.2020
ž Sachbearbeiter, Team Tamara Mozer,
Wörner, Eintritt 01.01.2020
ž , Spezialistin/Juristin, Inna Strauß
Fachbereich Haftpflicht, Eintritt
20.04.2020
Herzlich willkommen! Wir wünschen al-
len neuen Kolleginnen und Kollegen ei-
nen guten Start.
Übernahme nach der Ausbildung:
Im Januar 2020 haben unsere Auszu-
bildenden ihre Abschlussprüfungen er-
folgreich bestanden – ganz herzlichen
Glückwunsch hierzu!
ž Nadine Bischoff, Kauffrau für Büro-
management, Sachbearbeiterin, Team
Rechnungswesen
ž , Kaufmann für Versiche-Onur Kanbur
rungen und Finanzen, Sachbearbei-
ter, Team UBrunner
ž , Kauffrau für Versi-Michaela Klaiber
cherungen und Finanzen/Finanzassis-
tentin, Sachbearbeiterin, Team Hof-
stetter
ž , Kaufmann für Ver-Sebastian Kotzur
sicherungen und Finanzen/Finanzas-
sistent, Sachbearbeiter, Team Wörner
ž , Kauffrau für Büroma-Melis Tinmaz
nagement, Sachbearbeiterin, Team
Backoffice
ž , Kauffrau für Versi-Maleen Vöhringer
cherungen und Finanzen/Finanzassis-
tentin, Sachbearbeiterin, Team
UBrunner
Weiterbildung:
Folgende Weiterbildungen wurden er-
folgreich absolviert:
ž , Ausbildereignung Eileen Dewald
(IHK)
Herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen
Leistung!
Vollmachten:
Aufgrund der guten Leistungen gratu-
lieren wir zur Übertragung der Hand-
lungsvollmacht:
ž , Team DEHOGACarolin Waller
ž , Team HofstetterGero Hofstetter
ž , Team PrillKathrin Herrmann
RVM-AKTUELL (V1)0520 23
www.rvm.de
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