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POLITIK UND RECHT
Dr. Gernot Stimmer
http://homepage.univie.ac.at/gernot.stimmer/
INHALTE
� Theorien über Recht und Staat
� Vergleich kontinentaleuropäischer vs. angloamerikanischer Rechtskreis
� Gegenüberstellung Zivilrecht-Strafrecht-Verfassungs- und Verwaltungsrecht
� Verfassungs- und Regierungssysteme
� Europäisches Recht
PRÜFUNGSMODUS
� Schriftlicher Test an Hand von Fallbeispielen unter Verwendung von Skriptum, Mitschriften und Gesetzestexte• sechs Fragen (48 Punkte/16 Punkte Minimum)
• eigenes Papier erforderlich
� Anmeldung auf Homepage oder durch Eintragung in Prüfungsliste bei Fr. Graf (Inst. f. Politikwissenschaft, NIG, 2.Stock)
PRÜFUNGSTERMINE
� 1. Prüfung: Mittwoch, 31. Jänner, 2007 8:15-9:45 h, HS 7
� 2. Prüfung: Mittwoch, 28.Februar, 2007 8:15-9:45 h, HS 7
� 3. & 4. Prüfung: SS 2007
ÜBERBLICK1) Begriffsbestimmungen2) Rechtsbildungsquellen3) Zivilrecht – Zivilprozess4) Strafrecht – Strafprozess5) Staatstheorien und Verfassung 6) Grundrechte - Menschenrechte7) Zwischenstaatliches und
Supranationales Recht
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
POLITIK DEFINITIONENNormativ
� Politik =• Soll-Zielwert
• Rechte Ordnung
• Freiheit
� Vertreter:• Platon
• Aristoteles Aristoteles384 - 322 vuZ.
POLITIK DEFINITIONEN
� 4 Betrachtungsausrichtungen:• Normativ
• Deskriptiv
• Gouvernmental
• Emanzipatorisch
POLITIK DEFINITIONEN
Deskriptiv
� Politik =• Autoritative Zuteilung von
Werten
• Interessensdurchsetzung
� Vertreter:• D. Easton
David Easton1917-
POLITIK DEFINITIONEN
Gouvernmental� Politik =
• Herrschaft
• Macht
• Führung
• Hierarchie
� Vertreter• A. Bergsträsser
• O. FlechtheimOssip Flechtheim
1909-1998
POLITIK DEFINITIONEN
Emanzipatorisch
� Politik =• Machtbeschränkung
• Partizipation
• Herrschaftsauflösung
� Vertreter• J. Habermas
Jürgen Habermas1929-
DIFFERENZIERUNGENdes Österreichischen Rechts
� …nach der Durchsetzung
� …nach der Funktion
� …nach der Entstehungsform
� …nach dem Rechtsträger
� …nach dem Status der Akteure
DIFFERENZIERUNGEN
nach der Durchsetzung
z.B. gesellschaftliche, religiöse, sittliche Normen
d.h. Gesetze
Normen ohne Zwangs-durchsetzung mittels
Staatlicher gewalt
Rechtsnormen/
Zwangsnormen
DIFFERENZIERUNGEN
nach der Funktion
z.B. Steuerreformz.B. Strafvollzug Exekutionsrecht
z.B. Strafrecht, Zivilrecht
Zu- und Umverteilung von Gütern
Vollziehung von Rechtsakten
Regelung individueller Verhaltensweisen
ZuweisungsnormVollzugsnormVerhaltensnorm
DIFFERENZIERUNGEN
nach der Funktion
steigendgeringsteigendZuweisungsnormen
steigendsteigendsteigendVollzugsnormen
steigendsteigendgeringVerhaltensnormen
Verwaltungs/ Verfassungsrecht
StrafrechtPrivatrecht
DIFFERENZIERUNGEN
nach der Entstehungsform� Gesetz im formellen/materiellen Sinn
z.B. Verordnungz.B. Einzelfallgesetz
alle generell-abstrakte Normen ohne Unterscheidung des Entstehungsverfahrens
parlamentarische Gesetzgebung ohne Unterscheidung des Inhalts
Kriterium: Norminhalt
Kriterium: Entstehungsverfahren
Materielles GesetzFormelles Gesetz
DIFFERENZIERUNGEN
nach der Entstehungsform� Verfassung im formellen/materiellen Sinn
d.h. Wahlordnung, Geschäftsordnung des Parlaments
d.h. Gesetzesteile im Verfassungsrang
Gefahr: Missbrauch durch Gesetzgeber, Normen der Kontrolle des Verfassungsgerichtshofs zu entziehen
alle Normen die inhaltlich die Verfassung eines Staates betreffen
alle Normen die im förmlichen Verfahren der Verfassungsgesetzgebung entstehen, unabhängig vom Inhalt
Materielle VerfassungFormelle Verfassung
DIFFERENZIERUNGEN
nach dem Rechtsträger
zur Durchsetzung des eigenen Verhaltens oder Erzwingung fremden Verhaltens
z.B. ABGB
der Rechtsperson gegen andere zustehende Befugnisse
Summe der geltenden Normen einer Rechtsordnung
Subjektives RechtObjektives Recht
DIFFERENZIERUNGEN
nach dem Rechtsträger� Subjektives Recht
z.B.
�Schuldrecht
�Anspruch auf Erbschaft
z.B.
�Herrschaftsrecht (Eigentum, Sachenrecht)
�Immaterialgüterrecht (Patent, Urheberrecht)�Persönlichkeitsrecht (Recht auf Leben, Namen, Eigenes Bild)
�Familienrechte
Wirkung nur gegen bestimmte Personen
Wirkung gegen jeden
Relative RechteAbsolute Rechte
DIFFERENZIERUNGEN
nach dem Status der Akteure
Normen zwischen Rechtspersonen zur Regelung privater Rechtsverhältnisse
Normen der öffentlich-rechtlichen Körper-schaften (Behörden) gegenüber anderen Rechtspersonen
PrivatrechtÖffentliches Recht
DIFFERENZIERUNGEN
nach dem Status der Akteure� Abgrenzungstheorien
private Rechtsperson
Gleichordnung der Rechtsverhältnisse
Interessen des Einzelnen
Privatrecht
HoheitsgewaltUnter/ Überordnung der Rechtsverhältnisse
Interessen der Allgemeinheit
Öffentliches Recht
Subjekts-theorie
Subjektions-theorie
Interessens-theorie
DIFFERENZIERUNGENAllgemeine Bedeutung
� Erklärung…des Funktionierens der praktischen Normsetzung des Verwaltungsstaates
� Verständnis…für Normsetzung der EG/EU: Verordnung, Richtlinie, Empfehlung
� Vergleichbarkeit…mit anderen Rechtsetzungsquellen (CaseLaw-System)
RECHTSDEFINITIONEN
� erfolgen nach…• Normativen Kriterien (Gerechtigkeit)
• Funktionalen Kriterien (Steuerung)
• Soziologischen Kriterien (soziale Gewohnheiten)
• Juristischen Kriterien (Zwangsdurchsetzung)
RECHTSDEFINITIONEN
wichtigste Beispiele
� Normativ• Naturrecht
� Göttlich� Rational (Vernunftsrecht)
� Modern (ab 1945)
� Funktional• Positivismus
• Reflexibles Recht
• Systemtheorie
� Soziologisch• Rechtssoziologie
� Juristisch• Rechtspositivismus
RECHTSDEFINITIONEN
Normativ: Naturrecht
� Rechtsnormen unterliegen über-geordneten allgemeinen Rechtsprinzipien des• Göttlichen Naturrechts
• Modernen Vernunftrechts
� Hauptvertreter:• Gustav Radbruch
• Thomas v. AcquinThomas v. Acquin
1225-1274
RECHTSDEFINITIONENNormativ: Naturrecht
Göttliches Naturrecht vs. Vernunftsrecht
• Recht in 3 Ebenen geteilt� lex aeterna
• ewiges Recht der göttlichen Weltregierung
� lex naturalis• ableitbare
Rechtsgrundsätze
� lex humana• daran gebundenes
menschliches Recht
• Aus der Natur des Menschen und der vernünftigen Weltordnung sind allgemeingültige Rechtsgrundsätze ableitbar
RECHTSDEFINITIONENNormativ: Naturrecht
�Vernunftsrecht: Definition menschlicher Natur
Wiederherstellung durch Revolution und Abschaffung des Rechts
Freiheit im vorkapitalistischen UrzustandK. Marx
Weltrechtsordnung des Weltstaates
Vernunft und SittlichkeitI. Kant
Wiederherstellung der „zweiten Natur“ durch Volonté Générale
Freiheit und Gleichheit im UrzustandJ.J. Rousseau
civic governmentvorstaatliche GrundrechteJ. Locke
starker Staat ohne Grundfreiheiten
Gewalt, Angst vor TodT. Hobbes
Rechtsordnungmenschliche Natur
RECHTSDEFINITIONENNormativ: Naturrecht
� Modernes Naturrecht� Wiederentdeckung des Naturrechts aufgrund
Erfahrungen bis 1955• Schwächen
� Relativierung durch Meinungspluralismus
� Konflikt: Universelle vs. regionale Menschenrechte
� Instrumentalisierung durch Ideologien
• Verdienste� Verknüpfung positiven Rechts mit Sittlichkeitsnormen
� Aufzeigen von neuen Rechtsproblemen (Sterbehilfe, Gentechnologie)
� Verankerung der Menschenrechte in staatliche und zwischenstaatliche Rechtsordnungen
RECHTSDEFINITIONEN
Funktional: Positivismus
� Recht besteht aus exklusiv vom Staat gesetzte Normen mit Zwangsgewalt ohne
� religiöse
� metaphysische� moralische
� soziologische
Begründung
� Hauptvertreter:• Hans Kelsen Hans Kelsen
1881-1973
RECHTSDEFINITIONEN
Funktional: Reflexibles Recht
� Recht als Steuerungsmittel zur gesellschaftlichen Modernisierung
� Differenzierung des politischen Gesamtsystems in• Polity
� Ordnung des Systems, Verfassung
• Politics� Verfahrensregelungen zur Entscheidungsfindung,
Konfliktlösung
• Policy� Inhalte, Problemlösungen
RECHTSDEFINITIONENFunktional: Reflexibles Recht
� Instrumente der Steuerung� Regulierung
• Regelung Verhalten des und Anforderungen an Adressaten durch rechtliche Gebote, Verbote, Genehmigungen
� Finanzierung • Verhaltenseinwirkung durch positive (Subvention) bzw. negative
(Steuer) finanzielle Anreize
� Information• Steuerung durch Überzeugung
� Leistung• „Service“ durch staatliche Behörden (Sicherheit, Bildung)
� Strukturierung• Veränderung der Entscheidungsabläufe (Delegierung,
Regionalisierung, Autonomie)
RECHTSDEFINITIONEN
Funktional: Systemtheorie
� Aus dem funktionalen Verständnis von Politik und politischer Herrschaft ergibt sich für die Systemtheorien auch ein rein instrumenteller Bezug zu Recht und Verfassung
� Recht = Steuerung
RECHTSDEFINITIONENFunktional: Systemtheorie
� Hauptvertreter� D. Easton
• Normen als Output-Leistung des Politischen Systems� G. Almond
• Drei Output-Funktionen� Regelsetzung (Legislative)� Regelanwendung (Exekutive)� Regelauslegung (Judikative)
� N. Luhmann• Recht als Steuerungssprache von Macht des
politischen Systems gegenüber den Subsystemen
RECHTSDEFINITIONEN
Soziologisch: Rechtssoziologie� Recht als Regeln
bestimmter Bereiche des sozialen Lebens ableitbar aus
� dem sozialen Milieu� Gruppeninteressen� dem kulturellen Verhalten
� Hauptvertreter• Georges Gurvitch• Max Weber Max Weber
(1864-1920)
RECHTSDEFINITIONENSoziologisch: Rechtssoziologie
� Rechtsschöpfung/Rechtsfindung
� 4 Grundtypen nach Max Weber• Formale Irrationalität• Materiale Irrationalität• Materiale Rationalität• Formale Rationalität
RECHTSDEFINITIONENSoziologisch: Rechtssoziologie
� Rechtsschöpfung/Rechtsfindung
� 4 Grundtypen nach Max Weber• Formale Irrationalität
� Recht entsteht nach nicht vernünftig begründbaren Kriterien (Orakel, Duell, Gottesurteil, Jury)
� z.B. germanisches/ frühmittelalterliches Recht
• Materiale Irrationalität• Materiale Rationalität• Formale Rationalität
RECHTSDEFINITIONENSoziologisch: Rechtssoziologie
� Rechtsschöpfung/Rechtsfindung
� 4 Grundtypen nach Max Weber• Formale Irrationalität• Materiale Irrationalität
� Recht entsteht durch willkürliche Fall-zu-FallEntscheidung nach dem Rechtsgefühl
� z.B: orientalischer Kadi
• Materiale Rationalität• Formale Rationalität
RECHTSDEFINITIONENSoziologisch: Rechtssoziologie
� Rechtsschöpfung/Rechtsfindung
� 4 Grundtypen nach Max Weber• Formale Irrationalität• Materiale Irrationalität• Materiale Rationalität
� Recht entsteht auf der Grundlage von klar vorformulierten materiellen Grundsätzen der Religion, Machtinteressen, usw.
� z.B. islamisches Recht (Sharia), sozialistisches Recht der Sowjetunion
• Formale Rationalität
RECHTSDEFINITIONENSoziologisch: Rechtssoziologie
� Rechtsschöpfung/Rechtsfindung
� 4 Grundtypen nach Max Weber• Formale Irrationalität• Materiale Irrationalität• Materiale Rationalität• Formale Rationalität
� Recht entsteht ausschließlich nach generellen inhaltlich oder formal rationalen Kriterien
� z.B. modernes positivistisches Recht
RECHTSDEFINITIONEN Soziologisch: Rechtssoziologie
� Rechtsschöpfung/Rechtsfindung
� Kapitalismus und Recht nach Max Weber• modernes kapitalistisches Wirtschaftssystem
basiert auf Verbindung von� zweckrationalem Verhalten des Individuums
� formaler Rationalität des Rechts
RECHTSDEFINITIONEN
Juristisch: Rechtspositivismus
� Staat als Summe aller Normen
� Monopol des Gesetzesrechtes
� Logische Rangordnung vom Verfassungsprinzip zum individuellen Rechtsakt
� Hauptvertreter:• Hans Kelson
• Adolf J. Merkl Adolf Merkl(1890-1970)
RECHTSBILDUNGSQUELLEN
RECHTSQUELLEN 3 Grundtypen
� Gewohnheitsrecht• Rechtsbildung durch mündliche
Überlieferung
� Richterrecht• Rechtsschöpfung durch individuelle
Fallentscheidungen
� Gesetzesrecht• Rechtsbildung durch schriftliche
Rechtssetzung durch Gesetzgeber
HISTORISCHE RECHTSKREISE
� 2 westliche Rechtskulturen mit unterschiedlicher Geltung der drei Rechtsquellen• Kontinentaleuropäischer Rechtskreis
� West-, Süd- und Osteuropa
• Angloamerikanischer Rechtskreis� Großbritanien, USA, Australien, Südafrikanische
Republik
HISTORISCHE RECHTSKREISE
Grundmerkmale� Kontinentaleuropäisch
• Rezeption des Römischen Rechts
• Kodifizierungeinheitlicher staatlicher Rechtsordnungen
• Naturrecht vs. Rechtspositivismus
• Dominanz von Positivismus und Interessenjurisprudenz
� Angloamerikanisch• Common Law
(Gewohnheitsrecht)
• Case Law(Richterliches Fallrecht)
• Precedence (Bindung an frühere Urteile)
• Overruling (Abgehen von alten Urteilen)
HISTORISCHE RECHTSKREISE
Entwicklung: Angloamerikanisch� Entstehung von Common Law
� Thomas Hobbes (1588-1679)• Auf Vernunft begründetes
Recht durch souveränen König als oberster Gesetzgeber und Richter
� Edward Coke (1552-1634)• Recht als weiterentwickeltes
Gewohnheitsrecht (kollektive historische Weisheit), über König und Parlament
versus
� Durchsetzung des Rechtsverständnisses von Coke
HISTORISCHE RECHTSKREISE
Entwicklung: Kontinentaleuropäisch� Rezeption des römischen Rechts
� Christian Thomasius (1655-1738)• Sozialliberaler Ansatz• Gegen die Rezeption des röm.
Rechts; Rückbezug zum alten deutschen Gewohnheitsrecht (Germanisten)
� Carl v. Savigny (1779-1861)• Wirtschaftsliberaler Ansatz• Recht der bürgerlichen
Gesellschaft basiert auf Begriffslogik des röm. Rechts (Romanisten)
� Sieg der Romanisten mit der Kodifizierung des BGB 19OO
versus
HISTORISCHE RECHTSKREISE
Geltung der Rechtsquellen
ergänzende Rechtsquelle
heutige primäre Rechtsquelle
ursprüngliche Rechtsquelle
Anglo-amerikanischer
Rechtskreis
primäre Rechtsquelle
Gesetzesrecht
Gesetzesanwendung (nicht Quelle)
Richterrecht (Rechtsprechung)
subsidiäre Rechtsquelle
Gewohnheitsrecht
Kontinental-europäischer Rechtskreis
HISTORISCHE RECHTSKREISE
Geltung der Rechtsquellen� Gewohnheitsrecht
� Kontinentaleuropäisch• subsidiäre Rolle als
Rechtsquelle• Geltung abhängig von
� Dauer der Anwendung des Rechtsbrauchs
� Überzeugung der Rechtmäßigkeit
� Anerkennung durch Gesetzgeber
• Hauptanwendungsbereich: Wirtshafts-Handelsrecht
� Angloamerikanisch• traditionelle
Rechtsbildungsquelle • Weiterentwicklung
durch richterliches Case Law
• aktuelles Problem: Common Law vs. EU-Recht
HISTORISCHE RECHTSKREISE
Geltung der Rechtsquellen� Richterrecht
� Kontinentaleuropäisch (Bsp. Österreich)• Freie Autorität vs.
Präjudizenvermutung: Richter ist nicht an Vorentscheidung gebunden, soll sie aber argumentativ berücksichtigen
� Angloamerikanisch (Bsp. England)• Bindungswirkung der Precedents• Stare Decidensis: jeder Richter
hat sich an Entscheidungen seines Vorgängers zu halten
• Distinguishing: Modifzierung durch Aufzeigen von Unterschied zwischen neuem und altem Fall
• Overruling: Begründete Aufhebung von� Holding (Kern des Urteils)� Dictum (Details des Urteils)
HISTORISCHE RECHTSKREISE
Geltung der Rechtsquellen� Gesetzesrecht
� Kontinentaleuropäisch • Rezeption des Römischen
Rechts• Kodifizierung der
Rechtsordnungen • Durchsetzung des
positivistischen Rechtsverständnisses� Gesetz im formellen und
materiellen Sinn wird alleinige Rechtsschöpfungsquelle
• Probleme� Überregulierung und
Unregierbarkeit
� Angloamerikanisch• Gesetzesrecht Zunahme
(Verwaltungs- u. Strafrecht)� GB: Statute law des
Parlaments� USA: Gesetze des
Kongresses, Bundes- und Gliedstaaten
• Probleme � GB: Richterrecht vs
Gesetzesrecht, letzte Instanz: House of Lords
� USA: Kontrolle durch “judicial review“ aller Gerichte
HISTORISCHE RECHTSKREISE
Geltung der Rechtsquellen� Gesetzesrecht
� Höchste Ausformung: Moderner Verwaltungs-/Wohlfahrtstaat� Dadurch bewirkte Probleme:
• Verrechtlichung/Überregulierung• Bürokratisierung• Einzelfallgesetzgebung
� Nur für einzelne Personen oder Sachverhalte geltende Normen
� Gegentendenzen:• Differenzierung Gesetz im formellen vs. materiellen Recht• Entrechtlichung
� Rückzug des staatlichen Regelungsanspruchs (Wirtschaftsrecht)• Privatisierung
� Übertragung an andere Regelungskräfte (Markt, Gesellschaft)
HISTORISCHE RECHTSKREISE Geltung der Rechtsquellen� Richterrecht und Gesetzesrecht
Aktuelles Problem: EU-Recht� Kontinentaleuropäisch
• Rechtsakte der EU höherrangig als österreichisches (Verfasssungs-)Recht
• Entscheidungen des EuGH bindend für österreichischen Gesetzgeber und Judikative
� Angloamerikanisch• Rechtsakte der EU-
Organe höherrangig
• Entscheidungen des EuGH haben Präjudizwirkung
HISTORISCHE RECHTSKREISE
Gesetzesrecht�Kontinentaleuropäische Rechtsauslegung
� Im Gegensatz zu angloamerikanischem Rechtskreis, Bindung der Judikative an das Gesetzesrecht (z.B. ABGB, Straf GB)
� Zwei Instrumente zum Verständnis der anzuwendenden Norm:• Interpretation• Analogie
HISTORISCHE RECHTSKREISE
Gesetzesrecht�Kontinentaleuropäische Rechtsauslegung
� Interpretation (Österreich)• Subjektive Interpretation
(§6 ABGB)� Bedeutung der Worte� Absicht des historischen
Gesetzgebers
• Objektive Interpretation (moderne Tendenz)� aktueller Zweck des
Gesetzes
� Analogie• Rückschluss auf ähnliche
Rechtsfälle bei Gesetzeslücken� Gesetzesanalogie
• Übertragung eines gesetzlich geregelten Tatbestandes
� Rechtsanalogie• Übertragung von
allgemeinen Rechtsgrundsätzen
RECHTSGELTUNGGeltung vs. Wirkung
� Rechtsgeltung• Recht gilt, wenn es im rechtlichen Sinn als Norm existiert (normative
Geltung)• Begründung des Geltungsanspruchs durch formale Kriterien der
Rechtssetzung (z.B. parlamentarischer Gesetzesbeschluss)
� Rechtswirkung• nachweisliche Durchsetzbarkeit (faktische Geltung/ Effektivität)• normative Kraft des Faktischen
� Effektivitätsverlust• Bei dauerndem Verlust der Wirksamkeit, auch Ende der normativen
Geltung
RECHTSGELTUNG
Warum Gilt Recht?
� Aufgrund der • Durchsetzbarkeit
• logischen Ableitung der Rechtsnormen
• Anerkennung durch die Rechtsgemeinschaft
RECHTSGELTUNG
Warum Gilt Recht?� Aufgrund der Durchsetzbarkeit
� Grundlage der Geltung von politischer Macht mit Zwangsgewalt
� Vertreter• John Austin (1700-1859), GB
RECHTSGELTUNGWarum Gilt Recht?
� Aufgrund der logischen Ableitung der Rechtsnormen
� Theorie der Grundnorm• Hypothetische Grundnorm als Ersatz für frühere
metaphysisch-religiöse Begründungen
• Stufenbau nach dem Erzeugungszusammenhang, bzw. Rang der Rechtsquellen
� Vertreter• H. Kelsen
• A.J. Merkl (Österr.)
RECHTSGELTUNGWarum Gilt Recht?
� Aufgrund der logischen Ableitung der Rechtsnormen: Stufenbau der Rechtsordnung
Grundnorm
Bundesverfassung (B-VG) Bundesgesetze im Verfassungsrangeinfache
BundesgesetzeVerordnungen
individuelle Akte der Staatsgewalt:Urteile, Bescheide, unmittelbare Zwangs- und Befehlsgewalt
Landesverfassung Landesgesetze
RECHTSGELTUNGWarum Gilt Recht?
� Aufgrund der Anerkennung durch die Rechtsgemeinschaft
� Übereinstimmung mit Prinzipien der Gerechtigkeit vs Rechtspositivismus und „Gesetzlichem Unrecht“
� Vertreter• G. Radbruch (1878-1949)
RECHTSGELTUNG
Widerstandsrecht� Historische Wurzeln
� Germanisches Feudalrecht• wechselseitige Verpflichtung Führer-
Gefolgschaft
� christlich-katholisches Naturrecht• Thomas v. Acquin: Recht zum
Tyrannenmord
RECHTSGELTUNG
Widerstandsrecht� Modernes Naturrecht der Aufklärung
� Volkssouveränität als Quelle aller Staatsgewalt
� Widerstand gegen Unterdrückung als Menschenrecht
� Reaktion auf Rechtspositivismus nach 1945• Bonner Grundgesetz 1949: individuelles
Widerstandsrecht gegen jeden, der die demokratische Ordnung beseitigt
RECHTSGELTUNG
Widerstandsrecht� Angloamerikanische Entwicklung
� Ziviler Ungehorsam• J. Rawls: öffentliche, gewaltlose,
gewissensbestimmte rechtswidrige Handlung gegen schwerwiegende staatliche Ungerechtigkeiten
• konkrete Beispiele: Mahatma Ghandi, Martin Luther King Jr.
RECHTSGELTUNG
Moral� Antike, Mittelalter: Einheit von Recht + Moral
• Recht ein Teil der göttlichen Ordnung zur Erreichung des Gemeinwohls:
� Neuzeit: völlige Trennung• Rechtspositivismus, Interessenjurisprudenz
� Verbindung der 2 Sichtweisen• I. Kant (1724-1804)
� Legalität impliziert vernunftsmäßige Übereinstimmung von Gesetz + Moralität (kategorischer Imperativ)
RECHTSGELTUNG
Moral� Anwendungsfall Medizin
� Probleme: • Eingriffsintensität der modernen Medizin in menschliche
Rechtsgüter� Leben
� körperliche Unversehrtheit� individuelle Selbstbestimmung
• Recht als Ersatz für moralischen Konsens
RECHTSGELTUNG
Moral� Anwendungsfall Medizin
� Verhältnis Arzt – Patient:• Paternalismus
� Fürsorgeprinzip
� Hippokratischer Eid
• Autonomie des Patienten� Anerkennungsverhältnis
� Prinzip des „informierten Konsenses“
� Verbot der eigenmächtigen Heilbehandlung
RECHTSGELTUNG
Moral� Anwendungsfall Medizin
� Vorraussetzungen des „informierten Konsenses“• Information
� „verständlich und schonungsvoll“
� therapeutisches Prinzip: Grenzen der Aufklärungspflicht bei Schadenserwartung durch Prognose
• Urteilsfähigkeit� auch bei geschäftsunfähigen Personen
RECHTSGELTUNG
Moral� Anwendungsfall Medizin
� Problem des „informierten Konsenses“ bei einwilligungsunfähigen Personen:• Patientenverfügung
� Vorausverfügung über Erhalt bzw. Ablehnung medizinischer Maßnahmen
� Grundsätzliche Verbindlichkeit
• vermuteter Patientenwille, z.B.� frühere Aussagen
� religiöse Überzeugungen
RECHTSGELTUNG
Moral� Anwendungsfall Medizin: Konkrete Fälle
� Transplantation
� Euthanasie
� Humangenetik
� Klonen
� Embryonenforschung
� Somatische Gentherapie
RECHTSGELTUNG
Moral� Anwendungsfall Medizin: Transplantation
� Art der Organspende• Lebendspende
• Organentnahme von Toten� irreversibler Herz-Atemstillstand� Irreversibler Hirntod
RECHTSGELTUNG
Moral� Anwendungsfall Medizin: Transplantation
� Spenderegelungen• Zustimmungsregelung
� eng: ausdrückliche Zustimmung
� erweitert (D): Zustimmung durch Angehörige
• Widerspruchsregelung� eng (Ö): ausdrücklicher Widerspruch, Widerspruchsregister
� erweitert: Untersagung durch Angehörige
RECHTSGELTUNG
Moral� Anwendungsfall Medizin: Transplantation
� Empfängerregelung• Gewebeverträglichkeit
• Dringlichkeit
• Chancengleichheit (Warteliste)
RECHTSGELTUNG
Moral� Anwendungsfall Medizin: Euthanasie
� direkte, aktive Sterbehilfe (in Ö verboten)• gezielte Tötungshandlung durch andere Person ohne
ausdrücklichen Wunsch des Kranken• „Tötung auf Verlangen“
� indirekte, aktive Sterbehilfe (in Ö straffrei)• Schmerzbekämpfung mit Beschleunigung des
Sterbeprozesses
� passive Sterbehilfe (in Ö straffrei)• Verzicht auf/Abbruch von lebenserhaltenden
medizinischen Maßnahmen
RECHTSGELTUNG
Moral� Anwendungsfall Medizin: Euthanasie
� Rechtliche Probleme• Selbstbestimmungsrecht
• Behandlungspflicht des Arztes
• Grenzen der Solidarität
RECHTSGELTUNG
Moral� Anwendungsfall Medizin: Humangenetik
� Probleme• Manipulativer Zugriff auf menschliches Erbgut
• Recht auf informationelle Selbstbestimmung (der „gläserne Mensch“)
� Konkrete Fälle• Genanalysen bei Arbeitnehmern/Versicherten (in Ö verboten)
• pränatale Diagnostik: Früherkennung genetischer Defekte des Embryos
• Präimplantationsdiagnostik: genetische Analyse befruchteter Eizellen („in-vitro-fertilisation“)
RECHTSGELTUNGMoral
� Anwendungsfall Medizin: Klonen, Embryonenforschung, Gentherapie
� Klonen• Reproduktion eines Individuums mit gleichem
genetischen Code (weltweit verboten)
� Embryonenforschung (rechtliche Uneinheitlichkeit)• Forschung mit überzähligen Embryonen• Gewinnung von Stammzellen
� Gentherapie• Somatisch: nur therapierte Person betroffen (straffrei)• Keimbahn: Nachwuchs auch betroffen (weltweit
verboten)
RECHTSGELTUNG
Moral� Anwendungsfall Medizin: Prinzipien Medizinischer Verteilungsgerechtigkeit
� gerechter Anteil an• Makroallokation (Gesamtgesundheitsausgaben)
• Mikroallokation (individuelle Zuteilung)
� Anspruch auf angemessene Versorgung
� Vermeidung von Diskriminierung
� Recht auf selbstverantwortliche Lebensführung
� gesellschaftliche Gesamtverantwortung
RECHTSGELTUNG
Gerechtigkeit – Gleichheit
� Gerechtigkeit• subjektiv (Tugend)/ objektiv (normatives Prinzip)• austeilend-geometrisch/ ausgleichend-arithmetisch
� Gleichmäßigkeit und Sachgemäßheit (Rechsstatus) vs. Gleichwertigkeit (Schadenersatz)
� Gleichheit• Formal (Gleiche Rechtsfolgen für gleichen Tatbestand)• Materiell (Inhaltliche Gleichheit - Diskriminierungsverbot)
� Billigkeit• Korrektur der ausgleichenden Gerechtigkeit (Einzelfall) gegen die
formale Gleichheit (Gesetz)
RECHTSGELTUNG
Moderne Gerechtigkeitstheorien� John Rawls
� Theorie der Gerechtigkeit (1971)• Gerechtigkeit als
Überlegungsgleichgewicht zwischen Gerechtigkeitsprinzipien und praktischer Erfahrung
• Ungleichheit nur legitim bei maximalen Vorteil für die Ärmsten und Partizipation aller
John Rawls1921-2002
RECHTSGELTUNG
Moderne Gerechtigkeitstheorien� Michael Waltzer
� Sphären der Gerechtigkeit (1992)• Gegen politischen Liberalismus
von Rawls
• Kommunitarismus� Gerechtigkeit bedarf unterschiedliche
Kriterien (Verdienst, Leistung, Bedürfnis) bei der Verteilung sozialer Güter
• Neuer Liberalismus� Kunst der Trennung
Michael Waltzer
ZIVILRECHT - STRAFRECHT
GLIEDERUNG
� materielles Zivil-bzw. Strafrecht• Begriffe
• Definitionen
• Rechtsinstituten
� formelles Zivil-bzw. Strafrecht• Verfahren
• Organisation
• Instanzen
ZIVILRECHTBedeutung
� Römisches Zivilrecht ist Rechtsgrundlage für • Modernes Zivilrecht in Europa (ABGB)
• Ausdifferenzierung des „Öffentlichen Rechts“ (Strafrecht, Staatsrecht)
• Entwicklung der wichtigsten Rechtsbegriffedes modernen Rechtsordnung
MATERIELLES ZIVILRECHT
Grundbegriffe� Rechtsperson
• physische Person
• juristische Person
� Rechtsfähigkeit• Geschäftsfähigkeit
• Deliktsfähigkeit
� Rechtsgeschäft
� Sache
� Verschulden
� Haftung
� Schadenersatz
� Prozess
� Urteil
MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe: Rechtsperson
� physische Person
� Träger von individuellen Rechten und Pflichten
� Römisches Recht: Gebunden an den Status des römischen Bürgers (civis romanus) durch
• Geburt• Verleihung
� Modernes Naturrecht: Ableitung aus der Natur des Menschen als vernünftiges Wesen (angeborene Rechte jedes Menschen)
MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe: Rechtsperson
� juristische Person
� Übertragung der Rechtspersönlichkeit auf• Mehrzahl von Individuen (Personengesellschaft)• private und öffentliche Einrichtungen (Anstalten,
Stiftungen)
� Rechtsgrundlage für • modernes Wirtschaftsrecht (Aktien-
Handelsgesellschaft)• Staats und Verwaltungsrecht (Körperschaften
öffentlichen Rechts)
MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe: Rechtsperson
� juristische Person� Entstehung
• Privatrecht� privatrechtlicher Gründungsakt (Satzung, Vertrag) + öffentlich-
rechtlicher Akt (Anerkennung – Nichtuntersagung, Konzession, Staatlicher Gründungsakt (Rechtsanspruch, zB GmbH))
• Öffentliches Recht� staatlicher Gründungsakt (Gesetz, Verfassung)
� Arten von Gesellschaften• Körperschaften
� Personenvereinigungen mit festen Mitgliedschaften, Satzungen und Vertretungsorganen (Vereine, Genossenschaften bzw. Gemeinden, Länder)
• Vermögensgesamtheiten� auf Dauer oder auf bestimmte Zeit errichtete Vermögen zur
Erreichung bestimmter Ziele (Stiftungen, Anstalten, Fonds)
MATERIELLES ZIVILRECHT
Grundbegriffe: Rechtsfähigkeit� Rechtsfähigkeit = Handlungsfähigkeit
• Fähigkeit zu Handlungen und Unterlassungen, die Rechtsfolgen auslösen
• daraus entstehen weitere Fähigkeiten
RECHTSFRECHTSFRECHTSFRECHTSFÄÄÄÄHIGKEIT HIGKEIT HIGKEIT HIGKEIT –––– HANDLUNGSFHANDLUNGSFHANDLUNGSFHANDLUNGSFÄÄÄÄHIGKEITHIGKEITHIGKEITHIGKEIT
GESCHGESCHGESCHGESCHÄÄÄÄFTSFFTSFFTSFFTSFÄÄÄÄHIGKEITHIGKEITHIGKEITHIGKEIT DELIKTSFDELIKTSFDELIKTSFDELIKTSFÄÄÄÄHIGKEITHIGKEITHIGKEITHIGKEIT
MATERIELLES ZIVILRECHT
Grundbegriffe: Rechtsfähigkeit� Geschäftsfähigkeit
• Fähigkeit durch eigenes Handeln rechtsgeschäftlich tätig zu werden (Rechte/ Pflichten)
� Beschränkungen• Verschulden• Geistige Behinderung
• Altersgrenzen (minderjährig/ volljährig)
� Deliktsfähigkeit• Verantwortlichkeit für
eigenes rechtswidriges Verhalten
� Beschränkungen:• Verschulden• Geistige Behinderung
• Altersgrenzen
• Bei juristischen Personen: Organhaftung physischer Personen
MATERIELLES ZIVILRECHT
Grundbegriffe: Rechtsgeschäft� Durchsetzbare private Willenserklärung
(=rechtsgestaltender Tatbestand- Rechtsfolge)
� Differenzierungen• Einseitig/ zwei- oder mehrseitig
• einseitig verpflichtend/ zweiseitig verpflichtend
• entgeltlich / unentgeltlich
• unter Lebenden/ von Todes wegen
• Verpflichtungs-/ Verfügungsgeschäfte
MATERIELLES ZIVILRECHT
Grundbegriffe: Sache� alle Dinge, die Gegenstand von
subjektiven Rechten und Rechtsgeschäften zwischen Rechtspersonen sein können
� Differenzierungen• …nach der Natur der Sachen
• …nach der Art der Rechtsausübung
MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe: Sache
� Differenzierung nach Natur der Sache
� beweglich/ unbeweglich
� vertretbar/ unvertretbar (Kunstwerk)
� verbrauchbar/ unverbrauchbar
� trennbar/ untrennbar
� Gesamtsache (Bibliothek)/ Zubehör oder Nebensache
MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe: Sache
� Differenzierung nach Art der Rechsausübung
� 2 Grundtypen von Rechtsausübung:• Besitz
� tatsächliche Verfügung über die Sache
• Eigentum� Umfassendes Recht mit einer Sache nach
Belieben umzugehen und jeden anderen davon auszuschließen
MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe: Sache
� Differenzierung nach Art der Rechsausübung
Unechter Besitz durch „List, Gewalt oder Bittleihe“ erschlichen
Echter Besitz ohne „List, Gewalt oder Bittleihe“ erlangt
Unredlicher Besitz in dem Wissen, dass die Sache wem anderen gehört
Redlicher Besitz in dem Glauben, gültigen Rechtstitel zu besitzen
Unrechtmäßiger Besitz ohne rechtsgültigem Titel
Rechtmäßiger Besitz mit gültigem Rechtstitel
Mitbesitz mit mehreren Personen an einer Sache
Teilbesitz an selbstständigem Teil einer Sache
Rechtsbesitz einer unkörperlichen Sache
Sachbesitz einer körperlichen Sache
Arten des Besitzes
MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe: Sache
� Differenzierung nach Art der Rechsausübung
Gesamthandeigentum wobei alle Miteigentümer gemeinschaftlich handeln müssen
Miteigentummehrerer Personen mit quotenmäßigem Eigentumsrecht
Alleineigentum von einer verfügungsberechtigten Person
Arten des Eigentums
MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe: Sache
� Differenzierung nach Art der Rechsausübung
•Belastungs- und Veräußerungsverbote
Richterlich
•Sicherungsübereignung•Eigentumsvorbehalt
•Interesse der Allgemeinheit•Nachbarschaft
FreiwilligGesetzlich
Beschränkungen des Eigentums
MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe:Verschulden/Haftung
� Klassische Verschuldenshaftung
� Wer • bei voller Deliktsfähigkeit
• vorsätzlich oder fahrlässig(Voraussehbarkeit des Schadens)
• eine Rechtsverletzung begeht
handelt schuldhaft und ist schadenersatzpflichtig
MATERIELLES ZIVILRECHT
Grundbegriffe:Verschulden/Haftung � Klassische Verschuldenshaftung:
Zivilrechtliche Schuldableitung1. Schaden2. Handlung3. Kausalität4. Adäquanz5. Rechtswidrigkeit6. Rechtswidrigkeitszusammenhang 7. Verschulden 8. Haftung
MATERIELLES ZIVILRECHT
Grundbegriffe:Verschulden/Haftung � Klassische Verschuldenshaftung:
Zivilrechtliche Schuldableitung1. Schaden
• Nachweislicher Tatbestand der Schadenszufügung
2. Handlung3. Kausalität4. Adäquanz5. Rechtswidrigkeit6. Rechtswidrigkeitszusammenhang 7. Verschulden 8. Haftung
MATERIELLES ZIVILRECHT
Grundbegriffe:Verschulden/Haftung� Klassische Verschuldenshaftung:
Zivilrechtliche Schuldableitung1. Schaden2. Handlung
• Vom Beschuldigten gesetzte Tätigkeit oder Unterlassung
3. Kausalität4. Adäquanz5. Rechtswidrigkeit6. Rechtswidrigkeitszusammenhang 7. Verschulden 8. Haftung
MATERIELLES ZIVILRECHT
Grundbegriffe:Verschulden/Haftung� Klassische Verschuldenshaftung:
Zivilrechtliche Schuldableitung1. Schaden2. Handlung3. Kausalität
• Logischer Zusammenhang zwischen 1. und 2.
4. Adäquanz5. Rechtswidrigkeit6. Rechtswidrigkeitszusammenhang 7. Verschulden 8. Haftung
MATERIELLES ZIVILRECHT
Grundbegriffe:Verschulden/Haftung� Klassische Verschuldenshaftung:
Zivilrechtliche Schuldableitung1. Schaden2. Handlung3. Kausalität4. Adäquanz
• Ausmaß des Schadens entspricht der möglichen Tragweitedes Verhaltens
5. Rechtswidrigkeit6. Rechtswidrigkeitszusammenhang 7. Verschulden 8. Haftung
MATERIELLES ZIVILRECHT
Grundbegriffe:Verschulden/Haftung� Klassische Verschuldenshaftung:
Zivilrechtliche Schuldableitung1. Schaden2. Handlung3. Kausalität4. Adäquanz5. Rechtswidrigkeit
• Verletzung einer bestehenden Norm
6. Rechtswidrigkeitszusammenhang 7. Verschulden 8. Haftung
MATERIELLES ZIVILRECHT
Grundbegriffe:Verschulden/Haftung� Klassische Verschuldenshaftung:
Zivilrechtliche Schuldableitung1. Schaden2. Handlung3. Kausalität4. Adäquanz5. Rechtswidrigkeit6. Rechtswidrigkeitszusammenhang
• Schaden liegt im Rahmen des Schutzzweckes der Norm
7. Verschulden 8. Haftung
MATERIELLES ZIVILRECHT
Grundbegriffe:Verschulden/Haftung� Klassische Verschuldenshaftung:
Zivilrechtliche Schuldableitung1. Schaden2. Handlung3. Kausalität4. Adäquanz5. Rechtswidrigkeit6. Rechtswidrigkeitszusammenhang7. Verschulden
• Verantwortungsfähigkeit; bewusste oder fahrlässige Herbeiführung des Schadens
8. Haftung
MATERIELLES ZIVILRECHT
Grundbegriffe:Verschulden/Haftung� Klassische Verschuldenshaftung:
Zivilrechtliche Schuldableitung1. Schaden2. Handlung3. Kausalität4. Adäquanz5. Rechtswidrigkeit6. Rechtswidrigkeitszusammenhang 7. Verschulden8. Haftung
• Einstehen für verursachten Schaden; erzwingbarer Schadenersatz
MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe:Verschulden/Haftung
� Klassische Verschuldenshaftung: Zivilrechtliche Schuldableitung
SCHADENSCHADENSCHADENSCHADEN HANDLUNGHANDLUNGHANDLUNGHANDLUNG
RECHTSWIDRIGKEITRECHTSWIDRIGKEITRECHTSWIDRIGKEITRECHTSWIDRIGKEITRECHTSWIDRIGKEITSZUSAMMENHANGRECHTSWIDRIGKEITSZUSAMMENHANGRECHTSWIDRIGKEITSZUSAMMENHANGRECHTSWIDRIGKEITSZUSAMMENHANG
HAFTUNGHAFTUNGHAFTUNGHAFTUNG
KAUSALITKAUSALITKAUSALITKAUSALITÄÄÄÄTTTT
ÄÄÄÄDEQUANZDEQUANZDEQUANZDEQUANZ
VERSCHULDENVERSCHULDENVERSCHULDENVERSCHULDEN
MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe:Verschulden/Haftung
� Klassische Verschuldenshaftung:Modifizierungen
� Haftung für eigenes Verschulden
� Haftung für eigenes schuldloses Verhalten
� Haftung für fremdes schuldhaftes Verhalten
� Haftung für gefährliche Sachen(Gefährdungshaftung)
MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe:Verschulden/Haftung
� Klassische Verschuldenshaftung:Modifizierungen
� Haftung für eigenes Verschulden• Körperverletzung
• Sachschäden
• Schaden durch Sachverständige
• Schaden durch Dienstgeber
MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe:Verschulden/Haftung
� Klassische Verschuldenshaftung:Modifizierungen
� Haftung für eigenes schuldloses Verhalten• Notstand
• Deliktsunfähigkeit des Täters� Haftung der Eltern
� Haftung des Vormunds
MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe:Verschulden/Haftung
� Klassische Verschuldenshaftung:Modifizierungen
� Haftung für fremdes schuldhaftes Verhalten• Gehilfenhaftung
• Amtshaftung (des Staates für seine Organe)
• Haftung des Wohnungsinhabers
MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe:Verschulden/Haftung
� Klassische Verschuldenshaftung:Modifizierungen
� Haftung für gefährliche Sachen(Gefährdungshaftung)• Tiere• Eisenbahnen, Kraft-, Luftfahrzeuge• Atomare Anlagen • Bergbau, Forstbetriebe• Produkthaftung
MATERIELLES ZIVILRECHT
Grundbegriffe:Verschulden/Haftung� Moderne Gefährdungshaftung
� Verdrängung des Verschuldens und Rechtswidrigkeitsprinzips durch • objektive Gefährlichkeit an rechtmäßigen Tätigkeiten • Schadensrisiko des Betreibers von gefährlichen
Anlagen� Ersetzung des individuellen Schadenersatzes
durch kollektive Haftpflichtversicherung� Beweislastumkehr vom Geschädigten zum
Verursacher, der seine völlige Schuldlosigkeit beweisen muss
MATERIELLES ZIVILRECHT
Grundbegriffe:Verschulden/Haftung� Moderne Gefährdungshaftung
SCHADENSCHADENSCHADENSCHADEN HANDLUNGHANDLUNGHANDLUNGHANDLUNG
RECHTSWIDRIGKEITRECHTSWIDRIGKEITRECHTSWIDRIGKEITRECHTSWIDRIGKEITRECHTSWIDRIGKEITSZUSAMMENHANGRECHTSWIDRIGKEITSZUSAMMENHANGRECHTSWIDRIGKEITSZUSAMMENHANGRECHTSWIDRIGKEITSZUSAMMENHANG
HAFTUNGHAFTUNGHAFTUNGHAFTUNG
KAUSALITKAUSALITKAUSALITKAUSALITÄÄÄÄTTTT
ÄÄÄÄDEQUANZDEQUANZDEQUANZDEQUANZ
MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe:Schadenersatz
� Bei erwiesener Haftung,Wiedergutmachung eines Schadens durch• adäquate Leistung in Geld
• Ersetzung des entgangenen Gewinns
• Schmerzensgeld
MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe: Prozess
� Institutionalisierung von Rechtsstreiten durch Festlegung von • Verfahren
• Entscheidungsorganen
• Entscheidungskriterien
� Ersetzung privater Rechtsaustragung
MATERIELLES ZIVILRECHTGrundbegriffe: Urteil
� Erkenntnis eines unabhängigen Entscheidungsorgans (Richter)
� Begründung der Entscheidung
� Zwangsdurchsetzung
FORMELLES ZIVILRECHTVerfahren innerhalb ordentlicher Gerichtsbarkeit
Grundbegriffe
� Streitiger Rechtsweg � Außerstreitverfahren� Exekutionsverfahren � Insolvenzverfahren
FORMELLES ZIVILRECHTVerfahren innerhalb ordentlicher Gerichtsbarkeit
Grundbegriffe
� Streitiger Rechtsweg• Zivilprozess zwischen zwei Parteien
� Außerstreitverfahren� Exekutionsverfahren � Insolvenzverfahren
FORMELLES ZIVILRECHTVerfahren innerhalb ordentlicher Gerichtsbarkeit
Grundbegriffe
� Streitiger Rechtsweg� Außerstreitverfahren
• Regelungsverfahren der Zivilgerichtsbarkeit ohne Prozess
• z.B. Unterhaltsbemessung, Sorgerecht für Kinder
� Exekutionsverfahren � Insolvenzverfahren
FORMELLES ZIVILRECHTVerfahren innerhalb ordentlicher Gerichtsbarkeit
Grundbegriffe
� Streitiger Rechtsweg � Außerstreitverfahren� Exekutionsverfahren
• Regelung der Durchsetzung von durch Zivilprozess entschiedenen Ansprüche mit Zwangsgewalt
� Insolvenzverfahren
FORMELLES ZIVILRECHTVerfahren innerhalb ordentlicher Gerichtsbarkeit
Grundbegriffe
� Streitiger Rechtsweg � Außerstreitverfahren� Exekutionsverfahren� Insolvenzverfahren
• Regelung zur Gleichbehandlung der Gläubiger bei Überschuldung des Beklagten� Ausgleich� Konkurs� Privatkonkurs
FORMELLES ZIVILRECHTVerfahren außerhalb ordentlicher Gerichtsbarkeit
Grundbegriffe
� Schiedsgerichtsbarkeit• von den Parteien bestellte
Entscheidungsinstanz
� Außergerichtliche Streitbeilegung• von Interessenverbänden bestellte
Entscheidungsinstanz
FORMELLES ZIVILRECHT
Zivilprozess: Aspekte
� Historisch
� Systemtheoretisch
� Politisch-soziologisch
FORMELLES ZIVILRECHT
Zivilprozess: Aspekte� Historisch
� Älteste Form der Streitaustragung zwischen 2 Parteien unter Einbeziehung eines Dritten(Schiedsrichter) � von der Zweiheit des Streites zur institutionalisierten Dreiheit
� Überwindung des archaischen Prinzips der privaten Rechtsverfolgung (Blutrache, Talionsprinzip)
� Weiterentwicklung und Ausdifferenzierung von Strafverfolgung/Verwaltungsverfahren)
FORMELLES ZIVILRECHT
Zivilprozess: Aspekte � Systemtheoretisch
• Entscheidungsmodell bei einem konkreten Fall zwischen • Rechtsbeschaffungssystem• Informationsbeschaffungssystem
FORMELLES ZIVILRECHT
Zivilprozess: Aspekte� Politisch-soziologisch
� Ausdruck der jeweils gesellschaftlich dominanten Maximen• Wettbewerb
� “Kampf ums Recht“ ohne staatliche Intervention
• Waffengleichheit der Parteien� staatlich geregelter Chancenausgleich zwischen
sozial ungleichen Parteien (Amtshilfe, Armutsrecht)
FORMELLES ZIVILRECHT
Zivilprozess: Grundmuster� Kontinentaleuropäischer
Rechtskreis• „court-centered“ Verfahren
• Distanz zwischen Richter (Obrigkeit) und Parteien
• Starke Interventionspositiondes Richters
• Stärkere Schutzfunktion des Staates (Pflichtverteidiger, Jugendgericht)
RICHTER
KLÄGER BEKLAGTER
FORMELLES ZIVILRECHT
Zivilprozess: Grundmuster� Angloamerikanischer
Rechtskreis• „client-centered“ Verfahren
• Richter und Parteien nahe(R. teilweise direkt gewählt)
• Geringe Interventionsmachtdes Richters (Friedens-richter auf lokaler Ebene)
• Starker Einfluß der Parteien(„Kampf ums Recht“)
RICHTER
KLÄGER BEKLAGTER
ALLGEMEINE PROZESSGRUNDSÄTZE
� Offizialgrundsatz / Dispositionsgrundsatz
� Untersuchungsgrundsatz / Verhandlungs-(Parteien)grundsatz
� Öffentlichkeit
� Mündlichkeit
� Offizialgrundsatz• Verfahren von Amts
wegen (ohne Antrag) eingeleitet und durchgeführt
• Überwiegend öffentlich-staatliches Interesse am Verfahren
• z.B. Strafrecht, Verwaltungsrecht
� Dispositionsgrundsatz• Verfahren nur auf Antrag
einer Partei eingeleitet• Parteien bestimmen
Gegenstand, Beweismaterial und Ausgang (Urteil, Verzicht, Vergleich) des Verfahrens
• Überwiegend Privatinteresse
• Zivilprozess Ausnahme: Außerstreit-Konkursverfahren
ALLGEMEINE PROZESSGRUNDSÄTZE
� Untersuchungsgrundsatz• Verpflichtung des Gerichts
von Amts wegen die „materielle Wahrheit“ des Sachverhaltes zu klären und Beweise zu ermitteln
• z.B. Strafprozess, Verwaltungsverfahren
� Verhandlungs-(Parteien)grundsatz• Parteien bestimmen die
Beweismaterialien
• Richter an „Formelle Wahrheit“ gebunden
• Zivilprozess Ausnahme: Außerstreitverfahren, Vaterschaftsprozess, Exekutionsverfahren
ALLGEMEINE PROZESSGRUNDSÄTZE
ALLGEMEINE PROZESSGRUNDSÄTZE
� Öffentlichkeit• Ordentliche Gerichtsverfahren sind
grundsätzlich öffentlich
• Ausschließungsgründe:� Gefährdung der Sittlichkeit
� öffentlichen Ordnung
ALLGEMEINE PROZESSGRUNDSÄTZE
� Mündlichkeit• Mündliche Kommunikation zwischen Richter
und Parteien bzw. Angeklagten
• Mündliche Urteilsverkündung
SPEZIELLE PROZESSGRUNDSÄTZE
� Zivilprozess• Dispositionsgrundsatz
• Verhandlungsgrundsatz
• Formelle Wahrheit
• Öffentlichkeit
• Mündlichkeit
• Unmittelbarkeit
� Strafprozess• Offizialgrundsatz
• Untersuchungsgrundsatz
• Materielle Wahrheit
• Öffentlichkeit
• Mündlichkeit
• Unmittelbarkeit
• Richterliches Gehör
STRAFRECHT
� Auf der Basis der Grundbegriffe und Verfahrenselemente des Zivilrechts entwickelt sich das europäische Strafrecht
� Grundgedanken:• Zurückdrängung bzw. Verbot der privaten
Rechtsverfolgung (Gewaltmonopol des Staates)
• Strafverfolgung im öffentlichen Interesse (Schutz der Gesellschaft)
MATERIELLES STRAFRECHT
Grundbegriffe� Sachverhalt� Tatbestand� Delikt� Rechtsgut� Rechtswidrigkeit� Unrecht� Schuld� Strafbarkeit
MATERIELLES STRAFRECHT
Grundbegriffe� Sachverhalt
• tatsächliches Geschehen� Tatbestand� Delikt� Rechtsgut� Rechtswidrigkeit� Unrecht� Schuld� Strafbarkeit
MATERIELLES STRAFRECHT
Grundbegriffe� Sachverhalt� Tatbestand
• Beschreibung eines strafrechtlich verbotenen Verhaltens
� Delikt� Rechtsgut� Rechtswidrigkeit� Unrecht� Schuld� Strafbarkeit
MATERIELLES STRAFRECHT
Grundbegriffe� Sachverhalt� Tatbestand� Delikt
• Gesetzliche Beschreibung und Strafandrohung� Vergehen� Verbrechen (ab 3 Jahre Freiheitsentzug)
� Rechtsgut� Rechtswidrigkeit� Unrecht� Schuld� Strafbarkeit
MATERIELLES STRAFRECHT
Grundbegriffe� Sachverhalt� Tatbestand� Delikt� Rechtsgut
• des Einzelnen (Leben, Freiheit, Eigentum)• der Allgemeinheit (Sicherheit, Rechtsinstitute)
� Rechtswidrigkeit� Unrecht� Schuld� Strafbarkeit
MATERIELLES STRAFRECHT
Grundbegriffe� Sachverhalt� Tatbestand� Delikt� Rechtsgut� Rechtswidrigkeit
• Nicht durch Rechtfertigungsgründe legitimierter Tatbestand eines verbotenen Verhaltens
� Unrecht� Schuld� Strafbarkeit
MATERIELLES STRAFRECHT
Grundbegriffe� Sachverhalt� Tatbestand� Delikt� Rechtsgut� Rechtswidrigkeit� Unrecht
• Gegen die Rechtsordnung als Ganzes verstoßende Handlung
� Schuld� Strafbarkeit
MATERIELLES STRAFRECHT
Grundbegriffe� Sachverhalt� Tatbestand� Delikt� Rechtsgut� Rechtswidrigkeit� Unrecht� Schuld
• Vorwerfbarkeit eines rechtswidrigen Tatbestandesweil Schuldfähigkeit, Unrechtsbewusstsein bzw. keine Entschuldungsgründe gegeben sind
� Strafbarkeit
MATERIELLES STRAFRECHT
Grundbegriffe� Sachverhalt� Tatbestand� Delikt� Rechtsgut� Rechtswidrigkeit� Unrecht� Schuld� Strafbarkeit
• Bei schuldhaftem Verhalten ohne Strafaufhebungs-bzw. Ausschließungsgründe
MATERIELLES STRAFRECHT
Grundbegriffe: Strafbarkeit� Zweispurigkeit� Keine Strafe ohne Gesetz� Analogieverbot� Rückwirkungsverbot
MATERIELLES STRAFRECHT
Grundbegriffe: Strafbarkeit� Zweispurigkeit
• Strafbare Handlung kann sanktioniert werden:� durch Strafe� durch vorbeugende Maßnahmen
� Keine Strafe ohne Gesetz� Analogieverbot� Rückwirkungsverbot
MATERIELLES STRAFRECHT
Grundbegriffe: Strafbarkeit� Zweispurigkeit� Keine Strafe ohne Gesetz
• Strafbarkeit einer Tat nur auf der Grundlage einer konkreten gesetzlichen Deliktsbestimmung� Vorteil: Schutz des Individuums vor polizeilicher Willkür
(Verhaftung ohne konkreten Verdacht)� Nachteil: Neue Delikte können erst nach
Beschlussfassung/Modifizierung vom Strafgesetz verfolgt werden (Kreditkartenfälschung, „Cyberkriminalität“)
� Analogieverbot� Rückwirkungsverbot
MATERIELLES STRAFRECHT
Grundbegriffe: Strafbarkeit� Zweispurigkeit� Keine Strafe ohne Gesetz� Analogieverbot
• Keine Heranziehung eines Gesetzes über ähnliches Verhalten
� Rückwirkungsverbot
MATERIELLES STRAFRECHT
Grundbegriffe: Strafbarkeit� Zweispurigkeit� Keine Strafe ohne Gesetz� Analogieverbot� Rückwirkungsverbot
• Begangenes Delikt muss bereits zum Zeitpunkt der Tat mit Strafe bedroht sein� Problem: Rückwirkende Geltung des NS-Verbotsgesetzes,
Straflosigkeit unter Diktaturen
MATERIELLES STRAFRECHT
FallprüfungsfilterSachverhalt
0. Handlungsbegriff erfüllt?
I. Tatbestand des § X erfüllt?
II. Rechtswidrigkeit gegeben?
III. Schuld gegeben?
Tatbestand des § Y erfüllt?
Besondere Gefährlichkeit des Täters?
Vorbeugende Maßnahmen StrafeStraflosigkeit
JaJaJaJa
JaJaJaJa
JaJaJaJa
JaJaJaJa
NeinNeinNeinNein
NeinNeinNeinNein
NeinNeinNeinNein
NeinNeinNeinNein
NeinNeinNeinNein
NeinNeinNeinNein
JaJaJaJa
JaJaJaJa
Quelle: Kienapfel, S 16
FORMELLES STRAFRECHT
Verfahrensschritte1. Kenntnisnahme der Polizei (Anzeige, eigene
Beobachtung)2. Sachverhaltsfeststellung durch Staatsanwalt
(aufgrund der polizeilichen Erhebungen, Weiterleitung von Anzeigen)
3. Voruntersuchung durch Untersuchungsrichter (eventuelle Untersuchungshaft)
4. Anklageschrift5. Hauptverhandlung
FORMELLES STRAFRECHT
ProzessbesonderheitenLaienbeteiligung
� Grundgedanke: Beteiligung des Volkes an der Rechtssprechung (Einfluss des angloamerikanischen Rechtskreises)
� Arten• Schöffengericht (2 Berufsrichter, 2 Laienrichter (Schöffen))
� gemeinsame Entscheidung über Schuld und Strafe bei Straftaten mit Strafrahmen unterhalb von 10 Jahren
• Geschworenengericht (3 Berufsrichter, 8 Geschworene)� Geschworene entscheiden allein über die Schuldfrage � Geschworene und Berufsrichter entscheiden gemeinsam über
Strafausma� Problematik: krasse Fehlurteile bei politischen Straftaten;
Überforderung bei komplizierten Straftaten (Wirtschaftskriminalität)
FORMELLES STRAFRECHTProzessbesonderheiten
Laienbeteiligung: Geschworenengerichte� angloamerikanischer Rechtskreis
� Tendenz• Kontinuität des Prinzips der Jury
� In GB nur für Strafsachen
� In USA auch für Zivilprozesse mit extremen Rechtsentscheidungen:
- Fall O.J. Simpson
- Fall au-pair Mädchen Woodward (Kindestötung)- Fall Oklahoma-Attentäter McVeigh/ Nichols
FORMELLES STRAFRECHTProzessbesonderheiten
Laienbeteiligung: Geschworenengerichte� Fall O.J. Simpson
� Strafgericht(Mord)• Nicht schuldig
� Zivilgericht(Schadenersatz)• Schuldig
FORMELLES STRAFRECHT
Prozessbesonderheiten Laienbeteiligung: Geschworenengerichte
� Fall au-pair Mädchen Woodward� Geschworenengericht
• Lebenslange Haft wegen Mordes 2.Grades
� Richter• Reduzierung auf Totschlag
• Strafe: 279 Tage Haft (= Zeit der Untersuchungshaft) �sofortige Freilassung der Beschuldigten
FORMELLES STRAFRECHTProzessbesonderheiten
Laienbeteiligung: Geschworenengerichte� Fall Oklahoma-Attentäter McVeigh/Nichols
� McVeigh• Schuldspruch mit Todesstrafe• neuer Geschworenenprozess
wegen Mordes an Zivilisten• Exekution
� Nichols• Separater Prozess wegen
Mittäterschaft• Schuldspruch ohne
Todesstrafe• Strafausmaß durch Richter:
lebenslang oder weniger
FORMELLES STRAFRECHTProzessbesonderheiten
Laienbeteiligung: Geschworenengerichte� kontinentaleuropäischer Rechtskreis
� Tendenz• Abschaffung des Geschworenengerichts
(Deutschland 1924), Ersetzung durch Schöffen (Schweiz 1952)
• Modifizierung der Geschworenengerichtsbarkeit � Mitbeteiligung an Strafausmaß� Begründungspflicht des Urteils
• Bsp. Österreich:� Rechtsmeinung für Ersetzung durch „erweiterte
Schöffengerichte“ vs. Verfassungsproblematik
FORMELLES STRAFRECHT
Prozessbesonderheiten Jugendstrafgericht
� In Österreich eigenes Strafverfahren für jugendliche Straftäter (bis 18 Jahre)• speziell gebildete Jugendrichter• Geschworene aus der Jugendwohlfahrt• Strafe auf Bewährung
FORMELLES STRAFRECHT
Prozessbesonderheiten Privatbeteiligter/Privatkläger
� Möglichkeit der aktiven Beteiligung des Geschädigten am Strafprozess• Recht auf Sach- und Beweisanträge• Abschließende Antragsstellung auf Schadenersatz
� Auswirkung auf Strafgericht• Direkte Mitentscheidung über
Schadenersatzansprüche• Verweis auf den Zivilrechtsweg (bei Freispruch)• Strafgerichtliche Entscheidung als bindende Vorfrage
für Zivilprozess
HINWEIS FÜR PRÜFUNG
� Vorlesung ab Jänner: Wiederholung mit Musterfragen
� Online abrufbar unter http://mailbox.univie.ac.at/~stimmeg9
FORMELLES STRAFRECHT
Verfahren und Organisation Instanzenzug
� Grundgedanke• jedes richterliche Urteil muss korrigierbar sein
� daher Entwicklung eines 2 bzw. 3-stufigen Instanzenzuges
� Nicht jeder Instanzenweg führt bis zum OGH� Richterliche Urteile können nicht vor die
außerordentliche Höchstgerichtsbarkeit (Verwaltungs-Verfassungsgerichtshof) gebracht werden
FORMELLES STRAFRECHT
Verfahren und Organisation Instanzenzug im Zivilprozess
� Rechtsmittel• Berufung• Revision• Nichtigkeits- und Wiederaufnahmeklage• Rekurs
� Grundsätzlich 2-stufiger Instanzenzug• in Ausnahmefällen 3-stufig (an OGH)
FORMELLES STRAFRECHT
Verfahren und Organisation Instanzenzug im Zivilprozess
� Rechtsmittel• Berufung
� gegen Urteile der 1. Instanz• Bezirksgericht an Oberlandesgericht• Landesgericht an Oberlandesgericht
• Revision• Nichtigkeits- und Wiederaufnahmeklage• Rekurs
� Grundsätzlich 2-stufiger Instanzenzug• in Ausnahmefällen 3-stufig (an OGH)
FORMELLES STRAFRECHT
Verfahren und Organisation Instanzenzug im Zivilprozess
� Rechtsmittel• Berufung• Revision
� gegen Urteile des Berufungsgerichts wenn• Urteil von Rechtsprechung des OGH abweicht• Entscheidung von allgemeiner rechtlicher Relevanz zur
Wahrung der Rechtssicherheit ist• Streitwert über € 36OO liegt
• Nichtigkeits- und Wiederaufnahmeklage• Rekurs
� Grundsätzlich 2-stufiger Instanzenzug• in Ausnahmefällen 3-stufig (an OGH)
FORMELLES STRAFRECHT
Verfahren und Organisation Instanzenzug im Zivilprozess
� Rechtsmittel• Berufung• Revision• Nichtigkeits- und Wiederaufnahmeklage
� bei schweren formalen Fehlern bei entscheidenden Gerichten
• Rekurs� Grundsätzlich 2-stufiger Instanzenzug
• in Ausnahmefällen 3-stufig (an OGH)
FORMELLES STRAFRECHT
Verfahren und Organisation Instanzenzug im Zivilprozess
� Rechtsmittel• Berufung• Revision• Nichtigkeits- und Wiederaufnahmeklage• Rekurs
� gegen Beschlüsse und Bescheide (Prozesskosten, Zurückweisung der Berufung, usw.) der 1. bzw. 2. Instanz
� Grundsätzlich 2-stufiger Instanzenzug• in Ausnahmefällen 3-stufig (an OGH)
FORMELLES STRAFRECHT
Verfahren und Organisation Instanzenzug im Strafprozess
� Rechtsmittel• Berufung• Nichtigkeitsbeschwerde
� Grundsätzlich nur 2-stufiger Instanzenzug
FORMELLES STRAFRECHT
Verfahren und Organisation Instanzenzug im Strafprozess
� Rechtsmittel• Berufung
� gegen Urteile der 1. Instanz• Bezirksgericht (Einzelrichter bis 1 Jahr Freiheitsstrafe)
an Landesgericht• Landesgericht (Einzelrichter bis 5 Jahre an
Oberlandesgericht)• Schöffen- bzw. Geschworenengericht: Berufung wegen
Strafausmaß an Oberlandesgericht
• Nichtigkeitsbeschwerde
� Grundsätzlich nur 2-stufiger Instanzenzug
FORMELLES STRAFRECHT
Verfahren und Organisation Instanzenzug im Strafprozess
� Rechtsmittel• Berufung• Nichtigkeitsbeschwerde
� gegen Urteil der 1. Instanz• Schöffen- bzw. Geschworenengericht an OGH• Bei Stattgebung: Rückverweisung an Schöffen- oder
Schwurgerichts
� Grundsätzlich nur 2-stufiger Instanzenzug
STAATSTHEORIENUND
VERFASSUNG
STAATSTHEORIENDifferenzierungen
� …nach der Perspektive
� …nach dem Staatszweck
� …nach dem Grad der Interessensneutralität
� …nach der Aufgabenstellung
STAATSTHEORIENDifferenzierungen
� …nach der Perspektive• Primat des Staates vs. der Gesellschaft
� …nach dem Staatszweck
� …nach dem Grad der Interessensneutralität
� …nach der Aufgabenstellung
STAATSTHEORIENDifferenzierungen
� …nach der Perspektive
� …nach dem Staatszweck• ideelle (Sittliche Idee)
• formal juristische (Recht)
• systemtheoretische (Steuerungsmittel des Gesamtsystems)
� …nach dem Grad der Interessensneutralität
� …nach der Aufgabenstellung
STAATSTHEORIENDifferenzierungen
� …nach der Perspektive
� …nach dem Staatszweck
� …nach dem Grad der Interessensneutralität• Pluralismus
• Autonomie der Akteure
• Interdependenz
� …nach der Aufgabenstellung
STAATSTHEORIENDifferenzierungen
� …nach der Perspektive
� …nach dem Staatszweck
� …nach dem Grad der Interessensneutralität
� …nach der Aufgabenstellung• liberaler Ordnungsstaat
• sozioökonomischer Interventionsstaat
• sozialer Wohlfahrtstaat
STAATSTHEORIENTheoretische Ansätze� nach Perspektive des Staats
� Max Weber• Gewaltmonopol
� Karl Loewenstein• Typisierung nach der Form der Machtausübung:
� Demokratie
� Diktatur
� Karl Marx• Überbau der Produktionsverhältnisse
STAATSTHEORIENTheoretische Ansätze
� nach Perspektive der Gesellschaft
� Systemtheorien (C. Offe 1967)• Staat als Teil (politisches Subsystem) des
gesamten sozialen Systems
• Machtverlust des Staates durch Funktionszuwachs � Unregierbarkeit
• funktionale Schwächung des Staates durch � Liberalisierung� Globalisierung
� supranationale Integration
STAATSTHEORIENRechtsstaat
� Traditionelle Definition• Staat als Teil der göttlichen kosmischen
Ordnung
� Moderne Definition• Rechtsgebundenheit des Staates
� Alles staatliche Handeln nur im Rahmen des Rechts
• Verfassungsstaat
VERFASSUNGEntstehung
� durch...• Göttlich-Kosmische Macht
• Gemeinsames Menschliches Handeln
VERFASSUNGEntstehung
� durch Göttlich-Kosmische Macht� Gesellschafts- und Staatsordnung als Teil der
göttlichen Gesamtordnung� z.B.
• mesopotanische/persische/ägyptische Großreiche• Griechenland
� Polis als Teil des Kosmos• römisches Kaisertum• islamisches Khalifat• osmanisches Sultanat• mittelalterliches deutsches Reich (sacrum imperium)
� 2-Schwertertheorie
VERFASSUNGEntstehung
� durch Göttlich-Kosmische MachtBsp: Heiliges Römisches Reich
VERFASSUNGEntstehung
� durch Göttlich-Kosmische MachtBsp: Osmanisches Reich
SULTAN UND HAUSVERWALTUNGValid Sultan: Das HaremSchwarzer Eunuch: KämmererWeißer Eunuch: Palais Schule
GRAND VEZIRStellvertreter und Hauptverwalter des Sultans
GRAND MUFTI (SEYH UL-ISLAM)prüft Gesetzlichkeit der Verordnungen
JANITSCHAREN AGA
Heerleiter
KAISERLICHER DIWANGerichts- und Verwaltungsüberprüfung Krieg und Frieden
KADI’ ASKERSLeitende Justizbeamte, unter Grand Mufti
HÄUPTE DER CHRISTLICHEN
UND JÜDISCHEN MILLETS
Diwan Mitglieder
BEYLERBEYSLeiter der Prov. Kavallerie und des Prov. Ordens
HERRSCHAFTSHEIRARCHIE
VERFASSUNGEntstehung
� durch Gemeinsames Menschliches Handeln� Gesellschaftsvertrag
• Fiktive Annahme einer vertraglichen Übertragung der Herrschaftsausübung an einen dadurch legitimierten Herrscher (Monarch, Führer)
� Erklärung aus 2 Grundmustern der menschlichen Natur• negativ: „Der Mensch ist des Menschen Wolf“• positiv: aus der Natur des Menschen sind
Grundrechte ableitbar� Daraus entwickeln sich die drei wichtigsten
Staatsrechtstheorien
VERFASSUNGEntstehung
� durch Gemeinsames Menschliches Handeln:Staatsrechtstheorien
� Thomas Hobbes (1588-1679)
� John Locke (1639-1704)
� Jean Jacques Rousseau (1712-1778)
VERFASSUNGEntstehung
� durch Gemeinsames Menschliches Handeln:Staatsrechtstheorien
� Thomas Hobbes (1588-1679)• Der Leviathan
� John Locke (1639-1704)
� Jean Jacques Rousseau (1712-1778)
VERFASSUNGEntstehung
� durch Gemeinsames Menschliches Handeln:Staatsrechtstheorien
� Thomas Hobbes (1588-1679)
� John Locke (1639-1704)• Civil Government und
Vorstaatliche Grundrechte
� Jean Jacques Rousseau (1712-1778)
VERFASSUNGEntstehung
� durch Gemeinsames Menschliches Handeln:Staatsrechtstheorien
� Thomas Hobbes (1588-1679)
� John Locke (1639-1704)
� Jean Jacques Rousseau(1712-1778)• Contract Social; Volonte
Generale
VERFASSUNGBegriffliche Differenzierung
� Verfassung im formellen vs. materiellen Sinn� Verfassung im juristischen Sinn vs. Realverfassung� Regel vs. Werteverfassung (Ö vs. D)� Starre vs. flexible Verfassung
• Verfahren der Verfassungsänderung (USA vs. Ö)• Ewigkeitsklausel (Unveränderbarkeit bestimmter
Verfassungsteile – D)
� Kontinuität vs. gesellschaftliche Anpassung� geschriebene Verfassung (ein einheitliches
Dokument) vs. nicht/ teilweise geschriebeneVerfassung (z.B. GB)
VERFASSUNGGewaltentrennung und -verbindung
� Grundfrage jeder Verfassung ist Art und Kontrolle der Herrschaftsausübung
� Europäische Verfassungsentwicklung: Unterschiedliche Relation zwischen den drei konkreten Formen politischer Herrschaft (drei Gewalten)• Legislative
• Exekutive
• Judikative
VERFASSUNGGewaltentrennung und -verbindung
� Reale Verfassungsentwicklungen
� England / Großbritannien
� Frankreich
� Österreich
� USA
� Deutschland
� EG / EU
VERFASSUNGGewaltentrennung und -verbindung
� Reale Verfassungsentwicklungen:England/Großbritannien
� Vermischung (Fusion) der ursprünglich 4 Gewalten• Legislative• Exekutive (davon getrennt Judikative)• Föderative (Außenpolitik)• Prärogative des Königs
(Parlamentsauflösung, Staatsverträge)
VERFASSUNGGewaltentrennung und -verbindung
� Reale Verfassungsentwicklungen: Frankreich
� Gewaltentrennung im Sinne von Charles de Montesquieu• Legislative• Exekutive
� An Legislative gebunden mit Ausnahme von Außenpolitik, Armee, Polizei
• Judikative
� gegenseitige Kontrolle der drei Gewalten Charles de Montesquieu
(1689-1755)
VERFASSUNGGewaltentrennung und -verbindung
� Reale Verfassungsentwicklungen:Österreich
� Gewaltenteilung im Sinne des Stufenbaus des Rechts (Kelsen / Merkl)
� Jeder Gewalt entspricht eine bestimmte Rechtserzeugungsstufe• Legislative: Verfassung, Gesetze
• Exekutive: Verordnungen, Bescheide
• Judikative: Urteile
VERFASSUNGGewaltentrennung und -verbindung
� Reale Verfassungsentwicklungen:USA
� Gewaltenverbindung im Sinne des ganzheitlichen Staats und Machtbegriffs von Karl Loewenstein
� Staatsgewalten keine trennbare Funktionen sondern Steuerungstechniken des Staates
� materielle Dreiteilung:• Policy determination
� Grundentscheidung über politisches System• Policy execution
� Ausführung durch Legislative, Exekutive und Judikative• Policy control
� politische Kontrolle (Congress, Supreme Court, Federal Reserve Bank)
VERFASSUNGGewaltentrennung und -verbindung
� Reale Verfassungsentwicklungen:Deutschland (nach Modell USA)
� Regierung• Kanzlerkabinett• Parlamentsmehrheit• Länderkammer• Sozialpartner
� Wirtschaftskontrolle• Bundesbank
� Verfassungsrechtlich-politische Kontrolle• Bundesverfassungsgericht
� Öffentliche Kontrolle• Medien, Bürgergesellschaft
VERFASSUNGGewaltentrennung und -verbindung
� Reale Verfassungsentwicklungen:EG / EU (nach Modell USA)
� Dynamsiches mehrebenensystem• Legislative
� Ministerrat, Kommission, Europäisches Parlament, Eu GH
• Exekutive� Kommission, Komitologie (Ausschüsse), Bundes-Landes-
Selbstverwaltung der Mitgliedsstaaten
• Judikative� Eu GH
• Außen und Sicherheitspolitik� Europäischer Rat, KO, Ressortminister der MST
VERFASSUNGGrundlage von Regierung
� Begriffsdifferenzierung� Juristisch-staatsrechtliche Sicht
• Gleichsetzung mit Exekutive• kein eigenständiger politischer Akteur
� Politikwissenschaftliche Sicht• Funktional-systemtheoretische Ansätze
� Government als Gesamtbegriff politsicher Herrschaft (unter Aufhebung der drei Gewalten)
• Klassische politikwissenschaftlich-staatsrechticher Ansätze� Politische Führung und Vertretung eines Staates (Kanzler,
Kabinett, Präsident) zugleich Spitze der Exekutive (Verwaltung)� Differenzierung in verschiedene Regierungstypen
VERFASSUNGGrundlage von Regierung
� Begriffsdifferenzierung: Regierungstypen
� Unterscheidungskriterium: Macht- und Kontrollbeziehungen zwischen Regierung und Parlament:
� drei westliche Typen• Parlamentarische Regierung
� Direktorialsystem
• Präsidialregierung
VERFASSUNGGrundlage von Regierung
� Begriffsdifferenzierung: Regierungstypen: Parlamentarisch
� Regierung des vom Staatsoberhaupt designierten Premierministers (Kanzlers, Ministerpräsidenten) ist vom Parlament abhängig (Parlamentsmehrheit vs. Misstrauensvotum)
� Historisch unterschiedliche Ausprägungen der Beziehung Regierung – Parlament
VERFASSUNGGrundlage von Regierung
� Begriffsdifferenzierung: Regierungstypen: Parlamentarisch
� 2 Modelle• Westminster-Parlamentarismus (GB)
• Konventsregierung (F)
VERFASSUNGGrundlage von Regierung
� Begriffsdifferenzierung: Regierungstypen: Parlamentarisch
� Westminster-Parlamentarismus (GB)• Regierung kommt aus dem Parlament• Waffengleichheit
� Parlamentsauflösung durch Premier vs. Misstrauensvotum und Sturz der Regierung durch Parlament
• Mehrheitswahlrecht� Sicherung stabiler Regierungsmehrheit
• Kontinuierlicher Regierungswechsel � zwischen 2 Großparteien
VERFASSUNGGrundlage von Regierung
� Begriffsdifferenzierung: Regierungstypen: Parlamentarisch
� Konventsregierung (F)• Regierung wird aus und vom Parlament
bestellt und abberufen
• Kein Auflösungsrecht des Premierministers
• Instabilität der Regierung
• Parteienpluralimus durch Proportionwahlrecht
VERFASSUNGGrundlage von Regierung
� Begriffsdifferenzierung: Regierungstypen: Direktorial
� Radikalste Ausformung des Parlamentarismus� Parlament (2 Kammern) ist alleiniger Repräsentant der
Volkssouveränität� Keine Regierung sondern nur auf eine
Legislaturperiode aus dem Nationalrat bestellte Vertreter mit Regierungsfunktionen (einschl. Bundespräsident)
� Einzig historisch existente Form: Schweizerische Eidgenossenschaft
VERFASSUNGGrundlage von Regierung
� Begriffsdifferenzierung: Regierungstypen: Präsidial
� strikte Trennung zwischen Parlament und Regierung unter einem vom Volk gewählten Präsidenten
� Modell: Checks and Balances System der USA• indirekt gewählter Präsident leitet Kabinett (Staatssekretäre) und
Bundesexekutive• direkt gewähltes Abgeordnetenhaus/Senat übt Legislativ- und
Kontrollfunktion aus• kein Misstrauensvotum des Abgeordnetenhauses (Absetzung nur
über Impeachment Verfahren möglich)• kein Auflösungsrecht des Präsidenten• enge Verbindung Präsident – Kongress bei Gesetzgebung und
Verwaltung• geringer Stellenwert der politischen Parteien
VERFASSUNGGrundlage von Regierung
� Begriffsdifferenzierung: Regierungstypen: Mischformen
� In der politischen Praxis treten die drei Grundtypen von Regierung in unterschiedlichen Mischformen auf
� Beispiele• Frankreich V. Republik
� präsidialrepublik und Parlamentarische Regierung
• Deutschland nach 1949� wehrhafte Kanzlerdemokratie
• Österreich ab 1929� semipräsidentielle parlamentarische Demokratie
VERFASSUNGGrundlage von Regierung
� Wahlrechtssysteme� Effizienz der verschiedenen Regierungssysteme
beruht auch auf dem Wahlrechtssystem
� Wahlen als Ausdruck der Volkssouveränität
� Problem: Wer ist das Volk?
� Historische Entwicklung von einem ständisch -zensitär (aufgrund Steuerleistung) beschränkten Wahlrecht zum allgemeinen Wahlrecht aller Staatsbürger (europäisches Wahlrecht – EU)
VERFASSUNGGrundlage von Regierung
� WahlrechtssystemeGrundprinzipien
� Die Wahl ist…• Allgemein
� alle Staatsbürger ab einem bestimmten Alter nehmen teil
• Gleich� jede Stimme wird gleich gewichtet
• Geheim� sie erfolgt ohne äußere Kontrolle
• Direkt� unmittelbare Wahl der Mandatsträger ohne
Zwischengremien (z.B. Wahlmänner)
VERFASSUNGGrundlage von Regierung
� WahlrechtssystemeGrundtypen
� Mehrheitswahl• Stabile
Regierungsmehrheit• Leichte
Regierungsbildung• Starker Regierungschef • Beschränkter
Parteienpluralismus • Ausschluss von
Minderheiten
� Verhältniswahl(Proportionalwahl)• Instabilität der Regierung • Langwierige
Koalitionsverhandlungen• Häufiger
Regierungswechsel• Parteienpluralismus• Berücksichtigung von
Minderheiten und Kleinparteien
ÖSTERREICHISCHES VERFASSUNGSSYSTEM
HISTORISCHE ENTWICKLUNG
� Revolutionsverfassung 1849
� Liberale Verfassung 1867
� Verfassung der Ersten Republik• B.VG 1920
• B.VG Novelle 1929
• Verfassung der Zweiten Republik
HISTORISCHE ENTWICKLUNG
Revolutionsverfassung 1849� Kremsierer Verfassung
� Modell einer modernen Verfassung• Volkssouveränität
• direkte Wahl der Abgeordneten
• parlamentarische Regierung
• Grundrechte und Nationalitätenschutz
HISTORISCHE ENTWICKLUNG
Liberale Verfassung 1867� semikonstitutionelle Monarchie
• 2-Kammersystem des Reichsrates� Herrenhaus
• erbliche bzw. vom Kaiser ernannte Mitglieder
� Abgeordnetenhaus• ab 1873 direktes Kurienwahlrecht• ab 1907 allgemeines Wahlrecht für Männer
• Regierungskabinett� vom Kaiser berufen, nur rechtlich dem Reichsrat
verantwortlich
HISTORISCHE ENTWICKLUNG
Verfassung der Ersten Republik� B.VG 1920
� Versammlungs(Konvents)regierung• radikale Form des parlamentarischen
Regierungssystems� Wahl der Regierung durch Nationalrat� Mistrauensvotum des Nationalrat ohne
Auflösungsrecht des Kanzlers� Bundespräsident als „ Staatsnotar“ von
Nationalrat gewählt� schwache Position des Bundesrates
HISTORISCHE ENTWICKLUNG
Verfassung der Ersten Republik� B.VG-Novelle 1929
� Semipräsidentielles parlamentarisches Regierungssystem• direkte Wahl des Bundespräsidenten
• Bestellung und Entlassung des Bundeskanzlers bzw. der Bundesregierung durch Bundespräsident
• Auflösung des Nationalrat durch den Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers
• Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten
HISTORISCHE ENTWICKLUNG
Verfassung der Ersten Republik� Verfassung der Zweiten Republik
� Übernahme der 1929 Verfassung der Ersten Republik
GRUNDBEGRIFFE
� Baugesetze
� Staatsbestimmungen
GRUNDBEGRIFFE
Baugesetze
� in der Verfassung formal nicht zitierte, jedoch aus ihrem Gesamtcharakter ableitbare Prinzipien der politischen Herrschaftsausübung
� Änderung/Aufhebung nur durch obligatorische Volksabstimmung
GRUNDBEGRIFFE
Baugesetze� Prinzipien
� unbestritten• demokratisches Prinzip• republikanisches Prinzip• rechtsstaatliches Prinzip• liberales Prinzip• Gewaltenteilungsprinzip
� seit EU Beitritt bestritten (aus Staatsvertrag 1955 abgeleitet)• Unabhängigkeit• Anschlussverbot• immerwährende Neutralität
GRUNDBEGRIFFE
Staatsbestimmungen� Gesetzgebung; Vollziehung bindender politischer
Zielvorgaben auf der Basis spezieller Gesetze1. Wahrung der immerwährenden Neutralität2. umfassende Landesverteidigung3. Umweltschutz4. öffentlicher Rundfunk5. Verbot von NS-Tätigkeiten6. gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht der öffentlichen
Haushaltsführung
� Aktuelle Probleme• Vereinbarkeit mit Zielen und Normen der EU
PROBLEME UND REFORMENPlebiszitäre Demokratie
� Ideelle Entwicklung durch J.J. Rousseau(Volonté generale)
� Historische Entwicklung• Ablehnung der plebiszitären Demokratie als
Methode der antiparlamentarischen Rechtsparteien• beschränkte Aufnahme in österreichische
Verfassung (direkte Wahl des Bundespräsidenten/Nationalrats, Volksabstimmung, Volksbegehren)
• langsame Einführung von Instrumenten der direkten Demokratie in Bundes- und Länderverfassungen nach 1945
PROBLEME UND REFORMEN
Plebiszitäre Demokratie� Aktueller Stand
� derzeit 3 Möglichkeiten der Beteiligung• Volksabstimmung• Volksbegehren• Volksbefragung
� Tendenz steigend in allen europäischen Staaten • im Verfassungsentwurf der EU ist
Bürgerbegehren erstmalig vorgesehen
PROBLEME UND REFORMEN
Föderalismus� Begriffsbestimmung
� integraler Föderalismus• gesellschaftlich-politischer Zusammenschluss von
selbständigen Kleinordnungen zu größeren Einheiten mit gemeinsamen Zielen und Einrichtungen
• Gleichordnung statt Über/Unterordnung� juristisch staatsrechtlicher Föderalismus
• Form der Dezentralisierung des Einheitsstaates� politikwissenschaftlich-funktionaler Föderalismus
• Machtaufgliederung durch vertikale Gewaltenteilung und Minderheitenschutz
PROBLEME UND REFORMEN
Föderalismus� Typen
� zentrifugal• oberste Ziele
� Eigenständigkeit
� Vielheit
• Ausformungen� Konföderaler
Bundesstaat / Staatenbund
� zentripetal• oberste Ziele
� Integration
� Gleichheit
• Ausformungen� Unitarischer vs.
dezentraler Bundesstaat
PROBLEME UND REFORMEN
Föderalismus� Grundsätze
� Kompetenztrennung bei Legislative und Exekutive
� Kumulationsprinzip (Querschnittsmaterien Bund-Länder)
� Kompetenz-Kompetenz beim Bundessstaat
� Kompetenzauslegung durch Verfassungsgerichtshof
PROBLEME UND REFORMEN
Föderalismus� Historische Entwicklung
� Schwacher Föderalismus in der Monarchie
� Schleichende Kompetenzaushöhlung der Bundesländer 1919-1974
� Kooperativer Bundesstaat• Partielle Verstärkung der Länderrechte
• Höhepunkt Perchtoldsdorfer Abkommen 1992 (im Zuge des EU Beitritts)
� Konkurrenzföderalismus ab 1996
PROBLEME UND REFORMEN
Föderalismus� Tendenzen seit EU-Beitritt
� Bedeutungsverlust der Länder(Vollzugsföderalismus)
� Aufwertung durch Regional- und Strukturpolitik der EU
� stärkere Mitbestimmung auf EU-Ebene(Länderbeteiligungsverfahren auf Bundesebene 1991, Ausschuss der Regionen 1992)
� innerstaatlicher Reformdruck (Zusammenlegung auf 3 Bundesländer, Generallandtag, usw.)
VERWALTUNG Begriffsbestimmung
� …im staatsrechtlichen Sinn• zweite Gewalt unter der Kontrolle der Ersten (Legislative)• Ausübung nur auf Grund der Gesetze
� …im rechtlich-organisatorischen Sinn• Gerichte (unabhängige Beamte)• Verwaltungsbehörden (weisungsgebundene Beamte)
� …im politikwissenschaftlichen Sinn• Dominanz der Exekutive (Regierung + Verwaltung)
gegenüber der Legislative im gesamten politischen Entscheidungsprozess und in der Gesetzgebung
VERWALTUNG
Differenzierungen
� …nach der Entscheidungsebene
� …nach dem anzuwendenden Rechtsbereich
VERWALTUNGDifferenzierungen
� nach der Entscheidungsebene
� Bundesverwaltung• unmittelbar• mittelbar
� Landesverwaltung� Selbstverwaltung
VERWALTUNGDifferenzierungen
� nach dem anzuwendenden Rechtsbereich
� Hoheitsverwaltung• Öffentliches Recht• Befehls und Zwangsgewalt• Verwaltungsverfahren• Subordinationsverhältnis Gebietskörperschaft – Bürger
� Privatwirtschaftsverwaltung• Zivilrecht• Gebietskörperschaft als Träger von Privatrechten• Gleichheitsverhältnis Gebietskörperschaft – Privatperson
VERWALTUNG
Struktur der Staatsverwaltung
unmittelbare Bundesverwaltung
mittelbare Bundes-
verwaltung
Landes-verwaltung
Landes-hauptmann
Landes-regierung
Selbstverwaltung
Bundesministerien
nachgeordneteBundesbehörden: z.B.
Finanzämter Bundespolizeibehörden
Bergbehörden Militärkommandos
Bezirks-verwaltungsbehörden
(Bezirks-hauptmannschaften)
z.B. Gemeinderat
Gemeindevorstand Bürgermeister
VERWALTUNGStruktur der Staatsverwaltung
� Oberste Organe
� Bundespräsident
� Bundeskanzler-Bundesregierung
� Bundesminister-Ministerialverwaltung
� Präsident des Nationalrates (Parlamentsdirektion)
� Präsident des Rechnungshofes
� Vorsitzender der Volksanwaltschaft
VERWALTUNGStruktur der Staatsverwaltung
� Landesverwaltung
� Landesregierung• Landeshauptmann
• Landesräte
VERWALTUNGStruktur der Staatsverwaltung
� Selbstverwaltung: Merkmale
� juristische Person des öffentlichen Rechts� obligatorische Mitgliedschaft� Finanzielle Selbstständigkeit durch Eigenmittel� Wahl der Organe durch Mitglieder� zwei getrennte Funktionsbereiche
• Eigener Wirkungsbereich der weisungsfreien jedoch aufsichtsunterworfenen Organe
• Übertragener Wirkungsbereich höherer Verwaltungsebenen (Land, Bund)
• in beiden Bereichen Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung gegeben
VERWALTUNGStruktur der Staatsverwaltung
� Selbstverwaltung: Typen
� territorial (Gemeinde)
� beruflich (Kammern)
� sozial (Sozialversicherungsträger)
� kulturell (Österreichische Hochschülerschaft)
VERWALTUNG
Probleme der Gesamtverwaltung
� Verflechtung zwischen Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung
� doppelte Funktion der Beamten als Hoheitsträger und als Vertreter des Staates als private Rechtsperson
� Fiktion der Gleichrangigkeit zwischen Staat und Bürger als private Rechtspersonen
� Ungleichheit von Kontrolle und Rechtsschutzin beiden Verwaltungsbereichen
VERWALTUNGProbleme der Gesamtverwaltung
� Verwaltungsbereiche
ziviler SchadenersatzAmtshaftungHaftung
ordentliche Zivil- bzw. Strafgerichtsbarkeit,
OGH, EuGH
Interner Instanzenzug, UVS, VerwGH, VerfGH,
EGfMR, EuGHRechtsschutz
Parlament, Rechnungshof, VolksanwaltschaftKontrolle
Privatwirtschafts-verwaltung
Hoheitsverwaltung
VERWALTUNGProbleme der Gesamtverwaltung � Formen von politisch-rechtlicher Kontrolle� Parlament� Rechnungshof� Volksanwaltschaft
VERWALTUNGProbleme der Gesamtverwaltung � Formen von politisch-rechtlicher Kontrolle� Parlament
• politisch-parlamentarische Kontrolle (Nationalrat, Landtag) der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung durch� Gesetzgebung� Budgethoheit� Untersuchungsausschuss, Misstrauensvotum gegen
Regierung� Berichte des Rechnungshofes� Berichte der Volksanwaltschaft
� Rechnungshof� Volksanwaltschaft
VERWALTUNGProbleme der Gesamtverwaltung � Formen von politisch-rechtlicher Kontrolle� Parlament� Rechnungshof
• Wirtschaftlich-rechtliche Kontrolle über Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung von� Haushalt und Gebarung aller öffentlich-rechtlicher
Körperschaften� Privaten Unternehmen mit mind. 25% Beteiligung einer
öffentlich-rechtlichen Körperschaft� Einkommen der Leiter von Unternehmen mit öffentlichen
Beteiligungen
� Volksanwaltschaft
VERWALTUNGProbleme der Gesamtverwaltung � Formen von politisch-rechtlicher Kontrolle� Parlament� Rechnungshof� Volksanwaltschaft
• Politisch-rechtliche Zusatzkontrolle� nur Hoheitsverwaltung nach Ausschöpfung aller anderen
Rechtswege� keine Gerichtsurteile� vorrangig unbürokratischer Schutz des Bürgers � Ansatz zu Gesetzesreformen bei Missständen in Verwaltung
JUSTIZBegriffsbestimmung
� Staatsrechtlich• Rechtsvollzug durch unabhängige Richter (dritte
Gewalt)� Historisch
• Funktional-organisatorische Trennung der Justiz von der allgemeinen staatlichen Verwaltung
• z.B.� 1749 oberste Justizstelle� 1848 Erstmalige Einführung von Geschworenengerichten� 1867 Staatsgrundgesetz über die richterliche Gewalt:
Trennung Justiz-Verwaltung auf Bezirks- Landes- und Bundesebene
JUSTIZ
Gliederung� Ordentliche Gerichtsbarkeit� Verwaltungsgerichtsbarkeit� Außerordentliche Gerichtsbarkeit
JUSTIZ
Gliederung� Ordentliche Gerichtsbarkeit
• Zivilverfahren – Zivilgericht• Strafverfahren – Strafgericht
� Verwaltungsgerichtsbarkeit� Außerordentliche Gerichtsbarkeit
JUSTIZ
Gliederung� Ordentliche Gerichtsbarkeit� Verwaltungsgerichtsbarkeit
• Verfolgung durch Verwaltungsbehörden ( Finanzamt) im Bereich des Verwaltungsstrafrechts
• Eigenes Verfahren: Verwaltungsprozess mit teilweise abweichenden Grundsätzen
• Durchbrechung des Prinzips der Trennung Justiz-Verwaltung
• damit zunehmende Probleme mit Europäischen Höchstgerichten (EuGH, EGfMR)
� Außerordentliche Gerichtsbarkeit
JUSTIZ
Gliederung� Ordentliche Gerichtsbarkeit� Verwaltungsgerichtsbarkeit� Außerordentliche Gerichtsbarkeit
• Höchstgerichtsbarkeit für Streitfälle aus dem Verfassungs- und Verwaltungsrechtsbereich� Verfassungsgerichtshof� Verwaltungsgerichtshof
JUSTIZAußerordentliche Gerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtshof� Entwicklung
• 1867 Reichsgericht• 1920 Verfassungsgerichtshof – Hüter der Verfassung
� Modell für die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit in vielen Staaten Europas nach 1945
� Prüfungsagenden• Kompetenzkonflikte• Gesetzwidrigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit von
Verordnungen und Gesetzen• Staatsverträge• Wahlen• Rechtliche Verantwortlichkeit von Amtsorganen• Verwaltungsbescheide wegen Verletzung der Grundrechte
JUSTIZ
Außerordentliche GerichtsbarkeitVerfassungsgerichtshof:
Demokratiepolitisch relevanteste Kompetenzen� Negativer Gesetzgeber
• Überprüfung der Verfassungs- und Gesetzesmäßigkeit von Gesetzen und Verordnungen
• Normenkontrolle gegenüber der Verwaltung und Legislative (beschränkt durch Gegenmittel von Gesetze im Verfassungsrang)� abstrakt (Überprüfung ohne konkreten Fall): Waffe der
parlamentarischen Opposition� konkret (Überprüfung in Zusammenhang mit konkretem Fall)
� Wahrer der Grund- und Menschenrechte• Sonderverwaltungsgericht gegen Verwaltungsbescheide• Indiviudalbeschwerde
JUSTIZ
Außerordentliche GerichtsbarkeitVerfassungsgerichtshof: aktuelle Beschränkungen
� Vorrang des Gemeinschaftsrechts der EU� Ausschließliche Rechtskontrolle dieser
Normen durch EuGH� Bei Auslegungsproblemen, Pflicht sich an
EuGH zu wenden� Bei Entscheidungen über
Grundrechtsverletzungen, Möglichkeit einer Individualbeschwerde an EGfMR
JUSTIZ
Außerordentliche GerichtsbarkeitVerfassungsgerichtshof: internationaler Vergleich
� Amerikanisches Einheitsmodell (Supreme Court)• Ein Höchstgericht für alle Rechts- und Verfassungsfragen• Einsatzraum: angloamerikanischer Rechtskreis, Skandinavien,
Schweiz• Sonderform GB: Verfassungskontrolle durch House of Lords
� Österreichisch-deutsches Trennungsmodell (Verfassungsgericht)• institutionell selbständiges Gericht• Einsatzraum: Kontinentaleuropa
� EU-Modell• Eu GH als Einheitsgerichtshof • Kooperation mit Höchstinstanzen der Mitgliedsstaaten
JUSTIZ
Außerordentliche GerichtsbarkeitVerwaltungsgerichtshof: Historische Entwicklung
� Gegründet 1867 zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der öffentlichen Verwaltung• Zentralisierte, einstufige Gerichtsbarkeit• Kassatorische Wirkung (Aufhebung von Bescheiden ohne
Sachentscheidung)
� 1991 Entlastung durch Unabhängige Verwaltungssenate (UVS)• weisungsfreie Verwaltungsbehörden der Länder mit
gerichtsähnlichem Status bestehend aus von Landesregierungen bestellten Beamten
• gegen Entscheidungen des UVS Instanzenzug zu VerwGHbzw. VerfGh
JUSTIZ
Außerordentliche GerichtsbarkeitVerwaltungsgerichtshof:
Kompetenzen� UVS
• Beschwerden im Bereich des Verwaltungsstrafrechts (Verwaltungsübertretungen, außer Finanzstrafsachen)
• Säumnisbeschwerde in bestimmten Fällen• Zuweisung weiterer Zuständigkeiten durch Bundes- oder
Landesgesetz
� VerwGH• Kontrolle der gesamten Hoheitsverwaltung von Bund, Ländern
und Selbstverwaltung • Entscheidung über Bescheids-, Säumnis- und
Weisungsbeschwerden (Ausnahme: Beschwerde wegen Grundrechtsverletzung)
JUSTIZ
Außerordentliche GerichtsbarkeitVerwaltungsgerichtshof:
Aktuelle Probleme� Zunehmende Kollision der Praxis des österreichischen
Verwaltungsstrafrechts mit Rechtsprinzipien von• Europarat
� EKMR: Anspruch auf richterliche Entscheidungsinstanz)• EU
� Charta der Europäischen Grundrechte Nizza 2000: Entwurf einer Europäischen Verfassung
� Reformdruck auf UVS in Richtung unabhängige Landesverwaltungsgerichte
� Zunehmende Ausrichtung auf Judikatur des EuGH(Verpflichtung zum Vorabentscheidungsverfahren)
VERFASSUNGSREFORM
� Aufgaben des Österreichkonvents (2002)• Zusammenfassung der
Verfassungsbestimmungen
• Anpassung an Entwurf einer Europäischen Verfassung
• Reformen der Mehrzahl der bestehenden Verfassungsinstitute
GRUNDRECHTE –MENSCHENRECHTE
BEGRIFFSBESTIMMUNG
� Grundrechte• innerstaatlich für alle Bewohner oder nur die
Staatsbürger geltenden fundamentale Rechte und Freiheiten
� Menschenrechte• universal oder regionale geltende zwischenstaatlich
vereinbarte (Konvention) Rechte für alle Menschen� In der heutigen Praxis der westlichen
Rechtsstaaten verschmelzen beide Rechtstypendurch die Übernahme der zwischenstaatlich kodifizierten Menschenrechte in die nationalstaatliche Grundrechtskataloge
DIFFERENZIERUNGEN
� …nach dem Inhalt• liberale Grundrechte gegen den Staat (Freiheit, Leben)• politische Grundrechte zur Mitgestaltung am Staat (Wahlrecht)• soziale Grundrechte als Ansprüche an den Staat (Bildung,
Arbeit)
� …nach den zu schützenden Grundwerten (mit entsprechendem Staatstypus):• Frieden (absolutistischer Staat mit Gewaltmonopol)• Freiheit (Verfassungsstaat)• Gleichheit (Rechtsstaat mit allgemeinem Wahlrecht)• Brüderlichkeit (Sozialstaat)• Umwelt (Rechtsstaat und internationale Abkommen über
Umwelt- und Lebensschutz)
HISTORISCHE ENTWICKLUNG
� England / Großbritannien
� USA
� Frankreich
� Kontinentaleuropa
HISTORISCHE ENTWICKLUNG
� England / Großbritannien• Einzelrechte für bestimmte Gruppen bzw. alle
Staatsbürger (Magna Carta)
� USA
� Frankreich
� Kontinentaleuropa
HISTORISCHE ENTWICKLUNG
� England / Großbritannien
� USA• unveräußerliche Rechte aller als gleich
geschaffenen Menschen (ursprünglich „White men“)� 1788: 10 „Amendments“ zur Verfassung (Bill of Rights)
� 1868: auch auf nichtweiße Bevölkerung ausgedehnt
� Frankreich
� Kontinentaleuropa
HISTORISCHE ENTWICKLUNG
� England / Großbritannien
� USA
� Frankreich• Aus angeborener Freiheit und Gleichheit aller
Menschen abgeleiteter universell geltender Rechtskatalog � 1789: Declaration de l´homme
� 1974: in Verfassung der V. Republik übernommen
� Kontinentaleuropa
HISTORISCHE ENTWICKLUNG
� England / Großbritannien
� USA
� Frankreich
� Kontinentaleuropa• Grundrechte durch nationalstaatliche Verfassungen
• Erweiterung durch internationale Konventionen� 1948: UNO Menschenrechtskonvention
� 1950: Europäische Menschenrechtskonvention (Europarat)
� 2000: Europäische Grundrechtscharta (EU)
MINDERHEITENSCHUTZ� klassische Grund- und Menschenrechte gelten nur für
Individuen� Schutz von ethnisch, konfessionell, kulturell, usw.
determinierten Gruppen durch • Friedensverträgen nach 1918• KSZE/OSZE ab 1975 • Europarat
� 1990: Richtlinie über Grundprinzipien der Minderheitenrechte� 1992: Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen� 1993: Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten� 1996: Empfehlung Minderheitenschutz durch EKMR und EGfMR
� Aktueller Stand• Kontrollen (mit Sanktionen) durch OSZE, Europarat und EU
ÖSTERREICHHistorische Entwicklung
� erste Ansätze im ABGB• Verbot der Sklaverei, Freiheit auf Eigentum
� 1849: Kremsierer Verfassungsentwurf• Grundrechtskatalog
� 1867: Staatsgrundgesetze• Liberale Grundrechte in Verfassungsrang
� 1920: Verfassung der Ersten Republik• ohne Grundrechtskatalog• Übernahme der Staatsgrundgesetze
� 1945: Rekonstituierung der Verfassung von 1929� ab 1955: Rezeption völkerrechtlicher Konventionen
• UNO, Europarat, KSZE, EU
ÖSTERREICH
Geltung
� grundsätzlich Bindung des Staates und seiner Organe
� Tendenz zur Drittwirkung gegen Privatpersonen (Datenschutz)
� gesetzliche Einschränkung der Geltung(Gesetzesvorbehalt)
� Unterzeichnung der EKMR mit Vorbehalten (Verwaltungsstrafrecht)
� seit 1958, EKMR in Verfassungsrang
ÖSTERREICH
Wahrungsorgane
� VerfGH• Individualbeschwerde
� Volksanwaltschaft� EGfMR Straßburg
• Ständiger Gerichtshof• Individualbeschwerde
� EuGH Luxemburg• Grundrechtscharta
� 2000 unverbindliche Deklaration� 2004 Übernahme in Europäischen Verfassungsentwurf
• Individualbeschwerde noch nicht geklärt
ZWISCHENSTAATLICHES UND SUPRANATIONALES RECHT
BEGRIFFSBESTIMMUNG
� Völkerrecht � Fremdenrecht� Internationales Privatrecht � Internationales Strafrecht � Europarecht
BEGRIFFSBESTIMMUNG
� Völkerrecht• zwischenstaatliches Recht, „international law“• Summe der Normen, welche die Beziehungen
zwischen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten regelt
� Fremdenrecht� Internationales Privatrecht � Internationales Strafrecht � Europarecht
BEGRIFFSBESTIMMUNG
� Völkerrecht � Fremdenrecht
• Völkerrecht zur Regelung der Rechtsstellung von Fremden in der jeweiligen nationalstaatlichen Rechtsordnung
� Internationales Privatrecht � Internationales Strafrecht � Europarecht
BEGRIFFSBESTIMMUNG
� Völkerrecht � Fremdenrecht� Internationales Privatrecht (Kollisionsrecht)
• Summe der Normen, die für privatrechtliche Sachverhalte mit einer Verbindung zum Recht anderer Staaten bestimmen, welche der berührten Privatrechtsordnungen anzuwenden sind
� Internationales Strafrecht � Europarecht
BEGRIFFSBESTIMMUNG
� Völkerrecht
� Fremdenrecht
� Internationales Privatrecht
� Internationales Strafrecht • Verwaltungs- und Verfahrensrecht
• Zuständigkeitsnormen für die Anwendung einer der vom konkreten Fall berührten nationalen Straf-, Verwaltungs- bzw. Prozessrechtsordnungen
� Europarecht
BEGRIFFSBESTIMMUNG
� Völkerrecht � Fremdenrecht� Internationales Privatrecht � Internationales Strafrecht � Europarecht
• im weiteren Sinne: Recht der europäischen internationalen Organisationen (EUROPARAT, KSZE/OSZE, OEEC, EFTA, EG/ EU)
• im engeren Sinn: Recht der seit 1951 entstandenen Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EAG, EWG, EG-EU)
EU RECHTDifferenzierungen
� Primäres Gemeinschaftsrecht• Gründungs- und Erweiterungsverträge der EG/EU
(Römer Verträge 1957 – Nizza 2000)
• einerseits zwischenstaatlich-völkerrechtlicher Vertrag, andererseits Verfassungsgrundlage für
� Sekundäres Gemeinschaftsrecht• Summe der von den Organen der EG/EU auf der
Ermächtigungsbasis der Verträge erlassenen Normen
EU RECHT
DifferenzierungenKonsequenzen
� Trilemma der 1992 gegründeten EU• Drei-Säulenkonstruktion auf drei unterschiedlichen
Rechtsebenen� EG (Europäische Gemeinschaft): Supranationales
Gemeinschaftsrecht� GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik):
Zwischenstaatliches Recht� ZJIB (Zusammenarbeit in den Bereichen Innere Sicherheit
und Justiz): zwischenstaatlich-intergubernementalesRecht mit Tendenz der partiellen Übernahme in die EG
� EU noch kein Völkerrechtssubjekt (erst im Verfassungsentwurf vorgesehen)
EG GEMEINSCHAFTSRECHTRechtscharakter
� Supranationales Recht (Definition durch EuGH 1964)• eigene Rechtsordnung
• beschränkte Übertragung von Hoheitsrechten
• unmittelbare Wirkung in den Mitgliedsstaaten
EG GEMEINSCHAFTSRECHT
RechtscharakterKriterien der Supranationalität
1. Befugnis der Organisation, Mitgliedstaaten durchmehrheitlich gefasste Beschlüsse zu binden
2. Ausübung dieser Befugnis durch ein unabhängiges Organ3. Befugnis in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbares
Recht zu schaffen (Grundsatz der direkten Anwendbarkeit)4. „Durchgriffswirkung“ solcher Normen auf die
innerstaatlichen Rechtssubjekte (Grundsatz der Direktwirkung)
5. Obligatorische Gerichtsbarkeit zur Beilegung von Konflikten zwischen Mitgliedstaaten, Organen, Organisationen und Einzelpersonen
6. Finanzierung aus eigenen Mitteln
EG GEMEINSCHAFTSRECHT
Rechtsquellen� Primärrecht
• Gründungs-, Änderungs- und Beitrittsverträge der EG
• allgemeine Rechtsgrundsätze der Verfassungen der Mitgliedsstaaten
• internationale Übereinkommen
� Sekundärrecht• Rechtsakte der EG
STRUKTUR DER EG/EUOrgane
� Europäische Kommission
� Ministerrat
� Europäisches Parlament
� Europäischer Gerichtshof (EuGH)
� Europäischer Rat
STRUKTUR DER EG/EU
Prinzip der Gewaltenverbindung� Rechtssetzung
� Umsetzung
� Verwaltung
� Budgetkompetenz
� Wahl und Bestellungsbefugnisse
� Außenvertretung
� (Politische und Rechtliche) Kontrolle
STRUKTUR DER EG/EU
Funktionsbereich der EG Organe
� Gesetzgebung
� Rechtsvollziehung
� Rechtssprechung
STRUKTUR DER EG/EU
Funktionsbereich der EG Organe Gesetzgebung
� Kompetenzen eingeschränkt durch• Prinzip der „Begrenzten Ermächtigung“ durch die Verträge• Subsidiaritätsprinzip (Amsterdam 1997)
� Legislativakteure• KO, MR, EP, Eu GH und Mitgliedsstaaten
� Geltungsbereich• EU Mitglieder + Drittstaaten bei freiwilliger Übernahme
� Legislativverfahren• drei Hauptverfahren zwischen KO-Rat-EP: Konsultation, Kooperation, Kodezision
des EP• erschwerte Entscheidungsfindung im Rat durch Modus der dreifachen Mehrheit
seit Nizza 2000� Strategische Bedeutung der „Ausschüsse“ im Entscheidungsfindungsprozess
• WSA, AdR: Begutachtung von Initiativanträgen der KO• COREPER: Vorbereitung der Entscheidungen des Ministerrates• Comitologie: Umsetzung der beschlossenen Rechtsakte
STRUKTUR DER EG/EU
Funktionsbereich der EG Organe Gesetzgebung
RAT
COREPER
WSA
PARLAMENT
KOMMISSION
Ausschüsse
Fachgruppen
COREPER Arbeitsgruppen
KomissionArbeitsgruppen
Beginn
1
2 3
4
5 6
7
8 9
1011
12
1314
15
Der EG-Entscheidungsfindungsprozess (Grundstruktur)(nach T.C. Hartley, The Foundation of European Community Law, Oxford 1988)
Legende: COREPER…….Comité des Représentants Permanents (des Etats Membres)Ausschuß der ständigen Vertreter (der Mitgliedstaaten)
WSA……………Wirtschafts- und Sozialausschuß(engl. ECOSOC – Economic and Social Council)
STRUKTUR DER EG/EU
Funktionsbereich der EG Organe Gesetzgebung
Quelle: BWK/Folienpaket EG
rechtlich unverbindlichUmsetzen in nationales
Recht
ersetztnationales
Recht
ersetztnationales
RechtWIRKUNG
unverbindlichhinsichtlichdes Zielesverbindlich
unmittelbarwirksam
unmittelbarwirksam
allgemein oder individuell gültigallgemein
gültigindividuell
gültigallgemein
gültig
GELTUNG
Empfehlung / StellungnahmeRichtlinieEntscheidungVerordnungEG
RAT / EUROPÄISCHES PARLAMENT / KOMMISSION
RECHTSAKTE DER EG
STRUKTUR DER EG/EU
Funktionsbereich der EG Organe Rechtsvollziehung
� erfolgt durch…• Gemeinschaftsorgane
� Ministerrat� Kommission
• Organe der Mitgliedssaaten� Regierung/Parlament
• Rechtssetzung zur Durchführung von Gemeinschaftsrecht
� Verwaltung (Bund, Länder, Selbstverwaltung)• Anwendung von Gemeinschaftsrecht
STRUKTUR DER EG/EU
Funktionsbereich der EG Organe Rechtsvollziehung
� Probleme• Verschränkung von supranationalen, nationalen
und subnationalen Organen und Behörden (Politikverflechtungsfalle)
• keine allgemeine Zwangsdurchsetzung von Gemeinschaftsrecht außer� gegen private Rechtspersonen (Geldsanktionen bzw.
Zwangsvollstreckung)� gegen Behörden des betreffenden MST (Klage beim
EuGH durch MST bzw. KO); Bei Nichterfüllung des Urteils seit 1992 Strafzahlungen möglich
STRUKTUR DER EG/EU
Funktionsbereich der EG Organe Rechtssprechung
� Europäischer Gerichtshof• Entstehung
� 1952 EuGH in Luxemburg gegründet
� 1989 EuGeI Europäisches Gericht 1. Instanz
• Funktion� zentralisierte, unmittelbar wirkende
Rechtssprechung durch ein für alle Rechtsfragen zuständiges Einheitsgericht
STRUKTUR DER EG/EU
Funktionsbereich der EG Organe Rechtssprechung
� Funktionen des EuGH• Entscheidung über Klagen• Rechtsmittelinstanz bei Entscheidungen des EuGeI• „Verfassungsgerichtshof “ bei Kompetenzkonflikten• Wahrung der Grundrechte• Authentische Interpretation des primären und
sekundären EG-Rechts• Vorentscheidung über Anwendung von EG-Recht in
Streitverfahren der MST• Überprüfung der internationalen Abkommen der EG
STRUKTUR DER EG/EU
Funktionsbereich der EG Organe Rechtssprechung
� Verfahrensarten• Vertragsverletzungsverfahren
• Nichtigkeitsklage
• Untätigkeitsklage
• Vorabentscheidungsverfahren
STRUKTUR DER EG/EU
Funktionsbereich der EG Organe Rechtssprechung
� Probleme• Beschränkung auf Gemeinschaftsrecht der
EG (1.Säule)
• keine Jurisdiktion über Rechtsakte der 2. und 3. Säule
• Kompetenzkonflikte mit nationalstaatlichen Höchstgerichten
• Konkurrenz zum EGMR
ZUKUNFT DER EU
� Grundrechtscharta
� Europäische Verfassung
ZUKUNFT DER EU
Grundrechtscharta
� Vorformen• Grundrechte nach den
Gemeinschaftsverträgen (Wirtschaftsrechte)• Grundrechte nach allgemeinen
Rechtsgrundsätzen der MST• Soziale Grundrechte
� Europäische Sozialcharta der EWG 1961� Gemeinschafscharta der sozialen Grundrechte
der Arbeitnehmer 1989
ZUKUNFT DER EU
Grundrechtscharta
� Entwicklung• Erarbeitung durch speziellen Konvent• Deklaration der Charta beim Gipfel von Nizza Dezember 2000
als nicht bindendes aber politisch wirksames Dokument• 2004 Aufnahme in den Entwurf für eine Europäische
Verfassung• nach deren Annahme bindende und einklagbare Wirkung für
Rechtsakte der europäischen Organe
� Inhalt• Übernahme der früher deklarierten Grundrechte + EKMR des
Europarates + zusätzliche Bürgerrechte
ZUKUNFT DER EU
Europäische Verfassung
� Entstehung• Erarbeitung eines Entwurfes einer Europäischen
Verfassung durch Verfassungskonvent (2002-2003) mit den Zielen� Vereinfachung der bestehenden Verträge („Bürgernahe“
Verfassung)
� klare Kompetenzabgrenzung zwischen EU und Mitgliedsstaaten (Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit)
� transparentere Entscheidungsstrukturen (Demokratie, Effizienz)
ZUKUNFT DER EU
Europäische Verfassung
� Zusammensetzung des Konvents• 105 Vertreter
� der Regierungen und Parlamente der Mitgliedsstaaten
� der Beitrittsländer
� der Kommission und des Europäischen Parlaments
ZUKUNFT DER EU
Europäische VerfassungReformen des Entwurfes (Juni 2003)
� Allgemeine Reformen• Deklarierung von allgemeinen Werten und Zielen• Verbindlichkeit der Charta der Europäischen
Grundrechte• Verschmelzung der drei supranational –
zwischenstaatlichen Säulen• Europäischer Rat als Organ der EU• Verstärkung des EP und der nationalen Parlamente• Einführung eines „Bürgerbegehrens“• Neues Rechtssetzungsverfahren
ZUKUNFT DER EU
Europäische VerfassungReformen des Entwurfes (Juni 2003)
� Spezielle Strukturreformen• KO-Präsident auf Vorschlag des ER vom EP bestellt• Schaffung eines „Europäischen Außenministers“• Reduzierung auf 13 Kommissare
(Rotationsverfahren)• Bestätigung der gesamten KO durch EP
(Misstrauensvotum)• Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens des EP• Abstimmungsverfahren von „dreifacher“ zur
„doppelten Mehrheit“
ZUKUNFT DER EU
Europäische VerfassungPerspektiven
� Genehmigung durch Regierungskonferenzen
� 2003-2004: Ratifizierung der Mitgliedsstaaten
� Problematik bei negativen Referendumsentscheidungen (GB, F)
� 2007 Früheste Inkraftsetzung der Verfassung
� Abstimmungsmodell Nizza bis Ende 2009 in Kraft
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