Exitplanung, Vertragsgestaltung, Exit-Management

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Vortrag von Nicolas Gabrysch, Partner bei Osborne Clarke, beim Forum Finanzierung NRW am 07.02.2012

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Exit-PlanungVertragsgestaltung/Exit-Management

Nicolas GabryschKöln7. Februar 2012

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I. Exit - Gestaltungsmöglichkeiten und Interessenlage -Muss es immer gleich ein IPO sein?

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I. Exit - Gestaltungsmöglichkeiten und Interessenlage -Muss es immer gleich ein IPO sein?

"Gründer"-Interessen: Long term vs.(partial) Cash out – Share Sale

1

"Seed"-Investoren: Long term vs.Cash out (auch: Zwischenverkauf) – Share Sale

2

VCs: Short to mid term invest – Share (or Asset) Saleto (i) financial / (ii) strategic investors

3

IPO (üblich: Lock-Up für Gründer/Management)4

Einbringung, Umwandlung, Rückbeteiligungbei MBO/LBO

5

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II. Exit und Beteiligungsvertrag – Klauseln für später?

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II. Exit und Beteiligungsvertrag – Klauseln für später?

"Zugriff" auf / "Kontrolle" über den Exit (Verkauf):1

1.1 Veräußerungsbeschränkungen (Vinkulierung)

1.2 Mitveräußerungspflicht: "Drag along" (Share oder Asset Deal)

1.4 Vollmacht für Exit-Prozess (IPO oder anders), Kostenregelung

1.5 Bewertung

1.3 Mehrheitserfordernisse

1.6 Vesting

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II. Exit und Beteiligungsvertrag – Klauseln für später?

"Zugriff" auf Veräußerungserlös2

2.1 Liquidationspräferenz - Modelle

2.2 Bewertung

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III. Exit und Due Diligence

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III. Exit und Due Diligence

Situation nach deutschem Recht: grundsätzlichträgt Verkäufer Risiko eines Mangels

Gleichwohl ist Due Diligence mittlerweile inDeutschland üblich.

Gründe: Ausgleich des Informationsvorsprungs,Unzulänglichkeit des gesetzlichen Haftungsregimes

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Funktionen der Due Diligence

Risikoermittlungsfunktion

Wertermittlungsfunktion

Gewährleistungsfunktion

Beweissicherungsfunktion

Reparatur- und Gestaltungsfunktion

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Inhaltliche Schwerpunkte

Art und Weise der Geschäftsführung in derVergangenheit

Allgemeines Geschäftsfeld des Zielunternehmens

Interessen von Dritten

Ausstattung des Zielunternehmens

Ziel: Erlangung von Informationen über

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Ablauf der Due Diligence

Check-Liste

Kick-off Meeting

Due Diligence Report

eigentliche Due Diligence (Data Room)

Schlussbesprechung

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Due Diligence und Haftung(Bedeutung der DD in haftungsrechtlicher Hinsicht)

Auswirkungen auf Verkäuferhaftung durchUnterlassen einer Due Diligence durch Käufer?

1

Haftung wegen vorsätzlicher Aufklärungs-pflichtverletzung im Rahmen der Due Diligence?

2

Haftungsrisiken für das Managementdurch Offenlegung von Informationen?

3

Zielkonflikt bzgl. offen gelegter Informationen:Haftungsausschluss vs. volle Haftung

4

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Due Diligence und Haftung(Bedeutung der DD in haftungsrechtlicher Hinsicht)

Auswirkungen auf Verkäuferhaftung durchUnterlassen einer Due Diligence durch Käufer?

1

• Bei Handelskauf Untersuchungspflicht nach Ablieferungder Kaufsache aus § 377 HGB

• Vereinzelt: Unterlassen der DD ist grob fahrlässiggem. § 442 Abs. 1 S. 2 BGB (Verkehrsitte)

Kein Haftungsausschluss aufgrund Unterlassen der Due Diligence

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Due Diligence und Haftung(Bedeutung der DD in haftungsrechtlicher Hinsicht)

Auswirkungen auf Verkäuferhaftung durchUnterlassen einer Due Diligence durch Käufer?

1Haftung wegen vorsätzlicher Aufklärungs-

pflichtverletzung im Rahmen der Due Diligence2

KaufrechtGewährleistungsrecht

culpa in contrahendo

Deliktsrecht Strafrecht

Mögliche Haftungsgrundlagen

Haftung wegen vorsätzlicher Aufklärungs-pflichtverletzung im Rahmen der Due Diligence

2

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Due Diligence und Haftung(Bedeutung der DD in haftungsrechtlicher Hinsicht)

Haftungsrisiken für das Managementdurch Offenlegung von Informationen

3

• Geheimhaltungspflicht des Geschäftsführers aus Treuepflicht

• Verletzung ist Straftat gem. § 85 GmbHG

• Informationsweitergabe durch Geschäftsführer nur zulässigmit Zustimmung aller Gesellschafter

3.1 Situation in der GmbH:

• Schadensersatzpflicht nach § 43 Abs. 2 GmbHG

• Datenschutz

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Due Diligence und Haftung(Bedeutung der DD in haftungsrechtlicher Hinsicht)

Haftung wegen vorsätzlicher Aufklärungs-pflichtverletzung im Rahmen der Due Diligence

Haftungsrisiken für das Managementdurch Offenlegung von Informationen

3

• Geheimhaltungspflicht des Vorstands aus § 93 Abs. 1 S. 3 AktG

• Verletzung ist Straftat gem. § 404 AktG

• Informationsweitergabe durch Vorstand nur zulässig bei eigenemüberwiegenden Offenlegungsinteresse der Gesellschaft

3.2 Situation in der AG:

• Schadensersatzpflicht nach § 93 Abs. 2 AktG

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Due Diligence und Haftung(Bedeutung der DD in haftungsrechtlicher Hinsicht)

Zielkonflikt bzgl. offen gelegter Informationen4

• Verkäuferposition: keine Haftung für offen gelegte Informationen

• Käuferposition: vollumfängliche Haftung für offen gelegte Informationen

• Kompromisslösung: teilweiser Haftungsausschluss (Disclosure Schedule)und teilweise Haftungsbestand für offen gelegte Informationen

Verhandlungsergebnis im SPA-Prozess

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IV. Exit - kein Thema für "später",Thema ab "Day One"

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IV. Exit - kein Thema für "später",Thema ab "Day One"

Beteiligungsvertrag / Satzung / Gesellschaftervereinbarung

1

Vertragsmanagement – sinnvoll:"laufende, permanente (Verkaufs-) Due Diligence"

2

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