BAT_TVÖD - Übergang

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TVöD

Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

2Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Die unterschiedlichen TVöDs

• TVöD (Bund)

• TV-VKA (Kommunen und Gemeinden)

– TV-AVH (Kommunale Betriebe in HH + Lufthansa-HH)

– TV-KAH (Krankhaus AG-Verband (LBK, UKE, AKK, …)

– …

• TV-L (Länder)

3Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Die wesentlichen Änderungen

• Nur noch eine vereinfachte Grundvergütungstabelle

• 39 Wochenarbeitsstunden (in HH)

• Urlaub- u. Weihnachtsgeld zu einer Jahressonderzahlung im Nov. zusammengefasst

• Jährliches Leistungsentgelt im Dez.

• Tarifliche Einmalzahlung

• Krankenbezüge

• Strukturausgleiche

• Laufbahn / Aufstiege

• Tariferhöhung um 2,9% zum 1.1.2008

4Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Die Vergütung im BAT

• Grundvergütung

• Allgemeine Zulage

• Ortszuschläge 1, 2, 3…

5Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

BAT

6Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Die neue Entgelttabelle

7Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Tabellenentgelt

8Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Eingruppierung

9Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Eingruppierung bei Neueinstellung

10Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Entgeltgruppenzuordnung

11Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Überleitung in den neuen Tarif

12Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

TV-L und TVÜ-L

13Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Bestimmung der Entgeltgruppe

14Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Bestimmung der Entgeltstufe

15Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Das Vergleichsentgelt

Grundvergütung

Allg. Zulage

OZ1 u. ggf. OZ2

Verlgeichsentgelt -> Entgeltstufe=

16Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Grundsätzliche Regeln beim Vergleichsentgelt

• Bestimmung der Individuellen Zwischenstufe für die Übergangsphase bis Nov. 2008

• Bestimmung der regulären Entgeltstufe ab Nov. 2008

• Grundlage ist das Entgelt im Okt. 2006

• Mindestens Stufe 2

• Bei Überschreiten der max. Stufe => Individuelle Endstufe

17Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Besitzstände

• Vergütungsgruppenzulagen

• Ortszuschläge für Kinder (bis z. 31.12.2006 geboren)

– Solange fortwährend Kindergeldbezug besteht (unschädlich dabei: Unterbrechungen durch Elternzeit, Krankheit, Wehrdienst)

18Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Strukturausgleiche

• Für wegfallende Gehaltssteigerungen, die nach BAT erreicht worden wären

• Ab frühestens 1.11.2008

• Permanent od. befristet

• Umfangreiche Tabelle (Änderungen noch möglich – ist noch nicht abschließend verhandelt)

19Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Bewährungsaufstiege

• Bei später folgendem Bewährungsaufstieg nach BAT

– Wenn z. 1.11.2006 die Hälfte der Bewährungszeit erfüllt ist.

– Entweder Neuberechnung der Stufe(Gilt für EG 2, 9-15)

– Oder höhere Entgeltgruppe(Gilt für EG 3, 4, 6, 8)

– Beides zum indiv. Aufstiegszeitpunkt

20Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Die neuen Laufbahnen

Die Stufenaufstiege richten sich nach der Entgeltstufe zum 1.11.2008

21Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Einmalzahlung

BisherigeVerg.- / Lohngruppen

Juli 2006 Januar 2007 September 2007 Gesamt

EUR EUR EUR EUR

VergGr. X bis Vc,VergGr. Kr I bis Va,LohnGr. 1 bis 8a

150 310 450 910

VergGr. Vb bis III,VergGr. IIb,VergGr. IIa nach Aufstieg aus

VergGr. III,VergGr. Kr VI bis XIII,LohnGr. 9

100 210 300 610

VergGr. IIa (ohne Aufstieg aus VergGr. III)

VergGr. Ib bis I

50 60 100 210

22Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Jahressonderzahlung

• Basis: Durchschn. Entgelt in Juli, Aug, Sept (inkl. Zulagen, o. Überstd.)

• Maßgebend für den Prozentsatz ist die EG im Sept• Voraussetzung: Beschäftigung im Dez• Anteilige Berechnung bei nicht durchgängiger Beschäftigung im

abgelaufenen Jahr• Auszahlung im Nov. des laufenden Jahres• Ausnahme: Vor dem 1.7.2003 Beschäftigte (Garantie f. 2007)

23Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Jährliches Leistungsentgelt

• 12% der regelhaften Sept-Vergütung aus:

– Tabellenentgelt

– Besitzstandszulagen

– Sonstige Zulagen

– Nicht: Strukturausgleiche, unständige Bezüge, Einmalzahlungen

• Auszahlung im Dezember des laufenden Jahres

• Gilt, solange es im jew. Bundesland keine spezifizierte Regelung zum Leistungsentgelt gibt

• Ziel: Leistungsentgelt bis zu 8% der Jahresvergütung

24Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Arbeitszeit

• In HH: 39 Std/Woche ab 1.1.2007

• Im Gegensatz zur kommunalen Regelung in HH über den AVH, bei dem es je nach Berufsgruppe unterschiedliche Wochenarbeitszeiten gibt.

25Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Krankenbezüge

• Lohnfortzahlung

– Bisher• Für vor dem 1.7.94 Beschäftigte: Bis zu 26 Wochen• Für ab dem 1.7.94 Beschäftigte: Bis zu 6 Wochen

– Neu• Bis zu 6 Wochen für alle

• Krankengeldzuschuss

– Bisher• Bis zu 26 Wochen

– Neu • Bis zu 39 Wochen

26Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Sonstiges

• Vermögenswirksame Leistungen– 6,65 EUR je VZ bleibt

• Bestehende Verträge zur betrieblichen Altersversorgung bleiben unberührt

• Urlaubstage (keine Neuregelungen)

– Bis zum 30. Lebensjahr: 26 Tage*

– Bis zum 40. Lebensjahr: 29 Tage*– Ab dem 41. Lebensjahr: 30 Tage*

* bei einer 5-Tg/Wo

27Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Tariferhöhung

* Auf das Tabellenentgelt

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