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1/3 KETCHUM PLEON MONITORING vom 7. Februar 2012 MARKETING: EU-Datenschutzverordnung soll Recht und Vollzug EU-weit harmonisieren / Strengere Marketing-Restriktionen für Unternehmen geplant EU-Justizkommissarin Viviane Reding will den Datenschutz künftig verstärkt von Brüssel aus regeln. Die geplante neue Datenschutzverordnung bedeutet für Unternehmen erhebliche Neuerungen, insbesondere hinsichtlich der Marketing-Praxis: Einerseits drohen Firmen strengere Datenschutzregeln und höhere Strafen bei Missachtung, andererseits erhalten Unternehmen Rechtssicherheit innerhalb der gesamten EU. Bisher gelten national zum Teil höchst unterschiedliche Regelungen. Vorteile für Unternehmen: EU-Regelwerk würde homogenere Anwendung der Rechtsvorschriften in der gesamten EU erleichtern. Die Unternehmen hätten klare Vorschriften zur Behandlung persönlicher Daten. Durch Reduzierung des Verwaltungsaufwands sollen Unternehmen ca. 2,3 Mrd. Euro jährlich sparen. Unternehmen hätten es künftig z. B. nur mit einer einzigen nationalen Datenschutzbehörde zu tun: In dem EU-Land, in dem sie ihren Hauptsitz haben. Neues Regelwerk schafft Rechtsgleichheit für alle Unternehmen im EU-Raum; Datenschutzbehörden könnten die EU-Vorschriften einheitlich und energischer durchsetzen. Mögliche neue Restriktionen für Unternehmen: Beschränkte Profilierung: Die Verordnung sieht Beschränkungen für die Erstellung von Profilen vor, die "signifikante Auswirkungen" für betroffene Personen haben könnten. Zum Beispiel im Hinblick auf die Kreditwürdigkeit, persönliche Vorlieben oder das Nutzungsverhalten. In vielen Fällen dürfte ein „Opt-in“ erforderlich werden. Einige Experten der Marketing-Branche befürchten für die Verbraucher eine "Klick-Orgie" von Zustimmungen. Schutz von Minderjährigen: Dialogmarketing an unter 18-Jährige dürfte schwieriger werden, da die Einwilligung gemäß der Verordnung nur durch einen oder mit Zustimmung eines Erziehungs-/Vertretungsberechtigten möglich sein soll. Die heutige Rechtsprechung orientiert sich bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Zustimmung nicht primär am Alter.

Ketchum Pleon Monitoring: Datenschutz

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Das Public Affairs Team von Ketchum Pleon beobachtet kontinuierlich Gesetzgebung und Initiativen in Europa und Deutschland hinsichtlich Veränderungen rund um Kommunikation und Marketing.

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KETCHUM PLEON MONITORING vom 7. Februar 2012 MARKETING: EU-Datenschutzverordnung soll Recht und Vollzug EU-weit harmonisieren / Strengere Marketing-Restriktionen für Unternehmen geplant EU-Justizkommissarin Viviane Reding will den Datenschutz künftig verstärkt von Brüssel aus regeln. Die geplante neue Datenschutzverordnung bedeutet für Unternehmen erhebliche Neuerungen, insbesondere hinsichtlich der Marketing-Praxis: Einerseits drohen Firmen strengere Datenschutzregeln und höhere Strafen bei Missachtung, andererseits erhalten Unternehmen Rechtssicherheit innerhalb der gesamten EU. Bisher gelten national zum Teil höchst unterschiedliche Regelungen. Vorteile für Unternehmen: EU-Regelwerk würde homogenere Anwendung der Rechtsvorschriften in der

gesamten EU erleichtern. Die Unternehmen hätten klare Vorschriften zur Behandlung persönlicher Daten.

Durch Reduzierung des Verwaltungsaufwands sollen Unternehmen ca. 2,3 Mrd. Euro jährlich sparen. Unternehmen hätten es künftig z. B. nur mit einer einzigen nationalen Datenschutzbehörde zu tun: In dem EU-Land, in dem sie ihren Hauptsitz haben.

Neues Regelwerk schafft Rechtsgleichheit für alle Unternehmen im EU-Raum; Datenschutzbehörden könnten die EU-Vorschriften einheitlich und energischer durchsetzen.

Mögliche neue Restriktionen für Unternehmen: Beschränkte Profilierung: Die Verordnung sieht Beschränkungen für die

Erstellung von Profilen vor, die "signifikante Auswirkungen" für betroffene Personen haben könnten. Zum Beispiel im Hinblick auf die Kreditwürdigkeit, persönliche Vorlieben oder das Nutzungsverhalten. In vielen Fällen dürfte ein „Opt-in“ erforderlich werden. Einige Experten der Marketing-Branche befürchten für die Verbraucher eine "Klick-Orgie" von Zustimmungen.

Schutz von Minderjährigen: Dialogmarketing an unter 18-Jährige dürfte schwieriger werden, da die Einwilligung gemäß der Verordnung nur durch einen oder mit Zustimmung eines Erziehungs-/Vertretungsberechtigten möglich sein soll. Die heutige Rechtsprechung orientiert sich bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Zustimmung nicht primär am Alter.

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"Digitaler Radiergummi": Jedes Individuum soll das Recht erhalten, "vergessen zu werden". Damit ist gemeint: Auf Wunsch müssen alle mit ihm verbundenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Dies gilt insbesondere für Daten, die im Kindesalter erhoben wurden und schließt auch im Netz veröffentlichte Informationen oder Links ein. Ausnahmen bestehen etwa falls die Bewahrung für historische, statistische oder wissenschaftliche Forschungszwecke sowie für rechtliche Zwecke notwendig ist.

Verpflichtender Datenschutzbeauftragter: Ab einer Unternehmensgröße von 250 Mitarbeitern muss künftig ein Datenschutzbeauftragter benannt werden.

Sofortige Meldepflicht von Sicherheitsvorfällen: Verletzungen der Datensicherheit müssen innerhalb von 24 Stunden öffentlich gemacht werden.

Verbindlichkeit auch für Anbieter außerhalb der EU: Alle Unternehmen, die sich an Nutzer in der EU richten, müssten sich künftig an die EU-Regeln halten. Der Verweis auf einen Geschäftssitz in den USA oder einem anderen Land soll nicht mehr als Begründung für Ausnahmen gelten.

Erhöhte Strafgelder: Bei Missachtung der Datenschutzregelungen sind Strafen von bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes geplant.

========================================================== WEITERE SCHRITTE: Die vorliegenden Vorschläge müssen von den Regierungen der EU-Länder und

vom Europäischen Parlament gebilligt werden, bevor sie planmäßig europaweit im Jahr 2014 Rechtskraft erlangen. Eine Umsetzung in den europäischen Mitgliedsstaaten ist dann nicht mehr notwendig, denn eine EU-Verordnung gilt für alle europäischen Länder verbindlich und direkt.

Bis dahin durchläuft der Entwurf das parlamentarische Verfahren, d.h. Erörterung in den zuständigen Ausschüssen für bürgerliche Freiheiten, Justiz, Inneres (LIBE) sowie Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO). In diesem Zusammenhang werden die Werbebranche sowie IT-Unternehmen während der kommenden Monate Ihre Interessen gegenüber den entsprechenden Ausschussmitgliedern im Europäischen Parlament deutlich machen.

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========================================================= QUELLEN: DOC1: Europäische Kommission: Besserer Schutz der Privatsphäre im Internet - 25/01/2012, vom 25. Januar 2012 http://ec.europa.eu/news/business/120125_de.htm DOC2: Artikel "EU will über Datenschutz bestimmen", Spiegel Online vom 25. Januar 2012: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,811269,00.html DOC3: Reaktionen zur EU-Novelle der Datenschutzrichtlinie für Firmen, zdnet vom 26. Januar 2012 http://www.zdnet.de/magazin/41559693/reaktionen-zur-eu-novelle-der-datenschutzrichtlinie-fuer-firmen.htm DOC4: Entwurf EU-Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) vom 25. Januar 2012 http://ec.europa.eu/news/business/120125_de.htm Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen wurden von der Ketchum Pleon GmbH zusammengestellt. Ketchum Pleon übernimmt keine Gewähr, Haftung, Zusicherung oder Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen. Die Verwendung der Informationen liegt allein im Verantwortungsbereich des Nutzers. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Prognosen, Schätzungen oder Wertungen.

========================================================= KONTAKT: Ketchum Pleon GmbH Carsten Holtkamp Hausvogteiplatz 2 10117 Berlin Fon: 030 / 72 61 39-889 E-Mail: [email protected] =========================================================