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Iq netzwerk

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www.netzwerk-iq.de I © 2014 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“

Das Förderprogramm IQ finanziert durchDas IQ Netzwerk Berlin wird koordiniert durch Logo TP

Das

Diplom oder Berufsabschluss aus dem Ausland? Anerkennung? Das IQ Netzwerk Berlin bietet die richtige Beratung.

Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Berlin (ZEA)

Otto Benecke Stiftung e.V.

Gesellschaft für Berufsbildende Maßnahmen gGmbH

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Frau Olesia Muschenko

[email protected]

+49-(0) 30-617764-760

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Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung →Erstinformation und Erstberatung

→GFBM gGmbH / OBS e. V.

→Beratung auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Russisch, Französisch, Portugiesisch

Coachingprojekte→Verfahrensbegleitung

→Life e. V. (Beratung auf Deutsch, Englisch, Italienisch)

→Club Dialog e. V. (Beratung auf Deutsch, Russisch, Polnisch)

→TBB (Beratung auf Deutsch, Türkisch, Arabisch)

Die Beratung ist unabhängig und kostenlos

Finanziert durch:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesagentur für Arbeit

Anerkennungsberatung im IQ-Netzwerk Berlin

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Das Anerkennungsgesetz des Bundes (BQFG)

»Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen«

Anerkennungsgesetz ist am 1. April 2012 in Kraft getreten Bundesgesetz, das nicht für landesrechtlich geregelte Berufe gilt (z.B. Lehrer/Lehrerinnen, Erzieher/Erzieherinnen)

Rechtsanspruch auf Verfahren

Einheitliche Kriterien/Verfahren

Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit

Aber: kein Rechtsanspruch auf Anerkennung!

Feststellung der „wesentlichen Unterschiede“ Berufserfahrung wird berücksichtigt 3 Monate Entscheidungsfrist

ausgeweitet auf Antragsteller/innen aus Drittstaaten entscheidend ist die Qualität der Berufsqualifikation

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In Kraft seit 20. Februar 2014

Inhaltlich analog zum Bundesgesetz:→ Prüfung von Inhalt und Dauer der Qualifikation zu deutschem Referenzberuf

→ entscheidend sind „wesentliche Unterschiede“

→ Berufserfahrung und sonstige Befähigungsnachweise sind zu berücksichtigen

→ Verfahrenszeitraum – 1 Monat Prüfung der Antragsunterlagen, 3 Monate-Entscheidungsfrist

→ Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus

Neu: unabhängiger Beratungsanspruch

Anerkennungsgesetz für das Land Berlin (BQFG Bln)

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Anerkennung

Studium/Ausbildung

Akademische Anerkennung

Arbeit

Berufliche Anerkennung

Reglementierte Berufe

Nicht-reglementierte

Berufe

Anerkennung von

Schulabschlüssen

Anerkennung von

Studienleistungen

ZIEL?

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Reglementierte und nicht reglementierte Berufe

Ein reglementierter Beruf ist durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden (vgl. Richtlinie 2005/36/EG)

Die Ausübung des Berufs bedarf einer staatlichen Erlaubnis

Achtung!

Im Ausland erworbene Abschlüsse, die in Deutschland reglementiert sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Abschluss anerkannt ist.

Bei nicht reglementierten Berufen ist die Anerkennung des Abschlusses freiwillig.

Beispiele für reglementierte Berufe:

Arzt/Ärztin, Psychotherapeut/in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Erzieher/in, Fahrlehrer/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Beispiele für nicht reglementierte Berufe:

Sozialwissenschaftler/in, Ökonom/in, Biologe/in

Friseur/in, Tischler/in, Bäcker/in, Kaufmann/ -frau

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Zuständige Anerkennungs- und Zeugnisbewertungsstellen

Bei Ausbildungsabschlüssen im reglementierten und nicht reglementierten Bereich → Industrie- und Handelskammern bzw. die IHK Fosa in Nürnberg Handwerkskammern Berufsverbände bzw. Berufskammern Landesbehörden oder andere Ebenen der Landesverwaltung u.v.m.

Bei Hochschulabschlüssen im reglementierten Bereich → die jeweiligen Berufskammern, Landesbehörden

Bei Hochschulqualifikationen im nicht reglementierten Bereich Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz (ZAB)

Bei akademischer Anerkennung (Ziel: Schule oder Studium)→ Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft→ Die Universitäten

Ein sehr nützliches Tool ist der Anerkennungsfinder der Seite www.anerkennung-in-deutschland.de

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Lehrer/in in privaten Einrichtungen, Vertretungslehrer/in, Quereinstieg

Privatschulen, Sprachschulen, VHS

Arbeit im nicht reglementierten Bereich

Als Lehrer/in oder Dozent/in in privaten Einrichtungen

Anerkennung nach „Recht des

Heimatlandes“

Lehrer/in an staatlichen Europaschulen

Unterricht Eng, Frz, It, Sp, Rus, Ptg, Tür, Gr, Pl

Pflicht

Gleichstellung nach deutschem Recht

Arbeit im reglementierten Bereich

Als Lehrer/in an staatlichen (Europa-) Schulen

Freiwillig

Lehrer/in an staatlichen Schulen

Grundschule & Sekundarschule

Zeugnisbewertung Zentralstelle für ausländisches

Bildungswesen (ZAB)

Ohne Anerkennung / Zeugnisbewertung

Direkte BewerbungGleichwertigkeitsverfahren

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Anerkennung von Lehrerqualifikationen

Anpassungs-lehrgang

Erstellt durch Otto Benecke Stiftung e.V.Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Berlin

Das Förderprogramm IQ wird finanziert durch: Das IQ Netzwerk Berlin wird koordiniert durch: Stand: Mai 2014

200 € 50 € 200 €

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Arbeit bspw. als „Engineer“ / „Ingeniero“

(Deutsche Übersetzung: Ingenieur)

Nicht reglementierter BereichTätigkeit mit Berufsbezeichnung in Originalsprache

(z. B. „Engineer“, „Ingeniero“)

Arbeit als „Ingenieur/in“

Pflicht

Antrag auf Anerk. als „Beratende/r

Ingenieur/in“

Reglementierter BereichBerufsbezeichnung „Ingenieur“ / „Ingenieurin“

Freiwillig

Zeugnisbewertung Zentralstelle für ausländisches

Bildungswesen (ZAB)

Ohne Anerkennung / Zeugnisbewertung

Direkte Bewerbung

Das Förderprogramm IQ wird finanziert durch: Das IQ Netzwerk Berlin wird koordiniert durch: Stand: Februar 2014

Anerkennung (Genehmigung zum Führen der

Berufsbezeichnung) Baukammer Berlin

Anerkennung von Ingenieursqualifikationen in Berlin

2 Jahre Berufserfahrung

Erstellt durch Otto Benecke Stiftung e.V.Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Berlin

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Wie viel kostet ein Anerkennungsverfahren?

Kosten vor dem Anerkennungsverfahren

Übersetzungen

Beglaubigungen

Evtl. Beschaffen der Zeugnisse aus Heimatland

Kosten während des Anerkennungsverfahrens

Gebühren für Antragstellung

Sonstige Verfahren

Kosten nach dem Anerkennungsverfahren

Anpassungsqualifizierungen

Eignungsprüfungen

Kenntnisstandprüfungen

Weiterbildung

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Wo kann ich mich beraten lassen?

Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung

Gfbm gGmbH / OBS e.V.

Lützowstraße 106, 10785 Berlin

E-Mail: [email protected] Tel: 030 / 617764-770

www.gfbm.de und www.obs-ev.de

www.berlin.netzwerk-iq.de/

Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V.

Oranienstraße 53, 10969 Berlin

E-Mail: [email protected] Tel: 030 / 23623325

www.tbb-berlin.de

Club Dialog e.V.

Friedrichstraße 176-179, 10117 Berlin

E-Mail: [email protected] Tel: 030 / 2044859

www.club-dialog.de

LIFE e.V. 

Rheinstraße 45-46, 12161 Berlin

E-Mail: [email protected] Tel: 030 / 308798 19

www.life-online.de  

Informationsportale

www.anerkennung-in-deutschland.de

(Bundesministerium für Bildung und Forschung)

www.berufliche-anerkennung.de

(Global Competences)

www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung/

(ZAB - Zeugnisbewertung)

http://anabin.kmk.org/

(Datenbank zu im Ausland erworbenen Abschlüssen)

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¡Muchas gracias para su atención!