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-2- Fachschaftsrat Jura Inhalt Vorwort .................................................................................................................... 4 Festsetzung der Fristen ............................................................................................. 6 In Memoriam: Frau Prof. Dr. iur. Ellen Schlüchter .................................................. 7 Der Fachschaftsrat .................................................................................................... 8 I. Aufklärung ...................................................................................................... 8 II. Service ........................................................................................................... 8 1.) KVV ........................................................................................................ 8 2.) Schließfachvermietung ............................................................................ 8 3.) Klausurensammlung ................................................................................ 9 4.) Examensprotokolle .................................................................................. 9 5.) Sonstiges .................................................................................................. 9 6.) Kontakt .................................................................................................... 9 Adressen ................................................................................................................. 10 Veranstaltungen im Wintersemester 2000/2001..................................................... 11 I. Allgemeines und Rechtsgeschichte ............................................................... 11 II. Methodik ...................................................................................................... 11 III. Bürgerliches Recht...................................................................................... 11 IV. Handels-, Arbeits- und Zivilprozessrecht ................................................... 12 V. Straf- und Strafprozessrecht ......................................................................... 13 VI. Öffentliches Recht ...................................................................................... 13 VII. Seminare.................................................................................................... 15 VIII. Kolloquien ............................................................................................... 16 IX. Anfängerkurse und Übungen ...................................................................... 16 X. Repetitorien.................................................................................................. 17 XI. Klausurenkurse ........................................................................................... 17 XII. Examinatorien ........................................................................................... 17 XIII. Fremdsprachen für Juristen ...................................................................... 17 XIV. Außeruniversitäre Veranstaltungen ......................................................... 18 Intensivkurs im Steuerrecht 2000/2001 .................................................................. 19 Kommentierungen .................................................................................................. 20 Vorschriften für das Studium der Rechtswissenschaften ...................................... 72 JAG (Auszug) .................................................................................................. 72 JAO (Auszug) ................................................................................................... 78 Studienordnung................................................................................................. 85 Studienplan ....................................................................................................... 91

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- 2 - Fachschaftsrat Jura

Inhalt

Vorwort ....................................................................................................................4

Festsetzung der Fristen.............................................................................................6

In Memoriam: Frau Prof. Dr. iur. Ellen Schlüchter..................................................7

Der Fachschaftsrat....................................................................................................8

I. Aufklärung ......................................................................................................8

II. Service ...........................................................................................................8

1.) KVV ........................................................................................................8

2.) Schließfachvermietung ............................................................................8

3.) Klausurensammlung ................................................................................9

4.) Examensprotokolle ..................................................................................9

5.) Sonstiges..................................................................................................9

6.) Kontakt ....................................................................................................9

Adressen.................................................................................................................10

Veranstaltungen im Wintersemester 2000/2001.....................................................11

I. Allgemeines und Rechtsgeschichte ...............................................................11

II. Methodik ......................................................................................................11

III. Bürgerliches Recht......................................................................................11

IV. Handels-, Arbeits- und Zivilprozessrecht ...................................................12

V. Straf- und Strafprozessrecht.........................................................................13

VI. Öffentliches Recht ......................................................................................13

VII. Seminare....................................................................................................15

VIII. Kolloquien ...............................................................................................16

IX. Anfängerkurse und Übungen......................................................................16

X. Repetitorien..................................................................................................17

XI. Klausurenkurse ...........................................................................................17

XII. Examinatorien ...........................................................................................17

XIII. Fremdsprachen für Juristen......................................................................17

XIV. Außeruniversitäre Veranstaltungen .........................................................18

Intensivkurs im Steuerrecht 2000/2001..................................................................19

Kommentierungen..................................................................................................20

Vorschriften für das Studium der Rechtswissenschaften ......................................72

JAG (Auszug) ..................................................................................................72

JAO (Auszug) ...................................................................................................78

Studienordnung.................................................................................................85

Studienplan .......................................................................................................91

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Fachschaftsrat Jura - 3 -

werbung

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- 4 - Fachschaftsrat Jura

Vorwort

So, nun ist es wieder mal so weit – KVV-Time. Leider muss ich diesmal mit einer

schlechten Nachricht beginnen. Wir haben nämlich an unserer Fakultät den Verlust

von Frau Prof. Dr. iur. Ellen Schlüchter zu beklagen. Ihr zu Ehren findet Ihr auf

Seite 6 eine Biographie und eine Würdigung, die die Mitarbeiter ihres Lehrstuhls

auch auf ihrer Homepage (http://www.ruhr-uni-bochum.de/schluechter) veröffent-

licht haben.

Durch diesen schmerzlichen Verlust so kurz vor dem neuen Semester ergaben sich

ferner viele Probleme in Bezug auf die Ansetzung von den Veranstaltung, die Frau

Prof. Schlüchter in diesem Semester hätte lesen sollen. Die Lehrstuhlvertretung hat

Herr Privatdozent Dr. Gunnar Duttge übernommen. Außerdem übernimmt Herr

Privatdozent Dr. Christoph Sowada, der für die Nachfolge für den Lehrstuhl von

Prof. Zieschang berufen worden ist, Frau Schlüchters Teile des Klausurenkurses

und des Uni-Repetitoriums.

Aufgrund dieser relativ kurzfristigen Änderungen kann diese Semester nur noch

weniger Gewähr als bisher übernommen werden. Also: Alle Angaben ganz ganz

ohne Gewähr.

Ansonsten hoffe ich, Euch mit diesem KVV zufrieden gestellt zu haben. Viel Spaß

im neuen Semester wünscht Euch

VincentImpressum:

herausgeber: Fachschaftsrat Jura der Ruhr-Universität Bochum

anschrift: Ruhr-Universität Bochum

Fachschaftsrat Jura, Gebäude GC 7 / 34

Universitätsstraße 150

44780 Bochum

internet: http://www.ruhr-uni-bochum.de/fr-jura

email: [email protected]

fon: +49 / (0)234 / 32–22767

fax: +49 / (0)234 / 32-14387

auflage: 2200

layout & redaktion:Vincent Basteck, [email protected]

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Fachschaftsrat Jura - 5 -

druck: AStA-Druckerei

dankeschön an: Herrn Pfeiffer für die Bereitstellung des Vorlesungsplans und alle koope-

rierenden Lehrstühle für die Kooperation

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- 6 - Fachschaftsrat Jura

Festsetzung der Fristen

WS 2000/2001 SS 2001

Semesterbeginn 01.10.2000 01.04.2001

Semesterende 31.03.2001 30.09.2001

Vorlesungszeiten

Vorlesungsbeginn 16.10.2000 17.04.2001

Vorlesungsende 16.02.2001 20.07.2001

Einführungsveranstaltung (9.00-11.00 Uhr im Audimax) 16.10.2000 17.04.2001

Ferien (Pfingsten/Weihnachten) 22.12.2000 – 08.01.2001 05.06.2001 – 08.06.2001

Bewerbungsfristen

• für ausländische Studienbewerber 15.07.2000 15.01.2001

• für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen werden den Bewerbern schriftlich

mitgeteilt

• gemäß § 24 Vergabeverordnung 15.10.2000 15.04.2001

(Vergabe verfügbar gebliebener Studienplätze nach Abschluß des zentralen Vergabeverfahrens durch die

Hochschule; - Losverfahren -)

Einschreibungsfristen

• Einschreibungen 28.08. – 22.09.2000 05.03. – 16.03.2001

(montags bis freitags 9.00 bis 11.00 Uhr im AUDI MAX -AVZ-)

• Einschreibungsfristen für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen werden für

jeden Studiengang gesondert festgesetzt und den Bewerbern mit dem Zulassungsbe-

scheid mitgeteilt

• Erstzulassung von Zweit- und Gasthörern (Montag, Mittwoch, Donnerstag 13.30 bis 15.00 Uhr)

04.10. – 26.10.2000 26.03. – 19.04.2001

(Zulassungsfristen für Gasthörer des Weiterbildungszentrums werden gesondert bekanntgegeben.)

Rückmeldefristen (für Studenten, Zweit- und Gasthörer)

19.06. - 25.08.2000 05.02. - 27.04.2001

und 16.10. - 27.10.2000

(voraussichtlich)

Exmatrikulationen und Beurlaubungen während der Rückmeldefristen

Wichtiger Hinweis: Bei Fristversäumnis besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Zulassung, Einschrei-

bung oder Rückmeldung (§ 4 Abs. 6 Einschreibungsordnung).

Die Daten entstammen den Aushängen der Ruhr-Universität. Keine Gewähr.

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Fachschaftsrat Jura - 7 -

Frau Prof. Dr. iur. Ellen Schlüchter

26.04.1938 – 21.08.2000

Mit Trauer und Betroffenheit geben wir bekannt, dass Prof. Dr. Ellen Schlüchter am 21.08.2000

verstorben ist.

Biographie:

Ellen Schlüchter wurde am 26.04.1938 in Berlin geboren. Nach dem Abitur nahm sie im Mai 1958 das

Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main auf. Im Juli 1963 schloss sie ihr Studium mit

der Ersten Juristischen Staatsprüfung ab. Ihren Vorbereitungsdienst absolvierte sie von Dezember 1963

bis Juni 1967 in Baden-Württemberg bis zum Zweiten Juristischen Staatsexamen. Von Juli 1967 bis

Mai 1974 stand sie zunächst als Assessorin, später als Richterin und Staatsanwältin, zuletzt als Spezial-

referentin zur Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg.

Aufgrund ihres sich verstärkenden Interesses an dogmatischen Fragen ließ sie sich im Mai 1974 als

Staatsanwältin im Hochschuldienst an die Juristische Fakultät der Universität Tübingen abordnen, wo

sie im Oktober 1976 zum Dr. iur. promoviert wurde. Im Februar 1978 wechselte sie – wiederum im

Wege der Abordnung – an die Juristische Fakultät der Universität Konstanz und wurde im April 1978

zur Gruppenleiterin befördert. Zudem war sie als Lehrbeauftragte an der Juristischen Fakultät in Tübin-

gen tätig. Dort habilitierte sie sich im Juni 1982 mit der Schrift „Irrtümer über normative Tatbestands-

merkmale im Strafrecht“ und erhielt im Juli 1982 die venia legendi für die Fächer Strafrecht und Straf-

prozessrecht. An dieser Fakultät übernahm sie vom Wintersemester 1982/83 bis März 1984 eine Lehr-

stuhlvertretung und erfüllte gleichzeitig ihr Lehrdeputat in Konstanz kraft Lehrauftrags.

Von April 1984 bis Mitte April 1987 war sie als Professorin an der Universität Köln und hernach bis

April 1995 als Professorin an der Universität Würzburg tätig. Im Oktober 1991 wurde sie dort zur

Vizepräsidentin gewählt und im Oktober 1994 in ihrem Amt durch Wiederwahl bestätigt. Ihr wurde das

Bundesverdienstkreuz verliehen. Seit Mai 1995 war Frau Professorin Schlüchter Inhaberin des Lehr-

stuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Ruhr-Universität Bochum.

Forschungsschwerpunkte:

Ein Forschungsschwerpunkt lag auf der grenzüberschreitenden Sicht der Dogmatik des Straf- und

Strafprozessrechts. So wurde ihr Lehrbuch „KERNWISSEN. Strafprozessrecht“ ins Dänische, Finni-

sche, Griechische und Italienische übertragen. Übersetzungen ins Englische, Französische und Spani-

sche sind in Vorbereitung. Forschungsziel ist eine rechtsvergleichende Gesamtdarstellung auf dem

Wege zu einem einheitlichen Strafrecht in Europa.

Ihr zweites Forschungsanliegen betraf dogmatisch-empirische, methodische und rechtspolitische Aktua-

lisierungen. Hervorzuheben ist die im Auftrag des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen

durchgeführte „wissenschaftliche Untersuchung zur wirksameren Gestaltung des Beschleunigten Ver-

fahrens“.

Der dritte Forschungsbereich galt der multimedialen Ausbildung im Strafrecht. Dieses bislang noch

nicht abgeschlossene Projekt befasst sich mit der multimedialen Erfassung und Vermittlung strafrechtli-

cher Inhalte. Dabei geht es insbesondere darum, gerade Studierenden der Anfangssemester darin zu

schulen, aus dem schier unüberschaubaren Datenmaterial die für sie relevanten Informationen herauszu-

filtern. Erreicht werden soll dies mit der Kraft bewegter Bilder, die interaktiv die wichtigsten Fragen des

Allgemeinen Teils (Strafrecht) zusammenfassen.

Würdigung:

Ellen Schlüchter hat sich insbesondere um die Verwirklichung einer neuen Studienordnung der Juristi-

schen Fakultät verdient gemacht. Ihre Kollegen, Schüler und Studenten haben sowohl in wissenschaftli-

cher als auch in persönlicher Hinsicht einen großen Verlust erlitten. Sie wird allen als engagierte Hoch-

schullehrerin und liebenswürdiger Mensch in Erinnerung bleiben.

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- 8 - Fachschaftsrat Jura

Der Fachschaftsrat

I. Aufklärung

Der Fachschaftsrat (FR) Jura ist, was viele gar nicht bemerken, die Interessenver-

tretung der Fachschaft Jura. Die Fachschaft Jura seid Ihr, die Jurastudierenden.

Die Jurastudierenden wählen und legitimieren ihre acht InteressenvertreterInnen

jährlich auf der Fachschaftsvollversammlung (VV). Wie eine demokratisch Wahl

abläuft, müßte Euch als Jurastudierenden, die die Vorlesung Staatsorganisations-

recht besuchen oder in der Schule augepasst haben, ja bekannt sein.

Lediglich für die mehr als 90 % von uns, die das Demokratieprinzip anscheinend noch

nicht so ganz verstanden haben oder denen es egal ist, ob sie von jemandem vertreten

werden, der sich in ihrem Namen z.B. für Studien- oder Prüfungsgebühren ausspricht,

sei an dieser Stelle gesagt:

Wenn Ihr bestimmen wollt, wer Euch vertritt, müßt Ihr an der VV natürlich auch

teilnehmen und Eure Stimme abgeben.

Beim FR Jura arbeiten aber nicht nur die gewählten Mitglieder, sondern setzen sich

auch weitere Freiwillige ehrenamtlich für Eure Interessen ein. Um Euch noch

besser und effektiver vertreten und helfen zu können, sind wir jedoch auf mehr

engagierte Mitarbeiter angewiesen, die etwas bewegen wollen.

Hast Du Interesse, uns zu unterstützen? Komm doch einfach vorbei! Soziales En-

gagement im FR macht sich nicht nur gut im Lebenslauf, sondern kann Dir auch

ein bis zwei Semester mehr für den Freischuß bringen. Wir freuen uns auf Dich.

II. Service

1.) KVV

Eine Serviceleistung des FR Jura haltet Ihr gerade in den Händen, das Kommen-

tierte Vorlesungsverzeichnis (kurz: KVV). Hier könnt Ihr näheres zu den Veran-

staltungen des Semesters (Zeit, Ort, Voraussetzungen, Leistungsnachweise, emp-

fohlene Literatur etc.) oder zum Studium allgemein (Studienordnung, Adressen

etc.) entnehmen.

Besonders wichtig für Euren Studienverlaufsplan, den Ihr zur Examensanmel-

dung einreichen müßt, sind die Veranstaltungsnummern für die Pflichtfächer.

Sollten Euch für vergangene Semester ein paar Nummern fehlen, könnt Ihr bei

uns alte Vorlesungsverzeichnisse einsehen (GC 7 / 34).

2.) Schließfachvermietung

Keine Lust, Schönfelder, Sartorius und Hippel/Rehborn in Bus und Bahn hinter

Euch her zu schleifen? Wir vermieten 157 Schließfächer auf Ebene 7 gegen eine

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Fachschaftsrat Jura - 9 -

Kaution von 50,- DM und einer Semestermiete von 10,- DM an Studierende ab

dem fünften Semester. Laßt Euch auf unsere Warteliste eintragen, und Ihr werdet

benachrichtigt, sobald was frei wird. Allerdings werden Examenskandidaten auf

der Warteliste bevorzugt behandelt.

3.) Klausurensammlung

Ihr wisst nicht, was z.B. bei einer Übungsklausur auf Euch zukommt, was in

Kriminologie bevorzugt gefragt wird oder wie eine ordentliche Hausarbeit aus-

sieht? Kein Problem. Wir haben für die meisten Fächer eine Sammlung von

Klausuren und Hausarbeiten, die uns gute Studierende zur Verfügung gestellt ha-

ben, damit Ihr sie Euch im ZRS kopieren könnt. Ihr braucht nur Euren Studieren-

denausweis als Pfand zu hinterlegen.

Damit unsere Sammlung erweitert werden kann und verschwundene Klausuren

ersetzt werden können, brauchen wir Eure Meisterwerke. Für jede gelungene

Klausur (9 Punkte und mehr), die Ihr uns zur Verfügung stellt, erhaltet Ihr zur

Belohnung was Spannendes, was zum Spielen und Schokolade. Gleich drei Din-

ge auf einmal – exklusiv bei uns (GC 7 / 34).

4.) Examensprotokolle

Ein Brief vom JPA? Adrenalinschub. Ein Termin zur mündlichen Prüfung. Wer

sind denn die Prüfer? Was fragen die wohl bevorzugt?

Damit Ihr Euch gut darauf einstellen könnt, von wem ihr „verhört“ werdet, haben

wir von ehemaligen Prüflingen zu ca. 500 PrüferInnen erstellte Gedächtnisproto-

kolle. Gegen eine Kaution von 50,- DM, eine Bearbeitungsgebühr von 5,- DM

und unter der Auflage, dass Ihr auch Protokolle von Eurer Prüfung erstellt, könnt

Ihr Euch für zwei Wochen Protokolle zu Euren Prüfern ausleihen.

5.) Sonstiges

Darüber hinaus erstellen wir Leitfäden zu den drei Rechtsgebieten, haben einen

Zeitschriftentisch („VDJ“, „BAKJ Hochschulrundbrief“ „Forum Recht“ etc.) und

stehen Euch natürlich Rede und Antwort, wenn ihr Fragen oder Probleme habt.

Also schaut einfach mal rein (Öffnungszeiten: siehe Türanschlag).

6.) Kontakt

Ruhr-Universität Bochum Tel.: +49 / (0)234 / 32 – 2 2767

Fachschaftsrat Jura, GC 7 / 34 Fax: +49 / (0)234 / 32 – 1 4387

Universitätsstr. 150 URL: http://www.ruhr-uni-bochum.de/fr-jura

44780 Bochum Email: [email protected]

Die Öffnungszeiten entnehmt bitte dem Türanschlag oder unserer Homepage.

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- 10 - Fachschaftsrat Jura

Adressen

Akademisches Auslandsamt

http://www.uv.ruhr-uni-bochum.de/Auslandsamt

Zulassung von ausländischen Studenten: 0234 / 32-28739 oder 23739

FNO 1 / 171 (mo - fr 9 - 12 Uhr)

Beratung für Bochumer Studenten, die ins Ausland gehen wollen: 0234 / 32-26397

FNO 1 / 176 (mo, mi, fr 10 - 12 Uhr)

Betreuung und Beratung ausländischer Studierender: 0234 / 32-23420

FNO 02 / 032 (mo, di, fr 10 - 12 Uhr; mi + do 14 - 16 Uhr)

Akademisches Förderungswerk

http://www.akafoe.de

Ausbildungsförderung (BAföG):

Postanschrift: Akademisches Förderungswerk Bochum, 44701 Bochum

Sprechzeiten: mo - mi 9 - 12 Uhr, do 12 - 15Uhr, Verwaltungsgebäude 0 / 026 – 050

Telefonnummern für die jeweilige Buchstabengruppe sind der Homepage zu entnehmen.

boSKop (Bochumer studentische Kulturoperative):

Studentenwohnheim Sumperkamp 9 – 15, Zimmer 422, Tel.: 0234 / 702651 o. 32-27875

Email: [email protected]

SZB (Servicezentrum für behinderte und chronisch kranke Studierende)

Gebäude SH 0 / 040, Tel.: 0234 / 32-11530 o. 970 2310, Email: [email protected]

Wohnheime:

Gebäude SH 0 / 062, Tel.: 0234 / 32-11411, 32-11412, 32-11413 o. 32-11414

Email: [email protected]

AStA (Allgemeiner StudentInnenausschuß)

http://www.ruhr-uni-bochum.de/asta

Sekretariat: Gebäude SH 0 / 005, Tel.: 0234 / 32-22416

Öffnungszeiten: mo - do 9 - 13 Uhr und 14 - 16 Uhr, fr 9 - 14 Uhr

Dekanat der juristischen Fakultät

Gebäude GC 6 / 137, Öffnungszeiten: mo - fr 9 - 11 Uhr, Tel.: 0234 / 32-25258

el§a (The European Law Students´ Association)

http://www.ruhr-uni-bochum.de/elsa

ELSA-Bochum e.V., c/o Ruhr-Universität Bochum, Juristische Fakultät, 44780 Bochum

Email: [email protected]

Studienberatung

Gebäude GC 6 / 36, Tel.: 0234 / 32-27881 oder 32-27882

Öffnungszeiten: mo - fr 9 – 12 Uhr

Tutorienprogramm Jura

http://www.ruhr-uni-bochum.de/tp-jura

Gebäude GC 5 / 33, Tel.: 0234 / 32-25972

Email: [email protected]

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Fachschaftsrat Jura - 11 -

Veranstaltungen im Wintersemester 2000/2001

Die mit *** versehenen Lehrveranstaltungen sind solche, in denen der sog. Grundlagenschein i.S.v. § 8

Abs. 1 Nr. 5 JAG NW i.d.F. vom 08.11.1993 erworben werden kann.

Bei den Lehrveranstaltungen zu den Wahlfachgruppen nach § 3 JAG NW i.d.F. vom 08.11.1993 ist in

den Klammern die jeweilige Wahlfachgruppe angegeben.

I. Allgemeines und Rechtsgeschichte

060 001 Römische Rechtsgeschichte Krampe -19-

2st Fr 8.00-10.00, HGC 10

060 002 Rechtsphilosophie I: Allgemeine Rechtslehre*** Röhl -19-

2st Do 10.00-12.00, GC 03/49

060 003 Stilkunde für Juristen Schnapp -19-

2st Di 16.00-18.00, GC 7/131

Beginn: 24.10.2000

060 004 Rechtssoziologie*** Machura -20-

2st Fr 10.00-12.00, GC 8/131

II. Methodik

Methodik der Fallbearbeitung

060 010

060 011

060 012

2st Mo 14.00-16.00, GC 03/142

Mi 14.00-16.00, HGC 20

Di 14.00-16.00, HGB 20

Bürgerl.R.

StR

ÖR

Groth -21-

060 013 Didaktik der Rechtskunde Frielingsdorf -21-

2st Di 14.00-16.00, GC 6/31

III. Bürgerliches Recht

060 020 Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I Windel -22-

4st Di 12.00-14.00, HZO 20

Do 8.00-10.00, HZO 20

060 021 Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I" -22-

2st vgl. besonderer Aushang

060 022 Schuldrecht, Besonderer Teil Hüffer -23-

3st Mi 9.00-10.00, HZO 30

Do 8.00-10.00, HGC 10

060 023 Sachenrecht Schreiber -23-

3st Di 12.00-15.00, HZO 30

Kom-

mentie-

rung auf

Seite

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- 12 - Fachschaftsrat Jura

060 024 Erbrecht Krampe -23-

2st Mo 8.00-10.00, HGB 10

060 025 Vertragsgestaltung Willemsen -24-

2st Blockveranstaltung in GC 7/131

Einführung: Fr, 27.10., 9.00-12.00

Block I: Fr, 03.11., 9.00-12.00 und 13.00-16.00; Sa, 9.00-12.00

Block II: Fr, 12.01., 9.00-12.00 und 13.00-16.00; Sa, 9.00-12.00

060 026 Internationales Privatrecht Kindler -25-

3st Di 10.00-13.00, HGC 40

060 027 Internationales Zivilverfahrensrecht Linke -26-

2st Mo 9.00-11.00, GC 7/131

060 028 Einführung in das US-amerikanische Recht I/II Pera -27-

2st Blockveranstaltung, vgl. besonderer Aushang

Termin wird noch bekanntgegeben (Voraussichtlich in

der 1. Woche der vorlesungsfreien Zeit)

IV. Handels-, Arbeits- und Zivilprozessrecht

060 040 Gesellschaftsrecht I (Grundzüge) Hüffer -27-

3st Fr 8.00-11.00, HZO 10

060 041 Europäisches Gesellschaftsrecht Kindler -28-

2st Mi 8.00-10.00, GC 04/411

060 042 Europäisches und Deutsches Bank- und Kapitalmarktrecht Schäfer -28-

2st Mo 11.00-13.00, GC 04/414

10 Blöcke, 16.10.2000-15.01.2001

060 043 Deutsches und Europäisches Kartellrecht Zimmer -29-

2st Mo 14.00-16.00, HGC 20

060 044 Arbeitsrecht (Vertiefung) Schwarze -30-

2st Mo 14.00-16.00, GC 04/414

060 045 Betriebsverfassungsrecht Wlotzke -30-

2st Di 15.00-17.00, GC 03/49

060 046 Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung)

und Gerichtsverfassungsrecht Schreiber -31-

3st Mo 12.00-15.00, HIB

060 047 Freiwillige Gerichtsbarkeit Windel -31-

2st Do 10.00-12.00, GC 03/142

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Fachschaftsrat Jura - 13 -

V. Straf- und Strafprozessrecht

060 060 Strafrecht, Besonderer Teil Berz -32-

4st Mi 10.00-12.00, HGB 10

Do 10.00-12.00, HGC 10

060 061 Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Strafrecht Besonderer Teil" -33-

2st vgl. besonderen Aushang

060 062 Vertiefungsvorlesung zum Allgemeinen Teil des Strafrechts Herzberg -33-

3st Mi 10.00-13.00, HGC 40

060 063 Strafprozessrecht (Überblick) Duttge -34-

2st Do 12.00-14.00, HZO 40

060 064 Jugendstrafrecht Schwind -34-

2st Di 12.00-14.00, GC 03/142

060 065 Strafvollzug Schwind -35-

2st Mi 10.00-12.00, GC 03/142

060 067 Theorie und Praxis der Strafverteidigung Neuhaus -35-

2st Mo 14.00-15.30, GC 03/42

060 068 Aktuelles Strafprozessrecht für Examenskandidaten Neuhaus -36-

5st Mi 10.00-14.00, GC 04/414

Blockveranstaltung, vgl. besonderer Aushang

060 069 Aktuelle Probleme des Straf- und Strafverfahrensrechts Hellebrand -36-

2st Di 11.00-13.00, GC 03/49

VI. Öffentliches Recht

060 080 Grundrechte Siekmann -37-

5st Mi 12.00-14.00, HGC 10

Do 12.00-13.00, HGC 10

Fr 12.00-14.00, HGC 10

060 081 Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Staatsrecht: Grundrechte" -38-

2st vgl. besonderen Aushang

060 082 Europarecht I Burgi -38-

3st Mo 8.00-11.00, HZO 10

060 083 Allgemeines Verwaltungsrecht II Grawert -39-

3st Di 8.00-11.00, HZO 40

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- 14 - Fachschaftsrat Jura

060 084 Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung " Allgemeines Verwaltungsrecht II" -40-

2st vgl. besonderen Aushang

060 085 Kommunalrecht Grawert -40-

2st Mi 8.30-10.00, HGA 10

060 086 Polizei- und Ordnungsrecht Jestaedt -41-

2st Mi 10.00-12.00, HZO 40

060 087 Baurecht (Überblick) Wolf -41-

2st Di 11.00-13.00, HGA 10

060 088 Straßenrecht Burgi -42-

2st Di 16.00-18.00, GC 03/142

060 089 Sozialversicherungsrecht Schnapp -43-

2st Mo 14.00-16.00, GC 03/49

060 090 Allgemeines Steuerrecht Seer -43-

4st Di 13.00-15.00, HGC 40

Fr 12.00-14.00, HGC 40

060 091 Einkommensteuerrecht I (Einführung) Seer -44-

2st Mi 12.00-14.00, HZO 60

060 092 Arbeitsgemeinschaften im Steuerrecht Drüen -44-

2st vgl. besonderen Aushang

Beginn: zweite Vorlesungswoche

060 093 Rechtsschutz in Steuersachen Drenseck -45-

2st einwöchige Blockveranstaltung

voraussichtlich in der letzten Vorlesungswoche

060 094 Einführung in das Internationale Steuerrecht Kroppen -45-

2st Di 16.00-18.00, HGC 30

Beginn: 24.10.2000

060 095 Internationales Energierecht und internationale Energiepolitik Steeg -46-

2st Di 14.00-16.00, NA 02/069

060 096 Völkerrecht I Jestaedt -46-

2st Mi 14.00-16.00, GC 03/49

060 097 Medienrecht von Rosenberg -47-

2st 14-tgl., Do 8.00-12.00, GC 04/414

Beginn: 26.10.2000

060 098 Umweltrecht Pielow -47-

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Fachschaftsrat Jura - 15 -

2st Mo 10.00-12.00, GC 03/49

VII. Seminare

060 100 Seminar zur deutschen Rechtsgeschichte Schildt -47-

2st Di 8.00-10.00, GC 6/131

Beginn: 24.10.2000

060 101 Rechtssoziologisches Seminar: Bildkommunikation im Recht Röhl -48-

2st Di 16.00-18.00, GC 8/131

060 102 Seminar zum deutschen und französischen Zivilrecht Krampe -48-

2st Mo 15.00-17.00, GC 5/131

060 103 Seminar zur Wahlfachgruppe I (Zivilrechtspflege) Windel -49-

2st Do 16.00-18.00, GC 6/131

060 104 Seminar zum Wirtschaftsrecht Zimmer -49-

2st Di 16.00-18.00, GC 6/131

060 105 Seminar zum Internationalen Gesellschaftsrecht in der

Europäischen Gemeinschaft Kindler -50-

2st Di 18.00-20.00, GC 8/39

060 106 Seminar zum Straf- und Strafprozeßrecht Berz -50-

3st Do 16.00-19.00, GC 5/131

Beginn: 26.10.2000

060 107 Doktorandenseminar Berz -50-

1st n.V.

060 108 Irrtümer und ihre strafrechtliche Bedeutung Herzberg -51-

3st Blockveranstaltung vom 26.-28.01.2001 in Gemen,

vgl. besonderer Aushang

060 109 Seminar: Freizeit und Kriminalität Schwind -51-

2st Di 16.00-18.00, GC 5/131

060 110 Staatswissenschaftliches Seminar: Geschichte der Staatsideen Grawert -51-

2st Blockveranstaltung, vgl. besonderer Aushang

060 111 Seminar im Sozialversicherungsrecht Schnapp -52-

2st Blockveranstaltung, vgl. besonderer Aushang Butzer

060 112 Seminar im Steuerrecht: Grundfragen des Einkommensteuerrechts) Seer -53-

2st Blockveranstaltung, vgl. besonderer Aushang

04.-06.10.2000

060 113 Bochumer Steuerseminar für Praktiker und Doktoranden Seer -53-

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- 16 - Fachschaftsrat Jura

1st monatlich je 4st.

vgl. besonderer Aushang

060 114 Seminar zum internationalen Medienrecht: Rechtsfragen des

Internets Wolf -53-

2st Di 16.00-18.00, GC 04/414

060 116 Aktuelle Rechtsfragen aus dem Strafprozessrecht Duttge -54-

2st Blockveranstaltung am 15./16.02.2001

vgl. besonderer Aushang

060 117 Vorbereitung eines Seminars im SS 2001: Methodische Probleme

einer geplanten Untersuchung zur Situation von Obdachlosen im

Ruhrgebiet Schwind -54-

2st Di 14.00-16.00, GC 5/137

060 118 Planspiel Strafprozessrecht Duttge -54-

2st Blockveranstaltung, vgl. besonderer Aushang

VIII. Kolloquien

060 130 Kolloquium über Methoden kriminologischer Forschung Schwind -55-

2st Di 10.00-12.00, GC 5/137

IX. Anfängerkurse und Übungen

Anfängerkurs im Bürgerlichen Recht

060 140

060 141

3st Do 14.00-17.00, HGC 30

Do 14.00-17.00, HGC 40

(A-K)

(L-Z)

Krampe

Schwarze

-55-

Übungen im Bürgerlichen Recht

060 142

060 143

060 144

3st Do 14.00-17.00, HGC 10

Do 14.00-17.00, HZO 60

Do 14.00-17.00, HZO 70

(A-I)

(J-Q)

(R-Z)

Hüffer

Röhl

Zimmer

-56-

Anfängerkurs im Strafrecht

060 145

060 146

3st Di 14.00-17.00, HZO 40

Di 14.00-17.00, HGC 10

(A-K)

(L-Z)

Duttge

Sowada

-57-

060 147 Übungen im Strafrecht

3st Di 14.00-17.00, HNC 10 (A-Z) Hellebrand -58-

Anfängerkurs im öffentlichen Recht

060 148

060 149

3st Mo 16.00-19.00, HGC 10

Mo 16.00-19.00, HGB 10

(A-K)

(L-Z)

Butzer

Jestaedt

-59-

Übungen im Öffentlichen Recht

060 150

060 151

3st Mo 16.00-19.00, HZO 30

Mo 16.00-19.00, HZO 70

(A-K)

(L-Z)

Schnapp

Wolf

-60-

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Fachschaftsrat Jura - 17 -

Übungen in Rhetorik

060 152

060 153

2st Jugendburg Gemen

Kosten: 119,- DM

I

II

Plöger -61-

060 154 Rechtssoziologische Übung: Partizipation von Laien in Justiz

und Verwaltung Machura -62-

2st Mo 14.00-16.00, GC 8/131

Blockveranstaltung, vgl. besonderer Aushang

X. Repetitorien

060 170 Unirepetitorium

15st Mo 8.15-13.00, HGC 20 (16.10.2000-25.06.2001)

Di 8.15-13.00, HGC 20 (17.10.2000-03.07.2001)

Do 8.15.-13.00, HGC 30 (19.10.2000-28.06.2001)

8-monatiger Wiederholungskurs zur Examens-

vorbereitung vom 16.10.2000 bis 03.07.2001

Wank und

weitere

Dozenten

-62-

-63-

-63-

XI. Klausurenkurse

Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht für Examenssemester

060 180

060 181

060 182

5st

5st

5st

Do 14.00- 19.00, HZO 30 + 100

Mi 14.00-19.00, HZO 20 + 80

Fr 14.00-19.00, HZO 20 + 80

Bürgerl. Recht

Strafrecht

Öff. Recht

Kindler (u.a.)

Herzberg (u.a.)

von Danwitz

-64-

-65-

-66-

XII. Examinatorien

060 190 Examinatorium im Zivilrecht Börgmann -67-

3st Mo 14.00-17.00, GC 7/31

060 191 Examinatorium im Strafrecht Groth -67-

3st Do 14.00-17.00, GC 6/31

060 192 Examinatorium im Öffentlichen Recht Pielow -67-

3st Di 13.00-16.00, GC 7/131

Beginn: 14.11.2000

XIII. Fremdsprachen für Juristen

Lateinsch I

050 172

050 173

050 174

5st Mo 8-10, Mi 8-10, HGB 20

Di 8-10, Do 8-10, HGB 40

Di 12-14, Do 10-12, HGB 40

A

B

C

Schwabe

Leistritz

N.N.

-68-

050 175 Lateinisch II Schwabe -68-

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- 18 - Fachschaftsrat Jura

5st Mo 10-12, Fr 8-10, HGB 50

050 176 Ergänzungsübung zu Lateinisch II Schwabe -68-

8st in der vorlesungsfreien Zeit

nach Vereinbarung

Lateinisch III

050 177

050 178

5st Di 10-12, Do 10-12, HGB 50

Di 8-10, Do 8-10, HGB 50

A

B

Leistritz

N.N.

-68-

050 179 Ergänzungsübung zu Lateinisch III Leistritz -68-

8st in der vorlesungsfreien Zeit

nach Vereinbarung

050 963 English for Academic Legal Purposes I Davis -69-

2st Di 10.00-12.00. GC 03/142

050 964 English for Academic Legal Purposes II Krause -69-

2st Mi 10.00-12.00, GC 7/131

050 967 Introduction aux Terminologies juridiques: Union Européenne

et Droit communautaire Parent -69-

2st Di und Do 12.00-13.00, GB 7/60

XIV. Außeruniversitäre Veranstaltungen

Rechtsmedizin -70-

09.12.2000, 8.30 Uhr

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Teilnahmegebühr: 95,- DM für Studierende gegen Studienbescheinigung

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Fachschaftsrat Jura - 19 -

Intensivkurs im Steuerrecht 2000/2001

Ab dem Wintersemester 2000/2001 bietet Prof. Dr. Roman Seer wieder einen

zweisemestrigen „Intensivkurs im Steuerrecht“ mit folgenden Inhaltsschwer-

punkten an:

Wintersemester 2000/2001

Allgemeines Steuerrecht (Grundgesetz, Abgabenordnung) 4 Wochenstunden

Rechtsschutz in Steuersachen Blockveranstaltung

Einführung in das Einkommensteuerrecht 2 Wochenstunden

Einführung in das Internationale Steuerrecht 2 Wochenstunden

Sommersemester 2001

Besonderes Steuerrecht (Vertiefung Einkommen-, Körper-

schaft- und Umsatzsteuer) 4 Wochenstunden

Übung im Steuerrecht 2 Wochenstunden

Bilanz- und Bilanzsteuerrecht Blockveranstaltung

Vertiefung in das Internationale Steuerrecht 2 Wochenstunden

Der Intensivkurs soll den Studenten ein Profil vermitteln, das den Zugang zu den

überfüllten Arbeitsmärkten erleichtern hilft. Über die erfolgreiche Teilnahme an

dem Intensivkurs wird den Absolventen ein aussagekräftiges Zertifikat ausgestellt.

Das Zertifikat wird erteilt, wenn der Student die angebotenen Lehrveranstaltungen

regelmäßig besucht, mindestens eine Hausarbeit, eine Übungsklausur und die gro-

ße Abschlussklausur mit Erfolg bestanden hat. Das Erfordernis der Hausarbeit

kann durch eine Seminararbeit im Steuerrecht ersetzt werden.

Die große Abschlussklausur wird am Ende des Kurses im unmittelbaren Anschluss

an das Sommersemester (2001) geschrieben. Sie besteht aus einer komplexen Auf-

gabenstellung, die umgreifend Problembereiche aus allen angebotenen Lehrveran-

staltungen enthält.

Die Einführungsveranstaltung zum Intensivkurs findet am Mittwoch, den

18.10.2000 im Rahmen der ersten Vorlesung im Wintersemester 2000/2001 im

Hörsaal HGC 30 statt. Dort werden auch die organisatorischen Einzelheiten des

Intensivkurses besprochen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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- 20 - Fachschaftsrat Jura

Kommentierungen

Römische Rechtsgeschichte

060 001 Prof. Dr. Christoph Krampe Fr 8.00-10.00, HGC 10

Beginn: 20.10.2000

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 JAG NW

Zielgruppe: ab 1. Semester

Vorkenntnisse: keine

Rechtsphilosophie I: Allgemeine Rechtslehre

060 002 Prof. Dr. Klaus Röhl Do 10.00-12.00, GC 03/49

Beginn: 19.10.2000

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 JAG NW

Leistungsnachweis: Grundlagenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW bei

Anfertigung einer Hausarbeit

Zielgruppe: Jurastudenten aller Semester

Vorkenntnisse: keine

Literaturhinweise: Röhl, Allgemeine Rechtslehre, 1994

Stilkunde für Juristen

060 003 Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp Di 16.00-18.00, GC 7/131

Beginn: 24.10.2000

Kolloquium; Ergänzungsveranstaltung

Zielgruppe: Jurastudenten aller Semester

Vorkenntnisse: keine

Inhalt: Folgende Themen werden u.a. behandelt: Sprache und

Kommunikation, Juristensprache als Fachsprache,

Stilregeln, Gebrauch von Fremdwörtern, Rezepte zur

Selbstkontrolle

Sonstige Angaben: Anmeldung erforderlich

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Fachschaftsrat Jura - 21 -

Rechtssoziologie

060 004 Dr. rer. soc. Stefan Machura Fr 10.00-12.00, GC 8/131

Beginn: 20.10.2000

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 JAG NW

Leistungsnachweis: Grundlagenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW

Zielgruppe: Studenten aller Semester

Vorkenntnisse: keine

Inhalt: - Verhältnis von Soziologie und Rechtswissenschaft

- soziologische Rechtsbegriffe

- Macht, Herrschaft, Bürokratie

- Recht und Konflikt

- Gesetzgebungsprozeß

- Implementation und Evaluation

- Soziologie der Justiz und der juristischen Berufe

- Vertrauen und Legitimität

- Recht und "populäre Kultur"

- Rechtssysteme im Vergleich

- sozialwissenschaftliche Theorien der Gerechtigkeit

- Deregulierung und Privatisierung

- Justizreform

- Marxismus und Recht

- Recht in sozialistischen und postsozialistischen Staaten

- Globalisierung des Rechts

Literaturhinweise: Röhl, Klaus F.; Rechtssoziologie; Köln 1994

weitere Literauturhinweise in: Machura, Stefan/Weiß,

Ursula; Rechtssoziologisches Schrifttum; in: Röhl, Klaus F.

(Hrsg.); Lexikon des Rechs. Gruppe Rechtssoziologie

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- 22 - Fachschaftsrat Jura

Methodik der Fallbearbeitung

060 010

060 011

060 012

Dr. Joachim Groth

Bürgerl.R.

StR

ÖR

Mo 14.00-16.00, GC 03/142

Mi 14.00-16.00, HGC 20

Di 14.00-16.00, HGB 20

Beginn: 16.10.2000

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung

Zielgruppe: Bürgerl. Recht und StrR: 2.-4. Semester, ÖR: 3.-5. Semester

Vorkenntnisse: Grundzüge BGB AT bzw. Strafrecht AT bzw. Staats- und

Verwaltungsrecht

Inhalt: Ziel der Veranstaltung ist das Erlernen einer systematischen

und fallorientierten Arbeitsweise, ausgehend vom Stadium

der Lösungsskizze bis hin zur ausformulierten Arbeit.

In diesem Zusammenhang wird insbesondere auch der

Aufbau der für die Prüfungen wesentlichen

- Anspruchsgrundlagen im Bürgerlichen Recht

(Unmöglichkeit, Verzug, pVV, besondere

Vertragsarten),

- Delikte im Strafrecht (erfolgsqualifizierte Delikte,

Unterlassungs-, Eigentums- Fahrlässigkeitsdelikte usw.),

- Rechtsmittel im Öffentlichen Recht

(Verfassungsbeschwerde, Normenkontroll-,

Anfechtungs-, Feststellungsklage usw.)

trainiert.

Literaturhinweise: erfolgen in der Lehrveranstaltung mit Ausgabe der

jeweiligen Musterlösung

Didaktik der Rechtskunde

060 013 Frielingsdorf Di 14.00-16.00, GC 6/31

Beginn: 17.10.2000

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung

- keine weiteren Angaben -

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Fachschaftsrat Jura - 23 -

Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I

060 020 Prof. Dr. Peter A. Windel

Di 12.00-14.00, HZO 20

Do 8.00-10.00, HZO 20

Beginn: 17.10.2000

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 a JAG NW

Zielgruppe: Anfangssemester

Vorkenntnisse: keine

Inhalt: Bedeutung, Grundbegriffe und systematische Zusammenhänge des

Bürgerlichen Rechts sollen erläutert, seine gesetzlichen Grundlagen,

insbesondere das BGB, vorgestellt werden.

Aus dessen Allgemeinem Teil werden das Personenrecht und die

Rechtsgeschäftslehre vertieft behandelt.

Die Vorlesungsgliederung ist auf der Homepage des Lehrstuhls

erhältich:

(http://www.ruhr-uni-bochum.de/zpo/down/BGB_AT_Gliedg.PDF).

Literaturhinweise: - Köhler, Helmut, BGB - Allgemeiner Teil, 24. Aufl.,

München 1998 (34,- DM)

- Brehm, Wolfgang, Allgemeiner Teil des BGB, 3. Aufl.,

Stuttgart 1997 (29,- DM)

- Brox, Hans, Allgemeiner Teil des BGB, 23. A., Köln

1999, (29,80 DM)

Witere Hinweise erfolgen in der Vorlesung oder sind der

Homepage zu entnehmen.

Sonstige Angaben: Im Rahmen der Veranstaltung wird eine zweistündige

Klausur angeboten.

Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Grundlehren des

Bürgerlichen Rechts I"

060 021 vgl. besonderer Aushang

Arbeitsgemeinschaft; der Teilnahmenachweis einer AG ist Pflicht zur Examenszulassung

Leistungsnachweis: AG-Schein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW bei

regelmäßiger Anwesenheit

Zielgruppe: 1. und 2. Semester

Vorkenntnisse: gleichzeitiger Besuch der Vorlesung

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- 24 - Fachschaftsrat Jura

Schuldrecht, Besonderer Teil

060 022 Prof. Dr. Uwe Hüffer

Mi 9.00-10.00, HZO 30

Do 8.00-10.00, HGC 10

Beginn: 18.10.2000

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 a JAG NW

Zielgruppe: 2. und 3. Semester

Vorkenntnisse: BGB, Allg. Teil und Schuldrecht AT

Inhalt: Nach einem einleitenden Überblick werden folgende Themen behandelt:

1. Kapitel Der Kaufvertrag (Vertragstyp; Pflichten der Parteien;

Sachmängelhaftung; Falschlieferung; Mangelfolgeschäden

unter Einbeziehung von Miete und Werkvertrag)

2. Kapitel Die ungerechtfertigte Bereicherung

3. Kapitel Unerlaubte Handlungen unter Einbeziehung der

Gefährdungs- und Produkthaftung

Literaturhinweise: werden neben einer ausführlichen Vorlesungsgliederung in

der ersten Veranstatung bekanntgegeben.

Sachenrecht

060 023 Prof. Dr. Klaus Schreiber Di 12.00-15.00, HZO 30

Beginn: 17.10.2000

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 a JAG NW AG-Schein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW bei regelmäßiger Anwesenheit

Zielgruppe: 3. Semester

Vorkenntnisse: BGB AT und Schuldrecht AT

Erbrecht

060 024 Prof. Dr. Christoph Krampe Mo 8.00-10.00, HGB 10

Beginn: 16.10.2000

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 a JAG NW

Zielgruppe: 5. Semester

Vorkenntnisse: Die ersten vier Bücher des BGB

Inhalt: Grundlagen des Erbrechts

Literaturhinweise: werden in der ersten Vorlesungsstunde gegeben.

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Fachschaftsrat Jura - 25 -

Vertragsgestaltung

060 025

RA Dr.

Heinz Josef

Willemsen

Blockveranstaltung in GC 7/131,

Einführung: Fr, 27.10., 9. 00

-12. 00

Block 1: Fr, 03.11., 9.00

-12. 00

u. 13. 00

-16. 00

; Sa, 9. 00

-12. 00

Block 2: Fr, 12.01., 9. 00

-12. 00

u. 13. 00

-16. 00

; Sa, 9. 00

-12. 00

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung

Leistungsnachweis: auf Wunsch Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe: ab 5. Semester, aber auch Examenskandidaten, die ihre

Rechtskenntnisse auf Grund der zunehmend in den

Vordergrund tretenden Begutachtung von Fällen aus der

Perspektive der rechtsberatenden Berufe abrunden und

vertiefen wollen

Vorkenntnisse: gefestigte zivilrechtliche Grundlagenkenntnisse

Inhalt: In Ergänzung zu dem bisherigen Lehrangebot werden die für

Ziviljuristen relevanten Rechtsgebiete durch gemeinsame

Erarbeitung anhand von Musterfällen, Vertragsentwürfen etc. aus der

Sicht des beratenden und rechtsgestaltenden Juristen (Anwalt)

behandelt.

So wird der zunehmenden Forderung Rechnung getragen, in die

Ausbildung die Sichtweise desjenigen juristischen Berufs mit

einzubringen, den nach vorliegenden Statistiken und Schätzungen ca.

80% aller juristischen Absolventen eines Tages ergreifen werden.

Den Teilnehmern soll das Hineindenken in diese Berufsrolle durch

aktive Teilnahme an der Erarbeitung des Vorlesungsstoffs,

Mitwirkung an Rollenspielen und situationsbezogene

Argumentationsübungen erleichtert werden.

Themenschwerpunkte sind:

- Die Bedeutung der Vertragsgestaltung in der juristischen

Ausbildung und in den verschiedenen juristischen Berufen

- "Denkweise" und Ziele der Vertragsgestaltung

- Vertragsarten in der Rechtswirklichkeit

- Rechtsfortbildende und lückenschließende Funktion der

Vertragsgestaltung - moderne Vertragstypen als "Schöpfung" der

Kautelarjurisprudenz

- Grundlagen und Hilfsmittel der Vertragsgestaltung

- Ökonomische Vertragsgestaltung in der Praxis

- Vertragsgestaltung und materielles Recht

- Verhältnis von Sachverhalt und Vertragsgestaltung - dargestellt

an praktischen Beispielen

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- 26 - Fachschaftsrat Jura

- Ermittlung der Zielvorstellungen der Parteien und deren

Umsetzung durch den Vertragsjuristen - Gebot des "sichersten

Weges" bei der Vertragsgestaltung

- Grundzüge der Vertragstechnik - Besprechung ausgewählter

Vertragsmuster

Neben der Erlernung der Grundzüge der Vertragsgestal-tung bei

gleichzeitiger Vertiefung des materiellrechtlichen Wissens soll die

Vorlesung den Hörern die Möglichkeit er-öffnen, sich näher mit der

Arbeitsweise der rechtsberatenden Berufe, insbesondere des

Anwalts, vertraut zu machen. Damit wird der Forderung des § 5 a

Abs. 3 S. 1 DRiG Rechnung zu tragen.

Literaturhinweise: - Langenfeld, Vertragsgestaltung, 2. Aufl. 1997

- Rehbinder, Vertragsgestaltung, 2. Aufl. 1993 (10,- DM)

- Martinek, Moderne Vertragstypen, Band I bis IV (1991-

1993), JuS-Schriftenreihe

- Willemsen, Methodik der Vertragsgestaltung, Der

lästige Gesellschafter, Jura 1999, 83 ff.

Sonstige Angaben: Kommentierte Vertragsmuster und Skripten werden zur

Ver-fügung gestellt. Bitte Schönfelder und eine

arbeitsrechtliche Textsammlung mitbringen.

Internationales Privatrecht (WFG 6 + 8)

060 026 Prof. Dr. Peter Kindler Di 10.00-13.00, HGC 40

Beginn: 17.10.2000

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 6 und 8 JAG NW

Zielgruppe: ab 4. Semester

Vorkenntnisse: BGB I-V

Inhalt: Das Internationale Privatrecht (IPR) bestimmt, welche

Rechtsordnungen bei einem Fall mit Auslandsberührung

anzuwenden sind (lies: Art. 3 I 1 EGBGB).

Beispiele: Anwendbares Recht in einer gemischtnationalen

Ehe, Beerbung eines ausländischen Staatsangehörigen,

Beurteilung von Verträgen mit Beteiligten in verschiedenen

Ländern, grenzüberschreitende unerlaubte Handlungen

(„Schuss über die Grenze“),

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Fachschaftsrat Jura - 27 -

Gesellschaften mit Sitz im Ausland. Die Vorlesung

behandelt die gesetzlichen, staatsvertraglichen und

gewohnheitsrechtlichen Normen des IPR.

Neben Erlernung der Grundzüge der Vertragsgestaltung und

Vertiefung materiellrechtlichen Wissens in genannten

Rechtsgebieten soll der Hörer sich mit der Arbeitsweise

rechtsberatender Berufe vertraut machen. § 5a III 1 DRiG

wird also Rechnung getragen.

Literaturhinweise: in der Veranstaltung

Internationales Zivilverfahrensrecht (WFG 1 + 8)

060 027 RiOLG Dr. Hartmut Linke Mo 9.00-11.00, GC 7/131

Beginn: 16.10.2000

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 1 und 8 JAG NW

Zielgruppe: Wer immer Interesse hat und es sich zutraut (s.

Vorkenntnisse).

Vorkenntnisse: Im Idealfall Vorkenntnisse im IPR und im

Zivilprozessrecht, aber es geht auch ohne.

Inhalt: Die Vorlesung behandelt die verfahrensrechtliche Seite

auslandsbezogener Sachverhalte und folgt dabei in etwa dem Gang eines

deutschen Gerichtsverfahrens, also von den Zulässigkeitsfragen der

deutschen Gerichtsbarkeit (Immunität) und der internationalen

Zuständigkeit über die Stellung von Ausländern im Zivilverfahren, die

Ermittlung und Anwendung ausländischen Rechts und das internationale

Beweisrecht bis zum Urteil sowie die Anerkennung von

Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile im Inland.

Der Problembereich der internationalen Rechtshilfe wird am Beispiel

des deutsch-amerikanischen "Justizkonfliktes" abgehandelt. Je nach

Zeit und Interesse können auch Fragen des Internationalen Rechts der

Freiwilligen Gerichtsbarkeit (Sorgerechtsverfahren mit

Kindesentführung), des Internationalen Konkursrechts und des Rechts

der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit angesprochen werden.

Literaturhinweise: - Linke, Internationales Zivilprozeßrecht (ZRS 107 R 87

oder 168 Y 308)

- Lehrbücher von Schack, Geimer, Nagel/Gottwald

- Textsammlung: Jayme/Hausmann, Internationales

Privat- und Verfahrensrecht

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- 28 - Fachschaftsrat Jura

Einführung in das US-amerikanische Recht I/II

060 028 RA Dr. Lars-Uwe Pera

Blockveranstaltung,

vgl. besonderer Aushang

Voraussichtlich in der 1. Woche der vorlesungsfreien Zeit

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung

Leistungsnachweis: Zertifikat bei aktiver Teilnahme

Vorkenntnisse: keine

Inhalt: Blockveranstaltung zu ausgewählten Bereichen des US-

amerikanischen Rechts. Die Veranstaltung wird mit Hilfe

eines Skriptes vorbereitet.

Der Dozent ist Rechtsanwalt und in den Staaten New York

und Georgia als "Attorney-at-Law" zugelassen.

Sonstige Angaben: Die Skripte werden zu gegebener Zeit am Lehrstuhl für

Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels-

und Wirtschaftsrecht (Sekretariat Prof. Dr. Daniel Zimmer,

GC 7/140) bei Anmeldung verteilt.

Gesellschaftsrecht I (Grundzüge)

060 040 Prof. Dr. Uwe Hüffer Fr 8.00-11.00, HZO 10

Beginn: 20.10.2000

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 b JAG NW

Zielgruppe: 3. bis 5. Semester

Vorkenntnisse: Schuldrecht AT und BT, Handelsrecht

Inhalt: In einem Grundlagenteil wird ein Überblick über die verschiedenen

Gesellschaftsformen gegeben. Anschließend werden ausführlich die

einzelnen Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, stille Gesellschaft)

behandelt. Der dritte Teil befasst sich mit den Grundzügen des

Aktienrechts.

Die ausführliche Vorlesungsgliederung und weitere Literaturhinweise

werden in der ersten Veranstaltung bekanntgegeben.

Literaturhinweise: - Hueck, Götz: Gesellschaftsrecht, 19. Aufl., München 1991

- Klunzinger, Eugen: Grundzüge des Gesellschaftsrecht, 1.

Aufl., München 1999

- Kübler, Friedrich: Gesellschaftsrecht, 5. Aufl., Heidelberg

1999

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Fachschaftsrat Jura - 29 -

Europäisches Gesellschaftsrecht (WFG 3)

060 041 Prof. Dr. Peter Kindler Mi 8.00-10.00, GC 04/411

Beginn: 18.10.2000

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 3 JAG NW

Zielgruppe: 6. Semester und Teilnehmer des „Intensivkurses für

Wirtschaftsrecht“.

Vorkenntnisse: Besuch der Vorlesung Gesellschaftsrecht II (Recht der

Kapitalgesellschaften)

Inhalt: Behandelt werden die institutionellen Grundlagen der

Rechtsangleichung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts

in Europa (EG-Vertrag), die einschlägigen EG-Richtlinien

und die

dazugehörigen deutschen Durchführungsgesetze.

Literaturhinweise: - Behrens, Die Europäisierung des Gesellschaftsrechts,

GmbH-Rdsch. 1993, 129;

- Hopt, Europäisches Gesellschaftsrecht. Krise und neue

Anläufe, ZIP 1998, 96;

- Habersack, Europäisches Gesellschaftsrecht, 1999;

Klinke, Europäisches Unternehmensrecht und EuGH,

ZGR 1998, 212;

- Lutter, Europäisches Unternehmensrecht, 4. Aufl. 1996.

Europäisches und Deutsches Bank- und Kapitalmarktrecht

060 042 RA Dr. Frank A. Schäfer

Mo 11.00-13.00, GC 04/414

10 Blöcke, 16.10.2000-15.01.2001

Erster Termin: 16.10.2000 - Letzter Termin: 15.01.2001

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung

Zielgruppe: ab 5. Semester

Vorkenntnisse: Pflichtvorlesungen im BGB; wünschenswert: Europarecht

Inhalt: Die Veranstaltung soll den Einfluß des (materiellen) Europarechts auf das

deutsche Bank- und Kapitalmarktrecht verdeutlichen.

Zu diesem Zweck werden nach einer Einführung in das Europarecht

jeweils am Ende einer Vorlesung zur Lektüre die zur nächsten Vorlesung

eine bank- und kapitalmarktrechtliche EG-Richtlinie ausgegeben.

Deren Umsetzung in Deutsches Recht wird in der folgenden Vorlesung

neben der Darstellung des Rechtsgebietes besprochen.

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- 30 - Fachschaftsrat Jura

16.10.2000 Einführung in das Europäische Recht

23.10.2000 Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit als Kredit- oder

Finanzdienstleistungsinstitut und ihre Beaufsichtigung

30.10.2000 Verbraucherschutz bei Bankdienstleistungen (ohne

Wertpapiergeschäft)

06.11.2000 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssysteme

13.11.2000 Wertpapierdienstleistungen

20.11.2000 keine Vorlesung

27.11.2000 Börsen, Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel

und Börsenzulassungsprospekte

04.12.2000 Verkaufsprospekte und Prospekthaftung

11.12.2000 Insiderhandel und Geldwäsche

18.12.2000 Übernahmeangebote und Corporate Governance als

Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

15.01.2001 Investmentfonds

Literaturhinweise: Kümpel/Ott, Kapitalmarktrecht (Loseblatt)

Ferrarini, European Securities Markets, 1998

Sonstige Angaben: Die Vorlesung dient auch als Vorbereitung auf das bank-

und kapitalmarktrechtliche Seminar im SS mit Prof. Dr.

Zimmer.

Deutsches und Europäisches Kartellrecht

060 043 Prof. Dr. Daniel Zimmer Mo 14.00-16.00, HGC 20

Beginn: 16.10.2000

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 3 JAG NW

Zielgruppe: 5. und 6. Semester

Vorkenntnisse: keine

Inhalt: Kartellrecht ist auf die Gewährleistung freien,

unbeschränkten Wettbewerbs gerichtet.

Beschränkungen drohen dem Wettbewerb nicht nur durch

Kartelle wie z. B. Preisabsprachen oder Marktaufteilungen

unter Konkurrenten, sondern auch durch Vereinbarungen

zwischen Angehörigen verschiedener Wirtschaftsstufen (z.

B. Hersteller/Händler),

durch den Mißbrauch marktbeherrschender Stellungen oder

durch Unternehmenszusammenschlüsse, die zur Entstehung

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Fachschaftsrat Jura - 31 -

oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung

führen können.

Die Vorlesung hat die Regelungen des deutschen und des

EG-Rechts zu den verschiedenen Formen von

Wettbewerbsbeschränkungen zum Gegenstand.

Literaturhinweise: Emmerich, Kartellrecht, 8. Aufl. 1999

Arbeitsrecht (Vertiefung) (WFG 5)

060 044 PD Dr. Roland Schwarze Mo 14.00-16.00, GC 04/414

Beginn: 16.10.2000

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 5 JAG NW

Vorkenntnisse: Arbeitsrecht (Grundzüge)

Betriebsverfassungsrecht (WFG 5)

060 045 Ministerialdirektor a.D. Dr. Otfried Wlotzke Di 15.00-17.00, GC 03/49

Beginn: 17.10.2000

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 5 JAG NW

Zielgruppe: Interessierte Studierende mittlerer Semester, die

Arbeitsrecht als Wahlfachgruppe belegt haben oder die

Grundkenntnisse in den wichtigsten Teilbereichen des

Arbeitsrechts anstreben

Vorkenntnisse: Arbeitsrecht (Grundzüge) und möglichst gleichzeitiger

Besuch der Vertiefungsvorlesung Arbeitsrecht

Inhalt: Das Betriebsverfassungsrecht ist ein zentraler Teil des Arbeitsrechts.

Es soll durch Vortrag und Diskussion sowie anhand von vielen

Beispielsfällen nahe gebracht werden,

u.a. Leitlinien des Betriebsverfassungsrechts, Organisation der

Betriebsverfassung (betriebsratsfähige Betriebe, Wahl des

Betriebsrats sowie seine Rechte und Pflichten und die der

Betriebsratsmitglieder), Beteiligungsrechte des Betriebsrats in

sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten,

Wirtschaftsausschuss, Betriebsänderungen mit Interessenausgleich

und Sozialplan.

Literaturhinweise: Der Gesetzestext muss vorhanden sein (z.B. Arbeitsgesetze,

Beck-Texte im dtv).

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- 32 - Fachschaftsrat Jura

Als Studienliterarur empfiehlt sich das Kurzlehrbuch von:

von Hoyningen-Huene, Betriebsverfassungsrecht, 4. Aufl.

1998,

In Betracht kommt auch:

Halbach/Paland/Schwedes/ Wlotzke, Übersicht über das

Arbeitsrecht, 8. Aufl. 2000; gegen eine Schutzgebühr von

17,- DM zu bestellen beim Bundesministerium für Arbeit

und Sozialordnung (Referat Öffentlichkeitsarbeit - Za 6),

Postfach 140280, 53107 Bonn

Im übrigen wird auf die zahlreichen kleineren und größeren

Kommentare zum Betriebsverfassungsrecht hingewiesen;

u.a. Löwisch, Taschenkommentar des Betriebs-Beraters

zum Betriebsverfassungsgesetz, 4. Aufl. 1996.

Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren und Zwangsvoll-

streckung) und Gerichtsverfassungsrecht

060 046 Prof. Dr. Klaus Schreiber Mo 12.00-15.00, HIB

Beginn: 16.10.2000

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 h JAG NW

Zielgruppe: 5. und 6. Semester

Vorkenntnisse: BGB – Bücher I - II

Inhalt: In der Vorlesung sollen Grundkenntnisse vor allem des

Zivilprozessrechts vermittelt werden.

Literaturhinweise: in der Vorlesung

Sonstige Angaben: Die Vorlesung findet im Hörsaal HIB zwischen den

Gebäuden IB und IC (Ingenieurwissenschaften) statt!

Freiwillige Gerichtsbarkeit (WFG 1)

060 047 Prof. Dr. Peter A. Windel Do 10.00-12.00, GC 03/142

Beginn: 19.10.2000

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 1 JAG NW

Zielgruppe: ab 4. Semester

Vorkenntnisse: Vorkenntnisse in allen fünf Büchern des BGB sowie im

Zivilprozeßrecht (Erkenntnisverfahren) werden vorausge-

setzt.

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Fachschaftsrat Jura - 33 -

Inhalt: Bedeutung und Grundlagen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

werden erörtert, die examensrelevanten Fürsorgeverfahren

(Vormundschafts-, Nachlaß-, und Grundbuchsachen) in

ihren Bezügen zum materiellen Recht vertieft behandelt.

Literaturhinweise: - Habscheid, Walther J., Freiwillige Gerichtsbarkeit - Ein

Studienbuch, 7. Aufl. 1983 (39,80 DM)

- Brehm, Wolfgang, Freiwillige Gerichtsbarkeit -

Kurzlehrbuch, 2. Aufl. 1988 (38,50 DM)

- Pawlowski, Hans-Martin/Smid, Stefan, Freiwillige

Gerichtsbarkeit - Ein Lehrbuch, 1993 (62,- DM)

Strafrecht, Besonderer Teil

060 060 Prof. Dr. Ulrich Berz

Mi 10.00-12.00, HGB 10

Do 10.00-12.00, HGC 10

Beginn: 18.10.2000

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 d JAG NW

Zielgruppe: 2./3. Semester

Vorkenntnisse: Strafrecht AT

Inhalt: Einleitung

I. Aufbau der Tatbestände des BT

II. Gliederung des BT (Rechtsgüter)

1. Teil: Straftaten gegen die Person

1. Abschnitt: Straftaten gegen das Leben

2. Abschnitt: Die Körperverletzung ( §§ 223 - 231)

3. Abschnitt: Straftaten gegen die persönliche Freiheit

(§§ 234 - 241 a)

4. Abschnitt: Straftaten gegen die Ehre (§§ 185 - 200)

5. Abschnitt: Der strafrechtliche Geheimnisschutz (§§ 201 - 206)

6. Abschnitt: Der Hausfriedensbruch (§§ 123, 124)

2. Teil: Straftaten gegen Vermögenswerte

1. Abschnitt: Die Eigentumsdelikte

2. Abschnitt: Straftaten gegen das Vermögen als Ganzes

3. Teil: Straftaten gegen die Sicherheit des Rechtsverkehrs

1. Abschnitt: Urkundendelikte §§ 267 - 282

4. Teil: Straftaten gegen die Rechtspflege

1. Abschnitt: Aussagedelikte §§ 153 ff.

2. Abschnitt: Strafvereitelung (§ 258), Begünstigung

(§ 257), Falschverdächtigung (§ 164), Vortäuschen

einer Straftat (§ 145d)

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- 34 - Fachschaftsrat Jura

5. Teil: Gemeingefährliche Delikte - §§ 306 ff.

1. Abschnitt: Verkehrsdelikte

2. Abschnitt: Brandstiftung §§ 306 - 306 f.

Literaturhinweise: Rengier, Strafrecht BT 1, 4. Auflage 2000

Rengier, Strafrecht BT 2, 3. Auflage 2000

Wessels/Hettinger, Strafrecht BT 1, 22. Auflage

Wessels/Hillenkamp, Strafrecht BT 2, 22. Auflage

Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Strafrecht Besonderer

Teil"

060 061 vgl. besonderen Aushang

Arbeitsgemeinschaft; der Teilnahmenachweis einer AG ist Pflicht zur Examenszulassung

Leistungsnachweis: AG-Schein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW bei

regelmäßiger Anwesenheit

Zielgruppe: ab 2. Semester

Vorkenntnisse: gleichzeitiger Besuch der Vorlesung

Vertiefungsvorlesung zum Allgemeinen Teil des Strafrechts

060 062 Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg Mi 10.00-13.00, HGC 40

Beginn: 18.10.2000

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung

Zielgruppe: ab 3./4. Semester

Vorkenntnisse: Strafrecht AT

Inhalt: Einleitend werde ich die Methode der Falllösung und die

Aufgaben des Strafrechts behandeln.

Das Kernstück der Veranstaltung bildet die Erörterung der

Straftat in ihren allgemeinen und besonderen (Unterlassen,

Versuch, Fahrlässigkeit, Teilnahme) Erscheinungsformen.

Eingehend behandelt werden im einzelnen der Tatbestand,

die Rechtswidrigkeit und die Schuld, insbesondere die

Vorsatz- und Irrtumslehre.

Literaturhinweise: Wessels/Beulke, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 29. Aufl.

1999

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Fachschaftsrat Jura - 35 -

Strafprozessrecht (Überblick)

060 063 PD Dr. Gunnar Duttge Do 12.00-14.00, HZO 40

Beginn: 16.10.2000

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 h JAG NW

Zielgruppe: 4. und 5. Semester

Vorkenntnisse: Kenntnisse im materiellen Strafrecht

Inhalt: Die Normen des materiellen Strafrechts liefen letztlich leer,

wenn die angedrohten Rechtsfolgen (wie etwa

Freiheitsstrafen wegen Kapitalverbrechen) nicht im

Strafverfahren zuerkannt (und vollstreckt) werden könnten.

In dessen Dynamik kann nur bestehen, wer wenigstens über

ein strafprozessuales KERNWISSEN verfügt. Dieses will

die Lehrveranstaltung vermitteln.

Literaturhinweise: Schlüchter, KERNWISSEN StPO, 3. Auflage 1999

Schlüchter, Fit im Recht StPO, 2. Auflage 1999

Jugendstrafrecht (WFG 2)

060 064 Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind Di 12.00-14.00, GC 03/142

Beginn: 17.10.2000

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW

Zielgruppe: Studierende der Rechtswissenschaften ab dem 3. Semester

Vorkenntnisse: Sinnvoll ist die vorherige Teilnahme an den Vorlesungen

Kriminologie I, Strafrecht AT und Strafrecht BT.

Inhalt: Eine Gliederung der Veranstaltung wird in der ersten Vorle-

sungsstunde ausgegeben. Die Vorlesung soll mit Besuchen

des Jugendgerichts in Bochum (Hauptverhandlungen) en-

den.

Literaturhinweise: - Schaffstein, Friedrich/Beulke, Werner, Jugendstrafrecht,

13. Aufl., Stuttgart 1998

Eine ausführliche Literaturübersicht wird ebenfalls in der

ersten Vorlesungsstunde verteilt.

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- 36 - Fachschaftsrat Jura

Strafvollzug (WFG 2)

060 065 Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind Mi 10.00-12.00, GC 03/142

Beginn: 18.10.2000

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW

Zielgruppe: Studierende der Rechtswissenschaft, Psychologie, Soziolo-

gie, Pädagogik (auch andere Seminare)

Vorkenntnisse: Hilfreich ist der vorherige Besuch von Kriminologie I

Inhalt: Eine Gliederung der Veranstaltung wird in der ersten Vorle-

sungsstunde ausgegeben.

Literaturhinweise: in der Vorlesung

Theorie und Praxis der Strafverteidigung

060 067 RA Dr. Ralf Neuhaus Mo 14.00-15.30, GC 03/42

Beginn: 16.10.2000

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung

Zielgruppe: ab 4. Semester

Vorkenntnisse: vorherige oder parallele Teilnahme an der Vorlesung

Strafprozessrecht wünschenswert

Inhalt: Justiz und öffentliche Verwaltung nehmen - insbesondere wegen

ihrer Finanzprobleme - nur ganz wenige junge Juristen auf. Auch der

Nachholbedarf an Richtern, Staatsanwälten, und Verwaltungs-

beamten in den neuen Bundesländern ist zwischenzeitlich gedeckt.

Ca. 90 % der Berufsanfänger werden in den Anwaltsberuf gehen, ob

sie es wollen oder nicht. In diesem Jahr wurde der 100.000ste

Anwalt zugelassen. Juristenausbildung bedeutet daher heute in

Wahrheit (so gut wie) nur noch Anwaltsausbildung.

Dem trägt die bisherige Ausbildungspraxis nicht ausreichend

Rechnung. Der Beruf des Rechtsanwalts ist kein Beruf für

Autodidakten, zumal die Rechtsprechung in Anwaltsregress-Sachen

hohe Anforderungen stellt, neuerdings auch an Strafverteidiger.

Die Vorlesung, die in erheblichem Umfang auch examensrelevantes

Wissen vermitteln will (und nicht zuletzt deshalb auch für zukünftige

Richter und Staatsanwälte interessant ist), stellt eine Facette aus der

Vielfalt anwaltlicher Tätigkeitsgebiete vor - mit unmittelbarem

Gewinn schon für die Referendarzeit. Die Veranstaltung wird sich

befassen mit den rechtlichen Grundlagen der Verteidigung, Wahl-

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Fachschaftsrat Jura - 37 -

und Pflichtverteidigung, Grenzen zulässiger Strafverteidigung,

Informationsbeschaffung (Akteneinsicht, eigene Ermittlungen).

Literaturhinweise: Rechtsprechugns- und Literaturhinweise erfolgen in der

Veranstaltung.

Sonstige Angaben: Für die Teilnehmer besteht die Möglichkeit der Teilnahme

an einer Obduktion sowie an einer Verhandlung vor einer

großen Strafkammer (voraussichtlich Tötungsdelikt).

Aktuelles Strafprozessrecht für Examenskandidaten

060 068 RA Dr. Ralf Neuhaus

Mi 10.00-14.00, GC 04/414, Blockver-

anstaltung, vgl. besonderer Aushang

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung

Zielgruppe: Examenssemester

Vorkenntnisse: gesamtes materielles Strafrecht

Inhalt: In der Blockvorlesung werden die wichtigsten

Entscheidungen und Veröffentlichungen der letzten beiden

Jahre vorgestellt und besprochen.

Da weitere typische Examensprobleme in die Darstellung

einbezogen werden, eignet sich die nur einmal im Semester

stattfindende Veranstaltung nicht nur zur unmittelbaren

Vorbereitung auf das Staatsexamen, sondern auch zur

Wiederholung und Überprüfung des bereits Gelernten.

Aktuelle Probleme des Straf- und Strafverfahrensrechts

060 069 StA Dr. Johannes Hellebrand Di 11.00-13.00, GC 03/49

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung

keine Angaben

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- 38 - Fachschaftsrat Jura

Grundrechte

060 080 Prof. Dr. Helmut Siekmann

Mi 12.00-14.00, HGC 10

Do 12.00-13.00, HGC 10

Fr 12.00-14.00, HGC 10

Beginn: 18.10.2000

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 e JAG NW

Zielgruppe: 1. und 2. Semester

Vorkenntnisse: keine

Inhalt: 1. Teil: Grundlagen

1. Grundbegriffe des Staatsrechts

2. Die Grundrechte

3. Grundrechtsschutz durch Verfassungsbeschwerde

2. Teil: Die einzelnen Grundrechte

1. Schutz der Person

2. Ehe, Familie und Kinder

3. Kommunikation

4. Erwerbswirtschaftliche Betätigung und Schutz des Erworbenen

5. Einwirkung auf die Staatsgewalt

6. Auffanggrundrechte

7. Gleichheitssätze

3. Teil: Allgemeine Grundrechtslehren

1. Normativer Gehalt der Grundrechte

2. Geltungsbereich

3. Entwicklung der Grund- und Menschenrechte

Literaturhinweise: Lehrbücher:

- Badura, Staatsrecht, 2. Aufl. 1996;

- Maunz/Zippelius, Deutsches Staatsrecht, 30. Aufl. 1998;

- Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik

Deutschland, 20. Aufl. 1999

Studienliteratur:

- Berg, Staatsrecht, 2. Aufl. 1997;

- Ipsen, Staatsrecht II, 2. Aufl. 1998;

- Manssen, Staatsrecht I, 1995;

- Pieroth/Schlink, Grundrechte, Staatsrecht II, 14. Aufl. 1998;

- Richter/Schuppert, Casebook Verfassungsrecht, 3. Aufl. 1996

- Siekmann/Duttge, Staatsrecht I, 2. Aufl. 1999;

- Stein, Staatsrecht, 16. Aufl. 1998

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Fachschaftsrat Jura - 39 -

Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Staatsrecht:

Grundrechte"

060 081 vgl. besonderen Aushang

Arbeitsgemeinschaft; der Teilnahmenachweis einer AG ist Pflicht zur Examenszulassung

Leistungsnachweis: AG-Schein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW Bei

regelmäßiger Anwesenheit

Zielgruppe: ab 1. Semester

Vorkenntnisse: gleichzeitiger Besuch der Vorlesung

Europarecht I

060 082 Prof. Dr. Martin Burgi Mo 8.00-11.00, HZO 10

Beginn: 16.10.2000

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 e JAG NW

Zielgruppe: 2. und 3. Semester

Inhalt: Im Mittelpunkt der Vorlesung steht das Recht der Europäischen

Gemeinschaft (EG) und deren Standort innerhalb der Staaten-

gemeinschaft sowie im Verhältnis zu den einzelnen Mitgliedstaaten.

Wichtig sind dabei die verfassungsrechtlichen Grundlagen der

europäischen Integration anhand der Rechtsprechung des Bundes-

verfassungsgerichts.

Ferner sollen Perspektiven der europäischen Integration, insbesondere

im Hinblick auf die geplante Osterweiterung, erörtert werden. In diesem

Zusammenhang wird ferner das Recht der übrigen Bestandteile der

Europäischen Union thematisiert.

Innerhalb des Gemeinschaftsrechts geht es in einem ersten Teil um die

Institutionen und um die Rechtsquellen der Europäischen Gemeinschaft.

Hierher gehört auch die Erarbeitung des Rechtsschutzsystems vor den

europäischen Gerichten und den Gerichten der Mitgliedstaaten.

Im materiellen Teil stehen die Grundfreiheiten des Gemeinsamen

Marktes mit ihren zahlreichen Verflechtungen mit dem nationalen Recht

und ihrer gewaltigen Bedeutung für die verschiedensten Sach- und

Rechtsmaterien im Mittelpunkt der Veranstaltung.

In die Vorlesung werden exemplarische Fallübungen integriert.

Literaturhinweise: - Herdegen, Europarecht, 2. Aufl. 1999

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- 40 - Fachschaftsrat Jura

- Hummer/Simmer/Vedder/Emmert, Europarecht in

Fällen, 3. Aufl. 1999

- Oppermann, Europarecht, 2. Aufl. 1999

- Streinz, Europarecht, 4. Aufl. 1999.

Weitere Hinweise werden in der Veranstaltung gegeben.

Ferner ist geplant, die Vor- und Nacharbeit mit Hilfe des

Internet zu erleichtern.

Allgemeines Verwaltungsrecht II

060 083 Prof. Dr. Dr. h.c. Rolf Grawert Di 8.00-11.00, HZO 40

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 f JAG NW

Zielgruppe: ab 3. Semester

Vorkenntnisse: Allgemeines VerwR I sowie StaatsR I und II

Inhalt: I. Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung

- Wiederholung, Ergänzung, Vertiefung -

§ 21 Entscheidung durch Verwaltungsakt

§ 22 Nebenbestimmungen nach Sondergesetzen

§ 23 Aufhebung und Untersagung

§ 24 Der öffentlich-rechtliche Vertrag

§ 25 Verwaltungsrechtliche Sonderverbindungen

§ 26 Subventionsrechtsverhältnisse

§ 27 Public-private partnership

II. Verwaltungsvollstreckung

§ 28 Verwaltungsvollstreckung zur Erzwingung von Handlungen, Duldungen und

Unterlassen

§ 29 Polizeigesetzlicher Verwaltungszwang

§ 30 Verwaltungsvollstreckung wegen Geldforderungen

§ 31 Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

III. Das Recht staatlicher Ersatz- und Ausgleichsleistungen

§ 32 Amts- und Staatshaftung

§ 33 Enteignung und Aufopferung

§ 34 Entschädigung wegen enteignungsleichen und enteignenden Eingriffs

§ 35 Sondergesetzliche Schadensersatz- und Entschädigungsan-sprüche

§ 36 Folgenbeseitigungsanspruch

§ 37 Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch

IV. Verwaltungsorganisation

§ 38 Organisationsformen der Verwaltungsträger

§ 39 Binnenorganisation der Verwaltungsträger

§ 40 Die Gemeinde und ihre Einrichtungen

§ 41 Die Hochschule

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Fachschaftsrat Jura - 41 -

Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Allgemeines Verwal-

tungsrecht II"

060 084 vgl. besonderen Aushang

Arbeitsgemeinschaft; der Teilnahmenachweis einer AG ist Pflicht zur Examenszulassung

Leistungsnachweis: AG-Schein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW bei

regelmäßiger Anwesenheit

Zielgruppe: ab 4. Semester

Vorkenntnisse: gleichzeitiger Besuch der Vorlesung

Kommunalrecht

060 085 Prof. Dr. Dr. h.c. Rolf Grawert Mi 8.30-10.00, HGA 10

Beginn: 18.10.2000

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 f JAG NW

Zielgruppe: ab 3. Semester

Vorkenntnisse: Allgemeines VerwR I sowie StaatsR I und II

Inhalt: I. Die Stellung der Kommunen im Staat

§ 1 Rechtsgrundlagen

§ 2 Rechtsentwicklung

§ 3 Verfassungsgarantien der kommunalen Selbstverwaltung

II. Kommunalverfassung

§ 4 Typen von Gemeindeverfassungen

§ 5 Das Volk in der Kommune

§ 6 Der Rat

§ 7 Der Bürgermeister

§ 8 Der Verwaltungsvorstand

§ 9 Interne Willensbildung und Außenvertretung

§ 10 Bezirksverfassung

§ 11 Kreisverfassung

§ 12 Kommunale Organ- (Verfassungs)Streitigkeiten

III. Kommunalverwaltung

§ 13 Gemeindliche Aufgabenbereiche

§ 14 Kommunale Satzungen

§ 15 Die kommunale Einrichtungsverwaltung

§ 16 Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen

§ 17 Kommunale Zusammenarbeit

IV. Kommunalaufsicht

§ 18 Strukturen der Kommunalaufsicht

§ 19 Aufsichtsmittel und -vollzug

§ 20 Verwaltungsrechtsschutz gegen Staatsaufsicht

Literaturhinweise: Während der Veranstaltung werden Gliederungen mit

Literaturnachweisen ausgegeben.

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- 42 - Fachschaftsrat Jura

Polizei- und Ordnungsrecht

060 086 PD Dr. Matthias Jestaedt Mi 10.00-12.00, HZO 40

Beginn: 18.10.2000

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 f JAG NW

Zielgruppe: 4. und 5. Semester

Vorkenntnisse: Staatsrecht (namentlich Grundrechte); Allgemeines

Verwaltungsrecht

Inhalt: Im Mittelpunkt der Vorlesung stehen Grundlagen und Grundsätze des

polizeilichen/ordnungsbehördlichen Handelns wie namentlich das

Zusammenwirken von polizeilicher/ordnungsbehördlicher Generalklau-

sel und Spezialermächtigungen, der Gefahrenbegriff, das polizeili-

che/ordnungsbehördliche Ermessen, die Problematik des richtigen

Adressaten (Handlungsstörer, Zustandsstörer, Nicht-Störer, Rechts-

nachfolge in die Störereigenschaft) sowie die Ausprägungen des

allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Polizei- und Ord-

nungsrecht.

Literaturhinweise: - Karl-Heinrich Friauf, Polizei- und Ordnungsrecht, in:

Eberhard Schmidt-Aßmann (Hrsg.), Besonderes

Verwaltungsrecht, 11. Aufl. 1999, S. 106–217

- Volkmar Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungs-

recht, 12. Aufl. 1995

- Christoph Gusy, Polizeirecht, 4. Aufl. 2000

- Wolf-Rüdiger Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, in:

Udo Steiner (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 6.

Aufl. 1999, S. 173–380

Baurecht (Überblick)

060 087 Prof. Dr. Joachim Wolf Di 11.00-13.00, HGA 10

Beginn: 17.10.2000

Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 f JAG NW

Zielgruppe: 4. und 5. Semester

Vorkenntnisse: Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht

Inhalt: Gegenstand der Vorlesung ist der gesamte Pflichtfachstoff auf dem

Gebiet des Baurechts. Ausgehend von den verfassungsrechtlichen

Grundlagen wird zunächst das Bauordnungsrecht besprochen. Hierauf

baut das Bauplanungsrecht nach dem Stand der jüngsten Änderungen

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Fachschaftsrat Jura - 43 -

des BauGB auf. Das Bauplanungsrecht dient gleichzeitig als Einführung

in das Raumplanungsrecht.

Literaturhinweise: - F.-J. Peine, Öffentliches Baurecht, 3. Aufl. 1997

- K. Finkelnburger/K.-M. Ortloff, Öffentliches Baurecht,

Band 1, 5. Aufl. 1998

- St. Muckel, Kernwissen, Öffentliches Baurecht, 1999

Straßenrecht (WFG 6)

060 088 Prof. Dr. Martin Burgi Di 16.00-18.00, GC 03/142

Beginn: 17.10.2000

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 6 JAG NW

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 4 b JAG NW

nach erfolgreichem Bestehen zweier Abschlussklausuren

am Ende der Vorlesung

Zielgruppe: ab 4. Semester

Vorkenntnisse: Verwaltungsrecht I, zumindest parallele Teilnahme an der

Vorlesung Verwaltungsrecht II

Inhalt: Das Straßenrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet mit zahlreichen

Bezügen zu anderen Materien (Allgemeines Verwaltungsrecht,

Öffentliches Sachenrecht, Grundrechte, Verwaltungsprozessrecht,

Europa-recht). Aufgrund der großen praktischen Bedeutung und der

Anschau-lichkeit der Problemstellungen (z.B. Statthaftigkeit von Stras-

senkunst bzw. -musik, Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen)

ist es ein beliebtes Reservoir von Examensfällen auch im Pfichtbereich.

Der Besuch dieser Veranstaltung aus dem Gebiet des Wirt-

schaftsverwaltungs- und Umweltrechts empfiehlt sich daher auch für

Studenten, die anhand einer repräsentativen Materie eher allgemeinere

Fragestellungen aus dem Pflichtfachbereich vertiefen wollen. Es ist

geplant, im Rahmen der Veranstaltung eine verwaltungsgerichtliche

Verhandlung bzw. einen behördlichen Anhörungstermin zu besuchen.

Literaturhinweise: - von Danwitz, Straßen- und Wegerecht, in: Schmidt-

Aßmann (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 11.

Aufl. 1999

- Steiner, Straßen- und Wegerecht, in: ders. (Hrsg.),

Besonderes Verwaltungsrecht, 6. Aufl. 1999

Weitere Hinweise werden in der Veranstaltung gegeben.

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- 44 - Fachschaftsrat Jura

Sozialversicherungsrecht (WFG 7)

060 089 Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp Mo 14.00-16.00, GC 03/49

Beginn: 16.10.2000

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 7 JAG NW

Zielgruppe: ab 5. Semester

Vorkenntnisse: Staats- und Verwaltungsrecht, Grundzüge des Sozialrechts

Inhalt: Überblick über das SGB IV (Gemeinsame Vorschriften für

die Sozialversicherung); ausgewählte Probleme des

Krankenversicherungs-, Pflegeversicherungs-, Unfallver-

sicherungs- und Rentenversicherungsrechts

Literaturhinweise: Schulin/Igl, Sozialrecht, 6. Aufl. 1999

Gitter, Sozialrecht, 4. Aufl. 1997

Waltermann, Sozialrecht, 2000

Allgemeines Steuerrecht (WFG 4)

060 090 Prof. Dr. Roman Seer

Di 13.00-15.00, HGC 40

Fr 12.00-14.00, HGC 40

Beginn: 17.10.2000

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 4 JAG NW

Leistungsnachweis: Teilnahmeschein im Rahmen des Intensivkurses Steuerrecht

Zielgruppe: ab 4. Semester

Vorkenntnisse: keine

Inhalt: - Verfassungsrechtliche Grundlagen des Steuerrechts

- Allgemeines Steuer-, Schuldrecht und Steuerver-

fahrensrecht der Abgabenordnung

Literaturhinweise: - Tipke/Lang, Steuerrecht, 16. Aufl. 1998

- Kruse, Steuerrecht I, Lehrbuch des Steuerrechts, AT, 1991

Vorlesungsbegleitend wird ein Skript mit Übersichten und

Schaubildern sowie weiterführenden Rechtsprechungs-

übersichten und weiteren Literaturhinweisen ausgegeben.

Sonstige Angaben: Pflichtveranstaltung im Rahmen des Intensivkurses im

Steuerrecht 2000/2001.

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Fachschaftsrat Jura - 45 -

Einkommensteuerrecht I (Einführung) (WFG 4)

060 091 Prof. Dr. Roman Seer Mi 12.00-14.00, HZO 60

Beginn: 18.10.2000

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 4 JAG NW

Leistungsnachweis: Teilnahmeschein im Rahmen des Intensivkurses Steuerrecht

Zielgruppe: ab 4. Semester

Vorkenntnisse: keine

Inhalt: Einführung in das Recht der Einkommensbesteuerung

natürlicher Personen.

Literaturhinweise: - Tipke/Lang, Steuerrecht, 16. Aufl. 1998

Vorlesungsbegleitend wird ein Skript mit Übersichten und

Schaubildern sowie weiterführenden Recht-sprechungs- und

Literaturhinweisen ausgegeben.

Sonstige Angaben: Pflichtveranstaltung im Rahmen des Intensivkurses im

Steuerrecht 2000/2001.

Arbeitsgemeinschaften im Steuerrecht

060 092 Dr. Klaus-Dieter Drüen vgl. besonderen Aushang

Beginn: zweite Vorlesungswoche

Arbeitsgemeinschaft;

Leistungsnachweis: Teilnahmeschein

Zielgruppe: ab 4. Semester

Vorkenntnisse: gleichzeitiger Besuch der Vorlesungen "Allgemeines

Steuerrecht" und "Einkommensteuerrecht"

Inhalt: Die vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaft ist

inhaltlich abgestimmt mit den Vorlesungen „Allgemeines

Steuerrecht“ und „Einkommensteuerrecht" von Prof. Dr.

Seer

Literaturhinweise: Tipke/Lang, Steuerrecht, 16. Aufl. 1998

Kruse, Steuerrecht I, 1991 - Lehrbuch des Steuerrechts, AT

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- 46 - Fachschaftsrat Jura

Rechtsschutz in Steuersachen (WFG 4)

060 093 VorsRiBFH Prof. Dr. Walter Drenseck einwöchige Blockveranstaltung

voraussichtlich in der letzten Vorlesungswoche

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 4 JAG NW

Leistungsnachweis: Teilnahmeschein im Rahmen des Intensivkurses für

Steuerrecht

Zielgruppe: ab 4. Semester

Vorkenntnisse: Kenntnisse des allgemeinen und besonderen Steuerrechts

Inhalt: Grundzüge des außergerichtlichen Rechtsbehelfsver-

fahrenssowie des finanzgerichtlichen Klageverfahrens mit

Bezügen zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen

Literaturhinweise: Tipke/Lang, Steuerrecht, 16. Aufl. 1998

Sonstige Angaben: Pflichtveranstaltung im Rahmen des Intensivkurses im

Steuerrecht 2000/2001.

Einführung in das Internationale Steuerrecht (WFG 4)

060 094RA und Steuerberater Dr. LL.M.

Heinz-Klaus KroppenDi 16.00-18.00, HGC 30

Beginn: 24.10.2000

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 4 JAG NW

Leistungsnachweis: Teolnahmeschein im Rahmen des Intensivkurses für

Steuerrecht

Zielgruppe: ab 4. Semester

Vorkenntnisse: keine; der gleichzeitige Besuch der Vorlesung "Allgemeines

Steuerrecht" und "Einkommensteuerrecht I" bei Prof. Dr.

Seer ist unbedingt zu empfehlen

Inhalt: Grundzüge des internationalen Steuerrechts (Entstehung

von Doppelbesteuerung sowie die verschiedenen Methoden

ihrer Beseitigung).

Vorlesungsbegleitend wird ein Skript mit Übersichten und

Schaubildern sowie Fallbeispielen ausgegeben.

Literaturhinweise: - Volker Kluge, Das deutsche internationale Steuerrecht

- Harald Schaumburg, Internationales Steuerrecht, 2.

Aufl. 1998

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Fachschaftsrat Jura - 47 -

- Gert Saß, Einführung in das internationale Steuerrecht

Sonstige Angaben: Pflichtveranstaltung im Rahmen des Intensivkurses im

Steuerrecht 2000/2001.

Internationales Energierecht und internationale Energiepolitik

060 095Exekutivdirektorin der Internationalen

Energieagentur i.R. Dr. Helga SteegDi 14.00-16.00, NA 02/069

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung

keine Angaben

Völkerrecht I (WFG 9)

060 096 PD Dr. Matthias Jestaedt Mi 14.00-16.00, GC 03/49

Beginn: 18.10.2000

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 9 JAG NW

Leistungsnachweis: Teilnahmeschein

Zielgruppe: ab 3. Semester

Vorkenntnisse: Staatsrecht (insbesondere Staatsorganisationsrecht)

Inhalt: In dieser Einführungsveranstaltung für die Wahlfachgruppe

Völker- und Europarecht geht es darum, Standort und

Wesen, Strukturen und Funktionsweise des Völkerrechts

nachzugehen. Neben den Akteuren (Völkerrechtssubjekten,

darunter die Internationalen Organisationen) und Quellen

des Völkerrechts (namentlich den völkerrechtlichen

Verträgen) stehen Überlegungen im Zentrum, wie das

Völkerrecht sich zu staatlichem und supranationalem Recht

verhält.

Literaturhinweise: - Karl Doehring, Völkerrecht, 1999

- Knut Ipsen, Völkerrecht, 4. Aufl., 1999

- Ignaz Seidl-Hohenveldern/Torsten Stein, Völkerrecht,

10. Aufl. 2000

- Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 1997

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- 48 - Fachschaftsrat Jura

Medienrecht

060 097 RA Dr. Oliver von Rosenberg 14-tgl., Do 8.00-12.00, GC 04/414

Beginn: 26.10.2000

Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung

Zielgruppe: Studenten mittlerer Semester

Vorkenntnisse: Grundkenntnisse im Öffentlichen Recht sind von Vorteil

Inhalt: Termine:

26.10.2000, 02.11.2000, 16.11.2000, 30.11.2000,

14.12.2000, 11.01.2001, 25.01.2001, 08.02.2001

Die Veranstaltung wird sämtliche Bereiche des

Medienrechts, also die klassischen Medien (Fernsehen,

Radio) und die neuen Medien (insbesondere Internet),

umfassen. Darüber hinaus ist eine Exkursion entweder zu

einem in Köln ansässigen Fernsehveranstalter oder zu einer

Internet-Company geplant.

Umweltrecht (WFG 6)

060 098 PD Dr. Johann-Christian Pielow Mo 10.00-12.00, GC 03/49

Beginn: 16.10.2000

Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 6 JAG NW

Zielgruppe: ab 5. Semester

Vorkenntnisse: Grundkenntnisse im Verwaltungsrecht

Seminar zur deutschen Rechtsgeschichte

060 100 Prof. Dr. Bernd Schildt Di 8.00-10.00, GC 6/131

Beginn: 24.10.2000

Seminar; Ergänzungsveranstaltung

Leistungsnachweis: Seminarschein gemäß § 4 Abs. 3 PromO

Zielgruppe: ab 2. Semester

Vorkenntnisse: Teilnahme an einer Vorlesung zur Rechts-, Verfassungs-

oder Privatrechtsgeschichte

Inhalt: Eine Themenliste liegt am Lehrstuhl aus (GC 6/153)

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Fachschaftsrat Jura - 49 -

Rechtssoziologisches Seminar: Bildkommunikation im Recht

060 101 Prof. Dr. Klaus Röhl Di 16.00-18.00, GC 8/131

Seminar; Ergänzungsveranstaltung

Leistungsnachweis: Seminarschein gilt als Nachweis gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5

JAG NW und gemäß § 4 Abs. 3 PromO

Inhalt: 17.10.2000 Einführung in das Thema

24.10.2000 Marshall McLuhan: The medium is the message

31.10.2000 Visualisierbare Metaphern in der Rechtssprache

07.11.2000 Luhmann: Das Recht als Kommunikationssystem

14.11.2000 Bilder in juristischen Druckwerken des 16.-18. Jahrhunderts

21.11.2000 Videotechnologie im Gerichtsverfahren

28.11.2000 Bilder im juristischen Unterricht

05.12.2000 Bilder als Beweismittel

12.12.2000 Embleme mit Rechtsbezug

19.12.2000 Juristische Comics

09.01.2001 Computerprogramme zur Visualisierung

16.01.2001 Das Bild des Anwalts in amerikanischen und deutschen

Gerichtsfilmen

23.01.2001 Bilder in juristischen Lehrbüchern

30.01.2001 Design und Sprachinformation

06.02.2001 Subsemantische Bildwirkungen

13.02.2001 Bild-Text-Verbund

Literaturhinweise: Röhl/Ulbrich, Bilder im Recht und Bilder vom Recht, Rubin

2000, 24.

Die Referenten erhalten Literaturhinweise und

Bearbeitungshilfen.

Sonstige Angaben: Persönliche Anmeldung und Übernahme eines Referats sind

erforderlich.

Seminar zum deutschen und französischen Zivilrecht

060 102 Prof. Dr. Christoph Krampe Mo 15.00-17.00, GC 5/131

Beginn: 16.10.2000

Seminar; Ergänzungsveranstaltung

Inhalt: Vorgesehen sind Referate mit folgenden Einzelthemen:

1. Die Übertragbarkeit von Vermögensgegenständen

2. Kauf und Eigentumsübertragung von beweglichen Sachen

3. Grundstückskauf und Übereignung

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- 50 - Fachschaftsrat Jura

4. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragung

5. Erwerb vom Nichtberechtigten

6. Übertragung von Forderungen

7. Sicherungsabtretung und Factoring

8. Vertraglicher Abtretungsausschluss

9. Vermögensübertragung

10. Eigentums- und Vermögensschutz

Seminar zur Wahlfachgruppe Zivilrechtspflege (WFG 1)

060 103 Prof. Dr. Peter A. Windel Do 16.00-18.00, GC 6/131

Beginn: 19.10.2000

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 1 JAG NW

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 b JAG NW

Inhalt: 26.10.2000 Vorbesprechung

02.11.2000 Aktuelle Entwicklungen im Kaufrecht

09.11.2000 Gewährleistung bei Computer- und Softwarekauf

16.11.2000 Die Bedeutung der Werbung im Vertragsrecht

23.11.2000 Probleme des Vertragsschlusses im Internet

30.11.2000 Aktuelle Entwicklungen im Mietrecht

07.12.2000 Gefahr im Verzug? Das GEsetz zur Beschleunigung fälliger

Zahlungen und Dogmatik des allgemeinen Schuldrechts

14.12.2000 Aufrechnung I

21.12.2000 Aufrechnung II

11.01.2001 Haftet die Zigarettenindustrie nach deutschem Recht für

Gesundheitsschäden?

18.01.2001 Erfüllung mit modernen Zahlungsmitteln

01.02.2001 Überweisungs-, Zahlungs- und Girovertrag

08.02.2001 "Moderne" Streitschlichtung I: Vorgerichtliche

Streitschlichtung und Güteverhandlung im Zivilprozess

15.02.2001 "Moderne" Streitschlichtung II: "Mediation" im

Umgangsregelungsverfahren

Sonstige Angaben: Themen sind vergeben

Seminar zum Wirtschaftsrecht (WFG 3)

060 104 Prof. Dr. Daniel Zimmer Di 16.00-18.00, GC 6/131

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 3 JAG NW

Leistungsnachweis: Wahlfachschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 b JAG NW

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Fachschaftsrat Jura - 51 -

Seminar zum Internationalen Gesellschaftsrecht in der

Europäischen Gemeinschaft (WFG 6 + 8)

060 105 Prof. Dr. Peter Kindler Di 18.00-20.00, GC 8/39

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 6 und 8 JAG NW

Leistungsnachweis: Wahlfachschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 b JAG NW

Zielgruppe: 5./6. Semester und Teilnehmer des „Intensivkurses für

Wirtschaftsrecht“

Vorkenntnisse: BGB I-V, Handels- und Gesellschaftsrecht, IPR

Inhalt: Eine Themenliste ist bei Frau Pahlke (GC 7/152) erhältlich.

Seminar zum Straf- und Strafprozeßrecht (WFG 2)

060 106 Prof. Dr. Ulrich Berz Do 16.00-19.00, GC 5/131

Beginn: 26.10.2000

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr 4 b JAG NW

Zielgruppe: ab 4. Semester

Vorkenntnisse: Strafrecht AT + BT, Grundkenntnisse im Strafprozessrecht

Inhalt: Die Themen sind bereits alle bei der Vorbesprechung am

02.2.2000 vergeben worden.

Interessierte Studenten werden gebeten, sich frühzeitig für

das nächste Semester anzumelden

(Bitte die Aushänge am Lehrstuhl beachten)

Literaturhinweise: Selbständige Literaturrecherche wird erwartet, aber eine

Hilfestellung wird gegeben.

Doktorandenseminar

060 107 Prof. Dr. Ulrich Berz n.V.

Seminar; Ergänzungsveranstaltung

keine Angaben

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- 52 - Fachschaftsrat Jura

Irrtümer und ihre strafrechtliche Bedeutung (WFG 2)

060 108Prof. Dr. Rolf

D. Herzberg

Blockveranstaltung vom 26.-28.01.2001,

vgl. besonderer Aushang

26.-28.01.2001 in Gemen

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr 4 b JAG NW

Zielgruppe: 5./6. Semester

Inhalt: Die Themen sind bereits bei der Vorbesprechung am

20.06.2000 vergeben worden.

Literaturhinweise: Die Studierenden werden intensiv betreut und erhalten in

diesem Rahmen entsprechende Informationen.

Seminar: Freizeit und Kriminalität

060 109

Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind

Juristin Brigitta Goldberg

Di 16.00-18.00, GC 5/131

Beginn: 17.10.2000

Seminar; Ergänzungsveranstaltung

Leistungsnachweis: Grundlagenschein i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW

Zielgruppe: ab 4. Semester

Vorkenntnisse: in der Kriminologie, im Strafrecht und möglichst auch im

Jugendstrafrecht

Inhalt: Die Themen der Referate hängen am Schwarzen Brett des

Lehrstuhls aus.

Literaturhinweise: Die Studierenden werden intensiv betreut und erhalten in

diesem Rahmen entsprechende Informationen.

Staatswissenschaftliches Seminar: Geschichte der Staatsideen

060 110 Prof. Dr. Dr. h.c. Rolf Grawert

Blockveranstaltung,

vgl. besonderer Aushang

Beginn: 17.10.2000

Seminar; Ergänzungsveranstaltung

Inhalt: Folgende Themen werden angeboten:

1. Aristoteles: Menschenbild und Staatsverfassung

2. Machiavelli: Staatsräson (II Principe)

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Fachschaftsrat Jura - 53 -

3. Bodin: Souveränität

4. Hobbes: Der Leviathan

5. Rousseau: Contrat social

6. Pufendorf: Naturrecht und Staatsbildung

7. Montesquieu: Gewaltenteilung

8. Hegel: Staat und Gesellschaft

9. Aufklärung und Absolutismus in Deutschland

10. Tocqueville: Die Demokratie in Amerika

11. Lorenz von Stein: Soziales Königtum

12. Kulturnation und Staatsnation

13. Nationalsozialismus: Volk und Rasse

14. Smend: Integrationslehre 15. C. Schmitt: Legalität und Legitimität

16. G. Jellinek: Juristischer und soziologischer Staatsbegriff

17. Hayek: Ordoliberalismus

18. Subsidiaritätstheorien

19. Das Naturrecht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes

und des Bundesverfassungsgerichtes

20. Rechtsstaat und rule of law

Literaturhinweise: - Fenske/Mertens/Reinhard/Rosen, Geschichte der

politischen Ideen, 1981

- Zippelius, Geschichte der Staatsideen, 5. Aufl. 1985

Sonstige Angaben: Vorbesprechung war am 11.07.2000 - Themen sind

vergeben.

Seminar im Sozialversicherungsrecht (WFG 7)

060 111

Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp

Privatdozent Dr. Hermann Butzer

Blockveranstaltung,

vgl. besonderer Aushang

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 7 JAG NW

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 b JAG NW

Zielgruppe: ab 5. Semester

Vorkenntnisse: Grundzüge des Sozialrechts

Inhalt: Aktuelle Probleme der Pflegeversicherung (Themenliste s.

Aushang am Lehrstuhl)

Sonstige Angaben: Anmeldung erforderlich

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- 54 - Fachschaftsrat Jura

Grundfragen des Einkommensteuerrechts (WFG 4)

060 112 Prof. Dr. Roman Seer

Blockveranstaltung,

vgl. besonderer Aushang

04.-06.10.2000

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 4 JAG NW

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 b JAG NW

Zielgruppe: ab 4. Semester

Vorkenntnisse: Grundlagen des Einkommensteuerrechts

Sonstige Angaben: Die Themen sind bereits vergeben!!

Bochumer Steuerseminar für Praktiker und Doktoranden

060 113 Prof. Dr. Roman Seer

monatlich je 4st.

vgl. besonderer Aushang

Seminar; Ergänzungsveranstaltung

Leistungsnachweis: Teilnahmeschein

Zielgruppe: Fortgeschrittene Studenten der Wahlfachgruppe

Steuerrecht, Doktoranden

Inhalt: - Aktuelle praxisrelevante Probleme des Steuerrechts

- Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis

Seminar zum internationalen Medienrecht: Rechtsfragen des

Internets (WFG 6)

060 114 Prof. Dr. Joachim Wolf Di 16.00-18.00, GC 04/414

Beginn: 17.10.2000

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 6 JAG NW

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 b JAG NW

bei Erstellung einer schriftlichen Seminararbeit und einem

mündlichen Vortrag

Zielgruppe: ab 5. Semester

Vorkenntnisse: Staatsrecht, Europarecht, Allg. Verwaltungsrecht, möglichst

Völkerrecht

Inhalt: Interessenten können sich ab sofort in eine Liste,die im

Sekretariat GC 8/31 ausliegt, eintragen.

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Fachschaftsrat Jura - 55 -

Aktuelle Rechtsfragen aus dem Strafprozessrecht (WFG 2)

060 116 PD Dr. Gunnar Duttge

Blockveranstaltung am 15./16.02.2001

vgl. besonderer Aushang

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 b JAG NW

Zielgruppe: ab 4. Semester

Vorkenntnisse: Grundkenntnisse im Strafprozessrecht

Inhalt: Es sind noch Themen frei. Interessierte Studierende werden

gebeten, sich in die

Literaturhinweise: werden in der Vorbesprechung gegeben

Methodische Probleme einer geplanten Untersuchung zur

Situation von Obdachlosen im Ruhrgebiet

060 117 Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind Di 14.00-16.00, GC 5/137

Beginn: 17.10.2000

Seminar; Ergänzungsveranstaltung

Leistungsnachweis: Grundlagenschein i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW

Zielgruppe: Studierende der Fachrichtungen Rechtswissenschaft, Psy-

chologie und Pädagogik

Inhalt: vgl. Anschlag am Schwarzen Brett des Lehrstuhls

Literaturhinweise: Die Studierenden werden intensiv betreut und erhalten in

diesem Rahmen entsprechende Informationen.

Sonstige Angaben: Die empirischen Untersuchungen sollen im Wintersemester

durchgeführt werden, die Referate werden im Rahmen eines

Seminars im Sommersemester gehalten.

Planspiel Strafprozessrecht (WFG 2)

060 118 PD Dr. Gunnar Duttge Blockveranstaltung

Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW

Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 b JAG NW

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- 56 - Fachschaftsrat Jura

Inhalt: Es ist beabsichtigt, anhand einer Originalakte die Hauptver-

handlung zu simulieren.

Das Planspiel findet am 12.01.2001 ab 9.00 Uhr in Raum

GC 03/49 statt, die Seminarveranstaltung am 08.02.2001 ab

14.30 Uhr und am 09.02.2001 ab 9.00 Uhr jeweils in Raum

GC 5/31.

Der Termin zu Vorbesprechung ist am 20.10.2000 um 14.00

Uhr in Raum GC 5/131.

Interessenten können sich ab sofort in Raum GC 5/150 ver-

bindlich in die Teilnehmerliste eintragen.

Kolloquium über Methoden empirischer Forschung

060 130 Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind Di 10.00-12.00, GC 5/137

Kolloquium; Ergänzungsveranstaltung;

keine Angaben

Anfängerkurs im Bürgerlichen Recht

060 140

060 141

Prof. Dr. Christoph Krampe

PD Dr. Roland Schwarze

(A-K)

(L-Z)

Do 14.00-17.00, HGC 30

Do 14.00-17.00, HGC 40

Beginn: 19.10.2000

Anfängerkurs; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 7 Abs. 3 StudienO

Leistungsnachweis: Klausur- und/oder Hausarbeitsschein i.S.v. § 7 Abs. 3 S. 4

StudienO mit Bestehen einer der drei Klausuren bzw. mit

Bestehen der Hausarbeit

Zielgruppe: 2./3. Semester

Vorkenntnisse: Vorlesung "Grundlehren des Bürgerlichen Rechts" I und II

Inhalt: Bei Redaktionsschluss stand der Terminplan leider noch

nicht fest!!!

Achtet auf die Aushänge von den jeweiligen Lehrstühlen.

Ansonsten wird es auf jeden Fall in der ersten Veranstaltung

einen Terminplan geben.

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Fachschaftsrat Jura - 57 -

Übungen im Bürgerlichen Recht

060 142

060 143

060 144

Prof. Dr. Uwe Hüffer

Prof. Dr. Klaus F. Röhl

Prof. Dr. Daniel Zimmer

(A-I)

(J-Q)

(R-Z)

Do 14.00-17.00, HGC 10

Do 14.00-17.00, HZO 60

Do 14.00-17.00, HZO 70

Beginn: 19.10.2000

Übung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 4 a JAG NW

Leistungsnachweis: Übungsschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 a JAG NW mit

Bestehen einer der drei angebotenen Klausuren und einer

der beiden Hausarbeiten

Zielgruppe: ab 4. Semester

Vorkenntnisse: erfolgreicher Abschluß des Anfängerkurses im Bürgerlichen

Recht

Inhalt: 14.08.2000 Ausgabe und Abgabe (11.09.) der Ferienhausarbeit am

Lehrstuhl Prof. Dr. Röhl, GC 8/135 jeweils bis 16.00 Uhr

für alle Buchstabengruppen

19.10.2000 Fallbesprechung

26.10.2000 1. Klausur

02.11.2000 Fallbesprechung

09.11.2000 Besprechung und Rückgabe der Ferienhausarbeit; Ausgabe

der 2. Hausarbeit

16.11.2000 Fallbesprechung

23.11.2000 Besprechung und Rückgabe der 1. Klausur

30.11.2000 Fallbesprechung

07.12.2000 Fallbesprechung; Abgabe der 2. Hausarbeit

14.12.2000 2. Klausur

21.12.2000 Fallbesprechung

11.01.2001 Fallbesprechung

18.01.2001 Besprechung und Rückgabe der 2. Klausur

25.01.2001 3. Klausur

01.02.2001 Besprechung und Rückgabe der 2. Hausarbeit

08.02.2001 Besprechung und Rückgabe der 3. Klausur;

15.02.2001 Ausgabe der Übungsscheine

Literaturhinweise: Hinweise von Prof. Dr. Röhl zur BGB-Übung sind im

Internet (Homepage Lehrstuhl für Rechtssoziologie und

Rechtsphilosophie) abrufbar oder in GC 8/135 gegen eine

Schutzgebühr von 1,- DM erhältlich

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- 58 - Fachschaftsrat Jura

Anfängerkurs im Strafrecht

060 145

060 146

PD Dr. Gunnar Duttge

PD Dr. Christoph Sowada

(A-K)

(L-Z)

Di 14.00-17.00, HZO 40

Di 14.00-17.00, HGC 10 o.

HZO 80?

Beginn: 17.10.2000

Anfängerkurs; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 7 Abs. 3 StudienO

Leistungsnachweis: Anfängerkursschein i.S.v. § 7 Abs. 3 S. 4 StudienO mit

Bestehen einer der drei Klausuren bzw. Hausarbeitsschein

mit Bestehen der Hausarbeit

Zielgruppe: 2. und 3. Semester

Vorkenntnisse: Strafrecht AT

Inhalt: 17.10.2000 Grundlagen, Kausalität und objektive Zurechnung

24.10.2000 Vorsatz und Tatumstandsirrtümer

31.10.2000 Rechtswidrigkeit

07.11.2000 Schuld und Irrtümer im Bereich der Schuld

14.11.2000 1. Klausur (14.00-16.00 Uhr, getrennt nach Buchstaben-

gruppen in HZO 40 / HGC 10)

21.11.2000 Täterschaft und Teilnahme

28.11.2000 Täterschaft und Teilnahme

05.12.2000 Versuch und Rücktritt

12.12.2000 Versuch und Rücktritt

19.12.2000 2. Klausur (14.00-16.00 Uhr, getrennt nach Buchstaben-

gruppen in HZO 40 / HGC 10)

09.01.2001 Fahrlässigkeit und Unterlassen

16.01.2001 Fahrlässigkeit und Unterlassen

23.01.2001 Besprechung und Rückgabe der 1. und 2. Klausur für beide

Buchstabengruppen gemeinsam in HGC 10

30.01.2001 3. Klausur (14.00-16.00 Uhr, getrennt nach Buchstaben-

gruppen in HZO 40 / HGC 10)

06.02.2001 Konkurrenzen, Anleitung zum Schreiben einer Hausarbeit

13.02.2001 Besprechung und Rückgabe der 3. Klausur, Ausgabe der

Leistungsnachweise (gemeinsam für beide Buchstaben-

gruppen in HZO 40)

01.03.2001 Ausgabe der Hausarbeit (Lst. Prof. Schlüchter, GC 5/150)

22.03.2001 Abgabe der Hausarbeit der Hausarbeit (Lst. Prof.

Schlüchter, GC 5/150)

Literaturhinweise: werden in der Veranstaltung bekanntgegeben

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Fachschaftsrat Jura - 59 -

Übungen im Strafrecht

060 147 StA Dr. Johannes Hellebrand (A-Z) Di 15.00-18.00, HNC 10

Beginn: 17.10.2000

Übung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 4 a JAG NW

Leistungsnachweis: Übungsschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 a JAG NW mit

Bestehen einer der drei angebotenen Klausuren und einer

der beiden Hausarbeiten

Zielgruppe: ab 4. Semester

Vorkenntnisse: Strafrecht AT und BT, Anfängerkurs Strafrecht

Inhalt: 11.09.2000 Ausgabe der 1. (Ferien-)Hausarbeit

09.10.2000 Abgabe der 1. (Ferien-)Hausarbeit

18.10.2000 Einführung in die Methodik der Fallbearbeitung

25.10.2000 Methodik der Fallbearbeitung

08.11.2000 Methodik der Fallbearbeitung

15.11.2000 Besprechung und Rückgabe der 1. (Ferien-)Hausarbeit,

Ausgabe der 2. Hausarbeit

21.11.2000 1. Klausur

28.11.2000 Methodik der Fallbearbeitung

05.12.2000 Methodik der Fallbearbeitung

12.12.2000 Besprechung und Rückgabe der 1. Klausur, Abgabe der 2.

Hausarbeit

19.12.2000 2. Klausur

09.01.2001 Methodik der Fallbearbeitung

16.01.2001 Besprechung und Rückgabe der 2. Hausarbeit

23.01.2001 Besprechung und Rückgabe der 2. Klausur

30.01.2001 3. Klausur

05.02.2001 Methodik der Fallbearbeitung

13.02.2001 Besprechung und Rückgabe der 3. Klausur, Ausgabe der

Scheine

Literaturhinweise: erfolgen in der Veranstaltung

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- 60 - Fachschaftsrat Jura

Anfängerkurs im öffentlichen Recht

060 148

060 149

PD Dr. Hermann Butzer

PD Dr. Matthias Jestaedt

(A-K)

(L-Z)

Mo 16.00-19.00, HGC 10

Mo 16.00-19.00, HGB 10

Beginn: 16.10.2000

Anfängerkurs; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 7 Abs. 3 StudienO

Leistungsnachweis: Anfängerkursschein i.S.v. § 7 Abs. 3 S. 4 StudienO mit

Bestehen einer der drei Klausuren bzw. Hausarbeitsschein

mit Bestehen der Hausarbeit

Zielgruppe: ab 3. Semester

Vorkenntnisse: Vorlesungen Staatsrecht I und II

Inhalt: 16.10.2000 Methodik der Fallbearbeitung

23.10.2000 Besprechung und Rückgabe der Ferienhausarbeit aus dem

SS 2000 (Prof. Dres. Ipsen / Burgi)

30.10.2000 Methodik der Fallbearbeitung

06.11.2000 Methodik der Fallbearbeitung

13.11.2000 1. Klausur

20.11.2000 Methodik der Fallbearbeitung

27.11.2000 Methodik der Fallbearbeitung

04.12.2000 2. Klausur

11.12.2000 Methodik der Fallbearbeitung

18.12.2000 Besprechung und Rückgabe der 1.Klausur

15.01.2001 Methodik der Fallbearbeitung, Rückgabe der 2.Klausur

22.01.2001 3. Klausur

29.01.2001 Methodik der Fallbearbeitung

05.02.2001 Besprechung der 2.Klausur, Ausgabe der Ferienhausarbeit

12.02.2001 Besprechung und Rückgabe der 3.Klausur; Ausgabe der

Klausurscheine

01.03.2001 Abgabe der Ferienhausarbeit - Die Besprechung und

Rückgabe dieser Hausarbeit erfolgt im Rahmen des

Anfängerkurses des Sommersemesters 2001

Literaturhinweise: Friedrich Schoch, Übungen im Öffentlichen Recht I.

Verfassungsrecht und Verfassungsprozeßrecht, 2000

Sonstige Angaben: Die Klausuren werden über drei Zeitstunden geschrieben.

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Fachschaftsrat Jura - 61 -

Übungen im Öffentlichen Recht

060 150

060 151

Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp

Prof. Dr. Joachim Wolf

(A-K)

(L-Z)

Mo 16.00-19.00, HZO 30

Mo 16.00-19.00, HZO 70

Beginn: 16.10.2000

Übung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 4 a JAG NW

Leistungsnachweis: Übungsschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 a JAG NW mit

Bestehen einer der drei angebotenen Klausuren und einer

der beiden Hausarbeiten mindestens mit der Note

ausreichend (4 Punkte)

Zielgruppe: ab 4. Semester

Vorkenntnisse: Anfängerkurs ÖR, Allg. und Besonderes Verwaltungsrecht

(POR, Baurecht, Kommunalrecht), Verwaltungsprozeßrecht

Inhalt: 11.09.2000 Ausgabe der 1. Hausarbeit

09.10.2000 Abgabe der 1. Hausarbeit

16.10.2000 Fallbearbeitung

23.10.2000 Fallbearbeitung

30.10.2000 1. Klausur

06.11.2000 Rückgabe und Besprechung der 1. Hausarbeit

13.11.2000 Fallbearbeitung

20.11.2000 Fallbearbeitung, Ausgabe der 2. Hausarbeit

27.11.2000 Rückgabe und Besprechung der 1. Klausur

04.12.2000 2. Klausur

11.12.2000 Fallbearbeitung

18.12.2000 Fallbearbeitung, Abgabe der 2. Hausarbeit

15.01.2001 Rückgabe und Besprechung der 2. Klausur

22.01.2001 Fallbearbeitung

29.01.2001 3. Klausur

05.02.2001 Rückgabe und Besprechung der 2. Hausarbeit

12.02.2001 Rückgabe und Besprechung der 3. Klausur, Ausgabe der

Scheine

Literaturhinweise: - Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 12. Aufl. 1999

- Ipsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2000

- Schmidt-Aßmann (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht,

11. Aufl. 1999

- Schenke, Verwaltungsprozeßrecht, 7. Aufl. 2000

- Tettinger/Wahrendorf, Verwaltungsprozeßrecht, 2000

Sonstige Angaben: Der ersten abgegebenen schriftlichen Arbeit ist ein

Nachweis über die Teilnahmeberechtigung beizufügen.

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- 62 - Fachschaftsrat Jura

Übungen in Rhetorik

060 152

060 153

Dr. Rainer Plöger

I

II

Jugendburg Gemen

Kosten: 119,- DM

Übung in Form eines Kompaktseminars; Ergänzungsveranstaltung

Leistungsnachweis: Teilnahmeschein

Zielgruppe: alle Semester

Vorkenntnisse: Für Übungen II vorherige Teilnahme an Übungen I

erforderlich

Inhalt: Lernziel: Die Teilnehmer sollen mit dem rhetorischen

Instrumentarium vertraut gemacht und befähigt werden, ihre

Meinung vor einem größeren Personenkreis verständlich,

ansprechend und sicher zu äußern.

Der Schwerpunkt der Übungen liegt auf der praktischen

Arbeit und den begleitenden audiovisuellen

Aufzeichnungen.

Ablauf: 1.) Einführung in die theoretischen Grundlagen der

Rhetorik

2.) Erstellen von Handzetteln und Übungsmaterialien durch

die Teilnehmer

3.) Ausgabe von Arbeitspapieren zum praktischen

Gebrauch

4.) Praktische Rede- und Vortragsübungen; Schwerpunkte:

Präsentation, Stegreifargumentation, Vortrag mit

Manuskript, freier Vortrag, Podiumsdiskussion

Beweggrund: 1.) Die Notwendigkeit rhetorischer Befähigung für

Studium, Examen, Referendarzeit und fast alle

juristischen Berufe

2.) Die eigene Erfahrung (seit 1973) aus der Arbeit mit

Studierenden

Übungen in Rhetorik I:

03.11.2000 Einführungsveranstaltung, 11.00-14.00, GC 6/131

31.01.-02.02. Kompaktseminar auf der Jugendburg Gemen

Übungen in Rhetorik II:

27.10.2000 Einführungsveranstaltung in, 11.00-14.00, GC 6/131

24.11.-26.11. Kompaktseminar auf der Jugendburg Gemen

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Fachschaftsrat Jura - 63 -

Übungen in Rhetorik II sind keine Vertiefung der Übungen

I, sondern es werden komplett neue Themen behandelt.

Sonstige Angaben: Max. 20 Studenten können sich in GC 5/150 in die

Teilnehmerliste eintragen (persönlich). Die Kosten für

Unterkunft und Verpflegung (113 bis 133,- DM) sind in der

Einführungsveranstaltung zu entrichten.

Rechtssoziologische Übung: Partizipation von Laien in Justiz

und Verwaltung

060 154 Dr. rer. soc. Stefan Machura

Mo 14.00-16.00, GC 8/131, Blockver-

anstaltung, vgl. besonderer Aushang

Übung; Ergänzungsveranstaltung

keine Angaben

Unirepetitorium Zivilrecht

060 170 diverse Dozenten Mo 8.15-13.00, HGC 20 (16.10.2000-18.06.2001)

8-monatiger Wiederholungskurs zur Examensvorbereitung vom 16.10.2000 bis 03.07.2001

Repetitorium; Ergänzungsveranstaltung

Zielgruppe: Examenssemester

Inhalt: 08.15-10.15 Uhr:

16.10.-04.12. Sachenrecht, Kindler

11.12.-12.02. Schuldrecht AT, Schwarze

19.02.-05.03. Familierecht, Jurgeleit

12.03.-19.03. Erbrecht, Jurgeleit

26.03.-30.04. Schuldrecht BT, Krampe

07.05.-18.06. Arbeitsrecht, Wank

11.00-13.00 Uhr:

16.10.-04.12. BGB AT, Schwarze

11.12.-19.02. Gesellschaftsrecht, Zimmer

26.02. Familienrecht, Jurgeleit 8.15.-13.00 - Allgemeines Verwaltungsrecht, Burgi

05.03.-12.03 Erbrecht, Jurgeleit

19.03.-23.04. Schuldrecht BT, Krampe

30.04.-18.06. Handelsrecht, Kindler

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- 64 - Fachschaftsrat Jura

Unirepetitorium Strafrecht und Öffentlichen Recht

060 170 diverse Dozenten

Di 8.15.-13.00, HGC 20 (17.10.2000-03.07.2001

Do 8.15-13.00, HGC 30 (19.10.2000-21.06.2001)

8-monatiger Wiederholungskurs zur Examensvorbereitung vom 16.10.2000 bis 03.07.2001

Zielgruppe: Examenssemester

Inhalt: Dienstag Donnerstag

1.-4. Woche 17.10., 24.10., 31.10., 07.11. 19.10., 26.10., 02.11., 09.11.

(WS 2000/01) Grundrechte, Pielow Strafrecht, Sowada

5.-8. Woche 14.11., 21.11., 28.11., 05.12. 16.11., 23.11., 30.11., 07.12.

Staatsorganisationsrecht, Siekmann Strafrecht, Sowada

9.-12. Woche 12.12., 19.12., 09.01., 16.01. 14.12. Strafrecht, Sowada

Staatsorganisationsrecht, Siekmann 21.12. Strafrecht, Sowada/Herzberg

11.01., 18.01. Strafrecht, Herzberg

13.-16. Woche 23.01., 30.01., 06.02., 13.02. 25.01., 01.02., 08.02., 15.02.

Allg. Verwaltungsrecht, Burgi Strafrecht, Herzberg

17.-20. Woche 20.02., 27.02., 06.03., 13.03. 22.02., 01.03. Strafrecht, N.N.

Polizei- und Ordnungsrecht, Brüning 08.03., 15.03. Strafrecht, Groth

21.-24. Woche 20.03., 27.03., 03.04., 10.04. 22.03., 29.03., 05.04., 12.04.

Kommunalrecht, Suerbaum Zivilprozessrecht, Jurgeleit

25.-28. Woche 17.04., 24.04., 08.05. 19.04., 26.04., 03.05., 10.05.

(SS 2001) Verwaltungsprozessrecht, N.N. Strafprozessrecht, Duttge

29.-32. Woche 15.05. 17.05..

Verwaltungsprozessrecht, N.N. Nachtrag Strafrecht, N.N

22.05., 29.05., 12.06. 31.05.

Europarecht, von Danwitz Baurecht, Wolf

33.-35. Woche 19.06. 21.06..

Europarecht, von Danwitz Allg. Verwaltungsrecht (Recht der

26.06., 03.07. öffentl. Ersatzleistungen), von Danwitz

Allg. Verwaltungsrecht (Recht der

öffentl. Ersatzleistungen), von Danwitz

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Fachschaftsrat Jura - 65 -

Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht für Examenssemester

060 180

Prof. Dr. Peter Kindler

und andere

Do 14.00- 19.00, HZO 30 + 100

Klausurenkurs; Ergänzungsveranstaltung

Zielgruppe: Examenssemester

Vorkenntnisse: Gesamtes Bürgerliches Recht

Inhalt: 05.10.2000 1. Klausur - Röhl (AUSNAHMSWEISE: HZO 40+100)

12.10.2000 2. Klausur - Stalinski

19.10.2000 3. Klausur - Schwerdt

26.10.2000 4. Klausur - Schwerdt

02.11.2000 Besprechung der 1. und 2. Klausur in HZO 30

09.11.2000 5. Klausur - Röhl

16.11.2000 6. Klausur - Völker

23.11.2000 Besprechung der 3. und 4. Klausur in HZO 30

30.11.2000 7. Klausur - Schwerdt

07.12.2000 8. Klausur - Völker

14.12.2000 Besprechung der 5. und 6. Klausur in HZO 30

11.01.2001 9. Klausur - Kindler

18.01.2001 10. Klausur - Kindler

25.01.2001 Besprechung der 7. und 8. Klausur in HZO 30

01.02.2001 11. Klausur - Augstein

08.02.2001 12. Klausur - Augstein

15.02.2001 Besprechung der 9. und 10. Klausur in HZO 30

22.02.2001 13. Klausur - Gossmann

01.03.2001 14. Klausur - Gossmann

08.03.2001 Besprechung der 11. und 12. Klausur in HZO 30

15.03.2001 15. Klausur - Stalinski

22.03.2001 Besprechung der 13. und 14. Klausur in HZO 30

29.03.2001 Besprechung der 15. Klausur in HZO 30

Schreibbeginn der Klausuren: 14 Uhr s.t.

Sonstige Angaben: Die Ausgabe der Scheine und nicht abgeholter Klausuren

erfolgt beim Lehrstuhl Prof. Dr. Kindler

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- 66 - Fachschaftsrat Jura

Klausurenkurs im Strafrecht für Examenssemester

060 181

Prof. Dr. Rolf D. Herzberg

und andere

Mi 14.00-19.00, HZO 20 + 80

Klausurenkurs; Ergänzungsveranstaltung

Zielgruppe: Examenssemester

Inhalt: 04.10.2000 1. Klausur - Herzberg

11.10.2000 2. Klausur - Herzberg

18.10.2000 3. Klausur - Saal

25.10.2000 4. Klausur - Saal

08.11.2000 Besprechung der 1. (14.

15

) und 2. (16.

15

) Klausur, HZO 20

15.11.2000 5. Klausur - Neuhaus

22.11.2000 6. Klausur - Sowada

29.11.2000 Besprechung der 3. (14.

15

) und 4. (16.

15

) Klausur, HZO 20

06.12.2000 7. Klausur - Sowada

13.12.2000 8. Klausur - Sowada

20.12.2000 Besprechung der 5. (14.

15

) und 6. (16.

15

) Klausur, HZO 20

10.01.2001 9. Klausur - Weidemann

17.01.2001 10. Klausur - Weidemann

24.01.2001 Besprechung der 7. (14.

15

) und 8. (16.

15

) Klausur, HZO 20

31.01.2001 11. Klausur - Haas

07.02.2001 12. Klausur - Haas

14.02.2001 Besprechung der 9. (14.

15

) und 10. (16.

15

) Klausur, HZO 20

21.02.2001 13. Klausur - Weidemann

28.02.2001 14. Klausur - Weidemann

07.03.2001 Besprechung der 11. (14.

15

) und 12. (16.

15

) Klausur, HZO 20

14.03.2001 15. Klausur - Haas

21.03.2001 Besprechung der 13. (14.

15

) und 14. (16.

15

) Klausur, HZO 20

28.03.2001 Besprechung der 15. Klausur (14.

15

) in HZO 20

Schreibbeginn der Klausuren: 14 Uhr s.t.

Sonstige Angaben: Die Ausgabe der Scheine und nicht abgeholter Klausuren

erfolgt beim Lehrstuhl Prof. Dr. Herzberg.

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Fachschaftsrat Jura - 67 -

Klausurenkurs im Öffentlichen Recht für Examenssemester

060 182

Prof. Dr. Thomas von Danwitz

und andere

Fr 14.00-19.00, HZO 20 + 80

Klausurenkurs; Ergänzungsveranstaltung

Zielgruppe: Examenssemester

Inhalt: 06.10.2000 1. Klausur - Siekmann

13.10.2000 2. Klausur - Wahrendorf

20.10.2000 3. Klausur - Grawert

27.10.2000 4. Klausur - Kleinschnittigen

03.11.2000 Besprechung der 1. und 2. Klausur in HZO 20

10.11.2000 5. Klausur - Jestaedt

17.11.2000 6. Klausur - Wysk

24.11.2000 Besprechung der 3. und 4. Klausur in HZO 20

01.12.2000 7. Klausur - Seer

08.12.2000 8. Klausur - Wolf

15.12.2000 Besprechung der 5. und 6. Klausur in HZO 20

12.01.2001 9. Klausur - Burgi

19.01.2001 10. Klausur - Schnapp

26.01.2001 Besprechung der 7. und 8. Klausur in HZO 20

02.02.2001 11. Klausur - Andrick

09.02.2001 12. Klausur - Jung

16.02.2001 Besprechung der 9. und 10. Klausur in HZO 20

23.02.2001 13. Klausur - Hansmeyer

02.03.2001 14. Klausur - Morgestern

09.03.2001 Besprechung der 11. und 12. Klausur in HZO 20

16.03.2001 15. Klausur - Elker

23.03.2001 Besprechung der 13. und 14. Klausur in HZO 20

30.03.2001 Besprechung der 15. Klausur in HZO 20

Schreibbeginn der Klausuren: 14 Uhr s.t.

Sonstige Angaben: Die Ausgabe der Scheine und nicht abgeholter Klausuren

erfolgt beim Lehrstuhl Prof. Dr. von Danwitz.

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- 68 - Fachschaftsrat Jura

Examinatorium

060 190

060 191

060 192

Dr. Udo Börgmann

Dr. Joachim A. Groth

Dr. Johann-Christian Pielow

Zivilrecht

Strafrecht

Öffentliches Recht

Mo 14.00-17.00, GC 7/31

Do 14.00-17.00, GC 6/31

Di 13.00-16.00, GC 7/131

Achtung: Das Examinatorium im Öffentlichen Recht beginnt erst am

14.11.2000, die übrigen in der ersten Vorlesungswoche !!!

Examinatorium; Ergänzungsveranstaltung

Zielgruppe: Examenssemester

Inhalt: Während das Repetitorium den notwendigen Examensstoff

vermittelt und der Klausurenkurs die Erarbeitung einer

Fallösung trainiert, soll das Examinatorium auf die

mündliche Prüfung vorbereiten.

Prüfungsgespräche werden simuliert, systematisiert und

rhetorische Fähigkeiten individuell aus- bzw. Defizite

abgebaut. Wissen wird in diesem Zusammenhang zügig

abgefragt, nicht schwerpunktmäßig angelegt.

Im Vordergrund steht das für die mündliche Prüfung aber

auch für die Praxis notwendige Erlernen der Fähigkeit, sich

mit einem unbekannten Sachverhalt relativ schnell, gut und

rhetorisch angemessen auseinandersetzen zu können.

Literaturhinweise: erfolgen in der Lehrveranstaltung

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Fachschaftsrat Jura - 69 -

Lateinsch I

050 172

050 173

050 174

OStR i.H. Gabriele Schwabe

StR i.H. Sigrun Leistritz

N.N.

A

B

C

Mo 8-10, Mi 8-10, HGB 20

Di 8-10, Do 8-10, HGB 40

Di 12-14, Do 10-12, HGB 40

Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung

Zielgruppe: HörerInnen aller Fakultäten

Inhalt: Die Veranstaltung bereitet auf das Latinum vor.

Lateinisch II

050 175 OStR i.H. Gabriele Schwabe Mo 10-12, Fr 8-10, HGB 50

Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung

Zielgruppe: HörerInnen aller Fakultäten

Vorkenntnisse: Lateinisch I

Inhalt: Zur Festigung und Vertiefung der Kenntnisse aus Lateinisch

I und zur weitergehenden Vorbereitung auf das Latinum.

Ergänzungsübung zu Lateinisch II

050 176 OStR i.H. Gabriele Schwabe

in der vorlesungsfreien Zeit

nach Vereinbarung

Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung

Lateinisch III

050 177

050 178

StR i.H. Sigrun Leistritz

N.N.

A

B

Di 10-12, Do 10-12, HGB 50

Di 8-10, Do 8-10, HGB 50

Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung

Zielgruppe: HörerInnen aller Fakultäten

Vorkenntnisse: Lateinisch I und II

Ergänzungsübung zu Lateinisch III

050 179 StR i.H. Sigrun Leistritz

in der vorlesungsfreien Zeit

nach Vereinbarung

Sprachkurs; Ergänzungsveranstaltung

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- 70 - Fachschaftsrat Jura

English for Academic Legal Purposes I

050 963 Davis Di 10.00-12.00. GC 03/142

Sprachkurs; Ergänzungsveranstaltung

Zielgruppe: Die Adressaten des Kurses sind Jurastudenten ab dem 3.

Semester, die keine Erfahrung mit englischen juristischen

Fachtexten haben.

Vorkenntnisse: Kenntnisse im deutschen Recht und Abiturkenntnisse in

Englisch

Inhalt: Anhand einführender Literatur in das englische Recht

werden schwerpunktmäßig folgende Themen behandelt:

- Ursprünge des englischen Rechts und Entwicklung bis

zur Gegenwart

- common law, equity, statute

- Gerichte und Instanzwege

- criminal and civil procedure

Bereitschaft zu aktiver Mitarbeit wird vorausgesetzt.

English for Academic Legal Purposes II

050 964 Jürgen Krause Mi 10.00-12.00, GC 7/131

Sprachkurs; Ergänzungsveranstaltung

Zielgruppe: Jurastudenten ab dem 4. Semester

Inhalt: Die Kenntnisse aus "English for Academic Purposes I"

hinsichtlich des englischen Rechtssystems werden

erweitertund die Rechtsgebiete "contract" und "tort" neu

eingeführt.

Introduction aux Terminologies juridiques: Union Européenne

et Droit communautaire

050 967 Dr. Marie-ElisabethParent Di und Do 12.00-13.00, GB 7/60

Sprachkurs; Ergänzungsveranstaltung

Zielgruppe: Le cours s`adresse à des étudiants en droit.

Vorkenntnisse: connaissances de base en français

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Fachschaftsrat Jura - 71 -

Inhalt: L`objectif du cours est une introduction de la Terminologie

française utilisée dans cette branche du Droit accompagnant

une présentation des éléments constitutifs de ce domaine

juridique.

Le matériel utilisé en cours concerne le domaine du Droit

européen et traitera esssentiellement les thémes suivants:

1. Introduction: Théories, doctrines et politiques de

l`intégration eurpéenne

2. Les Communautés européennes et l`Union européenne -

Les trois piliers de l`Union

3. Les acteurs institutionelles

4. Les sources du droit cummunautaire

5. Les rapports du droit communautaire et droit interne

6. Les politiques cummunautaires

Rechtsmedizin

diverse Dozenten

aus der Praxis

09.12.2000, 8.30 Uhr

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Teilnahmegebühr: 95,- DM für Studierende gegen Studienbescheinigung

Seminar; Ergänzungsveranstaltung

Leistungsnachweis: Teilnahmeschein

Zielgruppe: Studenten der Rechtswissenschaften

Vorkenntnisse: keine

Inhalt: - Rechtsmedizin allgemein: Der gewaltsame Tod

- Alkohol/Drogen

- Serologie

- Arzt und Recht

- Kindesmisshandlung

- Selbstverstümmelung

- Kriminalmuseum

- Die Arbeit des Todesermittlers

Sonstige Angaben: Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 100 Teilnehmer

begrenzt. Anmeldungen und weitere Informationen sind bei

der Fachschaft Jura (GC 7/34) erhältlich.

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- 72 - Fachschaftsrat Jura

Vorschriften für das Jurastudium

Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen

und den juristischen Vorbereitungsdienst (Auszug)

(Juristenausbildungsgesetz - JAG -)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. November 1993 (GVBl. NW S. 924)

Einleitende Vorschrift

§ 1

Die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst erwirbt, wer ein

rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Staatsprüfung und einen anschlie-

ßenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit beträgt

einschließlich aller Prüfungsleistungen neun Semester.

Erster Teil

(Die erste juristische Staatsprüfung)

§ 2

(1) Die erste juristische Staatsprüfung hat die Aufgabe festzustellen, ob der Prüfling das rechtswissen-

schaftliche Studienziel erreicht hat und damit für den juristischen Vorbereitungsdienst fachlich ge-

eignet ist.

(2) Die Prüfung soll zeigen, daß der Prüfling das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden kann

und über die hierzu erforderlichen Rechtskenntnisse in den Prüfungsfächern mit ihren geschichtli-

chen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen Bezügen verfügt.

In diesem Rahmen soll den besonderen wissenschaftlichen Interessen des Prüflings Rechnung ge-

tragen werden.

§ 3

(1) Prüfungsfächer sind die Pflichtfächer und eine von dem Prüfling zu bestimmende Wahlfachgrup-

pe. Andere Rechtsgebiete dürfen im Zusammenhang mit den Prüfungsfächern bei der häuslichen

Arbeit auch zum Gegenstand der Prüfung gemacht werden, im übrigen nur dann, soweit lediglich

Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt

wird.

(2) Pflichtfächer sind

1. ausgewählte Teile

a) aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch einschließlich ausgewählter Nebengesetze,

b) aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht,

c) aus dem Arbeitsrecht,

d) aus dem Strafgesetzbuch,

e) aus dem Staats- und Europarecht,

f) aus dem allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht,

g) aus dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht,

h) aus den Verfahrensrechten,

2. die europarechtlichen Bezüge sowie die philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftli-

chen Grundlagen.

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Fachschaftsrat Jura - 73 -

(3) Wahlfachgruppen sind

1. Zivilrecht (Familienrecht, Erbrecht, Zivilprozeßrecht, aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit:

Verfahrensgrundsätze, Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen sowie Nachlaß-

und Grundbuchsachen);

2. Strafrecht (Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Strafprozeßrecht);

3. Wirtschaftsrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Grund-

züge der Bilanzkunde);

4. Steuerrecht;

5. Arbeitsrecht (kollektives Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht ein-

schließlich des zugehörigen Gesellschaftsrechts);

6. Staats- und Verwaltungsrecht (Raumordnungs- und Baurecht, Straßenrecht, Wirtschaftsver-

waltungsrecht und im Überblick Umweltrecht);

7. Sozialrecht;

8. Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung;

9. Völker- und Europarecht.

Zu den Wahlfachgruppen gehören auch die der jeweiligen Gruppe sachlich zuzuordnenden

Pflichtfächer.

(4) Soweit in einem ausgewählten Teil eines Rechtsgebietes Kenntnisse "im Überblick" verlangt

werden, müssen einem Prüfling lediglich die gesetzlichen Grundstrukturen ohne vertieftes Wissen

der Rechtsprechung und Literatur bekannt sein.

§ 4

(1) Die erste juristische Staatsprüfung wird vor einem der Justizprüfungsämter abgelegt. Die Justiz-

prüfungsämter sind den Oberlandesgerichten angegliedert.

(2) Die Justizprüfungsämter bestehen aus der oder dem Vorsitzenden, den Stellvertreterinnen und

Stellvertretern und weiteren Mitgliedern. Diese werden sämtlich vom Justizministerium berufen.

Die Berufung der Stellvertreterinnen oder der Stellvertreter und weiteren Mitgliedern erfolgt nach

Anhörung der oder des Vorsitzenden und, soweit es sich um Mitglieder von Universitäten des

Landes gemäß Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 handelt, auf Vorschlag der Mitglieder des rechtswissen-

schaftlichen Fachbereichs, die zu Prüferinnen oder Prüfern berufen werden können. Die Präsiden-

tin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes und die geschäftsführende Vertreterin oder

der geschäftsführende Vertreter können sich als Vorsitzende eines Prüfungsausschusses an der

Prüfung beteiligen.

(3) Die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes muß Richterin oder Richter oder Beamtin oder

Beamter mit der Befähigung zum Richteramt sein. Die Stellvertreterinnen oder die Stellvertreter

müssen entweder die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen oder auf Lebenszeit beamtete Pro-

fessorinnen oder Professoren des Rechts an einer Universität des Landes sein, die zu Prüferinnen

oder Prüfern berufen werden können.

(4) Zum Mitglied des Justizprüfungsamtes können berufen werden

1. auf Lebenszeit oder auf Probe beamtete Professorinnen oder Professoren des Rechts, die

Mitglieder einer Universität des Landes (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 des Universitätsgesetzes) sind

und eine Stelle mit den Einstellungsvoraussetzungen des § 49 Abs. 1 Nr. 4 des Universitäts-

gesetzes innehaben,

2. Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte,

Notarinnen und Notare,

3. Beamtinnen und Beamte des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes,

4. sonstige Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit in der Praxis geeignet erscheinen.

Zum Mitglied des Justizprüfungsamtes darf nur berufen werden, wer die Befähigung zum Richter-

amt (§§ 5, 7 des Deutschen Richtergesetzes) oder aufgrund eines Rechtsstudiums und der vorge-

schriebenen Prüfungen die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst erlangt hat.

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- 74 - Fachschaftsrat Jura

(5) Das Justizprüfungsamt untersteht der Dienstaufsicht der Präsidentin oder des Präsidenten des

Oberlandesgerichts. Die Vorsitzenden führen die Aufsicht über den Geschäftsbetrieb ihres Justiz-

prüfungsamtes. Sie sind für alle Entscheidungen und sonstigen Maßnahmen im Rahmen des Prü-

fungsverfahrens zuständig, soweit im folgenden keine andere Regelung getroffen ist. Sie wählen

insbesondere die Aufgaben für Prüfungsarbeiten aus, bestimmen die Prüferinnen oder die Prüfer

und stellen die Zeugnisse über das Bestehen der Prüfung aus. Eine Übertragung der Aufgaben

nach Sätzen 3 und 4 auf Bedienstete des Justizprüfungsamtes ist zulässig.

§ 5

Die Mitglieder der Justizprüfungsämter werden jeweils für drei Jahre berufen.

(1) Die Vorsitzenden der Justizprüfungsämter können zum Zwecke der Erprobung oder wegen ver-

mehrten Geschäftsanfalls Personen, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 erfüllen, vorüberge-

hend ohne förmliche Bestellung als Prüferin oder Prüfer heranziehen. Sie können auch aus wichti-

gem Grund einem Mitglied des Justizprüfungsamtes den Vorsitz im Prüfungsausschuß übertragen.

(2) Die nebenamtliche Mitgliedschaft im Justizprüfungsamt endet

a) mit dem Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Hauptamt,

b) mit Vollendung des 68. Lebensjahres.

§ 6

Die Prüferinnen und Prüfer sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig.

§ 7

(1) Bewerberinnen und Bewerber können sich zur ersten juristischen Staatsprüfung melden

a) bei dem Justizprüfungsamt, dessen Bezirk sie durch längeren Wohnsitz oder sonstige engere

Beziehungen angehören;

b) bei jedem Justizprüfungsamt im Geltungsbereich dieses Gesetzes, soweit sie an einer Uni-

versität in Nordrhein-Westfalen mindestens zwei Halbjahre Rechtswissenschaft studiert ha-

ben.

(2) Wird die Bewerberin oder der Bewerber von einem Justizprüfungsamt im Geltungsbereich dieses

Gesetzes zur Prüfung zugelassen, so ist dieses Justizprüfungsamt für das weitere Prüfungsverfah-

ren ausschließlich zuständig. Solange ein Prüfungsverfahren bei einem Prüfungsamt im Geltungs-

bereich des Deutschen Richtergesetzes anhängig ist, wird die Bewerberin oder der Bewerber von

einem Justizprüfungsamt im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht zur Prüfung zugelassen.

§ 8

(1) Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus, daß die Bewerberin oder der Bewerber

1. Rechtswissenschaft an einer Universität studiert hat, davon mindestens vier Halbjahre an ei-

ner Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes;

2. an Lehrveranstaltungen in den Prüfungsfächern einschließlich des Europarechts teilgenom-

men hat;

3. mindestens eine Arbeitsgemeinschaft für Studienanfängerinnen und Studienanfänger mög-

lichst im ersten oder zweiten Studienhalbjahr ordnungsgemäß besucht hat;

4. erfolgreich

a) an jeweils einer mit schriftlichen Arbeiten verbundenen Lehrveranstaltung oder Übung

im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht,

b) in der Wahlfachgruppe an einer Übung mit schriftlichen Arbeiten, einem Seminar mit

Referat oder an einer Exegese mit schriftlichen Arbeiten teilgenommen hat;

5. an einer Lehrveranstaltung - insbesondere an einem Seminar - teilgenommen hat, in der ge-

schichtliche, philosophische oder gesellschaftswissenschaftliche Grundlage des Rechts und

die Methode seiner Anwendung exemplarisch behandelt worden sind, und darüber einen

Leistungsnachweis, der mindestens eine schriftliche Leistung umfassen muß, erbracht hat;

6. an einer praktischen Studienzeit teilgenommen hat.

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Fachschaftsrat Jura - 75 -

(2) Bewerberinnen und Bewerber sollen ferner an Lehrveranstaltungen für Juristinnen und Juristen

über die Grundlagen und die Erkenntnismöglichkeiten der politischen Wissenschaft, der Sozial-

wissenschaft und der Psychologie teilgenommen haben. Sie sollen auch Kenntnisse der Buchhal-

tungs- und der Bilanzkunde besitzen.

(3) Von den Erfordernissen nach Absatz 1 Nrn. 2 bis 6 können aus wichtigem Grund Ausnahmen

zugelassen werden.

§ 9

Das Gesuch um Zulassung ist an das Justizprüfungsamt zu richten.

§ 10

(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; der schriftliche Teil geht

dem mündlichen voraus.

(2) Der schriftliche Teil besteht aus fünf Aufsichtsarbeiten und einer häuslichen Arbeit. Die Auf-

sichtsarbeiten gehen der häuslichen Arbeit zeitlich voraus. Eine der Aufsichtsarbeiten ist dem

Strafrecht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d), je zwei sind dem Bürgerlichen Recht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1

Buchstaben a bis c) und dem Öffentlichen Recht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben e bis g), jeweils un-

ter Einschluß der dazugehörenden Verfahrensrechte, zu entnehmen. Die häusliche Arbeit hat ein

rechtswissenschaftliches Gutachten zum Gegenstand. Sie wird dem Prüfling unverzüglich nach

Anfertigung der letzten Aufsichtsarbeit zugeteilt.

(3) Wer sich nach dem Ende des siebten Fachsemesters zur Prüfung meldet, hat sämtliche Aufsichts-

arbeiten ohne zeitliche Unterbrechung anzufertigen.

§ 11

(1) Jede Aufsichtsarbeit wird von zwei Prüferinnen oder Prüfern eines Justizprüfungsamtes selbstän-

dig begutachtet und - soweit erforderlich nach Beratung zwischen ihnen - bewertet.

(2) Eine der Prüferinnen oder einer der Prüfer soll dem Personenkreis des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

angehören.

(3) Bewerten die Prüferinnen oder Prüfer nach Beratung eine Aufsichtsarbeit unterschiedlich, so

werden Note und Punktwert endgültig im Rahmen ihrer Bewertung von einer dritten Prüferin oder

einem dritten Prüfer festgelegt, die oder der jeweils von den Vorsitzenden der Justizprüfungsämter

bestimmt wird.

§ 12

(1) Alle Entscheidungen über Prüfungsleistungen, insbesondere die Entscheidung über das Prüfungs-

ergebnis trifft - abgesehen von § 11 - der Prüfungsausschuß. Er beschließt mit Stimmenmehrheit.

Eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder

des Vorsitzenden.

(2) Zur Vorbereitung der Entscheidung des Prüfungsausschusses wird die häusliche Arbeit von allen

Mitgliedern des Prüfungsausschusses selbständig begutachtet.

§ 13

Die schriftlichen Prüfungsleistungen werden vor der mündlichen Prüfung bewertet; die Bewertung ist

für das weitere Prüfungsverfahren bindend.

§ 14

Die einzelnen Prüfungsleistungen sind mit einer der folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten:

sehr gut: eine besonders hervorragende Leistung = 16 - 18 Punkte

gut: eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leis-

tung = 13 - 15 Punkte

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- 76 - Fachschaftsrat Jura

vollbefriedigend: eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung = 10

- 12 Punkte

befriedigend: eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen

entspricht = 7 - 9 Punkte

ausreichend: eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen

noch entspricht = 4 - 6 Punkte

mangelhaft: eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare

Leistung = 1 - 3 Punkte

ungenügend: eine völlig unbrauchbare Leistung = 0 Punkte

Zwischennoten und von vollen Zahlenwerten abweichende Punktzahlen dürfen nicht verwendet

werden.

(1) Soweit Einzelbewertungen rechnerisch zu Gesamtbewertungen zusammengefaßt werden, entspre-

chen den ermittelten Punkten folgende Notenbezeichnungen:

14,00 - 18,00 Punkte: sehr gut

11,50 - 13,99 Punkte: gut

9,00 - 11,49 Punkte: vollbefriedigend

6,50 - 8,99 Punkte: befriedigend

4,00 - 6,49 Punkte: ausreichend

1,50 - 3,99 Punkte: mangelhaft

0 - 1,49 Punkte: ungenügend

§ 15

(1) Entsprechen die Leistungen des Prüflings insgesamt den Anforderungen, so ist die Prüfung für

bestanden zu erklären, und zwar als "ausreichend", "befriedigend", "vollbefriedigend", "gut" oder

"sehr gut". Entsprechen die Leistungen nicht den Anforderungen, so ist die Prüfung für nicht be-

standen zu erklären.

(2) Die Leistungen des Prüflings entsprechen in der Gesamtbeurteilung (Gesamtnote) den Anforde-

rungen, wenn der Punktwert 4,00 Punkte und die Punktwerte für mindestens zwei der drei Prü-

fungsabschnitte (Absatz 4) 3,00 Punkte nicht unterschreiten sowie mindestens eine der Arbeiten

der Prüfungsabschnitte "Aufsichtsarbeiten" und "häusliche Arbeit" (Abs. 4 Nrn. 1 und 2) mit "aus-

reichend" oder besser bewertet worden ist.

(3) Unterschreiten die Punktwerte für die Prüfungsabschnitte "Aufsichtsarbeiten" und "häusliche

Arbeit" (Absatz 4 Satz 2 Nrn. 1 und 2) jeweils 3,00 Punkte oder ist keine der Arbeiten dieser Prü-

fungsabschnitte mit "ausreichend" oder besser bewertet worden, so ist die Prüfung durch die Vor-

sitzende oder den Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes bereits nach der Bewertung dieser Prü-

fungsabschnitte für nicht bestanden zu erklären. Die Entscheidung ist dem Prüfling mit einer

Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen.

(4) Die Punktwerte für die Gesamtnote und für die einzelnen Prüfungsabschnitte sind rechnerisch zu

ermitteln. Es sind

1. die Aufsichtsarbeiten mit einem Anteil von insgesamt 40 v. H.,

2. die häusliche Arbeit mit einem Anteil von 20 v. H.,

3. die Leistungen in der mündlichen Prüfung mit einem Anteil von insgesamt 40 v. H.

(5) Die Entscheidung des Prüfungsausschusses über das Ergebnis der Prüfung ist zu verkünden. Sie

ist dem Prüfling mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen.

(6) Die Gründe für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind dem Prüfling auf Antrag durch ein

Mitglied des Prüfungsausschusses mündlich mitzuteilen. Ihm ist auf Antrag Einsicht in seine Prü-

fungsarbeiten und in die Gutachten der Prüferinnen oder Prüfer zu geben. Erklärt der Prüfling in

seinem Antrag nur, daß er die Einsicht in seine Prüfungsarbeiten und in die Gutachten wünsche, so

ist ihm diese in den Räumen des Justizprüfungsamtes zu gewähren. Der Antrag ist binnen eines

Monats nach Zustellung der Prüfungsentscheidung zu stellen. Die Vorsitzenden der Justizprü-

fungsämter können die Einsichtnahme aus wichtigem Grund versagen.

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Fachschaftsrat Jura - 77 -

§ 16

(1) Tritt ein Prüfling ohne Genehmigung der oder des Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes von der

Prüfung zurück, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.

(2) Tritt ein Prüfling mit Genehmigung der oder des Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes von der

Prüfung zurück, so gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die Genehmigung darf nur aus wich-

tigem Grund erteilt werden.

(3) Die Prüfung gilt als nicht unternommen, wenn die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes

nach Anhörung des Prüflings das Prüfungsverfahren abbricht, weil dessen sachgemäße Durchfüh-

rung sich wegen einer ernsten Erkrankung des Prüflings oder aus einem anderen wichtigen Grund

längere Zeit verzögert hat oder verzögern wird.

(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 entfällt auch die Wirkung der Meldung.

§ 17

(1) Über die Folgen eines in der mündlichen Prüfung festgestellten ordnungswidrigen Verhaltens des

Prüflings, namentlich eines Täuschungsversuchs, entscheidet der Prüfungsausschuß.

(2) Über die Folgen eines nicht in der mündlichen Prüfung festgestellten ordnungswidrigen Verhal-

tens des Prüflings entscheidet die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes.

(3) Als Folgen für ein ordnungswidriges Verhalten können ausgesprochen werden:

1. dem Prüfling kann die Wiederholung einzelner oder mehrerer Prüfungsleistungen aufgege-

ben werden; hierbei kann die Wiederholung von der Fortsetzung des Studiums während be-

stimmter Zeit abhängig gemacht werden;

2. Prüfungsleistungen, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, können für "ungenügend"

(0 Punkte) erklärt werden;

3. die Prüfung kann für nicht bestanden erklärt und in besonders schweren Fällen der Prüfling

von einer Wiederholungsprüfung ausgeschlossen werden.

Die Entscheidung bleibt für das weitere Prüfungsverfahren wirksam. Sie ist dem Prüfling mit einer

Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen. Im Fall des Satzes 1 Nr. 3 findet § 18 a keine Anwendung.

(4) Auch nach Aushändigung des Zeugnisses über das Bestehen der Prüfung kann diese für nicht

bestanden erklärt werden, jedoch nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren seit dem Tage der

mündlichen Prüfung.

§ 18

(1) Hat der Prüfling die Prüfung nicht bestanden, so darf er sie einmal wiederholen.

(2) Auf Antrag erläßt die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes dem Prüfling für die Wieder-

holungsprüfung die Anfertigung entweder der Aufsichtsarbeiten oder der häuslichen Arbeit, so-

weit diese Prüfungsleistungen - die Aufsichtsarbeiten im Durchschnitt - mit "ausreichend" (4,00

Punkte) oder besser bewertet worden sind. Einzelne Aufsichtsarbeiten dürfen nicht erlassen wer-

den. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn die Prüfung wegen ordnungswidrigen Verhaltens des

Prüflings für nicht bestanden erklärt wird oder die Prüfung als nicht bestanden gilt.

(3) Wer die Prüfung endgültig nicht bestanden hat, kann auch nach erneutem Studium nicht noch

einmal zur Prüfung zugelassen werden.

§ 18 a

(1) Meldet sich ein Prüfling spätestens bis zum Abschluß des achten Fachsemesters eines ununterbro-

chenen Studiums zur Prüfung und besteht er die Prüfung nicht, so gilt diese als nicht unternom-

men (Freiversuch). Ein weiterer Freiversuch ist ausgeschlossen.

(2) Bei der Berechnung der Semesterzahl nach Absatz 1 Satz 1 bleiben Fachsemester unberücksichtigt

und gelten nicht als Unterbrechung, während deren der Prüfling nachweislich wegen längerer

schwerer Krankheit oder aus einem anderen zwingenden Grund am Studium gehindert war. Ein

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- 78 - Fachschaftsrat Jura

Hinderungsgrund ist insbesondere anzunehmen, wenn mindestens vier Wochen der Mutterschutz-

frist in die Vorlesungszeit fallen. Für den Fall der Erkrankung ist erforderlich, daß der Prüfling

unverzüglich eine amtsärztliche Untersuchung herbeigeführt hat und mit der Meldung das amts-

ärztliche Zeugnis vorlegt, das die medizinischen Befundtatsachen enthält, aus denen sich eine Stu-

dienunfähigkeit ergibt.

(3) Unberücksichtigt bleibt auch ein Auslandsstudium bis zu drei Semestern, wenn der Prüfling

nachweislich an einer ausländischen Universität für das Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben

war und rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen in angemessenem Umfang, in der Regel von

mindestens acht Semesterwochenstunden, im ausländischen Recht besucht und je Semester min-

destens einen Leistungsnachweis im ausländischen Recht erworben hat.

(4) Ferner bleiben Fachsemester in angemessenem Umfang, höchstens jedoch bis zu zwei Semestern,

unberücksichtigt, wenn der Prüfling nachweislich während dieser Zeit als gewähltes Mitglied in

gesetzlich vorgeschriebenen Gremien oder satzungsmäßigen Organen der Universität tätig war.

§ 18 b

(1) Wer die erste juristische Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen bei Vorliegen der Voraussetzun-

gen für einen Freiversuch nach § 18 a bestanden hat, kann zur Verbesserung der Gesamtnote die

Prüfung einmal wiederholen. Der Antrag auf Zulassung ist innerhalb eines Jahres nach Bekannt-

gabe des Prüfungsergebnisses zu stellen.

(2) Erreicht der Prüfling in der Wiederholungsprüfung eine höhere Punktzahl in der Gesamtnote, so

erteilt die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes hierüber ein Zeugnis.

§ 19

(1) Über einen Widerspruch gemäß § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung entscheidet die oder der

Vorsitzende des Justizprüfungsamtes, bei Angriffen gegen die Beurteilung einer Prüfungsleistung

auf Grundlage einer einzuholenden Stellungnahme der an der Beurteilung beteiligt gewesenen

Personen.

Vorbehaltlich der Regelung in Absatz 1 können Entscheidungen, die eine Beurteilung der Prüfungsleis-

tung enthalten, nicht geändert werden.

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes

über die juristischen Staatsprüfungen

und den juristischen Vorbereitungsdienst (Auszug)

(Juristenausbildungsordnung - JAO - )

in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. November 1993 (GVBl. NW S. 932)

Erster Teil

Die erste juristische Staatsprüfung

JUSTIZPRÜFUNGSÄMTER

§ 1

(1) Justizprüfungsämter bestehen bei den Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln.

(2) Professorinnen und Professoren des Rechts, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 2 JAG

erfüllen, können von den Universitäten des Landes zur Berufung als Stellvertreterinnen oder Stell-

vertreter des oder der Vorsitzenden vorgeschlagen werden. Das Vorschlagsrecht steht der Univer-

sität jeweils für das Justizprüfungsamt zu, in dessen Bezirk sie liegt, den Universitäten Bochum,

Bonn und Köln jedoch auch für das Justizprüfungsamt in Düsseldorf. Vorschlagsberechtigt sind

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Fachschaftsrat Jura - 79 -

aus dem rechtswissenschaftlichen Fachbereich der Universitäten jeweils die Mitglieder, die gemäß

jagnw1.htm#P4Abs(4)§ 4 Abs. 4 JAG zu Prüferinnen oder zu Prüfern berufen werden können.

§ 2

(aufgehoben)

PRAKTISCHE STUDIENZEIT

§ 3

(1) Die Studierenden haben eine praktische Studienzeit abzuleisten. In dieser Zeit sollen ihnen ein

Einblick in die Praxis vermittelt und, soweit möglich, Gelegenheit zu einer praktischen Mitarbeit

gegeben werden.

(2) Die praktische Studienzeit dauert insgesamt drei Monate. Sie ist während der vorlesungsfreien

Zeit in der Regel in zwei Teilen abzuleisten.

(3) In der Regel findet die praktische Studienzeit mindestens sechs Wochen in der Rechtspflege,

vornehmlich bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, oder in einem Unternehmen der

freien Wirtschaft und mindestens sechs Wochen bei einer Verwaltungsbehörde statt. Die Ausbil-

dung kann auch bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstellen

oder einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt abgeleistet wer-

den.

(4) Die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes kann auf Antrag weitere Ausnahmen von der

Regelausbildung (Absatz 2 Satz 2, Absatz 3) zulassen.

(5) Bei Beginn der Ausbildung sind die Studierenden auf die Pflicht zur Verschwiegenheit hinzuwei-

sen. Findet die Ausbildung bei einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde statt, sind die Stu-

dierenden nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547) in der je-

weils gültigen Fassung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten.

(6) Die ausbildende Stelle erteilt den Studierenden eine Bescheinigung über die Ableistung der prakti-

schen Studienzeit.

MELDUNG ZUR PRÜFUNG

§ 4

(1) Der Meldung zur ersten juristischen Staatsprüfung sind beizufügen:

1. ein Lebenslauf, in dem insbesondere auch der Werdegang in der Zeit zwischen der Erlangung

der Hochschulreife und der Meldung zur ersten juristischen Staatsprüfung dargelegt werden

muß;

2. der Nachweis der Hochschulreife;

3. Nachweise über die belegten Lehrveranstaltungen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 JAG);

4. Nachweis der Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft für Studienanfängerinnen und Stu-

dienanfänger (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG);

5. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Übungen und Seminaren

(§ 8 Abs. 1 Nr. 4 a und 4 b JAG);

6. Leistungsnachweis aus einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach (§ 8 Abs. 1 Nr. 5

JAG);

7. eine Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Studienzeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 6 JAG);

8. Bescheinigungen jeder besuchten Universität über die Aufnahme und die Beendigung eines

Studiums sowie über Studienunterbrechungen und Studienfachwechsel;

9. die Versicherung, daß die Bewerberin oder der Bewerber um die Zulassung bisher bei keinem

anderen Justizprüfungsamt nachgesucht hat, oder die Angabe, wann und wo dies geschehen ist.

(2) Falls die erforderlichen Urkunden nicht vorgelegt werden können, kann der Nachweis ihres Inhalts

auf andere Weise erbracht werden.

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- 80 - Fachschaftsrat Jura

(3) Der Bewerbung können ferner sonstige Zeugnisse beigefügt werden, die sich auf den Studiengang

beziehen. Es ist auch freigestellt, Arbeiten vorzulegen, die während der Studienzeit angefertigt

worden sind.

(4) Die Bewerberin oder der Bewerber nennt bei der Meldung die Wahlfachgruppe (§ 3 Abs. 3 JAG)

und das Rechtsgebiet (§ 6 Abs. 1), aus dem die Aufgabe für die häusliche Arbeit entnommen wer-

den soll. Die Bestimmung kann nach der Zulassung zur Prüfung nicht mehr geändert werden.

§ 4 a

Zu den ausgewählten Teilen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben a bis c sowie h JAG gehören:

1. aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch einschließlich ausgewählter Nebengesetze:

a) Erstes bis Drittes Buch einschließlich des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen

Geschäftsbedingungen sowie im Überblick das Verbraucherschutzrecht und das Recht der Ge-

fährdungshaftung;

b) aus dem Vierten Buch, und zwar nur im Überblick:

Erster Abschnitt, Fünfter Titel (Wirkungen der Ehe im allgemeinen),

Erster Abschnitt, Sechster Titel, Teil I (gesetzliches Güterrecht),

Erster Abschnitt, Siebter Titel, Teil I (Scheidungsgründe),

Zweiter Abschnitt, Erster Titel (Verwandtschaft, Allgemeine Vorschriften),

Zweiter Abschnitt, Zweiter Titel, Teil I (eheliche Abstammung),

Zweiter Abschnitt, Dritter Titel, Teil I (Unterhaltspflicht; Allgemeine Vorschriften),

Zweiter Abschnitt, Fünfter Titel (elterliche Sorge für eheliche Kinder);

c) aus dem Fünften Buch, und zwar nur im Überblick:

Erster Abschnitt (Erbfolge),

Zweiter Abschnitt (rechtlicheStellungdesErben)mit AusnahmedesZweiten Titels, Teile IIbisV,

Dritter Abschnitt (Testament),

Vierter Abschnitt (Erbvertrag),

Achter Abschnitt (Erbschein);

2. aus dem Handelsrecht, und zwar nur im Überblick:

a) HGB, Erstes Buch, Erster bis Dritter und Fünfter Abschnitt (Kaufleute, Handelsregister, Han-

delsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht);

b) HGB, Viertes Buch, Erster und Zweiter Abschnitt (allgemeine Vorschriften über Handelsge-

schäfte, Handelskauf);

3. aus dem Gesellschaftsrecht, und zwar nur im Überblick:

a) HGB, Zweites Buch, Erster und Zweiter Abschnitt (offene Handelsgesellschaft, Kommanditge-

sellschaft);

b) GmbHG, Erster bis Dritter Abschnitt (Errichtung der Gesellschaft, Rechtsverhältnisse der Ge-

sellschaft und der Gesellschafter sowie Vertretung und Geschäftsführung);

4. aus dem Verfahrensrecht, und zwar nur im Überblick:

a) aus dem Erkenntnisverfahren:

gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen, Verfahren im ersten Rechtszug (ohne Wiederauf-

nahme des Verfahrens, Urkunden- und Wechselprozeß, Familiensachen, Kindschaftssachen

und Unterhaltssachen), Verfahrensgrundsätze, Prozeßvoraussetzungen, Arten und Wirkungen

von Klagen und gerichtlichen Entscheidungen, Beweisgrundsätze, Arten der Rechtsbehelfe;

b) aus dem Vollstreckungsverfahren:

allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, Arten der Zwangsvollstreckung und der Rechtsbe-

helfe;

5. aus dem Arbeitsrecht:

Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Leistungsstörungen und Haftung im

Arbeitsverhältnis einschließlich der zugehörigen Regelungen aus dem Tarifvertrags- und Betriebs-

verfassungsrecht.

§ 4 b

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Fachschaftsrat Jura - 81 -

Zu den ausgewählten Teilen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben d und h JAG gehören:

1. aus dem Strafgesetzbuch:

a) Allgemeiner Teil mit Ausnahme des Dritten Abschnittes, Titel 4 bis 7,

b) aus dem Besonderen Teil:

Sechster Abschnitt (Widerstand gegen die Staatsgewalt),

Siebter Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung),

Neunter Abschnitt (falsche uneidliche Aussage und Meineid),

Zehnter Abschnitt (falsche Verdächtigung),

Vierzehnter Abschnitt (Beleidigung),

Fünfzehnter Abschnitt (Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs),

Sechzehnter Abschnitt (Straftaten gegen das Leben),

Siebzehnter Abschnitt (Körperverletzung),

Achtzehnter Abschnitt (Straftaten gegen die persönliche Freiheit),

Neunzehnter Abschnitt (Diebstahl und Unterschlagung),

Zwanzigster Abschnitt (Raub und Erpressung),

Einundzwanzigster Abschnitt (Begünstigung und Hehlerei),

Zweiundzwanzigster Abschnitt (Betrug und Untreue),

Dreiundzwanzigster Abschnitt (Urkundenfälschung),

Sechsundzwanzigster Abschnitt (Sachbeschädigung),

Siebenundzwanzigster Abschnitt (gemeingefährliche Straftaten),

Achtundzwanzigster Abschnitt (Straftaten gegen die Umwelt),

Neunundzwanzigster Abschnitt (Straftaten im Amt);

2. aus dem Verfahrensrecht, und zwar nur im Überblick:

Verfahrensgrundsätze und verfassungsrechtliche Bezüge des Strafprozeßrechts, allgemeiner Gang

des Strafverfahrens, Rechtsstellung und Aufgaben der wesentlichen Verfahrensbeteiligten, erstin-

stanzliche gerichtliche Zuständigkeit und der weitere Instanzenzug, Revisionsgründe, Zwangsmittel

(körperliche Untersuchung Beschuldigter und anderer Personen, Telefonüberwachung, vorläufige

Festnahme und Verhaftung), Beweisrecht (Arten der Beweismittel, Beweisantragsrecht, Beweis-

verbote), Rechtskraft.

§ 4 c

Zu den ausgewählten Teilen gemäß § 3 Abs. 2 Buchstabe e bis h JAG gehören:

1. Staatsrecht ohne Finanzverfassungs- und Notstandsverfassungsrecht;

2. Verfassungsprozeßrecht, und zwar nur im Überblick;

3. aus dem Europarecht, und zwar nur im Überblick:

Rechtsquellen der Europäischen Gemeinschaften, Grundfreiheiten des EWG-Vertrages und ihre

Durchsetzung, Organe und Handlungsformen der Europäischen Gemeinschaften;

4. allgemeines Verwaltungsrecht und allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht mit Ausnahme der

besonderen Verwaltungsverfahren einschließlich des Rechts der öffentlichen Ersatzleistungen im

Überblick;

5. aus dem Verwaltungsprozeßrecht, und zwar nur im Überblick:

Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs, Klagearten, Vorverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, ge-

richtlicher Prüfungsumfang, gerichtliche Entscheidungen;

6. aus dem besonderen Verwaltungsrecht:

a) Polizei- und Ordnungsrecht,

b) Kommunalrecht,

c) Baurecht im Überblick.

KENNZIFFER

§ 5

Das Justizprüfungsamt teilt dem Prüfling vor Anfertigung der schriftlichen Arbeiten eine Kennziffer zu.

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- 82 - Fachschaftsrat Jura

HÄUSLICHE ARBEIT

§ 6

(1) Die Aufgabe für die häusliche Arbeit ist nach Wahl des Prüflings aus dem Bürgerlichen Recht,

dem Strafrecht oder dem Öffentlichen Recht zu entnehmen.

(2) Der Prüfling hat die häusliche Arbeit binnen vier Wochen in Reinschrift bei dem Justizprüfungs-

amt abzuliefern; die Übermittlung durch Telekommunikationsgeräte ist ausgeschlossen. Die Frist

wird auch durch die Aufgabe bei einem Postamt gewahrt. Die Rechtzeitigkeit der Abgabe bei ei-

nem Postamt hat der Prüfling auf Verlangen des Justizprüfungsamtes durch Vorlage einer Be-

scheinigung über die Einlieferung einer eingeschriebenen Sendung, einer Wertsendung oder eines

Paketes nachzuweisen. Für körperbehinderte Prüflinge kann die Ablieferungsfrist auf Antrag um

bis zu zwei Wochen verlängert werden.

(3) Der Prüfling versieht die häusliche Arbeit, die keinen sonstigen Hinweis auf seine Person enthal-

ten darf, mit seiner Kennziffer (§ 5). Auf einem gesonderten Blatt fügt er die mit seiner Unter-

schrift versehene Versicherung bei, daß er die Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und sich ande-

rer als der von ihm angegebenen Hilfsmittel nicht bedient habe.

AUFSICHTSARBEITEN

§ 7

(1) Unter Aufsicht sind fünf schriftliche Arbeiten anzufertigen. Für jede dieser Arbeiten stehen dem

Prüfling an je einem Tag fünf Stunden zur Verfügung. Körperbehinderten Prüflingen kann diese

Frist auf Antrag bis zu einer Stunde verlängert werden.

(2) Die Aufgaben sollen einen rechtlich und tatsächlich einfachen Fall betreffen, der dem Prüfling

jedoch Gelegenheit gibt, seine Fähigkeiten zur Erörterung von Rechtsfragen darzutun.

(3) Das Justizministerium bestimmt die zulässigen Hilfsmittel. Die Benutzung anderer Hilfsmittel ist

verboten.

§ 8

(1) Die Aufsicht bei der Anfertigung der Arbeiten führt eine Bedienstete oder ein Bediensteter des

Landes Nordrhein-Westfalen, der von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesge-

richts - gegebenenfalls im Einvernehmen mit der jeweiligen Behördenleiterin oder dem Behörden-

leiter - bestellt wird. Die oder der Bedienstete muß mindestens dem gehobenen Dienst angehören.

(2) Der Prüfling hat die Arbeiten spätestens bei Ablauf der Bearbeitungszeit an die aufsichtsführende

Person abzugeben. Er versieht sie mit seiner Kennziffer (§ 5); die Arbeiten dürfen keine sonstigen

Hinweise auf seine Person enthalten.

(3) Prüflinge, die sich eines Täuschungsversuchs oder eines erheblichen Verstoßes gegen die Ordnung

schuldig machen, kann die aufsichtsführende Person von der Fortsetzung der Arbeit ausschließen.

Die endgültige Entscheidung über die Folgen trifft die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsam-

tes.

(4) Die aufsichtsführende Person fertigt eine Niederschrift an und vermerkt in ihr jede Unregelmäßig-

keit.

(5) Bei Störungen des ordnungsgemäßen Ablaufs des Termins zur Anfertigung einer Aufsichtsarbeit

kann die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes:

1. die Bearbeitungszeit (§ 7 Abs. 1 Satz 2 und 3) angemessen verlängern;

2. für einzelne oder alle Prüflinge die erneute Anfertigung dieser Aufsichtsarbeiten anordnen oder

ermöglichen.

Die Berufung auf die Störung ist ausgeschlossen, wenn seit ihrem Eintritt mehr als ein Monat ver-

strichen ist.

BEWERTUNG DER SCHRIFTLICHEN ARBEITEN

§ 8 a

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Fachschaftsrat Jura - 83 -

(1) Bei einer abweichenden Begutachtung von Aufsichtsarbeiten ist eine Beratung der beiden Prüfe-

rinnen oder Prüfer (§ 11 Abs. 1 JAG) erforderlich.

(2) Nachdem alle Prüferinnen oder Prüfer die häusliche Arbeit begutachtet haben, wird diese Prü-

fungsleistung nach mündlicher Beratung vom Prüfungsausschuß bewertet.

(3) Mitteilungen über die Person des Prüflings dürfen den Prüferinnen oder Prüfern, Mitteilungen

über die Prüferinnen oder Prüfer dürfen dem Prüfling erst nach der Bewertung der schriftlichen

Arbeiten gemacht werden. Kenntnisse über die Person des Prüflings, die eine Prüferin oder ein

Prüfer vorher durch die Tätigkeit bei der verwaltungsmäßigen Durchführung des Prüfungsverfah-

rens oder als Mitglied eines Prüfungsausschusses erlangt, stehen der Mitwirkung nicht entgegen.

(4) Dem Prüfling wird die Bewertung der schriftlichen Arbeiten mindestens zwei Wochen vor der

mündlichen Prüfung mitgeteilt. Die Frist wird durch die Aufgabe zur Post gewahrt; maßgebend ist

das Datum des Poststempels. Im Falle des § 15 Abs. 3 JAG ist die Mitteilung über die Bewertung

der schriftlichen Arbeiten mit der Entscheidung über das Nichtbestehen der Prüfung zu verbinden.

MÜNDLICHE PRÜFUNG

§ 9

(1) Den Vorsitz in der mündlichen Prüfung führt, unbeschadet der Vorschriften des § 4 Abs. 2 Satz 4

JAG und des § 5 Abs. 2 Satz 2 JAG, die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes oder einer

der Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.

(2) Zu einer mündlichen Prüfung sollen nicht mehr als sechs Prüflinge geladen werden.

(3) Vor der mündlichen Prüfung soll die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses mit jedem

einzelnen Prüfling Rücksprache nehmen, um ein Bild von dessen Persönlichkeit zu gewinnen.

(4) Die mündliche Prüfung dauert etwa fünf Stunden. Sie ist durch eine angemessene Pause zu unter-

brechen.

(5) Die mündliche Prüfung erstreckt sich in drei Teilen mit dem Schwergewicht auf die Pflichtfächer

des § 3 Abs. 2 JAG, im vierten Teil auf die Wahlfachgruppe des Prüflings. An der mündlichen

Prüfung beteiligen sich alle Prüferinnen und Prüfer. Sie wird in den Teilen mit dem Schwerge-

wicht in den Pflichtfächern von jeweils einer Prüferin oder einem Prüfer abgenommen. Im übrigen

kann sie von mehreren Prüferinnen oder Prüfern abgenommen werden. Die Reihenfolge der Prü-

fungsteile bestimmt der Prüfungsausschuß.

(6) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses leitet die mündliche Prüfung. Sie oder er hat

darauf zu achten, daß die Prüflinge in geeigneter Weise befragt werden. Ihr oder ihm obliegt die

Aufrechterhaltung der Ordnung.

(7) Die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes kann Studierenden der Rechtswissenschaft,

insbesondere den zur Prüfung bereits zugelassenen, sowie mit der Juristenausbildung oder Prüfung

befaßten Personen gestatten, bei der mündlichen Prüfung zuzuhören.

NICHTABLIEFERUNG DER PRÜFUNGSARBEITEN UND

VERSÄUMUNG DER PRÜFUNGSTERMINE

§ 10

(1) Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn ein Prüfling ohne genügende Entschuldigung

a) drei Aufsichtsarbeiten nicht oder nicht rechtzeitig abliefert,

b) die häusliche Arbeit nicht oder nicht rechtzeitig abliefert,

c) zu dem Termin, für die mündliche Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig erscheint oder den

Termin nicht bis zum Ende der Prüfung wahrnimmt.

(2) Liefert ein Prüfling nur eine oder zwei Aufsichtsarbeiten ohne genügende Entschuldigung nicht

oder nicht rechtzeitig ab, so gelten sie als "ungenügend". Liefert ein Prüfling eine Aufsichtsarbeit

mit genügender Entschuldigung nicht ab, so hat er alle Aufsichtsarbeiten neu anzufertigen. Im Fal-

le des § 10 a Abs. 1 JAG gilt dies für den jeweils abzuschichtenden Teil.

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- 84 - Fachschaftsrat Jura

(3) Von einem Prüfling, der sich mit Krankheit entschuldigt, kann die Vorlage eines amtsärztlichen

Zeugnisses verlangt werden.

(4) Entschuldigungsgründe sind nur zu berücksichtigen, wenn sie unverzüglich gegenüber dem Jus-

tizprüfungsamt geltend gemacht werden.

VORBEREITUNG DER ENTSCHEIDUNG DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES

§ 11

Vor Beginn der mündlichen Prüfung findet eine Vorberatung des Ausschusses statt, zu der sämtliche

Prüfungsunterlagen vorliegen. In ihr sollen die Ansichten über die Persönlichkeit der Prüflinge unter

den Mitgliedern des Ausschusses ausgetauscht werden.

SCHLUßBERATUNG

§ 12

(1) Nach Beendigung der mündlichen Prüfung bewertet der Prüfungsausschuß die mündlichen Prü-

fungsleistungen; für jeden Teil der mündlichen Prüfung setzt er eine Note fest. Anschließend ent-

scheidet er unter Ermittlung des Punktwerts für die Gesamtnote oder - soweit erforderlich - für die

einzelnen Prüfungsabschnitte über das Ergebnis der Prüfung.

(2) Der Punktwert für die Gesamtnote wird errechnet, indem die Punktzahl der Bewertung jeder

Aufsichtsarbeit mit 8, der häuslichen Arbeit mit 20, jedes Teils der mündlichen Prüfung mit 10

vervielfältigt und sodann die Summe durch 100 geteilt wird. Sind dem Prüfling Prüfungsleistun-

gen nach § 18 Abs. 2 JAG erlassen worden, so sind die entsprechenden Prüfungsleistungen aus

dem vorhergehenden Prüfungsverfahren zu berücksichtigen.

(3) Der Punktwert für einen Prüfungsabschnitt, der aus mehreren Prüfungsleistungen besteht, wird

errechnet, indem die Punktzahlen der einzelnen Prüfungsleistungen jeweils mit der in Absatz 2 für

die Prüfungsleistungen bezeichneten Zahl vervielfältigt werden und die Summe durch die Summe

der Vervielfältigungszahlen geteilt wird.

(4) Alle Punktwerte sind bis auf zwei Dezimalstellen ohne Auf- oder Abrechnung rechnerisch zu

ermitteln.

(5) Fehler bei der Errechnung des Punktwertes und bei der Notenbezeichnung für die Gesamtnote

können von Amts wegen durch das Justizprüfungsamt berichtigt werden. Die Berichtigung der

Punktwerte und eine durch sie bewirkte Änderung in der Notenbezeichnung sind auf der Prü-

fungsniederschrift zu vermerken. Das unrichtige Zeugnis ist einzuziehen und durch ein richtiges

zu ersetzen.

ZEUGNIS

§ 13

(1) Wer die Prüfung bestanden hat, erhält über das Ergebnis ein Zeugnis; in dem Zeugnis ist die

Gesamtnote mit Notenbezeichnung und Punktwert anzugeben.

(2) Auf Antrag wird dem Prüfling zusätzlich die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen be-

scheinigt.

BEURKUNDUNG DES PRÜFUNGSHERGANGS

§ 14

(1) Über den Prüfungshergang ist eine Niederschrift aufzunehmen, in der festgestellt werden:

1. Ort und Tag der Prüfung,

2. Zusammensetzung des Prüfungsausschusses,

3. die Namen und die Anwesenheit der Prüflinge,

4. die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen,

5. die Prüfungsfächer (§ 3 JAG, § 4 a bis § 4 c), die Gegenstand der mündlichen Prüfung waren

und die Bewertung der mündlichen Prüfungsleistungen,

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Fachschaftsrat Jura - 85 -

6. die errechneten Punktwerte für die Gesamtnote oder - soweit erforderlich - für die Prüfungs-

abschnitte,

7. eine Änderung des Punktwertes für die Gesamtnote und die dafür maßgebenden Gründe,

8. die Entscheidung des Prüfungsausschusses über das Ergebnis der Prüfung,

9. alle sonstigen Entscheidungen des Prüfungsausschusses, insbesondere die Entscheidung

nach § 17 JAG,

10. Die Verkündung der Entscheidung des Prüfungsausschusses.

(2) Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden zu unterschreiben.

WIEDERHOLUNG DER PRÜFUNG

§ 15

(1) Die Prüfung ist grundsätzlich vor demselben Justizprüfungsamt zu wiederholen.

(2) Ein Wechsel des Prüfungsamtes ist nur mit Zustimmung des abgebenden und des aufnehmenden

Prüfungsamtes zulässig. Auf die Zustimmung besteht kein Rechtsanspruch. Sie darf nur aus wich-

tigem Grund und nur dann erteilt werden, wenn die vom abgebenden Prüfungsamt erteilten Aufla-

gen unberührt bleiben. Der Wechsel setzt weiter voraus, daß die Prüfung vor dem abgebenden

Prüfungsamt rechtlich zulässig ist.

(3) Gilt die Prüfung als nicht unternommen, so sind die Absätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden.

(4) Ein Antrag auf Erlaß schriftlicher Prüfungsleistungen (§ 18 Abs. 2 JAG) ist spätestens mit der

Meldung zur Wiederholungsprüfung zu stellen.

Studienordnung der Ruhr-Universität Bochum

für das Studium der Rechtswissenschaften

mit Abschlußprüfung Erste Juristische Staatsprüfung

Vom 20. Januar 1995

§ 1

Geltungsbereich, Studiengang

Die juristische Fakultät bietet den Studiengang Rechtswissenschaften/ Abschluß Erste Juristische

Staatsprüfung an. Die folgenden Studienordnung regelt diesen Studiengang auf der Grundlage des

Juristenausbildungsgesetzes (JAG) in der Bekanntmachung vom 8. November 1993 (GVBl, Seite 924)

sowie der Juristenausbildungsordnung (JAO) in der Bekanntmachung vom 8. November 1993 (GVBl,

Seite 932).

§ 2

Studienziel

Studienziel im Studiengang Rechtswissenschaften/Abschluß Erste Juristische Staatsprüfung ist das

Bestehen der Hochschulabschluß- und Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst als Rechtsrefe-

rendar

(Erstes Juristisches Staatsexamen) durch den Nachweis, daß der Studierende das Recht mit

Verständnis erfassen und anwenden kann und über die hierzu erforderlichen Rechtskenntnisse in den

Prüfungsfächern mit ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und rechts-

philosophischen Bezügen verfügt.

§ 3

Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen beziehen sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

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- 86 - Fachschaftsrat Jura

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt gem. § 1 Satz 2 JAG für die gesamte Ausbildung einschließlich aller

Prüfungsleistungen neun Semester.

§ 4

Inhalt des Studiums

(5) Das Studium der Rechtswissenschaften/Abschluß Erste Juristische Staatsprüfung hat die Pflichtfä-

cher sowie eine vom Studierenden zu wählende Wahlfachgruppe zum Gegenstand. Gemäß § 8 Abs. 2

JAG soll der Studierende ferner an Lehrveranstaltungen für Juristen über die Grundlagen und die Er-

kenntnismöglichkeiten der politischen Wissenschaft, der Sozialwissenschaft und der Psychologie

teilgenommen haben und Kenntnisse der Buchhaltungs- und der Bilanzkunde erwerben. Die Pflichtfä-

cher sowie die Wahlfachgruppen ergeben sich aus § 3 JAG in Verbindung mit § 4 Buchstaben a-c JAO.

(6) Pflichtfächer sind:

1. die europarechtlichen Bezüge sowie die philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen

Grundlagen des Rechts;

2. aus dem Bürgerlichen Recht:

a) Erstes bis Drittes Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches einschließlich des Gesetzes zur Regelung

des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im Überblick das Verbraucherschutz-

recht und das Recht der Gefährdungshaftung;

b) Aus dem Vierten Buch (Familienrecht), und zwar nur im Überblick:

- Erster Abschnitt, Fünfter Titel (Wirkungen der Ehe im allgemeinen),

- Erster Abschnitt, Sechster Titel, Teil I (gesetzliches Güterrecht),

- Erster Abschnitt, Siebter Titel, Teil I (Scheidungsgründe),

- Zweiter Abschnitt, Erster Titel (Verwandtschaft, Allgemeine Vorschriften),

- Zweiter Abschnitt, Zweiter Titel, Teil I (eheliche Abstammung),

- Zweiter Abschnitt, Dritter Titel, Teil I (Unterhaltspflicht; Allgemeine Vorschriften),

- Zweiter Abschnitt, Fünfter Titel (elterliche Sorge für eheliche Kinder);

c) aus dem Fünften Buch (Erbrecht), und zwar nur im Überblick:

- Erster Abschnitt (Erbfolge),

- Zweiter Abschnitt (rechtliche Stellung des Erben) mit Ausnahme des Zweiten Titels, Teile II

bis V,

- Dritter Abschnitt (Testament),

- Vierter Abschnitt (Erbvertrag),

- Achter Abschnitt (Erbschein);

3. aus dem Handelsrecht, und zwar nur im Überblick:

- HGB, Erstes Buch, Erster bis Dritter und Fünfter Abschnitt (Kaufleute, Handelsregister, Han-

delsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht);

- HGB, Viertes Buch, Erster und Zweiter Abschnitt (allgemeine Vorschriften über Handelsge-

schäfte, Handelskauf);

4. aus dem Gesellschaftsrecht, und zwar nur im Überblick:

a) HGB, Zweites Buch, Erster und Zweiter Abschnitt (offene Handelsgesellschaft, Kommanditge-

sellschaft);

b) GmbHG, Erster bis Dritter Abschnitt (Errichtung der Gesellschaft, Rechtsverhältnisse der Gesell-

schaft und der Gesellschafter sowie Vertretung und Geschäftsführung);

5. aus dem Zivilverfahrensrecht, und zwar nur im Überblick:

a) aus dem Erkenntnisverfahren:

- gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen, Verfahren im ersten Rechtszug (ohne Wiederauf-

nahme des Verfahrens, Urkunde- und Wechselprozeß, Familiensachen, Kindschaftssachen und

Unterhaltssachen);

- Verfahrensgrundsätze, Prozeßvoraussetzungen, Arten und Wirkungen von Klagen und gericht-

lichen Entscheidungen, Beweisgrundsätze, Arten der Rechtsbehelfe;

b) aus dem Vollstreckungsverfahren:

- allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen,

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Fachschaftsrat Jura - 87 -

- Arten der Zwangsvollstreckung und der Rechtsbehelfe;

6. aus dem Arbeitsrecht:

Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Leistungsstörungen und Haftung

im Arbeitsverhältnis einschließlich der zugehörigen Regelungen aus dem Tarifvertrags- und Be-

triebsverfassungsrecht;

7. aus dem Strafgesetzbuch:

a) Allgemeiner Teil mit Ausnahme des Dritten Abschnitts, Titel 4 bis 7;

b) aus dem Besonderen Teil:

- Sechster Abschnitt (Widerstand gegen die Staatsgewalt),

- Siebter Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung),

- Neunter Abschnitt (falsche uneidliche Aussage und Meineid),

- Zehnter Abschnitt (falsche Verdächtigung),

- Fünfzehnter Abschnitt (Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs),

- Sechzehnter Abschnitt (Straftaten gegen das Leben),

- Siebzehnter Abschnitt (Körperverletzung),

- Achtzehnter Abschnitt (Straftaten gegen die persönliche Freiheit),

- Neunzehnter Abschnitt (Diebstahl und Unterschlagung),

- Zwanzigster Abschnitt (Raub und Erpressung),

- Einundzwanzigster Abschnitt (Begünstigung und Hehlerei),

- Zweiundzwanzigster Abschnitt (Betrug und Untreue),

- Dreiundzwanzigster Abschnitt (Urkundenfälschung),

- Sechsundzwanzigster Abschnitt (Sachbeschädigung),

- Siebenundzwanzigster Abschnitt (gemeingefährliche Straftaten),

- Achtundzwanzigster Abschnitt (Straftaten gegen die Umwelt),

- Neunundzwanzigster Abschnitt (Straftaten im Amt);

8. aus dem Strafverfahrensrecht, und zwar nur im Überblick:

- Verfahrensgrundsätze und verfassungsrechtliche Bezüge des Strafprozeßrechts,

- allgemeiner Gang des Strafverfahrens,

- Rechtsstellung und Aufgaben der wesentlichen Verfahrensbeteiligten,

- erstinstanzliche gerichtliche Zuständigkeit und der weitere Instanzenzug,

- Revisionsgründe,

- Zwangsmittel (körperliche Untersuchung Beschuldigter und anderer Personen, Telefonüberwa-

chung, vorläufige Festnahme und Verhaftung),

- Beweisrecht (Arten der Beweismittel, Beweisantragsrecht, Beweisverbote),

- Rechtskraft;

9. Staatsrecht ohne Finanzverfassungs- und Notstandsverfassungsrecht;

10. Verfassungsprozeßrecht, und zwar nur im Überblick;

11. aus dem Europarecht, und zwar nur im Überblick:

- Rechtsquellen der Europäischen Gemeinschaften,

- Grundfreiheiten des EWG-Vertrages und ihre Durchsetzung,

- Organe und Handlungsformen der Europäischen Gemeinschaften;

12. Allgemeines Verwaltungsrecht und allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht mit Ausnahme der

besonderen Verwaltungsverfahren einschließlich des Rechts der öffentlichen Ersatzleistungen im

Überblick;

13. aus dem Verwaltungsprozeßrecht, und zwar nur im Überblick:

- Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs,

- Klagearten,

- Vorverfahren,

- Vorläufiger Rechtsschutz,

- gerichtlicher Prüfungsumfang,

- gerichtliche Entscheidungen;

14. aus dem besonderen Verwaltungsrecht:

a) Polizei- und Ordnungsrecht,

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- 88 - Fachschaftsrat Jura

b) Kommunalrecht,

c) Baurecht im Überblick.

Soweit in einem Rechtsgebiet Kenntnisse im Überblick verlangt werden, müssen einem Prüfling ledig-

lich die gesetzlichen Grundstrukturen ohne vertieftes Wissen der Rechtsprechung und Literatur bekannt

sein.

(7) Wahlfachgruppen sind:

1. Zivilrecht (Familienrecht, Erbrecht, Zivilprozeßrecht, aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Verfah-

rensgrundsätze, Vormundschafts- Familien- und Betreuungssachen sowie Nachlaß- und Grund-

buchsachen);

2. Strafrecht (Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Strafprozeßrecht);

3. Wirtschaftsrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Grundzüge der

Bilanzkunde);

4. Steuerrecht;

5. Arbeitsrecht (kollektives Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht ein-

schließlich des zugehörigen Gesellschaftsrecht);

6. Staats- und Verwaltungsrecht (Raumordnungs- und Baurecht, Straßenrecht, Wirtschaftsverwal-

tungsrecht und im Überblick Umweltrecht);

7. Sozialrecht;

8. Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung;

9. Völker- und Europarecht.

Zu den Wahlfachgruppen gehören auch die der jeweiligen Gruppe sachlich zuzuordnenden Pflichtfä-

cher.

§ 5

Studienplan

Der Ablauf des Studiums ergibt sich aus dem Studienplan. Der Studienplan ist dieser Studienordnung

als Empfehlung an die Studierenden für einen sachgerechten Aufbau des Studiums hinzugefügt (§ 85

Abs. 6 UG).

§ 6

Lehrveranstaltungen/Unterrichtsformen

(4) Die Ziele und Inhalte des Studiums werden in folgenden Lehrveranstaltungen bzw. Unterrichtsfor-

men vermittelt:

- Vorlesungen (V)

- Arbeitsgemeinschaften (AG)

- Anfängerkurse (AK)

- Übungen (Ü)

- Examinatorien (Ex)

- Klausurenkurse (KK)

- Repetitorien (Rep)

- Seminare (S)

- Kolloquien (KO)

Zur Einführung in das Studium werden Tutorien angeboten.

(5) Vorlesungen dienen der systematischen Einführung in ein bestimmtes Gebiet.

In Arbeitsgemeinschaften für Studienanfänger werden ausgewählte Rechtsfragen und Probleme der

Fallbearbeitung vorlesungsbegleitend in kleineren Gruppen erörtert, und zwar in Absprache mit dem

Dozenten der jeweiligen Vorlesung.

In Anfängerkursen und Übungen lernen die Studierenden durch die Anfertigung von schriftlichen

Arbeiten (Klausuren und Hausarbeiten), ihre Rechtskenntnisse auf praktische Fälle anzuwenden.

Examinatorien bereiten Studierende durch Behandlung neuerer Rechtsprechung, die gemeinsame Lö-

sung von Examensklausuren oder durch mündliche Probeexamina gezielt auf das Examen vor.

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Fachschaftsrat Jura - 89 -

Klausurenkurse bieten den Studierenden die Möglichkeit, Klausuren unter Examensbedingungen zu

schreiben.

Repetitorien dienen der Wiederholung des examensrelevanten Stoffes.

Seminare sind Lehrveranstaltungen mit einem begrenzten Teilnehmerkreis, in denen Studierende durch

Referate und Diskussionen in das selbständige wissenschaftliche Arbeiten eingeführt werden.

Kolloquien sind wissenschaftliche Lehrgespräche.

In Tutorien sollen kleinere Gruppen von Sudienanfängern durch persönliche und fachliche Betreuung

zu einem sinnvollen Studium angeleitet werden.

(6) Innerhalb der einzelnen Veranstaltungsformen wird zwischen Pflichtveranstaltungen, Wahlpflicht-

veranstaltungen und Ergänzungsveranstaltungen unterschieden.

1. Pflichtveranstaltungen (P) sind Veranstaltungen, die den gesamten Pflichtstoff des Examens

einschließlich des Pflichtstoffes der jeweiligen Wahlfachgruppe vermitteln.

2. Wahlpflichtveranstaltungen (WP) sind Veranstaltungen, die den gesamten Pflichtstoff des Ex-

amens einschließlich des Pflichtstoffes der jeweiligen Wahlfachgruppe vermitteln, wobei der Stu-

dierende aus mehreren angebotenen Lehrveranstaltungen eine bestimmte Anzahl auswählen kann.

3. Ergänzungsveranstaltungen (E) eröffnen die Möglichkeit zur Ergänzung und Vertiefung des in

den Pflichtfächern vermittelten Stoffgebiets.

§ 7

Leistungs- und Teilnahmenachweise

(4) Der Studierende hat mindestens eine Arbeitsgemeinschaft für Studienanfänger möglichst im ersten

oder zweiten Studienhalbjahr ordnungsgemäß zu besuchen.

(5) Der Studierende hat an je einer Übung im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen

Recht teilzunehmen und darüber einen Leistungsnachweis zu erbringen. Die Übungen umfassen den

gesamten Stoff der Pflichtfächer gemäß § 3 Abs. 2 JAG. In den Übungen werden jeweils mindestens

drei Aufsichtsarbeiten und zwei Hausarbeiten gestellt und bewertet. Ein Zeugnis über die erfolgreiche

Teilnahme wird ausgestellt, wenn eine Aufsichtsarbeit und eine Hausarbeit mit jeweils mindestens der

Note „ausreichend“ (4 bis 6 Punkte) bewertet wurde.

(6) Die Zulassung zu einer Übung i.S. von Abs. 2 setzt voraus, daß der Studierende an dem entspre-

chenden Anfängerkurs im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht oder im Öffentlichen Recht erfolgreich

teilgenommen hat. An dem jeweiligen Anfängerkurs hat erfolgreich teilgenommen, wer eine der drei in

dem Kurs angebotenen Aufsichtsarbeiten mit mindestens der Note „ausreichend“ (4 bis 6 Punkte)

bestanden hat. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Übung i.S.. von. Abs. 2 ist ferner, daß der

Studierende in einem der drei Anfängerkurse eine Hausarbeit mit mindestens der Note „ausreichend“

bestanden hat. Bei Bestehen einer der mehrerer Aufsichtsarbeiten und/oder einer Hausarbeit erteilt der

Leiter des Anfängerkurses ein entsprechendes Zeugnis. Der ersten in einer Übung gem. Abs. 2 abgege-

benen schriftlichen Arbeit sind ein oder mehrere Zeugnisse beizulegen, aus denen sich ergibt, daß der

Studierende die beschriebenen Voraussetzungen für die Teilnahme an der entsprechenden Übung i.S.

von Abs. 2 erfüllt hat. Studierende, die ihren Studienplatz gewechselt haben, müssen nachweisen, daß

sie die an ihrer Herkunftsuniversität geltenden Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Übung

erfüllt haben.

(7) Wer eine Ausbildung für den gehobenen Justizdienst erfolgreich abgeschlossen hat, kann auf

Antrag von der Voraussetzung des erfolgreichen Bestehens eines Anfängerkurses im Bürgerlichen

Recht und im Strafrecht befreit werden, soweit das jeweilige Ausbildungsziel bereits durch die bisheri-

ge Ausbildung oder Tätigkeit des Antragstellers erreicht ist. Dasselbe gilt für denjenigen, der eine

Ausbildung des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes erfolgreich abgeschlossen hat, für die

Anfängerkurse im Öffentlichen Recht und im Bürgerlichen Recht. Über den Antrag entscheidet der

Dekan. Von der nach Abs. 3 Satz 3 erforderlichen Hausarbeit kann nicht befreit werden.

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- 90 - Fachschaftsrat Jura

(8) Jeder Studierende muß in der Wahlfachgruppe erfolgreich an einer Übung mit schriftlichen Arbei-

ten, einem Seminar mit Referat oder an einer Exegese mit schriftlichen Arbeiten teilnehmen.

(9) Jeder Studierende muß an einer Lehrveranstaltung – insbesondere an einem Seminar – teilnehmen,

in der geschichtliche, philosophische oder gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen des Rechts und

die Methode seiner Anwendung exemplarisch behandelt werden, und darüber hinaus einen Leistungs-

nachweis, der mindestens eine schriftliche Leistung umfaßt, erbringen.

(10)Notenstufen und Punktzahlen richten sich bei allen schriftlichen Arbeiten der vorhergehenden

Absätze nach § 14 Abs. 1 JAG. Teilnehmer an Aufsichtsarbeiten haben sich auf Verlangen durch Vor-

lage des Studentenausweises in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen. Wenn

ein Teilnehmer die ordnungsgemäße Durchführung einer Aufsichtsarbeit stört, kann er von der Arbeit

ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird die Arbeit nicht gewertet. Dasselbe gilt, wenn ein Teilneh-

mer das Ergebnis einer schriftlichen Arbeit durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfs-

mittel zu beeinflussen versucht.

§ 8

Ferienpraktika

Ferienpraktika erfolgen nach Maßgabe des § 3 JAO.

§ 9

Studienberatung

(8) Die zentrale Studienberatung der Ruhr-Universität (Studienbüro) erteilt Auskünfte und Ratschläge

bei fachübergreifenden Problemen. Sie bietet insbesondere Beratung:

- vor Studienbeginn, besonders in Zweifelsfällen;

- bei geplantem Wechsel des Sudiengangs;

- in allen Fällen von Zulasungsbeschränkungen.

Außerdem berät das Studienbüro bei psychologischen Problemen.

(9) Die Fachstudienberatung wird im Verantwortungsbereich der Juristischen Fakultät durch die hier-

für von der Fakultät benannten Fachstudienberater durchgeführt. Der Fachstudienberater berät insbe-

sondere:

- bei Aufnahme des Studiums;

- in allen Fragen der Studienplanung;

- nach nicht bestandenen Prüfungen;

- nach Hochschulwechsel.

§ 10

Inkrafttreten

Die Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1994 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekannt-

machungen der Ruhr-Universität veröffentlicht.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Juristischen Fakultät vom 9.2.1994 und

des Beschlusses der Ruhr-Universität Bochum vom 23.6.1994.

Bochum , den 20. Januar 1995

Der Rektor der Ruhr-Universität Bochum

Universitätsprofessor Dr. M. Bormann

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Fachschaftsrat Jura - 91 -

Studienplan

Vom 9. November 1994

(I) Grundlagen

Der Studienplan, bestehend aus einer Darstellung der von der Fakultät angebotenen Lehrveranstaltun-

gen (II) und dem Studienverlaufsplan (III), ist in der vorliegenden Form vom Fakultätsrat der Juristi-

schen Fakultät in der Sitzung vom 3. Dezember 1986 beschlossen und in den Sitzungen vom 20. April

1994 und vom 9. November 1994 ergänzt worden. Grundlagen sind das Juristenausbildungsgesetz

(JAG) und die Juristenausbildungsordnung (JAO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Novem-

ber 1993 (GVBl. NW S. 924 ff. bzw. 932 ff.) sowie die Studienordnung der Juristischen Fakultät vom 1.

April 1994.

Die Fakultät bietet die folgenden Lehrveranstaltungen im Rahmen ihrer kapazitären Möglichkeiten an.

(II) Veranstaltungen der Juristischen Fakultät

TEIL 1 – LEHRVERANSTALTUNGEN ZU DEN PFLICHTFÄCHERN

In den Pflichtveranstaltungen werden, soweit einschlägig, auch die jeweiligen europarechtlichen Bezü-

ge sowie die philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagen behan-

delt.

I. Vorlesungen

1. Methoden und Grundlagen des Rechts (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 JAG NW)

(1) Allgemeine Rechtslehre (Rechtstheorie) 2st.

(2) Methodenlehre 2st.

(3) Rechtsphilosophie 2st.

(4) Rechtssoziologie (einschl. Rechtstatsachenforschung) 2st.

(5) Kriminologie I (Rechtstatsachenforschung; Einführung: Theorie und Methodik) 2st.

(6) Römische Rechtsgeschichte 2st.

(7) Deutsche Rechtsgeschichte 2st.

(8) Verfassungsgeschichte 2st.

(9) Verwaltungslehre 2st.

2. Bürgerliches Rechts (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a JAG NW)

(1) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I (Allgemeiner Teil des BGB) 4st.

(2) Rechtsgeschäftslehre 2st.

(3) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II (Schuldrecht, Allgemeiner Teil) 4st.

(4) Schuldrecht, Besonderer Teil 3st.

(5) Sachenrecht 3st.

(6) Familienrecht 2st.

(7) Erbrecht 2st.

3. Handelsrecht, Arbeitsrecht, Zivilprozeßrecht (§ 3 Abs. 2 Nr. Buchstaben b, c, h JAG NW)

(1) Handelsrecht 2st.

(2) Gesellschaftsrecht (Personengesellschaftsrecht; Einführung in das Kapitalgesellschaftsrecht) 3st.

(3) Arbeitsrecht (Recht des Arbeitsverhältnisses; Recht des kollektiven Arbeitsrechts) 3st.

(4) Zivilprozeß- und Gerichtsverfassungsrecht (Überblick) 4st.

(5) Zwangsvollstreckungsrecht (Überblick) 2st.

4. Strafrecht und Strafprozeßrecht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben d, h JAG NW)

(1) Strafrecht I (Allgemeine Lehren) 5st.

(2) Strafrecht II (Besonderer Teil) 4st.

(3) Strafprozeßrecht (Überblick) 2st.

5. Öffentliches Recht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben e, f, g, h JAG NW)

(1) Staatsrecht I (Grundrechte) 4st.

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- 92 - Fachschaftsrat Jura

(2) Staatsrecht II (Staatsorganisation, einschließlich Verfassungsprozeßrecht) 4st.

(3) Europarecht I 3st.

(4) Allgemeines Verwaltungsrecht I 4st.

(5) Allgemeines Verwaltungsrecht II 3st.

(6) Polizei- und Ordnungsrecht 2st.

(7) Baurecht (Überblick) 2st.

(8) Kommunalrecht 2st.

(9) Verwaltungsprozeßrecht (Überblick) 2st.

II. Arbeitsgemeinschaften

1. Arbeitsgemeinschaften für Studienanfänger

(1) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I“ 2st.

(2) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht I“ 2st.

(3) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht I“ 2st.

(4) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht II“ 2st.

2. Vertiefende Arbeitsgemeinschaften

(1) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II“ 2st.

(2) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht II“ 2st.

(3) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht I“ 2st.

(4) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht II“ 2st.

III. Pflichtkurse und Pflichtübungen

(1) Anfängerkurs im Bürgerlichen Recht 3st.

(2) Übung im Bürgerlichen Recht 3st.

(3) Anfängerkurs im Strafrecht 3st.

(4) Übung im Strafrecht 3st.

(5) Anfängerkurs im Öffentlichen Recht 3st.

(6) Übung im Öffentlichen Recht 3st.

TEIL 2 – LEHRVERANSTALTUNGEN ZU DEN WAHLFACHGRUPPEN

Wahlfachgruppe 1: Zivilrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 JAG)

I. Vorlesungen

(1) Grundstücks- und Grundbuchrecht 2st.

(2) Zivilverfahrensrecht (Vertiefung) 2st.

(3) Freiwillige Gerichtsbarkeit 2st.

II. Übungen, Seminare und Exegesen

(1) Übungen im Zivilprozeßrecht 2st.

(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe 2st.

(3) Digestenexegese 2st.

Wahlfachgruppe 2: Strafrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG)

I. Vorlesungen

(1) Kriminologie II (Kriminologie der Einzeldelikte) 2st.

(2) Kriminologie III (Kriminologie in der Praxis) 2st.

(3) Jugendstrafrecht 2st.

(4) Strafvollzug und Entlassenenhilfe 2st.

(5) Strafprozeßrecht (Vertiefung mit fakultativer integrierter Übung) 3st.

II. Übungen und Seminare

(1) Übungen im Strafprozeßrecht 3st.

(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe 2st.

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Fachschaftsrat Jura - 93 -

Wahlfachgruppe 3: Wirtschaftsrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 3 JAG)

I. Vorlesungen

(1) Gesellschaftsrecht (Kapitalgesellschafts-, Konzern- und Mitbestimmungsrecht) 3st.

(2) Wirtschaftsrecht, insbesondere Wettbewerbs- und Kartellrecht, Grundzüge der Bilanzkunde 3st.

II. Übungen und Seminare

(1) Übungen im Gesellschafts- und Unternehmensrecht 2st.

(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe 2st.

Wahlfachgruppe 4: Steuerrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 4 JAG)

I. Vorlesungen

(1) Allgemeines Steuerrecht 4st.

(2) Besonderes Steuerrecht 4st.

(3) Bilanzsteuerrecht 2st.

(4) Steuerprozeßrecht 2st.

II. Übungen und Seminare

(1) Übung im Steuerrecht 2st.

(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe 2st.

Wahlfachgruppe 5: Arbeitsrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 JAG)

I. Vorlesungen

Vertiefungsvorlesungen, insbesondere auf den Gebieten

(1) Des kollektiven Arbeitsrechts (vor allem Betriebsverfassungsrecht wie auch das Mitbe-

stimmungsrecht einschließlich des zugehörigen Gesellschaftsrechts) 2st.

(2) Des arbeitsgerichtlichen Verfahrens 2st.

II. Übungen und Seminare

(1) Übung im Arbeitsrecht 2st.

(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe 2st.

Wahlfachgruppe 6: Staats- und Verwaltungsrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 6 JAG)

I. Vorlesungen

(1) Staatsrecht (Vertiefung) 2st.

(2) Wirtschaftsverwaltungsrecht 2st.

(3) Umweltrecht (Überblick) 2st.

(4) Raumordnungs- und Baurecht 2st.

(5) Straßenrecht 2st.

II. Übungen und Seminare

(1) Übung im Besonderen Verwaltungsrecht 2st.

(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe 2st.

Wahlfachgruppe 7: Sozialrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 7 JAG)

I. Vorlesungen

(1) Grundzüge des Sozialrechts 2st.

(2) Sozialrecht (Vertiefung) 2st.

(3) Sozialversicherungsrecht 2st.

II. Übungen und Seminare

(1) Übungen im Sozialrecht 2st.

(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe 2st.

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- 94 - Fachschaftsrat Jura

Wahlfachgruppe 8: Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (§ 3 Abs. 3 Nr. 8 JAG)

I. Vorlesungen

(1) Internationales Privatrecht I 2st.

(2) Internationales Privatrecht II 2st.

(3) Internationales Zivilverfahrensrecht 1st.

(4) Internationales Schiedsverfahrensrecht 1st.

(5) Einführung in die Rechtsvergleichung 3st.

II. Übungen und Seminare

(1) Übungen im Internationalen Privatrecht 2st.

(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe 2st.

Wahlfachgruppe 9: Völker- und Europarecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 9 JAG NW)

I. Vorlesungen

(1) Völkerrecht I 4st.

(2) Völkerrecht II 2st.

(3) Europarecht II 2st.

II. Übungen und Seminare

(1) Übung im Völkerrecht 2st.

(2) Übung im Europarecht 2st.

(3) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe 2st.

TEIL 3 – LEHRVERANSTALTUNGEN NACH § 8 ABS. 1 NR. 5 JAG NW

In folgenden Veranstaltungen kann der nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW erforderliche Grundlagenschein

erworben werden, wenn dies in der Ankündigung der Veranstaltung bekanntgegeben wurde:

I. Vorlesungen

(1) Allgemeine Rechtslehre (Rechtstheorie) 2st.

(2) Methodenlehre 2st.

(3) Rechtsphilosophie 2st.

(4) Rechtssoziologie, einschließlich Rechtstatsachenforschung 2st.

(5) Kriminologie I (Rechtstatsachenforschung; Einführung: Theorie und Methodik) 2st.

(6) Kriminologie III (Kriminologie in der Praxis) – vgl. Wahlfachgruppe 2, I (2) 2st.

(7) Römische Rechtsgeschichte 2st.

(8) Römisches Privatrecht 2st.

(9) Deutsche Rechtsgeschichte 2st.

(10) Privatrechtsgeschichte der Neuzeit 2st.

(11) Verfassungsgeschichte 2st.

(12) Staatslehre 2st.

(13) Verwaltungslehre 2st.

(14) Kirchenrecht 2st.

(15) Wirtschaftswissenschaften für Juristen 2st.

II. Weitere Lehrveranstaltungen

über geschichtliche, philosophische, gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen des Rechts und

die Methodik seiner Anwendung 2st.

TEIL 4 – ERGÄNZUNGSVERANSTALTUNGEN

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Fachschaftsrat Jura - 95 -

Die Fakultät bietet (in teilweise mehrsemestrigem Abstand) Ergänzungsveranstaltungen, in denen das in

den Pflichtfächern vermittelte Stoffgebiet ergänzt und vertieft wird. Als solche Veranstaltungen kom-

men insbesondere folgenden in Betracht:

I. Allgemeines und Rechtsgeschichte

(1) Gerichtspraxis und Rechtsalltag in der Frühen Neuzeit 2st.

(2) Kolloquium: Frauen im Recht 2st.

(3) Didaktik der Rechtskunde 2st.

(4) Wirtschaftswissenschaftliche Lehrveranstaltungen für Juristen 2st.

II. Zivilrecht

(1) Vertiefungsvorlesung Rechtsgeschäftslehre 2st.

(2) Vertragsgestaltung 2st.

(3) Vertiefungsvorlesung Grundbuchrecht und Grundpfandrechte 2st.

(4) Vertiefungsvorlesung Sicherungsrechte 2st.

(5) Privatversicherungsrecht 2st.

(6) Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 2st.

(7) Wertpapierrecht 2st.

(8) Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht für Juristen 2st.

(9) Ausgewählte Probleme des Kartellrechts 2st.

(10) Grundzüge des Internationalen Arbeits- und Sozialrechts einschließlich EG-Recht 2st.

(11) Insolvenzrecht 2st.

III. Strafrecht

(1) Wirtschaftsstrafrecht 2st.

(2) Ordnungswidrigkeitenrecht 2st.

(3) Verkehrs-(straf)recht 2st.

(4) Das strafrechtliche Rechtsfolgensystem 2st.

IV. Öffentliches Recht

(1) Ausländerrecht 2st.

(2) Berg- und Energierecht 2st.

(3) Finanz- und Haushaltsrecht 2st.

(4) Medienrecht 2st.

(5) Recht des öffentlichen Dienstes 2st.

(6) Schul- und Hochschulrecht 2st.

(7) Staatskirchenrecht 2st.

(8) Vertiefungsvorlesung Umweltrecht 2st.

(9) Vertiefungsvorlesung Wirtschaftsverwaltungsrecht 2st.

(10) Entwicklungsvölkerrecht 2st.

(11) Humanitäres Völkerrecht 2st.

V. Methodik der Fallbearbeitung

Die Fakultät bietet ferner Veranstaltungen zur Einführung in die Methodik der Fallbearbeitung

für Studienanfänger an 2st.

TEIL 5 – VERANSTALTUNGEN ZUR EXAMENSVORBEREITUNG

I. Repetitorien

(1) Repetitorium im Bürgerlichen Recht 4st.

(2) Repetitorium im Strafrecht 4st.

(3) Repetitorium im Öffentlichen Recht 4st.

- Diese Veranstaltungen werden auch in der vorlesungsfreien Zeit angeboten -

II. Klausurenkurse

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- 96 - Fachschaftsrat Jura

(1) Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht 5st.

(2) Klausurenkurs im Strafrecht 5st.

(3) Klausurenkurs im Öffentlichen Recht 5st.

- Diese Veranstaltungen werden auch in der vorlesungsfreien Zeit angeboten -

III. Examinatorien

(1) Examinatorium im Bürgerlichen Recht 3st.

(2) Examinatorium im Strafrecht 3st.

(3) Examinatorium im Öffentlichen Recht 3st.

TEIL 6 – FREMDSPRACHEN FÜR JURISTEN

(Nach Angebot der fachlich zuständigen Fakultäten)

(1) Latein 2st.

(2) Englisch 2st.

(3) Französisch 2st.

(4) Weitere Fremdsprachen 2st.

TEIL 7 – TUTORIEN FÜR STUDIENANFÄNGER

Die Fakultät bietet im Rahmen des Aktionsprogramms „Qualität der Lehre“ sowohl im Winter-, als

auch im Sommersemester Tutorien für Studienanfänger an.

(III) Studienverlaufsplan

VERTEILUNG DER LEHRVERANSTALTUNGEN AUF DIE SEMESTER

A. Studienbeginn in einem Wintersemester

1. Semester

(1) Römische Rechtsgeschichte 2st.

(2) Kriminologie I (Einführung: Theorie und Methodik einschl. Rechtstatsachenforschung) 2st.

(3) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I (Allgemeiner Teil des BGB) 4st.

(4) Staatsrecht I (Grundrechte) 4st.

(5) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I“ 2st.

(6) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht I“ 2st.

16st.

Ferner: Tutorium; Fremdsprachen für Juristen

2. Semester

(1) Deutsche Rechtsgeschichte 2st.

(2) Verfassungsgeschichte 2st.

(3) Rechtsphilosophie 2st.

(4) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II (Schuldrecht, Allgemeiner Teil) 4st.

(5) Strafrecht I (Allgemeine Lehren) 5st.

(6) Staatsrecht II (Staatsorganisation einschließlich Verfassungsprozeßrecht) 4st.

(7) Anfängerkurs im Bürgerlichen Recht 3st.

(8) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II“ 2st.

(9) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht I“ 2st.

(10) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht II“ 2st.

28st.

Ferner: Fremdsprachen für Juristen

3. Semester

(1) Rechtssoziologie, einschließlich Rechtstatsachenforschung 2st.

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Fachschaftsrat Jura - 97 -

(2) Schuldrecht (Besonderer Teil) 3st.

(3) Sachenrecht 3st.

(4) Strafrecht II (Besonderer Teil) 4st.

(5) Europarecht I 3st.

(6) Anfängerkurs im Strafrecht 3st.

(7) Anfängerkurs im Öffentlichen Recht 3st.

(8) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht II“ 2st.

23st.

4. Semester

(1) Allgemeine Rechtslehre (Rechtstheorie) 2st.

(2) Methodenlehre 2st.

(3) Familienrecht 2st.

(4) Erbrecht 2st.

(5) Handelsrecht 2st.

(6) Arbeitsrecht (Recht des Arbeitsverhältnisses; Recht des kollektiven Arbeitsrechts) 3st.

(7) Allgemeines Verwaltungsrecht I 4st.

(8) Verwaltungsprozeßrecht (Überblick) 2st.

(9) Übung im Strafrecht 3st.

(10) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht I“ 2st.

24st.

Ferner: Lehrveranstaltungen in der gewählten Wahlfachgruppe

5. Semester

(1) Gesellschaftsrecht (Personengesellschaftsrecht; Einführung in das Kapitalgesellschaftsrecht) 3st.

(2) Zivilprozeß- und Gerichtsverfassungsrecht (Überblick) 4st.

(3) Strafprozeßrecht (Überblick) 2st.

(4) Allgemeines Verwaltungsrecht II 3st.

(5) Kommunalrecht 2st.

(6) Polizei- und Ordnungsrecht 2st.

(7) Baurecht (Überblick) 2st.

(8) Übung im Bürgerlichen Recht 3st.

(9) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht II“ 2st.

23st.

Ferner: Lehrveranstaltungen in der gewählten Wahlfachgruppe

6. Semester

(1) Rechtsgeschäftslehre 2st.

(2) Zwangsvollstreckungsrecht (Überblick) 2st.

(3) Verwaltungslehre 2st.

(4) Übung im Öffentlichen Recht 3st.

9st.

Ferner: Lehrveranstaltungen in der gewählten Wahlfachgruppe

Ab 6. Semester werden außerdem regelmäßig zur Wiederholung und Vertiefung angeboten: Vorlesun-

gen, Seminare, Repetitorien, Examinatorien, Klausurenkurse.

B. Studienbeginn in einem Sommersemester

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- 98 - Fachschaftsrat Jura

1. Semester

(1) Rechtsphilosophie 2st.

(2) Deutsche Rechtsgeschichte 2st.

(3) Verfassungsgeschichte 2st.

(4) Strafrecht I (Allgemeine Lehren) 5st.

(5) Staatsrecht II (Staatsorganisation einschließlich Verfassungsprozeßrecht) 4st.

(6) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht I“ 2st.

(7) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht II“ 2st.

19st.

Ferner: Tutorium; Fremdsprachen für Juristen

2. Semester

(1) Römische Rechtsgeschichte 2st.

(2) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I (Allgemeiner Teil des BGB) 4st.

(3) Strafrecht II (Besonderer Teil) 4st.

(4) Kriminologie I (Einführung: Theorie und Methodik einschl. Rechtstatsachenforschung) 2st.

(5) Staatsrecht I (Grundrechte) 4st.

(6) Europarecht I 3st.

(7) Anfängerkurs im Strafrecht 3st.

(8) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I“ 2st.

(9) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht II“ 2st.

(10) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht I“ 2st.

28st.

3. Semester

(1) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II (Schuldrecht, Allgemeiner Teil) 3st.

(2) Allgemeines Verwaltungsrecht I 4st.

(3) Verwaltungsprozeßrecht 2st.

(4) Anfängerkurs im Bürgerlichen Recht 3st.

(5) Anfängerkurs im Öffentlichen Recht 3st.

(6) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II“ 2st.

(7) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht I“ 2st.

20st.

4. Semester

(1) Rechtssoziologie (einschl. Rechtstatsachenforschung) 2st.

(2) Schuldrecht (Besonderer Teil) 3st.

(3) Sachenrecht 3st.

(4) Strafprozeßrecht (Überblick) 2st.

(5) Allgemeines Verwaltungsrechts II 2st.

(6) Kommunalrecht 2st.

(7) Polizei- und Ordnungsrecht 2st.

(8) Baurecht (Überblick) 2st.

(9) Übung im Strafrecht 3st.

(10) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht II“ 2st.

24st.

Ferner: Lehrveranstaltungen in der gewählten Wahlfachgruppe

5. Semester

(1) Allgemeine Rechtslehre (Rechtstheorie) 2st.

(2) Methodenlehre 2st.

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Fachschaftsrat Jura - 99 -

(3) Familienrecht 2st.

(4) Erbrecht 2st.

(5) Handelsrecht 2st.

(6) Arbeitsrecht (Recht des Arbeitsverhältnisses; Recht des kollektiven Arbeitsrechts) 3st.

(7) Verwaltungslehre 2st.

(8) Übung im Öffentlichen Recht 3st.

18st.

Ferner: Lehrveranstaltungen in der gewählten Wahlfachgruppe

6. Semester

(1) Gesellschaftsrecht (Personengesellschaftsrecht; Einführung in das Kapitalgesellschaftsrecht) 3st.

(2) Zivilprozeß- und Gerichtsverfassungsrecht (Überblick) 4st.

(3) Übung im Bürgerlichen Recht 3st.

10st.

Ferner: Lehrveranstaltungen in der gewählten Wahlfachgruppe

7. Semester

(1) Rechtsgeschäftslehre 2st.

(2) Zwangsvollstreckungsrecht (Überblick) 2st.

4st.

Ferner: Lehrveranstaltungen in der gewählten Wahlfachgruppe

Ab 6. Semester werden außerdem regelmäßig zur Wiederholung und Vertiefung angeboten: Vorlesun-

gen, Seminare, Repetitorien, Examinatorien, Klausurenkurse.