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Geladener, anonymer, einstufiger Wettbewerb mit Realisierungsteil und städtebaulicher Betrachtung des Gesamtquartiers WOHNEN GRÜNANGER Neubau von ca. 60 Wohneinheiten im Realisierungsteil in 8041 Graz Liebenau

- Wettbewerbstext Ostbahn HouseGasse 52, 54 von der ÖWG im Baurecht, die vom Architekten DI Hubert Rieß entworfenen reihen-artigen Holzbauten mit insgesamt 35 Wohneinheiten errichtet

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Page 1: - Wettbewerbstext Ostbahn HouseGasse 52, 54 von der ÖWG im Baurecht, die vom Architekten DI Hubert Rieß entworfenen reihen-artigen Holzbauten mit insgesamt 35 Wohneinheiten errichtet

Geladener, anonymer, einstufiger Wettbewerb mit Realisierungsteil und städtebaulicher Betrachtung des Gesamtquartiers

WOHNEN GRÜNANGER Neubau von ca. 60 Wohneinheiten im Realisierungsteil

in 8041 Graz Liebenau

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Wettbewerb WOHNEN GRÜNANGER Auslobung

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INHALTSVERZEICHNIS TEIL A – ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN ........................................................................... 4

A.0 PRÄAMBEL .......................................................................................................................................... 4

A.1 AUFTRAGGEBERIN, AUSLOBUNG, VORPRÜFUNG ................................................................................. 5

A.1.1 AUFTRAGGEBERIN / GRUNDEIGENTÜMERIN ......................................................................................................... 5 A.1.2 AUSLOBUNG UND VERFAHRENSORGANISATION .................................................................................................... 5 A.1.3 VORPRÜFUNGSBÜRO ARCHITEKTUR ................................................................................................................... 5 A.1.4 VORPRÜFUNGSBÜRO KOSTEN ........................................................................................................................... 5

A.2 GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES ............................................................................ 5

A.3 VERFAHRENSART ................................................................................................................................ 5

A.4 AUSLOBUNGSUNTERLAGEN ................................................................................................................ 6

A.5 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN ....................................................................................... 6

A.5.1 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN ........................................................................................................ 6 A.5.2 GEHEIMHALTUNGSPFLICHT UND ANERKENNUNG DER PREISGERICHTSENTSCHEIDUNG ................................................... 6 A.5.3 PRÜFUNG DURCH DIE ZUSTÄNDIGE LÄNDERKAMMER DER ARCHITEKTEN UND INGENIEURKONSULENTEN .......................... 6 A.5.4 WAHRUNG DER ANONYMITÄT .......................................................................................................................... 6 A.5.5 BESICHTIGUNGSMÖGLICHKEIT WETTBEWERBSAREAL UND INFORMATIONSWEITERGABE ................................................ 6 A.5.6 ORTSBEGEHUNG UND HEARING ........................................................................................................................ 7 A.5.7 FRAGEBEANTWORTUNG ................................................................................................................................... 7 A.5.8 ABGABE DER WETTBEWERBSARBEITEN ............................................................................................................... 7 A.5.9 VORPRÜFUNG ............................................................................................................................................... 7 A.5.10 SITZUNG DES PREISGERICHTS ............................................................................................................................ 7 A.5.11 BEKANNTGABE DES WETTBEWERBSERGEBNISSES .................................................................................................. 8 A.5.12 AUSSTELLUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN ....................................................................................................... 8 A.5.13 RÜCKSENDUNG DER TEILNAHMEUNTERLAGEN UND WETTBEWERBSARBEITEN ............................................................ 8 A.5.14 WETTBEWERBSSPRACHE .................................................................................................................................. 8

A.6 TERMINE ............................................................................................................................................. 9

A.7 WETTBEWERBSTEILNEHMER/INNEN, TEILNAHMEBERECHTIGUNG ..................................................... 10

A.7.1 GELADENE TEILNEHMERINNEN ........................................................................................................................ 10 A.7.2 ANGABEN ZUR TEILNAHMEBERECHTIGUNG ........................................................................................................ 10 A.7.3 MEHRFACHTEILNAHME .................................................................................................................................. 11 A.7.4 VARIANTEN ................................................................................................................................................. 11 A.7.5 MITARBEITERINNEN ...................................................................................................................................... 11 A.7.6 ZIVILTECHNIKERINNEN UND KONSULENTINNEN ANDERER FACHRICHTUNGEN ............................................................ 11 A.7.7 AUSSCHLIEßUNGSGRÜNDE FÜR WETTBEWERBSTEILNEHMERINNEN GEM. TEIL B §2 WSA 2010 ................................. 11 A.7.8 AUSSCHEIDUNGSSGRÜNDE FÜR WETTBEWERBSARBEITEN GEM. TEIL B § 17 WSA 2010 ........................................... 12

A.8 PREISE, AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN ........................................................................................... 12

A.9 PREISGERICHT, BERATUNG, VORPRÜFUNG ........................................................................................ 13

A.9.1 PREISGERICHT .............................................................................................................................................. 13 A.9.2 BERATUNG DES PREISGERICHTES (NICHT STIMMBERECHTIGT) ................................................................................ 13 A.9.3 VORPRÜFUNG ARCHITEKTUR .......................................................................................................................... 13 A.9.4 VORPRÜFUNG KOSTEN .................................................................................................................................. 13 A.9.5 VORPRÜFUNG BAUPHYSIK .............................................................................................................................. 13

A.10 BEAUFTRAGUNG ARCHITEKTURLEISTUNGEN ..................................................................................... 14

A.10.1 BEAUFTRAGUNG ARCHITEKTURLEISTUNGEN DURCH DIE AUFTRAGGEBERIN .............................................................. 14 A.10.2 VERGÜTUNG DER ARCHITEKTURLEISTUNGEN ...................................................................................................... 14 A.10.3 VERPFLICHTUNG DER WETTBEWERBSTEILNEHMENDEN IM AUFTRAGSFALL ............................................................... 14 A.10.4 ALLGEMEIN ................................................................................................................................................. 14

A.11 EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT .................................................................................................... 15

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Wettbewerb WOHNEN GRÜNANGER Auslobung

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TEIL B – BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG ........................................................................................ 16

B.1 PROJEKTGEBIET ................................................................................................................................. 16

B.1.1 STANDORT UND LAGE ................................................................................................................................... 16 B.1.1.1 BESCHREIBUNG DES PROJEKTGEBIETES GRÜNANGER ........................................................................................... 16 B.1.1.2 HISTORISCHE BETRACHTUNG DES AREALS ......................................................................................................... 16 B.1.1.3 STADTTEILENTWICKLUNG ............................................................................................................................... 17 B.1.1.4 KONZEPT MURRAUM GRÜNANGER .................................................................................................................. 18

B.2 BEARBEITUNGSGEBIET ...................................................................................................................... 20

B.2.1 GRUNDSTÜCKE DES WETTBEWERBSAREALS/BAUPLATZES ..................................................................................... 21 B.2.2 STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ZIELSETZUNGEN ............................................................................ 21 B.2.3 ÄUßERE VERKEHRSERSCHLIEßUNG ................................................................................................................... 22 B.2.4 TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN ............................................................................................................... 22 B.2.5 ÖFFENTLICHER VERKEHR ................................................................................................................................ 23 B.2.6 FUßLÄUFIGE ERREICHBARKEIT/ RADWEGE ......................................................................................................... 23 B.2.7 BEBAUUNGSENTWICKLUNG/REALISIERUNG IN BAUETAPPEN ................................................................................. 24 B.2.8 GRÜN-UND FREIRAUM VERFASSERIN: ABT. FÜR GRÜNRAUM UND GEWÄSSER ................................................. 25 B.2.9 SOZIALE- UND VERSORGUNGSINFRASTRUKTUR ................................................................................................... 27

B.3 BESCHREIBUNG DER AUFGABENSTELLUNG ........................................................................................ 28

B.3.1 KOSTENGÜNSTIGER WOHNBAU AUS SOZIOLOGISCHER PERSPEKTIVE ....................................................................... 28 B.3.2 RAUM- UND NUTZUNGSPROGRAMM ............................................................................................................... 29 B.3.2.1 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN GEBÄUDE UND WOHNUNGEN ......................................................................... 29 B.3.2.2 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN DIE NEBENRÄUME/INFRASTRUKTUR ................................................................. 30 B.3.2.3 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN DIE AUßENANLAGEN ..................................................................................... 30 B.3.2.4 WOHNUNGSVERTEILUNG ............................................................................................................................... 31 B.3.3 RAHMENZEITPLAN FÜR DEN REALISIERUNGSTEIL ................................................................................................. 32 B.3.4 BARRIEREFREIHEIT ........................................................................................................................................ 32

B.4 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN ........................................................................................................ 33

B.4.1 KOSTENVORGABEN / ÖKONOMIE .................................................................................................................... 33 B.4.2 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN DIE GEBÄUDE ............................................................................................... 33 B.4.2.1 TECHNISCHE INFRASTRUKTUR, ENERGIE ............................................................................................................ 33 B.4.2.2 BAUWEISE/KONSTRUKTION ............................................................................................................................ 33 B.4.2.3 GEOLOGISCH - GEOTECHNISCHE UNTERSUCHUNG .............................................................................................. 34 B.4.2.4 UNTERIRDISCHE EINBAUTEN ........................................................................................................................... 34 B.4.2.5 AUSSTATTUNGSSTANDARDS ........................................................................................................................... 34

B.5 ART, UMFANG UND FORM DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN ...................................................... 35

B.5.1 AUFLISTUNG DER ABZUGEBENDEN UNTERLAGEN ................................................................................................ 35 B.5.1.1 WETTBEWERBSPLAKATE ................................................................................................................................ 35 B.5.1.2 ZUSÄTZLICHE UNTERLAGEN AUF PAPIER ............................................................................................................ 36 B. 5.1.3 ZUSÄTZLICHE UNTERLAGEN DIGITAL ................................................................................................................. 36 B.5.1.4 ARBEITSMODELL M 1:500 ............................................................................................................................ 36 B.5.2 FESTGELEGTER LEISTUNGSUMFANG ................................................................................................................. 37 B.5.3 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG ................................................................................................ 37

B.6 BEURTEILUNGSKRITERIEN ................................................................................................................. 38

B.7 QUELLENVERZEICHNIS TEXTE UND ABBILDUNGEN ............................................................................. 39

TEIL C – BEILAGEN ......................................................................................................................................... 40

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Wettbewerb WOHNEN GRÜNANGER Auslobung

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TEIL A – ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

A.0 PRÄAMBEL

Aufgabenstellung und Zielsetzung „Das Dorf in der Stadt“ Verfasserin: Wohnen Graz Die „Grünangersiedlung“ (Theyergasse, Pichlergasse, Andersengasse, Eduard-Keil-Gasse) in Graz Liebenau besteht aus Holzhäusern, die in der Nachkriegszeit als Behelfsheime errichtet wurden. Die Häuser verfügen mehrheitlich nicht über zeitgemäße Sanitäreinrichtungen. Trotz des teilweise schon schlechten Erhaltungszustands werden diese noch großteils bewohnt, da die MieterInnen die großzügigen Freiflächen lieben. Der „Grünanger“ dient bislang zur Versorgung von Personen, die sich in einem mehrgeschossigen Wohnbau nicht integrieren können. Sie verfügen über wenig Einkommen, können sich daher wenig Wohnfläche leisten und benötigen als Ausgleich die Freiflä-chen. Die Gestaltung der Freiflächen ist den BewohnerInnen wichtiger als die Ausgestaltung des spärlichen Wohnraums. Natürlich gibt es auch einige BewohnerInnen, die diesen Freiraum zum Ansammeln von Gegen-ständen verwenden. Diese Art der Siedlungsstruktur ist österreichweit die einzig noch bestehende in dieser Größenordnung und soll durch die Neubauten nicht völlig zerstört, sondern behutsam verbessert werden. Allerdings wurden und werden immer wieder Holzhäuser abgebrochen und bereits im Jahr 2005/2006 wurden auf einigen Baulücken in der Pichlergasse 2, 4, 5, 6 und in der Eduard-Keil-Gasse 52, 54 von der ÖWG im Baurecht, die vom Architekten DI Hubert Rieß entworfenen reihen-artigen Holzbauten mit insgesamt 35 Wohneinheiten errichtet. Auch für diese Wohnungen hat der Eigenbetrieb Wohnen Graz das Einweisungsrecht. In der Zwischenzeit mussten wieder einige völlig desolate Holzhäuser entfernt werden. Es ist nun-mehr geplant, im westlichen Teilbereich in einem Gesamtflächenausmaß von rd. 11.000m² eine Nachverdichtung mit zweigeschossigen Wohnbauten, bestehend aus je 4 Wohneinheiten, vorzu-nehmen. Entsprechend dem Motto „Das Dorf in der Stadt“ sind die ca. 15 Wohnhäuser um grüne Anger als halböffentliche Freibereiche zu situieren. Für jede Wohnung – auch für die OG-Wohnungen - ist ein Privatgarten vorzusehen. Da die Zielgruppe finanzschwache BewohnerInnen sind und nur geringe Mieten entrichten können, sollen die Gebäude möglichst kostengünstig mit einem minimalen, der heutigen Zeit entsprechen-den Ausstattungsstandard, errichtet werden. Sehr wichtig ist die Bereitschaft zur Kostenoptimie-rung während des gesamten Planungs- und Bauprozesses. Die BewohnerInnenstruktur ist derzeit überwiegend männlich, Single und in einer höheren Alters-gruppe. Durch die neu zu schaffenden ca. 60 Wohnungen sollen nunmehr auch AlleinerzieherInnen mit Kind und Kleinfamilien zu einer Durchmischung und besseren sozialen Aufwertung dieses Ge-bietes beitragen. Dennoch sollen die bisherigen BewohnerInnen sich mit diesen Bauten „anfreun-den“ können, d.h. die Gebäude sollen sich auch optisch in das Gesamtgefüge einfügen und nicht aus der grünen Umgebung „herausstechen“. Die von den Gebäuden umschlossenen Anger sollen die Gemeinschaft und auch die Nachbar-schaftshilfe fördern (nachbarschaftliches Treffen, Grillen, Spielen, Bepflanzen, Kleinreparaturen etc.). Der zentralste Anger soll daher auch eine Waschküche, einen überdachten Sitzplatz als Treff-punkt, eine kleine Werkstätte zum Reparieren von Gegenständen (Fahrrädern, Möbeln etc.) und einen Raum für die Aufbewahrung der gemeinsamen Geräte (z.B. Rasenmäher) erhalten. Zusätzlich soll es im nördlichen PKW-Stellplatzbereich einen asphaltierten Platz für kleine Reparatur- und Ser-vicearbeiten an den eigenen PKWs geben. Aus städtebaulicher Sicht soll im Wettbewerb das gesamte „Grünanger-Gebiet“ westlich der An-dersengasse betrachtet werden, realisiert wird vorerst nur ein Teilbereich, wobei es auch in die-sem Gebiet noch 4 bewohnte Gebäude gibt (siehe Pkt. B.3.2) Es ist geplant, dass nach und nach

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Wettbewerb WOHNEN GRÜNANGER Auslobung

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sämtliche Holzhäuser durch neue Wohnhäuser ersetzt werden. Dieser Prozess kann aber noch Jah-re bis Jahrzehnte andauern. In einem weiteren Wettbewerb sollen im östlich der Andersengasse gelegenen Teil weitere mehr-geschossige kommunale Wohnbauten unter Ausnutzung der gesamten Bebauungsdichte geplant werden. Daher sollen die Gebäude des Realisierungsteils auch so attraktiv sein, dass zumindest teilweise die BewohnerInnen der Gebäude Fiziastraße 5-17 zum Übersiedeln motiviert werden können. Da der PKW-Anteil unter den BewohnerInnen sehr gering ist (0,3 Stellplätze/WE), wird es nur einen PKW-Abstellbereich nördlich der Pichlergasse geben. Das Wohnquartier kann nahezu autofrei aus-gelegt werden. Dafür soll es jedoch ausreichend Fahrradabstellplätze geben.

A.1 AUFTRAGGEBERIN, AUSLOBUNG, VORPRÜFUNG

A.1.1 Auftraggeberin / Grundeigentümerin

Stadt Graz - WOHNEN GRAZ 8011 Graz, Schillerplatz 4

A.1.2 Auslobung und Verfahrensorganisation Stadt Graz - Stadtbaudirektion / Referat Hochbau 8011 Graz, Europaplatz 20

A.1.3 Vorprüfungsbüro Architektur Arch. DI Dr. Roland Heyszl 8010 Graz, Sparbersbachgasse 18

Tel.: 0316 81 03 14, E-mail: [email protected]

A.1.4 Vorprüfungsbüro Kosten Ingenos.Gobiet.ZT GmbH, DI Heimo Tröster 8200 Gleisdorf, Business Park 2

Tel.: 03112 4471, E-mail: [email protected]

A.1.5 Vorprüfungsbüro Bauphysik Grazer Energieagentur, DI Gerhard Bucar 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 13

Tel.: 0316 81 18 48, E-mail: grazer-ea.at

A.2 GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES Gegenstand des Wettbewerbes ist die städtebauliche Bearbeitung des Areals Theyergasse – Andersengasse – Pichlergasse, sowie die Erlangung von Vorentwurfskonzepten für die Neuerrichtung von ca. 60 Wohneinheiten im südwestlichen Realiserungsteilbereich des vorhin beschriebenen Areals inklusive Kostenermittlung. Die städtebauliche Bearbeitung des Nicht-Realisierungsteils sollte auf Basis des Bebauungs- und Freiraumkonzeptes des Realisierungsteils erfolgen. Das Ergebnis dieser städtebaulichen Bearbeitung wird Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans des Gesamtquartiers.

A.3 VERFAHRENSART Der Wettbewerb wird als geladener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb im Unterschwellenwellenbereich gemäß BVergG 2006 i.d.g.F. ausgelobt.

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Wettbewerb WOHNEN GRÜNANGER Auslobung

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A.4 AUSLOBUNGSUNTERLAGEN Die Auslobungsunterlagen stehen ab Dienstag, 04. Oktober 2016, 12:00 Uhr, zum Download unter folgendem link: http://www.vorpruefung.com/aktuelle-wettbewerbe/wb-grünanger/unterlagen allen Verfahrensbeteiligten zur Verfügung.

Über Ergänzungen/Änderungen der Auslobungsunterlagen werden alle TeilnehmerInnen per E-Mail informiert, sobald diese zum Download zur Verfügung stehen. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, zusätzlich in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob am Server ergänzende Unterlagen hochgeladen wurden. Die Modelleinsatzplatte und diverse Bestandsgebäude werden den TeilnehmerInnen beim Hearing zu dem unter Pkt. A.6 angeführten Termin zur Verfügung gestellt.

A.5 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN

A.5.1 Rechtsgrundlagen, Verfahrensregeln 1. Bundesvergabegesetz (BVergG 2006) i.d.g.F. 2. Stmk. Vergaberechtsschutzgesetz i.d.g.F. 3. Protokoll der Ortsbegehung und des Hearings 4. Schriftliche Fragebeantwortung 5. Wettbewerbsausschreibungstext samt Beilagen 6. Wettbewerbsstandard Architektur – WSA 2010 – Teil B i.d.g.F.

Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge.

A.5.2 Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung Mit der Einreichung seines/ihres Wettbewerbsprojektes nimmt jede/r TeilnehmerIn sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er/Sie ist bis zur Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig sind. Bei Streitigkeiten in formalen Fragen, nicht jedoch in solchen, die sich auf die Entscheidung des Preisgerichtes und insbesondere auf die Reihung der Wettbewerbsprojekte beziehen, werden Ausloberin und Wettbewerbsteilnehmende der Österreichischen Gerichtsbarkeit unterworfen. Als Gerichtsstand gilt Graz, als zuständige Behörde das Landesverwaltungsgericht Steiermark.

A.5.3 Prüfung durch die zuständige Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten Die zuständige Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten wurde im Rahmen ihrer Obliegenheiten tätig und hat die Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit der WSA 2010 überprüft bzw. freigegeben. Mit Schreiben vom 29.09.2016 hat die Länderkammer ihre PreisrichterInnen sowie die von ihr ausgewählten TeilnehmerInnen bekannt gegeben. (siehe Beilage C 25 – Stellungnahme AIK).

A.5.4 Wahrung der Anonymität Das Verfahren verläuft für das Preisgericht während der gesamten Verfahrensdauer anonym.

A.5.5 Besichtigungsmöglichkeit Wettbewerbsareal und Informationsweitergabe Das Wettbewerbsareal ist einsehbar und beschränkt zugängig, wobei unbedingt auf die Privatsphäre der BewohnerInnen geachtet werden muss. Auf dringendes Ersuchen von Wohnen Graz soll im zu beplanenden Quartier zu dem jetzigen Zeitpunkt keine Kontaktaufnahme bzgl. des Verfahrens (Interviews o.ä.) mit den BewohnerInnen erfolgen. Alle Informationen zum Verfahren sind bis zum Ende des Verfahrens vertraulich zu behandeln. Das Ergebnis des Verfahrens und alle weiteren Informationen zum Projekt werden den BewohnerInnen in einer BürgerInnen-Infoveranstaltung im Anschluss an das Verfahren vermittelt.

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Wettbewerb WOHNEN GRÜNANGER Auslobung

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A.5.6 Ortsbegehung und Hearing Zu dem unter Pkt. A.6 angegebenen Termin findet eine Ortsbegehung und im Anschluss daran ein TeilnehmerInnen-Hearing mit VertreterInnen des Preisgerichts statt. Zum Hearing wird ein Protokoll verfasst, das gemeinsam mit der Fragebeantwortung auf dem unter Pkt. A.4 angeführten ftp-Server bereitgestellt wird. Fragen, die nicht sofort beantwortet werden können, werden gesammelt und gemeinsam mit den schriftlich eingelangten Fragen beantwortet. Die Ortsbegehung und das Hearing sind keine verpflichtenden Bestandteile des Wettbewerbes, eine Teilnahme wird aber dringend empfohlen.

A.5.7 Fragebeantwortung Fragen zum Wettbewerbsinhalt sind innerhalb der Frist (siehe Pkt. A.6), zur Wahrung der Anonymität ausschließlich und schriftlich an das Vorprüfungsbüro (siehe Pkt. A.1.3) zu richten. Die Fragen werden gesammelt, anonymisiert und in Abstimmung mit dem Preisgericht beantwortet. Die Fragebeantwortung erfolgt in der Frist gemäß Pkt. A.6. Sie wird Bestandteil der Wettbewerbsauslobung.

A.5.8 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Die Wettbewerbsarbeit sowie das Wettbewerbsmodell müssen innerhalb der jeweiligen Fristen gemäß Pkt. A.6 beim Vorprüfungsbüro Architektur (siehe Pkt. A.1.3) unter Wahrung der Anonymität einlangen (es gilt der Eingangsstempel des Vorprüfungsbüros). Eine persönliche Abgabe der Wettbewerbsarbeiten und Wettbewerbsmodelle ist während der Bürozeiten Mo-Fr von 9-14 Uhr möglich, am jeweiligen Tag der Abgabe ist die persönliche Abgabe ebenfalls von 9-14 Uhr möglich. Die Verantwortung für ein termingerechtes Einlangen liegt beim/bei der TeilnehmerIn. Verspätet eingelangte Wettbewerbsunterlagen oder Modelle können nicht berücksichtig werden. Zum Nachweis der Übergabe werden Übernahmebestätigungen mit der jeweiligen Projektkennzahl ausgestellt.

A.5.9 Vorprüfung In der Vorprüfung aller Wettbewerbsarbeiten wird die Einhaltung der geforderten Bedingungen und Vorgaben allgemein geprüft. Kriterien sind:

Einhaltung der fristgerechten Abgabe

Einhaltung der Auslobungsbedingungen

Wahrung der Anonymität

Überprüfung der Vollständigkeit der geforderten Leistungen und Unterlagen

Einhaltung der Rahmenbedingungen und der Vorgaben aus dem Raum- und Nutzungsprogramm

barrierefreie Ausführung

Einhaltung städtebaulicher, bebauungs- und baurechtlicher Vorgaben

rechnerische Überprüfung der Flächen- und Kubaturermittlung

Von der Vorprüfung werden ausschließlich faktisch prüfbare Kriterien geprüft und in einem Vorprüfungsbericht dokumentiert. Jegliche Bewertung obliegt dem Preisgericht. Weiters werden die Wettbewerbsbeiträge zusätzlich hinsichtlich folgender Kriterien vertieft geprüft:

Kosten

Bauphysik

A.5.10 Sitzung des Preisgerichts Die Sitzungen des Preisgerichts finden zu den unter Pkt. A.6 Termine genannten Terminen statt. Im Zuge der konstituierenden Sitzung des Preisgerichts wurde die Vorgehensweise festgelegt, wobei sich diese prinzipiell am WSA 2010 orientieren wird (unbeschadet der Bestimmungen lt. Pkt. A 5.1).

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Wettbewerb WOHNEN GRÜNANGER Auslobung

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A.5.11 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Das Wettbewerbsergebnis wird den WettbewerbsteilnehmerInnen sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Abschluss des gesamten Verfahrens bekannt gegeben. Das Protokoll des Preisgerichts wird allen registrierten WettbewerbsteilnehmerInnen, PreisrichterInnen, ErsatzpreisrichterInnen, BeraterInnen sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zugesandt.

A.5.12 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichts mindestens eine Woche ausgestellt. Die Namen der VerfasserInnen der Wettbewerbsarbeiten sowie deren MitarbeiterInnen werden in dieser Ausstellung angegeben. Der Zeitpunkt dieser Ausstellung wird allen registrierten WettbewerbsteilnehmerInnen, den PreisrichterInnen, ErsatzpreisrichterInnen und der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten bekannt gegeben. Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlussbericht (Protokoll) des Preisgerichts wird in dieser Ausstellung aufgelegt. Weiters soll das Verfahren nach Vorliegen des Ergebnisses im Internetportal „Wettbewerbe“ der Bundeskammer präsentiert werden. Die WettbewerbsteilnehmerInnen sind damit einverstanden, an der Publikation ihrer Wettbewerbsarbeiten im Rahmen des Internetportals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten sowie weiterer Medien (Competitionline, GAT u.a.) durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, werden die WettbewerbsteilnehmerInnen um die Einhaltung der in Pkt. B.5 angeführten Regeln ersucht.

A.5.13 Rücksendung der Teilnahmeunterlagen und Wettbewerbsarbeiten Die Wettbewerbsarbeiten können nach Ende der Ausstellung im Büro der Ausloberin innerhalb einer angemessenen, noch bekanntzugebenden Frist abgeholt werden (für Verlust oder Beschädigung wird nicht gehaftet). Eine evtl. gewünschte Rücksendung kann nur gegen Kostenersatz erfolgen. Die Wettbewerbs-arbeiten, die nicht abgeholt oder zurückgesandt wurden, werden vernichtet. Die Unterlagen der PreisträgerInnen verbleiben bei der Auftraggeberin.

A.5.14 Wettbewerbssprache Die Wettbewerbssprache ist in allen Phasen des Verfahrens Deutsch.

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Wettbewerb WOHNEN GRÜNANGER Auslobung

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A.6 TERMINE

Konstituierende Preisgerichtssitzung Schillerplatz 4, 8010 Graz

DO 29.09.2016, 14:00-16:00 Uhr

Versand/Upload der WB-Unterlagen DI 04.10.2016

Ortsbegehung und Hearing Treffpunkt Ortsbegehung: westlich Theyergasse 20 Hearing: GDG Sportcenter, Pichlergasse 22, 8041 Graz

DI 11.10.2016, 13:00-14:00 Uhr Ortsbegehung 14:15-16:00 Uhr Hearing

Einbringung von schriftlichen Fragen ausschließlich ans Vorprüfungsbüro

bis MO 17.10.2016, 12.00 Uhr

Versand/Upload der Fragebeantwortung durch Wettbewerbsbüro

bis FR 21.10.2016

Abgabe der Wettbewerbsarbeiten im Vorprüfungsbüro

bis DI 29.11.2016, bis 14:00 Uhr

Abgabe der Wettbewerbsmodelle im Vorprüfungsbüro

bis DI 06.12.2016, bis 14:00 Uhr

Vorprüfung Architektur, Kosten und Bauphysik

ab MO 28.11.2016 bis DI 13.12.2016

Sitzung des Preisgerichts Bauamtsgebäude, Europaplatz 20, 8011 Graz

MI 14.12.2016, 09:00-18:00 Uhr

Mitteilung des Ergebnisses an TeilnehmerInnen vorauss. bis DO 16.12.2016

Versand Protokoll der Preisgerichtssitzung an WB-TN vorauss. bis MI 16.12.2016

Stillhaltefrist (7 Tage) vorauss. bis 23.12.2016

Pressekonferenz wird gesondert bekannt gegeben

Wettbewerbsausstellung Bauamtsgebäude, Europaplatz 20, OG5, 8011 Graz

wird gesondert bekannt gegeben

Bekanntgabe Wettbewerbsergebnis (EU, AIK, GAT) wird gesondert bekannt gegeben

Abholung der Wettbewerbsarbeiten im Büro der Ausloberin

wird gesondert bekannt gegeben

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A.7 WETTBEWERBSTEILNEHMER/INNEN, TEILNAHMEBERECHTIGUNG A.7.1 Geladene TeilnehmerInnen

Arch. DI Dr. Martin Emmerer Stainzergasse 2 8010 Graz Tel.: 0316 22 58 05, E-mail: [email protected] Arch. DI Hermann Herbst Steyrergasse 103 8010 Graz Tel.: 0316 83 70 20, E-mail: [email protected] Hohensinn Architektur ZT GmbH Grieskai 80 8020 Graz Tel.: 0316 81 11 88, E-mail: [email protected]

Arch. DI Gerhard Mitterberger ZT GmbH Glacisstraße 7 8010 Graz Tel.: 0316 381 580, E-mail: [email protected] NEUundPLAN Architektur Ziviltechniker GmbH Schanzelgasse 56 8010 Graz Tel.: 0316 32 55 88-0, E-mail: [email protected] Nussmüller Architekten ZT GmbH Zinzendorfgasse 1 8010 Graz Tel.: 0316 38 18 12, E-mail: [email protected] röthl architektur zt gmbh Max Tendler Straße 17 8700 Leoben Tel.: 03842 307 15, E-mail: [email protected]

A.7.2 Angaben zur Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind:

Die zur Teilnahme am Wettbewerb geladenen und geeigneten ArchitektenInnen.

Für sämtliche am Projekt beteiligten Personen gelten die Regeln zur vertraulichen Behandlung der

Unterlagen und Geheimhaltungspflicht bis zum Ende des Verfahrens als vereinbart.

ZiviltechnikerInnen und KonsulentInnen anderer Fachrichtungen sind von den Wettbewerbs-

teilnehmenden zu nennen.

VerfassererInnenklärung – Formblatt:

Von den Teilnehmenden ist die VerfasserInnenerklärung gemäß Anlage mittels

Unterschrift rechtsverbindlich zu bestätigen. Mit der Abgabe der Wettbewerbsarbeit und

der VerfasserInnenerklärung erklären die Teilnehmenden ihre Absicht, in die Verhandlung

nach Abschluss des Architekturwettbewerbs einzutreten.

Durch die Unterschrift der VerfasserInnenerklärung gemäß Anlage versichert der / die

TeilnehmerIn, dass er / sie geistige UrheberIn der Wettbewerbsarbeit, gemäß den

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Auslobungsbedingungen teilnahmeberechtigt und zur termingerechten Durchführung der

Planungsleistungen in der Lage ist.

A.7.3 Mehrfachteilnahme Jede/r TeilnehmerIn ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit im Realisierungswettbewerb einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Wettbewerbsarbeiten, an denen der/die VerfasserIn beteiligt ist, nach sich.

A.7.4 Varianten Entwurfsvarianten, das sind Abwandlungen ein und derselben Grundidee (Baukörpervarianten),

sind nicht zugelassen und werden vom Verfahren ausgeschieden.

A.7.5 MitarbeiterInnen Die WettbewerbsteilnehmerInnen dürfen sich eines/einer oder mehrerer MitarbeiterInnen, die

über keine aufrechte Befugnis eines/einer ArchitektIn oder ZivilingenieurIn für Hochbau nach den

Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese MitarbeiterInnen dürfen von

den TeilnehmerInnen genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den

Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen angeführt.

A.7.6 ZiviltechnikerInnen und KonsulentInnen anderer Fachrichtungen ZiviltechnikerInnen und KonsulentInnen anderer Fachrichtungen können als MitarbeiterInnen der WettbewerbsteilnehmerInnen genannt werden.

A.7.7 Ausschließungsgründe für WettbewerbsteilnehmerInnen gem. Teil B §2 WSA 2010 (1) Die Mitwirkung an der Prüfung der Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) und mit den Berufsinteressen der TeilnehmerInnen seitens der Bundeskammer bzw. einer der Länderkammern stellt keinen Ausschließungsgrund für die Wettbewerbsteilnahme dar. (2) Von der Teilnahme an einem Architekturwettbewerb sind ausgeschlossen: a) Personen oder Unternehmen, die an der Erarbeitung der Wettbewerbsunterlagen unmittelbar

oder mittelbar beteiligt waren, soweit durch ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb ausgeschlossen wäre;

b) Personen oder Unternehmen, die an der Erstellung von Vorprojekten für den Architekturwettbewerb mitgewirkt haben, sofern der in der Vorarbeit wurzelnde Wissensvorsprung gegenüber den WettbewerbsteilnehmerInnen nicht durch das nachweisliche Zugänglichmachen der Informationen, insbesondere durch die Veröffentlichung allfälliger Vorprojekte, egalisiert wird;

c) die VorprüferInnen, Preis- und ErsatzpreisrichterInnen sowie: - deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatte/Ehegattin, eingetragene/r Partner/Partnerin, Lebensgefährte/Lebensgefährtin, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum vierten Grad Verwandte oder im zweiten Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene); - deren TeilhaberInnen an aufrechten ZiviltechnikerInnengesellschaften (Büro- oder Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur so lange als aufrechte ZiviltechnikerInnengesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werden);

d) Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichts in einem direkten berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.B. Angestellte bei UniversitätsprofessorInnen, die Angehörigen der von diesen geleiteten Abteilungen oder Arbeitsgruppen) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichts in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht;

e) Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichts in seiner Entscheidung als PreisrichterIn zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, die auf die Urheberschaft schließen lässt.

(3) Ausschließungsgründe gemäß Abs. 1 und 2, die erst während des Architekturwettbewerbs entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. (4) Ausschließungsgründe gemäß Abs. 1 und 2 werden für TeilnehmerInnen auch dann wirksam,

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wenn sie sich auf am Architekturwettbewerb mitwirkende MitarbeiterInnen der Teilnahme-berechtigten beziehen.

A.7.8 Ausscheidungssgründe für Wettbewerbsarbeiten gem. Teil B § 17 WSA 2010 (1) Bei Vorliegen eines der folgenden Verstöße – wie auch wegen eines Ausschließungsgrundes gem. §2 – muss die betroffene Wettbewerbsarbeit vom Preisgericht ausgeschieden werden: a) wegen verspäteter Abgabe b) wegen Verletzung der Anonymität c) wegen des Versuchs der Beeinflussung der Vorprüfung oder des Preisgerichts d) wegen mangelnder Teilnahmeberechtigung e) wegen fehlender Erklärung zur Trennung von Planung und Ausführung f) wegen Vorlage mehrerer Wettbewerbsarbeiten (2) Bei Vorliegen sonstiger Verstöße gegen Wettbewerbsunterlagen – Formalfehler, Unterschreitung des Erfordernisprogramms – kann die betroffene Wettbewerbsarbeit vom Preisgericht ausgeschieden werden. Das Ausscheiden muss im Protokoll begründet werden.

A.8 PREISE, AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN Jede/r geladene WB-TeilnehmerIn erhält für die Einreichung einer zur Beurteilung geeigneten Wettbewerbsarbeit im vereinbarten Leistungsumfang gem. Pkt. B.5 eine Aufwandsentschädigung von € 6.000,- (exkl. 20% Umsatzsteuer). Wettbewerbsbeiträge, für die keine schriftliche Kostenermittlung lt. Punkt B.4.1 vorliegt, werden aus der Bewertung genommen und auch nicht aufwandsentschädigt. Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten ist entspr. §9 WSA 2010 insgesamt eine Preisgeldsumme von EUR 54.000,- (exkl. 20% Umsatzsteuer) vorgesehen: 1. Preis EUR 5.000,– netto 2. Preis EUR 4.000,– netto 3. Preis EUR 3.000,– netto

Das Preisgericht ist verpflichtet, eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preisgelder erfolgen. Die Gesamtsumme und die ausgelobte Anzahl der Preise sind zu vergeben. Sollten Wettbewerbsbeiträge aufgrund von fehlenden Leistungen gem. Pkt. B.5 ausgeschieden werden oder Ausschließungsgründe vorliegen, verringert sich die Preisgeldsumme um die Aufwandsentschädigung dieser Projekte. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Auftraggeberin Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses abzugeben.

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A.9 PREISGERICHT, BERATUNG, VORPRÜFUNG

A.9.1 Preisgericht Das Preisgericht hat sich in der Sitzung am 29.09.2016 konstituiert und die Funktionen des/der Vorsitzenden, des/der SchriftführerIn sowie der jeweiligen StellvertreterInnen bestimmt.

HauptpreisrichterIn ErsatzpreisrichterIn

Fachpreisrichter AIK

Arch. DI Peter Zinganel Arch. DI Reinhard Tschinder

FachpreisrichterIn Fachbeirat für Baukultur

Arch. DI Gerhard Sailer Arch. DI Ernst Beneder

SachpreisrichterIn Wohnen Graz

Mag. Gerhard Uhlmann DI Herbert Rauscher

Dr.in Silvia Schnepf Ing. Peter Wiesauer

Fachpreisrichterinnen Stadtplanungsamt

DIin Nina Marinics-Bertovic DIin Angelika Lingenhöle-Kohlbach

FachpreisrichterIn Stadtbaudirektion

DI Heinz Reiter DIin Ingrid Frisch

A.9.2 Beratung des Preisgerichtes (nicht stimmberechtigt)

Als BeraterInnen werden beigezogen: Mag. Rainer Rosegger - SCAN, Agentur für Markt und Gesellschaftsanalytik, Soziologe DIin Constanze Koch-Schmuckerschlag - Stadtbaudirektion-Referat Barrierefreies Bauen DI Mark Thaller - Abteilung für Verkehrsplanung DI Tomas Stoisser - Abteilung für Grünraum und Gewässer Werner Jörg - Wohnen Graz, Gebäudemanagement

A.9.3 Vorprüfung Architektur Arch. DI Dr. Roland Heyszl

A.9.4 Vorprüfung Kosten

Ingenos.Gobiet.ZT GmbH, DI Heimo Tröster

A.9.5 Vorprüfung Bauphysik Grazer Energieagentur GmbH, DI Gerhard Bucar

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A.10 BEAUFTRAGUNG ARCHITEKTURLEISTUNGEN

A.10.1 Beauftragung Architekturleistungen durch die Auftraggeberin Die Auftraggeberin verpflichtet sich nach Abschluss des Wettbewerbs unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassungen der zuständigen Organe, mit dem/der VerfasserIn des vom Preisgericht erstgereihten Projekts (WettbewerbsgewinnerIn) in ein Verhandlungsverfahren zu treten, um die folgenden Planungsleistungen für Architektur lt. Pkt. A.10.2 zu beauftragen. Weitere Themen des Verhandlungsverfahrens werden auch die zeitlichen Rahmenbedingungen und die geplante Projektabwicklung sein. Die Auftraggeberin behält sich weiters das Recht vor, den Werkvertrag für Architektur in einen Werkvertrag für Generalplanung (ohne Bauaufsicht) zu wandeln. Sollte im Zuge dieses Verhandlungsverfahrens mit dem/der erstgereihten Preisträger/in kein Einvernehmen zu erzielen sein, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, mit dem/der VerfasserIn des zweit gereihten Projektes, falls hier wiederum kein Einvernehmen erzielt werden kann, mit dem/der VerfasserIn des dritt gereihten Projektes Verhandlungen aufzunehmen. Die Auftraggeberin behält sich auch das Recht vor, allfällige aus zwingenden formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung von dem / der ProjektverfasserIn zu verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen architektonischen Merkmale erhalten bleiben. Die Auftraggeberin beabsichtigt im Realisierungsfall den/die LandschaftsplanerIn des SiegerInnenprojektes mit weiteren Planungsleistungen zum Freiraum zu beauftragen.

A.10.2 Vergütung der Architekturleistungen Die Beauftragung folgender Planungsleistungen gemäß Gliederung des Leistungsmodells Objektplanung - Architektur (LM.OA) ist vorgesehen: LPH 2 Vorentwurf LPH 3 Entwurfsplanung LPH 4 Einreichplanung LPH 5 Ausführungsplanung LPH 6 Ausschreibung samt Mitwirkung an der Vergabe LPH 7 Begleitung der Bauausführung (Künstlerische Oberleitung) Eine allfällige Überarbeitung des Beitrages im Sinne der Preisgerichtsempfehlung wird nur dann gesondert vergütet, wenn sich das weitere Projekt wesentlich von der Wettbewerbsarbeit unterscheiden würde.

A.10.3 Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmenden im Auftragsfall Der / die Wettbewerbsteilnehmende versichert:

dass er / sie gemäß den Verfahrensbedingungen planungs- und berufsausübungsberechtigt ist.

dass er / sie für die erforderlichen Planungsleistungen zur Verfügung steht und zur sach- und termingerechten Durchführung in der Lage ist.

dass sich der abgegebene Wettbewerbsbeitrag im vorgegebenen Kostenrahmen befindet.

dass er / sie ausreichend berufshaftpflichtversichert ist. (z.B. ZT-Großschadenshaftpflicht-versicherung, Versicherungssumme EUR 800.000,-- pauschal)

A.10.4 Allgemein Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, bei einer Unrealisierbarkeit des Vorhabens keine Ansprüche, die über die angeführten Vergütungsregelungen hinausgehen, geltend zu machen.

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A.11 EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT

Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an die Auftraggeberin über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten (z.B. Pläne, Skizzen, Modelle und sonstige Dokumentationen und Schriftstücke) verbleiben den VerfasserInnen. Die Auftraggeberin erhält jedoch mit der Durchführung des Wettbewerbes auch das Recht zur Veröffentlichung aller Projekte, wobei die TeilnehmerInnen und MitarbeiterInnen zu nennen sind. Weiters erhält die Auftraggeberin das Recht der Veröffentlichung aller Projekte, nach Anfrage von anderen Institutionen (wie z.B. AIK, GAT, div. Printmedien oder Internetportale).

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TEIL B – BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG

B.1 PROJEKTGEBIET

B.1.1 Standort und Lage

B.1.1.1 Beschreibung des Projektgebietes Grünanger Das Projektgebiet liegt im nördlichen Bereich des Bezirks Liebenau östlich und unmittelbar an der Mur. Der Gebietscharakter wird im Osten stadtmorphologisch durch Großstrukturen an der Kasernstraße, Geschoßbauten, sowie Wohnanlagen und verdichtetem Flachbau bestimmt. Durch die stark divergierenden Geschoßzahlen - im Westen eingeschoßige Holzbaracken mit umgebenden Grünflächen, im Osten 11-geschossige Wohnanlagen an der Kasernstraße - zeigt sich hier eine äußerst heterogene Stadtsilhouette. Im Norden des Wettbewerbsareals befinden sich großräumige Freiflächen mit dem Bezirkssportplatz und dem „Skatepark Grünanger“. Diese Bereiche schließen direkt südlich an das Areal der ehemaligen Seifenfabrik an, das als Veranstaltungsort genutzt wird. Südlich des Skateparks wird bis Ende 2017 das neue Jugendzentrum Grünanger errichtet sein. Diese groß angelegten Sport- und Erholungsflächen öffnen sich nach Westen zur Mur und zum Radweg hin. Im Westen des Projektgebietes befinden sich die Sporthallen und dazugehörige Freisportflächen mit Tennisplätzen und Minigolfanlage des GDG-Sportcenter Graz. Der Padle-Tennisplatz östlich der Pichlergasse wird aufgelassen und Teil des Projektgebietes. Im Süden der Andersengasse befindet sich eine 3- bis 4-geschossige Wohnsiedlung, die als blockrandartige Bebauung rund um eine großzügige Hofsituation errichtet wurde. Südlich davon schließen die großflächig unbebauten Felder der Olympiawiese mit vereinzelten Rudimenten dörflicher Strukturen an.

ABB. 01 LAGE DES WETTBEWERBSAREALS IM GRAZER STADTGEBIET

B.1.1.2 Historische Betrachtung des Areals

Seit 1942 verbindet der Puchsteg die beiden Grazer Bezirke Liebenau und Puntigam. Auf der linken Seite des Murufers befand sich im Bereich der Grünangersiedlung ein Barackenlager, das in der Zeit des Nationalsozialismus als eines der größten Grazer Internierungslager verwendet wurde (La-ge und Ausdehnung siehe Abb. 02). Das 1940 errichtete „Lager V“ mit seinen 190 Holzbaracken wurde ursprünglich als Umsiedelungslager für "Volksdeutsche" errichtet, aber bald für Zwangsar-beiter verwendet. Es bot Platz für 5.000 ArbeiterInnen und war das größte Zwangsarbeiterlager in Graz. Im April 1945 wurde es als Zwischenstation der Todesmärsche von ungarischen Juden verwendet. Insgesamt waren es 5.000 bis 6.000 Menschen, die im April 1945 hier in mehreren Etappen durch-

Wettbewerbsareal Grünanger

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geschleust wurden, ehe sie ihren Marsch vom Südostwall in die Konzentrationslager fortsetzen sollten. Vielen von ihnen starben an Erschöpfung und/oder Unterernährung. Sie wurden massa-kriert, erschossen und vor Ort begraben. 53 Leichen wurden im Mai 1947 exhumiert, im Septem-ber 1947 wurden die Verbrechen im Lager Liebenau durch den General Military Court untersucht und zwei Lagerleiter zum Tode verurteilt. Die Zahl der tatsächlich Verstorbenen wird höher eingeschätzt. Es wird nicht ausgeschlossen, dass in diesem Gebiet noch weitere Gräber liegen. Im Juli 1947 kaufte die Stadt Graz das Lagergelände von der Steyr Daimler Puch AG. Die Stadt Graz und Energie Steiermark haben, um eine historische Analyse des Gebietes zu erhal-ten, eine Studie am Ludwig-Boltzmann-Institut für Kriegsfolgen-Forschung in Auftrag gegeben, auch um zu eruieren, was im April 1945 genau passiert ist. Univ.-Doz. Dr. Barbara Stelzl-Marx hat in ihrer 2012 im Verlag Leykam erschienenen Arbeit zu dem Thema in dem Buch „Das Lager Graz-Liebenau in der NS-Zeit Zwangsarbeiter - Todesmärsche - Nachkriegsjustiz.“ zusammengefasst. Im Zuge dieses Bauvorhabens werden unter Hinzuziehung von Experten archäologische Grabungen an den Verdachtspunkten durchgeführt werden, sodass die weitere Aufklärung vorangetrieben und den historischen Geschehnissen Rechnung getragen wird. In Folge soll dazu am Areal in einer Gedenkstätte bzw. einem Museum, das im Bereich der Ander-sengasse 32-34 eingerichtet werden wird, die Historie des Ortes ausführlich dokumentieren.

ABB. 02: LAGE UND AUSDEHNUNG DES INTERNIERUNGSLAGERS VON 1940 (FARBIGE MARKIERUNG NICHT RE-

LEVANT)

B.1.1.3 Stadtteilentwicklung Die Baulandreserven der Stadt im Bereich der Olympiawiesen (große zusammenhängende Acker-landflächen im Süden des Grünangers) werden voraussichtlich nicht vor 2030 aktiviert werden. Eine leistungsfähige Erschließung wird jedoch schon im Rahmen dieses Wettbewerbs mitgedacht. Daher werden für den künftigen Ausbau der Andersengasse Abtretungsflächen festgelegt (siehe Beilage C15 – Stellungnahme Verkehrsplanung).

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B.1.1.4 Konzept Murraum Grünanger

Die ENERGIE STEIERMARK AG beabsichtigt ein Laufwasserkraftwerk in Form eines Flusskraftwerkes zu errichten, das die umgebenden Grünflächen des Grünangers wesentlich beeinflussen wird. Die geplante Anlage mit der Bezeichnung „Murkraftwerk Graz“ wurde aufgrund wirtschaftlicher und naturräumlichen Überlegungen bei Mur-km 175,166 und damit rund 620 m flussaufwärts der Puntigamer Brücke situiert. Das Projektgebiet erstreckt sich von der Stauwurzel auf Höhe der Ac-coni-Murinsel bei Mur-km 178,990 bis zum Ende der Unterwassereintiefung bei Mur-km 173,021 am südlichen Rand der Stadt Graz (Murfeld). Die Gesamtlänge des Projektgebietes beträgt dem-nach ca. 6 km. Das Vorhaben „Murkraftwerk Graz“ der ENERGIE STEIERMARK AG umfasst die Errichtung einer Wasserkraftanlage und allen damit verbundenen Nebenanlagen und sonstigen baulichen, maschinellen, elektrotechnischen und betrieblichen Maßnahmen, die für den Betrieb des Kraftwerkes erforderlich sind. Im Wesentlichen sind das die folgenden Komponenten: • Krafthaus mit Turbinen und Generatoren; • Wehranlage mit Verschlüssen; • Dammbauwerke und Unterwassereintiefung; • Begleitdrainage und Abdichtungsmaßnahmen; • Ökologische Ausgleichsmaßnahmen inklusive flussbaulicher Maßnahmen; • Sondermaßnahmen wie beispielsweise Entlastungsbauwerke, Brücken, Durchlässe etc.; • Energieableitung; • Maßnahmen für Freizeit und Erholung; • Verkehrs- und sonstige Infrastruktur. Die Realisierung des zwischen der ENERGIE STEIERMARK AG und der Stadt Graz abgestimmten Ka-nalprojekts (Zentraler Sammelkanal, ZSK) wäre vor bzw. gleichzeitig mit der Errichtung des „Murkraftwerks Graz“ geplant. Aus Synergie- und Umweltschutzgründen wird eine gleichzeitige Er-richtung zumindest in jenem Mur-Abschnitt angestrebt, in welchem das „Murkraftwerk Graz“ das Kanalprojekt relevant beeinflusst.

ABB. 03: IM ZUGE EINER KRAFTWERKSERRICHTUNG KÄME ES ZU GROßRÄUMIGEN BAUMAßNAHMEN IM BEREICH

DES SKATEPARKS, NÖRDLICH DES WETTBEWERBSAREALS.

SKATEPARK

GRÜNANGER

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ABB. 04: GESTALTUNGSZIELE DES MURUFERS SÜDLICH DER SEIFENFABRIK IM FALLE EINER KRAFTWERKSERRICH-

TUNG

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B.2 BEARBEITUNGSGEBIET

ABB.05: LAGE DES PROJEKTGEBIETES Realisierungsteil

Städtebauliche Betrachtung

Kindergarten

Neue Mittel-schule

Skatepark

Mur

Sportcenter

Jugendzentrum neu

Stadtteil zentrum

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ABB. 06: BEBAUUNGSSTRUKTUR

B.2.1 Grundstücke des Wettbewerbsareals/Bauplatzes

Grundstücke – städtebauliche Betrachtung: Gst. Nr. .506, 2/91, 2/58, 2/59, 2/60, 2/61, 2/53, 2/63,

2/64, 2/76, 2/77, 2/78, 2/75, 2/74, 2/80, 2/82, 2/83, 2/48, 2/66, 2/52, 2/67, 2/68, 2/69, 2/71, 2/72,

2/9 und 2/84 der KG 63104 Liebenau, Gesamtfläche: 26.309 m²

Grundstücke – Realisierungsteil: Gst. Nr. 2/63, 2/64, 2/75, 2/74, 2/80, 2/52, 2/67, 2/68 und 2/69

der KG 63104 Liebenau, Gesamtfläche: 11.010 m²

B.2.2 Städtebauliche Rahmenbedingungen und Zielsetzungen Siehe städtebaulich-raumplanerisches Gutachten (siehe Beilage C 14)

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B.2.3 Äußere Verkehrserschließung Siehe Stellungnahme Verkehrsplanung (siehe Beilage C 15)

B.2.4 Technische Rahmenbedingungen Leitungskataster (siehe Beilage C 06)

Übergabestationen Fernwärme (siehe Beilag C 07)

Angaben zum Hauptsammler (siehe Beilage C 08)

Angaben zur Hochspannungsleitung (siehe Beilage C 09)

Auszug Bombenblindgängerkataster (siehe Beilage C 10)

Geologisch-Geotechnischer Bericht (siehe Beilage C 11)

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B.2.5 Öffentlicher Verkehr

ABB. 07: ERSCHLIEßUNG DES GEBIETES DURCH BUSLINIE

B.2.6 Fußläufige Erreichbarkeit/ Radwege

Das Wettbewerbsgebiet ist durch die direkte Lage am Murradweg sehr gut für den Fahrradverkehr erschlossen. Die kleinstrukturierte Erschließung durchzieht engmaschig das gesamte Gebiet.

HALTESTELLE DER LINIE 34 UND 34 E

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B.2.7 Bebauungsentwicklung/Realisierung in Bauetappen Aufgrund der Mietrechtssituation (unbefristete Mietverträge) und aufgrund sozialer Zielsetzungen können in der 1. Bauetappe lediglich Areale bebaut werden, die bereits frei von Bestand sind bzw. in absehbarer Zeit frei werden. So können in der ersten Etappe auf diesem Areal ca. 60 Wohnein-heiten entstehen. Ein verpflichtendes Um- bzw. Absiedeln von BewohnerInnen ist nicht möglich und auch nicht er-wünscht. Allerdings werden keine Bestandsgebäude mehr neu vermietet. So werden in der Folge sukzessive einzelne Parzellen frei und eine weitere Neubebauung kann etappenweise umgesetzt werden. Eine zeitliche Vorhersage und auch Festlegungen zu Größe und Lage der künftigen Baufelder ist je-doch nicht möglich. Im Gebiet des Realisierungsteils sind derzeit noch 4 bewohnte Gebäude vorhanden: Pichlergasse 7, Pichlergasse 12, Eduard-Keil-Gasse 64 und Eduard-Keil-Gasse 71. Nach Rücksprache mit den betreffenden BewohnerInnen der Gebäude Pichlergasse 12 und Edu-ard-Keil-Gasse 71 durch Wohnen Graz ist hier eine Übersiedelung gut möglich, beim Gebäude Edu-ard-Keil-Gasse 64 und Pichlergasse 7 wird dies von den BewohnerInnen zumindest derzeit ausge-schlossen.

ABB.08: GEBÄUDEÜBERSICHT FÜR DIE REALISIERUNG DER BAUETAPPEN

Gebäude, die bestehen bleiben

Holzhäuser, Adaptierung langfristig geplant

BewohnerInnen schließen Umsiedeln derzeit aus

BewohnerInnen schließen Umsiedeln nicht aus

1 Pichlergasse 12

Pichlergasse 7

1

2

3

4

2

3

4

Eduard-Keil Gasse 64

Eduard-Keil Gasse 71

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B.2.8 Grün-und Freiraum Verfasserin: Abt. für Grünraum und Gewässer

Allgemeine Vorgaben Eine wesentliche Besonderheit der bestehenden Siedlung am Grünanger ist die gute Versorgung an Freiräumen im direkten Wohnumfeld. Diese Qualität soll auch in Zukunft wieder zu finden sein. Planerisch unterstreicht das die Wichtigkeit einer gut durchdachten Anordnung der Baukörper und der daraus resultierenden Freiräume. Aufgrund der hohen Anforderungen an den Freiraum und dem starken Bezug zu grünraumplanerischen Themen, wird empfohlen, ein Planungsbüro für Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur zur Unterstützung hinzuzuziehen.

Räumliche Organisation und Ausgestaltung der Grün- und Freiflächen:

Grundsätzliches Ziel ist es, bei der Anordnung und Ausgestaltung der Grün- und Freiflächen, das Wirtschaften (tägliche reproduktive Arbeit inclusive Freizeit und Erholung) der vor Ort lebenden Menschen durch Offenhalten von Handlungsfreiräumen bestmöglich zu unterstützen. Nutzbare Freiräume müssen sowohl in der Qualität als auch in der Quantität ausreichend vorhanden sein. Folgende allgemeine Punkte sind im Planungsprozess zu berücksichtigen: - Vollständige Organisation der Freiräume Generell ist darauf zu achten, dass alle Freiraumtypen von privat, halböffentlich und öffentlich zur Verfügung stehen. Freiräume unterschiedlicher Öffentlichkeit können sich weder qualitativ noch quantitativ ersetzen, jedoch sinnvoll ergänzen. Die geplanten Anger stellen in dieser Abfolge sied-lungsnahe, halböffentliche bis öffentliche Freiräume dar. Die angrenzende Parkanlage am Grünan-ger wird als öffentlicher und die Hausgärten als privater Freiraum definiert. Die Flächengröße und Form der Hausgärten müssen so ausgeführt werden, dass eine Vielzahl an Nutzungen möglich ist. Ein Vorgarten (straßenseitiger Garten vor dem Hauseingang) schafft eine wichtige Pufferzone zwi-schen privat und öffentlich und ermöglicht andere Nutzungen als der Hausgarten. - Zugänglichkeit und Entfernung der Freiräume

Die Entfernung zwischen der privaten Wohnung und den einzelnen Freiräumen spielt eine wesent-liche Rolle. Mit zunehmender Distanz sinkt die Häufigkeit der Nutzung stark. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität gilt dies umso mehr. Die privaten Freiräume müssen daher so nahe wie möglich an der zugehörigen Wohnung liegen. - Funktions- und Nutzungsoffenheit, Aneigenbarkeit

Durch die baulich-räumliche Organisation werden die einzelnen Freiräume funktionalisiert. Eine herkömmliche Ausstattung intendiert eine herkömmliche Nutzung. Neben wichtigen Hauptnutzun-gen der Freiräume sollen die Nebennutzungen durch die Ausstattung nicht unterbunden werden. Jede Person soll die Möglichkeit haben ihr/sein Grün zumindest ein Stück weit individuell zu nutzen und dem Garten damit die eigene Handschrift verleihen können. - Alterungsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit bei geringer Pflege

Es ist davon auszugehen, dass sich die Ansprüche der Menschen an deren Wohnumfeld mit der Zeit ändern. Die Ausstattung der Freiräume soll dieser Entwicklung nicht im Wege stehen. Den NutzerInnen soll es überlassen sein, wieviel Arbeitszeit sie in die Erhaltungspflege der zugeteilten Grünfläche investieren wollen. Dies unterstreicht die bereits getätigten Aussagen zur Ausstattung - einfach, bewährt und pflegeleicht.

Mauern und Zäune

Einfriedungen, Mauern und Zäune dienen dazu, Freiräume mit unterschiedlicher Öffentlichkeit voneinander abzugrenzen und dadurch mehr Privatheit zu schaffen. Durch eine geschickte Anord-nung der Baukörper können die Freiräume dazwischen die ihnen zugedachte Funktion erfüllen und gleichzeitig notwendige Zaunerrichtungen einsparen helfen. Sicherlich sind Eingrenzungen ab-schnittsweise notwendig. Diese sollen einheitlich, schmal und durchlässig ausgeführt werden um den Flächenverbrauch zu minimieren und die Straßenräume und Wege nicht einzuengen. Die Ma-ximalhöhe beträgt 1,20m. Die Zäune können dann von den NutzerInnen, je nach Bedarf bepflanzt und dadurch individuell angeeignet werden.

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Durchwegungen

Neben dem Angebot an verschiedenen Freiräumen spielt die Erreichbarkeit und Vernetzung dieser für ein lebendiges Quartier eine wesentliche Rolle. Schlüssige Wegeverbindungen sind im gesam-ten Planungsgebiet mitzudenken und kenntlich zu machen.

Generelle Freiraumplanerische Standards für die Baulandgestaltung und Bepflanzung

Siehe Beilage C 16 - Stellungnahme Grünraum

ABB. 09: GRÜNRAUM AM GRÜNANGER

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B.2.9 Soziale- und Versorgungsinfrastruktur Im Umkreis des Planungsgebietes sind unten angeführte öffentliche und privatgewerbliche Versorgungseinrichtungen vorhanden:

ÖFFENTLICHE VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN PRIVATGEWERBLICHE VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN ABB. 10: LAGE DER INFRASTRUKTUREINRICHTUNGEN

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B.3 BESCHREIBUNG DER AUFGABENSTELLUNG

B.3.1 Kostengünstiger Wohnbau aus soziologischer Perspektive Verfasser: Mag.Rainer Rosegger Hinsichtlich des kostengünstigen Bauens und Wohnens steht die Frage der Angemessenheit im Vordergrund. Worin kann, mit der Absicht kostengünstigen Wohnraum zu schaffen, der Anspruch an architektonische Qualität begründet werden? Qualität ist bei der Entwicklung eines solchen Pro-jekts ein ständiges Hinterfragen der architektonischen, städtebaulichen und sozialen Themen, aber vor allem als durchgängigen Planungs-, Bau- und Besiedelungsprozess, der ständigen Optimierun-gen unterliegt. Auch eine Studie mit dem Titel „Kostengünstiger Wohnungsbau“ unter der Federführung von Hugo Potyka beschreibt diesen Vorgang als beständiges Feststellen kleiner, oft minimaler Einsparungs-potentiale. Drei Faktoren sind für das Erreichen des Projektziels relevant: - ein angemessenes städtebauliches und architektonisches Konzept - Förderung von Einsparungen im alltäglichen Leben durch Gemeinschaft - Bereitschaft zur Kostenoptimierung während des gesamten Planungs- und Bauprozesses

Die Hausgemeinschaft als soziales Kapital Ziel muss es sein, im Sinne einer sozialen Nachhaltigkeit die Kosten für das Wohnen zu reduzieren. Eine Prozessorientierung ermöglicht eine Optimierung der Errichtung- und Lebenszykluskosten baulicher Faktoren in der Wohnhausanlage. Es gibt jedoch weitere relevante Kostenfaktoren, die mittelbar mit dem Thema „Wohnen“ in Verbindung stehen und durch alternative Wohnmodelle entscheidende und deutlich spürbare ökonomische Einsparungspotentiale mit sich bringen. So las-sen sich herkömmliche Lebenshaltungskosten bei zumindest gleichbleibender Lebensqualität deut-lich reduzieren und gleichzeitig soziales Kapital erhöhen. „Was [...] Menschen in benachteiligten Stadtteilen fehlt, ist soziales, kulturelles und symbolisches Kapital. Schlüssel dazu: Soziale Netzwerke. Das Fehlen sozialer Beziehungen ist ein ebenso hohes Gesundheitsrisiko wie Zigarettenkonsum, hoher Blutdruck, Übergewicht und Bewegungsmangel“. (House, 1988). „Mit jeder neuen Studie wird deutlich, dass die Pflege von Freundschaften und soziales Engagement in der Gemeinschaft die Gesundheit des Einzelnen direkt verbessern.“ (Wil-kinson, 2009 in SMZ 2011)

Im Folgenden werden die soziologischen Kriterien für das Wettbewerbsverfahren festgehalten. In der Beilage C 19 – Dossier Soziologie werden weiters die soziologischen Analysen des Wettbe-werbsgebiets dargestellt sowie die nachstehenden Kriterien näher erläutert:

Nutzungstauglichkeit der Wohnung und Wohnanlage - Nutzungsneutralität und –flexibilität der Wohnungsgrundrisse - Reduktion der Errichtungs- und Wohnkosten - Vermeidung von Angsträumen zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls - Berücksichtigung einer Prozessoffenheit im Entwurf in Hinblick auf die tatsächliche Aneignung

und Nutzung

Schaffung qualitativer Freiräume und Grünflächen - Organisation der Freiflächen hinsichtlich einer verträglichen Entwicklung des Areals - Gliederung und Gestaltung der privaten Grünflächen unter besonderer Berücksichtigung des so-

zialräumlichen Gefüges der Wohnhäuser - Schaffung gemeinschaftlich genutzter und gemeinschaftsbildender Angerflächen

Leben in Gemeinschaft - Schaffung von Potenzialen zur Senkung der Lebenshaltungskosten durch Leben in Gemeinschaft - Ermöglichung von Nachbarschaftsbildung durch die Baukörperkonfiguration und –stellung sowie

Integration der Freiräume

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- Präventive Konfliktreduktion durch städtebaulich-räumliche sowie nachbarschaftliche Konfigura-tion

- Ermöglichung sozialer Durchmischung Berücksichtigung von Raumbedürfnissen für ein Quartiers- bzw. Besiedlungsmanagement

Die o.a. Kriterien sind nicht als notwendige Bedingungen, sondern als Anregungen von Seiten der Soziologie zu verstehen, die aufgegriffen, im Entwurf berücksichtigt und in der Bewertung der Lö-sungsansätze diskutiert werden sollen.

B.3.2 Raum- und Nutzungsprogramm B.3.2.1 Allgemeine Anforderungen an Gebäude und Wohnungen

Geschoßigkeit Aufgrund der besonderen Anforderungen aus der BewohnerInnenstruktur und der Historie des Gebietes ist grundsätzlich eine 2-Geschoßigkeit anzustreben. In Teilbereichen ist in untergeordne-tem Maß auch eine 3-Geschoßigkeit zulässig (siehe Beilage C 01 - Planungsgrundlage). Auch damit wird die zulässige Dichte von 0.8 im Gebiet nicht ausgenutzt werden, eine höhere Geschoßzahl ist dennoch unzulässig.

Wohnungsorientierung Bei der Anordnung und Orientierung der Baukörper ist auf die Gleichwertigkeit der Wohnungen zu achten. Eine zweiseitige Orientierung der Wohnungen ist anzustreben (Querlüftung).

Wohnungserschließung Es gibt grundsätzlich keine Vorgaben zur Erschließung. Aus ökonomischen Gründen sind Lauben-gangerschließungen, die von zentralen Stiegenaufgängen ausgehen, sinnvoll (auf witterungsge-schützte Wohnungseingänge achten). Innenliegende Stiegenhäuser werden von der Auftraggebe-rin kritisch gesehen, da das Konfliktpotential durch die Überschneidungen der gemeinsamen Berei-che aus den Erfahrungen ein hohes ist. Die „eigene Haustür mit dem eigenen Vorbereich“ sind wichtige Faktoren im friedlichen Nebeneinander. Es ist darauf zu achten, dass auch den Wohnun-gen in den Obergeschoßen eine nutzbare „Vorzone“ vor der Wohnungstür zur Verfügung steht.

Vorräume Die Größe der Vorräume soll dem Verhältnis der BewohnerInnenanzahl angepasst werden (mit Stauraum, Mindestgröße 5 m²).

Kochen/Essen/Wohnen Küchen sind als kombinierte Arbeits- und Aufenthalts-/Wohnräume oder in direkter Verbindung zu einem Wohn-/Aufenthaltsraum zu planen. Bei im Wohnraum integrierten Küchen (bei 3-Zimmer –Wohnungen) soll unbedingt die Möglichkeit einer Abtrennung vorhanden sein, sodass Woh-nen=zusätzliches Schlafen im abgetrennten Bereich möglich ist. Es ist jedenfalls ein Esstisch, ange-passt an die BewohnerInnenanzahl, direkt in der Küche vorsehen. Jede geschlossene Küche soll über eine natürliche Belichtung und ein eigenes öffenbares Fenster verfügen. Standardmöblierbarkeit ist nachzuweisen.

Abstellräume und -nischen 1 Abstellnische oder 1 Abstellraum pro Wohnung (gilt für 1- Zimmer-Wohnungen) 1 Abstellraum pro Wohnung (gilt für 2- und 3-Zimmer-Wohnungen)

Kinderzimmer u. Schlafzimmer Mindestgröße Kinderzimmer: 10 m² Mindestgröße Schlafzimmer: 12 m² Standardmöblierung ist nachzuweisen (ausreichend Stellflächen für Schränke vorsehen). Schlafräume als Durchgangszimmer sind zu vermeiden.

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Bäder/WC Natürliche Belichtung/Belüftung erwünscht. Bei 3-Zimmer-Wohnungen, WC vom Bad getrennt anordnen. Ausstattung 1- u. 2-Zimmer Wohnungen: Dusche, Waschbecken und Waschmaschinenanschluss Ausstattung 3-Zimmer Wohnungen: Dusche, Waschbecken und Waschmaschinenanschluss

B.3.2.2 Allgemeine Anforderungen an die Nebenräume/Infrastruktur

Kellerersatzräume Auf die Ausbildung von Untergeschoßen ist aus Gründen der Ökonomie generell zu verzichten, daher sind Kellerersatzräume vorsehen. 1 Kellerersatzraum pro Wohneinheit, Größe ca. 4 – 6 m², je nach Wohnungsgröße Die Kellerersatzräume sollen in angemessener Nähe zu den Wohnungen liegen. Sollten diese nicht in unmittelbarer Nähe zur Wohnung angeordnet sein, sind diese gebündelt vorzusehen.

Gemeinschaftsmodul Im Umfeld der Anger ist pro ca. 20 Wohneinheiten jeweils ein Gemeinschaftsmodul zu errichten, das folgende, aneinander gekoppelte Räume beinhalten: - eine Waschküche mit Kommunikationszone, ca. 10 m² mit folgender Ausstattung: Waschma-schine, Trockner und ein weiterer Waschmaschinenanschluss, Waschbecken - eine Werkstätte mit Stauraum, ca. 12 m² für gemeinschaftlich genutzte Geräte (Rasenmäher, Griller, etc.) - ein überdachter Sitzbereich für 10 Personen, anschließend an das Gemeinschaftsmodul-Gebäude In der 1. Bauetappe wird nur ein Gemeinschaftsmodul in einem Anger realisiert, sollte das gemein-same Angebot gut genutzt werden, werden auch weitere Anger damit ausgestattet.

Technikräume Versorgung mit Fernwärme, d.h. Übergabestation in oberirdischen Technikräumen vorsehen, kön-nen im Idealfall in Kombination mit Gemeinschaftsmodul, Abfall-Sammelstellen vorgesehen wer-den (siehe dazu auch Pkt. B.4.2.1).

Abfall – Sammelstellen Zentrale abschließbare Abfall-Sammelstellen pro Baukörpergruppe, können in Kombination mit Gemeinschaftsmodulen, Technikräumen vorgesehen werden, auf gute Erreichbarkeit durch Müll-fahrzeuge achten.

B.3.2.3 Allgemeine Anforderungen an die Außenanlagen

Die Freiflächen sind, abgesehen von Gehwegen und Notzufahrten, intensiv zu begrünen. Es sind Gestaltungskonzepte zur Nutzung, Gestaltung und Bepflanzung der öffentlichen, halböffentlichen und privaten Freibereiche zu erarbeiten. Es wird daher empfohlen, für die Lösungsfindung ein/e FreiraumplanerIn / LandschaftsarchitektIn beizuziehen. Siehe dazu auch Beilage C 16 - Stellungnahme der Abteilung Grünraum und Gewässer

Vorzonen-Eingänge/Privatgärten EG-Wohnungen: Bei den Vorzonen zu den Eingangsbereichen ist auf die Aufenthaltsqualität zu achten. Attraktive Privatgärten mit Sitzgruppe und hoher Aufenthaltsqualität von rd. 20m² sind nahe am Wohnbe-reich anzuordnen. OG-Wohnungen: Den Wohnungen der Obergeschoße sind Privatgärten in der Größe von rd. 20m² zuzuordnen. Ide-alerweise liegen die Privatgärten der Obergeschoße direkt unter den zugeordneten Wohnungen (kein Abwerfen in den darunterliegenden „fremden“ Privatgarten). Keine Anordnung von Oberge-schoss-Privatgärten am Fenster eines Wohnraumes der Erdgeschoss-Wohnungen. Aus Gründen der Ökonomie wird auf Balkone verzichtet, als Ersatzflächen dafür dienen die zuge-ordneten Privatgärten und mögliche Laubengänge.

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Anger/Gemeinschaftsflächen Gestaltung der Außenanlagen mit attraktiven Aufenthaltsbereichen für alle Generationen und mit Kinderspielplätzen Anger sind halböffentliche Grünräume, die zwischen einer Baukörpergruppe liegen und ausschließ-lich dieser zugeordnet sind.

Ausstattung: Sitzplätze, Grillplätze, Spielflächen für Kegeln, Boccia etc. Befestigter „Dorfplatz“ zum Werken, Tischtennisspielen, Stromversorgung, Nutzgärten („City–Gardening“) etc. Gut ablesbarer Übergang zwischen Privatgarten und halböffentlichem Anger und zwischen halböf-fentlichem und siedlungsöffentlichem Freiraum wird angestrebt. Es sind Alternativen zu Zaun-Abgrenzungen vorzuschlagen.

Kinderspielplätze Ein Kinderspielplatz gem. § 10 Stmk. BauG ist im Planungsgebiet vorzusehen. Es sind entweder ein gesamter Kinderspielplatz (Größe: Anzahl der Wohneinheiten x 5m²) oder je nach Bauabschnitten getrennte Spielplätze (in Summe jedoch die Mindestgröße Anzahl WE x 5m²) vorzusehen

Kinderwagen-Abstellflächen Kinderwagen-Abstellflächen in unmittelbarer Nähe zur Wohnung vorsehen, überdacht, idealer-weise mit Möglichkeit zum Abschließen/Anhängen.

Fahrrad-Stellplätze Das Fahrrad ist eines der Hauptverkehrsmittel der Grünanger-BewohnerInnen. Es ist 1 Fahrrad-Stellplatz je 30m² Wohnnutzfläche vorzusehen, Stellplätze in Nähe der Wohnungen vorsehen, vor-zugsweise überdacht, mit der Möglichkeit zum Absperren/Anhängen.

PKW-Stellplatz-Bereich Alle PKW-Stellplätze sind an der nördlichen Pichlergasse (über dem Hauptsammler), in Kombinati-on mit einem Autoreparaturplatz (Ölabscheider, Stromversorgung, Wasseranschluss) vorzusehen. Stellplatzschlüssel lt. Beilage C15.

Fußläufige Erreichbarkeit/Radwege Auf eine engmaschige Durchwegung des Gebietes für FußgängerInnen und RadfahrerInnen ist, ba-sierend auf dem bestehenden Wegenetz, besonders Wert zu legen. Auf die Notwendigkeiten der Einsatzfahrzeuge und die Möglichkeiten der Zulieferung ist ebenso Bedacht zu nehmen. Basierend auf den Angaben aus der Stellungnahme Verkehrsplanung (siehe Beilage C 15) ist eine Verlegung von Verkehrsflächen zulässig. Die Kosten hierfür (Verkehrsfläche, Leitungsinfrastruktur etc.) müssen im vorgegebenen Kostenrahmen enthalten sein. Für Sanierungsmaßnahmen des be-stehenden Wegenetzes steht ein Extrabudget zur Verfügung.

B.3.2.4 Wohnungsverteilung

Im Realisierungsteil sollen in der 1. Bauetappe ca. 60 Wohneinheiten entstehen. Das 2-geschoßige Grundmodul beinhaltet 4 Wohneinheiten: • 1x 1-Zi-Wohnungen mit 38-40m² (Single-Wohnung) • 2x 2-Zi-Wohnungen mit 52-54m² (2-3 Personen Wohnung) • 1x 3-Zi-Wohnungen mit 66-68m² (3-4 Personen Wohnung) Die Zuordnung der Wohnungen bzgl. der Lage im Geschoß soll gleichmäßig sein, d.h. zu rd. 50% sind die 2-Zi-Wohnungen, zu rd. 50% die 1 und 3-Zimmer Wohnungen im EG vorzusehen. Im untergeordneten Ausmaß kann, um die Ausnutzung einer Grundstückssituation zu optimieren, das 4-WE-Modul auf 6-WE erweitert werden. 2-WE Module sind nicht erwünscht. Die 4/6-WE-Module können über die Erschließung gekoppelt werden. Allerdings wird insgesamt eine kleinteilige Gebäudestruktur mit Privatgärten rund um eine Grünfläche (Anger) erwartet.

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B.3.3 Rahmenzeitplan für den Realisierungsteil Erstellung Bebauungsplan auf Grundlage städtebaulicher Betrachtung: vorauss. September 2017 (mit Rechtskraft des 4.0 Flächenwidmungsplans) Einreichplanung: vorauss. September 2017 Ausführungsplanung: vorauss. Jänner 2018 Baubeginn: vorauss. Februar 2018 Fertigstellung: vorauss. September 2018 (aufgrund der historischen Vorbelastung der Baugrund-stücke kann es aufgrund von Funden etc. zu Bauverzögerungen kommen).

B.3.4 Barrierefreiheit

Nach dem Stmk. Baugesetz, §76 Abs(4) sind mindestens 25% der Gesamtwohnnutzfläche sowie mindestens 25% der Anzahl der Wohnungen nach den Grundsätzen des anpassbaren Wohnbaus zu planen und zu errichten.

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B.4 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN

B.4.1 Kostenvorgaben / Ökonomie Investitionen der öffentlichen Hand haben nach dem Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen. Die momentane Budgetlage der Stadt Graz und die hohe Zahl der WohnungswerberInnen für leistbaren Wohnraum, führen zur unbedingten Notwendigkeit, Wohnraum in adäquatem Qualitätsstandard zu optimierten Kosten zu schaffen. Um zu einer Kostensicherheit bei der Realisierung zu gelangen, gibt die Auftraggeberin eine Kostenobergrenze vor, die bei Realisierung lt. Terminvorgabe (siehe Pkt. B.3.3) nicht überschritten werden darf. Ausgenommen davon sind Kostenerhöhungen durch Bauverzögerungen aufgrund von Funden etc. (siehe dazu auch Pkt. B.3.3). Die Realisierbarkeit innerhalb der vorgegebenen Kosten bei vorgegebenem Ausstattungsstandard (siehe Beilage C 18) muss durch einen schriftlichen Kostennachweis (Kostenermittlung nach Grobelementen lt. ÖNORM B1801-1, siehe Beilage C23) gesichert sein. Von der Auftraggeberin wird für die Realisierung dieses Projektes eine Errichtungskostenobergren-ze von € 1.600,-/m² NRF exkl. MwSt. (lt. ÖNORM B1801-1, Kostengruppe 1-9, Preisbasis 4. Quartal 2016) vorgegeben. In diesen Kosten nicht enthalten sind: - Errichtungskosten Gemeinschaftsmodul (siehe Pkt. B.3.2.2 ) - Sanierungskosten für bestehende Verkehrsflächen - Errichtungskosten Angerflächen inkl. Ausstattung - Abbruchkosten - Einrichtungskosten, ausgenommen Sanitärgegenstände Im schriftlichen Kostennachweis jedoch sollten die Errichtungskosten für Gemeinschaftsmodul und Angerflächen inkl. Ausstattung enthalten und gesondert ausgewiesen sein.

Bei der Projektumsetzung wird als eines der wesentlichen Steuerungselemente das Kostenmanagementprinzip „Design to Cost“ (kurz DTC) durchgehend als Leitprinzip verwendet. Unter „Design To Cost“ (DTC) versteht man das Planen und bauliche Umsetzen nach Kostengesichtspunkten unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen ("plane und baue so, dass unter den vorgegebenen Prämissen das Kostenziel eingehalten wird").

B.4.2 Allgemeine Anforderungen an die Gebäude

B.4.2.1 Technische Infrastruktur, Energie Die Versorgung mit Fernwärme ist am Areal bereits vorhanden (siehe Beilage C 06 -Leitungskataster). In Vorgesprächen wurde erhoben, dass die Energie Graz beabsichtigt, die Versorgungsleitungen bis zu den zu konzipierenden Übergabestationen zu verlegen (siehe Beilage C 07 – Übergabestationen Fernwärme).

Im Sinne einer möglichst energiesparenden und ökologischen Bauweise sind zu berücksichtigen:

Bestmögliches Verhältnis zwischen Hüllfläche und Nutzfläche

Natürliche Belichtung und Belüftung

Vermeidung sommerlicher Überwärmung (Erfüllung der ÖNORM B 8110-3:2012)

B.4.2.2 Bauweise/Konstruktion Es werden keine Vorgaben zur Bauweise/Konstruktion gemacht, sowohl Holz- als auch Massivbau-weise sind zulässig. Bei Holzbauweise ist eine Massivholzkonstruktion zu wählen. Auf ein wirt-schaftliches und materialgerechtes Konstruktionssystem wird hoher Wert gelegt.

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B.4.2.3 Geologisch - Geotechnische Untersuchung Zur Beseitigung der Oberflächenwässer ist eine Versickerung auf Eigengrund erforderlich (siehe Beilage C 11 - Geologisch-Geotechnischer Bericht)

B.4.2.4 Unterirdische Einbauten Aufgrund der historischen Gegebenheiten ist am Wettbewerbsgebiet (höchstwahrscheinlich nur im Bereich westlich der Theyergasse) mit unterirdischen Einbauten zu rechnen. Hier werden Reste von unterirdischen Bunkeranlagen vermutet (siehe Beilage C 13 historische Luftbilder). Dieser Be-reich ist von einer Bebauung freizuhalten (Lage der Parkierung, siehe Beilage C15 -Stellungnahme Verkehrsplanung). Des Weiteren ist bei der Bebauung unbedingt auf Infrastrukturleitungen, insbesondere auf die La-ge des Hauptsammlers, Nebensammlers und der Transportleitung-Wasser zu achten. Die 3 letztge-nannten sind nicht überbaubar (siehe dazu Beilage C 06 - Leitungskataster, C 08 - Hauptsammler).

B.4.2.5 Ausstattungsstandards Auf Basis der vorgegebenen Kostenobergrenze wurde ein Ausstattungsstandard erstellt, der grundsätzlich einzuhalten ist (siehe Beilage C 18 - Ausstattungsstandard). Qualitätsverbessernde Abweichungen sind zulässig, sofern die vorgegebene Kostenobergrenze damit nicht überschritten wird.

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B.5 ART, UMFANG UND FORM DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN

B.5.1 Auflistung der abzugebenden Unterlagen B.5.1.1 Wettbewerbsplakate

max. 2 Plakate, max. 90 x 130 cm Hochformat, farbig Pläne gerollt und nicht aufkaschiert Strukturplan M 1:2000 (Schwarzplan), Darstellung mit Umgebung

Lageplan M 1:500 Darstellung Wettbewerbsgebiet (Realisierungsteil und städtebaulicher Teil) mit angrenzenden Grundstücken: Farbliche Darstellung: - Fahrverkehr: dunkelgrau - Ruhender Verkehr: hellgrau - Radwege: orange - Fußwege: gelb - Grünflächen privat dunkelgrün - Grünflächen halböffentlich grün - Grünflächen öffentlich hellgrün - Baukörper weiß Folgende Informationen sind weiters auf dem Lageplan anzugeben:

• Anzahl der Geschosse je Baukörper • Städtebauliche Kennzahlen lt. Beilage C24 - Formblätter/Vorlagen Vorprüfung Architektur • Anzahl und Typen der Wohnungen je Baukörper • Kellerersatzräume • Gemeinschaftsräume, Technikräume • PKW- und Rad-Abstellflächen • Grünraumgestaltung, differenziert nach öffentlichem und privatem Grün • Darstellung des öffentlichen/halböffentlichen Bereiches • Zonen der Notzufahrten, Einsatzfahrzeuge und Anlieferung • Abfallbeseitigung – Sammelstellen • Markierung der 1.Bauetappe

Grundrisse Realisierungsteil mit gesamtem Freiraum M 1:200 Strukturelle Darstellung der Organisation der Wohnungen (Wohnungstypologie, Lage der Wohnungen, Wohnungserschließung) zur Klarstellung des Entwurfes Grundrisse Wohnungstypen M 1:100 Exemplarische Darstellung von allen entwurfstypischen Wohnungsgrundrissen.

Alle Pläne annähernd genordet Relevante Systemschnitte M 1:100 mit Angabe aller relevanten Höhen, detailierte Beschreibung zu den Aufbauten aller Außenbauteile und Innenwände, -decken sowie die Größen der Fenster (letztere mit dwg-Prüfplan angeben) Relevante Ansichten (z.B. Hausgruppen mit Ensemblewirkung) M 1:100

Schaubilder Eine Darstellung mittels Schaubildern ist nicht erlaubt. Schaubilder werden überklebt. Skizzen zur Verdeutlichung der Entwurfsidee sind zulässig.

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B.5.1.2 Zusätzliche Unterlagen auf Papier Verzeichnis der eingereichten Unterlagen (DIN A4)

VerfasserInnenbrief (Beilage C21): Den Wettbewerbsunterlagen ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag mit der Aufschrift VERFASSER/INNENBRIEF beizulegen, der außen die Kennzahl trägt und die VerfasserInnenerklärung – als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin unter Anführung der MitarbeiterInnen – enthält.

Der VerfasserInnenbrief hat weiters die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Teilnehmers/der Teilnehmerin (Empfangsberechtigten) zu enthalten.

Nachweis der Befugnis, gemeinsam mit der VerfasserInnenerklärung im o.a. Kuvert

Übernahmeprotokoll Vermessung (Beilage C 05) unterfertigt, gemeinsam mit dem VerfasserInnenerklärung im o.a. Kuvert

B. 5.1.3 Zusätzliche Unterlagen digital Auf CD-ROM oder DVD – die CD-ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein:

Plakate als pdf-File (Pro Plakat eine Datei, ca. 300 dpi Auflösung, < 3 MB)

Beilage C 23 - Formblatt Vorprüfung Kosten ausgefüllt .(*.xls)

Beilage C 20 - Erläuterungstext und technischer Bericht (*.doc und *.pdf)

Beilage C 24 - Prüf-dwg, nachvollziehbarer Berechnungsplan (*dwg. Auto CAD) Geschossgrundrisse und Schnitte, zur digitalen Prüfung von BGF, NRF, Bruttorauminhalt und Hüllfläche, A/V-Verhältnis und Fensterflächen (*.dwg)

Beilage C 24 - Statistik tool ausgefüllt (*.xls und *.pdf) Alle abgefragten Flächen sind als Polygon-Züge abzugeben (gemäß Beilage C24). Inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B. „Kennziffer_Inhalt.pdf“

B.5.1.4 Arbeitsmodell M 1:500 Auf Einsatzplatte lt. Vorgabe (siehe Beilage C 22), Farbe weiß

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B.5.2 Festgelegter Leistungsumfang Wettbewerbsarbeiten, die im Umfang über das festgelegte Ausmaß hinausgehen, werden zur Beurteilung nur im vorgegebenen Ausmaß herangezogen.

B.5.3 Formale Bedingungen und Kennzeichnung Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift „Wettbewerb Wohnen Grünanger“ zu enthalten. Bei mehrseitigen Dokumenten ist die Kennzahl nur am Titelblatt anzugeben. Die Wettbewerbsarbeiten – dies gilt sowohl für Pläne als auch für das Modell – sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung „Wettbewerb Wohnen Grünanger“ zu versehen. Als Absender ist anzugeben: Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten Schönaugasse 7/I A–8010 Graz Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. Die Wettbewerbsarbeiten werden mit Datum und Uhrzeit Ihres Einlangens beim Wettbewerbsbüro in ein Verzeichnis eingetragen. Die TeilnehmerInnen erhalten auf ihren Wunsch eine Bestätigung des Eingangs ihrer Wettbewerbsarbeiten. Sämtliche Wettbewerbsarbeiten sind zur Wahrung der Anonymität ausschließlich an das Vorprüfungsbüro Architektur – siehe Pkt. A.1.3 – zu senden.

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B.6 BEURTEILUNGSKRITERIEN (Nennung ohne Reihung und Gewichtung) Städtebauliche Kriterien:

Gliederung und Gestaltung der Baukörper

Baumassenverteilung der Gesamtanlage

Einbindung in die Umgebung / Grünraum

Gestaltung der Außenräume (privat, halböffentlich, öffentlich) Architektur / baukünstlerische Kriterien:

Qualität der äußeren Gestaltung

Innenräumliche Qualität

Lösung der Bauaufgabe im Spannungsfeld zwischen vorgegebenen Kosten und angestrebter architektonischer Qualität

Beitrag zur zeitgenössischen Baukultur Funktionelle Kriterien:

Funktionelle Lösung der Wohnungsgrundrisse

Zuordnung der Funktionsbereiche

Natürliche Belichtung, Belüftung, Besonnung, Aussicht und Lärm

Maßnahmen gegen sommerliche Überhitzung

Orientierung der Wohnungen

Interne Erschließung im Gebäude

Nutzbarkeit der Außenräume (privat, halböffentlich, öffentlich)

Integration der Nebengebäude in die Gesamtanlage (Kellerersatzräume, Technikräume etc.)

Externe Erschließung am Wettbewerbsareal (Rad- Fußwege, Müllentsorgung, Einsatzfahrzeuge, Zulieferung)

Variabilität und Entwicklungsfähigkeit des Projektes (Errichtung in Bauetappen)

Einhaltung der einschlägigen Baugesetze und Normen i.d. jeweils gültigen Fassung Ökonomische Kriterien:

Wirtschaftlichkeit bei der Errichtung u.a. Berücksichtigung der Kostenberechnung

Wirtschaftlichkeit durch die Brutto- bzw. Nettonutzflächenvergleiche

Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Tragsystems sowie der Ver- und Entsorgungssysteme.

Ausnutzung der Baugrundfläche zur Erlangung einer optimalen Wohnungsanzahl unter Berücksichtigung der Vorgaben und Erhalt der Außenraumqualitäten

Wirtschaftlichkeit im Betrieb und in der Erhaltung

Umsetzung und Kostenentwicklung in weiteren Bauetappen

Ökologische Kriterien:

Umweltverträglichkeit

Nachhaltigkeit

Ressourcenschonung auf dem Gelände

Soziologische Kriterien:

Nutzungstauglichkeit der Wohnung und Wohnanlage

Schaffung qualitativer Freiräume und Grünflächen

Leben in Gemeinschaft

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B.7 QUELLENVERZEICHNIS TEXTE UND ABBILDUNGEN

B.7.1 Abbildungsverzeichnis ABB. 01: Lage des Wettbewerbsareals im Grazer Stadtgebiet, www.google.at, eigene Be-arbeitung ABB. 02: Lage und Ausdehnung des Internierungslagers von 1940, Wohnbau-Studie am Grün-anger, Institut für Städtebau, TU-Graz ABB. 03: Im Zuge einer Kraftwerkserrichtung käme es zu großräumigen Baumaßnahmen im Bereich des Skateparks, nördlich des Wettbewerbsareals, Büro Freiraum ABB. 04: Gestaltungsziele des Murufers südlich der Seifenfabrik im Falle einer Kraftwerkse r-richtung, Büro Freiraum ABB. 05: Lage des Projektgebietes, Stadt Graz-Stadtvermessung, eigene Bearbeitung ABB. 06: Gebäudeübersicht für die Realisierung der Bauetappen, Stadt Graz-Stadtvermessung, eigene Bearbeitung ABB. 07: Erschließung des Gebietes durch Buslinie 34 und 34 E, Wohnbau-Studie am Grünan-ger, Institut für Städtebau, TU-Graz ABB. 08: Gebäudeplan, Stadt Graz-Stadtvermessung, eigene Bearbeitung ABB. 09: Grünraum am Grünanger, Wohnbau-Studie am Grünanger, Institut für Städtebau, TU-Graz ABB. 10: Lage der Infrastruktureinrichtungen, Stadt Graz-Stadtvermessung, eigene Bearbeitung

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TEIL C – BEILAGEN

Nr. Inhalt Format analog

Format digital

Unterlagen zum Wettbewerbsareal

C 01 Plangrundlage: Katasterauszug mit Kennzeichnung des WB-Areals und eingetragenen städtebaulichen und verkehrsplanerischen Vorgaben

1 Seite A3

*.dwg, *.dxf, *.pdf

C 02 Schwarzplan 1 Seite A3 *.dwg, *.dxf, *.pdf

C 03 Terrestrische Naturdaten *.dwg, *.dxf,

C 04 Luftbildauswertung *.dwg, *.dxf,

C 05 Übernahmeprotokoll Vermessung 1 Seite A4 *.docx

C 06 Leitungskataster: Abwasser, Wasser, Strom, Fernwärme, Erdg. 43 S. A4 24 S. A3 10 S. A1

*.pdf, *.txt

C 07 Übergabestationen Fernwärme 1 Seite A4 *.pdf

C 08 Hauptsammler 5 Seiten A4 *.docx, *.pdf

C 09 Hochspannungsleitung 4 Seiten A4 2 Seiten A1

*.pdf

C 10 Auszug Bombenblindgängerkataster 6 Seiten A4 *.pdf

C 11 Geologisch-Geotechnischer Bericht 24 Seiten A4 *.pdf

C 12 Luftbilder 3 Seiten A4 1 Seiten A3

*.pdf, *.tif

C 13 Historische Luftbilder *.jpg

Unterlagen zur Aufgabenstellung

C 14 Städtebaulich-raumplanerisches Gutachten der Stadt Graz, Stadtplanungsamt;

11 Seiten A4 *.pdf

C 15 Stellungnahme Stadt Graz, Abteilung für Verkehrsplanung wird nachgereicht

*.pdf

C 16 Stellungnahme Stadt Graz, Abteilung für Grünraum und Gewässer

4 Seiten A4 1 Seiten A3

*.dwg, *.dxf, *.pdf

C 17 Bebauungsstruktur 1 Seite A3 *.dwg, *.dxf, *.pdf

C 18 Ausstattungsstandard 3 Seite A4 *.pdf

C 19 Dossier Soziologie 14 Seiten A4 *.pdf

Formblätter/Vorlagen

C 20 Formblatt Erläuterungstext und technischer Bericht 1 Seite A4 *.docx, *.pdf

C 21 Formblatt VerfasserInnenerklärung 1 Seite A4 *.docx, *.pdf

C 22 Vorlage Modelleinsatzplatte wird nachgereicht

*.dwg, *.dxf, *.pdf

C 23 Formblatt Vorprüfung Kosten *.xls

C 24 Formblätter/Vorlagen Vorprüfung Architektur 3 Seite A4 *.xls, *.pdf, *.dwg, *.dxf

Allgemeine Unterlagen

C 25 AIK - Stellungnahme zum Wettbewerbsverfahren mit Nominierung PreisrichterInnen und WB-TeilnehmerInnen

1 Seite A 4 *.pdf

Stand: 04.10.2016