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03 Dezember 2009
Das neue Sozialabgabensystem in RusslandDas neue Sozialabgabensystem in Russland
Elena OrlovskayaElena Orlovskaya
Steuertagung 2009Steuertagung 2009(AHK)(AHK)
Seite 2
Grundzüge des neuen Sozialabgabensystems Darstellung der wesentlichen Änderungen im Vergleich zur
Einheitlichen Sozialsteuer Elemente der Besteuerung
Abgabenpflichtige Gegenstand der Besteuerung Bemessungsgrundlage Tarifsätze
Allgemeine Bestimmungen Erfüllung der Abgabenpflicht Zuständigkeit bei der Kontrolle Prüfungen
Das neue Sozialabgabensystem in Russland
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Abgaben an den Pensionsfonds für die Rentenpflichtversicherung
Abgaben an den Sozialversicherungsfonds für die soziale Pflichtversicherung gegen vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder im Falle von Schwangerschaft und Geburt eines Kindes
Abgaben an die föderalen und territorialen Krankenversicherungsfonds
für die Krankenpflichtversicherung
Abgaben an den Sozialversicherungsfonds für die soziale Pflichtversicherung gegen Betriebsunfälle und berufliche Erkrankungen (Abrechnung erfolgt nach den geltenden Regeln)
Grundzüge des neuen Sozialabgabensystems
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Grundzüge des neuen Sozialabgabensystems
Sozialabgaben sind nicht mehr im Rahmen des Steuersystems in Russland erfasst
Gesonderte rechtliche Grundlagen− Föderales Gesetz über die
Sozialabgaben Nr. 212-FS− Föderale Gesetze über die einzelnen
Pflichtversicherungsarten − Erklärungen des Ministeriums für
das Gesundheitswesen und soziale Entwicklung
− Erklärungen des Pensionsfonds und Sozialversicherungsfonds
Andere Kontrollbehörden − Pensionsfonds und dessen
örtlichen Behörden (Abgaben an die Kranken- und Rentenversicherung)
− Sozialversicherungsfonds und dessen örtlichen Behörden (Abgaben an die Sozialversicherung)
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Elemente der Besteuerung. Wesentliche Änderungen
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Elemente der Besteuerung. Was wird geändert?
Einheitliche Sozialsteuer
Sozialabgaben
Steuerpflichtige
Gegenstand der Besteuerung Bemessungsgrundlage
Vergünstigung
Steuerperiode
Steuersatz
Abrechnungsverfahren
Zahlungsverfahren/-fristen
Abgabenpflichtige
Gegenstand der Besteuerung Bemessungsgrundlage
Vergünstigung
Abrechnungsperiode
Tarifsätze
Abrechungsverfahren
Zahlungsverfahren/-fristen
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Abgabenpflichtige
Hauptkategorie – Personen (Gesellschaften, Einzelunternehmer und natürliche Personen), die Zahlungen an natürliche Personen leisten
Einzelunternehmer, Rechtsanwälte und Notare mit eigener Praxis
(In Bezug auf die Abgaben an den Sozialversicherungsfonds für die Sozialpflichtversicherung ist diese Kategorie nicht abgabenpflichtig, es sei denn, es wird ein freiwilliger Versicherungsvertrag abgeschlossen)
Föderale Gesetze über die einzelnen Pflichtversicherungsarten können weitere Kategorien von Abgabenzahlern enthalten
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Gegenstand der Besteuerung
Arbeitsverträge zivilrechtliche Verträge über die Ausführung von Arbeiten und
Erbringung von Dienstleistungen Autorenauftragsverträge, Verträge über die Veräußerung des
ausschließlichen Rechts an einem wissenschaftlichen oder literarischen Werk bzw. Kunstwerk, Herausgeberlizenzverträge, Verträge über die Gewährung der Nutzungsrechte an einem wissenschaftlichen oder literarischen Werk bzw. Kunstwerk
Zahlungen und Vergütungen, die im Rahmen folgender Verträge an natürliche Personen geleistet werden:
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Gegenstand der Besteuerung (Hauptkategorie)
Kaufverträge über Vermögen und Vermögensrechte zivilrechtliche Verträge, die die Überlassung von Vermögen oder
Vermögensrechten zur Nutzung zum Gegenstand haben (z. B. Mietverträge)
Arbeitsverträge und zivilrechtliche Verträge mit Ausländern in Bezug auf Arbeiten, die außerhalb Russlands ausgeführt werden müssen
Das Besteuerungsgegenstand umfasst keine Zahlungen, die im Rahmen folgender Verträge geleistet werden:
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Gegenstand der Besteuerung (Hauptkategorie)
Ausdehnung wegen der:
Abschaffung der Abhängigkeit von der gewinnsteuerlichen Erfassung
Ausgleichszahlungen an Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Arbeitsfunktionen, die im
Arbeitsgesetzbuch oder anderen Rechtsakten nicht vorgesehen sind
Ausgleichszahlungen an Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Arbeitsfunktionen, die über die
festgelegten Normen hinausgehen Zahlungen sozialer Art, die durch den Arbeits- oder durch
Kollektivverträge vorgesehen sind Zahlungen an die Mitglieder des Direktorenrats
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Gegenstand der Besteuerung (Hauptkategorie)
Fragestellung:
Sind Zahlungen, die über den Rahmen von zivilrechtlichen Verträgen, Arbeitsverträgen oder anderen im Gesetz genannten Verträgen hinaus geleistet werden, abgabenpflichtig?
(Es gibt keine Vorschrift, die Art. 237 Pkt. 1 (2) SteuerGB entspricht.)
Zahlungen sozialer Art, die nicht im Arbeitsvertrag vorgesehen sind (z. B. Bezahlung von Kur- und Erholungsaufenthalten)
Zahlungen an Personen, die mit der auszahlenden Gesellschaft keine Arbeitsverträge oder zivilrechtlichen Verträge abgeschlossen haben (z. B. Familienmitglieder des Mitarbeiters)
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Gegenstand der Besteuerung (Hauptkategorie)
Ausdehnung wegen der:
Abschaffung einzelner nicht zu versteuernder Zahlungen
Kompensation für nicht in Anspruch genommenen Urlaub (im Falle einer Kündigung)
Ausgleichszahlungen in Geld für eine Arbeitstätigkeit unter schwierigen, schädlichen und gefährlichen Bedingungen
Abschaffung von Vergünstigungen (Art. 239 SteuerGB) (Wichtig nur für einzelne Kategorien von Abgabenpflichtigen,
insbesondere für diejenigen, die Behinderte beschäftigen, soziale Organisationen von Behinderten und andere)
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Gegenstand der Besteuerung (Hauptkategorie)
Kürzung wegen der: Einführung neuer nicht zu versteuernder Zahlungen
Zahlungen aufgrund von Arbeitsverträgen und zivilrechtlichen Verträgen an Ausländer, die sich vorübergehend in Russland aufhalten (Art. 9 Pkt. 1 (15) des Föderalen Gesetzes Nr. 212-FS)
Ausgenommen sind “quasi-neue“ Zahlungen, die bisher wegen der Nichtabzugsfähigkeit bei der Gewinnbesteuerung nicht versteuert wurden
materielle Hilfe des Arbeitsgebers für einen Mitarbeiter in Höhe von maximal 4.000 Rubel
Zahlungen aufgrund von Verträgen mit medizinischen Einrichtungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr über die Erbringung von medizinischen Leistungen an Mitarbeiter
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Bemessungsgrundlage
Zahlungen(in Geld und Naturalien)
Nicht zu versteuernde Zahlungen
Leistungen in Naturalien in Form von Waren (Dienstleistungen) sind ausgehend von den jeweiligen Vertragspreisen zu erfassen (bei der Sozialsteuer wurden die Marktpreise zugrunde gelegt)
Die Besonderheiten bei der Erfassung von Zahlungen aufgrund von zivilrechtlichen Verträge wurden aufrechterhalten
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Bemessungsgrundlage
Der innerhalb eines Jahres an eine bestimmte Person ausgezahlte zu versteuernde Höchstbetrag beläuft sich auf 415.000 Rubel.
Der Höchstbetrag unterliegt ab dem 1. Januar 2011 der jährlichen Indexierung. Der jeweilige Index ist von der Erhöhung des Durchschnittslohns in Russland abhängig und wird von der Regierung bestimmt.
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Tarifsätze
2010 – 26 %
20 % - Pensionsfonds 2,9 % - Sozialversicherungsfonds 1,1 % - Föderaler Krankenversicherungsfonds 2 % - Territorialer Krankenversicherungsfonds
Ab 2011 – 34%
26 % - Pensionsfonds 2,9 % - Sozialversicherungsfonds 2,1 % - Föderaler Krankenversicherungsfonds 3 % - Territorialer Krankenversicherungsfonds
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Belastung in 2010
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Belastung in 2010
Schlussfolgerungen
Höchstbetrag pro Person pro Jahr – 107.900 Rubel
Im Vergleich zur Einheitlichen Sozialsteuer:
Die Belastung bleibt unverändert bei einem Jahresdurchschnittslohn in der Gesellschaft in Höhe von 280.000 Rubel (23.000 monatlich)
Die Belastung erhöht sich bei einem Jahresdurchschnittslohn in der Gesellschaft in Höhe von 280.000 bis 755.000 Rubel (zwischen 23.000 und 63.000 monatlich)
Die Belastung verringert sich bei einem Jahresdurchschnittslohn in der Gesellschaft in Höhe von ab 755.000 Rubel (ab 63.000 monatlich)
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Steuer- bzw. AbgabenbetragTsd. RUR
Belastung in 2011 (ohne Berücksichtigung der Indexierung)
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Belastung in 2011 (ohne Berücksichtigung der Indexierung)
Schlussfolgerungen
Höchstbetrag pro Person pro Jahr – 141.100 Rubel
Im Vergleich zur Einheitlichen Sozialsteuer
Die Belastung bleibt unverändert bei einem Jahresdurchschnittslohn in der Gesellschaft in Höhe von 2.415.000 Rubel (201.250 monatlich)
Die Belastung erhöht sich bei einem Jahresdurchschnittslohn in der Gesellschaft in Höhe von unter 2.415.000 Rubel (unter 201.250 monatlich)
Die Belastung verringert sich bei einem Jahresdurchschnittslohn in der Gesellschaft in Höhe von ab 2.415.000 Rubel (ab 201.250 monatlich)
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Allgemeine Bestimmungen. Wesentliche Änderungen
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Einzelne Fragen
Maßnahmen, zur Sicherung der Abgabenpflichten: Verzugszinsen (fallen für jeden Tag der Überschreitung der
Zahlungsfrist mit einem Zinssatz von 1/300 des geltenden Refinanzierungssatzes auf die nicht gezahlten Abgaben an)
andere Maßnahmen sind gesetzlich nicht vorgesehen (z. B. Sperrung von Konten, Arrest auf das Vermögen)
Verrechnung / Erstattung von Überzahlungen Eine Verrechnung ist nur im Rahmen der jeweils betroffenen
Fonds zulässig.
Erfüllung der Abgabenpflicht
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Kontrolle. Zuständigkeit
Der Pensionsfonds kontrolliert: die Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung der Abgaben an
den Pensionsfonds und den Krankenversicherungsfonds die mit der Rentenversicherung verbundenen Unterlagen und
Angaben
Der Sozialversicherungsfonds kontrolliert: die Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung der Angaben an
den Sozialversicherungsfonds die Richtigkeit der Auszahlungen im Rahmen des
Versicherungsschutzes
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Kontrolle. Prüfungen
Außerplanmäßige externe (Sozialversicherungsfonds)
(werden aufgrund von Beschwerden der versicherten Person wegen
Zahlungen im Rahmen des Versiche-rungsschutzes durchgeführt)
Interne(Bestimmungen entsprechen
den Regeln des Steuergesetzbuches)
(1) Werden vom Pensions- und Sozialversicherungsfonds gemeinsam aufgrund
der jährlichen Pläne durchgeführt (2) Nicht öfter als einmal in 3 Jahren;
(3) Keine Möglichkeiten zur Verlängerung der Dauer der Prüfung vorgesehen
(4) Im Übrigen gelten die Regeln des Steuergesetzbuches
Externe
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Kontrolle. Prüfungen
Das Gesetz über die Sozialabgaben erteilt den Kontrollbehörden keine Befugnisse zur Vornahmefolgender Handlungen:
Beschlagnahme von Unterlagen und Dokumenten
Einschaltung von Experten, Spezialisten und Übersetzern zur Kontrolle
Besichtigung der Räumlichkeiten des Abgabepflichtigen
Anforderung von Unterlagen über den Abgabenpflichtigen durch Geschäftspartner und Dritte
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Kontakt
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Seit 1992 die erste und größte Repräsentanz einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei in Moskau
Seit 1996 mit der Eröffnung des Büros in Sankt Petersburg – eine der führenden Großkanzleien in der Nord-West-Region Russlands
Seit 2004 in Kiew - BEITEN BURKHARDT wird zur "Internationalen Rechtsanwaltskanzlei des Jahres 2007" nominiert (nach Bewertung der Zeitschrift "Juriditscheskaja Praktika")
BEITEN BURKHARDT – 17 Jahre in Russland
BEITEN BURKHARDT in RusslandSteuerrecht
Umfassende Beratung juristischer und natürlicher Personen zu verschiedenen Fragen der Besteuerung
Beratung zu Fragen der Steuerplanung und der Strukturierung von Investitionsprojekten, insbesondere beim Erwerb bzw. bei der Errichtung von Betrieben
Beratung zu Steueraspekten von M&A - Projekten
Analyse der steuerlichen Folgen abgeschlossener bzw. abzuschließender Verträge, Erarbeitung von Empfehlungen zur Minderung eventueller Steuerrisiken
Unterstützung des Mandanten bei der Durchführung steuerlicher Prüfungen
Vertretung des Mandanten gegenüber staatlichen Behörden, einschließlich der Steuerbehörden
Vertretung des Mandanten in Gerichtsverfahren zu Steuerstreitigkeiten
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ELENA ORLOVSKAYA
BEITEN BURKHARDT
Rechtsanwaltsgesellschaft
Büro Moskau
Turchaninov per., 6/2
RF-119034 Moskau, Russland
Tel.: +7-495-232 96 35
Fax: +7-495-232 96 33
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