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Boot:Users:pp:Documents:Microsoft-Benutzerdaten:Gespeicherte Anlagen:v0164.doc Der Bürgermeister Moers, den 04.05.2006 - V / 66 - Sitzungsvorlage Vorl.-Nr.: 164 für den - öffentlich - Ausschuß für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt Sitzung am 01.06.2006 TO-Punkt : 7 Straßenzustandserfassung - Vorstellung einer Prioritätenliste I. Sachverhalt und Stellungnahme: 1. Veranlassung In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt am 26.01.2006 hat die Verwaltung die Ergebnisse der Straßenzustandserfassung vorgestellt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich die hinsichtlich ihres Zustandes ausgewerteten 259 Messkilometer, die nicht das vollständige Straßennetz abbilden, insgesamt ein Finanzbedarf von ca. 7,9 Mio. Euro innerhalb der nächsten fünf Jahre ergibt. Der Ausschuss hat seinerzeit beschlossen, dass auf dieser Grundlage eine Prioritätenliste zur Abarbeitung des festgestellten Nachhol- und Erhaltungsbedarfs aufzustellen ist. Im Folgenden soll dargestellt werden, anhand welcher Prämissen und Parameter die Reihenfolge der zu sanierenden Straßen bzw. Straßenabschnitte ausgerichtet worden ist. 2. Methodisches Vorgehen für die Festlegung der Prioritäten Auf der Grundlage des Katalogs der denkbaren Maßnahmen (Tabelle 1) wurden die in Abhängigkeit von der Schadensart und -ausprägung notwendigen Erhaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung bestimmter Eingreifschwellen (Schadensausmaß in Kombination mit Schadensarten bei denen gehandelt werden soll) ermittelt und den betroffenen 20m-Abschnitten der Straße zugeordnet (Tabelle 2). Diese sind im Übrigen bereits innerhalb der Vorlage Nr. 123 vom 26.01.2006 den weiteren Überlegungen zugrunde gelegt worden.

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Der Bürgermeister Moers, den 04.05.2006 - V / 66 - Sitzungsvorlage Vorl.-Nr.: 164 für den - öffentlich - Ausschuß für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt Sitzung am 01.06.2006 TO-Punkt : 7 Straßenzustandserfassung - Vorstellung einer Prioritätenliste I. Sachverhalt und Stellungnahme:

1. Veranlassung In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt am 26.01.2006 hat die Verwaltung die Ergebnisse der Straßenzustandserfassung vorgestellt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich die hinsichtlich ihres Zustandes ausgewerteten 259 Messkilometer, die nicht das vollständige Straßennetz abbilden, insgesamt ein Finanzbedarf von ca. 7,9 Mio. Euro innerhalb der nächsten fünf Jahre ergibt. Der Ausschuss hat seinerzeit beschlossen, dass auf dieser Grundlage eine Prioritätenliste zur Abarbeitung des festgestellten Nachhol- und Erhaltungsbedarfs aufzustellen ist. Im Folgenden soll dargestellt werden, anhand welcher Prämissen und Parameter die Reihenfolge der zu sanierenden Straßen bzw. Straßenabschnitte ausgerichtet worden ist. 2. Methodisches Vorgehen für die Festlegung der Prioritäten Auf der Grundlage des Katalogs der denkbaren Maßnahmen (Tabelle 1) wurden die in Abhängigkeit von der Schadensart und -ausprägung notwendigen Erhaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung bestimmter Eingreifschwellen (Schadensausmaß in Kombination mit Schadensarten bei denen gehandelt werden soll) ermittelt und den betroffenen 20m-Abschnitten der Straße zugeordnet (Tabelle 2). Diese sind im Übrigen bereits innerhalb der Vorlage Nr. 123 vom 26.01.2006 den weiteren Überlegungen zugrunde gelegt worden.

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Tabelle 1: Maßnahmenkatalog

Tabelle 2: Eingreifschwellen Erläuterung der verwendeten Abkürzungen: ZWRI_U = Zustandswert ungeradlinige Risse (Netzrisse) ZWFLI = Zustandswert Flickstellen ZWPGR = Zustandswert Planografsimulation (Längsebenheit) ZWSPT = Zustandswert Spurrinnentiefe (Querebenheit) Anschließend wurden alle 20m-Abschnitte ausgewählt, denen eine Maßnahmeart aus dem Maßnahmekatalog zugeordnet wurde. Betroffen sind Abschnitte auf 215 Straßen mit einer Gesamtlänge von 83 km. Als Kriterium für die Aufnahme erhaltungsbedürftiger Abschnitte in die Prioritätenliste wurde eine Gesamtlänge der betroffenen 20m-Teilabschnitte je Straße von insgesamt größer 100m festgelegt. Die betroffenen Abschnitte müssen dabei nicht direkt aufeinander folgen, sondern können über den Straßenverlauf verteilt sein. Sieht man von Einzelschäden (z.B. im Zusammenhang mit Flickstellen über Kanalverfüllungen) ab, folgen geschädigte Teilabschnitte in der Regel aufeinander und bilden jeweils einen zusammenhängenden Erhaltungsabschnitt. Im folgenden Schritt wurden die Maßnahmen zu baulichen Erhaltung (Nachholbedarf oder Erhaltungsbedarf) betrachtet. Die höchste Priorität wurde den Straßen mit Nachholbedarf zugewiesen, die niedrigere Priorität den Straßen mit Erhaltungsbedarf. Ist mindestens ein Teilabschnitt einer Straße so stark geschädigt, dass für diesen Nachholbedarf festgestellt wurde, wurden alle geschädigten Teilabschnitte der betroffenen Straße als Nachholbedarf eingestuft. Die restlichen Straßen wurden in die Gruppe für Erhaltungsbedarf übernommen Die beiden Gruppen wurden im weiteren separat betrachtet. Als nächstes Kriterium wurde die Funktion der Straße (Tabelle 3) herangezogen.

Bezeichnung AbkürzungVollausbau V

Erneuerung 16 cm (8cm bit. Tragschicht + 4cm Binder + 4 cm Deckschicht)

E16

Erneuerung 8 cm (4+4) E8

100 kg -Decke (Erneuerung 4 cm) D100Großflächig Fräsen und Deckschicht in AB aufbauen

FrAB

Oberflächenbehandlung OBFlicken (eingelegte Flicken) FL

ZWRI_U oder ZWFLI > 4,5; Unebenheiten < 4,5ZWSPT > 4,5; Maximum aus ZWRI_U und ZWFLI < 3,5

ZWRI_U > 3,5; Maximum aus ZWPGR und ZWSPT < 3,5entfällt

Eingreifschwellenim Rahmen der Ermittlung des Finanzbedarfs für Erhaltungsmaßnahmen nicht berücksichtigtZWRI_U oder ZWFLI > 4,5; Maximum aus ZWPGR und ZWSPT > 4,5 Straßenkategorie Funktion 1 und 2ZWRI_U oder ZWFLI > 4,5; Maximum aus ZWPGR und ZWSPT > 4,5 Straßenkategorie Funktion 3 bis 6

Bezeichnung Abkürzung Mittelpreise [!/m?] * Schadenskombination und -ausprägungVollausbau V 57,00 Netzrisse, Flickstellen und/oder mangehafte Längs- oder

Querunebenheit sowie Tragfähigkeit (F 1, 2 und 3)Erneuerung 16 cm (8cm bit. Tragschicht +4cm Binder + 4 cm Deckschicht)

E16 40,00 Netzrisse, Flickstellen und Unebenheiten(F 1 und 2)

Erneuerung 8 cm (4+4) E8 30,00 Netzrisse, Flickstellen und Unebenheiten(F 3 bis 6)

100 kg -Decke (Erneuerung 4 cm) D100 20,00 Netzrisse und Flickstellen

Großflächig Fräsen und Deckschicht in ABaufbauen

FrAB 6,00 Spurrinnen in Kreuzungsbereichen

Oberflächenbehandlung OB 5,00 Netzrisse

Flicken (eingelegte Flicken) FL durch Versorgungsträger Aufgrabungen

Erha

ltung

Nac

hhol

beda

rf

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Tabelle 3: Funktion der Straße Die Priorität der Erhaltungsmaßnahmen wurde innerhalb der beiden Gruppen nach der Funktionsnummer bestimmt, wobei den Hauptverkehrsstraßen die höchste und den verkehrsberuhigten Straßen die geringste Priorität zugeordnet wurde. Aus der bisher beschrieben Reihung ergeben sich 7 Gruppen, die in der Reihenfolge ihrer Aufzählung gleichzeitig die Priorität bezüglich der Dringlichkeit von Erhaltungsmaßnahmen widerspiegeln:

Nachholbedarf Funktion 1 (Hauptverkehrsstraße) Nachholbedarf Funktion 2 (Haupterschließungsstraße) Nachholbedarf Funktion 3 (Anliegerstraße) Erhaltungsbedarf Funktion 1 (Hauptverkehrsstraße) Erhaltungsbedarf Funktion 2 (Haupterschließungsstraße) Erhaltungsbedarf Funktion 3 (Anliegerstraße) Erhaltungsbedarf Funktion 6 (Verkehrsberuhigter Bereich/Mischverkehrsflächen)

Innerhalb der 7 Gruppen wurden die Straßen mit Öffentlichem Personennahverkehr (Buslinien) mit einer höheren Priorität versehen, so dass innerhalb jeder Gruppe wiederum 2 Klassen entstehen (mit/ohne Busverkehr). Innerhalb dieser zwei Klassen wurde eine weitere Abstufung nach der Lage der Straßen unter Berücksichtigung des in der genannten Reihenfolge vorgenommen: Wohnbau, Mischflächen Industrie-/Gewerbegebiete Grün-/Waldflächen/Landwirtschaft Aus den Grafiken in den Abbildungen 1 und 2 sind die betroffenen Gesamtflächen je Gruppe sowie die Gesamtkosten für die baulichen Maßnahmen je Gruppe ersichtlich.

Funktions-nummer

Erfassungs-länge [km] Beschreibung

1 84,05 Hauptverkehrsstraße2 80,16 Haupterschließungsstraßen3 87,93 Anliegerstraßen6 6,72 verkehrsberuhigte Straßen und Anlieger- sowie Haupterschließungsstraßen mit Mischflächen

Summe 258,86

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Abbildung 1: Gesamtfläche der betroffenen Abschnitte je Gruppe

Abbildung 2: Gesamtkosten für die baulichen Maßnahmen je Gruppe

Bauliche Sanierung nach Prioritätsgruppen (Gesamtfläche der betroffenen Abschnitte jeGruppe)

0

20000

40000

60000

80000

100000

120000

Ges

amtfl

äche

[km

]

Fläche [m?] 20842 20181 21996 41397 52484 106684 1564

NachholbedarfFunktion 1

NachholbedarfFunktion 2

NachholbedarfFunktion 3

ErhaltungsbedarfFunktion 1

ErhaltungsbedarfFunktion 2

ErhaltungsbedarfFunktion 3

ErhaltungsbedarfFunktion 6

Bauliche Sanierung nach Prioritätsgruppen (Gesamtkosten für die baulichen Maßnahmen je Gruppe)

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

Ges

amtk

oste

n [T!]

Maßnahmekosten [T!] 649,56 703,928 619,13 969,785 1662,515 2853,013 42,45

NachholbedarfFunktion 1

NachholbedarfFunktion 2

NachholbedarfFunktion 3

ErhaltungsbedarfFunktion 1

ErhaltungsbedarfFunktion 2

ErhaltungsbedarfFunktion 3

ErhaltungsbedarfFunktion 6

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Auf der Basis des zur bewilligten Jahresbudgets von 1,6 Millionen € und der erarbeiteten Prioritätenliste wurde eine Sanierungsplanung für die Jahre 2006 bis 2010 aufgestellt der die in Abbildung 3 dargestellte Kostenverteilung ergibt.

Abbildung 3: Kostenverteilung 2006 bis 2010

3. Prioritätenvorschlag und vorgesehene Modifikationen In der Anlage 2 ist die sich aus den zugrunde gelegten Parametern abzuleitende Prioritätenliste für die Jahre 2006 bis 2010 aufgeführt. Die Verwaltung empfiehlt, die Umsetzung von Straßensanierungsmaßnahmen anhand dieses Vorschlages vorzunehmen. Dabei sind jedoch aus verschiedenen Gründen im Einzelfall Modifikationen vorzunehmen, die im Nachfolgenden erläutert werden sollen. Die Betrachtung beschränkt sich dabei zunächst auf die Maßnahmenvorschläge für das Jahr 2006. Aufgeführt werden die jeweils hauptsächlichen Sanierungsabschnitte. - Bei der Homberger Straße handelt es sich im Wesentlichen um den Abschnitt

zwischen der Lotharstraße und dem Kreisverkehr Ernst-Holla-Straße sowie der Karlstraße und der Grenzstraße, innerhalb dessen Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind. Diese Maßnahme sollte umgesetzt werden, da für diesen Abschnitt keine konkreten Ausbau- oder Kanalplanungen vorliegen.

- Für die laufende Nummer 2 (Kranichstraße) der Prioritätenliste gilt, dass

erforderliche Kanalsanierungsmaßnahmen mit einer Wiederherstellung der Oberfläche einhergehen müssen. Diese sind für Ende 2007 eingeplant. Zwar gehört die Kranichstraße zu denjenigen Straßen, die ausgebaut werden sollen und deswegen grundsätzlich förderfähig wären. In Anbetracht der aktuellen Finanzsituation des Landes ist nach hiesiger Einschätzung frühestens in zehn Jahren mit einer Förderung zu rechnen. Vor dem Hintergrund dieses langen Zeitraumes erscheint insofern Handeln in 2007 geboten.

Kosten für Sanierungsmaßnahmen je Haushaltsjahr 2006 bis 2010

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

1600

Haushaltsjahr

Kos

ten

der S

anie

rung

smaß

nahm

en[T!]

Kosten Sanierungsmaßnahmen [T!] 1584 1577 1593 1574 1172

1 2 3 4 5

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- Bei der Rheinberger Straße ist der Abschnitt zwischen der Bethanienstraße und der

Baerler Straße und zwischen Mühlenstraße und Unterwallstraße betroffen. Für den zuletzt genannten Abschnitt ergeben sich Sanierungsnotwendigkeiten im Regenwasser- und Schmutzwasserkanal, die ebenfalls für das Jahr 2007 vorgesehen sind.

- Die Essenberger Straße weist hinsichtlich des Straßenzustandsbildes

Sanierungsbedarfe vornehmlich im Bereich zwischen Elenastraße und Bergstraße, Römerstraße und Grenzstraße und Mercatorstraße und Xantener Straße auf. Kanalsanierungsnotwendigkeiten ergeben sich zwischen Xantener Straße und Vinzenzstraße. Die Verwaltung schlägt vor, den Abschnitt, für den ein Förderantrag bei der Bezirksregierung gestellt worden ist (zwischen Xantener Straße und Römerstraße), vorerst nicht zu sanieren, da eine Förderfähigkeit für das Jahr 2010 signalisiert worden ist. Die außerhalb dieses Bereiches liegenden Abschnitte sind demgegenüber für 2006 vorzusehen.

- Bei der Taubenstraße sind nahezu im gesamten Straßenverlauf Schäden

festgestellt worden, Kanalsanierungsnotwendigkeiten ergeben sich nicht. Bei einer Sanierung sind allenfalls erschließungsvertragliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplangebiet Nr. 116 Meerbeck-Ost zu beachten (z.B. Veränderung der Kreuzungssituation Taubenstraße/Am Germendonkskamp).

- Im Sanierungsrelevanten Bereich der Asberger Straße (zwischen Xantener Straße

und Rheinhausener Straße) stehen zumindest abschnittsweise noch Kanalerneuerungen an, die zu einer zeitlichen Verschiebung mindestens in das Jahr 2007 führen.

- Die Rheinhausener Straße weist zwischen Voßrather und Petersstraße erhebliche

Schäden auf, ebenso wie die Dorfstraße (zwischen Düsseldorfer Straße und Kirchweg), die in 2006 erneuert werden können. Gleiches gilt für die Bonifatiusstraße, die im Bereich der Claudiusstraße und der Drususstraße erneuerungsbedürftig ist.

- Die Pattbergstraße gehört wie schon die Essenberger Straße und die

Kranichstraße zu den Ausbaumaßnahmen mit Landesförderung. Da jedoch selbst bei einer konservativen Schätzung nicht davon auszugehen ist, dass eine geförderter Ausbau vor dem Jahre 2015 erfolgt, sollte die Straßenerhaltung in 2006 angegangen werden.

- Bei der Königsberger Straße können ebenfalls wieder Synergien zu anstehenden

Kanalsanierungen genutzt werden. Während Erneuerungen der Entwässerung im Bereich der Königsberger Straße zwischen Römerstraße und Westerbruchgraben anstehen, ergeben sich hinsichtlich des Straßenzustandes Notwendigkeiten schwerpunktmäßig zwischen Ernst-Holla-Straße und Alex-Nöthen-Weg. Eine Umsetzung sollte für den zuletzt genannten Abschnitt in 2006 erfolgen.

- Bei der Waldstraße ergeben sich ebenfalls innerhalb mehrerer Abschnitte

Erhaltungsarbeiten, sowohl im Bereich Am heiligen Berg als auch im Bereich der Feuerbachstraße und Rungestraße. Abhängigkeiten zu Kanalsanierungen bestehen nicht. Gleiches gilt für Donaustraße, wo ebenfalls an vielen Stellen Erneuerungen durchgeführt werden müssen.

- Eine Sanierung der Straße Am Mönk ist bedingt durch Kanalsanierungen zeitlich

abzustimmen, wird jedoch nicht mehr in 2006 zum Tragen kommen können. Unkritisch sind demgegenüber die Kühlerstraße und die Fuldastraße.

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4. Weitere Vorgehensweise Ausgehend von den unter Kap. 3 dargelegten Ausführungen ergibt sich, dass ausder Prioritätenliste für das Jahr 2006 statt der ausgewiesenen 1.571.628 Euro bedingt durch die Abhängigkeiten von Kanalerneuerungen und Landesförderungen Maßnahmen für ca. 1 Mio. Euro ausschreibungsreif gemacht werden können. Um die Sanierung des Straßennetzes planmäßig durchführen zu können, werden daher aus der Liste für 2007 die Maßnahmen Nr. 17 bis Nr. 34 in das Jahr 2006 vorgezogen. Die Verwaltung beabsichtigt bei einer Zustimmung zu dieser Prioritätenliste und entsprechender Mittelbereitstellung, die aufgeführten Maßnahmen umzusetzen. Ähnlich wie schon für andere regelmäßige Auftragsgegenstände ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen eines oder mehrerer Jahresverträge zusammenzufassen. Diese Liste wird ferner frühzeitig den Versorgungsträgern zur Verfügung gestellt, um etwaige zeitliche Überschneidungen zu vermeiden. Zudem ist im konkreten Einzelfall die Frage von Beitragserhebungen abzuklären. Um die Maßnahmen möglichst zeitnah nach Genehmigung des HSK umsetzen zu können, soll kurzfristig ein Ingenieurbüro mit der Ausschreibung für die angedachten Maßnahmen beauftragt werden.

II. Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachdarstellung. Haushaltsmittel sind im Vermögenshaushalt angemeldet.

III. Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt stimmt der vorliegenden Prioritätenliste sowie der beabsichtigten Vorgehensweise zu. In Vertretung Wusthoff Beigeordneter

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