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Veranstaltung 144201 / 202 Bau und Wissen, TFB AG, Wildegg SIA, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein Kapitel 1 / Seite 1 1 Die revidierten Normen SIA 267 Geotechnik und SIA 267/1 Geotechnik - Ergänzende Festlegungen Anita Lutz, Dr. Vollenweider AG, Zürich 1.1 Einleitung Die Normen SIA 267 Geotechnik und SIA 267/1 Geotechnik – Ergänzende Festlegungen sind revidiert und die deutsche Version ist im Jahr 2013 publiziert worden. Die französische Version wird nächstens publiziert und auch die revidierte Norm SIA 261 steht kurz vor der Publikation. Im vorliegenden Beitrag werden die wichtigsten Änderungen aufgezeigt. 1.2 Die Revision Die ersten Fassun- gen der Normen SIA 267 Geotechnik und SIA 267/1 Geotech- nik – Ergänzende Festlegungen sowie des Kapitels 4 Bau- grund der Norm SIA 261 Einwirkungen sind im Jahr 2003 in Kraft gesetzt worden. Die SIA Normen (2003) sind kompatibel mit der zur Zeit der Erarbeitung gültigen Fassung des Eurocodes 7 prENV 1997-1 1995. In den 2003 folgenden Jahren sind Korrigenda und Ergänzungen zu den Normen auf der Homepage des SIA aufgeschaltet worden. Zudem sind verschiedene Normen und Richtlinien erschienen, welche die Normen SIA 267 und 267/1 ergänzen oder verwandte Sachgebiete regeln (vgl. grafische Darstellung). Der SIA entschied im Jahr 2009, die Bemessungsnormen zu revidieren. Es war eine „kleine Revision“ durchzuführen. Im diesem Rahmen sind bis 2013 die Normen SIA 267 und 267/1 aktualisiert worden. Da der Entwurf des EC 7 prENV 1997-1 stark überarbeitet wurde, weicht er deutlich ab von der definitiven Version ENV 1997-1 (2004). Dies gilt deshalb auch für die Norm SIA 267 (2003). Es stellte sich die Frage, ob die revidierte Norm SIA 267 kompatibel mit dem ENV 1997-1 werden soll. Die Verantwortlichen des SIA entschieden sich dagegen. Es sprachen zwei Gründe für den Entscheid. Der ENV 1997-1 verwendet andere Nachweisformate (Möglichkeit, wo und wie die Partialfaktoren eingeführt werden) als die Norm SIA 267 und ermöglicht für einzelne Nachweise die Wahl von verschiedenen Varianten. Um kompatibel zu werden, hätte die Bemessungspraxis in der Schweiz darum nach wenigen Jahren nochmals deutlich umgekrempelt werden müssen. Zudem ist europäisch geplant, den EC 7 in den nächsten Jahren (bis 2020?) zu überarbeiten. Die Überarbeitung hat eine „simplification“ zum Ziel. Diese Vereinfachung dürfte

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Kapitel 1 / Seite 1

1 Die revidierten Normen SIA 267 Geotechnik und SIA 267/1 Geotechnik - Ergänzende Festlegungen

Anita Lutz, Dr. Vollenweider AG, Zürich

1.1 Einleitung Die Normen SIA 267 Geotechnik und SIA 267/1 Geotechnik – Ergänzende Festlegungen sind revidiert und die deutsche Version ist im Jahr 2013 publiziert worden. Die französische Version wird nächstens publiziert und auch die revidierte Norm SIA 261 steht kurz vor der Publikation. Im vorliegenden Beitrag werden die wichtigsten Änderungen aufgezeigt.

1.2 Die Revision

Die ersten Fassun-gen der Normen SIA 267 Geotechnik und SIA 267/1 Geotech-nik – Ergänzende Festlegungen sowie des Kapitels 4 Bau-grund der Norm SIA 261 Einwirkungen sind im Jahr 2003 in Kraft gesetzt worden. Die SIA Normen (2003) sind kompatibel mit der zur Zeit der Erarbeitung gültigen Fassung des Eurocodes 7 prENV 1997-1 1995.

In den 2003 folgenden Jahren sind Korrigenda und Ergänzungen zu den Normen auf der Homepage des SIA aufgeschaltet worden. Zudem sind verschiedene Normen und Richtlinien erschienen, welche die Normen SIA 267 und 267/1 ergänzen oder verwandte Sachgebiete regeln (vgl. grafische Darstellung). Der SIA entschied im Jahr 2009, die Bemessungsnormen zu revidieren. Es war eine „kleine Revision“ durchzuführen. Im diesem Rahmen sind bis 2013 die Normen SIA 267 und 267/1 aktualisiert worden. Da der Entwurf des EC 7 prENV 1997-1 stark überarbeitet wurde, weicht er deutlich ab von der definitiven Version ENV 1997-1 (2004). Dies gilt deshalb auch für die Norm SIA 267 (2003). Es stellte sich die Frage, ob die revidierte Norm SIA 267 kompatibel mit dem ENV 1997-1 werden soll. Die Verantwortlichen des SIA entschieden sich dagegen. Es sprachen zwei Gründe für den Entscheid. Der ENV 1997-1 verwendet andere Nachweisformate (Möglichkeit, wo und wie die Partialfaktoren eingeführt werden) als die Norm SIA 267 und ermöglicht für einzelne Nachweise die Wahl von verschiedenen Varianten. Um kompatibel zu werden, hätte die Bemessungspraxis in der Schweiz darum nach wenigen Jahren nochmals deutlich umgekrempelt werden müssen. Zudem ist europäisch geplant, den EC 7 in den nächsten Jahren (bis 2020?) zu überarbeiten. Die Überarbeitung hat eine „simplification“ zum Ziel. Diese Vereinfachung dürfte

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Kapitel 1 / Seite 2

auch die Nachweisformate und Wahlmöglichkeit umfassen. Dies bedeutet, dass auch eine kompatible neue Norm 267 innert Kürze wieder vom EC 7 abweichen könnte. Die Anpassung ist darum nicht erfolgt. Eine ausführliche Chronologie ist von O. Fontana zusammengestellt worden (siehe Literatur).

An der Revision wa-ren eine ganze Reihe von Personen betei-ligt. Die Textanpas-sungen sind von den nebenstehenden Sachbearbeitern vorgenommen wor-den. Für das Kapitel 7 erhielten sie Unter-stützung der Sachbe-arbeiter der Norm SIA 269/8. Die Anpassungen sind von der Kom-mission Geotechnik mitgestaltet und ver-abschiedet worden. Es fand eine erste interne Vernehmlas-sung in der KTN zur

Freigabe zur öffentlichen Vernehmlassung statt. Die öffentliche Vernehmlassung erfolgte 2011/2012. Erst nach dieser ist der Input der Sachbearbeitergruppe 269/8 im Kapitel 7 eingearbeitet worden. Es erfolgte eine zweite interne Vernehmlassung in der KTN. Die überarbeiteten Normen 267 und 267/1 gingen dann zur Kenntnisnahme an die Teilnehmenden der Vernehmlassung. Danach beantragte die KTN bei der ZN die Freigabe der Norm, was im Frühjahr 2013 erfolgte.

1.3 Tragwerksanalyse und Bemessung – wesentliche Änderungen

Die Kombinationen aller Partialfaktoren führte im GZ Typ 2 Gleiten und Grund-bruch für Fundatio-nen und Stütz-mauern zu verhält-nismässig grossen rechnerischen Si-cherheiten. Deshalb gilt ein neuer Last-beiwert G,inf = 1.0 für die günstig wirkende Eigenlast von Fun-dament und Hinter-füllung sowie für die vorsichtig bestimm-ten Eigenlasten aus dem Überbau.

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Kapitel 1 / Seite 3

1.4 Baugrund – wesentliche Änderungen Das Kapitel Baugrund enthält neu die Ziffer 3.4 Wasser im Baugrund. In dieser Ziffer werden die Anforderungen an die Untersuchungen und Beschreibung des Grundwassers aufgelistet. Neu ist zudem, dass die Abklärung der Streustrombelastung dem Projekt zugeordnet wird und nicht mehr der Baugrunduntersuchung, was die Handhabung in der Praxis widerspiegelt. Unverändert ist in der Norm das stufenweise Vorgehen enthalten mit Vor-, Haupt- und vertiefter Unter-suchung. Bauherrschaft und Projektierende sollten sich bewusst sein, dass sehr oft relevante Informatio-nen für eine optimierte Projektierung fehlen, wenn man für ein Bauprojekt nur eine Voruntersuchung durchführt.

1.5 Grundwasserverhältnisse – wesentliche Änderungen Bezüglich Grundwasser sind einige Änderungen in den Normen erfolgt. Für die Bemessung ändert sich grundsätzlich nichts. Ziel der Änderungen war in erster Linie, noch stärker auf die zu be- rücksichtigenden Phänomene und die damit verbundenen Anfor- derungen aufmerksam zu machen. Denn in der Praxis treten bei Vorhandensein von Grundwasser viel zu häufig Fehler in der Projektierung auf. Die ungenügenden Kenntnisse können zwar mit einer Norm nicht aufgefangen werden, jedoch stellt die er- gänzte klare Darstellung einen Beitrag zu einer Verbesserung dar.

Die Norm weist neu deutlich darauf hin, dass, dass das Was-ser in totalen Span-nungen oder effekti-ven Spannungen berücksichtigt wer-den kann. Oft ist es einfacher, mit totalen Spannungen zu arbeiten. Die Ziffer 4.4 in der Norm SIA 261 ist umformuliert worden. Die Anforderungen sind ausführlicher beschrieben.

In der Norm SIA 267 wird an mehreren Orten im Kapitel 12 Stützbauwerke explizit erwähnt, dass ge-spanntes Grund- und Hangwasser sowie Strömungsdrücke vorhanden sein können und berücksichtigt werden müssen. In den Kapiteln 13 Auftrieb und hydraulischer Grundbruch und 14 Hänge, Böschungen und Anschnitte wird mehrfach auf die Schichtung, Anisotropie und die Inhomogenitäten im Baugrund aufmerksam gemacht zur Verdeutlichung der Problematik.

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Kapitel 1 / Seite 4

Die Tabelle 3 in der Norm SIA 261 ist dahingehend ange-passt worden, dass die Wasserdrücke nicht mehr als Resul-tierende dargestellt sind. Zudem ist im Fall 2 beim Wand-fuss angedeutet, dass die Druckdiffe-renz in der dichten Schicht abgebaut werden muss. Diese Druckdifferenz kann in Fällen gemäss Fussnote vernach-lässigt werden. Nebendstehend ein Auszug aus dem ak-tuellen Entwurf.

Die zugehörigen An-forderungen in Norm SIA 267 wurden ent-sprechend ange-passt. In Figur 9 sind die Wasserdrücke nicht mehr als Resul-tierende dargestellt. In Ziffer 12.5.2.1 wird definiert, dass beid-seits der Wand die-selben Lastbeiwerte eingeführt werden dürfen. Somit verän-dert sich das Resul-tat der Bemessung nicht mit der revidier-ten Norm.

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Kapitel 1 / Seite 5

Die Figur 10 in Norm SIA 267 ist zur bes-seren Verständlich-keit der Anforderun-gen in den verschie-denen Ziffern mit einem Bild zum hy-draulischen Grund-bruch ergänzt wor-den. Die Nachweise der Sicherheit gegen hydraulischen Grundbruch sind al-lerdings sehr oft mit Unsicherheiten ver-bunden, weil die Mo-dellierung des Bau-grundes zuwenig zu-verlässig ist.

Der Gefährdung von Sohlaufbrüchen und hydraulischem Auf-trieb sollte in der Re-gel mit Entspannung des Grundwasserträ-gers begegnet wer-den. Die Ziffer 13.6.3 ist schon in der Fas-sung 2003 enthalten. Neu ist die Ziffer 13.4.4, welche eine wesentliche Begrün-dung für die Aussage liefert (siehe unten-stehend). Die Ziffern 12.6.1.6, 13.2.2.2, 13.2.3 und 13.3.3 behandeln dieselbe Thematik.

13.6.3 Sohlaufbrüche und hydraulischer Grundbruch bei Baugruben und Aushüben können in der Regel mit einer Entspannung des Grundwassers durch Filterbrunnen oder Wellpoint-Anlagen verhindert werden. Die Wirksamkeit solcher Massnahmen ist gemäss Ziffer 16 zu kontrollieren und zu überwachen. 13.4.4 Können Lage, Mächtigkeit und Verlauf der Schichten und Zwischenlagen mit geringer Durchlässigkeit nicht mit genügender Zuverlässigkeit bestimmt werden, sind in der Regel Bauhilfsmassnahmen (z.B. Entspannung) zu ergreifen. Besonders kritisch sind solche Schichten in Oberflächennähe.

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Kapitel 1 / Seite 6

Wird auf die Ent-spannungsmass-nahmen verzichtet, so ist zwingend zu berücksichtigen, dass die Strömungs-kraft den passiven Erdwiderstand ver-ringert. In der Praxis wird dies immer wieder vergessen oder nicht richtig berücksichtigt.

1.6 Erdbeben – wesentliche Änderungen

Im Kapitel 7 Erdbe-ben sind einige we-sentliche Änderun-gen vorgenommen worden. Diese wer-den im Beitrag Erd-bebenbemessung von Stützbauwerken erläutert. In Erarbeitung sind zur Zeit zwei Doku-mente, welche eben-falls die Erdbebenbe-bemessung in der Geotechnik behan-deln. Sie enthalten ergänzende Hinwei-se und Anforderun-gen an die Bemes-sung.

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Kapitel 1 / Seite 7

1.7 Pfahlfundationen – wesentliche Änderungen

In den Normen wer-den neu zusätzliche Pfahltypen erwähnt. Die Pfahltypen sind bei den Fachaus-drücken definiert. Die Änderungen sind nebenstehend unter-strichen. Aufgrund der Differenzierung ist das Kapitel Pfahl-fundationen teilweise umformuliert und die Reihenfolge der Zif-fern geändert wor-den. Die Änderungen dienen den präzise-ren Angaben zu den einzelnen Pfahlty-pen.

An den Ablauf der statischen Pfahlver-suche gelten stren-gere Anforderungen. Es ist ein zweiter Entlastungs- und Wiederbelastungs-zyklus durchzufüh-ren. Zudem sind die minimalen Beobach-tungszeiten auf der erwarteten Ge-brauchslast F∞ neu definiert worden. Damit und mit weite-ren kleinen Änderun-gen werden die Pfahlversuche aus-sagekräftiger .

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Kapitel 1 / Seite 8

Bei den Pfählen sind einzelne weitere Korrekturen und Ergänzungen vorge-nommen worden (siehe links sowie Anhänge 1 und 2). Z.B. ist bei Mikro-pfählen der Kor-rosionsschutzstufen 2a und 3a der Kor-rosionsschutz neu bei allen Pfählen zu prüfen. Bei Mikro- und Injek-tionsrammpfählen ist die Pfahlbewehrung von der Bauwerksbe-wehrung zu trennen, um die Bildung von Makroelementen zu verhindern.

Die Norm SIA 267/1 verweist auf die SN EN 206-1. Neu sind dort die Anforderun-gen an die Tiefbau-betone definiert. Zu beachten sind die erreichbaren Druck-festigkeitsklassen. Bei der Wahl der Be-tonsorte sind u.a. auch die Zusammen-setzung des Grund-wassers oder Bo-dens (z.B. pH-Wert, Sulfatgehalt) sowie die Einwirkungen von Frost oder Frost-Tau-salz zu berück-sichtigen (z.B. für Pfahlwände).

1.8 Verankerungen mit vorgespannten Ankern – wesentliche Änderungen Die bedeutendste Änderung im Kapitel 10 Verankerungen mit vorgespannten Ankern ist die Wiedereinfüh-rung der Anforderungen an den beschränkten Korrosionsschutz. Die Anforderungen waren Teil der frühe-ren Norm SIA 191 und sind versehentlich nicht in die Norm SIA 267 (2003) übernommen worden. Sie wur-den allerdings kurz nach der Publizierung der Norm SIA 267 (2003) auf der SIA Homepage als Ergänzung zur Norm aufgeschaltet und waren damit während der ganzen Zeit gültig.

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Kapitel 1 / Seite 9

Die Anforderungen an den Korrosions-schutz in Ziffer 10.6.3 beschrieben. In der Praxis ist da-rauf zu achten, dass nicht nur der umfas-sende Korrosions-schutz, sondern auch der beschränkte Kor-rosionsschutz wo nötig eingebaut wird. Der Korrosions-schutz ist in der Aus-schreibung der Ar-beiten zu beschrei-ben.

Die Ziffer 10.5.2.2.3 ist ohne inhaltliche Änderung etwas ausführlicher formuliert worden: Werden die Anker beim Versagen des Tragwerks nicht genügend gedehnt, um den vollen Widerstand des Zugglieds zu mobilisieren, z.B. …, darf als Bemessungswert des Tragwiderstands höchstens die in diesem Zustand effektiv vorhandene Ankerkraft eingesetzt werden. In diesem Fall beträgt der Bemessungswert des Tragwiderstands der Verankerung Rd = A P0 (58) Der Ankerkraftbeiwert A berücksichtigt die Ankerkraftänderung zwischen dem Festsetzen der Anker und dem Eintritt des Versagens des Tragwerks infolge: - Relaxation des Spannstahls - Kriechen des Verankerungskörpers - Tragwerksverschiebungen im Bereich des Ankerkopfs - Bruchkörperverschiebungen bis zum Eintritt des Versagens. Der Ankerkraftbeiwert A ist von den Projektverfassenden festzulegen. Er beträgt in der Regel

0,8 ≤ A ≤ 1,1 (59) In jedem Fall ist die folgende Bedingung einzuhalten: A P0 ≤ Rk/ M (60) Ein Beispiel, wie der Ankerkraftbeiwert A in der Bemessung eingesetzt wird, hat M. Ryser in der SIA Dokumentation D0187 anlässlich der Einführung der Norm SIA 267 vorgestellt (siehe Literatur).

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Kapitel 1 / Seite 10

Die Prüfdauer auf den oberen Kraftstu-fen der Ankerversu-che ist auf 30 Minu-ten verlängert wor-den. Ziel ist eine bessere Auswertung der Entwicklung der Kriechmasse. Vorher war auf der Kraftstufe nahe bei P0 eine Wartezeit von 30 Minuten ge-fordert und auf den folgenden Stufen 15 Minuten. Dies führte immer wieder zu „Mulden“ in der Grafik der Entwick-lung der Kriech-masse.

Die Prüfung des Kor-rosionsschutzes war früher in der Norm SIA 191 enthalten. Weil die Beschrei-bung in die Norm SN EN 1537 übernom-men worden ist, wur-de in der Norm SIA 267/1 nur noch auf diese verwiesen. In der vorliegenden Überarbeitung prEN 1537:2013 ist die Prüfung nicht mehr enthalten, sodass die Beschreibung und die Anforderungen in die Normen SIA 267 und 267/1 übernom-men worden sind.

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Kapitel 1 / Seite 11

1.9 Verankerungen mit ungespannten Ankern – wesentliche Änderungen Tabelle 6: Schutzstufen für ungespannte Anker

Geplante Nutzungsdauer kurz (≤ 5 J.) lang (> 5 J.)

Bauwerksklasse (Norm SIA 261) I II III I II III

Korrosions- gefährdung

geringe Korrosionsgefährdung 0 1 1 1 1 2

mittlere Korrosionsgefährdung (z.B. Tausalz, feinkörnige Böden, organische Stoffe im Boden)

1 1 2 2 2 3

hohe Korrosionsgefährdung (z.B. kritische Streuströme, Altlasten)

21) 21) X2) 21) 31) X2)

Legende: 1) siehe Ziffer 11.6.3.2.1 2): für ungespannte Anker nicht empfohlen

Die Tabelle 6 ist zur leichteren Lesbarkeit und zur Präzisierung der Korrosionsge-fährdung etwas aus-führlicher formuliert worden. Für das Erreichen der höheren Korro-sionsschutzstufen sind neben dem An-keraufbau mit Hüll-

rohr neu auch Stahlzugglieder der Korrosionswiderstandsklassen 1 bzw. 3 und höher ohne Hüllrohr explizit erwähnt. Die Einschränkung bei kritischen Streuströmen ist zu beachten. 11.6.3.2.1 Bei Verwendung von Zementmörtel oder -stein als Einbettungsmaterial ist der Korrosionsschutz nach Tabelle 6 wie folgt auszubilden: Schutzstufe 0: keine besonderen Massnahmen Schutzstufe 1: zwischen Zugglied und Bohrlochwand mindestens 20 mm Zementmörtel oder –stein Schutzstufe 2a: - geripptes oder gewelltes Hüllrohr aus Kunststoff mit bohrlochseitigem Abschluss

- zwischen Hüllrohr und Bohrlochwand min. 20 mm Zementmörtel oder -stein - zwischen Zugglied und Hüllrohr Zementmörtel oder -stein mit einer Stärke von:

mind. 5 mm bei werkmässiger Herstellung, mind. 20 mm bei Herstellung auf der Baustelle.

Schutzstufe 2b: - Verwendung von nichtrostendem Stahl der Korrosionswiderstandsklasse 1 oder höher - zwischen Zugglied und Bohrlochwand mindestens 20 mm Zementmörtel oder -stein.

Schutzstufe 3a Wie Stufe 2, aber mit mindestens 40 mm Zementmörtel oder -stein zwischen Hüllrohr und Bohrlochwand.

Schutzstufe 3b Verwendung von nichtrostendem Stahl der Korrosionswiderstandsklasse 3 oder höher - zwischen Zugglied und Bohrlochwand mindestens 20 mm Zementmörtel oder -stein.

Die Schutzstufen 2b und 3b sind nicht anzuwenden, wenn eine kritische Streustromgefährdung vorliegt, bzw. zu erwarten ist. Für die Kuppungen gelten dieselben Anforderungen wie für die Zugglieder.

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Kapitel 1 / Seite 12

Nebenstehend sind verschiedene weitere Änderungen aufge-führt. Z.B. wird die Über-prüfung des Korro-sionsschutzes für je-den Anker verlangt. Bei der Beurteilung der Zugproben gab die zu eng gefasste Anforderung an die Verbundlösung in der Vergangenheit im-mer wieder Proble-me. Der Geltungsbe-reich wurde einge-schränkt auf kurze Anker in homogenem Boden.

1.10 Gesamtüberblick über die Änderungen Einen stichwortartigen und nach Kapitel geordneten Überblick über die Änderungen in den Normen SIA 267, SIA 267/1 und SIA 261 Kapitel 4 Baugrund geben die Anhänge 1 bis 3.

1.11 Literatur Fontana, O.: Rédaction et développement de la norme SIA 267, Frühjahrstagung 2012,

164 Mitteilungen der Geotechnik Schweiz, 2012 Ryser, M.: Verankerungen, Einführung in die Norm SIA 267, SIA Dokumentation D 0187

1.12 Kurz-CV Anita Lutz 1989-90 Ingenieurbüro, AJS Allemand, Jeanneret, Schmid, Neuchâtel seit 1991 Ingenieurbüro, Dr. Vollenweider AG, Zürich 1999-2003 Sachbearbeiterin Norm SIA 267 (2003) Seit 2003 Mitglied der Kommission Geotechnik 2011-2013 Sachbearbeiterin Revision, Norm SIA 267 (2013)

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Anhang 1 Überblick über die wesentlichen Änderungen in der Norm SIA 267 (2013) 0 Aktualisierung der Verweisungen.

1 Ergänzung von einzelnen Fachausdrücken und Bezeichnungen.

2 2.2.5: Akzeptierte Risiken in Nutzungvereinbarung dokumentieren.

3 3.4 Wasser im Baugrund: ganze Ziffer ergänzt.

3.2.1.4: Liste der heranzuziehenden Grundlagen ergänzt.

4 Geringe Anpassung in Formulierungen, v.a. bezüglich Wasser im Baugrund.

5 Keine wesentlichen Änderungen.

6 6.1.1, 6.4.4, 6.5: Anforderungen an die Projektierung des Unterhalts ergänzt.

7 generell: Viele Umformulierungen, geringe Umstrukturierungen und wesentliche Ergänzungen.

7.2.3: Neu gilt, dass grundsätzlich Erdbebennachweise zu führen sind. Die Bedingungen für den Verzicht auf Nachweise sind neu formuliert.

7.3.3: Präzisierung zur Fundationstiefe für Tiefenfundationen.

7.3.4, 7.4.2.1, 7.4.2.2: Hinweise zu den charakteristischen Baugrundwerten.

7.4.1.2: Verformungsbasierte Nachweise werden eingeführt.

7.4.1.3: Präzisierung zum Bruchkörper bei Ersatzkraftverfahren.

7.4.1.5: Berücksichtigung Bauwerk-Baugrundinteraktion.

7.4.1.6: Kinematische Interaktion für Pfähle ist zu berücksichtigen.

7.4.3, 7.5.3: Regelungen zu der Berücksichtigung von Baugrundwiderständen

7.5.2: Neue und angepasste Regelungen zu Ersatzkräften (Neu Av,d = 0.5 Ah,d, qa und qh u.a.m.)

Gl. 23, Gl. 25: Korrektur S und Einführung qh.

Tab 2, Tab. 3: Ergänzende Regelungen zu qa und neue Regelungen zu qh.

Tab 2 Fehler in SIA 267. Es gilt für Schwergewichtsmauern qa = 2 für szul ≥ 300 ag,d/g S mm

7.5.4: Verschiedene neue Regeln zum Nachweis des Porenwasserdruckanstiegs, zu Ankern und Pfählen.

7.6.2.1 Hinweise zur Wahl des Fundationskonzepts.

7.6.3 Hinweise zum Hingterfüllmaterial und Hangverschiebungen.

8 Figur 4, Gl. 39: Kippnachweis für rechteckige Fundament strenger.

8.5.3.6: Kippnachweis nach 5.4.2.1 wieder gültig (Abweichung von Korrigenda).

8.5.2.4: Im GZ Typ 2 für Eigenlasten G,inf = 1.0 zugelassen.

8.6.2.3: Hinweise auf Aufstau von Wasser in Hinterfüllung.

8.6.2.4: Hinweis auf Gewährleistung des Durchflusses von Grundwasser.

9 generell, 9.6.2 bis 9.6.6: zusätzliche Pfahltypen mit spezifischen Regelungen eingeführt.

9.3.1: Die Beurteilung der Streustrombelastung wird nicht mehr der Baugrunduntersuchung sondern der Projektierung zugeteilt.

9.4.4.1.5: Anforderung des Nachweises der Zuverlässigkeit empirischer und analytischer Verfahren.

9.5.2.2.5: Zuordnen von a ≤ 0.9 für dynamische Pfahlversuche.

9.6.3.2.2: Verzicht auf Bewehrung nur noch bei temporären Pfählen zugelassen.

9.6.3.2.3: Lichter Abstand zwischen Längsbewehrung präzisiert.

9.6.3.2.6: Überdeckung Bewehrung neu definiert (60 mm im Rohr, unverrohrt 60 mm im standfesten Material bzw. 75 mm in weichem Boden.

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Kapitel 1 / Seite 14

9.6.5.3 und 9.6.6.3: Pfahlbewehrung trennen wegen Makroelementbildung.

9.6.6.4 und 9.6.6.6: Widerspruch in Norm. Korrektur wird in Korrigenda aufgeschaltet werden.

Alte Fig. 6: Figur zur Pfahlplattengründung entfernt.

10 10.1.4: Selbstbohranker gelten nicht als vorgespannte Anker im Sinne dieser Norm.

10.2.1.4: Die Beurteilung der Streustrombelastung wird nicht mehr der Baugrunduntersuchung sondern der Projektierung zugeteilt.

10.5.2.2.3: Ausführlichere Formulierung zu A.

10.6.3.3, 12.6.3.4: Ergänzung der schon früher geltenden Bestimmungen zum beschränkten Korrosionsschutz bzw. zu keinen besonderen Massnahmen.

10.7.4.2, 10.7.4.4: Anforderungen an den Korrosionsschutz Messungen RI und RII.

10.7.4.5 Anforderungen an die Überwachung des beschränkten Korrosionsschutzes .

11 11.1: Anker im Lawinenbau werden nicht mehr abgegrenzt.

11.2.2.6, 11.2.2.7: Einschränkung der Gleichwertigkeit und des Einsatzes in Rutschhängen.

Tab. 6, 11.6.3.2.1, 11.6.3.2.6: Schutzstufen präzisiert sowie Einführung der Schtuzstufen 2b und 3b.

11.6.3.3.4: Von Tragwerksbewehrung trennen wegen Makroelementbildung.

11.6.3.4.2: Ergänzt, dass für Kupplungen dieselben Anforderungen gelten.

11.7.1.3, 11.7.5: Anforderungen an Prüfung des elektrischen Widerstandes definiert.

12 12.1.2: Auflistung, was unter Stützbauwerk verstanden wird.

12.2 und 12.4.11: Ergänzungen (Steifigkeit bzw. Versickerungsanlagen).

12.4.3.8: Ergänzt Hinweis auf gespannte Grund- und Hagwasserträger.

12.4.4.2: Ergänzt kurzfristige Zustände.

12.5.2.1, Gl. 80, Gl. 81, Tab. 9: präzisiert, Wasserdruck innen und aussen nicht mehr als Resultierende dargestellt, sondern zwei einzelne Wasserdrücke.

12.5.2.4: Im GZ Typ 2 für Eigenlasten G,inf = 1.0 zugelassen.

13 13.2.1: Ergänzt, dass Kenntnisse über Grundwasserspiegel vorhanden sein müssen.

13.2.3: Ergänzt, dass Wasserdrücke zu überwachen sind.

13.4.3, 13.4.4, 13.4.6: Es wird auf geschichteten Baugrund und Inhomogenitäten hingewiesen.

Figur 10: Ergänzt für Baugrubenabschluss Skizze für hydraulischen Grundbruch.

14 14.3.2, 14.4.1.3 und 14.4.3.1 Es wird ausdrücklich auch auf Strömungsdrücke hingewiesen.

14.4.2.2.2: Es wird zusätzlich auch die Anisotropie und Heterogenität erwähnt.

15 Keine wesentlichen Änderungen.

16 16.2.2: Ergänzt. Ausgeschlossen werden muss dauerhaftes Verbinden von GW-Trägern, dauerhaftes Absenken oder Entspannen, Beeinträchtigen von Anlagen für thermische Nutzung

Zudem sind einzelne Tippfehler und einzelne Formulierungen angepasst und örtlich Ziffern verschoben worden. In Aufbau und Struktur der Norm sind keine wesentlichen Änderungen erfolgt.

Anhang 2 Überblick über die wesentlichen Änderungen in der Norm SIA 267/1 (2013) 0 keine wesentlichen Änderungen.

1 keine wesentlichen Änderungen.

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Veranstaltung 144201 / 202 Bau und Wissen, TFB AG, Wildegg SIA, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein

Kapitel 1 / Seite 15

2 Verweise ergänzt und aktualisiert.

3 Verweise zusammengefasst, ergänzt und aktualisiert.

4 4.2: Hinweis zu den Tiefbaubetonen SN EN 206-1.

4.3.2: Hinweis zu einbetonierten Schutzhauben von vorgespannten Ankern.

5 5.2.1.6.4 bis 5.2.1.6.7, Figur 1, Figur 2: Ein zweiter Entlastungs- und Wiederbelastungszyklus wird beim statischen Versuch verlangt, kleine Anpassung am Messintervall (grössere Abstände) und an der Messdauer (Verlängerung).

5.2.2.1.1, 5.2.3.1.2: Hinweis auf Unsicherheiten der Versuchsergebnisse.

5.2.2.1.3: Minimale Anzahl Prüfpfähle definiert.

5.2.3.2.3, 5.2.3.3.3: Minimales Pfahlalter für Ultraschall und low strain Prüfung auf 7 Tage erhöht.

5.2.3.5: Anforderungen an die Prüfung des Korrosionsschutzes Stufe 2a und 3a.

6 6.2.3.2.7, 6.2.3.2.10: Die Prüfdauer auf höheren Stufen wird auf mindestens 30 Minuten erhöht.

6.2.3.3.4: Präzisierung zur Berücksichtigung der Pressenlänge.

6.2.3.4.3, Figur 12: Anpassung der Werte der zu erwarteten kadm und des kadm im Beispiel.

6.2.5: Festlegungen zu der Prüfung des Korrosionsschutzes Messung I und Messung II (von EN Normen übernommen).

7 7.2.1.2.3: Enthält immer noch Fehler. Richtig wäre: … Dabei soll das Zugglied nicht höher als 0.90 fsk (Stahl), bzw. ftk (Glasfaser) belastet werden. …

7.2.3.3.3: Anpassung in der Auswertung / Anforderungen an die Verbundlösung.

7.2.4: Anforderungen an Prüfung des elektrischen Widerstandes Korrosionsschutzstufen 2a und 3a.

Zudem sind einzelne Tippfehler und einzelne Formulierungen angepasst und örtlich Ziffern verschoben worden.

Anhang 3 Überblick über die wesentlichen Änderungen im Kapitel 4 Baugrund der Norm SIA 261 (erwartet 2014)

4 4.1.2, 4.1.5, 4.3.1.3: kleine Anpassungen in der Benennung der Einwirkungen aus Wasser

4.2.4: Ergänzender Hinweis zu geometrischen Sicherheiten bei Schüttungen in Analogie zu Ziffer 5.3.1.3 der Norm SIA 267.

4.3.1.4 und Tabelle 1: Umformulierung zur besseren Verständlichkeit.

4.3.1.6: ergänzende Hinweise zum Verdichtungsdruck.

4.4, Tab. 3: Neuformulierung der Ziffer Wasserdruck. Im Besonderen siehe 4.4.1.3.

4.4.1.3: Die Wirkung des Wassers kann auf zwei Arten berücksichtigt werden. - als Gesamtwasserdruck in Kombination mit der Raumlast des Bodens (totale Spannungen) - als Strömungsdruck in Kombination mit der Raumlast des Bodens unter Auftrieb (effektive Spannungen).

4.4.1.4: Ergänzung des gespannten Grundwasserträgers.

Zudem sind einzelne Tippfehler und einzelne Formulierungen angepasst und örtlich Ziffern verschoben worden. In Aufbau und Struktur der Norm sind keine wesentlichen Änderungen erfolgt