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Ort | Datum

KURZER TITEL DER PRÄSENTATION

RadNETZ Baden-WürttembergNETZwerkveranstaltungMaßnahmenaufbereitung, Qualitätsstandardsund Musterlösungen10.06.15, RP Freiburg15.06.15, RP Karlsruhe18.06.15, RP Stuttgart24.06.15, RP Tübingen

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PROJEKTABLAUF

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DATENERFASSUNG

Server

Erfassung im Feld Übertragung an GIS-DatenbankÜbertragung an Server

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AUFBEREITUNG DER ERHOBENEN RADNETZ-DATEN UND ABLEITUNG VON MAẞNAHMEN

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DARSTELLUNG IM GIS

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PUNKT- UND STRECKENDATEN IM MODELLo Ausgabe von Punktdaten pro

Landkreis(xlsm Datei mit 85 Spalten, davon 60 aus

derErfassung, drei für die Ausgabe, 22

Sonstige)

• Knotenpunkt• Barriere • Vollwegweiser• Streckenabschnitt derzeit im Umbau• Knotenpunkt derzeit im Umbau

o Ausgabe von Streckendaten pro Landkreis(xlsm Datei mit 128 Spalten, davon 44

aus dembestehenden Modell, 60 aus der

Erfassung, vier für die Ausgabe, 20 Sonstige)

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ABLEITUNG VON MASSNAHMEN

Automatisierte Zuordnung von Maßnahmenmit Hilfe von Makros in Excel

Automatisierte Zusammenfassung von Segmentenmit gleichen Eigenschaften und Maßnahmen

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AUSGABE PUNKTDATEN

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AUSGABE STRECKENDATEN(DARSTELLUNG DER MASSNAHMEN NACH ERFORDERNIS

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ERSTELLUNG EINES MAẞNAHMENKATASTERS

o Prüfung der Maßnahmeno Zuordnung der Einzelmaßnahmen zu

Maßnahmenpaketeno Anwendung pauschaler Kostensätzeo Erzeugung Maßnahmenblättern

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Standards werden für vier Netzzustände des RadNETZ BW festgelegt.

• Es werden zwei Netztypen und zwei Netzzustände unterschieden• Für die vier Kategorien werden spezifische Qualitätsanforderungen definiert

LandesradfernwegeBestand

LandesradfernwegeZielnetz

RadNETZ AlltagStartnetz

RadNETZ AlltagZielnetz

HauptzielgruppeFahrradtourismus

HauptzielgruppeAlltagsradverkehr

NETZZUSTÄNDE

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Grundsätzliche Aussagen zu den Standards• Sicherheitsrelevante Standards gelten für Landesradfernwege (Tourismus)

und das RadNETZ Alltag bereits im Startnetz.• Qualitätsanforderungen werden differenziert.

LandesradfernwegeBestand

Wege sind in Betrieb, daher gilt hier der Bestand als

Startnetz Landesradfernwege

ZielnetzSichere Wege, die nicht

durchgängig alltagstauglich sein müssen

RadNETZ AlltagStartnetz

Alltagstaugliche Wege mit Abstrichen gegenüber der ERA

RadNETZ AlltagZielnetz

Alltagstaugliche Wege mit Standards gemäß ERA und

VwV-StVO

Zu beachten:Sind zwei Netzzustände deckungsgleich, wird dies durch einen blauen Rahmen verdeutlicht.

NETZZUSTÄNDE

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Führungsformen und Strategien

I Regeleinsatzbereich für Mischen auf der Fahrbahn

II Regeleinsatzbereich für Schutzstreifen, Gehweg/Radfahrer frei und Radwege ohne Benutzungspflicht

III Regeleinsatzbereich für Trennen (Radwege, Radfahrstreifen, Gemeinsame Geh- und Radwege)

IV Trennen vom Kfz-Verkehr ist unerlässlich

Übergänge sind nicht als harte Grenzen zu definieren.

KRITERIEN FÜR FÜHRUNGSFORMEN

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KRITERIEN FÜR FÜHRUNGSFORMEN

Verträglichkeit der Fahrbahnführung ohne Schutzstreifen1. Richtwerte für den Mischverkehr innerorts

2. Richtwerte für die Fahrbahnführung außerorts

LandesradfernwegeBestand

LandesradfernwegeZielnetz

Bei T 50 bis 5.000 Kfz (500 SV) /TagBei T 30 bis 10.000 Kfz (800 SV) /Tag

Bei T 20 bis 12.000 Kfz (1.000 SV) /Tag

RadNETZ AlltagStartnetz

Bei Tempo 50 bis 5.000 Kfz (500 SV) /TagBei Tempo 30 bis 10.000 Kfz (800 SV) /Tag

Bei Tempo 20 bis 12.000 Kfz (1.000 SV) /Tag

RadNETZ AlltagZielnetz

Bei Tempo 50 bis 5.000 Kfz (500 SV) /TagBei Tempo 30 bis 10.000 Kfz (800 SV) /Tag

Bei Tempo 20 bis 12.000 Kfz (1.000 SV) /Tag

LandesradfernwegeBestand

LandesradfernwegeZielnetz

Tempo 100 möglichst ausschließenBei Tempo 70 bis 3.000 Kfz / Tag

RadNETZ AlltagStartnetz

Bei Tempo 100 bis 3.000 Kfz (300 SV) / TagBei Tempo 70 bis 5.000 Kfz / (500 SV) Tag*

RadNETZ AlltagZielnetz

Tempo 100 möglichst ausschließenBei Tempo 70 bis 3.000 Kfz / Tag

Zu beachten:Die genannten Verkehrsbelastungen dienen der Zuordnung von Straßenabschnitten zu den Netzzuständen. Die Entscheidung über verkehrsrechtliche Anordnungen erfolgt unabhängig davon nach Einzelfallprüfung entsprechend den Kriterien von StVO und VwV StVO.

*Für das Startnetz gilt: Bei geringen Schwerverkehrs-mengen (<300 FZ/Tag) und günstigen Fahrbahnquer-schnitten kann die Obergrenze von 5000 Kfz/Tag im Einzelfall überschritten werden.

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Ab welcher Verkehrsstärke brauchen wir welche Überquerungshilfen1. Überquerungsstellen bei Anfang und Ende von Zweirichtungsradwegen

2. Überquerungsstellen Außerorts

LandesradfernwegeBestand

LandesradfernwegeZielnetz

< 5.000 Kfz/Tag ohne Mittelinsel5.000-15.000 Kfz/Tag mit Mittelinsel

>15.0000 Kfz/Tag ggf. mit LSA

RadNETZ AlltagStartnetz

< 7.000 Kfz/Tag ohne Mittelinsel>7.000 Kfz/Tag mit Mittelinsel bzw. LSA

RadNETZ AlltagZielnetz

< 5.000 Kfz/Tag ohne Mittelinsel5.000-15.000 Kfz/Tag mit Mittelinsel

>15. 000 Kfz/Tag ggf. mit LSA

LandesradfernwegeBestand

LandesradfernwegeZielnetz

Bis 5.000 Kfz/Tag ohne Mittelinsel>5.000 Kfz/Tag mit Mittelinsel

Ab 15.000 Kfz/Tag LSA erwägen, alter-nativ Über- / Unterführung prüfen

RadNETZ AlltagStartnetz

Bis 7.000 Kfz/Tag ohne Mittelinsel>7.000 Kfz/Tag mit Mittelinsel bzw. LSA

RadNETZ AlltagZielnetz

Bis 5.000 Kfz/Tag ohne Mittelinsel>5.000 Kfz/Tag mit Mittelinsel

Ab 15.000 Kfz/Tag LSA erwägen, alternativ Über- / Unterführung prüfen

Zu beachten:Anfang und Ende von Zweirichtungsradwegen muss laut VwV StVO immer gesichert sein.

Bei höheren Kfz-Verkehrs-belastungen ist eine Mittelinsel sinnvoll.

An Überquerungsstellen außerorts ist zu prüfen, ob eine Anordnung von Tempo 70 möglich ist.Im Zuge der Befahrung wurde besonders auf Sichtfelder geachtet. Ist eine ausreichende Sicht nicht vorhanden, werden zusätzliche Maßnahmen oder die Verlegung der Querungsstelle vorgesehen.

KRITERIEN ÜBERQUERUNGSSTELLEN

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Musterlösung für eine Überquerungsstelle außerorts.

Folgende Merkmale sind zu prüfen:

Ausreichende Breite von 2,50 m ist immer erforderlich.

Breiten von 2,00 m werden in Ausnahmefällen toleriert.

Aufstellflächen sollten ausreichend groß sein.

Mittelinsel sollte in der Fahrlinie des Radverkehrs liegen.

MUSTERLÖSUNGEN ZU ÜBERQUERUNGSSTELLEN

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Musterlösung für eine Überquerungsstelle mit Mittelinsel an Beginn/ Ende einer Zweirichtungsführung

Folgende Merkmale sind zu prüfen:

Ausreichende Breite von 2,50 m ist nach Möglichkeit zu erstellen.

Wartelinien für den Radverkehr markieren.

Verständlichkeit der Anlage für den Radfahrer und Erkennbarkeit für denKfz-Verkehr ist gleichermaßen wichtig.

Ab 7.000 Kfz/Tag im Startnetz erforderlich.

MUSTERLÖSUNGEN ZU ÜBERQUERUNGSSTELLEN

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Musterlösung für eine Überquerungsstelle mit Fahrbahneinengung an Beginn/ Ende einer Zweirichtungsführung

Folgende Merkmale sind zu prüfen:

Fahrbahneinengung auf 5,50 m oder weniger

Nach Möglichkeit bauliche Ausprägung

Bis zu einer Belastung von 7.000 Kfz/Tag im Startnetz anwendbar

MUSTERLÖSUNGEN ZU ÜBERQUERUNGSSTELLEN

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Regelmaße und tolerierte Maße von Markierungslösungen1. Abmessungen von Schutzstreifen

2. Abmessung von Radfahrstreifen

LandesradfernwegeBestand

LandesradfernwegeZielnetz

Es gelten uneingeschränkt die ERA-Maße.

RadNETZ AlltagStartnetz

Schutzstreifen bei *Längsparken mindes-tens 1,50m einschl. Sicherheitsabstand

RadNETZ AlltagZielnetz

Es gelten uneingeschränkt die ERA-Maße.

LandesradfernwegeBestand

LandesradfernwegeZielnetz

Radfahrstreifen müssen das Regelmaß von 1,85 m aufweisen.

RadNETZ AlltagStartnetz

Radfahrstreifen von bis zu 1,40 m werden toleriert.

RadNETZ Alltag Zielnetz

Radfahrstreifen müssen das Regelmaß von 1,85 m aufweisen.

Zu beachten:Sicherheitstrennstreifen entsprechend ERA sind grundsätzlich erforderlich wenn angrenzend an die Radverkehrsführung geparkt wird.

* Bei Schräg- und Senkrechtparken sind entsprechend höhere Maße zu wählen.

QUALITÄTSSTANDARDS

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 • Furten werden auch hier besonders berücksichtigt.

• Die Standardabmessungen werden wiedergegeben.

Schutzstreifen

• Atypische Anlagen, wie einseitige oder alternierende Schutzstreifen werden ein eigenen Musterblättern dargestellt.

MUSTERLÖSUNGEN ZU FÜHRUNGSFORMEN

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 • Furten werden auch hier besonders berücksichtigt.

• Die Standardabmessungen werden wiedergegeben.

Radfahrstreifen

• Wert wird auch auf den Sicherheitstrennstreifen gelegt

MUSTERLÖSUNGEN ZU FÜHRUNGSFORMEN

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Regelmaße und tolerierte Maße von Geh- und Radwegen

1. Abmessungen von gemeinsamen Rad- und Gehwegen außerorts

2. Abmessung von gemeinsamen Geh- und Radwegen innerorts

LandesradfernwegeBestand

LandesradfernwegeZielnetz

Maße bis zu *1,80 m werden toleriert wenn Sicherheitstrennstreifen

vorhanden ist.

RadNETZ AlltagStartnetz

Maße bis zu *1,80 m werden toleriert wenn Sicherheitstrennstreifen vorhanden ist.

RadNETZ AlltagZielnetz

Es gilt das Regelmaß von 2,50 m unabhängig von Sicherheitstrennstreifen.

Es sind 3,00 m anzustreben.

LandesradfernwegeBestand

LandesradfernwegeZielnetz

Seitenbereiche ab 2,50 m sind bei geringem Fußgängerverkehr zulässig. Bei mehr Fußgängerverkehr Zuschlag.

RadNETZ AlltagStartnetz

Seitenbereiche ab 2,50 m werden bei geringem Fußgängerverkehr toleriert.

RadNETZ AlltagZielnetz

Innerorts die Ausnahme, wenn erforderlich bei geringem

Fußgängerverkehr mindestens 3,00 m.

* Diese schmalen Anlagen sind außerorts nicht so problematisch, wenn ein Sicherheitstrennstreifen (Grünstreifen) zur Fahrbahn hin vorhanden ist. Fehlt der Sicherheitstrennstreifen, reichen die Maße nicht aus.

QUALITÄTSSTANDARDS

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Gemeinsame Rad- und Gehwege außerorts

• Musterlösung für gemeinsame Rad- und Gehwege außerorts orientiert sich an ERA und RAL

• Musterlösungen erleichtern die Maßnahmenplanung.

• Musterlösungen sind eine Grundlage für die Kostenschätzung.

• Musterlösungen führen zu einheitlichen Standards innerhalb des RadNETZES

MUSTERLÖSUNGEN ZU FÜHRUNGSFORMEN

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Barrieren wie Poller und Drängelgitter als Qualitätskriterium

LandesradfernwegeBestand

Im Bestand sind die genannten Barrieren vorhanden.

LandesradfernwegeZielnetz

Poller gut sichtbar und Drängelgitter mit Anhänger befahrbar. Treppen und

Schiebestellen sind zu beseitigen.

RadNETZ AlltagStartnetz

Poller gut sichtbar und Drängelgitter mit Anhänger befahrbar. Treppen und Schiebestellen sind zu beseitigen.

RadNETZ AlltagZielnetz

Wie Startnetz aber möglichst vollständiger Verzicht auf Drängelgitter und Poller.

QUALITÄTSSTANDARDS

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Musterlösungen für einen Kreisverkehr innerorts

Radverkehrsführung über die Kreisfahrbahn (Regellösung):

Auflösung der Radverkehrsführung und Überleitung auf die Fahrbahn ca. 30 Meter vor der Einmündung in den Kreisverkehr.

Ausreichende Ablenkungswirkung in der Kreisfahrbahn zur Harmonisierung der Geschwindigkeiten Radverkehr und Kfz-Verkehr.

Musterlösungen für Knotenpunkte

MUSTERLÖSUNGEN FÜR KNOTENPUNKTE

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Kreisverkehr innerorts

Kreisverkehrsanlage mit umlaufendem Radweg nur bei hohen Kfz-Belastungen (>15.000 Kfz/Tag)

Der Radverkehr ist innerorts bevorrechtigt zu führen.

FGÜ (Zebrastreifen) sollen in der Regel vorhanden sein.

Radweg ist 4 bis maximal 5 m abgesetzt zu führen.

Radweg ist kreisparallel zu führen.

Musterlösungen für Knotenpunkte

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MUSTERLÖSUNGEN FÜR KNOTENPUNKTE

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DAS RadNETZ BADEN-WÜRTTEMBERG – NUTZEN FÜR AKTEURE

Abstimmung und Festlegung des RadNETZes Aufbereitung der erfassten Daten für das Datenmodell der

LUBW Auflistung des Handlungsbedarfs Grobe Kostenübersicht je Baulastträger Entwicklung und Bereitstellung von Musterlösungen Konzeption der Wegweisung nach FGSV-Standard

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VIELEN DANKFÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!

Fertig. Los! Das RadNETZ Baden-Württemberg geht an den Start!