Upload
gautelen-andreae
View
162
Download
7
Embed Size (px)
Citation preview
1TRGI 2008
DVGW-TRGI 2008 Arbeitsblatt G 600
Technische Regel für Gasinstallationen
Prüfung von Leitungsanlagen
I /
2
Prüfung von Leitungsanlagen
TRGI 2008
Wolfgang FriedrichIng. (grad.)
Technischer Betriebsleiter der
Fa. Friedrich Haustechnik GmbH, Göppingen
3
Prüfung von Leitungsanlagen
Dieser Abschnitt beschreibt die Belastungs-, Dichtheits- und Gebrauchsfähigkeitsprüfung
und gilt für:
• Innenleitungen• erdverlegte und freiverlegte Außenleitungen
TRGI 2008
Allgemeines
4
Prüfung von Leitungsanlagen
• Gas darf nur eingelassen werden, wenn die vor-geschriebenen Prüfungen erfolgreich durchgeführt wurden
• diese Prüfungen können gesamt oder abschnitts-weise durchgeführt werden
• Prüfungen müssen vor dem Verputzen oder Verkleiden der Leitungen durch-geführt werden
• die Anlagenabschnitte müssen von gasführenden Leitungen getrennt sein (z.B. durch Stopfen, Kappen,Steckscheiben)
TRGI 2008
5
Prüfung von Leitungsanlagen
• Art der durchgeführten Prüfungen• Messwerte, Dauer, Drücke• Prüfmedium• geprüfter Leitungsteil• Datum• Bestätigung der Dichtheit• Prüfer
TRGI 2008
Die durchgeführten Prüfungen müssen wie folgt dokumentiert werden:
6
Prüfung von Leitungsanlagen
(auf Grund der Kompressibilität von Gasen)
• der max. Prüfdruck darf 3 bar nicht überschreiten• plötzlichen Druckanstieg in der zu prüfenden
Leitungsanlage vermeiden• Prüfdruck nach Abschluss der Prüfung gefahrenfrei
ablassen
TRGI 2008
Sicherheitsmaßnahmen während der Prüfungen
7
Prüfung von Leitungsanlagen
• wahlweise mit Luft oder inertem Gas
für Belastungs- und Dichtheitsprüfung
• verteiltes Gas
für Gebrauchsfähigkeitsprüfung
Die Verwendung von Sauerstoff ist unzulässig.
TRGI 2008
Prüfmedien
8
Prüfung von Leitungsanlagen
(1) Belastungsprüfung
(2) Dichtheitsprüfung
(3) Gebrauchsfähigkeitsprüfung(bei in Betrieb befindlichen Anlagen)
TRGI 2008
Prüfungen
für Leitungsanlagen bis 100 mbar
9
Prüfung von Leitungsanlagen
• vor der Dichtheitsprüfung durchzuführen• nur für Leitungen ohne Armaturen, Gas-
Druckregelgeräte, Gaszähler oder Gasgeräte mit zugehöriger Regel- und Sicherheitseinrichtung
• Armaturen nur mit einbeziehen, wenn deren max. zulässiger Betriebsdruck mindestens dem Prüfdruck entspricht
• Prüfdruck beträgt 1 bar und darf während der Prüfzeit von 10 min nicht fallen
• Messgerät mit Mindestauflösung von 0,1 bar
TRGI 2008
(1) Belastungsprüfung
10
Prüfung von Leitungsanlagen
• nach der Belastungsprüfung durchführen• für Leitungsanlagen einschließlich Armaturen, jedoch
ohne Gasgeräte und Regel- / Sicherheitsarmaturen• Gas-Druckregelgerät und/oder Gaszähler können mit
einbezogen werden, sofern sie für den Prüfdruck ausgelegt sind
• Prüfdruck muss 150 mbar betragen und darf während der Prüfdauer nicht fallen
• Prüfdauer und Anpassungszeiten Tabelle 11 entnehmen
TRGI 2008
(2) Dichtheitsprüfung
11
Prüfung von Leitungsanlagen
• Messgerät mit Mindestauflösung von 0,1 bar• den Prüfdruck nach Abschluss der Prüfung gefahrenfrei
ablassen
TRGI 2008
Leitungsvolumen Anpassungszeit mind. Prüfdauer
< 100 l 10 min 10 min
≥ 100 l < 200 l 30 min 20 min
≥ 200 l 60 min 30 min
Tabelle 11
12
Prüfung von Leitungsanlagen
• für in Betrieb befindliche Leitungsanlagen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar
• Unterteilung in folgende Kriterien:
TRGI 2008
(3) Gebrauchsfähigkeitsprüfung
13
Prüfung von Leitungsanlagen
Für die Bewertung gilt nicht nur die Gasleckmenge, sondern auch
• der äußerlich erkennbare Zustand (z. B. Korrosion)
• Funktionsfähigkeit der Bauteiled. h. Verantwortung des Fachmanns vor Ort für die Notwendigkeit einer weiteren Instandsetzung
Achtung! Bei Gasgeruch gilt die Interpretation der Gebrauchsfähigkeitskriterien nicht!
TRGI 2008
14
Prüfung von Leitungsanlagen
• mit einem Leckmengenmessgerät oder nach dem grafischen Verfahren
• Unterteilung der Leitungsanlage in sinnvolle Prüfabschnitte
• geschlossene Absperreinrichtungen gelten dabeials ausreichende Abtrennung, wenn Gas als Prüfmedium verwendet wird
TRGI 2008
Ermittlung der Gasleckmengefür die Gebrauchsfähigkeitsprüfung
15
Prüfung von Leitungsanlagen
Grafisches Verfahren zur Ermittlung der Gasleckmenge
TRGI 2008
16
Prüfung von Leitungsanlagen
• unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit
die Leitungsanlage kann weiter betrieben werden
• verminderte Gebrauchsfähigkeit
die Leitungsanlage muss innerhalb von 4 Wochen instand gesetzt werden
• keine Gebrauchsfähigkeit
die Leitungsanlage ist unverzüglich außer Betrieb zu nehmen, bis die Leitung instand gesetzt ist
Maßnahmen nach Gebrauchsfähigkeitsprüfung
TRGI 2008
17
Prüfung von Leitungsanlagen
TRGI 2008
Beispiel einer Leckmengenmessung mit Betriebsdruck
18
Prüfung von Leitungsanlagen
• kombinierte Belastungs- und Dichtheitsprüfung für neuverlegte Leitungsanlagen
• für Leitungsanlagen einschließlich Armaturen, jedoch ohne Gasgeräte und Regel- / Sicherheitsarmaturen
• Verbindungen mit gasführenden Leitungen sind unzulässig
• Prüfdruck: 3 bar (Druckzunahme max. 2 bar/min) • Prüfdruck darf während Prüfdauer nicht fallen• Prüfdauer: min. 2 h
TRGI 2008
Prüfungen
für Leitungsanlagen über 100 mbar bis 1 bar
19
Prüfung von Leitungsanlagen
• bei einem Leitungsvolumen über 2000 l
Prüfdauer anpassen: 15 min / 100 l Leitungsvolumen
• als Messgeräte gleichzeitig einen Druckmessschreiber Klasse 1 sowie ein Manometer Klasse 0,6 verwenden, deren Messbereiche ca. dem 1,5 –fachen Prüfdruck entsprechen
• Prüfdruck nach Abschluss der Prüfung gefahrenfrei ablassen
TRGI 2008
20
Prüfung von Leitungsanlagen
• Verbindungsstellen mit HAE, Gasdruckregelgeräten, Gaszähler, Gasgeräten, Geräteanschlussarmaturen und gasführende Leitungen
• Geräteanschlussleitungen
• Verschlüsse von Prüföffnungen
Diese Verbindungen müssen leicht zugänglich sein und mit Gas unter Betriebsdruck mit einem Gasspürgerät oder schaumbildenden Mitteln geprüft werden.
von den Prüfungen können folgende Leitungsteile ausgenommen werden:
TRGI 2008