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1 Unterrichtsveranstaltung für Pharmaziepraktikanten Referent: RA Martin Reiss Die Apothekerversorgung Berlin (AVB) und das System der berufsständischen Versorgungswerke

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Unterrichtsveranstaltung für Pharmaziepraktikanten

Referent:

RA Martin Reiss

Die Apothekerversorgung Berlin (AVB) und das System der berufsständischen Versorgungswerke

Page 2: 1 Unterrichtsveranstaltung für Pharmaziepraktikanten Referent: RA Martin Reiss Die Apothekerversorgung Berlin (AVB) und das System der berufsständischen

Inhalt

1. Allgemeines2. Vorteile des

Versorgungswerkes3. Beitragsrecht4. Leistungsrecht5. Alterseinkünftegesetz

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Allgemeines

Die Rentenversicherung der Berliner und Brandenburger Apotheker/Pharmazie- praktikanten.

Eine Einrichtung der Kammer.

Wer ist die Apothekerversorgung Berlin ?Wer ist die Apothekerversorgung Berlin ?

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Bremen

Apotheker

Apotheker

Hamburg

Apotheker

Brandenburg

Berlin

ApothekerSachsen-Anhalt

ApothekerApotheker

Apotheker

Apotheker

Rheinland-Pfalz

Bayern

Schleswig- Holstein

Apotheker

Apotheker

Apotheker

Mecklenburg-Vorpommern

Apotheker

Baden-Württemberg

Hessen

Nordrhein-Westfalen

Niedersachsen

Apotheker

ThüringenSachsen

Saarland

Apotheker

Apotheker

Apotheker

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Allgemeines

Stellung der AVB im sozialen SicherungssystemStellung der AVB im sozialen Sicherungssystem

I. Säule II. Säule III. Säule

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Allgemeines

Berliner Kammergesetz/Heilberufe-gesetz Bbg.

RechtsgrundlagenRechtsgrundlagen

Satzung der Apothekerversorgung

Allgemeine Gesetze

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Allgemeines

Altersabsicherung

Aufgaben der AVBAufgaben der AVB

Hinterbliebenenabsicherung

Berufsunfähigkeitsschutz

Reha-Zuschüsse

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Inhalt

1. Allgemeines2. Vorteile des

Versorgungswerkes3. Beitragsrecht4. Leistungsrecht5. Alterseinkünftegesetz

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Vorteile des VSW

= kein Einfluss Dritter

kompetente Beratung

höhere Leistungen

niedrige Verwaltungskosten

Mitteilungen über Anwartschaften

Selbstverwaltung

Gewinnverwendung für Leistungsver-

besserung

gute Verzinsung der Beiträge

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Vorteile des VSW

Deutsche RV: 37 Jahre Höchstbeitrag = 2.111,00 EUR (W)

= 1.873,00 EUR (O)

Höhere Leistungen als in der Deutschen Höhere Leistungen als in der Deutschen RVRV

Apothekerversorgung Berlin: 37 Jahre Höchstbeitrag = 4.358,08 EUR (W)

= 3.803,47 EUR (O)

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Vorteile des VSW

Niedrige VerwaltungskostenNiedrige Verwaltungskosten

1,551,62 1,621,65

2,08

1,761,791,74

1,43 1,391,381,46 1,6 1,64

0

0,3

0,6

0,9

1,2

1,5

1,8

2,1

2,4

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Verwaltungskostensatz

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Vorteile des VSW

Gute VerzinsungskennziffernGute Verzinsungskennziffern

7,18

6,886,59 6,73

5,52

4,834,634,72

4,424,44

4,26 3,61

5,27

4,38

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009

ZinsRechnungszins

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Vorteile des VSW

Demografisch unanfälligerDemografisch unanfälliger

BfA

VSW Deutsche RV

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Organstruktur der AVBOrganstruktur der AVB

Kammerversammlung der LAK Brandenburg

Delegiertenversammlung Apothekerkammer Berlin

10 Berliner Vertreter 2 Brandenburger Vertreter

Vertreterversammlung AVB

wählt

wäh

lt

hlt

Verwaltungsausschuss5 Berliner/1 Brandenburger

Aufsichtsausschuss5 Berliner/1 Brandenburger

hlt

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Inhalt

1. Allgemeines2. Vorteile des

Versorgungswerkes3. Beitragsrecht4. Leistungsrecht5. Alterseinkünftegesetz

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Beitragsrecht

Pharmaziepraktikanten

Wer wird MitgliedWer wird Mitglied

Angehörige der Apothekerkammer Berlin und Brandenburg

Voraussetzungen:Voraussetzungen: - Alter < 60. Lj. - nicht berufsunfähig - tätig in Bln. oder Bbg.

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Beitragsrecht

angestellte Apotheker/Pharmazeuten im Praktikum sind kraft Gesetz zunächstin beiden Systemen pflichtig

Deutsche RV oder AVB ?!Deutsche RV oder AVB ?!

aber:aber:

eine Befreiung zugunsten der AVB istmöglich (§ 6 Abs.1 Nr.1 SGB VI)

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Beitragsrecht

Rechtsfolgen der Befreiung von der Rechtsfolgen der Befreiung von der Deutschen RVDeutschen RV

Rententräger ist ausschließlich die AVB Befreiung von der Deutschen RV gilt tätig-

keits- und nicht personenbezogen

Problem:Problem:(vorübergehend) berufsfremde Tätigkeit

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Beitragsrecht

BeitragszahlungBeitragszahlung

1. Angestellte: - gleicher Beitragssatz wie zur Deutschen RV,

z.Zt. 19,9 % (50% AG, 50 % AN), in 2012 voraussichtlich Absenkung auf 19,6%

- Beitragsbemessungsgrenzen in 2011:

5.500 € (W); 4.800 € (O)

- Beitragsbemessungsgrenzen in 2012:

5.600 € (W); 4.800 € (O)

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Beitragsrecht

BeitragszahlungBeitragszahlung

2. Selbständige:

-Beitragssatz wie zur Deutschen RV,

z.Zt. 19,9 % bis zur BBG (2012: 19,6%) -Selbständige müssen den Beitrag allein aufbringen !

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Beitragsrecht

3. Pharmazeuten im Praktikum im Ausland:3. Pharmazeuten im Praktikum im Ausland: während der Praktikumszeit:

Ausscheiden aus der AVB

aber: Fortführung mit 1/10 Beitrag möglich

ab 01.01.2011: 109,45 € (W) / 95,52 €(O)

ab 01.01.2012: 109,76 € (W) / 94,08 €(O)

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Beitragsrecht

4. Beitragszahlung bei Arbeitslosigkeit:4. Beitragszahlung bei Arbeitslosigkeit:

Bitte teilen Sie die Arbeitslosigkeit der AVB sofort mit !

die Beiträge werden nach § 207 SGB III vom Arbeitsamt übernommen

Aber: nicht mehr bei Bezug von AloGeld II

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Beitragsrecht

5. Zeiten der Kinderbetreuung5. Zeiten der Kinderbetreuung:

grds. beitragsfrei zur Vermeidung von Rentennachteilen gilt:

Für Geburten ab 01.01.1992 bleiben Zeiten des Mutter- schutzes und der Kinderbetreuung bis zu längstens 36 Monaten nach der Geburt des Kindes bei der Errechnung der durchschnittlichen Steigerungszahl außer Betracht

Neues BSG-Urteil: Mitglieder berufsständischer Vwke haben Rechtsanspruch auf Anerkennung von KiErzZeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV Bund)

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Tätigkeitsverlagerung

Wechsel des Kammerbereiches:Wechsel des Kammerbereiches:

- Lokalitätsprinzip

- ggf. „Patchworkrente“

- Überleitung nur, soweit noch nicht 5 Jahre Mitglied in einem V‘werk

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Inhalt

1. Allgemeines2. Vorteile des

Versorgungswerkes3. Beitragsrecht4. Leistungsrecht5. Alterseinkünftegesetz

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Leistungsrecht

Altersrente Witwen(r)rente

Berufsunfähigkeitsrente

Halbwaisenrente

Vollwaisenrente

Reha- Zuschüsse

Sterbegeld

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Leistungsrecht

AltersrenteAltersrente

Derzeit: Anspruch mit dem 65. Lebensjahr

und Vorziehung bis zum 60. Lj. möglichaber seit 1.1.2009: schrittweise

Anhebung des Regelrentenalters auf 67 und des Vor-ziehungsalters auf das 62. Lj.

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Leistungsrecht

Altersrente: Übergang von 65 auf 67Altersrente: Übergang von 65 auf 67

Später in Rente

Versicherte Geburtsjahr

Anhebung um 2 Monate

auf das Alter Jahr Monat

1950 II 2 65 2 1951 IIII 4 65 4 1952 IIIIII 6 65 6 1953 IIIIIIII 8 65 8 1954 IIIIIIIIII 10 65 10 1955 IIIIIIIIIIII 12 66 0 1956 IIIIIIIIIIIIII 14 66 2 1957 IIIIIIIIIIIIIIII 16 66 4 1958 IIIIIIIIIIIIIIIIII 18 66 6 1959 IIIIIIIIIIIIIIIIIIII 20 66 8 1960 IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 22 66 10 1961 IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 24 67 0

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Leistungsrecht

BerufsunfähigkeitsrenteBerufsunfähigkeitsrente

Anspruch besteht ab dem 1. Beitrag, aber strenger Berufsunfähigkeitsbegriff

Anspruch in Höhe von derzeit 85 % der hochgerechneten Altersrente. Ab 1.1.2009 schrittweise Absenkung auf 70% über 10 Jahre

grundsätzlich BU-Rente auf Zeit (bis zu 2 Jahre mit Wiederholungsmöglichkeiten)

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Leistungsrecht

HinterbliebenenrentenHinterbliebenenrenten 60 % Witwen(r)rente bei Rentenbezug des

Verstorbenen

10 % Halbwaisenrente bis zum 27. Lj. (8,5% Anw.)

20 % Vollwaisenrente bis zum 27. Lj. (17% Anw.)

Sterbegeld (2 Monatsrenten)

Vorteil: Es erfolgt keine Anrechnung eigenen Einkommens.

51 % der Anwartschaft auf AR, falls Mitglied z.Zt. des Todes Anwartschaftsberechtigter war

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Leistungsrecht

Reha- ZuschüsseReha- Zuschüsse

Voraussetzung:Berufsfähigkeit gefährdet

Zuschuss:im Regelfall 50 % der Kostenin Härtefällen höherer Zuschussstets 100 % der Kosten bei AHB oder

Entziehungskuren

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Rechtsschutz

Öffentlich-rechtliche PflichtversorgungÖffentlich-rechtliche Pflichtversorgung

Widerspruch gegen Bescheide des Verwaltungsausschusses

Klage vor dem VG gegen ablehnende Bescheide des Aufsichtsausschusses

Rechtszug: VG- OVG- BVerwG-BVerfG

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Inhalt

1. Allgemeines2. Vorteile des

Versorgungswerkes3. Beitragsrecht4. Leistungsrecht5. Alterseinkünftegesetz

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Die Neuregelungen AltEinkG

Beiträge zu Systemen der sog. Basisversorgung sind ab 2005 als Sonderausgaben beschränkt abziehbar (ab 2005 zunächst bis zu 12.000 €, dann jährlich um 2 % steigend bis auf 20.000 € im Jahre 2025 – bei Ehepaaren doppelter Betrag) !

Sonstige Vorsorgeaufwendungen können von Selbständigen bis zu 2.500 €, von Angestellten bis 1.500 € abgezogen werden.

Beitragsseite:Beitragsseite:

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Das AltEinkG hat zum 01.01.2005 eine vollkommen neue Systematik der einkommenssteuerrechtlichen Behandlung von Versorgungsbeiträgen und Alterseinkünften eingeführt.

Jedes Mitglied der AVB, das nicht aktiv handelt, verschenkt zu großen Teilen den Sonderausgabenabzug für gezahlte Rentenbeiträge und wird später durch die Besteuerung der Renten dafür bestraft.

Kurzformel: Wer nichts tut, schenkt dem Bundesfinanzminister Geld !

Das neue AlterseinkünftegesetzDas neue Alterseinkünftegesetz

Die Neuregelungen AltEinkG

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Beiträge zur AVB sind als Sonderausgaben Beiträge zur AVB sind als Sonderausgaben in gewissem Umfang abziehbarin gewissem Umfang abziehbar

..

für 2007: 64% der tats. gez. Beiträge, max. 12.800/25.600 € 2008: 66% der tats. gez. Beiträge, max. 13.200/26.400 € 2009: 68% der tats. gez. Beiträge, max. 13.600/27.200 € 2010: 70% der tats. gez. Beiträge, max. 14.000/28.000 €

.......

2025: 100% der tats. gez. Beiträge, max. 20.000/40.000 €

2011: 72% der tats. gez. Beiträge, max. 14.400/28.800 €

Die Neuregelungen AltEinkG

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Die Neuregelungen AltEinkG

Leistungsseite:Leistungsseite: Renten der Basisversorgung unterliegen ab 2005 der

Besteuerung – dies gilt auch für bereits laufende Renten

Rententräger (auch AVB) muss Rentenbezug und –höhe an Zentralstelle melden

Nur, wer als Rentner unter dem Grundfreibetrag bleibt (z.B. 8.004 €/16.008 € p.a. für 2010) muss keine Steuererklärung abgeben

Es gilt das Kohortenverfahren Der Steuerfreibetrag wird für die Folgejahre festge-

schrieben

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AltEinkG

Aufsatz mit Zahlbeispielen zum AltEinkGAufsatz mit Zahlbeispielen zum AltEinkGfinden Sie unter:finden Sie unter:

www.apothekerversorgung-berlin.deLeitpfad: Login interner Bereich

Rubrik: Aktuelles Archiv

Aufsatz: “Umgesteuert - über Chancen, Risiken und Nebenwirkungen des neuen Alterseinkünftegesetzes”

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Zahlen und Fakten

Gründung 1983 Mitglieder zum 31.12.10: 5.282 (15 % Brandenb.)

Leistungsempfänger zum 31.12.10: 716 Verwaltungskostensatz 2010 = 1,55 % Nettoverzinsung 2010 = 4,38 % Vermögen zum 31.12.10 = rd. 707 Mio.EUR

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Wie erreichen Sie uns ?Wie erreichen Sie uns ?

Potsdamer Str. 47, 14163 Berlin

Herr Höppner

Frau Hannemann

Herr Lindow

Herr Lüders

816 002- 44/54/63

von Mo-Fr 9.00-15.00 u. nach Vereinbarung

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

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