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1 Was erwarten die Hochschulen von der Wirtschaft? Assessor Diplom-Volkswirt Thomas A.H. Schöck Kanzler der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Dortmund, 10.11.200

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Was erwarten die Hochschulen von der Wirtschaft?

Assessor Diplom-Volkswirt

Thomas A.H. SchöckKanzler der Friedrich-Alexander-UniversitätErlangen-Nürnberg Dortmund, 10.11.2006

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Erwartungen der Hochschulen an die Wirtschaft

Kompliment an den genius loci

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Gliederungsübersicht: Erwartungen der Hochschulen an die Wirtschaft

■ Überblick über die anspruchsbegründenden Leistungen der Hochschulen

■ Ausgangslage: Bedeutung und Bestandsaufnahme der F&E-Kooperationen

■ Erwartungen für die F&E-Kooperationen■ Zusammenfassendes Beispiel einer

gelungenen F&E-Kooperation

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Überblick:Erwartungsbegründende Leistungen der Hochschulen

■ in Lehre- Nachwuchs für die Wirtschaft durch Absolventen- Unterstützung durch Praktikanten, Diplomanden, Promovierende- duale Studiengänge, für die und mit der Wirtschaft

■ in Forschung, Weiterbildung und Wissens- und Technologie- transfer (WTT)

- Beratungen, Vorträge, Gutachten- F&E-Leistungen, Lizenzen, Patente, spin-offs

■ Volkswirtschaftliche und kulturelle Leistungen - Arbeitgeberschaft (insbesondere auch Ausbildung in vielen nicht akademischen Bereichen)- Information und Vernetzung der örtlichen Wirtschaft - Internationalisierung - Soft skills-Vermittlung

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Erwartungsbegründende Leistung: Ausbildung

0

5000

10000

15000

20000

25000

30000

WS92/93

WS93/94

WS94/95

WS95/96

WS96/97

WS97/98

WS98/99

WS99/00

WS00/01

WS01/02

WS02/03

WS03/04

WS04/05

WS05/06

WS06/07

28003

19663

25768Studierende der Universität

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Erwartungsbegründende Leistung: Patente

0

100

200

300

400

500

600

700

2000 2001 2002 2003 2004 2005

Patentanmeldungen der deutschen Hochschulen

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Erwartungsbegründende Leistung: spin-offs

Hochschulenaußeruni. ForschungseinrichtungenIndustrie

76 %

19 %5 %

Herkunft von spin-offs 2004

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4

65

6

32

4

0

1

2

3

4

5

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An

zah

l

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 (vorläufig)

R1

Jahr

Quelle: Universität Erlangen-Nürnberg, Kontaktstelle wtt (FAU-Gründerbüro)

Erwartungsbegründende Leistung: spin-offs

Wegfall von FLÜGGEin 2003/2004

,Auf IPR-Verwertung beruhende spin-offs der FAU:

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Ausgangslage: Bedeutung und Bestandaufnahme von F&E-Kooperationen

■ der Sicherung der volkswirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit durch- Produktinnovation- Ausbildung, Vermittlung und Weiterbildung von Forschenden- Impulse zur Forschungsorganisation

■ dem Leistungsvergleich der Hochschulen als ein transparentes Exzellenzkriterium

F&E-Kooperationen sind mehr als die bloße Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Hochschulen, sie dienen

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Ausgangslage: Bedeutung und Bestandsaufnahme von F&E-Kooperationen

Hochschulen

außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Ausland

inländische Wirtschaft

10 % 5 %

23 %62 %

Ist-Zustand (2005) bei der Vergabe von externen F&E- Aufträgen der Wirtschaft

Quelle: http://www.bmbf.de/pub/sdi-02-06.pdf

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Ausgangslage: Bedeutung und Bestandsaufnahme von F&E-Kooperationen

0

10

20

30

40

50

60

70

2000 2001 2002 2003 2004 2005

Erfindungsmeldungenaus Drittmitteln

Erfindungsmeldungenaus sonstigerForschungstätigkeit

Erfindungsmeldungen an der FAU

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Erwartungen für F&E-Forschungskooperationen

Steigerung der Anzahl von F&E-Kooperationen durch- Reduzierung der Vorbehalte gegen

externe Entwicklungen ("not invented here“-Syndrom)- Abbau der Schwellenangst gegenüber Hochschulen

Zahlung leistungsgerechter Gegenleistungen(inklusive zumindest kostendeckender Overheads,und von Nutzungsentgelten für Altschutzrechte)

Akzeptanz der Haftungsbeschränkung

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Erwartungen für F&E-Forschungskooperationen

Akzeptanz der Gesetzeslage,insbesondereder Novellierung des Arbeitnehmererfindergesetzes

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Erwartungen für F&E - Forschungskooperationen:Akzeptanz der Gesetzeslage

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Erwartungen für F&E - Forschungskooperationen:Akzeptanz der Gesetzeslage

Weiterer Auszug aus dem Rostocker Positionspapier

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Erwartungen für F&E –Forschungskooperationen:Akzeptanz der Gesetzeslage

07.02.2002: Novellierung § 42 Arbeitnehmererfindergesetz

Hochschullehrerals freie Erfinder Absehen von Schutzmöglichkeiten

zugunsten von Publikationen

Überlassung der Schutz- rechte an Drittmittelgeber

Hochschullehrer als Beschäftigte

Verwertungsrecht bei Hochschulen neues „Hochschullehrerprivileg“; - Erfindervergütung - positive / negative Publikationsfreiheit - nichtausschließliches Benutzungsrecht

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Erwartungen für F&E –Forschungskooperationen:Akzeptanz der Gesetzeslage

■ Erfindung als außerobligatorische und separat zu vergütende Forschungsleistung ■ Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zur Sicherung

der Erfindervergütung

07.02.2002

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Erwartungen für F&E –Forschungskooperationen:Akzeptanz der Gesetzeslage

07.02.2002

mehr unternehmerisches Denken und Handeln der Hochschulen

Neugestaltung des Kooperationsmanagements Schaffung / Ausbau der Patentinfrastruktur

und des Patentmanagements

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Erwartungen für F&E - Forschungskooperationen:Vermeidung von Maximalforderungen

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Erwartungen für F&E - Forschungskooperationen:partnerschaftliche Kompromisssuche

zur Vermeidung langwieriger Vertragsverhandlungen:Abschluss von Rahmen- und Modellverträgenunter Anwendung der Bausteine verschiedener

„Vertragswerkstätten“ (z.B. Berliner Vertrag) Einbau von Kompromisselementen,

z.B. Zusicherung des Right of First Refusal

Offenheit (und Geduld) gegenüber den Erfinderberatungen, Patentverwertungsagenturen und

Wissenschafts- und Technologietransferstellen

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Erwartungen für F&E - Forschungskooperationen:partnerschaftliche Kompromisssuche

Praktiziertes „Stufenmodell“ der FAU:

1. Pauschalzahlung bei Übertragung der Rechte

2. weitere Pauschalzahlung bei Schutzrechtserteilung

3. weitere Zusatzvergütung bei Aufnahme einer kommerziellen Nutzung der der Erstanmeldung zugrunde liegenden Erfindung (Umsatzbeteiligung oder später zu vereinbarende Vergütung)

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Erwartungen für F&E - Forschungskooperationen:partnerschaftliche Kompromisssuche

Sonderproblem: Graduierungsarbeiten

Erwartung eines Entgelts für prüfungsunabhängige Leistungen der Hochschulen

Vorkehrung durch Merkblätter für Prüfer, Studierende und Graduierende

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Zusammenfassend eingelungenes Kooperationsbeispiel:

■ Dualer Betriebswirtschaftslehre-Studiengang der FAU (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlicher Fakultät) und der Siemens AG

■ Kooperationsvertrag mit Siemens Medical Solutions seit 1999IPR-Vereinbarung seit Juni 2004 über

Erfindungen, schutzfähige Leistungen, Erfinderprämien und Rechte an Arbeitsergebnissen

■ Die Universität führt in allen Fakultäten ca. 140 FuE-Projekte mit der Siemens AG durch Kooperation von A (Afghanistankonferenz) bis Z (Zeiterfassungssysteme)

■ Leistungen der Siemens AG an die Universität 2005: 1,9 Mio. €

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !