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Rathaus Leben in Beckingen Tourismus und Kultur Wirtschaft AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT der Gemeinde Beckingen >>> Amtsblatt • Informationen rund um: Beckingen Düppenweiler Erbringen Hargarten Haustadt Honzrath Oppen Reimsbach Saarfels www.beckingen.de 43. Jahrgang | 21. Oktober 2020 | N° 43

103 Beckingen 43 20...Am Mittwoch, dem 04.11.2020, 16:30 Uhr, ndet im Sitzungs - saal des Rathauses eine nicht öentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses der Gemeinde Beckingen

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Page 1: 103 Beckingen 43 20...Am Mittwoch, dem 04.11.2020, 16:30 Uhr, ndet im Sitzungs - saal des Rathauses eine nicht öentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses der Gemeinde Beckingen

Rathaus Leben in BeckingenTourismus und Kultur Wirtschaft

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATTder Gemeinde Beckingen>>> Amtsblatt • Informationen rund um:

Beckingen Düppenweiler Erbringen Hargarten Haustadt Honzrath Oppen Reimsbach Saarfels

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43. Jahrgang | 21. Oktober 2020 | N° 43

Page 2: 103 Beckingen 43 20...Am Mittwoch, dem 04.11.2020, 16:30 Uhr, ndet im Sitzungs - saal des Rathauses eine nicht öentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses der Gemeinde Beckingen

Seite 2 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020

Polizei Notruf 110Polizeiinspektion Merzig(immer besetzt) 0 68 61/70 40Wasserschutzpolizei Dillingen 0 68 31/7 69 93 73Feuerwehr Notruf 1 12Notarzt 1 12

DRK-Krankentransportstellen Merzig 0 68 61/7 05-62 95Dillingen 0 68 31/70 21 11Losheim 0 68 72/63 63

■ GemeindeverwaltungRathaus mit Bauhof und Wasserwerk 0 68 35/55-0Collmann, Bürgermeister, Termine nach telefonischer Vereinbarung 06835/ 55-101Bauhof, Bereitschaftsdienst 01 51/17 14 59 65Müller, Revierförster 0 68 87/8939015Wehrführer Schneider, In den Rübstückern 6 0 68 35/68 99 7Stellvertreter Ludwig, Neue Welt 35 0 68 35/6 83 41LöschbezirksführerBeckingen: Dittert, Haustadter-Tal Str. 99 0 68 35/ 7 67 1Düppenweiler: Alles, Im Junkerath 23 06832/801121Erbringen: Folz, Auf der Heide 1 0 68 32/8 03 79Hargarten: Wagner, Im Weidentälchen 18 0 68 32/18 84Haustadt: Diwersy, Lindenstraße 17 0 68 35/60 24 00Honzrath: Opsölder, Im Hirtengarten 16 0 68 35/9232072Oppen: Schmidt, Sonnenhügel 12 0 68 32/92 13 69Reimsbach: Hoffmann, Am Hahn 15 0 68 32/92 10 59Saarfels: Gottfrydziak, Nelkenweg 2 0 68 35/6 76 40

■ Wasserwerk Beckingenu. Bereitschaftsdienst Pumpwerk Hargarten 0 68 32/4 29

■ Naturwacht Saarland, Frank Grütz, Alte WäschereiSprechstunde nach tel. Vereinbarung Tel. 0174/9503521NaturschutzbeauftragteStefan Schneider, Anemonenstraße 27 0160/97405391für die Gemeindebezirke Beckingen und SaarfelsKarl-Rudi Reiter, Hauptstraße 59 0 68 32/70 29für den Gemeindebezirk DüppenweilerNorbert Müllenbach, Piesbacher Straße 51 0176/22302243für den Gemeindebezirk DüppenweilerLeo Roth, Im Dompen 7 0 68 32/71 09für den Gemeindebezirk ErbringenLutwin Klein, Auf Löw 45 0 68 35/47 15für den Gemeindebezirk Haustadt

Dieter Wächter, Im Hirtengarten 13 0 68 35/ 44 06für den Gemeindebezirk HonzrathWinfried Minninger, Auf Weweln 3 0 68 32/5 42für die Gemeindebezirke Reimsbach und Hargarten

■ energis-Netzgesellschaft mbhStörungsnummer Strom 06 81/90 69-26 11Störungsnummer Erdgas 06 81/90 69-2610

■ DRK-Bereitschaft Beckingen 0152/04472851Bereitschaftsführer Oliver Reiter

■ Technisches HilfswerkOrtsbeauftragter Barbian für Beckingen 01 74/ 3 38 81 34

■ ArbeiterwohlfahrtFahrbarer Mittagstisch: Auskünfte erteilt 06835/9598015

■ Private ambulante PflegediensteHeike Marschall, Beckingen 0 68 35/500 800Elke & Jessica Müllenbach Düppenweiler 0 68 32/366

■ Caritas-Sozialstation Hochwaldfür Beckingen Tel. 0 68 72/50 45 62, Fax 0 68 72/50 45 86

■ Ambulante Hospiz- und Palliativberatungszentren ■ Caritas Saar Hochwald

Bergstraße 40 Tel.: 0 68 35/60 79 50, Fax: 0 68 35/60 79 540

■ Christliche Bürgerhilfe e.V.Beckingen - Kleiderkammer 0 68 35/23 38

■ HELP Kinder- und ErwachsenenbetreuungZuhause GmbH Mobil: 01 60/7 42 26 46

■ Hilfe für Frauen in Notsituationen Frauenhaus SaarlouisAufnahme Tag und Nacht möglich.Anonyme und kostenlose Beratung 0 68 31/22 00Kreis-Senioren-Telefon (Do 14 - 17 Uhr): 0 68 61/7 88 86

■ Hilfetelefon Gewalt gegen Frauenwww.hilfetelefon.de Tel.: 08000116016

■ Familienzentrum BeckingenHaustadter-Tal-Str. 137 Tel.: 06835/608 44 44

■ Giftnotrufzentrale des SaarlandesUniversitätskliniken 3-7, 66424 Homburg Tel.: 0 68 41 / 1 92 40

Amtliche Bekanntmachungen

Wichtige Telefonnummern

Ärztedienst

■ Ärztlicher BereitschaftsdienstBereitschaftsdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland am Marienhaus Klinikum Saarlouis-Dillingen, Standort Dillingen, Werk-str. 3Bitte melden Sie sich vor ihrem Besuch telefonisch an: Tel.: 01805/663006.Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxis:- Am Wochenende von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr- An jedem Feiertag von 08.00 Uhr bis um 08.00 Uhr des Folgetages.- Außerdem an Rosenmontag, Heiligabend und SilvesterNotwendige Hausbesuche werden von eigens dazu eingeteilten Ärzten aus der Bereitschaftsdienstpraxis heraus durchgeführt.

■ ZahnärzteSa. 24.10. und So. 25.10.Hr. Laubenthal, Merzig-Besseringen, Tel.: 06861/6100

■ ApothekenDo. 22.10. Odilien-Apotheke, Odilienplatz 2, Dillingen,

Tel.: 06831/77000Fr. 23.10. Tal-Apotheke, Honzrather Str.69, Beckingen-Honzrath,

Tel.: 06835/93351Sa. 24.10. Saartal-Apotheke, Poststr.64, Rehlingen, Tel.: 06835/3642So. 25.10. Andreas-Apotheke, Reimsbacher Str.40-42,

Beckingen-Reimsbach, Tel.: 06832/91181Mo. 26.10. Berg- und Hüttenapotheke, Stummstr. 57,

Dillingen, Tel.: 06831/707004

Die. 27.10. Pachtener Apotheke, Nachtsheimstr.3, Dillingen, Tel.: 06831/73309

Mitt. 28.10. Engel-Apotheke, Talstr.128, Beckingen, Tel.: 06835/2435

■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst (inkl. Kinderärzte/ Augenärzte/ HNO-Ärzte)

Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Verei-nigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117.Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie geöffnet:Von Samstag 08.00 Uhr, bis Montag, 08.00 Uhr, an Feiertagen (inkl- Heilig-abend/ Silvester), an Rosenmontag sowie an BrückentagenÄrztliche Bereitschaftsdienstpraxis MerzigIn den SHG KlinikenTrierer Straße 148, 66663 MerzigÄrztliche Bereitschaftsdienstpraxis DillingenIm ehemaligen Krankenhaus DillingenWerkstr. 3, 66763 DillingenKinderärztliche BereitschaftsdienstpraxisIm Marienhaus Klinikum SaarlouisKapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis

■ TierärzteSa. 24.10. und So. 25.10.Tierarzt Pietsch, Rehlingen-Siersburg, Tel.: 06835/68967

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020 Seite 3

■ Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Beckingen

vormittags:montags - donnerstags 08.30 Uhr - 12.00 Uhrfreitags 08.00 Uhr - 12.30 Uhrnachmittags:montags und donnerstags 13.30 Uhr - 15.15 Uhrdienstags 13.30 Uhr - 18.00 UhrBitte vermeiden Sie unnötige Wartezeiten und verein-baren Sie einen Termin unter der Tel. Nr. 06835/55-260.

Spätsprechstunde des Bürgermeistersdienstags von 17.00 - 18.00 UhrTermine nach tel. Vereinbarung, Tel. 06835/55101

■ Bereitschaftsdienst des WasserwerkesDer Bereitschaftsdienst des Gemeindewasserwerkes ist nach Dienstschluss und an Wochenenden über die

Telefonnummer 06832/429zu erreichen.Über diese Telefonnummer kann in dringenden Fällen, z.B. Rohrbruch, direkt mit dem Diensthabenden gesprochen werden. Während der Arbeitszeit gilt die Telefonnummer des Pumpwerkes Hargarten, Tel. 06832/429 und des Ge-meindewasserwerkes, Rathaus, Tel.: 06835/55-301 und 55-351.

■ Öffnungszeiten Wertstoffhof Rehlingen

Der Wertstoffhof in Rehlingen, Gewerbege-biet, Ecke Nordstraße/Zur Schleuse ist wie

folgt geöffnet:Sommerzeit: Montags, mittwochs und freitags von 15.00 – 18.00 UhrWinterzeit: Montags, mittwochs und Freitag von 14.00 - 17.00 UhrInformationen: Tel.: 06835/508408Alternativ können samstags auch der Wertstoffhof Dillingen, Lindenstr.15, in der Zeit von 09.00 - 12.30 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr oder der Wertstoffhof Losheim, Bahnhofstr. 39, in der Zeit von 09.00 - 14.00 Uhr angefahren werden.

■ Öffnungszeiten der Grüngutsammelstelle beim Bauhof der Gemeinde Beckingen

Die Grüngutsammelstelle beim Gemeindebauhof ist zu folgenden Zeiten geöffnet:Dienstags von 08.00 – 15.00 UhrSamstags von 09.00 – 16.00 Uhr

■ Forstdienststelle Gemeinde BeckingenTel.: 06887/8939015, Fax: 06835/55-500E-mail: [email protected]: Dienstags telefonisch von 14.00 - 18.00 Uhr,Tel.: 0171/7793812Brennholzbestellungen/-nachfragen können ausschließlich während dieser Sprechzeiten entgegengenommen werden.Persönliche Termine nach telefonischer Vereinbarung

■ Sitzung des Werksausschusses der Gemeinde Beckingen

Am Mittwoch, dem 28.10.2020, 18:00 Uhr, findet im Sitzungs-saal des Rathauses eine nicht öffentliche Sitzung des Werksaus-schusses der Gemeinde Beckingen statt.TagesordnungPunkt 1: Jahresabschluss 2019 des

Gemeindewasserwerkes BeckingenPunkt 2: Jahresabschluss 2019 des

Abwasserbetriebes BeckingenPunkt 3: Mitteilungen und AnfragenBeckingen, den 21.10.2020In VertretungHubert Schwinn2. Beigeordneter

■ Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Beckingen

Am Mittwoch, dem 04.11.2020, 18:00 Uhr, findet in der Deutschherrenhalle eine Sitzung des Gemeinderates statt.TagesordnungÖffentliche SitzungPunkt 1: EinwohnerfragestundePunkt 2: Stiftung „Kulturbesitz der Gemeinde Beckingen“Punkt 3: Widmung und Benennung der Straße im Baugebiet

„Reimsbacher Straße“Punkt 4: Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung

eines WohnmobilstellplatzesPunkt 5: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs-

planes mit paralleler Teiländerung des Flächennut-zungsplanes

Punkt 6: Jahresabschluss 2019 desGemeindewasserwerkes Beckingen

Punkt 7: Jahresabschluss 2019 des Abwasserbetriebes Beckingen

Punkt 8: Mitteilungen und AnfragenNicht öffentliche SitzungPunkt 9: Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Deut-

schen Glasfaser Wholesale GmbHPunkt 10: Mitteilungen und AnfragenBeckingen, den 21.10.20202. Beigeordneter Hubert Schwinn

■ Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses der Gemeinde Beckingen

Am Mittwoch, dem 04.11.2020, 16:30 Uhr, findet im Sitzungs-saal des Rathauses eine nicht öffentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses der Gemeinde Beckingen statt.TagesordnungNicht öffentliche SitzungPunkt 1: Ausweitung des „Seniorenmobils“ der Altenhilfe

Merzig e.V. auf das Gebiet der Gemeinde BeckingenPunkt 2: Entwicklungen der Ganztagsbetreuung in der Ge-

meinde BeckingenPunkt 3: Mitteilungen und AnfragenBeckingen, den 21.10.20202. Beigeordneter Hubert Schwinn

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Seite 4 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020

■ Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Vom 16. Oktober 2020Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Ab- satz 1 Satz 1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutz-gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. IS. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385), aufgrund des § 15 des Gesundheits-dienstgesetzes vom 19. Mai 1999 (Amtsbl. S. 844), zuletzt ge-ändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), hinsichtlich Artikel 3 § 5 Absatz 3 und aufgrund des § 7 Absatz 1 des Gesetzes über den Altenpflegehilfeberuf vom 9. Juli 2003 (Amtsbl. S. 2050), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. März 2017 (Amtsbl. IS. 476), hinsichtlich Artikel 3 § 5 Absatz 3 verordnet die Landes-regierung:Artikel 1 Änderung der Verordnung zu Quarantänemaß-nahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus§ 7 der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 12. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 402), zuletzt geändert durch Verordnung vom vom 15. Oktober 2020 (Amtsbl. I S. 998), wird wie folgt geändert:

§ 7Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und am 1. November 2020 außer Kraft.“Artikel 2 Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP)

§ 1Grundsatz der Abstandswahrung(1) Physisch-soziale Kontakte sollten auf ein absolut nötiges Minimum beschränkt werden. Der Personenkreis, zu dem man Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten und konstant zu belassen. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von eineinhalb Metern einzuhalten.(2) Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen (familiärer Bezugskreis).(3) Bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregelungen umge-setzt, die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel nach Absatz 1 bemessen und für ausreichend Belüftung gesorgt werden. Wo die Möglichkeit besteht, sollen die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden.

§ 2Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung(1) Im öffentlichen Raum sollte insbesondere bei Kontakt mit vulnerablen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen.(2) Sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen, haben folgende Personengruppen eine Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen:1. Personen bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs

(Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagier-flugzeuge) sowie an Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und in Wartebereichen alle Fahrgäste und Besucher ab Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie das Personal, bei Fähren und Fahrgastschiffen allerdings nur beim Ein- und Ausstieg und insoweit, als der Mindest- abstand von ein-einhalb Metern nicht eingehalten werden kann; die entge-genstehenden gesundheitlichen Gründe sind bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs nachzuweisen,

2. während des Aufenthaltes auf Messen, Spezial-, Jahr- und Wochenmärkten sowie in Ladenlokalen und in den zuge-hörigen Wartebereichen alle Kunden und Besucher ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, soweit die Art der Leistungserbringung nicht entgegensteht, sowie das Per-sonal, soweit nicht arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen entgegenstehen oder eine andere gleichwertige Infekti-onsschutzmaßnahme gewährleistet ist,

3. Kunden und das Personal bei Erbringern von Dienstleistun-gen unmittelbar am Menschen, bei denen aufgrund ihrer Natur der Mindestabstand des § 1 Absatz 1 Satz 3 zwangs-läufig nicht eingehalten werden kann (körpernahe Dienst-leistungen), soweit die Natur der Dienstleistung dem nicht entgegensteht,

4. Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitati-onseinrichtungen sowie Patienten und Besucher in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen, Psychologischen Psychothera-peutenpraxen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeu-tenpraxen, Zahnarztpraxen, ambulanten Pflegediensten und den übrigen an der Patientenversorgung beteiligten ambulanten und stationären Einrichtungen des Gesund-heitswesens, soweit nicht die Art der Behandlung oder Leistungserbringung entgegensteht,

5. das Personal in Gaststätten nach dem Saarländischen Gast-stättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156), sowie sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art sowie von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen und bei der sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften, sofern nicht arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen entge-genstehen oder eine andere gleichwertige Infektionsschutz-maßnahme gewähr- leistet ist.

(3) Die Betreiber oder sonst Verantwortlichen der in Absatz 2 genannten Einrichtungen haben die Einhaltung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich sicherzustellen. Satz 1 gilt nicht bei den Betreibern des öffentlichen Personenverkehrs (Eisenbahnen, Straßen- bahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge); diese haben auf die Pflicht lediglich hinzuweisen.(4) Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen ab Vollendung des sechsten Lebensjahres die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung einhalten, sofern diese dazu in der Lage sind.

§ 3Kontaktnachverfolgung(1) Die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung ist verpflich-tend zu gewährleisten1. beim Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saar-

ländischen Gaststättengesetz oder beim Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art mit Ausnahme der bloßen Abgabe mitnahmefähiger Speisen und Getränke,

2. beim Betrieb von Kinos, Theatern, Opern, Konzerthäusern und weiteren kulturellen Veranstaltungen und dem dazu-gehörigen Probenbetrieb,

3. beim Betrieb von Indoorspielplätzen,4. bei Gottesdiensten und Bestattungen,5. beim Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb im Sport,6. bei sonstigen Veranstaltungen nach § 6,7. bei Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen,8. bei Prostitutionsstätten, soweit sie nach dieser Verordnung

nicht untersagt sind.(2) Die Betreiber, Veranstalter oder sonstigen Verantwortlichen haben geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolg-barkeit sicherzustellen. Hierzu gehört die Erfassung je eines Vertreters der anwesenden Haushalte mit Vor- und Familien-name, Wohnort und Erreichbarkeit und der Ankunftszeit.(3) Die erhobenen Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck als der Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsäm-

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020 Seite 5

ter nach Absatz 4 verwendet werden und sind nach Ablauf eines Monats nach Erhebung gemäß der geltenden Daten-schutzgrundverordnung zu löschen.(4) Personenbezogene Daten, die auf Grundlage dieser Vorschrift erhoben werden, sind durch die die Daten erhebenden Stellen - soweit nicht Gefahr im Verzug vorliegt - ausschließlich aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zu Zwecken der Verhinderung der Aus- breitung des Infektionsgeschehens - soweit nicht auf der Grundlage von Bundesrecht eine Herausgabe zulässig ist - auf zu begründenden Antrag den Gesundheitsämtern her-auszugeben. Betroffene sind von dem Antrag auf Herausgabe zu unterrichten. Ihnen ist vorheriges rechtliches Gehör zu ge-währen. In Fällen einer Herausgabe bei Gefahr im Verzug sind die Betroffenen nachträglich unverzüglich zu unterrichten.

§ 4Betretungsbeschränkungen(1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher nach dieser Verordnung nicht untersagten Einrichtungen, Anlagen und Betriebe sind verpflichtet, Betretungsbeschrän-kungen durchzuführen, sodass sichergestellt ist, dass die Zahl der Kunden oder Besucher dergestalt begrenzt ist, dass pro 5 Quadratmeter der dem Publikumsverkehr zugänglichen Ge-samtfläche nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des Mindestabstandes im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 3 sind vier Kunden oder Besucher unabhängig von der Gesamtfläche stets zulässig.(2) Diese Regelung gilt nicht für den Betrieb eines Gaststätten-gewerbes nach dem Saarländischen Gaststättengesetz und den Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art oder den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Camping-plätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte.

§ 5Hygienekonzepte(1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher nach dieser Rechtsverordnung nicht untersagten Einrichtungen, Anlagen und Betriebe, die Veranstalter von Veranstaltungen nach § 6 sowie die Verantwortlichen im Kurs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Sport haben entsprechend den spezifi-schen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuel-les Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.(2) Diese Konzepte müssen Maßnahmen zur Reduzierung von Kontakten, zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestab-standes nach § 1 Absatz 1 Satz 3, zum Schutz von Kunden, Besuchern und des Personals vor Infektionen sowie zur Durch-führung von verstärkten Reinigungs- und Desinfektionsinter-vallen enthalten. Dabei sind insbesondere die einschlägigen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Infektions-schutz in ihrer jeweiligen Fassung, die Vorgaben der jeweiligen Arbeitsschutzbehörden und der zuständigen Berufsgenossen-schaften zu beachten.(3) Nähere und besondere Anforderungen zu Schutz- und Hygienekonzepten kann die Landesregierung oder das fachlich zuständige Ressort im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in einem bereichs-spezifischen Hygienerahmenkonzept bestimmen. Entsprechen-de Hygienerahmenkonzepte werden auf www.corona.saarland.de veröffentlicht und sind von den Betreibern und sonstigen Verantwortlichen und Veranstaltern einzuhalten.Bereichsspezifische Hygienerahmenkonzepte sind insbeson-dere erforderlich für1. den Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saarlän-

dischen Gaststättengesetz sowie den Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art,

2. den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte,

3. den Betrieb von Freibädern, Strandbädern, Hallenbädern, Thermen und Saunaanlagen,

4. die Veranstaltung von Theatervorstellungen, Opern oder Konzerten und Kinovorstellungen und sonstiger kultureller Veranstaltungen sowie den dazugehörigen Probebetrieb,

5. die Durchführung sonstiger Veranstaltungen,6. die Veranstaltung von Reisebusreisen,7. den Betrieb von Prostitutionsstätten, soweit er nach dieser

Verordnung nicht untersagt ist.

§ 6Kontaktbeschränkungen(1) Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raumvon mehr als 10 Personen ist verboten.(2) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und-ort in der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 900 Personen und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 450 Personen zu erwarten sind, können stattfinden. Veranstaltungen mit mehr als 20 anwesenden Personen sind unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde zu melden. Der Veranstal-ter hat geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolg-barkeit nach Maßgabe des § 3 zu treffen und besondere infek-tionsschutzrechtliche Auflagen zu beachten. Hiervon ausge-nommen sind:1. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die dem Betrieb

von Einrichtungen, die nicht nach dieser Verordnung un-tersagt sind, zu dienen bestimmt sind; die für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung geltenden Hygienevorschriften sind einzuhalten,

2. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die so gestaltet sind, dass sie jeweils ausgehend von einer Bezugsperson nur den familiären Bezugskreis nach § 1 Absatz 2 umfassen sowie höchstens Angehörige eines weiteren Haushalts,

3. Zusammenkünfte mit einer im Vorhinein bestimmten Grup-pe von insgesamt bis zu zehn Personen (soziale Bezugs-gruppe).

Der Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz 3 ist bei allen Veranstaltungen und Zusammenkünften wo immer möglich einzuhalten außer zwischen Angehörigen des famili-ären Bezugskreises und Angehörigen des bestimmbaren wei-teren Haushalts im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 oder der sozialen Bezugsgruppe im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Num-mer 3.(3) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten sind, sind bis einschließlich 31. Dezember 2020 untersagt. Die übrigen Be-stimmungen des Absatz 2 bleiben hiervon unberührt.(4) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 kann die Ortspolizeibehörde Veranstaltungen unter freiem Himmel mit nicht mehr als 900 Personen gleichzeitig und in geschlossenen Räumen mit nicht mehr als 450 Personen gleichzeitig zulassen, sofern vom Ver- anstalter ein schlüssiges Schutz- und Hygiene-konzept im Sinne des § 5 vorgelegt wird, das unter Berücksich-tigung der individuellen örtlichen Gegebenheiten und konkre-ten Planungen eine unter Infektionsschutzgesichtspunkten sichere Durchführung der Veranstaltung und die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe des § 3 gewähr-leistet. Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 können auf Antrag in atypischen Einzelfällen weitergehende Ausnahmegenehmi-gungen von der Ortspolizeibehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht un- bedenk-lich ist.(5) Für die Zuschauerzahlen von Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern sowie anderer Einrichtungen und Vereine, die kulturelle Aufführungen veranstalten, gelten Absatz 2 Satz 1 und Satz 5 sowie Absatz 3 entsprechend, soweit nicht nach § 4 Absatz 1 eine höhere Zuschauerzahl zulässig ist.(6) Das Selbstorganisationsrecht des Landtages, der Gebiets-körperschaften und sonstiger Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Tätigkeit der Ge-richte bleiben unberührt. Dies gilt auch für die Tätigkeit der Parteien und Wählergruppen mit der Maßgabe, dass bei Ver-

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Seite 6 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020

anstaltungen und Zusammenkünften der Mindestabstand nach § 1 Absatz 1 Satz 3 einzuhalten ist.(7) Für Bestattungen gelten, vorbehaltlich weiterer ortspolizei-licher Vorgaben, die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Von der Ortspolizeibehörde sollen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.(8) Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen Räumlichkeiten, die zur Grundrechtsausübung gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes genutzt werden, zulässig, wenn die aus Infektionsschutzgründen gebotene Begrenzung der Teilneh-merzahl, die Kontaktnachverfolgung nach § 3, die Abstandsre-geln sowie die besonderen Schutz- und Hygieneregelungen gewährleistet sind.(9) Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind zulässig, sofern sie ortsfest oder als Stand- kundgebung statt-finden, der Mindestabstand der Teilnehmer nach § 1 Absatz 1 Satz 3 sichergestellt wird und besondere infektionsschutzrecht-liche Auflagen der zuständigen Behörden beachtet werden.

§ 7Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie Schlie-ßung von Einrichtungen(1) Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken, Bordellbe-trieben und Swingerclubs.(2) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sin- ne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert durch Artikel 182 der Verordnung vom19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), außerhalb von Prostitutionsstät-ten sowie die Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 2 bis 4 des Prostituiertenschutzge-setzes sind untersagt.(3) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Vorausset-zungen aufgenommen werden:1. Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu 35 Personen,2. unter Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1

Satz 3, sofern eine kontaktfreie Durchführung nach der Ei-genart der Sportart möglich ist; die Regelung des § 1 Absatz 2 bleibt unberührt,

3. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektions-maßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten,

4. Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands- und Hygieneregeln,

5. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und

6. Begrenzung der Zuschauerzahlen gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1.

Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die unter Satz 1 Nummer 2 bis 6 aufgeführten Voraussetzungen

eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb des Berufssports kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der Grundlage von Hygienekonzepten Ausnahmen von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 2 erteilen.Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des Satz 1 Nummer 1 bis 6 eingehalten werden und soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzepts des Sportfachverbands stattfindet.(4) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann in atypischen Ein-zelfällen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen, soweit dies aus Sicht des Infektionsschutzes unbedenklich ist und der Zweck dieser Verordnunggewahrt wird. Die Ausnahmegenehmigung kann zeitlich be-fristet werden.

§ 8Einrichtungen für Menschen mit BehinderungDie Beschäftigung und Betreuung in Einrichtungen gemäß SGB IX ist gestattet und zulässig, sofern der Leistungserbringer ein Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzept vorhält, das auch die Fahrdienste umfasst und sich an den Empfehlun-gen der Bundes- regierung zum Arbeitsschutz in Zeiten der Corona- Pandemie „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ in der aktuell gültigen Fassung orientiert. Es sind geeignete Maßnahmen zur vollständigen Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe des § 3 und zum Einhalten des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 sicherzustellen. Für die Einhaltung und Fortschreibung des Kon-zepts ist der Leistungserbringer verantwortlich.

§ 9Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilitations-einrichtungen, Krankenhäuser(1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege sowie die Zurverfügungstellung von Betreu-ungsgruppenangeboten sind untersagt. Ausnahmen zu Satz 1 können auf Antrag durch das Ministerium für Soziales, Gesund-heit, Frauen und Familie zur Ermöglichung einer Betreuung in Gruppen von bis zu 15 Tagespflegegästen genehmigt werden. Hierbei ist ein Hygienekonzept vorzulegen.Die Zurverfügungstellung von Betreuungsgruppenangeboten für Pflegebedürftige wird erlaubt, sofern die Vorgaben des Musterhygieneschutzkonzepts des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eingehalten werden. Dies ist gegenüber den für die Anerkennung von Angeboten zur Un-terstützung im Alltag zuständigen Behörden, also den Land-kreisen und dem Regionalverband Saarbrücken, vor Wieder-aufnahme der Betreuungstätigkeit schriftlich zu bestätigen. Die Zuständigkeiten gemäß § 12 dieser Verordnung bleiben hiervon unberührt.(2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Saarländi-schen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom 6. Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind im Rahmen eines Be-suchskonzepts zulässig. Hierzu erlässt das Ministerium

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge-kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

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ImpressumHerausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Beckingen 66701 Beckingen, Bergstraße 48Druck: Druckhaus WITTICH KGVerlag: LINUS WITTICH Medien KGAnschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)

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(2) Die Hochschulen können im jeweiligen Einzelfall im Einver-nehmen mit den betroffenen Studierenden entscheiden, ob sie mündliche Prüfungen per Videokonferenz durchführen. Hierfür können auch die gängigen kommerziellen Systeme genutzt werden, wobei die Sicherheit sowie die Identitätsfest-stellung zu gewährleisten sind.(3) Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungszeiten laufender Qualifizierungsarbeiten, insbesondere Hausarbeiten, Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten, entsprechend anzupassen.(4) Absatz 1 gilt entsprechend für im Saarland staatlich aner-kannte Hochschulen in freier Trägerschaft, für staatlich aner-kannte Berufsakademien und für wissenschaftliche Forschungs-einrichtungen im Saarland.(5) Staatliche Prüfungen bleiben von dieser Verordnung unbe-rührt und können unter Beachtung der im Einzelfall erforder-lichen Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Dasselbe gilt für Präsenzveranstaltungen im Rahmen staatlicher Ausbildungsgänge und Fortbildungen. Die näheren Bestim-mungen trifft die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde.(6) Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Studierfähigkeits-tests in den Bereichen Medizin, Pharmazie und Psychotherapie können unter Beachtung der erforderlichen Infektionsschutz-maßnahmen durchgeführt werden.

§ 11Straftaten und Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Ge- oder Verboten des § 2 Absatz 2 und 3 sowie der §§ 3 bis 10 mit Ausnahme des§ 6 Absatz 1 zuwiderhandelt.(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des In-fektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwan-zigtausend Euro geahndet werden.(3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des In-fektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt.

§ 12Zuständige Behörden(1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser Verordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zu- ständige Ver-waltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dieser Verordnung sind die Ge-meindeverbände. Die Ortspolizeibehörden und die Vollzugs-polizei werden ermächtigt, bei Verstößen gegen die bußgeld-bewehrten Vorschriften des § 2 Absatz 2 Verwarnungen zu erteilen und Verwarnungsgelder in Höhe von 50 Euro zu erhe-ben.(2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die poli-zeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort.

§ 13Besondere Regelungen bei regionalem Infektionsgeschehen(1) Übersteigt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus innerhalb eines Zeitraums von sie- ben Tagen pro 100 000 Einwohner (Sieben-Tages-Inzidenz) in einem Landkreis oder im Regionalverband Saarbrücken die nachfolgend fest-gelegten Grenzwerte, trifft das Ministerium für Soziales, Ge-sundheit, Frauen und Familie im Einvernehmen mit der Staats-kanzlei, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, dem Ministerium für Finanzen und Europa, dem Mi-nisterium für Inneres, Bauen und Sport, dem Ministerium für Bildung und Kultur, dem Ministerium für Umwelt und Verbrau-cherschutz und dem Ministerium der Justiz durch Verordnung unverzüglich die nachstehenden Anordnungen für das Gebiet oder bestimmte Teilgebiete des jeweiligen Landkreises oder des Regionalverbands Saarbrücken:1. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 35 werden

für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter Berücksich-tigung des aktuellen Infektionsgeschehens Richtlinien, die insbesondere Festlegungen zur Anzahl und Dauer der Besuche, zum Kreis der Besucher, zur Registrierung der Besucher sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestab-standes nach§ 1 Absatz 1 Satz 3 und zum Schutz der Bewohner und des Personals vor Infektionen enthalten können.(3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-bilitationseinrichtungen werden nachstehende Maßnahmen angeordnet:1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag

von Coronaviren zu erschweren, Patienten und Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen. Bei der Auswahl der Maßnahmen sind auch patientenbe-zogene Aspekte zu berücksichtigen.

2. Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen haben auf der Basis der unterschiedlichen baulichen Vorausset-zungen, des differenzierten Versorgungsauftrags und der unterschiedlichen Aufgaben in ambulanter, tagesklinischer und stationärer Versorgung ein Hygienekonzept unter Einbindung der zuständigen Gesundheitsämter zu erstellen. Dieses hat unter anderem zu berücksichtigen, um eine vollständige Isolation der Patienten zu verhindern, dass jedem Patienten die Möglichkeit des täglichen Besuchs durch eine Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt. Die Besuchszeiten sind so einzurichten, dass ein Besuch auch berufstätigen Angehörigen ermöglicht wird. Aus- ge-nommen von dieser Einschränkung des Besuchsrechts sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche, ins-besondere auf Kinderstationen, bei Palliativ- und Demenz-patientinnen und -patienten, die Begleitung bei Aufklä-rungsgesprächen bei risikobehafteten Eingriffen und Be-handlungen oder seelsorgerische Besuche. Alle Besucher müssen namentlich bei der Einrichtung registriert sein. Für den Besuch sind geeignete Schutzmaßnahmen einzuhalten und eine Hygieneunterweisung regelmäßig durchzuführen.

3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind nach Maßgabe und Weisung des Ministeriums für Soziales, Ge-sundheit, Frauen und Familie so zu planen und durchzu-führen, dass zeitnah die Aufnahmekapazitäten für COVID-19-Patientinnen oder -Patienten bereitstehen; dies gilt insbesondere für die Kapazitäten in der Intensivmedizin.

4. Kantinen oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Ein-richtungen für Patientinnen und Patienten sowie Besuche-rinnen und Besucher können unter Berücksichtigung der Vorgaben der §§ 5 und 6 dieser Verordnung geöffnet werden. Wartebereiche sind entsprechend den Empfehlun-gen des RKI kontaktreduzierend auszugestalten.

(4) Von den Betretungsverboten der Absätze 1 bis 3 sind Betre-tungen zum Zwecke der Rechtspflege und der sozialleistungs-rechtlichen Bedarfsermittlung durch Sozialleistungsträger ausgenommen.

§ 10Hochschulen, Berufsakademien und wissenschaftliche Forschungseinrichtungen; Staatliche Prüfungen, Ausbil-dungsgänge sowie Fortbildungen(1) Der Hochschulbetrieb der Universität des Saarlandes, der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule für Musik Saar einschließlich desStudien-, Lehr- und Prüfungsbetriebs in Präsenzform ist unter der Maßgabe der Einhaltung von Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des RKI und der Berücksichtigung der Pan-demiepläne der jeweiligen Hochschule gestattet. Bei der Durchführung des Lehrbetriebs sind Online-Angebote zu be-rücksichtigen. Nähere Bestimmungen zur Anpassung von Lehre, Studium und Prüfungen können von der für die jeweili-ge Hochschule zuständigen Aufsichtsbehörde erlassen werden.

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Seite 8 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020

im Benehmen mit den jeweils örtlich zuständigen Kreispolizei-behörden durch Verordnung weitere Schutzmaßnahmen je nach Eigenart und Auftreten des Infektionsgeschehens für den in Absatz 1 genannten räumlichen Geltungsbereich erlassen. Insbesondere können1. ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 35a) der Betrieb von Gaststätten im Sinne des Saar- ländischen

Gaststättengesetzes, abweichend von den Regelungen des Hygienerahmenkonzeptes der Landesregierung für den Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saarländischen Gaststättengesetz sowie der Betrieb sonstiger Gastrono-miebetriebe jeder Art in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des jeweiligen Folgetages untersagt werden; ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und alkoholfreier Getränke,

b) der Verkauf und die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle an Verkaufsstellen im Sinne des Saarländischen Ladenöffnungsgesetzes in der Zeit von 23 bis 6 Uhr untersagt werden,

c) die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung der-gestalt erweitert werden, dass

aa) abweichend von den Regelungen des Hygienerahmenkon-zeptes der Landesregierung zum Hygienemanagment bei öffentlichen Veranstaltungen eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch an einem festen Platz angeordnet wird,

bb) abweichend von § 2 Absatz 2 Nummer 5 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gaststätten und sonstigen Gastronomie- betrieben auch für Gäste angeordnet wer- den, die sich abseits ihres zugewiesenen Platzes aufhalten,

cc) abweichend von § 8 Absatz 8 Gottesdienste und gemein-same Gebete unter freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen Räumlichkeiten, die zur Grundrechtsausübung gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes genutzt werden, nur zulässig sind, wenn zusätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung während des Gottesdienstes oder des gemeinsamen Gebetes getragen wird,

d) abweichend von § 4 Absatz 1 Satz 1 die Betretungsbeschrän-kung auf eine Person pro 7,5 Quadratmeter der dem Pub-likumsverkehr zugänglichen Gesamtfläche festgelegt werden.

2. ab einer Sieben-Tages-Inzidenzrate in einem Land- kreis oder im Regionalverband Saarbrücken von 50

a) die Beschränkung des Besuchs von Einrichtungen nach § 9 auf täglich eine Person oder bei Minderjährigen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam jeweils bezogen auf eine feste Besuchszeit erfolgen,

b) abweichend von § 7 Absatz 3 beim Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie beim Betrieb von Tanzschulen die Grup-pengröße auf bis zu 25, möglichst gleichbleibende Personen begrenzt, die kontaktfreie Durchführung außer- halb des familiären Bezugskreises sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Sportgelände außerhalb des Trainings- und Wettkampfbetriebs vorgeschrieben sowie die Nutzung von Gesellschafts-Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten untersagt werden; für den Trainings- und Wettkampfbetrieb des Berufssports sowie Wettkämpfe im Freizeitsport kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der Grundlage von Hygienekonzepten Ausnahmen von den vorgenannten Maßnahmen zulassen,

c) abweichend von § 4 Absatz 1 die Betretungsbeschränkung auf eine Person pro 15 Quadratmeter der dem Publikums-verkehr zugänglichen Gesamtfläche festgelegt werden,

d) die Anordnung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmte, stark frequentierte öffentliche Plätzen erweitert werden,

e) abweichend von § 7 Absatz 3 Nummer 6 im Rahmen des Kurs-, Trainings- und Sportbetriebes keine Zuschauer zuge-lassen werden.

a) für private Feiern und ähnliche Zusammenkünfte die Teil-nehmerzahl im öffentlichen Raum auf 25 Personen und im privaten Raum auf 15 Teilnehmer begrenzt und

b) abweichend von § 6 Absatz 2 und 4 die zulässige Teilneh-merzahl bei Veranstaltungen auf 500 unter freiem Himmel und 250 in geschlossenen Räumen begrenzt; Ausnahmen hiervon kann die Ortspolizeibehörde auf der Grundlage eines mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt abge-stimmten Hygienekonzeptes zu- lassen.

2. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 werdena) für private Feiern und ähnliche Zusammen- künfte die

Teilnehmerzahl im öffentlichen Raum auf zehn Personen und im privaten Raum auf zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten oder aus dem familiären Bezugs- kreis begrenzt,

b) abweichend von § 6 Absatz 2 und 4 die zu- lässige Teilneh-merzahl bei Veranstaltungen auf 100 Personen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen begrenzt; Ausnah-men hiervon kann die Ortspolizeibehörde auf der Grund-lage eines mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes zulassen,

c) der gemeinsame Aufenthalt mehrerer Personen im öffent-lichen Raum auf zehn Personen be- schränkt; § 6 Absatz 6 bis 9 bleibt unberührt,

d) der Betrieb von Gaststätten im Sinne des Saarländischen Gaststättengesetzes, abweichend von den Regelungen des Hygienerahmenkonzeptes der Landesregierung für den Betrieb eines Gaststättengewerbes sonstiger Gastronomie-betriebe jeder Art in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des je-weiligen Folgetages untersagt, ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und alkoholfrei- er Getränke.

e) der Verkauf und die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle an Verkaufsstellen im Sinne des Saarländischen Ladenöffnungsgesetzes vom 15. No-vember 2006 (Amtsbl. S. 1974), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2017 (Amtsbl. I S. 1014), in der Zeit von 23 bis 6 Uhr untersagt.

f ) die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung der-gestalt erweitert, dass

aa) abweichend von den Regelungen des Hygienerahmenkon-zeptes der Landesregierung zum Hygienemanagement bei öffentlichen Veranstaltungen eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch an einem festen Platz angeordnet wird,

bb) abweichend von § 2 Absatz 2 Nummer 5 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gaststätten und sonstigen Gastronomie- betrieben auch für Gäste angeordnet wird, die sich abseits ihres zugewiesenen Platzes aufhalten,

cc) abweichend von § 6 Absatz 8 Gottesdienste und gemein-same Gebete unter freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen Räumlichkeiten, die zur Grundrechtsausübung gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes genutzt werden, nur zulässig sind, wenn zusätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung während des Gottesdienstes oder des gemeinsamen Ge- betes getragen wird.

Das Gebiet benachbarter Landkreise oder des Regionalverbands Saarbrücken, wenn er an den betroffenen Landkreis grenzt, kann ganz oder teilweise in den Geltungsbereich der Verordnung nach Satz 1 einbezogen werden, sofern dies aufgrund beson-derer Umstände infektionsschutzrechtlich geboten ist.(2) Unter den Voraussetzungen des Absatz 1 kann das Ministe-rium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Einver-nehmen mit der Staatskanzlei, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, dem Ministerium für Finanzen und Europa, dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, dem Ministerium für Bildung und Kultur, dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Ministerium der Justiz und

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020 Seite 9

Kultur, dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Ministerium der Justiz und im Benehmen mit der Kreispolizeibehörde des Landkreises Merzig-Wadern:§ 1Regelungen für private Zusammenkünfte und FeiernDie Teilnehmerzahl für private Feiern und ähnliche Zusammen-künfte im öffentlichen Raum wird auf zehn Personen innerhalb geschlossener Räume und in privaten Räumen auf zehn Perso-nen aus höchstens zwei Hausständen oder aus dem familiären Bezugskreis begrenzt.

§ 2Kontaktbeschränkungen(1) Abweichend von § 6 Absatz 2 und 4 der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird die zulässige Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen auf 100 Personen begrenzt. Ausnahmen hiervon kann die Ortspolizeibehörde auf der Grundlage eines mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzep-tes zulassen.(2) Der gemeinsame Aufenthalt mehrerer Personen im öffent-lichen Raum wird auf zehn Personen begrenzt.§ 6 Absatz 6 bis 9 der Verordnung zur Änderung infektions-rechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pande-mie bleiben unberührt.

§ 3Betriebsbeschränkungen(1) Den Betreibern von Gaststätten im Sinne des Saarländischen Gaststättengesetzes (SGastG) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206), geändert durch Artikel 6 § 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156), und sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art wird abweichend von den Regelungen des Hygienerahmenkonzeptes der Lan-desregierung der Betrieb ihres Gaststättengewerbes in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr des jeweiligen Folgetages untersagt. Hiervon ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und alkoholfreien Getränken.(2) Den Betreibern von Verkaufsstellen im Sinne des Saarländi-schen Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Laden-öffnungsgesetz – LÖG Saarland) in der Fassung der Bekannt-machung vom 15. November 2006, zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2017 (Amtsbl. I S. 1014), ist der Verkauf und die Abga- be von alkoholhaltigen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr untersagt.(3) Abweichend von § 7 Absatz 3 der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Co-rona-Pandemie darf der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen nur unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:1. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Sportgelän-

de außerhalb des Trainings- und Wettkampfbetriebes,2. keine Nutzung von Gesellschafts- bzw. Gemeinschaftsräu-

men.

§ 4Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung(1) Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird dergestalt erweitert, dass1. bei öffentlichen Veranstaltungen abweichend von den

Regelungen des Hygienerahmenkonzeptes der Landesre-gierung zum Hygienemanagement eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung auch an einem festen Platz angeordnet wird,

2. das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gaststätten und sonstigen Gastronomiebetrieben abweichend von § 2 Absatz 2 Nummer 5 der Verordnung zur Änderung infekti-onsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auch für Gäste angeordnet wird, die sich abseits ihres zugewiesenen Platzes aufhalten.

(3) Sofern durch die getroffenen Maßnahmen innerhalb eines Zeitraums von 10 Tagen der Anstieg der Infektionszahlen in dem betroffenen Gebiet nicht zum Still- stand kommt, wird der gemeinsame Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum auf höchstens fünf Personen oder die Angehörigen von höchstens zwei Hausständen oder dem familiären Bezugskreis beschränkt, sowie weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens getroffen.(4) Vom Erlass einer Verordnung nach Absatz 1 und 2 kann abgesehen werden, wenn die Überschreitung der dort genann-ten Sieben-Tages-Inzidenzen auf einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, insbesondere in einzelnen Betreuungs- oder Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftsunter-künften oder Betrieben, beruht, die Infektionsketten bekannt sind und weitergehende Beschränkungen für den Landkreis oder den Regionalverband Saarbrücken oder deren Teilgebie-te aus Gründen des Infektionsschutzes nicht geboten sind.(5) Eine Verordnung nach Absatz 1 und 2 wird unverzüglich wieder aufgehoben, soweit der jeweilige Grenzwert für einen Zeitraum von fünf aufeinander- folgenden Tagen mit fallender Tendenz unterschritten wird.(6) Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Fami-lie unterrichtet das RKI über die nach den Absätzen 1, 2 und 5 getroffenen Maßnahmen.

§ 14Inkrafttreten, Außerkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 15. Oktober 2020 (Amtsbl. I S. 998) außer Kraft.(2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satz 2 mit Ablauf des 1. November 2020 außer Kraft. § 6 Ab- satz 3 und 4 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.Artikel 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.Saarbrücken, den 16. Oktober 2020Die Regierung des Saarlandes: Der MinisterpräsidentIn VertretungRehlingerDie Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und VerkehrRehlingerDer Minister für Finanzen und Europa Der Minister der JustizStrobelDer Minister für Inneres, Bauen und SportIn Vertretung StrobelDie Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und FamilieBachmannDie Ministerin für Bildung und KulturStreichert-ClivotDer Minister für Umwelt und VerbraucherschutzIn Vertretung Rehlinger

■ Verordnung hinsichtlich Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bei regionalem Infektionsgeschehen im Landkreis Merzig-Wadern

Vom 18. Oktober 2020Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutz-gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385), in Verbindung mit § 13 der Verordnung zur Änderung infekti-onsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Fassung vom 16. Oktober 2020 (Amtsbl. I S. 1008) verordnet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Einvernehmen mit der Staatskanzlei, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, dem Ministerium für Finanzen und Europa, dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, dem Ministerium für Bildung und

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Sonstige Behörden

■ Der EVS informiert:Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, in denen sich Corona-infizierte Personen aufhaltenDie Entsorgung aller im privaten Haushalt anfallenden Abfälle, die eventuellmit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminiert sein könnten, soll ausschließlich über den Restabfall (Graue Tonne) erfolgen. Diese Abfälle sollen keinem anderen Sammelsystem (z.B. Bio-tonne, Papiercontainer/ -tonne oder Gelber Sack) zugeführt werden. Papier und Glas können vorübergehend zuhause zwischengelagert und nach Ende der Quarantänezeit über die entsprechenden Depotcontainer entsorgt werden.Um eine Gefährdung von eventuell weiteren Nutzern derselben Restabfalltonne oder der Müllwerker sicher ausschließen zu können, dürfen die Abfälle nicht lose in die Restabfalltonne gegeben werden, sondern sind in stabilen, reißfesten, feuch-tigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln (z. B. in Folienbeuteln, Plastik- oder Mülltüten). Die Behältnisse sind sicher zu verschließen, z. B. durch Verknoten. Ggf. sind mehrere Beutel ineinander zu verwenden.Spitze und scharfe Gegenstände müssen in bruch- und durch-stichsichere Einwegbehältnisse verpackt werden.Säcke oder lose Abfälle dürfen nicht neben die Restabfallgefä-ße gestellt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen (Ausnahme sind die EVS- Säcke für überschüssigen Abfall, mit deren Erwerb die Abfuhr schon bezahlt wurde).Abfälle, die nicht in die Restabfalltonne passen, müssen sicher verpackt und für andere Personen und auch Tiere unzugänglich bis zur nächsten Abfuhr aufbewahrt werden.Die Restabfalltonnen dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt.Zum Schutze der Müllwerker sollte das Griffrohr vor der Bereit-stellung gereinigt werden, um die Ansteckungsgefahr weitest-gehend zu minimieren.Durch die o.g. Maßnahmen helfen Sie mit, die Gesundheit der Müllwerker und des Anlagenpersonals zu schützen und damit die Abfallentsorgung aufrechtzuerhalten.Mit der korrekten Entsorgung der Abfälle in einer Restabfall-tonne und die anschließende thermische Behandlung des Restabfalls in der Müllverbrennungsanlage ist eine sichere Zerstörung der Erreger gewährleistet.Fragen zur korrekten Entsorgung eventuell belasteten Abfalls beantworten gerne die Mitarbeiter*innen des EVS Kunden-Service-Centers (0681 5000-555, [email protected]).

■ Stellenausschreibungen der Gemeinde Losheim am See

Die Gemeinde Losheim am See ist Träger von vier Kindertages-einrichtungen und beabsichtigt zum nächst möglichen Zeitpunkt die Stelle

einer Erzieherin/eines Erziehers (m/w/d)in Voll- oder Teilzeit

zu besetzen.Es handelt sich um ein zunächst befristetes Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Elternzeitvertretung.Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf der Web-site der Gemeinde www.losheim.de unter „Rathaus/ Stellen-ausschreibungen“.Die Gemeinde Losheim am See stellt zum 1. August 2021einen Auszubildenden (m/w/d)für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten ein.Weitere Infos auf der Website der Gemeinde unter www.losheim.de.

3. Gottesdienste und gemeinsame Gebete unter freiem Him-mel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen Räumlichkeiten, die zur Grundrechtsausübung gemäß Ar-tikel 4 des Grundgesetzes genutzt werden, abweichend von § 7 Absatz 8 der Verordnung zur Änderung infektionsrecht-licher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nur zulässig sind, wenn zusätzlich eine Mund- Nasen-Bede-ckung während des Gottesdienstes oder des gemeinsamen Gebetes getragen wird.

§ 5Straftaten und Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Ge- oder Verboten dieser Verordnung zuwider-handelt.(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des In-fektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwan-zigtausend Euro geahndet werden.(3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des In-fektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt.§ 6Zuständige Behörden(1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser Verordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zuständige Verwal-tungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungs-widrigkeiten nach dieser Verordnung sind die Gemeindever-bände.(2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die poli-zeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort.§ 7InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 18. Oktober 2020 um 20.00 Uhr in Kraft und wird unverzüglich aufgehoben, soweit der jeweilige Grenzwert für einen Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Tagen mit fallender Tendenz unterschritten wird.Saarbrücken, den 18. Oktober 2020Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und FamilieBachmann

Ortsvorsteher Dieter HofmannDrosselweg 21, Tel. 06835/67909

Beckingen

■ Sitzung des Ortsrates BeckingenOrtsbegehung und Ortsratssitzung am 29.10.202018:00 Uhr Ortsbegehung Drosselweg19:00 Uhr Ortsratssitzung im Sitzungssaal

Tagesordnung:Öffentliche Sitzung1. Bürgeranhörung2. Ortsbegehung Drosselweg3. Ortsbesichtigung Margaretenhof am (14.9.20)4. Bericht aus der Ortsvorsteherdienstbesprechung5. Spielplatz Marienstr. und Spielplatz Erz6. Hinweisschilder Sachstand7. Mitteilungen und AnfragenNicht öffentliche Sitzung8. Aufstellung eines Bebauungsplanes mit paralleler Teilän-

derung des Flächennutzungsplanes9. Pachtantrag aus dem gemeindeeigenen GrundstückEs wird darauf hingewiesen, dass wegen der Corona - Pandemie die Vorgaben des Infektionsschutzes und die Abstandsreglun-gen eingehalten werden müssen.Dieter HofmannOrtsvorsteher

DATENSCHUTZ GEHT UNS ALLE AN...Diskutieren Sie mit uns auf

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020 Seite 11

■ Bekanntmachung zur 9. Sitzung des Kreistages des Landkreises Merzig-Wadern am 26.10.2020

Am Montag, dem 26.10.2020, 17:00 Uhr, findet im Saalbau in Losheim am See, Weiskirchener Straße 9 die 9. Sitzung des Kreistages des Landkreises Merzig-Wadern in der Amtszeit 2019-2024 statt.I. Öffentliche Sitzung1 Präventionslandkreis Merzig-Wadern2 Beantragung einer Landesförderung für die Einrichtung

einer Suchtpräventionsfachstelle3 Ausbauplan 2020 im Bereich der Kindertagesbetreuung4 Entwicklungsplan 2021-2023 im Bereich der institutionellen

Kindertagesbetreuung5 Neufestsetzung des Personaleckwertes zur Berechnung der

Sach- und Overheadkosten für den ausführenden Träger Sozialwerk Saar-Mosel gGmbH im Bereich Schulsozialarbeit

6 Mein Kind geht in die Schule – ein Ratgeber für zugewan-derte Eltern im Landkreis Merzig-Wadern

7 Gewährung des Gesellschafterzuschusses 2020 an die SaarSchleifenLand Tourismus GmbH

8 Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung eines Ein-satzleitwagens ELW 1 für die Gemeinde Weiskirchen

9 Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung eines Gerä-tewagen-Logistik für die Gemeinde Losheim am See

10 Feststellung des Jahresabschlusses sowie Entlastung der Landrätin und der Kreisbeigeordneten für das Haushaltsjahr 2017

11 Benennung von stellvertretenden Mitgliedern für die Mit-gliederversammlung des Naturparks Saar-Hunsrück

12 Erhaltung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit in außerordentlichen Notlagen

13 Einstellung von Fachkräften Leistungsgewährung beim Jobcenter

14 Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

II. Nichtöffentliche Sitzung15 Besetzung der Stelle des stv. Leiters / der stv. Leiterin des

Kreisrechnungsprüfungsamtes und hausinterne Stellenaus-schreibung der Stelle eines Prüfers / einer Prüferin

16 Besetzung der Stelle des Abteilungsleiters / der Abteilungs-leiterin des Personalamtes - hausinterne Stellenausschreibung

66663 Merzig, 14. Oktober 2020Landkreis Merzig-WadernDie LandrätinDaniela Schlegel-Friedrich

Sonstige amtliche Mitteilungen

Wichtige Infos aus dem Rathaus

■ Aufruf zur Unterstützung bei der Haus- und Straßensammlung des Landesverbandes Saar im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge vom 24.10.2020 bis 22.11.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,das 20. Jahrhundert wurde von zwei weltweit geführten Kriegen erschüttert. Über 65 Millionen Menschen starben durch Kampf-handlungen, Gefangenschaft, Flucht und Vertreibung, Ver-schleppung, Zwangsarbeit, Inhaftierung und Bombardierung von Wohngebieten.Auf Basis internationaler und bilateraler Verträge (Genfer Kon-ventionen und Kriegsgräberabkommen) sowie in Deutschland durch das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) wird den Kriegsto-ten eine würdige Ruhestätte mit dauerndem Ruherecht gesichert.Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge pflegt und unterhält im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland in 45 Staaten mehr als 827 Friedhofsanlagen, auf denen über 2 Mil-lionen Kriegstote ihr letzte Ruhestätte gefunden haben.Mit den Beiträgen und Spenden sowie den Erträgen aus der Haus- und Straßensammlung, die einmal im Jahr stattfindet, finanziert der Volksbund seine Arbeit überwiegend aus eigener Kraft.Der Landesverband Saar führt daher vom 24.10. - 22.11.2020 seine Haus- und Straßensammlung durch.In der Gemeinde Beckingen wird die Haus- und Straßen-sammlung in diesem Jahr durch die Bundeswehr durchge-führt.Sie, meine lieben Mitbürgerinnen und Mitbürger, bitte ich, die unverändert wichtige Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegs-gräberfürsorge durch eine Spende zu unterstützen.Sie helfen mit, den Opfern - als Mahnung zum Frieden - wür-devolle Ruhestätten zu schaffen.Beckingen, den 21.10.20202. Beigeordneter Hubert Schwinn

■ Sitzung der Jagdgenossenschaft Beckingen

Die Jagdgenossenschaftsausschusssitzung und die Jagdge-nossenschaftsversammlung, die für den 27.10.2020 geplant waren, müssen auf Grund der aktuellen Pandemie-Entwick-lung abgesagt werden.21.10.20202. Beigeordneter Hubert Schinn

■ Wahl des Löschbezirksführers und stellvertretenden Löschbezirksführers im Löschbezirk Düppenweiler

Am Sonntag, den 8. November 2020, findet um 10.00 Uhr in der Schulturnhalle in Düppenweiler eine Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr des Löschbezirks Düppenweiler mit Wahl des Löschbezirksführers und stellvertretenden Löschbe-zirksführers statt.Stimmberechtigt hierzu sind alle Wehrfrauen und -männer des Löschbezirks Düppenweiler, die seit mindestens drei Monaten der aktiven Wehr angehören.Die aktuell geltenden Hygienemaßnahmen sind zu beachten.Beckingen, den 21.10.20202. Beigeordneter Hubert Schinn

■ Bürgeramt geschlossenAm Mittwoch, 28. Oktober 2020 ist das Bürgeramt wegen einer Fortbildungsveranstaltung ganztägig geschlossen.Wir bitten um Beachtung.

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Seite 12 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020

Kontakt:Kreisjugendamt Merzig-WadernSchülerförderungTel.: 06861/80-497Fax: 06861/80-29497E-Mail: [email protected]: www.merzig-wadern.de

■ Corona-Hotline des Landkreises Merzig-Wadern

Die Corona-Hotline des Landkreises Merzig-Wadern ist,Montag, 19.10. bis Donnerstag, 22.10. jeweils von 8 bis 18 Uhr,Freitag, 23.10. von 8 bis 17 Uhr,Samstag und Sonntag (24. & 25.10.) jeweils von 10 bis 14 Uhrunter der Telefonnummer 06861/80-1530 zu erreichen.Darüber hinaus wird der Dienst je nach Lage angeboten.

■ GeschwindigkeitskontrollenIn der Gemeinde Beckingen werden in dieser Woche, in Ergän-zung zur polizeilichen Verkehrsüberwachung, Geschwindig-keitskontrollen durchgeführt.In der 44. Kalenderwoche finden in folgenden Orten Kontrol-len statt: Beckingen, Saarfels, Honzrath, Oppen.Die Gemeinde behält sich vor, in Absprache mit der Polizei, außer in den angegebenen, auch in anderen Ortsteilen Ge-schwindigkeitskontrollen vorzunehmen.Beckingen, 12.10.2020Der Bürgermeisterals Ortspolizeibehörde

■ Weihnachtsbäume gesuchtDie Gemeinde Beckingen sucht für den Schmuck zur Ad-ventszeit noch gut gewachsene Weihnachtsbäume, die dann auf öffentlichen Plätzen aufgestellt werden. Meldungen nimmt der Gemeindebauhof, Tel. 06835/55600, entgegen.Die gemeldeten Bäume werden von Bauhofmitarbeitern begutachtet, gegebenenfalls gefällt und abtransportiert.

Feuerwehr

■ Löschbezirk 2 DüppenweilerJahreshauptversammlung (Altersabteilung und aktive Wehr)Am Sonntag, den 8. November, findet um 10:00 Uhr unsere Jahreshauptversammlung in der Kultur- und Sporthalle statt. Dazu treffen wir uns in der 1. Uniform. Neuwahlen stehen für das Ämter des Löschbezirksführer, des Stellvertreter und der Kassenprüfer an.Übung (aktive Wehr)Wir treffen uns am Freitag, den 30. Oktober 2020, zu unserer nächsten Übung. Beginn ist um 19:00 Uhr. Im Verhinderungsfall wird um Abmeldung bei der Löschbezirksführung gebeten.

■ Löschbezirk 7 ErbringenDo., 29.10.20, 19:00 Uhr: Praktische Abschlussübung

■ Löschbezirk 9 HargartenÜbung:Die nächste praktische Übung findet unter Einhaltung sämtlicher vorgeschriebener Maßen am Montag, den 26.10.2020 um 18.30 Uhr statt.

Sonstige Behörden

■ Kreisjugendamt Merzig-WadernFrist für SchulbuchausleiheAntragsteller/innen, die für das Schuljahr 2020/21 einen un-vollständigen Antrag auf Freistellung von der Zahlung des Leihentgelts im Rahmen der Schulbuchausleihe gestellt haben, erhalten die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen bis spätes-tens 30. November 2020 nachzureichen.Unterlagen, die nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Ausschlussfrist vorgelegt werden, finden keine Berücksichtigung mehr. In solchen Fällen müssen die Anträge abgelehnt werden.Fehlende Nachweise sind dem Landkreis Merzig-Wadern, Kreis-jugendamt, Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig, zukommen zu lassen.

Ende des amtlichen Teils

■ Mitteilung an die Gemeindeverwaltung

Ich habe folgendes festgestellt:

o Verunreinigter oder beschädigter Spielplatz

o Ablagerung von Schutt/Unrat

o Defektes Verkehrsschild

o Beschädigte Fahrbahn oder Gehweg

o Bäume/Sträucher/Hecken behindern die Sicht

o Defekte Straßenbeleuchtung

o Kanaldeckel/Gully schadhaft

o Sonstiges:

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Wann? .....................................................................................................

Wo? .........................................................................................................

Wer? .........................................................................................................

Name, Adresse, Tel.: E-Mail:

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Vielen Dank für ihre Hilfe. Bitte geben Sie diesen Abschnitt im Rathaus ab oder schicken Sie ihn per Post an: Rathaus Beckingen, Bergstraße 48, 66701 Beckingen oder per E-Mail: [email protected]

Ihr BürgermeisterThomas Collmann

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020 Seite 13

Tourismus und Kultur

■ Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. LV SaarSammlung für den Frieden

Seit 101 Jahren baut und pflegt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Kriegsgräberstätten im Ausland. Auf 832 Friedhöfen in 46 Ländern ruhen heute 2,8 Mio. Kriegstote. Sie haben ewiges Ruherecht.Dank der intensiven und guten Zusammenarbeit mit Einhei-mischen und Behörden vor allem osteuropäischer Länder werden noch immer jedes Jahr ca. 25.000 Kriegstote gebor-gen und bestattet. So manche langjährige Suche von Fami-lienangehörigen findet auf diese Weise ein Ende.Zusätzlich zur Kriegsgräberfürsorge betreut der Volksbund Angehörige bei der Suche nach den Kriegstoten und die Kommunen in Fragen der Kriegsgräberfürsorge. Er unterstützt die internationale Zusammenarbeit und fördert die Begeg-nung junger Menschen an den Ruhestätten der Toten. Um diese Aufgaben fortführen zu können, ist der Verein neben Spenden und Mitgliedsbeiträgen auch auf die Unterstützung der Regierung angewiesen. Jährlich sammeln Bundeswehr, Reservistenkameradschaften, Vereine, Ortsräte, Schulklassen und Privatpersonen Spenden für den Volksbund. Auch unter den derzeitigen Bedingungen findet die Haus- und Straßen-sammlung statt. Die Sammler*innen halten sich an die gel-tenden Hygiene- und Abstandsregeln.Die diesjährige Sammlung im Saarland ist auf die Zeit vom 24. Oktober bis 22. November 2020 terminiert. Sie ist für diesen Zeitraum vom saarländischen Ministerium für Inneres, Bauen und Sport genehmigt worden.Wir bitten alle Bürger*innen herzlichst um Unterstützung und eine Spende, damit wir weiterhin getreu unserem Leitspruch „Gemeinsam für den Frieden!“ tätig sein können.Weitere Informationen über unsere Arbeit finden Sie unter: www.volksbund.deFolgen Sie uns gern auf Facebook und senden uns ggf. Fotos Ihrer eigenen Sammelaktion zu: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. LV Saar

■Verabschiedung des Gemeindebeschäftigen Patricio PutlitzNach rund 14,5 Jahren Tätigkeit als Beschäftigter bei der Gemeinde Beckingen wurde der aus Valparadiso in Chile stammen-de Patricio Putlitz von Bürgermeister Thomas Collmann in den verdienten Ruhestand verabschiedet. Mit Ablauf des Monats Oktober 2020 scheidet Patricio Putlitz aus den Diensten der Gemeinde Beckingen wegen Gewährung der Altersrente aus. Patricio Putlitz wurde zum 01.06.2006 als Beschäftigter beim Bauhof der Gemeinde Beckingen eingestellt. Die Einstellung

erfolgte zunächst befristet bis zum 30.09.2006. In der Folgezeit wurde Patricio Putlitz beim Gemeindebauhof weiterbeschäf-tigt, bis er mit Wirkung vom 01.08.2008 in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen wurde. Putlitz war in folgenden Bereichen eingesetzt: Beim Bauhof der Gemeinde Beckingen überwiegend in der Mähkolonne sowie im Rathaus Beckingen, der Deutschherrenhalle und der Alten Wäscherei, wo er Hausmeistertätigkeiten übernahm. Außerdem war er an der Grundschule und Schulturnhalle Beckingen als Haus-meister tätig und auch als Friedhofsarbeiter der Gemeinde. Bürgermeister Thomas Collmann dankte ihm recht herzlich für die langjährige Tätigkeit, die er immer ordnungsgemäß und gewissenhaft ausgeführt habe. Er lobte vor allem den Fleiß des mit 66 Jahren noch sehr rüstigen Rentners. Der Verwaltungschef wünschte Patricio Putlitz und seiner Familie alles Gute für die Zukunft, überreichte ein kleines Präsent und die Dankurkunde als Anerkennung. Diesen Wünschen schloss sich Philipp Zenner, der zuständige Hausmeister für den Ge-bäudekomplex Beckingen, an.

Patricio Putlitz wurde von Bürgermeister Thomas Collmann in den verdienten Ruhestand verabschiedet. Mit auf dem Foto ist Philipp Zen-ner, zuständiger Hausmeister für den Gebäudekomplex Beckingen.

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Seite 14 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020

Zum 01. Juli 2020 übernahm Dechant Patrik Schmidt von der Pfarreiengemeinschaft Dillingen/Saar auf Bitten des Bischofs Dr. Stephan Ackermann zusätzlich die Pfarrverwaltung der Pfarreiengemeinschaft Beckingen. Er trat damit die Nachfolge von Pfarrer Wolfgang Goebel an, der im Zusammenhang mit seinem 70. Geburtstag von der Pfarrver-waltung entpflichtet wurde. Dechant Patrik Schmidt hatte zuvor schon die eine oder andere Feier von Heiligen Mes-sen in der Pfarreiengemeinschaft Beckingen als Aushilfe/Vertretung übernommen und war daher in der Gemeinde Beckingen als Pfarrer von Dillingen und Dechant des Dekanats Dillingen schon bekannt. Pfarrer Wolfgang Goebel bleibt der Pfarreiengemeinschaft Beckingen auch weiterhin als Kooperator erhalten und wird weiter tätig sein. Sehr

erfreut zeigte sich Dechant Patrik Schmidt bei einem ersten offiziellen Gespräch mit Bürgermeister Thomas Collmann im Besprechungsraum des Beckinger Rathau-ses auch darüber, dass neben Pfarrer Goebel als Koope-rator die Gemeindereferentin Stefanie Kallenborn und Gemeindereferent Thomas Kaspar als Koordinator der Seelsorge sowie viele weitere ehrenamtlich Tätige Ver-antwortung in den unterschiedlichsten Gremien und Gruppen in der Pfarreiengemeinschaft übernommen haben. „Ich freue mich auf viele Begegnungen in der kommenden und gerade jetzt in der für uns alle so schwierigen Zeit, damit die Frohe Botschaft Jesu Chris-ti auch weiterhin in der Pfarreiengemeinschaft Beckin-gen gestaltet und gelebt werden kann“, erklärte Dechant Patrik Schmidt. Bürgermeister Thomas Collmann be-grüßte den neuen Pfarrverwalter ganz herzlich, bedank-te sich für die Gelegenheit, ihn einmal persönlich ken-nengelernt zu haben und wünschte Dechant Patrik Schmidt alles Gute, nicht nur in seinem Amt, sondern auch persönlich.

Seit 01. Oktober 2020 befindet sich die Grundschule Reimsbach unter Leitung der neuen Rektorin Gertraud Lenhof. Gertraud Lenhof tritt damit die Nachfolge von Stephanie Rupp an, die im März 2018 in die Schul-aufsichtsbehörde wechselte. Stephanie Rupp hatte nach 8jähriger Schulleitertätigkeit an der Grundschu-le Reimsbach zum Ministerium für Bildung und Kultur gewechselt, wo sie als Schulaufsichtsbeamtin für den Landkreis Merzig-Wadern tätig ist. Gertraud Lenhof hatte in Folge die kommissarische Vertretung der Schulleitung übernommen und wurde im August 2018 offiziell mit der Leitung der Schule beauftragt. Inzwischen wurde sie von Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot zur neuen Rektorin der Grund-schule Reimsbach ernannt. Gertraud Lenhof ist seit 2000 an der Grundschule Reimsbach tätig. Zuvor war

sie 9 Jahre im Bereich Sonderschule und zuletzt wie bereits erwähnt als Schulleiterin an der Grundschu-le Reimsbach tätig. „Das war eine sehr lehrreiche Zeit“, erklärt die gebürtige Honzratherin. Sie freue sich sehr über die neue berufliche Herausforderung, auch wenn es ihr etwas Wehmut bereite, keine ei-gene Klasse mehr zu haben. „Aber ich würde mich immer wieder für diesen Beruf entscheiden“, so ihr Statement. Bürgermeister Thomas Collmann wünsch-te der neuen Rektorin Gertraud Lenhof ein glück-liches Händchen für ihre neue Aufgabe. „Ich bin überzeugt, dass Sie die Schulleitertätigkeit mit großen Engagement ausüben werden“, so der Ver-waltungschef, der mit einem guten Bürgermeister-wein gratulierte. Ebenfalls gratulierte Thorsten Nicola, Leiter des Schul-, Kultur- und Sportamtes der Gemeinde Beckingen.

Foto: Bürgermeister Thomas Collmann (links) mit Dechant Patrik Schmidt (Mitte), dem neuen Pfarrverwalter der Pfarreiengemein-schaft Beckingen und Gemeindereferent Thomas Kaspar, Koordi-nator der Seelsorge.

Foto: Bürgermeister Thomas Collmann (links) gratulierte der neuen Rektorin der Grundschule Reimsbach, Gertraud Lenhof (Mitte), zur Ernennung. Mit auf dem Foto ist Thorsten Nicola, Leiter des Schul-, Kultur- und Sportamtes der Gemeinde Beckingen.

■ Dechant Patrik Schmidt seit 01.07.2020 neuer Pfarrverwalter der Pfarreiengemeinschaft Beckingen

■ Gertraud Lenhof zur neuen Rektorin der Grundschule Reimsbach ernannt

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020 Seite 15

Zur Ortsratssitzung im Gasthaus Lorang war auch Bürgermeister Thomas Collmann gekommen, um die Ernennung von zwei verdienten, ehemaligen Haustadter Kommunalpolitikern zu Ehrenortsratsmitgliedern vorzunehmen. Dies waren der 62jährige Jürgen Kredteck und die 56jährige Anette Lehnhoff geborene Pitzer. Beide gehörten von Juli 1994 bis Juli 2019, also 25 Jahre, als Mitglied der CDU-Fraktion dem Ortsrat Haustadt an. Kredteck war auch von Juli 2004 bis November 2011 stellvertretender Ortsvorsteher und dann anschließend bis Anfang November 2018 Ortsvorsteher. Zudem saß er von Juli 2004 bis Juli 2019 im Beckinger Gemeinderat. Lehnhoff übte vom Juli 1999 bis Juli 2004 das Amt der

stellvertretenden Ortsvorsteherin aus. In seiner Laudatio betonte Bürgermeister Thomas Collmann: „Es ist für mich eine schöne Aufgabe und Ehre auf Vorschlag des Ortsrates und Beschluss der Gemeinderates die beiden langjährigen Ortsratsmitglieder zu Ehrenortsratsmitgliedern zu ernen-nen. Sie sind ehrenwerte Menschen, die sich für ihren Heimatort Haustadt eingesetzt und viel bewegt haben. So war auch der bereits in ihrer Zeit auf den Weg gebrach-te, bald beginnende Umbau der Kindertagesstätte „St. Mauritius“ für sie eine Herzensangelegenheit. Ich kann es ebenfalls kaum erwarten, dass die Arbeiten dort bald losgehen. Das Engagement der Beiden und ihre Ernennung zu Ehrenortsratsmitgliedern ist einen Applaus wert.“ Die-sen gab es dann natürlich, nachdem der Bürgermeister die Urkunden nebst Präsent überreicht hatte. Auch Orts-vorsteher Klaus Peter Scheuren würdigte die kommunal-politischen Verdienste von Kredteck und Lehnhoff. „Es ist nicht selbstverständlich so lange Ortspolitik zu machen“, befand er und sprach namens des Ortsrates seinen Dank hierfür aus.

In Andernach am Rhein fanden kürzlich Dan-Prüfungen im Karate-Sport statt. Die zwei Schüler Stefan Becker und Cordelia Seiwert von der Karate-Abteilung des TV Beckingen stellten sich dort der Prüfung zum 1. Dan (schwarzer Gürtel), die sie mit Erfolg bestanden. Die Prüfer waren Bundestrainer Hans Jürgen Paluch (7. Dan), Klaus Dingeldein (7. Dan) und Claudia Paluch (6. Dan). Zudem stellte sich mit Lars Becker ein weiterer Karate-Schüler des TV Beckingen der Prüfung zum 7. Kyu Grad (oranger Gürtel), die auch er mit Erfolg ablegte. Sensei Frank Seiwert (3. Dan) war sehr stolz auf die Leistung seiner Schüler.Wer Interesse hat am Karate-Unterricht teilzunehmen, ist herzlich eingeladen. Probetrai-ning jederzeit möglich. Infos unter:www.karate-beckingen.de oder per Email [email protected] oder per Handy 0152 021 65302.

Bürgermeister Thomas Collmann (links) nahm im Beisein von Ortsvorsteher Klaus Peter Scheuren (rechts) die Ernennung von Jürgen Kredteck (2.v.r.) und Anette Lehnhoff (2.v.l.) zu Ehrenorts-ratsmitgliedern vor.

■ Bürgermeister Thomas Collmann ernannte Anette Lehnhoff und Jürgen Kredteck aus Haustadt zu Ehrenortsratsmitgliedern

Die erfolgreichen Beckinger Dan-Prüfungs-Teilnehmer Cordelia Seiwert (knieend, 2.v.l.), Stefan Becker (knieend 3.v.l.) und Lars Becker (knieend, rechts)

■Schüler der Karate-Abteilung des Turnvereins Beckingen legten erfolgreich Dan-Prüfungen ab

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Seite 16 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020

Eine Feuerwehrfrau und fünfzehn Feuermänner aus fünf der neun Löschbezirke der Gemeinde Beckingen absolvierten erfolgreich den diesjährigen Lehrgang Truppmann Teil 1 (Grundlehrgang) und konnten nach bestandener Prüfung aus der Hand von Bürgermeister Thomas Collmann ihre Teilnahme-Urkunden in Empfang nehmen. Als weitere Gäste hieß Gemeindeausbildungsleiter Markus Diwersy den Wehrführer Martin Schneider, die Feuerwehrsachbearbeiterin Annalena Schmitt, Wehrkameraden seines Ausbilder-teams und andere Helfer im Schulungsraum des Düppenweiler Gerätehauses willkommen. „Es ist vollbracht. Wir konnten aufgrund der Corona-Situation wenigstens diesen einen Lehrgang in diesem Jahr durchfüh-ren, der im März begonnen hatte und mit Unterbrechung nun unter Einhaltung der Masken- und Ab-standspflicht zu Ende gebracht wurde“, betonte er. In insgesamt 70 Stunden waren die Feuerwehranwär-tern in ihrer Freizeit intensiv in Theorie und Praxis mit den notwendigen feuerwehrtechnischen Grund-kenntnissen wie Vortragen von Löschangriffen, Umgang mit Leitern, Wasserversorgung, technische Hil-feleistung nebst Verkehrssicherung usw. vertraut gemacht worden, was Ausbildungsleiter Diwersy in seiner gelungenen Nachbetrachtung per Beamerpräsentation nochmals Revue passieren ließ. „Dieser Lehrgang war wieder was besonderes. Wir hatten eine tolle, disziplinierte Truppe“; befand er und bedank-te sich bei allen Teilnehmern und Ausbildern seines Teams für den guten Lehrgangsverlauf sowie den weiteren Helfern und dem Löschbezirk Düppenweiler für das zur Verfügung gestellte Material und Perso-nal. Ein Lob gab es auch wiederum für dessen ausgezeichnete Verpflegung und Bewirtung. Nun müssen die neuen Feuerwehranwärter innerhalb von zwei Jahren den Lehrgang Truppmann Teil 2 mit 80 Stunden Ausbildungszeit in ihren Löschbezirken sowie einen Erste-Hilfe-Lehrgang absolvieren und sich dies in der entsprechenden Laufkarte bestätigen lassen, bevor sie am nächsten Lehrgang „Truppführer“ teilnehmen können. Bürgermeister Collmann zeigte sich erfreut, dass der Lehrgang zu Ende gebracht werden konnte. „Wir alle haben mit den Corona-Schutz zu tun und alle haben es vorbildlich gemacht“, betonte er. Er be-dankte sich bei den noch jungen Feuerwehrleuten und den Ausbildern für ihr Engagement. Anerkennen-de Worte des Verwaltungs- und Feuerwehrchefs galten ebenso der guten Jugendarbeit zur Nachwuchs-sicherung. „Ich denke, dass es euch bei der Feuerwehr Spaß macht, denn ihr habt euch mehr als nur ein Hobby ausgesucht“, erklärte er und bat die Jugendlichen später auch der aktiven Wehr treu zu bleiben. Dem schloss sich Wehrführer Schneider an. Er bezeichnete den Grundlehrgang als einen der wichtigsten der Feuerwehr. „Nehmt das Gelernte mit nachhause und besucht später auch weiterführende Lehrgänge“, appellierte Schneider.

Gruppenfoto der erfolgreichen Lehrgangsteilnehmer unter Einhaltung des geforderten Abstandes mit Bürger-meister Thomas Collmann (hinten), Wehrführer Martin Schneider (in weißem Hemd links vor ihm), Gemein-deausbildungsleiter Markus Diwersy (in weißem Hemd rechts vor ihm ) und Ausbildern.

■ Sechzehn junge Feuerwehrleute absolvierten mit Fleiß

den Lehrgang Truppmann Teil I

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020 Seite 17

Sonntag, 01.11. – ALLERHEILIGEN - HochfestBeckingen 09.00 Hochamt

Amt im Gedenken an Paula Wagner als 1. Sterbeamt; Alfons Müller als 1. Sterbeamt; Herbert Scholtes als 1. Sterbeamt; Peter Jagiella u. verst. Angehörige; Angela u. Batholone Prokop; Stanislav u. Agnes Lisch-ka; Leb. u. Verst. der Familien Lauer-Gärtner u. Riga-Grüber; Leb. u. Verst. der Familien Schmidt-Kirsch u. Schneider-Gerber; Paul Lauer u. Hans-Werner Schneider; Mathilde Becker als Stiftsmesse; Regina Braun als Stiftsmesse

Düppenw. 10.30 HochamtAmt in Gedenken an Helga Zipko als 1. Sterbeamt; Dirk Klein als 1. Sterbeamt; Adolf Mergen u. verst. Angehörige; Pater Siegfried Elbert

Saarfels 15.00 VesperMontag, 02.11. – ALLERSEELENReimsbach 18.00 HochamtAnmeldung zu den GottesdienstenUm die Arbeit des Empfangsdienstes zu erleichtern bitten wir Sie, sich vorher im Pfarrbüro zu den Gottesdiensten anzumelden. Die Erstellung solcher Anmelde- bzw. Teilnehmerlisten ist eine Auflage im Rahmen der Corona - Schutzverordnung und dient der Kontaktnachverfolgung. Die Anmeldung erfolgt zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros Beckingen (siehe Rückseite Pfarrbrief ), spätestens bis freitags 12.00 Uhr (06835/2319).Die Gräbersegnung an Allerheiligen kann nicht in der ge-wohnten Weise, beginnend mit der Hl. Messe bzw. Andacht und anschließender Gräbersegnung, stattfinden. Die Kirchen-gemeinden sind die Veranstalter der Gräbersegnung und die geltenden Auflagen sind durch die Kirchengemeinden nicht zu bewerkstelligen. Selbstverständlich werden die Gräber - wenn auch in Stille - gesegnet!HAUSKOMMUNIONNovember:Beckingen Mittwoch, 04.11. ab 15.30 UhrDüppenweiler wird telefonisch vereinbartHaustadt / Honzrath Freitag, 06.11. ab 09.30 UhrReimsbach / Hargarten Donnerst., 05.11. ab 09.30 UhrSaarfels Freitag, 06.11. ab 15.30 UhrGeplante Gottesdienste im November 202001.11. 09.00 Uhr Hochamt in Beckingen01.11. 10.30 Uhr Hochamt in Düppenweiler01.11. 15.00 Uhr Vesper in Saarfels02.11. 18.00 Uhr Hl Messe in Reimsbach03.11. 09.00 Uhr Hl. Messe in Düppenweiler05.11. 18.00 Uhr Hl. Messe in Saarfels07.11. 18.00 Uhr Vorabendmesse in Düppenweiler08.11. 09.00 Uhr Hochamt (Latein) in Beckingen08.11. 10.30 Uhr Hochamt in Reimsbach14.11. 18.00 Uhr Vorabendmesse in Reimsbach15.11. 09.00 Uhr Hochamt in Beckingen15.11. 10.30 Uhr Hochamt in Haustadt18.11. 18.00 Uhr Pilgermesse (mit Primizsegen) in Düppen-

weiler19.11. 15.00 Uhr Hl. Messe z. Ehren d. Hl. Elisabeth in Haustadt19.11. 15.00 Uhr Wortgottesfeier z. E. d. Hl. Elisabeth in

Saarfels19.11. 17.00 Uhr Wortgottesfeier z. E. d. Hl. Elisabeth in

Reimsbach21.11. 18.00 Uhr Vorabendmesse in Haustadt22.11. 09.00 Uhr Hochamt in Beckingen

Kirchliche Nachrichten

■ Pfarreiengemeinschaft BeckingenSeelsorger:Pfarrverwalter Dechant Patrik Schmidt0 68 31 / 7 10 74 oder [email protected] der Seelsorge / Gemeindereferent Thomas Kaspar0 68 35 / 50 15 82 oder [email protected] Pfarrer Wolfgang Goebel0 68 61 / 79 22 002 oder 01 52 / 01 71 33 35Gemeindereferentin Stefanie Kallenborn0 68 35 / 6 08 72 82 oder [email protected]

Pfarrsekretärinnen:Andrea Kammer, Bettina Kapf, Doris Mettler und Charlotte SeiwertÖffnungszeiten Pfarrbüros(Publikumsverkehr ist möglich)Beckingen:Montag, Mittwochund Donnerstag:

09.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 UhrDienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 UhrFreitag: 09.00 - 12.00 UhrDüppenweiler:Dienstag: 09.00 - 12.00 UhrDonnerstag: 15.00 - 17.30 UhrReimsbach:Mittwoch: 09.00 - 12.00 UhrZusätzlich sind wir per Telefon (06835/2319) und E-Mail ([email protected]) erreichbar.

Gottesdienste in der PfarreiengemeinschaftSamstag, 24.10. – Hl. Antonius Maria Claret, Bischof v. San-tiago in Kuba, OrdensgründerReimsbach 18.00 Vorabendmesse

Amt im Gedenken an Benno Müller als 1. Sterbeamt; Wolfgang Klein als 1. Sterbeamt; Renate Klein als 2. Jgd.; Albert u. Adelheid Klein u. alle Verst. der Familie

Sonntag, 25.10. – 30. Sonntag im JahreskreisKollekte für MISSIOBeckingen 09.00 Hochamt

Amt im Gedenken an Dieter Krieger als 2. Sterbeamt; Gerda Magar als 2. Jgd.; Ehel. Helga u. Manfred Backes; Jens-Uwe Göttert; Gertrud u. Bernd Göttert; Katharina u. Jakob Maringer; Wolfgang u. Herbert Prefi; Verst. der Parkstraße; Marcel Degeselle; Gottfried Maringer; Rudolf u. Elisabeth Lichtmeß; Sonja u. Andrea Butterbach; Fam. Neu-La-taste; Maria u. Rudolf Fedick; Pauline Birk u. verst. Angehörige; Pastor Karl-Heinz Schnor-bach

Haustadt 10.30 HochamtAmt im Gedenken an Gertrud Wirtz als 1. Sterbeamt; Andreas Burger als 1. Jgd.

Haustadt 12.00 Taufe von Robin Sanchez y AltenSamstag, 31.10. – Hl. Wolfgang, Bischof v. RegensburgHaustadt 18.00 Vorabendmesse

Amt in Gedenken an Maria Becker als 1. Sterbeamt; f. Elfriede Müller

Leben in Beckingen

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Seite 18 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020

■ Ev. Kirchengemeinde MerzigPfr. Jörg Winkler, Tel. 06835 / 1320Samstag, 24.10.202018.00 Uhr Gottesdienst Friedenskirche Merzig (Pfr. Künhaupt)Sonntag, 25.10.202010.00 Uhr Gottesdienst Martinskirche Beckingen (Pfr. Künhaupt)Montag, 26.10.202009.30 Uhr Yoga-Kurs für Frauen großer Saal Gemeindehaus Merzig18-22 Uhr Spieletreff im Café Gemeindehaus Merzig. Bitte an-melden unter [email protected] Uhr Singkreis Gemeindehaus MerzigDienstag, 27.10.202016-18 Uhr Kreativwerkstatt für Kinder von 8-14 Jahre, Gemein-dehaus Merzig. Bitte anmelden unter [email protected] Uhr Konfirmandenunterricht Gemeindesaal BeckingenMittwoch, 28.10.202009.30 Uhr Spielkreis „Kleine Strolche“ Jugendraum Beckingen12.00 Uhr „Essen stiftet Gemeinschaft“, großer Saal Gemeinde-haus Merzig16-17 Uhr Sprechstunde Frank Paqué Gemeindehaus Merzig18.30-20.30 Uhr Arche-Kunstprojekt, Jugendraum Martinskirche BeckingenDonnerstag, 29.10.202009.30 Uhr Spielkreis „Die Kirchenmäuse“ Jugendraum Beckingen15.30-18 Uhr Flöten Gemeindehaus Merzig16.00 Uhr Gottesdienst Rosenresidenz Beckingen (Pfr. Winkler)18-21.30 Uhr Posaunenchor Gemeindehaus Merzig19.30 Uhr Gospel-Pop-Project, Gemeindehaus Beckingen (Infos unter gospel-pop-project.de)Samstag, 31.10.202012.00 Uhr Konfirmation Kath. Kirche St. Josef Merzig (Pfr. Kün-haupt)14.00 Uhr Konfirmation Kath. Kirche St. Josef Merzig (Pfr. Kün-haupt)Sonntag, 01.11.202009.30 Uhr Konfirmation Martinskirche Beckingen (Pfr. Winkler)11.15 Uhr Konfirmation Martinskirche Beckingen (Pfr. Winkler)Je nach Wetterlage finden die Gottesdienste in beiden Bezirken im Freien / in den Kirchen statt!

■ Freie Christengemeinde KdöR, MerzigAm Werthchen 46, beim SeffersbachSonntag, 25.10.2020Der Gottesdienst beginnt um 10.30 Uhr.Mittwoch, 28.10.2020Der Bibellehrabend beginnt um 18.30 Uhr.In den Räumlichkeiten gelten weiterhin die Hygienevorschriften.Infos: 06872/8417oder www.fcgmerzig.jimdofree.com

■ Lebendige Gemeinde - Christliche FreikircheSonntag, 25.10.2020 Lobpreis- und Anbetungsgottesdienst / Thema: Die furchtbare WahrheitEine Ärztin, ihr Patient und eine schlechte Nachricht.Er hat nur noch ein paar Wochen zu leben.Die Bibel hat eine ähnliche Nachricht für uns, aber auch eine gute.Das Problem des Leids und des Bösen in der Welt ist nicht auf unseren Fernseher beschränkt.Es ist leicht, mit dem Finger auf die Bilder in den Nachrichten zu zeigen und zu sagen:„Das ist das Problem mit der Welt heutzutage!“Das Problem liegt viel näher bei uns, als wir denken, nämlich in unserem eigenen Herzen.Die Bibel ist nicht nur ehrlich, wenn es um menschliches Leid und das Böse in der Welt geht - sie drängt uns auch, uns gegen-über ehrlich zu sein.Jesus legte den Finger darauf, als er sagte:

22.11. 10.30 Uhr Hochamt in Düppenweiler28.11. 18.00 Uhr Vorabendmesse in Düppenweiler29.11. 09.00 Uhr Hochamt in Beckingen29.11. 10.30 Uhr Hochamt in Reimsbach30.11. 18.00 Uhr Hl. Messe (Patronat) in ReimsbachERSTKOMMUNION 2021Herzliche Einladung zum 1. Elternabend der Erstkommu-nionvorbereitung 2020/2021- Die Eltern aus Beckingen, am Montag 26.10.20 um 19.00 Uhr

in die Kirche St. Johannes und Paulus in Beckingen- Die Eltern aus Reimsbach, am Dienstag 27.10.20 um 19.00

Uhr in die Kirche St. Andreas in Reimsbach- Die Eltern aus Düppenweiler und Haustadt, am Mittwoch

28.10.20 um 19.00 Uhr in die Kirche St. Mauritius in Haustadt.Bringen Sie bitte zum Elternabend einen Mund-Nasen-Schutz mit und denken Sie an warme Kleidung. Wir können die Kirchen in der Corona-Zeit nicht wie gewohnt heizen.ALLGEMEINE HINWEISEHinweise zum ZDF Fernsehgottesdienst:- 25.10.2020 Scharten Österreich (evangelisch) „Was Früchte trägt“- 01.11.2020 St. Meinrad, Radolfzell am Bodensee (katholisch)„Bürgen einer besseren Welt“

Ich führe euch zu Jesus - neue Glaswand in der Blandinen-kapelleDie Blandinenkapelle im Eingangsbereich der Pfarrkirche St. Leodegar in Düppenweiler ist ein Raum der Andacht und des Gebets. Jetzt wurde hier eine neue Glaswand eingebaut, die die Kapelle als Raum abschließt.Die neue Glaswand ist kunstvoll gestaltet. Das Hauptmotiv zeigt Schwester Blandine, die sich zu uns zurückwendet. Sie fordert uns mit ihrer Geste auf, ihr zu folgen. Schwester Blandine möch-te uns den Weg zu Jesus zeigen.Vorbild für dieses Motiv ist die Statue der Seligen im Dom zu Trier.Das Kunstwerk und der Windfang konnten dank einer großzü-gigen Spende umgesetzt werden und im Namen des Verwal-tungsrates bedanke ich mich ganz besonders herzlich bei dem Spender und seiner Familie.Am Allerheiligensonntag, dem 01. November 2020 gedenken wir der Seligsprechung von Sr. Blandine im Jahr 1987. Pater Michael Heinz wird um 10.30 Uhr das Hochamt mit uns feiern. Am Ende der Hl. Messe halten wir eine kleine Andacht in der Kapelle, bei der die neue Glaswand eingesegnet wird.Die Pfarrkirche St. Leodegar und die Blandinenkapelle sind für das persönliche Gebet tagsüber geöffnet.Michael Fritsch, VerwaltungsratsvorsitzenderRedaktionsschluss für den nächsten Pfarrbrief (Zeitraum: 31.10. - 29.11.2020) ist Mittwoch, 21.10.20 um 12.00 Uhr.

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020 Seite 19

Information: Ein unerwartetes Gesundheitsproblem - was jetzt?Wer völlig unerwartet mit einem Gesundheitsproblem konfron-tiert wird, weiß wie belastend das sein kann - mental, emotional und finanziell. Wie kann man mit dieser Situation umgehen? Oder angenommen ein Familienmitglied oder Freund befindet sich in so einer Lage. Wie kann man ihm dann zur Seite stehen?(www.jw.org.de)Sonntag, 25.10.2010.00 Uhr VortragThema: Die Heiligkeit von Leben und BlutRedner: Helmut Schneppat (Zweibrücken)10.30 Uhr BibelstudiumThema: Römer 12:4,5: „So, wie wir in einem einzigen Körper viele Körperteile haben, die aber nicht alle dieselbe Funktion erfüllen, so bilden wir, obwohl wir viele sind in Verbindung mit Christus einen einzigen Körper, doch als Einzelne sind wir Teile, die zueinander gehören.“Auskunft: B Michely, mobil 0152 2957577

Kindergarten

■ Katholische Kita St. LeodegarSammlung für die „Dillinger Tafel“Kinder, Eltern und Mitarbeiter/innen der Kindertageseinrichtung St. Leodegar haben auch in diesem Herbst die Sammlung der Pfarrgemeinde St. Leodegar mit zahlreichen Lebensmittelspen-den tatkräftig unterstützt. Der Tafelgedanke beinhaltet, dass einwandfreie Lebensmittel sortiert und an Menschen mit ge-ringem Einkommen abgegeben werden. In Dillingen werden damit wöchentlich bis zu 200 Familien unterstützt und erhalten durch die Spenden Kraft, Hoffnung und Motivation für die Zukunft. Gerade zu Erntedank steht der Gedanke des Teilens in unserer Mitte. Wir haben genug zu Essen und die Kinder hörten in der Vorbereitung, dass jede einzelne Spende dazu beiträgt, den in finanzielle Not geratenen Menschen zu helfen eine schwierige Zeit zu überbrücken. Innerhalb einer Woche wurde in der Kita und in der Pfarrgemeinde fleißig gesammelt. Anfang Oktober konnte dann ein mit Lebensmittel gefülltes Auto nach Dillingen zur Zentrale der Tafel gefahren werden. Hier nahmen die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und die Leiterin der Zentrale, Frau Zech, die Lebensmittel erfreut entgegen.Allen Spenderinnen und Spendern danken wir für ihre Mithilfe und Unterstützung.Das Team der Kindertageseinrichtung St. Leodegar

Mitteilungen für die Gesamtgemeinde

■ Katholische Öffentliche Bücherei BeckingenDie Bücherei ist auch in den Ferien geöffnet.Ferienzeit ist Lesezeit. Wie wäre es mit einem Buch aus der Bücherei?Besuchen Sie uns in der Herrenbergstraße 6, dienstags und freitags von 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr. Die Ausleihe ist kostenlos.www.koebbeckingen.jimdo.com***Aktuelles***finden Sie immer auf unserer facebook-Seite

■ IGBCE Ortsgruppe Rehlingen-Beckingen

Anschaffung eines Dreibein-Grills für unsere OrtsgruppeAm 13.10.2020 holten der 1. Vors. Thomas Hoen und Orgaleiter Eric Müller unseren Dreibeinschwenker in der „Werkstatt/inklu-sivo-Store Bad Kreuznach“ ab, der künftig für Veranstaltungen der Ortsgruppe genutzt werden soll. Mit diesem Kauf in den Werkstätten der Stiftung kreuznacher Diakonie wurde dem sozialen Engagement sowohl der Ortsgruppe Rehlingen als auch der Diakonie Bad Kreuznach Rechnung getragen.

„Was aus dem Menschen herauskommt, das verunreinigt den Menschen!“Denn von innen aus dem Herzen der Menschen kommen die bösen Gedanken hervor:Unzucht, Dieberei, Mord, Ehebruch, Habsucht, Bosheit, Arglist, Ausschweifung, Neid, Lästerung, Hochmut, Torheit.Alle diese bösen Dinge kommen von innen heraus und verun-reinigen den Menschen.Jesus benutzte ein einfaches, altmodisches Wort, um zu be-schreiben, was bei uns nicht stimmt.Das Wort Sünde.In der Bibel heißt es: „Alle haben gesündigt und erlangen nicht die Herrlichkeit Gottes.“Das macht Sinn.Wir alle haben Dinge getan, derer wir uns schämen.Wir alle haben andere Menschen verletzt und uns selbst.Wir tun eben nicht nur gelegentlich einmal etwas Falsches, sondern es ist eher so, als ob wir innerlich Krebs hätten.Ein Geschwür, das immer weiter um sich greift.Die Frage, die sich sofort stellt, ist die:„Wie kann dieses Krebsgeschwür der Sünde geheilt werden?“Eine Antwort finden wir in Gottes Wort.Die Rettung ist nur möglich durch das vergossene Blut Jesu Christi!Lebe Heute in der Fülle dieses reinigenden Stromes!Pastor Edmund Nagel, Tel 06835 / 8274

■ Neuapostolische KircheGemeinde Merzig, Losheimer Str. 38aKirchenbezirk Saar-PfalzNächster Präsenz-Gottesdienst in Merzig:Sonntag, 25.10.2020, 10 Uhr Gottesdienst mit Feier des Heiligen AbendmahlsMittwoch, 28.10.2020, 19.30 Uhr Gottesdienst mit Feier des Heiligen Abendmahls.Die Voraussetzung zur Teilnahme am Gottesdienst ist eine vorherige Anmeldung beim Gemeinde-Vorsteher unter Tel-Nr. 06861-9386151, da es eine eingeschränkte Platzkapazität auf-grund der gegebenen Abstands- und Hygienevorschriften gibt. Das Tragen einer Mund- und Nasen-Maske ist verpflichtend.Bis auf Weiteres besteht weiterhin die Möglichkeit am Live-Stream-Gottesdienst aus Dortmund über YouTube teilzunehmen: videogottesdienst.nak-West.de oder über Tel.-Nr. 069-710445671.Nächster Video-Gottesdienst:Sonntag, 25.10., 10 UhrAktuelle Informationen sind auch abrufbar unter: www.nak-saar-pfalz.de sowie www.nak-west.de. Die Seelsorger sind weiterhin telefonisch erreichbar.

■ Jehovas ZeugenAlle Gottesdienste interaktiv per VideokonferenzFreitag, 23.10.2018.30 Uhr Lied und GebetProgrammübersichtVortrag: Ausgerüstet für Jehovas WerkGott ehrt Menschen, indem er ihnen das unbezahlbare Geschenk der Willensfreiheit machte. Er segnet diejenigen, die ihren freien Willen selbstlos dazu gebrauchen ihn zu ehren, seinen heiligen Namen zu verherrlichen und sein großartiges Vorhaben zu unterstützen.Lesen und LehrenEs fällt auf, dass die Bibelschreiber immer wieder voller Begeis-terung über die Werke und Eigenschaften Gottes redeten. Denken wir zum Beispiel an die Worte des Apostels Paulus, der voller Begeisterung und Ehrfurcht von der Tiefe des Reichtums und der Weisheit und der Erkenntnis Gottes sprach. (Römer 11:33). Folgende Lehrpunkte werden behandelt. 1. Sei selbst von dem Stoff begeistert. 2. Mache dir über deine Zuhörer Gedanken. 3. Gestalte deine Ausführungen lebendig.

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Seite 20 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020

7609C - Wirbelsäulen- und Haltungsgymnastik. Mittwoch, 28. Oktober 2020, 16:45 - 17:45 Uhr. 5 Termine mit insgesamt 7 UE. Dozent: noch nicht bekannt. Kursgebühr: 21 €7612C - Pilates. Mittwoch, 28. Oktober 2020, 17:45 - 18:45 Uhr. Pilates ist ein wunderbares Ganzkörpertraining zur Kräfti-gung der Muskulatur, primär der Beckenboden-, Bauch- und Rückenmuskulatur. Der Unterricht verbindet Kraftübungen, Stretching und bewusste Atmung. Dieser Kurs ist für auch für Anfänger geeignet. Mit zubringen sind: Matte, Handtuch und rutschfeste Socken, evtl. Getränk. 5 Termine mit insgesamt 7 UE. Dozent: noch nicht bekannt. Kursgebühr: 21 €7615C - Yoga am Vormittag. Mittwoch, 28. Oktober 2020, 10:00 - 11:15 Uhr. 10 Termine mit insgesamt 17 UE. Dozentin: Carmen Gindorf-Paulus. Kursgebühr: 56 €7617C - Yoga für Männer. Mittwoch, 28. Oktober 2020, 18:00 - 19:00 Uhr. 5 Termine mit insgesamt 7 UE. Dozent: Egbert Mieth. Kursgebühr: 22 €7756C - Fit und beweglich bleiben. Dienstag, 27. Oktober 2020, 15:00 - 16:00 Uhr. Es gibt kein „zu jung“ und kein „zu alt“: Freude an der Bewegung kann der Mensch in allen Lebens-phasen empfinden. Bewegungstraining ist gut für die Beweg-lichkeit selbst, zum Aufbau der Muskelmasse, schützt vor Knochenbrüchen und Sturzgefahr, versorgt das Gehirn mit Sauerstoff und hat einen entscheidenden Einfluss auf unser Gedächtnis: Es beugt Demenz vor. Die Übungen erfolgen meist im Sitzen oder Stehen. Auch Herren sind herzlich willkommen. Mitzubringen sind bequeme Kleidung und Schuhe und evtl. ein Getränk. 5 Termine mit insgesamt 7 UE. Dozentin: Ursula Seiwert. Kursgebühr: 21 €JUNGE VHS6523C - Malen mit Acrylfarben für Kinder von 6 bis 14 Jah-ren. Montag, 26. Oktober 2020, 17:00 - 19:00 Uhr. In diesem Malkurs mit Acryl- oder Gouachefarben sind deiner Fantasie und Kreativität keine Grenzen gesetzt. Du kannst mit Farben und Formen nach Herzenslust experimentieren, in die Farben eintauchen und sogar über die Grenzen hinaus malen. Als Dozentin begleite ich dich auf deiner Bilderreise und unterstüt-ze deinen Malprozess. (Kursgebühr zzgl. Materialkosten) 5 Termine mit insgesamt 13 UE. Dozent: noch nicht bekannt. Kursgebühr: 32 €7626C - „Nicht mit mir“ - Selbstverteidigung für Kinder von 8 bis 14 Jahren. Montag, 26. Oktober 2020, 18:30 - 19:30 Uhr. Kindern Selbstbewusstsein geben. Kinder die sicher und selbstbewusst auftreten, werden kaum belästigt oder gegen ihren Willen festgehalten. In dem Selbstverteidigungskurs für Kinder und Jugendliche sollen die Teilnehmer lernen Gefahren zu erkennen, sich in Gefahrensituationen richtig zu verhalten sowie Gefahren durch das Anwenden erlernter Kampftechniken abzuwenden. 5 Termine mit insgesamt 7 UE. Dozent: Daniel Adamiak. Kursgebühr: 30 €

■ CEB AkademieLauftreff startet ab Ende Oktober wieder früherDer Saarwiesen-Lauftreff startet nach der Uhrenumstellung auf die Winterzeit wieder früher. Treffpunkt ist ab Samstag, 31. Oktober, bereits um 15 Uhr auf dem Parkplatz der CEB-Akade-mie in Hilbringen. Der wöchentlich stattfindende Saarwiesen-Lauftreff ist für alle Interessierten offen und für alle Niveaus geeignet. Die einzelnen Kleingruppen, unterteilt nach Fitness und Tagesform, laufen jeweils eine Stunde. Der Lauftreff findet unter Einhaltung eines Hygienekonzepts statt. Weitere Infos gibt es unter Tel. (06861) 93080, E-Mail [email protected], www.ceb-akademie.de.Grundbildung im AlltagGrundbildung für alle bedeutet, dass Menschen ungeachtet ihres Alters die Möglichkeit haben, ihr Potenzial zu entfalten. Einen fortlaufenden Kurs „Grundbildung im Alltag“ bietet Ger-da Scheuer jeden Mittwoch von 9.30 bis 11 Uhr in der CEB-Akademie in Hilbringen an. Die Teilnehmer trainieren unter anderem das Lesen und Verstehen von Schriftsprache und Alltagsrechnen, zum Beispiel auch das Führen eines Haushalts-

■ VHS im Haustadter TalKontakt: Kim EiflerTel.: 0173 9908549E-Mail: [email protected] jeder Veranstaltung ist eine vorherige Anmeldung erforderlich!Präsenzkurse Haustadter Tal2172C - Vortrag: Mit 300 EUR zu einer halben Million - Ist das unmöglich?. Montag, 26. Oktober 2020, 19:00 - 20:30 Uhr. Themen: Warum investieren? Bsp. Rentenbescheid, Nullzins und Inflation (Geldentwertung) - Warum selbst investieren? Bsp. - Rechnung: Vermögensentwicklung bei Eigen- und Fremd-management am Beispiel von Aktienfonds - Analyse der Bei-spielrechnungen - Die Macht des Zinseszins und die magische Zahl 72 - kurzer Überblick über die Wertentwicklung nationaler/internationaler Indices/Fonds über versch. Zeiträume - weitere Investitionsmöglichkeiten im Niedrigzinsumfeld bzw. Ausblick auf Vortragsreihe - Hilfreiche Adressen/Links/Tools zur Eigen-recherche bzw. zum selbstständigen Investieren 1 Termin mit insgesamt 2 UE. Dozent: Frederic Buchheit. Kursgebühr: 6 €2549C - Ganzheitliches Gedächtnistraining. Montag, 26. Oktober 2020, 18:00 - 19:30 Uhr. „Wer rastet, der rostet“ - dies gilt nicht nur für die körperliche Fitness, sondern auch für die Gehirnfunktionen. Dieses Übungsprogramm regt das Denken und die Fantasie an und verbessert gleichzeitig Konzentration und Gedächtnis. Auf spielerische Art und Weise können Sie Ihr Gedächtnis verbessern, sich anregen lassen und im Gedanken-austausch Neues erfahren. Der Kurs ist für Personen ab 40 Jahren zugeschnitten, nach oben ist dem Alter keine Grenze gesetzt. Hier können Sie in stressfreier Atmosphäre Ihre geisti-gen Kräfte aktivieren und auffrischen. Das Kursangebot bein-haltet Übungsangebote für Menschen, die ihr Gedächtnis auf angenehme Art und Weise trainieren wollen. 5 Termine mit insgesamt 10 UE. Dozentin: Annette Diwersy. Kursgebühr: 39 €3661C - Französisch Grundstufe I - Anfänger, Perspectives 1 (A1). Montag, 26. Oktober 2020, 19:00 - 20:30 Uhr. 10 Termine mit insgesamt 20 UE. Dozent: noch nicht bekannt. Kursgebühr: 61 €3663C - Englisch - Grundstufe I - Anfänger, Network Now Starter (A1). Montag, 26. Oktober 2020, 18:00 - 19:30 Uhr. 5 Termine mit insgesamt 10 UE. Dozentin: Stefanie Bettinger. Kursgebühr: 31 €6519C - Malen mit Acryl - Schritt für Schritt zum eigenen Kunstwerk. Montag, 26. Oktober 2020, 18:00 - 20:00 Uhr. In diesem Malkurs mit Acryl- oder Gouachefarben sind deiner Fantasie und Kreativität keine Grenzen gesetzt. Du kannst mit Farben und Formen nach Herzenslust experimentieren, in die Farben eintauchen und sogar über die Grenzen hinaus malen. (Kursgebühr zzgl. Materialkosten) 5 Termine mit insgesamt 13 UE. Dozent: noch nicht bekannt. Kursgebühr: 36 €6521C - Nähkurs - Anfänger und Fortgeschrittene. Montag, 26. Oktober 2020, 18:30 - 20:45 Uhr. Ein Kurs für alle, die gerne kreativ sind und sich bisher noch nicht zugetraut haben, etwas selbst zuzuschneiden und zu nähen. Z.B. mal einen Rock oder eine einfache Hose für Sie selbst oder Ihre Kinder. In dem Kurs lernen Sie, wie man die Schnittteile nach einem Fertigschnitt zuschneidet, um aus diesem Ihr individuelles Kleidungsstück anzufertigen. 5 Termine mit insgesamt 15 UE. Dozent: noch nicht bekannt. Kursgebühr: 41 € (eigene Nähmaschine bitte mitbringen)7607C - Pilates. Dienstag, 27. Oktober 2020, 18:15 - 19:45 Uhr. Pilates ist ein wunderbares Ganzkörpertraining zur Kräfti-gung der Muskulatur, primär der Beckenboden-, Bauch- und Rückenmuskulatur. Der Unterricht verbindet Kraftübungen, Stretching und bewusste Atmung. Dieser Kurs ist für auch für Anfänger geeignet. Mit zubringen sind: Matte, Handtuch und rutschfeste Socken, evtl. Getränk. 8 Termine mit insgesamt 16 UE. Dozent: noch nicht bekannt. Kursgebühr: 50 €

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020 Seite 21

Tai Chi7 Mo ab 2. Nov 19 Uhr. 28 €Strick-Stammtisch + Imbiss7 Di 18.30 Uhr ab 3. Nov. 42 €Aktiv gegen Osteoporose7 Di ab 3. Nov 10 Uhr. 46 €Französ. für Reisende5 Mi 9 Uhr ab 4. Nov. 45 €Einfach besser Französ.5 Mi 10.30 Uhr ab 4. Nov. 45 €Heilkraft aus dem BienenstockMi 4. Nov 18.30 Uhr. 15 €Socken stricken + Kaffee und Kuchen7 Do 15.30 ab 5. Nov. 36 €

■ Kath. Erwachsenenbildung und Seniorenangebote

Kursübersicht 09.11.-15.11.20Online Anmeldung dringend erforderlich unter:www.keb-saar-hochwald.deSeniorentanz - Tänze aus aller WeltTanzkurs mit Therese Konz.Wir tanzen im Kreis, in der Gasse, Linie oder Squareaufstellung. Die Choreographien sind so unterschiedlich wie die Musik; für jeden Geschmack ist etwas dabei. Das Tanztraining fördert die Fitness von Körper und Geist. Es ist für Menschen jeden Alters geeignet und macht einfach gute Laune.5 Termine: 09.11., 16.11., 23.11., 30.11. und 07.12.2020 jeweils von 15:00 bis 16:00 Uhr. Kosten 12,00 €. Ort: AWO Stadtteibüro (ehem. Café Schuh), Ketteler Straße 4, 66663 Merzig.Honig in Medizin und KücheGesundes aus der Bienenwerkstatt, Teil 1Vortrag mit Referentin Dr. Nicole Hennecke am 09.11.20 von 19:00 bis 21:00 Uhr. Kosten: 10,00 €.Honig wird nicht nur von vielen Menschen gern gegessen, ihm wird darüber hinaus auch eine medizinische Bedeutung zuge-schrieben. Dann wird von Apitherapie gesprochen. Angefangen bei Honig in heißer Milch gegen Schlafstörungen über Honig als Wundheilungsmittel bis hin zu Honig als Mittel bei Leber-problemen findet er heilende Verwendung. Aber hat Honig tatsächlich diese Wirkung? Und wenn ja, welche und wie wird er angewendet? Und wo ist eher Vorsicht geboten? Diese und weitere Fragen rund um Honig stehen im Mittelpunkt dieses Abends. Zudem gibt es hilfreiche Hinweise wie Honig in der Küche beim Backen und Kochen möglichst schonend und nachhaltig eingesetzt werden kann. Unterschiedliche Lecke-reien können auch direkt probiert werden.

■ Kursübersicht 26.10.-01.11.20Haus der FamilieHochwaldstraße 13, 66663 MerzigE-Mail: [email protected] unter Telefon: 06861 6032Kath. FamilienbildungsstätteOnline Anmeldung dringend erforderlich unter:www.haus-der-familie-merzig.deErnährung bei malignen ErkrankungenVortrag von Lisa-Marie Fichtner mit Verköstigung am 04.11.20von 15:00 bis 17:15 Uhr. Kosten: 16 € zzgl. 3 € Umlage.Makro- und Mikronährstoffe für unseren KörperVortrag von Lisa-Marie Fichtner mit Verköstigung am 05.11.20von 15:00 bis 17:15 Uhr.Kosten: 16 € zzgl. 3 € Umlage.Abwehrkräfte natürlich stärkenVortrag am 06.11.2020 von 18:30 bis 20:30 Uhr mit Gabriela Kewerkopf (ärztl. geprüfte Gesundheits- und Kneipp-Beraterin GGB, Fastenbegleiterin GGB).Kosten: 10 €. Aus ganzheitlicher Sicht wird in diesem Vortrag aufgezeigt, wie unsere Selbstheilungskräfte aktiviert und un-sere Abwehrkräfte auf natürliche Art und Weise gestärkt werden

buches. Sie lernen die Grundlagen für eine finanzielle Selbst-bestimmung kennen und erfahren Wissenswertes über den Umgang mit dem Internet, Sicherheit in Sozialen Netzwerken sowie eine gesunde und ausgewogene Lebensweise. Jeder ist willkommen, die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich unter Tel. (06861) 93080, per E-Mail an [email protected]. Alle Angebote finden unter Einhaltung eines Hygienekonzepts statt.

■ KEB im Kreis Saarlouis e.V. (Dillingen/Lebach)Anmeldung - Info: 06831/76020Lesen und SchreibenDillingen und Lebach.Mama lernt DeutschDillingen und Lebach.MotorsägenkursFr/Sa 30./31. Okt. 18-21/8-16.30 Uhr. 115 € + 10 € Bearb.Vorber.lehrgang HauswirtschaftInfo: Mo 2. Nov 17 Uhr. 0 €Kletterkurs4 Do 14.30 Uhr ab 5. Nov. 92 €. Anm. 29. Okt.Qualifiz. zur zusätzl. Betreuungskraft06831/7602-310Hausmusik Ute MertesDi 10 Uhr. 0 €HandarbeitstreffMi 9 Uhr. 0 €Treff RegionalgeschichteMi 17 Uhr. 8 €Rock’n’RollMi 20 Uhr. 8 €SelbsthilfegruppeDo 18 Uhr (ab Nov. 17 Uhr). 1 €Tanzen für PaareSo 17 Uhr. 7 €Nähen…in Ensdorf 3 Do ab 29. Okt 10-13 Uhr. 39 €…am Nachmittag8 Mo ab 2. Nov 15.30-18.30 Uhr - 8 Di ab 3. Nov 15.45-18.45 Uhr -8 Mi ab 4. Nov 15.30-18.30 Uhr. Je 96 €…am Montag: 8 Mo ab 2. Nov 18.45-21 Uhr.…am Dienstag: 8 Di ab 3. Nov 19-21.15 Uhr.…am Mittwoch: 8 Mi ab 4. Nov 18.45-21 Uhr. Je 72 €…in Lebach7 Do ab 5. Nov 18-21 Uhr. 84 €Entspannung am AbendFr 23. Okt 18 Uhr. 20 €Hochsensibel - KreisFr 23. Okt 18 Uhr. 1 €KräuterspaziergangSa 24. Okt 11 Uhr. 10 €Wie funktioniert Internet?Mo 26. Okt 14 Uhr. 20 €Engl. RundeMo 26. Okt 19 Uhr. 7 €Eine lothr. RenaissanceMo 26. Okt 18 Uhr. 10 €Kreat. SchreibwerkstattDi 27. Okt 17.15 Uhr. 10 €Einf. Android-SmartphoneMi 28. Okt 14 Uhr. 20 €Span. RundeMi 28. Okt 18 Uhr. 8 €Klimawandel + ArtensterbenDo 29. Okt 15 Uhr. 15 €Nachmittag mit Ashtanga-Yoga, Meditation…Sa 31. Okt 13.30 Uhr. 35 €Franz. RundeSa 31. Okt 10 Uhr. 7 €Pilates4 Sa 12.30 Uhr ab 31. Okt. 29 €

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Seite 22 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020

■ GleichstellungsstelleFrauen im FilmIn der Reihe „Frauen im Film“ zeigt die Gleichstellungsstelle des Landkreises Merzig-Wadern in Kooperation mit dem Kino Lichtspiele Losheim den Film „Gegen den Strom“.Die Protagonistin Halla ist fünfzig und eine unabhängige Frau. Doch hinter der Fassade einer gemächlichen Routine führt sie ein Doppelleben als leidenschaftliche Umweltaktivistin. Bekannt unter dem Decknamen „Die Frau der Berge“ führt sie heimlich einen Ein-Frau-Krieg gegen die lokale Aluminiumindustrie. Mit ihren riskanten Aktionen gelingt es ihr, die Verhandlungen zwischen der isländischen Regierung und einem internationa-len Investor zu stoppen.Doch dann bringt die Bewilligung eines fast schon in Verges-senheit geratenen Adoptionsantrags Hallas gradlinige Pläne aus dem Takt. Entschlossen plant sie ihre letzte und kühnste Aktion als Retterin des isländischen Hochlands.Der Film wird am 31.10. um 20 Uhr im Kino Lichtspiele Losheim, Saarbrückerstraße 16, gezeigt. Die Gebühr beträgt 6 Euro.Beratungsangebot der Gleichstellungsstelle für Familie und Partnerschaft am 28.10.2020, Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Merzig-Wadern bietet am 28.10. in der Zeit von 13 bis 16 Uhr eine erweiterte Beratungsmöglichkeit an.Die Erfahrungen aus den Beratungen der Gleichstellungsstelle haben gezeigt, dass lösungsorientierte Gespräche unter Mitmen-schen mehr und mehr fehlen. In einer immer komplizierteren und oft unüberschaubaren Alltagswelt wird der Beratungsbedarf immer größer. Treten Probleme auf, beispielsweise in der Familie, in der Partnerschaft oder am Arbeitsplatz, erscheinen Rat und Tat oft unvereinbar. Manchmal fällt es schwer, Krisen als Veränderungs-prozesse zu sehen, die wir sowohl als Schwierigkeiten, aber vor allem auch als Chancen erleben können.Die Anwesenheit einer juristischen Fachkraft ergänzt das bis-herige Beratungsangebot.Eine Anmeldung ist erforderlich, Tel.: 06861 80321 oder per Mail: [email protected] Gebühr pro Termin beträgt 20 Euro und ist vor Ort zu entrichten.Yoga - Seminar in Kooperation mit der Gleichstellungsstelleam 3. NovemberAm 3.11. findet ein Yogaseminar mit der Yoga-Referentin Birgit Konstroffer statt.Im Herbst Achtsamkeit üben und Stabilität erlangen, im Winter entspannen und Balance finden - Yoga im Fluss der Jahreszeiten bringt ein hohes Maß an Lebensqualität und hält den Körper jung. Jede Jahreszeit umfasst Asana-Reihen, die in fließenden Bewegungsabläufen in Verbindung mit Atem- und Meditati-onsübungen ausgeführt werden. Nach vorbereitenden Übun-gen werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Re-ferentin Brigitte Konstroffer, zertifizierte Yogalehrerin, durch Bewegungsabfolgen - sogenannte Yoga-Flows geführt. Vor-kenntnisse sind nicht erforderlich.Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, beque-me Kleidung und eine Yogamatte oder Decke mitzubringen.Das Seminar findet am 3.11. im Yoga Studio in Merzig, Torstra-ße 13 in der Zeit von 17 bis 19 Uhr statt. Die Gebühr beträgt pro Termin 20 Euro und kann vor Ort zu entrichtet werden.Eine Anmeldung ist erforderlich.Per mail: [email protected] oder telefo-nisch: 06861 80321

Politische Parteien

■ SPD GemeinderatsfraktionDie nächste Fraktionssitzung findet am Montag, 26.10.2020 um 19.00 Uhr statt. Der Sitzungsort wird noch bekannt gege-ben. Es geht um Themen aus dem Werks-, aus dem Kultur und Sozialausschuss und um Themen des Gemeinderates. Interes-sierte Bürger/innen dürfen an der Sitzung unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln teilnehmen.

können, damit wir gesund und kraftvoll Bakterien und Viren entgegentreten.Kath. Erwachsenenbildung + SeniorenangeboteOnline Anmeldung dringend erforderlich unter:www.keb-saar-hochwald.deAuszeit und selbstausdruckEin kreativer Selbsterfahrungstag für FrauenKurs mit Anne Theisen am 07.11.2020 von 10:00 bis 17:00 Uhr im Haus der Familie Merzig. Bilder und Symbole sind Ausdruck unserer inneren Welt, sie sind Spiegel unserer Seele. Lassen sie sich ein auf ein Abenteuer mit sich selbst.Mitzubringen sind: bequeme Kleidung, Arbeitsschürze oder Malkittel, sowie Verpflegung für den Tag. Teilnahmebetrag: 50,00 € zzgl. Materialkosten. Die Materialumlage beträgt ca. 8 bis 12 € pro Teilnehmende und ist vor Ort bei der Kursleitung zu entrichten.

■ Caritasverband Saar-Hochwald e.V.

Vergangene Woche Mittwoch begrüßte der Caritasdirektor Frank Kettern vom Caritasverband Saar-Hochwald e.V. 20 neue Auszubildende im Lebensgarten der Allgemeinen Hospiz- und Palliativberatungszentren des Verbandes in Beckingen. Die Auszubildenden im Alter von 18 bis 47 Jahren erwartet eine zwei- beziehungsweise dreijährige Ausbildung in den Sozial-stationen und Tagespflegeeinrichtungen des Caritasverbandes Saar-Hochwald e.V. Darüber hinaus werden die theoretischen Anteile der Ausbildung in der Caritas Akademie für Gesund-heitsberufe Saar gGmbH vermittelt.Die große Resonanz auf die Stellenausschreibung und die große Anzahl an Auszubildenden, die der Caritasverband dieses Jahr annehmen konnte, hängt auch damit zusammen, „dass Gesellschaft und Ausbildungssuchende gleichermaßen die Systemrelevanz dieses Berufes erkannt haben“, so Frank Kettern. „Die Corona-Pandemie hat diesem zukunftsorientierten und krisensicheren Job nochmals zu mehr Wertschätzung verholfen. Diese Wahrnehmung muss nun in der Gesellschaft dauerhaft gefestigt werden.“ Lisa Schmitt begründet ihre Motivation für die Ausbildung zur Pflegefachfrau mit ganz persönlichen Mo-tiven: „Ich weiß aus eigener Erfahrung vom Missstand in der Pflege. Mit meiner Ausbildung bei der Caritas Saar-Hochwald kann ich meinen eigenen Beitrag zur Verbesserung der Lage leisten.“Der Caritasverband Saar-Hochwald e.V. bildet schon seit über 20 Jahren Pflegefachkräfte in den Landkreisen Merzig-Wadern und Saarlouis aus, aber „dieses Jahr startet die generalistische Ausbildung, die die klassische Altenpflegeausbildung ablösen soll“, erklärt Birgit Steffes, Teamleitung der Sozialstationen.

DATENSCHUTZ GEHT UNS ALLE AN...Diskutieren Sie mit uns auf

blog.wittich.de!

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020 Seite 23

■ TV BeckingenAbtlg.: Walking/Nordic-WalkingHallo!Wie bereits besprochen, werden wir unsere gemeinsame Wan-derung mit abschließendem Essen am Montag dem 26.10. 20 durchführen!! Wir treffen uns um 10,00 Uhr am Reimsbacher Hof und geben dann unsere gewünschten Essenswünsche ab. Danach fahren wir in den Lücknerwaldzum Training. Nach ca. 60 - 80 min. kehren wir im Reimsbacher Hof.zum Abschlußessen ein.Diejenigen die sich noch nicht gemeldet haben rufen bitte unter der Telefon Nr. 06832/7589 an!!L.D.

■ KSC Beckingen e. V.Nichts zu holen beim TitelfavoritenDerbytime in Dillingen hieß es an diesem 5. Spieltag der Liga Süd. Es war mal wieder ein Spiel das bis zur letzten Kugel ging und Spannung bot. Am Ende entschied sich die Partie zuguns-ten der zweiten Mannschaft des KSC Dillingen. Den Zusatzpunkt entführte man Ihnen dennoch. Es spielten: HP Baxter Heinrich 788 Holz, Don Papa Olli 726 Holz, Schindedays Anna 699 Holz, Quetschbach Mikey 779 Holz und rote Zora Annabelle 637 Holz.Für The first Six war an diesem Spieltag nichts zu holen beim KSC St. Ingbert. Der Aufstiegsanwärter gewann souverän mit einer starken Mannschaftsleistung gegen unsere Jungs. Fol-gende Akteure schickten unsere Sportwarte in die Schlacht: Pinki Jr. 782 Holz, Quetschbach Chris 760 Holz, Olli Mc Schiffann 725 Holz, Hyper Connor 787, Klarwitta Bus Peter 788 Holz und Bärchen Volker 781 Holz. Kopf Hoch Jungs die Saison ist noch lang!Der nächste Spieltag:Beckingens 2 Mannschaft empfängt am Samstag, den 24.10.2020 zu Hause den ESV Saarbrücken 2, Anwurf ist 13:30 Uhr.Beckingens 1 Mannschaft empfängt im Anschluss die 3 Mann-schaft der KF Oberthal, Anwurf ist 17:00 Uhr.Die Spiele finden unter den Hygienevorschriften statt!Bleibt Alle gesund!

■ Schützenverein Hubertus Beckingen e.V.Kontakt:Telefon Schützenhaus: 06835 / 2179Internet: http://www.schuetzenverein-beckingen.deE-Mail-Adresse: mailto: [email protected] und Ausschank in Corona-ZeitenWie bereits in den letzten Wochen veröffentlich, laufen unser Sportbetrieb und der Aufenthalt in unseren Gasträumen unter Einhaltung der Hygienevorschriften. Die Regeln seit 18.10. gelten besagen: Beim Betreten des Schützenhauses ist eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Ebenso auf dem Weg zur Toilette oder den Schießständen. Anmeldung, Handdesinfek-tion läuft wie bisher. Wir bitten die neue Regelung dringend zu beachten.Termine:Rundenkampf-Wintersaison 2020/21In den Disziplinen LG, LP und Spopi, werden wir alle Runden-kämpfe als Fernkampf bestreiten. Wegen der drastischen Hy-gieneauflagen, haben wir in der Mannschaftführerbesprechung vom 8. September beschlossen, wir werden keinen Rundenkampf mit Gegner auf unseren Ständen austragen. Nach momentaner Regelung schießen wir alle Kämpfe auf heimischem Stand als Fernkampf.Luftgewehr:Samstag den 31. OktoberSchwarzenholz 2 - Beckingen 1Beckingen 2 - Orscholz 2Luftpistole:Samstag 24. OktoberCreutzwald 2 - Beckingen 1Beckingen 2 - Schwarzenholz 1

Ortsvorsteher Dieter HofmannDrosselweg 21, Tel. 06835/67909

Beckingen

■ Mitteilungen des Ortsvorstehers

Martinsumzug in BeckingenDer traditionelle Martinsumzug in Beckingen wird nicht stattfinden.Um den Kindern unserer Gemeinde trotzdem die Geschich-te des heiligen St. Martin zu vermitteln, werden der Orts-vorsteher von Beckingen, Dieter Hofmann, und der Orts-vorsteher von Saarfels, Detlef Bley, auf die Kindergärten zukommen und nach Absprache mit den Einrichtungen für jedes Kind eine Martinsbrezel in die Kindergärten bringen.Termin Absprache mit den Kindergärten6. November: ca 17:00 UhrSt. Marzellus 11. November: 10:00 UhrSt. Teresia 11. November: 10:30 UhrSt. Pius Dieter Hofmann OrtsvorsteherDetlef Bley Ortsvorsteher

■ FC 1920 BeckingenAktuelle Informationen auf unserer Web-Seite www.fc-beckin-gen.deAbsage Weihnachtsfeier/JahresabschlussDer Vorstand des FC Beckingen hat in der letzten Sitzung be-schlossen, dass in diesem Jahr keine Weihnachtsfeiern oder Jahresabschlüsse in den einzelnen Abteilungen durchgeführt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit ver-bundenen (notwendigen) Beschränkungen und Maßnahmen sind diese Feierlichkeiten nicht realisierbar und stellen zudem ein zu großes Risiko für alle Beteiligten dar.Alternativ plant der Vorstand die Durchführung einer Vereins-wanderung für den 12.12.2020. Weitere Informationen hierzu folgen.Weitere Termine unter neuen Hygienekonzept stehen an, bitte haltet euch an die Vorgaben vor Ort! Bitte beachtet, dass es zu zeitlichen Änderungen kommen kann!Aktive Damen / Aktive HerrenSonntag 25. OktoberHerrn Heimspiel15:30 Uhr: FC Beckingen : SV Lockweiler-KrettnichHerren 2. Mannschaft und Damen spielfreiJugendIn Beckingen spielen folgende JSG Mannschaften:E-Jugend:JSG Haustadter Tal 2JSG Haustadter Tal 5D-Jugend:JSG Haustadter Tal 2C-Jugend:JSG Haustadter Tal 1B-Jugend:JSG Haustadter Tal 2Heimspiele unserer Jugendmannschaften im OktoberDienstag 27.10.D-Jugend17.00 UhrJSG Haustadter Tal 2 - FSV Hilbringen 2AHSamstag 24. Oktober 18:00 UhrFC Beckingen - SG Honzrath-Haustadt-SaarfelsSamstag 31. Oktober 18:00 UhrFC Beckingen - SG Rehlingen-Siersburg

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Seite 24 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020

f ) der Kassenprüfer3. Aussprache zu den Berichten4. Wahl des Versammlungsleiters5. Entlastung des Vorstandes6. Neuwahlen

a) 1. Vorsitzende/rb) 2. Vorsitzende/rc) 2. Oberturnwart/ind) 2. Kassenwart/ine) 1. Schriftführer/inf ) Kassenprüfer/inneng) Beisitzer/innen

7 .Änderung der Satzung8. Änderung der Beitragsordnung9. Anträge10. Allgemeine Aussprache11. Schlußwort des/der VorsitzendenAnträge an die Mitgliederversammlung müssen laut unserer Satzung spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorsitzenden eingegangen sein.Wir planen, in der Mitgliederversammlung unsere Satzung zu ändern. Die Änderung betrifft vor allem den § 10 unserer Sat-zung - Vorstand, aber auch andere Paragrafen. Die Neufassung der Satzung kann von jedem Mitglied eingesehen werden. Bitte wendet euch dazu an ein Vorstandsmitglied.Außerdem hat der Vorstand eine Anpassung der Beiträge ab 01.01.2021 beschlossen:Familienbeitrag: 13,00 €Beitrag für Kinder/Jugendliche 4,50 €Beitrag für Erwachsene / Aktiv 6,50 €Beitrag für Erwachsene / Passiv 3,00 €jeweils pro Monat - bei Fragen wendet euch bitte an ein Vor-standsmitglied.Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) bitten wir in diesem Jahr um Anmeldung - entweder per E-Mail an [email protected], telefonisch (06832/6259684), bei einem Vorstandsmitglied oder bei euren Übungsleitern. Bitte tragt eure Masken.Claudia Arweiler2. Vorsitzende

■ DRK Ortsverein DüppenweilerDRK Düppenweiler ruft zur Blutspende am 4.November auf.Blutspenden werden auch und gerade während der Corona-Pandemie benötigt. Neuer Terminservice verspricht Spende-rinnen und Spendern mehr Komfort und bessere Abläufe.Kalendertäglich werden in Deutschland rund 15.000 Blutspen-den benötigt, um die Patientinnen und Patienten in den Klini-ken, Krankenhäusern und Arztpraxen zu versorgen. Auch und gerade während der Corona-Krise sind die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes daher dringend auf die Unter-stützung der Bevölkerung durch Blutspenden angewiesen. Das Rote Kreuz ruft daher zur Blutspende in Düppenweiler am Mittwoch, 04. November 2020 von 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr in der Mehrzweckhalle Düppenweiler,Pfarrer-Gierend-Str. auf.Neuer Service startet - Rotes Kreuz bittet um Terminreser-vierungErstmals werden Spenderinnen und Spender nun gebeten, im Vorfeld eine Spendezeit zu vereinbaren. Durch die vorherige Terminreservierung sollen die Abläufe auf dem Blutspendeter-min verbessert und unnötige Wartezeiten für die Spenderinnen und Spender vermieden werden. Termine können gebucht werden über die DRK-Blutspende-App, die Website www.spen-derservice.net oder folgenden Link:https://terminreservierung.blutspendedienst-west.de/m/mus-terstadtSpenderinnen und Spender ohne reservierte Spendezeit müs-sen unter Umständen mit längeren Wartezeiten rechnen, weshalb das Rote Kreuz dringend um vorherige Terminreser-vierung über das neue Terminreservierungssystem bittet.

Sportpistole 22:Samstag 14. NovemberBritten 1 - BeckingenVereinswanderung 2020Die Vereinswanderung wurde wegen des schlechten Wetters, am 3. Oktober, kurzfristig verschoben. Der neue Termin, sollten wir einen bei der aktuellen Coronalage finden, wird rechtzeitig bekanntgegeben.Gut Schuss und bleibt gesund!

■ Angelsportverein Beckingen e.V.ArbeitseinsatzTreffen 09:00 Uhr am Altarm in BeckingenSamstag, den 24.10.2020Unter Einhaltung der AbstandsregelnWer zu Arbeitseinsätzen kommt bitte unbedingtbeim 1. Vorsitzenden, Christian Hofmann Tel: 0172 6809902 vorher telefonisch anmeldenWeitere Infos wie immer unter www.asv-beckingen.com

■ MGV FrohsinnAm Freitag den 23. Oktober treffen wir uns um 18:30 Uhr in Beckingen in der „Alten Wäscherei“. Wäre schön euch alle zu sehen.

Ortsvorsteher Thomas AckermannHerrenschwamm 14, Tel. 06832 / 8 04 36

Düppenweiler

■ Mitteilungen des Ortsvorstehers

Vertretung des OrtsvorstehersIn der Zeit vom 26.10.2020 bis zum 01.11.2020 befinde ich mich im Urlaub. Meine Vertretung in dieser Zeit über-nimmt der stellvertretende Ortsvorsteher Jürgen Bohr, Te-lefon 698.Thomas AckermannOrtsvorsteher

■ FC „ Eintracht “ DüppenweilerAktiveBezirksligaSonntag, 25.10.2014:30 Uhr 1.FC Schmelz 1 - FC Düppenweiler 1Die 2. Mannschaft ist spielfreiAH Düppenweiler/NalbachSamstag, 24.10.2018.00 h Heimspiel gegen AH Litermont in PiesbachSamstag, 07.11.2018.00 h Heimspiel gegen AH Honz./Haust./Saarfels in Düppen-weilerWenn sich jemand unserer Truppe anschließen möchte, kann er sich gerne bei unserem Sportkamerad Matthias Breunig melden, entweder unter Tel. 0159-01277917 oder via Facebook.

■ TV DüppenweilerEinladung zur Mitgliederversammlung am Mittwoch 11.11.2020, 19:00 Uhr in der Kultur- und Sporthalle, Düppen-weilerTagesordnung:1. Begrüßung2. Berichte

a) des Vorsitzendenb) der Schriftführerinc) des Oberturnwartesd) der Abteilungsleitere) des Kassenwartes

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020 Seite 25

Auch die anderen geplanten öffentlichen Veranstaltungen (Fahrt in Erzgebirge, Bier- und Bergliederprobe) können nicht statt-finden.Führungen Übertage und Untertage - Maskenpflicht in geschlossenen RäumenUnser Kupferbergwerk ist für Besucher zurzeit nur an Samstagen, Sonn- und Feiertagen mit Führungen jeweils um 14 Uhr, 15 Uhr und um 16.30 Uhr geöffnet.Die maximale Gruppengröße beträgt wegen den derzeit be-stehenden Corona-Auflage 10 Personen.Von montags bis freitags (außer am Mittwoch Nachmittag) werden Führungen nur nach vorheriger Anmeldung durchge-führt (bei der Gemeindeverwaltung Beckingen, Tel. 06835/55106 oder während den regulären Öffnungszeiten am Wochenende unter der Tel. Nr. 06832/800011).Es finden wieder Übertage- und Untertageführungen statt (Rundgang mit Kupferhütte, Pochwerk, Barbarakapelle, Linsen-bergstollen, Mystallica über den neuen Barbaraschacht). Mas-kenpflicht besteht nur in den geschlossenen Raumen bei einer Führung (Ankleidestube, Neuer Barbaraschacht und Untertage, Barbarakapelle und Kupferschmelze). Empfohlen wird allerdings das Tragen der Masken während der gesamt Führung.Der Eintrittspreis beträgt 8 € pro Person und 6 € für Kinder ab 6 Jahre, Schüler und Studenten und ist bar zu bezahlen. Kar-tenzahlung ist nicht möglich.Das Huthaus (mit Biergarten) ist mittwochs bis samstags ab 16 Uhr und sonntags und an Feiertagen ab 11 Uhr geöffnet. Hier gelten jedoch die für Gaststätten und Restaurants allgemein gültigen Hygiene- und Abstandsregeln. Maskenplicht besteht nur bis zum jeweils vom Service-Personal zugewiesen Platz. Auch im Huthaus ist Kartenzahlung nicht möglich.Das Kupferbergwerk Düppenweiler im InternetBesuchen Sie für weitere aktuelle Informationen unsere Seiten bei Facebook (unter „Kupferbergwerk Düppenweiler“) und unsere Homepage (unter „kupferbergwerk.saarland“).

■ Hüttenarbeiterverein 1889 DüppenweilerDer Hüttenarbeiterverein 1889 Düppenweiler wird aufgrund der Corona-Problematik in diesem Jahr keine Mitgliederver-sammlung abhalten. Das hat der Vereinsvorstand unter Leitung des Vorsitzenden Gustav Niemann beschlossen.Die Versammlung wird einberufen werden, wenn die Corona-Krise soweit abgeklungen ist, dass die entsprechenden Verord-nungen der Saarländischen Regierung größere Versammlungen wieder als unproblematisch einstufen und sie praktisch durch-führbar sind.

■ Kneippverein Düppenweiler e.V.Info!Liebe Mitglieder,die Corona-Pandemie hat uns weiter im Griff und jetzt im Herbst steigen auch wieder die Fallzahlen.Das Jahresende ist traditionell die Zeit für unsere Weihnachts-feier-leider abgesagt- und unsere Mitgliederversammlung mit Neuwahlen steht nun auf der Terminliste. Wir haben uns ent-schlossen, diese in das neue Jahr 2021 zu verlegen.Nach der augenblicklichen, gesetzlichen Regelung ist der der-zeitige Vorstand bis 31.12.2020 im Amt. Durch interne Regelung führt der bestehende Vorstand vorerst die Geschäfte auch über den Jahreswechsel weiter fort. Aufgrund dieser neuen Situati-on -Corona- mit schweren Einschnitten ins Vereinsleben, danken wir Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihr Verständnis.Der neue, mögliche Termin der Mitgliederversammlung wird rechtzeitig an dieser Stelle bekannt gegeben. Mitglieder, die nicht im Gemeindebezirk Beckingen wohnen, erhalten eine Kurzinformation per Brief.Viele, liebe Grüße und bleiben Sie gesund!Der Vorstand

■ Männerchor DüppenweilerNächste Chorprobe getrennt nach StimmenUnsere Chorprobe ist am Donnerstag, den 22. Oktober ab 19 Uhr im Foyer Kultur- und Sporthalle. Es gelten die vorgeschrie-benen Abstands- und Hygieneregeln.In Anbetracht der Pandemie-Entwicklung wollen wir ab sofort stimmenweise proben. Die Tenöre I beginnen um 19 Uhr, um 19.30 Uhr die Bässe I. Die Tenöre II und die Bässe II beginnen erst um 20 Uhr.In dieser Art können die Chorproben auch weiterhin donners-tags im Foyer stattfinden. Wir hoffen, dass unter diesen Bedin-gungen die Sänger noch zahlreich zur Probe kommen, um den Kontakt untereinander aufrechtzuerhalten und diese schwere Zeit ohne den befürchteten „Aderlass“ überstehen zu können.Die vom Ortsvorsteher dankenswerterweise bereitgestellten Übungsstunden freitags von 20 bis 22 Uhr in der ganzen Halle werden wir im Bedarfsfall gerne nutzen.Bis auf weiteres keine öffentlichen Auftritte des Männer-choresUnser Männerchor wird in diesem Jahr angesichts der aktuellen Entwicklung der Corona-Neuinfektionen keine Auftritte planen.Traditionelle Steckentour der Sänger findet nicht stattUnsere traditionelle Steckentour (geplant am Samstag, den 31. Oktober) muss wegen der Corona-Pandemie leider in diesem Jahr ausfallen.Der Männerchor im InternetNähere Informationen zur Historie unseres Chores und zu ak-tuellen Themen finden Sie unter: „www.maennerchor-duep-penweiler.de.tl“ und bei Facebook unter „Männerchor Düppen-weiler“.

■ Kupferbergwerk DüppenweilerMettenschicht und Wintermarkt finden in diesem Jahr nicht stattDer Vorstand hat entschieden, dass die Mettenschicht und der Wintermarkt (geplant am 12. und 13. Dezember) wegen der Corona-Pandemie in diesem Jahr NICHT stattfinden werden.

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Seite 26 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020

Ortsvorsteher Christian MarxHargarter Straße 55, Tel. 06832/8080555

Hargarten

■ Mitteilungen des OrtsvorstehersLiebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,Sie haben aus den amtlichen Veröffentlichungen bereits von den aktuellen Einschränkungen durch die Pandemie erfahren.Der Ortsrat bedauert die Tatsache des Fehlens von sozialen Kontakten, die innerhalb unserer dörflichen Gemeinschaft ganz besonders wichtig sind, sehr. Die Nachbarschaftshilfe ist eine gute Gelegenheit dem entgegen zu treten.

Sprechstunde des Ortsvorstehers und des OrtsratesDie nächste Sprechstunde findet am Freitag, dem 06.11.20 ab 17.00 Uhr in der Flachsstube, vor der Ortsratsitzung, statt.Ich bitte um vorherige Anmeldung.

Neue Ruhebank am „Schwarzen Kreuz“Die Fahrschule „Thurn-Schäfer“ Hargarten hat die neue Ruhebank gestiftet. In den nächsten Wochen erscheint noch ein entsprechender Bericht. Wir sagen aber jetzt schon ein herzliches Dankeschön.Bitte bleiben Sie gesund!Christian Marx, Ortsvorsteher

Ortsvorsteher Klaus Peter ScheurenHaustadter-Talstraße 122, Tel. 0 68 35 / 67 06 5

Haustadt

■ SPD-Ortsverein HaustadtStreet-BuddiesLiebe Haustadter,mit den Street-Buddies - das sind die neon-farbigen Plastikfi-guren - möchte die SPD Haustadt einen Beitrag zur verbesser-ten Sicherheit des Schulweges leisten.Auch nach den Herbstferien werden sie darum wieder eine gute Woche lang an den Bushaltestellen die Autofahrer zu einer verantwortungsvollen Fahrweise auffordern.Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger die Street-Buddies im Auge zu behalten, da uns in den vergangenen Jahren drei Stück entwendet wurden. Und nur am Straßenrand stehend können sie ihren Zweck erfüllen.Für den VorstandLukas Kamb

■ MGV AlmenrauschAm Freitag den 23. Oktober treffen wir uns um 18:30 Uhr in Beckingen in der „Alten Wäscherei“. Wäre schön euch alle zu sehen.

■ Kultur- und Heimatverein HaustadtMundartnachmittagDer für Sonntag, 25. Oktober 2020 vorgesehene Mundart-nachmittag müssen wir wegen Absagen von Akteuren und aufgrund von Corona-Vorschriften leider absagen.

Ortsvorsteher Hubert Schwinn, Im Obstgarten 1, Telefon: 06832/7880

Erbringen

■ Mitteilungen des Ortsvorstehers

Haus- und Straßensammlung des Landesverband der KriegsgräberfürsorgeDer Landesverband der Kriegsgräberfürsorge führt vom 24. Oktober bis 22. November 2020 eine Haus- und Stra-ßensammlung durch. In der Gemeinde Beckingen werden die Soldaten der Bundeswehr diese Sammlung durchführen. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsoge pflegt und unterhält die Friedhofsanlagen auf denen die Kriegstoten ihre letzte Ruhestätte gefunden haben. Mit Spenden und Beiträgen sowie aus der Straßensammlung finanziert der Volksbund seine Arbeit aus eigener Kraft. Bitte unterstützen sie die Arbeit durch ihre Spende.H. SchwinnOrtsvorsteher

■ CDU-Ortsverband ErbringenMitgliederversammlung am Mittwoch, 28. Oktober 2020 um 19:00 Uhr in der Erwringer ScheierDie Bundestagswahl im kommenden Jahr sowie die Landtags-wahl 2022 müssen organisatorisch vorbereitet werden. Aus diesem Grund findet am Mittwoch, den 28.10.2020 um 19:00 Uhr in der Erwringer Scheier unsere Jahreshauptversammlung mit Wahl der Vertreter für die Listenaufstellung zur Bundestags- und Landtagswahl statt.Alle Mitglieder haben bereits eine schriftliche Einladung erhal-ten, ich würde mich freuen sie begrüßen zu können.

Tagesordnung:1. Eröffnung und Begrüßung2. Grußwort der Gäste3. Wahl des Versammlungsleiters4. Annahme der Tagesordnung5. Wahl der Mandatsprüfungskommission6. Wahl der Stimmzählkommission7. Wahl einer/s Vertreter/in und einer/s Ersatzvertreter/in zur

Wahlkreisvertreterversammlung Landtag bzw. zur Landes-vertreterversammlung Landtag.

8. Wahl einer/s Vertreter/in und einer/s Ersatzvertreter/in zur Wahlkreisvertreterversammlung Bundestag bzw. zur Lan-desvertreterversammlung Bundestag.

9. Verschiedenes10. SchlusswortMit freundlichen GrüßenH. Schwinn, Ortsverbandsvorsitzender

■ SV-ErbringenTraining:Dienstag, 20.10.2020, 19.00 UhrFreitag, 23.10.2020, 19.00 UhrUnser Clubheim ist an beiden Trainingstagen geöffnet.Am Sonntag, dem 25.10.2020 treffen wir im Lokalerby auf die SG Honzrath/Haustadt. Dieses mit Spannung erwartete Derby wollen wir erfolgreich gestalten. Das geht aber nur mit der Unterstützung durch unsere Fans.Sonntag, 25.10.2020, 15.00 UhrSV-Erbringen - SG Honzrath/ Haustadt

DATENSCHUTZ GEHT UNS ALLE AN...Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen öffentlich und nichtöffentlcih. Somit gelten grundsätzlich sämt-liche Vorschriften der DSGVO auch für Vereine.Mehr zu diesem Thema auf: blog.wittich.de

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020 Seite 27

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation kann es kurzfristig zu Änderungen in der Terminplanung kommen.Wir bitten alle Spieler, Betreuer und Zuschauer auf dem Sport-platz um Beachtung der geltenden Abstands- und Hygienere-geln.

■ Förderverein Feuerwehr HonzrathHauptversammlungAm Donnerstag, dem 29. Oktober 2020 findet um 19.00 Uhr die Jahreshauptversammlung des Fördervereins statt.Die vorläufge Tagesordnung lautet:1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden2. Verlesung der Tagesordnung3. Feststellung der Beschlussfähigkeit4. Jahresbericht 20195. Kassenbericht6. Bericht der Kassenprüfer7. Antrag auf Entlastung des Vorstandes8. Ergänzung der Satzung9. Bericht der Feuerwehr Honzrath10. Geplante Aktivitäten des Vereins 202111. VerschiedenesDa das aktuelle Infektionsgeschehen derzeit wieder sehr dyna-misch ist und die Corona-Regeln verschärft wurden, findet die Veranstaltung voraussichtlich online statt. Daher bitten wir um Voranmeldung bei Patrick Hahn (01726089142 oder per Mail unter [email protected]) um die technischen Voraussetzun-gen schaffen zu können. Weitere Informationen findet ihr an dieser Stelle.

Ortsvorsteher Ralf SelzerLosheimer Straße 23, Tel. 0 68 32 / 80 18 98

Oppen

■ SSV OppenAuswärtsspiele der Aktivenmannschaften am Sonntag, 25. OktoberAm kommenden Sonntag, 25. Oktober, spielen unsere beiden Aktivenmannschaften bei der SG Britten-Hausbach. Die Spielen sollen Stand Montag auf dem Rasenplatz in Hausbach stattfin-den. Kurzfristige Änderungen sind unter der Woche noch möglich. Das Spiel der zweiten Mannschaft wird um 12.30 Uhr angepfiffen, die erste Mannschaft spielt um 16 Uhr.Halloweenwanderung am Samstag, 31. OktoberLeider kann der beliebte und traditionsreiche Halloweenlauf unserer Leichtathletiksparte LG Reimsbach-Oppen in diesem Jahr wegen der Corona-Beschränkungen nicht stattfinden. Alternativ hierzu plant der SSV Oppen für Halloween, 31. Ok-tober (in diesem Jahr ein Samstag), eine Wanderung rund um Oppen. Die Teilnehmer hieran treffen sich um 14 Uhr in der Sportanlage Lücknerarena. Von dort aus geht es auf eine ca. zweieinhalb Stunden dauernde Wanderung rund um Oppen, die mit einem kleinen Umtrunk am Clubheim ausklingt. Teil-nehmen kann jeder, der sich an Halloween ein wenig die Füße vertreten möchte. Aus Gründen der Kontaktnachverfolgung bitten wir um vorherige Anmeldung, entweder unter Tel. (0170) 4751281 oder E-Mail: [email protected] Hinweis:Alle hier aufgeführten Termine bzw. Veranstaltungen stehen unter Vorbehalt. Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklungen kann es im Laufe dieser Woche oder der nächsten Zeit zu Ver-ordnungen bzw. administrativen Schritten seitens der zustän-digen Behörden kommen, die sich auf die jeweiligen Termine auswirken können. Wir bitten um Beachtung entsprechender Hinweise in tagesaktuellen Medien.

■ Kath. Frauen Reimsbach - Oppensiehe unter Reimsbach

Ortsvorsteher Joachim GratzHonzrather Straße 107, Tel. 0 68 35 / 31 02

Honzrath

■ Mitteilungen des Ortsvorstehers

SprechstundeIn den Wintermonaten (nach der Zeitumstellung von Som-mer- auf Winterzeit) findet die Sprechstunde in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Büro des ehemaligen Schulge-bäudes statt. Die geänderten Sprechzeiten gelten ab Freitag, dem 30. Oktober 2020.

Martinsumzug, Winterkirmes und TotenehrungAufgrund der aktuellen Gefährdungslage und der Entwick-lungen zur Verbreitung der Pandemie sind alle Aktivitäten des Ortsrates in diesem Jahr abgesagt. Soweit mir Informa-tionen von Vereinen und Organisationen zur Verfügung stehen, werden auch von dort keine Veranstaltungen an-lässlich der diesjährigen Winterkirmes geplant.

Veranstaltungskalender 2021Zur Festlegung, welche Veranstaltungen durchgeführt werden sollen und zur Koordinierung der Termine derselben innerhalb des Jahres 2021 bitte ich die Vereine und Orga-nisationen in ihren Vorständen die geplanten und festste-henden Aktivitäten vor zu beraten und einen ungefähren Zeitplan zu erstellen. Da auch die Zusammenkunft der Vereine zur Aufstellung des Veranstaltungskalenders in diesem Jahr nicht stattfinden kann, bitte ich mir die Termin-planungen schriftlich per Mail oder Fax zu übermitteln. Ich werde dann bei Notwendigkeit in Absprache mit den Ver-einen eine Terminplanung vornehmen, um auszuschließen, dass sich verschiedene Veranstaltungen überschneiden.Joachim GratzOrtsvorsteher

■ SG Honzrath-HaustadtVorschau:8. Spieltag:Sonntag, 25.10.2020, 15:15 UhrSV Bardenbach - SG Honzrath-HaustadtSonntag, 25.10.2020, 12:30 UhrSV Erbringen - SG Honzrath-Haustadt 2Die dritte Mannschaft ist an diesem Wochenende spielfrei.Nachholspiel vom 7. Spieltag:Samstag, 31.10.2020, 16:00 UhrSG Honzrath-Haustadt - SV Britten-HausbachDas Spiel wird auf der Sportanlage in Haustadt ausgetragen. Die übrigen Mannschaften sind an diesem Wochenende spielfrei.Training Aktive:Alle Trainingseinheiten beginnen, sofern nicht anders vermerkt, um 19:00 Uhr, um pünktliches Erscheinen (15 Minuten vor Trainingsbeginn) wird gebeten. Der Trainingsort ist Haustadt.Zu jedem Training sind Lauf- und Fußballschuhe mitzubringen!Termine:Dienstag, 20.10.2020Freitag, 23.10.2020Dienstag, 27.10.2020

■ AH Honzrath - Haustadt - SaarfelsUnsere nächste Spiele finden an folgenden Terminen statt:Sa, 24.10.20, 18.00 Uhr auswärts gegen BeckingenSa, 07.11.20, 18.00 Uhr auswärts gegen Düppenweiler

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Seite 28 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020

heitsliste in der Sie sich zu Beginn u. beim Verlassen zwingend eintragen müssen!RK Begegnungen:Lupi 24.10.2020Reimsbach1:Diefflen5Bogen 24.10.2020Reimsbach1:FürthDen Schützen viel Erfolg.Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.

■ Kath. Frauen Reimsbach - OppenWendalinusandacht am 25.10.2020Liebe Pfarrmitglieder, leider kann die alljährliche Wendalinu-sandacht aufgrund der Pandemie nicht stattfinden. Um Euch jedoch die Möglichkeit zu bieten im Gebet an den Hl. Wenda-linus zu denken, bleibt die Wendalinuskapelle an diesem Tag ganztägig geöffnet.

Ortsvorsteher Detlef Bley Nelkenweg 5, Tel. 0159 01636515

Saarfels

■ Mitteilungen des Ortsvorstehers

KriegsgräbersammlungDer Volksbund führt dieses Jahr vom 24.Oktober bis 22. November wieder die Kriegsgräbersammlung durch.Mit dem eingesammelten Geld werden Kriegsgräber in Europa gepflegt sowie Schularbeit- und Jugendarbeit un-terstützt.Durch die Aktivitäten des Volksbundes wird die Erinnerungs-kultur an die Kriegszeiten aufrechterhalten. Mit seiner wertvollen Schul- und Jugendarbeit setzt der Volksbund ein wichtiges, ideelles Zeichen. Damit schlägt er eine Brücke zur jungen Generation, um diese für die verhängnisvollen Zusammenhänge und Dimensionen von Krieg und Frieden zu sensibilisieren.Ich bitte Sie die Aktion zu unterstützen.Detlef BleyOrtsvorsteher

■ Sportfreunde SaarfelsAktive MannschaftenACHTUNG Heimspielrecht wurde getauscht!Sonntag, 25.10.2020 12:30 Uhr: SF Saarfels 2 - SpVgg 1910 Merzig 2Sonntag, 25.10.2020 16:00 Uhr: SF Saarfels - SpVgg 1910 MerzigACHTUNG: Die Anstoßzeiten könnten sich kurzfristig ändern. Den aktuellen Spielplan auf www.sf-saarfels.de.

Ortsvorsteherin Susanne FerberReimsbacher Straße 3, Tel. 06832/800238

Reimsbach

■ 1. FC ReimsbachAuswärtsspiele der aktiven MannschaftenSonntag , 25.10.2015:00 Herren, TuS Michelbach FC Reimsbach 215:15 Herren, SV Ritterstraße - FC ReimsbachJugendDienstag, 20.10.2019:00 Uhr, A-Junioren JSG Saar Mitte -. FC ReimsbachSamstag, 24.10.2016:30 A-Junioren, 1. FC Reimsbach -SV GüdingenMittwoch, 28.10.20D-Junioren, Saarland-Pokal, SV Fraulautern - 1. FC ReimsbachAlte HerrenSamstag, 24.10.202018:00 Altherren,-AH Scheiden-Losheim - FC Reimsbach

■ Schützenverein Tell ReimsbachÖffnungszeiten:Dienstag u. Freitag jeweils ab 19 h, dies natürlich unter den bekannten Corona-Bedingungen!Das bedingt von Seiten der teilnehmenden Schützen ein ab-solut bedingungsloses Einhalten der Hygieneregeln!Bogen Halle Training:Montag ab 19 h, Freitag ab 18:30 h.Einführungstraining Samstag 15-17 h nach tel.AbspracheAb sofort ist ein eingeschränktes Training von Interessenten möglich, selbstverständlich mit Maske bei nahem Kontakt und regelmäßigem desinfizieren der Hände und dem Bogenmate-rial, die Richtlinien unseres Hygieneplanes muss eingehalten werden, er hängt an der Eingangstür und am Spind in der Halle aus.Schießstände:Es besteht Maskenpflicht auf dem Weg zur u. von der Standan-lage, wenn der angeordnete MindestAbstand nicht eingehalten werden kann.Wegen unserer räumlichen Gegebenheiten u. Enge kann nur jeder 2. Stand benutzt werden:Es kann auf dem Stand 1, 3 u. 5 trainiert werden.Die reine Trainingszeit kann nur 45 Min. betragen, da wir wegen unserer Räumlichkeiten anschließend 10-15 Min. lüften müssen. Schiessen ist nur mit einer zugelassenen Standaufsicht erlaubt, Einzelschützen müssen auch als Standaufsicht zugelassen sein.Nach Verlassen des Standes muss dieser desinfiziert werden.Weitere Informationen unter der Handynr. 01773306642.Desinfektion, Anmeldung und Austragung in der Dokumenta-tionsListe.Am Eingang, im Schießstand, an der Theke u. auf den Tischen steht Desinfektionsmittel für Sie bereit, als auch eine Anwesen-

Ende des redaktionellen Teils

Datenschutz geht uns alle an...Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen öffentlich und nichtöffentlich. Somit gelten grundsätzlich sämtliche Vorschriften der DSGVO auch für Vereine. Diskutieren Sie mit uns über dieses Thema!

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020 Seite 29

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Seite 30 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020

Danke

für all die mitfühlenden Worte und die überwältigenden Zeichen der Anteilnahme anlässlich des Todes meiner geliebten Mama, Schwiegermutter und Oma

Ingrid BiesDie entgegengebrachte Wert-schätzung hat uns sehr berührt.

Simone, Marin und Klara Bies-Kohr

Erbringen, im Oktober 2020

Eine Träne des Dankes, dass es dich gab.Eine Träne der Freude, für die Zeit mit dir.Eine Träne des Schmerzes, weil du so fehlst.Eine Träne der Gewissheit, dein Platz bleibt leer.Eine Träne der Liebe, aus unseren Herzen

wirst du nie gehen.

Stefan Magard* 17.01.1969 † 18.10.2020

In liebevoller Erinnerung,deine Ehefrau Kerstin, deine Kinder Kevin und Jaqueline,deine Familie und Freunde.

Die Urnenbeisetzung findet am 23.10.2020 um 14:30 Uhr im engsten Kreis auf dem Friedhof in Scheiden statt.

Losheim am See, Oktober 2020

06502 9147-0ABSCHIED nehmen

Du hast gesorgt, Du hast geschafft,bis Dir die Krankheit nahm die Kraft.Wie schmerzlich war‘s, vor Dir zu stehen,dem Leiden hilflos zuzusehen.Das Schicksal setzte hart Dir zu,nun bist Du gegangen zur ewigen Ruh‘.Erlöst bist Du von allen Schmerzen,doch lebst Du weiter in unseren Herzen.

In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von

Herbert Geiler* 24.03.1940 † 15.10.2020

In stiller Trauer:

Ingeborg Geiler geb. SiebertJoachim und Dorothee mit Familien

Die Urnenbeisetzung findet am Mittwoch, dem 28. Oktober 2020, um 11.00 Uhr auf dem Friedhof in Düppenweiler statt.

Wir bitten, die aktuellen Corona-Hygieneregeln einzuhalten.

66701 Beckingen-DüppenweilerBeerdigungsinstitut Söther, 66701 Beckingen-Haustadt

Trauer mitteilen ...

und zeigen! Abschied nehmen ist nicht einfach.Wir helfen Ihnen, Ihre Trauerauszudrücken.

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020 Seite 31

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Seite 32 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 43/2020 Seite 37

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