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06/22/22 1 Heiraten und Verpartnern in Wiens Gastronomie und Hotellerie http://www.wien.gv.at/verwaltung/ personenwesen/standesamt.html

16.08.20141 Heiraten und Verpartnern in Wiens Gastronomie und Hotellerie standesamt.html

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Heiraten und Verpartnern in Wiens Gastronomie und Hotellerie

http://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/standesamt.html

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• Paare, welche sich in Wien außerhalb des Standesamtes in den

Räumlichkeiten eines Gastronomiebetriebes bzw. Hotels trauen

lassen wollen

• Paare, welche eine eingetragene Partnerschaft in den

Amtsräumen des Magistrates der Stadt Wien bereits eingegangen

sind und danach die Zustellung der Partnerschaftsurkunden in

einem feierlichen Rahmen in den Räumlichkeiten eines

Gastronomiebetriebes bzw.Hotels vornehmen lassen wollen

Personenkreis

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Voraussetzungen

• Location muss der „Bedeutung der Ehe“ entsprechen (§ 47 Abs. 1

Personenstandsgesetz – PStG)

• obligatorische Ziviltrauung – Location darf keinen religiösen

Charakter aufweisen

• Trauungs- bzw. Verpartnerungsraum muss von dem

Gastronomiebereich abgetrennt bzw. abtrennbar sein

• Schutz vor Immissionen (zB durch andere Gäste, PassantInnen,

Musik,...)

• barrierefreie Zugangsmöglichkeit

• uneinsehbare Umkleidemöglichkeit für die BeamtIn

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Terminmöglichkeiten

• Montag bis Freitag von 16:00 Uhr und 18:00 Uhr

• Samstag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Ausnahmen: gesetzliche Feiertage

sowie Karfreitag, Heiliger Abend und

Silvester

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Hintanhaltung von Gefahren

• Betriebsanlagengenehmigung

• Genehmigung nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz

• Einhaltung der Auflagen (Zustimmung der BetreiberIn, dass

die Magistratsabteilung 35 beim Magistratischen Bezirksamt

bzw. bei der Magistratsabteilung 36 nachfragen darf)

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Ausstattung der Räumlichkeiten

• Zeremonientisch• diverse Sesseln für Paar, BeamtIn und eventuelle ZeugInnen• Theaterbestuhlung für die geladenen Gäste (keine

Sichtbeeinträchtigung durch Säulen, Garderoben, etc.)

 

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Organisation

Schritt 1: „Kontaktaufnahme mit Location“

.) Reservierung des Raumes am gewünschten Tag durch das

Paar

.) Einverständniserklärung der Location, gerichtet an Magist-

ratsabteilung 35, wird von Paar überbracht

 

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Schritt 2: „Aufgebot“

.) Brautpaare weisen am Wohnsitzstandesamt die gesetz-

lichen Voraussetzungen für eine Eheschließung durch

Vorlage der entsprechenden Dokumente nach

.) Gleichgeschlechtliche Paare weisen bei der zuständigen

Bezirksverwaltungsbehörde (in Wien Standesamt Wien-

Margareten = Zentrale Annahmestelle) die gesetzlichen Vor-

aussetzungen für eine Verpartnerung durch Vorlage der

entsprechenden Dokumente nach.

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.) Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Trauung bzw. Verpartnerung nachgewiesen wurden, kann vom Paar ein Ansuchen gestellt werden, die Trauung bzw. Verpartnerung an einem bestimmten Ort außerhalb der Amtsräumlichkeiten zum gewünschten Termin durchzuführen.

.) Diesem Ansuchen ist die Einverständniserklärung der BetreiberIn (Gastronomiebetrieb bzw. Hotel) beizulegen.

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Schritt 3: „Kommissionierung“

.) Anforderung der behördlichen Genehmigungen durch die Magistratsabteilung 35 (samt Zustimmungserklärung)

.) Bei der Kommissionierung wird vor Ort überprüft, ob alle Voraussetzungen für eine Trauung bzw. Verpartnerung gegeben sind.

.) schriftliche Schad- und Klagloshaltung durch das Paar und der LocationbetreiberIn

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Schritt 4: „Festlegung der Termines“

.) vom Ausgang der Kommissionierung wird die Location und das

Paar durch die Magistratsabteilung 35 informiert.

.) Paar schließt mit Location zivilrechtlichen Vertrag,

Magistratsabteilung 35 hebt gesetzlich vorgeschriebenen

Gebühren für Trauung bzw. Verpartnerung ein.

.) Seitens der Location ist vor, während und nach der Zeremonie

eine persönliche Betreuung zu gewährleisten

Trauung / Verpartnerung in Gastronomie und Hotellerie

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