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19. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGEKONGRESSGepflegte Profession
Die Pflege geht ihren Weg im intra- und extramuralen Handlungsfeld
Univ. Ass. Dr. Daniela Deufert25.Mai 2011
Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt.
Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen. (European Organisation for Expert Associations, 2011)
Ist keine geschützte Berufsbezeichnung
Sachverständige sollen: unabhängig, unparteiisch und gewissenhaft sein und über besondere Erfahrungen und überdurchschnittliches Fachwissen
verfügen (Fahrenkrog, 2011)
Begutachten und bewerten beschädigte Kraftfahrzeuge
Rekonstruieren den Unfallhergang Bewerten die Reparaturmöglichkeiten und –
würdigkeit sowie die Reparaturkosten Stellen den (Zeit-)Wert von Fahrzeugen fest
(www.bic.at, 2011)
Tätigkeitsbereich
→ An erster Stelle:
Pflegegeldeinstufung
Ärztliches Sachverständigengutachten Inhalt in §8(2) BPGG-EinstV geregelt Falls notwendig, kann zur ganzheitlichen
Beurteilung der Pflegesituation auch eine Person aus einem anderen Bereich herangezogen werden (§8 (1) BPGG-EinstV)
Anamnese, Diagnose und voraussichtliche Entwicklung der Behinderung
Befund über die Funktionsausfälle und die zumutbare Verwendung von Hilfsmitteln
Beschreibung der Defizite auf Grund der geistigen oder psychischen Behinderung
Angabe, zu welchen Verrichtungen ständige Betreuung und Hilfe benötigt wird
Begründung für eine Abweichung von den festgelegten Richtwerten und Mindestwerten
Begründete Angaben, zum Vorliegen von zusätzlichen Kriterien für die Stufen 5, 6 oder 7, wenn der Pflegebedarf durchschnittlich mehr als 180 Stunden monatlich beträgt.
Inhalte des Sachverständigen
-gutachtens (§8 (2)
BPGG-EinstV)
GuKG (1997) §14
Eigenverantwortlichkeit
Kompetenzbereich des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und
Krankenpflege
(Marx, 2002)
Im Jahr 2006 wurden bereits 70 % der Im Jahr 2006 wurden bereits 70 % der Begutachtungen durch Pflegepersonen Begutachtungen durch Pflegepersonen durchgeführt durchgeführt (Wagner, Fleer, 2007)(Wagner, Fleer, 2007)
Wer ist für die Begutachtung zuständig?
Reicht die pflegefachliche Beurteilungskompetenz aus?
Pflegegeldgutachten – ein neues Aufgabenfeld für die Pflege?
Zunahme der Anzahl
Pflegebedürftiger
Bedarfsgerechte und individuelle
Pflegeversorgung
Beurteilung von Pflegebedürftigkeit bzw.
Grad der Behinderung Beurteilung des Pflegebedarfs Leistungsgerechte Finanzierung Beurteilung von Pflegequalität
Aufgaben und Tätigkeiten (BfA, 2011)
Grad der Behinderung bzw. der Pflegebedürftigkeit von Patienten feststellen
Gutachten und Gegengutachten etwa für Versicherungen und Krankenkassen erstellen
Pflegequalität von Pflegeeinrichtungen überprüfen
Häusliche Pflege- und Versorgungssituationen von pflegebedürftigen Patienten in deren Wohnungen begutachten
Patienten und Angehörige beraten
Ausbildungsform In Deutschland: 34 Anbieter bundesweit verschiedene Bildungseinrichtungen (private
Bildungszentren, Bildungsakademien, Bildungszentren des TÜV)
Je nach Art der Lehrgänge (Voll- bzw. Teilzeit, Fernunterricht) und je nach Bildungsanbieter kann die Weiterbildung 1 bis 2 Jahre dauern
In der Regel werden sie berufsbegleitend absolviert
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung Eine bestimmte berufliche Vorbildung ist rechtlich nicht
vorgeschrieben.
In der Regel werden vorausgesetzt: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachkraft, z.B.
Altenpfleger/in, Krankenschwester/-pfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Kinderkrankenschwester/-pfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
und eine mehrjährige Berufspraxis sowie teilweise eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zur Leitung einer
Station, Pflegeeinheit oder eines Pflegedienstes und/oder der Nachweis von sonstigen regelmäßigen pflegefachlichen
Weiterbildungen
Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens Einführung in die Betriebswirtschaft Grundlagen der Durchführung von
Begutachtungen Pflegegutachtliche Instrumente Moderation, Präsentation und Gesprächsführung Einführung in die Qualitätssicherung Rechtliche Grundlagen der Feststellung von
Pflegebedürftigkeit/Richtlinien des MDK Gutachtenerstellung in Form einer Projektarbeit
(BfA, 2011)
Pflegesachverständiger/Pflegesachverständige Pflegegutachter/Pflegegutachterin Pflegesachverständiger/Pflegesachverständige
(TÜV) Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (TÜV) Geprüfter unabhängiger Pflegesachverständiger
im Gesundheitswesen/Geprüfte unabhängige Pflegesachverständige im Gesundheitswesen bzw. Hebammenwesen
Der Pflegesachverständige als Der Pflegesachverständige als neues Aufgabenfeld für neues Aufgabenfeld für
PflegepersonenPflegepersonen in Österreich?in Österreich?
Ja …
Änderungen des Gesetzestextes für die Berechtigung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zur Pflegegeld-Einstufung
Entsprechende Qualifikation der Dipl. Gesundheits- und
Krankenpflegepersonen
„Eine Professionalisierung der Pflege erfordert, dass die Berufsgruppe in der Lage ist, gutachterliche Aufgaben bezogen auf ihren Gegenstandsbereich wahrzunehmen.
Es ist daher keine Frage, ob die Berufsgruppe diese Verantwortung übernehmen möchte, sondern es ist ihre Pflicht, dieser Anforderung nachzukommen.“ (BvPP, 2011)