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1 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007 Luftreinhaltung Tsp. 10.7.04: „Sauberland hat abgedankt“ „Deutschland bisher keine Luftreinhaltepläne für Ballungsräume vorgelegt“ MAZ, 05.08.2004: erster Luftreinhalteplan für Brandenburg vorgestellt Luftreinhaltung in der Raumplanung Emission, Immission Luftschadstoffe Schadstoffentwicklung Luftreinhalteplan nach EU-Recht, Luftreinhalteplan nach Landesverordnung Maßnahmen zur Luftreinhaltung

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1 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Luftreinhaltung

Tsp. 10.7.04: „Sauberland hat abgedankt“ „Deutschland bisher keine Luftreinhaltepläne für Ballungsräume vorgelegt“ MAZ, 05.08.2004: erster Luftreinhalteplan für Brandenburg vorgestellt

Luftreinhaltung in der RaumplanungEmission, ImmissionLuftschadstoffeSchadstoffentwicklungLuftreinhalteplan nach EU-Recht, Luftreinhalteplan nach LandesverordnungMaßnahmen zur Luftreinhaltung

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2 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Luftreinhaltung in der PlanungBauGB: § 1 Abs. 5 Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen 1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,7. gemäß § 1a die Belange des Umweltschutzes, auch durch die Nutzung erneuerbarer Energien, ...der Luft und des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen, sowie das Klima§ 5 Inhalt des Flächennutzungsplans (2) Im Flächennutzungsplan können insbesondere dargestellt werden:6. die Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes; § 9 Inhalt des Bebauungsplans (5) Im Bebauungsplan sollen gekennzeichnet werden:

23. Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen; 24. die von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen und ihre Nutzung, die Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen und sonstigen technischen Vorkehrungen;

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3 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Luftreinhaltung in der Planung

ROG: § 2 Abs. 2 Nr. 8 „Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind sicherzustellen.“ § 7 Abs. 1 ROG: Grundsätze der Raumordnung sind durch Raumordnungspläne zu konkretisieren.

BImSchG: § 50 Planung (Trennungsgebot: Schutzbedürftige Nutzungen von störenden trennen)Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Gebieten, in denen die in Rechtsverordnungen nach § 48a Abs. 1 festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, ist bei der Abwägung der betroffenen Belange die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen.

Gemeindeordnung (Landesgesetz): Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme per Gemeindesatzung aus Gründen der Gesundheitsvorsorge (Luftreinhaltung) vgl. § 15 GO Bbg

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4 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Emission, Immission

Emission: Konzentration am Auspuff (Quelle)

Immission: Konzentration an Nase

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5 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Luftschadstoffe und ihre Wirkungen

Schadstoff Auswirkungen Menge bundesweit in 1.000 t/J ahr 1998

Anteil Individualverkehr in %

Wichtigste Quellen der Belastung Situation in Berlin Handlungsbedarf

Kohlendioxid Treibhauseffekt 886.000 19 Wohnungsheizungen, Verkehr, Industrie, Kraftwerke

Kohlenmonoxid Starkes Atemgift 5.425 55 Verkehr, Ofenheizungen Kein Problem mehr -

Stickstoffdioxid Winter-,

Sommersmog, Ozon,

saurer Regen,

1.780 48 Verkehr, Importiertes Stickoxid, Wohnungsheizung, Industrie & Kraftwerke

Ernstes Problem: Überschreitungen des EU-Grenzwertes 2010 an allen Verkehrsmessstellen; Überschreitung der Toleranzmarge

Zusätzliche Maßnahmen in Berlin und EU-weit notwendig, hauptsächlich im Verkehrssektor

Benzol Verdacht auf Krebserzeugung

1.705 24 Verkehr (Benzinmotoren) Schwindendes Problem: Überschreitungen des EU-Grenzwertes 2010 an einigen Hauptverkehrsstraßen, Tendenz fallend

Eingeleitete Maßnahmen im Verkehr reichen aus, um Grenzwerte einzuhalten

Schwefeldioxid Wintersmog, saurer

Regen, Pseudokrupp

1.292 2 Importiertes Schwefeldioxid, Wohnungsheizungen, Kraftwerke, Industrie, inzwischen auch der Verkehr (Dieselmotoren)

Kein Problem mehr -

Feinstaub (PM10) Erkrankungen der Atmungsorgane

283 13 Verkehr, private Haushalte (incl. Wohnungsheizung), importierter Sekundärstaub, Industrie, Baugewerbe, biologisches Material (z.B. Pollen)

Sehr ernstes Problem: - Zahlreiche Überschreitungen des EU-Grenzwertes 2005 in Verkehrsnähe - Flächendeckende Überschreitung des vorläufigen Richtgrenzwertes 2010

Zusätzliche Maßnahmen in mehreren Sektoren in Berlin und national/EU-weit erforderlich

Ozon Reizung der Schleimhäute

Ozon wird kaum emittiert sondern aus Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen gebildet: Quellen dafür sind: Verkehr, Kraftwerke, Industrie, private Haushalte; Gut ein Drittel der Ozonkonzentration ist natürlichen Ursprungs; nur ein sehr geringer Teil der Belas

Ernstes Problem: Überschreitungen der künftigen EU-Zielwerte und Langfristziele in Wohngebieten und am Stadtrand

Zusätzliche Maßnahmen national und EU-weit erforderlich

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6 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Luftschadstoffe und ihre Wirkungen

NOx Allergien, Waldschäden

SO2 Krankheiten Waldsterben Sahelzone

CO2 Globale Erderwärmung Eiszeit in Europa

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7 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Luftschadstoffe und ihre Wirkungen

Wirkung auf Mensch, Tier, Pflanze, Klima:

KohlendioxidStickstoffoxideSchwefeldioxidKohlenmonoxid(Fein-)StaubDieselrußFlüchtige org.Verbindungen (NMVOC)

Umweltbundesamt: http://www.env-it.de/umweltdaten/jsp/dispatcher?event=DATA_DOWNLOADIMAGE&ident=4612

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8 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Luftschadstoffe und ihre Wirkungen

NOx (Winter-, Sommersmog, Ozon, saurer

Regen, Schädigung der Atmungsorgane, Reizung der Schleimhäute)

Allergie (in 3. Welt fast unbekannt, bei uns 20 %), Vergleichsstudien:

Bauernkinder/StadtkinderTsp. 30.7.2000

Leipzig/München, Bronchitis/Heuschnupfen Tsp. 12.5.2000

Macht Sauberkeit krank?

Waldschädendeutlich geschädigt (2006):

Berlin: 33 % Brandenburg: 18 %

Berliner Zeitung 29.11.2006

Quelle: Umweltbundesamthttp://www.env-it.de/umweltdaten/jsp/dispatcher?ident=4893&event=DATA_PREVIEW#4893

www.umweltlexikon-online.de

NOx-Emissionen Deutschland 2001gesamt: 1,59 Mio t, Quelle: UBA, eigene Berechnung und Darstellung

Straßenverkehr 52%

Kraft- und Fernheizwerke

17%Industrieprozesse 1%

Industriefeuerungen 12%

Kleinverbraucher 2%

Haushalte 6%

Landwirtschaft 1%

Übriger Verkehr 9%

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9 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Luftschadstoffe und ihre Wirkungen

Waldzustandsentwicklung in Berlin-Brandenburg 1991 - 2006

Quelle: Waldzustandsbericht 2006 der Länder Brandenburg und Berlinhttp://www.mluv.brandenburg.de/cms/media.php/2324/wse2006.pdf

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10 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Luftschadstoffe und ihre Wirkungen

SO2 (Wintersmog, saurer Regen, Pseudokrupp)

Krankheiten, TodesfälleWaldsterbenDürre

An Tagen mit hohen SO2-Gehalten (0,3 mg/m³) starben 7,8 % mehr Menschen, (Innenstadt: 10,8 %, Außenbezirke: 6,6 %), bei den über 70-Jährigen 14,8 %. Untersuchung Statistisches Landesamt Berlin 1976 – 1982 über Zusammenhang Luftschadstoffe und Sterberate, Berliner Statistik, 5/83, S. 114

TA-Luft erlaubte damals Belastungen bis 0,4 mg

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11 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Sahel-Dürre 1970/85 - Schwefeldioxid?

These Rotstayn, Lohmann:

„Schwefel-Wolken“verdrängten tropischenRegel-Gürtel:

1 Mio. Hungertote

Nach SO2-Reduktion kehrt

Regen zurück«New Scientist» (Band 174, Nr. 2347, S. 4), 05.08.2002 http://www.vistaverde.de/news/Wissenschaft/0208/05_sahelduerre.htm

Karl-Heinz Böhm: „Diese Menschen bezahlen eine Rechnung,

die eigentlich wir bezahlen müssten“ Tsp. 16.12.02

Mikroskopisch kleine Schwefelpartikel, Schwefelaerosole als Keime für Bildung sehr kleiner Wassertropfen; erhöhte Lebensdauer von Wolken; Wolken aus sehr kleinen Tröpfchen halten wärmende Sonnenstrahlen stärker als gewöhnliche Wolken von der Erde ab. Starke Abkühlung der Erde unter «Schwefel-Wolken», Folge: Verdrängung des tropischen Regengürtel nach Süden.

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Schadstoffentwicklung

Politik der hohen Schornsteine (Verdünnung statt Vermeidung)

Problembereiche: Industrie (Schornsteine), Kraftwerke (Schornsteine), Müllverbrennung, Verkehr, Hausbrand

1961: Willy Brandt: „Himmel über der Ruhr muss wieder blau werden“

80er Jahre:Saurer RegenWaldsterben, Waldschäden: GroßfeuerungsanlagenVO 1984 Wintersmog, Sommersmog, Zusammentreffen vieler Immissionsquellen: besonders MIV

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Schadstoffentwicklung

90er Jahre: geplantes Verbot von Kohleöfen in Berliner Innenstadt bis 2000, ca. 200.000 Haushalte betroffen (taz 13.10.93)

zurückgehende Emissionen nach der Wende Zusammenbruch Ostdeutsche Industrie, Neuaufbau mit neuer TechnikEntschwefelung ostdeutscher Kraftwerke, Modernisierung, Heizungen (Zentralheizung statt Ofen), FahrzeugflotteAnteil schadstoffarmer Kfz von 15 % 1989 auf 75 % 1999 (10 Jahre Nutzungsdauer) Rhein-Main-Gebiet: Wintersmog-Verordnung von 1976 konnte 1998 aufgehoben werden.

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Schadstoffentwicklung

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Luftreinhalteplanung - EU

Luftqualitätsrahmenrichtlinie Richtlinie 96/62/EG vom 27. September 1996 über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität

1. Tochterrichtlinie: Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft (In-Kraft-Treten 19.07.1999)

2. Tochterrichtlinie: Richtlinie 2000/69/EG des Rates vom 16.11.2000 über Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid (In-Kraft-Treten 13.12.2000)

3. Tochterrichtlinie: Richtlinie 2002/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2002 über den Ozongehalt der Luft

Ballungsraum als Problemgebiet Gebiet mit mindestens 250.000 EW oder nach Definition Mitgliedsstaat

Gesundheitsschutz durch Grenzwerte (Tochter-RL)Pläne bzw. Programme zur Grenzwertunterschreitung

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Luftreinhalteplan nach EU-Recht

Deutschland (Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht (BImSchG und 22. BImSchV im Jahr 2002)

BImSchG und 22. BImSchV (VO über Immissionswerte)

§ 10: Behörden haben Luftqualität für gesamte Fläche ihres Landes ...zu beurteilen:

Messungen und Modellrechnungen durchführenLuftreinhaltepläne für Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen (Berücksichtigung von Toleranzmargen) nach § 47 Abs.1 BImSchG

http://www.bund.net/verkehr/themen/themen_56/files/3070_synopselrpstanddez04.pdf

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Luftreinhalteplan § 47 BImSchG

Luftreinhalteplan: bei Überschreiten der Immissionsgrenzwerte gem. § 48a BImSchG bzw. bei zu erwartender Überschreitung

Ziele der Raumordnung zu beachten Aktionsplan: bei Gefahr der Überschreitung von I-Grenzwerten oder Alarmwerten (Sofort-Maßnahmen, eventuell Teil des Luftreinhalteplans)

Behördliches Eingriffsrecht nach Grenzwertüberschreitung gem. RVO oder aufgrund Maßnahmen in PlanEinvernehmen mit Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden bei Maßnahmen in Luftreinhalte- bzw. AktionsplänenMaßnahmen nach dem Verursacherprinzip und -anteil bestimmenÖffentlichkeitsbeteiligung bei Aufstellung, Zugänglichkeit der Pläne für ÖffentlichtkeitMaßnahmen sind durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften durchzusetzen.

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Luftreinhalteplan - Mindestinhalte

Anlage 6 der 22. BImSchV

1. Ort des Überschreitens2. Allgemeine Informationen (Art des Gebietes u.a.)3. Zuständige Behörden4. Art und Beurteilung der Verschmutzung5. Ursprung der Verschmutzung6. Lageanalyse (Überschreitungsgründe) Angaben zu durchgeführten Maßnahmen oder Verbesserungsvorhaben

7. Vor EU-RL-Einführung8. Nach EU-RL-Einführung9. langfristig angestrebten Maßnahmen oder Vorhaben10. Liste der Veröffentlichungen, Dokumente, Arbeiten

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Luftreinhalteplan nach EU-Recht

22. BImSchV § 1 Begriffsbestimmungen Nr. 7:

Definition Ballungsraum: Gebiet mit mindestens 250.000 EW Gebiet mit EW-Dichte größer 1.000 EW/km2 auf mehr als 100 km2

Gebietseinteilung spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen (§ 10 Abs. 1)

Bsp. HessenBallungsraum Rhein-Main,Ballungsraum Kassel, Gebiet Südhessen, Gebiet Lahn-Dill, Gebiet Mittel- und Nordhessen.

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Luftreinhaltepläne - Querschnittsaufgabe

Zuständigkeit: oberste Immissionsschutzbehörde (Umweltministerium)Koordinierung der Maßnahmenumsetzung in verschiedenen

Rechtsgebieten (Immissionsschutz, Straßenverkehrsrecht, Planungsrecht) durch IMAG:

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Federführung)Abteilung II "Abfallwirtschaft, Bergbau, Klima- und Immissionsschutz„Referat II 13 "Gebietsbezogener Immissionsschutz, Chemikalien, Produkte/Stoffe„

Referat II 12 "Verkehrsbezogene Luftreinhaltung, Energieeffizienz, Abwärmenutzung" Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie

Abteilung I "Immissions- und Strahlenschutz„Dezernat I1 "Luftreinhaltung, Kataster, Planungen"

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und LandesentwicklungAbteilung VI "Verkehr„Referat VI 4 "Straßenverkehrsordnung und Verkehrssicherheit"

Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-MainStadt DarmstadtStadt Frankfurt

Stadt Wiesbaden

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21 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Luftreinhaltung nach EU-Recht § 47 BImSchG

(7) Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen werden ermächtigt, bei der Gefahr, dass Immissionsgrenzwerte überschritten werden, die eine Rechtsverordnung nach § 48a Abs. 1 festlegt, durch Rechtsverordnung vorzuschreiben, dass in näher zu bestimmenden Gebieten bestimmte

1. ortsveränderliche Anlagen nicht betrieben werden dürfen,

2. ortsfeste Anlagen nicht errichtet werden dürfen,3. ortsveränderliche oder ortsfeste Anlagen nur zu

bestimmten Zeiten betrieben werden dürfen oder erhöhten Anforderungen genügen müssen,

4. Brennstoffe in Anlagen nicht oder beschränkt verwendet werden dürfen.

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Luftreinhalteplan München

„In Bayern wurden vom Landesamt für Umweltschutz Überschreitungen der Grenzwerte bei Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) festgestellt“http://www.muenchen.de/Rathaus/rgu/vorsorge_schutz/luft/luftreinhalteplan/98045/index.htmlhttp://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_de/rubriken/Rathaus/70_rgu/04_vorsorge_schutz/luft/pdf/luftreinhalteplan.pdfhttp://by.juris.de/by/gesamt/ImSchG_BY.htm#ImSchG_BY_rahmen

LuftreinhalteplanungArt. 8 BayImSchG: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV)

Entwürfe für LuftreinhaltepläneStMUGV beauftragt Regierungen (Mittelbehörden) mit Erstellung der Entwürfe für Luftreinhaltepläne (Übertragung auf Landratsamt, kreisfreie Stadt oder Große Kreisstadt möglich, wenn dort Problemlösungskompetenz besteht; Übertragung auf Kommune setzt voraus, dass sie die Kosten trägt)

Überwachung Luftqualität Art. 6 BayImSchG: Landesamt für Umwelt(schutz), benennt Gebiet mit Grenzwertüberschreitung und solche, wo eine Überschreitung droht.

Beteiligung von Stadt und TÖB Regierungen (Mittelbehörden) beteiligt bei der Aufstellung des Entwurfs auch im Hinblick auf eine spätere Umsetzung der Maßnahmen Referate und Fachstellen der Landeshauptstadt München und weitere nichtstädtische Dienststellen.

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23 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Luftreinhalteplan München

Verkehrsbezogene MaßnahmenGVZ (Güternahverkehr durch Kleinlaster)City-Logistik (City-Lieferverkehr durch Kleinlaster)Ausbau von Ring- und Ausfallstraßen, TunnelbauParkraumbewirtschaftungStellplatzbeschränkungen (notwendige Stellplätze nach Bau0)Förderung ÖPNV (neues Busnetz, Ausbau U-Bahn, Tram; Beschleunigung)Ausbau P&R, B&R

http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_de/rubriken/Rathaus/70_rgu/04_vorsorge_schutz/luft/pdf/luftreinhalteplan.pdf

Quelle: Luftreinhalteplan München 2004, S. 41

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24 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Luftreinhalteplan n. Landesvordnung § 44 BImSchG

Abs.2: Länder werden ermächtigt, zusätzlich zur Immissionsüberwachung nach EU-Recht (22. BImSchV) Untersuchungsgebiete für weitere Luftverunreinigungen auszuweisen (Luftreinhaltepläne alter Prägung der 80er und 90er Jahre)

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__44.htmlhttp://www.hlug.de/medien/luft/planung/index.htm

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25 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Maßnahmen zur Luftreinhaltung

Städtebau, Bauleitplanung:Ventilationsbahnen (Grünzüge), Frischluftschneisen, KaltluftentstehungsgebieteNutzungsmischung (Verkehrsvermeidung)Autofreies Wohnen

Wohnungsbestand und -neubauFernwärmeanschluss per Satzung (Ofenheizung zurückdrängen)

IndustrieProduktionseinschränkungen

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26 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Maßnahmen zur Luftreinhaltung

Motorisierter Verkehr: Weniger, langsamer, sauberer

Förderung Umweltverbund (schneller und billiger: „Tempo, Takt, Tarif): ÖPNV und Radverkehr, Jobticket

Mobilitätsketten umweltverträglich optimieren: GVZ, P & R, B & R

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27 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Regelung des MIV

City-Maut; Parkraumbewirtschaftung, Parkleitsysteme, Stellplatzbeschränkungen (notwendige Stellplätze nach Bau0) Sperrung von Straßen oder –abschnitten, Fahrverbote: total, emissionsabhängig, bestimmte Kfz (z.B. Lkw), bestimmte Zeiten

großräumig: Umweltzone kleinräumig: Zurückverlegung der Ampel vor Brücken, Bsp.

Zoobrücke

Einbahnstraßensystem (Verhinderung Durchgangsverkehr) Zuflussdosierungen ("Pförtnerampeln“)

Verkehrsberuhigung: Tempo-30, Grüne Welle; verkehrsberuhigte Zonen, Fahrbahnverengung (Zeichen 325 StVO, Kfz müssen Schrittgeschwindigkeit fahren)

bauliche Maßnahmen: Fahrbahnverengungen, Fahrbahnverschwenkungen, Aufpflasterungen, Kreisverkehrsplätze

Lkw-Routenkonzept (Führung durch Nichtwohngebiete), GVZ

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Pförtnerampeln in Potsdam

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