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AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 1 INHALTSVERZEICHNIS 1. Soziales und Gesundheit sowie Europaangelegenheiten 1.1. SGB II – Finanzieller Ausgleich für die Kommunen 2 1.2. Heroin-Vergabe an Schwerstabhängige 3 1.3. Belebung der Innenstädte 4 1.4. Bleiberecht 4 1.5. EU-Projekttag an den Schulen am 22. Januar 2007 5 2. Bildung, Wissenschaft und Kultur 2.1. Rechtschreibnote abgeschafft 6 3. Haushalt, Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 3.1. Verabschiedung des Haushaltsetats für das Jahr 2007 7 3.2. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Transrapid-Unglück 8 4. Innen und Recht 4.1. Debatte um eine Kreisgebietsreform 9 4.2. Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland – Sportwetten 10 4.3. Rücknahme der Rechtspflicht für Straßenausbaubeiträge 11 4.4. Gesetzentwurf zum Landesstrafvollzugsgesetz 11

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4.4. Gesetzentwurf zum Landesstrafvollzugsgesetz 11 1.5. EU-Projekttag an den Schulen am 22. Januar 2007 5 4.3. Rücknahme der Rechtspflicht für Straßenausbaubeiträge 11 1.1. SGB II – Finanzieller Ausgleich für die Kommunen 2 3.1. Verabschiedung des Haushaltsetats für das Jahr 2007 7 2.1. R e c h t s c h r e i b n o t e a b g e s c h a f f t 6 3.2. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Transrapid-Unglück 8 4. Innen und Recht 2. Bildung, Wissenschaft und Kultur 1

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AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 1

INHALTSVERZEICHNIS

1. Soziales und Gesundheit sowie Europaangelegenheiten

1.1. SGB II – Finanzieller Ausgleich für die Kommunen 2

1.2. Heroin-Vergabe an Schwerstabhängige 3

1.3. Belebung der Innenstädte 4

1.4. Bleiberecht 4

1.5. EU-Projekttag an den Schulen am 22. Januar 2007 5

2. Bildung, Wissenschaft und Kultur

2.1. Rechtschreibnote abgeschafft 6

3. Haushalt, Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

3.1. Verabschiedung des Haushaltsetats für das Jahr 2007 7

3.2. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Transrapid-Unglück 8

4. Innen und Recht

4.1. Debatte um eine Kreisgebietsreform 9

4.2. Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland – Sportwetten 10

4.3. Rücknahme der Rechtspflicht für Straßenausbaubeiträge 11

4.4. Gesetzentwurf zum Landesstrafvollzugsgesetz 11

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1. SOZIALES UND GESUNDHEIT SOWIE EUROPAANGELEGENHEITEN Wissenschaftlicher Fachreferent: Thomas Franzkewitsch; Telefon 0511-3030 4306

1.1 SGB II – Finanzieller Ausgleich für die Kommunen

Die kommunalen Träger im SGB II – also die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover – erhalten für ihre Aufwendungen (vor allem für die Unterkunftskosten der Arbeitslosengeld II-Bezieher, aber auch für begleitende Eingliederungsleistungen wie psychosoziale Betreuung, Suchtberatung oder Schuldnerberatung) auf zwei Grundlagen einen finanziellen Ausgleich.

Ein Großteil besteht aus der Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten, die für 2005 und 2006 auf 29,1 % festgeschrieben war und nach den tatsächlichen Aufwendungen ausgezahlt wird. Für 2007 und die Folgejahre bis 2010 ist eine Erhöhung der Quote der Bundesbeteiligung vorgesehen. Es gibt zwar noch immer Differenzen bei den Berechnungen von Bund und Ländern zu den finanziellen Be- und Entlastungen der Kommunen, allerdings konnte hinsichtlich des Volumens der Bundesbeteiligung ein Kompromiss in Höhe von 4,3 Mrd. € erzielt werden. Dieser Kompromiss liegt zwar 1,5 Mrd. € unter den Forderungen der Kommunen, aber 2 Mrd. € über dem ursprünglichen Ansatz der Bundesregierung.

Ein Problem stellt derzeit noch der Verteilungsschlüssel an die Länder dar. Diese haben sich einvernehmlich darauf verständigt, besondere Belastungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu berücksichtigen, die nach dem bisherigen Schlüssel nicht ausgeglichen worden sind. Daher hat der Bundesrat beschlossen, keine einheitliche Quote von 31,8 % festzusetzen, sondern für die beiden Länder höhere Quoten und für alle anderen Länder eine Quote von 31,2 %. Es ist allerdings fraglich, ob eine Regelung mit unterschiedlichen Quoten für einzelne Länder verfassungsgemäß ist oder ob ein Ausgleich zwischen den Ländern nur im Rahmen des Länderfinanzausgleichs zulässig wäre. Diese Verfassungsproblematik könnte ein Inkrafttreten der neuen Verteilungsschlüssel zum Jahresanfang gefährden.

Neben der Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten gibt es einen Ausgleich für die Entlastungen des Landes, die vor allem beim Wohngeld entstanden sind. Dieser Ausgleich wurde ursprünglich mit 105 Mio. € angesetzt und nach aktualisierten Berechnungen inzwischen auf 127 Mio. € im Jahr erhöht. Die Verteilung auf die einzelnen Kommunen nach § 5 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum SGB II orientierte sich bisher an der Verteilung der vorherigen Wohngeldausgaben. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt Niedersachsen seine Ausgleichszahlungen nicht in den allgemeinen kommunalen Finanzausgleich, wo eine Quantifizierung für die einzelnen Kommunen kaum mehr möglich wäre.

Werden die finanziellen Be- und Entlastungen näher betrachtet, zeigt sich einerseits, dass die vom Bund insgesamt versprochenen Entlastungen (für Niedersachsen ca. 250 Mio. €) nicht erreicht werden, sondern maximal eine Summe von knapp 50 Mio. €. Andererseits haben sich für die einzelnen Kommunen sehr unterschiedliche Be- und Entlastungen ergeben, Gewinner waren z. B. die Region Hannover, die Städte Wilhelmshaven und Wolfsburg und die Kreise Hildesheim, Diepholz, Stade und Leer, Verlierer waren z. B. die Landkreise Harburg, Gifhorn, Goslar, Göttingen, Lüneburg und Ammerland und die Städte Braunschweig, Oldenburg und Emden. Ursache für diese interkommunalen Verwerfungen sind unterschiedliche Ausgangsbedingungen bei der Einführung des SGB II.

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Das Datenmaterial wurde von einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Sozialministeriums und Beteiligung von Landkreistag, Städtetag und Vertretern einzelner Kommunen ermittelt. Diese Arbeitsgruppe hat auch mehrheitlich einen neuen Verteilungsmechanismus vorgeschlagen. Insbesondere von der Region Hannover wurden die Daten angezweifelt. Es können aber nicht einzelne Bereiche wie die Ausgaben für Krankenhilfe gesondert betrachtet werden. Sicher ist der Haushalt der Region in dieser Frage mit zweistelligen Millionen-Beträgen betroffen, allerdings war die Region auch in der Arbeitsgruppe bei der Ermittlung der Daten beteiligt. Insgesamt haben die kommunalen Spitzenverbände festgestellt, dass der gefundene Kompromiss zwar nicht vollständig zufrieden stellend ist, aber im Hinblick auf die Notwendigkeit eines Ausgleichs der interkommunalen Verwerfungen mitzutragen sei.

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz wurde jetzt beschlossen, dass die Kommunen, die bisher finanziell entlastet worden sind, für die Monate November und Dezember keine Landeszuschüsse mehr erhalten. Die noch verbliebene Summe von 39,5 Mio. € wird dann auf die bisherigen „Verlierer“-Kommunen im Verhältnis der jeweiligen Belastungen verteilt. Für das Jahr 2007 ist noch eine ausgewogene Regelung zur Verteilung zu entwickeln.

1.2 Heroin-Vergabe an Schwerstabhängige

Seit dem Jahr 2002 lief das Modellprojekt zur Heroin-Abgabe an Schwerstabhängige in Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen. Dieses Modellprojekt hat sich an Menschen gerichtet, die sowohl von konventionellen Therapien wie auch von der Substitution mit Methadon nicht erreicht wurden. Die Ergebnisse des Modellprojektes sind eindeutig positiv. So ist bei 80% der Probanden eine gesundheitliche Verbesserung eingetreten. Der Beikonsum von illegalen Drogen ist bei 69% zurückgegangen. Insgesamt hat sich gezeigt, dass es bei der Heroin-Vergabe leichter fällt, sich von der Drogenszene und dem kriminellen Umfeld zu lösen.

In Hannover haben 126 Menschen an der Studie teilgenommen. Das Land hat sich an der Finanzierung des Modellprojektes mit insgesamt rund 2,6 Millionen Euro beteiligt. Das Modellprojekt zur Heroin-Vergabe sollte ursprünglich Ende Juni enden. Es konnte aber eine Übergangsregelung bis zum Jahresende vereinbart werden. Eine weitere Fortsetzung als Modellversuch lässt sich hingegen nicht begründen. Ohne eine Aufnahme der Heroin-Vergabe in die Regelversorgung droht allerdings, dass die betroffenen Menschen in den Kreislauf von Drogenkonsum, Sucht und Beschaffungskriminalität zurückfallen.

Daher wären auf Bundesebene Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes und des Arzneimittelgesetzes erforderlich. In der Folge hätte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen die Heroin-Vergabe unter einer klaren Indikationsstellung für Schwerstabhängige in die Behandlungsrichtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung aufnehmen können. Niedersachsen hat sich in der Gesundheitsministerkonferenz für eine Fortsetzung der Heroin-Vergabe ausgesprochen, auch der Landtag hat sich eindeutig zu dieser Problematik geäußert. Allerdings gibt es erhebliche Widerstände in der Bundestagsfraktion der Union, die eine entsprechende Gesetzgebung verhindert haben. Damit ist abgesehen von einer Auslaufphase bis Mitte 2007 keine weitere Heroin-Vergabe mehr möglich.

Angesichts der ausstehenden bundesgesetzlichen Änderungen hat sich die FDP-Fraktion in den Haushaltsberatungen dafür ausgesprochen, den betroffenen ca. 35 noch im Projekt verbliebenen Menschen Unterstützung zukommen zu lassen. 200.000 € sollen für die psycho-

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soziale Betreuung zur Verfügung stehen. Zusammen mit den bereits von der Stadt Hannover zugesagten Mitteln kann damit ein geordneter Ausstieg unterstützt werden und eine Nachsorge organisiert werden. Aus Sicht der FDP ist zu bedauern, dass die effektive Überlebenshilfe mit der Abgabe von Heroin nicht fortgesetzt werden kann.

1.3 Belebung der Innenstädte

Die FDP will die Innenstädte stärken, die wieder zum Lebensraum für alle Generationen werden müssen. Dies betrifft insbesondere den Einzelhandel mit seiner verbrauchernahen Versorgungsfunktion. Der Bundestag hat am 9. November mit den Stimmen der FDP den Gesetzentwurf zur Planungserleichterung für die Innenentwicklung der Städte beschlossen. Dieses Gesetz kann durch mehr Flexibilität bei der Planung die Innenstädte im Wettbewerb mit der „Grünen Wiese“ stärken. Die Möglichkeiten dieses Gesetzes sollen auch in Niedersachsen genutzt werden. Dazu zählt auch der neue § 171 f im BauGB mit der Option für koordinierte private Initiativen zur innerstädtischen Entwicklung.

Städtebauliche Verbesserungen können ein Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum aufwerten. Dabei geht es um Baumaßnahmen, daneben aber auch um Grundstücksbewirtschaftungen, gestalterische Veränderungen und ergänzende Dienstleistungen. Vorrangig setzen wir dazu auf die freiwillige Selbstorganisation der Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden zur Verbesserung ihres Standortes. Es gibt bereits mehr als 10 Kommunen, in denen Modellprojekte starten könnten, weil ein entsprechendes Interesse der Beteiligten vor Ort geäußert wurde. Die FDP setzt hier zusätzlich auch einen besonderen politischen Schwerpunkt und will entsprechende Modellprojekte mit einer Million Euro fördern. Dies geht über eine reine Wirtschaftsförderung weit hinaus und ergänzt auch andere städtebauliche Instrumente.

1.4 Bleiberecht

Die Innenministerkonferenz hat am 17. November einen Beschluss gefasst für ein Bleiberecht für langjährig geduldete Menschen ohne Aufenthaltsrecht, wenn diese faktisch und wirtschaftlich in Deutschland integriert sind. Die FDP hat ein Bleiberecht seit der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes gefordert, die notwendige Verständigung in der Innenministerkonferenz kam aber bisher nicht zustande. Auch im Vorfeld dieser Konferenz gab es noch Irritationen über weitergehende Vorschläge der Koalition auf Bundesebene, die aber nur nach einem längeren Gesetzgebungsverfahren umzusetzen wären. Der Beschluss der Innenminister ist daher ein erster Schritt in die richtige Richtung. Den Betroffenen bringt er sofort eine humanitäre Lösung, wenn sie einen Arbeitsplatz haben.

Das Innenministerium in Niedersachsen hat am 06. Dezember einen Erlass zur Umsetzung des Bleiberechts veröffentlicht. Ein Bleiberecht kann bekommen, wer seit acht Jahren oder – wenn mindestens ein Kind Kindergarten oder Schule durchgehend besucht hat – seit sechs Jahren in Deutschland lebt und seinen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse sichern kann. Ausnahmen von der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhaltes gelten u. a. für Alleinerziehende, denen eine Arbeitsaufnahme wegen fehlender Kinderbetreuung nicht zuzumuten ist, für Auszubildende und für Erwerbsunfähige, bei denen der Lebensunterhalt z. B. durch eine Verpflichtungserklärung gesichert ist. Weitere Voraussetzungen für ein Bleiberecht sind ausreichende mündliche Deutschkenntnisse, ausreichender Wohnraum und ein gültiger Pass. Ausschlussgründe sind Täuschungen über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände und Behinderungen oder Verzögerungen aufenthaltsbeendender Maßnahmen, sowie Straftaten

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mit Geldstrafen von mehr als 50 Tagessätzen bzw. mehr als 90 Tagessätzen bei ausländerrechtlichen Straftaten. Menschen, die noch keinen Arbeitsplatz, keinen Pass oder noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, aber alle anderen Voraussetzungen erfüllen, wird eine Duldung bis zum 30. September 2007 erteilt, um die fehlenden Voraussetzungen zu erfüllen. Besteht z. B. noch kein Beschäftigungsverhältnis, so muss bis dahin ein entsprechender Arbeitsvertrag vorgelegt werden. Eine Vorrangprüfung gegenüber EU-Bürgern oder Ausländern mit gesichertem Aufenthaltsstatus ist dabei nicht mehr erforderlich. Abschiebungen erfolgen nicht mehr für diejenigen Geduldeten, bei denen ein Bleiberecht zustande kommen könnte.

In Niedersachsen leben derzeit über 22.000 Menschen mit einer ausländerrechtlichen Duldung ohne eigenständiges Aufenthaltsrecht. Von diesen halten sich ca. 15.000 seit sechs Jahren in Deutschland auf. Geschätzt wird, dass knapp 10 % aller Geduldeten ein Arbeitsverhältnis vorweisen können. So ist anzunehmen, dass bis zu 2000 Menschen jetzt ein Bleiberecht erhalten könnten. Offen ist, wie viele bis zum September nächsten Jahres die Voraussetzungen erfüllen können. Aus Sicht der FDP ist der Bleiberechtskompromiss daher zwar eine Lösung für die eindeutigsten Fälle, er lässt aber noch einige Fragen offen.

Die FDP tritt daher weiter für eine bundesgesetzliche Regelung bei der im kommenden Jahr geplanten Novelle des Aufenthaltsgesetzes ein, die den jetzigen Kompromiss ergänzen könnte und einige Unklarheiten beseitigen könnte. Darüber hinaus ist die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt insgesamt zu überdenken. Ein Punktesystem mit klaren Kriterien für qualifizierte Bewerber wie aktuell beim Zuzug von Juden aus dem Gebiet der früheren Sowjetunion könnte eine Steuerung der Zuwanderung innerhalb bestimmter Quoten ermöglichen.

1.5 EU-Projekttag an den Schulen am 22. Januar 2007

Das Jahr 2007 ist für die Europäische Union und Deutschland ein besonderes Jahr. Die Europäische Union feiert den 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März 1957 mit einem Sondergipfel in Berlin. Am 1. Januar 2007 werden Bulgarien und Rumänien neue Mitglieder der EU, die damit auf 27 Staaten anwächst. Am gleichen Tag beginnt zudem die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007. Dies ist ein Anlass die europäische Idee zu fördern und das europäische Bewusstsein vor Ort zu stärken.

Auf Initiative der Regierungschefs von Bund und Ländern soll am 22. Januar 2007 ein EU-Projekttag an den Schulen durchgeführt werden. Dieser Projekttag soll das Interesse von Schülerinnen und Schülern an der Europäischen Union wecken und das Verständnis für den europäischen Integrationsprozess vertiefen.

Die FDP-Landtagsfraktion hat zu diesem Tag zwei Schulklassen eingeladen, die den Landtag besuchen werden und mit Abgeordneten europapolitische Fragestellungen diskutieren können. Ebenso bietet es sich auch an, vor Ort Aktionen zum EU-Projekttag zu initiieren. Das EIZ – das Europäische Informationszentrum kann mit seinem Sachverstand und seinen Info-Materialien dabei Unterstützung leisten. Ziel ist es, dass an jeder Schule entsprechende Veranstaltungen stattfinden.

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2. BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR Wissenschaftliche Mitarbeiterin: Claudia Fritzsche; Telefon 0511-3030 4303

2.1 Rechtschreibnote abgeschafft

Unter Berufung auf die nationalen Bildungsstandards, auf die sich die Kultusministerkonferenz im Oktober 2004 einigte, hat das Kultusministerium auf den Zeugnissen ab der 3. Klasse eine Gesamtnote für das Fach Deutsch eingeführt, beginnend mit den Halbjahreszeugnissen 2007. Diese Gesamtnote ersetzt die bisherigen Einzelnoten für Rechtschreibung, für „Schrift und Form“ und die Note, die die Bewertungen für Aufsätze schreiben, mündliche Mitarbeit, Lesen und Grammatik umfasste. Mit dieser Regelung entfällt die Einzelbenotung für eine der wichtigsten elementaren Fertigkeiten, die in der Grundschule vermittelt werden.

Die nationalen Bildungsstandards für den Primarbereich umschreiben im Fach Deutsch vier Kompetenzbereiche: „Sprechen und Zuhören“, „Schreiben“, „Lesen – mit Texten und Medien umgehen“ sowie „Sprache und Sprachgebrauch“. Im Kompetenzbereich „Schreiben“ werden die Standards für „Schreibfertigkeiten“, „richtig schreiben“ und „Texte verfassen“ definiert.

Laut Beschluss der KMK sind die einzelnen Kompetenzbereiche im Sinne eines integrativen Deutschunterrichts alle aufeinander bezogen. Aufgrund dieses Ansatzes sieht das Kultusministerium eine Aufteilung der Deutschnote in Teilnoten nicht mehr ausreichend gerechtfertigt.

Die Beherrschung der Rechtschreibung stellt jedoch eine maßgebliche Grundfertigkeit und für die Bewältigung des täglichen Lebens dar. Das richtige Schreiben gehört neben Lesen und Rechnen zu den wichtigsten Grundfertigkeiten, die in der Schule vermittelt werden. Dass die Rechtschreibnote zu einem Sechstel in die zwar nun versetzungsrelevante Gesamtnote einfließt, wertet sie auch nicht auf. Eine schlechte Rechtschreibleistung kann durch bessere Leistungen in den anderen Teilbereichen wettgemacht werden.

Und auch wenn in den Bildungsstandards zu dem Kompetenzbereich „Schreiben“ neben dem richtigen Schreiben auch die Fähigkeit gehört, Rechtschreibhilfen richtig auszuwählen und zu nutzen und dadurch natürlich auch die Lesefertigkeit erforderlich ist, ist der Verzicht auf die Bewertung dieser Fertigkeit so nicht ausreichend gerechtfertigt. So geht aus dem Beschluss der Kultusministerkonferenz jedenfalls keine Empfehlung zur Benotung hervor. Die Einzelbenotung eines oder mehrerer Kompetenzbereiche würde das Ziel eines integrativen Deutschunterrichts nicht unterlaufen, sondern den Schülern regelmäßig die nötige Rückmeldung über ihren Leistungsstand geben.

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3. HAUSHALT UND FINANZEN; WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR Wissenschaftlicher Fachreferent: Sebastian Maas; Telefon 0511-3030 4305

3.1 Verabschiedung des Haushaltsetats für das Jahr 2007

Wie jedes Jahr wurde im Dezemberplenum der Haushalt für das nächste Jahr verabschiedet. Dank unserer sparsamen Ausgabenpolitik und des kräftigen Wirtschaftswachstum wird das Land 2007 500 Mio. € weniger Schulden machen müssen als im Jahr 2006. Besonders erfreulich: Seit 2001 ist der Haushalt 2007 der erste, der die Vorgaben der Verfassung einhält.

In den letzten Wochen haben die Fraktionen aus CDU und FDP den Entwurf der Landesregierung noch in wesentlichen Punkten verändert. Es wird mehr Lehrer geben und mehr Mittel für Ganztags- und Freie Schulen. Auch die Hochschulen erhalten mehr Mittel für zusätzliche Studienplätze.

Der seit längerem vernachlässigte Straßenbau erhält mehr Mittel, um den Zustand der Landesstraßen zu verbessern. Wichtig für Unternehmen: Der Wirtschaftsförderfonds erhält deutlich mehr Gelder für Mittelständler sowie zur Finanzierung von Innovativen. Den Bereich Sport fördern wir mit einem Sportstättensanierungsprogramm für kommunale Sporteinrichtungen.

Für Beamten wurde ein Stellenhebungsprogramm aufgelegt und eine Sonderzahlung für kinderreiche Beamtenfamilien eingeführt. Für die Polizei wird mehr Geld bereitgestellt, um auf die gestiegenen Benzinkosten zu reagieren.

Im Sozialbereich werden u.a. Maßnahmen finanziert, die den Schutz und die medizinische Versorgung von Kindern verbessern sollen.

Die Fraktionen haben mit diesem Haushalt weitere Schwerpunkte in wichtigen Handlungsfeldern gesetzt, ohne den eingeschlagenen Weg zum Abbau der hohen Neuverschuldung zu verlassen. Auf ein Verteilen von schuldenfinanzierten Wahlgeschenken wie es unter den Vorgängerregierungen üblich war und wie es auch die Opposition wieder gefordert hat, haben wir bewusst verzichtet. Daher haben wir auch die Forderungen der SPD, die den Haushalt mit zusätzlichen Ausgaben von 150 Mio. € belastet hätte, abgelehnt.

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3.2 Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Transrapid-Unglück

Das tragische Unglück auf der Transrapidstrecke im Emsland hat nun doch ein Nachspiel im Landtag. Auf Initiative von Bündnis 90/ die Grünen wird ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) eingesetzt, der klären soll, ob das Unglück auf mangelnde Sicherheitsstandards zurückzuführen ist und ob das Land gegebenenfalls für die Entwicklung eines besseren Systems hätte sorgen müssen.

All diese hätte nach Meinung der FDP-Fraktion auch im Rahmen der laufenden Anhörungen geklärt werden können. Experten des TÜVs und der Betreibergesellschaft haben bereits umfassende Informationen geliefert und nur wenige Fragen offen gelassen. Diese hätten problemlos schriftlich oder in weiteren Anhörungen beantwortet werden können. Die Kernfrage war ohnehin geklärt: Ein besseres Sicherheitssystem für die Magnetschwebetechnik als das auf der Teststrecke eingesetzte ist noch nicht entwickelt. Auch die Sicherheitsexperten des TÜVs, die regelmäßig die Sicherheit der Strecke prüfen, haben stets betont, dass die Sicherheit dem Stand der Technik entspricht.

Das neue Sicherheitssystem, dass für die in geplante Stecke München entwickelt werden soll, wird daher nicht unbedingt mehr Sicherheit bieten.

Die FDP natürlich konstruktiv im PUA mitarbeiten, um eine schnelle und umfassende Aufklärung zu erreichen. Dies sind wir auch den Opfern und den Menschen in der Region schuldig, deren Arbeitsplätze direkt oder indirekt von der Teststrecke abhängen.

Während der Dauer des Untersuchungsausschusses wird die aktuelle Version des Transrapids, also der TR09 und wahrscheinlich auch die Strecke München nicht weiter erprobt bzw. entwickelt werden können. Deshalb ist es erforderlich, die Arbeit des Untersuchungsausschusses binnen drei Monaten abzuschließen.

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4. INNEN UND RECHT Wissenschaftliche Fachreferentin: Silke Fricke; Telefon 0511-3030 4314; im Bereich Recht z. Zt. vertreten durch Vanessa Albowitz; Telefon 0511-3030 4308

4.1 Debatte um eine Kreisgebietsreform

Sowohl die Grünen als auch die SPD haben sich vermehrt dafür eingesetzt, in Niedersachsen eine Kreis- und Gebietsreform durchzuführen. Das würde bedeuten, dass die bisherigen 37 Landkreise zusammengefügt werden sollen und daraus bis zu zehn Regionen entstehen würden.

Wir haben uns ausdrücklich gegen eine solche Gebietsreform ausgesprochen und dies auch in einer Aktuellen Stunde im Rahmen des Novemberplenums verdeutlicht. Die Rede unseres Fraktionsvorsitzenden Dr. Philipp Rösler zu Ihrer Kenntnis:

„Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

In der letzten Woche gab es auch eine Überschrift in der Braunschweiger Zeitung: Zu kleinteilig, zu teuer und den Erfordernissen einer modernen, effizienten Verwaltung nicht mehr genügend. Dabei denkt man sich natürlich: Zu klein, zu teuer und ineffizient, das können nur die Grünen sein.

Bei genauem Hinsehen erkannte man aber, dass das eine Aussage des Bundes der Steuerzahler über unsere niedersächsischen Landkreise war.

Deswegen möchte ich vorab für meine Fraktion festhalten - das gilt aber wohl auch für die gesamte Koalition -, dass wir diese negative Einschätzung unserer Landkreise definitiv für falsch halten.

Richtig hingegen ist, dass sich Probleme oder auch Wertschöpfungsketten längst nicht mehr an Gebietskörperschaftsgrenzen halten. Deswegen wäre es völlig falsch, einfach nur zu sagen, dass die bestehenden 37 Landkreise und die Region Hannover aufgelöst werden, um sie dann zu 10 größeren Regionen zwangszufusionieren. Besser wäre es, zu versuchen, die Probleme anhand der Aufgaben oder an den Wertschöpfungsketten entlang zu lösen. Ein sinnvolles, flexibles Instrument hierfür wäre aus unserer Sicht die interkommunale Zusammenarbeit. Denn die vielen erfolgreichen kommunalen Kooperationen - z. B. bei der gemeinsamen Personalsachbearbeitung, bei der EDV-Vernetzung oder auch bei interkommunalen Gewerbegebieten - belegen dies eindrucksvoll.

Gleichzeitig gibt es ja auch sehr positive Erfahrungen mit kreisübergreifender Zusammenarbeit, z. B. im Bereich der Abfallwirtschaft oder der Krankenhausplanung. Beispielsweise der Landkreis Celle und der Landkreis Uelzen arbeiten gemeinsam im Rahmen der Abfallwirtschaft. Jetzt aber zu glauben, man könne diese beiden Landkreise mit anderen Landkreisen zu einer großen Region Lüneburg fusionieren, wäre voreilig. Denn gleichzeitig arbeitet der Landkreis Celle mit dem Landkreis Peine im Bereich der Krankenhausplanung zusammen. Der Landkreis Peine soll aber - zumindest ist das den Vorstellungen des Bundes der Steuerzahler zu entnehmen - eher zu einer Region Braunschweig gehören.

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Allein dieses Beispiel zeigt, dass es keine zukunftsweisende Lösung sein kann, aus kleinen Kreisen einfach nur große machen zu wollen. Denn entscheidend für die flexible Aufgabenwahrnehmung ist nicht die Größe der Kreise, sondern vor allem die Durchlässigkeit von Kreisgrenzen. Dass die Größe insgesamt kein Leistungsmerkmal ist, sieht man an der Großen Koalition in Berlin, aber auch z. B. an der Region Hannover. Da hat man damals ja auch gesagt, durch die Zusammenlegung der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover und des ehemaligen Landkreises Hannover käme man zu Synergieeffekten in Höhe von 20 Millionen Euro. Sie alle wissen, dass der erste Regionshaushalt ein Defizit von 40 Millionen Euro und der zweite eines von 90 Millionen Euro aufwies. Es ist keine ganz große Leistung, dass die rot-grüne Regionsmehrheit die letzten Haushalte bei 110 Millionen Euro Defizit stabilisiert hat.

Das, meine Damen und Herren, ist das beste Beispiel dafür, dass Großkreise alleine die aktuellen Probleme unserer Kommunen nicht werden lösen können. Wesentlich schlimmer ist allerdings noch, dass diese gesamte Diskussion an den Menschen vor Ort völlig vorbeigeht; denn gerade in Zeiten der Globalisierung brauchen die Menschen aus unserer Sicht so etwas wie einen festen Standpunkt, von dem aus sie die Herausforderungen und Chancen der Globalisierung überhaupt erst annehmen können. Dieser feste Standpunkt, dieses Zuhause, vielleicht auch diese Heimat, sind unsere Städte, Gemeinden und Kreise. Deswegen dürfen wir diese nicht zerschlagen, sondern, im Gegenteil, wir müssen sie stärken, z. B. durch das Instrument der interkommunalen Zusammenarbeit.“

Die Redebeiträge der anderen Fraktionen finden Sie im Plenarprotokoll vom 8. November 2006 ab der S. 12060.

4.2 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland – Sportwetten

Durch den Erlass eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006, in welchem es ein staatliches Monopol für Sportwetten mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur für vereinbar erklärt hat, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist, wurde eine Neuregelung des Glücksspielwesens notwendig. Aufgrund dessen wurde diesen Monat ein Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland vorgelegt, welcher am 13.12.2006 von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen werden soll.

Dieser Staatsvertrag, welcher ein Staatsmonopol des Lotteriewesens und Sport-wettenmarktes vorschreibt und einen Internetauftritt komplett verbietet, ist aus unserer Sicht verfassungs- und EU-rechtswidrig. Wir sprechen uns ganz klar für eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes aus. Das so genannte, von uns befürwortete, Konzessionsmodell wird eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung privater und bisheriger staatlicher Sportwettenanbieter auf der Grundlage eines fairen Wettbewerbes gewährleisten.

Glücklicherweise bildet sich eine immer größere Front gegen den verfehlten Staatsvertrag. Sowohl die FDP-Bundestagsfraktion als auch die Kollegen aus Schleswig-Holstein haben sich von diesem Staatsvertrag distanziert. Die Umsätze von dem staatlichen Anbieter Oddset sind seit Jahren rückläufig. Der vorgesehene Staatsvertrag wird diese Probleme noch verschärfen und darüber hinaus viele private Anbieter ins Ausland abwandern lassen, so dass Steuereinnahmen und Arbeitsplätze wegbrechen werden. Wir werden deshalb weiter für das Konzessionsmodell und gegen das staatliche Monopol kämpfen.

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4.3 Rücknahme der Rechtspflicht für Straßenausbaubeiträge

Am 15. November 2005 wurde im Landtag beschlossen, dass gemäß § 83 Abs. 2 NGO eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für Gemeinden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eingeführt wird. Damit wurde den Kommunen die Möglichkeit genommen, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten.

Da wir aber der Ansicht sind, dass an einer Befreiung von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen festgehalten werden soll, wird im Dezemberplenum die Vorschrift des § 83 Abs. 2 NGO zurückgenommen, so dass es zukünftig im Ermessen der Kommune steht, ob sie diese Beiträge erheben möchte. Damit werden wir die kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften den tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen und auch den Bedürfnissen der Praxis anpassen.

4.4 Gesetzentwurf zum Landesstrafvollzugsgesetz

Im Rahmen der Föderalismusreform ging die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Bundesländer über. Aufgrund dessen hat das Niedersächsische Ministerium der Justiz einen Gesetzentwurf vorgelegt, welchen es nun zu beraten gilt. Dieser Gesetzentwurf soll sowohl den Bereich des Erwachsenenstrafvollzuges, als auch die Bereiche des Jugendstrafvollzuges und der Untersuchungshaft beinhalten, um eine Reihe ansonsten notwendiger Doppelungen zu ersparen.

Schwerpunkte des Entwurfs sind beispielsweise die Gleichstellung der Vollzugsziele der Resozialisierung und der Sicherheit der Allgemeinheit, die Einführung eines so genannten Chancenvollzuges und die verstärkte Gefangenenarbeit und -ausbildung innerhalb des Vollzuges.

Beratungsbedarf gibt es aus unserer Sicht insbesondere noch in den Bereichen des Jugendstrafvollzuges und der Regelungen zur Untersuchungshaft. Diese Punkte gilt es bis Ende Februar zu klären, da der Gesetzentwurf im März in das Plenum eingebracht wird.

Stand: Dezember 2006