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Bernhard Spiegel organising training and setting up networks on the European Coordination of Social Security Schemes in the 27 Member States Nationales trESS Seminar Die Europäische Sozialrechtskoordinierung – aktueller Stand und Probleme Berlin 28.5.2010

2010 - Die Europäische Sozialrechtskoordinierung – aktueller Stand und Probleme

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Bernhard Spiegel

organising training and setting up networks on the European Coordination of Social Security Schemes

in the 27 Member States

Nationales trESS Seminar Die Europäische

Sozialrechtskoordinierung – aktueller Stand und Probleme

Berlin 28.5.2010

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Kurze Standortbestimmung - Bilanz

•Rund um den 1.5.2010–Was ist erreicht? Was fehlt?

•Sonstige Entwicklungen–Vertrag von Lissabon–Assoziationsabkommen

•Ausblick–Was sind die nächsten Schritte?

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1.5.2010 – Inkrafttreten der VO 883/2004

• Formelle Probleme:– Drittstaater VO– EWR-Abkommen– CH-Abkommen

• Materielle Probleme:– Übergangsrecht– Art. 87 (8) – anzuwendende Rechtsvorschriften• „Änderung des vorherrschenden Sachverhalts“

– Information der BürgerInnen

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Erreichtes – eine Erfolgsstory

– Durchführungs VO (VO 987/2009 + 1. Änderung VO 988/2009)

– Wesentliche Beschlüsse der VWK• zB Beschluss A2 - Entsendung

– „Tragbare“ Dokumente (alle Sprachen Ende Mai)– Viele Papier SEDs in Sektoren mit Änderungen– Master Directory war am 1.5.2010

funktionstüchtig• Testen und wieder testen!• Aha Erlebnisse zB „Scheme for all“ (Code 23097)

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Was muss noch gemacht werden?

• Fehlende SEDs– Enttäuschung wg Technik (zB Pensionen)

• Nationale Vorbereitungen auf EESSI– Reference Implementation notwendig

• Nationale ergänzende Rechtsänderungen (?)– Darf man oder muss man? • zB betreffend Zuständigkeiten• zB betreffend KV-Beiträge von ausländischen Renten

• Auslegungsfragen ungelöst

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Sonstige Ergebnisse - Neuerungen

• Inkrafttreten Vertrag von Lissabon– Neue Abstimmung (qualifizierte Mehrheit)• Aber Unionsbürgerfreizügigkeit (Art. 21 AEUV) –

Einstimmigkeit – unbeachtlich?• AT und DE bei Drittstaater-VO überstimmt

– Problem mit Drittstaaten (Art 79 (2) AEUV)• Auch bei Assoziationsabkommen muss inhaltliche

Rechtsgrundlage bestehen – Problem DK/UK/IE• EWR-Abkommen und CH-Abkommen?

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Ungelöste Auslegungsfragen - 1

• Wertigkeit der Versicherungszeiten • Unterscheidung gerechtfertigt (Glaubenskrieg!)• Unterschiede der nationalen Systematik!• zB MS A Anspruch: 15 Jahre; Schulzeiten nur für die

Berechnung• MS B Anspruch 30 Jahre; alle Zeiten für den Anspruch• Ungerechte Ergebnisse• Besser: Sachverhaltsgleichstellungen• Aber Grenze: zB Wohnzeiten müssen berücksichtigt

werden

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Ungelöste Auslegungsfragen - 2Familienleistungen:• Berechnung des Unterschiedsbetrages pro Kind / pro

Familie?• Rechnerische Unterschiede

• Ein- oder zwei Körbe?• Getrennte Berechnung für Familienbeihilfen und

Erziehungsleistungen?• Gestaltbarer Zeitraum für Erziehungsleistungen• Umsetzung des Slanina-Urteils?

• Zahlen alle MS bei Geschiedenen ohne gezahltem Unterhalt?

• Auswirkung auch im Wohnland der Kinder!

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Ungelöste Auslegungsfragen - 3Kostenerstattung in der Arbeitslosen-

versicherung• Keine Gefahr für die Versicherten• Aber: Streit zwischen den Trägern

• Betrag der zu zahlen wäre (mit oder ohne Zusammenrechnung?)

• Volle 3 Monate Erstattung auch nach ganz kurzen Erwerbstätigkeiten?

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Zeitbombe EuGHViele nicht ganz klare Fragen aus Judikatur• In VO 883/2004 nicht umgesetzt

• Rs C-205/05, Nemec – allgemeiner Berechnungsgrundsatz?

• Rs C-352/06, Bosmann – allgemeine Zuständigkeit mehrer MS?

• Rs C-211/08, EK gegen ES – Dienstleistungsfreiheit auch bei Notbehandlung während Urlaub?

• RS C-208/07, Chamier-Glisczinski – Keine Gefahr bei Pflegeleistungen? – doch! Rs C-388/09, da Silva Martins

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Was könnten die nächsten Schritte sein?Änderungen der VO 883/2004:• „Wartungsarbeiten“ – auch Bereinigung von

Fehlern (zB Art. 6 VO 987/2009)• Änderungen für mehrfach Erwerbstätige?

• Konzernmobilität (Bericht trESS Think Tank)• „hypermobile“ Erwerbstätige (zB Sportler,

Musiker, Künstler)• Transportarbeitnehmer• Flugpersonal

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Änderungen der VO 883/2004 in ZukunftEigenes Kapitel für Pflegeleistungen• Schon zu spät?• Nein – auch beitragsunabhängige Sonderleistungen

Korrektur des EuGH• Aber welche Grundsätze?Aktivierende Maßnahmen• Export + Amtshilfe?• Kein Export bei Fehlen der aktivierenden

Maßnahme?Umsetzung Patientenmobilität• Trotz RL?

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Zunkunft von EESSIWann wird EESSI funktionieren?• Gibt es MS, die vor Ende Übergangsfrist elektronisch

kommunizieren?• Individuelles Testen vor „EESSI-enabled“?Weitere Schritte:• On-line Funktionalität

• eEKVK• Aufbau Datei gesperrter Karten• „European Free Movement Card“

• Anzuwendende Rechtsvorschriften• Aufbau Datei der ausgestellten A1

• Elektronische Identifikation und Anspruchsnachweise• Beschleunigung Rentenverfahren

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Zusammenfassung• Katerstimmung nach dem 1.5.2010?• Unglaublich viel erreicht• Aber noch viel zu tun

Doch zunächst einmal:

Wir haben uns alle redlich einen schönen, aschefreien Sommer verdient!