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Verbandsspiegel INFORMATIONEN FÜR MITGLIEDER DES VDP HESSEN E.V. Ausgabe Herbst 2014

2014 09 08 verbandspiegel hessen · hessischen Datenschutzbeauftragten zu einem schulorganisationsrecht-lichen Dauerbrenner: „Datenschutzrechtliche Anforderungen und Frage-stellungen

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Verbandsspiegel INFORMATIONEN FÜR MITGLIEDER DES VDP HESSEN E.V.

Ausgabe Herbst 2014

Liebe Mitglieder,

um Ihnen wichtige Informationen und Aktivitäten unseres Verbandes in Zukunft noch ein wenig kompakter zu präsentieren, erhalten Sie in Zukunft zweimal im Jahr Informationen über die Verbandsarbeit in Form dieses Verbandsspiegels.

Den einen erhalten Sie kurz nach den Sommerferien, den anderen kurz vor den Osterferien. Wir hoffen, dieses neue Format gefällt Ihnen. Kritik und Anregungen hierzu nimmt Ihre Landesgeschäftsstelle gern entgegen.

Eine für unseren Verband wichtige Veranstaltung ist die Planung unserer diesjährigen Mitgliederversammlung am 14. Oktober 2014. Besonderes Highlight werden auch in diesem Jahr die Workshops sein.

Es ist uns gelungen Herrn Fritz Schubert, Leiter des Fritz-Schubert In-stituts, Heidelberg als Referenten zu gewinnen. Mit Authentizität und Begeisterung möchte Fritz Schubert Menschen zu ganzheitlichem Wohl-befinden verhelfen, indem er sie unterstützt, das Leben zu erspüren, sich Ziele zu setzen und Herausforderungen anzunehmen. Wie dies im Schul-bereich umgesetzt werden kann, beantwortet er im Workshop mit der Frage: „Brauchen wir das Schulfach Glück?“.

Im zweiten Workshop erwarten wir Herrn Michael Sobota, Vertreter des hessischen Datenschutzbeauftragten zu einem schulorganisationsrecht-lichen Dauerbrenner: „Datenschutzrechtliche Anforderungen und Frage-stellungen an Schulen in freier Trägerschaft“.

Daneben freuen wir uns in diesem Jahr bereits zum jetzigen Zeitpunkt über eine Vielzahl Zusagen von Landtagsabgeordneten, Vertretern der kommunalen Spitzenverbände sowie – im Besonderen – des hessischen Kultusministers Prof. Dr. R. Alexander Lorz zum anschließenden par-lamentarischen Abend. Dieser findet in gewohnter Atmosphäre im Ra-disson Blu Schwarzer Bock Hotel in Wiesbaden statt.

Ungeachtet dessen laufen die politischen Gespräche unseres Verbandes weiter und so beschäftigt uns die Umsetzung des Ersatzschulfinanzie-rungsgesetzes mit der Frage „Gastschulbeiträge für Kinder mit sonder-

Aktuelle Verbandsarbeit4 ... Gastschulbeiträge für Kin- der mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Aktuelles aus Politik, Gesetzgebung und Verwaltung7 ... Inklusion an Schulen in freier Trägerschaft

Aus der Mitgliedschaft8 ... 40 Jahre GLS Bank e.G.9 ... Zeitlose Schönheit – 60 Jahre Kosmetikschule Schäfer Seminare der Fortbildungsakademie10 ... Seminare des 2. Halbjahres 2014

Inhalt Ausgabe Herbst 2014

pädagogischem Förderbedarf“ auf allen politischen Ebenen. Hierzu be-richten wir nachfolgend. Das Thema Inklusion lässt uns auch in ande-rem Zusammenhang nicht los. Diskutieren wir hier doch die generelle Frage, inwieweit die Schulen in freier Trägerschaft bei der Umsetzung um Inklusion in Hessen berücksichtigt werden (werden müssen) bzw. welche Rahmenbedingungen die freien Träger für sich beanspruchen können.

Die Seminarreihe unserer Fortbildungsakademie für Lehrkräfte e.V. wird sehr gut angenommen; über neue Seminarangebote für das 2. Halb-jahr informieren wir sie ebenfalls.

Unsere Geschäftsstelle wünscht Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Familien einen guten Start ins Schuljahr 2014/ 2015.

Beste Grüße Ihre

Kirsten KässGeschäftsführerin

Impressum

HerausgeberVerband DeutscherPrivatschulen Hessen e.V. Dambachtal 3765193 Wiesbadent: 0 611 / 45 04 25 82f: 0 611 / 58 02 79 [email protected]

Layout/Satzexplonauten.net GmbH, Berlinwww.explonauten.net

BildernachweisS. 1 freeimages.com – ywelS. 2 PrivatS. 3 fotolia.com – Syda Produc tionsS. 4 istockphoto.com – Elena- thewiseS. 6 fotolia.com – thorabetiS. 7 istockphoto.com – GlodaS. 8 GLS Bank, Stefan MünnichS. 9 Kosmetikfachschule SchäferS. 10 shutterstock.com – Lisa S.

RedaktionKirsten Käss (V.i.S.d.P.) Annett Sammartano

Nachdruck nur mit Genehmi-gung des Herausgebers.

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Aktuelle Verbandsarbeit

Gastschulbeiträge für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Neues Gesetz – alles gut. So oder so ähn-lich haben wir gedacht, als uns im letzten Sommer die Nachricht von der endgültigen Verabschiedung des neuen Ersatzschulfi-nanzierungsgesetzes erreicht hat.

Vieles hat sich tatsächlich auch dadurch verbessert. Die Schulen bekommen eine erhöhte Landesförderung, die über einen Stufensatz in den nächsten Jahren an die gesetzlich vereinbarte Quote von 85% bzw. 90% angepasst wird und damit –endlich – (mehr) Planungssicherheit. Die in diesem Zusammenhang erarbeitete Be-messungsgrundlage sucht Land auf, Land ab ihresgleichen.

Dennoch gibt es an der einen oder ande-ren Stelle Nachbesserungsbedarf:

Bei den Zuschüsse der kommunalen Schul-träger, den sogenannten Gastschulbeiträ-gen beschäftigt uns seit Beginn dieses Jah-res die Frage, wie diese bei Schüler/Innen berechnet werden, die einen sonderpäda-gogischen Förderbedarf aufweisen. Kon-

kret geht es hier um die Frage, wie § 7 Abs. 1 ESchFG zu verstehen ist, ob schul-formbezogen oder schülerbezogen.

Grundsätzlich sind die kommunalen Schul-träger nach § 7 Abs. 1 ESchFG verpflich-tet, den Schulträgern zuschussberechtig-ter Ersatzschulen einen Beitrag in Höhe von 75% eines Gastschulbeitrages zur laufenden sachlichen Schulunterhaltung zu leisten. Leistungspflichtig ist der kom-munale Schulträger, in dessen Gebiet die Schülerin oder der Schüler der Ersatz-schule den Wohnsitz am Stichtag der lan-deseinheitlichen statistischen Erhebung hatte.

Die neue Struktur des novellierten Ersatz-schulfinanzierungsgesetzes bedingt, dass bei der Finanzierung nach dem Ersatz-schulfinanzierungsgesetz die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpä-dagogische Förderung in allgemeinbilden-den Schulen (gemeinsamer Unterricht, in-klusive Beschulung) nach unserer Ansicht der entsprechenden Schulform der Förder-

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Aktuelle Verbandsarbeit

schule zugeordnet werden. Die Zuordnung erfolgt also schülerbezogen und nicht nach der besuchten Schulform.

Für diese Interpretation spricht auch der Vergleich mit der alten Gesetzessystema-tik: in der alten Gesetzesfassung ging man von einer institutionellen Zuordnung aus (so auch ein Schreiben des HKM aus 2008). Mittlerweile steht einem Kind mit sonder-pädagogischem Förderbedarf der Gast-schulbeitrag für die zugeordnete Schul-form (eben schülerbezogen) zu.

Ein weiteres Argument ist, dass auch die (pauschalen) Zuschüsse des Landes pro Schülerin und Schüler auf die den ein-zelnen Schülerinnen und Schülern zuge-ordneten Schulformen bezogen werden. Die kommunalen Zuschüsse orientieren sich an dieser Regelung. Hier erhält ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbe-darf einen schülerbezogenen Satz.

Diese schülerbezogene Zuordnung kommt auch in § 7 Abs. 1 Satz 2 ESchFG zum Aus-druck:

„Er beträgt für jeden Schüler dieser Schu-len, der am Stichtage des § 3 Abs. 1 den Wohnsitz im Gebiet des Leistungspfl ichtigen hatte, 75 vom Hundert des Gastschulbei-trages, der nach § 165 des Hessischen Schul-gesetzes für auswärtige Schüler öff entlicher Schulen der entsprechenden Schulform und -stufe festgesetzt worden ist.“

Die Tatsache, dass die Schülersätze des Er-satzschulfinanzierungsgesetzes schüler-bezogen zugeordnet werden und die For-mulierung für „jeden Schüler dieser Schu-le“ … „der entsprechenden Schulform und

-stufe“, lässt erkennen, dass der Gesetzge-ber des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes auch den Beitrag der kommunalen Schul-träger entsprechend zuordnen wollte.

Die Höhe des Gastschulbeitrages bestimmt sich damit nach der entsprechenden Schul-form bzw. -stufe, die für die Schülerin oder den Schüler in der amtlichen Sta-tistik ausgewiesen worden ist. Die Schü-lerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung sind da-mit anders zu fördern als die übrigenSchülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schule. Der Träger der Ersatz-schule muss hierfür als Nachweis des An-spruchs auf sonderpädagogische Förde-rung eine entsprechende Bescheinigung des staatlichen Schulamts vorlegen.

Soviel zum theoretischen Hintergrund. In der Praxis haben einige unserer Mit-gliedsschulen in den vergangenen Mona-ten gemeldet, dass einzelne kommunale Schulträger (derzeit ca. 7) lediglich die Gastschulbeiträge für die allgemeinbilden-den Schulen zugrunde legen und dem-zufolge schulformbezogen abrechnen.

In der Folge erhält die Schule für ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf, das z.B. an einem allgemeinbildenden Gym-nasium beschult wird nur 75% des Gast-schulbeitrags für die allgemeinbildenden Schulen, also von EUR 499; anstatt 75% von EUR 1.077 (Gastschulbeitrag Förder-schulen). Dies hat gerade für kleine Schu-len in freier Trägerschaft wie auch für inklusive Schulen (Schulen mit durchschn. 25% Schüler/-Innen mit sonderpädago-gischem Förderbedarf) erhebliche finan-zielle Auswirkungen.

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Aktuelle Verbandsarbeit

23. September 2014 in FrankfurtVDP Stammtisch im Fleming s Deluxe Hotel Frankfurt-City.

14. Oktober 2014 in WiesbadenMitgliederversammlung des VDP Hessen e.V/ Parlamentarischer Abend „Bildung als Standortfaktor“

21.-22. November 2014 in StuttgartVDP Bundeskongress „Freie Bildung in bewegten Zeiten“

Terminhinweise

Wir haben uns daher – auch über die Ar-beitsgemeinschaft freier Schulen in Hes-sen (AGFS Hessen) – in dieser Frage an das Ministerium gewandt, da nach einer Vielzahl mit den kommunalen Spitzenver-bänden geführten Gesprächen nicht mit einem Entgegenkommen zu rechnen ist.

Ein erstes Gespräch hierzu mit dem Staats-sekretär Dr. Lösel hat bereits unmittelbar vor den Sommerferien stattgefunden. Wei-tere Schritte folgen.

Die betroffenen Schulen haben gegen die Bescheide Widerspruch eingelegt. Da wir uns noch im politischen Klärungsprozess befinden, sind wir der Auffassung, dass eine Klage der betroffenen Schulen nicht der geeignete Weg ist.

Vielmehr vertritt der VDP Hessen die Auffassung, dass eine Klarstellung zu er-folgen hat. Da diese nicht durch das Min-

isterium erfolgen kann, so ist nach unserer Auffassung der Gesetzgeber am Zug das in § 7 Abs. 2 ESchFG gewollte auch ent-sprechend zu formulieren.

Diese nicht zuletzt deswegen, weil der VDP im Anhörungsverfahren 2013 genau diese Bedenken bezüglich der getroffenen Formu-lierungen moniert hat – der Gesetzgeber aber von einer ausreichend klaren Formu-lierung des § 7 Abs. 2 ESchFG ausging.

Letztendendes geht es hierbei auch um die Frage der Finanzierung der Inklusion an Schulen in freier Trägerschaft, sind doch die Herausforderungen vor denen unsere Schulen stehen ebenso vielfältig wie im öffentlichen Schulwesen.

Der VDP Hessen wird sich in die künf-tige Gespräche einbringen und sie über den weiteren Fortgang in diesem Thema kurzfristig unterrichten.

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Aktuelles aus Politik, Gesetzgebung und Verwaltung

Inklusion ist in aller Munde und wäre das „Topthema“ der Landesregierung, wenn man sich nicht die G8/G9 Debatte vom Hals schaffen müsste.

Das Thema Inklusion bedarf jedoch – un-abhängig von der Frage der Finanzierung – besonderer Beachtung. Wie bei vielen anderen bildungspolitischen Fragen sindhierbei die komplexen Zusammenhänge von Recht, Finanzierung, Pädagogik sowie von gesellschaftlichen Interessen und bil-dungspolitischen Zielen zu berücksichtigen.

Zu den Rahmenbedingungen von Inklu-sion haben bereits mehrere Obergerichte Stellung genommen (u.a. VGH Hessen, 7 A 1138/11). Eine der wichtigsten Kernaus-sagen, die allen Gerichtsentscheidungen gemein war, ist die, dass sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention keine un-mittelbaren Ansprüche von Eltern und Schülern ableiten lassen.

Dies hat zur Folge, dass den Ländern bei der Umsetzung eines inklusiven Schulsys-tems weitgehender Handlungsspielraum zusteht, mit der Folge, dass jedes Bundes-land seine eigenen Regelungen umsetzt. In NRW wurde zu Beginn des neuen Schul-jahres ein Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung eingeführt.

Auch wenn diese Rahmenbedingungen in erster Linie für das staatliche Schulwesen geschaffen werden, so müssen die Schu-len in freier Trägerschaft hierbei dennoch berücksichtigt werden.

Im Rahmen einer Fachtagung der Arbeits-gemeinschaft freier Schulen in Hessen zum Thema „Inklusion“ Ende April in Marburg,

Inklusion für Schulen in freier Trägerschaft

wurde auch schnell deutlich, wie unter-schiedlich die Voraussetzungen für die Um-setzung einer „inklusiven“ Beschulung auch bei den Schulen in freier Trägerschaft sind.

» Es gibt kein einheitliches Verfahren bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Hier mangelt es neben einer einheitlichen Vorgehensweise der staatlichen Schulämter insbesondere an Beratungsdifferenzierungen hinsichtlich einzelner Förderschwerpunkte und der Identifikation von vorbeugenden Maß-nahmen;

» Daneben fehlt es an jeglichen Regelun-gen zum Umgang/ Finanzierung für die jungen Erwachsenen mit sonderpäda-gogischem Förderbedarf.

» Auch durch das neue Ersatzschulfinan-zierungssystem werden die im Gesetz festgeschriebenen 90% Landeszuschüs-se für ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf derzeit noch längst nicht erreicht. Tatsächlich darf man hier von einer Zuschussspanne von derzeit zwi-schen 45 und 82% ausgehen.

» Ferner gibt es Modellversuche im staatli-chen Bereich, die ohne den Förderschwer-

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Aus der Mitgliedschaft

↓ Der Hauptsitz der GLS-Bank in Bochum

punkt Lernen und Erziehungshilfe aus-kommen; völlig offen an dieser Stelle ist die Frage, ob und wie die privaten Förderschulen von diesen Veränderun-gen betroffen sein werden. Der VDP HESSEN hat in seinen zahlreichen Ge-sprächen hierzu immer wieder eine Be-standsgarantie für (private) Förderschu-len gefordert.

Zusammenfassend lässt sich aufgrund der ungleichen Rahmenbedingungen folgen-des feststellen: Das freie Wahlrecht der

Eltern muss sich auch auf den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft bezie-hen. Eine Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit festgestelltem sonder-pädagogischen Unterstützungsbedarf an freien Schulen darf nicht an ungleichen Förderbedingungen durch das Land schei-tern, denn dieses würde den inklusiven Bildungszielen zuwider laufen. Dies ist eine der Kernforderungen des VDP HES-SEN gegenüber der Landesregierung, die wir nicht nur im Rahmen des Bildungs-gipfels thematisieren.

40 Jahre GLS-BankIhr 40 jähriges Jubiläum feierte unser Fördermitglied GLS-Bank im Juni an ih-rem Hauptsitz in Bochum zusammen mit 4.500 Gästen.

Als erste sozial-ökologische Bank der Welt kann sie auf eine 40 jährige Geschichte zurückblicken. Dabei wirkt die Bank in den Feldern Ökologische Landwirtschaft

und Energiewende, Wohnen und Soziales aber auch Bildung. Gerade im letzten Be-reich finanziert die GLS-Bank in vielen Fällen Pionierprojekte, wie z.B. bei ge-nossenschaftlich organisierten Trägern. Bei allen Finanzierungen lässt sich die GLS von dem Gedanken leiten, dass ein-maliges Umsteuern dabei nicht ausreicht, wenn man nachhaltige Veränderungspro-zesse in der Gesellschaft anstoßen will.

Die GLS Bank wird daher auch in Zu-kunft Impulse geben, um zu einer ande-ren Art Nachdenken im Wirtschaftsleben anzuregen. Als kontinuierliche Wegbe-gleiterin schafft sie so die Basis für mehr Nachhaltigkeit.

Der VDP HESSEN e.V. gratuliert sehr herzlich zu diesem Jubiläum.

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Aus der Mitgliedschaft

← Sevgi Schäfer (2.v.R.), Inhaberin Kosmetikfachschule Schäfer und Team

Zeitlose Schönheit –60 Jahre Kosmetikschule Schäfer

Grund zum Feiern hatte die Inhaberin der Berufsfachschule, Sevgi Schäfer genug. Nicht nur das sechzigjährige Bestehen, sondern auch den Umzug in neue Räum-lichkeiten mitten in der Frankfurter In-nenstadt luden im Februar dieses Jahres Gäste aus Fern- und Nah zum Feiern in die neuen Räumlichkeiten ein. Auch der VDP HESSEN war unter den Gästen.

Die staatlich anerkannte Berufsfachschu-le für Kosmetik & Make-up Sevgi Schäfer mit Sitz in Frankfurt zählt zu den größten und bekanntesten Namen der Branche. Hervor gegangen ist die Einrichtung aus zwei Kosmetikschulen: der von Janina Bilski, die im Jahr 1953 gegründet wur-de, und der von Mechthild Gerlich-Bro-ker, die auf das Jahr 1962 zurückgeht. Während letztere bereits im Jahr 1998 von Sevgi Schäfer übernommen wurde, kam die Kosmetikschule Bilski 2005 hin-zu. Noch in demselben Jahr fusionierten beide staatlich anerkannten Berufsschu-len unter der Leitung von Sevgi Schäfer.

Neben Ausbildungen zur staatlich aner-kannten Kosmetikerin, zur Fachkosmeti-kerin, zur QDESCO-Kosmetikerin und in medizinischer Fußpflege liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Ausbildung zum Profi Make-up Artist an der Famous Face Academy. Sie alle genießen Anerkennung weit über die Grenzen Deutschland hin-aus. Die Schülerinnen und Schüler pro-fitieren von über 50 Jahren Erfahrung, fundierten Lehrplänen, kompetenten Fach-lehrern und hochwertigster Ausstattung.

Die Berufsfachschule erfüllt als staatlich anerkannte Ergänzungsschule die stren-gen Qualitätskriterien des Hessischen Kul-tusministeriums.

Sevgi Schäfers umfangreiche Qualifikati-on verschafft ihr Anerkennung und Be-wunderung in der gesamten Branche und macht sie zum geschätzten Mitglied zahl-reicher Gremien, auch im VDP Hessen, dem sie seit 2006 als Vorstandsmitglied angehört.

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Seminare der Fortbildungsakademie

Im 2. Halbjahr 2014 werden wir unsere in diesem Jahr sehr erfolgreich gestartete Semi-narreihe mit pädagogischen und rechtlichen Themen fortsetzen.

Die Mühen ein eigenes Seminarwesen in HESSEN rund um den zentralen Knotenpunkt „Frankfurt am Main“ anzubieten haben sich gelohnt. Die Seminare werden von Mitglie-dern wie Nichtmitgliedern des freien Schulwesens sehr gut angenommen.

Seminare der Fortbildungsakademie

In- und Ausland bemühen sich um Zer-tifizierungen durch anerkannte Agenturenals Qualitätsnachweise. Diesem wichtigen Aspekt des „guten Unterrichts“ widmen sich unsere erfahrenen Referenten Herr v. Walter und Herr Steinmetz in dem Se-minar:

„Unterrichtshospitationen und Nachbesprechungen als Kernbe-reiche der Personalführung und -entwicklung“

Im Fokus dieses Seminars steht die schu-linterne Sicherung und Entwicklung der pädagogischen Professionalität des Lehr-personals, also eine genuine, in der Verant-wortung der Schulleitung liegende Auf-gabe. Dabei sollen konkrete, an die Un-terrichtspraxis gebundene Konzepte und Verfahren vorgestellt und erprobt werden.

Für Jugendliche ist das Thema Facebook, Soziale Netzwerke, Internet, Smartphones usw. eine Selbstverständlichkeit.

Der Umgang mit den hoch sensiblen Da-ten hingegen weniger. In manchen Fällen werden diese Daten sogar gegeneinander eingesetzt („Cybermobbing“). Welche Ge-fahren also lauern auf die Schüler/-In-nen, wie kann und muss ich einen ent-sprechenden Umgang mit diesen Daten im

„Integrieren statt Ausgrenzen – Wie Schüler mit ADHS an Pri-vatschulen erfolgreich gefördert werden können“

Darüber wird sie Herr Prof. Dr. h.c. Hans Biegert (Schulleiter und Schulträger der Hebo Privatschule, Bonn) umfassend auf-klären. Ziel des Seminars für Schulträger und Lehrkräfte ist es u.a. über den Sach-verhalt „ADHS“ objektiv und fundiert auf-zuklären, Wege für die Suche nach fach-kompetenter und erfolgversprechender Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen.

Pädagogisches Qualitätsmanagement (PQM) wird generell als Voraussetzung für die Entwicklung von Schule und Unterricht gesehen. In den Ländern sind verschiedene Inspektionssysteme für externe Evalua-tionen etabliert worden. Privatschulen im

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Seminare der Fortbildungsakademie

Seminarüberblick

„Arbeitsrecht II“ (Februar 2015)

„Weiterbildung Handlungskonzept Glück“ in Kooperation mit dem Fritz-Schubert-Institut, Heidelberg (ab März 2015)

„Fundraising für Bildungseinrichtun-gen in freier Trägerschaft“ (April 2015)

Schulalltag leben, wie sensibilisiere ich die Schüler/-Innen, Elternschaft und mein Kollegium? Was mache ich im Ernstfall?

Zu diesem Thema erfahren Sie mehr in unserem Praxisseminar:

„Der Social-Media-Kompass – Navigation durchs digitale Schülerleben“

Mit unseren Referenten Frau Stein und Herr Borns.

In Planung sind ferner

Abschließend dürfen wir mit Stolz be-richten, dass bereits im Juni die ersten vier von insgesamt 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der „Weiterqualifizierungs-maßnahme für Quereinsteiger“ die Prü-fung erfolgreich abgelegt haben. Die Kolle-ginnen und Kollegen haben in 1,5 Jahrenan unserer pädagogisch-didaktischen Wei-

terqualifizierungsmaßnahme teilgenom-men. Die staatlich zertifizierte Prüfung berechtigt sie nun zum unbeschränkten Einsatz in den zuvor festgelegten Fächern in Sek. I und/oder Sek. II an hessischen Ersatzschulen. Die VDP Hessen Fortbil-dungsakademie gratuliert sehr herzlich zu diesem Erfolg.

Erste VDP Quereinsteiger erfolgreich

30.09.2014 | Frankfurt am Main | Referent: Prof. Dr. h.c. Hans Biegert„Integrieren statt Ausgrenzen – Wie Schüler mit ADHS an Privatschulen erfolgreich ge-fördert werden können“

08.10.2014 | Frankfurt am Main | Referenten: Klaus Steinmetz / Anton von Walter„Unterrichtshospitationen und Nachbesprechungen als Kernbereiche der Personalführung und -entwicklung“

26.11.2014 | Frankfurt am Main | Referenten: Birgitta Stein / Florian Borns„Der Social-Media-Kompass – Navigation durchs digitale Schülerleben“

Hinweise/Anregungen und Wünsche zu weiteren Seminar-themen nehmen wir gern entgegen.

Schreiben Sie uns: [email protected]

VDPGeschäftsstelle

Dambachtal 3765193 Wiesbaden

t: 0 611 / 45 04 25 82f: 0 611 / 58 02 79 61

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