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Technologieoffene Umweltpolitik für den Industriestandort Deutschland Bundesfachkommission Umweltpolitik im Wirtschaftsrat der CDU e.V. Umweltprogramm DIE STIMME DER SOZIALEN MARKTWIRTSCHAFT

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Umweltprogramm des Wirtschaftsrates der CDU e.V.: Technologieoffene Umweltpolitik für den Industriestandort Deutschland

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Technologieoffene Umweltpolitik für den Industriestandort DeutschlandBundesfachkommission Umweltpolitik im Wirtschaftsrat der CDU e.V.

Umweltprogramm

DIE STIMME DER SOZIALEN MARKTWIRTSCHAFT

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Umweltpolitik ist zu einem integralen Bestandteil der Wirtschaftspolitik gewor-den. Mit einer nachhaltigen Produktionsweise, umweltpolitischer Verantwor-tung und der Einsparung wertvoller Ressourcen sichern deutsche Unternehmen

Arbeitsplätze, Wachstum und Wohlstand. Wichtige Meilensteine der Umweltpolitik ge-hören zum Selbstverständnis einer innovativen deutschen Wirtschaft: Der EU-Emissions-handel verbindet Vermeidungspolitik mit Investitionsanreizen für mehr Klimaschutz. Hohe Recyclingquoten und privatwirtschaftlich getragener Wettbewerb haben Deutsch-land zum Recyclingweltmeister gemacht.

Zunehmend legt sich aber ein Schatten über die umweltpolitische Vorreiterrolle. Der hohe Anspruch ist immer weniger wirtschaftlich darstellbar, Investitionsanreize bleiben aus. Die Umweltpolitik beginnt zunehmend, sich zu verselbstständigen. Die Anhebung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für Gewässer oder Einsparprogramme zur Sen-kung der CO2-Emissionen sind nicht allein durch ihren umweltpolitischen Nutzen mo-tiviert. Vielfach kommt es nur darauf an, die Vorreiterrolle Deutschlands in der Umwelt-politik zu unterstreichen, was hohe volkswirtschaftliche Kosten nach sich zieht. Zeitgleich wächst die Skepsis gegenüber neuen Technologien in Politik und Gesellschaft.

Welche Wirkungen hat das auf ein Industrieland, wenn neue Technologien pauschal nicht mehr zum Einsatz kommen dürfen? Wie hoch wird die Investitionsbereitschaft von Unternehmen sein, wenn der Ausgang von formalen Zulassungsverfahren, wie in der grünen Gentechnik, nicht mehr planungssicher ist? Wie attraktiv ist ein Standort noch, wenn andere in der Welt sich diesen umweltpolitischen Standards entziehen?

Umweltgesetzgebung sollte Anreize zu Ressourceneinsparung setzen und Innovationen auslösen. Statt starrer Ziele braucht es eine angemessene Berücksichtigung der europä-ischen und internationalen Rahmenbedingungen und des technologischen Fortschritts. Mit dem Umweltprogramm legt der Wirtschaftsrat ordnungspolitische Grundsatzemp-fehlungen vor, die eine wirtschaftsverträgliche Umweltpolitik zum Ziel haben:

In der Klimapolitik fordert der Wirtschaftsrat eine Reduktion des umfangreichen, teils widersprüchlichen Zielkatalogs. Es braucht eine Politik der CO2-Reduktion zu den ge-ringst möglichen Kosten. Hierzu muss der EU-Emissionshandel mittelfristig ins Zentrum der Energie- und Klimapolitik rücken, um etwa Investitionen in erneuerbare Energien oder die Energieeffizienz auszulösen.

Die Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland gilt es, wirtschaftlich und ohne Zwangsmaßnahmen umzusetzen. Der Wirtschaftsrat plädiert deshalb für Anreizsyste-me, die technologie- und energieträgeroffen gestaltet sind.

Vorwort

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Um den Erfolg der Kreislaufwirtschaft zu verstetigen, müssen konsequent Anpassungen über ambitionierte Recyclingquoten und die Stärkung der Produktverantwortung an den technischen Entwicklungen erfolgen. Eine flächendeckende, einheitliche und bür-gerfreundliche Wertstofftonne muss das mittelfristige Ziel in der Kreislaufwirtschaft sein.

Der Wirtschaftsrat fordert von der Politik ein Bekenntnis zur heimischen Rohstoff­gewinnung als einen Pfeiler der deutschen Rohstoffversorgung ein. Während jenseits des Atlantiks die Energiepreise nahezu konstant bleiben, steigen sie in Deutschland kontinuierlich an. Sowohl das Verbot von Technologien wie Fracking und der CCS-Tech-nologie als auch die Verschärfungen im Umweltrecht beim Ressourcenschutz und der Ressourceneffizienz haben fatale Wirkungen auf die Rohstoffversorgung.

Mit den technologiefeindlichen Vorgaben in der Bioökonomie vergibt Deutschland sich die Chance, einer zukunftsweisenden Spitzentechnologie zum Durchbruch zu verhelfen. Es bedarf einer sachbezogenen Bewertung von Risiken und Chancen.

Der Wirtschaftsrat fordert deshalb ein starkes öffentliches Bekenntnis der Politik zu neu-en Technologien und Produkten, sowie einen Dialog mit allen Stakeholdern über wirt-schaftliche Potenziale und Nutzen. Nur so kann Umweltpolitik als integraler Bestandteil von Wirtschaftspolitik ein echter, von den Unternehmen getragener Motor für den Um-welt- und Klimaschutz sein.

Berlin, im Januar 2015

Wolfgang Steiger Dr. Wolfgang Große EntrupGeneralsekretär Vorsitzender der Bundesfachkommission Umweltpolitik

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort ........................................................................................................................................................ 1

A. ENERGIE, KLIMASCHUTZ

1. Internationale Klimapolitik unter fairer, globaler Lastenverteilung gestalten .............. 4

2. Kontinuität im EU-Emissionshandel wahren – Markteingriffe verhindern .................... 4

3. Energieeffizienzmaßnahmen wirtschaftlich und technologieoffen umsetzen ...............5

B. ROHSTOFFE, RECYCLING, KREISLAUFWIRTSCHAFT

4. Abfallverwertung stärken – Kreisläufe schließen .................................................................7

5. Heimische Rohstoffgewinnung als notwendiger Pfeiler einer deutschen Rohstoffstrategie stärken ........................................................................... 8

6. Ressourcenschutz und Ressourceneffizienz nicht durch Verschärfungen des Umweltrechts erzwingen ......................................................... 9

C. UMWELTMEDIEN, STOFFPOLITIK UND VERBRAUCHERSCHUTZ

7. Überregulierung in der Umweltpolitik stoppen .................................................................10

8. TTIP umsetzen – gemeinsam hohe Standards beim Umwelt- und Verbraucherschutz verwirklichen...................................................................11

9. Mehrfachbelastungen und Kostensteigerungen in der Stoffpolitik verhindern .......... 12

D. INNOVATION UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT

10. Biotechnologie ist Spitzentechnologie und Motor für die Wettbewerbsfähigkeit ...... 13

11. Bürokratieabbau im Umweltrecht ........................................................................................ 14

12. Standortsicherheit nicht durch restriktiven Flächenhandel gefährden ........................ 15

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A. Energie, Klimaschutz

1. Internationale Klimapolitik unter fairer, globaler Lastenverteilung gestalten

Deutschlands klimapolitischer Sonderweg ist ein fataler Fehlschlag – global wirkungs-los, kostenbezogen ineffizient und eine Gefahr für Wachstum und Arbeitsplätze in der Industrie. Deutschland trug 2013 mit einem Anteil von 2,8 Prozent nur einen Bruchteil zu den globalen, energiebedingten CO2-Emissionen bei. Da die Wirkung von Treibhaus-gasen ohnehin unabhängig von ihrem Emissionsort ist, werden nationale Alleingänge in der Klimapolitik kaum Wirkung haben. Vielmehr drohen Investitionen nunmehr im Ausland getätigt zu werden. Eine Umkehr ist deshalb dringend geboten. Es bedarf da-her eines internationalen Klimaschutzabkommens unter Berücksichtigung aller großen Treibhausgasproduzenten.

Der Wirtschaftsrat fordert:

O ein globales Umweltabkommen mit fairer Lastenverteilung zwischen allen Industrie- und Schwellenländern, insbesondere den USA, China und Indien. Ein derartiges, recht-lich verbindliches Abkommen muss Zielsetzungen beinhalten, die zu einem vergleich-baren Belastungsniveau mit allen relevanten Ländern führt

O ein ausgewogenes, globales Klimaziel zu formulieren, welches die technologischen Möglichkeiten berücksichtigt

O bei der Umsetzung etwaiger weiterer klimapolitischer Zielsetzungen auch neue Tech-nologien wie Carbon Capture and Storage (CCS) zuzulassen

O den Technologietransfer mit internationalen Regeln zu verbinden, die allgemeine Schutzrechte garantieren

O den Clean Development Mechanism (CDM) auf Wirksamkeit und Effizienz zu überprüfen

2. Kontinuität im EU-Emissionshandel wahren – Markteingriffe verhindern

Der europäische Emissionshandel (ETS) als ein an Markt und Wettbewerb orientiertes Instrument der Klimapolitik ist eine Erfolgsgeschichte. Es setzt den Grundgedanken, CO2-Vermeidung zu den niedrigst möglichen Kosten zu erreichen, in die Praxis um und hat sich dahingehend bewährt. Zunehmend verlässt die Bundesregierung jedoch den

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ordnungspolitischen Pfad in der EU-Klimapolitik. Mehrfaches Backloading und die avi-sierte Einführung einer Marktstabilitätsreserve sind marktmanipulative Eingriffe, die den Preis von Verschmutzungsrechten zum Maß des politischen Handelns machen. Das führt zu großer Unsicherheit und Investitionsrückstellungen bei den Unternehmen. Die Zielerreichung durch den Emissionshandel bedingt zwangsweise niedrige Einnahmen und schafft Investitionsspielraum für emissionsärmere Techniken.

Der Wirtschaftsrat fordert:

O den EU-Emissionshandel in den Grundprinzipien nicht zu verändern, in dem Markt-prinzipien ausgehebelt werden: Politisch induzierte Eingriffe wie Backloading und Marktstabilitätsreserve mit staatlich diktiertem Preiskorridor sind abzulehnen

O eine enge Abstimmung mit anderen Instrumenten und Zielen zur CO2-Senkung, wie zum Beispiel dem Ausbau von erneuerbaren Energien und der Steigerung der Energie effizienz

O solange kein einheitliches globales System etabliert ist, das Wettbewerbsverzerrun-gen vermeidet, und identische Preise für Emissionsrechte und gleiche Zuteilungsre-geln sichert, müssen Maßnahmen zur Verhinderung von Carbon-Leakage erhalten werden

O ein Level-Playing Field zu schaffen, bei dem auf die Vielzahl etablierter nationaler und regionaler ETS-Systeme weltweit aufgesetzt werden kann, um eine zügige Ausweitung des Emissionshandelssystems mindestens im Bereich der Industrie- und Energiewirt-schaft herbeizuführen

O eine politisch verlässliche, vollumfängliche Kompensation des Strompreises und der direkten und indirekten CO2-Kosten umzusetzen

O bei der Bewertung der Emissionsbilanzen fossiler Energieträger alle Stufen der Wert-schöpfungsketten zu betrachten

3. Energieeffizienzmaßnahmen wirtschaftlich und technologieoffen umsetzen

Die zweite Säule in der europäischen Klimapolitik sieht die Steigerung der Energieeffizi-enz um 20 Prozent bis 2020 und um mindestens 27 Prozent bis 2030 vor. Für Deutschland bedeutet das im ersten Schritt eine Senkung des Endenergieverbrauchs um jährlich 1,4

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Prozent ab 2014. Dabei ist Energieeffizienz über den Bezug des Endenergieverbrauchs an der Produktionsleistung zu beurteilen. Denn die Industrie hat bereits große Anstrengun-gen geleistet, während die Potenziale im Gebäude- und Verkehrsbereich durch Anreize des Gesetz gebers noch gehoben werden können:

Für den Industriebereich fordert der Wirtschaftsrat:

O Anreizsysteme grundsätzlich technologie- und energieträgeroffen zu gestalten, um den Innovationswettbewerb zu fördern und der Komplexität unterschiedlicher tech-nischer Möglichkeiten gerecht zu werden

O keine zusätzlichen Belastungen für die Industrie einzuführen, die Bezahlbarkeit und Sozialverträglichkeit gefährden, sondern vorrangig das Wirtschaftlichkeitsgebot im Blick behalten

O von absoluten Einsparverpflichtungen abzusehen, wie sie die EU-Energieeffizienzricht-linie vorsieht, weil dies einen hohen bürokratischen Aufwand und steigende Energie-preise für Unternehmen, Kunden und Verbraucher zur Folge hätte

Für den Gebäudebereich fordert der Wirtschaftsrat:

O steuerliche Anreize für die energetische Gebäudemodernisierung sowohl von Kom-plettsanierungen als auch von Einzelmaßnahmen

O Zwangssanierungen abzulehnen und stattdessen Anreizsysteme grundsätzlich tech-nologie- und energieträgeroffen auszugestalten

O Förderrichtlinien – etwa der KfW – nicht nur auf Komplettsanierungen, sondern auch auf Teil- und geringinvestive Maßnahmen anpassen

O keine weitere Verschärfung der Mindesteffizienzstandards in der nächsten Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016, um die Kosten für den dringend notwendigen Wohnungsbau nicht weiter zu erhöhen

O die Gesetzgebungskompetenz bei Neubau und Bestand hinsichtlich der Steigerung von Energieeffizienz muss ausschließlich beim Bund verortet werden, um bundesweit einheitliche Anforderungen zu erzielen

O in einem europäischen Level-Playing-Field darauf zu achten, dass auch Energieeffi-zienzpotentiale in den Mitgliedstaaten angeglichen werden

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B. Rohstoffe, Recycling, Kreislaufwirtschaft

4. Abfallverwertung stärken – Kreisläufe schließen

Der globale Rohstoffverbrauch von heute rund 70 Milliarden Tonnen pro Jahr wird sich voraussichtlich bis 2030 verdoppelt haben. Durch innovative Produktionsverfahren be-ziehungsweise Produkte und die Rückführung gebrauchter Wertstoffe in den Produk-tionskreislauf, sowie durch die Herstellung hochwertiger Sekundärrohstoffe leisten die deutsche Industrie und die Recyclingbranche schon heute einen großen Beitrag zur Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Rohstoffverbrauch. Neben einer gestärk-ten Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zählt auch die deutliche Reduktion der Treib-hausgasemissionen zu den entscheidenden Vorteilen einer unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten optimierten Abfallverwertung. Durch eine weitere Stärkung der Abfallerfassung und -verwertung können bei der Ressourcenschonung für die Zukunft in einigen Bereichen noch erhebliche Potentiale gehoben werden.

Der Wirtschaftsrat fordert:

O gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der Sammlung wertstoffhaltiger Abfälle für Kommunen und Privatunternehmen, sowie mehr Fairness im Wettbewerb, zum Bei-spiel durch Beseitigung der umsatzsteuerrechtlichen Ungleichbehandlung von priva-ten Anbietern

O eine Berechnung der Recyclingvorgaben auf Basis der tatsächlich erfassten statt der lizensierten Mengen

O eine Reform der Gewerbeabfallverordnung, welche die Abfallverwertung stärkt und den Vollzug insbesondere hinsichtlich der Getrenntsammlung sicherstellt

O eine Umsetzung der Abfallhierarchie im Kreislaufwirtschaftsgesetz, die dem grund-sätzlichen Vorrang der stofflichen Verwertung ebenso Rechnung trägt, wie dem be-rechtigten Interessen der Industrie an pragmatischen Lösungen für eine unter ökolo-gischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten optimale Abfallverwertung, die ein Übermaß an bürokratischen Vorgaben vermeidet

O die Einführung einer flächendeckenden, haushaltsnahen und einheitlichen Wertstoff-tonne, die bürgerfreundlich ausgestaltet ist und durch Wettbewerb die Effizienz der Abfallwirtschaft stärkt

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O eine Steigerung der Erfassungsmengen im Bereich der Siedlungsabfälle für eine hoch-wertige Verwertung zur Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Wertstoffpotentiale jen-seits der stoffgleichen Nichtverpackungen

O die Stärkung der Produktverantwortung und der privatwirtschaftlich organisierten Verpackungserfassung und -verwertung

O die Einführung einer unabhängigen und mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten „Zentralen Stelle“, um Transparenz, Kontrolle und flexiblen Vollzug im Hinblick auf die Wertstofftonne zu verbessern

O die Novellierung des Elektrogesetzes, um möglichst große Mengen dieses Abfallstroms einem hochwertigen Recycling zuzuführen. Die Standards der Erfassung von Elektro-geräten müssen einen sicheren, umweltverträglichen und europarechtskonformen Transport, unter anderem von Lithium-Ionen-Batterien und Nachtspeicherheizgerä-ten, ermög lichen

O Rechtssicherheit für Investitionen in die zukünftig erforderliche Entsorgungsinfra-struktur

5. Heimische Rohstoffgewinnung als notwendiger Pfeiler einer deutschen Rohstoffstrategie stärken

Rohstoffe sind die Lebensader der deutschen Industrie, stehen sie doch immer am An-fang einer jeden Wertschöpfungskette. Vom Zugriff auf Rohstoffe zu bezahlbaren Preisen hängt folglich die Garantie für Wohlstand und Arbeitsplätze in Deutschland ab. Rohstoff-politik ist deshalb Wirtschaftspolitik und sollte auch vorrangig unter den Zielen der Wirt-schaftspolitik behandelt werden. Deutschland hat zudem kein Rohstoffmangel, sondern leidet vielmehr an einem Mangel an Rohstoffbewusstsein. Deshalb muss die Rohstoff-politik endlich in den Fokus der bundesdeutschen Industriepolitik gelangen. Der Zugang zu den heimischen Rohstoffen darf nicht eingeschränkt bleiben.

Der Wirtschaftsrat fordert:

O die Identifizierung und Sicherung von Rohstoffvorkommen als eine bedeutende Kom-ponente in der Raumordnungsplanung zu würdigen. Ziel der Raumordnungspolitik sollte eine faire und gleichgewichtete Berücksichtigung aller potenziellen Landnut-zungen sein

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O eine flächendeckende, vorausschauende nationale Raumplanung, die rechtlichen Rahmen für konkurrierende Landnutzungsinteressen bildet

O Erteilte Genehmigungen für bergbauliche Vorhaben aus Gründen der Investitions-sicherheit mit Bestandsgarantien bis zum Ende der rohstoffgewinnenden Aktivitäten zu versehen

O weitere Belastung der deutschen Rohstoffförderung durch Auflagen verhindern, in dem etwa von einer Änderung des bewährten Bundesberggesetzes (BbergG) abge-sehen wird

O keine Totalverbote bei der Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten zu erlassen oder durch absolute Tiefenangaben zu begrenzen, sondern wissenschaftlich begleitet unter den hohen Umweltstandards einer UVP-Bergbau zuzulassen

6. Ressourcenschutz und Ressourceneffizienz nicht durch Verschärfungen des Umweltrechts erzwingen

Effiziente Ressourcennutzung erfordert vom Gesetzgeber kein absolutes Einsparziel. Die Wirtschaft braucht keine Kostenbelastungen, sondern Spielräume für Technologien und Investitionen, um effizienter zu werden. Denn die Unternehmen verspüren von sich aus einen immanenten Anreiz zur Einsparung von Ressourcen. Die Politik sollte eher auf For-schungs- und Innovationsanreize setzen. Der allgemeine Anspruch deutscher Politik zur Übererfüllung von EU-Vorschriften ist abzulehnen.

Der Wirtschaftsrat fordert:

O Anreize und Fördermaßnahmen einzuleiten, statt der Einführung einer Steuer auf mineralische Rohstoffe zur Erhöhung der Ressourceneffizienz

O auf die Einführung eines allgemeinen Ressourcenschutzrechts zu verzichten, weil die bestehenden medienspezifischen Umweltvorschriften ausreichen

O Beratungsangebote der EU-Kommission und der Bundesregierung für kleine und mitt-lere Unternehmen zur Ausschöpfung von Einsparpotentialen, statt absoluter Einspar-ziele für gesamte Wirtschaft

O eine Mantelverordnung Grundwasser, Ersatzbaustoffe, Bodenschutz und Deponie-rung als bundeseinheitliche Regelung, die unterschiedliche Anwendungsvorgaben der Bundesländer abschafft und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unter-

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nehmen schafft. Das Materialrecycling sowie der Einbau von mineralischen Ersatzbau-stoffen und Bodenmaterialien müssen im Sinne minimierter Deponierung und hoher Re cycling quoten begünstigt und nicht durch eine zu enge Fassung der Mantelver-ordnung verhindert werden.

C. Umweltmedien, Stoffpolitik und Verbraucherschutz

7. Überregulierung in der Umweltpolitik stoppen

Mit Grenzwerten, Schwellenwerten und Verordnungen hält Ordnungsrecht immer häu-figer Einzug in die nationale und europäische Umweltpolitik. Manche Vorgaben, wie sie sich etwa zum Bodenschutz in der Ersatzbaustoffverordnung finden, sind weder wirt-schaftlich vertretbar, noch praktisch darstellbar, wenn vermeintlich belastete Böden nun im Zuge von Straßenbauprojekten deponiert werden müssten. Der Deponieraum wäre in drei bis vier Jahren ausgelastet. Umweltpolitik soll nicht gegen wirtschaftliche Ent-wicklung ausgespielt werden. Vielmehr sollte die Politik zu wirtschaftlicher Vernunft zurückkehren und durch verträglichen Umweltschutz Standards setzen, die weltweit Vorbild für nachhaltiges Wirtschaften sein können.

Der Wirtschaftsrat fordert:

O keine europäische Richtlinie zum Bodenschutz einzuführen, weil hohe Kosten für das Altlastenmanagement anfallen würden und das Subsidiaritätsprinzip nicht gewahrt ist

O bundesweite und länderübergreifende Bedarfsanalysen zur Erkennung von Eng pässen bei Deponiekapazitäten sowie die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungs-verfahren. Die Vereinfachung und Straffung von Genehmigungsverfahren für Depo-nieerweiterungen sowie eine positive Haltung der Landesregierungen zum zukünfti-gen Deponiebedarf bzw. auch zu neuen und erweiterten Deponiestandorten wären in der regionalen Diskussion mit den Behörden hilfreich.

O Immissionsschutzrecht darf nicht zur energiepolitischen Steuerung durch unange-messene Anforderungen bei der Nutzung fossiler Energiequellen missbraucht werden. Wichtige Ressourcen müssen für zukünftig notwendige fossile Stromerzeugung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit erhalten bleiben; fossile Brennstoffe aus Abfällen müssen dabei besondere Berücksichtigung finden

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O eine Einbeziehung der Regelung zur Verbesserung der Luftqualität (Immissionsschutz-recht) aller Sektoren, insbesondere des Verkehrs- und Hauswirtschaftssektors als be-stimmende Faktoren für die Luftqualität (Stickoxide und Staub) in urbanen Gebieten, wo die meisten Überschreitungen der Luftqualitätsnormen eintreten

O bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen vorrangig die Verbes-serung des Sevilla-Prozesses zur Erarbeitung oder Revision der branchenbezogenen Merkblätter für die „Besten Verfügbaren Techniken“. Ziel muss ein der Bedeutung für die Umweltstandards angemessener Grad an Transparenz und Beteiligung der betrof-fenen Industrien sowie des Zeitrahmens sein

O die Entwicklung von Verfahren zur Phosphor-Rückgewinnung zu fördern. Ein Rück-gewinnungsgebot von Phosphor aus Abwasser, Klärschlamm und Klärschlammasche wäre ein wichtiges Investitionssignal an die Unternehmen

O den Erhalt der landwirtschaftlichen Verwertung qualitativ hochwertiger Klärschläm-me

O vor dem Hintergrund des Ressourcenschutzes dürfen Anforderungen im Düngerecht, die sowohl auf nationaler Ebene (Düngemittelverordnung, Düngeverordnung), als auch auf EU-Ebene (EU-Düngemittelverordnung) derzeit angepasst werden, nicht zu-lasten der Dünger aus der Kreislaufwirtschaft gehen. Technische Fortschritte sind in gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich zu berücksichtigen

8. Transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP umsetzen – gemeinsam hohe Standards beim Umwelt- und Verbraucherschutz verwirklichen

Das transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) ist eine historische Chance auf eine engere Verzahnung der zwei größten Wirtschaftsräume der Welt, was unschätzbare Vor-teile mit sich bringen würde: Der Freihandel bringt einen Wachstums- und Investitions-schub, garantiert Arbeitsplätze und Wohlstand auf beiden Seiten des Atlantiks. Entgegen anderslautender Behauptungen ist der Verbraucherschutz in den USA, insbesondere im Lebensmittelbereich etwa für Biofleisch, Rohmilchprodukte oder Weißwürste oder bei Spielzeugen nachweislich höher als in Europa. Es geht bei TTIP um die Anerkennung gleichwertiger Standards. Denn gerade die wirtschaftliche Bedeutung beider Kontinen-te eröffnet die Möglichkeit, globale Standards zu etablieren, bevor es andere auf einem weit niedrigeren Niveau tun.

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Der Wirtschaftsrat fordert:

O TTIP umfassend umzusetzen, weil in der gegenseitigen Anerkennung von Umwelt- und Verbraucherstandards große Wachstums- und Absatzchancen für beide Märkte beste-hen. Dies sichert Wohlstand und Arbeitsplätze auf beiden Seiten des Atlantiks

O den Abbau von Doppelregulierungen bei Berichtspflichten und in Zulassungsverfah-ren. Überflüssige und aufwendige Prüfungs- und Zertifizierungsauflagen sollen ver-ringert werden. Bei Normentwicklungsverfahren soll auf einschlägige internationale Standards aufgesetzt werden

O In Hinblick auf die Registrierung chemischer Stoffe sollte nicht auf eine Konsolidie-rung des amerikanischen TSCA-Standards und der europäischen REACH-Verordnung hin gewirkt werden. Vielmehr braucht es eine Zusammenarbeit der Behörden bei Berichtspflichten, Datenaustausch und Datenanerkennung, um Handelshürden aus-zuräumen

O Einheitliche Emissionsregelungen für Nutzfahrzeuge senken die Kosten für die Unter-nehmen und helfen in der gegenseitigen Anerkennung dieser Normen, die Vernetzung der Autoproduktion zwischen den USA und Europa zu stärken

O Mit ihrem hohen Standard beim Umwelt- und Verbraucherschutz müssen Europa und die USA die globalen Regeln und Maßstäbe vorgeben. Das transatlantische Bündnis wird diese Standards nicht verringern, sondern vielmehr Vorbild für andere Wirt-schaftsräume der Welt sein. Wenn TTIP nicht vorangebracht wird, werden die Stan-dards künftig in anderen Teilen der Welt gesetzt. Diese werden weniger hoch sein

9. Mehrfachbelastungen und Kostensteigerungen in der Stoffpolitik verhindern

Stoff- und produktbezogene Regelungen sind für die Unternehmen von wesentlicher Be-deutung. Als Masterverordnung kann die europäische Chemikalienverordnung REACH betrachtet werden. Diese gilt weltweit als das umfassendste Rechtswerk zur Regulierung von chemischen Substanzen. Darüber hinaus existieren weitere vielfältige stoff- und pro-duktbezogene Regelungen wie die CLP-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung, die Verordnung zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Biozid-Verordnung so-wie sektorale Regulierungen zu Spielzeugen, Bauprodukten und Kosmetika.

Vielfach sind Stoffe von mehreren Verordnungen betroffen; dies führt zu Überschnei-dungen, Unterschieden bei Risikomanagement-Maßnahmen und weiteren Inkonsisten-zen. Dies kann nicht im Interesse aller Beteiligten sein.

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Der Wirtschaftsrat fordert:

O eine Initiative zum Abbau von Überschneidungen und Mehrfachregulierungen

O einen Stopp bei der Verschärfung von REACH infolge stetig steigender ungebremster Anforderungen und Erweiterungen

O eine Bewertung von Maßnahmen zum Risikomanagement vor Eintritt in das Zulas-sungsverfahren unter Beteiligung der betroffenen Firmen

O eine zentrale europäische Datenbank mit einer Bestandsaufnahme über alle nationa-len und europäischen Regelungen von chemischen Substanzen

O die Anwendung der Smart Regulation durch die EU-Kommission bei ihrem Ansatz zu nachhaltigem Konsum und Produktion

O Starre Vorgaben zum Produktdesign beschränken Innovation und können daher nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Regelungen zum Ökodesign können im Sinne der Ressourcensicherung Anreize für eine verbesserte Recyclingfähigkeit von Produkten schaffen

O Klare Orientierung der Ökodesign-Richtlinie an REACH

D. Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

10. Biotechnologie ist Spitzentechnologie und Motor für die Wettbewerbsfähigkeit

Trotz ihrer großen Bedeutung für den Umwelt- und Ressourcenschutz droht die Biotech-nologie als deutsche Spitzentechnologie nach Fracking, CCS und Gentechnik zum nächs-ten Opfer einer verfehlten politischen Debatte zu werden. Biotechnologie ist ein wissens-basierter Wirtschaftszweig, dessen langfristiger Erfolg durch Akkumulation von Wissen und Erfahrung gesichert wird. Industrie- und Forschungspolitik müssen deshalb Hand in Hand mit der Umweltpolitik gehen, um Gesundheit und Wohlstand in Deutschland dau-erhaft zu erhalten und weiter zu fördern. Hierzu müssen Umweltpolitik und Forschungs-politik besser aufeinander abgestimmt werden, so dass restriktive Umweltgesetze nicht die Technologieförderung konterkarieren. Forschungspolitik muss darüber hinaus lang-fristig und auf eine industrielle Umsetzung in Deutschland ausgerichtet sein.

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Der Wirtschaftsrat fordert

O ein starkes öffentliches Bekenntnis der Politik zu neuen Technologien und Produkten und einen Dialog mit allen Stakeholdern über wirtschaftliche Potenziale und Nutzen

O ein Festhalten am Grundsatz, dass Technologien und Produkte, deren Anwendung nach einer wissenschaftlichen Risikobewertung als sicher anzusehen ist, auch einge-setzt werden dürfen

O verlässliche und international wettbewerbsfähige Versorgung der industriellen Bio-technologie mit ausreichender Menge und Qualität an nachwachsenden Rohstoffen zu Weltmarktpreisen

O grundsätzlich einen Gesetzesrahmen zur Finanzierung der Hochtechnologien, der an den Anforderungen der Wirtschaft angepasst ist

O Da der Zugang zum Kapitalmarkt gerade für mittelständische Unternehmen eher be-schränkt ist, braucht es verbesserte Möglichkeiten der Anschubfinanzierungen. Trans-parenz und Effizienz der Fördermittelvergabe müssen hergestellt sein

O den deutschen Markt für Beteiligungskapital (Private Equity, Venture Capital, u. a.) nachhaltig stimulieren und international attraktiv für Investitionen in die Hochtech-nologie zu machen

O zügige europäische Genehmigungsverfahren für biotechnische Produkte und Verfah-ren auf naturwissenschaftlicher Basis und einen erheblich beschleunigten Marktzu-gang zu diesen Produkten und Verfahren

11. Bürokratieabbau im Umweltrecht

Umweltfragen machen naturgemäß nicht an nationalen Grenzen halt. Deshalb ist es zu begrüßen, wenn Deutschland die Harmonisierung von Umweltschutzstandards auf europäischer Ebene konstruktiv begleitet. Nicht erforderlich ist hingegen eine über die EU-Vorgaben hinausgehende Umsetzung von EU-Recht und Verbindung mit anderen ge-setzlichen Maßnahmen. Die Folge sind unmittelbare Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen. Gleichzeitig leiden gerade mittelständische Unternehmen an drückender Bürokratielast und unter der hohen Komplexität des Umweltrechts im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Es braucht dahingehend dringend eine Entschlackung und Reduzierung des Umweltrechts.

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Der Wirtschaftsrat fordert:

O grundsätzlich eine wettbewerbsneutrale Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Richtlinien, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu vermeiden

O bei Vorlage neuer Gesetze im Vorfeld eine verbindliche Folgenabschätzung vorzuneh-men, die Qualität von künftigen Gesetzen zu verbessern und eine Verfahrensbeschleu-nigung vorzunehmen

O einen verbindlichen Wettbewerbsfähigkeitscheck im Rahmen der Folgenabschätzun-gen von Gesetzesvorschlägen und neuen politischen Initiativen einzuführend. Dies würde bedeuten, dass der wirtschaftliche Nutzen eines Gesetzes stärker berücksichtigt würde

O dem Gesetzgeber rechtsverbindliche Prüfungen aufzuerlegen, ob und inwiefern bei der Schaffung neuer Rechtsakte wiederum bestehendes Recht abgeschafft oder ver-einfacht werden kann. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen im Bundesimmissionsschutzgesetz (11. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzge-setz) sind Industriebetriebe beispielsweise zu Doppelangaben über ihre Emissionen verpflichtet worden

O eine Stärkung des Nationalen Normenkontrollrates: Der Normenkontrollrat hat sich im Bereich der Bürokratiekostenmessung bewährt

O eine Verkürzung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, insbesondere bei der Schaffung von Baurecht. Mittlerweile scheitern Investitionsvorhaben an komple-xen Verfahrensstrukturen und erheblichen zeitlichen Verzögerungen

12. Standortsicherheit nicht durch restriktiven Flächenhandel gefährden

In ihrer Nachhaltigkeitsstrategie sieht die Bundesregierung eine Reduzierung der Flä-cheninanspruchnahme auf 30 Hektar Fläche pro Tag vor. Das Umweltbundesamt führt hierzu im Auftrag der Bundesregierung ein Planspiel durch, das Chancen und Risiken des Instruments bewerten soll. Dabei muss jedoch in den Blickpunkt genommen werden, dass die Ansiedelung von Unternehmen nicht erschwert und Investitionsentscheidun-gen aufgrund von Planungsunsicherheiten zurückgestellt werden. Anders als beim eu-ropäischen Handel mit Verschmutzungsrechten sind es nicht die Unternehmen, die sich eigenständig am Markt mit Zertifikaten versorgen, sondern sie sind abhängig von der Stadtentwicklungs- und Finanzplanung der jeweiligen Kommune. Deshalb könnte sich die Umsetzung in der Praxis als zu starr erweisen.

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Der Wirtschaftsrat fordert:

O Pilotprojekte und das vom Umweltbundesamt gestartete Planspiel fortzusetzen, um Auswirkungen, Aufwand und Kosten eines möglichen künftigen Systems abschätzen zu können

O eine sorgfältige Abwägung zwischen der Bewahrung von Naturräumen und der Not-wendigkeit von Infrastrukturprojekten für die heimische Wirtschaft zu treffen

O verbindliche Beteiligungsformen für die Wirtschaft, die den konkreten Flächenbedarf ermittelt und durch den sich die Kommunen in ihrem Agieren verpflichtet sehen

O eine hinreichend gesetzliche Würdigung der Tatsache, dass die Landinanspruchnahme zur Rohstoffgewinnung an die Lage des jeweiligen Standortes gebunden ist, aber nur temporär erfolgt und die Fläche nach erfolgter Rohstoffgewinnung wieder anderen Nutzungen zur Verfügung gestellt wird

O den bürokratischen Aufwand für Kommunen und Unternehmen gering zu halten

O für nicht-gewerbliche Flächen stärker eine Innenstadtverdichtung und die im novel-lierten Baugesetzbuch ermöglichte Erweiterung des Rückbaugebots für Kommunen zu nutzen, um den Druck aus dem ruinösen Wettbewerb der Kommunen bei der Neu-ausweisung von Bauland zu nehmen

O die Wiedernutzung alter Industriestandorte (Brownfield Development), die über Jahr-hunderte genutzt wurden, durch Förderprogramme insbesondere zur Altlastensanie-rung zu unterstützen. Gerade für die Entwicklung von Infrastrukturprojekten bieten sich diese Gebiete bei geeigneter Lage an

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Wirtschaftsrat der CDU e.V.Luisenstraße 44, 10117 BerlinTelefon: 0 30 / 2 40 87-301Telefax: 0 30 / 2 40 87-305Internet: www.wirtschaftsrat.deE-Mail: [email protected]

Verantwortlich: Wolfgang Steiger, Generalsekretär Dr. Rainer Gerding, Bundesgeschäftsführer Klaus-Herbert Fugger, Pressesprecher und Geschäftsführer

Inhaltliche Betreuung: Dr. Paul Kowitz, Fachgebietsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik, Stadtentwicklung, Bau und Immobilien

Gestaltung und Abwicklung: Katja Sandscheper, Redakteurin

Herstellung: STEINBACHER DRUCK GmbH© Wirtschaftsrat 2015