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Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 41 „Haßlebener und Alperstedter Ried“ (DE 4832-304) Abschlussbericht Frankfurt/M, 03. Dezember 2014 PGNU Planungsgruppe Natur & Umwelt Hamburger Allee 45 60486 Frankfurt am Main Internet: www.pgnu.de

„Haßlebener und Alperstedter Ried“ · Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 41 „Haßlebener und Alperstedter

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Freistaat Thüringen

Thüringer Landesverwaltungsamt

Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 41

„Haßlebener und Alperstedter Ried“

(DE 4832-304)

Abschlussbericht

Frankfurt/M, 03. Dezember 2014

PGNU Planungsgruppe Natur & Umwelt

Hamburger Allee 4560486 Frankfurt am Main

Internet: www.pgnu.de

Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 41„Haßlebener-Alperstedter Ried“ (Kreis Sömmerda)

PGNU

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 41

„Haßlebener und Alperstedter Ried“

(DE 4832-304)

Abschlussbericht

Auftraggeber: Thüringer LandesverwaltungsamtReferat 460, Ländlicher RaumWeimarplatz 499423 Weimar

Projektbegleitung: Thüringer Landesanstalt für Umwelt und GeologieReferat 33, Natura 2000Göschwitzer Str. 4107745 Jena

Auftragnehmer: Planungsgruppe für Natur und UmweltPGNUHamburger Allee 4560486 Frankfurt am MainTel.: 069-9529640Fax: 069-95296499e-mail: [email protected]

Projektleitung: Dipl.-Biol. Marion Löhr-Böger

Bearbeitung: Dr. Michael UebelerDipl.-Biol. Marion Löhr-BögerDr. Petra SchmidtDipl.-Geogr. Dirk BönselDr. Benjamin Hill

Kartografie/GIS: Dipl.-Geogr. Pavlina Bechova

Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 41„Haßlebener-Alperstedter Ried“ (Kreis Sömmerda)

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INHALT

Abbildungsverzeichnis........................................................................................................................8

Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................9

1. Rechtlicher und organisatorischer Rahmen für Natura 2000-Gebiete ............................................ 13

1.0 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................ 13

1.1 Rechtliche Grundlagen ................................................................................................................ 15

1.1.1 Natura 2000-Gebiete................................................................................................................ 16

1.1.2 Naturschutzgebiete .................................................................................................................. 18

1.1.2.1 NSG 46 „Alperstedter Ried" ................................................................................................... 19

1.1.2.2 NSG 60 „Haßlebener Ried" .................................................................................................... 21

1.1.3 Überschwemmungsgebiete ...................................................................................................... 23

1.1.4. Regionalplanerische Vorgaben ................................................................................................ 25

1.2 Organisation ............................................................................................................................... 25

1.3 Geschichte der Naturschutzgebiete „Alperstedter Ried“ und „Haßlebener Ried“ ......................... 26

1.4 Hydrologie des Haßlebener und Alperstedter Rieds ..................................................................... 29

1.4.1 Fließgewässer .......................................................................................................................... 29

1.4.2 Stillgewässer ............................................................................................................................ 29

1.4.3 Grundwassersituation .............................................................................................................. 29

1.4.4 Quellaustritte ........................................................................................................................... 30

2. Bestand der Schutzgüter nach der FFH- und der VS-RL sowie Bewertung des Erhaltungszustandes ......................................................................................................................................................... 31

2.0 Grundsätzliches zur Bearbeitung ................................................................................................. 31

2.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie ............................................................. 31

2.1.1 Methodik der LRT-Erfassung und -bewertung ........................................................................... 32

2.1.2 Erfassung und Bewertung der Lebensraumtypen im FFH-Gebiet............................................... 33

2.1.3.1 LRT 1340* – Salzwiesen im Binnenland .............................................................................. 34

2.1.3.2 LRT 3140 – Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche, kalkhaltige Stillgewässer mitArmleuchteralgen ............................................................................................................................. 35

2.1.3.3 LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Standgewässer ....................................................... 37

2.1.3.4 LRT 6210 – Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) ....................................................................................................................................... 37

2.1.3.5 LRT 6410 – Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden(Molinion caeruleae) ......................................................................................................................... 41

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2.1.3.6 LRT 6430 – Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe ...... 44

2.1.3.7 LRT 6440 – Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) ........................................................ 45

2.1.3.8 LRT 6510 – Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) . 48

2.1.3.9 LRT 7210 – Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae .. 50

2.1.3.10 LRT 7230 – Kalkreiche Niedermoore .............................................................................. 53

2.1.4 Bilanzierung der LRT für den Standarddatenbogen ................................................................... 56

2.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie ...................................................................................... 57

2.2.1 Einleitung und Übersicht .......................................................................................................... 57

2.2.2 Erfassung und Bewertung der Arten im FFH-Gebiet .................................................................. 58

2.2.2.1 Plausibilitätsprüfung Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) ................................................... 58

2.2.2.2 Plausibilitätsprüfung - Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea (Glaucopsyche)nausithous) 62

2.2.2.3 Plausibilitätsprüfung - Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) ......................................... 65

2.2.2.4 Plausibilitätsprüfung - Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) ..................................... 72

2.2.3 Bilanzierung der FFH-Arten für den Standarddatenbogen ......................................................... 79

2.3 Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EG-Vogelschutz-Richtlinie .......................................... 80

2.3.1 Arten nach Anhang I der EG-Vogelschutz-Richtlinie .................................................................. 82

2.3.1.1 Tüpfelsumpfhuhn - Porzana porzana ..................................................................................... 82

2.3.1.2 Wachtelkönig – Crex crex ...................................................................................................... 83

2.3.1.3 Grauspecht – Picus canus ..................................................................................................... 84

2.3.1.4 Neuntöter – Lanius collurio ................................................................................................... 85

2.3.1.5 Blaukehlchen – Luscinia svecica ............................................................................................. 86

2.3.1.6. Rohrweihe – Circus aeruginosus ........................................................................................... 87

2.3.2 Zugvogelarten gemäß Art. 4(2) VSch-RL .................................................................................... 88

2.3.2.1 Wasserralle - Rallus aquaticus ............................................................................................... 88

2.3.2.2 Kiebitz - Vanellus vanellus ..................................................................................................... 89

2.3.2.3 Bekassine - Gallinago gallinago ............................................................................................. 90

2.3.2.4 Großer Brachvogel - Numenius arquata ................................................................................. 91

2.3.2.5 Wendehals - Jynx torquilla ..................................................................................................... 92

2.3.2.6 Raubwürger - Lanius excubitor .............................................................................................. 93

2.3.2.7 Braunkehlchen - Saxicola rubetra .......................................................................................... 94

2.3.2.8 Grauammer - Emberiza calandra ........................................................................................... 95

2.3.3 Bilanzierung der Vogelarten für den Standarddatenbogen ....................................................... 96

3. Maßnahmenplanung ..................................................................................................................... 97

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3.1 Nutzungsverhältnisse .................................................................................................................. 97

3.1.1 Eigentumsverhältnisse ............................................................................................................. 97

3.1.2 Landwirtschaft und Landschaftspflege ...................................................................................... 98

3.1.3 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung .......................................................................... 99

3.1.3.1 Entwässerungsgräben und anthropogene Veränderungen des Wasserregimes...................... 99

3.1.3.2 Maßnahmen nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ................................. 100

3.1.4 Jagd und Fischerei .................................................................................................................. 100

3.1.5 Sonstige Nutzungen einschließlich bereits genehmigter/planfestgestellter Vorhaben mitBeeinträchtigung der FFH-Gebiete .................................................................................................. 100

3.2 Gefährdungen / Beeinträchtigungen ......................................................................................... 101

3.3. Grundsätze der Maßnahmenplanung ....................................................................................... 103

3.3.1 Planungsansatz und Begriffsbestimmung ............................................................................... 103

3.3.2 Auswertung der Maßnahmenflächen im Zusammenhang mit KULAP-Förderung .................... 104

3.3.3 Aktuelle Planungen im Gebiet ................................................................................................ 107

3.3.4 Abstimmung der Planungen für das Projekt „Erhalt der Moorlandschaft Alperstedter Ried“ mitdem FFH-Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 41 „Haßlebener –Alperstedter Ried“. ......................................................................................................................... 108

3.3.5 Grundwasserstand und Nährstoffeinträge in das Gebiet ......................................................... 111

3.3.6. Eine wichtige Variable bei der Pflegeplanung: Der richtige Mahdzeitpunkt ............................ 111

3.3.7. Berücksichtigung der Belange des EG-Vogelschutzgebietes Nr. 15 „Gera-Unstrut-Niederung umStraußfurt“ (4831-401) ................................................................................................................... 112

3.3.8 Maßnahmenplanung im Bereich der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie ...... 114

3.3.8.1 LRT 3140 – Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche, kalkhaltige Stillgewässer mitArmleuchteralgen ........................................................................................................................... 114

3.3.8.2 LRT 6210 – Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen ............................................................... 116

3.3.8.3 LRT 6410 – Pfeifengraswiesen ............................................................................................. 123

3.3.8.4 LRT 6440 – Brenndolden-Auenwiesen ................................................................................. 132

3.3.8.5 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes ............................................. 137

3.3.8.6 LRT 7210* – Kalkreiche Sümpfe mit Binsen-Schneide .......................................................... 142

3.3.8.7 LRT 7230 – Kalkreiche Niedermoore .................................................................................... 145

3.3.9 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EU- Vogelschutz-RL ................................................................................................................................................... 152

3.3.9.1 Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) .................................................................................. 152

3.3.9.2 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea (Glaucopsyche) nausithous) ................. 157

3.3.9.3 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale).......................................................................... 160

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3.3.9.4 Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) ...................................................................... 163

3.3.10. Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EU- Vogelschutz- RL............................................ 164

3.3.10.1 Vogelarten des Anhang I der EG-VSR, die für das Management des FFH-Gebiets „Haßlebener-Alperstedter Ried“ von Bedeutung sind .......................................................................................... 164

3.3.10.1.1 Blaukehlchen (Luscinia svecica) .................................................................................... 164

3.3.10.1.2 Grauspecht (Picus canus) ............................................................................................. 165

3.3.10.1.3 Neuntöter (Lanius collurio)........................................................................................... 165

3.3.10.1.4 Rohrweihe (Circus aeruginosus) ................................................................................... 166

3.3.10.1.5 Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) ........................................................................... 167

3.3.10.1.6 Wachtelkönig (Crex crex).............................................................................................. 167

3.3.10.2 Vogelarten des Art. 4 Abs. 2 der EG-VSR, die für das Management des FFH-Gebiets„Haßlebener-Alperstedter Ried“ von Bedeutung sind...................................................................... 168

3.3.10.2.1 Bekassine (Gallinago gallinago) ................................................................................... 168

3.3.10.2.2 Braunkehlchen (Saxicola rubetra) ................................................................................ 169

3.3.10.2.3 Großer Brachvogel (Numenius arquata) ....................................................................... 170

3.3.10.2.4 Kiebitz (Vanellus vanellus) ............................................................................................ 170

3.3.10.2.5 Raubwürger (Lanius excubitor) ..................................................................................... 171

3.3.10.2.6 Wasserralle (Rallus aquaricus) ..................................................................................... 172

3.3.10.2.7 Wendehals (Jynx torquilla) ........................................................................................... 172

3.3.10.2.8 Grauammer (Miliaria calandra) .................................................................................... 173

3.3.11 Prognose der Auswirkungen der oben skizzierten Planungen auf die nach Anhang I und Art. 4Abs. 2 der EU-VSR geschützten und für das Gebiet relevanten Vogelarten ...................................... 173

3.4 Sonstige Maßnahmen ............................................................................................................... 176

3.4.1 Anlage von Kleingewässern .................................................................................................... 176

3.4.2 Entwicklungsmaßnahmen zum Schutz der Haßlebener Niedermoore ..................................... 176

3.4.3 Maßnahmen zur Anhebung des Grundwasserstandes im Bereich der Ziel-LRT und potenziellerEntwicklungsflächen des Gebietes .................................................................................................. 176

3.4.4 Grünland-Extensivierung zum Schutz der Wiesenbrüter und anderer geschützter Vogelarten 177

4. Abstimmung Behörden / Nutzer .................................................................................................. 178

5. Sonstige Hinweise / Vorschläge ................................................................................................... 179

5.1 Monitoring des Beweidungsprojekts im Alperstedter Ried ........................................................ 179

5.2 Verbleibende Zielkonflikte ........................................................................................................ 180

5.2 Kurzfassung ............................................................................................................................... 181

5.2.1 Allgemeine Angaben und Kurzcharakteristik: .......................................................................... 181

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5.2.2 Lebensräume und Arten ......................................................................................................... 182

5.2.3 Gebietsentwicklung ................................................................................................................ 183

5.2.4 Besucherhinweise .................................................................................................................. 184

6. Literatur ...................................................................................................................................... 185

7. Verordnungen ............................................................................................................................. 190

8. Internet-Quellen ......................................................................................................................... 191

9. Karten ......................................................................................................................................... 191

10. NSG Verordnung ....................................................................................................................... 192

11. Anhang ..................................................................................................................................... 197

A Kartenteil (s. gesonderter Ordner) ............................................................................................... 197

A1 Lebensraumtypen und Lebensraumtypen-Entwicklungsflächen ................................................. 197

A2 Habitatflächen ........................................................................................................................... 197

A3 Maßnahmeflächen und Behandlungseinheiten .......................................................................... 197

A4-1 KULAP-Förderkulisse 2014 A421 und A423 ............................................................................. 197

A4-2 KULAP-Förderkulisse 2014 G1 und G6 ..................................................................................... 197

A4-3 KULAP-Förderkulisse 2014 G2 bis G5 ...................................................................................... 197

A4-4 KULAP-Förderkulisse 2014 A5 und A6 ..................................................................................... 197

B Fotodokumentation (nur digital auf CD) ....................................................................................... 197

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Lage des Vogelschutzgebietes „Gera-Unstrut-Niederung um Straußfurt“ (Th-Nr. 15), desFFH-Gebietes „Haßlebener und Alperstedter Ried“ (Th-Nr. 41) sowie der NaturschutzgebieteAlperstedter Ried (Th-Nr. 46) und Haßlebener Ried (Th-Nr.60) ............................................. 16

Abbildung 2: Lage des FFH-Gebietes Haßlebener und Alperstedter Ried (Th-Nr. 41) .......................... 17Abbildung 3: Lage des NSG Alperstedter Ried ................................................................................... 20Abbildung 4: Lage des NSG Haßlebener Ried ..................................................................................... 22Abbildung 5: Detailansicht der Probestelle 2: „Graben W Alperstedter Ried“ mit optimaler

Gewässerstruktur. ................................................................................................................ 70Abbildung 6: Exemplarische Verteilung der Häufigkeit der Landgehäuseschnecken an der Probefläche

Haßlebener Ried in 2014. ..................................................................................................... 74Abbildung 7: Überblick (links) und Detailansicht (rechts) der Probestelle „Mönchsried -

Pfeifengraswiese“. ................................................................................................................ 77Abbildung 8: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Tümpelsumpfhuhn, Stand 12/2011 Quelle:

http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung. ......................................................... 82Abbildung 9: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Wachtelkönig, Stand 12/2011 Quelle:

http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung. ......................................................... 83Abbildung 10: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Grauspecht, Stand 12/2011 Quelle:

http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung. ......................................................... 84Abbildung 11: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Neuntöter, Stand 12/2011 Quelle:

http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung. ......................................................... 85Abbildung 12: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Blaukehlchen, Stand 12/2011 Quelle:

http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung. ......................................................... 86Abbildung 13: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Rohrweihe, Stand 12/2011 Quelle:

http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung. ......................................................... 87Abbildung 14: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Wasserralle, Stand 12/2011 Quelle:

http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung. ......................................................... 88Abbildung 15: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Kiebitz, Stand 12/2011 Quelle:

http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung. ......................................................... 89Abbildung 16: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Bekassine, Stand 12/2011 Quelle:

http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung. ......................................................... 90Abbildung 17: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Großer Brachvogel, Stand 12/2011 Quelle:

http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung. ......................................................... 91Abbildung 18: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Wendehals, Stand 12/2011 Quelle:

http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung. ......................................................... 92Abbildung 19: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Raubwürger, Stand 12/2011 Quelle:

http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung. ......................................................... 93Abbildung 20: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Braunkehlchen, Stand 12/2011 Quelle:

http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung. ......................................................... 94Abbildung 21: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Grauammer, Stand 12/2011 Quelle:

http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung. ......................................................... 95Abbildung 22: Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet 41 „Haßlebener – Alperstedter Ried“ ............... 97

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Abbildung 23: Landwirtschaftliche Nutzung im FFH-Gebiet (Datenquelle: LandwirtschaftsamtSömmerda, Stand 03/2014) .................................................................................................. 98

Abbildung 24: dichte Streuauflage im Bereich eines LRT 7230 im Haßlebener Ried(26.06.2014), Foto: Michael Uebeler................................................................................... 146

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Übersicht der im FFH-Gebiet 41 vorhandenen Offenland-Lebensraumtypen (LRT) lautStandard-Datenbogen (SDB) und gemäß TLUG (Angaben aus FIS-Naturschutz) ..................... 31

Tabelle 2: Mengenangaben für Arten gemäß KBS .............................................................................. 33Tabelle 3: Übersicht der im FFH-Gebiet Nr. 41 im Jahr 2013 vorkommenden FFH-Lebensraumtypen

(LRT) des Offenlandes sowie LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF) ............................................ 34Tabelle 4: Auswertung zur Flächengröße und Erhaltungszustand für den LRT 3140 – Nährstoffarme

bis mäßig nährstoffreiche, kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen im FFH-Gebiet 41 ............................................................................................................................................. 35

Tabelle 5: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3140 in FFH-Gebiet 41 .... 36Tabelle 6: Auswertung zur Flächengröße und Erhaltungszustand für den LRT 6210 – Naturnahe Kalk-

Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) im FFH-Gebiet 41 ....... 37Tabelle 7: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6210 ............................... 38Tabelle 8: Auswertung zur Flächengröße und Erhaltungszustand für den LRT 6410 –

Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinioncaeruleae) im FFH-Gebiet 41 ................................................................................................ 41

Tabelle 9: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6410 ............................... 41Tabelle 10: Auswertung zur Flächengröße und Erhaltungszustand für den LRT 6440 – Brenndolden-

Auenwiesen (Cnidion dubii) im FFH-Gebiet 41 ...................................................................... 45Tabelle 11: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6440 in FFH-Gebiet 41 .. 45Tabelle 12: Auswertung zur Flächengröße und Erhaltungszustand für den LRT 6510 – Magere

Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) im FFH-Gebiet 41 ....... 48Tabelle 13: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6510– Magere Flachland-

Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) .................................................. 48Tabelle 14: Auswertung zur Flächengröße und Erhaltungszustand für den LRT *7210 kalkreiche

Sümpfe mit Binsen-Schneide im FFH-Gebiet 41 .................................................................... 50Tabelle 15: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 7210 im FFH-Gebiet 41 . 50Tabelle 16: Auswertung zur Flächengröße und Erhaltungszustand für den LRT 7230 Kalkreiche

Niedermoore im FFH-Gebiet 41 ............................................................................................ 53Tabelle 17: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 7230 – Kalkreiche

Niedermoore im FFH-Gebiet 41 ............................................................................................ 53Tabelle 18: Bilanzierung der LRT für den Standarddatenbogen .......................................................... 56Tabelle 19: Übersicht der Anhang-II-Arten nach FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet im FFH-Gebiet 41 ....... 57Tabelle 20: Auswertung zur Flächengröße bzw. Länge und Erhaltungszustand für die einzelnen

aktuellen Habitatflächen im FFH-Gebiet [ha]. ....................................................................... 57

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Tabelle 21: Auswertung zur Flächengröße bzw. Länge und Erhaltungszustand für die einzelnenaktuellen Habitatflächen im FFH-Gebiet [ m]. ....................................................................... 58

Tabelle 22: Übersicht der Anhang-II-Arten nach FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet 41 .............................. 58Tabelle 23: Auswertung zur Flächengröße und Erhaltungszustand für die einzelnen aktuellen

Habitatflächen im FFH-Gebiet [ha] im FFH-Gebiet 41 ............................................................ 58Tabelle 24: Nachweise der Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) im FFH-Gebiet 41 .......................... 60Tabelle 25: Bewertung der Habitate der Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) im FFH-Gebiet 41 ..... 61Tabelle 26: Nachweise des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Maculinea nausithous) im FFH-

Gebiet 41.............................................................................................................................. 64Tabelle 27: Bewertung des Erhaltungszustands des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings

(Maculinea (Glaucopsyche) nausithous) im FFH-Gebiet 41. ................................................... 65Tabelle 28: Nachweise Libellen im FFH-Gebiet Haßlebener Ried – Alperstedter Ried im Zuge der

Probestellen-Erfassung der Helm-Azurjungfer. Angaben der Bestandsdichte der Helm-Azurjungfer getrennt für Männchen und Weibchen. ............................................................. 67

Tabelle 29: Populationsdichte der Helm Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) an den verschiedenenProbestellen im FFH-Gebiet 41. ............................................................................................ 68

Tabelle 30: Bewertung des Erhaltungszustands von Population der Helm Azurjungfer (Coenagrionmercuriale). .......................................................................................................................... 71

Tabelle 31: Populationsdichte der Schmalen Windelschnecke (Vertigo angustior) an denverschiedenen Probestellen (1 m²) im FFH-Gebiet 41. .......................................................... 74

Tabelle 32: Nachweise Landgehäuseschnecken im FFH-Gebiet Haßlebener Ried – Alperstedter Riedim Zuge der Probestellen-Erfassung der Schmalen Windelschnecke 2014. ÖkologischeGliederung nach GFN (1994). ................................................................................................ 75

Tabelle 33: Bewertung des Erhaltungszustands der Schmalen Windelschnecke (Vertigo angustior) in2014. .................................................................................................................................... 78

Tabelle 34: Bilanzierung der Arten für den Standarddatenbogen ...................................................... 79Tabelle 35: Ermittlung der aus Sicht der FFH-MMP zu berücksichtigenden Vogelarten aus den vom

Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten der Brut- und Greifvögel im EG-Vogelschutzgebiet. Dargestellt sind Brutvogelvorkommen für das FFH-Gebiet sowie für dasgesamte Vogelschutzgebiet (VSG). Für das FFH-Gebiet sind darüber hinaus noch die erfasstenBrut- und Nahrungshabitate aufgelistet. ............................................................................... 80

Tabelle 36: Bilanzierung der Arten für den Standarddatenbogen des FFH-Gebietes........................... 96Tabelle 37: Zusammenfassende Übersicht der Gefährdungen und Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet

„Haßlebener – Alperstedter Ried ........................................................................................ 101Tabelle 38: Darstellung der Maßnahmentypen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes

von LRT nach Anhang I und der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II der FFH-RL ........................................................................................................................................... 104

Tabelle 39: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für alle LRT imManagementplan im Vergleich mit den ausgewiesenen KULAP-Kulissen-Flächen und dentatsächlichen Flächen mit aktuellen KULAP-Verträgen ........................................................ 104

Tabelle 40: KULAP-Verträge zur Förderung des LRT Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche,kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen (3140), getrennt nach Erhaltungszustand undpotentiellen Entwicklungsflächen (GIS-Auswertung auf Basis der Daten desLandwirtschaftsamtes Sömmerda Stand: 03/2014) ............................................................. 105

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Tabelle 41: KULAP-Verträge zur Förderung des LRT Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen (6210),getrennt nach Erhaltungszustand und potentiellen Entwicklungsflächen (GIS-Auswertung aufBasis der Daten des Landwirtschaftsamtes Sömmerda Stand: 03/2014) .............................. 106

Tabelle 42: KULAP-Verträge zur Förderung des LRT Pfeifengraswiesen (6410), getrennt nachErhaltungszustand und potentiellen Entwicklungsflächen (GIS-Auswertung auf Basis derDaten des Landwirtschaftsamtes Sömmerda Stand: 03/2014) ............................................ 106

Tabelle 43: KULAP-Verträge zur Förderung des LRT Brenndolden-Auen-wiesen der Stromtäler (6440),getrennt nach Erhaltungszustand und potentiellen Entwicklungsflächen (GIS-Auswertung aufBasis der Daten des Landwirtschaftsamtes Sömmerda Stand: 03/2014) .............................. 106

Tabelle 44: KULAP-Verträge zur Förderung des LRT Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes(6510), getrennt nach Erhaltungszustand und potentiellen Entwicklungsflächen (GIS-Auswertung auf Basis der Daten des Landwirtschaftsamtes Sömmerda Stand: 03/2014) .... 106

Tabelle 45: KULAP-Verträge zur Förderung des LRT Kalkreiche Sümpfe mit Binsen-Schneide (7210),getrennt nach Erhaltungszustand und potentiellen Entwicklungsflächen (GIS-Auswertung aufBasis der Daten des Landwirtschaftsamtes Sömmerda Stand: 03/2014) .............................. 107

Tabelle 46: KULAP-Verträge zur Förderung des LRT Kalkreiche Niedermoore (7230), getrennt nachErhaltungszustand und potentiellen Entwicklungsflächen (GIS-Auswertung auf Basis derDaten des Landwirtschaftsamtes Sömmerda Stand: 03/2014) ............................................ 107

Tabelle 47: Vogelarten des Anhang I der EG-VSR, die für das Management des FFH-Gebiets„Haßlebener-Alperstedter Ried“ von Bedeutung sind ......................................................... 113

Tabelle 48: Vogelarten des Art. 4 Abs. 2 EG-VSR, die für das Management des FFH-Gebiets„Haßlebener-Alperstedter Ried“ von Bedeutung sind ......................................................... 113

Tabelle 49: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 3140 –Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche, kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen imFFH-Gebiet „Haßlebener – Alperstedter Ried“ .................................................................... 115

Tabelle 50: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6210 –Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen im FFH-Gebiet „Haßlebener – Alperstedter Ried“ ... 119

Tabelle 51: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6410 –Pfeifengraswiesen im FFH-Gebiet „Haßlebener – Alperstedter Ried“ .................................. 126

Tabelle 52: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6440 –Brenndolden-Auenwiesen im FFH-Gebiet „Haßlebener – Alperstedter Ried“ ...................... 135

Tabelle 53: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6510 –Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes im FFH-Gebiet „Haßlebener – AlperstedterRied“ .................................................................................................................................. 139

Tabelle 54: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 7210* –Kalkreiche Sümpfe mit Binsen-Schneide im FFH-Gebiet „Haßlebener – Alperstedter Ried“ . 143

Tabelle 55: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 7230 –Kalkreiche Niedermoore im FFH-Gebiet „Haßlebener – Alperstedter Ried“ ......................... 148

Tabelle 56: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die Art desAnhanges II der FFH-Richtlinie Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) im FFH-Gebiet„Haßlebener – Alperstedter Ried“ ...................................................................................... 154

Tabelle 57: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die Art desAnhanges II der FFH-Richtlinie Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea(Glaucopsyche) nausithous) im FFH-Gebiet „Haßlebener – Alperstedter Ried“ .................... 159

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Tabelle 58: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die Art desAnhanges II der FFH-Richtlinie Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) im FFH-Gebiet„Haßlebener – Alperstedter Ried“ ...................................................................................... 162

Tabelle 59: Vogelarten des Anhang I der EG-VSR, die nach den vorhandenen Daten bei der FFH-Managementplanung zu berücksichtigen sind .................................................................... 164

Tabelle 60: Vogelarten des Art. 4 Abs. 2 der EG-VSR, die nach den vorhandenen Daten bei der FFH-Managementplanung zu berücksichtigen sind .................................................................... 168

Tabelle 61: Positive und negative Auswirkungen der Planungsgrundsätze auf die Vogelarten nachAnhang I VSR. + = positive Auswirkung zu erwarten, - = negative Auswirkung zu erwarten,nicht relevant = Maßnahme ist für die Art nicht relevant.175

Tabelle 62: Positive und negative Auswirkungen der Planungsgrundsätze auf die Vogelarten nach Art.4 Abs. 2 der VSR. + = positive Auswirkung zu erwarten, - = negative Auswirkung zu erwarten,nicht relevant = Maßnahme ist für die Art nicht relevant. ................................................... 175

Tabelle 63: Maßnahme zur Schaffung neuer Kleingewässer ............................................................ 176Tabelle 64: Maßnahme zum Schutz der Haßlebener Niedermoore .................................................. 176Tabelle 65: Maßnahme zur Anhebung des Grundwasserstandes ..................................................... 177Tabelle 66: Maßnahmen zur Grünland-Extensivierung in der Gramme-Aue ..................................... 178

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1. Rechtlicher und organisatorischer Rahmen für Natura 2000-Gebiete

1.0 Abkürzungsverzeichnis

AG und AN Auftraggeber und Auftragnehmer

BfN Bundesamt für Naturschutz

BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz

BE Behandlungseinheit

ENL Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und

Landschaft (Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft,

Naturschutz und Umwelt vom 14.05.2008)

EHZ Erhaltungszustand

FB Feldblock

FIS-Naturschutz Thüringer Landschaftsinformationssystem zum Finden, Auswählen,

Aufbereiten und Darstellen von Naturschutzdaten

FFH-Gebiet Besonderes Schutzgebiet im Sinne der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie

FFH-RL Fauna-Flora-Habitat Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG; EU-Amtsblatt

L 206/7 vom 22.07.1992) zur Erhaltung der wildlebenden Tier- und

Pflanzenarten sowie deren Lebensräume

FFH-RL Anhang II EU-weit gültige Liste der „Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für

deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.“

Bestandteil der FFH-RL

FFH-RL Anhang IV EU-weit gültige Liste „streng zu schützender Arten von gemeinschaftlichem

Interesse“. Bestandteil der FFH-RL

HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

i. d. R. in der Regel

Kap. Kapitel

KBS Kartier- und Bewertungsschlüssel

LINFOS Thüringer Landschaftsinformationssystem FIS-Naturschutz (siehe auch

Gliederungspunkt FIS)

LRT Lebensraumtyp im Sinne der FFH-Richtlinie und Kartieranleitung der TLUG

LRT-EF Lebensraumtyp-Entwicklungsfläche

MaP Managementplan

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NALAP Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der

Landschaftspflege in Thüringen (Richtlinie des Thüringer Ministeriums für

Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 01.01.2005)

Natura 2000 Europäisches Schutzgebietsnetz zur Erhaltung von Lebensräumen und Arten

von Europäischer Bedeutung. Umgesetzt wird dieses Netz maßgeblich über

die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie der EU

NSG Naturschutzgebiet

OBK Thüringer Offenlandbiotopkartierung

PAG Projektbegleitenden Arbeitsgruppe

SG Schutzgebiet

SDB Standarddatenbogen (Form- und Datenblatt zur Übermittlung von

kennzeichnenden Daten eines FFH-Gebietes an die EU)

SPA Special Protected Area (= „Besonderes Schutzgebiet“ im Sinne der

Vogelschutzrichtlinie)

ThürNatG Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft

ThürNEzVO Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung

TLUG Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

TK25 Topographische Karte im Maßstab 1:25 000

UNB Untere Naturschutzbehörde

VS-RL Europäische Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG vom 02.04.1979

in der kodifizierten Fassung 2009/147/EG vom 30.11.2009) über die

Erhaltung der wildlebenden Vogelarten

WRRL Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vom 22.12.2000 (Richtlinie

2000/60/EG)

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1.1 Rechtliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen des vorliegenden Planes sind:

- die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 206 vom 22. Juli 1992), zuletztgeändert durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EG Nr. L 363S. 368 vom 20. Dezember 2006) (kurz: FFH-Richtlinie),

- die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02.04.1979 (ABl. EG Nr. L 103 S. 7), in der kodifiziertenFassung der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. No-vember 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 20/9 vom 26. Januar2010) (kurz: EG-Vogelschutzrichtlinie),

- die Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverord-nung – BArtSchV), vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258), zuletzt geändert durch Artikel 22 desGesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542),

- das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG), vom25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember2008 (BGBl. I S. 2986), aufgehoben durch Artikel 27 Satz 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. IS. 2542) mit Wirkung vom 01.03.2010,

- ab dem 01.03.2010 BNatSchG in der Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542),

- das Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) in der Fassung der Bekanntmachungvom 30. August 2006 (GVBl. S. 421),

- das Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August2009 (GVBl. S. 648),

- das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der Fassungder Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 8 desGesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), aufgehoben durch Artikel 24 Abs. 2 Satz 2des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) mit Wirkung vom 01.03.2010,

- das Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderungder Forstwirtschaft (Thüringer Waldgesetz - ThürWaldG) in der Fassung vom 18. September2008 (GVBl. S. 327),

- die Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemein-schaftlichem Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und § 26a Abs. 2des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung -ThürNEzVO-) vom 29. Mai 2008 ( GVBl. S. 181),

- die Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ in Thüringenin der Fassung vom 22. Juli 2009 (ThürStAnz. S. 1383).

Hauptziel der FFH-Richtlinie ist die Förderung des Schutzes der biologischen Vielfalt in Europa. Für dieaus europäischer Sicht bedrohten Lebensräume und Arten (s. Anhänge I und II der FFH-Richtliniesowie Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie) werden in einem dreistufigen Verfahrenbesondere Schutzgebiete ausgewiesen (FFH- und Vogelschutzgebiete):

· Vorgeschlagene FFH-Gebiete, die über das BMU an die EU gemeldet wurden (pSCI),

· Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder SCI), die von der EU bestätigt wurden(Beginn der Sicherungspflicht nach Art. 6 FFH-Richtlinie) und

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· besondere Schutzgebiete (BSG oder SAC), die nach Erstellung der Liste von „Gebieten vongemeinschaftlicher Bedeutung“ auf der Grundlage des in Nationales Recht (BNatSchG undThürNatG) umgesetzten EU-Rechtes (FFH-Richtlinie) ausgewiesen sind. Dazu zählen auch diedurch die ThürNEzVO festgesetzten SAC.

1.1.1 Natura 2000-Gebiete

Abbildung 1: Lage des Vogelschutzgebietes „Gera-Unstrut-Niederung um Straußfurt“ (Th-Nr. 15),des FFH-Gebietes „Haßlebener und Alperstedter Ried“ (Th-Nr. 41) sowie der Natur-schutzgebiete Alperstedter Ried (Th-Nr. 46) und Haßlebener Ried (Th-Nr.60)

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Abbildung 2: Lage des FFH-Gebietes Haßlebener und Alperstedter Ried (Th-Nr. 41)

Die beiden Naturschutzgebiete Alperstedter- und Haßlebener Ried sowie die Grammeaue, die beideverbindet, liegen im Bereich des FFH-Gebietes „Haßleber Ried - Alperstedter Ried“ (landesinterne Nr.41, EU-Nr. 4832-304), welches durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und

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Umwelt als FFH-Gebiet vorgeschlagen und an die EU-Kommission gemeldet wurde. Das Gebiet wurdemit dem Code DE4832304 in der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der konti-nentalen biogeografischen Region aufgenommen (siehe hierzu auch 4. aktualisierte Liste im Amts-blatt der Europäischen Union - Amtsblatt EG Nr. L 33/146 vom 08. Februar 2011).

Der Managementplan für das FFH-Gebiet bezieht sich ausschließlich auf dessen Offenlandflächen imSinne von Nicht-Wald-Flächen. Er dient der Plausibilisierung von Lebensraumtypen des Anhangs I derFFH-RL, der Vorkommen von Arten, insbesondere des Anhangs II der FFH-RL, sowie deren Bewertungund der Ableitung notwendiger Maßnahmen. Als planungsrelevante Flächen gelten die LRT- und LRT-Entwicklungsflächen, Habitat- und Habitatentwicklungsflächen von Anhang-II-Arten sowie ggf. weite-re Maßnahmenflächen.

Das FFH-Gebiet „Haßleber Ried - Alperstedter Ried“ liegt fast vollständig im Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet) „Gera-Unstrut-Niederung um Straußfurt“ (landesinterne Nr. 15, EU-Nr. 4831-401) (siehehierzu Abbildung 2).Die Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichemInteresse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und § 26a Abs. 2 des Thüringer Ge-setzes für Natur und Landschaft (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung - ThürNEzVO)Vom 29. Mai 2008 besagt in § 3, dass im Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet) „Gera-Unstrut-Niederungum Straußfurt“ (4831-401) ein günstiger Erhaltungszustand der aufgeführten Vogelarten nach An-hang I der Richtlinie 79/409/EWG sowie der Lebensräume, die ihre Qualität im Sinne von Artikel 4Abs. 2 der Richtlinie 79/409/EWG durch die aufgeführten dort regelmäßig bedeutende Ansammlun-gen bildenden Zugvogelarten erhalten, zu sichern ist:

Vogelarten nach Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG sind: Blaukehlchen, Eisvogel, Grauspecht, Kra-nich, Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Sperbergrasmücke, Tüpfelsumpfhuhn, Wach-telkönig, Weißstorch, Wespenbussard, Wiesenweihe, Zwergmöwe

regelmäßig bedeutende Ansammlungen bildende Zugvogelarten im Sinne von Artikel 4 Abs. 2 derRichtlinie 79/409/EWG sind: Bekassine, Blässgans, Blässhuhn, Dunkler Wasserläufer, Flussregenpfei-fer, Flussuferläufer, Gänsesäger, Graugans, Graureiher, Großer Brachvogel, Grünschenkel, Hauben-taucher, Höckerschwan, Kiebitz, Knäkente, Kormoran, Krickente, Lachmöwe, Löffelente, Pfeifente,Reiherente, Saatgans, Schellente, Schnatterente, Schwarzhalstaucher, Spießente, Stockente, Sturm-möwe, Tafelente, Zwergtaucher;

1.1.2 Naturschutzgebiete

Nach § 12 der Neubekanntmachung des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG) vom 30. August 2006 sindfolgende allgemeine Festlegungen zu Naturschutzgebieten gültig:(1) Naturschutzgebiete sind durch Rechtsverordnung festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz v on Natur und

Landschaft in ihrer Ganzheit oder einzelnen Teilen1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen und Lebensgemeinschaften bestimmterwild wachsender Pflanzen- und wild lebender Tierarten,2. aus ökologischen, wissenschaftlichen, natur- einschließlich erdgeschichtlichen oder landeskundlichen Grün-den oder3. wegen ihrer Seltenheit, ihrer besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.

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(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Be-standteile oder zu einer erheblichen oder nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestim-mungen in der nach Absatz 1 zu erlassenden Rechtsverordnung verboten. In der Rechtsverordnung kann festgelegtwerden, dass ein Pflege- und Entwicklungsplan zu erstellen ist.

(3) Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit ganz oder teilweise zugänglich ge-macht und weitere Ausnahmen zugelassen werden. Sie können nur auf zugelassenen Wegen betreten oder befahrenwerden. In der Rechtsverordnung nach Absatz 1 kann das Verhalten im Naturschutzgebiet geregelt werden.

(4) Ausgenommen von den Verboten des Absatzes 2 bleiben Maßnahmen, die von der zuständigen Behörde zum Schutz, zurWiederherstellung, zur Entwicklung oder zur Erforschung des Naturschutzgebietes angeordnet oder zugelassen wor-den sind.

1.1.2.1 NSG 46 „Alperstedter Ried"

Das am 11. September 1967 verordnete NSG „Alperstedter Ried“ ist in der Gemarkung Alperstedt derGemeinde Alperstedt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue im Landkreis Sömmerda gelegen.Das Schutzgebiet hat eine Gesamtgröße von 101,6 ha.

Die Rechtsverordnung (AO Nr. 3 Vors. LWR DDR v. 11.09.1967 (GBl d. DDR, Teil II Nr. 95 v.19.10.1967, S. 697-699) von 1967 ergänzt die Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete vom 30.März 1961 um das Naturschutzgebiet „Alperstedter Ried“. Daher ist die zu Grunde liegende Anord-nung bereits die aus 1961. Diese wiederum bezieht sich auf § 6 des Naturschutzgesetzes vom 4. Au-gust 1954 (GBl. S. 695) Aus diesem Grund ist das Naturschutzgebiet „Alperstedter Ried“ zwar als Na-turschutzgebiet gesichert, die Rechtslage ist jedoch allgemein gehalten und nicht gebietsspezifischformuliert.

In der Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse so-wie Vogelarten nach § 26 Abs. 3a Satz 3 ThürNatG vom 29.05.2008 (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung –ThürNEzVO) wird für das Naturschutzgebiet „Alperstedter Ried“ dasSchutzziel festgelegt, einen günstigen Erhaltungszustand für folgende Lebensräume und Arten zusichern:

Lebensräume: kalkreiche Sümpfe mit Binsen-Schneide, Auenwälder mit Erle, Esche und Weide (prio-ritäre Lebensräume), Pfeifengraswiesen, feuchte Hochstaudenfluren, Brenndolden-Auenwiesen derStromtäler, kalkreiche Niedermoore, Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen, extensive Mähwiesendes Flach- und Hügellandes

Arten: Sumpf-Engelwurz, Helm-Azurjungfer, Schmale Windelschnecke

Vogelarten: Rohrweihe, Rotmilan

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Abbildung 3: Lage des NSG Alperstedter Ried

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1.1.2.2 NSG 60 „Haßlebener Ried"

Das am 27. August 2003 verordnete NSG „Haßlebener Ried“ ist in der Gemarkung Haßleben der Ge-meinde Haßleben der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt im Landkreis Sömmerda gelegen. DasKalkflachmoor liegt in der Aue der Schmalen Gera zwischen Haßleben und Werningshausen. DasSchutzgebiet hat eine Größe von 57,2 Hektar.

In § 6 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Verordnung über das Naturschutzgebiet "Haßlebener Ried" vom 27.August 2003 (StAnz. Nr. 37 S. 1757) heißt es: "Das Naturschutzgebiet hat im Hinblick auf die Umset-zung der Richtlinie 92/43/EWG besondere Bedeutung für folgende Lebensräume und Arten:

Lebensräume: Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (prioritärer Lebensraum),oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen, natür-liche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions, naturnaheKalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfi-gen und tonig-schluffigen Böden, magere Flachland-Mähwiesen, kalkreiche Niedermoore.

Arten: Sumpf-Engelwurz, Helm-Azurjungfer, Schmale Windelschnecke

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Abbildung 4: Lage des NSG Haßlebener Ried

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1.1.3 Überschwemmungsgebiete

Durch die Thüringer Verordnung über die Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Gramme(einschließlich des Wilden Grabens sowie von Teilen der Schmalen Gera) vom 10. Dezember 2003(StAnz Nr. 8/2004, S. 561), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juni 2006 (StAnz Nr. 30/2006,S. 1164), wurden große Bereiche des FFH-Gebietes Nr. 41 als Überschwemmungsgebiet festgelegt.Nach § 3 ist der Zweck der Verordnung des Überschwemmungsgebietes der Gramme der vorbeu-gende Hochwasserschutz, die Hochwasserrückhaltung sowie die Sicherung des Hochwasserabflussesmit dem Ziel, eine zukünftige Verschlechterung der Abflussverhältnisse zu verhindern sowie eineBeeinträchtigung der Wassergüte im Hochwasserfall zu minimieren. Des Weiteren gelten nach § 4neben den Bestimmungen des § 31 b Abs. 4 WHG und des § 81 ThürWG folgende ergänzende Be-wirtschaftungsregelungen:

1. Es gilt die gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung.2. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist nach dem Abtau der Schneedecke nach den Vorschriften der

Düngeverordnung (DüV) vom 10. Januar 2006 (BGBl. I S. 33) in der jeweils geltenden Fassung und den im Rahmen derZulassung von Pflanzenschutzmitteln festgelegten Abstandsregelungen zu Oberflächengewässern erlaubt. Ungeachtetder in der Düngeverordnung genannten Fristen ist das Aufbringen von Düngemitteln nur bis zum 31. Oktober eines je-den Jahres erlaubt. Der Abstand von drei Metern (§ 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 DüV) ist in jedem Fall einzuhalten.

3. Im Uferbereich nach § 78 Abs. 2 Satz 1 ThürWG müssen Ackerflächen mindestens in der Zeit vom 15. November einesjeden Jahres bis zum 15. Februar des Folgejahres mit ausgesäten Kulturpflanzen bewachsen sein.

4. Außerhalb von Siedlungsflächen dürfen nicht auftriebssichere Gegenstände und abschwemmbare Stoffe sowie Materi-alien, die den Hochwasserabfluss behindern können (z. B. Erde, Holz, Sand, Steine u. ä.), nicht ohne ausreichende Si-cherung gelagert oder abgelagert werden.

(2) Ausnahmen von den Regelungen nach Absatz 1 können von der Wasserbehörde widerruflich genehmigt werden, wenndas Gebot zu einer unbeabsichtigten Härte führen würde und die Ausnahmeregelung dem Wohl der Allgemeinheitnicht entgegensteht.

Ordnungswidrig im Sinne von § 128 Abs. 1 Nr. 19 in Verbindung mit Nr. 20 ThürWG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässigentgegen § 4 Abs. 1

1. die landwirtschaftliche Bodennutzung im Überschwemmungsgebiet entgegen der guten fachlichen Praxis durchführt,2. vor dem Abtau der Schneedecke im Überschwemmungsgebiet Pflanzen-schutzmittel einsetzt,3. zwischen dem 31. Oktober eines jeden Jahres und dem Abtau der Schneedecke im Folgejahr im Überschwemmungsge-

biet Düngemittel aufbringt,4. im Überschwemmungsgebiet den Abstand von drei Metern zu Oberflächengewässern beim Aufbringen von Düngemit-

teln nicht einhält,5. Ackerflächen im Uferbereich nach § 78 Abs. 2 Satz 1 ThürWG in der Zeit vom 15. November eines jeden Jahres bis zum

15. Februar des Folgejahres ohne Bewuchs mit ausgesäten Kulturpflanzen belässt,6. im Überschwemmungsgebiet außerhalb von Siedlungsflächen nicht auftriebssichere Gegenstände und

abschwemmbare Stoffe sowie Materialien, die den Hochwasserabfluss behindern, ohne ausreichende Sicherung lagertoder ablagert.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 128 Abs. 2 ThürWG mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndetwerden.

Weitere besondere Bestimmungen im Überschwemmungsgebiet sind nach THÜRINGER LANDESVERWAL-TUNGSAMT (2013) zudem:

Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen im Überschwemmungsgebiet ist untersagt (§ 78Abs. 1 Nr. 2 WHG). Eine Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden, wenn

· die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust vonverloren gehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird,

· der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser nicht nachtteilig verändert wird,

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· der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt wird und· die Errichtung bzw. Erweiterung hochwasserangepasst ausgeführt wird (§ 78 Abs. 3 WHG).

Die Zuständigkeit für diese Ausnahmegenehmigungen liegt bei der örtlich zuständigen unteren Was-serbehörde.

Des Weiteren ist untersagt:

· die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Was-sers bei Überschwemmungen,

· das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denndie Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft eingesetztwerden,

· die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindernkönnen oder die fortgeschwemmt werden können,

· das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,· das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden

Hochwasserschutzes entgegenstehen,· die Umwandlung von Grün- in Ackerland und· die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart (§ 78 Abs. 1 Nr. 3-9 WHG).

Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden, wenn Belange des Wohls der Allgemeinheit demnicht entgegenstehen, der Hochwasserabfluss und die Hochwasserrückhaltung nicht wesentlich be-einträchtigt werden und eine Gefährdung von Leben oder erhebliche Gesundheits- und Sachschädennicht zu befürchten sind oder die nachteiligen Auswirkungen ausgeglichen werden können (§ 78 Abs.4 WHG). Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der örtlich zuständigen unteren Wasserbehörde.

Diese Verbote gelten nicht für Maßnahmen des Gewässerausbaus, des Baus von Deichen und Däm-men, der Gewässer- und Deichunterhaltung, des Hochwasserschutzes sowie für Handlungen, die fürden Betrieb von zugelassenen Anlagen oder im Rahmen zugelassener Gewässerbenutzungen erfor-derlich sind (§ 78 Abs. 1 Satz 2 WHG).

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1.1.4. Regionalplanerische Vorgaben

Im regionalen Raumordnungsplan Mittelthüringen (TMI 1999) werden die beiden KalkniedermooreAlperstedter- und Haßlebener Ried sowie die Grammeaue als Vorranggebiet für Natur- und Land-schaft festgelegt. In diesen Vorranggebieten für Natur und Landschaft sollen die Belange des Natur-schutzes und der Landschaftspflege sowie die ökologischen Erfordernisse Vorrang vor anderenraumbedeutsamen Nutzungen haben. Es sind nur solche Nutzungen möglich, die der Vorrangfunkti-on für Natur und Landschaft nicht entgegenstehen oder sie nicht wesentlich beeinträchtigen.

Daraus ergeben sich folgende regionalplanerischen Ziele für das Gebiet:

In den Kalkniedermoren und der Grammeaue

· sollen Böden mit natürlichem oder naturnahem Bodenaufbau sowie regional seltene und kulturhistorisch bedeut-same Böden nachhaltig gesichert und vor Beeinträchtigungen bewahrt werden.

· soll das Grundwasser für die Trinkwasserversorgung geschützt und verbessert werden. Maßnahmen der nachhal-tigen Wassergewinnung und -überleitung sollen im Sinne von 6.4.1 möglich sein.

· sollen (naturnahe) Oberflächengewässer, Feuchtgebiete und Moore erhalten und in Funktion und Zustand verbes-sert werden.

· sollen die für den Artenschutz bedeutsamen Lebensräume in ihrer besonderen Struktur und Wirkung erhalten undverbessert werden. Es sollen teilgebietlich, gemäß der besonderen Biotopstruktur, nur pflegende Nutzungen zuläs-sig sein

Aus hydrologischer Sicht steht der Grundwasserschutz zur Trinkwassergewinnung im Vordergrund.Der Regionale Raumordnungsplan besagt, dass „(…) Die für die Trinkwasserversorgung geschütztenoder dafür geeigneten Grund- und Oberflächenwasserressourcen (…) insbesondere in hydrogeolo-gisch sensiblen Gebieten vor Verunreinigungen und Beeinträchtigungen sowie konkurrierenden Nut-zungen unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlich-fachlichen Anforderungen dauerhaft ge-schützt werden (…)“ sollen (TMI 1999). Zudem werden der Erhalt und die Verbesserung der naturna-hen Oberflächengewässer, Feuchtgebiete und Moore sowie der Erhalt und die Verbesserung der fürden Artenschutz bedeutenden Lebensräume in Struktur und Funktion angestrebt. Dazu sollen in Teil-gebieten, gemäß ihrer besonderen Biotopstruktur, nur pflegende Nutzungsmaßnahmen gestattetwerden (ABENDROTH et al. 2002).

1.2 Organisation

Im Freistaat Thüringen wird die Natura-2000-Managementplanung im Offenland durch die ThüringerLandesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) vom Referat 33 und die Waldflächen durch das „For-schungs- und Kompetenzzentrum ThüringenForst AöR“, federführend betreut. Das Thüringer Landes-verwaltungsamt ist Auftraggeber des Managementplans.

Die vorliegende MaP bearbeitet ausschließlich den Offenlandanteil. Die Wald- Offenlandgrenze wur-de mit ThüringenForst abgestimmt.

Die Erstellung und Umsetzung des PEPL wird von der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) un-terstützt, die sich aus folgenden Behörden und Institutionen zusammensetzt ist:

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· Landratsamt Sömmerda, Untere Naturschutzbehörde· Landratsamt Sömmerda, Untere Wasserbehörde· Landratsamt Sömmerda, Untere Jagdbehörde· Landratsamt Sömmerda, Untere Fischereibehörde· Amt für Landesentwicklung und Flurneuordnung Gotha (ALF)· Landwirtschaftsamt Sömmerda· Stiftung Naturschutz Thüringen· Landschaftspflegeverband „Mittelthüringen“ e.V.· ThüringenForst, Forstliches Forschungs- und Kompetenzzentrum· Thüringer Forstamt Erfurt-Willrode· Thüringer Forstamt Sondershausen· Thüringer Landesverwaltungsamt· Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG), Abteilung Naturschutz· Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN)· Planungsgruppe Natur und Umwelt (PGNU)

Bei der konstituierenden PAG-Sitzung am 10.06.2013 wurde der Anlass und der Ablauf der Manage-mentplanung dargelegt und das Büro PGNU vorgestellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Ma-nagementpläne Fachpläne des Naturschutzes darstellen und für die nachgeordneten Behörden ver-bindlich sind. Für die Flächeneigentümer und Nutzergruppen hingegen haben sie empfehlenden,informativen Charakter.

Die Managementplanung wird bis Ende 2014 abgeschlossen sein. In der Vegetationsperiode 2013werden die Erhebungen zu Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie und zu Arten des An-hangs II durchgeführt. Am 30.10.2013 wird der 1. Zwischenbericht, der die Bestandsdarstellung um-fasst, fertiggestellt. Aufgrund noch fehlender Datengrundlagen wurde die ursprünglich für den31.03.2014 vorgesehene Abgabe eines Entwurfs der Managementplanung nach Abstimmung mitdem Auftraggeber auf den 15.05.2014 verschoben. Nachfolgend geht der Plan in die Abstimmung mitden Behörden. Mitte September 2014 wird der Entwurf des Abschlussberichtes mit Nutzerabstim-mung und Darstellung der Zielkonflikte erarbeitet und in der PAG vorgestellt. Der Abschlussbericht istfür Ende Oktober 2014 vorgesehen. Die Ergebnisse des Managementplans werden bei einer öffentli-chen Veranstaltung vorgestellt.

1.3 Geschichte der Naturschutzgebiete „Alperstedter Ried“ und „Haßlebener Ried“

Es wird davon ausgegangen, dass die Riedgebiete bereits ab der Zeit des Neolithikums (Jungstein-zeit), das etwa im Zeitraum 5500 bis 2200 v. Chr. einzuordnen ist, vom Menschen genutzt wurden(KOCH et al. 2002). Entwässerungsmaßnahmen gehen im Bereich des Alperstedter Riedes bis ins späteMittelalter zurück. Auch durch das Haßlebener Ried wurde zu dieser Zeit ein künstlicher Bachlaufzum Betrieb von Mühlen angelegt, welcher heute dem Verlauf der Schmalen Gera entspricht. Zwi-schen 1816 und dem Ersten Weltkrieg baute man in den beiden Riedgebieten und in der Gramme-Niederung den brennbaren Torf ab. Im Haßlebener Ried wurde der Torfabbau nur in geringem Um-fang betrieben, da der organische Anteil im Torf gering und damit der Brennwert schlecht ist (WENZEL

et al. 2012).

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Die naturschutzfachliche Bedeutung der Riedgebiete wurde in den 1930er Jahren erkannt. 1938 kames deshalb zu einer ersten einstweiligen Sicherstellung des östlichen Teils des Moorgebietes imAlperstedter Ried durch das Thüringische Kreisamt Weimar, welche 1954 um das gesamte heutigeAlperstedter Ried vom Rat der Stadt Erfurt erweitert wurde (JANSEN 1995).

Im Zeitraum zwischen 1950 und 1970 kam es in beiden Riedgebieten zu gravierenden Grundwasser-absenkungen. Im Alperstedter Ried ist diese der Regulierung und Tieferlegung der Gramme zuzu-schreiben (JANSEN 1995). Infolgedessen trocknete der Moorkörper in vielen Bereichen der Riedgebie-te aus. In Folge kam es zu Torfsackungen, Mineralisierung der organischen Substanz, Nährstofffrei-setzung und Eutrophierungserscheinungen (KOCH et al. 2002). Die Nährstoffanreicherung wurde imAlperstedter Ried noch dadurch verstärkt, dass durch Abwassereinleitungen stark nährstoffbelaste-tes Wasser über den Alperstedter Dorfgraben in die Wulbe eingetragen und somit durch das Riedge-biet geführt wurde. An die betroffenen Gräben angrenzende Flächen wiesen starke Eutrophierungs-erscheinungen auf (WENZEL et al. 2012). Trockengelegte Randbereiche des Haßlebener Riedes wur-den zu dieser Zeit mit Schafen beweidet. Der nördliche Teil des Alperstedter Riedes wurde zum Teilintensiv als Grünland und sogar als Ackerfläche genutzt. Weniger ertragreiche Standorte im Riedge-biet wie verbliebenes Feuchtgrünland und Magerrasen fielen brach. Dies führte zu einer Ansiedelungvon Gehölzen und der Verfilzung der Grasnarbe (JANSEN 1995). Im Haßlebener Ried kam es durch eineAbflusshemmung zu sekundären Versumpfungserscheinungen (WENZEL et al. 2012).

Ab den 1980er Jahren begann man in beiden Riedgebieten mit Pflegearbeiten:

Im Alperstedter Ried beinhalteten die Pflegemaßnahmen Gehölzbeseitigungen auf bewirtschaftbarenWiesenabschnitten, das Abbrennen des mehrjährigen Pflanzenfilzes, Eggen und Planieren, eine Wie-dereinführung der einschürigen maschinellen Mahd sowie die schwache Winterbeweidung mit Scha-fen. Zusätzlich wurden Tümpel angelegt und es wurde lokal in Gräben Wasser angestaut. Kleinflächigbetrieb man zudem Flachabtorfung (WENZEL et al. 2012). Infolge wurden im Alperstedter Ried raschkleine Erfolge und Verbesserungen des Zustandes des Kalkflachmoores sichtbar. 1982 begann manmit der Regeneration der zuvor wiederrechtlich intensiv als Acker- und Grünland genutzten Flächen(WENZEL et al. 2012).

Den südwestlichen Teil des Haßlebener Riedes nutzte man in den achtziger Jahren noch zeitweise alsAcker, die nördlichen- und nordwestlichen Bereiche wurden mit Rindern beweidet (JANSEN 1995).Schließlich wurden aber auch hier Pflegearbeiten durchgeführt. Dort, wo die Nutzung als extensivesWeideland oder Mähwiese aufgegeben wurde, betrieb man Mahd-Brand-Pflege (WENZEL et al. 2012).

Ein erstes Teilgebiet des Haßlebener Riedes von 35 Hektar Fläche wurde 1983 einstweilig sicherge-stellt. Im selben Jahr vertiefte man allerdings auch den Haßlebener Dorfgraben und leitete diesen amwestlichen Rand des Riedes entlang um. Dies hatte ein Sinken des Grundwasserspiegels im Gebietund die Austrocknung des südlichen Riedteils zur Folge (JANSEN 1995). 1990 und 1995 wurden weite-re einstweilige Sicherstellungen durchgesetzt, die das komplette Riedgebiet beinhalteten (JÄGER et al.2004).

Der Schutz und die Pflege beider Kalkflachmoorgebiete wurde 1993 im Arten- und Biotopschutzkon-zept Mittelthüringen aufgegriffen. Dieses sieht eine extensive Beweidung für große Teile desAlperstedter Riedes vor, flächenmäßig etwa 50 Hektar (WERRES 2012). Dazu wurde der Einsatz einer

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robusten Rinderrasse, eventuell Heckrindern, sowie die Beweidung eines kleinen Anteils mit Pferdenempfohlen (KORSCH 2003). Angesprochen wurden zudem die Ausweisung von Pufferzonen für dieFeuchtgebiete und die Notwendigkeit eines umfangreichen Pflege- und Entwicklungskonzepts(ABENDROTH et al. 2002). Im Landschaftsprogramm Mittelthüringen wurden die Riedgebiete als Gebie-te von Bundesbedeutung Nr. I. 11 „Kalkflachmoore im Thüringer Becken“ charakterisiert. Demnachwurde die Notwendigkeit des Erhalts der Kalkniedermoorreste festgelegt. Durch die Einbeziehungder Gramme-Niederung sollen außerdem zusammenhängende Feuchtgebiete geschaffen werden(ABENDROTH et al. 2002).

In den folgenden Jahren wurden einige zuvor empfohlene Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen um-gesetzt. So begann man 1995 damit, weite Bereiche des Haßlebener Riedes zu mulchen. Im Umfelddes Naturschutzgebietes Alperstedter Ried fand 1996 ein Flächenankauf statt, um Nutzungskonflik-ten zwischen Naturschutz und Nutzungsberechtigten entgegen zu wirken und naturschutzförderlicheMaßnahmen vereinfacht umsetzen zu können. 1997 begann man, ebenfalls im Alperstedter Ried, mitder Anlage von Dauerbeobachtungsflächen zur Überwachung der Vegetationsentwicklung (WENZEL etal. 2012).

Das Haßlebener Ried wurde 2003 nach mehreren vorhergegangenen einstweiligen Sicherstellungenschließlich als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Im darauffolgenden Jahr wurde eine Wasserwirtschaftliche Studie zur Wiedervernässung des Kalk-niedermoores „Haßlebener Ried“ durchgeführt (JÄGER et al. 2004), in der unter anderem Maßnah-menvorschläge zur Wiedervernässung empfohlen werden. Umgesetzt wurden diese Maßnahmenbisher nicht.

Die in der jüngeren Vergangenheit für die beiden Schutzgebiete formulierten Entwicklungsziele zielenschwerpunktmäßig auf die Wiedervernässung der Riedgebiete im Sinne einer naturschutzfachlichabgestimmten Optimierung ihres Wasserhaushaltes ab. Zusätzlich zu dem Flurbereinigungsverfahrenfür das Alperstedter Ried ist eine Wiedervernässung durch Verschluss der Gräben innerhalb des Rie-des erforderlich. Im Haßlebener Ried sollen zudem die Gräben ober- und unterhalb des Moores zumErhalt der Helm-Azurjungfer gepflegt werden (WENZEL et al. 2012).

Als Gefährdungsfaktor für die Niedermoore des Gebietes müssen Effekte des Klimawandels Erwäh-nung finden. Die Zunahme heißer, trockene Sommer, wie sie für die Zukunft prognostiziert wird,führt zu einer erhöhten Austrocknungsgefahr in den Riedgebieten mit den schon zuvor genanntenFolgen der Mineralisierung des Torfkörpers und anschließender Eutrophierung. Diese Prozesse füh-ren dazu, dass der Moorkörper nicht mehr weiter wachsen kann. Kalkniedermoore benötigen für ihreEntstehung und ihr Wachstum oligotrophe Bedingungen und mineralstoff- und kalkreiches Wasser,außerdem einen Wasserstand etwa auf Geländeniveau (JÄGER et al. 2004).

Eine Eutrophierung der Feuchtgebiete findet auch durch Stickstoffimmissionen aus der Luft und mit-tels Nährstoffeinträgen durch Winderosion aus den trockenen, intensiv landwirtschaftlich genutztenund damit nährstoffbelasteten Böden der Umgebung statt. Im Frühjahr und zur Zeit der Schnee-schmelze erfolgt der Düngemittel- und Nährstoffeintrag aus der umgebenden intensiven Landwirt-schaft ins Ried vor allem über das Oberflächenwasser.

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Es ist somit notwendig, für den Schutz und die Pflege der Gebiete stets die großräumigen Bedingun-gen und Gefahrenpotentiale zu berücksichtigen. Hierzu sollen möglichst auch viele Faktoren positivbeeinflusst werden, zumindest diejenigen, die mit der Schaffung von Pufferzonen, Grabenanstau undeinem optimalen Pflege- bzw. Nutzungsregime gesteuert werden können.

1.4 Hydrologie des Haßlebener und Alperstedter Rieds

1.4.1 Fließgewässer

Im Bereich der Naturschutzgebiete Alperstedter- und Haßlebener Ried übernimmt die Gramme (Ge-wässergüteklasse II-III „kritisch belastet“) die Funktion als Hauptvorfluter. Das Einzugsgebiet dieses30 km langen Fließgewässers umfasst eine Fläche von 357 km². Die Gramme fließt an der nördlichenGrenze des Naturschutzgebietes Alperstedter Ried in Ostsüdost-Westnordwest-Richtung. Weiterhinverläuft im westlichen Teil des Naturschutzgebietes Haßlebener Ried die Schmale Gera (Gewässergü-teklasse II „mäßig belastet“) in Süd-Nord-Richtung. Nördlich von Werningshausen und demHaßlebener Ried fließt die Schmale Gera in die Gramme (JANSEN 1995).

1.4.2 Stillgewässer

Im zentralen Haßlebener Ried befindet sich ein kleines Stillgewässer (KOCH et al. 2002).

1.4.3 Grundwassersituation

Vor Beginn der anthropogenen Beeinflussung der Kalkniedermoore lag der Grundwasserspiegel wohlin etwa auf Geländeniveau. Natürliche Schwankungen lagen im Bereich von 1,3 bis 2,0 Metern (JAN-

SEN 1995). Als Grundwasserleiter fungiert im Bereich der beiden Naturschutzgebiete ein 2 bis 4 Metermächtiger kalkhaltiger Schotterkörper (sog. Stottenheimer Schotter), der vom Grundwasser annä-hernd von Süden nach Norden durchflossen wird. Das Wasser ist reich an Mineralien wie Hydrogen-carbonaten (JÄGER et al. 2004). Etwas südlich der beiden Naturschutzgebiete, in der Umgebung vonStottenheim, tritt aus tiefer gelegenen Salzstöcken zudem salzhaltiges Wasser aus demStottenheimer Schotterkörper aus (ARGE 2011), was folglich den salzhaltigen Charakter des Grund-wassers im unterstreicht. Das stark kalkreiche Grundwasser weist pH-Werte im Bereich zwischen 7,4und 7,9 auf (JÄGER et al. 2004).

Alperstedter Ried:

Das Wasser im Alperstedter Ried besteht aus einer Mischung von Tiefenwasser, Moor- und/oderKieswasser. Die Bewässerung des Riedes erfolgt durch das Aufdringen von gehärteten, demnachkalkreichen Tiefenwässern im Zusammenhang mit Störungs- und Auflockerungszonen des Unter-grundes südlich des Riedes. Diese oligotrophen, also nährstoffarmen Tiefenwässer haben einen redu-zierenden Charakter und sind eisen- magnesium-, chlorid- und sulfatreich und beteiligt an der Ent-stehung mächtiger Sulfatmudden im Moor (JANSEN 1995). Die oligotrophen Bedingungen werdenaußerdem durch das Vorkommen der Zeigerpflanzengruppe der Armleuchteralgen (Characeae) ver-deutlicht. Die Bezeichnung Durchströmungsmoor erhält das Alperstedter Ried weil ein Gefälle derMoorfläche von etwa 2 Metern von seiner Südgrenze zum nördlichen Rand vorliegt.

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Eine Entwässerung des Riedgebietes durch anthropogene Einflüsse gibt es schon seit dem spätenMittelalter. Dokumentiert wurden Grundwasserspiegelveränderungen in verschiedenen Teilen desRiedgebietes. Im Alperstedter Ried etwa 20 Meter südlich der Wulbe konnte im Zeitraum von 1980bis 1989 ein Grundwasseranstieg von ca. 30 Zentimetern verzeichnet werden. Grund hierfür warenEinstaumaßnahmen im Bereich der Wulbe. Im südlichen Teil des Riedes konnten im Beobachtungs-zeitraum von 1961 bis 1994 keine nennenswerten großflächigen Veränderungen des Grundwasser-spiegels festgestellt werden (JANSEN 1995).

Haßlebener Ried:

Das Wasser im Haßlebener Ried setzt sich zusammen aus den kalkreichen Kiesquellen im Südostendes Riedes, die dieses speisen und, wie auch im Alperstedter Ried, aufgehärteten Tiefenwässern, diein diesem Fall westlich des Haßlebener Riedes auftreten (JANSEN 1995). Aufgrund des Gefälles desNiedermoores von 2 Metern auf 1,5 Kilometern von Süd nach Nord wird das Haßlebener Ried alsDurchströmungsmoor bezeichnet (WENZEL et al. 2012).

Im Haßlebener Ried konnten die Grundwasserspiegelveränderungen aufgrund fehlender Pegel weni-ger genau dokumentiert werden. Klar ist jedoch, dass die Umleitung des Hauptgrabens um das Riedherum ab dem Jahr 1983 einen stark negativen Einfluss auf den Grundwasserspiegel im Gebiet nahm.Weitere Grundwasserabsenkungen sind auf die stark entwässernde Wirkung des Grabens westlichaußerhalb des Riedes zurückzuführen (JANSEN 1995).

Die Entwässerung des Riedes erfolgt nicht über die Schmale Gera, die das Haßlebener Ried durch-quert, sondern über den Graben, der östlich von Haßleben zufließend in nördlicher Richtung nachWerningshausen verläuft. Der Grund dafür liegt darin, dass das Flussbett der Schmalen Gera weitest-gehend vom Ried abgedichtet ist (JANSEN 1995) und der Grundwasserspiegel sowie der Wasserspiegelin den Gräben etwa 1 Meter unter dem Niveau der Schmalen Gera liegen. Dadurch kann aber Si-ckerwasser der Schmalen Gera das Grundwasser speisen. Dies geschieht vor allem im mittleren undsüdlichen Abschnitt der Schmalen Gera im Riedgebiet (JÄGER et al. 2004).

1.4.4 Quellaustritte

Alperstedter Ried:

Westlich des Zufahrtweges zur Grammemühle, nördlich des sogenannten Pferderiedes imAlperstedter Ried, liegen mehrere stark schüttende Quellen, die ihr kalkhaltiges Quellwasser aus demStottenheimer Schotter beziehen (HIEKEL et al. 2004). Die Entwässerung dieser Quellen erfolgt zurWulbe (JANSEN 1995).

Haßlebener Ried:

Etwas östlich des südlichen Teils des Haßlebener Riedes befinden sich mehrere Quelltöpfe, derenEntwässerung in westlicher Richtung in den zentralen Teil des Riedes erfolgt. Sie beziehen ihr Wasseraus dem Stottenheimer Schotterkörper (JANSEN 1995), daher ist das das Quellwasser stark kalkreich.

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Grammeaue:

Außerhalb der Naturschutzgebiete, südlich von Werningshausen, befindet sich eine Quelle die zumWilden Graben hin entwässert (JANSEN 1995).

2. Bestand der Schutzgüter nach der FFH- und der VS-RL sowie Bewertung des Erhaltungs-zustandes

2.0 Grundsätzliches zur Bearbeitung

Auf Grundlage der analogen TK 25 wurde die vorliegende offizielle Gebietsgrenze der NATURA 2000-Gebiete abgegrenzt. Die Anpassung dieser Grenze auf das aktuelle farbige Luftbild wurde vorge-nommen und mit der TLUG abgestimmt. Die erfolgte ist unmittelbar nach Auftragserteilung auf derGrundlage des aktuellen farbigen Orthofotos (20 cm) zu digitalisieren, Feinheiten sind dabei zu inter-pretieren. Die Wald-Offenlandgrenze wurde abgestimmt, sie wird in den Managementplan eingear-beitet.

2.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie

Die nachfolgende Tabelle 1 gibt eine Übersicht der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet 4832-304„Haßlebener Ried – Alperstedter Ried“ laut Standarddatenbogen sowie Gesamtfläche und Anzahl derLRT-flächen gemäß den aktualisierten Daten der TLUG aus dem FIS-Naturschutz.

Tabelle 1: Übersicht der im FFH-Gebiet 41 vorhandenen Offenland-Lebensraumtypen (LRT) lautStandard-Datenbogen (SDB) und gemäß TLUG (Angaben aus FIS-Naturschutz)

EU-Code

Bezeichnung des LRT (Kurz-name nach ThürNEzVO)

Angabe nach TLUG Angabe laut SDB

Fläche[ha]

AnzahlFlächen

Anteil[%]

Repräsen-tativität

RelativeFläche

Erhaltungs-zustand

Gesamtbe-urteilung

1340* Salzstellen des Binnenlandes 0,580 1 < 1 C C C C

3140

Nährstoffarme bis mäßignährstoffreiche, kalkhaltigeStillgewässer mit Armleuch-teralgen

0,433 2 < 1 B C A B

3150Natürliche nährstoffreicheStillgewässer

2,277 3 < 1 C C B C

6210Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen

4,2378

+ 1 punkt.< 1 B C B B

6410 Pfeifengraswiesen 25,05424

+ 2 lineare5 A C A A

6430 Feuchte Hochstaudenfluren 1,4474

+ 2 lineare< 1 C C C C

6440Brenndolden-Auen-wiesender Stromtäler

21,56110

+ 4 lineare5 A C B B

6510Extensive Mähwiesen desFlach- und Hügellandes

10,359 9 2 B C B C

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EU-Code

Bezeichnung des LRT (Kurz-name nach ThürNEzVO)

Angabe nach TLUG Angabe laut SDB

Fläche[ha]

AnzahlFlächen

Anteil[%]

Repräsen-tativität

RelativeFläche

Erhaltungs-zustand

Gesamtbe-urteilung

7210*Kalkreiche Sümpfe mit Bin-sen-Schneide

5,255 4 1 A C A B

7230 Kalkreiche Niedermoore 7,8315

+ 1 punkt.2 A C A B

Summe 79,034

70

+8 lineare

+ 2 punkt.

< 20

2.1.1 Methodik der LRT-Erfassung und -bewertung

Die Ersterfassung und Bewertung der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie imFFH-Gebiet basiert auf den Daten der Offenland-Biotopkartierung (OBK) aus dem Jahr 2005. Die in-nerhalb des FFH-Gebietes kartierten Biotoptypen wurden anschließend auf der Grundlage der „Modi-fizierung der Methodik der Offenland-Biotopkartierung mit dem Ziel der Berücksichtigung der FFH-Lebensraumtypen und der FFH-Berichtspflicht“ (IVL 2002, zuletzt aktualisiert 2007) in LRT transfor-miert. Diese Transformation der OBK-Biotoptypen in FFH-LRT einschließlich der Ermittlung von Erhal-tungszuständen erfolgte rein nach Datenlage, ohne Geländebegehungen. Die vorhandenenGeometrien wurden übernommen, Korrekturen nur bei offensichtlichen Fehlern durchgeführt. Lage-verschiebungen, die sich durch die Verwendung unterschiedlicher Kartengrundlagen ergaben, wur-den nicht korrigiert.

Zur Vorbereitung der aktuellen Geländekartierung wurden die als shape-files vorliegenden Transfor-mationsergebnisse, ergänzt durch LINFOS-Funddaten und relevante Artenfunde aus Gutachten bzw.Veröffentlichungen in Geländekarten (Luftbilder Maßstab 1:5.000, Befliegung aus dem Jahr 2008)übertragen. Diese vorbereiteten Luftbilder dienten als Kartiergrundlage. In der Vegetationsperiode2013 wurde ab Ende Mai das FFH-Gebiet vollflächig begangen, auch angrenzende Bereiche wurden indie Begehung eingeschlossen. Dabei wurden schwerpunktmäßig die aus der Transformation abgelei-teten LRT-Flächen aufgesucht. Ferner wurde darauf geachtet, die Begehung zum phänologisch güns-tigsten Zeitpunkt der jeweils untersuchten FFH-LRT durchzuführen.

Die FFH-Lebensraumtypen-Kartierung erfolgte auf der Grundlage des überarbeiteten „Kartier- undBewertungsschlüssels für FFH-Offenland-Lebensraumtypen des Freistaates Thüringen“ (KBS, TLUGStand 07.05.2012). Aufgrund von relevanten Änderungen bei der Ansprache und Bewertung der FFH-LRT sind von den Daten im SDB abweichende Angaben zum Vorkommen von FFH-LRT sowie derenFlächengrößen und Gesamtbewertung möglich bzw. zu erwarten.

Alle festgestellten Vorkommen von Lebensraumtypen wurden neu abgegrenzt, vorhandene Komple-xe (Hauptbiotop mit Nebenbiotop) aufgelöst. Alle 2013 erfassten Lebensraumtypen wurden als Flä-che dargestellt. Die Bildung von Komplexen konnte vermieden werden, weil bei dem teilweise inenger Verzahnung und Durchdringung mit den LRT 6410 und 3140 auftretenden LRT 7230 „Kalkrei-che Niedermoore“ Vorkommen von Schlenken mit Armleuchteralgen sowie kleinflächig verzahnteVorkommen von Pfeifengraswiesen laut Kartieranleitung explizit eingeschlossen sind.

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Bei der Kartierung wurden entsprechend der Vorgaben der TLUG (2012) die Hauptkategorien „le-bensraumtypische Habitatstruktur“, „Arteninventar“ und „Beeinträchtigungen“ erfasst. Diese wiede-rum unterteilen sich jeweils in zwei bis sieben Unterkategorien. Die Bewertung der Unterkategorienwird aggregiert und die Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes der LRT-Fläche wiederum ausder Aggregation der Hauptkategorien abgeleitet. Das Arteninventar wurde mit den im Tabelle 2:Mengenangaben für Arten gemäß KBS zusammengestellten Mengenangaben erhoben.

Tabelle 2: Mengenangaben für Arten gemäß KBS

Kürzel Erläuterung

r 1-2 Exemplareweder selten noch häufig

d häufig, bzw. 3 - 20 % DeckungD sehr häufig, bzw. > 20 Deckung

Der Gesamterhaltungszustand eines Lebensraumtyps innerhalb des FFH-Gebietes ergibt sich aus derAggregation der Erhaltungszustände aller Einzelflächen. Dabei werden in Abweichung von der EU-Nomenklatur „hervorragende“ (A) und „gute“ (B) Bewertungen als günstiger Erhaltungszustand be-zeichnet. Dagegen werden alle „schlechten“ (C) Bewertungen mit einem ungünstigen Erhaltungszu-stand gleichgesetzt.

Die gutachterliche Gesamtbeurteilung des LRT wird verbal-argumentativ erläutert. Für die gutachter-liche Beurteilung der LRT auf Gebietsebene werden neben qualitativen Kriterien (Subsummierungder Erhaltungszustände der Einzelflächen) auch weitere Parameter der LRT-Kulisse des FFH-Gebietesberücksichtigt. Dafür werden die Gesamtfläche des LRT und die Lage und Verteilung der Einzelflächenim Gesamtgebiet sowie die Repräsentanz des LRT-Vorkommens (Vorhandensein verschiedener Aus-prägungen des LRT) in die Gesamtbeurteilung einbezogen.

Die Nomenklatur der pflanzensoziologischen Einheiten folgt WESTHUS et al. (1993), die Nomenklaturder Gefäßpflanzen ZÜNDORF et al. (2006).

2.1.2 Erfassung und Bewertung der Lebensraumtypen im FFH-Gebiet

Alle Vorkommen der im Standarddatenbogen gemeldeten FFH-Lebensraumtypen des Anhangs I wur-den unter Berücksichtigung der Angaben aus dem FIS Naturschutz auf Plausibilität im Gelände über-prüft. Die nachfolgende

Tabelle 3 fasst die Ergebnisse dieser Überprüfung aus dem Jahr 2013 zusammen. Sie enthält die ak-tuell im FFH-Gebiet nachgewiesenen LRT und berücksichtigt darüber hinaus LRT-Entwicklungsflächen(LRT-EF).

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Tabelle 3: Übersicht der im FFH-Gebiet Nr. 41 im Jahr 2013 vorkommenden FFH-Lebensraumtypen(LRT) des Offenlandes sowie LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF)

LRT-Code

Bezeichnung des LRT (Kurzname nachThürNEzVO)

Angabe im SDB bzw. TLUG LRT 2013 LRT-EF 2013AktuellerEHZ MaP

Fläche [ha] Anteil [%] haAnzahlFlächen

haAnzahlFlächen

1340* Salzstellen des Binnenlandes < 1 < 1 0 0 0 0 ↓

3140Nährstoffarme bis mäßig nähr-stoffreiche, kalkhaltige Stillgewässer mitArmleuchteralgen

< 1 < 1 0,6 3 0 0 C ↓

3150 Natürliche nährstoffreiche Stillgewässer < 1 < 1 0 0 0 0 ↓

6210 Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen 4 < 1 2,92 9 0,160 1 B ↔

6430 Feuchte Hochstaudenfluren < 1 < 1 0 0 0 0 ↓

6410 Pfeifengraswiesen 24 5 15,1 11 3,953 5 B ↓

6440 Brenndolden-Auenwiesen der Stromtäler 21 5 9,22 5 A↑

6510Extensive Mähwiesen des Flach- undHügellandes

10 2 9,66 7 0,144 1 B ↔

7210* Kalkreiche Sümpfe mit Binsen-Schneide 5 1 0,73 6 A ↔

7230 Kalkreiche Niedermoore 8 2 4,16 6 B ↓

Summe < 73 < 20 42,39 44 4,257 7

(↑ verbessert, ↔ gleich bleibend, ↓ verschlechtert gegenüber den Angaben im SDB)

Drei Lebensraumtypen (1340*, 3150, 6430) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie konnten bei der Erfas-sung 2013 nicht bestätigt werden. Eine Erläuterung zu den aufgeführten Lebensraumtypen erfolgt inden folgenden Kapiteln.

2.1.3.1 LRT 1340* – Salzwiesen im Binnenland

Im Rahmen der Offenlandbiotopkartierung (OBK) wurde im östlichen Randbereich des HaßlebenerRiedes ein schmaler Salzwiesenbiotop kartiert. Heute ist in diesem Bereich eine ruderal geprägteHochstaudenflur anzutreffen, randlich außerhalb des FFH-Gebietes grenzt dort ein intensiv genutzterAckerschlag an. Obligate Halophyten konnten 2013 weder am ehemaligen Wuchsort noch sonst in-nerhalb des FFH-Gebietes nachgewiesen werden, so dass die für den Lebensraumtyp spezifischenMindestanforderungen hier nicht erfüllt wurden. In einer flachen und periodisch überstauten Gelän-demulde im Bereich der ehemaligen Salzwiesen-Biotopfläche wuchsen als schwache Salzzeiger bzw.salztolerante Arten lediglich Einspelzige Sumpfbinse (Eleocharis uniglumis, RL-TH 3), Ruhr-Flohkraut,(Pulicaria dysenterica, RL-TH 2) und Platthalm-Binse (Juncus compressus). Die in früheren Erhebun-gen für das FFH-Gebiet angegebenen LRT-kennzeichnenden, salzliebenden Pflanzenarten Salz-Binse(Juncus gerardii), Salz-Steinklee (Melilotus dentatus), Salzbunge (Samolus valerandi) und Strand-Dreizack (Triglochin maritimum) (vgl. Korsch 2003) konnten trotz gezielter Nachsuche während derGeländeerhebungen 2013 ebenso wenig bestätigt werden wie die lediglich salztoleranten Arten Erd-beer-Klee (Trifolium fragiferum) und Zierliches Tausendgüldenkraut (Centaurium pulchellum). Folglichist der LRT 3140* im FFH-Gebiet nicht mehr existent und aus dem SDB zu streichen.

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Die LRT-kennzeichnende Gersten-Segge (Carex hordeistichos, RL-TH 1) wurde zwar nicht mehr imBereich des ehemaligen Salzwiesen-Biotops gefunden, doch konnten wenige Horste dieser vom Aus-sterben bedrohten Segge in der Fahrspur eines Grasweges im Süden des Haßlebener Rieds entdecktwerden.

2.1.3.2 LRT 3140 – Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche, kalkhaltige Stillgewässer mitArmleuchteralgen

Flächengröße/Vorkommen:

Tabelle 4: Auswertung zur Flächengröße und Erhaltungszustand für den LRT 3140 – Nährstoffarmebis mäßig nährstoffreiche, kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen im FFH-Gebiet 41

LRT-Code

Bewertungen Entwicklungsflächen

A B C Gesamtbewertung desLRT

Anzahl derFlächen ha

Anzahlder

Flächen

haAnzahl der

Flächen ha A/B/CAnzahl der

Flächen ha

3140 - 0 - 0 3 0,601 C - 0

Der LRT ist innerhalb des FFH-Gebietes auf das Teilgebiet Haßlebener Ried beschränkt, in dessenöstlichen Hälfte er eng verzahnt mit mehr oder weniger stark verschilften Niedermoorgesellschaftenund Pfeifengrasbrachen auftritt. Als eigenständige Biotopflächen des LRT 3140 wurden nur größere,zusammenhängende Stillgewässerflächen erfasst. Die zahlreichen kleinflächigen und häufig linearausgebildeten Tümpel im Bereich verlandeter Entwässerungsgräben, die ebenfalls häufig von Arm-leuchteralgen besiedelt werden, wurden als Schlenken im Zusammenhang mit dem LRT 7230 erfasst.

Laut SDB ist der LRT mit einem Flächenanteil <1 ha vertreten. Aktuell wurden im Untersuchungsge-biet zwei Vorkommen, eines bestehend aus zwei disjunkten Teilflächen, erfasst, die zusammen eineFläche von 0,6 ha einnehmen.

Allgemeine Charakteristik des LRT:

Der LRT umfasst oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit submersen (untergetauchten) Arm-leuchteralgenbeständen (Klasse Charophyceae). Die Bestände sind meist artenarm. Im Untersu-chungsgebiet handelt es sich meist um periodisch wasserführende, sehr flache Kleingewässer undGrabenabschnitte.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung:

Die charakteristische Vegetation des LRT 3140 sind Armleuchteralgenbestände der OrdnungCharetalia. Im Gebiet wurde als einzige LRT-kennzeichnende Art Chara hispida festgestellt. Danebentreten auch die bereits von Korsch (2003) nachgewiesenen Arten Chara contraria und Chara vulgarisauf. Alle drei Armleuchteralgen gelten in Thüringen als gefährdet (KORSCH 2011a).

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Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes:

Die Bewertungskriterien für die Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen setzensich zusammen aus dem Deckungsgrad des besiedelbaren Gewässergrundes mit Armleuchteralgen-Unterwasserrasen und der Anzahl typisch ausgebildeter Strukturen der Verlandungsvegetation. DieVollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars wird allein anhand der Anzahl LRT-kennzeichnender Arten der Armleuchteralgen (Characeen) ermittelt.Der Deckungsgrad der lebensraumtypischen Habitatstrukturen bewegt sich in den bewerteten Ge-wässern des Untersuchungsgebietes zwischen 10 und 50 % und ist als gut (B) einzustufen, währenddie Anzahl typisch ausgebildeter Strukturen der Verlandungsvegetation eher als mittel bis schlechtausgeprägt (C) zu bewerten ist, da hier in der Regel nur Röhrichte auftreten (vor allem aus Schilf(Phragmites australis) aber auch Bestände aus Grauer Seebinse (Schoenoplectus tabernaemontani)oder Stumpfblütiger Binse (Juncus subnodulosus). Vereinzelt sind kleinere Seggenbestände ausSchuppenfrüchtiger Gelbsegge (Carex lepidocarpa) oder Einzelvorkommen der Binsen-Schneide(Cladium mariscus) zu beobachten. Da es sich bei den kartierten Stillgewässern um verlandete Ent-wässerungsgräben handelt, die teilweise zu größeren Flachgewässern aufgeweitet sind und hier auf-grund der geringen Gewässertiefe keine ausgeprägte Zonierung verschiedener Strukturen der Ver-landungsvegetation zu erwarten ist, wird das Bewertungskriterium Habitatstrukturen insgesamt alsgut (B) bewertet.Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars ist mit nur einer LRT-kennzeichnendenArt ebenfalls lediglich mit C zu bewerten. Hier sind gerade die Mindestanforderungen für die Anspra-che des Gewässers als FFH-LRT erfüllt.Die Beeinträchtigungen des LRT sind insgesamt als gering zu bewerten. Ausschlaggebend für dieWertstufe C ist hier jedoch die nur geringe untere Makrophytengrenze, die bei allen erfassten Ge-wässern im FFH-Gebiet deutlich unter 3 m liegt. Aus den Teilbewertungen zu Strukturen, Arteninven-tar und bestehenden Beeinträchtigungen ergibt sich somit in der Gesamtbewertung für beide Flä-chen des LRT 3140 der Erhaltungszustand C.

Tabelle 5: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3140 in FFH-Gebiet 41

Teilbewertungen Gesamtbewertung

LRT-ID

LRT-Code

Flächegesamt

(ha)

LRT-Anteil

(%)

LRT-Fläche

(ha)Strukturen Arteninventar Beeinträchtigungen 2013

10025 3140 0,280 100 0,280 B C C C

10043 3140 0,114 100 0,114 B C C C

10056 3140 0,207 100 0,207 B C C C

Gesamt 0,601 0,601 B C C C

Gesamterhaltungszustand:

Alle im FFH-Gebiet ausgebildeten kalkhaltigen Stillgewässer mit Armleuchteralgen sind hinsichtlichihrer Habitatstrukturen, ihrem Arteninventar und der Beeinträchtigungen identisch zu bewerten. Siebefinden sich in einem mittleren bis schlechten Erhaltungszustand (C), so dass der Gesamterhal-tungszustand des LRT 3140 als ungünstig zu bewerten ist.

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Soll-Ist-Vergleich:

Im Standarddatenbogen wird die Fläche des LRT 3140 mit < 1 % der Gesamtfläche angegeben. In derKurzcharakteristik des Bearbeitungsgebietes geht das TLUG von einer Fläche < 1 ha aus. Aktuell wur-de eine Fläche von 0,6 ha ermittelt, so dass davon auszugehen ist, dass sich die Gesamtfläche allen-falls unwesentlich verändert hat. Der Erhaltungszustand des LRT wird im Standarddatenbogen alsausgezeichnet (A) bewertet. Diese Einschätzung beruht jedoch nicht auf Geländeerhebungen, son-dern wurde rein nach Aktenlage ermittelt. Aufgrund der geringen Flächenausdehnung und der sehrgeringen Wassertiefe ist ein größerer Artenreichtum nicht zu erwarten und bei den Beeinträchtigun-gen wird sich immer die Bewertung C ergeben. Somit ist eine Verbesserung des Erhaltungszustandsdieser für den LRT 3140 eher untypischen Flachgewässer im FFH-Gebiet nicht zu erwarten.

2.1.3.3 LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Standgewässer

Der LRT 3150, der nach der Offenlandbiotopkartierung-Transformation im Norden des HaßlebenerRiedes vorkam, konnte im Rahmen der Geländebegehungen nicht bestätigt werden. Die innerhalbeines ausgedehnten Schilfröhrichtes gelegenen, schwer zugänglichen Gewässer, beherbergen wedersubmerse noch emerse Vegetationsbestände und erfüllen somit nicht die Mindestanforderungen fürdie Erfassung des LRT 3150. Letzteres gilt auch für das südöstlich von Werningshausen in der Gram-meaue gelegene Angelgewässer. Der Lebensraumtyp 3150 ist folglich aus dem SDB zu streichen.

2.1.3.4 LRT 6210 – Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)

Flächengröße/Vorkommen:

Tabelle 6: Auswertung zur Flächengröße und Erhaltungszustand für den LRT 6210 – NaturnaheKalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) im FFH-Gebiet41

LRT-Code

Bewertungen Entwicklungsflächen

A B C Gesamtbewertung desLRT

Anzahlder

Flächenha Anzahl der

Flächen haAnzahl

derFlächen

ha A/B/C Anzahl der Flä-chen ha

6210 - 0 8 1,991 4 0,924 B 1 0,160

Naturnahe Kalktrockenrasen konzentrieren sich auf das Gebiet des Alperstedter Rieds. Hier liegenmehr als 90 % des LRT-Bestandes vor allem auf der Mönchswiese sowie im Pferderied (ID 10001,10003, 10004, 10007). Eine weitere Fläche existiert nördlich des Pferderiedes an der Westgrenze desAlperstedter Riedes (ID 10038). Im Haßlebener Ried existieren nur zwei kleine, unmittelbar benach-barte Magerrasenflächen (ID 10022, zwei disjunkte Teilflächen) an der Ostgrenze des FFH-Gebietes,die nur etwa 6 % des Halbtrockenrasenbestandes im FFH-Gebiet ausmachen. Schließlich wurde nochein weiterer kleiner Bestand (ID 10039) im Gebietsteil zwischen Wernigshausen und Grammemühlenachgewiesen, der sich im Bereich einer Böschung entlang des nördlichen Grammeufers ersteckt.Laut SDB ist der LRT mit einem Flächenanteil <1 % vertreten. In der Kurzcharakteristik des Bearbei-

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tungsgebietes durch das TLUG wird von einer Fläche von 4 ha ausgegangen. Die diesjährigen Unter-suchungen ergaben für den LRT 6210 eine Gesamtfläche von fast 3 ha.

Tabelle 7: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6210

Teilbewertungen Gesamtbewertung

LRT-ID

LRT-Code

Flächegesamt

(ha)

LRT-Anteil

(%)

LRT-Fläche

(ha)Strukturen Arteninventar Beeinträchtigungen 2013

10001 6210 1,032 100 1,032 C B A B

10003 6210 0,114 100 0,114 C B A B

10004 6210 0,085 100 0,085 C B B B

10007 6210 0,576 100 0,576 C B A B

10022 6210 0,044 100 0,044 C C C C

10038 6210 0,725 100 0,725 C C B C

10039 6210 0,032 100 0,032 C C C C

10051 6210 0,184 100 0,184 C B A B

10055 6210 0,123 100 0,123 C C C C

Gesamt 2,915 2,915 C B A B

Allgemeine Charakteristik des LRT:

Der Lebensraumtyp umfasst Trocken- und Halbtrockenrasen submediterraner bis subkontinentalerPrägung, die große Teile der Schwingel-Trespen-Trocken- und Halbtrockenrasen (Festuco-Brometea)einschließen und durch extensive Beweidung oder Mahd entstanden sind. Wuchsorte sind typi-scherweise flachgründige, feinerdearme Standorte an Unterhängen oder in Plateaulage, in seltene-ren Fällen wie beispielsweise im Untersuchungsgebiet finden sich aber auch wechseltrockene Aus-prägungen auf tiefgründigeren Böden in Tieflagen.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung:

Nahezu alle Halbtrockenrasen des Untersuchungsgebietes gehören pflanzensoziologisch zu einerwechseltrockenen Ausbildung des Trespen-Halbtrockenrasens (Mesobrometum erecti), der vor allemdurch die Knollige Kratzdistel (Cirsium tuberosum) sowie durch weitere Wechselfeuchtezeiger cha-rakterisiert ist und auf den höchsten Stellen der relativ nährstoffarmen Niedermoorböden wächst.Auf den angrenzenden wechselfeuchten Standorten gehen die Halbtrockenrasen fließend in Pfeifen-grasweisen über, so dass die Abgrenzung der Gesellschaften im Gelände schwierig ist.

Von dieser besonderen Ausbildung des Trespen-Halbtrockenrasens sind in Thüringen nur noch Restevorhanden, die auf die Naturschutzgebiete „Haßleber Ried“ und „Alperstedter Ried“ beschränkt sind(WESTHUS et al. 1993).

Zu den LRT-kennzeichnenden Arten im Untersuchungsgebiet gehören Aufrechte Trespe (Bromuserectus), Fieder-Zwenke (Brachypodium pinnatum), Frühlings-Fingerkraut (Potentilla neumanniana),Skabiosen-Flockenblume (Centaurea scabiosa) und Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria). An wei-teren charakteristischen Arten finden sich Raue Gänsekresse (Arabis hirsuta), Gewöhnliches Zitter-gras (Briza media), Blau-Segge (Carex flacca), Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias), Schaf-Schwingel (Festuca ovina agg.), Knollige Spierstaude (Filipendula vulgaris), Nordisches Labkraut

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(Galium boreale), Echtes Labkraut (Galium verum agg.), Flaum-Hafer (Helictotrichon pubescens), Pur-gier-Lein (Linum catharticum), Dornige Hauhechel (Ononis spinosa agg.), Sumpf-Kreuzblume (Polyga-la amarella), Kleine Bibernelle (Pimpinella saxifraga), Arznei-Schlüsselblume (Primula veris), KleinerKlappertopf (Rhinanthus minor) und Wiesen-Salbei (Salvia pratensis).

Zahlreiche Arten der Pfeifengraswiesen zeigen die wechseltrockenen Standortbedingungen der Knol-len-Kratzdistel-Subassoziation an. Regelmäßig in allen wechseltrockenen Beständen des FFH-Gebietes anzutreffen ist die Knollige Kratzdistel (Cirsium tuberosum) als namensgebende Art derPflanzengesellschaft. In dem an Arten verarmten von Aufrechter Trespe (Bromus erectus) dominier-ten Bestand des Haßlebener Riedes (ID 10022, ID 10055) ist sie auch die einzige Art, die auf zeitweiligfeuchte Bodenverhältnisse hinweist. In allen anderen Beständen treten außerdem regelmäßig Wei-den-Alant (Inula salicina), Arznei-Beinwell (Symphytum officinale), Färber-Scharte (Serratulatinctoria), Filz-Segge (Carex tomentosa), Hirsen-Segge (Carex panicea), Wiesensilge (Silaum silaus),Teufelsabbiss (Succisa pratensis), Heilziest (Betonica officinalis) und Blaues Pfeifengras (Moliniacaerulea) auf. Nur auf einigen Flächen treten Gelbe Spargelerbse (Tetragonolobus maritimus; ID10003, 10007, 10038 und 10051), Gewöhnliche Natternzunge (Ophioglossum vulgatum; ID 10003,10007 und 10051), Niedrige Schwarzwurzel (Scorzonera humilis; ID 10004, 10007 und 10051), Vielb-lütiger Hahnenfuß (Ranunculus polyanthemos agg.; ID 10001) und Kleine Wiesenraute (Thalictrumflavum; ID 10001) hinzu.

Die halbruderale Magerrasenbrache, die auf der Uferböschung der Gramme am Nordrand des FFH-Gebietes (ID 10039) ausgebildet ist, unterscheidet sich in ihrer Artenzusammensetzung deutlich vonden bisher beschriebenen Trespen-Halbtrockenrasen. Zwar sind auch hier die LRT-kennzeichnendenArten Aufrechte Trespe (Bromus erectus) und Skabiosen-Flockenblume (Centaurea scabiosa) anzu-treffen, Karthäuser-Nelke (Dianthus carthusianorum) und Sichelklee (Medicago falcata) treten imGebiet aber nur hier auf. Gleiches gilt für Feld-Mannstreu (Eryngium campestre) und Gelbe Skabiose(Scabiosa ochroleuca), die zusammen mit Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias), EchtemLabkraut (Galium verum agg.) und Wiesen-Salbei (Salvia pratensis) den charakteristischen Artenbe-stand bilden. In den Bestand konnten bereits zahlreiche Saum- und Ruderalarten eindringen, so dasser zu den halbruderalen Quecken-Halbtrockenrasen (Agropyretea) vermittelt.

Floristische Besonderheiten bzw. gefährdete Arten innerhalb des FFH-Gebietes:

Bedingt durch die Lage im Übergangsbereich zweier pflanzensoziologischer Verbände (Mesobromionund Molinion), die zudem noch verschiedenen Klassen angehören, ergibt sich für die Halbtrockenra-sen des FFH-Gebietes ein besonderer Artenreichtum und außerdem das reiche Vorkommen zahlrei-cher, z.T. hochgradig gefährdeter Pflanzenarten. Dies führt teilweise zu einer Aufwertung der kartier-ten Halbtrockenrasen hinsichtlich ihres Arteninventars.

Allen voran ist die Knollige Kratzdistel (Cirsium tuberosum, RL-TH 2, ID 10001, 10003, 10004, 10007,10022, 10038, 10051 und 10055) zu erwähnen, die im FFH-Gebiet häufig auftritt.

Ebenfalls stark gefährdet sind Gelbe Spargelerbse (Tetragonolobus maritimus, RL-TH 2, ID 10003,10007, 10038 und 10051), Niedrige Schwarzwurzel (Scorzonera humilis, RL-TH 2, ID 10004, 10007und 10051), Gewöhnliche Natternzunge (Ophioglossum vulgatum; RL-TH 2, ID 10003, 10007 und10051) und Abbiß-Pippau (Crepis praemorsa, RL-TH 2, ID 10004).

Daneben finden sich in den Halbtrockenrasen des FFH-Gebietes noch die gefährdeten PflanzenartenFilz-Segge (Carex tomentosa; RL-TH 3, ID 10001, 10004, 10007 und 10051), Vielblütiger Hahnenfuß.(Ranunculus polyanthemos agg., RL-TH 3, ID 10001) Knollige Spierstaude (Filipendula vulgaris, RL-TH3, ID ID 10001, 10004, 10007 und 10051) Teufelsabbiss (Succisa pratensis, RL-TH 3, ID 10003) undGelbe Wiesenraute (Thalictrum flavum, RL-TH 3, ID 10001) hinzu.

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Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes:

Im Rahmen der Ermittlung des Erhaltungszustandes werden die Vollständigkeit der lebensraumtypi-schen Habitatstrukturen, des lebensraumtypischen Arteninventars sowie die einwirkenden Beein-trächtigungen und Störungen bewertet. Bewertungsrelevant für die lebensraumtypischenHabitatstrukturen sind die Anzahl unterschiedlicher Struktur- und Vegetationstypen, der Deckungs-anteil typischer Kräuter sowie der Flächenanteil lückiger Rasen. Die struktur- und krautarmen LRT-Bestände des Untersuchungsgebietes, die häufig durch eine starke Dominanz der Aufrechten Trespe(Bromus erectus) gekennzeichnet sind, erhielten in Bezug auf diese Teilbewertung alle nur die Wert-stufe C.Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars wurde aufgrund der vorhandenen LRT-kennzeichnenden und charakteristischen Pflanzenarten auf rund 68 % der LRT-Fläche mit „B“ bewer-tet. Für die übrigen Bestände wurde die Wertstufe C ermittelt.Die Teilbewertung der Beeinträchtigungen erbrachte für 65 % der LRT-Fläche keine (A), für 28 % mitt-lere (B) und für 7 % starke Störungen (C). Ausschlaggebend für Abwertungen waren eine beginnendeDegeneration mit geringer bis mäßiger Verfilzung bzw. eine bereits länger andauernder Unternut-zung, die zu einem dichten Altgrasfilz und mächtigen Streuauflagen geführt hat.

Gesamterhaltungszustand:

Insgesamt befinden sich 68 % der LRT-Flächen im Gebiet in einem „guten“ Erhaltungszustand (B). DerGesamt-Erhaltungszustand des LRT 6210 ist demnach als günstig zu bewerten. Die Ergebnisse zu denTeilkriterien wurden ebenso wie die Gesamtbewertung unter Berücksichtigung der Flächengrößenermittelt.

Soll-Ist-Vergleich:

Im Standarddatenbogen wird die Fläche des LRT 6210 mit < 1 % der Gesamtfläche angegeben. DasTLUG nimmt in der Kurzcharakteristik des Bearbeitungsgebietes eine Fläche von 4 ha an. Aktuellwurde eine Fläche von knapp 3 ha ermittelt. Da sich die Grenzziehung zwischen den wechseltrocke-nen Halbtrockenrasen und den Pfeifengraswiesen durch fließende Übergänge schwierig gestaltet,muss die Flächenbilanz nicht unbedingt einen realen Verlust an LRT-Fläche darstellen, sondern kannsich auch aus einer anderen Zuordnung ergeben.Der Erhaltungszustand des LRT wird im Standarddatenbogen als gut (B) bewertet. Dieses Ergebnisresultiert auch aus den Geländerhebungen im Jahr 2013. Eine Verbesserung des Erhaltungszustandsist insbesondere für die stärker verbrachten Bestände im Haßlebener Ried sowie auf der Böschung imNorden des FFH-Gebietes (ID 10022, 10039 und 10055), die durchweg als mittel bis schlecht (C) be-wertet wurden, durch sofortige, gezielte Pflegemaßnahmen anzustreben.

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2.1.3.5 LRT 6410 – Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)

Flächengröße/Vorkommen:

Tabelle 8: Auswertung zur Flächengröße und Erhaltungszustand für den LRT 6410 – Pfeifengraswie-sen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)im FFH-Gebiet 41

LRT-Code

Bewertungen Entwicklungsflächen

A B C Gesamtbewertung desLRT

Anzahl derFlächen ha

Anzahl derFlächen ha

Anzahl derFlächen ha A/B/C

Anzahl derFlächen ha

6410 2 4,137 11 10,358 1 0,598 B 4 3,953

Der LRT tritt sowohl im Alperstedter als auch im Haßlebener Ried auf. Im Süden des AlperstedterRieds existieren große zusammenhängende Flächen auf der Mönchswiese südlich des Roßbühls so-wie im Pferderied westlich des Weges Alperstedt-Schallenburg. Weitere fünf, deutlich kleinere LRT-Bestände liegen im westlichen, zentralen und nördlichen Teil des Alperstedter Rieds. Im HaßlebenerRied konzentriert sich der LRT auf die nordöstlichen und östlichen Gebietsteile (östlich der SchmalenGera und des Nord-Süd verlaufenden zentralen Grabens). Laut SDB ist der LRT mit einem Flächenan-teil von 5 % vertreten. In der Kurzcharakteristik des Bearbeitungsgebietes durch das TLUG wird voneiner Fläche von 24 ha ausgegangen. Die diesjährigen Untersuchungen ergaben für den LRT 6410 nureine Gesamtfläche von rund 15 ha.

Tabelle 9: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6410

Teilbewertungen Gesamtbewertung

LRT-ID

LRT-Code

Flächegesamt

(ha)

LRT-Anteil

(%)

LRT-Fläche

(ha)Strukturen Arteninventar Beeinträchtigungen 2013

10002 6410 3,062 100 3,062 B A B B

10006 6410 3,817 100 3,817 B A A A

10008 6410 0,119 100 0,119 C A B B

10016 6410 0,423 100 0,423 B A B B

10018 6410 0,598 100 0,598 C B C C

10019 6410 1,876 100 1,876 B A C B

10023 6410 0,538 100 0,538 B B C B

10031 6410 0,393 100 0,393 B B B B

10033 6410 0,164 100 0,164 B B C B

10034 6410 0,634 100 0,634 B B A B

10040 6410 0,450 100 0,450 B C B B

10046 6410 0,517 100 0,517 B A B B

10052 6410 0,810 100 0,810 C A B B

10053 6410 0,867 100 0,867 B A A A

10063 6410 0,505 100 0,505 B B A B

Gesamt 15,093 15,093 B A B B

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Allgemeine Charakteristik des LRT:

Der LRT 6410 umfasst ungedüngte, nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Pfeifengraswiesen aufbasen- bis kalkreichen und sauren (wechsel-) feuchten Standorten. Die Bestände sind in der Regelausgesprochen artenreich und durch extensive Formen der Grünlandnutzung (Streumahd: einschüri-ge, späte Mahd) entstanden. Heute gehören Pfeifengras-Wiesen zu den am stärksten gefährdetenGrünlandgesellschaften und sind vielerorts sowohl durch Nutzungsintensivierung als auch durch Nut-zungsausfall bedroht.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung:

Das wechselfeuchte Grünland im Untersuchungsgebiet gehört pflanzensoziologisch zum Knollendis-tel-Pfeifengras-Wiese (Cirsio tuberosi-Molinietum), einer typischen Pflanzengesellschaft der Stromtä-ler und warmen Tieflagen. Neben der Knolligen Kratzdistel (Cirsium tuberosum), die in den meistender kartierten Bestände vertreten ist, gehören Heil-Ziest (Betonica officinalis), Nordisches Labraut(Galium boreale), Pfeifengras (Molinia caerulea agg.), Weiden-Alant (Inula salicina), GewöhnlicheNatternzunge (Ophioglossum vulgatum), Blutwurz (Potentilla erecta), Silge (Selinum carvifolium),Färberscharte (Serratula tinctoria), Gewöhnlicher Teufelsabbiss (Succisa pratensis) NiedrigeSchwarzwurzel (Scorzonera humilis) und Gelbe Spargelerbse (Tetragonolobus maritimus) zu den LRT-kennzeichnenden Arten im FFH-Gebiet. Auf einer Fläche (ID 10031) konnte zudem die DachziegeligeSiegwurz (Gladiolus imbricatus) nachgewiesen werden. Weitere charakteristische Arten sind Sumpf-Schafgarbe (Achillea ptarmica), Blau-Segge (Carex flacca), Hirsen-Segge (Carex panicea), Filz-Segge(Carex tomentosa), Herbst-Zeitlose (Colchicum autumnale), Knollige Spierstaude (Filipendulavulgaris), Steifblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata), Wirtgens Labkraut (Galium wirtgenii),Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) und Silge (Silaum silaus). Im Untersuchungsgebiet gibtes fließende Übergänge zum Mesobrometum (LRT 6210) sowie zum Juncetum subnodulosi (LRT7230), die eine exakte Abgrenzung des LRT erschweren.

Die stärker verbrachten, nur sporadisch genutzten Bestände des wechselfeuchten Grünlands sind anArten verarmt und durch das Eindringen von Störzeigern gekennzeichnet. Häufig gelangt hier dasPfeifengras (Molinia caerulea agg.) zur Dominanz.

Floristische Besonderheiten bzw. gefährdete Arten innerhalb des FFH-Gebietes:

Kennzeichnend für die meisten Pfeifengraswiesen des FFH-Gebietes ist ein großer Artenreichtum miteinem sehr hohen Anteil an seltenen und gefährdeten Pflanzenarten. Bedingt durch die stets hoheAnzahl LRT-kennzeichnender bzw. charakteristischer Arten bewirken die zusätzlichen stark gefährde-ten Arten keine Aufwertung hinsichtlich des Arteninventars.

Als Besonderheit ist Dachziegelige Siegwurz (Gladiolus imbricatus, RL-TH 1, ID 10031) anzuführen,von der etwa 10 Exemplare am Gehölzrand im Südwesten des Alperstedter Rieds nachgewiesen wur-den. Unklar ist hier jedoch, ob es sich um eine Ansalbung handelt, da die Art in älterer Literatur zumAlperstedter Ried bislang nicht aufgeführt wird.

Sehr häufig ist die Knollige Kratzdistel (Cirsium tuberosum, RL-TH 2, ID 10002, 10006, 10008, 10016,10018, 10023, 10031 und 10034), Wirtgens Labkraut (Galium verum ssp. wirtgenii, RL-TH 3, ID 10002,10006, 10008, 10016, 10018, 10019, 10023, 10034 und 10040), die Filz-Segge (Carex tomentosa, RL-TH 3, ID 10002, 10006, 10008, 10016, 10018, 10023, 10031 und 10033) und die Gelbe Wiesenraute(Thalictrum flavum, RL-TH 3, ID 10002, 10006, 10016, 10018, 10019, 10023 und 10034) in den Pfei-fengraswiesen anzutreffen. Immer wieder sind auch Knollige Spierstaude (Filipendula vulgaris, RL-TH

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3, ID 10002, 10006, 10008, 10034 und 10040), Gewöhnliche Natternzunge (Ophioglossum vulgatum,RL-TH 2, ID 10002, 10016, 10018, 10019 und 10033), Teufelsabbiss (Succisa pratensis, RL-TH 3, ID10002, 10006, 10016, 10018 und 10019), Vielblütiger Hahnenfuß (Ranunculus polyanthemos agg.,RL-TH 3, ID 10002, 10006, 10016, 10019, 10033 und 10034) und Stumpfblütige Binse (Juncussubnodulosus, RL-TH 3, ID 10006, 10018, 10019, 10023 und 10031) vertreten.

Eher seltener finden sich Kopfige Teufelskralle (Phyteuma orbiculare, RL-TH 3, ID 10002, 10019,10023 und 10034), Gelbe Spargelerbse (Tetragonolobus maritimus, RL-TH 2, ID 10006, 10016, 10023und 10031), Entferntährige Segge (Carex distans, RL-TH 2, ID 10002, 10006, 10023 und 10031) undSteifblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata, RL-TH 2, ID 10016, 10018 und 10019) sowie dieArten Sumpf-Wolfsmilch (Euphorbia palustris, RH-TH 2, ID 10006, 10033), Kanten-Lauch (Alliumangulosum, RL-TH 2, ID 10006 und 10008), Distel-Sommerwurz (Orobanche reticulata, RL-TH 2, ID10006 und 10008), Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris, RL-TH 1, ID 10002, 10053), Große Händel-wurz (Gymnadenia conopsea ssp. densiflora, RH-TH 3, ID 10002 und 10006), Niedrige Schwarzwurzel(Scorzonera humilis, RL-TH 2, ID 10006), Einspelzige Sumpfbinse (Eleocharis uniglumis, RL-TH 3, ID10016), Großer Klappertopf (Rhinanthus angustifolius, RL-TH 3, ID 10016) und SchuppenfrüchtigeGelbsegge (Carex lepidocarpa, RL-TH 2, ID 10019), die nur auf zwei bzw. einer der Flächen erfasstwurden.

Die im Bewertungsbogen als charakteristische Arten für die Pfeifengraswiesen aufgeführte Saum-Segge (Carex hostiana) und das Sumpf-Herzblatt (Parnassia palustris), die ehemals im FFH-Gebietvorkamen (vgl. KORSCH 2003, KORSCH 2011b), konnten während der Geländeerhebungen 2013 nichtbestätigt werden. Letzteres gilt auch für das einzige thüringische Vorkommen der Buxbaum-Segge(Carex buxbaumii), die von KORSCH 2003 noch mit zahlreichen Exemplaren in einer Pfeifengraswiesedes Alperstedter Rieds beobachtet wurde (2011 kein Nachweis mehr, s. KORSCH 2011b) und für dieEinfache Wiesenraute (Thalictrum simplex ssp. galioides), die charakteristisch für trockene Ausprä-gungen der Pfeifengraswiese ist und bei KORSCH 2003 noch zahlreiche Fundpunkte im Pferderied undauf der Mönchswiese besaß.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes:

Im Rahmen der Ermittlung des Erhaltungszustandes werden die Vollständigkeit der lebensraumtypi-schen Habitatstrukturen, des lebensraumtypischen Arteninventars sowie die einwirkenden Beein-trächtigungen und Störungen bewertet. Bewertungsrelevant für die lebensraumtypischenHabitatstrukturen sind die Strukturvielfalt sowie der Deckungsanteil der Kräuter. Die Mehrzahl dernachgewiesenen Bestände des LRT 6410 besitzen eine mittlere Strukturvielfalt, d.h. es handelt sichum teilweise gut geschichtete bzw. mosaikartig strukturierte Wiesen aus Ober-, Mittel- und Unter-gräsern sowie Kräutern. Die Deckung der Kräuter lag nur in Ausnahmefälle unter 25 %, so dass dieMehrzahl der Bestände bezüglich der lebensraumtypischen Habitatstrukturen mit „gut“ (B) bewertetwurden. Lediglich Flächen (ID 10008 und 10018), die aufgrund verstärkt eindringender hochwüchsi-ger Arten wie Schilf, Großseggen und Arznei-Beinwell keine ausgeprägte Schichtung mehr aufweisen,wurden hinsichtlich ihrer Habitatstrukturen als schlecht (C) bewertet. Der dennoch hohe Kräuteran-teil resultiert hier aus reichlicher Präsenz einiger weniger Krautarten, die teilweise auch als Störzeigeranzusehen sind.Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars wurde aufgrund des zahlreichen Auftre-tens LRT-kennzeichnender und charakteristischer Pflanzenarten auf rund 65 % der LRT-Fläche mit „A“(hervorragend) bewertet, was die herausragende Qualität und Wertigkeit der Pfeifengras-Wiesen imFFH-Gebiet hervorhebt. Für die übrigen Bestände wurde die Wertstufe „B“ (gut) ermittelt.Unter den Beeinträchtigungen schlugen u.a. erhöhte Deckungsgrade von Störzeigern, ein schlechterPflegezustand bzw. eine Unternutzung (Verfilzung und Streuauflage), auf einer Fläche (ID 10019)auch Verbuschung zu Buche. Nur zwei Pfeifengraswiesen (ID 10006 und 10034) wurden als nicht bzw.

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allenfalls gering beeinträchtigt eingestuft. Diese nehmen aber 35 % der LRT-Fläche ein und weitere44% der Bestandfläche sind nur mäßig beeinträchtigt (B).

Gesamterhaltungszustand:

Insgesamt befinden sich 70 % der LRT-Flächen im Gebiet in einem „guten“ Erhaltungszustand (B). DerGesamt-Erhaltungszustand des LRT 6410 ist demnach als günstig zu bewerten. Von einer perspektivi-schen Verschlechterung des Erhaltungszustands ist bei Fortführung der derzeitigen Bewirtschaftungnicht auszugehen.

Soll-Ist-Vergleich:

Im Standarddatenbogen wird die Fläche des LRT 6410 mit 5 % der Gesamtfläche angegeben. DieTLUG nimmt in der Kurzcharakteristik des Bearbeitungsgebietes eine Fläche von 24 ha an. Aktuellkonnte nur noch eine Fläche von 15 ha ermittelt werden. Es ist davon auszugehen, dass durchVerbrachung und Vernässung mit einhergehender Artenverarmung und dem verstärkten Eindringenvon gesellschaftsfremden Arten, insbesondere von Schilf im FFH-Gebiet ein Rückgang der LRT-Flächestattgefunden hat. Bei Wiederaufnahme einer lebensraumangepassten Nutzung bzw. Durchführungentsprechender Pflegemaßnahmen, ist es wahrscheinlich, dass diese Prozesse zumindest auf Teilflä-chen rückgängig gemacht werden können.Der Erhaltungszustand des LRT wird im Standarddatenbogen als hervorragend (A) bewertet. DieseEinschätzung ist auf der Grundlage der Geländeüberprüfungen im Jahr 2013 nicht haltbar. Insgesamtkann der Erhaltungszustand nur als gut (B) bezeichnet werden. Aufgrund des nahezu durchgängignoch vorhandenen charakteristischen und LRT-kennzeichnenden Arteninventars ist bei Beseitigungoder Minimierung der Beeinträchtigungen durch entsprechende Pflegemaßnahmen eine Verbesse-rung des Erhaltungszustands im FFH-Gebiet denkbar.

2.1.3.6 LRT 6430 – Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stu-fe

Laut Offenlanbiotopkartierung tritt der LRT 6430 an mehreren Stellen in der Grammeaue südöstlichvon Werningshausen auf. Bei diesen Flächen handelt es sich zum einen um vier flächige, ruderal ge-prägte Feuchtbrachen mit hohen Anteilen an Schilf (Phragmites australis) und Rohr-Glanzgras(Phalaris arundinacea), zum anderen um zwei lineare, ebenfalls stark ruderalisierte Rohr-Glanzgras-Bestände entlang von Entwässerungsgräben. Die Definition des LRT 6430 schließt jedoch flächigeBrachestadien von Feuchtwiesen ebenso wie Bestände an Grabenrändern aus.

Potentiell könnte der Lebensraumtyp 6430 im FFH-Gebiet an den Ufern der Gramme und der Schma-len Gera vorkommen. Diese werden jedoch aktuell vorwiegend von Dominanzbeständen aus Schilfbzw. Rohr-Glanzgras gesäumt. Ebenfalls häufig sind artenarme Bestände, die vom Rüben-Kälberkropf(Chaerophyllum bulbosum) beherrscht werden. Der Anteil an Nitrophyten, insbesondere Brennnessel(Urtica dioica), Gewöhnliches Klebkraut (Galium aparine) und Giersch (Aegopodium podagraria) istzudem fast durchgängig sehr hoch.

Hin und wieder treten zwar LRT-kennzeichnende und charkteristische Arten an den beiden Fließge-wässern auf, nie aber in ausreichender Anzahl, ausreichend niedrigem Ruderalisierungsgrad oder mitausreichender Mindestflächengröße. Letzteres gilt für einen etwas artenreicheren Bestand mit Rü-ben-Kälberkropf (Chaerophyllum bulbosum) und Gewöhnliche Pestwurz (Petasites hybridus), der im

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Rahmen der Geländeerhebungen 2013 in der Grammeaue mit ausreichender Anzahl kennzeichnen-der Pflanzenarten erfasst wurde, die Mindestflächengröße von 100 m² jedoch nicht erreichte.

Der Lebensraumtyp 6430 ist folglich aus dem SDB zu streichen. Eine Verbesserung des gegenwärtigenZustands ist nur denkbar bei einer deutlichen Verminderung insbesondere diffuser Nährstoffeinträ-ge, um den Anteil an Nitrophyten zurückgehen zu lassen. Hierzu könnte auch die gelegentliche Mahdder Uferböschungen mit Abtransport des Mähguts beitragen. Die Ausweisung von konkreten Ent-wicklungsflächen erscheint jedoch bei diesem LRT wenig sinnvoll.

2.1.3.7 LRT 6440 – Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)

Flächengröße/Vorkommen:

Tabelle 10: Auswertung zur Flächengröße und Erhaltungszustand für den LRT 6440 – Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) im FFH-Gebiet 41

LRT-Code

Bewertungen Entwicklungsflächen

A B CGesamtbewertung des

LRTAnzahl der

Flächen ha Anzahl derFlächen ha Anzahl der

Flächen ha A/B/C Anzahl derFlächen ha

6440 1 6,057 2 1,043 2 2,115 A - 0

Der LRT tritt nur im Alperstedter Ried auf, wo er kleinflächig im südlich gelegenen Pferderied (ID10009 und 10036) und großflächig in den nördlichen Gebietsteilen (ID 10011, 10013 und 10014) an-zutreffen ist. Im Haßlebener Ried wurden Brenndolden-Auenwiesen entgegen den Ergebnissen derOffenlandbiotopkartierung nicht nachgewiesen. Laut SDB ist der LRT mit einem Flächenanteil von 5 %vertreten. In der Kurzcharakteristik des Bearbeitungsgebietes durch das TLUG wird von einer Flächevon 21 ha ausgegangen. Die diesjährigen Untersuchungen ergaben für den LRT 6440 hingegen nureine tatsächliche Gesamtfläche von 9,22 ha.

Tabelle 11: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6440 in FFH-Gebiet 41

Teilbewertungen Gesamtbewertung

LRT-ID

LRT-Code

Flächegesamt

(ha)

LRT-Anteil

(%)

LRT-Fläche

(ha)Strukturen Arteninventar Beeinträchtigungen 2013 (1996)

10009 6440 0,102 100 0,102 B B B B

10011 6440 6,057 100 6,057 B A A A

10013 6440 2,005 100 2,005 B B C C

10014 6440 0,941 100 0,941 B A C B

10036 6440 0,110 100 0,110 B C C C

Gesamt 9,215 9,215 B A A A

Allgemeine Charakteristik des LRT:

Der LRT umfasst artenreiche Grünlandgesellschaften an potentiellen Auwaldstandorten der großenFluss- und Stromtäler, die sich im Jahresverlauf durch stark schwankende Bodenfeuchte und periodi-sche Überflutung auszeichnen. Sie sind zudem gekennzeichnet durch das Vorkommen einer Reihe

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typischer Stromtalpflanzen. Maßgebliches Kriterium für die Zuordnung zum LRT ist das Vorkommenmindestens einer dieser Arten. Die Stromtalarten haben in Thüringen eines ihrer Häufungszentren imGebiet zwischen Alperstedt, Sömmerda und Leubingen und damit auch im Untersuchungsgebiet(ANDRES & WESTHUS 2000).

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung:

Im Gebiet aktuell nachgewiesene LRT-kennzeichnende Arten sind Sumpf-Brenndolde (Cnidiumdubium), Sumpf-Wolfsmilch (Euphorbia palustris), Sumpf-Platterbse (Lathyrus palustris) und Kanten-Lauch (Allium angulosum) sowie als weitere charakteristische Pflanzenarten Schlank-Segge (Carexacuta), Nordisches Labkraut (Galium boreale), Wiesensilge (Silaum silaus), Gelbe Wiesenraute(Thalictrum flavum), Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa), Großer Wiesenknopf (Sanguisorbaofficinalis) und Färberscharte (Serratula tinctoria). Als häufigere weitere, weniger spezifische Grün-landarten frischer bis feuchter Standorte kommen u.a. Mädesüß (Filipendula ulmaria), Filz-Segge(Carex tomentosa), Knoten-Binse (Juncus subnodulosus), Pfeifengras (Molinia caerulea agg.) und Ge-wöhnlicher Beinwell (Symphytum officinale) vor. Pflanzensoziologisch gehören die Bestände zurBrenndolden-Rasenschmielen-Gesellschaft (Cnidio dubii-Deschampsietum caespitosa), sie umfassenaber auch Degradationsstadien dieser Gesellschaft, in denen die Sumpf-Wolfsmilch (Euphorbiapalustris) zur Dominanz gelangt und die zu den Hochstaudenfluren (Sumpfwolfsmilchgesellschaft)überleiten.

Floristische Besonderheiten bzw. gefährdete Arten innerhalb des FFH-Gebietes:

Da alle im FFH-Gebiet nachgewiesenen LRT-kennzeichnenden Pflanzenarten in Thüringen stark ge-fährdet oder sogar vom Aussterben bedroht sind, kommen auch in den kartierten Stromtalwieseneinige Rote-Liste-Arten vor, wenngleich der Anteil hier nicht so hoch ist wie bei den zuvor beschrie-benen Halbtrockenrasen und Pfeifengraswiesen.

Die Sumpf-Wolfsmilch (Euphorbia palustris, RH-TH 2, ID 10009, 10011, 10013, 10014 und 10036)kommt in allen Stromtalwiesen des FFH-Gebietes vor, während Kantiger Lauch (Allium angulosum,RL-TH 2, ID 10009 und 10014), Sumpf-Brenndolde (Cnidium dubium, RL-TH 2, ID 10011 und 10014)und Sumpf-Platterbse (Lathyrus palustris, RL-TH 1, ID 10011 und 10014) nur in jeweils zwei der Flä-chen auftreten.

Weiterhin ist in den Stromtalwiesen die Filz-Segge (Carex tomentosa, RL-TH 3, ID 10009), die GelbeWiesenraute (Thalictrum flavum, RL-TH 3, ID 10009, 10011 und 10014) und die Stumpfblütige Binse(Juncus subnodulosus, RL-TH 3, ID 10009) vertreten.

Der ebenfalls als LRT-kennzeichnende Art für die Stromtalwiesen angegebene Wiesen-Alant (Inulabritannica), der ehemals im FFH-Gebiet vorkam (vgl. KORSCH 2003), konnte während der Geländeer-hebungen 2013 nicht bestätigt werden.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes:

Im Rahmen der Ermittlung des Erhaltungszustandes werden die Vollständigkeit der lebensraumtypi-schen Habitatstrukturen, des lebensraumtypischen Arteninventars sowie die einwirkenden Beein-trächtigungen und Störungen bewertet. Bewertungsrelevant für die lebensraumtypischenHabitatstrukturen sind die Vegetationsstruktur sowie typische Auenstrukturen und das Relief. Alleerfassten Bestände verfügen über eine mittlere Strukturvielfalt, d. h. es handelt sich um teilweise gutgeschichtete bzw. mosaikartig strukturierte Wiesen aus Unter-, Mittel- und Obergräsern sowie Kräu-

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tern, deren Wuchsorte bereits an typischen Auenstrukturen verarmt sind. Sämtliche Bestände desLRT 6440 wurden somit bezüglich der lebensraumtypischen Habitatstrukturen mit „gut“ (B) bewer-tet.Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars wurde aufgrund der hohen Anzahl derLRT-kennzeichnender und charakteristischen Pflanzenarten auf rund 75 % der LRT-Fläche mit „A“(hervorragend) bewertet, was die herausragende Qualität und Wertigkeit der Stromtalwiesen imFFH-Gebiet hervorhebt. Für 23 % der LRT-Fläche wurde die Wertstufe „B“ (gut) ermittelt und nur einBestand mit 3 % Flächenanteil (ID 10036) als mittel bis schlecht (C) eingestuft.Bei der Bewertung der Beeinträchtigungen führten vor allem erhöhte Deckungsgrade von Störzeigernsowie aufkommender Gehölze wie Rubus caesius zu Abwertungen auf vielen Flächen. Dennoch ist dieflächengrößte Stromtalwiese in einem sehr guten Pflegezustand, so dass immerhin 2/3 der LRT-Fläche als kaum beeinträchtigt (A) angesehen werden müssen.

Gesamterhaltungszustand:

Insgesamt befindet sich rund 66 % der LRT-Fläche im Gebiet in einem „sehr guten“ (A) und weitere11% in einem guten Erhaltungszustand (B). Der Gesamt-Erhaltungszustand des LRT 6440 im FFH-Gebiet ist demnach als günstig zu bewerten. Von einer perspektivischen Verschlechterung des Erhal-tungszustands ist bei Fortführung der derzeitigen Bewirtschaftung nicht auszugehen.

Soll-Ist-Vergleich:

Im Standarddatenbogen wird die Fläche des LRT 6440 mit 5 % der Gesamtfläche angegeben. DasTLUG nimmt in der Kurzcharakteristik des Bearbeitungsgebietes eine Fläche von fast 22 ha an. Diewährend der Geländeerhebungen 2013 ermittelte LRT-Fläche beträgt nur noch knapp über 9 ha.Dieser Flächenrückgang beruht zum einen darauf, dass bei der Offenlandbiotopkartierung-Transformation das Grünland der Mönchswiese großflächig dem LRT 6440 zugeordnet wurde. Hierfehlen aber jegliche Arten der Stromtalwiesen und die Bestände sind dem wechselfeuchten Grünlandzuzurechnen. Außerdem wurde die im Bereich „Bruchwiesen“ ausgebildete Stromtalwiese im Rah-men der OBK-Transformation wesentlich größer abgegrenzt als bei den Geländeerhebungen 2013.Die südlichen und östlichen Randbereiche erfüllten nicht die für die LRT-Ansprache definierten Min-destvoraussetzungen. Hier finden sich gut mit Nährstoffen versorgte, hochwüchsige und nur mäßigartenreiche Frischwiesen sowie eingelagerte Calthion-Bestände.Der Erhaltungszustand des LRT wird im Standarddatenbogen als gut (B) bewertet. Aufgrund des sehrguten Erhaltungszustands der Hauptfläche dieses LRT, die zwei Drittel der gesamten LRT-Fläche ein-nimmt, ermöglichen die Ergebnisse der Kartierung 2013 eine Gesamtbewertung des Erhaltungszu-stands im Gebiet mit A (sehr gut).

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2.1.3.8 LRT 6510 – Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

Flächengröße/Vorkommen:

Tabelle 12: Auswertung zur Flächengröße und Erhaltungszustand für den LRT 6510 – Magere Flach-land-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) im FFH-Gebiet 41

LRT-Code

Bewertungen Entwicklungsflächen

A B C Gesamtbewertung desLRT

Anzahl derFlächen ha

Anzahl derFlächen ha

Anzahl derFlächen ha A/B/C

Anzahl derFlächen ha

6510 1 2,064 4 6,864 2 0,729 B 1 0,144

Der LRT tritt sowohl im Alperstedter als auch im Haßlebener Ried auf. Im Alperstedter Ried existierenvier LRT-Flächen (ID 10010, 10012, 10015, 10037) in den westlichen und nördlichen Gebietsteilen. ImHaßlebener Ried liegen zwei Flächen im Zentrum östlich der Schmalen Gera (ID 10026 und 10027)sowie eine weitere (ID 10035) im Norden westlich des Fließgewässers. Laut SDB ist der LRT mit einemFlächenanteil von 2 % vertreten. In der Kurzcharakteristik der Bearbeitungsgebiete durch das TLUGwird von einer Fläche von 10 ha ausgegangen. Die diesjährigen Untersuchungen ergaben für den LRT6510 eine Gesamtfläche von 9,66 ha.

Tabelle 13: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6510– Magere Flach-land-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

Teilbewertungen Gesamtbewertung

LRT-ID

LRT-Code

Flächegesamt

(ha)

LRT-Anteil

(%)

LRT-Fläche

(ha)Strukturen Arteninventar Beeinträchtigungen 2013 (1996)

10010 6510 0,966 100 0,966 B B C B

10012 6510 2,064 100 2,064 A A C A

10015 6510 5,134 100 5,134 B A B B

10026 6510 0,300 100 0,300 B B C C

10027 6510 0,429 100 0,429 C A C C

10035 6510 0,231 100 0,231 B B A B

10037 6510 0,533 100 0,533 B C A B

Gesamt 9,657 9,657 B A B B

Allgemeine Charakteristik des LRT:

Der FFH-Lebensraumtyp umfasst artenreiche, höchstens mäßig gedüngte und meist ein- bis zwei-schürige genutzte Wiesen des Flach-und Hügellandes, die hinsichtlich ihrer Schichtung und Kraut-Grasverteilung gut strukturiert sind. Hierzu gehören vor allem Glatthafer- und Fuchsschwanzwiesen.Sie finden sich auf mäßig trockenen, frischen bis mäßig feuchten Standorten auf unterschiedlichsten,aber nicht zu nährstoffarmen Böden.

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Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung:

Neben Glatthafer (Arrhenatherum elatius), gehören Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense),Rot-Schwingel (Festuca rubra), Flaum-Hafer (Helictotrichon pubescens), Wiesen-Flockenblume(Centaurea jacea s.l.), Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis), Wiesen-Margerite (Leucanthemumvulgare agg.), Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedrys), Zaun-Wicke (Vicia sepium), Wiesensilge(Silaum silaus) und Wiesen-Bocksbart (Tragopogon pratensis) zu den LRT-kennzeichnenden Pflanzen-arten im FFH-Gebiet. Charakteristische Pflanzenarten sind Wiesenfuchsschwanz (Alopecuruspratensis), Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium), Gewöhnlicher Odermennig (Agrimonia eupato-ria), Kriechender Günsel (Ajuga reptans), Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa), Wiesen-Labkraut(Galium album), Echtes Labkraut (Galium verum agg.), Gundermannn (Glechoma hederacea), Wie-sen-Bärenklau (Heracleum sphondylium), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Rauer Löwenzahn(Leontodon hispidus), Kleine Pimpernell (Pimpinella saxifraga), Mittlerer Wegerich (Plantago media),Wiesen-Rispengras (Poa pratensis agg.), Arznei-Schlüsselblume (Primula veris), Bunte Kronwicke(Securigera varia), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris), Acker-Hornkraut (Cerastium arvense),Gewöhnliches Hornkraut (Cerastium holosteoides), Kleiner Klappertopf (Rhinanthus minor), Wiesen-Sauerampfer (Rumex acetosa), Wiesen-Salbei (Salvia pratensis), Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi), Kleiner Klee (Trifolium dubium) und Vogel-Wicke (Vicia cracca). Pflanzensoziologisch gehörendie LRT-Bestände des FFH-Gebiets zur Glatthafer-Wiese (Arrhenatheretum elatioris).

Pflanzenarten der Roten Liste sind in den Glatthaferwiesen des FFH-Gebietes eher die Ausnahme.Lediglich im Alperstedter Ried konnten vereinzelt Kopfige Teufelskralle (Phyteuma orbiculare, RL-TH3, ID 10010) Filz-Segge (Carex tomentosa, RL-TH 3, ID 10010) und Knäuel-Glockenblume (Campanulaglomerata, RL-TH 3, ID 10012) beobachtet werden.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes:

Im Rahmen der Ermittlung des Erhaltungszustandes werden die Vollständigkeit der lebensraumtypi-schen Habitatstrukturen, des lebensraumtypischen Arteninventars sowie die einwirkenden Beein-trächtigungen und Störungen bewertet. Bewertungsrelevant für die lebensraumtypischenHabitatstrukturen sind die Struktur der Grasschicht sowie die Gesamtdeckung der charakteristischenKräuter. Für 21% der LRT-Fläche wurde hinsichtlich der lebensraumtypischen Habitatstrukturen dieWertstufe A (hervorragend) ermittelt, 73 % erhielt die Wertstufe B (gut) und nur ein Bestand (ID10027) 4 % Anteil an der LRT-Fläche wurde mit C (mittel bis schlecht) bewertet.Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars wurde aufgrund der hohen Anzahl derLRT-kennzeichnenden und -charakteristischen Pflanzenarten auf 78 % der LRT-Fläche mit „A“ (her-vorragend) bewertet. Für 17 % der LRT-Fläche wurde die Wertstufe „B“ (gut) ermittelt und nur einBestand (ID 10037) mit 5% Anteil an der LRT-Fläche wurde als mittel bis schlecht (C) eingestuft.Bei der Bewertung der Beeinträchtigungen führte vor allem ein mäßiger Pflegezustand sowie eineDegeneration durch langjährige Unternutzung bzw. Nutzungsaufgabe zu Abwertungen, so dass imErgebnis über 50 % der LRT-Fläche mit gut (B) sowie rund 39 % nur mit mittel bis schlecht (C) bewer-tet werden konnte. Lediglich zwei Flächen (ID 10035 und 10037) mit 7 % Anteil an der gesamten LRT-Fläche ließen kaum Beeinträchtigungen erkennen (A).

Gesamterhaltungszustand:

Insgesamt befinden sich rund 71 % der LRT-Flächen im Gebiet in einem „guten“ Erhaltungszustand(B). Der Gesamt-Erhaltungszustand des LRT 6510 im FFH-Gebiet ist demnach als günstig zu bewerten.Von einer perspektivischen Verschlechterung des Erhaltungszustands ist bei Fortführung der derzei-tigen Bewirtschaftung nicht auszugehen.

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Soll-Ist-Vergleich:

Im Standarddatenbogen wird die Fläche des LRT 6440 mit 2 % der Gesamtfläche angegeben. DasTLUG nimmt in der Kurzcharakteristik des Bearbeitungsgebietes eine Fläche von etwas mehr als 10ha an. Die während der Geländeerhebungen 2013 ermittelte LRT-Fläche beträgt 9,7 ha, so dass da-von auszugehen ist, dass sich die Gesamtfläche der Mageren Flachland-Mähwiesen allenfalls unwe-sentlich verändert hat.Der Erhaltungszustand des LRT wird im Standarddatenbogen als gut (B) bewertet. Diese Gesamtbe-wertung resultiert auch aus den Ergebnissen der Geländeerhebungen 2013.

2.1.3.9 LRT 7210 – Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae

Flächengröße/Vorkommen:

Tabelle 14: Auswertung zur Flächengröße und Erhaltungszustand für den LRT *7210 kalkreicheSümpfe mit Binsen-Schneide im FFH-Gebiet 41

LRT-Code

Bewertungen Entwicklungsflächen

A B CGesamtbewertung des

LRTAnzahl der

Flächen ha Anzahl derFlächen ha Anzahl der

Flächen ha A/B/C Anzahl derFlächen ha

7210 7 0,536 7 0,190 - 0 A - 0

Der LRT tritt kleinflächig sowohl im Alperstedter als auch im Haßlebener Ried auf. Der größte zu-sammenhängende Binsenschneide-Bestand mit einer Größe von 0,46 ha (ID 10005) liegt imAlperstedter Ried westlich der Mönchswiese, und setzt sich aus zwei unterschiedlich großen disjunk-ten Teilflächen zusammen. Vier weitere kleine LRT-Bestände (ID 10030, 10042, 10062 und 10068) mitjeweils zwei disjunkten Teilflächen existieren im Randbereich der zuvor beschriebenen Fläche sowieim Westen dieses Naturschutzgebietes. Sie liegen innerhalb bzw. am Rande von Schilfröhrichten. ImHaßlebener Ried konzentriert sich der LRT auf die östlichen Gebietsteile (östlich der Schmalen Gera).Dort befinden sich kleinere LRT-Bestände (ID‘s 10041, 10044, 10045, 10064, 10065, 10066 und10067) innerhalb kalkreicher Niedermoore (LRT 7230) sowie kalkreicher Stillgewässer (LRT 3140).Eine weitere Fläche (ID 10021) liegt eingebettet zwischen Pfeifengrasbrachen (LRT 6410) und Schilf-röhrichten. Laut SDB ist der LRT 7210 mit einem Flächenanteil von 1 % vertreten. In der Kurzcharak-teristik des Bearbeitungsgebietes durch das TLUG wird von einer Fläche von 5 ha ausgegangen. Diediesjährige Kartierung des LRT ergab hingegen nur eine Gesamtfläche von 0,74 ha.

Tabelle 15: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 7210 im FFH-Gebiet 41

Teilbewertungen Gesamtbewertung

LRT-ID

LRT-Code

Flächegesamt

(ha)

LRT-Anteil(%)

LRT-Fläche

(ha)Strukturen Arteninventar Beeinträchtigungen 2013

10005 7210 0,457 100 0,457 A A B A

10021 7210 0,077 100 0,077 A C B B

10030 7210 0,086 100 0,060 A C B B

10041 7210 0,061 100 0,007 A A B A

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Teilbewertungen Gesamtbewertung

LRT-ID

LRT-Code

Flächegesamt

(ha)

LRT-Anteil(%)

LRT-Fläche

(ha)Strukturen Arteninventar Beeinträchtigungen 2013

10042 7210 0,015 100 0,015 A C B B

10044 7210 0,017 100 0,017 A A B B

10045 7210 0,001 100 0,001 A A B B

10062 7210 0,026 100 0,026 A C B B

10064 7210 0,001 100 0,001 A A B A

10065 7210 0,002 100 0,002 A A B A

10066 7210 0,003 100 0,003 A A B A

10067 7210 0,048 100 0,048 A A B A

10068 7210 0,012 100 0,012 A C B B

Gesamt 0,726 0,726 A A B A

Allgemeine Charakteristik des LRT:

Der LRT ist charakterisiert durch Dominanzbestände der Binsen-Schneide (Cladium mariscus), diebevorzugt Uferzonen mesotropher, kalkhaltiger Stillgewässer oder die Ränder von Durchströmungs-moorkomplexen, ehemalige Torfstiche sowie kalkreiche Niedermoore besiedeln. Neben Cladiummariscus können weitere Röhricht- und Großseggen-Arten vorkommen. In gleicher Weise charakte-ristisch sind aber auch nahezu ausschließlich aus der Binsen-Schneide aufgebaute Bestände.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung:

Alle erfassten LRT-Betände sind vegetationskundlich dem Binsenschneide-Ried (Cladietum marisci)zuzuordnen, in dem neben der dominanten Binsen-Schneide (Cladium mariscus) an weiteren Pflan-zenarten Sumpf-Labkraut (Galium palustre), Wasser-Minze (Mentha aquatica), Sumpf-Haarstrang(Peucedanum palustre), Schilf (Phragmites australis), Arznei-Beinwell (Symphytum officinale), Kno-ten-Binse (Juncus subnodulosus), Gewöhnlicher Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris) und GraueSeebinse (Schoenoplectus tabernaemontani) vorkommen.

Floristische Besonderheiten bzw. gefährdete Arten innerhalb des FFH-Gebietes:

Auch in den Cladium mariscus-Sümpfen des FFH-Gebietes treten eine Reihe von Rote Liste-Arten auf,allen voran die bestandsbildende Binsen-Schneide (Cladium mariscus, RL-TH 2), die als einzige LRT-kennzeichnende Art in allen Beständen des Gebietes vorkommt.

Peucedanum palustre (Sumpf-Haarstrang, RH-TH 2, ID 10005, 10030 und 10062) konnte in zwei,Juncus subnodulosus (Stumpfblütige Binse, RL-TH 3, ID 10009) in drei LRT-Flächen nachgewiesenwerden. Als Besonderheit ist ein Horst des Schwarzen Kopfrieds (Schoenus nigricans, RL-TH 1, ID10005) zu erwähnen, das während der Geländeerhebungen 2013 lediglich hier im Randbereich desgroßen Cladium mariscus-Bestandes im Alperstedter Ried entdeckt werden konnte.

Im Randbereich des angrenzenden Feuchtwaldes aber außerhalb des LRT 7210 wuchsen außerdemnoch einige Exemplare der Davall-Segge (Carex davalliana, RL-TH 2).

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Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes:

Die Bewertungskriterien für die Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen beziehensich auf den Deckungsgrad sowie die Vitalität der Binsen-Schneide (Cladium mariscus). In allen kar-tierten LRT-Beständen lag die Deckung der Binsen-Schneide deutlich über 50 % und die Pflanzen wa-ren überwiegend vital, so dass sämtliche Cladium-Röhrichte bezüglich der lebensraumtypischenHabitatstrukturen mit A (sehr gut) bewertet wurden.Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars wurde auf 73 % der LRT-Fläche mit Aeingestuft, da zum einen Binsen-Schneide-Bestände im Komplex mit artenreichen Kalkflachmooren,Übergangsmooren oder typischer Verlandungsvegetation kalkreich–oligotropher Gewässer auftra-ten, zum anderen aber auch das Vorkommen seltener und gefährdeter Arten wie Sumpf-Haarstrang(Peucedanum palustre) oder Schwarzes Kopfried (Schoenus nigricans) zu einer Aufwertung des le-bensraumtypischen Arteninventars von B nach A führte. Dort, wo die Cladium-Bestände im Komplexmit eutraphenter Röhricht- oder Sumpfvegetation auftraten (ID 10021, 10030, 10042), wurde beidieser Teilbewertung nur die Wertstufe C vergeben. Dies erfolgte auf 27 % der LRT-Fläche.Auf den LRT einwirkende Beeinträchtigungen und Störungen sind insgesamt als mäßig einzustufen.So wurde aufgrund erhöhter Deckungsgrade von Nitrophyten und Neophyten, Säurezeigern oderaufkommender Gehölzen die gesamte LRT-Fläche mit B (mittel) bewertet.

Gesamterhaltungszustand:

Insgesamt befindet sich rund 72 % der LRT-Fläche im Gebiet in einem „hervorragenden“ Erhaltungs-zustand (A). Der Gesamt-Erhaltungszustand des LRT 7210 im FFH-Gebiet ist demnach als günstig zubewerten.

Soll-Ist-Vergleich:

Im Standarddatenbogen wird die Fläche des LRT 7210 mit 1 % der Gesamtfläche angegeben. DasTLUG nimmt in der Kurzcharakteristik des Bearbeitungsgebietes eine Fläche von 5 ha an. Aktuellwurde eine Fläche von etwas über 7000 m² ermittelt. Ein tatsächlicher Flächenrückgang des LRT seit2005 wird jedoch bezweifelt. Vermutlich resultieren die Differenzen aus den Ungenauigkeiten derOBK-Transformation.Der Erhaltungszustand des LRT wird im Standarddatenbogen als hervorragend (A) bewertet. Die Ge-ländeüberprüfungen des Jahres 2013 lassen eine ebensolche Bewertung zu. Da die Cladium mariscus-Bestände teilweise nur sehr kleinflächig auftreten und aus wenigen Exemplaren der namengebendenArt aufgebaut werden, sind sie besonders anfällig für Randeinflüsse. Um den sehr guten Erhaltungs-zustand auch langfristig zu sichern, sollten die Bestände insbesondere vor Eutrophierung und Aus-trocknung geschützt werden, um ein Eindringen von Störzeigern und Nitrophyten zu verhindern.

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2.1.3.10 LRT 7230 – Kalkreiche Niedermoore

Flächengröße/Vorkommen:

Tabelle 16: Auswertung zur Flächengröße und Erhaltungszustand für den LRT 7230 Kalkreiche Nie-dermoore im FFH-Gebiet 41

LRT-Code

Bewertungen Entwicklungsflächen

A B CGesamtbewertung des

LRTAnzahl der

Flächen haAnzahl der

Flächen haAnzahl der

Flächen ha A/B/CAnzahl der

Flächen ha

7230 - 0 9 3,994 2 0,17 B - 0

Der LRT tritt kleinflächig im Süden des Alperstedter Rieds auf und kommt hier vor allem auf derMönchswiese vor (ID 10029, sechs disjunkte Teilflächen und ID 10030 im Bereich „Unter dem Pfuhl“).Im Haßlebener Ried existiert ein großer zusammenhängender Niedermoorbereich östlich der Schma-len Gera, die durch einen breiteren, von Schilf und Feuchtgehölzen gesäumten Graben in zwei Flä-chen geteilt wird (ID 10024 und 10028). Hier tritt der LRT z.T. im Komplex mit Armleuchteralgen-reichen Flachgewässern des LRT 3140 auf. Zwei weitere kleinflächige Bestände des LRT (ID 10017 und10020) liegen etwas weiter nördlich im Randbereich von Pfeifengraswiesen. Laut SDB ist der LRT7230 im FFH-Gebiet mit einem Flächenanteil von 2 % vertreten. In der Kurzcharakteristik des Bear-beitungsgebietes durch das TLUG wird von einer Fläche von 8 ha ausgegangen. Die diesjährige Kartie-rung des LRT ergab hingegen nur eine Gesamtfläche von 4,16 ha.

Tabelle 17: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 7230 – Kalkreiche Nie-dermoore im FFH-Gebiet 41

Teilbewertungen Gesamtbewertung

LRT-ID

LRT-Code

Flächegesamt

(ha)

LRT-Anteil

(%)

LRT-Fläche

(ha)Strukturen Arteninventar Beeinträchtigungen 2013 (1996)

10017 7230 0,032 100 0,032 A B B B

10020 7230 0,125 100 0,125 B C C C

10024 7230 1,036 100 1,036 B B C B

10028 7230 2,501 100 2,501 B B C B

10029 7230 0,301 100 0,301 A B C B

10032 7230 0,045 100 0,045 C C A C

10057 7230 0,023 100 0,023 A B C B

10058 7230 0,023 100 0,023 A B C B

10059 7230 0,025 100 0,025 A B C B

10060 7230 0,023 100 0,023 A B C B

10061 7230 0,030 100 0,030 A B C B

Gesamt 4,164 4,164 B B C B

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Allgemeine Charakteristik des LRT:

Der LRT umfasst Zwischenmoore auf kalkreichen bis kalkarmen, aber stets basenreichen Standorten,die durch niedrigwüchsige Braunmoos-, Seggen- und Binsenvegetation mit vielen kalkanzeigendenArten gekennzeichnet ist. Der LRT ist nur bei ungestörten hydrologischen Verhältnissen mit dauerhafthohen Wasserständen ohne Management zu erhalten.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung:

Die charakteristische Vegetation des LRT 7230 im FFH-Gebiet ist die Knotenbinsen-Gesellschaft(Juncetum subnodulosi), eine Phytozönose, die nach WESTHUS et al. (1993) in Kalkflachmooren dieetwas nährstoffreicheren und ständig von Wasser durchsickerten Bereiche besiedelt. Im Gebiet wur-den als LRT-kennzeichnende Arten neben der Stumpfblütigen Binse (Juncus subnodulosus), Fleischro-tes Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata), Schuppenfrüchtige Gelbsegge (Carex lepidocarpa) und dasMoos Campylium stellatum nachgewiesen. Weitere charakterististische Pflanzenarten in den Kno-tenbinsen-Wiesen des FFH-Gebietes sind Braune Segge (Carex nigra), Hirsen-Segge (Carex panicea),Pfeifengras (Molinia caerulea), Gewöhnlicher Teufelsabbiss (Succisa pratensis), Gewöhnliche Nat-ternzunge (Ophioglossum vulgatum), Sumpf-Baldrian (Valeriana dioica) und das Moos Bryumpseudotriquetum.

Im FFH-Gebiet kommen sowohl etwas artenärmere, sehr stark von der namengebenden Art Juncussubnodulosus beherrschte Wiesenbestände vor, die regelmäßig gemäht werden (ID 10017 und10029), als auch unterschiedlich komplexe Brachestadien. Besonders artenreich und mit ausgepräg-ter Mooschicht sind die Bestände, die im Komplex mit von Armleuchteralgen besiedelten Schlenkenund kleinflächig verzahnten Pfeifengraswiesen auftreten (ID 10024 und 10028).

Floristische Besonderheiten bzw. gefährdete Arten innerhalb des FFH-Gebietes:

Da alle im FFH-Gebiet nachgewiesenen LRT-kennzeichnenden Pflanzenarten in Thüringen gefährdetbzw. stark gefährdet sind, kommen auch in den LRT-Flächen der kalkreichen Niedermoore zahlreicheRote Liste-Arten vor, die teilweise eine Aufwertung der LRT-Flächen hinsichtlich des Arteninventarsbewirken.

Die für die ausgebildete Pflanzengesellschaft namengebende Stumpfblütige Binse (Juncussubnodulosus, RL-TH 3, ID 10017, 10020, 10024, 10028, 10029 und 10032) ist in allen Niedermoorbe-ständen des FFH-Gebietes vertreten. Daneben sind noch Schuppenfrüchtige Gelbsegge (Carexlepidocarpa, RL-TH 2, ID 10020, 10024 und 10028) und Steifblättriges Knabenkraut (Dactylorhizaincarnata, RL-TH 2, ID 10017, 10028 und 10029) relativ häufig anzutreffen. Entferntährige Segge(Carex distans, RL-TH 2, ID 10017 und 10029), Einspelzige Sumpfbinse (Eleocharis uniglumis, RL-TH 3,ID 10017 und 10024), Binsen-Schneide (Cladium mariscus, RL-TH 2, ID 10024 und 10028), Gelbe Wie-senraute (Thalictrum flavum, RL-TH 3, ID 10029 und 10032) sowie die Moosarten Bryumpseudotriquetum (RL-TH 3, ID 10024 und 10028) und Campylium stellatum (RL-TH 2, ID 10024 und10028) kommen in jeweils zwei Flächen vor, während Gelbe Spargelerbse (Tetragonolobusmaritimus, RL-TH 2, ID 10017), Gewöhnliche Natternzunge (Ophioglossum vulgatum, RL-TH 2, ID10032), Teufelsabbiss (Succisa pratensis, RL-TH 3, ID 10029), Wirtgens Labkraut (Galium verum ssp.wirtgenii, RH-TH 3, ID 10017) und Großer Klappertopf (Rhinanthus angustifolius, RL-TH 3, ID 10017)und das Moos Drepanoclados cossonii (RL-TH 2, ID 10024) im Gebiet nur einmal in den Niedermoor-Gesellschaften gefunden wurden.

Die ebenfalls als LRT-kennzeichnend für die kalkreichen Niedermoore angegebenen ArtenWenigblütige Sumpfbinse (Eleocharis quinqueflora), Rostrotes Kopfried (Schoenus ferrugineus),

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Sumpf-Stendelwurz (Epipactis palustris) und Sumpf-Herzblatt (Parnassia palustris), die ehemals imFFH-Gebiet vorkamen (vgl. KORSCH 2003), konnten während der Geländeerhebungen 2013 nicht be-stätigt werden. Davalls Segge (Carex davalliana) und Schwarzes Kopfried (Schoenus nigricans) wur-den nur noch im Zusammenhang mit dem LRT 7210 westlich der Mönchswiese im Alperstedter Riedgefunden (vgl. Kap. 2.1.3.9), nicht aber im Haßlebener Ried.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes:

Die Bewertungskriterien für die Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen beziehensich auf den Flächenanteil niedrigwüchsiger Rasen mit typischer Seggen- und Binsenvegetation sowieSumpfmoosen, Quellen und offenen Bodenstellen. Zudem wird im Gegensatz dazu der Flächenanteilvon hoch wachsender Vegetation mit Röhricht-, Großseggen-, Hochstaudenarten bewertet. Die ge-mähten Bestände, in denen die Deckungsanteile hochwüchsiger Pflanzenarten meist unter 25 % lie-gen, erreichen hier durchweg die Wertstufe A, während die mehr oder weniger stark durch eindrin-gendes Schilf gestörten, brachliegenden Bestände des LRT nur die Wertstufe B bzw. C erreichen.Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars berücksichtigt sowohl die höherenPflanzen, als auch die LRT-kennzeichnenden und charakteristischen Moosarten. Aufgrund des Vor-kommens entsprechender Moosarten - soweit vorhanden - und vor allem lebensraumtypischer Hö-herer Pflanzenarten wurde 96 % der LRT-Fläche mit gut (B) bewertet.Auf den LRT einwirkende Beeinträchtigungen und Störungen sind insgesamt als hoch einzustufen.Eine Abwertung erfolgte bei erhöhten Deckungsgraden von Nitrophyten und Neophyten, auf Stan-dorten, die (ehemals) abgetorft wurden sowie in Bereichen, die von Entwässerung betroffen waren.Dies führte dazu, dass 98 % der LRT-Fläche als „stark beeinträchtigt“ (Wertstufe C) eingestuft wurde.Im Haßlebener Ried, in dem eine Nutzung bzw. Pflege weitgehend fehlt, breitet sich Schilf(Phragmites australis) stark aus.

Gesamterhaltungszustand:

In der Gesamtheit befindet sich der LRT-Fläche im Gebiet trotz einiger Beeinträchtigungen in einemguten Erhaltungszustand (B). Der Gesamt-Erhaltungszustand des LRT 7230 im FFH-Gebiet ist dem-nach als günstig zu bewerten.

Soll-Ist-Vergleich:

Im Standarddatenbogen wird die Fläche des LRT 7230 mit 2 % der Gesamtfläche angegeben. Aktuellwurde eine Fläche von etwas über 4 ha ermittelt. Das TLUG nimmt in der Kurzcharakteristik des Be-arbeitungsgebietes eine Fläche von knapp 8 ha an. Es ist davon auszugehen, dass durch Verbrachungmit einhergehender Artenverarmung und dem verstärkten Eindringen von gesellschaftsfremden Ar-ten, insbesondere von Schilf im FFH-Gebiet ein Rückgang der LRT-Fläche stattgefunden hat. Bei Wie-deraufnahme einer lebensraumangepassten Nutzung bzw. Durchführung entsprechender Pflege-maßnahmen, ist es wahrscheinlich, dass diese Prozesse zu mindestens auf Teilflächen rückgängiggemacht werden können.Der Erhaltungszustand des LRT wird im Standarddatenbogen als hervorragend (A) bewertet. Die Ge-ländeüberprüfungen des Jahres 2013 lassen jedoch nur eine gute Bewertung (B) zu. Dies ist vor allenDingen auf die recht stark ausgeprägten Beeinträchtigungen zurückzuführen. Um eine weitere Ver-schlechterung des Erhaltungszustands zu verhindern, muss der Ausbreitung des Schilfs unbedingtdurch entsprechende Pflegemaßnahmen Einhalt geboten werden.

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2.1.4 Bilanzierung der LRT für den Standarddatenbogen

In der nachfolgenden Tabelle 18 erfolgt die Aufbereitung der Ergebnisse der LRT-Überprüfung (Plau-sibilitätskontrolle) im Jahr 2013 für die Änderung des Standarddatenbogens.

Tabelle 18: Bilanzierung der LRT für den Standarddatenbogen

TH-Nr. EU-Nr. Name LRT Fl

äche

alt[

ha]

Beric

htsp

flich

t[a]

Fläc

hene

u[h

a]

Repr

äsen

tativ

ität

Rela

tive

Größ

eL

Rela

ive

Größ

eD

Erha

ltung

szus

tand

alt

Erha

ltung

szus

tand

neu

Gesa

mtb

eurt

eilu

ngL

Gesa

mtb

eurt

eilu

ngD

Jahr Quelle

41 DE4832304 Haßlebener Ried -Alperstedter Ried 1340* 0,580 0 - - - C - - - 2013

41 DE4832304 Haßlebener Ried -Alperstedter Ried 3140 0,433 0,601 B C C A C C C 2013

41 DE4832304 Haßlebener Ried -Alperstedter Ried 3150 2,277 0 - - - B - - - 2013

41 DE4832304 Haßlebener Ried -Alperstedter Ried 6210 4,237 2,915 A C C B B B B 2013

41 DE4832304 Haßlebener Ried -Alperstedter Ried 6410 25,054 15,093 A B C A B B B 2013

41 DE4832304 Haßlebener Ried -Alperstedter Ried 6430 1,447 0 - - - C - - - 2013

41 DE4832304 Haßlebener Ried -Alperstedter Ried 6440 21,561 9,215 A A C B A A B 2013

41 DE4832304 Haßlebener Ried -Alperstedter Ried 6510 10,359 9,657 B C C B B C C 2013

41 DE4832304 Haßlebener Ried -Alperstedter Ried 7210* 5,255 0,726 A A C A A A B 2013

41 DE4832304 Haßlebener Ried -Alperstedter Ried 7230 7,831 4,164 B A C A A B B 2013

Erläuterungen zur Tabelle

Repräsentativität: A – hervorragend, B – gut, C – mittel, D – nicht signifikant, E -Relative Größe: 5 = >50% der Fläche im Bezugsraum, 4 = 16-50% der Fläche im B., 3 = 6-15% der Fläche im B., 2 = 2-5% der Fläche im B., 1 = <2% der Fläche im

B.Erhaltungszustand: A – hervorragend, B – gut, C – mittel bis schlechtGesamtbeurteilung (Bedeutung des FFH-Gebietes für die Erhaltung des LRT): A = sehr hoch, B = hoch, C = mittel

Die Halbtrockenrasen des FFH-Gebietes sind artenärmer und sicherlich nicht repräsentativ für dieTrocken- und Halbtrockenrasen submediterraner bis subkontinentaler Prägung wie sie regelmäßig inThüringen angetroffen werden. Da es sich hier bei einem großen Teil der Flächen jedoch um einebesondere, wechseltrockene Ausbildung des Trespen-Halbtrockenrasens handelt, die in Thüringennur noch in den Naturschutzgebieten „Haßleber Ried“ und „Alperstedter Ried“ vorkommt, wird derLRT 6210 hinsichtlich seiner Repräsentativität dennoch mit „hervorragend“ (A) bewertet.

Die Gesamtfläche des LRT 7210* in Thüringen wird für das Jahr 2012 mit 5,2 ha angegeben. Dies ent-spricht der von der TLUG 2005 für das FFH-Gebiet angegebenen Fläche des LRT („Fläche alt“). Es istalso davon auszugehen, dass der LRT 7210* innerhalb Thüringens nur noch im untersuchten FFH-Gebiet vorkommt. Somit beträgt die relative Größe des LRT 7210* im Gebiet bezogen auf Thüringen100 %, auch wenn die aktuelle Gesamtfläche deutlich kleiner ist als die Bezugsgröße aus der Tabelle.

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2.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

2.2.1 Einleitung und Übersicht

Im Anhang II der FFH-Richtlinie werden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesseaufgeführt, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Für das FFH-Gebiet „Haßlebener Ried – Alperstedter Ried“ sind laut Standarddatenbogen Sumpf-Engelwurz (An-gelica palustris), Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale), Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling(Maculinea nausithous) sowie Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior), als Arten des Anhangs IIgemeldet worden. Die Vorkommen aller genannten Arten konnten im Zuge der Plausibilitätsprüfungim Gelände bestätigt werden.

In den sich anschließenden Abschnitten werden die einzelnen Arten hinsichtlich der Aktualität undAusdehnung ihrer Vorkommen, ihrer Bestandsgrößen und Habitate näher besprochen.

Tabelle 19: Übersicht der Anhang-II-Arten nach FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet im FFH-Gebiet 41

EU-Code Artname Angabe imSDB

Erhaltungs-zustand

nach SDB

Erhaltungs-zustand nach

Bestands-aufnahme MaP

Summe Habitatflächen Summe Habitat-Entwicklungsflächen

ha Anzahl ha Anzahl

1617 Angelicapalustris ja A B 7,25 3 - -

1044 Coenagrionmercuriale ja C B >5.900 lfdm >15 k.E. k.E.

1061 Maculineanausithous ja C C 5,84 1 3,51 1

1014Vertigoangustior ja A B* 92,0** 3 - -

* = vorläufige Einstufung unter Berücksichtigung des Kriteriums Population, vgl. Hinweise im Text (Kap. 2.2.2.4).** = Angabe nach Bößneck (2001)

Tabelle 20: Auswertung zur Flächengröße bzw. Länge und Erhaltungszustand für die einzelnen ak-tuellen Habitatflächen im FFH-Gebiet [ha].

Anh. II Art

Habitat-Bewertungen Habitat-EntwicklungsflächenA B C gesamt

Anzahl derFlächen ha

Anzahl derFlächen ha

Anzahl derFlächen ha

Anzahl derFlächen ha

Anzahl derFlächen ha

Angelica palustris 1 3,22 0 0 2 4,03 3 7,25 - -

Maculineanausithous - - - - 1 5,84 1 5,84 1

Vertigo angustior - - k.E. k.E. 3 92,0* - -

* = Angabe nach Bößneck (2001)

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Tabelle 21: Auswertung zur Flächengröße bzw. Länge und Erhaltungszustand für die einzelnen ak-tuellen Habitatflächen im FFH-Gebiet [ m].

Anh. II Art

Habitat-Bewertungen Habitat-EntwicklungsflächenA B C gesamt

Anzahl derAbschnitte m

Anzahl derAbschnitte m

Anzahl derAbschnitte m

Anzahl derAbschnitte m

Anzahl derAbschnitte m

Coenagrionmercuriale 1 170 6 760 - - 7 930 k.E. k.E.

2.2.2 Erfassung und Bewertung der Arten im FFH-Gebiet

2.2.2.1 Plausibilitätsprüfung Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris)

Tabelle 22: Übersicht der Anhang-II-Arten nach FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet 41

EU-Code Artname Angabe imSDB

Erhaltungs-zustand

nach SDB

Erhaltungs-zustandnach Be-stands-

aufnahmeMaP

Summe Habitatflächen Summe Habitat-Entwicklungsflächen

ha Anzahl ha Anzahl

1617 Angelicapalustris ja A B 7,25 3 0 0

Tabelle 23: Auswertung zur Flächengröße und Erhaltungszustand für die einzelnen aktuellenHabitatflächen im FFH-Gebiet [ha] im FFH-Gebiet 41

Anh. IIArt

Habitat-Bewertungen Habitat-Entwicklungs-flächen A B C gesamt

Anzahl derFlächen

ha Anzahl derFlächen

ha Anzahl derFlächen

ha Anzahl derFlächen

ha Anzahl derFlächen

ha

Angelicapalustris 1 3,22 0 0 2 4,03 3 7,25 2 4,05

Allgemeine Charakteristik

Die Sumpf-Engelwurz ist ein 50 - 125 cm hoher, meist zwei- bis dreijähriger Doldenblütler (Apiaceae)mit einem röhrigen, kahlen und scharfkantig geflügelten Stängel. Es handelt sich um eine hapaxantheArt, d.h. Angelica palustris vermag während ihrer Lebensdauer nur ein einziges Mal zu blühen undSamen auszubilden. Die unteren Blätter sind lang gestielt und zwei- bis mehrfachschnittig, die oberenmeist stark verkleinert und vereinfacht. Blattstiel und Blattspindel sind geflügelt und dreikantig. DieDolden besitzen zwischen 15 und 30 Strahlen. Sie sind kantig bis geflügelt, fast kahl oder mit wenigenFlaumhaaren besetzt. Die Döldchen sind reichblütig mit gleich großen weißen oder weißlichen Kronb-lättern. Die elliptischen Früchte sind leicht zusammengedrückt, 4,5 mm lang und 3mm breit. Die Teil-früchte besitzen drei stumpfe Rippen und zwei geflügelte Seitenrippen (HEGI 1975, HAUKE 2003).Ihr Vorkommen beschränkt sich auf nasse, gelegentlich überschwemmte Niedermoorwiesen. Bevor-zugt kommt sie auf anmoorigen, humusreichen Mineralböden mit einem gewissen Nährstoffreich-

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tum vor. Für ihr Vorkommen sind quellige Standorte und eine Durchströmung des Torfkörpers för-derlich. Die Stromtalwiesenart kommt mit starken Grundwasserspiegelschwankungen gut zurecht.Standorte, die eine Überflutung im Winter und zeitigen Frühjahr sichern, bevorzugt sie (KÄSTNER et al.2011).Die Vorkommen der Sumpf-Engelwurz in Deutschland bilden die westlichsten Vorposten eines süd-sarmatisch-südsibirischen Areals. Aus pflanzengeographischer Sicht besteht für diese Art eine großeSchutzverantwortung, die auch durch die Größe des Hauptareales, in dem die Sippe nämlich nur sehrlokal gehäuft auftritt, nicht gemindert wird (WELK 2001). Ihre östlichsten Vorkommen befinden sich inOstsibirien, die südlichsten im Aral-Kaspi-Gebiet. Die Nordgrenze der Verbreitung wird in Estlanderreicht. Die Westgrenze des geschlossenen Verbreitungsgebietes liegt in Polen. In Deutschland hatdie Sumpf-Engelwurz kein geschlossenes Verbreitungsgebiet. Fundorte der letzten ca. 15 Beständebefinden sich in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg (HAUKE 2003). In Thüringen hatte dieArt ihren Verbreitungsschwerpunkt im zentralen Thüringer Becken. Die Vorkommen befanden sichalle im Naturraum „Gera-Unstrut-Niederung“ in der naturräumlichen Haupteinheit D 18 „ThüringerBecken mit Randplatten“ nördlich von Erfurt. Die ältesten Nachweise von dort stammen vom Anfangdes 19. Jahrhunderts. Weiterhin gibt es alte, aus dem 19. Jahrhundert stammende Angaben aus demGebiet der drei Gleichen, aus der Elster-Aue bei Gera und von der Unstrut bei Etzleben undRoßleben. Dort ist die Art aber schon seit über 100 Jahren verschwunden (ZÜNDORF et al. 2006). Ak-tuell tritt Angelica palustris in Thüringen nur noch im FFH-Gebiet „Haßlebener Ried – AlperstedterRied“ auf (KÄSTNER et al. 2011), wobei auch im aktuell noch besiedelten Gebiet einige Wuchsortedurch Veränderungen der Bewirtschaftung verloren gingen. Die aktuellen Vorkommen befinden sichaußerhalb des geschlossenen Verbreitungsgebietes und bestätigen die fortgeschrittene Auflösungdes westlichen Arealrandes. Im europäischen Maßstab besitzt Deutschland mit die größten Vorkom-men dieser Art und trägt dadurch eine besondere Verantwortung für das Überleben von Angelicapalustris in Europa. Aus diesem Grund sind alle noch bekannten Vorkommen unbedingt zu erhalten(TLUG 2009).

Methodik

Das Vorkommen der Sumpf-Engelwurz im Haßlebener und Alperstedter Ried wurde erstmals 1992durch KORSCH (1994) genauer erfasst und in 13 Vegetationsaufnahmen dokumentiert. Auf dieserGrundlage kann die Entwicklung der Population relativ genau nachvollzogen werden. Exakte Kartie-rungen der Fundpunkte und Ermittlungen der Populationsgröße liegen durch PUSCH (2000) undKORSCH (2003) vor. Zwischen 1988 und 2000 wurde die Art in jedem Jahr mit durchschnittlich 100 bis200 blühenden Exemplaren vorgefunden (PUSCH 2000). Im Jahr 2003 wurden sogar insgesamt 512Exemplare im Alperstedter Ried und 10 Exemplare im Haßlebener Ried nachgewiesen. Eine erneuteumfassende Untersuchung von Angelica palustris im FFH-Gebiet fand im Jahre 2010 statt (KÄSTNER etal. 2011). Im Rahmen dieser Untersuchung wurden zwei der drei Vorkommen der Sumpf-Engelwurzim Gebiet erfasst und der Erhaltungszustand der Populationen beurteilt. Damals nicht erfasst undbewertet werden konnte die Population auf der „Mönchswiese“, da die Flächen frisch abgemähtwaren.Im Rahmen der Arbeiten zum vorliegenden Managementplan erfolgte eine erneute Kartierung derArt, bei der alle nachgewiesenen Angelica palustris-Individuen im FFH-Gebiet gezählt und mittels GPSverortet wurden. Die Erfassung erfolgte am 5. und 6. August 2013, zu einer Zeit, als der erste Schnittauf Teilbereichen bereits einige Wochen zurück lag und die Pflanzen größtenteils zur Blüte gekom-men waren.

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Angelica palustris konnte 2013 sowohl im Alperstedter Ried auf der Mönchswiese sowie im Pferde-ried als auch im Osten des Haßlebener Rieds nachgewiesen werden. Im Vergleich zu den 2010 durch-

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geführten Erhebungen (KÄSTNER et al. 2011) ergaben sich erhebliche Veränderungen in Bezug auf diefestgestellten Individuenzahlen. Während auf der 2010 nicht untersuchten Mönchswiese mit 125Exemplaren die weitaus höchste Individuenstärke festgestellt wurde, ist der Bestand im Pferderieddeutlich zurückgegangen. Hier konnten im Gegensatz zu den 2010 erfassten 92 Exemplaren nur nochsechs Individuen nachgewiesen werden. Auch im Haßlebener Ried ist der Rückgang gravierend. Vonden von KÄSTNER et al. (2011) gezählten acht blühenden und ca. 30 sterilen Exemplaren war 2013 nurnoch ein einziges Exemplar vorhanden. Die Ursache für den Rückgang wird vor allem in der zuneh-menden Verbrachung dieser Gebietsteile gesehen.Ursächlich für die Bestandsveränderungen dürften die unterschiedlichen Habitatqualitäten an denWuchsorten sein. Während die Sumpf-Engelwurz auf der Mönchswiese in qualitativ intakten undnahezu optimal gepflegten Pfeifengraswiesen (LRT 6410, Erhaltungszustand A) vorkommt, sind dieWuchsorte im Pferderied durch Vernässung und Konkurrenz durch Großseggen und Schilf stark be-einträchtigt. Doch auch auf der Mönchswiese sind Veränderungen zu beobachten: Wurden hierdurch KORSCH (2003) noch im gesamten genutzten Bereich Vorkommen der Art beobachtet, so be-schränkten sich die Fundpunkte 2013 auf die nördlichen zwei Drittel der Fläche.Das Vorkommen im Haßlebener Ried befindet sich auf einem nur sporadisch gemähten Grasweg, derdurch starken Hochstaudenbewuchs gestört ist.

Tabelle 24: Nachweise der Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) im FFH-Gebiet 41

Habitate Habitat-ID Fläche [ha] PopulationsangabeJahr 2013

Aktueller ErhaltungszustandMaP

Mönchswiese 30001 3,224 125 A

Pferderied 30002 0,808 6 C

Haßlebener Ried 40003 3,217 1 C

Gesamt 3 7,249 132 B

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Zustand der Population

Der Zustand der Populationen der Sumpf-Engelwurz im FFH-Gebiet ist sehr unterschiedlich zu bewer-ten. Während auf der Mönchswiese mit 125 Exemplaren die größte Individuenzahl nachgewiesenwurde, sind die Bestände im Pferderied (6 Exemplare 2013 gegenüber 92 im Jahre 2010, s. KÄSTNER etal. 2011) sowie im Haßlebener Ried (1 Exemplar 2013 gegenüber 38 im Jahre 2010, s. KÄSTNER et al.2011) stark rückläufig. Dies führt dazu, dass der Zustand der Population auf der Mönchswiese mit A(hervorragend), die Zustände der beiden anderen Populationen im Pferderied sowie im HaßlebenerRied lediglich mit C (mittel bis schlecht) bewertet wurden.

Habitatqualität

Auch hinsichtlich der Habitatqualität unterscheiden sich die drei Vorkommen erheblich. Insbesonde-re in Bezug auf die Bewertungskriterien „Bodenfeuchte“, „Deckungsanteil hochwüchsiger Arten derRöhrichte und Hochstauden“ sowie „Vegetation“ sind Unterschiede offensichtlich. Während Angelicapalustris auf der Mönchswiese in einem mäßig nassen, in den Sommermonaten austrocknenden,artenreich und typisch entwickelten Bestand der Knollendistel-Pfeifengraswiese (Cirsio tuberosi-Molinietum) wächst, der nur verhältnismäßig geringe Anteile an Hochstauden- und Röhrichtartenaufweist, ist der Wuchsort im Pferderied deutlich nasser und mit Großseggen und Schilf durchsetzt.Die dortige Vegetation ist degradiert und lässt sich pflanzensoziologisch strenggenommen lediglichdem Verband Molinion zuordnen. Das nur noch aus einem Exemplar bestehende Restvorkommen im

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Osten des Haßlebener Rieds befindet sich auf einem vernässten Wegabschnitt, dessen Vegetationeiner feuchten Hochstaudenflur entspricht, die sporadisch gemäht wird. Die Habitatfläche mit denehemaligen Wuchsorten des Haßlebener Rieds ist heute von einer ruderal geprägten Hochstauden-flur besiedelt, die so hochwüchsig und dicht ausgebildet ist, dass die Sumpf-Engelwurz hier keinegeeignete Habitatausprägung mehr vorfindet.

Im Ergebnis führt die Bewertung der Habitatqualität auf der Mönchswiese zu A (hervorragend), imPferderied zu B (gut) und im Haßlebener Ried zu C (mittel bis schlecht).

Beeinträchtigungen

Im Rahmen dieser Teilbewertung werden Beeinträchtigungen bewertet, die durch landwirtschaftli-che Bewirtschaftung bzw. Pflege sowie durch Sukzession, Störung oder Eutrophierung verursachtwerden. Während die Sumpf-Engelwurz auf der Mönchswiese in weitgehend ungestörten und nahe-zu optimal gepflegten Pfeifengraswiesen vorkommt (Teilbewertung A), sind die Wuchsorte im Pfer-deried durch Vernässung und Konkurrenz durch Großseggen und Schilf stark beeinträchtigt (Teilbe-wertung C). Das Vorkommen im Haßlebener Ried befindet sich auf einem nur sporadisch gemähten,vernässten Grasweg, der durch Hochstaudenbewuchs ebenfalls stark gestört (Teilbewertung C) ist.

Sonstige Feststellungen

Der überwiegende Teil der Pflanzen wurde im Rahmen der Untersuchung in Vollblüte und voller Vita-lität angetroffen. Allerdings unterlagen die Populationen im Pferderied und Haßlebener Ried einerstarken Konkurrenz durch Großseggen, Schilf und Hochstaudenarten, die letztendlich für den starkenEinbruch der Individuenzahlen seit 2010 verantwortlich zu sein scheinen.

Gesamterhaltungszustand

Aufgrund der starken Bestandsrückgänge gegenüber 2003 und 2010, insbesondere im Pferderied undim Haßlebener Ried, wird der Gesamterhaltungszustand von Angelica palustris im FFH-Gebiet nurnoch mit gut (B) bewertet, auch wenn sich der Hauptbestand auf der Mönchswiese noch in einemsehr guten Erhaltungszustand befindet.

Tabelle 25: Bewertung der Habitate der Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) im FFH-Gebiet 41

Habitat-ID 1 2 3 Gesamterhaltungs-zustand

Flächen in ha 3,224 0,808 3,217

Habitatfläche Mönchswiese PferderiedHaßlebenerRied

Zustand der Population A C C B

Größe der Population (Individuenzahl) A C C B

Habitatqualität A B C B

Bodenfeuchte A A C

Offenbodenanteil an den Wuchsorten B B B BDeckung hochwachsender Arten der Röhrichteund Staudenfluren A B C B

Vegetation A B C B

Beeinträchtigungen A C C B

Landwirtschaft, Naturschutzmaßnahmen A C C B

Sukzession, Stör- oder Eutrophierungszeiger A B C B

Gesamtbewertung / Erhaltungszustand A C C B

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Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Die diesjährigen Untersuchungen belegen auf Teilflächen des FFH-Gebietes einen starken Rückgangder Sumpf-Engelwurz gegenüber den Erhebungen des Jahres 2010. Zwar ist der Erhaltungszustandder Art im FFH-Gebiet insgesamt noch als günstig einzustufen, in Bezug auf die Teilpopulationen imPferderied sowie im Haßlebener Ried sollten aber dringend Maßnahmen ergriffen werden, die derFörderung der Art dienen. Als Zielerhaltungszustand ist auf allen Flächen mindestens die Wertstufe Banzustreben. Der als hervorragend bewertete Erhaltungszustand der Population auf der Mönchswie-se sollte durch Fortführung der bisherigen Pflege langfristig gesichert werden.

2.2.2.2 Plausibilitätsprüfung - Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea(Glaucopsyche) nausithous)

Allgemeine Charakteristik

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling gehört zur Familie der Bläulinge (Lycaenidae). Währenddie Männchen dunkelblau schimmernde Flügeloberseiten mit einem dunklen Rand aufweisen, habendie Weibchen einfarbig dunkelbraune Flügel, die manchmal an der Flügelbasis blau bestäubt sind. Beibeiden Geschlechtern sind die Unterseiten von Vorder- und Hinterflügeln zimtbraun mit einigenschwarzen, weiß umrandeten Flecken. Die gräulichen Raupen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings ernähren sich monophag von den Blüten des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorbaofficinalis), bevor sie sich gegen Herbst auf den Boden fallen lassen, um von der Ameise Myrmicarubra aufgesammelt und in deren Nest eingetragen zu werden (SBN 1987). Dort fressen die Raupenan der Ameisenbrut bevor sie im Winter von den Ameisen gefüttert werden bis eine Verpuppungeintritt. Das im nächsten Jahr schlüpfende adulte Tier ist wiederum fast ausschließlich auf die Blütendes Großen Wiesenknopfs als Nahrungsquelle fixiert, wo es außerdem seine Eier ablegt. Der DunkleWiesenknopf-Ameisenbläuling bewohnt Feuchtwiesen-Komplexe in denen sowohl der Große Wie-senknopf als auch Nester der Wirtsameise vorhanden sind. Hier ist er zumeist an eher trockenenSaumzonen wie Grabenrändern o.ä. anzutreffen. Darüber hinaus kommt er u.a. auch in Hochstau-denfluren vor, in denen der Große Wiesenknopf wächst.

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist von Mitteleuropa bis zum Ural und südlich bis zumKaukasus mit Ausnahme der Alpen verbreitet. Außerdem treten kleine isolierte Vorkommen des Fal-ters im Norden der iberischen Halbinsel und in Frankreich auf. In Deutschland kommt der Falter in elfBundesländern (Niedersachsen, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Saarland) vor, wobei seinenördlichsten Populationen im Berliner Raum angesiedelt sind.In Thüringen ist er in der Südhälfte relativ weit verbreitet, während er im Flachland weitgehend fehlt.Das Einzelvorkommen im NSG „Alperstedter Ried“ ist dementsprechend das nördlichste VorkommenThüringens und hochgradig isoliert. Wie historische Nachweise bis 1969 zeigen, ist das Vorkommenim NSG „Alperstedter Ried“ das letzte aus einer Reihe lokaler Vorkommen dieser Art im nördlichenThüringen. Die thüringischen Verbreitungsschwerpunkte liegen vor allem in Südwesten (Rhön, mitt-lerer Thüringer Wald, Grabfeld). Hier sind zahlreiche dicht gelegene Fundorte mit z.T.individuenstarken Populationen bekannt. Weitere wichtige Vorkommensgebiete liegen bei Greiz undim Altenburger Land (TLUG 2009d).

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Methodik

Im Rahmen der Arbeiten zum vorliegenden Managementplan erfolgte eine erneute Kartierung derArt. Hierzu erfolgte eine erste Begehung am 10.07., bei dem die Potenzialflächen mit Vorkommender Raupenfutterpflanze Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) kartiert wurden. Nennens-werte Vorkommen konnten lediglich im Alperstedter Ried im Bereich Pferderied und Mönchswiesefestgestellt werden.

Für die Erfassung der adulten Falter wurden diese Flächen am 23.07. und 14.08. bei günstiger Witte-rung komplett abgegangen und alle beobachteten Falter gezählt. Bei der letzten Begehung wurdendarüber hinaus die weiteren bewertungsrelevanten Parameter erhoben.

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling konnte aktuell überwiegend im Pferderied festgestelltwerden. Hier flogen sowohl am 23.07. als auch am 14.08. jeweils 5 Individuen. Darüber hinaus gelangeine Einzelbeobachtung am Rand der Mönchswiese (14.08.). Im LINFOS finden sich darüber hinausMeldungen vom 15.07.13 mit 11 sowie am 30.07.13 mit sogar 19 Individuen (schr. Mitt. E. Schmidt).

Zu den regelmäßig auftretenden Begleitarten auf beiden Flächen zählten typische Grünlandarten,wie Großes Ochsenauge (Maniola jurtina), Schornsteinfeger (Aphantopus hyperantus), Schachbrett(Melanargia galathea), Kleines Wiesenvögelchen (Coenonympha pamphilus) und Goldene Acht(Colias hyale). Erwähnung verdienen die Nachweise des Leguminosen-Weißlings (Leptidea cf. sinapis,RLD D) und Großer Perlmutterfalter (Argynnis aglaja, RLTH 3).

Die Erfassung des Großen Wiesenknopfs ergab für das Pferderied am 14.08. einen Bestand von ca.150 blühenden Pflanzen. Er tritt verstreut in den Übergangsbereichen zwischen den regelmäßig ge-nutzten Wiesenflächen und den verschilfenden Randbereichen auf. Im zentralen Teil der Fläche warder Nutzungszeitpunkt nicht den Erfordernissen der Art angepasst.

Demgegenüber sind auf der Mönchswiese im nördlichen Teil flächig ausgebildete Bestände mit meh-reren hundert blühenden Pflanzen vorhanden. Der zentrale Teil war bis zum Zeitpunkt der Erfassungungenutzt. Hier sind nur vereinzelte Wiesenknopf-Pflanzen vorhanden. Sowohl der nördlichste alsauch der südlichste Teil der Mönchswiese wurde kurz vor der Flugzeit des Ameisenbläulings gemäht.

Weitere Wiesenknopf-Pflanzen konnten nur noch auf einer Wiese nordwestlich des Pferderieds ge-zählt werden. Im Haßlebener Ried wurden keine blühenden Individuen gefunden.

Im Vergleich mit zurückliegenden Erfassungen oder Zufallsbeobachtungen ergeben sich keine sub-stantiellen Änderungen hinsichtlich des Falterbestands. So meldet A. Heuer 2003 insgesamt 10 Indi-viduen aus dem Alperstedter Ried (WEIPERT 2005). Drei Jahre später konnte K. Scheffler im westlichenTeil (evtl. Pferderied) nur 2 Individuen feststellen (WEIPERT 2006, 2007). Am 3.08.2011 konnte E.Schmidt 8 Individuen in Pferderied und Mönchswiese zählen (schr. Mitt. vom 4.03.2014). Diese Un-terschiede liegen im Bereich der normalen Variabilität und bestätigen die aktuellen Ergebnisse da-hingehend, dass es sich um ein beständiges, aber kleines Vorkommen handelt.

Interessanter ist der Vergleich hinsichtlich der Raupenfutterpflanze: Demnach galt sie 2006 im Gebietals „sehr selten“ mit nur blühenden 14 Individuen (WEIPERT 2006, 2007). Aktuell umfasst der Bestandan blühenden Wiesenknopf-Individuen zur Flugzeit von M. nausithous mehrere hundert Individuen,die sich auf beide Nachweisorte im Pferderied und Mönchswiese verteilen.

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Tabelle 26: Nachweise des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Maculinea nausithous) imFFH-Gebiet 41.

Habitate Habitat-ID Fläche [ha] Populationsangabe2013*

AktuellerErhaltungszustand MaP

Pferderied 30123 5,84 5 C

Mönchswiese 30124 3,51 1 D

Gesamt 6 C

* = im LINFOS max. 19 Individuen für 2013 angegeben

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Zustand der Population

Der Zustand der Populationen von Maculinea nausithous im FFH-Gebiet ist als mittel – schlecht zubewerten (Stufe C). Es konnten im Zuge der Plausibilitätsprüfung max. 6 Individuen in den Teilgebie-ten Pferderied und Mönchswiese beobachtet werden. Im LINFOS sind weitere Angaben zu finden,nach denen bis zu 19 Individuen beobachtet werden konnten.

Nach der derzeitigen Datenlage ist es unklar, ob im Bereich der Mönchswiese eine eigenständigeLokalpopulation besteht oder ob es sich um ein verflogenes Einzeltier handelte. DieHabitatstrukturen werden potenziell als günstig erachtet. Sie werden nach derzeitigem Kenntnis-stand als „Entwicklungsfläche“ eingestuft.

Habitatqualität

Hinsichtlich der Habitatqualität unterscheiden sich beide Vorkommen nur unwesentlich. Die Stö-rungsintensität ist sehr niedrig, was als positiv zu bewerten ist. Sowohl die Anzahl an Teilflächen mitunterschiedlicher Nutzung als auch die Anzahl besiedelter Teilflächen mit >30 blühendenSanguisorba-Pflanzen ist in beiden Fällen als sehr gering zu bewerten (Stufe C), wenngleich im Pfer-deried jeweils höhere Angaben erzielt werden. Konkrete Angaben zum Vorkommen der Wirtsameiseliegen nicht vor. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die zentralen tiefergelegenen Berei-che mit längerer Überstauung nicht besiedelt sind.

Im Ergebnis führt die Bewertung der Habitatqualität in beiden Fällen zur Stufe C (mittel bis schlecht).

Beeinträchtigungen

Als Hauptbeeinträchtigung sind nutzungsbedingte Effekte zu bezeichnen. Durch eine Mahd währendder Flugzeit, wie in Teilen der Mönchswiese, ist eine Besiedlung dieser Teilareale nicht möglich. Eineweitere Gefährdung stellt die Nutzungsaufgabe mit einsetzender Verschilfung dar. Diese ist insbe-sondere in den Randbereichen des Pferderieds zu beobachten. Aber auch im zentralen Teil derMönchswiese erfolgte bis in den August hinein keine Nutzung der Fläche. Allerdings sind alle genann-ten Beeinträchtigungen, wie auch die Überstauung im Frühjahr nicht als besonders gravierend einzu-stufen. In der Gesamtschau erscheint deshalb für beide Teilflächen die Wertstufe B (mittel) als ge-rechtfertigt.

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Gesamterhaltungszustand

Aufgrund der kleinen Population mit nur mäßiger Habitatqualität erreichen die Vorkommen vonMaculinea nausithous im Alperstedter Ried und demzufolge auch im gesamten FFH-Gebiet nur einemittel-schlechte (C) Bewertung.

Dies entspricht auch der Einschätzung von WEIPERT (2006), bei dem ebenfalls alle bewertungs-relevanten Kriterien als mittel-schlecht eingestuft wurden.

Tabelle 27: Bewertung des Erhaltungszustands des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings(Maculinea (Glaucopsyche) nausithous) im FFH-Gebiet 41.

Habitat-ID 1 2 GesamtFläche in ha 5,84 3,51 9,35Habitatfläche Pferderied MönchswieseZustand der Population C C CAnzahl Falter C CHabitatqualität C C CAnzahl Teilflächen mit unterschiedlicher Nutzung C CFlächenanteil mit geringer-mittlerer Störungsintensität A AAnzahl besiedelter Teilflächen mit >30 blühendenSanguisorba offincinalis Pflanzen C CVerfügbarkeit Wirtsameise (B) (B)Beeinträchtigungen B B BAufgabe habitatprägender Nutzung B BWiesenmahd zw. Flugzeitbeginn und Verstrohung derSanguisorba-Köpfchen A BDüngung A AÜberschwemmung/-stauung während der Vegetati-onsperiode B B

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Die diesjährigen Untersuchungen belegen, dass der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling dasAlperstedter Ried mit einem kleinen, aber stabilen Vorkommen besiedelt. Der Bestand der Raupen-futterpflanze scheint sich in den vergangenen Jahren positiv entwickelt zu haben. Die aktuelle Pfle-genutzung berücksichtigt hingegen die Bedürfnisse der Art nur in Teilen. Allerdings ist zu bedenken,dass aufgrund des extremen Hochwassers in diesem Jahr außergewöhnliche Bedingungen im Gebietherrschten. Im Zuge der weiteren Planung ist ein Zielabgleich mit den Erfordernissen von bspw. An-gelica palustris herzustellen.

2.2.2.3 Plausibilitätsprüfung - Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale)

Allgemeine Charakteristik

Die Helm-Azurjungfer ist mit einer Körperlänge von ca. 30 mm eine kleine Vertreterin der Familie derSchlanklibellen (Coenagrionidae). Die adulten Männchen sind leuchtend blau, weisen aber eine rela-tiv großflächige schwarze Zeichnung des Abdomens auf, die sie etwas dunkler erscheinen lässt. Von

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den Männchen anderer Arten können sie unterschieden werden durch die Hinterleibslänge und diemarkante Zeichnung des zweiten Abdominalsegments, welches einem „Merkurhelm“ ähnelt (BELL-MANN 1987). Die Weibchen treten in zwei Farbmorphen auf: in einer häufigeren gelbgrünen und ei-ner selteneren blauen Variante. Man erkennt sie an dem abgestutzten, recht gradlinig verlaufendenHinterrand des Prothorax, der in der Mitte einen kleinen Fortsatz trägt.

Die Imagines sind zu den heißeren Tageszeiten (ab ca. 9 - 10 Uhr morgens) von Mai bis August an denFortpflanzungsgewässern zu beobachten, wo sie bevorzugt an Stängeln der Berle (Berula erecta) ihreEier ablegen. Die daraus schlüpfenden Larven entwickeln sich innerhalb von ein bis zwei Jahren (jenach Temperaturhaushalt des Gewässers) am Gewässergrund bevor sie zur Häutung das Wasser ver-lassen. Zu den bevorzugt besiedelten Standorten der Helm-Azurjungfer gehören Gräben- und Bach-abschnitte, die in der Regel quellnah und grundwasserbeeinflusst sind, sowie sauberes kalkhaltig bisbasenreiches Wasser aufweisen. Eine weitere Voraussetzung der Gewässer ist eine dichte wintergrü-ne Submersvegetation.

Der Verbreitungsschwerpunkt der Helm-Azurjungfer als atlanto-mediterranen Art liegt in Süd- undWestfrankreich, Italien, der Iberischen Halbinsel sowie im westlichen Nordafrika. Im Norden liegt dieVerbreitungsgrenze im Westen und Süden Englands während die Art im Nordosten bis nach Ost-deutschland und im Südosten bis nach Rumänien, Serbien und Montenegro auftritt (STERNBERG &BUCHWALD 1999). Innerhalb Deutschlands, wo die meisten mitteleuropäischen Populationen nachge-wiesen wurden, sind insbesondere das südwestliche Baden-Württemberg, die Vorderpfalz, der west-liche Bodenseeraum, Südbayern, Teile Sachsen-Anhalts und Thüringens besiedelt. Aktuell liegt dienördliche Verbreitungsgrenze zwischen Lingen (Emsland) und Magdeburg.

In Thüringen besiedelt die Helm-Azurjungfer vorwiegend kalkhaltige, langsam fließende Wiesengrä-ben und -bäche der Flussauen, Talniederungen und des Hügellandes. Diese liegen im sehr trockenen,warmen und kontinental geprägten Innerthüringer Ackerhügelland in den Niederungen der Natur-räume: Helme-Unstrut-Niederungen, Unstrutaue Mühlhausen – Bad Langensalza sowie Gera-Unstrut-Niederung. Weitere sehr kleine Vorkommen sind für das Grabfeld belegt (TLUG 2009e).

Methodik

Die Kartierungen zur Plausibilitätsprüfung im Rahmen des vorliegenden Managementplans erfolgtenschwerpunktmäßig am 18.06. und 09.07.2013 bei günstiger Witterung. Bereits im Vorfeld waren beieiner Übersichtsbegehung am 07.06. insgesamt 7 definierte Probestrecken ausgewählt worden (vgl.Karte Anhang II-Arten). Hiermit wurde die vereinbarte Probeflächenzahl (5 PF) bereits übererfüllt. Anden Probestrecken wurden im Anschluss alle Individuen gemäß den Vorgaben von PAN & ILÖK (2010)gezählt und die wertgebenden Kriterien erhoben.

Neben den auftragsgemäß erfassten Probestrecken war es unser Ziel, eine möglichst große Anzahl anpotenziell geeignet erscheinenden Gewässern auf eine Besiedlung durch C. mercuriale zu überprü-fen. An diesen Gräben und Bächen wurde deshalb nur ein qualitativer Nachweis der Art erbracht (vgl.Karte Anhang II-Arten). Diese Erfassung kann allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Die Helm-Azurjungfer besiedelt weite Teile des FFH-Gebietes – sie konnte an allen 7 Probestellenfestgestellt werden. Die Individuenzahlen schwankten hierbei zwischen 15 am Wulbebach imAlperstedter Ried und 220 Individuen an der Gramme. Hier dürfte auch das aktuelle Verbreitungs-zentrum bestehen: Nachweise gelangen auf einer Länge von ca. 2.500 m. Ebenfalls mit hoher Stetig-

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keit besiedelt sind die Fließgewässer südlich von Werninghausen, u.a. die Schmale Gera sowie dieGräben am Nord- und Westrand des Haßlebener Rieds.

Weitere Vorkommen bestehen in mehreren nach Norden zum „Wilden Graben“ hin entwässerndenGräben sowie langsame fließenden Gewässern am Ostrand der Mönchswiese und am Westrand desAlperstedter Rieds. Aufgrund der Unzugänglichkeit von Teilbereichen ist zudem nicht restlos auszu-schließen, dass noch weitere besiedelte Gewässer bzw. Gewässerabschnitte im Gebiet vorhandensind. Zufallsbeobachtungen außerhalb der FFH-Gebietskulisse deuten auf eine noch deutlich weitereVerbreitung im Landschaftsraum hin.

Diese Ergebnisse sind insofern erfreulich, als dass im Zuge der Erhebungen zum landesweiten Arten-hilfskonzept nur noch zwei Restbestände an der Grammemühle sowie am Westrand des HaßlebenerRieds festgestellt werden konnten. Einzeltiere an der Gramme wurden als nicht bodenständig einge-stuft (BÖSCHA 2001). Aus den 80er und 90er Jahren liegen hingegen noch Meldungen eines großenVorkommens im westlichen Haßlebener Ried vor (GFN 1994).

Die Libellenzönose der Helm-Azurjungfer ist als vergleichsweise artenarm zu charakterisieren. Eskonnten an den Probestellen zwischen 2 und 6 Arten nachgewiesen werden. Als stete Begleiter er-wiesen sich die Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens) und die Gemeine Federlibelle(Platycnemis pennipes). Beide gelten als typisch für Tiefland-Fließgewässer. Alle anderen Arten geltenals weit verbreitete und anspruchslos. Entsprechende Befunde hinsichtlich der thüringischenmercuriale-Gewässer machte bereits BÖSCHA (2001), wobei sie Ischnura elegans als wichtigste Be-gleitart ermittelten. Demgegenüber sind z.B. in Hessen zahlreiche besiedelte Gewässer vergleichs-weise artenreich und beherbergen Libellen wie Große Königslibelle (Anax imperator) und Spitzen-fleck (Libellula fulva) mit höherer Stetigkeit. Hier zählten neben den genannten Arten auch Hufeisen-Azurjungfer (Coenagrion puella) und Blauflügel-Ptrachtlibelle (Calopteryx virgo) zu den steten Beglei-tern (STÜBING & HILL 2011).

Die im Schutzwürdigkeitsgutachten für das NSG „Haßlebener Ried“ (GRIMM) sowie in weiter Literaturzum FFH-Gebiet (GFN 1994, 1995) genannten wertgebenden Arten, wie Südliche Binsenjungfer(Lestes barbarus), Große Binsenjungfer (L. dryas), Kleiner Blaupfeil (Orthetrum coerulescens), Südli-cher Blaupfeil (O. brunneum), Gefleckte Heidelibelle (Sympetrum flaveolum) und Gebänderte Heide-libelle (S. pedemontanum) konnten aktuell nicht bestätigt werden. Hierbei ist allerdings zu berück-sichtigen, dass die Erfassung sehr stark auf die Helm-Azurjungfer fokussierte und deshalb Stillgewäs-serarten, wie die Binsenjungfer nicht repräsentativ berücksichtigt werden konnten.

Tabelle 28: Nachweise Libellen im FFH-Gebiet Haßlebener Ried – Alperstedter Ried im Zuge derProbestellen-Erfassung der Helm-Azurjungfer. Angaben der Bestandsdichte der Helm-Azurjungfer getrennt für Männchen und Weibchen.

Libellen Rote Liste Schutz Probestellen

Deutscher Name Wiss. Name D THBArtSchV

FFH-RL §7 1 2 3 4 5 6 7

Prachtlibellen CalopterygidaeGebändertePrachtlibelle

Calopteryx splendens(HARRIS, 1782) V § b X X X X X X

Federlibellen PlatycnemidaeGemeine Feder-libelle

Platycnemis pennipes(PALLAS, 1771) § b X X X X X

Schlanklibellen Coenagrionidae

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Libellen Rote Liste Schutz Probestellen

Deutscher Name Wiss. Name D THBArtSchV

FFH-RL §7 1 2 3 4 5 6 7

FrüheAdonislibelle

Pyrrhosoma nymphula(SULZER, 1776) § b X

Große Pechlibel-le

Ischnura elegans(V. D. LIND., 1820) § b X X X

Hufeisen-Azurjungfer

Coenagrion puella(LINNE, 1758) § b X

Helm-Azurjungfer

Coenagrion mercuriale(CHARPENTIER, 1840) 1 2 §§ II s 12,3 51,29 35,10 38,17 46,10 21,4 168,52

Segellibellen Libellulidae

Plattbauch Libellula depressaLINNE, 1758 § b X

Artenzahl 3 6 4 3 3 2 3

Die festgestellt Populationsdichte schwankte zwischen 20 und 130 Individuen / 100 m. Die höchstenDichten erreicht die Probestelle 30102 an der Gramme, die geringsten wurden wahrscheinlich auf-grund der weitgehenden Beschattung bzw. der Kleinflächigkeit am Wulbebach (ID 30100) und einemGraben am Wilden Graben (ID 30103) ermittelt. Dies bewegt sich im landesüblichen Bereich – istallerdings bereits als leicht überdurchschnittlich einzuordnen (BÖSCHA 2001). Die gleichen Autorenerfassten im Haßlebener Ried eine Dichte von 9 Ind./100 m und nördlich des Alperstedter Rieds von27 Ind./100 m.

Tabelle 29: Populationsdichte der Helm Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) an den verschiedenenProbestellen im FFH-Gebiet 41.

Habitate Habitat-ID Länge [m] Populationsdichte/100 m (2013)

AktuellerErhaltungszustand MaP

Wulbebach 30100 55 27,3 CGraben W Alperstedter Ried 30101 150 53,3 B

Gramme 30102 170 129,4 A

Graben N Großes Feld 30103 120 20,8 C

Graben N Angelteich 30104 150 37,3 BSchmale Gera 30105 120 41,7 BGraben W Haßlebener Ried 30106 120 45,8 BGesamt 885 56,6 B

Das FFH-Gebiet beherbergt zahlreiche Fließgewässer mit geeigneten Habitatstrukturen. So sind mitAusnahme des Wulbebachs (ID 30100) fast alle Abschnitte voll besonnt und weisen ausreichendeBestände an wintergrüner Submersvegetation auf. Vereinzelt sind sukzessionsbedingt dieRöhrichtbestände als zu dicht und hochwüchsig einzustufen (Wulbebach).

Neben den aktuell untersuchten Probeflächen mit einer Länge von 885 m wird unter Berücksichti-gung der qualitativen Erfassung sowie der ausgewerteten Literaturdaten davon ausgegangen, dassim FFH-Gebiet Fließgewässer und Gräben in einem Umfang von ca. 6.000 m von der Helm-Azurjungfer besiedelt sein dürften.

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Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Zustand der Population

Der Zustand der Population der Helm-Azurjungfer im FFH-Gebiet ist als gut zu bewerten (Stufe B). Eskonnten im Zuge der beiden Kartierungsdurchgänge als Mindestbestand 501 Individuen (371 Männ-chen, 130 Weibchen) gezählt werden. Umgerechnet auf die einzelnen Probestrecken ergeben sichAbundanzen von 20 – 130 Ind. / 100 m. Die Mehrzahl der Probestrecken weist eine Dichte von 35 –55 Ind. / 100 m auf, was gemäß des Bewertungsrahmen einen guten Zustand der Population ent-spricht. Auch im Mittel aller sieben Probestrecken wird diese Wertstufe erreicht.

Habitatqualität

Hinsichtlich der Habitatqualität unterscheiden sich die Probestrecken z.T. erheblich, wobei die Mehr-zahl einen guten bis hervorragenden Wert erreicht. Dies liegt in erster Linie an der überwiegend gu-ten Besonnung der Abschnitte und der guten Vegetationsausprägung mit z.T. lückigen Kleinröhrich-ten und submerser, wintergrüner Vegetation. Folgende Probestrecken erreichen eine „hervorragen-de“ Habitatqualität: PS 2, PS 5, PS 6 und PS 7. Eine Ausnahme bildet der Wulbebach im zentralen Teildes Alperstedter Rieds. Hier ist sowohl die Besonnung zu gering als auch die Vegetationsbestände zudicht für C. mercuriale (Stufe C). Alle übrigen Gräben besitzen eine gute Habitatqualität. Im Ergebnisführt die Bewertung der Habitatqualität insgesamt zur Stufe B (gut).

Bei dieser auf Probestellen bezogenen Bewertung sollte allerdings berücksichtigt werden, dass eszahlreiche potenziell geeignete Gräben im FFH-Gebiet gibt, bei denen aufgrund von Sukzessionspro-zessen mit Ausbildung von Röhrichten und/oder Gebüschen keine geeigneten Habitatstrukturenmehr vorhanden sind.

Hinsichtlich der weiteren, im Bewertungsbogen von PAN & ILÖK (2010) genannten Parametern, fürdie in Thüringen keine aktuellen Einordnungen vorliegen, kann festgehalten werden, dass die Fließ-geschwindigkeit an der Mehrzahl der Probestellen ca. 0,2-0,3 m/s beträgt. Eine Ausnahme ist dieGramme (PS 7), die sich durch eine deutlich höhere Geschwindigkeit auszeichnet (ca. 0,7 m/s).

Die Umfeldstrukturen, also der Anteil an ungenutztem oder extensiv genutztem Offenland, variierthingegen zwischen den einzelnen Lokalpopulationen. So befinden sich an mehreren Gewässern zu-mindest einseitig Ackerflächen (PS 2, 4, 5, 6 & 7). Den Wulbebach begleitet einseitig ein asphaltierterWeg und Waldflächen. Beidseitig von Grünland umgeben ist lediglich die PS 3 (Schmale Gera). BeideKriterien sind in Thüringen derzeit nicht bewertungsrelevant.

Beeinträchtigungen

Insgesamt sind kaum substantielle Beeinträchtigungen an den Gewässern gemäß den Bewertungs-vorgaben zu erkennen, so dass in der Gesamtschau die Wertstufe B (mittel) vergeben wird. So ist dieWasserführung in allen Fällen als stetig und ganzjährig zu bezeichnen. Unterschiede bestehen hin-sichtlich der Gewässerunterhaltung und besonders bei potenziellen Schad- und Nährstoffeinträgen.

Demnach ist bei allen Gräben (PS 2, 4, 5 & 6) im Unterschied zu Gramme und Schmaler Gera kurz- bismittelfristig mit Unterhaltungsmaßnahmen zu rechnen. Inwieweit hierbei die Erfordernisse der Artberücksichtigt werden ist nicht bekannt. Demgegenüber ist am Wulbebach die Gewässerpflege aktu-ell als zu gering einzuschätzen. In diesen Fällen wird deshalb die Stufe B vergeben (vgl. Tabelle 30).

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Bezüglich unerwünschter Stoffeinträge gelten insbesondere die Gewässer mit angrenzender Acker-nutzung als potenziell betroffen. Konkrete Belege gelangen allerdings nicht, so dass bei der Bewer-tung durchgehend von einer „mittleren“ Beeinträchtigung ausgegangen wurde.

Insgesamt erreichen die beiden Bach-Probestellen an Schmaler Gera (PS 3) und Gramme (PS 7) diebesten Bewertungen – sie weisen „keine bis geringe“ Beeinträchtigungen auf (Stufe A). Alle übrigenbekommen die Stufe B (mittel).

Im Ergebnis führt die Bewertung der Beeinträchtigung zur Stufe B (gut).

Abbildung 5: Detailansicht der Probestelle 2: „Graben W Alperstedter Ried“ mit optimaler Gewäs-serstruktur.

Gesamterhaltungszustand

Das FFH-Gebiet beherbergt eine größere Population der Helm-Azurjungfer mit einem ermitteltenMindestbestand von >500 Individuen. Anhand der Populationsdichte der sieben untersuchten Probe-stellen ergibt sich ein guter Zustand der Population. Die Habitatqualität ist an den Probestellen sogar

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vielfach hervorragend, aber bezogen auf das Gesamtgebiet auch verbesserungswürdig, so dass auchhier die Wertstufe B gerechtfertigt erscheint. Als relevante Beeinträchtigungen ergeben sich uner-wünschte Stoffeinträge aus der angrenzenden Ackernutzung und Maßnahmen der Gewässerunter-haltung. Für beide Wirkfaktoren ist das genaue Ausmaß nur schwer zu quantifizieren und wahr-scheinlich am Einzelgewässer raum-zeitlich sehr unterschiedlich. Es wird aber nur von geringen bismittleren Effekten ausgegangen (Stufe B).

Insgesamt ist der Erhaltungszustand im FFH-Gebiet als „gut“ zu bewerten (Wertstufe B). Dies ist ins-besondere vor dem Hintergrund der letzten Bewertung im Rahmen des Artenhilfsprogramms(BÖSCHA 2001). Dort wurden die beiden verbliebenen Restvorkommen mit einem Erhaltungszustandvon C (mittel bis schlecht) bewertet.

Tabelle 30: Bewertung des Erhaltungszustands von Population der Helm Azurjungfer (Coenagrionmercuriale).

Habitat-ID (= Probestelle) 1 2 3 4 5 6 7 Gesamt

Habitatfläche Wul

beba

ch

Gra

ben

WAl

pste

dter

Ried

Schm

ale

Ger

a

Gra

ben

WHa

ßleb

ener

Ried

Gra

ben

NAn

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Gra

ben

NG

roße

sFel

d

Gra

mm

e

Länge in m 55 150 120 120 150 120 170 885Zustand der Population C B B B B C A B

Bestandsgröße

Habitatqualität C A B B A A A BEmerse Vegetation(krautig, niederwüchsig) C A B B A A BWintergrüne submerse Vegetation B A B A A B AVoll besonnte Abschnitte C A A B A A ABeeinträchtigungen B B A B B B A BGewässerunterhaltung B B A B B B AWasserführung A A A A A A ASchadstoff- oder Nährstoffeinträge A B A B B B BGesamt B B B B B B A B

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Die Plausibilitätsprüfung im FFH-Gebiet hat gezeigt, dass sich die Bestände der Helm-Azurjungfer inden letzten 10 Jahren sehr positiv entwickelt haben. Nachdem 2001 nur noch 2 kleine Restbeständefestgestellt werden konnten (BÖSCHA 2001), sind aktuell mind. 12 verschiedene Gräben bzw. Bächeauf einer Länge von über 6.000 m besiedelt.

Nach unserer Auffassung sollte der Schwerpunkt der Maßnahmen auf dem Erhalt und ggf. der Opti-mierung bestehender Reproduktionsgewässer liegen. Bei entsprechender Grabenpflege mit stellen-weiser Gehölzrücknahme erscheint aber eine weitere Ausweitung der Besiedlung durchaus möglich.

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2.2.2.4 Plausibilitätsprüfung - Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior)

Allgemeine Charakteristik

Die Schmale Windelschnecke gehört zur Familie der Windelschnecken (Vertiginidae) und ist eine sehrkleine Schnecke, deren Gehäuse eine Höhe von nur 1,5 bis maximal 2 mm und eine Breite von weni-ger als 1 mm erreicht. Anders als bei den meisten anderen heimischen Gehäuseschnecken und als beiden meisten anderen Vertretern der Gattung Vertigo ist ihr Gehäuse linksgewunden. Weiterhin weistdas rötlich-hornfarbene bis gelblichbraune Gehäuse eine regelmäßige Rippenstreifung auf. DerWeichkörper der Schnecke ist hellgrau mit dunkleren Fühlern, Kopf und Rückenpartie. Insgesamtumfasst das Gehäuse fünf Umgänge, wobei der letzte verjüngt ist. Dadurch entsteht die charakteris-tische, spindelförmige Gestalt. Die Mündung des Gehäuses verfügt über fünf Zähne bzw. Lamellen.Die Schmale Windelschnecke ernährt sich von pflanzlichem Detritus. Hauptsächlich kann sie in derStreuschicht, manchmal aber auch in einigen Dezimeter Höhe an Röhrichtpflanzen angetroffen wer-den. Als eine stark feuchtigkeitsbedürftige Art mit einer Präferenz für kalkreiche Standorte bewohntsie insbesondere Sümpfe, Feuchtwiesen und Verlandungsmoore im Tiefland, z.T. auch Quellmoore incolliner Lage.

Die Schmale Windelschnecke kommt hauptsächlich in Mitteleuropa und im westlichen Osteuropavor, hat aber auch wenige Vorposten in der Türkei und im nördlichen Iran. Im Norden erreicht ihrVerbreitungsgebiet den Süden Skandinaviens, im Westen reichen die Populationen bis Irland undFrankreich (KERNEY et al. 1983).

Das deutsche Vorkommen liegt im Zentrum der Hauptverbreitung der Schmalen Windelschnecke,wodurch Deutschland eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser Art zukommt. Hierkommt sie jedoch nicht gleichmäßig vor, sondern mit Schwerpunkten im östlichen Thüringen sowie inBayern und Baden-Württemberg. Obwohl ihre Verbreitung in den letzten 100 Jahren durch Lebens-raumverlust stark zurückgegangen ist, konnten in Thüringen im Zuge aktueller Kartierungen (Arten-steckbriefe Thüringen 2010) noch 40 rezente Vorkommen, die sich auf wenige Naturräume konzent-rieren, angetroffen werden. Die meisten Nachweise gelangen in den Gera-Unstrut-Niederungen, imInnerthüringer Ackerhügelland, in der südlich anschließenden Ilm-Saale-Ohrdrufer Platte sowie derVorderrhön und den Meininger Kalkplatten. Im Thüringer Wald und im Harz hingegen scheint die Artzu fehlen und auch östlich der Saale konnten nur wenige Funde gemacht werden. Darüber hinauskann in den Kalkgebieten Süd- und Mittelthüringens mit weiteren unbekannten Vorkommen gerech-net werden. Aktuell kann aufgrund der Kleinflächigkeit und Individuenarmut der Populationen inThüringen nur ein unzureichender Erhaltungszustand konstatiert werden. Nur die drei großflächigenVorkommen im NSG „Haßlebener Ried“ und „Alperstedter Ried“ sowie im FFH-Gebiet „Luisenhall“gelten als Ausnahmen. Insgesamt ist die Störanfälligkeit aller thüringischen Vorkommen zwar sehrhoch, dennoch können die derzeit hier bekannten Vorkommen jedoch zum bundesweiten Erhalt derArt einen hohen Beitrag leisten (TLUG 2009d).

Methodik

Auftragsgemäß sollten 4 Probeflächen nach der in der Thüringer Kartieranleitung angegebenen Me-thodik untersucht werden. Diese orientiert sich an den Vorgaben von PAN & ILÖK (2011), nach dergrundsätzlich ein Quadratmeter verteilt auf 4 Teilflächen von 0,25 m² zu beproben ist. Auf diesen

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Flächen wurde der gesamte Vegetationsbestand entnommen und auf alle Landgehäuseschnecken hinuntersucht (Süßwasser- und Nacktschnecken wurden nicht berücksichtigt). Die Bestimmung erfolgtenach KERNEY et al. (1983) sowie BOGON (1990). Die Probeflächenauswahl folgte den Stichprobenflä-chen für das FFH-Gebietsbezogene Monitoring der Art in Thüringen (Kartieranleitung Vertigoangustior, Kap. 3.2, S. 10-11, Nr. 010-013).

Die Plausibilitätsprüfung zur Schmalen Windelschnecke (Vertigo angustior) gestaltete sich aufgrundder witterungsbedingten Rahmenbedingungen in 2013 als ausgesprochen schwierig. So waren imFrühjahr aufgrund des Extremhochwassers weite Teile von Alperstedter und Haßlebener Ried überlängere Zeit überstaut, so dass eine Beprobung nicht durchgeführt werden konnte. Diese Phase gingdann in trocken-heißes Sommerwetter über, die mit Inaktivität der Schnecken einherging. Dement-sprechend erwies sich eine erste Probenahme im Juli als weitgehend erfolglos. Es konnten lediglich 2Individuen von V. angustior gefunden werden.

Um zu einer realistischeren Einschätzung hinsichtlich der Abundanz und Bestandsdichte zu gelangen,wurden die Flächen nach Ende der Trockenphase Ende September ein zweites Mal beprobt. Hierbeikonnten auch an allen 4 Probeflächen Individuen der Schmalen Windelschnecke gefunden werden.Allerdings ging auch dieser Probenahme einige Tage mit kühl-trockener Witterung voraus, so dassnicht eindeutig geklärt werden kann, inwieweit die ermittelten Zahlen die tatsächliche Bestandsdich-te widerspiegeln. Aus den genannten Gründen wurde im Frühsommer 2014 eine erneute Beprobungder Bestände vorgenommen, die als Grundlage der Bewertung dient.

Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass anhand der abgefragten Plausibilitätsprüfung keine An-gaben zur Gesamtverbreitung der Art im FFH-Gebiet getroffen werden können, die für die Gesamt-bewertung erforderlich sind. Hier wird auf die Angaben von BÖßNECK (2001) zurückgegriffen. Darüberhinaus ist die Hochrechnung auf den Gesamtbestand des Gebiets aufgrund der geringen Stichprobevergleichsweise schwierig.

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Die Schmale Windelschnecke konnte in unterschiedlicher Dichte in allen 4 Probestellen nachgewie-sen werden – im Pferderied allerdings nur in 2013. In 2014 war dieser Bereich durch große Trocken-heit und einen Mangel an Streuauflage gekennzeichnet, so dass das Fehlen der Art hier nicht über-rascht. Die Abundanz schwankte in 2014 zwischen 6 Ind. / m² in den Wiesen des Alperstedter Rieds(Mönchs- und Pferderied) und 22 Ind. / m² im Haßlebener Ried bzw. bzw. 32 Ind. / m² in den Erlen-wäldern im Alperstedter Ried. Die Unterschiede zur September-Beprobung aus 2013 sind mit Aus-nahme des Pferderieds gering und bestätigen die Untersuchungsergebnisse (vgl. Tab. 31).

Im Vergleich mit Literaturangaben ergeben sich keine substantiellen Veränderungen im Hinblick aufdie Dichten. GFN (1994) melden für das Haßlebener Ried 5 bzw. 7 Ind. / 30 cm², was der aktuellenDichte entspricht. BÖßNECK (2001) ermittelte mit einer anderen Methodik eine durchschnittlicheIndividuendichte. Für das Alperstedter Ried schwanken die Angaben zwischen „geringer Dichte“BÖßNECK (2001) und 0 bzw. 31 Ind. / 30 cm² (GFN 1994).

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Tabelle 31: Populationsdichte der Schmalen Windelschnecke (Vertigo angustior) an den verschie-denen Probestellen (1 m²) im FFH-Gebiet 41.

Habitate Populationsdichte/ m² (2013)

Populationsdichte/ m² (2014)

AktuellerErhaltungszustand MaP

Haßlebener Ried 30 22 BMönchsried - Pfeifengraswiese 2 6 C

Mönchsried – Wald 29 32 BPferderied - Pfeifengraswiese 6 – C

Gesamt B

Angaben zur Gesamtverbreitung lassen sich anhand der Plausibilitätsprüfung leider nicht erzielen.Allerdings liegen aus dem Gutachten von GFN (1994) Fundmeldungen auch aus weiten Teilen derGrammeaue vor, insofern die Flächen eine ausreichende Bodenfeuchte besitzen. Nach BÖßNECK

(2001) handelt es sich um die flächenmäßig größten Vorkommen in Thüringen. Demnach sind imAlperstedter Ried insgesamt 63 ha und im Haßlebener Ried immerhin 29 ha besiedelt.

Die Molluskenzönosen im FFH-Gebiet sind als vergleichsweise vielfältig zu charakterisieren, insoferndie Probeflächen eine ausreichende Bodenfeuchte aufweisen. Die festgestellte Artenzahl bei denLandgehäuseschnecken schwankte zwischen 13 und 19 Arten in Haßlebener und Mönchsried. Amartenreichsten sind die Übergangsbereiche zwischen Wald und Schilfröhricht im Mönchsried, da hierneben den stenök hygrophilen Arten noch typische Waldbewohner und Ubiquisten zum Artenspekt-rum hinzutreten, wie Carychium tridentatum, Trochulus hispidus und Cochlicopa lubrica. Lediglich imbereits erwähnten Pferderied mit geringer Bodenfeuchte konnten nur 4 Arten nachgewiesen wer-den, die keine hohen Ansprüche an den Wasserhaushalt der Fläche stellen.

Abbildung 6: Exemplarische Verteilung der Häufigkeit der Landgehäuseschnecken an der Probeflä-che Haßlebener Ried in 2014.

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Es lassen sich sehr deutlich Unterschiede in den Zönosen erkennen, die auch mit den strukturellenund hydrologischen Eigenheiten in Einklang zu bringen sind. Vom Artenspektrum und der Boden-feuchte her ähnlich sind das Haßlebener Ried (s. Abb. 6) und die Waldflächen im Mönchsried. Hiererreicht Vertigo angustior die höchste Dichten und auch weitere anspruchsvolle und gefährdete Ar-ten, wie V. antivertigo (RLTH 3) und Vallonia enniensis (RLD 1) sind auf diese Flächen beschränkt. Einegrößere Gruppe von feuchtepräferierenden Arten tritt hier sowie auch in der Pfeifengraswiese desMönchsrieds auf (z. B. Euconolus ssp., Vitrea crystallina). Allerdings sind hier auch einige mehrtrockenheitsliebende Arten der Magerrasen vorhanden, wie Truncatellina costulata, Vallonia costataund Pupilla muscorum. Die Zönose im Pferderied muss derzeit als deutlich verarmt eingestuft werden(Tab. 32).

Der Vergleich der aktuellen Erfassung mit dem Gutachten für das geplante Naturschutz-Großprojekt(GFN 1994) belegt das hohe Maß an Kontinuität in den Artengemeinschaften. Auch hinsichtlich derfestgestellten Dichten bestehen erstaunliche Übereinstimmungen zwischen beiden Erhebungen.Demnach konnten alle damals für die beiden Teilräume Haßlebener und Alperstedter Ried nachge-wiesenen Arten mit Ausnahme von Oxyloma elegans wieder gefunden werden. Darüber hinaus ge-lang mit der Stachelschnecke (Acanthinula aculeata) ein Neufund für das Gebiet. Die stark gefährde-te Wulstige Zylinderwindelschnecke (Truncatellina costulata) wurde in der Vergangenheit nur in derGrammeaue gefunden. Aktuell wurden wenige Individuen auf der Pfeifengraswiese des Mönchsrie-des entdeckt.

Tabelle 32: Nachweise Landgehäuseschnecken im FFH-Gebiet Haßlebener Ried – Alperstedter Riedim Zuge der Probestellen-Erfassung der Schmalen Windelschnecke 2014. ÖkologischeGliederung nach GFN (1994).

SchneckenRoteListe Haßlebener Ried Mönchsried Pferde-

ried

Deutscher Name Wiss. Name D TH 2014 GFN(1994)

Wiese2014

Wald2014

GFN(1994) 2014

Nasse Standorte

Schmale Windelschnecke Vertigo angustior 3 2 22 X 6 32 XSumpf-Windelschnecke Vertigo antivertigo V 3 3 X 24 XBauchige Zwerghornschnecke Carychium minimum 1 X 5 >100 XFeingerippte Grasschnecke Vallonia enniensis 1 1 5 X 7 XGlänzende Dolchschnecke Zonitoides nitidus 2 – 4 X

Feuchte Standorte

Dunkles / Wald-Kegelchen Euconulus praticola /trochiformis

V /D 14 X 5 11 X

Gemeine Kristallschnecke Vitrea crystallina 1 – 2 25 XGemeine Bernsteinschnecke Succinea putris X 1 X

FeuchtwaldSchlanke Zwerghornschnecke Carychium tridentatum – >100 XStachelschnecke Acanthinula aculeata – 1 1 –

GrasflurenGlatte Grasschnecke Vallonia puchella X >50 >50 X 10Gemeine Windelschnecke Vertigo pygmaea 7 X 1 25 X 1

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SchneckenRoteListe Haßlebener Ried Mönchsried Pferde-

ried

Deutscher Name Wiss. Name D TH 2014 GFN(1994)

Wiese2014

Wald2014

GFN(1994) 2014

Kleine Bernsteinschnecke Succinea oblonga X 3 6 X 1

Halbtrockenrasen / FrischwiesenGerippte Grasschnecke Vallonia costata 4 X 3 XMoos-Puppenschnecke Pupilla muscorum V X 12 –

Wärmere, trockene StandorteWulstige Zylinderwindel-schnecke Truncatellina costulata 2 2 – 2 –

Kleine Glattschnecke Cochlicopa lubricella V – 2 X

Hygrophile UbiquistenHelles Kegelchen Euconulus fulvus 4 1 23 1Gemeine Glattschnecke Cochlicopa lubrica agg. 4Punktschnecke Punctum pymaeum 8 >50Gemeine Haarschnecke Trochulus hispidus 1Braune Streifenglanzschnecke Nesovitrea hammonis 6 2 7Kugelige Glasschnecke Vitrina pellulica 4 2 13

Gesamtartenzahl 13 15 19 4

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Zustand der Population

Der Zustand der Population der Schmalen Windelschnecke im FFH-Gebiet ist als gut zu bewerten(Stufe B). Es konnten im Zuge beider Beprobungen (2013 / 2014) Dichten von 2 – 32 Ind. / m² ermit-telt werden. Die Hälfte der Probestellen weist eine Dichte von >20 Ind. / m² sowie einen günstigenAnteil an lebenden Jungtieren auf, was gemäß des Bewertungsrahmen einen guten Zustand der Po-pulation entspricht. Ausschlaggebend für die Gesamtbewertung ist die enorme Flächenausdehnungder Population, die landesweit sowie national von Bedeutung ist.

Habitatqualität

Die Probestellen unterscheiden sich hinsichtlich der Habitatqualität z.T. deutlich, wobei die Mehrzahleinen guten Zustand erreicht. Dies liegt in erster Linie an der günstigen Vegetationsstruktur mit ei-nem lückigen, niedrigen Bewuchs und einer gut ausgebildeten Streuschicht. Erwartungsgemäß ist dieStreuschicht in den genutzten Pfeifengraswiesen etwas geringer ausgeprägt.

Die hauptsächlichen Unterschiede bestehen im Bereich des Wasserhaushaltes. Hier sind in den ge-pflegten Streuwiesen größere Flächenanteile mit stärkerer Austrocknung vorhanden. Dies betrifftinsbesondere das Pferderied (Stufe C). Die gleichmäßigsten Bedingungen hinsichtlich der Boden-feuchte herrschen in den Erlenwäldern (A).

Im Gesamtergebnis führt die Bewertung der Habitatqualität zur Stufe B (gut).

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Beeinträchtigungen

Substantielle Beeinträchtigungen sind im Bereich der Probestellen eigentlich nicht zu erkennen(Wertstufe „keine bis gering“). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dies nicht unbedingt die Situationim Gesamtgebiet wiederspiegeln muss. Demnach lag in den Probeflächen keine bis kaumVerbuschung vor – in randlichen Bereichen kann sie aber durchaus ein Problem darstellen.

Nährstoffeinträge von angrenzenden Äckern dürften sich in gleicher Weise in erster Linie in denRandbereichen des Schutzgebietes auswirken. Hier deuteten allerdings im Bereich des HaßlebenerRieds Algenwatten auf den Kleingewässern auf überhöhte Nährstoffeinträge hin (Stufe B). Im Ergeb-nis führt die Bewertung der Beeinträchtigung zur Stufe A (keine bis gering).

Abbildung 7: Überblick (links) und Detailansicht (rechts) der Probestelle „Mönchsried - Pfeifengras-wiese“.

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Gesamterhaltungszustand

Das FFH-Gebiet beherbergt die größte Population der Schmalen Windelschnecke in Thüringen, dieaufgrund der Ausdehnung auf über 90 ha (vgl. BÖßNECK 2001) wahrscheinlich auch bundesweit vonbesonderer Bedeutung ist. Allerdings lässt sich aufgrund der insgesamt geringeren Populationsdichtenur ein „guter“ Zustand der Population attestieren.

Die Habitatqualität ist an den Probestellen bezogen auf die Parameter Vegetationshöhe und Streu-schicht sogar vielfach hervorragend, aber bezogen auf das Gesamtgebiet auch verbesserungswürdig,so dass auch hier die Wertstufe B gerechtfertigt erscheint. Relevante Beeinträchtigungen liegen inden Probeflächen kaum vor. Im Haßlebener Ried existieren Anzeichen unerwünschter Stoffeinträge(Algenwatten). Es wird in der Gesamtschau nur von geringen Effekten ausgegangen (Stufe A).

Insgesamt ist der Erhaltungszustand im FFH-Gebiet als „gut“ zu bewerten (Wertstufe B).

Tabelle 33: Bewertung des Erhaltungszustands der Schmalen Windelschnecke (Vertigo angustior)in 2014.

Habitat-ID (= Probestelle) 1 2 3 4 GesamtHa

ßleb

ener

Ried

Mön

chsr

ied

-Pf

eife

ngra

swie

se

Mön

chsr

ied

-W

ald

Pfer

derie

d-

Pfei

feng

rasw

iese

Zustand der Population B C B C B

Populationsdichte B C B C C

Populationsstruktur (Anteil lebender Jungtiere) B C B C B

Flächenausdehnung der Population A B A B AHabitatqualität B B A B BVegetationshöhe B A B AWasserhaushalt

a. austrocknendb. gleichmäßig feuchtc. staunassd. (zeitweilig) überstaut B B A C

Streuschicht (Anteil [%] und Höhe [cm]) A B A BBeeinträchtigungen A A A A ANährstoffeinträge B A A AVerbuschung (%) A A – AFlächennutzung (Mahdregime, Beweidungsintensität etc.) A A A AGesamt B B A B B

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Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Die Plausibilitätsprüfung im FFH-Gebiet hat gezeigt, dass sich in den Optimalhabitaten der SchmalenWindelschnecke (Vertigo angustior) in den letzten 20 Jahren keine substantiellen Veränderungen derBestandsdichte vollzogen haben. Aussagen zur flächigen Verbreitung lassen sich hierdurch nicht ab-leiten.

Alle Maßnahmen, die zur Stabilisierung bzw. Verbesserung des Wasserhaushaltes und zur Vermei-dung weiterer Nährstoffeinträge führen, sind aus Sicht von V. angustior zu befürworten.

2.2.3 Bilanzierung der FFH-Arten für den Standarddatenbogen

Tabelle 34: Bilanzierung der Arten für den StandarddatenbogenPopulation

TH-Nr. EU-Nr. Name Typ Art Anza

hl

Größ

enkl

asse

Stat

us

Rela

tive

größ

eL

Rela

ive

Größ

eD

Erha

ltung

szus

tand

Biog

eogr

.Bed

eutu

ng

Gesa

mtb

eurt

eilu

ngL

Gesa

mtb

eurt

eilu

ngD

Jahr Quelle

41 DE4832304 Haßlebener-Alperstedter Ried

PFLA Angelicapalustris

522125

75

rr

55

55

AB

DD

AA

AA

20032013

SDBMaP

41 DE4832304Haßlebener-Alperstedter Ried ODON

Coenagrionmercuriale

P>500 7

rr 2 1

CB h B C

20032013

SDBMaP

41 DE4832304 Haßlebener-Alperstedter Ried

LEPI Maculineanausithous

>106

32

rr 1 1

CC D C C

20032013

SDBMaP

41 DE4832304Haßlebener-Alperstedter Ried MOLL

Vertigoangustior

C>100 9

rr 5 k.E.

AB h A B

20032013

SDBMaP

Erläuterungen zur TabelleGrößenklasse: 1 = 1-5 Individuen, 2 = 6-10 Individuen, 3 = 11-50 Individuen, 4 = 51-100 Individuen, 5 = 101-250 Individuen, 6 = 251-500Individuen, 7 = 501-1000 Individuen, 8 = 1001-10.000 Individuen, 9 = > 10.000 IndividuenStatus: r = „resident“: Population ganzjährig vorhanden, t = Totfunde, s = Spuren, Fährten und sonstige indirekte Nachweise, j = nur juveni-le Stadien, a = nur adulte Stadien, b = Wochenstuben / Übersommerung (Fledermäuse), u = unbekannt, n = Brutnachweis, w = Überwinte-rungsgast, g = Nahrungsgast, m = Zahl der wandernden / rastenden Tiere, e = gelegentlich einwandern, unbeständigRelative Größe: 5 = >50% der Population im Bezugsraum, 4 = 16-50% der Population im B., 3 = 6-15% der Population im B., 2 = 2 – 2-5% derPopulation im B., 1 = <2% der Population im B.Erhaltungszustand: A = sehr gut, B = gut, C = mittel bis schlechtBiogeographische Bedeutung: E = Endemiten, D = disjunkte Teilareale, G = Glazialrelikte, i = wärmezeitlich Relikte, n = nördliche Arealgren-zen, s = südliche Arealgrenzen, w = östliche Arealgrenzen, h = im Hauptverbreitungsgebiet der Art, l = Ausbreitungslinien, m = Wanderstre-ckenGesamtbeurteilung (Bedeutung des FFH-Gebietes für den Erhalt der Art): A = sehr hoch, B = hoch, C = mittel bis gering

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2.3 Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EG-Vogelschutz-Richtlinie

Die Daten zu den Arten der EG- Vogelschutz-RL (Anhang I und Arten nach Art. 4 Abs. 2 VS-RL) auf derFläche des FFH-Gebietes (Offenland), das auch gleichzeitig Teil des Vogelschutzgebietes ist, lagendem Auftragnehmer bis zur Erstellung des Abschlussberichts nur in Form von partiell kommentiertenRohdaten ohne weitergehende textliche Erläuterungen vor. Die vorhandenen Daten wurden im GISzusammengeführt und verschnitten, um die für die FFH-Managementplanung besonders relevantenVogelarten zu identifizieren. Tabelle 35 gibt einen Überblick über die Vorkommen im FFH-Gebiet imVerhältnis zum gesamten Vogelschutzgebiet. Aufgrund der übermittelten Daten (das Monitoringumfasst ca. 100 wertgebende Vogelarten) wurde eine Auswahl der für die FFH-Managementplanungrelevanten Vogelarten vorgenommen.

Zu beachten ist, dass bei den vom Auftraggeber übermittelten Daten auch Habitatflächen zu den dreiVogelarten Großer Brachvogel, Wachtelkönig und Tüpfelsumpfhuhn in der Gramme-Aue ausgewie-sen sind. Nach Auskunft von Dr. Stefan Jaehne von der Vogelschutzwarte Seebach-Mühlhausen han-delt es sich jedoch nicht um aktuelle Vorkommen. Der große Brachvogel wurde zuletzt vor 4 Jahrendort beobachtet. Der Wachtelkönig ist nur unstetig im Gebiet vorhanden. In der Vergangenheit konn-ten immer wieder Rufhabitate festgestellt werden. Dies war jedoch in den letzten Jahren nicht mehrder Fall. Das Tüpfelsumpfhuhn hat derzeit den Status eines Durchzüglers. Da für die drei genannten,für den Vogelschutz hoch bedeutsamen Arten bei entsprechender Entwicklung von Vogelschutz- undFFH-Gebiet jedoch Potenziale für eine (Wieder)ansiedlung bestehen, finden sie im Folgenden bei derFFH-Managementplanung Berücksichtigung.

Tabelle 35: Ermittlung der aus Sicht der FFH-MMP besonders zu berücksichtigenden Vogelarten ausden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten der Brut- und Greifvögel im EG-Vogelschutzgebiet. Dargestellt sind Brutvogelvorkommen für das FFH-Gebiet sowie fürdas gesamte Vogelschutzgebiet (VSG). Für das FFH-Gebiet sind darüber hinaus noch dieerfassten Brut- und Nahrungshabitate aufgelistet.

Brutvögel

Kürzel Deutscher Name Wissenschaftlicher Name FFH VSG

Habitateim FFH-Gebiet

Status FFH-VSR /Vorkommen imGebiet

Bam Bartmeise Panurus biarmicus 1 1 keine VSR-ArtBe Bekassine Gallinago gallinago 2 2 1 Art. 4 Abs. 2 VSRBem Beutelmeise Remiz pendulinus 2 keine VSR-ArtBk Braunkehlchen Saxicola rubetra 5 13 1 Art. 4 Abs. 2 VSRBlk Blaukehlchen Luscinia svecica 3 4 1 Anhang I EG-VSRBp Baumpieper Anthus trivialis 2 keine VSR-ArtBrg Brandgans Tadorna tadorna 1 keine VSR-ArtBwl Bruchwasserläufer Tringa glareola 1 nicht im FFH-GebietDrs Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus 2 keine VSR-ArtDwl Dunkler Wasserläufer Tringa erythropus 1 nicht im FFH-GebietEv Eisvogel Alcedo atthis 1 nicht im FFH-GebietFl Feldlerche Alauda arvensis 1 23 keine VSR-ArtFrp Flussregenpfeifer Charadrius dubius 1 nicht im FFH-GebietFs Feldschwirl Locustella naevia 5 keine VSR-Art

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Brutvögel

Kürzel Deutscher Name Wissenschaftlicher Name FFH VSG

Habitateim FFH-Gebiet

Status FFH-VSR /Vorkommen imGebiet

Fss Flussseeschwalbe Sterna hirundo 1 nicht im FFH-GebietGa Grauammer Miliaria calandra 15 47 Art. 4 Abs. 2 VSRGäs Gänsesäger Mergus merganser 1 nicht im FFH-GebietGbv Großer Brachvogel Numenius arquata 1 Art. 4 Abs. 2 VSRGp Gelbspötter Hippolais icterina 1 1 keine VSR-ArtGra Graugans Anser anser 1 keine VSR-ArtGrr Graureiher Ardea cinerea 1 keine VSR-ArtGsp Grauspecht Picus canus 1 2 2 Anhang I EG-VSRGü Grünspecht Picus viridis 1 3 keine VSR-ArtKg Karmingimpel Carpodacus erythrinus 1 keine VSR-ArtKi Kiebitz Vanellus vanellus 2 12 1 Art. 4 Abs. 2 VSRLö Löffelente Anas clypeata 1 nicht im FFH-GebietLm Lachmöwe Larus ridibundus 1 keine VSR-ArtNig Nilgans Alopochen aegyptiacus 1 3 keine VSR-ArtNt Neuntöter Lanius collurio 2 8 2 Anhang I EG-VSRRe Rebhuhn Perdix perdix 3 keine VSR-ArtRei Reiherente Aythya fuligula 1 keine VSR-ArtRsc Rohrschwirl Locustella luscinoides 1 keine VSR-ArtRw Raubwürger Lanius excubitor 2 4 2 Art. 4 Abs. 2 VSRSsc Schlagschwirl Locustella fluviatilis 2 keine VSR-ArtSst Schwarzstorch Ciconia nigra 1 nicht im FFH-GebietSt Wiesenschafstelze Motacilla flava 8 keine VSR-ArtSto Stockente Anas platyrhynchos 2 keine VSR-ArtSu Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris 9 17 keine VSR-ArtT Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus 2 nicht im FFH-GebietTsh Tüpfelsumpfhuhn Porzana porzana 1 Anhang I EG-VSRWa Wachtel Coturnix coturnix 2 keine VSR-ArtWh Wendehals Jynx torquilla 3 9 1 Art. 4 Abs. 2 VSRWk Wachtelkönig Crex crex 1 Anhang I EG-VSRWr Wasserralle Rallus aquaticus 1 3 Art. 4 Abs. 2 VSR

GreifvögelBf Baumfalke Falco subbuteo 1 3 NahrungsgastKra Kolkrabe Corvus corax 2 2 NahrungsgastMb Mäusebussard Buteo buteo 1 3 NahrungsgastRm Rotmilan Milvus milvus 1 2 NahrungsgastRow Rohrweihe Circus aeruginosus 1 7 1 Anhang I EG-VSRSp Sperber Accipiter nisus 1 1 NahrungsgastSwm Schwarzmilan Milvus migrans 1 2 NahrungsgastTf Turmfalke Falco tinnunculus 2 nicht im FFH-GebietWw Wiesenweihe Circus pygargus 1 nicht im FFH-Gebiet

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2.3.1 Arten nach Anhang I der EG-Vogelschutz-Richtlinie

2.3.1.1 Tüpfelsumpfhuhn - Porzana porzana

Abbildung 8: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Tümpelsumpfhuhn, Stand 12/2011 Quelle:http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung.

Schutz: „streng geschützt“ nach BArtSchV und BNatSchG; VSch-RL Anhang I

Gefährdungsgrad: RL-BRD 1, RL-Thüringen 1

Bestand in Thüringen: ca. 14

Als Nistbiotop besiedelt das Tüpfelsumpfhuhn eu- und dystrophe Naßflächen mit nicht ganz ge-schlossener, oft in kleinen Bulten wachsender Vegetation und ganz niedrigem Wasserstand. Derarti-ge Bedingungen sind primär im landwärtigen Bereich der Nieder- und Zwischenmoorverlandung undbei periodisch überfluteten Au- und Talwiesen im Übergangsbereich zwischen dem Röhricht und dengeschlossenen Großseggenriedern einerseits sowie den feuchten Pfeifengras- und Schafschwingel-wiesen andererseits gegeben. Sekundär werden auch vernässte Viehweiden, verlandende Torfsticheund Fischteiche als Nistbiotop angenommen. Die große Empfindlichkeit gegenüber den geringstenWasserstandsschwankungen dürfte ein Grund dafür sein, daß das Tüpfelsumpfhuhn nur in ausge-

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dehnten Sumpfgebieten nistet. Durchzügler halten sich an Gewässer aller Art mit entsprechenderVerlandungsvegetation und ausreichendem Nahrungsangebot (GLUTZ VON BLOTZHEIM 1971).

2.3.1.2 Wachtelkönig – Crex crex

Abbildung 9: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Wachtelkönig, Stand 12/2011 Quelle:http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung.

Schutz: „streng geschützt“ nach BArtSchV und BNatSchG; VSch-RL Anhang I

Gefährdungsgrad: RL-BRD 2, RL-Thüringen 1

Bestand in Thüringen: ca. 300

Das Brutbiotop des Wachtelkönigs stellen baumfreie oder -arme, vorzugsweise wechselfeuchte,hochgrasige, möglichst extensiv bewirtschaftete Wiesen, wie z. B. Überschwemmungsauen, Nieder-moorflächen und ungedüngte feuchte Mähwiesen dar. Diese Lebensräume müssen zwar eine gewis-se Feuchtigkeit oder Staunässe aufweisen, zur Brutzeit aber vom stehenden Wasser frei sein. Baum-und Gebüschgruppen sind offensichtlich als zusätzliche Deckung von Bedeutung, so daß einerseitsvöllig gehölzfreies Grünland deutlich geringer besiedelt wird, andererseits die Art aber auch noch auf

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Kahlschlägen geschlossener Wälder zur Brut schreitet. Den Winter verbringt der Wachtelkönig invergleichbaren Lebensräumen (GLUTZ VON BLOTZHEIM 1973).

2.3.1.3 Grauspecht – Picus canus

Abbildung 10: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Grauspecht, Stand 12/2011 Quelle:http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung.

Schutz: „streng geschützt“ nach BArtSchV und BNatSchG; VSch-RL Anhang I

Gefährdungsgrad: RL-BRD 2

Bestand in Thüringen: ca. 1.700

Der Grauspecht ist in seinem Vorkommen stark von der Gliederung der Landschaft und vom Vertei-lungsmuster des Grünspechts beeinflusst. Unterschiedliche ökologische Ansprüche der beiden Artensind in reich gegliederten Landschaften nicht erkennbar, während der Grauspecht sich in halboffenenLandschaften auch mit kleineren Gehölzbeständen begnügt. Im Südwesten des Areals findet man denGrauspecht häufig in Auen- und Bruchwäldern sowie Ufergehölzen, die andernorts typischeGrünspechtreviere sind. Der Grauspecht geht tiefer ins Waldesinnere, meidet aber Nadelwälder. Teilsist er ein ausgesprochener Buchenwaldvogel (GLUTZ VON BLOTZHEIM 1980).

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2.3.1.4 Neuntöter – Lanius collurio

Abbildung 11: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Neuntöter, Stand 12/2011 Quelle:http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung.

Schutz: „besonders geschützt“ nach BNatSchG; VSch-RL Anhang I

Gefährdungsgrad: -

Bestand in Thüringen: ca. 8.450

Der Neuntöter ist ursprünglich ein Bewohner von Waldsteppen, Saumbiotopen zwischen Wald undGrasland sowie Waldentwicklungs- und Regenerationsstadien, wobei die enge Beziehung zu Dorn-sträuchern auf spezielle Anpassung an von Weide- und Verbissdruck geprägte Standorte hindeutet.Damit ist der Neuntöter für die Besiedlung kleinräumig gegliederter und extensiv bewirtschafteterWeidewirtschafts- und Grünlandgebiete präadaptiert. Er beansprucht intensiv besonnte Flächen mitgrößeren offenen, zumindest stellenweise kurzrasigen oder vegetationsfreien Gras-, Kraut- oderStaudenfluren und einem dispersen oder geklumpten Gehölzbestand, der etwa 5-50 % Deckung er-reicht und zumindest teilweise aus Sträuchern von 1-3 m Höhe besteht. Sträucher sind als Neststan-dorte und Warten für die Jagd und Revierüberwachung wichtig. Nicht zu intensiv beweidete Flächenwerden Mähwiesen und manchmal auch strukturell und pflanzensoziologisch ähnlich ungestörtenFlächen vorgezogen oder zumindest dichter besiedelt (GLUTZ VON BLOTZHEIM 1993).

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2.3.1.5 Blaukehlchen – Luscinia svecica

Abbildung 12: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Blaukehlchen, Stand 12/2011 Quelle:http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung.

Schutz: „streng geschützt“ nach BArtSchV und BNatSchG; VSch-RL Anhang I

Gefährdungsgrad: RL-BRD V, RL-Thüringen 3

Bestand in Thüringen: ca. 340

Das Blaukehlchen beansprucht Naßstandorte mit hohem Grundwasserspiegel, Zugang zu stehendemoder fließendem Süß- oder leichtem Brackwasser, einem Vegetationsmosaik, das sowohl schütterbewachsene oder freie Bodenflächen als auch ausreichende Deckung in Form von z.B. Altschilf-horsten oder Hochstaudenfluren aufweist. Mit diesen Ansprüchen war das Blaukehlchen ursprüng-lich im wesentlichen an zwei recht kurzlebige und erosionexponierte Phasen der Niedermoor- undFließwasserverlandung gebunden. Weder die vorangegangene Sukzessionsphase noch die anschlie-ßende Waldgesellschaft bieten geeignete Lebensbedingungen. Heute ist das Blaukehlchen überwie-gend auf in der Auenlandschaft anthropogen gestörte Biotope angewiesen (GLUTZ VON BLOTZHEIM

1988).

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2.3.1.6. Rohrweihe – Circus aeruginosus

Abbildung 13: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Rohrweihe, Stand 12/2011 Quelle:http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung.

Schutz: „streng geschützt“ nach BNatSchG; VSch-RL Anhang I

Gefährdungsgrad: RL-BRD *, RL-Thüringen *

Bestand in Thüringen: n.b.

Die Rohrweihe horstet bevorzugt in den dichtesten und höchsten Teilen des Röhrichts, oft über demWasser. Wenn optimale Horstbiotope nicht ausreichen, brüten Rohrweihen vorübergehend oderdauernd auf trockenem Gelände und Kulturland, mitunter sogar nahe an Siedlungen. Befindet sichder Horst nicht in ausgedehnten Schilfbeständen (z. B. Dümmer, Neusiedler See) so erstreckt sich dasJagdgebiet fast immer in Richtung Verlandungsgesellschaften mit niedriger Vegetation bis ins Kultur-land über den Rohrgürtel hinaus. Gemeinsame Schlafplätze befinden sich im Rohr und im Grasland(GLUTZ VON BLOTZHEIM 1971).

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2.3.2 Zugvogelarten gemäß Art. 4(2) VSch-RL

2.3.2.1 Wasserralle - Rallus aquaticus

Abbildung 14: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Wasserralle, Stand 12/2011 Quelle:http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung.

Schutz: „besonders geschützt“ nach BNatSchG; Zugvogelart gemäß Art. 4(2) VSch-RL

Gefährdungsgrad: RL-BRD V, RL-Thüringen 3

Bestand in Thüringen: ca. 250

Die Wasserralle verlangt in ihrem Brutbiotop mindestens kleine offene Wasserflächen mit anschlie-ßender hoher Vegetation in mehr oder weniger trockenfallenden oder nassen Verlandungsgesell-schaften mit einer Wassertiefe von wenigen Zentimetern. Ist mit der ausreichenden Deckung dieoffenbar wichtigste Voraussetzung erfüllt, braucht der beschriebene Lebensraum nur 200 bis 300 m2

Größe oder als Schilfstreifen eine Breite von 4 bis 6 m zu betragen, um den Ansprüchen der Art zugenügen. Im Winter ist der Vogel neben dem Brutbiotop auch in feuchten Gehölzen, Dünengebüsch,an Flußufern, offenen Bächen und Wassergräben zu finden. Bei fehlender Deckung werden bei-spielsweise auch Drainagerohre als Schlupfwinkel angenommen (GLUTZ VON BLOTZHEIM 1973).

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2.3.2.2 Kiebitz - Vanellus vanellus

Abbildung 15: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Kiebitz, Stand 12/2011 Quelle:http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung.

Schutz: „streng geschützt“ nach BArtSchV und BNatSchG; Zugvogelart gemäß Art. 4(2) VSch-RL

Gefährdungsgrad: RL-BRD 2, RL- Thüringen 1

Bestand in Thüringen: ca. 300

Die Brutplätze des Kiebitz bilden möglichst flache und weithin offene, baumarme, wenig strukturierteFlächen ohne Neigung mit fehlender oder kurzer Vegetation zu Beginn der Brutzeit. Während derKiebitz noch um die Jahrhundertwende feuchte bis sehr feuchte Grasländer zur Brut aufsuchte, fandinsbesondere Ende der 20er/Anfang der 30er Jahre eine Umstellung auf intensiver bewirtschafteteWiesen und trockenes Ackerland statt. Die auf wenige Faktoren zu reduzierenden generellen Biotop-ansprüche erklären die Vielfalt der heute besiedelten Biotope und die im Verlauf der letzten hundertJahre großräumig erfolgte Umstellung. Die Erreichbarkeit der Nahrung im Boden scheint bei derBrutplatzwahl keine Rolle zu spielen, Brut- und Nahrungsbiotop sind oft getrennt. Außerhalb derBrutzeit werden ähnliche Flächen bevorzugt, als Nahrungsräume treten vegetationslose in den Vor-dergrund (GLUTZ VON BLOTZHEIM 1975).

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2.3.2.3 Bekassine - Gallinago gallinago

Abbildung 16: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Bekassine, Stand 12/2011 Quelle:http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung.

Schutz: „streng geschützt“ nach BArtSchV und BNatSchG; Zugvogelart gemäß Art. 4(2) VSch-RL

Gefährdungsgrad: RL-BRD 1, RL-Thüringen 1

Bestand in Thüringen: ca. 150

Die Brutplätze der Bekassine befinden sich in mehr oder minder feuchten ebenen Flächen mit ausrei-chend Deckungsmöglichkeiten. Hoch- und Niedermoore, Feuchtwiesen, Verlandungszonen stehenderGewässer, extensiv beweidetes Marschland und kleine Sumpfstellen im Kulturland sind die typischenBruthabitate. Lebensräume mit hohen Bäumen oder Gebüschgruppen werden meistens gemieden.Brut- und Nahrungsbiotop können übereinstimmen. Für das Rast- und Nahrungsbiotop ist nebendem Nahrungsangebot die Erreichbarkeit bei ausreichender Deckung entscheidend (GLUTZ VON BLOTZ-

HEIM 1977).

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2.3.2.4 Großer Brachvogel - Numenius arquata

Abbildung 17: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Großer Brachvogel, Stand 12/2011 Quelle:http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung.

Schutz: „streng geschützt“ nach BArtSchV und BNatSchG; Zugvogelart gemäß Art. 4(2) VSch-RL

Gefährdungsgrad: RL-BRD 1, RL-Thüringen 1

Bestand in Thüringen: ca. 1

Der Große Brachvogel brütet auf offenem, gut überschaubarem ebenem, sehr feuchtem bis trocke-nem Gelände. Als Lebensräume sind zu nennen Niederungswiesen, Flachmoore, Hochmoore, gemäh-te Schilfflächen, Weiden, Mähwiesen, Brachländer, Marschwiesen, Dünen, vereinzelt Äcker. Durchzunehmende Verbuschung kann die Besiedlung behindert werden, während einzelne Baumgruppensich noch nicht negativ auswirken. Heute brütet in Mitteleuropa das Gros der Großen Brachvögel aufweiträumigen, extensiv genutzten, frühjahrsnassen Grünflächen in Niederungslagen. Ein entschei-dender Faktor ist dabei, daß der Bewuchs eine gewisse Höhe nicht überschreitet. Beispielsweisewerden Großseggenrieder gemieden. Eine Mahd vor Juni kann sich negativ auf den Bruterfolg aus-wirken. Nahrungsplätze sind bevorzugt feuchte bis nasse Flächen mit fehlender, lückiger oder kurzra-siger Vegetation (GLUTZ VON BLOTZHEIM 1977).

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2.3.2.5 Wendehals - Jynx torquilla

Abbildung 18: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Wendehals, Stand 12/2011 Quelle:http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung.

Schutz: „streng geschützt“ nach BArtSchV und BNatSchG; Zugvogelart gemäß Art. 4(2) VSch-RL

Gefährdungsgrad: RL-BRD 2, RL-Thüringen 2

Bestand in Thüringen: ca. 1.550

Der Wendehals bewohnt während der Fortpflanzungsperiode gewöhnlich halboffene Formationenmit Grasfluren auch in Dörfern und Städten. Stau- oder wechselnasse Böden sind ungünstig, da hierdie Ameisen fehlen, die Brutzeit die Hauptnahrung darstellen. Neben Freiflächen zur Nahrungsauf-nahme benötigt der Wendehals Rufwarten, Deckung sowie natürliche oder künstliche Nistgelegen-heiten (Nistkästen). Die bevorzugten Lebensräume sind Feldgehölze, Alleen, Parkanlagen, Friedhöfe,Streuobstflächen, Weinbaugebiete, lichte Auenwälder und z. T. auch Hochmoore mit geeignetemBaumbewuchs (GLUTZ VON BLOTZHEIM 1980).

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2.3.2.6 Raubwürger - Lanius excubitor

Abbildung 19: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Raubwürger, Stand 12/2011 Quelle:http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung.

Schutz: „streng geschützt“ nach BArtSchV und BNatSchG; Zugvogelart gemäß Art. 4(2) VSch-RL

Gefährdungsgrad: RL-BRD 2, RL-Thüringen 1

Bestand in Thüringen: ca. 270

Ursprünglich brütete der Raubwürger wohl in hoch- bis mittelboreale offene und lückige Kiefern- undBirkenwälder, Randzonen von großen Waldmooren, weite Hoch- und Übergangsmoore, Dünen undFlugsandflächen sowie den großflächigen Initialstadien der Wiederbewaldung nach Naturkatastro-phen. In der anthropogen geprägten Landschaft Mitteleuropas hat sich in den 1960er Jahren einHabitatwechsel vollzogen. Früher war der Raubwürger in der noch nicht ausgeräumten Feldflur mitkleinflächigem Wechsel zwischen Acker- und Grünland verbreiteter Brutvogel. Heute beschränkt sichsein Vokommen auf weiträumige, landwirtschaftlich extensiv genutzte Grünlandgebiete, durchBaumreihen, Hecken, Zäunen, Steinriegel u. a. gegliedertes Agrarland, ausgedehnte Streuobstwiesen,Heiden, weite Bachtäler sowie durch Kahlschläge, Nadelholzschonungen, Waldränder, Ginsterheidenund Schlehendickichte gegliedertes offenes Mittelgebirgswaldland. Wichtig ist eine halboffene Land-schaftsstruktur mit Wartenabständen von 15-20(-200) m und einem Wechsel von niedrigen (1-5 m)

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Büschen, höheren (bis 30 m) Bäumen und gehölzlosen Flächen mit niedriger Pflanzendecke. DieÜbersichtlichkeit des Geländes ist wichtig (GLUTZ VON BLOTZHEIM 1993).

2.3.2.7 Braunkehlchen - Saxicola rubetra

Abbildung 20: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Braunkehlchen, Stand 12/2011 Quelle:http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung.

Schutz: „besonders geschützt“ nach BNatSchG; Zugvogelart gemäß Art. 4(2) VSch-RL

Gefährdungsgrad: RL-BRD 3, RL-Thüringen 3

Bestand in Thüringen: ca. 1.500

Das Braunkehlchen stellt sehr konkrete Ansprüche an das Brutbiotop. So benötigt es für die am Bo-den befindliche Nestanlage Deckung und für den Nahrungserwerb eine eher niedrige oder lückigeKraut- oder Zwergstrauchschicht, die von Warten wie höheren Stauden, Zäunen, Freileitungen, Bü-schen usw. überragt wird. In der Regel werden offene, frische bis feuchte Ebenen oder sanft geneigteHanglagen bevorzugt. In Mitteleuropa werden diese Ansprüche durch weite, aber klein parzellierte,ein- bzw. spätschürige oder brachliegende Wiesen und Extensivweiden erfüllt. Seit Beginn der Inten-sivierung der Grünlandbewirtschaftung weicht das Braunkehlchen zunehmend auf extensiv bewirt-

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schaftetes Feuchtgrünland aus. Von hier aus dringt es auch in angrenzende überschwemmungsfreieGroßseggenbestände, Obstgärten und niedrige Jungfichtenkulturen ein (GLUTZ VON BLOTZHEIM 1988).

2.3.2.8 Grauammer - Emberiza calandra

Abbildung 21: Verbreitung der Brutvögel Thüringens: Grauammer, Stand 12/2011 Quelle:http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung.

Schutz: „streng geschützt“ nach BArtSchV und BNatSchG; Zugvogelart gemäß Art. 4(2) VSch-RL

Gefährdungsgrad: RL-BRD 3, RL-Thüringen 3

Bestand in Thüringen: ca. 1.700

Die Grauammer ist Brutvogel offener, feuchter, bevorzugt ebener Landschaften. In ihrem Habitatbenötigt sie einzelne höhere Strukturen als Singwarten, dichte Bodenvegetation als Nestdeckungsowie Flächen mit niedriger Vegetation zur Nahrungsaufnahme. Am häufigsten ist sie in feuchtem,extensiv genutztem Grünland, Ödland und Ackerland auf schweren Böden sowie in Übergangsberei-chen zu Besenrieden anzutreffen (BAUER & BEZZEL 1996).

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2.3.3 Bilanzierung der Vogelarten für den Standarddatenbogen

Tabelle 36: Bilanzierung der Arten für den Standarddatenbogen des FFH-Gebietes.Population Gebietsbeurteilung

Nichtziehend Ziehend

TH-Nr. Name Anhang Art Brüt

end

Übe

rwin

tern

d

Aufd

emDu

rchz

ug

Jahr Quelle

41Haßlebener-Alperstedter Ried I

Asioflammeus

i Vk.A.

k.E.s. VS-GDE

20032013

SDBGDE

41 Haßlebener-Alperstedter Ried

I Circusaeruginosus

p 11-50p 1-5

k.E.s. VS-GDE

20032013

SDBGDE

41Haßlebener-Alperstedter Ried I

Circuspygargus

–P

k.E.s. VS-GDE

20032013

SDBGDE

41 Haßlebener-Alperstedter Ried

I Crex crex–P

k.E.s. VS-GDE

20032013

SDBGDE

41Haßlebener-Alperstedter Ried I

Laniuscollurio

p Pp 1-5

k.E.s. VS-GDE

20032013

SDBGDE

41 Haßlebener-Alperstedter Ried

I Lusciniasvecica

p Pp 1-5

k.E.s. VS-GDE

20032013

SDBGDE

41Haßlebener-Alperstedter Ried I

Milvusmigrans

–P

k.E.s. VS-GDE

20032013

SDBGDE

41 Haßlebener-Alperstedter Ried

I Milvusmilvus

p 6-10P

k.E.s. VS-GDE

20032013

SDBGDE

41 Haßlebener-Alperstedter Ried

I Picus canus–

p 1-5k.E.s. VS-GDE

20032013

SDBGDE

41 Haßlebener-Alperstedter Ried

I Porzanaporzana

–P

k.E.s. VS-GDE

20032013

SDBGDE

41Haßlebener-Alperstedter Ried Art. 4(2)

Gallinagogallinago

–p 1-5

k.E.s. VS-GDE

20032013

SDBGDE

41 Haßlebener-Alperstedter Ried

Art. 4(2) Jynxtorquilla

–p 1-5

k.E.s. VS-GDE

20032013

SDBGDE

41Haßlebener-Alperstedter Ried Art. 4(2)

Laniusexcubitor

i 1-5p 1-5

k.E.s. VS-GDE

20032013

SDBGDE

41 Haßlebener-Alperstedter Ried

Art. 4(2) Miliariacalandra

p 11-50p 11-50

k.E.s. VS-GDE

20032013

SDBGDE

41Haßlebener-Alperstedter Ried Art. 4(2)

Numeniusarquata

p 1-5–

k.E.s. VS-GDE

20032013

SDBGDE

41 Haßlebener-Alperstedter Ried

Art. 4(2) Rallusaquaticus

–p 1-5

k.E.s. VS-GDE

20032013

SDBGDE

41Haßlebener-Alperstedter Ried Art. 4(2)

Remizpendulinus

p 1-5–

k.E.s. VS-GDE

20032013

SDBGDE

41 Haßlebener-Alperstedter Ried

Art. 4(2) Saxicolarubetra

p 11-50p 1-5

k.E.s. VS-GDE

20032013

SDBGDE

41Haßlebener-Alperstedter Ried Art. 4(2)

Vanellusvanellus

p Pp 1-5

k.E.s. VS-GDE

20032013

SDBGDE

Erläuterungen zur TabelleStatus: p = Paare, i = Individuen, P = present (ohne Häufigkeitsangabe)

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3. Maßnahmenplanung

3.1 Nutzungsverhältnisse

3.1.1 Eigentumsverhältnisse

Wie aus Abbildung 22 hervorgeht, sind die größten Flächeneigentümer im Bereich des FFH-Gebietesmit 394 ha Dritte (Privatflächen), gefolgt von den Gemeinden und Kreisen mit 253 ha Grundbesitz.Nennenswerte Anteile entfallen auch auf ortsansässige Agrarbetriebe (96,9 ha) sowie auf die Treu-hand (48,6 ha). 47,8 ha befinden sich im Besitz des Freistaates Thüringen, wovon 30,4 ha dem Zwe-cke des Naturschutzes dienen. Für die Umsetzung des Beweidungsprojektes zur Sicherung der Nie-dermoore im Alperstedter Ried ist insgesamt eine Fläche von rund 17 ha von Bedeutung, die sich imBesitz der Stiftung Naturschutz Thüringen befindet. Einzelne Flächen sind darüber hinaus Eigentumdes Volkes bzw. der Kirche.

Abbildung 22: Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet 41 „Haßlebener – Alperstedter Ried“

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3.1.2 Landwirtschaft und Landschaftspflege

Eine ausführliche Beschreibung der Nutzungsgeschichte des Gebietes, insbesondere der beiden Na-turschutzgebiete, wurde bereits in Kapitel 1.3 gegeben. Das FFH-Gebiet „Haßlebener-AlperstedterRied“ wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es gibt im Gebiet nur sehr kleine Waldflächen,nicht alle werden forstwirtschaftlich bewirtschaftet. Innerhalb der Naturschutzgebiete werden grö-ßere Teile des Grünlands aufgrund seiner naturschutzfachlichen Bedeutung einer Pflege unterzogen,eine reguläre Bewirtschaftung ist aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers dort unrentabel.Die landesweit bedeutsamen Kalk-Flachmoore im Haßlebener Ried wurden in den vergangenen Jah-ren gemulcht, eine Maßnahme, die aufgrund einer Akkumulation der Streu auf den Flächen von ge-bietskundigen Akteuren als unzureichend eingestuft wird. Das Grünland in der Grammeaue istdurchweg als Intensivgrünland anzusprechen. Auf einer Fläche von ca. 14 ha wird das Grünland alsMähweide genutzt. Bedeutende Teile des Gebietes werden ackerbaulich genutzt. Die wichtigstenFeldfrüchte sind Winterweizen (auf ca. 47 ha), Winterroggen (auf ca. 27 ha), Silomais (auf ca. 19 ha)und Weizen (auf ca. 3 ha).

Abbildung 23: Landwirtschaftliche Nutzung im FFH-Gebiet (Datenquelle: Landwirtschaftsamt Söm-merda, Stand 03/2014)

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3.1.3 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung

3.1.3.1 Entwässerungsgräben und anthropogene Veränderungen des Wasserregimes

Neben dem in Kapitel 1.3 beschriebenen historischen Abbau von Torf wurden in beiden Naturschutz-gebieten in der Vergangenheit Gräben angelegt, die der Entwässerung der Moore und damit derMelioration oder dem Hochwasserschutz dienen sollten. Der Höhepunkt der Maßnahmen fällt aufdie Zeit zwischen 1950 und 1970 und hatte in beiden Riedgebieten gravierende Grundwasserabsen-kungen zur Folge. Im Alperstedter Ried ist diese vor allem auch der Regulierung und Tieferlegung derGramme zuzuschreiben (JANSEN 1995). Die daraus resultierende Torfsackung und Mineralisierungs-prozesse im Bereich der Moorkörper mit angeschlossener Nährstofffreisetzung und Eutrophierungstellen bei der Pflegeplanung ein bedeutendes Problemfeld dar. Es folgt eine detailliertere Beschrei-bung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse in den einzelnen Teilgebieten.

Alperstedter Ried:

Die Wulbe (auch: Wulbebach) ist ein am Nord- und Ostrand des Alperstedter Rieds verlaufender Gra-ben und stellt den hauptsächlichen Wasserabfluss aus dem Ried dar. Ursprünglich fungierte sie alsUmflutgraben zum Hochwasserschutz der Grammemühle, heute ist die Verbindung zur Gramme inöstlicher Richtung verlandet und damit verschlossen. Der bestehende Zufluss zur Gramme befindetsich westlich der Grammemühle im Nordosten des Alperstedter Rieds (JANSEN 1995). An der Schnitt-stelle zwischen dem Zufahrtsweg zur Grammemühle und der Wulbe teilt sich diese in Neue und AlteWulbe. Der Abschnitt der Neuen Wulbe verläuft entlang der Grenze des Naturschutzgebietes, wohin-gegen der Graben der Alten Wulbe erst in westlicher Richtung durch das Ried durchläuft und danneine 90° Kurve nach Norden macht um dann wie auch die Neue Wulbe an der Naturschutzgebiets-grenze zu verlaufen.

An der Stelle wo Alte und Neue Wulbe wieder zusammentreffen ist geplant ein Sperrbauwerk zuerrichten, um das Wasser der Alten Wulbe im Ried zu halten (AMT FÜR LANDENTWICKLUNG UND FLURNEU-

ORDNUNG GOTHA 2013a).

Der Alperstedter Dorfgraben verläuft entlang des Zufahrtsweges zur Grammemühle und hat damitauch Einfluss auf das Riedgebiet. 1971 wurde er ausgebaut. Sein Wasser war über mehrere Jahrestark nährstoffbelastet, durch Anschluss überwiegender Teile der Ortslage Alperstedt an die zentraleAbwasserentsorgung weist der straßenbegleitende Dorfgraben hin zur Wulbe aber nur noch einegeringe Belastung auf.

Haßlebener Ried:

Zentral durch das Haßlebener Ried verlief der Haßleber Dorfgraben, auch Hauptgraben genannt, inSüd-Nord-Richtung mit Eintritt an der Südwestecke des Haßlebener Riedes, bevor er 1983 in einenwestlich des Rieds verlaufenden Entwässerungsgraben umgeleitet wurde. Sein Wasser ist aufgrundeines Abwasseranteiles nitrat-, nitrit- und phosphatbelastet (JANSEN 1995). Zum ehemaligen Verlaufdes Hauptgrabens führten mehrere, parallel in Ost-West-Richtung verlaufende Gräben, die vermut-lich angelegt wurden, um auf den entstandenen Wällen zwischen den Gräben Gemüse anzubauen.

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Diese sind zwar nicht mehr an den Hauptgraben angeschlossen, führen zum Teil aber heute nochganzjährig Wasser.

Gegenwärtig verläuft zentral durch das Naturschutzgebiet ein Graben, der die Schmale Geraunterdükert und von Süd nach Nord zur Gemeinde Werningshausen verläuft (JANSEN 1995).

Außerhalb des Naturschutzgebietes, 300 bis 400 Meter westlich des Haßlebener Riedes befindet sichein weiterer, tiefer Meliorationsgraben mit Verlauf in Nord-Süd-Richtung (JÄGER et al. 2004).

Grammeaue:

Vor der Vertiefung und Regulierung der Gramme um 1950 diente ein weiterer Graben dem Hochwas-serschutz der Gemeinde Werningshausen. Dieser Flutgraben wurde vor dem zweiten Weltkrieg paral-lel südlich des Verlaufs der Gramme angelegt und wird als Wilder Graben bezeichnet (JANSEN 1995).Das Überflutungsgebiet befindet sich deshalb im Bereich südlich der Gramme um den Wilden grabenherum (AMT FÜR LANDENTWICKLUNG UND FLURNEUORDNUNG GOTHA 2013a). Die Abzweigung der Grammebefindet sich südlich der Grammemühle und die Mündung in die Schmale Gera liegt beiWerningshausen (JANSEN 1995).

3.1.3.2 Maßnahmen nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Maßnahmen die der Umsetzung der der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und damit der Ver-besserung der Gewässerstruktur der Gramme dienen, sind innerhalb des FFH-Gebietes, bis zum Jahr2015, nicht geplant . Die nächstgelegenen Planungen gemäß WRRL befinden sich an der Unstrutnördlich sowie an der Gera westlich des FFH-Gebietes.

3.1.4 Jagd und Fischerei

Nach Informationen des Gewässerwarts des Angelvereins in Werningshausen Herrn Thomas Böhnkewerden vom Verein selbst keine Besatzmaßnahmen an den Gewässern des FFH-Gebietes vorge-nommen. Diese erfolgen in unregelmäßigen Abständen durch den Landesanglerverband Thüringen,ohne dass der Verein hierüber informiert wird. Die Frequenz mit der Angler das Gebiet zum Fischenaufsuchen wird mit 2 bis 3 mal die Woche angegeben.

Eine Anfrage beim Jagdverein Haßleben zur jagdlichen Nutzung im Bereich des FFH-Gebietes bliebbislang unbeantwortet.

3.1.5 Sonstige Nutzungen einschließlich bereits genehmigter/planfestgestellter Vorhabenmit Beeinträchtigung der FFH-Gebiete

Wie aus Abbildung 23 hervorgeht ist fast das gesamte FFH-Gebiet von mehr oder weniger intensivbewirtschafteten Ackerflächen umgeben, die z.T. auch innerhalb des FFH-Gebietes liegen. Die damitverbundenen Nährstoff- und Pestizideinträge können vor allem in den Randbereichen des natur-schutzfachlich hochwertigen Grünlands zu Beeinträchtigungen führen.

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Im Rahmen der Umsetzung des ganzjährigen Beweidungsprojektes im Alperstedter Ried werden dieMaßnahmen eng mit der vorliegenden Managementplanung abgestimmt um negative Auswirkungenauf Arten des Anhangs II oder Lebensraumtypen zu vermeiden.

3.2 Gefährdungen / Beeinträchtigungen

Eine wesentliche Beeinträchtigung großer Teile der naturschutzfachlich besonders hochwertigenTeile des FFH-Gebietes resultiert aus den in der Vergangenheit vorgenommenen Änderungen desWasserhaushalts (Code-Nr. 1.1.3.1 und 8.1.1). Damit in einem engen Zusammenhang steht die Eut-rophierung der Niedermoore und Feuchtwiesen durch Mineralisation. Düngereinträge erfolgen darü-ber hinaus aber auch aus den umliegenden Landwirtschaftsflächen und Depositionen aus der Luft.Diese Prozesse zusammengenommen sind als akute Beeinträchtigung des Gebietes zu werten (Code-Nr. 1.1.10 und 11.7).

Zu Beeinträchtigungen führen auch unsachgemäß ausgeführte Naturschutzmaßnahmen, die vor al-lem im Haßlebener Ried in Form von Mulchen (Code-Nr. 14.3) und damit verbundener mangelhafterMähgutentfernung vorliegen (Code-Nr. 1.1.8.8 und 14.2.7). Auch das Brachfallen einzelner Grünland-flächen ist den aktuellen Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet zuzuordnen (Code-Nr. 1.3.2). Der gesam-te Komplex aus Eutrophierung und aktueller Bewirtschaftung führt häufig gerade auf den wertvollenNiedermoor- und Feuchtwiesenflächen zu einer Ausbreitung dichter Schilfbestände.

Für die beiden FFH-Anhangsarten Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) undHelm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) ergeben sich aktuelle Beeinträchtigungen aus einem un-günstigen Mahdzeitpunkt (Maculinea, Code-Nr. 1.1.8.4) bzw. fehlender Grabenunterhaltung, insbe-sondere fehlender Auslichtung von Gehölzen an den Gräben (Coenagrion, Code-Nr. 1.3.6).

Auf einer Teilfläche im Alperstedter Ried besteht ein Gefährdungspotenzial durch einen invasivenNeophyten (Heracleum mantegazzianum, Code-Nr. 15.1)

Ergänzend sei auf die Beschreibung der Schutzgüter mit Bewertung des Erhaltungszustandes in Kapi-tel 2 verwiesen, bei der bereits LRT- bzw. artbezogene Angaben zu den Gefährdungen und Beein-trächtigungen gemacht wurden. In Tabelle 37 werden diese anhand der Klassifikation des BfN synop-tisch dargestellt.

Tabelle 37: Zusammenfassende Übersicht der Gefährdungen und Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet „Haßlebener – Alperstedter Ried

Code lt. ReferenzlisteGefährdungsursachen

Bezeichung der Ge-fährdung / Beeinträch-tigung

Ausmaß / Ort der Ge-fährdung im FFH-Gebiet

Betroffene LRT / Arten

1. Landwirtschaft

1.1.3.1. Trockenlegung vonFeuchtgrünland, Klein-gewässern und Söllen /

Zentrale Teile desHaßlebener Rieds (BE41-3 u. 41-4), Pferde-

6410, 7210, 7230, An-gelica palustris

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Code lt. ReferenzlisteGefährdungsursachen

Bezeichung der Ge-fährdung / Beeinträch-tigung

Ausmaß / Ort der Ge-fährdung im FFH-Gebiet

Betroffene LRT / Arten

Entwässerung / Gra-bensysteme

ried im Bereich desAlperstedter Rieds (BE41-7)

1.1.8.4. UngünstigerMahdzeitpunkt

Mahd zur Flugzeit aufTeilen der Mönchswie-se (BE 41-10 u. 41-11)

Maculinea nausithous

1.1.8.8. Mangelhafte Mähgut-entfernung

Haßlebener Ried (BE41-3 u. 41-4)

6410, 7210, 7230

1.1.10. Eutrophierung von Ge-wässern und Mooren

Haßlebener Ried (BE41-3 u. 41-4)

6410, 7210, 7230

1.3.2. Brachfallen extensivgenutzter Frisch-,Feucht- und Nasswie-sen

Verschilfung in Randbe-reichen des Pferderieds(BE 41-7 u. 41-9)

6410, 6440, Maculineanausithous

1.3.6. Fehlende Grabenunter-haltung

Gesamtes Grabensys-tem im FFH-Gebiet mitaktuellen oder potenzi-ellen Vorkommen derHelm-Azurjungfer

Coenagrion mercuriale

8. Wasserbau, Wassernutzung, Maßnahmen der Gewässerunterhaltung

8.1.1. Grundwasserabsenkung Zentrale Teile desHaßlebener Rieds(BE 41-3 u. 41-4), Pfer-deried im Bereich desAlperstedter Rieds(BE 41-7)

6410, 7210, 7230, An-gelica palustris

8.5.1. Verrohrung / Kanalisie-rung

Wasserlauf westlichdes Alperstedter Rieds

Coenagrion mercuriale

11. Schadstoff, Nährstoff-, Licht- und Lärmeinflüsse

11.7. Diffuser Nährstoffein-trag / Eutrophierung

Haßlebener Ried(BE 41-3 u. 41-4)

6410, 7210, 7230

14. Naturschutzmaßnahmen

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Code lt. ReferenzlisteGefährdungsursachen

Bezeichung der Ge-fährdung / Beeinträch-tigung

Ausmaß / Ort der Ge-fährdung im FFH-Gebiet

Betroffene LRT / Arten

14.2.7. Mangelhafte Mähgut-entfernung

Haßlebener Ried(BE 41-3 u. 41-4)

6410, 7210, 7230

14.3. Mulchen Haßlebener Ried(BE 41-3 u. 41-4)

6410, 7210, 7230

15. Verdrängung durch nicht einheimische oder gentechnisch veränderte Organismen

15.1. Neophyten Alperstedter Ried(41-10 u. 41-11)

6410, 7230

3.3. Grundsätze der Maßnahmenplanung

3.3.1 Planungsansatz und Begriffsbestimmung

Erhaltung

Elementarer Bestandteil der FFH-Richtlinie ist die Forderung nach der Erhaltung bzw. Wiederherstel-lung eines günstigen Erhaltungszustandes der FFH-LRT gemäß Anhang I und der Habita-te/Populationen der FFH-Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie. Ein günstiger Erhaltungszustand istdann gegeben, wenn LRT-Flächen oder Populationen mit den Wertstufen A (hervorragend) oder B(gut) bewertet wurden. Erhaltungsmaßnahmen haben die Erhaltung oder Wiederherstellung einesgünstigen Erhaltungszustandes zum Ziel. Auch die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszu-standes in aktuell mit einem ungünstigen Erhaltungszustand C (mittel bis schlecht) eingestuften LRT-Flächen und Arthabitaten/-populationen ist als Erhaltungsmaßnahme anzusehen, wobei zu beachtenist, dass eine Einstufung in den Erhaltungszustand C nicht automatisch die Planung von Wiederher-stellungsmaßnahmen nach sich ziehen muss. Fallweise kann eine Unterlassung von Maßnahmen eineabsehbare Verschlechterung von aktuell in einem günstigen Erhaltungszustand befindlichen LRT,Habitaten oder Populationen bedeuten. Maßnahmen, die unter diesem Aspekt die Wahrung einesgünstigen Erhaltungszustandes zum Ziel haben, sind ebenfalls zu den Erhaltungsmaßnahmen zurechnen.

Entwicklung

Als Entwicklungsmaßnahmen werden alle Maßnahmen auf so genannten Entwicklungsflächen be-zeichnet, die aktuell noch nicht als FFH-LRT oder als Habitat einer FFH-Art eingestuft werden können,auf denen aber Entwicklungspotenziale in Richtung eines FFH-LRT oder eines Habitats einer FFH-Artfestgestellt werden konnten. Als Entwicklungsmaßnahmen gelten zudem alle Maßnahmen, die derVerbesserung eines aktuell günstigen Erhaltungszustandes dienen, zur Wahrung des günstigen Erhal-

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tungszustandes jedoch nicht notwendig wären. Dazu zählen auch Maßnahmen, die zum Ziel haben,Flächen und Habitate der Wertstufe B in die Wertstufe A zu überführen. Auf einer gegebenen Flächekönnen sowohl Erhaltungs- als auch Entwicklungsmaßnahmen stattfinden.

Tabelle 38: Darstellung der Maßnahmentypen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandesvon LRT nach Anhang I und der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II derFFH-RL

Ist- und Ziel-Erhaltungszustand Maßnahmeziel Maßnahmentyp

A→ A, B → B, C → C ErhaltungErhaltungsmaßnahme

C→ B Wiederherstellung

B→ A, E → C, E → B Entwicklung Entwicklungsmaßnahme

· Erhaltungsmaßnahmen (ID-Nr. 5xxxx) sind direkt in den LRT oder Habitatflächen von Artenstattfindende oder indirekt wirkende Maßnahmen zur Sicherung des Fortbestands der LRToder der Arten im günstigen Erhaltungszustand (Bewertungsschema= A, B) und der dafürnotwendigen Umweltbedingungen.

· Wiederherstellungsmaßnahmen (ID-Nr. 6xxxx) dienen der Wiederherstellung eines günstigenErhaltungszustandes in aktuell mit einem ungünstigen Erhaltungszustand C (mittel bisschlecht) eingestuften LRT- oder Habitatflächen.

· Entwicklungsmaßnahmen (ID-Nr. 7xxxx) sind Maßnahmen, die dazu dienen, LRT- undHabitatflächen herzustellen (zu entwickeln). Sie können insbesondere auf Flächen mit Poten-zial zur Entwicklung von LRT/Habitaten geplant werden.

3.3.2 Auswertung der Maßnahmenflächen im Zusammenhang mit KULAP-Förderung

Die Tabellen 39 bis 46 geben einen Überblick über die KULAP-N-Förderung im FFH-Gebiet 41„Haßlebener-Alperstedter Ried“. Da die Fertigstellung dieser Managementplanung in die Übergangs-zeit zur neuen KULAP-Förderphase 2014 fällt und die tatsächliche Umsetzung der im August 2014beantragten Fördermittel erst am Ende des Jahres feststehen wird, sind in den folgenden Tabellendie Daten der alten KULAP-Förderung dargestellt. Bei den Angaben ist zwischen den potenziell nachKULAP förderfähigen Flächen, der sog. KULAP-N-Förderkulisse, und solchen Flächen, für die derzeittatsächlich KULAP-Verträge existieren zu unterscheiden. Tabelle 39 gibt für die einzelnen Lebens-raumtypen einen Gesamtüberblick über die KULAP-N-Förderkulisse, die tatsächliche Förderung undden %-Anteil der LRT-Flächen, die mit einem Fördervertrag ausgestattet sind.

Tabelle 39: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für alle LRT im Ma-nagementplan im Vergleich mit den ausgewiesenen KULAP-Kulissen-Flächen und dentatsächlichen Flächen mit aktuellen KULAP-Verträgen

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LRT Anzahl derMaßnahmen-Flächen

Flächengröße [ha]

davonAnzahl inder KULAP-N Kulisse

davonFlächen-größe inderKULAP-NKulisse[ha]

% Anteil inder KULAP-N Kulisseflächen

Anzahl dertatsächlichFlächen mitKULAP-Verträgen

tatsächlicheFlächengrößemit KULAP-Verträgen[ha]

% Anteil dertatsächlichenFlächengrößemit KULAP-Verträgen[ha] gegen-über derKulisse

3140 3 0,6 3 0,6 100 3 0,6 100

6210 9 2,91 9 2,896 99,55 8 2,88 99,45

6210Entw.

1 0,16 1 0,16 100 1 0,16 100

6410 16 15,09 16 15,07 99,87 14 14,05 93,21

6410Entw.

5 3,95 5 3,95 100 4 3,1 78,48

6440 5 9,22 5 9,21 99,89 3 6,27 68,08

6510 7 9,66 7 9,66 100 6 9,22 95,45

6510Entw.

1 0,14 1 0,14 100 1 0,14 100

7210 13 0,72 13 0,72 100 11 0,24 33,33

7230 11 4,16 11 4,16 100 11 4,08 98,08

Derzeit wird bereits der größte Teil der Lebensraumtypen bzw. Lebensraumtypen-Entwicklungsflächen im FFH-Gebiet durch das KULAP-N-Programm gefördert. Dennoch könnten ins-gesamt 5,88 ha LRT-Flächen, auf denen im Rahmen der FFH-MMP Maßnahmen geplant sind, noch ineine KULAP-N-Förderung überführt werden. Insbesondere 2,95 ha des LRT 6440 (Brenndolden-Auenwiesen) und 1,04 ha des LRT 6410 (Pfeifengraswiesen) und 0,85 ha einer 6410-Entwicklungsfläche, sowie 0,44 ha LRT 6510 (Extensive Mähwiesen) und 0,48 ha 7210 (KalkreicheSümpfe mit Binsen-Schneide) sind hier zu nennen. Da es sich bei den aufgeführten LRT-Flächenüberwiegend um naturschutzfachlich wertvolle Bestände mit geringem landwirtschaftlichen Nutzenhandelt, wäre eine Förderung mit naturschutzfachlichem Fokus wünschenswert.

Die Tabellen 40 bis 46 bilanzieren für die einzelnen LRT die tatsächliche Flächengröße mit KULAP-Verträgen, aufgeschlüsselt nach dem Erhaltungszustand und den potenziellen Entwicklungsflächen.

Tabelle 40: KULAP-Verträge zur Förderung des LRT Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche, kalk-haltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen (3140), getrennt nach Erhaltungszustandund potentiellen Entwicklungsflächen (GIS-Auswertung auf Basis der Daten des Land-wirtschaftsamtes Sömmerda Stand: 03/2014)

Tatsächliche Flächengröße mit KULAP-Verträgen

LRT Erhaltungsziele AnzahlFlächen

ha Flächen-anteil in %

3140

A 0 0

B 0 0

C 3 0,6 100

Entwicklungsflächen 0 0

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Tabelle 41: KULAP-Verträge zur Förderung des LRT Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen (6210),getrennt nach Erhaltungszustand und potentiellen Entwicklungsflächen (GIS-Auswertung auf Basis der Daten des Landwirtschaftsamtes Sömmerda Stand: 03/2014)

Tatsächliche Flächengröße mit KULAP-Verträgen

LRT Erhaltungsziele AnzahlFlächen

ha Flächen-anteil in %

6210

A 0 0

B 3 1,23 40,46

C 5 1,65 54,28

Entwicklungsflächen 1 0,16 5,26

Tabelle 42: KULAP-Verträge zur Förderung des LRT Pfeifengraswiesen (6410), getrennt nach Erhal-tungszustand und potentiellen Entwicklungsflächen (GIS-Auswertung auf Basis der Da-ten des Landwirtschaftsamtes Sömmerda Stand: 03/2014)

Tatsächliche Flächengröße mit KULAP-Verträgen

LRT Erhaltungsziele AnzahlFlächen

ha Flächen-anteil in %

6410

A 2 4,13 24,09

B 11 9,71 56,63

C 1 0,2 1,17

Entwicklungsflächen 4 3,1 18,08

Tabelle 43: KULAP-Verträge zur Förderung des LRT Brenndolden-Auen-wiesen der Stromtäler(6440), getrennt nach Erhaltungszustand und potentiellen Entwicklungsflächen (GIS-Auswertung auf Basis der Daten des Landwirtschaftsamtes Sömmerda Stand: 03/2014)

Tatsächliche Flächengröße mit KULAP-Verträgen

LRT Erhaltungsziele AnzahlFlächen

ha Flächen-anteil in %

6440

A 1 6,06 96,65

B 1 0,1 1,59

C 1 0,11 1,75

Entwicklungsflächen 0 0

Tabelle 44: KULAP-Verträge zur Förderung des LRT Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellan-des (6510), getrennt nach Erhaltungszustand und potentiellen Entwicklungsflächen (GIS-Auswertung auf Basis der Daten des Landwirtschaftsamtes Sömmerda Stand: 03/2014)

Tatsächliche Flächengröße mit KULAP-Verträgen

LRT Erhaltungsziele AnzahlFlächen

ha Flächen-anteil in %

6510

A 1 2,06 22,01

B 4 6,86 73,29

C 1 0,3 3,21

Entwicklungsflächen 1 0,14 1,50

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Tabelle 45: KULAP-Verträge zur Förderung des LRT Kalkreiche Sümpfe mit Binsen-Schneide (7210),getrennt nach Erhaltungszustand und potentiellen Entwicklungsflächen (GIS-Auswertung auf Basis der Daten des Landwirtschaftsamtes Sömmerda Stand: 03/2014)

Tatsächliche Flächengröße mit KULAP-Verträgen

LRT Erhaltungsziele AnzahlFlächen

ha Flächen-anteil in %

7210

A 8 0,2 83,33

B 3 0,04 16,67

C 0 0

Entwicklungsflächen 0 0

Tabelle 46: KULAP-Verträge zur Förderung des LRT Kalkreiche Niedermoore (7230), getrennt nachErhaltungszustand und potentiellen Entwicklungsflächen (GIS-Auswertung auf Basis derDaten des Landwirtschaftsamtes Sömmerda Stand: 03/2014)

Tatsächliche Flächengröße mit KULAP-Verträgen

LRT Erhaltungsziele AnzahlFlächen

ha Flächen-anteil in %

7230

A 0 0

B 9 3,91 95,83

C 2 0,17 4,17

Entwicklungsflächen 0 0

3.3.3 Aktuelle Planungen im Gebiet

Extensive Ganzjahresbeweidung im Alperstedter Ried

Im Rahmen eines im Auftrag der TLUG erstellten vegetationskundlichen und floristischen Gutachtensüber die Naturschutzgebiete „Haßlebener- und Alperstedter Ried“ (KORSCH 2003) wird für den Be-reich des Alperstedter Rieds auf einer Fläche von 50 Hektar eine extensive Ganzjahresbeweidungdurch eine Robust-Rinderrasse und in geringem Umfang auch durch Pferde empfohlen. Seit dem Jahr2006 läuft im Alperstedter Ried das durch die Stiftung Naturschutz Thüringen geförderte Projekt „Er-halt der Moorlandschaft Alperstedter Ried“. Die Erhaltung der Biodiversität im Projektgebiet solldurch eine vollflächige extensive Ganzjahresbeweidung gewährleistet werden; zusätzlich ist eineweitgehende Wiederherstellung der natürlichen hydrologischen Verhältnisse geplant. Das Projekt istin den vergangenen Jahren mit großem Einsatz der beteiligten Akteure vorangetrieben worden undsteht kurz vor der Umsetzung der anvisierten Pflegemaßnahmen. Zur Realisierung der Pläne wurdeim Jahr 2010 ein Flurbereinigungsverfahren nach § 41 FlurbG eingeleitet. In Folge wurde das Projekt-gebiet durch den Ankauf zusätzlicher Flächen bzw. durch Flächentausch arrondiert. Insgesamt stehtdem Projekt nach dem Flurbereinigungsverfahren eine Fläche von ca. 150 ha zur Verfügung. Zeit-gleich begann der schrittweise Anschluss Alperstedts an eine zentrale Kläranlage (WENZEL et al. 2012).

Die Umsetzung des Plans zur Flurbereinigung im Alperstedter Ried soll im laufenden Jahr 2014 erfol-gen. Des Weiteren sind einige bauliche Maßnahmen zum Wasserrückhalt im Ried vorgesehen. Diehydrologische Situation soll durch Abdämmung und Verfüllung von Gräben in zentralen Bereichen

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des Alperstedter Rieds (WENZEL et al. 2012) sowie mithilfe eines regelbaren Staubauwerks an derAlten Wulbe vor der Einmündung der Neuen Wulbe verbessert werden. Hinzu kommt die Verfüllungvon Gewässern untergeordneter Bedeutung. Diese Maßnahme umfasst kleinere Gräben sowie denGraben, der aus südwestlicher Richtung durch das Pferderied der Alten Wulbe zufließt (ALF 2013).Wenn die genannten Maßnahmen Erfolg haben und der Grundwasserspiegel sich folglich erhöhenwird, ist aufgrund der zunehmenden Vernässung die Schaffung von Pufferzonen außerhalb des Na-turschutzgebietes südlich und westlich des Riedes notwendig. Diese werden in die geplante extensiveGrünlandnutzung mit einbezogen (WERRES 2012). Im Plan zur Flurbereinigung sind in den genanntenBereichen die Errichtung von Weidezäunen, Viehtränken und eines Viehunterstands geplant (ALF2013).

Um die Öffentlichkeit für den Schutz der Riedgebiete zu sensibilisieren und die Moore erkundbar zumachen, soll zudem ein Moorerlebnispfad durch das Alperstedter Ried eingerichtet werden (WENZEL

et al. 2012).

3.3.4 Abstimmung der Planungen für das Projekt „Erhalt der Moorlandschaft AlperstedterRied“ mit dem FFH-Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 41„Haßlebener – Alperstedter Ried“.

Angesichts der teilweise schon in Umsetzung befindlichen Maßnahmen ist im Hinblick auf die fürThüringen z.T. einzigartigen LRT-Ausprägungen und die vorhandenen Tier- und Pflanzenarten gemäßAnhang II der FFH-RL (s. Kapitel 2.1 und 2.2) bei der Erstellung des FFH-Managementplans für dasAlperstedter Ried eine grundsätzliche und besonders sorgfältige Abstimmung mit den o.g. Maßnah-men vorzunehmen, wobei die Ergebnisse und Empfehlungen früherer Untersuchungen Berücksichti-gung finden (v.a. KORSCH 2003). Die hier getroffene Gesamtbeurteilung wird bei den konkreten Pla-nungsgrundsätzen für einzelne LRT oder Arten weiter unten konkretisiert.

Die Beweidung von Feucht- und Nassgrünland zur Erhaltung seltener Arten und Lebensräume wird imNaturschutz kontrovers diskutiert. Nach gängiger naturschutzfachlicher Praxis werden die meistenhochwertigen Biotoptypen auf Feuchtstandorten optimal durch eine Mahdmaßnahme gepflegt underhalten. Dies spiegelt sich auch in der Liste der Pflegeempfehlungen für hochwertige Biotoptypendes Programms zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft,Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen (KULAP, Programmteil N – Naturschutzmaßnahmen)wieder. In neuerer Zeit wird zunehmend von positiven Auswirkungen einer extensiven Beweidungauf feuchten Grünlandstandorten berichtet (vgl. z.B. BARTH et al. 2000, ROSENTHAL et al. 2012, SCHAICH

& BARTHELMES 2012), gar ein Paradigmenwechsel konstatiert (BUNZEL-DRÜKE et al. 2008). Auch derDeutsche Verband für Landespflege hält Bach- und Flussauen in Überschwemmungsgebieten für eineextensive Beweidung als besonders geeignet (JEDICKE et al. 2011). Die vorteilhafte Beurteilung vonManagementkonzepten zur Offenhaltung der Landschaft mit Hilfe einer extensiven (Ganzjah-res)beweidung im Hinblick auf Naturschutz, Landschaftsentwicklung (Förderung der strukturellenDiversität) und Landnutzer wird von den Autoren grundsätzlich geteilt. Gleichsam wird gerade imBereich hochwertigen Feuchtgrünlands eine sorgfältige Einzelfallprüfung empfohlen. Die geplanteGanzjahresbeweidung des Alperstedter Rieds wirft einige Fragen auf, deren Diskussion und zufrie-denstellende Beantwortung für die FFH-Managementplanung von grundlegender Bedeutung sind.

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Dabei steht die Prüfung einer Eignung eines Teils der vorhandenen LRT und gefährdeten Arten füreine extensive Ganzjahresbeweidung im Vordergrund.

Allgemein scheint der positive Nutzen einer extensiven Beweidungsmaßnahme für dieHabitatdiversität und Artenvielfalt umso größer zu sein, desto ungünstiger der Ausgangszustand derbetrachteten Flächen ist, so dass im Bereich des Feuchtgrünlands vor allem die Entwicklung artenrei-cher Bestände auf ehemaligen Ackerflächen und struktur- und artenarmem Intensivgrünland im Zugevon naturschutzfachlichen Renaturierungsmaßnahmen sehr erfolgreich ist (vgl. SCHAICH & BARTHELMES

2012). So lässt vor allem die geplante Beweidung der in das Projekt zusätzlich eingebrachten Puffer-flächen (vorwiegend Äcker) gute Erfolge bei der Renaturierung erwarten. Im Bereich der überwie-gend bereits optimal ausgeprägten Bestände von Pfeifengraswiesen und Stromtalwiesen, die sichmehrheitlich in einem günstigen Erhaltungszustand befinden und sich in den vergangenen 20 Jahrenunter dem Einfluss einer jährlichen Mahd- oder Mulchmaßnahme entwickelt haben, sollten Risikeneiner Umstellung der Nutzung auf eine extensive Beweidung jedoch sorgfältig abgewogen und durchein intensives Monitoring beobachtet werden.

STEIDL (2002) führt aus, dass der Erhalt der meisten Feuchtwiesentypen und -arten mit Hilfe einerBeweidung prinzipiell möglich ist, weist jedoch darauf hin, dass es zu Artenverschiebungen in denBeständen kommen kann. Für die Erhaltung der einzelnen Lebensraumtypen des Grünlands nachAnhang I FFH-Richtlinie haben BUNZEL-DRÜKE et al. (2008) die Eignung einer ganzjährigen Beweidungdurch Rinder oder Pferde in geringer Dichte (0,3 – 0,6 GV/ha) ermittelt. In der genannten Veröffentli-chung wird eine Beweidung für den Erhalt der im Alperstedter Ried auftretenden Brenndolden-Auenwiesen (LRT 6440) noch als grundsätzlich nicht geeignet eingestuft. Ergänzt wird der Hinweis,dass großräumig betrachtet zwar alle Pflanzenarten erhalten bleiben, bei kleinräumiger pflanzenso-ziologischer Betrachtung sich die Gesellschaften in Folge der Beweidung jedoch auflösen. Neuerdingsscheinen sich die Hinweise zu mehren, dass der Einfluss von Beweidung auf den LRT 6440 nicht sonegativ einzuschätzen ist (mündl. Mitteilung E. Reisinger, TLUG). In Gebieten mit mittlerweile länge-rer Erfahrung hinsichtlich der Extensivbeweidung von Brenndolden-Auenwiesen wie z.B. im„Wulfener Bruch“ in Sachsen-Anhalt wurde sogar eine Zunahme von Zielarten (Cnidium dubium) aufden Flächen beobachtet. Von den übrigen im FFH-Gebiet vorkommenden Grünland-LRT werden vonBUNZEL-DRÜKE et al. (2008) Kalk-Trockenrasen (LRT 6210), Pfeifengraswiesen (LRT 6410), MagereFlachland-Mähwiesen (LRT 6510), Kalkreiche Sümpfe (LRT 7210) und Kalkreiche Niedermoore (LRT7230) für den Erhalt durch eine Ganzjahresbeweidung als bedingt geeignet eingestuft.

Angesichts der im Gebiet vorherrschenden Nährstoffarmut der Böden, die eine Voraussetzung fürden Erhalt der vorhandenen artenreichen Grünlandbiotope in einem günstigen Erhaltungszustanddarstellt, sollten mögliche Auswirkungen einer Ganzjahresbeweidung auf die Trophie der Böden beider Planung und Umsetzung geprüft werden. Untersuchungen zu anderen Beweidungsprojektenbelegen, dass in Feuchtgrünland-Komplexen mit unterschiedlicher Bodenfeuchte, wie sie auch imvorliegenden FFH-Gebiet gegeben sind, eine Verlagerung von Nährstoffen aus den nassen Bereichenauf die trockeneren Standorte mit entsprechender Wirkung auf die Vegetation stattfinden kann (s.z.B. REGIERUNG VON NIEDERBAYERN 2005, SCHAICH 2010). Die Weidetiere grasen zwar auch in den nasse-ren Teilen des Grünlands, halten sich aber bevorzugt in den trockeneren Bereichen auf. VermehrterTritt sowie Ablagerung von Exkrementen mit einer Anreicherung von Nährstoffen können die Folgesein. Auf das Alperstedter Ried übertragen muss die Möglichkeit einer Verlagerung von Nährstoffen

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aus den meso- bis eutrophen Feuchtwiesen des Calthion und Hochstaudenfluren hin zu den zumin-dest saisonal trockeneren Kalk-Trockenrasen, Pfeifengraswiesen und Brenndolden-Auenwiesen zu-mindest in Erwägung gezogen und geprüft werden. Eine Studie zur Habitatnutzung der Rinder aufden unterschiedlich strukturierten Grünlandflächen des Gebietes könnte hier von großem Nutzensein.

Ein ökologisches Risiko durch das im Vorfeld der Untersuchungen schon weitgehend vorskizziertePflegekonzept einer vollflächigen Ganzjahresbeweidung im Alperstedter Ried kann für die nach FFH-Richtlinie geschützten Naturgüter Pfeifengraswiesen (LRT 6410), Brenndolden-Auenwiesen (LRT6440) Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculineanausithous) zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vollständig ausgeschlossen werden.

KORSCH hat bereits im Jahr 2003 für den gesamten nördlichen und westlichen Teil des AlperstedterRieds die Offenhaltung mittels einer extensiven Ganzjahresbeweidung mit einer robusten Rinderras-se empfohlen. Allerdings befürwortet er eine jährliche Sperrung von etwa 20 % der zu beweidendenFläche im Rotationsprinzip, um bodenbrütende Vögel zu fördern und schlecht an Beweidung ange-passten Pflanzenarten die Möglichkeit zur Regeneration zu geben. Mit Blick auf empfindlicheStromtal- und Nasswiesenarten wie Angelica palustris, Allium angulosum und Cnidium dubium nimmter bei seinen Pflegeempfehlungen Teile des Pferderieds und die Mönchswiese von der Beweidungaus und empfiehlt auf diesen Flächen ein differenziertes Mahdregime. Dieses aus Sicht der FFH-Managementplanung sinnvolle und die unterschiedlichen Aspekte integrierende Konzept ist jedochmit der aktuellen Planung inkompatibel, da diese von der Konzeption her auf eine Ganzjahresbewei-dung auf allen zur Verfügung stehenden Flächen angewiesen ist (mdl. Mitteilung I. Werres, StiftungNaturschutz Thüringen). Mittlerweile wurde mit den beteiligten Akteuren dahingehend Übereinkunfterzielt, dass auf zwei Flächen im Pferderied und auf der Mönchswiese mit Vorkommen der Sumpf-Engelwurz eine saisonale Auszäunung zwischen dem 01.04. und 01.09. mit einer zusätzlichen MahdMitte Mai erfolgen soll.

BARTH et al. (2000) weisen bei der Extensivbeweidung von Feuchtstandorten darauf hin, das für dieOffenhaltungswirkung auch der Anteil von nährstoffreicheren Hauptfutterflächen von Bedeutung ist.So stellt sich bei der alleinigen Beweidung von Moor- und Nassböden mithin das Problem verstärkterTrittschäden und zu geringen Nahrungsangebotes. Möglicherweise auftretenden negativen Effekteneiner ungleichmäßigen Nutzung der Fläche durch das Weidevieh ist ggf. durch gezielte Nachmahd-und Entbuschungsmaßnahmen entgegen zu wirken.

Die oben getätigten Ausführungen unterstreichen die absolute Notwendigkeit einer umfassendenwissenschaftlichen Begleitung der geplanten Ganzjahresbeweidung, die in der Lage ist, die auftre-tenden Veränderungen in den Grünlandbeständen im Vergleich zu Referenzflächen abzubilden unddie handelnden Akteure in die Lage versetzt, festgestellten Verschlechterungen möglichst unverzüg-lich entgegenzuwirken (Verschlechterungsverbot nach Art. 6 FFH-RL!). Neben klassischen Instrumen-ten wie der laufenden Kontrolle der Vegetation in Dauerbeobachtungsflächen und der Überwachungvon Populationen besonders herausragender Ziel-Arten (z.B. Angelica palustris), wäre eine Kontrollebeweidungsbezogener Parameter wie z.B. der Anteil der Weidereste auf der Fläche in Erwägung zuziehen (vgl. REGIERUNG VON NIEDERBAYERN 2005).

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Grundsätzlich sind Tränken und Unterstände nur außerhalb des FFH-Gebietes aufzustellen. EineZufütterung ist nicht zulässig. Ist aus verterinärmedizinischer Sicht eine Zufütterung in kalten Winternunerlässlich, sollte auch diese außerhalb des FFH-Gebietes erfolgen.

3.3.5 Grundwasserstand und Nährstoffeinträge in das Gebiet

In Teilen des Gebiets, vor allem in den beiden Naturschutzgebieten, ist es in der Vergangenheit durchGrundwasserabsenkung zu Mineralisierungsprozessen innerhalb der Niedermoortorfe mit einer ent-sprechenden Nährstofffreisetzung gekommen. Zusammen mit diffusen Nährstoffeinträgen aus Luftund Landwirtschaft hat dies in den vergangenen Jahren zu einem erhöhten Biomasseaufkommengeführt, dass insbesondere im Haßlebener Ried in einer übermäßigen Verschilfung der LRT-Flächenzum Ausdruck kommt. Die geplante und zu befürwortende Wiedervernässung durch einen Rückbauvon Gräben sollte von einem kontinuierlichen Nährstoffentzug begleitet werden, um die Artenaus-stattung der vorhandenen Niedermoore auch langfristig erhalten zu können. SCHRAUTZER et al. (1996)und VAN DIJK et al. (2007) verweisen auf Studien, die belegen, das Wiedervernässungsmaßnahmenzur Regeneration von Feuchtgrünland und Mooren ineffizient bleiben, wenn die Nährstoffverfügbar-keit der Standorte nicht abgesenkt wird und keine Lücken zur (Wieder)ansiedlung neuer Pflanzenar-ten existieren.

GÜSEWELL & KLÖTZLI (2002) fanden bei Untersuchungen zur Verschilfung von Streuwiesen, dass dieBiomasse und Dominanz des Schilfs positiv mit dem mittleren Nährstoffzeigerwert der Vegetationkorreliert war, konnten jedoch keinen Zusammenhang mit der Bodenfeuchtigkeit oder Reaktion fest-stellen. Aus diesem Grund wird im Haßlebener Ried von einer Mulchmaßnahme auf den Flächen ab-geraten, vielmehr muss das Mähgut von der Fläche entfernt werden, um dem Bestand Nährstoffe zuentziehen und das Verbleiben einer nicht vollständig zersetzten Streuauflage zu verhindern.

3.3.6. Eine wichtige Variable bei der Pflegeplanung: Der richtige Mahdzeitpunkt

Auf den Flächen innerhalb des FFH-Gebietes, die mittels Mahd gepflegt werden, ist in Abhängigkeitvom LRT- und Artenbestand sowie weiteren Faktoren wie z.B. der Befahrbarkeit von Feuchtwiesenund Mooren der richtige Mahdzeitpunkt ausschlaggebend für eine naturschutzfachlich erfolgreicheBewirtschaftung des Gebietes. Hierbei stellen die aktuell in Überarbeitung begriffenen Pflegeemp-fehlungen für hochwertige Biotoptypen in Thüringen eine wichtige Grundlage dar (Thüringer Lande-samt für Umwelt und Geologie 2007). Diese sollen hier durch einige Aspekte ergänzt werden, wobeidie in diesem Kapitel vorgenommene Gesamtbetrachtung eine wichtige Grundlage für die weiterunten bei den einzelnen LRT ausgeführten Behandlungsgrundsätze bildet.

Eine neuere Herausforderung für das Management von FFH-Gebieten stellt der Klimawandel dar (vgl.BALZER et al. 2007). Damit geht eine durchschnittliche Vorverlagerung der Vegetationsperiode sowieeine Veränderung der jährlichen Niederschlagsverteilung einher, wie auch das Beispiel des Jahres2014 eindrucksvoll bewiesen hat. Die landwirtschaftliche Nutzung von LRT-Flächen sollte auf diesenUmstand so gut wie möglich eingestellt werden, worauf z.B. REITER et al. bereits im Jahr 2004 hinge-wiesen haben. Gerade im Bereich der im vorliegenden FFH-Gebiet vorhandenen Niedermoore undStreuwiesen besteht die Herausforderung u.a. darin, eine zu frühe Mahd durch eine angemesseneTerminsetzung zu vermeiden, dem Landwirt aber auch den nötigen Spielraum für eine Bewirtschaf-

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tung in Abhängigkeit vom Witterungsverlauf einzuräumen. Für den LRT 7230 Kalkreiche Niedermoo-re, der nach der KULAP-N-Pflegeempfehlung durch einen sommerlichen Schnitt zu erhalten ist, wirddaher in diesem Managementplan abhängig vom Witterungsverlauf die Möglichkeit eröffnet, bereitsab dem 15.07. zu mähen, wobei ein späterer Zeitpunkt ausdrücklich gewünscht ist (vgl. auch Kapitel3.3.8.7). Auch für den LRT 6410 Pfeifengraswiesen wird hier eine Abweichung von der KULAP-N-Pflegeempfehlung befürwortet (jährliche Mahd ab dem 01.10.). Die Mahd sollte schon ab dem 15.08.möglich sein. Unabhängig von klimatischen Veränderungen zeigt das Beispiel hochwertiger Streuwie-sen im Kranichsteiner Wald bei Darmstadt (Hessen), dass mit flexiblen Mahdterminen eine äußerstpositive Entwicklung der Flächen erzielt werden kann. Die Mahd erfolgt dort schon seit vielen Jahrenvornehmlich im August (GOEBEL et al. 1998, mündl. Mitteilung Dr. Klaus-Dieter Jung von der UNB),was bis heute einen nahezu optimalen Zustand schutzwürdiger LRT und gefährdeter Arten gewähr-leistet (vgl. UEBELER & NAWRATH 2013).

3.3.7. Berücksichtigung der Belange des EG-Vogelschutzgebietes Nr. 15 „Gera-Unstrut-Niederung um Straußfurt“ (4831-401)

Neben der Berücksichtigung der Aspekte des Beweidungsprojekts im Alperstedter Ried (s. Kap. 3.3.5),sind bei der vorliegenden Managementplanung auch die Belange des EG-Vogelschutzgebietes mitden nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EG-Vogelschutz-Richtlinie besonders geschützten Arten zuberücksichtigen. Nach WIESNER et al. (2009) bestehen die Entwicklungsziele des VSG „Gera-Unstrut-Niederung um Straußfurt“ in der „Erhaltung der stehenden Gewässer mit großflächigem Schilfröh-richt und Staudenfluren sowie der Steilwände und Gräben“. Gefördert werden sollen auch naturnaheFließgewässer, Feuchtgebiete sowie Erhalt und Entwicklung der größten Kalkflachmoore Thüringensdurch einen insgesamt verbesserten Wasserhaushalt. Während im nördlichen Teil des FFH-Gebietesohne LRT-Vorkommen Maßnahmen zur Förderung der dort festgestellten Vogelarten durchaus er-wünschte positive Auswirkungen auf die Qualität der dort befindlichen Grünland- und Ackerflächenhaben, lassen sich Pflegevorschläge im Bereich der beiden Naturschutzgebiete nicht immer mit denZielen zur Sicherung der LRT-Bestände im Zuge der FFH-MMP in Einklang bringen. Sollte es zu Ziel-konflikten zwischen den Maßnahmen im Sinne der Vogelschutzrichtlinie und im Sinne der FFH-Richtlinie kommen, werden diese im Einzelnen erläutert. Verbal-argumentativ wird eine Gewichtungund Entscheidungsfindung für das jeweilige Schutzgut vorgenommen.

Zur Förderung der Ansiedlung von Rohrdommel und Bartmeise, für die Potenzialhabitate im Haß-lebener Ried ermittelt wurden, würden der Erhalt und die Förderung von großen zusammenhängen-den Schilfbeständen im Fokus stehen. Aus Sicht der FFH-MP stellen die im Haßlebener Ried vorkom-menden Schilfbestände jedoch eine massive Beeinträchtigung der naturschutzfachlich wertvollenKalkflachmoore dar (s. 3.3.5). So widerspricht die Entwicklung von Potenzialhabitaten für Rohrdom-mel und Bartmeise im Haßlebener Ried den Zielen der Lebensraumtypenförderung.

Nach Auskunft von Dr. Stefan Jaehne von der Vogelschutzwarte Seebach-Mühlhausen handelt es sichbei dem Bartmeisen-Vorkommen im VSG um das größte in ganz Thüringen; Lebensräume für die Artkönnen aber auch außerhalb des FFH-Gebietes entwickelt werden. Aus Sicht der FFH-Managementplanung sind vor allem die in Tabelle 47 aufgeführten, nach Anhang I EG-VSR geschützteArten näher zu betrachten, die im Bereich des FFH-Gebietes Brut- oder Nahrungshabitate aufweisen(s. hierzu auch Kapitel 2.3).

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Tabelle 47: Vogelarten des Anhang I der EG-VSR, die für das Management des FFH-Gebiets„Haßlebener-Alperstedter Ried“ von Bedeutung sind

Deutscher Name Wiss. Name RL D RL THBlaukehlchen Luscinia svecica (LINNE) V 3Grauspecht Picus canus GMELIN 2 *Neuntöter Lanius collurio LINNE * *Rohrweihe Circus aeruginosus * *Tüpfelsumpfhuhn Porzana porzana (LINNE) 1 1Wachtelkönig Crex crex (LINNE) 2 1

Darüber hinaus wurden die in Tabelle 48 aufgeführten nach Art. 4 Abs. 2 EG-VSR gelistete Arten alsplanungsrelevant eingestuft (vgl. Kapitel 2.3).

Tabelle 48: Vogelarten des Art. 4 Abs. 2 EG-VSR, die für das Management des FFH-Gebiets „Haß-lebener-Alperstedter Ried“ von Bedeutung sind

Deutscher Name Wiss. Name RL D RL THBekassine Gallinago gallinago (LINNE) 1 1Braunkehlchen Saxicola rubetra (LINNE) 3 3Großer Brachvogel Numenius arquata (LINNE) 1 1Kiebitz Vanellus vanellus (LINNE) 2 1Raubwürger Lanius excubitor LINNE 2 1Wasserralle Rallus aquaticus LINNE V 3Wendehals Jynx torquilla LINNE 2 2Grauammer Miliaria calandra (LINNE) 3 3

Als Leitlinie zur Verbesserung der vorkommenden Nahrungs- und Bruthabitate im Bereich des Grün-lands, das keinem LRT zuzuordnen ist, kann eine weitere Extensivierung der Bewirtschaftung mitbevorzugt späten Mahdterminen gelten. Hiervon profitieren insbesondere Wachtelkönig, Braun-kehlchen, Großer Brachvogel und Kiebitz. Große Bedeutung kommt auch vorhandenen Brachen undSäumen zu.

Im Alperstedter Ried wurde eine Reihe von Potenzialhabitaten beispielsweise für Blaukehlchen undTüpfelsumpfhuhn erfasst. Eine Abschätzung der Auswirkungen der geplanten Maßnahmen in diesemNSG wird weiter unten in Kapitel 3.3.10 vorgenommen.

Als konkrete Entwicklungsmaßnahme zum Schutz von Wiesenbrütern und anderen Vogelarten inner-halb des FFH-Gebietes wird eine partielle Grünlandextensivierung in der Gramme-Aue vorgeschlagen(s. Maßnahmenkarte). In der Behandlungseinheit 41-13 soll durch ein differenziertes Mahdregimeund die Anlage zweier neuer Kleingewässer die Attraktivität als Lebensraum für die nach Anhang Ider EG-VSR und Art. 4 Abs. 2 EG-VSR geschützten Vogelarten gesteigert werden.

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3.3.8 Maßnahmenplanung im Bereich der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie

3.3.8.1 LRT 3140 – Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche, kalkhaltige Stillgewässer mitArmleuchteralgen

Erhaltung und Entwicklung der naturnahen nährstoffarmen, basen-/kalkhaltigen Stillgewässer(einschließl. ihrer Uferbereiche) mit Characeen-Unterwasservegetation und ihrer charakteristischenFauna.

KULAP-N-Pflegeempfehlung T2 für nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche, kalkhaltige Stillgewäs-ser mit Armleuchteralgen

Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen

• Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe.

• Sicherung und Entwicklung eines nährstoffarmen Umfeldes. Anlage von Pufferstreifen (mind. 5m) und Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland.

• Bei Kleingewässern Entschlammung und abschnittsweises Ausbaggern (nicht durch KULAP ge-fördert).

Verbote:

• Keine fischereiwirtschaftliche oder nur sehr extensive Nutzung ohne Zufütterung.

• Nutzungsverbot bzw. Beschränkung der Freizeit-Nutzung des Gewässers auf ein naturverträgli-ches Maß.

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Tabelle 49: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 3140 – Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche, kalkhaltige Still-gewässer mit Armleuchteralgen im FFH-Gebiet „Haßlebener – Alperstedter Ried“

ID-Nr. %-AnteilLage beiKomplex-LRT

Gemarkung Flur-stück-Nr.

Feldblock-Nr. Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerabstim-mung erfolgtja/nein

10025 100 Haßleben 861,910/3,

911

50027 41-4 2.796,9 4.6.6.2. Schonende Entschlammung G2bisG5_53156

10043 100 Haßleben 860, 862 50028 41-3 1.140,0 4.6.6.2. Schonende Entschlammung G2bisG5_53156

10056 100 Haßleben 910/3 50057 41-4 2.070,6 4.6.6.2. Schonende Entschlammung G2bisG5_53156

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3.3.8.2 LRT 6210 – Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen

Die Maßnahmenplanung für den LRT 6210 im Gebiet hat den Erhalt der überwiegend auf derMönchswiese und im Pferderied im NSG Alperstedter Ried auftretenden Kalk-Trockenrasen zum Ziel.Dabei sind die derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand befindlichen Flächen in diesem zu si-chern und Flächen in einem ungünstigen Erhaltungszustand (Wertstufe C) möglichst zu einem günsti-gen Erhaltungszustand hin zu entwickeln. Der Arten- und Strukturreichtum der Bestände sowie derennährstoffarmes Gepräge sind zu erhalten. Es besteht eine besondere Verantwortlichkeit bei der Pfle-geplanung, da es sich bei der vorliegenden wechseltrockenen Ausbildung des Mesobrometum erectimit Vorkommen von Cirsium tuberosum um die letzten Bestände dieser Pflanzengesellschaft in Thü-ringen handelt (WESTHUS et al. 1993). Alle Flächen dieses LRT im Alperstedter Ried grenzen an Pfei-fengraswiesen und stehen mit diesen in einem engen floristischen Zusammenhang. Lediglich dasGeländerelief und der damit zusammenhängende Nässegradient im Boden sind ausschlaggebend fürdie Ausprägung der einen oder anderen Gesellschaft. Die für Erhalt und Entwicklung notwendigenMaßnahmen sind anhand der Grundsätze einer extensiven Grünlandnutzung auszurichten und soll-ten stets den Gesamtkomplex der umgebenden LRT in die Betrachtung mit einbeziehen.

Behandlungsgrundsätze für den LRT 6210 - Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen

Mahd

· Wie aus den weiter unten aufgeführten KULAP-N-Pflegeempfehlungen für den LRT 6210 hervor-geht, stellt eine jährliche Mahd neben der Beweidung mit Schafen eine Optimalvariante derPflegemaßnahmen für Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen dar. Im Haßlebener Ried liegen diewenigen vorhandenen Flächen in der Behandlungseinheit 41-4 und sind wie die angrenzendenFlächen des LRT 7230 von Verschilfung geprägt. Dort soll die Erhaltung durch eine sommerlicheMahd ab dem 15.07. gewährleistet werden (s. hierzu auch Kapitel 3.3.6).

Im Alperstedter Ried sind größere Flächen in den Verbund der Behandlungseinheit 41-7 inte-griert. Als optionale Maßnahme zur dort vorgesehenen Beweidung wird eine einschürige Mahdzu einem bevorzugt späten Zeitpunkt empfohlen. Ausnahme hiervon bilden Flächen in den BE41-9, 41-10 und 41-11 auf der Mönchswiese und im Pferderied mit Vorkommen von Angelicapalustris in den angrenzenden Pfeifengraswiesen. Dort wird eine Staffel-/Rotationsmahd (auf dreiTeilflächen angelehnt an KORSCH 2003) priorisiert. Alternative ist eine eingeschränkte Beweidung,bei der eine Auszäunung des Viehs vom 01.04. bis zum 01.09. vorgesehen ist. Dieses Pflegere-gime beinhaltet eine zusätzliche Pflegemahd Mitte Mai.

· Voraussetzung für den Erhalt der Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen ist eine Gewährleistungder oligo- bis mesotrophen Standortverhältnisse. Die Flächen dürfen deswegen nicht gedüngtwerden, das Mahdgut in den zur Mahd vorgesehenen Bereichen ist wie bisher vollständig vonder Fläche zu entfernen.

Beweidung

· Die Beweidung von Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen stellt nach KULAP-N lediglich einesuboptimale Pflegevariante dar, der im Zuge der Umsetzung des Beweidungsprojektes imAlperstedter Ried zum größten Teil jedoch Vorrang eingeräumt wird. Die Pflegeempfehlung

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steht unter dem Vorbehalt, dass sich die Flächen durch die Beweidungsmaßnahme nicht ver-schlechtern.

· Durch die Beweidung sollten mindestens 80-85 % der auf den Flächen vorhandenen Biomasseabgeschöpft werden (s. auch www.gruenlandleitfaden.offenlandinfo.de). Nicht regelmäßigdurch das Vieh genutzte Wiesenteile mit verstärktem Aufwuchs sollten durch Nachmahd in ih-rem Ausgangszustand erhalten werden.

· Für die Kleinflächen des LRT im Haßlebener Ried stellt eine extensive Ganzjahresbeweidung einezu befürwortende Alternative dar, um der zunehmenden Verschilfung der Bestände entgegen zuwirken.

· Aufkommende Gehölze, die nicht vom Vieh klein gehalten werden, müssen in regelmäßigemTurnus manuell entfernt werden. Dazu wird eine Überprüfung im Abstand von 3 Jahren vorge-schlagen. Im Monat September sollte eine Kontrolle der Flächen vorgesehen werden, um dieMaßnahme zu planen und im darauf folgenden Winter umzusetzen.

· Da es sich bei den Flächen des LRT 6210 in der Regel um die trockensten Bereiche der ansonstenstark von Feuchtgrünland geprägten Wiesen des Gebietes handelt, besteht die Möglichkeit, dassWeidetiere diese bevorzugt als Aufenthaltsort nutzen. Vermehrter Tritt sowie Ablagerung vonExkrementen könnten die Folge sein. Erfahrungen aus anderen Projekten belegen, dass auf Flä-chen unterschiedlicher Durchfeuchtung durch die Beweidung ein Transfer von Nährstoffen vonnassen hin zu trockeneren Grünlandbereichen stattfindet. Dies ist unbedingt zu vermeiden.Ebenso dürfen auf den LRT-Flächen keine Viehtränken und Unterstände errichtet werden.

KULAP-N-Pflegeempfehlung G5 für Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen

1. (optimal) Hüten mit Schafen

• Hüten mit Schafen und/oder Ziegen je nach Aufwuchs mit zwei bis vier Weidegängen im Ab-stand von etwa 6 bis 8 Wochen.

• Die Schäfer sollten angehalten werden, während der Weideführung Junggehölze zu entfernen,wie dies Jahrhunderte üblich war.

• Schaffung von lokalen Bodenverwundungen ist erwünscht.

• Bei weitgehend geschlossener Vegetationsdecke ist eine Gehölzbeseitigung nötig.

Verbote:

• Nicht düngen.

• Kein Pferchen auf der Fläche; bei Hanglage auch nicht oberhalb

• Keine Tränken auf der Fläche

2. (optimal) Mahd

• Die Ausprägung des LRT als orchideenreicher Trespenrasen sollte einschürig zur Zeit der Blütevon Bromus erectus (Aufrechte Trespe) gemäht werden.

• Bestände mit verstärktem Auftreten von Brachezeigern oder Aufkommen von Obergräsern derFlachlandmähwiesen wie Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Wiesen-

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Knäuelgras (Dactylis glomerata) können nach einer Nutzungspause von mindestens sechs Wo-chen ein zweites Mal gemäht werden.

• Zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit langfristig brachliegender Flächen wird ein einmaligesMulchen toleriert.

Verbote

• Nicht düngen

• Kein Mähgut auf der Fläche belassen.

3. (suboptimal) Koppelhaltung mit Schafen

• Netzen des LRT mit Schafen und/oder Ziegen:

• Erfordert bezüglich Koppelgröße, Besatzdichte und Weideperiode eine Anpassung an den jewei-ligen Pflanzenbestand, so dass zwar nur geringe Weidereste verbleiben, jedoch von den Weide-tieren bevorzugt aufgenommene Pflanzenarten nicht eliminiert werden und sich gemiedenePflanzen nicht übermäßig ausbreiten.

• Entstehende Nester stickstoffliebender Pflanzen an Kot- und Urinplätzen sind nachzumähen,wobei das Mahdgut zu entfernen ist.

Verbote

• Kein Nachtpferch auf der Fläche

• Keine Tränken auf der Fläche

• Keine Zufütterung.

4. (suboptimal) Beweidung mit Rindern

• Beweidung durch Rinder und eventuell Pferde im Verhältnis 5-4:1.

→ keine Beweidung alleinig mit Pferden, Besatzdichte < 1 GVE

Verbote

• Keine Tränken und Unterstände auf der Fläche

• Keine Zufütterung.

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Tabelle 50: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6210 – Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen im FFH-Gebiet„Haßlebener – Alperstedter Ried“

ID-Nr. %-AnteilLage beiKomplex-LRT

Gemarkung Flur-stück-Nr.

Feldblock-Nr.

Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

10001 100 Alperstedt 776/4,777

GL 48323Y14 50002 41-10 10.320,4 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd (auf dreiTeilflächen angelehnt an KORSCH 2003)1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (im dreijäh-rigen Turnus jeweils eine Teilfläche früh (Mit-te Mai), eine spät (ab September) und einekomplett ungenutzt.optional:1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha

G2bisG5_53115 ja

10003 100 Alperstedt 776/4 GL 48323Y14 50003 41-11 1.139,5 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd (auf dreiTeilflächen angelehnt an KORSCH 2003)1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (im dreijäh-rigen Turnus jeweils eine Teilfläche früh (Mit-te Mai), eine spät (ab September) und einekomplett ungenutzt.optional:1.2.4.2. Beweidung vom 01.09. bis 01.04.(nach dem 01.04. Auszäunung der gesamtenBehandlungseinheit)1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe(Mahdtermin um den 15. Mai)

G2bisG5_53115 ja

10004 100 Alperstedt 776/3,776/4

GL 48323Y14 50022 41-11 846,5 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd (auf dreiTeilflächen angelehnt an KORSCH 2003)

G2bisG5_53115,G2bisG5_53365

ja

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ID-Nr. %-AnteilLage beiKomplex-LRT

Gemarkung Flur-stück-Nr.

Feldblock-Nr.

Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (im dreijäh-rigen Turnus jeweils eine Teilfläche früh (Mit-te Mai), eine spät (ab September) und einekomplett ungenutzt.optional:1.2.4.2. Beweidung vom 01.09. bis 01.04.(nach dem 01.04. Auszäunung der gesamtenBehandlungseinheit)1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha 1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe(Mahdtermin um den 15. Mai)

10007 100 Alperstedt 508 GL 48323X01 50009 41-7 5.756,5 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/haoptional:1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Mahd abEnde August / Anfang September)

G2bisG5_53366 ja

10022 100 Haßleben 862, 865 50023 41-4 443,9 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (je nachWitterungsverlauf Mahd ab 15.07. möglich(bevorzugt jedoch später), abhängig vomAufwuchs 2. Schnitt im Oktober)1.9.1.1. Mahd mit Abräumenoptional:1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha

G2bisG5_53156 ja

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ID-Nr. %-AnteilLage beiKomplex-LRT

Gemarkung Flur-stück-Nr.

Feldblock-Nr.

Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

10038 100 Alperstedt 533, 534,535, 536,537, 538,

539/1,539/2,

541

GL 48323X15 50015 41-7 7.250,8 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/haoptional:1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Mahd abEnde August / Anfang September)

G2bisG5_53132 ja

10039 100 Wernings-hausen

759/29,759/30,759/31,759/32

50029 41-12 320,6 1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Mahd abEnde August / Anfang September)

G2bisG5_53132,G6_6687

ja

10051 100 Alperstedt 509, 512,513

GL 48323X01 50053 41-9 1.841,2 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd (auf dreiTeilflächen angelehnt an KORSCH 2003)1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (im dreijäh-rigen Turnus jeweils eine Teilfläche früh (Mit-te Mai), eine spät (ab September) und einekomplett ungenutzt.optional:1.2.4.2. Beweidung vom 01.09. bis 01.04.(nach dem 01.04. Auszäunung der gesamtenBehandlungseinheit)1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe(Mahdtermin um den 15. Mai)

G2bisG5_53366 ja

10055 100 Haßleben 862, 865 50056 41-4 1.228,1 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (je nachWitterungsverlauf Mahd ab 15.07. möglich

G2bisG5_53156 ja

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ID-Nr. %-AnteilLage beiKomplex-LRT

Gemarkung Flur-stück-Nr.

Feldblock-Nr.

Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

(bevorzugt jedoch später), abhängig vomAufwuchs 2. Schnitt im Oktober)1.9.1.1. Mahd mit Abräumenoptional:1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha

20007 100 Alperstedt 508 GL 48323X01 70007 41-7 1.599,1 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/haoptional:1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Mahd abEnde August / Anfang September)

G2bisG5_53366 ja

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3.3.8.3 LRT 6410 – Pfeifengraswiesen

Die Erhaltungsmaßnahmen im Bereich der mit über 15 ha im Gebiet festgestellten Pfeifengraswiesenzielen auf eine langfristige Sicherung des günstigen Erhaltungszustands, der auf 96 % der vorhande-nen Flächen dieses LRT festgestellt wurde. Darüber hinaus könnten durch Entwicklungsmaßnahmenauf weiteren knapp 4 ha zukünftig zusätzliche Flächen des LRT 6410 entstehen. Im Vordergrund stehtdie Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoff-haushaltes. Pfeifengraswiesen sind im Haßlebener Ried und schwerpunktmäßig im südlichenAlperstedter Ried vorhanden. Die größten zusammenhängenden Flächen dieses LRT mit einemdurchweg günstigen Erhaltungszustand befinden sich im Bereich des Pferderieds und der Mönchwie-se. Die für Erhalt und Entwicklung notwendigen Maßnahmen sind anhand der Grundsätze einer ex-tensiven Grünlandnutzung auszurichten und sollten stets den Gesamtkomplex der o.g. LRT in dieBetrachtung mit einbeziehen.

Behandlungsgrundsätze für den LRT 6410 – Pfeifengraswiesen

Der überwiegende Teil der Pfeifengraswiesen im Planungsgebiet kommt im Verbund mit kalkreichenNiedermooren (LRT 7230) und naturnahen Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen (LRT 6210) vor, immittleren Alperstedter Ried sind sie darüber hinaus mit extensiven Mähwiesen des LRT 6510 verge-sellschaftet. Als wichtiger Aspekt bei der Pflegeplanung für die Pfeifengraswiesen sind die Vorkom-men der naturschutzfachlich bedeutsamen Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) zu betrachten, de-ren Bestände im Alperstedter Ried ausschließlich im Bereich des LRT 6410 zu finden sind. Die in denvergangenen Jahren immer wieder zu beobachtende Mahd zu ungünstigen Zeitpunkten ist unbedingtzu unterlassen! Auch im Jahr 2014 wurden Flächen auf der Mönchswiese Mitte Juli zur Hauptent-wicklungszeit der Sumpf-Engelwurz gemäht.

Die flächenkonkreten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6410 sind aus Tabelle 51ersichtlich.

Allgemein

· Wie aus den weiter unten aufgeführten KULAP-N-Pflegeempfehlungen für den LRT 6410 hervor-geht, werden die Pfeifengraswiesen in der Optimalvariante durch eine jährliche Mahd ab dem 01.Oktober gepflegt, die im Falle des betrachteten FFH-Gebietes „Haßlebener Ried - AlperstedterRied“ einschürig oder in verschilften Bereichen auch zweischürig erfolgen sollte. Dies entsprichtauch weitgehend der Pflegepraxis in der jüngeren Vergangenheit (seit mindestens 20 Jahren), beider die Flächen im Alperstedter Ried gemäht bzw. gemulcht wurden (KÄSTNER et al. 2011). Der ge-genwärtig günstige Erhaltungszustand des LRT im Untersuchungsgebiet und die Vollständigkeitdes lebensraumtypischen Arteninventars sind unbedingt zu erhalten.

· Die derzeitigen Planungen zur Durchführung einer extensiven Ganzjahresbeweidung mit Rindernverpflichten zu einer sorgfältigen Prüfung dieser Pflegevariante für Pfeifengraswiesen mit Vor-kommen der Sumpf-Engelwurz, da diese Pflegevariante eine grundlegende Abweichung von derKULAP-N-Pflegeempfehlung G9 darstellt und bei Abwägung aller Schutzgüter flächenspezifisch alsproblematisch einzustufen ist. So ist bei einer reinen Beweidung die Möglichkeit einer Verschie-bung des Artenspektrums, insbesondere der Rückgang beweidungsempfindlicher Arten, in die Be-trachtungen mit einzubeziehen.

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Mahd

· Im Haßlebener Ried konzentrieren sich die LRT-Flächen in der Behandlungseinheit 41-3 und sindwie die umliegenden Flächen von starkem Schilfwachstum geprägt. Dort wird eine einschürigeMahd zu einem bevorzugt späten Zeitpunkt empfohlen. Entgegen der KULAP-N-Pflegeempfehlung, die eine Mahd ab dem 01.10. empfiehlt, wird hier jedoch ein flexibler gestal-teter Mahdtermin ab dem 15.08. befürwortet (s. Kapitel 3.3.6). Im Alperstedter Ried liegen diemeisten Flächen dieses LRT im Bereich des bereits skizzierten Beweidungsprojekts. Hier stellt dieeinschürige Mahd zu einem bevorzugt späten Zeitpunkt lediglich eine Alternativplanung dar.Ausnahme bilden Flächen auf der Mönchswiese und im Pferderied, die zur Auszäunung vom01.04. bis zum 01.09. vorgesehen sind und Mitte Mai einer Pflegemahd unterzogen werden sol-len, um die Populationen der Sumpf-Engelwurz zu erhalten.

· Voraussetzung für den Erhalt der Pfeifengraswiesen ist eine Gewährleistung der oligo- bismesotrophen Standortverhältnisse. Die Flächen dürfen deswegen nicht gedüngt werden; dasMahdgut ist vollständig von der Fläche zu entfernen (s. auch unten stehende KULAP-N-Pflegeempfehlung).

Beweidung

· Die Beweidung von Pfeifengraswiesen stellt nach KULAP-N lediglich eine suboptimale Pflegeva-riante dar, der im Zuge der Umsetzung des Beweidungsprojektes im Alperstedter Ried hier Vor-rang eingeräumt wird. Die Pflegeempfehlung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die Flächendurch die Beweidungsmaßnahme nicht verschlechtern.

· Durch die Beweidung sollten über das Jahr gesehen mindestens 80-85 % der auf den Flächenvorhandenen Biomasse abgeschöpft werden (s. auch www.gruenlandleitfaden.-offenlandinfo.de). Nicht regelmäßig durch das Vieh genutzte Wiesenteile mit verstärktem Auf-wuchs sollten durch Nachmahd in ihrem Ausgangszustand erhalten werden.

· Für die Flächen des LRT im Haßlebener Ried stellt eine extensive Ganzjahresbeweidung eine zubefürwortende Alternative dar, um der zunehmenden Verschilfung der Bestände entgegen zuwirken.

· Aufkommende Gehölze, die nicht vom Vieh klein gehalten werden, müssen in regelmäßigemTurnus manuell entfernt werden. Dazu wird eine Überprüfung im Abstand von 3 Jahren vorge-schlagen. Im Monat September sollte eine Kontrolle der Flächen vorgesehen werden, um dieMaßnahme zu planen und im darauf folgenden Winter umzusetzen.

· Der wechselfeuchte Charakter des LRT 6410 kann über den Sommer zu einem weitgehendenAbtrocknen der Pfeifengraswiesen führen. Wie aus Untersuchungen zu anderen Beweidungspro-jekten hervorgeht, kann in Feuchtgrünland-Komplexen mit unterschiedlicher Bodenfeuchte, wiesie auch im vorliegenden FFH-Gebiet gegeben sind, eine Verlagerung von Nährstoffen aus denNassflächen auf die trockeneren Standorte mit entsprechender Wirkung auf die Vegetationstattfinden (s. z.B. REGIERUNG VON NIEDERBAYERN 2005). Die Weidetiere grasen zwar auch in dennasseren Teilen des Grünlandes, halten sich aber bevorzugt in den trockeneren Bereichen auf.Vermehrter Tritt sowie Ablagerung von Exkrementen mit einer Anreicherung von Nährstoffen

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können die Folge sein. Dies ist unbedingt zu vermeiden. Ebenso dürfen auf den LRT-Flächen kei-ne Viehtränken und Unterstände errichtet werden.

KULAP-N-Pflegeempfehlung G9 für Pfeifengraswiesen

1. (optimal) Mahd

• Mahd ab 1. Oktober alljährlich oder mindestens alle zwei Jahre• Entfernen des Mahdgutes von der Fläche, da der LRT sehr empfindlich auf Nährstoffeintrag rea-

giert• Bei länger brachgefallenen Flächen zunächst Entbuschung und mehrmalige MahdVerbote:

• Keine Düngung und Entwässerung

• Keine Bearbeitung und Befahrung mit schwerem Gerät

2. (suboptimal) Beweidung mit Rindern

• Beweidung ab 15. September mit Rindern und/oder Pferden

• Die Tiere sollten dabei in niedriger Besatzdichte möglichst lange zum Abschöpfen der Biomasseverbleiben

Verbote:

• Keine Zufütterung und Düngung

• Keine Umtriebsweide.

• Kein jährlich mehrmaliger Weidegang

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Tabelle 51: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6410 – Pfeifengraswiesen im FFH-Gebiet „Haßlebener –Alperstedter Ried“

ID-Nr. %-AnteilLage beiKomplex-LRT

Gemarkung Flur-stück-Nr.

Feldblock-Nr. Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

10002 100 Alperstedt 776/4 GL 48323Y14 50001 41-11 30.620,3 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd (auf dreiTeilflächen angelehnt an KORSCH 2003)1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (im drei-jährigen Turnus jeweils eine Teilfläche früh(Mitte Mai), eine spät (ab September) undeine komplett ungenutzt.optional:1.2.4.2. Beweidung vom 01.09. bis 01.04.(nach dem 01.04. Auszäunung der gesamtenBehandlungseinheit)1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe(Mahdtermin um den 15. Mai)

G2bisG5_53115 ja

10006 100 Alperstedt 508, 512,513, 514,515, 516,517, 518,

519,521/1,521/2,

522

GL 48323X01 50006 41-7 38.116,3 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/haoptional:1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Mahd abEnde August / Anfang September)

G2bisG5_53366,G2bisG5_53132

ja

10008 100 Alperstedt 508 GL 48323X01 50007 41-7 1.188,9 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5

G2bisG5_53366,G2bisG5_53132

ja

Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 41„Haßlebener-Alperstedter Ried“ (Kreis Sömmerda)

PGNU

127

ID-Nr. %-AnteilLage beiKomplex-LRT

Gemarkung Flur-stück-Nr.

Feldblock-Nr. Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

GVE/haoptional:1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Mahd abEnde August / Anfang September)

10016 100 Haßleben 864 50031 41-3 4.230,6 1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (je nachWitterungsverlauf Mahd ab 15.08. möglich)1.9.1.1. Mahd mit Abräumen

G2bisG5_53156 ja

10018 100 Haßleben 863, 864,865, 866,

868

50032 41-3 5.977,3 1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (je nachWitterungsverlauf Mahd ab 15.08. möglich)1.9.1.1. Mahd mit Abräumen

G2bisG5_53156,G6_6714

ja

10019 100 Haßleben 862, 865 50033 41-3 18.762,0 1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (je nachWitterungsverlauf Mahd ab 15.08. möglich)1.9.1.1. Mahd mit Abräumen

G2bisG5_53156 ja

10023 100 Haßleben 860, 861,862, 911

50034 41-4 5.376,3 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (je nachWitterungsverlauf Mahd ab 15.07. möglich(bevorzugt jedoch später), abhängig vomAufwuchs 2. Schnitt im Oktober)1.9.1.1. Mahd mit Abräumenoptional:1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha

G2bisG5_53156 ja

10031 100 Haßleben 1528,1524

50011 41-7 3.927,8 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha

G2bisG5_53132 ja

Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 41„Haßlebener-Alperstedter Ried“ (Kreis Sömmerda)

PGNU

128

ID-Nr. %-AnteilLage beiKomplex-LRT

Gemarkung Flur-stück-Nr.

Feldblock-Nr. Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

optional:1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Mahd abEnde August / Anfang September)

10033 100 Haßleben 1519,1521,1522,1529

50035 41-8 1.638,6 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/haoptional:1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Mahd abEnde August / Anfang September)

G2bisG5_53132,G6_6636

ja

10034 100 Alperstedt 535,536,

537,539/1, 539/2,

541

GL 48323X15 50012 41-7 6.342,3 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/haoptional:1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Mahd abEnde August / Anfang September)

G2bisG5_53132 ja

10040 100 Kranichborn 422/1,422/2,422/3,422/4,422/5

GL 48323S07 50036 41-5 4.499,3 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/haoptional:1.2.1.2. Zweischürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (bis EndeMai Erstmahd, Zweitmahd ca. 10 Wochennach Erstmahd)

G2bisG5_53132 ja

10046 100 Alperstedt 776/4 GL 48323Y14 50030 41-10 5.172,7 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd (auf dreiTeilflächen angelehnt an KORSCH 2003)1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (im drei-jährigen Turnus jeweils eine Teilfläche früh

G2bisG5_53115 ja

Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 41„Haßlebener-Alperstedter Ried“ (Kreis Sömmerda)

PGNU

129

ID-Nr. %-AnteilLage beiKomplex-LRT

Gemarkung Flur-stück-Nr.

Feldblock-Nr. Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

(Mitte Mai), eine spät (ab September) undeine komplett ungenutzt.optional:1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha

10049 100 Alperstedt 509, 510,511, 512

GL 48323X01 50063 41-9 3.255,9 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd (auf dreiTeilflächen angelehnt an KORSCH 2003)1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (im drei-jährigen Turnus jeweils eine Teilfläche früh(Mitte Mai), eine spät (ab September) undeine komplett ungenutzt.optional:1.2.4.2. Beweidung vom 01.09. bis 01.04.(nach dem 01.04. Auszäunung der gesamtenBehandlungseinheit)1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe(Mahdtermin um den 15. Mai)

G2bisG5_53366 ja

10052 100 Alperstedt 507, 508 GL 48323X01 50052 41-7 8.098,0 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/haoptional:1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Mahd abEnde August / Anfang September)

G2bisG5_53132,G2bisG5_53366

ja

10053 100 Alperstedt 518, 519, GL 48323X01 50064 41-9 8.672,4 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd (auf dreiTeilflächen angelehnt an KORSCH 2003)

G2bisG5_53132, ja

Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 41„Haßlebener-Alperstedter Ried“ (Kreis Sömmerda)

PGNU

130

ID-Nr. %-AnteilLage beiKomplex-LRT

Gemarkung Flur-stück-Nr.

Feldblock-Nr. Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

520/1,520/2,521/1

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (im drei-jährigen Turnus jeweils eine Teilfläche früh(Mitte Mai), eine spät (ab September) undeine komplett ungenutzt.optional:1.2.4.2. Beweidung vom 01.09. bis 01.04.(nach dem 01.04. Auszäunung der gesamtenBehandlungseinheit)1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe(Mahdtermin um den 15. Mai)

G2bisG5_53366

10063 100 Alperstedt 529,530/1,530/2,530/3,

531, 532,533, 534

GL 48323X15,FH 48323X02

50058 41-7 5.045,8 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/haoptional:1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Mahd abEnde August / Anfang September)

G2bisG5_53132 ja

20001 100 Haßleben 862 70003 41-4 1.274,0 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (je nachWitterungsverlauf Mahd ab 15.07. möglich(bevorzugt jedoch später), abhängig vomAufwuchs 2. Schnitt im Oktober)1.9.1.1. Mahd mit Abräumenoptional:1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha

G2bisG5_53156 ja

Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 41„Haßlebener-Alperstedter Ried“ (Kreis Sömmerda)

PGNU

131

ID-Nr. %-AnteilLage beiKomplex-LRT

Gemarkung Flur-stück-Nr.

Feldblock-Nr. Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

20003 100 Haßleben 865, 868 70004 41-3 4.381,5 1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (je nachWitterungsverlauf Mahd ab 15.08. möglich)1.9.1.1. Mahd mit Abräumen

G2bisG5_53156,G6_6714

ja

20004 100 Haßleben 856, 865 70005 41-3 2035,9 1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (je nachWitterungsverlauf Mahd ab 15.08. möglich)1.9.1.1. Mahd mit Abräumen

G2bisG5_53156 ja

20005 100 Alperstedt 760, 763,764, 769,770, 771,772, 774,

776/3,776/4

GL 48323Y14 70002 41-11 8.317,7 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd (auf dreiTeilflächen angelehnt an KORSCH 2003)1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (im drei-jährigen Turnus jeweils eine Teilfläche früh(Mitte Mai), eine spät (ab September) undeine komplett ungenutzt.optional:1.2.4.2. Beweidung vom 01.09. bis 01.04.(nach dem 01.04. Auszäunung der gesamtenBehandlungseinheit)1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe(Mahdtermin um den 15. Mai)

G2bisG5_53115,G2bisG5_53365,G6_6625

ja

20006 100 Alperstedt 508 GL 48323X01 70006 41-7 16.982,0 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/haoptional:1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Mahd abEnde August / Anfang September)

G2bisG5_53366 ja

Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 41„Haßlebener-Alperstedter Ried“ (Kreis Sömmerda)

PGNU

132

3.3.8.4 LRT 6440 – Brenndolden-Auenwiesen

Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich der auf insgesamt 9,2 ha festgestellten arten-reichen, wechselfeuchten Auenwiesen zielen auf eine langfristige Bestandssicherung vorhandenerund ggf. auf eine Entwicklung von Potenzialflächen dieses LRT, der nur im Alperstedter Ried vorhan-den ist. Dort liegt der Schwerpunkt seiner Verbreitung im nördlichen Teil in enger Verzahnung mitFlächen des LRT 6510, der auf den eher frisch geprägten Wiesenteilen zur Ausprägung gelangt. Diefür Erhalt und Entwicklung notwendigen Maßnahmen sind anhand der Grundsätze einer extensivenGrünlandnutzung auszurichten und sollten stets den Gesamtkomplex aus Auenwiesen und magerenFlachlandmähwiesen in die Betrachtung mit einbeziehen. Im Falle einer notwendigen Priorisierung istbei der Pflege ein günstiger Erhaltungszustand der Brenndolden-Auenwiesen der Vorzug zu geben.Bei den Pflegemaßnahmen ist darauf zu achten, dass Beeinträchtigungen in Form aufkommenderGehölze (u.a. Kratzbeere - Rubus caesius) möglichst vermindert werden und keinesfalls zunehmensollten.

Die Behandlungsgrundsätze für die Brenndolden-Auenwiesen (LRT 6440) orientieren sich im Wesent-lichen an der in Kapitel 3.3.8.5 für die häufig räumlich benachbarten Flachland-Mähwiesen (LRT6510) dargestellten Vorgehensweise.

Die flächenkonkreten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6440 fasst Tabelle 52zusammen.

Allgemein

· Wie aus den weiter unten aufgeführten KULAP-N-Pflegeempfehlungen für den LRT 6440 hervor-geht, werden die extensiven Mähwiesen in der Optimalvariante durch eine jährliche Mahd ge-pflegt, die im Falle des betrachteten FFH-Gebietes „Haßlebener Ried - Alperstedter Ried“ zwei-schürig erfolgen sollte. Der gegenwärtig günstige Erhaltungszustand des LRT im UG und die Voll-ständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars sind unbedingt zu erhalten.

· Eine Beweidung ist gemäß der KULAP N-Pflegeempfehlungen suboptimal und nur als Nachbewei-dung vorgesehen. Die gegenwärtige Naturschutzpraxis kennt jedoch auch Beispiele, in denen eineextensive Ganzjahresbeweidung dem Pflegeziel gerecht wird und auch zur Förderung von Zielar-ten beitragen kann (z.B. „Wulfener Bruch“ in Sachsen-Anhalt, schriftl. Mitteilung I. Werres).

· Der Umsetzung einer extensiven Ganzjahresbeweidung mit Rindern im Alperstedter Ried wird beider Pflegeplanung für den LRT 6440 Vorrang vor einer zweischürigen Mahdmaßnahme einge-räumt, die als Alternativplanung jedoch in der Managementplanung verbleibt. Bei einer reinenBeweidung ist die Möglichkeit einer Verschiebung des Artenspektrums, insbesondere der Rück-gang beweidungsempfindlicher Arten, in die Betrachtungen mit einzubeziehen.

Besonderheiten des LRT 6440 im Planungsgebiet

· Die in Thüringen vom Aussterben bedrohte Sumpf-Platterbse (Lathyrus palustris) ist nachDierschKE & BRIEMLE (2008) unverträglich gegenüber Beweidung und Tritt. STEIDL (2002) weist hin-gegen darauf hin, dass die durch Viehtritt entstehenden offenen Stellen im Boden auch günstigeKeimbedingungen für die Art schaffen kann und Beweidung somit förderliche Auswirkungen auf

Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 41„Haßlebener-Alperstedter Ried“ (Kreis Sömmerda)

PGNU

133

die Lathyrus palustris-Population haben kann. Die Auswirkungen der Beweidung auf die Art soll-ten beobachtet werden.

Beweidung

· Die Beweidung von Brenndolden-Auenwiesen stellt nach KULAP-N lediglich eine suboptimalePflegevariante dar, der im Zuge der Umsetzung des Beweidungsprojektes im Alperstedter RiedVorrang eingeräumt wird. Die Pflegeempfehlung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die Flä-chen durch die Beweidungsmaßnahme nicht verschlechtern.

· Durch die Beweidung sollten über das Jahr betrachtet mindestens 80-85 % der auf den Flächenvorhandenen Biomasse abgeschöpft werden (s. auch www.gruenlandleitfaden.-offenlandinfo.de). Nicht regelmäßig durch das Vieh genutzte Wiesenteile mit verstärktem Auf-wuchs sollten durch Nachmahd in ihrem Ausgangszustand erhalten werden.

· Aufkommende Gehölze, die nicht vom Vieh klein gehalten werden, müssen in regelmäßigemTurnus manuell entfernt werden.

· Auch im Bereich des LRT 6440 kann es saisonal zu einem weitgehenden Abtrocknen der Bestän-de kommen. Wie aus Untersuchungen zu anderen Beweidungsprojekten hervorgeht, kann inFeuchtgrünland-Komplexen mit unterschiedlicher Bodenfeuchte, wie sie auch im vorliegendenFFH-Gebiet gegeben sind, eine Verlagerung von Nährstoffen aus den Nassflächen auf die trocke-neren Standorte mit entsprechender Wirkung auf die Vegetation stattfinden (s. z.B. REGIERUNG

VON NIEDERBAYERN 2005). Die Weidetiere grasen zwar auch in den nasseren Teilen des Grünlan-des, halten sich aber bevorzugt in den trockeneren Bereichen auf. Vermehrter Tritt sowie Abla-gerung von Exkrementen mit einer Anreicherung von Nährstoffen können die Folge sein. Dies istunbedingt zu vermeiden. Ebenso dürfen auf den LRT-Flächen keine Viehtränken und Unterstän-de errichtet werden.

Mahd

· Gemäß der KULAP-N-Pflegeempfehlungen für den LRT 6440 stellt eine jährliche Mahd dieOptimalvariante der Pflegemaßnahmen für Brenndolden-Auenwiesen dar. Im Alperstedter Riedkonzentrieren sich die LRT-Flächen in den Behandlungseinheiten 41-5 und 41-6. Als Alternativezur vorgesehenen Ganzjahresbeweidung wird dort eine zweischürige Mahd empfohlen, wobeizwischen dem ersten und zweiten Schnitt mindestens 10 Wochen Pause eingehalten werdensollten.

· Voraussetzung für den Erhalt der Brenndolden-Auenwiesen ist eine Gewährleistung der oligo-bis mesotrophen Standortverhältnisse. Die Flächen dürfen deswegen nicht gedüngt werden; dasMahdgut ist vollständig von der Fläche zu entfernen (s. auch unten stehende KULAP-N-Pflegeempfehlung).

KULAP-N-Pflegeempfehlung G11 für Brenndolden-Auenwiesen

1. (optimal) Mahd

· Bei optimaler Ausprägung des LRT je nach Wüchsigkeit der Bestände Mahd ein- bis dreimal,Schnitthöhe 10cm

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PGNU

134

· Erster Schnitt zwischen Ährenschieben und Beginn der Blüte der hauptbestandsbildenden Grä-ser

· Reliefausgleichende Maßnahmen (Schleppen und/oder Walzen) möglichst unter Schonung derAmeisenbaue, da Ameisen als Wirte der Larven des Schwarzblauen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (FFH-Anhang-II u. IV-Art) fungieren

· Düngung mit P und K möglich, aber Gehaltsklasse C im Boden nicht überschreiten

Verbote:

· Keine Stickstoffdüngung

· Keine Mahd zu Zeiten mit hoch anstehendem Wasser

· Kein Einsatz schwerer Maschinen

2. (suboptimal) Beweidung statt Nachmahd

· Nach der ersten Mahd ist ein Weidegang von Rindern, Schafen und/oder Ziegen möglich.

· Die Beweidung sollte möglichst intensiv erfolgen, d. h. kurze Beweidungsdauer mit hohem Be-satz, sodass selektiver Verbiss und Trittbelastung eingeschränkt werden.

· Bei höherwüchsiger Vegetation wird stärker zertreten als gefressen, daher ist ein anschließen-der Pflegeschnitt notwendig, der als Mulchschnitt ausgeführt werden kann.

· Bei minimaler Ausprägung des LRT und dem Schutzziel Wiesenbrüter kann eine Rinderstandwei-de durchgeführt werden.

· Bei optimaler Ausprägung des LRT ist die Standweide auszuschließen.

Verbote:

· Kein Pferchen auf der Fläche

· Keine Beweidung ausschließlich mit Pferden

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135

Tabelle 52: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6440 – Brenndolden-Auenwiesen im FFH-Gebiet „Haßlebener –Alperstedter Ried“

ID-Nr. %-AnteilLage bei

Kom-plex-LRT

Gemarkung Flurstück-Nr.

Feldblock-Nr. Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

10009 100 Alperstedt 508 GL 48323X01 50008 41-7 1.023,9 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/haoptional:1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Mahd abEnde August / Anfang September)

G2bisG5_53366 ja

10011 100 Alperstedt 552/1,552/10,552/11,552/4,552/5,552/6,552/7,552/8,552/9

GL 48323S02 50016 41-6 60.568,2 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/haoptional:1.2.1.2. Zweischürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (bis EndeMai Erstmahd, Zweitmahd ca. 10 Wochennach Erstmahd)

G2bisG5_53132 ja

10013 100 Kranich-born

422/19,422/7

422/20,422/21,422/8,422/9,

422/10,422/4,

GL 48323S07 50019 41-5 20.052,7 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/haoptional:1.2.1.2. Zweischürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (bis EndeMai Erstmahd, Zweitmahd ca. 10 Wochennach Erstmahd)

G2bisG5_53132 ja

Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 41„Haßlebener-Alperstedter Ried“ (Kreis Sömmerda)

PGNU

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ID-Nr. %-AnteilLage bei

Kom-plex-LRT

Gemarkung Flurstück-Nr.

Feldblock-Nr. Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

422/510014 100 Kranich-

born422/1,

422/10,422/11,422/14422/16,422/17,422/18,422/19,422/2,422/3,422/4,422/5,422/6,422/7,422/8,422/9

GL 48323S07 50020 41-5 9.407,5 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/haoptional:1.2.1.2. Zweischürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (bis EndeMai Erstmahd, Zweitmahd ca. 10 Wochennach Erstmahd)

G2bisG5_53132 ja

10036 100 Alperstedt 508 50010 41-7 1.104,4 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/haoptional:1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Mahd abEnde August / Anfang September)

G2bisG5_53132 ja

Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 41„Haßlebener-Alperstedter Ried“ (Kreis Sömmerda)

PGNU

137

3.3.8.5 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes

Der überwiegende Teil der extensiven Mähwiesen kommt im Planungsgebiet im Verbund mit Brenn-dolden-Auenwiesen vor. Die Behandlungsgrundsätze für beide LRT weisen zahlreiche Übereinstim-mungen auf. Bei der Pflegeplanung für beide Grünland-LRT sind hinsichtlich der Nutzungsterminezwei Vorgaben zu beachten:

· die Erstnutzung sollte ab Mitte Juni erfolgen.· vor der zweiten Nutzung sollte eine ca. zehnwöchige Nutzungspause eingehalten werden.

Die flächenkonkreten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6510 sind aus Tabelle 53ersichtlich.

Allgemein

· Wie aus den weiter unten aufgeführten KULAP-N-Pflegeempfehlungen für den LRT 6510 hervor-geht, werden die extensiven Mähwiesen in der Optimalvariante durch eine jährliche Mahd ge-pflegt, die im Falle des betrachteten FFH-Gebietes „Haßlebener Ried - Alperstedter Ried“ einschü-rig oder zweischürig erfolgen kann. Dies entspricht auch weitgehend der Pflegepraxis in der jünge-ren Vergangenheit (seit mindestens 20 Jahren), bei der die Flächen im Alperstedter Ried gemähtbzw. gemulcht wurden (KÄSTNER et al. 2011).

· Die derzeitigen Planungen zur Durchführung einer extensiven Ganzjahresbeweidung mit Rindernverpflichten zu einer sorgfältigen Prüfung dieser Pflegevariante für extensive Mähwiesen desFlach- und Hügellandes, da diese eine Abweichung von der KULAP-N-Pflegeempfehlung G12 dar-stellen. Bei einer reinen Beweidung ist die Möglichkeit einer Verschiebung des Artenspektrums,insbesondere der Rückgang beweidungsempfindlicher Arten, in die Betrachtungen mit einzube-ziehen.

Beweidung

· Grundsätzlich wird bei anderen Managementplänen im Bereich des Landes Thüringen davon aus-gegangen, dass eine Beweidung des LRT 6510 gegenüber einer ausschließlichen Mahdnutzungimmer nur als Optionalvariante zu betrachten ist. Im Zuge der im Grundsatz zu befürwortendenUmsetzung des Beweidungsprojektes wird im Alperstedter Ried der extensiven Ganzjahresbewei-dung Vorrang vor einer Mahdmaßnahme eingeräumt. Die Pflegeempfehlung steht unter demVorbehalt, dass sich die Flächen durch die Beweidungsmaßnahme nicht verschlechtern. ImHaßlebener Ried wird auf den Flächen des LRT 6510 hingegen eine zweischürige Mahd als Mana-gementmaßnahme favorisiert.

· Bei der Beweidung von Flachland-Mähwiesen ist nach gängiger Auffassung auf kurze Standzeitenmit hoher Besatzdichte zu achten. Ziel dessen ist eine Reduktion von selektivem Verbiss undTrittbelastung. Die kurzzeitige Beweidung ähnelt einer Mahd mehr als ein permanenter Weide-gang. Wie sich die Umkehrung des o.g. Grundsatzes, also lange Standzeiten mit geringer Besatz-dichte, im konkreten Fall auswirken werden bleibt abzuwarten und sollte intensiv beobachtetwerden. Durch die Beweidung sollten mindestens 80-85 % der auf den Flächen vorhandenen Bi-omasse abgeschöpft werden (s. auch www.gruenlandleitfaden.offenlandinfo.de). Nicht regel-

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mäßig durch das Vieh genutzte Wiesenteile mit verstärktem Aufwuchs sollten durch Nachmahdin ihrem Ausgangszustand erhalten werden.

· Grundsätzlich kommt zur Bewahrung des günstigen Erhaltungszustandes auf den LRT-Flächen imHaßlebener Ried auch eine Nutzung als Mähweide in Betracht. Hierbei ist eine Nachbeweidungvon im Frühsommer gemähten Flächen gegenüber einer Erstnutzung durch Beweidung mit an-schließender Nachmahd zu priorisieren. Dabei sind die Grundsätze einer frühen Erstnutzung miteiner ca. zehnwöchigen Pause bis zur Zweitnutzung zu beachten.

· Um Veränderungen in Vegetation und Artenzusammensetzung der beweideten LRT-Flächen früh-zeitig registrieren zu können, sollten regelmäßige Untersuchungen vorgenommen werden(Monitoring).

Mahd

· Auf den extensiven Mähwiesen im Haßlebener Ried stellt die zweischürige Mahd die optimalePflege dar. In den Biotopkomplexen mit Brenndolden-Auenwiesen des LRT 6440 im nördlichenAlperstedter Ried ist als Alternativplanung zur Beweidung ebenfalls eine zweischürige Mahd an-gezeigt, da sie beiden Vegetationstypen gleichermaßen gerecht wird. Im Biotopkomplex aus ex-tensiven Mähwiesen, Pfeifengraswiesen und Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen im mittlerenTeil des Alperstedter Rieds (Behandlungseinheit 41-7) ist hingegen eine bevorzugt späte, einschü-rige Mahd als Alternativplanung zur Beweidung zu bevorzugen.

KULAP-N-Pflegeempfehlung G12 für Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes

1. (optimal) Mahd

• Je nach Wüchsigkeit der Bestände kann ein bis dreimal jährlich genutzt werden.• Die zweite Nutzung soll frühestens 40 Tage nach der ersten erfolgen. → Nutzungspause zu kurz. Zweitnutzung erst ca. 10 Wochen nach Erstnutzung.• Düngung mit P und K ist sinnvoll, wenn eine deutliche Artenverarmung durch Mangel an die-

sen Elementen auftritt.• Bei Gefahr des Absinkens des pH-Wertes unter 5,0 ist eine Kalkung mit gelöschtem Kalk un-

umgänglich, vorausgesetzt einer Berechnung des Kalkbedarfs auf der Grundlage aktuellerBodenanalysen.

• Eine Nachsaat mit Heublumen gebietsheimischer Herkunft von der Optimalvariante dessel-ben LRT kann erheblich zur Verbesserung von Vorkommen mit schlechtem Erhaltungszustandführen.

• Nach der Erstnutzung als Mahd ist jährlich ein einmaliger Weidegang von Rindern, Schafenund/oder Ziegen als Zweitnutzung möglich bei einer durchschnittlichen Vegetationshöhe von15-35 cm.

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Tabelle 53: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes im FFH-Gebiet „Haßlebener – Alperstedter Ried“

ID-Nr. %-AnteilLage beiKomplex-LRT

Gemarkung Flur-stück-Nr.

Feldblock-Nr. Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

10010 100 Alperstedt 528, 529,530/1,530/2,530/3,

531, 532,533

GL 48323X15,FH 48323X02

50013 41-7 9.662,1 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/haoptional:1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Mahd abEnde August / Anfang September)

G2bisG5_53132 ja

10012 100 Alperstedt 552/10,552/11,552/4,552/5,552/6,552/7,552/8,552/9

GL 48323S02 50017 41-6 20.643,6 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/haoptional:1.2.1.2. Zweischürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (bis EndeMai Erstmahd, Zweitmahd ca. 10 Wochennach Erstmahd)

G2bisG5_53132 ja

10015 100 Alperstedt 543, 544,545, 546,547, 548,

550/1,550/2,550/3,551,

552/1,552/2,

GL 48323S02 50018 41-6 51.338,2 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/haoptional:1.2.1.2. Zweischürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (bis EndeMai Erstmahd, Zweitmahd ca. 10 Wochennach Erstmahd)

G2bisG5_53132 ja

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ID-Nr. %-AnteilLage beiKomplex-LRT

Gemarkung Flur-stück-Nr.

Feldblock-Nr. Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

552/3,552/4

10026 100 Haßleben 859 GL 48314P18 50024 41-2 3.004,2 1.2.1.2. Zweischürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (1. Termin:erste Juni-Hälfte, 2. Termin: zweite August-Hälfte bis in den September hinein, zwischenden Terminen sollte eine Pause von mind. 10Wochen eingehalten werden)optional:1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha12.1.2.3. Verbuschung auslichten

G2bisG5_53156 ja

10027 100 Haßleben 859, 912 50025 41-2 4.294,7 1.2.1.2. Zweischürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (1. Termin:erste Juni-Hälfte, 2. Termin: zweite August-Hälfte bis in den September hinein, zwischenden Terminen sollte eine Pause von mind. 10Wochen eingehalten werden)optional:1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha12.1.2.3. Verbuschung auslichten

G2bisG5_53156 ja

10035 100 Haßleben 854 GL 48314K02 50026 41-1 2.309,6 1.2.1.2. Zweischürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (1. Termin:erste Juni-Hälfte, 2. Termin: zweite August-Hälfte bis in den September hinein, zwischenden Terminen sollte eine Pause von mind. 10

G2bisG5_53156 ja

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ID-Nr. %-AnteilLage beiKomplex-LRT

Gemarkung Flur-stück-Nr.

Feldblock-Nr. Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

Wochen eingehalten werden)optional:1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha12.1.2.3. Verbuschung auslichten

10037 100 Alperstedt 530/2,530/3,

531, 532,533, 534,535, 536,537, 538

GL 48323X15 50014 41-7 5.331,4 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/haoptional:1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Mahd abEnde August / Anfang September)

G2bisG5_53132 ja

20002 100 Haßleben 855, 856,857

70001 41-2 1.439,0 1.2.1.2. Zweischürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (1. Termin:erste Juni-Hälfte, 2. Termin: zweite August-Hälfte bis in den September hinein, zwischenden Terminen sollte eine Pause von mind. 10Wochen eingehalten werden)optional:1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha12.1.2.3. Verbuschung auslichten

G2bisG5_53156 ja

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3.3.8.6 LRT 7210* – Kalkreiche Sümpfe mit Binsen-Schneide

Beim LRT 7210 Kalkreiche Sümpfe mit Binsen-Schneide handelt es sich um einen Lebensraum miteinem gewissen Selbsterhaltungspotenzial, so lange sich die entscheidenden Umweltparameter Bo-denfeuchtigkeit und Nährstoffarmut nicht zum Schlechteren hin verändern. Eine regelmäßige Mahdist nicht erforderlich. Gleichwohl ist der LRT langfristig durch die Ansiedlung und den Aufwuchs näs-setoleranter Gehölze wie Erlen oder Weiden gefährdet, so dass in regelmäßigen Abständen eine Aus-lichtung aufkommender Verbuschung erforderlich wird. Flächen des LRT 7210 können einer Bewei-dung mit Robustrassen unterzogen werden, was eine Förderung der bedrohten Art Binsen-Schneidemit sich bringen kann.

Die flächenkonkreten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 7210 sind aus Tabelle 54ersichtlich.

Allgemein

· Als Pflegeintervall zur Auslichtung aufkommender Gehölze wird zunächst ein Zeitraum vonfünf Jahren empfohlen. Auf beweideten Flächen wird der Gehölzaufwuchs gegebenenfallsauch vom Vieh klein gehalten. Die Dynamik dieser Prozesse sollte sorgfältig beobachtet wer-den. Möglicherweise kann das Intervall der Pflegemaßnahme langfristig vergrößert werden.

Beweidung

· Eine Beweidung der Kalkreichen Sümpfe mit Binsen-Schneide sollte mit geeigneten Rinder-rassen erfolgen und mit einer Besatzdichte von ca. 0,5 GVE/ha extensiv betrieben werden.Das differenzierte Pflegeregime im Bereich des Haßlebener und Alperstedter Rieds wird eineunterschiedliche Bewirtschaftung mit sich bringen. Neben beweideten Flächen mit bedarfs-weiser Beseitigung von Gehölzaufwuchs wird sich die Pflege auf anderen Flächen auf eine Zu-rückdrängung der Verbuschung beschränken. Dieser Umstand sollte genutzt werden, um dieAuswirkungen beider Pflegeregime auf den LRT vergleichend zu beobachten.

KULAP-N-Pflegeempfehlung G15 für Kalkreiche Sümpfe mit Binsen-Schneide

· Wenn die Bodennässe und -tragfähigkeit und Tierhygiene es zulassen, kann eine Beweidungmit Robustrassen von Schafen und - Rindern der Binsen-Schneide selektive Vorteile bringen

Verbote:

• Keine Entwässerung• Keine Düngung

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Tabelle 54: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 7210* – Kalkreiche Sümpfe mit Binsen-Schneide im FFH-Gebiet„Haßlebener – Alperstedter Ried“

ID-Nr. %-AnteilLage beiKomplex-LRT

Gemarkung Flurstück-Nr.

Feldblock-Nr. Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

10005 100 Alperstedt 760, 763,764, 769,770, 771,772, 774,

776/3

50005 41-14 4.568,8 1.9.5.3 Verbuschung auslichten (im Abstandvon 5 Jahren zu wiederholen)

G2bisG5_53365,G6_6625

ja

10021 100 Haßleben 862 50043 41-3 765,1 1.9.5.3 Verbuschung auslichten (im Abstandvon 5 Jahren zu wiederholen)

G2bisG5_53156 ja

10030 100 Haßleben,Alperstedt

1528 50042 41-7 598,0 1.9.5.3 Verbuschung auslichten (im Abstandvon 5 Jahren zu wiederholen)

G2bisG5_53132,G6_6642

ja

10041 100 Haßleben 910/3 50045 41-4 69,6 1.9.5.3 Verbuschung auslichten (im Abstandvon 5 Jahren zu wiederholen)

G2bisG5_53156 ja

10042 100 Alperstedt 776/3 50021 41-14 147,4 1.9.5.3 Verbuschung auslichten (im Abstandvon 5 Jahren zu wiederholen)

G2bisG5_53365 ja

10044 100 Haßleben 862 50046 41-4 166,4 1.9.5.3 Verbuschung auslichten (im Abstandvon 5 Jahren zu wiederholen)

G2bisG5_53156 ja

10045 100 Haßleben 862 50055 41-4 12,3 1.9.5.3 Verbuschung auslichten (im Abstandvon 5 Jahren zu wiederholen)

G2bisG5_53156 ja

10062 100 Haßleben,Alperstedt

526, 527,528

50044 41-7 256,5 1.9.5.3 Verbuschung auslichten (im Abstandvon 5 Jahren zu wiederholen)

G2bisG5_53132,G6_6643

ja

10064 100 Haßleben 910/3 50059 41-4 6,9 1.9.5.3 Verbuschung auslichten (im Abstandvon 5 Jahren zu wiederholen)

G2bisG5_53156 ja

10065 100 Haßleben 910/3 50060 41-4 16,1 1.9.5.3 Verbuschung auslichten (im Abstandvon 5 Jahren zu wiederholen)

G2bisG5_53156 ja

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ID-Nr. %-AnteilLage beiKomplex-LRT

Gemarkung Flurstück-Nr.

Feldblock-Nr. Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

10066 100 Haßleben 910/3 50061 41-4 32,4 1.9.5.3 Verbuschung auslichten (im Abstandvon 5 Jahren zu wiederholen)

G2bisG5_53156 ja

10067 100 Haßleben 861, 862 50062 41-4 475,6 1.9.5.3 Verbuschung auslichten (im Abstandvon 5 Jahren zu wiederholen)

G2bisG5_53156 ja

10068 100 Alperstedt 776/3,776/4

GL 48323Y14 50054 41-10 119,7 1.9.5.3 Verbuschung auslichten (im Abstandvon 5 Jahren zu wiederholen)

G2bisG5_53115 ja

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3.3.8.7 LRT 7230 – Kalkreiche Niedermoore

Ein zentrales Ziel der Pflegemaßnahmen im FFH-Gebiet „Haßlebener-Alperstedter Ried“ besteht imErhalt der einzigartigen Niedermoore in den beiden eingebundenen NSG, die im Haßlebener Riedgroße Flächen einnehmen, aber auch in den Biotopkomplexen des Alperstedter Rieds an mehrerenStellen in einem günstigen Erhaltungszustand anzutreffen sind. Die vor allem im Alperstedter Riedbereits in der Umsetzungsplanung befindlichen Maßnahmen zur Anhebung der Grundwasserständelassen zukünftig auf eine Vergrößerung der Flächen des LRT 7230 hoffen. Im Haßlebener Ried stehenErhalt und Entwicklung der bis zu 4 ha Fläche umfassenden Niedermoore vor der Herausforderung,der zunehmenden Verschilfung der Bestände Einhalt zu gebieten und insbesondere die Lichtverhält-nisse wieder zugunsten der zumeist konkurrenzschwachen, niedrigwüchsigen Niedermoor-Arten zuverändern. Neben einem diesem Ziel angemessen durchgeführten Mahdregime kommt im südlichenHaßlebener Ried ausdrücklich auch eine extensive Beweidung zur Pflege in Betracht, obwohl diese inder KULAP-N-Pflegeempfehlung nur als suboptimale Pflegevariante aufgeführt wird. Der Vorteil derWeidenutzung liegt in ihrer Eignung begründet, dichte Schilfbestände zu öffnen und die Vitalität undWuchskraft von Phragmites australis zu reduzieren.

Die flächenkonkreten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 7230 sind aus Tabelle 55ersichtlich.

Allgemein

· Wie weiter oben bereits ausführlich diskutiert wurde, stellen die dichten, von Nährstoffakkumu-lation begünstigten Schilfbestände im Zentralteil des Haßlebener Rieds eine starke Beeinträchti-gung des LRT 7230 dar. Bei der gegenwärtig praktizierten Pflege verbleibt zu viel Biomasse aufden Flächen (s. Abbildung 24). Dadurch findet kaum ein Nährstoffentzug statt und das Mähgutbeeinträchtigt vielfach als schwer zersetzbare Auflage den Aufwuchs kleinerer und schwach-wüchsiger Arten. Das Abräumen des Mähguts ist deshalb als unerlässlich anzusehen. Um dasSchilf zu schwächen, sollte zusätzlich zu dem im Sommer durchzuführenden Schnitt je nachAufwuchs ein zweiter Schnitt im Oktober erfolgen. Als Alternative kann eine ganzjährige extensi-ve Beweidung gelten, falls diese sich im Zusammenspiel der vor Ort existierenden Nutzungsinte-ressen und –möglichkeiten als umsetzbar erweisen sollte. Die Flächen des LRT im AlperstedterRied werden größtenteils (eine Kleinfläche liegt im Bereich des Beweidungsprojekts) weiterhingemäht (s.u.).

Besondere Pflegeerfordernisse für das Sumpf-Knabenkraut (Orchis palustris)

· Im zentralen Teil des Niedermoor-Körpers im NSG „Haßlebener Ried“ befindet sich eine kleinePopulation des stark gefährdeten Sumpf-Knabenkrauts (ARBEITSKREIS HEIMISCHE ORCHIDEEN -AHO-2013). Das Vorkommen liegt im Bereich der Behandlungseinheit 41-4, die insgesamt durch einenstarken Schilfaufwuchs gekennzeichnet ist. Die Pflegeempfehlung des AHO sieht eine Erstmahdnach der zweiten Hälfte des Monats Juli vor, wobei sich der konkrete Mahdtermin danach rich-tet, wann die Samenreife im jeweiligen Jahr tatsächlich eingetreten ist, also die Samen die Sa-menkapseln verlassen haben. Zur Schwächung des konkurrierenden Schilfbestandes wird einezweite Mahd Ende September empfohlen. Dieses Pflegeregime kommt auch anderen

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Orchideenarten zu Gute, die vornehmlich im Bereich der Behandlungseinheit 41-3 Vorkommenaufweisen: Dactylorhiza incarnata, Epipactis palustris, Gymnadenia conopsea und Listera ovata.

Mahd

· Im Haßlebener Ried konzentrieren sich die LRT-Flächen in den Behandlungseinheiten 41-3 und41-4. Dort wird eine ein- bis zweischürige Mahd empfohlen. Um eine Schonung empfindlicherZielarten (z.B. vorhandene Orchideenarten) zu erzielen und durch unterschiedliche Nutzungs-zeitpunkte eine Diversität an Entwicklungsstadien zu generieren, wird auf der zentralen Nieder-moor-Fläche im Haßlebener Ried eine Rotationsmahd ab dem 15.07. empfohlen (s. hierzu auchKapitel 3.3). Dabei wird berücksichtigt, dass der saisonale Aufbau der Schilf-Biomasse im Augustseinen Höchststand erreicht (vgl. z.B. TESTARD 2013). Zum Herbst hin findet hingegen bereitswieder eine Verlagerung von Biomasse aus den oberirdischen Pflanzenteilen in den Wurzelbe-reich statt. Ein sommerlicher Schnitt, der sich auch mit den KULAP-N-Pflegeempfehlungen fürden LRT deckt, entzieht dem Schilf also möglichst viel Biomasse und lässt sich auch gut mit demSchutz seltener Pflanzenarten sowie einer Schonung der (Avi)Fauna auf der Fläche vereinbaren.Im Alperstedter Ried liegen die meisten Flächen dieses LRT im Bereich des bereits skizziertenBeweidungsprojekts. Dort stellt die einschürige Mahd zu einem bevorzugt späten Zeitpunkt inden Behandlungseinheiten 41-9, 41-10 und 41-11 die prioritäre Maßnahme dar, in den anderenBehandlungseinheiten ist sie lediglich eine Alternativplanung zur Beweidung.

· Voraussetzung für den Erhalt der Niedermoore ist eine Gewährleistung der oligo- bismesotrophen Standortverhältnisse. Die Flächen dürfen deswegen nicht gedüngt werden; dasMahdgut ist vollständig von der Fläche zu entfernen (s. auch unten stehende KULAP-N-Pflegeempfehlung).

Abbildung 24: dichte Streuauflage im Bereich eines LRT 7230 im HaßlebenerRied (26.06.2014), Foto: Michael Uebeler

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Beweidung

· Die Beweidung von kalkreichen Niedermooren stellt nach KULAP-N lediglich eine suboptimalePflegevariante dar

· Für die Flächen des LRT im Haßlebener Ried stellt eine extensive Ganzjahresbeweidung eine zubefürwortende Alternative dar, um der zunehmenden Verschilfung der Bestände entgegen zuwirken.

· Aufkommende Gehölze, die nicht vom Vieh klein gehalten werden, müssen in regelmäßigemTurnus manuell entfernt werden. Nicht regelmäßig durch das Vieh genutzte Wiesenteile mit ver-stärktem Aufwuchs sollten durch Nachmahd in ihrem Ausgangszustand erhalten werden.

KULAP-N-Pflegeempfehlung G17 für Kalktuffquellen und Kalkreiche Niedermoore

(Da im Planungsgebiet keine Kalktuffquellen vorhanden sind, wird hier auf die Darstellung der spezi-ellen Erhaltungsmaßnahmen verzichtet)1. (optimal) Mahd

• Einschürige sommerliche Mahd unter Entfernung des Schnittgutes dient der Erhaltung desLRT

• Längerfristig brachliegende Flächen sollten über ein oder zwei Jahre mehrschnittig genutztwerden. Danach sollte ein jährlicher Wechsel zwischen einschüriger Mahd mit Mähbalkenund Motorsense mit Beräumung und Brache erfolgen

• Anlage eines mindestens 5 m breiten ungedüngten PufferstreifensVerbote:

• Keine Entwässerung• Keine Düngung• Kein Befahren der Flächen mit Schlepper und Ladewagen

2. (suboptimal) Beweidung

• Beweidung mit Schafen oder Rindern• Anlage eines mindestens 5 m breiten ungedüngten Pufferstreifens

Verbote:

• Keine Entwässerung• Keine Düngung

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Tabelle 55: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 7230 – Kalkreiche Niedermoore im FFH-Gebiet „Haßlebener –Alperstedter Ried“

ID-Nr. %-AnteilLage beiKomplex-LRT

Gemarkung Flur-stück-Nr.

Feldblock-Nr.

Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

10017 100 Haßleben 864 SO 48314P01 50047 41-3 316,5 1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (je nachWitterungsverlauf Mahd ab 15.08. möglich)1.9.1.1. Mahd mit Abräumen

G2bisG5_53156 ja

10020 100 Haßleben 862 SO 48314P01 50048 41-3 1.250,5 1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (je nachWitterungsverlauf Mahd ab 15.08. möglich)1.9.1.1. Mahd mit Abräumen

G2bisG5_53156 ja

10024 100 Haßleben 910/3 GL 48314P17 50049 41-4 10.357,4 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (je nachWitterungsverlauf Mahd ab 15.07. möglich(bevorzugt jedoch später), abhängig vomAufwuchs 2. Schnitt im Oktober)1.9.1.1. Mahd mit Abräumenoptional:1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha

G2bisG5_53156 ja

10028 100 Haßleben 860, 861,862, 865

50050 41-4 25.005,1 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (je nachWitterungsverlauf Mahd ab 15.07. möglich(bevorzugt jedoch später), abhängig vomAufwuchs 2. Schnitt im Oktober)1.9.1.1. Mahd mit Abräumenoptional:1.2.5.2. Standweide

G2bisG5_53156 ja

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ID-Nr. %-AnteilLage beiKomplex-LRT

Gemarkung Flur-stück-Nr.

Feldblock-Nr.

Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha

10029 100 Alperstedt 776/4 GL 48323Y14 50037 41-10 3.012,9 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd (auf dreiTeilflächen angelehnt an KORSCH 2003)1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (im dreijäh-rigen Turnus jeweils eine Teilfläche früh (Mit-te Mai), eine spät (ab September) und einekomplett ungenutzt.optional:1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha

G2bisG5_53115 ja

10032 100 Haßleben 1528 50051 41-7 451,9 1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/haoptional:1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Mahd abEnde August / Anfang September)

G2bisG5_53132 ja

10057 100 Alperstedt 776/4 GL 48323Y14 50004 41-7 228,6 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd (auf dreiTeilflächen angelehnt an KORSCH 2003)1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (im dreijäh-rigen Turnus jeweils eine Teilfläche früh (Mit-te Mai), eine spät (ab September) und einekomplett ungenutzt.optional:1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha

G2bisG5_53115 ja

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150

ID-Nr. %-AnteilLage beiKomplex-LRT

Gemarkung Flur-stück-Nr.

Feldblock-Nr.

Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

10058 100 Alperstedt 776/4 GL 48323Y14 50038 41-10 225,3 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd (auf dreiTeilflächen angelehnt an KORSCH 2003)1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (im dreijäh-rigen Turnus jeweils eine Teilfläche früh (Mit-te Mai), eine spät (ab September) und einekomplett ungenutzt.optional:1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha

G2bisG5_53115 ja

10059 100 Alperstedt 776/4 GL 48323Y14 50039 41-11 249,4 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd (auf dreiTeilflächen angelehnt an KORSCH 2003)1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (im dreijäh-rigen Turnus jeweils eine Teilfläche früh (Mit-te Mai), eine spät (ab September) und einekomplett ungenutzt.optional:1.2.4.2. Beweidung vom 01.09. bis 01.04.(nach dem 01.04. Auszäunung der gesamtenBehandlungseinheit)1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe(Mahdtermin um den 15. Mai)

G2bisG5_53115 ja

10060 100 Alperstedt 776/4 GL 48323Y14 50040 41-11 226,9 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd (auf dreiTeilflächen angelehnt an KORSCH 2003)1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (im dreijäh-rigen Turnus jeweils eine Teilfläche früh (Mit-te Mai), eine spät (ab September) und eine

G2bisG5_53115 ja

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151

ID-Nr. %-AnteilLage beiKomplex-LRT

Gemarkung Flur-stück-Nr.

Feldblock-Nr.

Maß-nahme-ID

Behand-lungseinheit-ID

Flächengröße [m²]

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung KULAP G-ID Nutzerab-stimmungerfolgtja/nein

komplett ungenutzt.optional:1.2.4.2. Beweidung vom 01.09. bis 01.04.(nach dem 01.04. Auszäunung der gesamtenBehandlungseinheit)1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe(Mahdtermin um den 15. Mai)

10061 100 Alperstedt 776/4 GL 48323Y14 50041 41-10 297,4 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd (auf dreiTeilflächen angelehnt an KORSCH 2003)1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (im dreijäh-rigen Turnus jeweils eine Teilfläche früh (Mit-te Mai), eine spät (ab September) und einekomplett ungenutzt.optional:1.2.5.2. Standweide1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha

G2bisG5_53115 ja

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152

3.3.9 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EU- Vo-gelschutz- RL

3.3.9.1 Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris)

Allgemeine Vorbemerkungen

Gerade im Hinblick auf den bereits zu verzeichnenden Rückgang von Angelica palustris auf Teilflä-chen des Gebietes, ist eine sorgfältige Abwägung der zu treffenden Pflegemaßnahmen von entschei-dender Bedeutung. Nach DITTBRENNER et al. (2005) können Nutzungsauflassung und Veränderungendes spezifischen Wasserhaushaltes den schnellen Rückgang der Art einleiten. Sowohl Grundwasser-absenkung als auch die Nutzungsaufgabe auf Teilflächen stellten in der Vergangenheit Probleme imUntersuchungsgebiet dar. DITTBRENNER et al. empfehlen für das Management der Populationen eineOrientierung an den traditionellen Nutzungsformen von Streuwiesen. Diese wurden in der Regel nureinmal im Jahr zu einem späten Zeitpunkt (September/Oktober) gemäht. Im Zuge von Naturschutz-maßnahmen zum Erhalt von Pfeifengraswiesen wird diese Nutzung durch eine einschürige und spätePflegemahd auch heutzutage vielfach erfolgreich eingesetzt, was auch in der Pflegeempfehlung derTLUG für die Sumpf-Engelwurz (Code A1: N33 = Mahd Feucht- und Nasswiesen) zum Ausdruckkommt (FREISTAAT THÜRINGEN 2008). KORSCH (2003) empfiehlt für die Flächen mit Vorkommen vonAngelica palustris auf der Mönchswiese (ID-Nr. 10002) und im Pferderied (ID-Nr. 10053) eine Mahdnach dem 3-Flächen-Rotationsprinzip, bei der jährlich wechselnd einmal früh (2. Maihälfte), einmalspät (1. Julihälfte) und einmal gar nicht gemäht wird. Nach KORSCH verschiebt ein solches Pflegere-gime die Konkurrenzverhältnisse zugunsten von A. palustris, in dem vor allem durch den frühenSchnitt problematische Konkurrenten empfindlich geschwächt werden, während der Hauptaustriebder sich spät entwickelnden Sumpf-Engelwurz in einer Umgebung mit niedriger Vegetation erfolgenkann. Auch KÄSTNER et al. (2011) greifen diesen Vorschlag erneut auf und geben eine entsprechendePflegeempfehlung ab, wobei die ausgelassene Nutzung im dritten Jahr durch einen späten Pflege-schnitt im September ersetzt wird.

Im Hinblick auf eine mögliche Beweidung der Pfeifengraswiesen mit Vorkommen der Sumpf-Engelwurz weisen KÄSTNER et al. (2011) darauf hin, dass in der weiter zurückliegenden Vergangenheitauf der Mönchswiese und dem Pferderied hauptsächlich eine Beweidung der Flächen erfolgte, wobeihinsichtlich der Termine und des Weideviehs Vorgaben gemacht wurden. Im Pferderied durfte dem-nach nach dem 25. Juli nicht mehr beweidet werden. Möglicherweise erfolgte eine Nachmahd imSeptember. DITTBRENNER et al. (2005) stellten bei ihren Untersuchungen fest, dass Pflanzengesell-schaften mit A. palustris eine stärkere Empfindlichkeit nicht nur gegenüber zu häufiger Mahd son-dern auch gegenüber zu starker Beweidung mit entsprechender Trittbelastung aufweisen. Es wirdjedoch betont, dass eine extensive Beweidung der Art nicht abträglich zu sein scheint. Positiv wirddabei hervorgehoben, dass durch den Viehtritt die Grasnarbe zusätzlich verletzt wird und so ein Auf-laufen von Keimlingen begünstigt. Betrachtet man diejenigen Gebietsteile, in denen schon eine stär-kere Verschilfung eingesetzt hat, so lässt sich feststellen, dass eine Beweidung besser geeignet ist,Schilf nachhaltig zurückzudrängen als eine Mahdmaßnahme (vgl. z.B. GÜSEWELL & KLÖTZLI 2002).

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Behandlungsgrundsätze für Habitatflächen mit Vorkommen der Sumpf-Engelwurz:

· Veränderungen des Wasserregimes insbesondere hin zu trockeneren Bodenverhältnissensollten unterbleiben

· Düngung und Düngereinträge von benachbarten Flächen auf Habitatflächen der Sumpf-Engelwurz sind zu vermeiden

· zur Hauptentwicklungszeit von Angelica palustris im Juli und August sollte keine Nutzung derFlächen stattfinden, ein früher Pflegeschnitt im Mai verschafft der Art hingegen einen Kon-kurrenzvorteil

· Eine Beweidung sollte nur außerhalb der Hauptentwicklungszeit und dann mit geringer Be-satzdichte erfolgen.

· Keinesfalls dürfen Viehtränken und Futterstellen auf den Habitatflächen eingerichtet werden.

· Ergibt sich während der Beweidungsperiode eine Nutzungspräferenz der Weidetiere für dieHabitatflächen mit vermehrter Anreicherung von Tierkot, sind Maßnahmen zu ergreifen, umeine Standortveränderung hinsichtlich einer Anreicherung von Nährstoffen zu unterbinden

Als optimale Pflege ist eine wie oben dargestellte Rotationsmahd im Sinne von KORSCH 2003 anzuse-hen, der bei der Managementplanung Priorität einzuräumen ist.

Nach Abwägung der o.g. Punkte in Verbindung mit den unter 3.3 getroffenen Vorbemerkungen wirdfür den nördlichen Teil der Mönchswiese und den östlichen Teil des Pferderieds mit Habitatflächender Sumpf-Engelwurz eine eingeschränkte Beweidung als optionale Maßnahme zur Mahd befürwor-tet. Bei der Pflege der Habitate sind folgende Maßnahmenvorgaben strikt einzuhalten:

· eine Beweidung darf nur im Zeitraum vom 01.09. bis zum 01.04. des Folgejahres mit einerBesatzdichte von ca. 0,5 GVE/ha erfolgen

· nach dem 01.04. sind die auf der Maßnahmenkarte gekennzeichneten Habitatflächenauszuzäunen und dürfen vom Vieh bis zum 01. September nicht mehr genutzt werden.

· In der Zeit um den 15. Mai werden die Habitatflächen einer Mahd unterzogen, wobei dasMähgut beräumt wird.

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154

Tabelle 56: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die Art des Anhanges II der FFH-Richtlinie Sumpf-Engelwurz (Angelicapalustris) im FFH-Gebiet „Haßlebener – Alperstedter Ried“

ID-Nr. Lage Gemarkung Flurstück-Nr.

Flächengröße [m²]

Behand-lungseinheit-ID

Maßnah-me-ID

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung Nutzerabstim-mung erfolgtja/nein

10002(30001)

Nordöstlicher Teilder Mönchswiese

Alperstedt 776/4 35.793,0 41-11 50066 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd (auf dreiTeilflächen angelehnt an KORSCH 2003)1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (im dreijäh-rigen Turnus jeweils eine Teilfläche früh (MitteMai), eine spät (ab September) und eine kom-plett ungenutzt.optional:1.2.4.2. Beweidung vom 01.09. bis 01.04.(nach dem 01.04. Auszäunung der gesamtenBehandlungseinheit)1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe(Mahdtermin um den 15. Mai)Sollte in den beweideten Flächen eine signifi-kante Ausbreitung der Sumpf-Engelwurz statt-finden ist auch eine vollständige Einbeziehungin das Beweidungsregime denkbar

ja

10053(30002)

Östlicher Teil desPferderieds

Alperstedt 518, 519,520/1,520/2,521/1

8.377,8 41-9 50065 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd (auf dreiTeilflächen angelehnt an KORSCH 2003)1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (im dreijäh-rigen Turnus jeweils eine Teilfläche früh (MitteMai), eine spät (ab September) und eine kom-plett ungenutzt.optional:1.2.4.2. Beweidung vom 01.09. bis 01.04.(nach dem 01.04. Auszäunung der gesamten

ja

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155

ID-Nr. Lage Gemarkung Flurstück-Nr.

Flächengröße [m²]

Behand-lungseinheit-ID

Maßnah-me-ID

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung Nutzerabstim-mung erfolgtja/nein

Behandlungseinheit)1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe(Mahdtermin um den 15. Mai)Sollte in den beweideten Flächen eine signifi-kante Ausbreitung der Sumpf-Engelwurz statt-finden ist auch eine vollständige Einbeziehungin das Beweidungsregime denkbar

20005(40004)

Mittlerer Teil derMönchswiese

Alperstedt 760, 763,764, 769,770, 771,772, 774,

776/3,776/4

14.862,8 41-11 70002 1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd (auf dreiTeilflächen angelehnt an KORSCH 2003)1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (im dreijäh-rigen Turnus jeweils eine Teilfläche früh (MitteMai), eine spät (ab September) und eine kom-plett ungenutzt.optional:1.2.4.2. Beweidung vom 01.09. bis 01.04.(nach dem 01.04. Auszäunung der gesamtenBehandlungseinheit)1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha 1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe(Mahdtermin um den 15. Mai)Sollte in den beweideten Flächen eine signifi-kante Ausbreitung der Sumpf-Engelwurz statt-finden ist auch eine vollständige Einbeziehungin das Beweidungsregime denkbar

ja

40003 Östlicher Teil desHaßlebener Rieds

Haßleben 868 32.170 - 70016 Erstpflege:1.2.1.2. Zweischürige Mahd (6 Jahre)1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Mahd im

nein

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ID-Nr. Lage Gemarkung Flurstück-Nr.

Flächengröße [m²]

Behand-lungseinheit-ID

Maßnah-me-ID

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung Nutzerabstim-mung erfolgtja/nein

Mai und August)Dauerpflege:1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd auf zweiTeilflächen1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (Mahd imWechsel ein Jahr früh (Mai) und ein Jahr spät(September)

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3.3.9.2 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea (Glaucopsyche) nausithous)

Allgemeine Vorbemerkungen

Auf die besondere Bedeutung des isolierten, kleinen Vorkommens im Alperstedter Ried wurde be-reits in Kapitel 2 vertiefend eingegangen. Durch die vorgesehenen Änderungen von Standortbedin-gungen (Grundwasserstände, Vernässung) sowie Nutzung (extensive Beweidung) sind zwei sehr we-sentliche Umweltvariablen betroffen, die eine genaue Auswirkungsprognose erschweren.

Deshalb sollte in einem zukünftigen Monitoring der Bestand von M. nausithous genau erfasst wer-den, um rechtzeitig Änderungen im Management der Flächen veranlassen zu können. Grundsätzlichgilt eine zweischürige Mahd außerhalb eines Zeitraums vom 15.06. bis zum 15.09. als die gängigstePflegemethode (WEIPERT 2005, STETTMER et al. 2001, GIEßELMANN et al. 2008). Darüber hinaus wirdeine herbstliche Nachbeweidung in Abhängigkeit von der Produktivität des Standortes ab dem 1.09.(bei stärkerem Aufwuchs) bzw. 15.09. insbesondere auf trockeneren Standorten als geeignetes Ma-nagement angesehen (u.a. LANGE & WENZEL 2008).

Allerdings existieren auch Belege, dass die Art in der Lage ist, eine extensive Ganzjahresbeweidung zutolerieren (BRUNZEL & ERBER 2014)1. Hierbei sind allerdings räumliche Veränderungen hinsichtlich desAuftretens der Raupenfutter- und Nektarpflanze zu konstatieren. Auch WEIPERT (2005) geht davonaus, dass eine ganzjährige Beweidung den Erhalt von M. nausithous-Populationen nicht gefährdet –soweit die Bereiche der Hauptvorkommen im Zeitraum 15.06. bis 15.09. ausgekoppelt werden. AlsRichtgröße geht er von einer Besatzdichte von 0,3 GVE/ha bei einer Ganzjahresbeweidung aus. Aucher sieht allerdings noch wissenschaftlichen Forschungsbedarf in dieser Fragestellung.

Als gezielte Erhaltungsmaßnahme für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling wird die Pflegepla-nung in der Behandlungseinheit 41-9 ausgewiesen. Diese auf den Erhalt der Sumpf-Engelwurz ausge-richtete BE harmoniert gut mit den oben skizzierten Erfordernissen des Maculinea-Managements.

Behandlungsgrundsätze für Habitatflächen mit Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings:

· keine Nutzung der Flächen während der Falterflugzeit sowie Larvalentwicklung in den Blü-tenköpfchen im Zeitraum Mitte Juni bis Mitte September

· durch eine frühe Nutzung der Flächen Ende Mai / Anfang Juni gelangt der Große Wiesen-knopf während der Flugzeit von M. nausithous zur optimalen Entfaltung und steht zahlreichüber der übrigen Vegetationsschicht

· Erhalt bzw. Förderung von Saumstrukturen (entlang von Weidezäunen o.ä.) und Bracheber-eichen (bis zu ein Drittel der Fläche, vgl. Internethandbuch Anhang IV-Arten2)

· Abtransport des Mähgutes – keine Mulchmahd

· weitgehender Verzicht auf Düngung (allenfalls maßvolle Düngung zum Erhalt der Vitalität derRaupenfutterpflanze) sowie kein Herbizideinsatz

1 im Internet: http://www.weideprojekte-hessen.de/forschung/ergebnisse-weideprojekte/zwester-ohm/2 im Internet: http://www.ffh-anhang4.bfn.de/erhaltung-dkl-wiesenknopfbl.html

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· kein Einsatz schwerer Maschinen, kein Abschleppen oder Walzen des Bodens zum Schutz derWirtsameisen

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159

Tabelle 57: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die Art des Anhanges II der FFH-Richtlinie Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea (Glaucopsyche) nausithous) im FFH-Gebiet „Haßlebener – Alperstedter Ried“

ID-Nr. Lage Gemarkung Flurstück-Nr.

Flächengröße [m²]

Behand-lungseinheit-ID

Maßnah-me-ID

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung Nutzerabstim-mung erfolgtja/nein

30123

(10049)

(10051)

(10053)

Östliches Pferde-ried

Alperstedt 509, 510,511, 512,513, 518,

519, 520/1,520/2,521/1

13.474,9 41-9 50053

50063

50064

1.2.1.10. Staffel-/Rotationsmahd (auf dreiTeilflächen angelehnt an KORSCH 2003)1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe (im dreijäh-rigen Turnus jeweils eine Teilfläche früh (MitteMai), eine spät (ab September) und eine kom-plett ungenutzt.optional:1.2.4.2. Beweidung vom 01.09. bis 01.04.(nach dem 01.04. Auszäunung der gesamtenBehandlungseinheit)1.2.6. Festsetzung der Besatzdichte / ca. 0,5GVE/ha1.2.1.1. Einschürige Mahd1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe(Mahdtermin um den 15. Mai)Sollte in den beweideten Flächen eine signifi-kante Ausbreitung des Großen Wiesenknopfsstattfinden, ist auch eine vollständige Einbe-ziehung in das Beweidungsregime denkbar

ja

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3.3.9.3 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale)

Allgemeine Vorbemerkungen

Aktuell kann die Verbreitungssituation der Helm-Azurjungfer im FFH-Gebiet als günstig bezeichnetwerden (vgl. Kap. 2.2.2). Die Besiedlungsvoraussetzungen hinsichtlich Wasserqualität und–chemismus sind aller Voraussicht nach noch an einigen weiteren Gräben im Projektgebiet gegeben,die aktuell aufgrund von Gehölzbewuchs mit weitreichender Beschattung unbesiedelt sind. Eine ei-genständige Ausweisung von Potenzialflächen erfolgte aufgrund der Vielzahl an Gewässern nicht.

Bei einem Zielabgleich für diese Flächen ist die Bedeutung der Gehölze, z. B. als Brutbiotop zahlrei-cher wertgebender Vogelarten zu berücksichtigen. Insofern wird aus gutachterlicher Sicht empfoh-len, den Erhalt und die Optimierung der aktuell besiedelten Gewässerstrecken an erster Stelle zubetreiben, da auch hier Pflege- bzw. Optimierungsbedarf besteht. Erst in einem 2. Schritt sollte ge-sondert geprüft werden, ob eine Ausweitung in bislang unbesiedelte Gewässer bzw. –abschnitte alserfolgversprechend einzustufen ist und keine Zielkonflikte bestehen.

Grundsätzlich sollten die Schutzmaßnahmen an den einzelnen besiedelten Fließgewässer- bzw. Gra-benabschnitten ansetzen, da deren Qualität die Populationsgröße ganz wesentlich bestimmt. Hierbeisind zum einen die Wasserqualität (Vermeidung von Stoffeinträgen) und zum anderen die Vegetati-onsstruktur (Beschattung, Anwesenheit submerser Vegetation) von entscheidender Bedeutung (vgl.auch BÖSCHA 2001). Da i.d.R. die Fortpflanzungsgewässer der natürlichen Sukzession unterliegen, sindregelmäßige Pflegemaßnahmen unerlässlich, um die Vorkommen zu erhalten. Deren Ausgestaltung(Räumung oder Entkrautung) entscheidet aber ganz wesentlich über die langfristige Nutzbarkeit desGewässers (s.u.).

Behandlungsgrundsätze für Habitatflächen mit Vorkommen der Helm-Azurjungfer:

· Allgemein ist eine Entkrautung der Gräben und Fließgewässer einer Räumung vorzuziehen,wobei eine wirksame Entfernung von Schilf nur durch letztere zu erreichen ist.

· Entkrautung:o immer nur abschnittsweise bei Erhaltung inselartiger Vegetationsbestände (5-10 m²)

durchzuführen

o zeitliches Intervall von mind. 2-3 Jahren

o Einsatz von Mähkörben und Verzicht auf Grabenfräsen

o Zwischenlagerung des Mähgutes nahe der Uferlinie, um Organismen eine Rückkehrins Gewässer zu ermöglichen

· Räumung:o immer nur abschnittsweise in dicht bewachsenen Bereichen (Deckung > 95 %); als

optimal gilt ein schachbrettartiger Wechsel geräumter und ungeräumter Abschnitte

o zeitliches Intervall von mind. 4 Jahren

o Zeitraum August bis November (BÖSCHA 2001)

o Einsatz von Löffelbaggern

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o keine Sohlvertiefung, nur Entnahme der Schlammauflage

· Böschungsmahd:o Erhalt blütenreicher gewässerbegleitender Böschungen bzw. Säumeo keine Mahd zur Flugzeit der Art von Mai bis Augusto Erhalt von ca. 1/3 ungemähter Böschungsflächeo Verwendung von Balkenmähern – keine Mulchgeräte, Abtransport des Mähgutes

· Erhalt einer ausreichenden Gewässerbesonnung (> 80 %) durch abschnittsweise Rücknahmevon uferbegleitenden Gehölzen

· Ausweisung von Pufferstreifen mit einer Mindestbreite von 5 m beidseitig (optimal 10 m, vgl.STERNBERG & BUCHWALD 1999) parallel zum Gewässer zur Minimierung von Stoffeinträgen (z. BDünger)

· Förderung extensiv genutzter Grünlandbestände bzw. –brachen entlang der Fortpflanzungs-gewässer

· Sicherung bzw. Verbesserung der hydrologischen Situation, d.h. hohe Grundwasserständeund ausreichender Grundwasserzufluss

Tabelle 58 gibt einen Überblick über die Maßnahmen an den 7 Beprobungsflächen. Darüber hinausfestgestellte Vorkommen der Helm-Azurjungfer sind nur in der Maßnahmenkarte dargestellt undwerden dort einheitlich mit der Maßnahme Grabenunterhaltung und abschnittsweises „Auf denStock setzen“ der Gehölze zur Gewährleistung besonnter Uferbereiche belegt.

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Tabelle 58: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die Art des Anhanges II der FFH-Richtlinie Helm-Azurjungfer (Coenagrionmercuriale) im FFH-Gebiet „Haßlebener – Alperstedter Ried“

ID-Nr. Lage Gemarkung Länge desGewässerab-schnitts (m)

Behand-lungseinheit-

ID

Maßnah-me-ID

Maßnahmen-Code u. Bezeichnung Nutzerabstim-mung erfolgtja/nein

30100 Wulbebach Alperstedt 55 - 50069 4.6.5. Grabenunterhaltung abschnittsweise12.1.2.1. Vollständige Beseitigung der Gehölze /Rodung (abschnittsweise im Turnus von 10 Jahren)

30101 Graben westlichAlperstedter Ried

150 - 50069 4.6.5. Grabenunterhaltung abschnittsweise12.1.2.1. Vollständige Beseitigung der Gehölze /Rodung (abschnittsweise im Turnus von 10 Jahren)

30102 Gramme 170 - 50070 1.9.5.3. Verbuschung auslichten

30103 Graben nördlichGroßes Feld

120 - 50069 4.6.5. Grabenunterhaltung abschnittsweise12.1.2.1. Vollständige Beseitigung der Gehölze /Rodung (abschnittsweise im Turnus von 10 Jahren)

30104 Graben nördlichAngelteich

150 - 50069 4.6.5. Grabenunterhaltung abschnittsweise12.1.2.1. Vollständige Beseitigung der Gehölze /Rodung (abschnittsweise im Turnus von 10 Jahren)

30105 Schmale Gera 120 - 50069 4.6.5. Grabenunterhaltung abschnittsweise12.1.2.1. Vollständige Beseitigung der Gehölze /Rodung (abschnittsweise im Turnus von 10 Jahren)

30106 Graben westl.Haßlebener Ried

120 - 50069 4.6.5. Grabenunterhaltung abschnittsweise12.1.2.1. Vollständige Beseitigung der Gehölze /Rodung (abschnittsweise im Turnus von 10 Jahren)

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3.3.9.4 Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior)

Allgemeine Vorbemerkungen

Die genaue flächige Verbreitung der Schmalen Windelschnecke im FFH-Gebiet wurde im Zuge derPlausibilitätsprüfung nicht erfasst. Sie konnte in allen 4 Probeflächen festgestellt werden. NachBÖßNECK (2001) sind im Alperstedter Ried >60 ha und im Haßlebener Ried knapp 30 ha von der Artbesiedelt.

Behandlungsgrundsätze für nachgewiesene und potenzielle Habitatflächen der Schmalen Windel-schnecke:

· Von größter Bedeutung sind ganzjährig hohe Grundwasserstände für die extrem feuchtig-keitsbedürftige Art. Insofern kommt der Wiederherstellung eines naturnahen Wasserhaus-halts, der auch Torfbildungsprozesse ermöglicht, eine hohe Relevanz zu. Der Anstau von Grä-ben und das Verschließen von Drainagen ist als positiv zu bewerten.

· Erhalt der Streuschichtauflagen auf den Habitatflächen. Dies ist insbesondere bei maschinel-ler oder manueller Pflegemahd zu berücksichtigen (Mindestabstand vom Boden von >10 cm).

· Keine Düngung der Habitatflächen sowie Einrichtung von Pufferstreifen, um eine Eutrophie-rung durch Düngereinträge von benachbarten Flächen zu vermeiden.

· Eine Beweidung sollte auf eine mittlere jährliche Besatzdichte von 0,5 GVE / ha beschränktbleiben.

· Eine übermäßige Beschattung der Habitatflächen durch Gehölzsukzession ist zu vermeidenund ggf. manuell zurückzudrängen

Die oben genannten Behandlungsgrundsätze werden im Zuge der allgemeinen Planung für die Be-wirtschaftung der LRT- und LRT-Entwicklungsflächen bereits berücksichtigt. Eine punktgenaue Maß-nahmenplanung, die sich an den Fundpunkten aus dem Jahr 2013 / 2014 orientiert, erfolgt aus die-sem Grund nicht.

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3.3.10. Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EU- Vogelschutz- RL

Im Folgenden werden die wichtigsten Gefährdungsursachen und Pflegeziele zu den unter Kapitel 2.3als planungsrelevant eingestuften Vogelarten erläutert. Ausführliche und fachlich auf dem Stand derZeit befindliche Erläuterungen der konkreten Pflegemaßnahmen für die einzelnen Vogelarten hat dasLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Die nach-folgenden Angaben orientieren sich weitgehend an dieser Quelle:

(http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/voegel).

3.3.10.1 Vogelarten des Anhang I der EG-VSR, die für das Management des FFH-Gebiets„Haßlebener-Alperstedter Ried“ von Bedeutung sind

Tabelle 59: Vogelarten des Anhang I der EG-VSR, die nach den vorhandenen Daten bei der FFH-Managementplanung zu berücksichtigen sind

Deutscher Name Wiss. Name RL D RL THBlaukehlchen Luscinia svecica (LINNE) V 3Grauspecht Picus canus GMELIN 2 *Neuntöter Lanius collurio LINNE * *Rohrweihe Circus aeruginosus * *Tüpfelsumpfhuhn Porzana porzana (LINNE) 1 1Wachtelkönig Crex crex (LINNE) 2 1

3.3.10.1.1 Blaukehlchen (Luscinia svecica)

Allgemeine Vorbemerkungen

Als Vogelart mit einem Verbreitungsschwerpunkt in Altschilfbeständen und Röhrichten ist das Blau-kehlchen vor allem durch den Verlust seines Lebensraumes gefährdet, der durch Grundwasserabsen-kung in Feuchtgebieten oder Sukzession in Folge mangelnder Pflege rückläufig ist. Brutplätze könnenüberdies durch eine Verschlechterung des Nahrungsangebots (Düngung und Biozide) sowie Störun-gen durch Freizeitnutzung beeinträchtigt werden. Im vorliegenden Gebiet sind Schutzmaßnahmenzum Erhalt des Blaukehlchens gegen die Maßnahmen zur Erhaltung der Niedermoore abzuwägen, dieüberwiegend auf eine Schwächung der Schilfbestände abzielen.

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

· Schutz aller Brutvorkommen in Thüringen.· Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Altschilfbeständen mit vegetationsfreien

Schlammflächen und Feuchtgebüschen an Still- und Fließgewässern, Feuchtgebieten, Moo-ren.

· Entwicklung von Sukzessionsstadien in den Randbereichen (z.B. feuchte Gebüsche auf vege-tationsfreien bzw. -armen Böden), aber Verhinderung von Verbuschung und Bewaldung.

· Ggf. behutsame Schilfmahd unter Erhalt eines hohen Anteils an Altschilf.

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· Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes inFeuchtgebieten; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung.

· Verbesserung des Nahrungsangebotes im Umfeld der Brutplätze (z.B. reduzierte Düngung,keine Biozide).

· Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (April bis Juli).

3.3.10.1.2 Grauspecht (Picus canus)

Allgemeine Vorbemerkungen

Die Brutstätten des Grauspechts lassen sich in sehr unterschiedlichen Biotopen finden. Zum einen inFeldgehölzen, Auenwäldern, in reich strukturierten alten Laub- und Mischwaldbeständen oder fernerin Streuobstbeständen. In jenen Biotopen dienen dem G. im Besonderen Höhlenbäume, Totholz so-wie alte Bäumen, vor allem Buchen als Nist- und Schlafplatz. Da ohnehin das Angebot an alten, tot-holzreichen Mischwaldbeständen in Mitteleuropa rückläufig ist, bedeutete jeder weitere Verlustbzw. jede Entwertung jener Laub- und Mischwaldbestände (z.B. Durch Umwandlung in strukturarmeNadelwälder) eine erhebliche Gefährdung der Brut- und Lebensraumbedingungen. Auch der Verlustvon Auenwäldern und alten Obstbeständen wirkt sich negativ auf die Lebensraumbedingungen desGrauspechts aus. Gleiches gilt für eine Störung der Brutplätze in den Monaten März bis Juni.

Da die Nahrung des G. überwiegend aus Ameisen besteht, hieße die Entwertung ameisenreicherNutzungsflächen (besonders durch Eutrophierung der Landschaft, Pestiziteinsatz und forstliche In-tensivnutzung) oder gar deren Verlust eine Verschlechterung des Nahrungsangebots.

Von insgesamt zwei Sichtungen des Grauspechtes innerhalb des Vogelschutzgebietes, wurde eine imvorliegenden FFH-Gebiet dokumentiert.

Schutz- Pflegemaßnahmen

· Erhaltung und Entwicklung von ausgedehnten, lebensraumtypischen Laub- und Mischwäl-dern (v.a. Buchenwälder) mit hohen Alt- und Totholzanteilen (bis zu 10 Bäume/ha).

· Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Waldgebiete (z.B. Straßen-bau).

· Erhaltung und Entwicklung von sonnigen Lichtungen, Waldrändern, lichten Waldstrukturenund Kleinstrukturen (Stubben, Totholz) sowie Grünland als Nahrungsflächen.

· Verbesserung des Nahrungsangebotes (z.B. reduzierte Düngung, keine Biozide).· Erhaltung von Höhlenbäumen sowie Förderung eines dauerhaften Angebotes geeigneter

Brutbäume (v.a. >100-jährige Buchen, Bäume mit Schadstellen).· Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Juli)

3.3.10.1.3 Neuntöter (Lanius collurio)

Allgemeine Vorbemerkungen

Der Neuntöter ist ein Brutvogel reich strukturierter, offener bis halboffener Landschaften in ther-misch günstiger Lage, z.B. Heckenlandschaften, Trocken- und Magerrasen, frühe Stadien von Sukzes-sionsflächen, Feldgehölze, Streuobstwiesen usw. Als Nistplätze dienen dem Neuntötet meist dornige

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Hecken oder Gebüsche, welche bis zum Boden Deckung bieten. Diese Strukturen sind auch als Ansitz-und Jagdwarten enorm wichtig.

Im FFH-Gebiet wurden zwei von insgesamt acht Exemplaren des Vogelschutzgebietes gesichtet.

Der Verlust oder die Entwertung von halboffenen Kulturlandschaften mit ebensolchen Gebüsch- undHeckenstrukturen, insbesondere durch Beseitigung von Hecken, Aufforstung und Sukzession, stelltsomit eine enorme Gefährdung der Brut- und Jagdbedingungen dar. Negative Auswirkungen auf dieLebensbedingungen sind ferner die Abnahme der Nahrung oder deren Zugänglichkeit durch landwirt-schaftliche Nutzungsintensivierung (besonders exzessiver Biozid- und Düngemitteleinsatz) und derVerlust von insektenreichem Magerrasen.

Schutz- und Pflegemaßnahmen

· Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten halboffenen, gebüschreichen Kulturland-schaften mit insektenreichen Nahrungsflächen.

· Verhinderung der Sukzession durch Entbuschung und Pflege.· Verbesserung der agrarischen Lebensräume durch Extensivierung der Grünlandnutzung (z.B.

reduzierte Düngung, keine Biozide, extensive Beweidung mit Schafen, Rindern).· Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (Mai bis Juli).

3.3.10.1.4 Rohrweihe (Circus aeruginosus)

Allgemeine Vorbemerkungen

Wie alle Weihen zählt auch die Rohrweihe zu den Brutvögeln offener Landschaften, ist jedoch engeran Röhricht gebunden. Sie nistet in dichten hohen Schilfkomplexen. Eine Regulierung von Fließge-wässern, Grundwasserabsenkung und Entwässerung, welche zu Trockenfallen und Verlust der Schilf-gebiete (auch durch radikalen Schilfschnitt) und Flussauenlandschaften führen, wäre folglichHauptfakor für einen Bestandesverlust. Von insgesamt sieben dokumentieren Rohrweihe-Exemplaren des Vogelschutzgebietes, bildet das FFH-Gebiet den Lebensraum für eines jener Exemp-lare.

Da die Jagdgebiete der Rohrweihe vorrangig Schilfgürtel und angrenzende Wasserflächen sowie Ver-landungszonen und Wiesen sind, führt der Einsatz von Umweltchemikalien und intensivierte Land-wirtschaft in der näheren Umgebung (aufgrund der reduzierenden Wirkung von Pestiziden auf dieArtenvielfalt wirbelloser Tiere in Gewässern) zu einer erheblichen Verschlechterung des Nahrungsan-gebots.

Schutz- und Pflegemaßnahmen

· Schutz aller Brutvorkommen in Thüringen.· Erhaltung und Entwicklung von störungsfreien Röhricht- und Schilfbeständen sowie einer na-

türlichen Vegetationszonierung im Uferbereich von Feuchtgebieten und Gewässern.· Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Lebensräume (z.B. Straßen-

bau, Stromleitungen, Windenergieanlagen).· Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Nahrungsflächen (z.B. feuchte

Extensivgrünländer, Säume, Wegränder, Brachen).

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· Verbesserung des Nahrungsangebotes (z.B. keine Biozide).· Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in

Feuchtgebieten.· Sicherung der Getreidebruten (Gelegeschutz; Nest bei Ernte auf 50x50 m aussparen).· Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (April bis August).

3.3.10.1.5 Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)

Allgemeine Vorbemerkungen

Das Tüpfelsumpfhuhn ist ein sehr stark auf die Verlandungszone stehender Gewässer und periodischüberfluteter Wiesengesellschaften in Flusslandschaften und Überschwemmungsgebieten spezialisier-ter Brutvogel.

Lebensraumverlust und –entwertung durch Entwässerung, Melioration von Niedermooren, Nasswie-sen und Großseggenriedern sowie Gewässerregulierung und- ausbau (v.a. Grundwasserabsenkung),führt zu Brutverlusten oder- ausfällen und Nahrungsmangel (aufgrund anthropogen bedingten star-ken Wasserstandsschwankungen). Auch landschaftliche Intensivnutzung im Umfeld der Brutplätzestellt einen Verschlechterungsfaktor für das Nahrungsabgebot dar.

Schutz- und Pflegemaßnahmen

· Schutz aller Brutvorkommen in Thüringen.· Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten Nassgrünländern mit Großseggenriedern

und eingestreuten kleinen Wasserflächen oder Gräben.· Erhaltung und Entwicklung von Feuchtgebieten mit Röhricht- und Schilfbeständen und einer

natürlichen Vegetationszonierung in den Uferbereichen.· Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in

Feuchtgebieten; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung.· Ggf. behutsame Schilfmahd unter Erhalt eines hohen Anteils an Altschilf.· Verbesserung des Nahrungsangebotes im Umfeld der Brutplätze (z.B. reduzierte Düngung,

keine Biozide).· Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen und Nahrungsflächen (April bis August) (u.a.

Lenkung der Freizeitnutzung).

3.3.10.1.6 Wachtelkönig (Crex crex)

Allgemeine Vorbemerkungen

„Der Wachtelkönig lebt vorwiegend in offenem, extensiv genutztem Kulturland mit deckungsreicherVegetation von etwa 25-100cm Höhe. In Mitteleuropa bevorzugt Flächen mit Winter- und Frühjahrs-hochwasser; gelegentlich auch in Getreidefeldern. Eine Gefährdungsursache ist zum einen die Le-bensraumzerstörung durch Intensivierung der Landwirtschaft mit Entwässerung, (Grundwasserab-senkung, Drainage, Zurückdrängung der Überschwemmungsbereiche der Flüsse) sowie der Grün-landumbruch, wodurch die für die Reproduktion primär bedeutenden Habitate verlorengehen. Zumanderen die intensivierte Bewirtschaftung durch häufige Mahd-Maßnahmen (besonders frühe 1.Mahd), sowie Pestizideinsatz und Intensivdüngung von und auf Grünlandflächen.

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Schutz- und Pflegemaßnahmen

· Schutz aller Brutvorkommen in Thüringen.· Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten Mähwiesen, Feucht- und Nassbrachen,

Großseggenriedern, Hochstauden- und Pionierfluren im Überflutungsbereich von Fließge-wässern.

· Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Lebensräume (z.B. Straßen-bau, Windenergieanlagen).

· Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes inFeuchtgebieten und Grünländern; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung.

· Extensivierung der Grünlandnutzung:Mahd im 200 m-Umkreis von Rufplätzen erst ab01.08.möglichst Mosaikmahd von kleinen TeilflächenFlächenmahd ggf. von innen nach au-ßenreduzierte Düngung, keine Biozide.

o Mahd im 200 m-Umkreis von Rufplätzen erst ab 01.08.o möglichst Mosaikmahd von kleinen Teilflächeno Flächenmahd ggf. von innen nach außeno reduzierte Düngung, keine Biozide.

· Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (Mai bis August).

3.3.10.2 Vogelarten des Art. 4 Abs. 2 der EG-VSR, die für das Management des FFH-Gebiets„Haßlebener-Alperstedter Ried“ von Bedeutung sind

Tabelle 60: Vogelarten des Art. 4 Abs. 2 der EG-VSR, die nach den vorhandenen Daten bei der FFH-Managementplanung zu berücksichtigen sind

Deutscher Name Wiss. Name RL D RL THBekassine Gallinago gallinago (LINNE) 1 1Braunkehlchen Saxicola rubetra (LINNE) 3 3Großer Brachvogel Numenius arquata (LINNE) 1 1Kiebitz Vanellus vanellus (LINNE) 2 1Raubwürger Lanius excubitor LINNE 2 1Wasserralle Rallus aquaticus LINNE V 3Wendehals Jynx torquilla LINNE 2 2Grauammer Miliaria calandra (LINNE) 3 3

3.3.10.2.1 Bekassine (Gallinago gallinago)

Allgemeine Vorbemerkungen

Die Brutstätten der Bekassine befinden sich auf nassen bis feuchten Flächen mit dichter, niedrigerVegetation, wie Überschwemmungsflächen, Flachwasserzonen stehender Gewässer oder Tümpelund Wiesengräben. Das vorliegende Gebiet weist eine enorme Bedeutung für das Vorkommen dieserArt auf, da es für beide, der zwei beobachteten Exemplare des gesamten Vogelschutzgebietes, ihren

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Lebensraum darstellt. Der Verlust oder die Entwertung jener Gebiete, insbesondere die Zerstörungder verbliebenen naturnahen Feuchtgebietslebensräume (beispielsweise durch Grundwasserabsen-kung und Entwässerung), als auch eine landwirtschaftliche Intensivnutzung (v.a. Dünger, Biozide,ungünstige Mähtermine, hohe Viehdichten) und Störungen der Brutplätzen (April bis Juni), Rast- undNahrungsflächen könnte zum vollständigen Erlöschen von Bekassinen-Populationen in jenem Raumführen.

Schutz- und Pflegemaßnahmen

· Schutz aller Brutvorkommen in Thüringen.· Erhaltung und Wiederherstellung von Nassgrünland, Überschwemmungsflächen, Sumpfstel-

len und Mooren sowie von Feuchtgebieten mit Flachwasserzonen und Schlammflächen.· Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in

Feuchtgebieten; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung.· Anlage von Kleingewässern und Flachwassermulden.· Habitaterhaltende Pflegemaßnahmen: möglichst keine Beweidung oder nur geringer Viehbe-

satz vom 15.04. bis 30.06.ggf. Entkusselung außerhalb der Brutzeit.o möglichst keine Beweidung oder nur geringer Viehbesatz vom 15.04. bis 30.06.o ggf. Entkusselung außerhalb der Brutzeit.

· Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (April bis Juni) sowie an Rast- und Nahrungs-flächen.

3.3.10.2.2 Braunkehlchen (Saxicola rubetra)

Allgemeine Vorbemerkungen

Braunkehlchen brüten in offenen Wiesenlandschaften, die nur extensiv genutzt werden, z.B. aufMähwiesen, Streuwiesen, Ödland, Brachflächen, Weiden und Bahndämmen. Drei von Vier Sichtun-gen dieser Art (innerhalb des VSG) werden dem vorliegenden FFH-Gebiet zugeschrieben. Die Revierekonzentrieren sich entlang kleiner Bachläufe, Gräben und vernässter, quelliger Bereiche. Da die Nest-standorte bevorzugt in Feuchtbranchen liegen, stellen jegliche Veränderungen des Wasserhaushaltesin Feucht- und Nassgrünländern, v.a. Grundwasserabsenkung und Drainage, ein hohes Risiko für eineerfolgreiche Brut dar. Von hoher Wichtigkeit für die Nahrungsbedürfnisse des Braunkehlchens sindeine vielfältige Zwergstrauch- oder Krautschicht zur Nahrungssuche und höhere Einzelstrukturen alsWarten. Der Umbruch extensiver Grünlandbereiche in Intensivwiesen oder Ackerland und die damitggf. einhergehenden landwirtschaftlichen Arbeiten wie intensive Düngung, hohe Viehdichte undfrühe Mahd minimieren die Lebensraumvoraussetzungen der Art.

Schutz- und Pflegemaßnahmen

· Schutz aller Brutvorkommen in Thüringen.· Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten, offenen Kulturlandschaften mit insekten-

reichen Nahrungsflächen (z.B. staudenreiche Wiesen, blütenreiche Brachen und Säume).· Schaffung von Jagd- und Singwarten (Hochstauden, Zaunpfähle, einzeln stehende Büsche).· Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in

Grünländern.

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· Extensivierung der Grünlandnutzung:Mahd erst ab 15.07.ausnahmsweise extensive Bewei-dung mit geringem ViehbesatzBelassen von Wiesenbrachen und -streifen (2-4 Jah-re)reduzierte Düngung, keine Biozide.

o Mahd erst ab 15.07.o ausnahmsweise extensive Beweidung mit geringem Viehbesatzo Belassen von Wiesenbrachen und -streifen (2-4 Jahre)o reduzierte Düngung, keine Biozide.

· Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (Mai bis Ende Juli).

3.3.10.2.3 Großer Brachvogel (Numenius arquata)

Allgemeine Vorbemerkungen

Der Große Brachvogel brütet vor allem in offenen, meist feuchten Wiesengebieten mitExtensivnutzung, zunehmend aber auch auf intensiv genutzten Fett- und Mähwiesen sowie Ackerflä-chen (Brachvögel sind sehr ortstreu, daher kommt es vor, dass sie nach Wiesenumbruch auch aufAckerflächen brüten). Zur Nahrungssuche dienen der Art vernässte Wiesenstandorte und Dauerwei-den mit lückenhafter Vegetation sowie Seichtwasserzonen. Trotz der ausgeprägteren Toleranz desGroßen Brachvogels gegenüber den Veränderungen seines Lebensraumes, stellen Grünlandumbruch,Intensivierung der Landwirtschaft, Grundwasserabsenkung, Melioration mit nachhaltiger Entwässe-rung und Austrocknung der Niederungs-Feuchtwiesen und bauliche Erschließung des Geländes (auchAusbau des Wegenetzes) eine entscheidende Gefährdung für den Bestand dar.

Schutz- und Pflegemaßnahmen

· Schutz aller Brutvorkommen in Thüringen.· Erhaltung und Entwicklung von feuchten Extensivgrünländern, Überschwemmungsflächen,

Mooren sowie von Feuchtgebieten mit Flachwasserzonen und Schlammflächen.· Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der Lebensräume (z.B. Straßenbau, Wind-

energieanlagen).· Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in

Feuchtgebieten und Grünländern; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung.· Anlage von Kleingewässern und Flachwassermulden.· Extensivierung der Grünlandnutzung:Mahd erst ab 15.06.möglichst keine Beweidung oder

geringer Viehbesatz bis 15.06.kein Walzen nach 15.03.reduzierte Düngung, keine Biozide.o Mahd erst ab 15.06.o möglichst keine Beweidung oder geringer Viehbesatz bis 15.06.o kein Walzen nach 15.03.o reduzierte Düngung, keine Biozide.

· Sicherung der Brutplätze (Gelegeschutz).· Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Juni) sowie an Rast- und Nahrungs-

flächen.

3.3.10.2.4 Kiebitz (Vanellus vanellus)

Allgemeine Vorbemerkungen

Im letzten Jahrhundert verbreitete sich der Kiebitz als Kulturfolger auf Wiesen und Äckern und besie-delte bald Seggenrieder und Sümpfe, Wiesen und Weiden, Heiden, Schlammflächen, Flugplatzrasen

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usw. Innerhalb des VSG wurden 12 Exemplare beobachtet, zwei davon im FFH-Gebiet. Durch zuneh-mende Mechanisierung und Intensivierung der Landwirtbewirtschaftungsmaßnahmen werden dieseLebensräume aber immer unattraktiver für den Kiebitz und auch der Bruterfolg ist sehr gering. Be-sonders eine frühe erste Mahd bedeutet für den Bodenbrüter Brutverlust. Weitere Gefährdungsur-sache ist eine Veränderung des Wasserhaushaltes in Feuchtgebieten und Grünländern (v.a. Grund-wasserabsenkung, Drainage).

Schutz- und Pflegemaßnahmen

· Erhaltung und Entwicklung von feuchten Extensivgrünländern sowie von Feuchtgebieten mitFlachwasserzonen und Schlammflächen.

· Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Lebensräume (z.B. Straßen-bau, Windenergieanlagen).

· Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes inFeuchtgebieten und Grünländern.

· Anlage von Kleingewässern und Flachwassermulden.· Extensivierung der Acker- und Grünlandnutzung:Grünlandmahd erst ab 01.06.möglichst kei-

ne Beweidung oder geringer Viehbesatz bis 01.06.kein Walzen nach 15.03.Maiseinsaat nachMitte Maidoppelter Reihenabstand bei GetreideeinsaatAnlage von AckerrandstreifenAnlageund Pflege (Mahd, Grubbern ab 01.08.) von Acker-Stilllegungsflächen und BrachenreduzierteDüngung, keine Biozide.

o Grünlandmahd erst ab 01.06.o möglichst keine Beweidung oder geringer Viehbesatz bis 01.06.o kein Walzen nach 15.03.o Maiseinsaat nach Mitte Maio doppelter Reihenabstand bei Getreideeinsaato Anlage von Ackerrandstreifeno Anlage und Pflege (Mahd, Grubbern ab 01.08.) von Acker-Stilllegungsflächen und

Bracheno reduzierte Düngung, keine Biozide.

· Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Anfang Juni).

3.3.10.2.5 Raubwürger (Lanius excubitor)

Allgemeine Vorbemerkungen

Der Raubwürger bevorzugt halboffene Landschaften mit einem Mosaik an niedriger Vegetation,Gebüschgruppen, Hecken, einzelnen höheren Bäumen sowie Gewässern, Riedflächen und Wiesen.Die Hälfte der vier - im VSG - gesichteten Raubwürger, leben im FFH-Gebiet. Ein Verlust der Struktur-vielfalt durch Beseitigung von Hecken und/oder Gehölzen stell folglich eine Gefährdung dar. Gleichesgilt für eine Intensivierung der landwirtschaftlichen Maßnahmen auf bislang extensiv genutzten, ma-geren Grünlandflächen und Säumen, sowie für Aufforstung und Sukzession obiger Biotope.

Schutz- und Pflegemaßnahmen

· Schutz aller Brutvorkommen in Thüringen.· Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten halboffenen Kulturlandschaften mit ge-

eigneten Nahrungsflächen.

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· Verhinderung der Sukzession durch Entbuschung und Pflege; ggf. Rücknahme von Auffors-tungen.

· Verbesserung der agrarischen Lebensräume durch Extensivierung der Flächennutzung (z.B.reduzierte Düngung, keine Biozide, extensive Beweidung mit Schafen, Rindern).

· Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (April bis Juli) (u.a. Lenkung der Freizeitnut-zung).

3.3.10.2.6 Wasserralle (Rallus aquaricus)

Allgemeine Vorbemerkungen

Die Wasserralle ist Brutvogel naturnaher, dichter und feuchter Schilfröhricht-, Binsen-, undGroßseggenbestände mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen; bei ausreichend Deckung auchan Kleinstgewässern und schilfbestandenen Lehm-, Kies- und Braunkohlegruben. Am bedeutendstenist die Lebensraumzerstörung also – im Besonderen für das eine Exemplar dieser Art, welches, vonden insgesamt drei des VSG, im FFH-Gebiet vorkommt - durch Veränderungen des Wasserhaushaltes(Grundwasserabsenkung, Entwässerung) sowie andere Maßnahmen/Handlungsweisen die eine Ent-wertungen oder den Verlust jener Gebiete zur Folge haben, z.B. durch Gewässerverschmutzung, Eut-rophierung oder erhöhten Fischbesatz verursachter Rückgang oder Zerstörung des Schilfs bzw. ande-rer Ufer- und Wasservegetation. Leitungsanflüge und Kollisionen an Sende- und Funktürmen stellenein weiteres Risiko dar.

Schutz- und Pflegemaßnahmen

· Schutz aller Brutvorkommen in Thüringen.· Erhaltung und Entwicklung von naturnahen, störungsarmen Stillgewässern und langsam

strömenden Fließgewässern mit einer natürlichen Vegetationszonierung im Uferbereich so-wie von Gräben und Feuchtgebieten mit Röhricht- und Schilfbeständen.

· Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes inFeuchtgebieten; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung.

· Ggf. behutsame Schilfmahd unter Erhalt eines hohen Anteils an Altschilf.· Verbesserung des Nahrungsangebotes im Umfeld der Brutplätze (z.B. reduzierte Düngung,

keine Biozide).· Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen und Nahrungsflächen (April bis Juli) (u.a. Len-

kung der Freizeitnutzung).

3.3.10.2.7 Wendehals (Jynx torquilla)

Allgemeine Vorbemerkungen

Der Wendehals ist Brutvogel halboffener und offener, reich strukturierter Landschaften in günstigerklimatischer Lage. Im vorliegenden FFH-Gebiet wurden drei Exemplare – der insgesamt neun des VSG– verzeichnet. Aufgrund des Lebensraumanspruchs an niedrig bewachsene, besonnte Freiflächen zurNahrungssuche sowie alte Bäume als Nistplätze und Rufwarten, ist hier der Verlust oder die Entwer-tung von Heidegebieten und Magerrasen mit lückenhaften Baumbeständen sowie extensiv genutztenObstwiesen und –weiden, als erhebliche Gefährdung des Lebensraumes zu betonen. BesondersVerbuschung durch fortschreitende Sukzession oder der Verlust von Höhlenbäumen beeinträchtigtdie Art in ihren Bedürfnissen.

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Auch Überdüngung und Ausräumung der Landschaft führen zu Verlust oder Entwertung von amei-senreichen Nahrungsflächen. Durch jene Maßnahmen verschlechtert sich das Nahrungsangebot desWendehalses.

Schutz- und Pflegemaßnahmen

· Schutz aller Brutvorkommen in Thüringen.· Erhaltung und Entwicklung von baumreichen Parklandschaften, Heidegebieten und Magerra-

sen mit lückigen Baumbeständen sowie von Obstwiesen und -weiden und Parkanlagen.· Erhaltung und Entwicklung von sonnigen Lichtungen, Waldrändern, lichten Waldstrukturen,

Extensivgrünland, Säumen, Kleinstrukturen (Stubben, Totholz) als Nahrungsflächen.· Verbesserung des Nahrungsangebotes (z.B. reduzierte Düngung, keine Biozide).· Erhaltung von Höhlenbäumen sowie Förderung eines dauerhaften Angebotes geeigneter

Brutbäume.· Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (April bis Juli).

3.3.10.2.8 Grauammer (Miliaria calandra)

Allgemeine Vorbemerkungen

Grauammern bevorzugen Reviere, die Brachflächen, Säume und extensiv genutzte Flächen enthalten.Nur selten verirrt sich eine Grauammer in ein Revier, das ausschließlich intensiv genutzte Äcker ohnedie genannten Strukturen enthält. Die ihr zusagenden Lebensräume findet sie beispielsweise in wei-ten Talauen wie sie auch im Bereich der Gramme-Aue gegeben sind. Hauptursache für den Rückgangder Art ist die Intensivierung der Landwirtschaft verbunden mit der Entwässerung feuchter Wiesen.Durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wurde zudem die Nahrungsgrundlage der Grauammererheblich vermindert.

Schutz- und Pflegemaßnahmen

· Schaffung großer, zusammenhängender Wiesengebiete, die dauerhaft erhalten und extensivgenutzt werden sollten

· Erhalt von Ackerrandstreifen, offenen Feldwegen und Brachen· Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, um die Nahrungsgrundlage der

Grauammer zu erhalten· In ausgeräumten Landschaftsteilen kann die Pflanzung von Hecken und Einzelgehölzen die

Habitatqualität für die Grauammer steigern.

3.3.11 Prognose der Auswirkungen der oben skizzierten Planungen auf die nach Anhang Iund Art. 4 Abs. 2 der EU-VSR geschützten und für das Gebiet relevanten Vogelarten

Anhand der zuvor dargestellten Lebensraumansprüche sowie Schutz- und Pflegemaßnahmen erfolgtgetrennt nach Arten des Anhangs I und des Art. 4 Absatz 2 in Tabelle 61 und Tabelle 62 eine Bewer-tung der zu erwartenden Auswirkungen der einzelnen Planungsgrundsätze auf die einzelnen Vogel-arten.

Zahlreiche Vogelarten wie Blaukehlchen, Rohrweihe und Wasserralle könnten von einerWiedervernässung zentraler Bereiche der beiden NSG profitieren. Gleichzeitig ist die beabsichtigte

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Zurückdrängung der Schilfbestände in den Niedermooren und Feuchtwiesen des Haßlebener Riedsfür die genannten Arten als negativ zu bewerten. Durchweg positive Auswirkungen auf die Populati-onen sind von einer Extensivierung des Grünlands zu erwarten, wobei diese Maßnahme in derGramme-Aue die größten Fortschritte erwarten lässt. Hier besteht die begründete Hoffnung, dassinsbesondere Großer Brachvogel und Wachtelkönig von positiven Lebensraumveränderungen profi-tieren können und es zu einer Wiederansiedlung der sehr seltenen Vogelarten kommt.

Hinsichtlich der geplanten extensiven Ganzjahresbeweidung wird erwartet, dass diese für die Vogel-arten entweder nicht relevant ist oder einer kleineren Gruppe von Arten sogar zu Gute kommt. Zudiesen zählen Grauspecht, Neuntöter und Rohrweihe.

Die beabsichtigte Schaffung von Kleingewässern in der Gramme-Aue und auf den Erweiterungsflä-chen für das Beweidungsprojekt wird neben den allgemeinen positiven Auswirkungen auf Struktur-und Artendiversität konkrete Habitatverbesserungen für die Vogelarten Bekassine, Kiebitz, Wasser-ralle und Tüpfelsumpfhuhn mit sich bringen.

Die auf Teilflächen geplante frühe Mahd der Bestände wird in den meisten Fällen keinen Einfluss aufdie Vogelwelt haben. Ein negativer Einfluss dieser Maßnahme kann für das Tüpfelsumpfhuhn ange-nommen werden, das derzeit aber nur den Status eines Durchzüglers hat. Sollte zukünftig eine An-siedlung dieser Art festgestellt werden, kann auf Teilflächen eine Anpassung des Mahdregimes erfol-gen. Von einer frühen Mahd profitieren kann hingegen der Neuntöter.

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Tabelle 61: Positive und negative Auswirkungen der Planungsgrundsätze auf die Vogelarten nach Anhang I VSR.+ = positive Auswirkung zu erwarten, - = negative Auswirkung zu erwarten, nicht relevant = Maßnahme ist für die Art nicht relevant.

Deutscher Name Wiss. Name Wiedervernässung Grünlandextensivierung Beweidung Neuanlage vonKleingewässern

Schilfmahd frühe Mahd

Blaukehlchen Luscinia svecica + nicht relevant nicht relevant nicht relevant ‒ nicht relevantGrauspecht Picus canus nicht relevant + + nicht relevant nicht relevant nicht relevantNeuntöter Lanius collurio nicht relevant + + nicht relevant nicht relevant +Rohrweihe Circus aeruginosus + + + nicht relevant ‒ nicht relevantTüpfelsumpfhuhn Porzana porzana + nicht relevant nicht relevant + ‒ ‒Wachtelkönig Crex crex + + nicht relevant nicht relevant nicht relevant nicht relevant

Tabelle 62: Positive und negative Auswirkungen der Planungsgrundsätze auf die Vogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der VSR. + = positive Auswirkung zu erwarten, - = negative Auswirkung zu erwarten, nicht relevant = Maßnahme ist für die Art nicht relevant.

Deutscher Name Wiss. Name Wiedervernässung Grünlandextensivierung, Beweidung Neuanlage vonKleingewässern

Schilfmahd frühe Mahd

Bekassine Gallinagogallinago

+ + + + + nicht relevant

Braunkehlchen Saxicola rubetra nicht relevant + ? nicht relevant + nicht relevantGroßer Brachvogel Numenius

arquata+ + nicht relevant nicht relevant nicht relevant nicht relevant

Kiebitz Vanellus vanellus + + nicht relevant + + nicht relevantRaubwürger Lanius excubitor nicht relevant + + nicht relevant nicht relevant nicht relevantWasserralle Rallus aquaticus + nicht relevant nicht relevant + ‒ nicht relevantWendehals Jynx torquilla nicht relevant + nicht relevant nicht relevant nicht relevant nicht relevantGrauammer Miliaria calandra nicht relevant + nicht relevant nicht relevant nicht relevant nicht relevant

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3.4 Sonstige Maßnahmen

3.4.1 Anlage von Kleingewässern

Auf den Erweiterungsflächen südlich des Alperstedter Rieds und in der östlichen Gramme-Aue wirddie Neuanlage von Kleingewässern empfohlen, die vor allem für wiesenbrütende Vögel, aber auch fürAmphibien eine Verbesserung der Habitatstrukturen bewirken sollen. Südlich des Alperstedter Riedswerden drei Gewässer in schon jetzt sehr feuchten Bereichen der dort noch exisierenden Ackerflä-chen vorgeschlagen, in der Gramme-Aue sind zwei Kleingewässer im Bereich intensiv genutztenGrünlands vorgesehen. Details sind der Karte 3a Maßnahmenflächen und Behandlungseinheiten zuentnehmen.

Tabelle 63: Maßnahme zur Schaffung neuer Kleingewässer

Code-Nr. Maßnahme Spezifizierung Ort4.7 Schaffung von Neustruk-

turenNeuanlage von Klein-gewässern

Erweiterungsflächen AlperstedterRied, Gramme-Aue

3.4.2 Entwicklungsmaßnahmen zum Schutz der Haßlebener Niedermoore

Östlich der Fläche des Naturschutzgebietes Haßlebener Ried wird die Anlage eines mindestens 50 mbreiten Pufferstreifens zum Schutz der Haßlebener Niedermoore vor Nährstoff- undPestizideinträgen vorgeschlagen (s. Karte 3a Maßnahmenflächen und Behandlungseinheiten). In die-sem sollte eine Umwandlung der Ackerflächen in Grünland erfolgen, dass zukünftig einer extensivenBewirtschaftung unterzogen wird. Zur Begründung neuen Dauergrünlands in diesem Bereich könnteeine standortgerechte Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen innerhalb des FFH-Gebietes in Betracht gezogen werden.

Tabelle 64: Maßnahme zum Schutz der Haßlebener Niedermoore

Code-Nr. Maßnahme Spezifizierung Ort1.10.7 Ausweisung von Puffer-

flächen- Östlich an das NSG Haßlebener

Ried angrenzend1.8.1 Umwandlung von Acker

in GrünlandBegründung neuenDauergrünlands aufPufferfläche

s.o.

3.4.3 Maßnahmen zur Anhebung des Grundwasserstandes im Bereich der Ziel-LRT undpotenzieller Entwicklungsflächen des Gebietes

Sowohl im Alperstedter Ried als auch im Haßlebener Ried existieren im Bereich von Niedermoorenbzw. Pfeifengras- und Stromtalwiesen z.T. bereits verlandete Gräben, die in unterschiedlichem Maßezur Entwässerung der FFH-Lebensraumtypen beitragen. Um das Wasser im Bereich der Durchströ-mungsmoore länger in der Fläche halten zu können, ist eine partielle Verfüllung der Gräben mit mi-neralischen, dichtenden Materialien geboten.

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Im Alperstedter Ried betrifft dies insbesondere den Graben, der im Bereich von Grundloch und Pfer-deried verläuft und an die Alte Wulbe angeschlossen ist. Aber auch im Bereich der nördlich davongelegenen Bruchwiesen existiert ein altes, teilweise verlandetes Grabensystem, dass geschlossen undabgedichtet werden sollte.

Im Haßlebener Ried sind entsprechende Maßnahmen nur im Bereich des zentralen Grabens und desehemaligen Hauptgrabens zielführend. In den zahlreichen, vom Hauptgraben in östlicher Richtungabzweigenden Seitengräben soll hingegen nur eine partielle Abdichtung erfolgen, da diese Seiten-gräben nur mit dem Aushubmaterial des Mittelgrabens zugeschüttet wurden. In den heute nochvorhandenen Einsenkungen bei reliefbedingt höher anstehendem Grundwasser hat sich häufig derLRT 7210 (Kalkreiche Sümpfe mit Binsen-Schneide) ausgebildet.

Im Bereich der nördlichen Wulbe und der Gramme entlang der Tiefen Wiese im Alperstedter Riedkann durch den Einbau von Sohlschwellen und einem leichten Anstau der Gewässer eine Stützungdes lokalen Landschaftswasserhaushaltes erzielt werden. Sohlschwellen heben vor allem den mittle-ren langjährigen Grundwasserstand an, wirken sich aber nur wenig auf die Erhöhung der Grundwas-serhöchststände aus. Diese Maßnahme kann auch eine im Maßnahmenplan als Option dargestelltemögliche Renaturierung der Gramme-Aue zur Regeneration von Feuchtwiesen flankieren und ist mitder Unteren Wasserbehörde abzustimmen.

Tabelle 65: Maßnahme zur Anhebung des Grundwasserstandes

Code-Nr. Maßnahme Spezifizierung Ort1.7.2 Schließung / Entfernung

von GräbenVerfüllung/Anstaubestehender Gräbennach der Zuger Me-thode

Zentraler und ehem. Hauptgrabenim Haßlebener Ried. Gräben imPferderied und in den Bruchwie-sen.

4.7.4 Einbau von Sohlschwel-len

Erhöhung des mittle-ren Grundwasserstan-des in umliegendenLandschaftsteilen

Wulbe und Gramme im Bereichder Tiefen Wiese, Gramme imBereich der Renaturierungs-maßnahme

3.4.4 Grünland-Extensivierung zum Schutz der Wiesenbrüter und anderer geschützter Vo-gelarten

Im Grünland der östlichen Gramme-Aue wird eine Extensivierungsmaßnahme zum Schutz von wie-senbrütenden Vogelarten vorgeschlagen (Karte 3a Maßnahmenflächen und Behandlungseinheiten).Mittelfristig könnten dort im Zuge der Maßnahme auch neue Grünland-LRT entstehen. Durch eindifferenziertes Mahdregime mit Belassen von Saumstreifen könnte die strukturelle Diversität in die-sem Bereich gesteigert werden.

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Tabelle 66: Maßnahmen zur Grünland-Extensivierung in der Gramme-Aue

Code-Nr. Maßnahme Spezifizierung Ort1.2.1.10 Staffel-/Rotationsmahd

auf drei Teilflächen- Östlicher Teil der Gramme-

Aue1.2.1.6 Mahd mit Terminvorga-

beim dreijährigen Turnus eineTeilfläche früh mit Belassenvon Saumstreifen, eine spätund eine früh ohne Saum-streifen

s.o.

1.5.4 Verminderung des Ein-satzes von Düngemitteln

Ggf. auch ein vollständigerVerzicht auf Düngung

s.o.

4. Abstimmung Behörden / Nutzer

Wesentliche Teile der Managementplanung wurden in der Projekt begleitenden Arbeitsgruppe disku-tiert und abgestimmt. Diese fand an folgenden Terminen jeweils im Landratsamt in Sömmerda statt:10.06.2013, 28.02.2014, 27.06.2014.

Der Stand der Planung wurde außerdem am 03.07.2014 im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,Forsten und Naturschutz (TMLFUN) vorgestellt und beraten.

Die bedingt durch das Beweidungsprojekt besonders intensiven Abstimmungserfordernisse imAlperstedter Ried erfolgte in enger Koordination mit dem TLUG (Herr Sperling, Herr Reisinger), derStiftung Naturschutz Thüringen (Frau Werres), der UNB Sömmerda (Herr Böttcher, Herr Schmidt).Bezüglich der Planungen für die Anhebung des Grundwasserstandes im Gebiet sowie der Vorausset-zungen zur Umsetzung des Beweidungsprojekts baut die Planung auf den im Vorfeld bereits abge-schlossenen Planungsschritten auf (Flurneuordnungsverfahren nach § 41,Wiedervernässungskonzept).

Die Abstimmung der Managementplanung mit den im Bereich der LRT-Flächen wirtschaftendenLandwirtschaftsbetrieben erfolgte im Alperstedter Ried überwiegend im Zuge der Umsetzung desBeweidungsprojektes durch Frau Werres von der Stiftung Naturschutz Thüringen. Über die Pflege derFlächen mit Vorkommen der Sumpf-Engelwurz auf der Mönchswiese und im östlichen Pferderiedwurden darüber hinaus auch Abstimmungsgespräche mit Herrn Krehan vom Landschaftspflegever-band Unstrutaue und mit Herrn Böttcher von der Unteren Naturschutzbehörde in Sömmerda ge-führt.

Die Abstimmung von Management-Maßnahmen auf LRT-Flächen im Haßlebener Ried wurde teils pere-mail, teils in Telefonaten bzw. einem Besuch des Betriebes vor Ort mit Herrn Dr. Wagner von derUniversal-Agrar Mittelhausen e.G. und mit Herrn Krehan vom Landschaftspflegeverband Unstrutauee.V. vorgenommen. Dazu wurden als Gesprächsgrundlage Pläne mit dem aktuellen Stand der Planun-gen zur Verfügung gestellt.

Um mögliche Zielkonflikte mit der noch ausstehenden Managentplanung für das Vogelschutzgebietzu vermeiden, wurden grundlegende Planungsziele mit Herrn Dr. Jaehne von der VogelschutzwarteSeebach-Mühlhausen telefonisch abgestimmt.

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Weitere Abstimmungen zu angemessenen Mahdzeitpunkten in Bezug auf gefährdete Orchideenartendes Gebietes erfolgten mit Herrn Gramm-Wallner vom Arbeitskreis Heimische Orchideen in Thürin-gen.

Der Abschlussbericht wurde fristgerecht zum 30.10.2014 abgegeben, letzte Abstimmungen und Kor-rekturen zu Text und Kartenteil erfolgten in Absprache mit der TLUG bis zur Drucklegung am03.12.2014.

5. Sonstige Hinweise / Vorschläge

5.1 Monitoring des Beweidungsprojekts im Alperstedter Ried

Bei den Kapiteln zu den einzelnen im Gebiet vorkommenden LRT wurde bereits auf die Notwendig-keit eines umfassenden Monitorings im Bereich des Beweidungsprojekts im Alperstedter Ried hinge-wiesen. Angesichts der hohen Wertigkeit der FFH-LRT und den weiter oben beschriebenen Risiken,wäre eine Umsetzung der Beweidung ohne ein zielführendes Monitoring aus gutachterlicher Sichtnicht zu verantworten. Das Monitoring sollte auf den folgenden Sachebenen durchgeführt werden:

· auf Ebene der FFH-Lebensraumtypen: Hierzu ist eine Neueinrichtung bzw. fortlaufende Be-obachtung vorhandener vegetationskundlicher Dauerbeobachtungsflächen (vgl. KORSCH

2003) erforderlich. Die Grunderfassung sollte im Jahr 2015 vor der Umstellung auf die Be-weidung erfolgen.

· auf Ebene der Arten: Mindestens sollten die Populationen der nach Anhang II FFH-Richtliniegeschützten Tier- und Pflanzenarten regelmäßig beobachtet werden.

· auf edaphisch-hydrologischer Ebene: Vor allem in den von Wiedervernässungsmaßnahmenbetroffenen Gebietsteilen sind sinnvoll gestaffelte Messreihen der Grundwasserstände uner-lässlich. Da dem Nährstoffgehalt im Boden bei der Erhaltung der FFH-LRT eine Schlüsselfunk-tion zukommt, sollten im Bereich der vegetationskundlichen Dauerbeobachtungsflächenauch Bodenproben analysiert werden.

· auf struktureller Ebene: hierbei sind vor allem die Nutzungsmuster der Tiere zu betrachten,die bereichsweise zu mangelnder Nutzung (Weidereste!) und Verbuschungen führen können.

Um den insgesamt guten Zustand der FFH-LRT im Alperstedter Ried zu bewahren, ist eine sukzessiveNachjustierung des Gebietsmanagements erforderlich, die sich an den Ergebnissen des Monitoringsund den aus diesen zu ziehenden Schlüssen orientiert.

Wenn im Zuge des Monitorings im Alperstedter Ried signifikante Verschlechterungen der FFH-Lebensraumtypen und/oder Populationen der nach Anhang II FFH-Richtlinie geschützten Tier- undPflanzenarten feststellbar sind, ist eine Rückkehr zu einer Mahdmaßnahme im Sinne derOptionalvariante dieses Managementplans geboten!

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5.2 Verbleibende Zielkonflikte

Im Zuge der bislang erfolgten Abstimmung aller beteiligten Akteure konnte das Konfliktpotenzialzwischen den verschiedenen Zielstellungen bereits deutlich reduziert werden. Folgende Zielkonflikteverbleiben:

· Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Thüringer Restbestände der wechseltrockenen Aus-prägung des LRT 6210 auf Wiedervernässungsflächen im Alperstedter Ried durch das geän-derte Wasserregime teilweise zu wechselfeuchten Pfeifengraswiesen entwickeln werden.

· Die Belange des Vogelschutzgebietes wurden bei der vorliegenden FFH-MMP berücksichtigt,können aber den noch ausstehenden VSG-MMP nicht ersetzen, sondern nur mögliche Ziel-konflikte der beiden Fachplanungen vermeiden helfen.

· Vor allem auf den verschilften Niedermoor-Flächen im Haßlebener Ried kann eine Erhaltungder LRT-Bestände nicht gleichzeitig mit den Zielen des Vogelschutzgebietes in Form einerEntwicklung von schilfreichen Flächen für Röhrichtbewohnende Vogelarten realisiert werden.Davon betroffen sind vor allem die Vogelarten Blaukehlchen, Rohrweihe, Tüpfelsumpfhuhnund Wasserralle.

· Im Alperstedter Ried sind auf wichtigen Maßnahmeflächen einige Feldblöcke gelöscht wor-den. Hierfür muss behördlicherseits eine Regelung getroffen werden.

· Auf zahlreichen Flächen konnte durch die Nutzer in diesem Jahr kein neuer Antrag aufKULAP2014-Förderung gestellt werden, da noch eine Bindung an das alte KULAP-Programmbis Ende 2015 besteht. Viele der geplanten Maßnahmen stehen somit unter dem Vorbehalt,dass im kommenden Jahr noch ausreichend Mittel für eine Fortführung der Förderung zurVerfügung stehen.

· Während im Alperstedter Ried die Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen bereitsbeschlossen ist, ist eine entsprechende Maßnahme im Haßlebener Ried zwar wünschenswertund fachlich evident für den Erhalt der Niedermoore und Pfeifengraswiesen, eine konkreteUmsetzungsplanung steht jedoch noch aus.

· Teile der Mönchswiese und des Pferderieds wurden im Jahr 2014 Mitte Juli gemäht. Im Hin-blick auf die Population des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings ist dieserMahdzeitpunkt ungeeignet. Die Rotationsmahd auf diesen Flächen sollte teilweise im Mai(bevorzugt Mitte des Monats und dann erst wieder im September erfolgen.

· Auf allen Flächen, die mittels einer Mahd gepflegt werden, ist das Abräumen des Mahdgutsunerlässlich. Dies ist in der Vergangenheit häufig nicht im nötigen Maße erfolgt, obwohl diePflegevorschriften dies schon seit längerem vorsehen. Hierbei können auch technische Prob-leme bei der Bewirtschaftung (Wasserstand, Befahrbarkeit) eine Rolle spielen. An einer Op-timierung der Beräumung sollte unbedingt gearbeitet werden.

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5.2 Kurzfassung

Name Nr. Land EU-Code

Haßlebener-Alperstedter Ried 41 DE 4832-304

5.2.1 Allgemeine Angaben und Kurzcharakteristik:

· Das FFH-Gebiet liegt in der kontinentalen Klimaregion im Naturraum Gera-Unstrut-Niederung

· Das FFH-Gebiet befindet sich im Landkreis Sömmerda auf den Gemarkungen der GemeindenHaßleben und Alperstedt

· Das FFH-Gebiet hat eine Flächengröße von 447 ha

· Das FFH-Gebiet liegt vollständig im Vogelschutzgebiet „Gera-Unstrut-Niederung um Strauß-furt“ und beinhaltet die beiden Naturschutzgebiete „Haßlebener Ried“ und „AlperstedterRied“

· Das FFH-Gebiet umfasst die größten noch erhalten gebliebenen Kalk-Niedermoore Thürin-gens mit angeschlossenen Beständen wechselfeuchter Wiesen. Das Gebiet beherbergt Vor-kommen zahlreicher bestandsbedrohter Tier- und Pflanzenarten. Darüber hinaus sind auchintensiver bewirtschaftete Bereiche Bestandteil des Gebietes, insbesondere in der Gramme-Aue

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5.2.2 Lebensräume und Arten

· Als wesentliche Schutzgüter im FFH-Gebiet sind die LRT 6410 Pfeifengraswiesen, 6440Brenndolden-Auenwiesen, 7210 Kalkreiche Sümpfe mit Binsen-Schneide und 7230 KalkreicheNiedermoore zu nennen. Die beiden LRT Kalkreiche Sümpfe und kalkreiche Niedermoore sindin den letzten Jahren stark zurückgegangen und sollen durch Wiedervernässungsmaßnahmenwieder eine flächenmäßige Ausdehnung erfahren. Als herausragende Artenvorkommen exis-tieren Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris), Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling(Maculinea nausithous), Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) und Schmale Windel-schnecke (Vertigo angustior).

· Bei der Bestandserfassung im FFH-Gebiet wurden vor allem im NSG „Alperstedter Ried“ fürdie FFH-Lebensraumtypen überwiegend gute bis hervorragende Erhaltungszustände mit Vor-kommen zahlreicher gefährdeter Pflanzenarten ermittelt. Dem gegenüber stehen eine Reihevon feststellbaren Beeinträchtigungen und Gefährdungen, deren Hauptursachen in einer un-zureichenden Wasserversorgung des (Moor)Gebietes und z.T. in einer mangelnden/schwierigdurchzuführenden Nutzung zu suchen sind. Insbesondere im Haßlebener Ried stellt die fort-geschrittene Verschilfung eine ernste Gefahr für die zukünftige Entwicklung der Niedermooredar.

· Weitere Informationen sind dem Standarddatenbogen des Gebietes zu entnehmen:

http://asellus.thueringen.de/cadenza/html/pdf/standarddatenbogen/sdb_ffh_gebiet/sdb_ffh_041.pdf

links: Niedermoor mit nährstoffarmem Stillgewässer, rechts: Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale)

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Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris)

5.2.3 Gebietsentwicklung

· Wesentliche Bereiche der naturschutzfachlich hochwertigen LRT-Flächen werden derzeitdurch eine Pflegemahd erhalten, die je nach LRT-Typ als Rotationsmahd oder ein- bis zwei-schürige Mahd durchgeführt wird. Im NSG „Alperstedter Ried“ werden große Teile aber auchdurch Heunutzung zu einem unbestimmten, für die Heunutzung geeigneten Zeitpunkt be-wirtschaftet. Dabei werden sehr große Flächen zeitgleich abgemäht. Im „Alperstedter Ried“wird die Pflege ab dem Jahr 2016 großflächig auf eine extensive Beweidung im Rahmen desProjekts „Erhaltung der Moorlandschaft Alperstedter Ried“ umgestellt.

· Im FFH-Gebiet sind zahlreiche Akteure aktiv. Neben den zuständigen Behörden ist die Stif-tung Naturschutz Thüringen Träger des o.g. Beweidungsprojektes. Bedeutende Vorkommenvon Orchideen im Gebiet unterliegen einem Monitoring des Arbeitskreis Heimische Orchi-deen (AHO Thüringen)

· Zukünftige Maßnahmen bestehen in einer lebensraumgerechten Umsetzung des Bewei-dungsprojekts im „Alperstedter Ried“, wobei für seltene Arten (Sumpf-Engelwurz!) gesonder-te Pflegeregime umzusetzen sind. Eine zentrale Aufgabe vor allem im Haßlebener Ried be-steht in der Zurückdrängung verschilfter Bereiche in Niedermooren und auf Pfeifengraswie-sen durch eine angepasste Pflege. Im gesamten Gebiet ist auf eine konsequente Beräumungdes Mahdguts zu achten, um den Flächen Nährstoffe zu entziehen und kleinwüchsigen Artenden Aufwuchs zu ermöglichen.

· Im „Alperstedter Ried“ ist ein sinnvoll aufgebautes Monitoring zu den Auswirkungen des Be-weidungsprojekts im Vergleich zum Istzustand eine zwingend notwendige Komponente deszukünftigen Gebietsmanagements.

· Eine Besucherlenkung innerhalb des Gebietes zum Schutz wertvoller Wiesenbereiche ist un-erlässlich.

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· Als Planungsgrenze ist die jetzige Grenze des FFH-Gebietes definiert zuzüglich der Pufferflä-chen, die in das Beweidungsgebiet mit einbezogen werden.

5.2.4 Besucherhinweise

· Im Alperstedter Ried ist die Einrichtung eines Moorerlebnispfades geplant, der ausgehendvon der alten Ortsverbindung Alperstedt-Schallenburg Flächen des Schutzgebietes randlichbegehbar machen soll.

· Im Haßlebener Ried sind zentrale Bereiche des Gebiets nicht begehbar. Von einem Radwegim Westen, an dem auch 2 Infotafeln gelegen sind kann man sich einen Eindruck über dasGebiet verschaffen.

Kontakt für Rückfragen

Ansprechpartner in der TLUG:

Hubertus SperlingReferat 33 I Natura 2000Göschwitzer Str. 4107745 Jenael: +49 (0) 3641 684-315 | Fax: +49 (0) 3641 684-666www.thueringen.de · [email protected]

Ansprechpartner beim Landkreis:

Heiko Böttcher und Erwin SchmidtLandratsamt SömmerdaSachbearbeiter SG 31.4 // NaturschutzBahnhofstraße 999610 SömmerdaE-Mail: [email protected]: +49/3634/354-669Telefax: +49/3634/354-340

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AMT FÜR LANDENTWICKLUNG UND FLURNEUORDNUNG GOTHA (ALF) (2013a): Karte zum Plan über die gemein-schaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 FlurbG). FlurbereinigungsverfahrenAlperstedter Ried, AZ 1-2-0627. – Gotha, 1 Karte.

AMT FÜR LANDENTWICKLUNG UND FLURNEUORDNUNG GOTHA (ALF) (2013b): Erläuterungsbericht zum Plannach § 41 FlurbG (Stand vom 07.05.2013). - Gotha

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Landesamt für Vermessung und Geoinformation Thüringen (LVG): Topographische Karte 1 : 10000(TK 10), Blatt 4831-SO „Gebesee“. - Erfurt

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Thüringen (LVG): Topographische Karte 1 : 10000(TK 10), Blatt 4832-SW „Sömmerda-Schallenburg“. - Erfurt

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Thüringen (LVG): Topographische Karte 1 : 10000(TK 10), Blatt 4931-NO „Walschleben“. – Erfurt

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Thüringen (LVG): Topographische Karte 1 : 10000(TK 10), Blatt 4932-N0 „Großruderstedt“. – Erfurt

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Thüringen (LVG): Topographische Karte 1 : 10000(TK 10), Blatt 4932-NW „Erfurt-Stottenheim“. - Erfurt

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10. NSG Verordnung

Die Rechtsverordnung zum NSG „Haßlebener Ried“ (VO d. TLVwA v. 27.08.2003 (ThürStAnz Nr.37/2003 v. 15.09.2003, S. 1757-1761) formuliert in § 2 folgenden Schutzinhalt und -zweck, sowienachfolgend Verbote, Ausnahmen und Befreiungen:

(1) Das Naturschutzgebiet ist Bestandteil des ehemals großflächigen Feuchtgebietkomplexes in der Gera-Unstrut-Niederung. Das Haßlebener Ried, ein in einer Auslaugungssenke entstandenes Kalkflachmoor, ist neben dem be-nachbarten Naturschutzgebiet „Alperstedter Ried“ das einzige Kalk-Durchströmungsmoor in Thüringen. Charakte-ristische Feuchtgebietsarten sind hier flächig und zum Teil in hohen Populationsdichten verbreitet. Einige Pflan-zenarten und Pflanzengesellschaften haben hier ihre einzigen Vorkommen in Thüringen. Als Relikte der natürlichenVegetation kommen Seggenmoore und Erlen-Eschenwaldreste vor. In der ansonsten strukturarmen Landschaft desinneren Thüringer Beckens erfüllt das Gebiet als Trittstein und Ausbreitungszentrum eine wichtige Funktion im Au-en-Biotopverbund. Durch künstlich angelegte Entwässerungssysteme und wasserbauliche Maßnahmen an denFließgewässern ist die natürliche Funktionsfähigkeit des Wasserhaushalts jedoch eingeschränkt.

(2) Zweck der Festsetzung als Naturschutzgebiet ist es,

1. die Funktionsfähigkeit des Wasserhaushalts, insbesondere die standorttypischen Grundwasserstände, durcheine Verringerung und Verlangsamung des Wasserabflusses wiederherzustellen, natürliche Grundwasserspie-gelschwankungen zuzulassen sowie die Durchströmungsdynamik des Kalkflachmoores zu erhalten,

2. den naturschutzfachlich wertvollen Lebensraumkomplex aus Seggenmooren, Feuchtgrünland, Röhrichten undFeuchtwaldrelikten mit seinen seltenen Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften zu schützen und insbeson-dere die einzigartige Kalkflachmoorvegetation durch die Anhebung des Grundwasserstands und die Wieder-aufnahme einer extensiven Nutzung in ihrer Ausdehnung zu fördern,

3. das Gebiet als Lebensraum, Brut-, Schlaf- und Nahrungsplatz für die hier teilweise in hohen Populationsdich-ten vorkommenden gefährdeten Tierarten, insbesondere für Insekten, Schnecken und Vögel, vor nachteiligenVeränderungen zu bewahren und unnötige Störungen und Beunruhigungen fern zu halten,

4. das Gebiet aufgrund seiner Bedeutung im Biotopverbund, insbesondere im funktionellen Zusammenhang mitgrundwassernahen Auen- und Niederungsstandorten der Grammeaue, des Alperstedter Riedes und der Un-strut-Aue, zu entwickeln und das vorhandene Besiedlungspotential für eine Aufwertung benachbarter Flächenzu nutzen,

5. die durch die Strukturvielfalt bestimmte besondere Eigenart dieses Lebensraumkomplexes inmitten der struk-turarmen, intensiv landwirtschaftlich genutzten Umgebung des inneren Thüringer Beckens zu bewahren.

Nach § 3 der Rechtsverordnung sind im Naturschutzgebiet Verbote festgesetzt. Generell sind alle Handlungen verboten, diezu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer erheb-lichen oder nachhaltigen Störung führen könnte. Es ist deshalb insbesondere verboten:

1. bauliche Anlagen im Sinne der Thüringer Bauordnung in der Fassung vom 3. Juni 1994 (GVBl. S. 553), geändertdurch Artikel 18 des Gesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S. 265), zu errichten, zu beseitigen oder wesentlich zuändern oder ihre Nutzung wesentlich zu ändern, auch wenn dies sonst keiner öffentlich-rechtlichen Erlaubnis be-darf,

2. Bodenbestandteile abzubauen, Ablagerungen vorzunehmen, Senken zu verfüllen oder die Bodengestalt in sonsti-ger Weise zu verändern,

3. Straßen, Wege, Pfade und Plätze neu zu bauen oder bestehende auszubauen, instand zu setzen oder instand zuhalten,

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4. Leitungen zu errichten und zu verlegen.

5. den Wasserhaushalt des Gebietes nachhaltig zu beeinträchtigen, insbesondere

a) Wasser aus oberirdischen Gewässern oder Feuchtgebieten abzuleiten sowie den Wasserstand oder den Was-serdurchfluss in sonstiger Weise zu verändern;

b) den Grundwasserstand zu verändern;

c) ständig oder zeitweise wasserführende Fließgewässer, Gräben oder Stillgewässer in ihrer Struktur zu verän-dern oder neu zu schaffen;

d) Sperrwerke, Dämme oder Deiche neu anzulegen,

e) Wasser in das Gebiet einzuleiten,

6. die Lebensbereiche der Tiere und Pflanzen durch chemische oder mechanische Maßnahmen zu beeinflussen oderanderweitig nachteilig zu verändern,

7. wild lebende Tiere zu stören, zu fangen, zu verletzen, zu töten, zu füttern, zu kirren oder ihre Entwicklungsformen,Brut- oder Wohnstätten der Natur zu entnehmen oder zu beschädigen sowie Tiere auszusetzen,

8. Pflanzen oder Pflanzenbestandteile einzubringen, zu entnehmen oder zu beschädigen,

9. Sachen im Gelände abzustellen, zu lagern oder das Gebiet zu verunreinigen,

10. Beschilderungen und Plakatierungen vorzunehmen,

11. das Gebiet zu betreten oder zu befahren, im Gebiet zu übernachten, Feuer zu entfachen, zu angeln sowie Flugmo-delle zu starten oder das Gebiet mit ihnen zu überfliegen,

12. Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen Jagdhunde beim Einsatz nach § 4 Abs. 1 Nr. 7 a,

13. jegliche wirtschaftliche Nutzung auszuüben.

§ 4 Ausnahmen

(1) Ausgenommen von den Verboten nach § 3 dieser Verordnung sind:

1. das Betreten der vorhandene Wege, das Reiten und Radfahren auf dem östlich im Haßlebener Ried verlaufendenWeg,

2. das Betreten und Befahren des Gebietes durch Nutzungsberechtigte im Rahmen der durch diese Verordnung zuge-lassenen Nutzungen und durch Grundeigentümer zur Wahrnehmung berechtigter Interessen,

3. das Betreten und Befahren des Gebietes durch Behördenbedienstete oder von ihnen beauftragte Personen imRahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben; darüber hinausgehende Maßnahmen zur Wahrnehmung gesetzlich be-stimmter Aufgaben mit Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde,

4. die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung als ein- bis mehrschürige Wiese oder als Weide für Schafe,Pferde oder Rinder sowie als Ackerstilllegung unter den Maßgaben:

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a) nicht zu düngen und keine Biozide anzuwenden;

b) keine Klärschlämme auszubringen oder Freigärhaufen anzulegen;

c) nicht vor dem 15.06. des jeweiligen Jahres zu mähen;

d) bei der Beweidung keine Zufütterung vorzunehmen, die Ufer auszukoppeln, die Weidetiere nicht zu pferchenund bei einer Beweidung mit Rindern oder Pferden die maximale Besatzdichte von 1,5 Großvieheinheiten proHektar nicht zu überschreiten;

e) die Flächen nicht umzubrechen;

f) nicht zwischen dem 01.03. und dem 30.09. des jeweiligen Jahres zu walzen oder zu schleifen;

g) die Unterhaltung der vorhandenen Entwässerungsgräben nur mit Zustimmung der oberen Naturschutzbehör-de durchzuführen und keine neuen Entwässerungsgräben anzulegen; Nutzungsänderungen oder die Nut-zungsaufnahme auf Brachflächen bedürfen des Einvernehmens mit oder der Zustimmung der oberen Natur-schutzbehörde,

5. die landwirtschaftliche Bodennutzung, bei der der Nutzer bereit ist, sich zu den zur Erreichung des Schutzzweckeserforderlichen oder mit dem Schutzzweck zu vereinbarenden Maßnahmen freiwillig und nach Anzeige bei der obe-ren Naturschutzbehörde zu verpflichten,

6. im Rahmen der ordnungsgemäßen Ausübung der Jagd

a) die Ansitz- und Ansitz-Drückjagd auf Haarwild und die gebräuchlichen Jagdarten auf Fasane in den MonatenSeptember bis Januar und jährlich eine Gesellschaftsjagd auf Stockenten in der Zeit vom 16. September bis 15.Oktober jeweils ohne die Verwendung von bleihaltiger Schrotmunition;

b) die Ansitzjagd auf Schwarzwild und Fuchs im Rahmen der Wildschadensabwehr in der Landwirtschaft und zurWildseuchenbekämpfung;

c) Maßnahmen des Jagdschutzes;

d) Maßnahmen zur Verhinderung von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden des Wildes (Nachsuchen);

e) das Auf- und Umstellen von Ansitzleitern und transportablen Ansitz-Drückjagd-Böcken, die Anlage und Unter-haltung von Salzlecken an den bisherigen Standorten; die Standortänderung von ortsfesten Jagdkanzeln be-darf der Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde;

f) sonstige Jagdarten nur mit Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde,

7. das Aufstellen oder Anbringen von Zeichen, Schildern oder Absperrungen, wenn die Maßnahme gemäß § 35 Abs. 2ThürNatG durch die untere Naturschutzbehörde, auf deren Veranlassung oder mit deren Ermächtigung oder durchdas zuständige Forstamt erfolgt oder von sonstigen im Rahmen gesetzlich bestimmter Aufgaben erforderlichenBeschilderungen; das Aufstellen oder Anbringen von sonstigen Zeichen, Schildern oder Absperrungen mit Zustim-mung der oberen Naturschutzbehörde,

8. Erkundungs-, Schutz-, Pflege-, Entwicklungs-, Forschungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sowie der Rückbaubestehender baulicher Anlagen im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde,

9. Gehölzpflegearbeiten in der Zeit vom 1. Oktober bis 29. Februar,

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10. Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern und Gräben sowie die Instandsetzung und Instandhaltung von beste-henden wasserwirtschaftlichen Anlagen und Brücken mit Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde,

11. die Instandsetzung und Instandhaltung vorhandener Beschilderungen; die Instandsetzung und Instandhaltung vonbestehenden Leitungen und Wegen mit Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde,

12. die Instandsetzung, Instandhaltung, Neuanlage sowie die Nutzung von geodätischen Festpunkten.

(2) Das Einvernehmen ist herzustellen beziehungsweise die Zustimmung ist zu erteilen, wenn das Vorhaben mit demSchutzzweck der Verordnung (§ 2 Abs. 2) zu vereinbaren ist oder diese Vereinbarkeit durch die Anordnung von Ne-benbestimmungen hergestellt werden kann.

§ 5 Befreiungen

(1) Von den Verboten des § 3 kann gemäß § 36 a ThürNatG auf Antrag Befreiung erteilt werden, wenn

1. die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall

a) zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes undder Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder

b) zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde oder

2. überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern.

(2) Über den Antrag entscheidet die Obere Naturschutzbehörde. Die Befreiung kann mit Nebenbedingungen versehenwerden.

In Bezug auf die Umsetzung der FFH-Richtlinie wird in § 6 folgendes festgelegt:

(1) Bestandteile des Naturschutzgebietes sind natürliche Lebensräume von Arten von gemeinschaftlichem Interessenach den Anhängen I und II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichenLebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7) in der jeweils geltenden Fassung(FFH-Richtlinie). Das Naturschutzgebiet hat im Hinblick auf die Umsetzung der FFH-Richtlinie besondere Bedeutungfür

1. folgende Lebensräume:Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae (prioritärer Lebensraum), Pfeifen-graswiesen auf kalkreichen Böden, torfigen und tonig-schluffigen Böden, kalkreiche Niedermoore, Auenwälder mitAlnus glutinosa und Fraxinus excelsior (prioritärer Lebensraum) sowie

2. folgende Arten:Helm-Azurjungfer, Schmale Windelschnecke und Sumpf-Engelwurz.

Die räumliche Betroffenheit des vorgeschlagenen FFH-Gebietes Nr. 41 „Haßleber Ried - Alperstedter Ried“ ist, soweit derGeltungsbereich des Naturschutzgebietes „Haßlebener Ried“ berührt wird, in der als Anlage zu dieser Verordnung veröffent-lichten Übersichtskarte dargestellt.

(2) Die Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes für die in Abs. 1 genannten Lebensräume und Arten erfolgtvorrangig im Rahmen der kooperativen Zusammenarbeit, insbesondere durch Maßnahmen des Vertragsnatur-schutzes, mit den land- oder forstwirtschaftlichen Nutzern. Die hierfür zuständigen Naturschutz- und Forstbehör-den informieren die Eigentümer und Nutzungsberechtigte über die dafür in Frage kommenden Flächen. Die Dar-

Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 41„Haßlebener-Alperstedter Ried“ (Kreis Sömmerda)

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stellungen der in Abs. 1 genannten Lebensräume und Arten werden nach Abschluss der Biotopkartierung den Ei-gentümern und Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellt.

(3) Ausgenommen von den Verboten gemäß § 3 ist die land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung, bei der der Ei-gentümer oder Nutzungsberechtigte sich den zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes erforderlichenMaßnahmen freiwillig verpflichtet. Soweit eine Vereinbarung nicht zustande kommt, gelten die §§ 3 bis 5.

(4) Über diese Verordnung hinaus finden die „Hinweise zur Anwendung der §§ 19 a bis 19 f BNatSchG“ („FFH-Einführungserlass“) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung, insbesondere hinsichtlich der Ausführungen zuProjekten, welche in der Regel nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen führen.

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11. Anhang

A Kartenteil (s. gesonderter Ordner)

A1 Lebensraumtypen und Lebensraumtypen-Entwicklungsflächen

A2 Habitatflächen

A3 Maßnahmeflächen und Behandlungseinheiten

A4-1 KULAP-Förderkulisse 2014 A421 und A423

A4-2 KULAP-Förderkulisse 2014 G1 und G6

A4-3 KULAP-Förderkulisse 2014 G2 bis G5

A4-4 KULAP-Förderkulisse 2014 A5 und A6

B Fotodokumentation (nur digital auf CD)