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1 Evangelische Jugend im Dekanat Altdorf Heft Programm 2018

2018ft He dorfend - Evangelische Dekanatsjugend Altdorf · Die ersten zwei Plätze werden für die Koni-Cup-Endrunde auf dem Clubgelände in Nürnberg am 07. Juli 2018 qualiiziert

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Evangelisch

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Hef t

Programm

2018

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im Dekanat

Altdorf

Redaktion: Sheryl Geitner, Benedikt Vogt, Fabian Ruhle - Fotos: EJ im Dekanat Altdorf/ pixabay.com/ unsplash.com - Layout: Kilian Deyerl - V.i.S.d.P.: Benedikt Vogt

Die Anmelde- und Teilnahmebedingungen sowie zwei Anmeldeformulare befinden sich in der Heftmitte.

Inhaltsverzeichnis

Casino-Abend ................................................................................... S.4Kinder-Winter-Faschingsfreizeit .................................................. S.5Dekanatsjugendkonvent ................................................................ S.6Konfi-Cup 2018.................................................................................. S.7Erste-Hilfe-Kurs ................................................................................. S.8Wohmzimmergottesdienst - JuGo ............................................... S.9ChurchNight ....................................................................................... S.10Tutorentag - „POWERRIEGEL“ ....................................................... S.11Pilgern ................................................................................................. S.12Volleyballturnier ................................................................................ S.13Kanuexpedition ................................................................................. S.14Kinderzeltfreizeit in Happurg ........................................................ S.15Jugendfreizeit nach Kroatien ....................................................... S.20Konfi-Event 2018 ............................................................................... S.21Grundkurs ........................................................................................... S.22Advents-Chill-Wochenende ........................................................... S.23Angebote der Kirchengemeinden/Verbände ........................... S.27

Genauere Infos und Berichte zu unseren Freizeiten findest du auf unserer Website ej-altdorf.de oder auf unserer Facebookseite facebook.com/ej.dekanat.altdorf

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Liebe Leser,bei uns ist noch ein Klappstuhl frei! Der Platz wartet darauf, in Zukunft von dir gefüllt zu werden! Wir würden uns freuen, dich auf einem unserer vielen verschiedenen Angebote für das nächste Jahr begrüßen zu dürfen.

„Das nächste Jahr? Das ist doch noch so lange weg? Die ganzen Termine in diesem Heft liegen doch noch so weit weg in der Zu-kunft.” Das denke ich mir jedes Jahr wenn ich das neue Programm-heft bekomme.

Für das Jahr 2018 haben wir einige neue Programmpunkte am Start wie beispielsweise die ChurchNight für Konfirmanden im April. Auch geht unsere im Jahr 2014 gestartete Pilgertour weiter und zwar diesmal am Bodensee.

So vielseitige Angebote, die wir gemeinsam gestalten können und bei denen wir sicherlich auch jede Menge Spaß haben werden, sind selbstverständlich nur möglich durch die tatkräftige Unterstüt-zung von vielen ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Evangelischen Jugend im Dekanat. Für dieses Engagement und die damit verbun-denen tollen Angebote will ich mich bedanken!

Auf ein aufregendes gemeinsames Jahr 2018 freut sich Fabian Ruhle1. Vorsitzender der Dekanatsjugendkammer

Vorwort

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Casino-Abend

Dich erwartet ein unterhaltsamer Abend mit verschiede-nen Casino-Spielarten wie Poker, Black Jack, Billard oder Roulette. Natürlich erhältst du auch eine Einführung in alle Spiele.Natürlich gibt es kein Geld, dafür aber einen Gewinn an gu-ter Gemeinschaft, gutem Essen und leckeren alkoholfreien Cocktails.

Was wäre ein Casinoabend ohne Abendgarderobe? Je schi-cker ihr gekleidet kommt, desto mehr Startkapital erhaltet ihr von uns!

Wann: 09.02.2018 19:00 Uhr

Wo: Gemeindehaus Schwarzenbruck Flurstraße 4 – 90592 Schwarzenbruck

Wer: Jugendliche ab 14 Jahren

Kosten: Taschengeld für Essen, Trinken und Cocktails!

Infos bei Dekanatsjugendreferent Benedikt Vogt und Sascha Popp

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Kinder-Winter-Faschingsfreizeit

Ob Faschings-Fan oder nicht, bei unserer Freizeit ist für jeden etwas dabei. Zweieinhalb Tage machen wir tolle Sachen, wie Spiele für drinnen und draußen, Bastel-Aktionen, leckeres Essen kochen und backen. Am Dienstagabend lassen wir die bunte Zeit mit einer kleinen Party gebührend ausklingen, bevor wir dann am „Aschermittwoch“ mit besonderen Aktionen gemein-sam in die Fastenzeit starten. Unser ehrenamtliches Mitarbeiter-team aus Jugendlichen und Erwachsenen freut sich schon auf euch!

Wann: 12.02. - 14.02.2018

Wo: Dekanatsjugendhaus Grafenbuch, 92283 Lauterhofen

Wer: Kinder zwischen 8 und 12 Jahren

Kosten: 45€ (30€ für jedes weitere Geschwisterkind)

Anmeldeschluss: 14.01.2018

Anmeldungen und Infos bei Dekanatsjugendreferentin Sheryl Geitner

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Anmeldungen und Infos bei Dekanatsjugendreferentin Sheryl Geitner

Dekanatsjugendkonvent

Das Treffen aller Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit im Dekanatsbezirk. Neben Austausch zu Jugendarbeits-Themen, An-dachten und jeder Menge guter Gemeinschaft gibt es auch wieder ein Thema: „Mal wieder Kind sein!“. Als Kind war vieles einfacher...wirklich!? Wir diskutieren über die heutige Kindheit und versetzen uns in die Highlights unserer eigenen Kindheit. Außerdem bekommst du Handwerkszeug und coole Methoden, die du (nicht nur) für die Arbeit mit Kindern einsetzen kannst.Dann gibt es am Schluss noch den „Geschäftsteil“… Es liegt an dir, welche Anträge du einbringen willst, um die Jugendarbeit in unserem

Dekanat mitzugestalten!

Wann: 09.03. – 11.03.2018

Wo: Dekanatsjugendhaus Grafenbuch, 92283 Lauterhofen

Wer: Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit ab 14 Jahre

Kosten: 35€ (wird für mind. 2 Delegierte

pro Kirchengemeinde übernommen!)

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Konfi-Cup 2018 – Das Fußballturnier für Konfis

Alle Konfirmanden aus dem Jahrgang 2017/2018 aufgepasst!Der Konficup ist ein dekanatsweites Fußballturnier, bei dem Konfigruppen aus den einzelnen Kirchengemeinden gegenein-ander antreten. Die ersten zwei Plätze werden für die Konfi-Cup-Endrunde auf dem Clubgelände in Nürnberg am 07. Juli 2018 qualifiziert.An deine/-n Diakon/-in oder Pfarrer/-in werden Anmeldebögen und Informationen weitergegeben, am besten sprichst Du sie/ihn

direkt auf das Turnier an.

Wann: März 2018 Termin wird noch bekannt gegeben

Wo: wird noch bekannt gegeben

Wer: Konfirmanden des Jahrgangs 2017/2018 oder interkonfessionelle Gruppen im Alter zwischen 13 und 15 Jahren

Kosten: Taschengeld für Getränke und Snacks

Anmeldungen und Infos bei Dekanatsjugendreferent Benedikt Vogt

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Erste-Hilfe-Kurs

Immer wieder gibt es auf einer Freizeit oder Veranstaltung Situationen, die schnelles Helfen erfordern. Oft ist man sich in der Situation unsicher und weiß einfach nicht, was zu tun ist. Bei unserem Erste-Hilfe-Kurs, welcher durch geschultes Personal des Bayerischen Roten Kreuzes gehalten wird, bekommst du die wichtigsten Kenntnisse vermittelt.

Der Erste-Hilfe-Kurs ist zum Beantragen der Jugendleiterkarte (JuLeiCa) erforderlich.

Wann: 14.04.2018 und 15.04.2018 (vormittags)

Wo: Büro der Dekanatsjugend Marienplatz 9 – 90559 Unterferrieden

Wer: Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit

Kosten: 20€ (kostenfrei für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit im Dekanat)

Anmeldeschluss: 19.03.2018

Anmeldungen und Infos bei Dekanatsjugendreferent Benedikt Vogt

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Wohnzimmergottesdienst – JuGo

Unterdem Motto „Wohnzimmergottesdienst“ soll es auch im Jahr 2018 weiter gehen. Wir bieten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Ge-meinden und Verbänden weitere Jugendgottesdienste in verschiedenen „Wohnzimmern“ an und tauchen in die ver-schiedensten Themen ein. Nach unserem Jugendgottesdienst bleibt noch Zeit zum Verweilen, Quatschen und Abhängen im jeweiligen „Wohn-zimmer“. Dazu gibt es Getränke und Snacks!

Wann: 20.04.2018 18:00 Uhr

Wo: Wohnzimmer wird noch bekannt gegeben!

Wer: Jeder!

Kosten: keine

Infos bei Dekanatsjugendreferent Benedikt Vogt

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ChurchNight

Schon mal in einer Kirche übernachtet?Dieses Jahr gibt es diese außergewöhnliche Möglichkeit für Konfirmanden aus dem Jahrgang 2017/2018!Rund um die Übernachtung haben wir natürlich auch ein buntes Programm mit Workshops, Spielen, gemeinsamen Kochen und einer besonderen ChurchNight-Andacht vorbereitet.Sei gespannt auf die Kirche bei Nacht, so hast du sie wahr-scheinlich noch nie erlebt!

Wann: 05.05. - 06.05.2018

Wo: Marienkirche Unterferrieden Marienplatz 9 – 90559 Unterferrieden

Wer: Konfirmanden aus dem Jahrgang 2017/2018

Kosten: keine

Anmeldeschluss: 23.04.2018

Anmeldungen und Infos bei Dekanatsjugendreferent Benedikt Vogt

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Tutorentag – „POWERRIEGEL“

Du willst in deiner Gemeine Tutor/in bzw. Konfihelfer/in werden? Dann sprich mit deinem/-er Pfarrer/-in oder Diakon/-in und melde dich zu unserem Tutorenschulungstag an. Hier bekommst du deinen „Powerriegel“ – also wichtige Infos für deinen Dienst als Konfi-Tutor/-in (Was ist meine Rolle?, Was sind meine Aufgaben?, Spielesammlung, Material, usw.).

Wann: 12.05.2018 10:00 – 16:00 Uhr

Wo: Evangelisches Gemeindehaus Altdorf, 90518 Altdorf

Wer: Alle, die bereits konfirmiert sind oder im Jahr 2018 konfirmiert werden

Kosten: 5€

Anmeldeschluss: 07.05.2018

Anmeldungen und Infos bei Dekanatsjugendreferent Benedikt Vogt

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Anmeldungen und Infos bei Dekanatsjugendreferent Benedikt Vogt

Pilgern - wir sind dann mal am Bodensee...

Nach einer kurzen Verschnaufpause heißt es wieder:Rauskommen und gemeinsam auf dem Weg sein. Gute Gesprä-che führen und Gemeinschaft, Andachten und Natur erleben. Du willst interessante Begegnungen und Erlebnisse auf dem Jakobsweg? Dann pack deinen Rucksack...

Wann: 19.05 – 23.05.2018

Wo: Jakobsweg am Bodensee

Wer: Jugendliche ab 14 Jahren

Kosten: 120€

Anmeldeschluss: 07.05.2018

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Beachvolleyballturnier

Es sind wieder alle Jugendgruppen, Jugendtreffs, Mitarbeiter- oder Freundeskreise zum großen Beachvolleyballturnier eingeladen - nur diesmal im Fackelschein! Im Vordergrund steht der Spaß und die sportliche Begegnung. Daher könnt ihr auch als „Volleyball-Anfänger“ starten.Weiterhin wird es eine Sportandacht und Verpflegung geben.

Wann: 15.06.2018 ab 17.00 Uhr

Wo: Beachvolleyballplatz wird noch bekannt gegeben

Wer: Jugendliche ab 13 Jahren

Wie: Gruppenanmeldung: pro Gruppe 4-8 Spieler Die Anmeldung von mehreren Gruppen ist möglich!

Kosten: 10€ Startgebühr pro Team

(+Taschengeld für Essen und Trinken)

Anmeldeschluss: 07.06.2018

Anmeldungen und Infos bei Dekanatsjugendreferent Benedikt Vogt

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Kanuexpedition für Mitarbeiter/innen

Wir fahren mit unseren Kanus auf dem Fluss von Campingplatz zu Campingplatz!Zwischendrin halten wir ab und zu an, lauschen einer Andacht, Picknicken, chillen eine Runde oder gehen baden. Abends schlagen wir unsere Zelte auf und lassen den Tag mit Stockbrot und einer selbst gekochten Mahlzeit am Feuer ausklin-gen.

Wann: 06.07. – 08.07.2018

Wo: Fränkische Saale oder Altmühl

Wer: Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Ju-gend- arbeit ab 14 Jahren

Kosten: 30€

Anmeldeschluss: 25.06.2018

Anmeldungen und Infos bei Dekanatsjugendreferent Benedikt Vogt

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Kinderzeltfreizeit in Happurg

Dieses Jahr findet unser Kinderzeltlager in Happurg am Deckers-berg statt. Wir bauen ein eigenes Zeltlager auf, lernen andere Kinder kennen und spielen Gelände- und Gruppenspiele. Wir er-forschen die Natur und unternehmen eine Nachtwanderung. Auf dem Zeltplatz können wir außerdem auf dem Bolzplatz, an einer Allwetter-Tischtennisplatte und auf einem Spielplatz austoben. Daneben erwarten wieder viele andere spannende und lustige Programmpunkte auf dich!

Die Freizeit findet in Kooperation mit der Evangelischen Jugend in Leinburg statt.

Wann: 07.08.-11.08.2018

Wo: Zeltplatz Edelweißhütte, 91230 Happurg

Wer: Kinder zwischen 8 und 12 Jahren

Kosten: 90€ (70€ für jedes weitere Geschwisterkind)

Anmeldeschluss: 08.07.2018

Anmeldungen und Infos bei Dekanatsjugendreferentin Sheryl Geitner und Diakon Wolfgang Muscat

Anmelde- und Teilnahmebedingungen 2018für Freizeiten der Evangelischen Jugend im Dekanat Altdorf

1. Mit der Anmeldung wird der Evangelischen Jugend als Veranstalter der Ferienfreizeit der Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Reisebedingungen verbindlich angeboten. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular. Bei Minderjährigen ist sie von einem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Mit der Übersendung einer Teilnahmebestätigung an den Anmeldenden kommt der Reisevertrag zustande. Sollte die Freizeit bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der Anmeldende umgehend benachrichtigt.

2. Der Teilnahmebeitrag ist, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes vermerkt ist, spätestens zwei Wochen vor Beginn derFreizeit auf das Konto des Veranstalters:

Evang.-Luth. Dekanatsbezirk AltdorfIBAN: DE59 7605 0101 038 034 5090 BIC: SSKNDE77XXX Sparkasse Nürnbergeinzubezahlen. Bitte geben Sie unbedingt die Veranstaltung und den Namen des/der Teilnehmenden an. Barzahlungen werden nicht entgegen genommen.

3. Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Aus-schreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der Freizeitanmeldung, der Teilnah-mebestätigung sowie dieser Bedingungen.

Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Ferienfreizeit obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Auf-sichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Dem Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungserforder-nisse) der Teilnehmenden erforderlich ist; er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter derartige Informationen gemeinsam mit der An-meldung mitzuteilen.

Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmenden zumutbar sind. Im Falle der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter den Anmeldenden unverzüglich, spätes-tens jedoch 21 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Der Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten; er hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Der/die Teilnehmende kann sich bis zum Beginn der Ferienfreizeit durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Fahrterfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von Euro 20,- berechnet.

5. Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rück-trittserklärung beim Veranstalter. Der Veranstalter empfiehlt, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Minderjährigen muss der Rück-tritt von einem Personensorgeberechtigten erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Fahrpreises ist keine Rücktrittserklärung.

Tritt der Anmeldende vom Reisevertrag zurück oder tritt der/die Teilnehmende die Ferienfreizeit nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer ander-weitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt:

bis 28 Tage vor Fahrtbeginn: Euro 20,- bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 60 % des Reisepreisesbis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 70 % des Reisepreisesab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des Reisepreisesund bei Nichtantritt zur Fahrt: 100 % des Reisepreises.

Dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung.

6. Der Veranstalter kann bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung genannte Min-destteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird der schon geleistete Teilnahmebeitrag zurückerstattet, weitere Ansprüche des Anmeldenden bestehen nicht.

7. Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Ferienfreizeit als dessen bevollmächtigte Vertreter/innen können vom Reisevertrag ohneEinhaltung einer Frist zurücktreten oder diesen kündigen:

a) we der A melde de oder der/ ie Teilnehmende sei e ertraglic e Pflic te nic t ei ält i sbes dere der Teil ahmebeitraic t frist erec t beza lt wir ;

b) bei ei em späterem Bekanntwerde für die Aufsichtsführ oder ie Durchführ der Ferienfahrt wesentlic er pers nlic er Um-stä de des/der Teilnehme den;

c) we der/ ie Teil e me de ie D rchf hr der Ferienfreizeit eac tet ei er A mahnung der Freizeitleit s ac alti stört,ass er Veranstalter sei e A fsic ts flic t oder ei e weitere sc ade sfreie Durchführ der Ferienfreizeit nicht mehr ewä rleiste

ka oder we sic der/ ie Teil e me de s st i ei em Ma e ertra swi ri er ält dass die soforti e Aufhe des Reise ertra-es erec tferti t ist Die Koste f r ie rzeiti e R ckbef rder des/der Teil e me de sowie weitere damit im Z samme a

anfalle de Koste werde dem Anmelde e bzw de Pers e sor eberechti te i Rec estellt

I iesem Fall ehält er Vera stalter e A s r c a f e lle Reisepreis; er muss sic jedoc de Wert der ersparte Aufwe un-gen anrec ne lasse ie er aus einer a erweitigen Verwe er ic t i Ans r c ge mme e Leist en erla gt

Wir ie D rchführung der Ferienfreizeit inf l e bei Vertra sabschl ss ic t r erseh arer Umstä e h erer Gewalt (z.B Kriei ere U r e Streiks Naturkatastr e eitlic e A r nunge etc ) wese tlic ersc wert efährdet oder beeinträc tigt so siei e Seite zur K i es Reise ertrages erec ti t I iesem Fall a er Vera stalter für die ereits erbrac te er z r Be-

e igung der Ferienfreizeit oc z erbri e de Leist e ei e E tsc ä i erla e Der Vera stalter ist er flichtet die in-f lge er A fhe es Vertrags twe igen Ma na men zu treffe ins es ere falls er Vertra ie Rüc ef r er mfasstede / ie Teil e me de z r ckzubeförder Die Me r oste für ie R ckbef rder tra e der Vera stalter d der Anmelde de je zurHälfte Im Ü rige falle ie Me r ste em A mel e en zur Last

Der Veranstalter at f r ie Teil e me en wä re er Dauer er Ferie freizeit ei e U fall ersic er ab eschl ssen Der Ver-a stalter em fie lt f e A sc l ss ei e er z sätzlic er Versic er en (Reiser c tritts ste Haft flicht Ausla s ra ensc utzetc ) um ie mit der Anmel /Teil a me a der Ferienfreizeit er de e Risiken z minder

Der Veranstalter ver flichtet sic eutsche Staatsa ge rige ei Ausla sreise er gelte e Pass- und Visa rsc rifte z infor-miere für A ge rige a erer Staaten erteilt as zustä ige K ns lat Aus ft Für ie Erf ll e r licher A flage Z ll-Ges eits orsc rifte sowie ie Besc affung der otwe ige Reise ume te ist sofer ies der Vera stalter nic t aus rüc licber mme at der A melde de selbst verantwortlic

Die ertraglic e Haft des Vera stalters für Sc äde des/der Teil e me de ie nic t Körpersc äde si ist der H e naceschrä t auf e reifac e Reisepreis s weit ei s lcher Scha e we er rsätzlic ch gr fahrlässig her eigef rt wir er

s weit er Vera stalter f r ei e Scha e allei we e ei es Versc l e s ei es Leist strä ers erantw rtlich ist Bei Sc äderc icht rherse are here Gewalt rch fe ler afte A abe i der Freizeitanmel oder inf l e Verst e des/der

Teil e me e ege A r en er Freizeitleit er immt er Vera stalter ei erlei Haft Er aftet a c ic t f r Schä-e Kra heit U fall er Verlust n Gegenstä e ie urc fa rlässiges Verhalte es Teilne mers/ er Teil e meri verursacht

wer e

Der Vera stalter aftet fer er ic t f r Leistu e ie als Frem leist e le iglic ermittelt wer e ie in er Leist sbe-sc reib a s r c lic als Fremdleist e ge e nzeic net si

Bei a ftrete e Sc wieri eite ist je er/je e Teil e me e er flic tet alles Z m t are z t m z ere Be e eiz tra-e e tl Sc ä e f r alle Beteiligte s erin wie m lic z alte Er/sie ist er flic tet Beansta ge verz lic er

Leit er Ferie freizeit er em Vera stalter mitz teile ieser ei e an emessene Frist zur A ilfe z setzen we ic t ie A hilfe m glic ist oder der Leitung der Ferienfreizeit oder m Vera stalter verwei ert wird oder we ie s fortige K i-

des Vertra s durc ei besonderes I teresse des Reise de erechtferti t wir Die Leit der Ferienfreizeit ist beauftragter flic tet, f r A ilfe z s r e s weit ies m lic z m tbar ist. K mmt ein/eine Teilne me e/r ieser Ver flic t ic t

nac s stehe i m/i r er em A mel e e Ans rüche ins weit icht z Ans rüche nac e c is f es Bürgerliche Ge-setz uches hat er A mel e e i nerhal eines M nats nac em vertra lic rgesehe e Ende der Ferienfreizeit e enüber demVeranstalter gelte z mache Nac A la f er Frist ne Ans rüche ur gelte gemac t wer e we er A mel e e ie Frist

e ei e es Verschulde nicht ei alte onnte Die ertraglic e A s r c e des/der Teilnehme de und des Anmeldende erjä -re nac A la f ei es Jahres nac em vertra lic rgesehenen E e er Ferie freizeit

Die U wirksamkeit ei zel er Bestimm e des Reise ertra s oder ieser Teilna mebe ingunge at nicht ie U wirksam eites ganzen Vertrages zur F lge

Stand: Dezember 7

Anmelde- und Teilnahmebedingungen 2018für Freizeiten der E n elischen ugend im Dekan t Altd rf

Mit er A mel wir er E an elisc en J e als Vera stalter er Ferienfreizeit er A sc l ss ei es Reise ertra s a f rer i er Ausschrei e a te Leist sbesc rei e d Preise unter Einbezie ieser Reisebe ingunge er i lic

a ge te Die A mel g erf lgt schriftlich a f em m Veranstalter ierf r rgesehene F rm lar Bei Mi erjährige ist sieeinem Pers nens rge erec tigte z tersc reibe Mit der Überse ung ei er Teil ahmebestäti a de A meldende kommter Reisevertrag zusta e S llte ie Freizeit ereits ll elegt sei er er Teilna me s nstige Gr e entgegenstehe wird der

A melde de umge end be ac ric tigt.

Der Teilna me eitra ist s fer i er Ausschrei ichts A weiche es vermer t ist s ätestens zwei W che r Be i erFreizeit a f as K t es Veranstalters:

Eva -Lut Deka atsbezir AltdorfIBAN: DEBIC: SSKNDE XXX Sparkasse N r berei zubezahle Bitte ebe Sie be ingt ie Vera stalt d de Name des/der Teil e me de a Barzahlunge werde nic tentgegen ge mme

Der Umfan er erei arte Leist e s wie er ei seiti e Pflic te ergibt sic a s der Leist sbesc rei i der A s-sc rei de e tl er ä ze de A abe auf der H mepa e des Vera stalters de A abe i der Freizeita mel der Teil ah-mebestätigung sowie ieser Be ingunge

Dem Veranstalter zw e Leite en Betre en en er Ferie freizeit lie t im Ra me er esetzlic e Bestimm e ie A f-sic ts flic t ber ie minderjähri e Teil ehmende Dem A melde de ist beka t dass ierfür m glic st sc orab ei e e aueKenntnis etwai er bes derer Umstä de (z B Kran eite N twe i eit ei er Me i ame te ei a me s ezielle Na r serf r er-isse) er Teil ehme e erf r erlic ist; er er flic tet sic a er em Veranstalter erarti e I f rmati e emei sam mit er An-

meld mitz teile

Der Vera stalter ka ac Vertra sabschl ss Änder e und A weic e ei zel e Leist e oder Pflichte vor e mewen iese ic t er eblic si e Gesamtz sc itt er Ferie freizeit ic t eei trächti e er s st für de / ie Teil ehmendezumutbar si Im Falle er Ä er ei er wese tlic en Reiseleist at er Vera stalter e A mel e e erz lic s ätes-te s jedoc 21 Ta e r Fa rtantritt da n i Ke tnis z setze Der Anmeldende ist da berec tigt ent eltlic m Reise ertrazur c zutreten; er hat ieses Recht verz lic nac er Er lär es Veranstalters iesem gege er gelte z mache

Der/ ie Teil e me e kan sic is zum Be i er Ferie freizeit rc ei e Dritten ersetze lassen s fer ieser e es ereFahrterforder isse ge gt seiner Teilna me eine gesetzlichen V rsc rifte er e r liche A r en entgegenstehe Idiesem Fall wir le iglic eine Bearbeitungs e ühr Eur - erec et

Der Anmeldende ka jederzeit or Begi der Ferienfreizeit m Reise ertra z r c trete Ma eblic ist der Z a der Rück-trittser lär eim Vera stalter Der Vera stalter em fie lt, e R c tritt sc riftlic z er läre Bei Min erjä rige m ss er R ck-tritt n einem Pers nens rge erechti ten er lärt wer e Die l e Nic tzahlung des Fahrpreises ist kei e R cktrittser lär

Tritt der A meldende m Reise ertra z r ck oder tritt der/ ie Teil e me de ie Ferienfreizeit nic t a so ka der Vera staltereinen a gemessene auschale Ersatz f r seine getr ffe e V rke runge d Aufwe unge ter Ber cksic ti ei er an er-weitige Verwe der Reiseleist erla e Dieser eträ t ei ei em R c tritt:

bis 28 Ta e r Fa rtbeginn: E r - bis 14 Ta e r Fa rtbeginn: 60 % des Reisepreisesbis 7 Ta e or Fahrtbeginn: 70 % des Reisepreisesab 7 Ta e is z m Fa rtbeginn: 80 % des Reisepreises

ei Nic ta tritt z r Fa rt: 100 % des Reisepreises

Dem A mel e e wie auc em Vera stalter lei t er Nac weis en mme ass er tatsäc lic e Sc a e eringer oder her istals ie pa sc ale Entsc ä i

Der Veranstalter a is Tage r Reise e i m Reisevertrag zurüc trete we ie i er Ausschrei ge a nte Min-destteilnehmerzahl nicht erreicht wir I iesem Fall wird der sc eleistete Teilna me eitra z r c erstattet, weitere A s r c edes Anmeldende beste e nicht

Der Vera stalter zw ie Leite e er Ferienfreizeit als esse ev llmäc ti te Vertreter/i e e m Reise ertra neEi altung ei er Frist zur cktrete er iese ige :

a) wenn der Anmeldende oder der/die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere der Teilnahmebeitrag nicht fristgerecht bezahlt wird;

b) bei einem späterem Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Ferienfahrt wesentlicher persönlicher Um-stände des/der Teilnehmenden;

c) wenn der/die Teilnehmende die Durchführung der Ferienfreizeit ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört,dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht oder eine weitere schadensfreie Durchführung der Ferienfreizeit nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der/die Teilnehmende sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertra-ges gerechtfertigt ist. Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der Teilnehmenden sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem Anmeldenden bzw. den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt.

In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendun-gen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

8. Wird die Durchführung der Ferienfreizeit infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnungen etc.) wesentlich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Seiten zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt. In diesem Fall kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Be-endigung der Ferienfreizeit noch zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die in-folge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den/die Teilnehmende zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen der Veranstalter und der Anmeldende je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Anmeldenden zur Last.

9. Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit eine Unfallversicherung abgeschlossen. Der Ver-anstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Haftpflicht, Auslandskrankenschutzetc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken zu mindern.

10. Der Veranstalter verpflichtet sich, deutsche Staatsangehörige bei Auslandsreisen über geltende Pass- und Visavorschriften zu infor-mieren, für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente ist, sofern dies der Veranstalter nicht ausdrücklich übernommen hat, der Anmeldende selbst verantwortlich.

11. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden des/der Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein solcher Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch fehlerhafte Angaben in der Freizeitanmeldung oder infolge von Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Freizeitleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schä-den, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des Teilnehmers/ der Teilnehmerin verursacht werden.

Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbe-schreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

12. Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jeder/jede Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutra-gen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Er/sie ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Leitung der Ferienfreizeit oder dem Veranstalter mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Leitung der Ferienfreizeit oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündi-gung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Die Leitung der Ferienfreizeit ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Kommt ein/eine Teilnehmende/r dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm/ihr oder dem Anmeldenden Ansprüche insoweit nicht zu. Ansprüche nach den § 651 c bis f des Bürgerlichen Ge-setzbuches hat der Anmeldende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Anmeldende die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Die vertraglichen Ansprüche des/der Teilnehmenden und des Anmeldenden verjäh-ren nach Ablauf eines Jahres nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit.

13. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags oder dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Stand: Dezember 2017

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ANMELDUNG

Vorname, Name:

Straße, Hausnummer:

Postleitzahl, Ort:

Telefonnummer (Festnetz, Handy):

Geburtsdatum:

Allergien, Krankheiten, Mitteilungen:

Datum und Unterschrift des Teilnehmers: (bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)

Vegetarisches Essen:

Die Anmeldung schicken an:per Post:

Evangelische Dekanatsjugend Altdorf

Marienplatz 9

90559 Burgthann

per Mail:

[email protected]

für folgende Veranstaltung/Freizeit:

E-Mail:

im Dekanat

Altdorf

Datum:

Bild- und Tondokumente, auf denen ich/mein Sohn/ meine Tochter abgebildet bzw. zu hören ist, dürfen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Evangelischen Jugend im Dekanat Altdorf veröffentlicht werden.

Ja Nein

Ja

Nein

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ANMELDUNG

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Datum und Unterschrift des Teilnehmers: (bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)

Vegetarisches Essen:

Die Anmeldung schicken an:per Post:

Evangelische Dekanatsjugend Altdorf

Marienplatz 9

90559 Burgthann

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für folgende Veranstaltung/Freizeit:

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im Dekanat

Altdorf

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Jugendfreizeit in Kroatien

Sonne, Strand, Meer, Gemeinschaft, Andachten im Kerzenschein, Geländespiele, gemeinsames Kochen, Spiele, Workshops, Aus-flüge... erwarten dich auf der Auslandsfreizeit in Kroatien!

Unser Zeltcamp liegt direkt an der kroatischen Adria-Küste mit ihrem kristallklaren Wasser im Norden Istriens. Das Meer ist nach 500m zu Fuß schnell erreicht. Der Platz verfügt über einen alten Baumbestand, der für ausreichend Schatten sorgt. Weiterhin verfügt der Platz über verschiedene Sporteinrichtungen, ein Res-taurant, eine Snackbar, einen kleinen Supermarkt und gepflegte Sanitäranlagen. Zu unseren Ausflügen zählen dieses Jahr eine besondere Bootstour (inkl. Schwimmen im Sonnenunter-gang) und ein Stadtausflug nach Pula. Mountainbikes und Kajaks

werden auf dem Zeltplatz kostenlos zur Verfügung gestellt.

Wann: 13.08. – 27.08.2018

Wo: Kroatien / 52475 Savudrija

Wer: Jugendliche zwischen 13-17 Jahren

Kosten: 450€ (für Geschwisterkinder jeweils 430€)

Anmeldeschluss: 03.07.2018

Anmeldungen und Infos bei Dekanatsjugendreferent Benedikt Vogt

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Konfi-Event 2018

Ihr seid nicht alleine! Es gibt noch mehr Konfis außerhalb eurer Kirchengemeinde. Erlebt gute Musik & Message und erfahrt dabei Kirche aus einer ganz anderen Perspektive.

Wann: 20.10.2018

Wo: In einer Kirche im Dekanat Altdorf

Wer: Konfirmanden aus dem Jahrgang 2018/2019 und alle Interessierten!

Wie: Du bekommst rechtzeitig einen Flyer mit allen Infos! Du willst als Mitarbeiter helfen dieses Großevent zu stemmen? Wir sind glücklich über jede helfende Hand! Melde dich einfach bei uns!

Infos bei Dekanatsjugendreferentin Sheryl Geitner

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Der Grundkurs (Jugendleiter-Ausbildung)

Du bist ehrenamtlich in deiner Gemeinde tätig? Egal ob Kinder-gruppe, Jungschar oder andere Angebote, eine gute Grundlage ist immer wichtig! In unserem Grundkurs werden diese Grund-lagen wie z.B. Spielepädagogik, Rechtskunde, Gruppenphasen, Zuschüsse und Versicherung, Andachten, Planung und Vorberei-tung von Gruppenstunden, usw. vermittelt. Das fünftägige Block-Seminar ist zusammen mit einem Erste-Hilfe-Kurs Voraussetzung für eine JuLeiCa (Jugendleiterkarte). Weiterhin erhältst du ein Zertifikat für Bewerbungen.

Natürlich bietet der Grundkurs auch die Möglichkeit zum Aus-tausch mit anderen Jugendleitern und der Spaß kommt auch nicht zu kurz.

Wann: 31.10. – 04.11.2018

Wo: Dekanatsjugendhaus in Grafenbuch, 92283 Lauterhofen

Wer: Jugendliche ab 14 Jahren

Wie: Sprich einfach deine/n Jugendreferent/ -in, deine/n Pfarrer/-in oder uns an.

Kosten: 50€ (i.d.R. werden die Kosten von deiner Kirchengemeinde übernommen) Anmeldeschluss: 22.10.2018Anmeldungen und Infos bei den Dekanatsjugendreferenten

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Das Advents-Chill-Wochenende 2018

Schnell noch alle Weihnachtsgeschenke einkaufen, Klausuren schreiben und auf verschiendenen Weihnachtsfeiern auftauchen. War da nicht eigentlich was mit Ruhe, Einstimmung und Besinn-lichkeit?

Wir nehmen uns ein Wochenende Zeit zum Quatschen, zum Spielen, zum Kreativ werden, Andachten zum Still werden und Aktionen zum Laut werden. Lust bekommen?

Wann: 14.12. – 16.12.2018

Wo: Dekanatsjugendhaus Grafenbuch, 92283 Lauterhofen

Wer: Jugendliche ab 13 Jahren

Kosten: 35€

Anmeldeschluss: 05.12.2018

Anmeldungen und Infos bei Dekanatsjugendreferent Benedikt Vogt

Unser „Neuer“ ist da!

• mietbar von Gemeinden/Verbänden/Vereinen• Transport von 9 Personen und großer Kofferraum• optimal für die nächste Freizeit oder Veranstaltung

in der Jugendarbeit

Preisstaffelung bis 100km Fahrleistung 0,45€/km (exkl. Sprit)

+Pauschalvergütung

ab 100km Fahrleistung 0,40€/km (exkl. Sprit) +Pauschalvergütung

ab 600km Fahrleistung 0,35€/km (exkl. Sprit) +Pauschalvergütung

Pauschalvergütungen1 Tag 1 Wochenende (Fr-So) 1 Woche2 Wochen

D e k a n a t s j u g e n d b u s

15€ 30€ 60€ 100€

im Dekanat

Altdorf

Weitere Informationen bei Dekanatsjugendreferent Benedikt VogtEvangelische Jugend im Dekanat AltdorfMarienplatz 9 - 90599 UnterferriedenTel.: 09183/9567700E-Mail: [email protected]

Unser „Neuer“ ist da!

• mietbar von Gemeinden/Verbänden/Vereinen• Transport von 9 Personen und großer Kofferraum• optimal für die nächste Freizeit oder Veranstaltung

in der Jugendarbeit

Preisstaffelung bis 100km Fahrleistung 0,45€/km (exkl. Sprit)

+Pauschalvergütung

ab 100km Fahrleistung 0,40€/km (exkl. Sprit) +Pauschalvergütung

ab 600km Fahrleistung 0,35€/km (exkl. Sprit) +Pauschalvergütung

Pauschalvergütungen1 Tag 1 Wochenende (Fr-So) 1 Woche2 Wochen

D e k a n a t s j u g e n d b u s

15€ 30€ 60€ 100€

Weitere Informationen bei Dekanatsjugendreferent Benedikt VogtEvangelische Jugend im Dekanat AltdorfMarienplatz 9 - 90599 UnterferriedenTel.: 09183/9567700E-Mail: [email protected]

Verleihliste der Evangelischen Jugend im Dekanat Altdorf - 2018

Campingausrüstung:Preis für Gemeinden und Verbände im Dekanat

Normaler Preis

6 Iglu Zelte 5€ pro Zelt u. Woche 10€ pro Zelt u.Woche

4 große Alexrundzelt 20€ pro Zelt u. Woche 30€ pro Zelt und Woche

1 großes Aufenthaltszelt 50€ pro Woche 80€ pro Woche

3 große Pavillons 5€ pro Pavillon für 3 Tage 5€ pro Tag

1 Dreibein 5€ pro Tag 10€ pro Tag

1 großer Wallensteintopf 5€ pro Tag 10€ pro Tag

4 Campingtische 2,5€ pro Tisch und Tag 5€ pro Tisch und Tag

Campingzubehör (Heringe...) Nach Absprache Nach Absprache

1 Gashocker 5€ pro Tag 10€ pro Tag

Technik

Beamer Nach Absprache Nach Absprache

Fotodrucker 10€ pro Tag 20€ pro Tag

Leinwand 5€ pro Tag 10€ pro Tag

2 GPS -Geräte 5€ pro Tag 10€ pro Tag

Musikanlage (großes Packet)- 2 Fullrangelautsprecher (RCF Art 712-AMK II – 1500 Watt/PRG, 700 Watt/RMSinkl. Boxenständer und Schutzhülle)- Analoges Mischpult (Soundcraft EFX 12)- 2 Funkmikros (t.bone free solo HT 863)- 2 Gesangmikros (Thomann- EV N/D267A- 2 Kabeltrommeln mit Signal und Strom(sssnake PNT 20 – je 20 Meter)- 4 Mikroständer- 1 Kondensatormikrofon (Rode M3)

60€ pro Tag(Kaution nach Absprache)

Paket kann auch nach eigenem Belieben kombiniert werden Mischpult und Funkmikros sind aber nur komplett in einem Winkelrack zu haben.

100€ pro Tag(Kaution nach Absprache)

Paket kann auch nach eigenem Belieben kombiniert werden Mischpult und Funkmikros sind aber nur komplett in einem Winkelrack zu haben.

Ghettoblaster 5€ pro Tag 15€ pro Tag

Festival-Bedarf / Veranstaltungen

12 Plakatständer 2€ pro Ständer u. Woche 3€ pro Ständer u. Woche

Cocktailausrüstung (Shaker usw.) 5€ pro Tag 10€ pro Tag

Pokerausrüstung (Deko + Koffer) 10€ pro Wochenende 20€ pro Wochenende

Liegestühle mit Dekanatsjugendlogo 2€ pro Stuhl 4€ pro Stuhl

Festivalbecher mit Dekanatsjugendlogo 200 10 Stück 2,50€ 10 Stück 5€

Outdoor- Spiele

Interaktionskiste mit:- Das große Moor, Eisschollenspiel, Die Kugelbahn, Die Münzweitergabe, Der Zollstock und Wo bin ich? (Augenbinden)

5€ pro Tag 15€ pro Tag

4 Paar Gras-Ski 2,50€ pro Paar/Wochenende 5€ pro Paar/Wochenende

1 Grashockeyset 5€ pro Wochenende 10€ pro Wochenende

2 Netze für Indiaca u. Federball 5€ pro Netz/Wochenende 10€ pro Netz/Wochenende

Diverse Bälle, Indiaca, Frisbees (Ballkiste) 5€ pro Wochenende 15€ pro Wochenende

1 dickes Tau (zum Tauziehen) 2€ pro Wochenende 5€ pro Wochenende

2 Seile 2€ pro Seil/Wochenende 5€ pro Wochenende

1 Slackline 5€ pro Wochenende 15€ pro Wochenende

Leihwunsch bitte an Dekanatsjugendreferent Benedikt Vogt – [email protected] - richten.Wir behalten uns eine preisliche und zeitliche Veränderung vor.

Es gilt der zuvor vereinbarte Preis und Zeitraum!

Stand der Verleihliste: Dezember 2017

im Dekanat

Altdorf

Werden Sie jetzt unser Sponsor!Fördern Sie die Jugendarbeit!

Jugend macht mobil...

Die Finanzierung unseres neuen Jugendbusses ist noch nicht abgeschlossen und wir suchen weiter nach Förderern,

welche uns bei unserem Dienst unsterstützen!

Profitieren Sie von tausenden Kontaken!

• wird direkt mit uns geschlossen • Logo wird über 8 Jahre auf dem Bus platziert• Bus wird nicht mit Werbung überladen – wir achten

auf die Erkenntlichkeit der Förderer!• Auf Wunsch werden Sie als offizieller Förderer auf

unserer Homepage geführt!• Natürlich erhalten Sie als Spender auf Wunsch auch

eine Spendenbescheinigung!

Sponsoring-Vertrag

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Weitere Informationen (Fragen & Wünsche) bei Dekanatsjugendreferent Benedikt VogtEvangelische Jugend im Dekanat AltdorfMarienplatz 9 - 90599 UnterferriedenTel.: 09183/9567700E-Mail: [email protected]

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Skifreizeit Siegsdorf (ab 12 Jahren) 01.-06.01.18 - bis 15 Jahren: 315 € / bis 17 Jahren: 355 € / ab 18 Jahren: 385 €

Jugendfreizeit Italien (ab 13 Jahren) mit Tagesausflug nach Rom23.08.-06.09.18 - 440 € (Lkr Nbg-Land) 490 € (alle anderen) in Kooperation mit Gemeinde Feucht

Kinder-Advents-Wochenende I (6-11 Jahre) Edelweißhütte Deckersberg07. - 09.12.18 - 49 €

Kinder-Advents-Wochenende II (6-11 Jahre) Edelweißhütte Deckersberg14. - 16.12.18 - 49 €

Skifreizeit Siegsdorf (ab 12 Jahren) 01.-06.01.19 – voraussichtliche Kosten bis 15 Jahren: 315 € / bis 17 Jahren: 355 € / ab 18 Jahren: 385 €

Diakon Wolfgang Muscat

09120/1837701

[email protected]

Jugendarbeit in Leinburg

Jugendreferentin Marina Kania

01573/ 6285206

[email protected]

Jugendarbeit in Winkelhaid

regelmäßiges Angebot:

Jugendtreff immer freitags von 19:00 – 22:00 Uhr im Keller des Evang. Gemeindehaus Winkelhaid

Kirchengemeinden

Verbände

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Diakon Norbert Stark

09128/16738

[email protected]

Jugendarbeit in Feucht

regelmäßiges Angebot:

Jugendcafé „Open Elch“ jeden Freitag von 18:00 -21:00 Uhr (außer in den Ferien)

Veranstaltungen und Freizeiten

Gala Dinner im Sommer (auf örtliche Ausschreibung achten)Kinderfreizeit Anfang August (auf örtliche Ausschreibung achten)23.08-6.9.2018 Jugendfreizeit in Italien (Kooperation mit KG Leinburg)22.7.2018 Gemeindefest17.06.2018 Feucht kann Kultur (FkK)

Daniel Ketzer

09187/901550

[email protected]

Jahresplanung EC-Altdorf

20.01. - 21.01.2018 Übernachtungsaktion23.02.2018 Lobpreis XXL28.03. - 03.04.2018 OKO-Freizeit01.05.2018 ultimatives Geländespiel20.-21.05.2018 Pfingstkonferenz23.06.2018 Kanutour13.07. - 15.07.2018 Event18.07. - 22.07.2018 Zelt-WG02.10. - 03.10.2018 Orientierungslauf

02.11. - 04.11.2018 „Next Plus“ Jugendtreffen in Tabor (18+)09.11. - 11.11.2018 Tabor Jugend Treffen (13-18)

24.11.2018 Tanzabend

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Jugendreferentin Irene Wagner

[email protected]

Jugendarbeit in Burgthann

regelmäßiges Angebot:

Contact (offener Jugendtreff) jeden Freitag 18:00 bis 22:00 Uhr ab März gibt es evtl. einen Teeny-Kreis jeden Samstag ab 19:00 Uhr

Veranstaltungen:

Schulschlussparty am 27.07.2018 ab 18:00Kinderfasching am 09. Februar um 15:00

Betthupferltage 24. – 26. Juli

Diakonin Jutta Krach

0176/57765752

[email protected]

Jugendarbeit in Altdorf

regelmäßiges Angebot: Jugendtreff (ab 12 Jahren)jeden Mittwoch, 17.00-19.00 Uhr, Jugendraum Gemeindehaus

Veranstaltungen:Jugendgottesdienst am 18.03.2018, um 17.00 Uhr in der LaurentiuskircheAdventsbasteln (für Familien mit Kindern ab 3 Jahren) am 09.12.2018, 15.00-17.00 Uhr, im Gemeindehaus

Lesenacht vom 10.-11.11.2018 im Gemeindehaus

Kinderprojekte in Kooperation mit dem CVJM Altdorf e.V.:13.10.2018 Experimentieren23.09.2018 Airtime, Ausflug in den Trampolinpark07.07.2018 Filzen16.06.2018 Hoch hinaus!, Ausflug in den Hochseilgarten28.04.2018 Ausflug in den Zoo24.03.2018 Osterbasteln10.03.2018 Museumsausflug10.02.2018 Kinderdisco20.01.2018 Klettern

Abschluss geschafft - doch was jetzt?

WORK AND

TRAVELMIT DEM FAHRRAD

Nordamerika ist dabei eine der drei beliebtesten Reiseregionen aufgrund der englischen Sprache und der relativen Ähnlichkeit zur europäischen Kultur.Der größte Unterschied für Reisende gegenüber Europa ist die wesentlich schlechtere Vernetzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln außerhalb der Großstädte, welche die Fortbewegung mit dem Auto als einzige Option übrig zu lassen scheint. Ein Auto zu kaufen oder zu mieten ist jedoch teuer und umweltbelastend.

Immer mehr junge Menschen wählen ein Pausejahr als Option vor einem sofortigen Beginn ihrer weiteren Aus-bildung. Neben Freiwilligendienst und Schnupperstudium wird die Reiseform des Work and Travel immer beliebter– das heißt, dass man mit einem Arbeitsvisum durch ein Land reisen kann, so lange das Geld reicht und arbeitet, wenn es knapp wird.

Als wir (Dani und Alex) und also an die Planung unsere Work and Travel Jahres setzten, wurde für uns schnell klar, dass dies nicht das war, was wir wollten - und so kam uns die Idee, das Tourenfahrrad als Fortbewegungs-mittel zu wählen.

Und so wurde Ausrüstung gekauft, der Flug gebucht und auf ging es… nach Kanada! Das Fahrrad bewährte sich als Fortbewegungsmittel: Es ist flexibel und um-weltfreundlich, man steht im unmittelbaren Kontakt zur Natur und den Einheimischen, es ist gesund, fördert die Zusammenarbeit als Team, Minimalismus und Ge-nügsamkeit, Improvisationsvermögen…

Nach ihrer Rückkehr werden Alex und Daniel

einen Vortrag mit Fotos zu ihrer Reise halten.

Der Termin wird noch bekannt gegeben!

Die einzigen Nachteile waren, dass wir wenig Zeit und Energie für andere Aktivitäten hatten, wenn wir nicht ein paar Pauseta-ge einlegten und dass man sehr wetterabhängig wird.

Für uns überwiegen zweifellos die Vorteile, auch dadurch, dass wir durch diese sehr kostengünstige Reiseform im Winter nicht arbeiten mussten, sondern tatsächlich spontan beschlossen haben, dem kalten Wetter da-von zu radeln und uns mittlerweile im November im sonnigen Kalifornien befinden… ;-)Unser Fazit: Wir haben einen sehr viel intensiveren Einblick in da Land und die Menschen bekommen, als es anderweitig möglich gewesen wäre.

Liebe Grüße aus Kalifornien, Alex und Dani

Dekanatsjugendreferentin: Sheryl Geitner [email protected]: Benedikt [email protected]

Evangelische Jugend im Dekanat AltdorfMarienplatz 9

90559 UnterferriedenTel.: 09183/9567700

E-Mail: [email protected]

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