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Unterlage Nr. 19.1.1 Textteil zum Landschaftspflegerischen Begleitplan PLANFESTSTELLUNG Bundesautobahn A 3 Frankfurt – Nürnberg Tank- und Rastanlage Steigerwald Erweiterung der Verkehrsflächen Station 560 Abschnitt 7,231 Aufgestellt: Nürnberg, den 30.11.2012 Autobahndirektion Nordbayern Walde, Dipl. Ing. (Univ.) Landespflege Planungsbüro Glanz Am Wacholderrain 23 97618 Leutershausen Dipl. Ing. Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin Bettina Dömling

23-12 LBP Text U-19-1-1 22-11-2012 PF · Biotop- und Artenschutzkartierung, Waldfunktionsplan u.a. werden im LBP berücksichtigt. Berücksichtigung von Natura 2000-Gebieten Im weiteren

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Unterlage Nr. 19.1.1

Textteil zum

Landschaftspflegerischen Begleitplan

PLANFESTSTELLUNG

Bundesautobahn A 3 Frankfurt – Nürnberg

Tank- und Rastanlage Steigerwald

Erweiterung der Verkehrsflächen

Station 560 Abschnitt 7,231

Aufgestellt:

Nürnberg, den 30.11.2012

Autobahndirektion Nordbayern

Walde, Dipl. Ing. (Univ.) Landespflege

Planungsbüro Glanz Am Wacholderrain 23 97618 Leutershausen Dipl. Ing. Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin Bettina Dömling

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Inhaltsverzeichnis

1 Anlass und Aufgabenstellung .............................................................................. 1

2 Festlegung des Untersuchungsrahmens............................................................. 2

3 Bestandserfassung und Bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild . 2

3.1 Beschreibung des Untersuchungsraums ................................................................................. 2

3.2 Geschützte Gebiete und Bestandteile der Natur, Biotope ....................................................... 4

3.3 Planungsgrundlagen ................................................................................................................ 5

3.4 Angaben über ausgewertete vorhandene und eigens durchgeführte vertiefte Untersuchungen....................................................................................................................... 7

3.5 Ergebnisse der Bestandserfassung der Schutzgüter sowie Bewertung hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit....................................................... 7

3.5.1 Schutzgut Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume................................................... 7

3.5.2 Schutzgut Boden ....................................................................................................... 10

3.5.3 Schutzgut Wasser ..................................................................................................... 11

3.5.4 Schutzgut Luft / Klima ............................................................................................... 12

3.5.5 Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild.................................................................... 13

4 Konfliktanalyse und Vermeidung / Verminderung .............................................14

4.1 Beschreibung des Eingriffs .................................................................................................... 14

4.2 Konfliktvermeidung / Konfliktminimierung .............................................................................. 14

4.3 Auswirkungen......................................................................................................................... 16

4.3.1 Flächenumwandlung ................................................................................................. 16

4.3.2 Benachbarungs-/ Immissionswirkungen ................................................................... 17

4.3.3 Zerschneidungs- und Trenneffekte ........................................................................... 18

4.4 Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten......................................................................... 18

4.5 Artenschutz ............................................................................................................................ 18

4.6 Unvermeidbare Beeinträchtigungen ...................................................................................... 18

5 Landschaftspflegerische Maßnahmen ................................................................22

5.1 Schutzmaßnahmen ................................................................................................................ 22

5.2 Ausgleichsmaßnahmen.......................................................................................................... 24

5.2.1 Ausgleichskonzept im Sinne der Eingriffsregelung................................................... 24

5.2.2 Ausgleichsmaßnahmen............................................................................................. 26

5.3 Gestaltungsmaßnahmen........................................................................................................ 32

6 Waldrecht ..............................................................................................................33

Anlagen.............................................................................................................................. 1

Anlage 1: Flächenübersicht ............................................................................................................. 1

Anlage 2: Gegenüberstellung Eingriff / Ausgleich ........................................................................... 2

Anlage 3: Literaturverzeichnis ......................................................................................................... 3

Anlage 4: Auszug aus der Biotopkartierung .................................................................................... 4

Anlage 5: Eigenkartierte Biotope ..................................................................................................... 5

Anlage 6: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

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Kartenverzeichnis

Unterlage 19.1.2 Blatt 1: Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan, Tank- und Rastanlage, M 1 : 2000

Unterlage 19.1.2 Blatt 2: Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan, Lärmschutzwall Buchfeld, M 1 : 2000

Unterlage 9.2 Blatt 1: Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan, Tank- und Rastanlage, M 1 : 1000,

Unterlage 9.2 Blatt 2: Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan Lärmschutzwall Buchfeld, M 1 : 1000, Blatt 2

Unterlage 9.2 Blatt 3: Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan Ausgleichsmaßnahmen Gemar-kung Schirnsdorf AE 3, 4 und 5, M 1 : 2000

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Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin A 3 Frankfurt – Nürnberg, Erweiterung der T+R-Anlage Steigerwald Landschaftspflegerischer Begleitplan, Plafe

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1 Anlass und Aufgabenstellung

Bauvorhaben

Die seit 1964 bestehende beidseitige Tank- und Rastanlage (T+R-Anlage) Steigerwald an der Bundesauto-bahn A 3 Frankfurt – Nürnberg soll hinsichtlich der Parkplatzflächen auf der Nord- und Südseite erweitert werden. Die bestehende und zur Erweiterung geplante Anlage liegt auf dem Gebiet der Marktgemeinde Wachenroth im Landkreis Erlangen - Höchstadt.

Die Tank- und Rastanlage Steigerwald liegt innerhalb des Ausbauabschnitts östlich Schlüsselfeld – östlich AS Höchstadt/Nord, der sechsstreifig ausgebaut werden soll und in einem eigenen Vorentwurf vom 20.10.2010 behandelt wurde. Die nachfolgenden Aussagen beziehen sich jedoch ausschließlich auf den Umbau der T+R-Anlage und die damit verbundenen Baumaßnahmen, wobei im Zuge der Baumaßnahme an der T+R-Anlage im Vorgriff auf den späteren 6-streifigen Ausbau von Station 4,731 bis Station 5,631 ein 6,00 m bis 7,00 m hoher Lärmschutzwall aus Erdüberschussmengen, die im Zuge der Baumaßnahme anfallen, errichtet wird.

Um die Auswirkungen des Ausbauvorhabens auf Natur und Landschaft zu beurteilen, ist gem. § 17 Abs. 4 BNatSchG ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erforderlich.

Aufgabenstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans

Die Planung umfasst folgende Arbeitsschritte:

• Inhaltliche und räumliche Festlegung des Untersuchungsrahmens

• Erfassung der bestehenden Nutzungen und der landschaftsökologischen Gegebenheiten.

• Bewertung des Untersuchungsgebietes hinsichtlich der Bedeutung, Schutzwürdigkeit bzw. Empfindlichkeit der folgenden Schutzgüter:

- Pflanzen- und Tierwelt

- Boden, Wasser, Luft, Klima und

- Landschaft/Landschaftsbild/Erholung

• Optimierung der Planung im Sinne der Eingriffsvermeidung und –minderung

• Ermittlung der nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen

• Festlegung der erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen für nicht vermeidbare Beeinträchtigungen wie:

- Schutzmaßnahmen

- Landschaftsgestalterische Maßnahmen

- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Behördliche Vorgaben und rechtsverbindliche Planungen wie Landesentwicklungsprogramm, Regionalplan, Schutzgebietsausweisungen, Flächennutzungs- und Landschaftspläne, Arten- und Biotopschutzprogramm, Biotop- und Artenschutzkartierung, Waldfunktionsplan u.a. werden im LBP berücksichtigt.

Berücksichtigung von Natura 2000-Gebieten

Im weiteren Umfeld des geplanten Bauvorhabens sind keine Natura 2000-Gebiete vorhanden.

Abstimmungsergebnisse mit Behörden

Die Ergebnisse der Abstimmung mit der Höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Mittelfranken und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Erlangen - Höchstadt und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ansbach am 13.09.2012 und der Abstimmung mit dem Amt für Ernährung,

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Landwirtschaft und Forsten Ansbach (bzgl. der forstlichen Belange) vom 17.09.2012 sind in den vorliegen-den Landschaftspflegerischen Begleitplan eingegangen.

2 Festlegung des Untersuchungsrahmens

Abgrenzung des Untersuchungsraums

Das Untersuchungsgebiet (UG) umfasst einen ca. 1.000 m breiten Korridor (im Mittel ca. 500 m beidseits der BAB A 3).

Der Untersuchungsraum beginnt im Westen ca. 100 m westlich der Unterführung der GVS Weingartsgreuth- Buchfeld und endet ca. 100 m östlich der Ausfädelspur für die Nordseite der T+R-Anlage.

Weiterhin wurde ein ca. 1.000 m langer Abschnitt südlich der BAB A 3 nördlich Buchfeld für den geplanten Lärmschutzwall einbezogen.

Untersuchungsumfang

Zur Erfassung der Nutzungs- und Vegetationsstruktur wurden vom Planverfasser im Untersuchungsgebiet eigene Erhebungen im Jahr 2010 durchgeführt. Die Bestandserfassung ist im Landschaftspflegerischen Bestands- und Konfliktplan M 1 : 2 000 (Unterlage 19.1.2) dargestellt.

3 Bestandserfassung und Bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild

3.1 Beschreibung des Untersuchungsraums

Das Untersuchungsgebiet liegt in der Planungsregion 7 Industrieregion Mittelfranken im Landkreis Erlangen – Höchstadt in der Marktgemeinde Wachenroth und Mühlhausen sowie Birkach (Ausgleichsflächen).

Naturräumliche Lage und Gliederung

Das Untersuchungsgebiet gehört zum Hauptnaturraum Nr. 11 „Fränkisches Keuper-Lias-Land“ mit der Haupteinheit „Steigerwald“ (Nr. 115) und innerhalb dieser zur naturräumlichen Untereinheit „Steigerwald-hochfläche“ (Nr. 115 B).

Das Untersuchungsgebiet folgt dem Höhenrücken zwischen dem Tal der Reichen Ebrach im Norden und dem Aischtal im Süden (jeweils außerhalb des Untersuchungsgebietes) von Westen nach Osten.

Potenzielle natürliche Vegetation

Mit dem Modell der potenziell natürlichen Vegetation wird es möglich, • den Grad der menschlichen Einflussnahme auf die reale Vegetation abzuschätzen, • im Waldbereich standortheimische von standortfremder Bestockung zu trennen und • im Rahmen von Biotopneuschaffung und Biotopentwicklung sinnvolle Ziele zu definieren und ge-

eignete Maßnahmen abzuleiten.

Die potenziell natürliche Vegetation von Bayern (Maßstab 1 : 500 000) von SEIBERT (1968) lässt im Planungsgebiet folgende Vegetationsgesellschaften unterscheiden:

- Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum), Hügelland-Form, Rasse der Sandsteingebiete auf Sand bis lehmigem Sand und

- Erlen-Eschen-Auwald (Pruno-Fraxinetum) in den größeren Tälern.

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Natürliche Waldzusammensetzung

Die „Karte der regionalen natürlichen Waldzusammensetzung Bayerns“ (BAYERISCHE LANDESANSTALT FÜR

WALD UND FORSTWIRTSCHAFT, 2001) gibt einen Überblick der im Wuchsraum aufgrund des vorhandenen Standortpotenzials vorherrschenden natürlichen Waldgesellschaften. Die natürliche, durch Hauptbaumarten gekennzeichnete Waldgesellschaft ergibt sich aus dem Standortpotenzial unabhängig von den bestehenden Bestockungsverhältnissen. Das Untersuchungsgebiet zählt zum Wuchsraum 5.5 „Nördliche Keuperabda-chung“, dessen natürliche Waldgesellschaften durch Buchenwälder und Eichenmischwälder (kollin bis submontan) bestimmt sind und Buche und Eiche oder Eiche/Hainbuche als Hauptbaumarten aufweisen.

Kurze Beschreibung des Gebietes

Reale Vegetation

Für die reale Vegetation ist der Wechsel von teils großflächigen Wäldern und landwirtschaftlichen Nutzflä-chen auf dem Höhenrücken, der das Untersuchungsgebiet prägt, entscheidend.

Die Tallagen, die im Norden und Süden in das Untersuchungsgebiet hinein reichen, sind intensiv landwirt-schaftlich genutzt (Grünland im Talgrund, sonst Ackerbau), die beiden größeren Täler (Tal der Reichen Ebrach und Aischtal) im Norden und im Süden außerhalb des Untersuchungsgebietes haben aber gleichzei-tig auch Bedeutung als Verkehrsweg und Siedlungsachse in Ost-West-Richtung.

Flächennutzung

Landwirtschaft

Die landwirtschaftlichen Nutzflächen in den kleineren Tälchen des Untersuchungsgebietes sind nur in den Auenbereichen teilweise als Grünland genutzt, sonst überwiegt die Ackernutzung.

Forstwirtschaft

Großflächige geschlossene Waldflächen liegen entlang der BAB auf dem Höhenrücken.

Dabei überwiegen Eichen-Kiefern-Fichten-Mischbestände nördlich der BAB A 3. Im Süden sind teilweise auch ausgedehnte Laubwälder mit Buche und Eiche vorhanden.

Siedlungsstruktur/Sonderbauflächen/Versorgungsflächen

Die wichtigsten Siedlungen mit ihren Misch- bzw. Wohngebietsflächen in der Umgebung des Untersu-chungsgebietes sind Buchfeld im Westen sowie Weingartsgreuth im Norden. Bei Buchfeld schließt ein Gewerbegebiet unmittelbar südlich der BAB A 3 an.

Als Sondergebiet im Flächennutzungsplan ist der Campingplatz Weingartsgreuth dargestellt.

Im unmittelbaren Umfeld der BAB A 3 in Nachbarschaft zur Tank- und Rastanlage Steigerwald sind mehrere Freiflächenfotovoltaikanlagen geplant.

Infrastruktur

Die BAB A 3 Frankfurt - Nürnberg ist Bestandteil des deutschen bzw. europäischen Fernstraßennetzes (E 45) mit einem steigenden Verkehrsaufkommen.

Zwei örtliche Gemeindeverbindungsstraßen, die GVS von Weingartsgreuth nach Buchfeld und die GVS von Weingartsgreuth nach Ailsbach, queren die BAB A 3 westlich bzw. östlich der Tank- und Rastanlage „Steigerwald“.

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Lagerstätten und Abbaubereiche

Im Regionalplan sind keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für den Abbau von Bodenschätzen im Untersu-chungsgebiet ausgewiesen.

Kulturgeschichtlich bedeutsame Objekte

Gemäß Internet-Seite des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (Bayern-Viewer Denkmal (Stand 09/2011)) liegen Bodendenkmale im Untersuchungsgebiet (siehe Kap. 3.2 und Kartendarstellung in der Unterlage 9.2 bzw. 19.1.2).

Vorhandene Beeinträchtigungen

Die bestehende Autobahn beeinträchtigt die angrenzenden Flächen (v.a. die Wälder) durch Immissionen.

3.2 Geschützte Gebiete und Bestandteile der Natur, Biotope

Schutzgebiete gemäß BNatSchG (§ 23 - 30)

Naturpark (§ 27 BNatSchG) und Landschaftsschutzgebiet (§ 26 BNatSchG)

Das westliche Untersuchungsgebiet bis zur GV-Straße Weingartsgreuth – Ailsbach (unmittelbar östlich der Tank-und Rastanlage Steigerwald) liegt im Naturpark „Steigerwald“.

Der Teil des Untersuchungsgebiets nördlich der BAB liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet „LSG innerhalb des Naturparks Steigerwald (ehemals Schutzzone)“; südlich der BAB A 3 gehören nur die Waldgebiete westlich der Straße Weingartsgreuth – Ailsbach zum Landschaftsschutzgebiet, nicht jedoch das Areal, auf dem der Lärmschutzwall errichtet wird (siehe Unterlage 19.1.2, Bestands- und Konfliktplan).

Naturdenkmal (§ 28 BNatSchG)

Im Untersuchungsgebiet liegt das Naturdenkmal:

- Ahorn mit Robinien an den Kellern am südlichen Ortsrand von Weingartsgreuth

Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG)

Im Untersuchungsgebiet liegen keine geschützten Feuchtflächen, Mager-oder Trockenstandorte.

In der Umgebung der geplanten Ausgleichsflächen A 3 bis A 5 liegen folgende geschützte Feucht- und Trockenflächen:

- Feuchtwiesen in den Tälern (z.B. nördlich Biotop 106.01) - Wärmeliebende Säume und Gebüsche in der ehem. Abbaustelle südwestlich Schirnsdorf (Biotop

86.01 - .04)

Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete, Richtlinie 79/409/EWG) und FFH-Gebiete (Richtlinie 92/43/EWG)

Europäische Vogelschutzgebiete gemäß Vogelschutzverordnung (VoGEV) sind im Untersuchungsgebiet und der näheren Umgebung nicht festgelegt worden.

Fauna-Flora-Habitat-Gebiete liegen ebenfalls nicht im Untersuchungsgebiet.

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Wasserschutzgebiete

Im Untersuchungsgebiet liegen keine festgesetzten Wasserschutzgebiete.

Bodendenkmale

Folgende Bodendenkmale liegen im bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft zum Untersuchungsgebiet (siehe auch Unterlage 9.2 Blatt 3):

- D-5-6230-0012: Vermutlich mittelalterlicher Turmhügel, östlich Weingartsgreuth.

- D-5-6230-0030: mesolithische Freilandstation, südlich BAB A 3 und südwestlich Schirnsdorf

3.3 Planungsgrundlagen

Grundlage für die Bestandsbewertung und das Maßnahmenkonzept (vgl. Kap. 5) ist das landschaftliche Leitbild im betroffenen Raum. Folgende Aussagen aus übergeordneten Planungen sind für das landschaftli-che Leitbild relevant:

Waldfunktionsplan

Der Waldfunktionsplan für den Landkreis Erlangen - Höchstadt (Stand 1999) enthält folgende Darstellungen für das Untersuchungsgebiet:

- alle Waldflächen entlang der BAB A 3 im Landkreis Erlangen – Höchstadt sind als Wald für den Schutz von Verkehrswegen (ehem. Straßenschutzwald) dargestellt.

- die Waldgebiete in der Umgebung der Tank- und Rastanlage nördlich der BAB A 3 und südlich der BAB A 3 („Tannbruck“) sind Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung, Intensitätsstufe I.

- die Waldgebiete im Südosten im Tal der Birkach sind Wald mit besonderer Bedeutung für die Erho-lung, Intensitätsstufe II.

Landesentwicklungsprogramm (2006)

Teil B I Nachhaltige Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und nachhaltige Wasserwirtschaft: (Begründung)

• Bestehende Möglichkeiten, Boden zu entsiegeln und geschädigte Bodensubstanz zu regenerieren, sollen, soweit zumutbar, besonders berücksichtigt werden.

• Erhalt und Entwicklung von Menge, Qualität sowie räumlicher und zeitlicher Verteilung des Wasserdargebots als Grundlage der Lebensbedingungen für Menschen, Tiere und Pflanzen.

• Neuschaffung funktionsfähiger, d.h. von den Standortfaktoren weitestgehend ähnlich beschaffener Lebensräu-me für gefährdete Pflanzen- und Tierarten im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen – möglichst vor Beginn des Eingriffs –, um einen Fortbestand des durch den Eingriff gefährdeten Arteninventars überhaupt zu ermöglichen.

• Neben Schutz von Einzelindividuen vor allem dauerhafter Erhalt standorttypischer Lebensräume ganzer Popu-lationen. Sicherung des genetischen Potenzials durch Ermöglichung des Austausches zwischen verschiedenen Populationen von Tieren und Pflanzen sowie deren Ausbreitung gemäß ihren artspezifischen Bedürfnissen. Gewährleistung ausreichender Biotopgrößen.

• Sicherung und Entwicklung von Biotopverbundsystemen auf örtlicher und regionaler Ebene auch mit Blick auf die Sicherung der als Natura-2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) gemeldeten Flächen.

• Berücksichtigung des Landschaftsbildes. Landschaftsteile, die für einen ausgewogenen Naturhaushalt erforder-lich sind oder sich durch ihre Schönheit, Eigenart, Seltenheit oder ihren Erholungswert auszeichnen, sollen von einer Bebauung freigehalten werden.

Teil B V Nachhaltige technische Infrastruktur: • 1.1.6 (Z) Beim Verkehrswegeaus- und -neubau sowie der Verkehrsbedienung sollen Aspekte des Naturschut-

zes, der Landschaftspflege, des Flächensparens und des Immissionsschutzes berücksichtigt werden.

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Regionalplan Region 7 Industrieregion Mittelfranken (aktueller Stand 10/2010)

1.1 Landschaftliches Leitbild

(G) Es ist von besonderer Bedeutung, die unterschiedlichen Naturräume und Teillandschaften der Industrieregion unter Wahrung der Belange der bäuerlichen Landwirtschaft langfristig so zu sichern, zu pflegen und zu entwickeln, dass

- die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes erhalten und verbessert wird - die natürlichen Landschaftsfaktoren Luft, Boden, Wasser, Tier- und Pflanzenwelt in ihrer Funktion und in ihrem

Zusammenwirken bewahrt bleiben - die ökologische Ausgleichsfunktion gestärkt wird - die typischen Landschaftsbilder erhalten werden - die Erholungseignung möglichst erhalten oder verbessert wird.

(Z) Die charakteristische Mischung von intensiv genutzten und ökologisch ausgleichend wirkenden Landschaftsteilen soll insbesondere (...) im Steigerwald (...) erhalten werden.

1.2 Naturbezogene Erholung

1.2.1 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, der natürlichen Erholungseignung der nur wenig oder gering belasteten Teilräume der freien Landschaft insbesondere bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen verstärkt Rechnung zu tragen.

1.2.3 (Z) Als Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung sollen insbesondere erhalten und gestaltet werden - die Naturparke Altmühltal, Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst und Steigerwald - die Landschaftsschutzgebiete - die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete - die Erholungsschwerpunkte

1.2.5 (Z) Die Erholungsfunktion der Wälder, insbesondere im großen Verdichtungsraum Nürnberg/ Fürth/Erlangen, soll erhalten und gesteigert werden.

1.2.8.3 (G) Es ist anzustreben, dass im Naturpark Steigerwald - große Freiräume für die naturnahe Erholung zur Verfügung stehen - das Angebot an Erholungseinrichtungen gestärkt und in geeigneten Orten weiterentwickelt wird - das Radwander- und Wanderwegenetz weiter ausgebaut, verbessert und mit dem der Nachbarregionen ver-

bunden wird.

1.3 Sicherung der Landschaft

1.3.1 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete

(Z) Folgende Gebiete werden als Vorbehaltsgebiete zur Sicherung und Erhaltung besonders schutzwürdiger Land-schaftsteile (landschaftliche Vorbehaltsgebiete) ausgewiesen:

- LB 1 Ausläufer des Steigerwaldes (...)

In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll der Sicherung und Erhaltung besonders schutzwürdiger Landschaftsteile bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden.

1.3.3.3 Naturparke

(G) Die vielfältigen, charakteristischen Landschaften in den bestehenden Naturparken (...) und Steigerwald gilt es möglichst zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln.

1.4.2.4 (G) In den durch kleinräumige und vielfältige Nutzungen geprägten Landschaften und Landschaftsteilen der Region ist die anteilsmäßige Erhaltung der derzeitigen Feld-Wald-Verteilung und eines vielfältigen Nutzungsmosaiks der Kulturlandschaft anzustreben.

1.4.2.5 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass die ökologisch verarmten Nadelwaldbestände, insbesondere im Mittelfränkischen Becken und im Steigerwald durch Hebung des Laubwaldanteiles wieder in naturnahe und damit ökologisch reichhaltigere Wälder übergeführt werden.

Als landschaftliche Vorbehaltsgebiete sind folgende Bereiche des Untersuchungsgebietes eingestuft:

- die Schutzzone des Naturparks

- die Wälder und landwirtschaftlichen Nutzflächen entlang der BAB A 3 von nördlich Buchfeld bis zum Bauende. Ausgespart sind die Ortslagen von Weingartsgreuth sowie die Tank- und Rastanlage „Steigerwald“ mit ihrer Umgebung.

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Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern

Das Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern für den Landkreis Erlangen - Höchstadt (Stand März 2001) hat für das Untersuchungsgebiet verschiedene Bewertungen und Zielsetzungen entwickelt, die nachfolgend kurz beschrieben werden:

Gewässer:

- Erhaltung und Optimierung überregional und regional bedeutsamer Gewässer (im Untersuchungs-gebiet die Stillgewässer mit Vorkommen von Springfrosch und Laubfrosch)

Feuchtlebensräume

- Entwicklung der Talräume kleiner Bäche zu funktionsfähigen Lebensräumen und Verbundachsen für Organismen der Feuchtgebiete; Etablierung von breiten Ufersäumen bzw. Pufferflächen.

Trockenstandorte

- Vorrangige Förderung und Neuanlage trockener Waldsaumbereiche und lichter Waldbestände als (Teil-)Lebensräume von Arten der Trockenstandorte (gilt für alle südexponierten Waldränder im Un-tersuchungsgebiet).

- Erhalt und Optimierung von Trockenstandorten mit Vorkommen von Arten der Sand- und bodensau-ren Magerrasen (z.B. Lebensraumkomplex an der ehemalige Lehmgrube westl. Schirnsdorf) durch:

� Extensive Nutzung bzw. zeitweise bestandsgerechte Pflegemaßnahmen (Beseitigung von Verbuschungen und Kiefernaufwuchs, gelegentliche Beweidung bzw. Mahd, Schaffung von kleinen Rohbodenstandorten usw.)

� Schaffung von Pufferzonen und Einbindung in Biotopverbundsysteme (Schaffung von Tritt-steinbiotopen im Umfeld etc.)

� Unterlassung von Erstaufforstungen und anderen standortbeeinträchtigenden Nutzungen; ggf. Entfernen jüngerer Aufforstungen

� Vermeidung von Bebauung

3.4 Angaben über ausgewertete vorhandene und eigens durchgeführte vertiefte Unter-suchungen

Die Lebensräume des Untersuchungsgebietes wurden im Jahr 2010 in mehreren Begehungen erfasst.

Die Inhalte der Artenschutzkartierung (Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Stand 4/2010) sowie des Arten- und Biotopschutzprogramms für den Landkreis Erlangen-Höchstadt (3/2001) wurden ausgewertet und eingearbeitet.

3.5 Ergebnisse der Bestandserfassung der Schutzgüter sowie Bewertung hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit

3.5.1 Schutzgut Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume

Amtliche Biotopkartierung des Landkreis Erlangen-Höchstadt (Kartierungsjahr 1985)

Im Untersuchungsgebiet und der näheren Umgebung liegen folgende kartierten Biotope der Bayerischen Biotopkartierung für den Landkreis Erlangen – Höchstadt (siehe Anlage 4):

- Biotop X 6230-79.01 - .12: Hecken und Feldgehölze sw' Weingartsgreuth - Biotop X 6230-80.01 - .03: Hecken am Tannbruck - Biotop X 6230-81.01: Park von Schloß Weingartsgreuth - Biotop X 6230-82.01: Hecken e' Weingartsgreuth - Biotop X 6230-85.01: Feldgehölz an der Hasenleite

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- Biotop X 6230-86.01 - .04: Gebüschkomplex an der Lehmgrube - Biotop X 6230-106.01: Teich im Unteren Brand

Eigenkartierte Biotope

In Ergänzung zur vorhandenen Biotopkartierung wurden eine Obstwiese als Nr. Ö 1 erfasst und in Anlage 5 beschrieben:

- Ö 1: Obstwiese nördlich GVS nördlich der Tank- und Rastanlage

Lebensräume im Untersuchungsgebiet, Pflanzenwelt

Wälder

Vorherrschend sind im Untersuchungsgebiet Kiefern-Fichten-Eichen-Buchen-Mischwälder, wobei Wald-Kiefer (Pinus silvestris) und Stiel-Eiche (Quercus robur) die häufigsten Arten sind und Buche (Fagus silvatica) und Fichte (Picea abies) sowie weitere Laubhölzer wie Vogel-Kirsche (Prunus avium), Esche (Fraxinus excelsior), Spitz-Ahorn (Acer platanoides) und Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) je nach Standort stärker beigemischt sind.

Westlich der Tank- und Rastanlage liegen auch ausgedehnte Fichten-Kiefernforste.

Kleinflächige Laubwälder (meist von Buche dominiert und entsprechend kaum ausgebildeter Krautschicht) oder Mischwälder mit Eiche, Buche und Kiefer liegen westlich der Tank- und Rastanlage und im Bereich des geplanten Lärmschutzwalls bei Buchfeld.

Die Waldränder besitzen schmale Waldmäntel (meist nur eine Reihe Gehölze) und ebenso schmale Krautsäume (oft nur ca. 1 – 1,5 m breit).

Feuchtlebensräume

Bei den Fließgewässerabschnitten des Untersuchungsgebiets handelt es sich meist um Gewässeroberläufe mit unregelmäßiger Wasserführung. Wertvolle Quellbereiche und Feuchtgebiete wie Weidengebüsche, Erlen-Eschen-Gehölze, Großseggenriede und Verlandungsröhrichte fehlen im Untersuchungsgebiet.

Bei den Gräben, die in den landwirtschaftlichen Nutzflächen verlaufen, fehlen Gewässerbegleitgehölze vollständig.

Trockenstandorte

Trockenlebensräume sind im Untersuchungsgebiet selten und nur kleinflächig auf südexponierte Saumbe-reiche beschränkt.

Reste wärmeliebender Säume liegen auf den verbuschten Altgrasfluren südlich der südlichen Tank- und Rastanlage mit kennzeichnenden Arten in der Gras- und Krautflur wie Wilder Dost (Origano vulgaris), Wilde Möhre (Daucus carota), Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea) und Störungszeigern wie Rainfarn (Tanacetum vulgare).

Kleinstrukturen in der landwirtschaftlichen Flur

Heckenstrukturen sind im Untersuchungsgebiet relativ selten und auf Geländestufen in topografisch bewegten Landschaftsausschnitten (z.B. nördlich und südlich der bestehenden Teile der Tank- und Rastan-lage) begrenzt. Je nach angrenzender Nutzung sind die Säume entsprechend ruderal geprägt oder von Magerkeitszeigern gekennzeichnet. Gelegentlich stehen dort auch einzelne Obstbaum-Hochstämme.

Wegbegleitende Altgrasfluren und Gräben und wenig genutzte Grünwege bilden Vernetzungskorridore in der teilweise ausgeräumten Landschaft.

Bepflanzung entlang der Autobahnböschung

In der Tank- und Rastanlage wurden bei der Anlage Mitte der 60er Jahre Einzelbäume zur Begrünung der Stellplatzflächen (v.a. Hainbuche (Carpinus betulus), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Feld-Ahorn (Acer

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campestre), Vogel-Kirsche (Prunus avium) und Winter-Linde (Tilia cordata)) und Ziergehölzpflanzungen mit Rhododendron, Berberitzenhecken etc. in der Umgebung der Rasthäuser und des Motels angelegt. Die Gehölze bei den Stellplatzflächen und entlang der Erschließungsfahrbahnen vergreisen sehr stark bzw. weisen erhebliche Beeinträchtigungen durch Stammschäden, Streusalz und Luftschadstoffe auf.

In den rückwärtigen Bereichen wurden auf den Dammböschungen mehrreihige Gehölze gepflanzt. Typische Arten sind Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Hainbuche (Carpinus betulus), Weißdorn (Crataegus monogyna), Schlehe (Prunus spinosa), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Blut-Hartriegel (Cornus sanguinea), Stiel-Eiche (Quercus robur), Hänge-Birke (Betula pendula) und Zitter-Pappel (Populus tremula). Ein derartiger Bestand stockt auch auf den Dammböschungen nordwestlich Buchfeld.

Durch die unmittelbare Nachbarschaft zur Autobahn sind Teile dieser Lebensräume vorbelastet, was vor allem an den Störungszeigern deutlich wird.

Aktuelle Nachweise zu Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten aus der Artenschutzkartierung liegen außerhalb des Untersuchungsgebietes und betreffen vor allem die Stillgewässer sowie einzelne Fundpunkte in den landwirtschaftlichen Fluren und Waldgebieten.

Tierwelt

Für die Beurteilung der Tierwelt des Untersuchungsgebietes liegen ausschließlich die Unterlagen der Artenschutzkartierung und ergänzend das Arten- und Biotopschutzprogramm für den Landkreis Erlangen - Höchstadt vor:

Säugetiere

Ein Quartier des Großen Mausohrs liegt in Mühlhausen nordöstlich des Untersuchungsgebietes. Diese typischen Waldfledermäuse nutzen vermutlich auch die Gehölzstrukturen und Waldgebiete des Untersu-chungsgebietes als Jagdlebensraum.

Nachweise von Langohren liegen aus dem Ortsbereich von Weingartsgreuth vor. Ihr Jagdgebiet umfasst sicher größere Teile der strukturreichen Kulturlandschaft um Weingartsgreuth.

Vögel

Bei der Gruppe der heckenbewohnenden Vogelarten sind Neuntöter, Bluthänfling, Goldammer, Klapper-grasmücke und Dorngrasmücke (z.B. in dem Heckengebiet südwestlich Kleinwachenroth bzw. nördlich Schirnsdorf, jeweils außerhalb des Untersuchungsgebietes) besonders hervorzuheben. Diese Arten dürften auch in den größeren Hecken im Untersuchungsgebiet, z.B. am Südrand der südlichen Anlage vorkommen.

Für die ausgedehnten Ackerlagen werden auch Rebhuhn (südwestlich Kleinwachenroth) sowie Kiebitz, Feldlerche, Wiesenschafstelze und Wachtel aus dem Tal der Reichen Ebrach genannt. Bis auf den Kiebitz können diese Arten auch in den Ackerlagen im Untersuchungsgebiet vorkommen.

Bekassine, Großer Brachvogel, Blaukehlchen, Braunkehlchen, Rohrweihe und Wiesenpieper, ebenso der Weißstorch mit seinem Horst in Mühlhausen, sind in ihrem Vorkommen auf die ausgedehnten Grünlandge-biete im Tal der Reichen Ebrach beschränkt.

Aus den großen Waldgebieten liegen Nachweise von Habicht (z.B. „Fuchsloch), Waldkauz („Fuchsloch“), Waldohreule („Staatsforst Birkach“), Sperber und Schwarzspecht (beide aus dem „Staatsforst Birkach“) vor.

Reptilien:

Nachweise von Reptilien fehlen im Untersuchungsgebiet und dem weiteren Umfeld.

Vorkommen der Zauneidechse sind vor allem von südexponierten Wald- und Gehölzrändern denkbar.

Amphibien:

Typische wertvolle Stillgewässerlebensräume liegen außerhalb des Untersuchungsgebietes mit Vorkommen der überregional bedeutsamen Arten Springfrosch und Laubfrosch.

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Weiterhin kommen an den Stillgewässern regelmäßig auch Erdkröte, Teichfrosch und Teichmolch vor.

Libellen:

Alle Nachweise von Libellen (Gebänderte und Blauflügel-Prachtlibelle, Gemeine Keiljungfer, Feuerlibelle, Großes und Kleines Granatauge, Winterlibelle) liegen außerhalb des Untersuchungsgebietes, überwiegend im Tal der Reichen Ebrach.

Austausch- und Wechselbeziehungen

Auf den Höhenrücken zwischen den Talzügen des Steigerwalds liegen ausgedehnte und miteinander verzahnte und verbundene Waldflächen, bei denen der Biotopverbund nur durch die BAB A 3 beeinträchtigt ist.

Die überregional bedeutsamen Biotopverbundachsen mit den hochwertigen Artvorkommen verlaufen nördlich und südlich des Untersuchungsgebietes entlang des Tals der Reichen Ebrach und des Aischtals in Ost-West-Richtung.

Zusammenfassende Bewertung des Untersuchungsgebietes hinsichtlich der Bedeutung für das Schutzgut Pflanzen und Tiere

Bereiche und Bestände mit geringwertiger ökologischer Bedeutung

• Nitrophile Säume an Wegrändern,

• Straßenbegleitgrün in der Tank- und Rastanlage und auf Böschungen der BAB A 3.

Bereiche und Bestände mit örtlicher Bedeutung (Trittsteine, Vernetzungslinien)

• Altgrasfluren, Gräben und Einzelgehölze entlang von Wegen

Bereiche und Bestände mit lokaler Bedeutung aufgrund ihrer Großflächigkeit

• Großflächig zusammenhängende, unzerschnittene Waldbereiche mit naturnahen Elementen

Bereiche und Bestände mit lokaler Bedeutung (Bedeutung für die nähere Umgebung)

• Hecken- und Gehölzstrukturen, Obstwiesen

Bereiche und Bestände mit regionaler Bedeutung (Bedeutung für den Landkreis)

• Hecken und Feldgehölze südwestlich Weingartsgreuth (Biotop X 6230-79)

• Hecken-/Magerwiesenkomplexe bei ehemaliger Lehmgrube westlich Schirnsdorf (Biotop X 6230-86)

3.5.2 Schutzgut Boden

Geologie

Im Untersuchungsgebiet treten mehrere Schichtstufen des Mittleren Keupers mit folgendem Schichtaufbau zutage (von oben nach unten):

- die oberste Schichtstufe im Untersuchungsgebiet ist der Mittlere Burgsandstein, der den Höhen-rücken bildet, auf dem auch die BAB A 3 verläuft. Er ist fein- bis mittelkörnig, wechselnd stark tonig bzw. feldspatführend bzw. dolomitisch.

- an den Flanken des Höhenrückens tritt der Untere Burgsandstein in der Nürnberger und Held-burger Fazies zutage. Es handelt sich um einen vorwiegend feinkörnigen, mürben und schlecht gebankten Sandstein mit unterschiedlichen Lettenanteilen.

- Darunter tritt in den Randbereichen zum Tal der Reichen Ebrach der Coburger Sandstein auf, der fein- bis grobkörnig und oft quarzitisch ist.

Kleinflächig ist Löß bzw. Lößlehm auf dem Höhenrücken anzutreffen.

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In den Tälern finden sich vorwiegend sandige Talfüllungen.

Bodenarten und Bodentypen

Typisch für das Untersuchungsgebiet sind als Bodenart lehmige bis stark lehmige Sande, teils auch stark lehmige Tone, die kleinräumig schnell wechseln. Dort sind mittel- bis tiefgründige, teils podsolierte Brauner-den entstanden.

Im Bereich der Lößlehmablagerungen (oft unmittelbar neben der BAB A 3) ist schwerer toniger Lehm die häufigste Bodenart (teilweise noch mit Sand durchsetzt), auf der sich meist tiefgründige Tonböden von wechselndem Lehmgehalt entwickelt haben.

Biotische Lebensraumfunktion

Die Böden im Wald sind in ihrer Entwicklung relativ ungestört und in ihrer Horizontabfolge wenig verändert. Im Gegensatz zu landwirtschaftlich genutzten Flächen bieten sie deshalb eine weitgehend ungestörte Lebensraumfunktion für Boden bewohnende Arten.

Natürliche Ertragsfunktion

Die Bodengüte schwankt im Untersuchungsgebiet. Es überwiegen sandige Lehme und lehmige Sande mit schlechter bis mittlerer Ertragsfähigkeit (Ertragsmesszahl 30 – 59).

Insgesamt ist die natürliche Ertragsfunktion der Böden für eine landwirtschaftliche Produktion als durch-schnittlich zu bezeichnen.

Filter-, Speicher- und Reglerfunktion

Auf Grund meist fehlender Lößabdeckungen, dem oft hohen Sandanteil und einer geringen Basensättigung besitzen die Böden im Untersuchungsgebiet generell ein eher geringes Filtervermögen. Die Fähigkeit zur Schadstoffakkumulation des Bodens und somit das Puffer- und Filtervermögen gegenüber Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser ist herabgesetzt.

Böden im Wald besitzen jedoch im Gegensatz zu landwirtschaftlichen Offenlandflächen auch bei geringem Tongehalt im Ausgangsgestein eine gewisse funktionale Schadstoffakkumulationsfähigkeit, da die relativ ungestörte Bodenentwicklung die Filter-, Speicher- und Reglerfunktion unterstützt.

Vorbelastungen

Vorbelastungen der Böden bestehen teilweise durch die land- und forstwirtschaftliche Nutzung (Verdichtung) und durch den Verkehr (Versiegelung, Schadstoffimmissionen).

3.5.3 Schutzgut Wasser

Oberflächengewässer

Im nördlichen Untersuchungsgebiet entspringen mehrere Zuflüsse der Reichen Ebrach.

Das südliche Untersuchungsgebiet wird durch den Ailsbach mit seinen Zuflüssen im Südwesten und die Birkach im Osten geprägt, die beide in die Aisch münden.

Gesetzliche Überschwemmungsgebiete entlang dieser Gewässer sind nicht festgesetzt.

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Grundwasser

Das fränkische Keupergebiet ist ein Raum, der durch einen Mangel an natürlichen Wassergewinnungsmög-lichkeiten gekennzeichnet ist.

Die verschiedenen Grundwasserstockwerke werden vor allem als Schichtquellen an den Hängen erkennbar, meist bedingt durch den Wechsel von Sandstein und Tonstein.

Funktionen im Naturhaushalt

Feuchtstandorte sind im Untersuchungsgebiet nur sehr kleinflächig in der Umgebung von Quellaustritten sowie ausgedehnter entlang der Fließgewässer vorhanden.

Wasserschutzgebiete

Eine Grundwassernutzung erfolgt im Untersuchungsgebiet bzw. der unmittelbaren Umgebung nicht.

Vorbelastungen

Die Vorbelastungen des Schutzgutes Wasser bestehen durch die land- und forstwirtschaftliche Nutzung (Stoffeintrag, Verdichtung) und durch den Verkehr (Versiegelung, Schadstoffimmissionen).

Entlang der BAB A 3 wird das Fahrbahnwasser derzeit noch überwiegend ohne Reinigung und Drosselung über die Böschungen entwässert bzw. in die Vorfluter abgeleitet.

3.5.4 Schutzgut Luft / Klima

Klima

Das Untersuchungsgebiet gehört zum Steigerwald, der für mittelfränkische Verhältnisse ein vergleichsweise kühles und feuchtes Klima mit einer Mitteltemperatur von 7 - 8 °C aufweist. Die Niederschlagssummen erreichen auf den Randhöhen des Steigerwaldes 750 - 850 mm im Jahr, die vermehrt im Winterhalbjahr niedergehen (Angaben nach dem Klimaatlas von Bayern, BayFORKLIM 1996; dort weitere Klimadaten).

Luft

Die ausgedehnten Waldflächen übernehmen Reinhalte- und Entlastungsfunktionen für das Klima, weisen allerdings im Nahbereich der Autobahn entsprechende Vorbelastungen auf.

Kaltluftentstehungsflächen, die für das Kleinklima von Bedeutung sein können, liegen auf Wald- und Ackerflächen in Hochlagen.

Lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktionen

Waldbestände erfüllen bioklimatisch wirksame Funktionen durch Deposition, Sedimentation und Gasaus-tausch und haben somit eine Bedeutung für den Klimaschutz. Explizite Klimaschutzfunktionen sind im Waldfunktionsplan für das Untersuchungsgebiet nicht festgelegt.

Die kleinen Täler stellen lokale Abflussbahnen für Frischluft von der Steigerwaldhochfläche dar, die durch die vorhandenen Straßen und Siedlungen jedoch vorbelastet ist.

Vorbelastungen

Als lokal wirksame lufthygienische Belastungsquellen im Untersuchungsgebiet sind der Verkehr auf der BAB A 3 und auf dem untergeordneten Straßennetz sowie die vorhandenen Siedlungen zu nennen.

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3.5.5 Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild

Landschaftsbildeinheiten, Relief

Das Untersuchungsgebiet liegt auf einem Höhenrücken zwischen dem Tal der Reichen Ebrach im Norden und dem Aischtal im Süden und ist als zusammenhängende Landschaftsbildeinheit in Ost-West-Ausdehnung erlebbar.

Nach Norden und Süden führen kleine, oft erheblich eingeschnittene Tälchen in die breiten Talräume von Reiche Ebrach und Aisch. Aus- bzw. Durchblicke von dem Höhenrücken sind entlang der kleinen Tälchen teilweise in Richtung Reiche Ebrach- und Aischtal möglich.

Landschaftsbildqualität, Eigenart, Vielfalt und Schönheit

Die ausgedehnten Waldflächen, insbesondere die Laub- und Mischwaldbestände, weisen eine besondere Landschaftsbildqualität auf und spiegeln den Jahreszeitenwandel in der Belaubung wider.

Die abwechslungsreiche Topografie und die Hügellandschaft mit grünlandgenutzten Bachtälern und bewaldeten Höhenrücken sind typische Merkmale der Steigerwaldlandschaft.

Vorbelastungen

Die Autobahn ist im Untersuchungsgebiet trotz ihrer Lage auf dem Höhenrücken und nur abschnittsweise ausgebildeten Begleitgehölzen nur aus den Nahbereichen einsehbar, weil die vorhandenen Wälder und Gehölzstrukturen Sichtkulissen bilden.

Natürliche Erholungseignung und tatsächliche Erholungsfunktion

Aufgrund der landschaftlichen Voraussetzungen (landschaftsprägende Vegetationselemente, abwechslungs-reiches Relief, unterschiedlich ausgeprägte Teilräume mit offenen Tälern oder geschlossenen Wäldern) ist das Untersuchungsgebiet für eine Erholungsnutzung gut geeignet.

Die Erholungsaktivitäten in der Fläche umfassen im wesentlichen ruhige Erholungsformen wie Wandern und Radfahren.

Das Wanderwegenetz ist nicht sehr dicht.

Der „Main-Donau-Wanderweg“ als Hauptweg von Eltmann nach Neuburg a.d. Donau kommt von Wein-gartsgreuth über den „Kappelberg“, quert bei dem landwirtschaftlichen Überführungsbauwerk bei Abschnitt 560, Station 8,431 die BAB A 3 und läuft am südlichen Rand des „Staatsforstes Birkach“ in Richtung Höchstadt/Aisch.

Der Hauptweg „Rödelsee – Weingartsgreuth“ kommt von Warmersdorf über Buchfeld, quert die BAB A 3 bei dem Unterführungsbauwerk westlich der Tank– und Rastanlage „Steigerwald“ und erreicht Weingartsgreuth über die Straße Weingartsgreuth-Ailsbach.

Radwege sind im Untersuchungsgebiet nicht ausgewiesen.

Die Nachfrage nach ruhigen Erholungsaktivitäten bezieht sich derzeit v.a. auf die lokale Naherholung für die ortsansässige Bevölkerung und auf das Wochenendangebot für den mittelfränkischen Verdichtungsraum und konzentriert sich dabei auf die Nahbereiche um die Siedlungen.

Ein Erholungsschwerpunkt für aktive Freizeitnutzungen liegt am südwestlichen Ortsrand von Wein-gartsgreuth mit dem Campingplatz.

Vorbelastungen

Autobahnnahe Wald- und Wirtschaftswege sind auf Grund der Verlärmung durch die bestehende BAB A 3 in ihrem Erholungswert für ruhige Erholungsformen, auch bei ausgewiesenen Wanderwegen, stark einge-schränkt.

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4 Konfliktanalyse und Vermeidung / Verminderung

4.1 Beschreibung des Eingriffs

Die geplante Erweiterung der Verkehrsflächen der Nord- und Südseite der Tank- und Rastanlage umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

- Erweiterung der Parkplatzflächen

Nordseite Südseite

Vorhanden Geplant Vorhanden Geplant

PKW 129 126 152 119

LKW 21 51 49 192

Busse, PKW m. Anhänger, Caravan

- 13 - 11

Groß- und Schwertransport - 300 m - 185 m

- Damit verbunden eine Verlagerung der nordseitigen Tankstelle

- Neuorganisation der Erschließung und Umfahrung

- Lärmschutzwall bei Buchfeld zum Einbau der Erdüberschussmengen

Die genaue technische Ausführung der Baumaßnahme ist im Erläuterungsbericht (Unterlage 1) beschrieben.

Baubedingte Projektwirkungen

• Flächenumwandlung (Überbauung und Versiegelung, vorübergehende Inanspruchnahme) • Benachbarungs-/Immissionswirkungen (Lärm und Erschütterung, Schadstoffimmissionen)

Anlagebedingte Projektwirkungen

• Zusätzliche Flächenumwandlung (dauerhafte Inanspruchnahme, Reliefveränderungen und Über-bauung)

• Verstärkung bestehender Zerschneidungs- und Trenneffekte (Lebensräume Fauna, Geländeklima, Landschaftsbild, Erholung)

Betriebsbedingte Projektwirkungen

• Mögliche Verstärkung von Benachbarungs-/Immissionswirkungen durch höheres Verkehrsaufkom-men

• Verstärkung bestehender Zerschneidungs- und Trenneffekte (Erhöhung Verkehrsaufkommen)

4.2 Konfliktvermeidung / Konfliktminimierung

Gemäß § 15 Abs.1 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigun-gen von Natur und Landschaft zu unterlassen:

Nach umfangreichen Variantenuntersuchungen wurde festgestellt, dass sich eine Erweiterung der Verkehrs-flächen auf der Nordseite aufgrund der topografischen Verhältnisse und der angrenzenden wertvollen Waldgebiete und Gehölzbestände äußerst schwierig gestaltet und ein Ausbau der Verkehrsanlage nur im Rahmen des Bestandes möglich ist. Um eine optimale Flächenausnutzung mit rasthausnaher Anordnung der Parkflächen zu erreichen, ist eine Vorverlegung der bestehenden Tankstelle in Richtung Nürnberg unerläss-lich. Im Bereich der bestehenden Tankstelle werden so Flächen für LKW-Stellplätze frei.

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Die damit verbundene Verlagerung von Teilen der erforderlichen LKW-Stellplätze auf die Südseite findet als größerflächige Erweiterung auf weitgehend ebenen landwirtschaftlichen Nutzflächen statt. Wertvolle Gehölzbestände (v.a. im Norden um die Gebäude der südlichen Anlage) können deshalb erhalten bleiben.

Die bestehende Umfahrung von der Südseite wird den neuen Verhältnissen angepasst, jedoch nur noch im Einrichtungsverkehr (im Uhrzeigersinn) betrieben. Für LKWs, die auf der Nordseite keinen Parkplatz mehr finden und Motelgäste wird über eine gemeinsame Verteilerfahrbahn mit dem einfahrenden Verkehr Richtung Frankfurt und die bestehende Kreuzung der GVS Weingartsgreuth – Buchfeld eine Umfahrungs-möglichkeit zur Südseite geschaffen. Die Umfahrung und die GVS erhalten eine räumliche Trennung.

Durch diese kompakte Erweiterung mit entsprechender Erschließung kann die Flächeninanspruchnahme insgesamt verringert werden.

Nicht mehr erforderliche Straßenflächen werden in geringem Umfang entsiegelt.

Baufeld

Die zur Erweiterung der Tank- und Rastanlage erforderlichen Flächen für Baustelleneinrichtungen, Baulager und Baustraßen werden nach Möglichkeit auf Flächen der bestehenden Anlage und außerhalb von Biotop- und Waldflächen ausgewiesen.

Für besonders wertvolle und empfindliche Biotopflächen werden Tabuflächen während der Bauzeit ausge-wiesen und durch entsprechende Schutzzäune (Sicherungsmaßnahme S 1) gesichert (siehe Kap. 5.1).

Entwässerung

Für die Entwässerung der Nordseite ist die bestehende Regenwasserbehandlungsanlage östlich der GVS Weingartsgreuth – Ailsbach auszubauen. Das vorhandene Absetzbecken wird vergrößert und als Betonbe-cken ausgeführt. Durch den Verzicht auf den vorhandenen Dauerstau kann im Regenrückhaltebecken der zusätzlich notwendige Retentionsraum hergestellt werden. Gleichzeitig wird vermieden, dass dort „Amphi-bienfallen“ entstehen.

Für die Südseite ist eine zentrale Regenwasserbehandlungsanlage mit Absetz- und Regenrückhaltebecken geplant.

Mit der geregelten Ableitung des Oberflächenwassers der Straßenflächen über Rohrleitungen, Mulden und Gräben und Rückhaltebecken mit Absetzbecken werden bestehende Belastungen von Böden, Fließgewäs-sern und Lebensräumen deutlich verringert. Die Außeneinzugsgebiete bleiben weitgehend unverändert.

Dies stellt vor allem für die empfindlichen Oberläufe und Quellbereiche der Gewässer eine wesentliche Verbesserung dar.

Lärmschutz

Lärmschutzmaßnahmen werden entlang der nordseitigen Anlage im Bereich der Tankstelle von Station 6,931 bis Station 8,099 in Richtung Weingartsgreuth im Norden als 3,50 m bis 4,00 m hohe Lärmschutzwand vorgesehen, um die Flächeninanspruchnahme, die aufgrund des steil abfallenden Geländes für einen Wall erheblich wäre, so gering wie möglich zu halten. Die Lärmschutzwand wird in Beton ausgeführt und erhält auf der Vorder- und Rückseite eine hochabsorbierende Verkleidung, um lästige Schallreflexionen nach Buchfeld, Weingartsgreuth und Ailsbach zu minimieren.

Aus Erdüberschussmengen, die im Zuge der Baumaßnahme anfallen, wird im Vorgriff auf den späteren 6-streifigen Ausbau von Station 4,731 bis Station 5,631 ein 6,00 m bis 7,00 m hoher Lärmschutzwall errichtet.

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Querungsmöglichkeiten für Wildtiere, Biotopverbund

Die vorhandenen Unterführungen unter der BAB A 3 werden an gleicher Stelle neu errichtet.

Beleuchtung

Die Bereiche der Parkflächen und die Gehwege erhalten eine ausreichende Beleuchtung. Bei der Wahl des Beleuchtungssystemes wird auf nachtaktive Insekten besondere Rücksicht genommen.

Flächen für vorübergehende Inanspruchnahme

Die zur Erweiterung der Tank- und Rastanlage erforderlichen Flächen für Baustelleneinrichtungen, Baulager und Baustraßen werden nach Möglichkeit auf Flächen der bestehenden und geplanten Straßenkörper ausgewiesen. Wertvolle Lebensräume werden mit Biotopschutzzäunen (Schutzmaßnahme S 1, siehe Kap. 5.1) gesichert.

Die Flächen der vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen werden nach Beendigung der Baumaß-nahme rekultiviert bzw. wieder hergestellt.

4.3 Auswirkungen

4.3.1 Flächenumwandlung

Überbauung und Versiegelung

Pflanzen und Tiere

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wird in relativ geringem Umfang Wald- und Offenlandle-bensraum versiegelt und überbaut.

Bei den betroffenen Beständen handelt es sich teils um Flächen in der Beeinträchtigungszone.

Die betroffenen Waldflächen werden als „wiederherstellbar“ (mit längerer Entwicklungszeit) bewertet.

Boden

Im Planungsabschnitt beträgt der Anteil bereits versiegelter Flächen 5,0546 ha. Nach der Erweiterung der Tank- und Rastanlage wird eine Fläche von 12,6908 ha versiegelt sein, wobei teilweise Straßenflächen und Straßenböschungen, bei denen der natürlich Bodenaufbau bereits verändert ist, dazu herangezogen werden (Netto-Neuversiegelung 7,6362 ha).

Im Planungsabschnitt beträgt der Anteil bestehender Begleitgrün- oder sonstiger Nebenflächen 3,9962 ha. Soweit diese Begleitgrün- oder sonstigen Nebenflächen nicht bestehen bleiben, werden auf 9,0627 ha neue Straßennebenflächen entstehen, auf denen sich der natürliche Bodenaufbau verändert.

Bauzeitlich unterliegt der Boden in Bereichen für vorübergehende Inanspruchnahme weiteren Belastungen. Die Flächen werden nach Beendigung der Baumaßnahme wieder rekultiviert.

Wasser

Die mit der Baumaßnahme verbundene Neuversiegelung von 7,7497 ha Bodenoberfläche führt zu einer entsprechenden zusätzlichen Verringerung der Grundwasserneubildung und einem verstärkten Abfluss von Oberflächenwasser. Im Gegenzug werden jedoch auch 0,1135 ha entsiegelt und v.a. für Lärmschutzmaß-nahmen beansprucht (d.h. Netto-Neuversiegelung 7,6362 ha).

Der gedrosselte Abfluss von Oberflächenwasser durch die punktuelle Einleitung über neu angelegte Rückhaltebecken mit Absetzbecken führt zu keinen Veränderungen im örtlichen Gewässersystem.

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Luft und Klima

Die Überbauung und Versiegelung von Waldbeständen verringert in geringem Umfang die Flächen mit Funktion für den lufthygienischen Ausgleich.

Landschaft / Landschaftsbild

Der vorübergehende Verlust des Begleitgrüns der Tank- und Rastanlage als optische Einbindung des Bauwerks in die Landschaft und die zusätzliche „optische Erhöhung“ durch die teilweise vorgesehenen Lärmschutzeinrichtungen sowie der Verlust der Böschungsbegrünung und der Waldkulissen beim geplanten Lärmschutzwall Buchfeld führen zu einer Veränderung des Landschaftsbildes mit landschaftsoptischen Beeinträchtigungen, die durch die geplante Bepflanzung und durch die Ausbildung von Sichtkulissen mit zeitlicher Verzögerung wieder verringert werden.

Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Nutzflächen werden in einer Größenordnung von 11,6577 ha (Inanspruchnahme für Anlagenerweiterung und Nebenflächen) sowie von 4,2743 ha (für Ausgleichsflächen) für die Erweiterung der Tank- und Rastanlage benötigt.

Forstwirtschaft

Für das Ausbauvorhaben werden 2,1143 ha Wald dauerhaft beansprucht. Auf 1,4478 ha wird jedoch Wald wieder neu gegründet (vgl. Kap. 6). In der Summe wird der Anteil von forstwirtschaftlichen Flächen um 0,6665 ha verkleinert.

4.3.2 Benachbarungs-/ Immissionswirkungen

Pflanzen und Tiere

Der bestehende mittelbare Beeinträchtigungskorridor für die Tier- und Pflanzenwelt, welcher über die direkte Flächeninanspruchnahme hinausgeht, wird durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage einschl. der geänderten bzw. neuen Erschließung entsprechend verbreitert bzw. durch die Abrückung der Fahrbahn nach Süden bzw. Norden verlagert. Hiervon betroffen sind vor allem die an die Baumaßnahme angrenzen-den Waldbereiche.

Teilweise bieten die neu entstehenden Lärmschutzbauwerke nach Norden sowie bei Buchfeld nach Süden eine Abschirmung für dahinter liegende wertvolle Lebensräume.

Boden

Ein möglicher betriebs- oder unfallbedingter Eintrag von Schadstoffen (Tausalzlösung, Reifenabrieb, Rußpartikel, Öl etc.) ergibt sich vor allem im Nahbereich der Verkehrsflächen.

Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist die Gefahr von Schadstoffeinträgen durch den Baube-trieb gering.

Wasser

Derzeitig besteht ein hohes Risiko für einen betriebs- oder unfallbedingten Eintrag von Schadstoffen (Tausalzlösung, Reifenabrieb, Rußpartikel, Öl etc.) in das Oberflächen- und Grundwasser. Durch die Neuordnung der Fahrbahnentwässerung mit der Anlage von Rückhalte- und Absetzbecken wird eine Verringerung der Verschmutzungsgefahr, v.a. für die empfindlichen Oberflächengewässer (Gewässerober-läufe !) erreicht.

Luft und Klima

Lufthygienische und klimatische Beeinträchtigungen sind durch die bestehende Autobahn gegeben. Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage ergeben sich keine Beeinträchtigungen des Kleinklimas.

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Landschaft / Erholung

Im straßennahen Bereich der bestehenden BAB A 3 sind die Flächen bereits jetzt starken Lärm- und Schadstoffimmissionen ausgesetzt. Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage mit den vorgesehenen Lärmschutzbauwerken ergibt sich eine Abschirmung der Bebauung und der benachbarten Naherholungs-räume in Abhängigkeit von den Windverhältnissen.

4.3.3 Zerschneidungs- und Trenneffekte

Die bestehende Autobahntrasse mit der vorhandenen Tank- und Rastanlage stellt im jetzigen Zustand bereits eine Barriere für flugunfähige, aber auch für viele flugfähige Arten dar.

Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wird sich vor allem die Breite dieser Barriere vergrößern.

4.4 Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten

In der Umgebung des Untersuchungsgebietes liegen keine Natura 2000-Gebiete

4.5 Artenschutz

Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Eingriffsminimierung (vgl. Kap. 4.2 und 5.1) ist hinsichtlich des speziellen Artenschutzes, d.h. den insgesamt besonders geschützten Arten, keine besondere Problematik erkennbar. D.h. auch bei naturschutzfachlicher Wertung möglicher Verbotstatbestände verbleiben die Populationen von betroffenen Arten ohne Beeinträchtigung in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand (gem. Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie bzw. Art. 9 in Verbindung mit Art. 13 Vogelschutzrichtlinie).

Neben den allgemeinen Vorkehrungen zur Vermeidung aus der Eingriffsregelung heraus wird außerdem folgende besondere Vorkehrung zur Vermeidung vorgesehen:

• Fällen von Altholz-Bäumen mit Verdacht auf Baumhöhlen oder Spaltenquartieren im Oktober. Die fraglichen Bäume in den zur Rodung vorgesehenen Bereichen werden im unbelaubten Zustand im Winterhalbjahr vor der Rodung markiert und im Laufe des Monates Oktober vorab gefällt. In dieser Zeit haben sich Fledermaus-Wochenstuben, die auch in Bäumen mit kleinen Höhlen vorkommen könnten, bereits aufgelöst und andererseits sind Fledermäuse, die in solchen kleinen Baumhöhlen oder hinter abstehender Rinde überwintern könnten, noch nicht zur Winterruhe eingezogen. Eventu-ell in diesen Baumhöhlen oder Rindenspalten übertagende Fledermäuse haben im Oktober die Mög-lichkeit, beim Fällen der Bäume die Höhlen oder Spalten selbständig und rechtzeitig zu verlassen.

Mit dieser Vorgehensweise wird vermieden, dass es in Zusammenhang mit den notwendigen Ro-dungsarbeiten zu populationsrelevanten Tierverlusten kommen kann.

Die bei der Kartierung vorgefundenen und von der Baumaßnahme betroffenen Bäume sind für die Anlage von Bruthöhlen (z.B. von Spechten und deren Folgenutzern) nicht ausreichend dick, so dass Brutstätten höhlenbrütender Vogelarten nicht betroffen sind.

Die ausführliche „spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)“ findet sich in Anlage 6.

4.6 Unvermeidbare Beeinträchtigungen

Auswirkungen auf die Wert- und Funktionselemente des Naturhaushaushaltes und des Landschaftsbildes, die trotz Konfliktminimierung (vgl. Kap. 4.2) verbleiben, sind als unvermeidbare Beeinträchtigungen gemäß § 19 BNatSchG vom Verursacher des Eingriffs durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschafts-pflege auszugleichen. Als Ausgleichsmaßnahmen werden Vorkehrungen bezeichnet, durch die nach dem Eingriff keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts zurückbleiben und durch die das Landschaftsbild wiederhergestellt oder neu gestaltet wird.

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Folgende unvermeidbare Beeinträchtigungen treten auf: • Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzflächen; • Überbauung und Versiegelung von Laub- und Mischwald mit naturnahen Elementen; • Versiegelung von sonstigem forstlich geprägtem Wald; • Überbauung und Versiegelung von Offenlandlebensräumen außerhalb der Straßennebenflächen

(Altgrasflur, Hecken und Gehölze, Gräben); • vorübergehender Verlust von Straßenbegleitgrün (Altgrasfluren und Straßenbegleitgehölze).

Konflikte

Im Untersuchungsgebiet können die nachfolgenden, im landschaftspflegerischen Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 19.1.2) dargestellten Konfliktbereiche abgegrenzt werden:

Konfliktbereich K1

Begleitgrün im Bereich der bestehenden Tank- und Rastanlage

Abschnitt 560

Station 7,231

BESTAND:

• Autobahn-/Straßenbegleitgrün

MINIMIERUNG:

• Ableiten von Straßenwasser und geregelte Abgabe ins Vorflutsystem durch die Anlage von Absetz- und Rückhaltebecken

• Entsiegelung von Straßen- und Parkplatzflächen, Inanspruchnahme dieser Flächen für Straßenbegleitgrün

EINGRIFFSSCHWERPUNKTE UND AUSGLEICHBARKEIT:

• Verlust von Begleitgrün => ausgleichbar durch Neugestaltung von Begleitgrün

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Konfliktbereich K2

Landwirtschaftliche Nutzflächen

Abschnitt 560

Station 7,231

BESTAND:

• Landwirtschaftliche Nutzflächen mit Kleinstrukturen wie Hecken, Altgrasfluren und Gräben, teilweise vorbelastet.

MINIMIERUNG:

• Ableiten von Straßenwasser und geregelte Abgabe ins Vorflutsystem durch die Anlage von Absetz- und Rückhaltebecken

• Ausweisung von Tabuflächen

EINGRIFFSSCHWERPUNKTE UND AUSGLEICHBARKEIT:

• Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzflächen => ausgleichbar, durch Anlage von Offenland-Ausgleichsflächen

• Inanspruchnahme von teils vorbelasteten Altgrasfluren und Gräben => ausgleichbar durch Anlage von Offenland-Ausgleichsflächen

• Inanspruchnahme von teils vorbelasteten Hecken und Gehölzen

=> ausgleichbar durch Anlage von Offenland-Ausgleichsflächen

Konfliktbereich K3

Waldbestände nördlich und südlich der BAB A 3

Abschnitt 560

Station 7,231

BESTAND:

• Laub- und Mischwald mit naturnahen Elementen, teilweise vorbelastet

MINIMIERUNG:

• Ableiten von Straßenwasser und geregelte Abgabe ins Vorflutsystem durch die Anlage von Absetz- und Rückhaltebecken

• Ausweisung von Tabuflächen • Waldrandvor- und -unterpflanzung

EINGRIFFSSCHWERPUNKTE UND AUSGLEICHBARKEIT:

• Inanspruchnahme von teilweise vorbelasteten Laub- und Mischwäldern mit naturnahen Elementen => ausgleichbar durch Anlage von Wald-Ausgleichsflächen

• Versiegelung von Nadelforsten => ausgleichbar durch Anlage von Wald-Ausgleichsflächen

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Konfliktbereich K4

Landwirtschaftliche Nutzflächen, Gewerbegebiet und Mischwald

Lärmschutzwald Buchfeld

Station 4,731 bis 5,631

BESTAND:

• Landwirtschaftliche Nutzflächen, teilweise als Gewerbegebiet ausgewiesen, sowie vorbelaste-ter Mischwald

MINIMIERUNG:

• Waldrandvor- und –unterpflanzung • Ausweisung von Tabuflächen

EINGRIFFSSCHWERPUNKTE UND AUSGLEICHBARKEIT:

• Überbauung von vorbelasteten Mischwaldflächen mit naturnahen Elementen => ausgleichbar durch Anlage von Wald-Ausgleichsflächen

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5 Landschaftspflegerische Maßnahmen

5.1 Schutzmaßnahmen

Maßnahmennummer

S 1 (S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

A 3 Frankfurt – Nürnberg Tank- und Rastanlage Steigerwald

Erweiterung der Verkehrsflächen

Maßnahmenblatt E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km: Wald mit naturnahen Elementen, Hecken und Gehölze, Obstwiesen

Konflikt: Konfliktbereich K2 bis K4 gemäß Bestands- und Konfliktplan Potenzielle Beeinträchtigung besonders empfindlicher Flächen während des Baubetriebes.

Maßnahme: Unterlage 9.2, Blatt 1 und Blatt 2, Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan

Biotopschutzzaun Beschreibung / Zielsetzung:

⇒ Errichtung von Biotopschutzzäunen gem. DIN 18920 und RAS LG 4 im Bereich empfindlicher Biotopflächen.

♦ Schutz empfindlicher Flächen im unmittelbaren Baustellenbereich vor Befahren, Bodenverdich-

tung, Schadstoffeintrag, Vegetationszerstörung, Ablagerung von Baumaterial etc. während des Baubetriebes.

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: bei Baubeginn

Liegenschaftliche Regelungen:

Flächengröße der öffentlichen Hand: - ha Künftiger Eigentümer: -

Flächen Dritter: - ha

Grunderwerb: - ha Künftige Unterhaltung: -

Nutzungsänderung / -beschränkung: - ha

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Maßnahmennummer

S 2 (S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

A 3 Frankfurt – Nürnberg Tank- und Rastanlage Steigerwald Erweiterung der Verkehrsflächen

Maßnahmenblatt

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km: Wald mit naturnahen Elementen

Konflikt: Konfliktbereich K3 und K 4 gemäß Bestands- und Konfliktplan Aufreißen des Waldbestandes durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage und den Lärm-schutzwall bei Buchfeld, Entstehung neuer Waldränder, damit verbunden Windwurf- und Sonnenbrandgefahr Veränderung des randnahen Waldinnenklimas

Maßnahme: Unterlage 9.2, Blatt 1 und Blatt 2, Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan

Waldmantelvor- und -unterpflanzung Beschreibung / Zielsetzung:

⇒ Anlage von stufig aufgebautem Waldmantel ⇒ Unterpflanzung mit Sträuchern und Bäumen II. Ordnung, in Abstimmung mit dem Forstbetrieb ♦ Schutz vor Windwurf und Sonnenbrand ♦ Schließung des Waldrandes Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: zeitnah nach der Rodung

Liegenschaftliche Regelungen:

Flächengröße der öffentlichen Hand: - ha Künftiger Eigentümer: (kein Grunderwerb)

Flächen Dritter: - ha

Grunderwerb: - ha Künftige Unterhaltung: (bei den bisherigen Eigentümern)

Nutzungsänderung / -beschränkung: - ha

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5.2 Ausgleichsmaßnahmen

Naturschutzfachlicher Bedarf

Zwischen der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern und dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen wurden am 21.6.1993 "Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG* bei staatlichen Straßenbauvorhaben" vereinbart (nachfolgend immer als "Grundsätze" bezeichnet).

Mit ihrer Hilfe wurde der Kompensationsflächenbedarf für das vorgelegte Bauvorhaben bestimmt (vgl. Tabelle in Anlage 2):

Eingriffsfläche Betroffene Flächengröße Kompensationsbedarf

Landwirtschaftliche Nutzflächen 5,4764 ha 1,6430 ha

Offenlandbiotope 1,8976 ha 2,0347 ha

Wald 1,8496 ha 2,0680 ha

Summe 9,2236 ha 5,7457 ha

Als Biotop werden in diesen Aufstellungen solche Flächen angesprochen, die entweder als Biotop in der Bayerischen Biotopkartierung erfasst sind oder den Kriterien der Biotopkartierung entsprechen.

5.2.1 Ausgleichskonzept im Sinne der Eingriffsregelung

Die mit der geplanten Baumaßnahme verbundenen Auswirkungen auf den Naturhaushalt sollen kompensiert werden. Dies bedeutet

- einerseits, dass die betroffenen Lebensräume – soweit aufgrund der standörtlichen Gegebenheiten des Naturraumes möglich – möglichst nahe wiederhergestellt oder geschaffen werden,

- andererseits aber auch betroffene Flächenfunktionen und räumliche Beziehungsgefüge (Lebens-raumabfolgen, Verbundsysteme) wiederhergestellt oder neu geschaffen werden.

Deshalb werden in unmittelbarer Nachbarschaft zum Eingriff betroffene und beeinträchtigte Lebensräume neu geschaffen und an vorhandene Lieferbiotope angebunden, v.a. die zur Kompensation für Eingriffe in Waldflächen erforderlichen Aufforstungsbereiche (siehe Kap. 6).

Der Steigerwald nimmt im System der landesweiten Tier-Wanderkorridore eine zentrale Stellung ein, kann aber aufgrund der unzureichenden Durchlässigkeit der bestehenden BAB A 3 dieser hohen Bedeutung derzeit nicht gerecht werden. Nach dem LfU-Konzept für die Erhaltung und Wiederherstellung von bedeut-samen Wildtierkorridoren an Bundesfernstraßen in Bayern sollte deshalb zur Wiederherstellung dieses überregional wichtigen Wildtierkorridors zwei Grünbrücken im Hauptabschnitt II AK Biebelried – AK Fürth/Erlangen errichtet werden, eine am westlichen Steigerwaldtrauf (zwischen AS Wiesentheid und AS Geiselwind) und eine im Osten im Übergangsbereich zwischen dem Naturraum Steigerwald und dem Mittelfränkischen Becken (in der Mönau, zwischen AS Erlangen/West und AS Frauenaurach).

Zur Lösung dieser Problematik hat im Vorfeld eine gemeinsame Abstimmung der höheren Naturschutzbe-hörden von Ober- und Unterfranken, den Forstverwaltungen von Ober- und Unterfranken, der Obersten Baubehörde des Bayerischen Staatsministerium des Inneren und der Autobahndirektion Nordbayern stattgefunden, um eine Abschnitt-übergreifende Lösung für den westlichen Teil der Steigerwald-Querung (Abschnitte AS Wiesentheid bis östlich Schlüsselfeld) zu finden.

* i. d. Fassung von 1989

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Im Ergebnis ist Einvernehmen darüber erzielt worden, dass der Bau einer Grünbrücke innerhalb der westlichen Steigerwald-Querung (AS Wiesentheid bis östlich Schlüsselfeld) anteilig in jedem einzelnen Planungsabschnitt auch als „funktionale Ausgleichsmaßnahme“ in Ansatz gebracht werden kann. Mit dieser Form des funktionalen Ausgleichs werden die durch den 6-streifigen Ausbau verbundenen funktionalen Beeinträchtigungen wirkungsvoll kompensiert, indem im Naturpark Steigerwald eine Lebensraumverbindung geschaffen wird, wie sie bisher nicht bestanden hat. Somit erschien es unverhältnismäßig, die im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus geforderte Grünbrücke ausschließlich als „Minimierungsmaßnahme“ darzustellen.

Demnach werden die mit dem Ausbau der Autobahn verbundenen Beeinträchtigungen nicht alleine durch klassische Ausgleichsflächen kompensiert, sondern mit einem Anteil von 30% am ermittelten Ausgleichsbe-darf auch durch die Wiederherstellung eines überregionalen Biotopverbundes in Form einer Grünbrücke.

Dieses Vorgehen wird gemäß Abstimmung mit der Höheren Naturschutzbehörde von Mittelfranken, der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Erlangen – Höchstadt und der Ämter für Ernährung, Landwirt-schaft und Forsten Kitzingen und Ansbach auch in dem östlichen Teil des Hauptabschnitts II (AK Biebelried – AK Fürth/Erlangen) einschl. der geplanten Erweiterung der Tank- und Rastanlage angewandt, insbesonde-re auch um eine unverhältnismäßig hohe Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen im Sinne des § 15 Abs. 3 BNatSchG durch eine Maßnahme zur Wiedervernetzung von Lebensräumen zu vermeiden.

Somit erscheint es hier auch unverhältnismäßig, im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus die geforderte Grünbrücke ausschließlich als „Minimierungsmaßnahme“ darzustellen, weil die Zunahme der Trennwirkung durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage Steigerwald – verglichen mit der bestehenden Autobahn mit ihrer sehr hohen Verkehrsbelastung und erheblichen Trennwirkung – vergleichsweise gering ist.

In Bezug auf die Trennwirkung ist auch im Fall der 2. Grünbrücke im Osten des Hauptabschnitts der Naturraum insgesamt, d.h. die gesamte östliche Steigerwald-Querung mit Übergang in das Mittelfränkische Becken der A 3 zu betrachten, beginnend mit dem Abschnitt östlich Schlüsselfeld – östlich AS Höchstadt / Nord bis zum Ende des Abschnittes Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach.

Für den für die Baumaßnahme ermittelten Offenland-Ausgleichsbedarf von 3,6777 ha aus der Beanspru-chung von Offenlandbiotopen und landwirtschaftlichen Nutzflächen und Wald-Ausgleichsbedarf von 2,0680 ha (siehe Tabelle in Kap. 5.2) werden aufgrund der funktionalen Anrechnung der Grünbrücke (also abzüglich 30 %) Offenland-Ausgleichsflächen in einer Größe von ca. 2,5744 ha und Wald-Ausgleichsflächen in einer Größe von 1,4476 ha erforderlich.

Als Ergebnis dieser Betrachtung ergibt sich unter Berücksichtigung der Bewertung nach der Wiederherstell-barkeit der betroffenen Flächen und ihren Funktionen:

ein Gesamtkompensationsbedarf von 5,7457 ha;

dem stehen gegenüber:

4,2743 ha Ausgleichsfläche (davon 4,0223 ha anrechenbar) und

eine funktionale Kompensation durch die Grünbrücke in einer Größenordnung von 1,7237 ha.

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5.2.2 Ausgleichsmaßnahmen

Maßnahmennummer

A 1 (S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

A 3 Frankfurt – Nürnberg Tank- und Rastanlage Steigerwald Erweiterung der Verkehrsflächen

Maßnahmenblatt

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km: südöstl. T+R-Anlage, Abschnitt 560, Station 7,231 auf Fl. Nr. 209 (TF) Gem. Weingartsgreuth, Markt Wachenroth

Konflikt: Eingriff in Waldlebensraum (K 3 und K 4)

Maßnahme: Unterlage 9.2, Blatt 1, Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan

Laubwaldanlage Beschreibung / Zielsetzung:

⇒ Ca. 0,4183 ha standortgerechte Laubwaldaufforstung bzw. Waldbegründung durch Gehölzsukzessi-on (Nachbarschaft zu bestehenden Wäldern).

♦ Erhöhung des Lebensraumangebotes für wald- und gehölzbewohnende Pflanzen- und Tierge-

meinschaften. ♦ Lebensraumerweiterung bzw. -aufwertung und Vernetzung der Wald- und Saumlebensräume

Hinweise zur Unterhaltungspflege:

♦ extensive waldbauliche Pflege. Gesamtfläche: 0,4183 ha Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: zeitnah mit dem Ausbau der Tank- und Rastanlage

Ausgleich in Verbindung mit Maßnahme Nr.: A 2 bis A 5, Grünbrücke in der Mönau

Liegenschaftliche Regelungen:

Flächengröße der öffentlichen Hand: - ha Künftiger Eigentümer: BRD

Flächen Dritter: 0,4183 ha

Grunderwerb: 0,4183 ha Künftige Unterhaltung: BRD

Nutzungsänderung / -beschränkung: - ha

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Maßnahmennummer

A 2 (S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

A 3 Frankfurt – Nürnberg Tank- und Rastanlage Steigerwald Erweiterung der Verkehrsflächen

Maßnahmenblatt

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km: südöstl. T+R-Anlage, Abschnitt 560, Station 7,231 auf Fl. Nr. 205 (TF) Gem. Weingartsgreuth, Markt Wachenroth

Konflikt: Eingriff in Waldlebensraum (K 3 und K 4)

Maßnahme: Unterlage 9.2, Blatt 1, Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan

Laubwaldanlage Beschreibung / Zielsetzung:

⇒ Ca. 0,5520 ha standortgerechte Laubwaldaufforstung bzw. Waldbegründung durch Gehölzsukzessi-on (Nachbarschaft zu bestehenden Wäldern).

♦ Erhöhung des Lebensraumangebotes für wald- und gehölzbewohnende Pflanzen- und Tierge-

meinschaften. ♦ Lebensraumerweiterung bzw. -aufwertung und Vernetzung der Wald- und Saumlebensräume

Hinweise zur Unterhaltungspflege:

♦ extensive waldbauliche Pflege. Gesamtfläche: 0,5520 ha Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: zeitnah mit dem Ausbau der Tank- und Rastanlage

Ausgleich in Verbindung mit Maßnahme Nr.: A 1, A 3 bis A 5, Grünbrücke in der Mönau

Liegenschaftliche Regelungen:

Flächengröße der öffentlichen Hand: - ha Künftiger Eigentümer: BRD

Flächen Dritter: 0,5520 ha

Grunderwerb: 0,5520 ha Künftige Unterhaltung: BRD

Nutzungsänderung / -beschränkung: - ha

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Maßnahmennummer

A 3 (S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

A 3 Frankfurt – Nürnberg Tank- und Rastanlage Steigerwald Erweiterung der Verkehrsflächen

Maßnahmenblatt

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km: östl. T+R-Anlage auf Fl. Nr. 1492 (TF) Gem. Schirnsdorf, Markt Wachenroth

Konflikt: Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzfläche (K 2) Eingriff in Offenlandlebensraum (K 2)

Maßnahme: Unterlage 9.2, Blatt 3, Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan

Offenlandlebensraumkomplex mit Obstwiesen Beschreibung / Zielsetzung:

⇒ Ca. 1,1735 ha Entwicklung eines strukturreichen Lebensraumkomplexes mit Anlage von Obstwiesen

♦ Erhöhung des Lebensraumangebotes für offenlandbewohnende Pflanzen- und Tiergemeinschaf-ten

♦ Lebensraumerweiterung bzw. -aufwertung und Vernetzung der Offenlandlebensräume

Hinweise zur Unterhaltungspflege:

♦ Entwicklungspflege. Gesamtfläche: 1,1735 ha Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: zeitnah mit und nach dem Autobahnausbau

Ausgleich in Verbindung mit Maßnahme Nr.: A 1, A 2 und A 4, A 5, Grünbrücke in der Mönau

Liegenschaftliche Regelungen:

Flächengröße der öffentlichen Hand: - ha Künftiger Eigentümer: BRD

Flächen Dritter: 1,1735 ha

Grunderwerb: 1,1735 ha Künftige Unterhaltung: BRD

Nutzungsänderung / -beschränkung: - ha

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Maßnahmennummer

A 4 (S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

A 3 Frankfurt – Nürnberg Tank- und Rastanlage Steigerwald Erweiterung der Verkehrsflächen

Maßnahmenblatt

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km: östl. T+R-Anlage auf Fl. Nr. 335 (TF) Gem. Schirnsdorf, Markt Mühlhausen

Konflikt: Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzfläche (K 2) Eingriff in Offenlandlebensraum (K 2)

Maßnahme: Unterlage 9.2, Blatt 3, Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan

Offenlandlebensraumkomplex mit Obstwiesen Beschreibung / Zielsetzung:

⇒ Ca. 1,1960 ha Entwicklung eines strukturreichen Lebensraumkomplexes mit Anlage von Obstwiesen

♦ Erhöhung des Lebensraumangebotes für offenlandbewohnende Pflanzen- und Tiergemeinschaf-ten

♦ Lebensraumerweiterung bzw. -aufwertung und Vernetzung der Offenlandlebensräume

Hinweise zur Unterhaltungspflege:

♦ Entwicklungspflege Gesamtfläche: 1,1960 ha, davon anrechenbar 1,0160 ha. Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: zeitnah mit und nach dem Autobahnausbau

Ausgleich in Verbindung mit Maßnahme Nr.: A 1 bis A 3 und A 5, Grünbrücke in der Mönau

Liegenschaftliche Regelungen:

Flächengröße der öffentlichen Hand: - ha Künftiger Eigentümer: BRD

Flächen Dritter: 1,1960 ha

Grunderwerb: 1,1960 ha Künftige Unterhaltung: BRD

Nutzungsänderung / -beschränkung: - ha

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Maßnahmennummer

A 5 (S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

A 3 Frankfurt – Nürnberg Tank- und Rastanlage Steigerwald Erweiterung der Verkehrsflächen

Maßnahmenblatt

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km: östl. T+R-Anlage auf Fl. Nr. 1468 (TF) Gem. Schirnsdorf, Markt Wachenroth

Konflikt: Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzfläche (K 2) Eingriff in Offenlandlebensraum (K 2) Eingriff in Waldlebensraum (K 3 und K 4)

Maßnahme: Unterlage 9.2, Blatt 3, Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan

Offenlandlebensraumkomplex mit Obstwiesen sowie Laubwaldaufforstung

Beschreibung / Zielsetzung: ⇒ Ca. 0,4570 ha Entwicklung eines strukturreichen Lebensraumkomplexes mit Anlage von Obstwiesen

♦ Erhöhung des Lebensraumangebotes für offenlandbewohnende Pflanzen- und Tiergemeinschaf-

ten ♦ Lebensraumerweiterung bzw. -aufwertung und Vernetzung der Offenlandlebensräume

⇒ Erhalt der ca. 0,0170 ha großen bestehenden Heckenstruktur Biotop 86.01.

⇒ Ca. 0,4775 ha standortgerechte Laubwaldaufforstung bzw. Waldbegründung durch Gehölzsukzessi-

on (Nachbarschaft zu bestehenden Wäldern).

♦ Erhöhung des Lebensraumangebotes für wald- und gehölzbewohnende Pflanzen- und Tierge-meinschaften.

♦ Lebensraumerweiterung bzw. -aufwertung und Vernetzung der Wald- und Saumlebensräume

Hinweise zur Unterhaltungspflege:

♦ Entwicklungspflege ♦ extensive waldbauliche Pflege.

Gesamtfläche: 0,9515 ha (incl. bestehendes Biotop), davon anrechenbar 0,8625 ha Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: zeitnah mit und nach dem Autobahnausbau

Ausgleich in Verbindung mit Maßnahme Nr.: A 1 bis A 4, Grünbrücke in der Mönau

Liegenschaftliche Regelungen:

Flächengröße der öffentlichen Hand: - ha Künftiger Eigentümer: BRD

Flächen Dritter: 0,9465 ha

Grunderwerb: 0,9465 ha Künftige Unterhaltung: BRD

Nutzungsänderung / -beschränkung: - ha

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A 3 Frankfurt – Nürnberg Tank- und Rastanlage Steigerwald Erweiterung der Verkehrsflächen

Maßnahmenblatt

Maßnahmennummer

Grünbrücke (S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km: im Abschnitt Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach voraussichtlich bei Abschnitt 640, Station 2,12

Konflikt: Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzfläche (K 2) Eingriff in Offenlandlebensraum (K 2) Eingriff in Waldlebensraum (K 3 und K 4) Maßnahme:

Grünbrücke in der Mönau Beschreibung / Zielsetzung:

Anlage einer Grünbrücke mit 50 m Breite. Folgende Einzelmaßnahmen sind vorgesehen:

- Substrataufbau auf der Brücke mit Wasser speicherndem Substrat von mind. 1 m Dicke.

- Vegetationsbedeckter Brückenbereich mit randlicher Gehölzpflanzung mit standortgerechten Gehölzarten, die eine Höhe von mehreren Metern erreicht.

- Anlage seitlicher Irritationsschutzwände von 3 m Höhe. Diese werden an die Wildschutzzäune angebunden.

- Keine Pflanzschutzzäune ♦ Wesentlicher Bestandteil des Gesamtkonzepts der Querungshilfen durch die Schaffung einer

neuen Lebensraumverbindung.

Hinweise zur Unterhaltungspflege: - Durchforstungspflege - Sukzessionsentwicklung in den übrigen Brückenbereichen

Anrechenbare Fläche: 1,7237 ha Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: zeitnah mit dem Ausbau der BAB im oben genannten Abschnitt Ausgleich in Verbindung mit Maßnahme Nr.: A 1 bis A 5

Liegenschaftliche Regelungen:

Flächengröße der öffentlichen Hand: - ha Künftiger Eigentümer: BRD

Flächen Dritter: - ha

Grunderwerb: - ha Künftige Unterhaltung: BRD

Nutzungsänderung / -beschränkung: -

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5.3 Gestaltungsmaßnahmen

Maßnahmennummern

G1, G2, G3, G4, G 5 (S=Schutz-, A=Ausgleichs-,

A 3 Frankfurt – Nürnberg Tank- und Rastanlage Steigerwald Erweiterung der Verkehrsflächen

Maßnahmenblatt

E=Ersatz-, G=Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme/ Bau-km: Bauanfang bis Bauende

Konflikt: Konfliktbereich K1 gemäß Bestands- und Konfliktplan Verlust von Straßenbegleitgrün Staub- und Abgasemissionen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

Maßnahmen: Unterlage 9.2, Blatt 1 und Blatt 2, Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan

Straßenbegleitgrün und Nebenflächen Beschreibung / Zielsetzung:

⇒ Landschaftsrasenansaat, extensiv mit Oberbodenandeckung (G1): Erstbegrünung der Böschungen mit geringer Saatgutmenge als Erosionsschutz/ Selbstbegrünung mit gebietstypischen Arten in extensiv (bis nicht) gepflegten Bereichen.

⇒ Magerstandort ohne Oberbodenandeckung und ohne Ansaat (G2): Entwicklung von Sukzessionsflächen ohne Ansaat; Verzicht auf Oberbodenandeckung.

⇒ Rasenansaat intensiv (G3). Ansaat von strapazierfähigen Grasfluren um die Parkflächen mit intensiver Pflege

⇒ Gehölzpflanzung (G4): Verwendung standortheimischer Sträucher (ca. 95%) und Bäume (ca. 5%).

⇒ Einzelbaumpflanzung (G5): Verwendung standortheimischer Einzelbäume als Hochstämme

♦ Einbindung der Autobahn in die Landschaft bzw. Neugestaltung des Landschaftsbildes. ♦ Immissionsschutz ♦ vielfältige Gestaltung des Straßenraumes ♦ Erosions- und Bodenschutz für neugeschaffene Böschungen.

Hinweise zur Unterhaltungspflege:

♦ extensive Pflege einschl. Entwicklungspflege für die Gehölze und Erziehungsschnitt der Obst-bäume.

♦ nach Möglichkeit ungestörte Entwicklung der Sukzessionsflächen. Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: zeitnah mit dem Ausbau der Tank- und Rastanlage

Liegenschaftliche Regelungen:

Flächengröße der öffentlichen Hand: - ha Künftiger Eigentümer: BRD

Flächen Dritter: - ha

Grunderwerb: - ha Künftige Unterhaltung: BRD

Nutzungsänderung / -beschränkung: - ha

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33

6 Waldrecht

Rodung

Für die gegenständliche Baumaßnahme muss Wald beseitigt werden (Rodung i.S. Art. 9 Abs. 2 BayWaldG). Insgesamt werden 2,1143 ha Wald um die bestehende Tank- und Rastanlage und im trassennahen Bereich der BAB A 3 beansprucht.

Die zur Rodung vorgesehenen Waldflächen liegen teilweise im Naturpark Steigerwald und dort in der Schutzzone.

Die nachstehende Tabelle listet Lage und Größe der zu rodenden Waldbestände sowie deren Funktionen auf:

Lage der Rodungsflächen Umfang der

Rodung Schutz-, Bannwald, Naturwaldreservat, Wald mit besonderer Bedeutung für /lt. Waldfunktionsplan

Wald nördlich Buchfeld 0,3385 ha

Wald nordöstlich Buchfeld südwestlich T+R-Anlage

0,1892 ha Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung Intensitätsstufe I

Wald an der Straße Richtung Ailsbach Südlich T+R-Anlage

0,1254 ha Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung Intensitätsstufe I

„Ochsenmarter“ südöstlich T+R-Anlage

0,4680 ha Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung Intensitätsstufe I

Wald Richtung Weingartsgreuth nordöstlich T+R-Anlage

0,8373 ha Wald mit besonderer Bedeutung für den Schutz von Verkehrswegen

Wald nordöstlich T+R-Anlage 0,1559 ha Wald mit besonderer Bedeutung für den Schutz von Verkehrswegen

Summe 2,1143 ha

Die o.g. Kategorien und Funktionen sind im Landschaftspflegerischen Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 19.1.2) dargestellt.

Maßnahmen zur Sicherung der Funktionen des Waldes

Wald wird nur im unbedingt notwendigen Umfang in Anspruch genommen. Besonders schützenswerte und ggf. gefährdete Bereiche werden bauzeitlich mit Biotopschutzzäunen gesichert. Davon unberührt bleibt, auch während der Bauzeit, die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung von Zu- und Abfahrten zur Waldbewirtschaf-tung.

Gemäß Abstimmung mit der Höheren Naturschutzbehörde von Mittelfranken, der Unteren Naturschutzbe-hörde des Landkreises Erlangen – Höchstadt und der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen und Ansbach wird aufgrund des Waldreichtums im Untersuchungsgebiet die geplante Grünbrücke in der Mönau (Abschnitt Klebheim – nördlich Tank- und Rastanlage Aurach) für die erforderliche Neuanlage von Waldflächen mit einem „funktionale Ausgleich“ für die Waldverlust von 30 % zum Ansatz gebracht, d.h. einer fiktiven Fläche von ca. 0,6204 ha.

Zur Sicherung der Funktionen des Waldes sind waldbauliche Maßnahmen (Waldbegründung durch Laub-waldaufforstung und Gehölzsukzession im Umfang von insgesamt 1,4478 ha vorgesehen.

Die nachfolgende Tabelle listet die Lage, Art und Größe der Maßnahmen auf:

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Lage und Art der Maßnahme Geplanter Waldbestand Umfang der Maßnahme

Neugründung von Waldflächen durch Erstaufforstung bzw. Gehölzsukzession (Art. 16 BayWaldG) auf der naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche A 1 (siehe Kap. 5.2.2)

Laubwald 0,4183 ha

Neugründung von Waldflächen durch Erstaufforstung bzw. Gehölzsukzession (Art. 16 BayWaldG) auf der naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche A 2 (siehe Kap. 5.2.2)

Laubwald 0,5520 ha

Neugründung von Waldflächen durch Erstaufforstung bzw. Gehölzsukzession (Art. 16 BayWaldG) auf der naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche A 5 (siehe Kap. 5.2.2)

Laubwald 0,4775 ha

Summe 1,4478 ha

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1

Anlagen

Anlage 1: Flächenübersicht

1. Flächenbedarf für das Ausbauvorhaben

Autobahn/ Staatsstraßen incl. Autobahn-/ Straßenbegleitgrün und sonstige Nebenflächen wie Regenrückhaltebecken, ...

25,7497 ha

bisheriger Flächenbedarf der Autobahn, Staatsstraßen 9,0508 ha

davon für versiegelte Flächen 12,6908 ha

bisher versiegelte Fläche 5,0546 ha

Neuversiegelung 7,7497 ha

Entsiegelung -0,1135 ha (Rückbau von Autobahnabschnitten Inanspruchnahme v.a. für Lärmschutzmaßnahmen)

Netto-Neuversiegelung 7,6362 ha

davon für Autobahn-/ Straßenbegleitgrün, sonst. Nebenflä-chen

13,0589 ha

bisher Autobahn-/ Straßenbegleitgrün, sonst. Nebenflächen 3,9962 ha

Neuinanspruchnahme außerhalb bestehender Böschungen und Nebenflächen 9,0627 ha

Renaturierung ehemaliger Böschungen und Nebenflächen 0 ha

Netto-Neuinanspruchnahme außerhalb bestehender Böschungen und Nebenflächen 9,0627 ha

2. Flächenbedarf für Ausgleichsmaßnahmen 4,2743 ha

gesamter Flächenbedarf für das Ausbauvorhaben einschließlich aller Nebenflächen und Ausgleichsmaßnahmen

30,0240 ha

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2

Anlage 2: Gegenüberstellung Eingriff / Ausgleich

Eingriff Kompensation Zugeordnete Maßnahmen 3) Betroffene

Fläche 3) Ausgleich Ersatz Nr. Fläche Nr. Fläche

aus- gleich- bar

nicht aus- gleich- bar

Flächen- bedarf

Kon- flikt

Nr.

Abschnitt Station

1. Betroffener Bestand 1)

2. Beeinträchtigung 2)

ha ha

einschlä- giger Grundsatz MS vom 21.06.93)

Fak-

tor

ha

ha

ha

Kurzbeschreibung

K 1

560 / 7,231

a) Straßenbegleitgrün Überbauung und Versiegelung

3,9962 - - -

a) Acker, Grünland, Grünwege Versiegelung

5,4764 3.1 0,3 1,6430

c) Altgrasflur und Graben (GB) Überbauung und Versiegelung

0,5181 1.1 1 0,5181

c) Altgrasflur und Graben (GB), vorbelastet Überbauung und Versiegelung

0,0121 1.1 + 1.4 0,5 0,0061

c) Hecken und Gehölze (WH), Überbauung und Versiegelung

1,1066 1.2 1,2 1,3279

K 2

560 / 7,231

c) Hecken und Gehölze (WH), vorbelastet Überbauung und Versiegelung

0,2608 1.2 0,7 0,1826

A 3

A 4

A 5

a)

1,1735

b) 1,1960 anr. 1,0160

b) 0,4570 anr. 0,3850

Entwicklung eines Offenlandbiotop-komplexes mit Obstwiesen zzgl. Anteil Grünbrücke Mönau Offenland-Ausgleich: 1,1033 ha

c) Laub- und Mischwald (WL) mit naturnah. Elem. Überbauung und Versiegelung

0,4368 1.2 1,5 0,6552

c) Laub- und Mischwald (WL) mit naturnahen Elementen, vorbelastet Überbauung und Versiegelung

0,9719 1.2 + 1.4 1,0 0,9719 K 3 560 / 7,231

a) Nadelwald Versiegelung

0,1024 3.2 1,0 0,1024

K 4 4,731 – 5,631

c) Laub- und Mischwald (WL) mit naturnahen Elementen, vorbelastet Überbauung

0,3385 1.2 + 1.4 1,0 0,3385

A 1

A 2

A 5

a) 0,4183

a) 0,5520

a) 0,4775

Standortgerechte Laubwaldauffors-tung zzgl. Anteil Grünbrücke Mönau Wald-Ausgleich 0,6204 ha

13,2198 5,7457

4,2743 anr. 4,0223

Zzgl. Anteil Grünbrücke Mönau gesamt: 1,7237 ha

1) a) land- und forstwirtschaftliche Nutzung b) kartiertes Biotop mit Nr. und Biotoptyp c) sonstige Biotope, sofern sie den Kriterien der Biotopkartierung entsprechen (mit Angabe des Biotopschlüssels nach der Kartieranleitung)

2) insbes. Versiegelung, sonstige Überbauung, mittelbare Beeinträchtigung

3) a) Lage außerhalb der Beeinträchtigungszone b) Lage innerhalb der Beeinträchtigungszone

Die Ermittlung des Ausgleichserfordernisses entspricht den GRUNDSÄTZEN FÜR DIE ERMITTLUNG VON AUSGLEICH UND ERSATZ NACH ART. 6 UND 6A BAYNATSCHG (a. F. 1989) BEI STAATLICHEN STRASSENBAUVORHABEN gemäß der gemeinsamen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren und des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 21.06.93

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Anlage 3: Literaturverzeichnis

Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, 2001: Karte der regionalen natürlichen Waldzusam-mensetzung Bayerns. In: Die regionale natürliche Waldzusammensetzung Bayerns. Berichte aus der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft Nr. 32, Freising.

Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)

Bodenkundliche Übersichtskarte von Bayern 1 : 500000 hrsg. vom Bayerischen Geologischen Landesamt, München 1955

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Fritsch Wanderkarte Naturpark Steigerwald, 4. Auf.

Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei staatlichen Straßenbauvorhaben, vereinbart zwischen der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministe-rium des Innern und dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 21.6.1993

SEIBERT, P., 1968: Übersichtskarte der natürlichen Vegetationsgebiete von Bayern 1 : 500 000 mit Erläuterungen, Schriftenreihe für Vegetationskunde Heft 3, Bad Godesberg 1968.

Waldfunktionsplan für den Landkreis Erlangen - Höchstadt, hrsg. durch das Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, München, 1999

sowie mündliche Auskünfte

- der Höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Mittelfranken und

- der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt

bzw. digitale Daten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu

- Biotopkartierung

- Artenschutzkartierung (4/2010)

- Schutzgebieten nach § 23 - 30 BNatSchG (ohne die Darstellung des Landschaftsschutzgebietes „Schutzzone des Naturparks Steigerwald“, die nicht rechtsverbindlich ist) und europäischen Schutzge-bieten

- Arten- und Biotopschutzprogramm Erlangen – Höchstadt (Stand März 2001)

- Bodeninformationssystem

Internetauftritt des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (Bayern Viewer Denkmal)

Internetauftritt des Regionalen Planungsverbandes Region 7 Industrieregion Mittelfranken

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Anlage 4: Auszug aus der Biotopkartierung Biotop X 6230-79.01 - .12: Hecken und Feldgehölze sw' Weingartsgreuth

Reichstrukturierter Komplex aus sehr unterschiedlich ausgebildeten Hecken, kleinräumig wechselnd zwischen sehr lückigen Beständen und sehr dichten, artenreichen, bis 10 m hohen und 8 m breiten Hecken, teils noch breiter und in flächiges Gebüsch übergehend. In den Lücken stehen ruderalisierte, meso- bis nitrophile Säume und grasreiche Ruderalfluren.

Die Feldgehölze bestehen vor allem aus Eichen und anderen Laubbäumen, aber auch aus Kiefern und Lärchen. Das s' hat eine teils dichte, teils fehlende Strauchschicht, das n' ist lichter und fast ohne Sträucher. Die fast durchwegs untypische Krautschicht

besteht teilweise aus Säure- und Verhagerungszeigern wie Hain-Rispengras, teils aus Stickstoffzeigern wie Brennnessel. Durch den Komplex ziehen sich kleine Straßen und Feldwege, unterbrochen wird er von mehr oder weniger intensiv bewirtschafteten Wiesen und Altgrasfluren.

Die Hecken setzen sich entlang der Zufahrten zum Rasthaus Steigerwald und entlang der Autobahn fort.

Faunistisch relevante Merkmale / Beobachtungen:

Wertvoller Lebensraum für heckenbrütende Vogelarten, Kleinsäuger, blütenbesuchende Insekten und netzbauende Spinnen. Biotop X 6230-80.01 - .03: Hecken am Tannbruck

Mit Eichen und Rosen durchsetzte Schlehenhecken in leichter Hanglage, etwa 4-5 m breit und bis 5 m hoch, sehr dicht und schön trapezförmig aufgebaut. Im Unterwuchs finden sich neben wenigen Saumarten wie Gamander-Ehrenpreis vor allem Stickstoffzeiger wie Brennnessel und Kleb-Labkraut.

Die Teilfläche 01 liegt am Waldrand zwischen einem Kiefern-Forst und einer Wiese.

Die Teilflächen 02 und 03 liegen zwischen Wiesen, oberhalb von 02 grenzt ein Acker an, im E Mischwald.

Säume sind kaum ausgebildet, da die landwirtschaftliche Nutzung dicht bis an die Hecken heranreicht.

Faunistisch relevante Merkmale / Beobachtungen:

Lebensraum für heckenbrütende Vogelarten, Kleinsäuger, blütenbesuchende Insekten und netzbauende Spinnen. Biotop X 6230-81.01: Park von Schloß Weingartsgreuth

Großer, artenreicher Laubholzbestand aus alten, teils mächtigen Bäumen. Der großenteils nicht mehr gepflegte Bestand trägt eine teils dichte Strauchschicht aus dem Jungwuchs der Bäume sowie eine arme Krautschicht, u.a. mit Hain-Rispengras und Maiglöckchen. Der Park ist von geschnittenen Hecken und Mauern umgeben. Im N und E grenzt dörfliche Siedlung an, im W und S Äcker und Wiesen (getrennt durch Feldweg und Straße).

Faunistisch relevante Merkmale / Beobachtungen:

Lebensraum für diverse Tiergruppen in der an Laubholzbeständen armen Landschaft, die alten Bäume bieten Brutmöglichkeiten für Höhlenbrüter und Kleinsäuger. Biotop X 6230-82.01: Hecken e' Weingartsgreuth

01: etwa 8 m hohe und 10-15 m breite Haselhecke am Ortsrand von Weingartsgreuth, an einer Böschung zwischen Wiesen gelegen, sehr dicht. Im Unterwuchs herrschen neben nitrophilen Kräutern wie Brennessel auch Wald- und Saumarten wie Hain-Sternmiere und Hain-Rispengras. Ein Saum ist kaum ausgebildet.

02: Ziemlich dichte und bunt gemischte Hecke an einer Böschung zwischen Straße und Neubausiedlung, am s' Ende fast nur aus Robinien.

Faunistisch relevante Merkmale / Beobachtungen:

Lebensraum für heckenbrütende Vogelarten.

Biotop X 6230-85.01: Feldgehölz an der Hasenleite

Feldgehölz aus bis über 20 m hohen Buchen, Eichen und Kiefern am Rande eines Kiefern-Forstes in steiler

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Nordhanglage. Eine Strauchschicht ist nicht ausgebildet, in der artenarmen Krautschicht wachsen Säurezei-ger wie Drahtschmiele und Heidelbeere. Ein Saum ist nicht ausgebildet.

Die Fläche ist Teil eines vor allem aus Kiefern aufgebauten Forstes, der von Äckern und Wiesen umgeben ist und im S an die Autobahn grenzt.

Faunistisch relevante Merkmale / Beobachtungen:

Potentieller Lebensraum für Groß- und Kleinsäuger, diverse Vogelarten und Hautflügler in der an Laubholz-beständen armen Landschaft. Biotop X 6230-86.01 - .04: Gebüschkomplex an der Lehmgrube

Komplex aus Hecken, Waldrändern, flächigem Gebüsch und dazwischenliegenden Magerrasen, diese sind zum Teil durch die angrenzenden Äcker eutrophiert.

01: Etwa 6 m breite und 6 m hohe Hecke, setzt sich als Waldrand fort.

02: Zugewachsene Obstbaumreihe und Gebüsch aus Schlehe, Zitterpappel und Kiefer mit dazwischenlie-genden kleinflächigen Magerrasen. Im n' Teil liegt eine größere, teilweise eutrophierte Magerwiese.

03: Flächiges Gebüsch mit zum Teil breitem Saum, geht in Magerrasen über. Im s' Teil steht ein Wall aus Lehm um eine planierte Fläche, hier ist der Magerrasen gestört.

04: Kleine Hecke zwischen Äckern.

Zwischen den einzelnen Teilflächen liegen v.a. Mähwiesen, umgeben ist der Komplex von Äckern, Wiesen, Feldgehölzen und Feldwegen, direkt südlich führt die Autobahn vorbei.

Faunistisch relevante Merkmale / Beobachtungen:

Der Komplex bietet durch seinen Strukturreichtum und die teilweise fehlende Nutzung Lebensraum für diverse Tiergruppen, so für heckenbrütende Vogelarten, Kleinsäuger, Reptilien und Insekten.

Biotop X 6230-106.01: Teich im Unteren Brand

Kleiner Teich am Waldrand mit abgestorbenen Bäumen. Am im Wald liegenden Ende stehen einige lebende Erlen und Eschen, an den Ufern schüttere Bestände von Flatterbinse und der Grau-Segge. Daneben finden sich kleinflächig Flecken von Flutendem Süßgras und Knick-Fuchsschwanz.

Die Fläche dürfte sich positiv entwickeln, da offenbar keine Nutzung vorgesehen ist. Der Teich ist an drei Seiten von Kiefern-Fichten-Forsten umgeben, aus denen er auch seinen Zufluss erhält. An der ne' Seite führt ein Weg vorbei, darauf folgen Äcker und Wiesen.

Faunistisch relevante Merkmale / Beobachtungen:

Der nicht mit Fischen besetzte Teich bietet Laichmöglichkeiten für Amphibien.

Anlage 5: Eigenkartierte Biotope

Ö 1 Obstwiese nördlich der GVS Weingartsgreuth – Buchfeld

Nördlich der Tank- und Rastanlage und der GVS Weingartsgreuth – Buchfeld legt zwischen den dortigen als Biotop erfassten Hecken auch eine alte Streuobstwiese. Es handelt sich überwiegend um ca. 50jährige Apfel-Hochstämme, die gut gepflegt sind.

Die darunterliegende Wiese wird extensiv gemäht. Zur Autobahn ist der Bestand durch die dichte Bepflan-zung abgeschirmt.